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Die Themen Blockchain-Technologie, Kryptowährungen, Kryptowerte und Token gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dabei rücken neben den technischen Rahmenbedingungen die rechtliche, bilanzielle und steuerliche Behandlung der einzelnen Kryptowährungen sowie der unterschiedlichen Arten von Token zunehmend in den Fokus. Gleichwohl erscheint die juristische Durchdringung dieses Themenfelds noch lange nicht abgeschlossen. Auch in seiner Neuauflage bereitet das Handbuch alle wichtigen Themen aus den Bereichen Blockchain-Technologie, Kryptowährungen, Kryptowerte und Token systematisch sowie didaktisch sinnvoll auf und bietet Anwendern die Möglichkeit, sich rasch in diese neuen Gebiete einzuarbeiten. Das Handbuch stellt zunächst die ökonomischen und technischen Grundlagen von Kryptowährungen und Token dar und befasst sich dann vertieft mit deren inländischen zivil-, aufsichts-, bilanz- und steuerrechtlichen Implikationen. Neben der Seite des Emittenten wird jeweils auch die Perspektive des Inhabers von Kryptowährungen und Token beleuchtet. Ausführungen zum Wettbewerbs-, Datenschutz-, Geldwäsche- und Strafrecht sowie internationale Perspektiven runden die Darstellung ab. Erweitert wurde die Neuauflage um ein Kapitel zum Insolvenzrecht sowie um den Länderbericht Schweiz.
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Seitenzahl: 2485
Veröffentlichungsjahr: 2025
Herausgegeben von
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur.
und
Dr. Mathias Link, LL.M. (Columbia)
Bearbeitet von
Dr. Lutz Auffenberg, LL.M. (London); Jens Berger; Prof. Dr. Hanne Böckem; Marco Brinkmann; Dr. Martin Diehl; Prof. Dr. Mirjam Eggen; Dr. Felix Fischer; Oliver Gaberle; Dr. Caroline Geuer; Daniel Gritsch; Steffen Günther; Prof. Dr. Alexander Koch; Dr. Felix Krysa; Dr. Katharina Kubik; Thorsten Kühn, CFA; Jeremias Kümpel, LL.B., M.Sc.; Prof. Dr. Matthias Lehmann, D.E.A. (Paris II), LL.M., J.S.D. (Columbia); Dr. Mathias Link, LL.M. (Columbia); Prof. Dr. Cornelia Manger-Nestler, LL.M. (Eur. Int.); Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur.; Dr. Stephan Pachinger, LL.M.; Prof. Dr. Thorsten Poddig; Tobias Rump, MBA (Kellogg/WHU); Mag. Eva Schneider, MSc; Dr. Frederek Schuska; Dr. Andreas Schwennicke; Prof. Dr. Daniela Seeliger; Dr. Dirk Siegel; Dr. Judith Sild; Prof. Hon.-Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M.; Prof. Dr. Armin Varmaz; Nermin Varmaz, LL.M. (King’s College London); Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Christiane Wendehorst, LL.M. (Cantab.); Dr. Marcus Werner; Dr. Michael Wildscheck, D.J.C.E. (Strasbourg)
3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2026
Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main
Alle im Buch verwendeten Begriffe verstehen sich geschlechterneutral. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird teilweise auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet – entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
ISBN: 978–3–8005–1994–1
© 2026 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main
www.ruw.de
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Druckvorstufe: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, 69502 Hemsbach
Druck und Verarbeitung: Elanders Waiblingen GmbH, 71332 Waiblingen
Die Blockchain-Technologie bildet ein Innovationszentrum des umfassenden Prozesses der Digitalisierung. Als Lebensader namentlich von Industrie 4.0, dem Internet of Things (IoT), von FinTech und Decentralized Finance (DeFi) katalysiert die Blockchain-Technologie den digitalen Wandel am Wirtschafts- und Finanzstandort Deutschland. Damit stehen zugleich Kryptowährungen und Token im Mittelpunkt, deren technologische Basis ebenfalls eine Blockchain bildet. Token entwickeln sich dabei über das Phänomen der Tokenisierung zu Wertpapieren im funktionalen Sinn; mit dem Inkrafttreten des zwischenzeitlich um Aktien erweiterten eWpG hat der deutsche Gesetzgeber die Türen für diesen evolutionären Prozess weit geöffnet.
Ungeachtet dieser empirischen Umwälzungen erscheint die rechtliche Erfassung der Blockchain-Technologie und der darauf abgebildeten Vermögenswerte noch lange nicht abgeschlossen. Das vorliegende Handbuch hat sich auch in seiner 3. Auflage zum Ziel gesetzt, zu einer kohärenten Systematisierung des sich entwickelnden „Rechts der Blockchain“ beizutragen und damit zugleich Rechtsunsicherheiten abzubauen. Versammelt sind hochkarätige Autorinnen und Autoren aus den unterschiedlichen Berufsfeldern, die mit den Rechtsfragen der Kryptowährungen und Token befasst sind; einbezogen sind daher insbesondere die Rechtswissenschaft, die Beraterschaft, die Wirtschaftsprüfung und die Finanzverwaltung.
Thematisch deckt das Werk die relevanten Rechtsgebiete ab, die von der Blockchain-Technologie als rechtliche Querschnittsmaterie betroffen sind: das Zivil-, Aufsichts-, Steuer-, Bilanzrecht in gesamter Breite, zudem die Spezialgebiete des Wettbewerbs-, Datenschutz-, Geldwäsche-, Insolvenz- und Strafrechts. Vorangestellt werden die ökonomischen, währungspolitischen und technischen Grundlagen. Abschließend finden sich zudem Länderberichte zu Liechtenstein, Österreich, Luxemburg und der Schweiz, die jeweils eigenständige Regulierungsakzente setzen. Das Handbuch ist im Wesentlichen auf dem Stand von September 2025.
Die Herausgeber danken allen Autorinnen und Autoren sowie dem Verlagsteam um Frau Bourgon, Frau Grüttner und Herrn Orth für das sorgsame Lektorat und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Marburg und Frankfurt, im November 2025
Sebastian Omlor
Mathias Link
Dr. Lutz Auffenberg, LL.M. (London)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, Partner, FIN LAW, Frankfurt am Main
Jens Berger
Dipl.-Kfm., CPA, Partner, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Hanne Böckem
Wirtschaftsprüferin, Partnerin Department of Professional Practice KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Honorarprofessorin Humboldt-Universität zu Berlin
Marco Brinkmann
Steuerberater, Partner Financial Services Tax & Legal, PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt am Main
Dr. Martin Diehl
Deutsche Bundesbank, Leiter Analysen im Zahlungsverkehr und der Wertpapierabwicklung
Prof. Dr. Mirjam Eggen
Ordinaria für Privatrecht, Universität Bern
Dr. Felix Fischer
Steuerberater, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Oliver Gaberle
Wirtschaftsprüfer, Partner im Bereich Strategy & Transactions, Leiter Transaction Corporate Finance Europe West Financial Services, EY-Parthenon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn
Dr. Caroline Geuer
Wirtschaftsprüferin, Department of Professional Practice KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin
Daniel Gritsch
Rechtsanwaltsanwärter im Bereich Banking & Finance, Schönherr Rechtsanwälte GmbH, Wien
Steffen Günther
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lehrstuhl für ABWL, insb. Finanzwirtschaft, Universität Bremen
Prof. Dr. Alexander Koch
Rechtsanwalt in Bonn, Honorarprofessor an der Philipps-Universität Marburg
Dr. Felix Krysa
Rechtsanwalt, CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Wien
Dr. Katharina Kubik
Rechtsanwältin und Partnerin im Bereich Steuerrecht, Freshfields Rechtsanwälte PartG mbB, Wien
Thorsten Kühn, CFA
Director im Bereich FSI M&A Transaction Services & Valuation, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Jeremias Kümpel, LL.B., M.Sc.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Hochschule Fulda
Prof. Dr. Matthias Lehmann, D.E.A. (Paris II), LL.M., J.S.D. (Columbia)
Lehrstuhl für Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Universität Wien
Dr. Mathias Link, LL.M. (Columbia)
Partner bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt am Main und Düsseldorf
Prof. Dr. Cornelia Manger-Nestler, LL.M. (Eur. Int.)
Professur für Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK), Leipzig
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur.
Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung (Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht sowie Rechtsvergleichung), Philipps-Universität Marburg
Dr. Stephan Pachinger, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner im Bereich Kapitalmarktrecht, Freshfields Rechtsanwälte PartG mbB, Wien
Prof. Dr. Thorsten Poddig
Lehrstuhl für ABWL, insb. Finanzwirtschaft, Universität Bremen
Tobias Rump, MBA (Kellogg/WHU)
Rechtsanwalt und Counsel, Linklaters LLP, Düsseldorf
Mag. Eva Schneider, MSc
Rechtsanwältin im Bereich Finanzierungs- und Finanzmarktaufsichtsrecht, Freshfields Rechtsanwälte PartG mbB, Wien
Dr. Frederek Schuska
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) im Bereich Financial Services Tax bei der Pricewaterhouse-Coopers GmbH, Frankfurt am Main
Dr. Andreas Schwennicke
Rechtsanwalt und Notar a.D., Partner emeritus, LSP Lindemann Schwennicke & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Prof. Dr. Daniela Seeliger
Rechtsanwältin und Partnerin, Linklaters LLP, Düsseldorf
Dr. Dirk Siegel
Partner Financial Services, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Judith Sild
Fachexpertin, Stabsstelle für Digital Innovation, Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz
Prof. Hon.-Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M.
Professur für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens- und Unternehmensrecht, Hochschule Fulda; Honorarprofessor für Insolvenzrecht und das Recht der Kryptowerte, Nottingham Law School; Richter am Oberlandesgericht, OLG Frankfurt a.M., 4. Zivilsenat (Insolvenzsachen) und Commercial Court
Prof. Dr. Armin Varmaz
Lehrstuhl für internationales Finanzmanagement, Hochschule Bremen
Nermin Varmaz, LL.M. (King’s College London)
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Head of Legal – Commercial Law & Contracts, Enpal B.V., Berlin
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Christiane Wendehorst, LL.M. (Cantab.)
Institut für Zivilrecht und Institut für Digtalisierung und Recht, Universität Wien
Dr. Marcus Werner
Dipl.-Inform., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner von WERNER Rechtsanwälte Informatiker, Köln
Dr. Michael Wildscheck, D.J.C.E. (Strasbourg)
Executive Director and Assistant General Counsel, J. P. Morgan SE – Luxembourg Branch, Großherzogtum Luxemburg
Vorwort
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter
Abkürzungsverzeichnis
Teil 1 Grundlagen
Kapitel 1 Rechtliche und finanzökonomische Grundlagen
I. Einleitung
II. Finanzierungstheorie und Token-Ökonomie
1. Funktionen von Märkten
2. Funktionen von Institutionen am Finanzmarkt
3. Reputation als impliziter Bestandteil von Finanzkontrakten
III. Arten und Funktionsweisen von Blockchains
1. Grundaufbau von Blockchains
2. Arten von Blockchains
IV. Token und ihr Vergleich zu bestehenden Konstrukten
1. Versuch einer Definition
2. Ausgangssituation
3. Kategorien von Token
4. Wertpapier- und geldrechtliche Einordnung
5. Rechtsfolgen
6. Zivilrecht
7. Zwischenergebnis
V. Der aktuelle Kryptomarkt
1. Prozess der Notierung an einer Handelsplattform
2. Rentabilität von Investitionen in den Kryptomarkt
VI. Zusammenfassung
Kapitel 2 Formen programmierbaren Geldes und Rolle der Zentralbank
I. Grundlagen einer dezentralen Abwicklungstechnologie
1. Ein neues Zahlungssystem
2. Offene und geschlossene Netzwerke
3. Vertrauen
4. Alternative Netzwerke und alternative Coins
5. Smart Contracts und die Vorteile der DLT
II. Geld
1. Geldfunktionen und Wertgrundlagen
2. Zahlungsverkehr
III. Bedarf an programmierbaren Zahlungen
1. Tokenisierung
2. Programmierbarkeit von Zahlungen und von Geld
3. Anwendungsfälle programmierbarer Zahlungen
IV. Optionen für das Angebot an programmierbaren Zahlungen
1. Krypto-Token
2. Stablecoins
3. Interoperabilitätslösung zwischen DLT und konventionellem Zahlungsverkehr
4. Tokenisierte Einlagen
5. Digitales Zentralbankgeld
V. Rolle der Zentralbank
Kapitel 3 Technische Grundlagen
I. Einführung
II. Grundlagen der Blockchain-Technologie am Beispiel Bitcoin
1. Die Grundidee der Bitcoin-Blockchain
2. Eine Bitcoin-Transaktion
3. Eigenschaften, Vorteile und Herausforderungen der Bitcoin-Blockchain
III. Wesentliche Varianten der DLT/der Blockchain-Technologie
1. Übersicht der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale
2. Permissioned vs. Permissionless
3. Blockchain-Technologie mit „Smart Contracts“
4. Generelle Eigenschaften von DLT/Blockchain-Technologie
IV. Technische Basis für unterschiedliche Typen von Kryptowährungen und Token
1. Native Kryptowährungen und Token
2. Nicht-native Kryptowährungen und Token
3. Anwendungsfälle für native und nicht-native Token
V. Verwahrung von Krypto-Assets
VI. Ausblick
1. Digitales Zentralbankgeld
2. Elektronische Wertpapiere
3. IoT/Internet der Dinge
4. Programmierbares Geld
5. Interoperabilität
Kapitel 4 Bewertungsfragen
I. Entwicklung des Kryptomarktes
II. Krypto-Assets als Anlage- und Refinanzierungsinstrument
1. Assetklasse Krypto-Assets
2. Unternehmensfinanzierung durch Krypto-Assets
III. Bewertungsanlässe und -herausforderungen
1. Bewertungsanlässe
2. Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13
3. Aktive Märkte
4. Bewertungsherausforderungen
IV. Bewertung von Krypto-Assets bei eingeschränkter Marktliquidität (Fungibilitätsabschläge)
1. Quantitative Methoden
2. Private Placements
3. Fallbeispiel
V. Bewertungsmodelle für Krypto-Assets
1. Security and Asset-backed Token
2. Utility Token
3. Kryptowährungen
4. Stablecoins
VI. Risikobewertung von Krypto-Assets
1. Einleitung
2. Risikoarten
3. Messung des Risikoausmaßes
4. Marktpreisrisikosteuerung mithilfe von Derivaten bzw. risikomitigierenden Maßnahmen
VII. Zusammenfassung
Teil 2 Zivilrecht
Kapitel 5 Internationales Privat- und Zivilprozessrecht
I. Einleitung
1. Gegenstand und Methode des Internationalen Privatrechts
2. Herausforderungen für das IPR durch Kryptowährungen und Token
II. Alternativen zum staatlichen Recht
1. Die These eines rechtsfreien technologischen Raums („Kryptoanarchie“)
2. Die These der Ersetzung staatlichen Rechts durch Technologie („code is law“)
3. Die These der Existenz einer eigenen Rechtsordnung für Kryptowerte („lex cryptographica“)
4. Staatliches Zivilrecht als notwendige Auffanglösung
III. Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über Kryptowährungen und Token
1. Regelungsgegenstand des Internationalen Zivilprozessrechts und Verhältnis zum IPR
2. Anwendbare Regelungen
3. Anwendungsbereich
4. Grundsatz: Zuständigkeit der Gerichte am Beklagtenwohnsitz
5. Gerichtsstandsvereinbarungen
6. Gerichtliche Zuständigkeit für vertragliche Streitigkeiten
7. Besondere Zuständigkeiten für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen
8. Gerichtliche Zuständigkeit für deliktische Streitigkeiten
9. Gerichtliche Zuständigkeit für bereicherungsrechtliche Streitigkeiten
10. Gerichtliche Zuständigkeit für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
11. Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über dingliche Rechte an Immobilien
IV. Qualifikation von Kryptowerten
1. Qualifikation als Sache
2. Qualifikation als Währung
3. Qualifikation als Forderung
4. Qualifikation als gesellschaftsrechtliche Beteiligung
5. Qualifikation als Investmentanteil
6. Qualifikation als sonstiges Recht
7. Qualifikation als unkörperlicher Vermögensgegenstand
8. Qualifikation als Wertpapier
9. Qualifikation als personenbezogene Daten
10. Zwischenbefund
V. Mögliche Anknüpfungspunkte
1. Anknüpfung an die Rechtswahl der Parteien (Grundsatz der Parteiautonomie)
2. Anwendung der lex creationis
3. Anwendung des Regulierungsstatuts
4. Anknüpfung an den Sitz des zentralen Verwalters/Computers
5. Anknüpfung an den Sitz der Nodes
6. Anknüpfung an den Lageort des Private Keys
7. Anknüpfung an den Sitz des Inhabers des Private Keys
8. Anknüpfung an den Sitz des Programmierers
9. Anknüpfung an den Sitz des Emittenten
10. Anknüpfung an den Sitz des Intermediärs oder den Ort des Kontos
11. Akzessorische Anknüpfung
12. Anwendung der lex fori
13. Zwischenbefund
VI. Kryptowerte im Kontext grenzüberschreitender Rechtsverhältnisse
1. Kryptowerte und schuldrechtliche Verträge
2. Kryptowerte und unerlaubte Handlungen
3. Kryptowerte und ungerechtfertigte Bereicherung
4. Kryptowerte und gesellschaftsrechtliche Rechtsverhältnisse
5. Eigentumsrechtliche Rechtsverhältnisse an Kryptowerten
6. Kryptowerte in der Insolvenz
7. Kryptowerte im Erbfall
VII. Perspektiven für internationale oder europäische Rechtsvereinheitlichung
Kapitel 6 Allgemeines Privatrecht
I. Einordnung
1. Begriff
2. Kategorien
3. Rechtsnatur
II. Transaktionen mit Token
1. Erwerb von Token
2. Erwerb mit Token
3. Auswirkungen von Wertveränderungen bei Zahlungstoken
III. Absoluter Schutz von Token
1. Sachenrecht
2. Gesetzliche Schuldverhältnisse
IV. Übertragung von Token
1. Lex lata
2. Lex ferenda
V. Tokenisierung
1. Grundlagen
2. Praxisbeispiele
3. Rechtliche Ausgestaltung
4. Kapitalgesellschaftsrecht de lege ferenda
VI. Rechtsvergleichung
1. England
2. Kalifornien
3. Liechtenstein
4. Schweiz
Kapitel 7 Zivilverfahrens- und Vollstreckungsrecht
I. Zivilverfahrensrecht
1. Anwendbares Recht
2. Erkenntnisverfahren
3. Einstweiliger Rechtsschutz
4. Rechtsprechungsübersicht
II. Vollstreckungsrecht
1. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
2. Vollstreckung in oder von Kryptowährungen
3. Vorgehen des Gerichtsvollziehers
4. Kryptowährungen im Insolvenzverfahren
5. Rechtsprechungsübersicht
Kapitel 8 Insolvenzrecht
I. Überblick und Terminologie
II. Unionale Regelungswerke mit Bezug zum Insolvenzrecht
1. Anwendung der EuInsVO
2. Anwendung der Rechtsakte betreffend den Finanzsektor
3. Anwendungsbereich des Insolvenzrechts der MiCAR im Verhältnis zum allgemeinen und besonderen Insolvenzrecht
4. Insolvenzverfahren von Akteuren in Kryptomärkten mit Bezug zu Drittstaaten
III. Überblick über das deutsche Insolvenzrecht
1. Eröffnungsantrag, Eröffnungsgrund und Antragspflicht
2. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
3. Besondere Verfahrensvarianten
IV. Kryptowerte als Teil der Insolvenzmasse (§§ 35f. InsO)
1. Vorwirkung des Vollstreckungsrechts
2. Auswirkungen der Art. 36, 75 MiCAR auf die Insolvenzmasse
V. Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters
1. Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters hinsichtlich Kryptowerte
2. Besonderheiten der MiCAR
VI. Kryptowerte in der Insolvenz des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP)
1. Überblick
2. Sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden (Art. 70 MiCAR)
3. Geordnete Abwicklung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen (Art. 74 MiCAR)
4. Insbesondere: Schutz der Kunden eines Kryptoverwahrers
VII. Kryptowerte in der Insolvenz des Emittenten von ART und EMT
1. Emittenten vermögenswertereferenzierter Token
2. Emittenten von E-Geld-Token (Art. 55 MiCAR)
Teil 3 Aufsichtsrecht
Kapitel 9 Bankenaufsichtsrecht
I. Kategorien von Token
1. Currency Token
2. Investment Token
3. Utility Token
4. Non-Fungible Token (NFT)
5. Mischformen
II. Aufsichts- und kapitalmarktrechtliche Qualifikation von Token
1. Aufsichtsrechtliche Einordnung
2. Kapitalmarktrechtliche Einordnung
III. Folgen der Einordnung als Kryptowerte nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 MiCAR
1. Zulassungspflichten
2. Whitepaper-Veröffentlichungspflichten
3. Erlaubnispflichten für Kryptowerte-Dienstleistungen (Art. 59 ff. MiCAR)
IV. Folgen der Einordnung von Token als Finanzinstrumente und Wertpapiere
1. Prospektpflicht nach Art. 3 EU-ProspektVO (VO (EU) 2017/1129)
2. Erlaubnispflichten nach WpIG und KWG
V. Erlaubnispflichten nach KAGB
1. Vorliegen eines Organismus für gemeinsame Anlage i.S.v. § 1 Abs. 1 oder 6 KAGB
2. Rechtsfolgen
Kapitel 10 Währungsrecht
I. Einleitung
II. Begriffliche Eingrenzung des Phänomens Kryptowährung
1. Krypto-, Digital- oder virtuelle Währung?
2. Entstehung von Kryptowerten
3. Arten
4. Digitales Zentralbankgeld
III. Währungsrechtlicher Bezugsrahmen
1. Etymologisches zu Geld und Währung
2. Das Recht der Währungsunion im unionsrechtlichen Mehrebenensystem
3. Nationales Recht
4. Internationale Einflüsse
IV. Kryptowerte und digitale Währungen als währungsrechtliche Innovationen: Laufende Vorhaben und offene Fragen
1. Bedarf für neuartige Geldformen?
2. Kryptowerte
3. Stablecoins als Gefahr für die Finanzstabilität?
4. Digitales Zentralbankgeld
V. Zusammenfassung und Perspektiven
Teil 4 Bilanzrecht
Kapitel 11 HGB
I. Einleitung
II. Bilanzierung beim Halter
1. Voraussetzungen der Aktivierung
2. Ausweis
3. Bewertung
III. Bilanzierung beim Emittenten
1. Eigenkapital
2. Rückstellungen
3. Verbindlichkeiten
IV. Bilanzierung spezifischer Typen von Token
1. Zahlungstoken ohne Rechte gegenüber dem Emittenten (Typ A)
2. Security und Asset Token (Typ B)
3. Utility Token (Typ C)
4. Hybrid-Token (Typ D)
5. Stablecoins (Typ E)
V. Ausblick
Kapitel 12 Steuerbilanz
I. Einleitung/Maßgeblichkeit der Handelsbilanz
II. Bilanzierung beim Halter
1. Voraussetzungen der Aktivierung
2. Ausweis
3. Bewertung
III. Bilanzierung beim Emittenten
1. Eigenkapital
2. Rückstellungen
3. Verbindlichkeiten
IV. Bilanzierung spezifischer Typen von Token
1. Zahlungstoken ohne Rechte gegenüber dem Emittenten (Typ A)
2. Security und Asset Token
3. Utility Token
4. Hybride Token
5. Stablecoins
V. Ausblick
Kapitel 13 IFRS
I. Einführung
II. Bestandsbilanzierung (Aktiva)
1. Ansatz
2. Payment Token/Kryptowährungen
3. Security/Asset(-backed) Token
4. Utility Token
5. Hybride Token
6. Stablecoins
7. Verwahrgeschäft – Treuhandverhältnisse
8. Verleihgeschäft (Lending)
9. Weitergehende Angaben im Anhang
10. Zusammenfassung
III. Emittentenbilanzierung (Passiva)
1. Ansatz beim Emittenten
2. Payment Token/Kryptowährungen
3. Security/Asset(-backed) Token
4. Utility Token
5. Hybride Token
6. Stablecoins
7. Zusammenfassung
IV. Ausblick
Teil 5 Steuerrecht
Kapitel 14 Besteuerung der Erträge aus Kryptowährungen
I. Grundlegendes zu Kryptowerten
1. Klärung des Begriffs und aufsichtsrechtliche Grundlagen
2. Funktionen von Token
3. Technische Konzepte
4. Proof of Work und Mining
5. Proof of Stake und Staking
6. Unterschied zwischen Coins und Token
7. Liquidity Mining
II. Kapitalanlage in Kryptowerten im Privatvermögen
1. Überblick über die relevanten Besteuerungsvorschriften
2. Möglichkeiten der Einkünfteerzielung bei Kryptowerten
3. Besteuerung von laufenden Einkünften aus Kryptowerten
4. Besteuerung des An- und Verkaufs von Kryptowerten
5. Investitionen in Kryptowerte über Finanzinstrumente
Kapitel 15 Umsatzsteuerrecht
I. Grundsystematik des harmonisierten Umsatzsteuerrechts
1. Einleitung
2. Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG)
3. Steuerbefreiung steuerbarer Umsätze (§ 4 UStG)
4. Option zur Umsatzsteuerpflicht (§ 9 UStG)
5. Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG)
6. Wechsel der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG)
7. Rechnung nach § 14 UStG
8. Vorsteuerabzug (§ 15 UStG)
9. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
10. Umsatzsteuerrechtliche Erklärungspflichten
11. Verpflichtungen nach § 22g UStG
II. Umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten von Kryptowährungen und Token
1. Trading
2. Initial Coin Offerings (ICO)
3. Mining/Forging
4. Lending
5. Kryptobörsen (sog. Kryptoverwahrgeschäfte)
III. Zusammenfassung und Ausblick
Teil 6 Weitere Rechtsgebiete
Kapitel 16 Wettbewerbsrecht
I. Einleitung
II. Der wettbewerbsrechtliche Rahmen im Finanzsektor
1. Anwendung der Wettbewerbsregeln
2. Entscheidungspraxis der Wettbewerbsbehörden
III. Wettbewerbsrechtliche Fragen der Blockchain-Technologie
1. Überblick
2. Kartellverbot
3. Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
4. Fusionskontrolle
5. Befugnisse der Wettbewerbsbehörden
IV. (Mögliche) Wettbewerbsprobleme der Kryptowährungen und Token
1. Kartellverbot
2. Missbrauchskontrolle
3. Fusionskontrolle
Kapitel 17 Blockchain und Datenschutz
I. Einleitung und Grundlagen
1. Einleitung
2. Distributed Ledger Technology (DLT)
II. Datenschutzrechtlicher Befund
1. Verarbeitung personenbezogener Daten
2. Die Suche nach (einem) Verantwortlichen
3. Territoriale Anwendungsfragen
4. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
5. Durchsetzung von Betroffenenrechten
III. Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit
Kapitel 18 Geldwäschepräventionsrecht
I. Einleitung
II. Ausgangslage
1. Geldwäschepräventionsrechtliches Gefahrenpotenzial
2. Tatsächliche Nutzung von Kryptowährungen im Rahmen von Geldwäschehandlungen
3. Erscheinungsformen und Anonymitätsgrade
III. Europäischer Regulierungsansatz
1. Zielsetzung der europäischen Geldwäscheprävention
2. Systematik der europäischen Geldwäscheprävention
3. Vierte EU-Geldwäscherichtlinie in der Fassung der Änderungsrichtlinie
IV. Nationaler Regulierungsansatz
1. Zielsetzung des Geldwäschegesetzes
2. Systematik des Geldwäschegesetzes
3. Kryptowährungen als Vermögensgegenstand im Sinne des § 1 Abs. 7 GwG
4. Adressaten der Geldwäschepräventionsregulierung nach dem Geldwäschegesetz im Zusammenhang mit Kryptowährungen
5. Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
6. Verwaltungspraxis der BaFin
V. Umsetzung der sog. FATF Travel Rule
Kapitel 19 Strafrecht
I. Rechtswidrige Inhalte in einer Blockchain
1. Technischer Hintergrund
2. Rechtliche Würdigung
II. Mining auf gekaperten Systemen
1. Technischer Hintergrund
2. Rechtliche Würdigung
III. Entziehung elektrischer Energie beim Betrieb von Mining-Hardware
1. Technischer Hintergrund
2. Rechtliche Würdigung
IV. „Diebstahl“ von Kryptowährungen
1. Technischer Hintergrund
2. Rechtliche Würdigung
3. Exkurs: Straftaten durch „Emittenten“ und Kryptobörsenbetreiber
V. 51%-Angriffe
1. Technischer Hintergrund
2. Rechtliche Würdigung
VI. Einziehung
1. § 73 StGB – Einziehung von Taterträgen
2. § 75 StGB – Wirkung der Einziehung
3. § 73c StGB – Einziehung des Wertes von Taterträgen
4. § 73a StGB – Erweiterte Einziehung von Taterträgen
Teil 7 Internationale Perspektiven
Kapitel 20 Liechtenstein
I. Einleitung
II. Gesetzgebung
III. Eckpunkte der Regulierung des TVTG
1. „Nomen est Omen“ – Vertrauenswürdige Technologien
2. Der Token als Dreh- und Angelpunkt
3. Zivilrechtliche Implikationen des TVTG
4. Aufsichtsregime des TVTG
IV. Schnittstellen zum Finanzmarktrecht und zur MiCAR
V. Eckpunkte der Regulierung des EWR-MiCA-DG
VI. Geldwäschereiprävention
VII. TVTG und MiCAR in der Praxis
VIII. Ausblick und Resümee
Kapitel 21 Österreich
I. Einleitung
II. Zivilrecht
1. Zivilrechtliche Einordnung
2. Folgen der zivilrechtlichen Einordnung
3. Fazit
III. Finanzmarktaufsichtsrecht
1. Finanzmarktaufsichtsrechtliche Einordnung
2. Folgen der finanzmarktaufsichtsrechtlichen Einordnung
3. Fazit
IV. Steuerrecht
1. Ertragsteuerrecht
2. Umsatzsteuerrecht
3. Fazit
V. Conclusio und Ausblick
Kapitel 22 Luxemburg
I. Einleitung
II. Zivilrechtliche Betrachtung
1. Sind Kryptowährungen Geld?
2. Was ist ein Token?
3. Welche Arten von Token gibt es?
4. Rechtsgeschäfte mit Kryptowährungen und Token
5. Pfändung von Kryptowährungen und Token
III. Aufsichtsrechtliche Betrachtung
1. Sind Token übertragbare Wertpapiere?
2. Sind Kryptowährungen oder Token E-Geld?
3. Genehmigungspflichtige Dienstleistungen und Tätigkeiten in Verbindung mit Kryptowährungen und Token
4. Investmentfondsrecht
IV. Steuerrecht
1. Ertragssteuerrecht
2. Umsatzsteuerrecht
4. Mögliche Einflüsse der MICAR auf die Besteuerung von Kryptowerten
V. Weitere Rechtsgebiete
1. Datenschutzrecht
2. Geldwäscherecht
3. Strafrecht
VI. Ausblick
Kapitel 23 Schweiz
I. Einleitung
II. Terminologische Grundlagen
1. Kryptowerte und kryptobasierte Vermögenswerte
2. Registerwertrechte
3. DLT-Effekten
4. Token und kryptobasierte Vermögenswerte
5. Stablecoins
6. Virtuelle Währungen
III. Zivilrecht
1. Rechtliche Grundlagen
2. Registerwertrechte
3. Andere Kryptowerte
IV. Aufsichtsrecht
1. Kategorien von Kryptowerten
2. Stablecoins im Besonderen
3. Handel mit Kryptowerten
4. Verwahrung von Kryptowerten
V. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
1. Konkursrechtliches Aussonderungsrecht
2. Kryptowerte als Sicherheiten im Konkursverfahren
3. Besicherung von Kryptowerten mit Buchgeld
a.A.
anderer Ansicht
a.a.O.
am angegebenen Ort
a.E.
am Ende
a.F.
alte Fassung
ABl.
Amtsblatt
ABl. EG
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft
ABl. EU
Amtsblatt der Europäischen Union
Abs.
Absatz
Abschn.
Abschnitt
ACD
Administration des contributions directes
AED
Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU-Arbeitsweisevertrag)
AG
Aktiengesellschaft; Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift)
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AIF
Alternative Investmentfonds
AIFM
Verwalter alternativer Investmentfonds
AIFM-Gesetz
Gesetz vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds
AktG
Aktiengesetz
Alt.
Alternative
AML-Gesetz
Gesetz vom 12. November 2004 zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anm.
Anmerkung
ART
Asset-Referenced Token
Art.
Artikel
Aufl.
Auflage
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BB
Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BBankG
Gesetz über die Deutsche Bundesbank
BeckOK
Beck’scher Onlinekommentar
Begr.
Begründung
betr.
betreffend
BFH
Bundesfinanzhof
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof
BGHZ
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
BIP
Bitcoin Improvement Proposal
BIZ
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
BMF
Bundesministerium für Finanzen
BMJV
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
BörsG
Börsengesetz (D)
BR-Drs.
Bundesratsdrucksache
brit.
britisch
BT-Drs.
Bundestagsdrucksache
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht
BVerwGE
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
bzw.
beziehungsweise
CAA
Commissariat aux Assurances
CASP
Crypto-Asset Service Provider
CBDC
Central Bank Digital Currency
CF
Corporate Finance (Zeitschrift)
CHF
Schweizer Franken
CPMI
Committee on Payments and Market Infrastructures
CR
Computer und Recht (Zeitschrift)
CRR
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 Text von Bedeutung für den EWR
CSSF
Commission de Surveillance du Secteur Financier
d.h.
das heißt
DAO
Decentralized Autonomous Organization
dAPP
decentral Application
DB
Der Betrieb (Zeitschrift)
DDG
Digitale-Dienste-Gesetz
DepotG
Depotgesetz
ders.
derselbe
dies.
Dieselbe
DLT
Distributed Ledger Technology
DOS
Denial-of-Service
DSA
Digital Services Act
DStR
Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
DWG
Gesetz vom 6. April 2013 über dematerialisierte Wertpapiere
EFRAG
European Financial Reporting Advisory Group
EG
Europäische Gemeinschaft
einschl.
einschließlich
EIOPA
European Insurance and Occupational Pensions Authority/Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
EMT
Electronic Money Token
ESMA
European Securities and Markets Authority/Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
EStB
Der Ertrag-Steuerberater (Zeitschrift)
EStG
Einkommensteuergesetz
ESZB
Europäisches System der Zentralbanken
ETF
Exchange Traded Fund
ETN
Exchange Traded Note
ETV
Exchange Traded Vehicle
EU
Europäische Union
EuG
Gericht der Europäischen Union
EuGH
Europäischer Gerichtshof
EuInsVO
Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren
EUR
Euro
EUV
Vertrag über die Europäische Union
EuZW
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
evtl.
eventuell
eWpG
Gesetz über elektronische Wertpapiere
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum
EZB
Europäische Zentralbank
f./ff.
(fort-)folgende
FAQ
Frequently Asked Questions
FATF
Financial Action Task Force
FINMA
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
Fn.
Fußnote
FR
Finanz-Rundschau
FS
Festschrift
FSB
Financial Stability Board
GewO
Gewerbeordnung
GewStG
Gewerbesteuergesetz
GG
Grundgesetz
ggü.
gegenüber
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GrCh
Europäische Grundrechtecharta
GRUR
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
h.M.
herrschende Meinung
HGB
Handelsgesetzbuch
Hs.
Halbsatz
i.d.R.
in der Regel
i.e.S.
im engeren Sinn
i.H.v.
in Höhe von
i.S.d.
im Sinne des/der
i.S.v.
im Sinne von
i.Z.m.
im Zusammenhang mit
i.V.m.
in Verbindung mit
ICO
Initial Coin Offerings
IEO
Initial Exchange Offerings
IFRS
International Financial Reporting Standards
insb.
insbesondere
InsO
Insolvenzordnung
IÖR
Internationales Öffentliches Recht
IoT
Internet of Things
IPR
Internationales Privatrecht
IRZ
Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung
IT
Informationstechnologie
ITRB
Der IT-Rechts-Berater (Zeitschrift)
IWF
Internationaler Währungsfonds
IZPR
Internationalen Zivilprozessrechts
JuS
Juristische Schulung (Zeitschrift)
K&R
Kommunikation und Recht (Zeitschrift)
KAGB
Kapitalanlagegesetzbuch
Kap.
Kapitel
KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
KMAG
Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (Kryptomärkteaufsichtsgesetz)
KoR
Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
KWG
Kreditwesengesetz
KYC
Know Your Customer
L.I.R.
Gesetz vom 4. Dezember 1967 über die Einkommensteuer
Lfg.
Lieferung
LG
Landgericht
lit.
littera/Buchstabe
Ls.
Leitsatz
LSE
London Stock Exchange
m.w.N.
mit weiteren Nachweisen
MDR
Monatsschrift für Deutsches Recht (Zeitschrift)
MiFID
Markets in Financial Instruments Directive
mind.
mindestens
Mio.
Million(en)
MMR
Multimedia und Recht (Zeitschrift)
Mrd.
Milliarde(n)
MTF
Multilateral Trading Facility
MüKo
Münchener Kommentar
MwStSystRL
Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
NASDQ
National Association of Securities Dealers Automated Quotations
NJW
Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)
NJW-RR
NJW-Rechtsprechungsreport (Zeitschrift)
Nr.
Nummer
NVwZ
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
NYSE
New York Stock Exchange
NZA
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
o.Ä.
oder Ähnliche
OECD
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development)
OGAW
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
OLG
Oberlandesgericht
OTF
Other Trading Facility
OVG
Oberverwaltungsgericht
P2P
Peer-to-Peer
PiR
Internationale Rechnungslegung (Zeitschrift)
Q&A
Questions and Answers
RdF
Recht der Finanzinstrumente (Zeitschrift)
RegE
Regierungsentwurf
rev.
revised/revidiert
RL
Richtlinie
Rn.
Randnummer
Rs.
Rechtssache (EuGH)
Rspr.
Rechtsprechung
RTGS
Real Time Gross Settlement
S.
Seite, Satz (bei Rechtsnormen)
SAFT
Simple Agreement for Future Token
SE
Societas Europaea
SEC
Securities and Exchange Commission
sect.
section
SGB I
Sozialgesetzbuch Erstes Buch
Slg.
Sammlung
SNB
Swiss National Bank
sog.
sogenannte
SOR
System of Record
st. Rspr.
ständige Rechtsprechung
StaRUG
Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz)
StGB
Strafgesetzbuch
StPO
Strafprozessordnung
TGE
Token Generating Events
tir.
tiret (Spiegelstrich)
Tz.
Textziffer
u.
und
u.a.
unter anderem; und andere
u.Ä.
und Ähnliche
u.E.
unseres Erachtens
u.U.
unter Umständen
U. S.
United States
UAbs.
Unterabsatz
USD
U. S. Dollar
usw.
und so weiter
v.a.
vor allem
Var.
Variante
VASP
Virtual Asset Service Provider
VG
Verwaltungsgericht
vgl.
Vergleiche
VO
Verordnung
Vol.
Volume
vs
versus
WM
Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht
WPg
Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
WpHG
Wertpapierhandelsgesetz
WpPG
Wertpapierprospektgesetz
WpÜG
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
WRP
Wettbewerb in Recht und Praxis (Zeitschrift)
z.B.
zum Beispiel
ZBB
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZfpW
Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft
ZHR
Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht
Ziff.
Ziffer
ZIP
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
zit.
zitiert
ZPO
Zivilprozessordnung
ZRP
Zeitschrift für Rechtspolitik
ZuFinG
Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz)
ZUM
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht
ZVglRWiss
Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft
Literatur: Allen/Gale, A welfare comparison of intermediares and financial markets in Germany and the US, European Economic Review, 39, 1995, 179; Allen/Gale, Innovations in Financial Services, Relationship, and Risk Sharing, Management Science, 45, 1999, 1239; Allen/Santomero, The Theory of Financial Intermediation, Journal of Banking and Finance, 21, 1998, 1461; Allen/Santomero, What do financial intermediares do?, Journal of Banking and Finance, 25, 2001, 271; Auer-Reinsdorff/Conrad (Hrsg.), Handbuch IT- und Datenschutzrecht, 3. Aufl. 2019; Banerjee, A simple model of herd behavior, The quarterly journal of economics, 107, 1992, 797; Becher, So funktioniert die Blockchain, 2018, https://www.pcwelt.de/article/1163541/so-funktioniert-die-blockchain.html; Beck, Behavioral Economics: Eine Einführung, 2014; Becker, Bankbetriebslehre, 3. Aufl. 1997; Becker/Peppmeier, Bankbetriebslehre, 5. Aufl. 2002; Belleflamme/Lambert/Schwienbacher, Crowdfunding: Tapping the right crowd, Journal of Business Venturing, 5, 2014, 585; Berger/Udell, Relationship lending and lines of credit in small firm finance, Journal of Business, 1995, 351; Bhattacharya/Thakor, Contemporary Banking Theory, Journal of Financial Intermediation, 3, 1993, 2; Bialluch-von Allwörden/von Allwörden, Initial Coin Offerings: Kryptowährungen als Wertpapier oder Vermögensanlage?, WM 2018, 2118; Breidenbach/Glatz (Hrsg.), Rechtshandbuch Legal Tech, 2018; Chaum, Blind Signatures for Untraceable Payments, in: Chaum/Rivest/Sherman (eds), Advances in Cryptology, 1983, S. 199; Chemmanur/Fulghieri, Investment bank reputation, information production, and financial intermediation, Journal of Finance, 49, 1994, 57; Copeland/Weston/Shastri, Financial theory and corporate policy, 2005; Erbguth/Fasching, Wer ist Verantwortlicher einer Bitcoin-Transaktion? Anwendbarkeit der DS-GVO auf die Bitcoin-Blockchain, ZD 2017, 560; Fama, Efficient Capital Markets, A Review of Theory and Empirical Work, Journal of Finance, 25, 1970, 383; Freixas/Rochet, Microeconomics of banking, 1997; Fromberger/Haffke, Kryptowerte und Geldwäsche, BKR 2019, 377; Gorton, Reputation formation in early bank note markets, Journal of Political Economy, 104, 2, 1996, 346; Greenbaum/Thakor, Contemporary Financial Intermediation, 1995; Grossman/Hart, The costs and benefits of ownership: A theory of vertical and lateral integration, Journal of Political Economy, 94, 1986, 691; Gupta, A Brief History of Blockchain, Harvard Business Review, 2017, https://hbr.org/2017/02/a-brief-history-of-blockchain; Habermann (Hrsg.), J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB – Buch 1: Allgemeiner Teil: §§ 164–240, 2019; Hahn/Wilkens, ICO vs. IPO – Prospektrechtliche Anforderungen bei Equity Token Offerings, ZBB 31/2019, 10; Hahn/Wons, Initial Coin Offering (ICO), 2018; Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber, Bankbetriebslehre, 2018; Härdle/Harvey/Reule, Understanding Cryptocurrencies, Journal of Financial Econometrics, 18, 2, 2020, 181; Hau/Poseck (Hrsg.), Beck’scher Online-Kommentar BGB, 55. Edition; Hofert, Blockchain-Profiling. Verarbeitung von Blockchain-Daten innerhalb und außerhalb der Netzwerke, ZD 2017, 161; Holtermann/Scheuer, Chinesische Zentralbank verbietet Krypto-Börsengänge, Handelsblatt v. 4.9.2017, https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/nein-zu-icos-chinesische-zentralbankverbietet-krypto-boersengaenge/20279068.html; Hornuf/Schilling/Schwienbacher, Are Equity Crowdfunding Investors Active Investors?, Max Planck Institute for Innovation & Competition Research Paper No. 19–15, CESifo Working Paper No. 7884, 2019; Iansiti/Lakhani, The Truth About Blockchain, Harvard Business Review, January-February 2017 issue, 118; Ingersoll, Theory of financial decision making, 1987; Kaulartz/Matzke, Die Tokenisierung des Rechts, NJW 2018, 3278; Kaulartz/Schmid, Rechtliche Aspekte sogenannter Non-Fungible Tokens (NFTs), CB 2021, 298; Klöhn/Parhofer/Resas, Initial Coin Offerings, ZBB 30/2018, 89; Kunschke/Schaffelhuber (Hrsg.), FinTech. Grundlagen – Regulierung – Finanzierung – Case Studies, 2018; LeRoy/Werner, Principles of financial economics, 2014; Martini/Weinzierl, Die Blockchain-Technologie und das Recht auf Vergessenwerden. Zum Dilemma zwischen Nicht-Vergessen-Können und Vergessen-Müssen, NVwZ 2017, 1251; Momtaz, Initial Coin Offerings, PLOS ONE, 15, 2020, e0233018; Nakamoto, Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System, Working Paper, 2008, https://bitcoin.org/bitcoin.pdf; Neuberger, Mikroökonomik der Bank: eine industrieökonomische Perspektive, 1998; Quintais/Bodó/Giannopoulou/Ferrari, Blockchain and the Law: A Critical Evaluation, Stanford Journal of Blockchain and Policy No. 2019-01; Rauer/Bibi, Non-fungible Tokens – Was können sie wirklich?, ZUM 2022, 20; Rockoff, The Free Banking Era: A Reexamination, Journal of Money, Credit and Banking, 6, 1974, 141; Rolnick/Weber, New Evidence on the Free Banking Era, The American Economic Review, 73, 1983, 1080; Säcker/Rixecker/Oetker/Limperg (Hrsg.), Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 8. Aufl. 2019; Schlund/Pongratz, Distributed-Ledger-Technologie und Kryptowährungen – eine rechtliche Betrachtung, Deutsches Steuerrecht, 2018, 598; Schmidt/Hackethal/Tyrell, Disintermediation and the role of banks in Europe: an international comparison, Journal of Financial Intermediation, 8, 1999, 36; Schrey/Thalhofer, Rechtliche Aspekte der Blockchain, NJW 2017, 1431; Schulz, Das macht Blockchain. Die Technik hinter Bitcoin & Co., c’t 2017, Heft 23, 103; Schulz, Vertrag denkt mit. Smart Contracts in der Ethereum-Blockchain, c’t 2017, Heft 23, 108; Sharma, Public vs. Private Blockchain: A Comprehensive Comparison, https://www.blockchaincouncil.org/blockchain/public-vs-private-blockchain-a-comprehensive-comparison/; Sharpe, Asymmetric information, bank lending, and implicit contracts: A stylized model of customer relationships, Journal of Finance, 45, 1990, 1069; Sharpe, Asset allocation: Management style and performance measurement, Journal of Portfolio Management, 18, 1992, 7; Siering/Izzo-Wagner (Hrsg.), Vermögensanlagengesetz, 2017; Simmchen, Blockchain (R)Evolution. Verwendungsmöglichkeiten und Risiken, MMR 2017, 162; Spindler, Initial Coin Offerings und Prospektpflicht und -haftung, WM 2018, 2109; Varmaz, Rentabilität im Bankensektor: Identifizierung, Quantifizierung und Operationalisierung werttreibender Faktoren, 2006; Varmaz, A./Varmaz, N., Eine empirische Analyse von Initial Coin Offerings (ICO), Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, DIW Berlin, 87, 2018, S. 129; Veil, Token-Emissionen im europäischen Kapitalmarktrecht, ZHR 2019, 346; Walter, Bitcoin, Libra und sonstige Kryptowährungen aus zivilrechtlicher Sicht, NJW, 2019, 3609; Weitnauer, Initial Coin Offerings (ICO): Rechtliche Rahmenbedingungen und regulatorische Grenzen, BKR 2018, 231; Welzel/Eckert/Kirstein/Jacumeit, Mythos Blockchain: Herausforderung für den öffentlichen Sektor, Kompetenzzentrum öffentliche Informationstechnologie, Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme, 2017; Willems, Funktionsweise und Risiken von virtuellen Währungen, Compliance-Berater, 2016, 325; Zickgraf, Initial Coin Offerings – Ein Fall für das Kapitalmarktrecht?, Die Aktiengesellschaft, 2018, 293; Zöllner, Kryptowährungen vs. Virtuelle Währungen. Die überschießende Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie, BKR 2020, 117.
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I. Einleitung 1
II. Finanzierungstheorie und Token-Ökonomie 41. Funktionen von Märkten 4
2. Funktionen von Institutionen am Finanzmarkt 10
3. Reputation als impliziter Bestandteil von Finanzkontrakten 16
III. Arten und Funktionsweisen von Blockchains 24
1. Grundaufbau von Blockchains 25
2. Arten von Blockchains 33
IV. Token und ihr Vergleich zu bestehenden Konstrukten 38
1. Versuch einer Definition 38
2. Ausgangssituation 39
3. Kategorien von Token 42
4. Wertpapier- und geldrechtliche Einordnung 49
5. Rechtsfolgen 59
6. Zivilrecht 65
7. Zwischenergebnis 68
V. Der aktuelle Kryptomarkt 69
1. Prozess der Notierung an einer Handelsplattform 69
2. Rentabilität von Investitionen in den Kryptomarkt 73
VI. Zusammenfassung 76
1
Der starke Preisanstieg von Bitcoin in den Jahren 2024 und 2025 (und zuvor 2017 und 2018 sowie 2020 und 2021) hat das breite öffentliche Interesse auf den Markt für Kryptowährungen gelenkt. Denn jenseits des Bitcoins hat sich eine Token-Ökonomie entwickelt, in der mithilfe der sog. Blockchain1 die Umsetzung verschiedenster Projekte und Finanzierungsstrategien möglich geworden ist. Der damals wenig regulierte Markt hat innerhalb kurzer Zeit vielen Start-up-Unternehmen ermöglicht, erhebliche Geldmittel durch Ausgabe von sog. Token2 zur Investitionsfinanzierung einzusammeln. Seitdem ist der Kryptomarkt in eine Phase tiefgreifender Umbrüche eingetreten. Spektakuläre Zusammenbrüche mehrerer bedeutender Handels- und Kreditplattformen führten zu einer weitreichenden Erosion des Vertrauens in zentrale Akteure der Branche. Als Reaktion darauf legte die Europäische Union mit der MiCAR3 einen umfassenden Ordnungsrahmen für digitale Vermögenswerte vor, dessen Regelungen seit 2024 schrittweise umgesetzt wurden. In den Vereinigten Staaten genehmigte die SEC im Januar 2024 erstmals börsengehandelte Fonds (ETFs) auf Basis physisch hinterlegter Bitcoins, was die institutionelle Legitimität des Sektors erheblich stärkte.4 Gleichzeitig schreiten Entwicklungen im Bereich digitaler Zentralbankwährungen voran, etwa das EZB-Projekt zum digitalen Euro,5 was neue Fragen zur Koexistenz staatlicher und dezentraler Geldsysteme aufwirft.
2
Bei der Finanzierung mit Token und sog. Kryptowährungen handelt es sich aus der ökonomischen Perspektive um eine Frage der klassische Finanzierungs- und der Prinzipal-Agenten-Theorie. Das Neuartige an der Token-Ökonomie ist nicht die Verteilung von Rechten und Pflichten, wie z.B. bei einem Bankkredit oder bei einer Beteiligungsfinanzierung, sondern die Verifizierung und Dokumentation durch die Blockchain sowie die Automatisierung der Ausübung von Rechten und Pflichten durch die ausgegebenen Token in Verbindung mit Smart Contracts.
3
Um die Besonderheiten der Blockchain, der Token und der Kryptowährungen zu beleuchten, wird in Abschnitt II (→ Rn. 4–23) eine Kurzeinführung in die klassische Finanzierungstheorie gegeben. Dort wird das Reputationsvermögen als ein Grund für das Entstehen von Finanzinstitutionen und das Fehlen eines solchen als ein Grund für das Aufkommen von Bitcoin und der Blockchains herausgearbeitet. In Abschnitt III (→ Rn. 24–37) wird die Funktionsweise von Blockchains erläutert, die die Funktion eines Ledgers aus dem Rechnungswesen übernimmt. Im Abschnitt IV (→ Rn. 38–68) werden die gängigen Definitionen von Token, ihre Verwendung und ihre rechtliche Einordnung beleuchtet. Der Abschnitt V (→ Rn. 69–75) ist ein empirischer Überblick über den aktuellen, weltweiten Kryptomarkt mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Auswertung von Renditen aus der Investorensicht.
4
Ein Markt ist allgemein eine formelle oder informelle Einrichtung, in der sich freiwillig Käufer6 und Verkäufer bestimmter Produkte (Güter oder Dienstleistungen) physisch oder virtuell treffen, um ökonomische Transaktionen mittels des Handels durchzuführen. Ein Finanzmarkt ist ein spezieller Markt, auf dem Finanztitel (auch: Finanzkontrakte, Finanzverträge) gehandelt werden. In der einfachsten Abstraktion stehen sich auf dem Finanzmarkt Kapitalgeber (z.B. private Haushalte, Institutionen) und Kapitalnehmer (z.B. Unternehmen) gegenüber. Kapitalgeber und Kapitalnehmer agieren nach ihren spezifischen Plänen und entscheiden nach eigenen Zielvorstellungen und Optimierungskalkülen. Die eigentliche Transaktion der Kapitalüberlassung kann direkt über den Finanzmarkt erfolgen und/oder durch eine Institution begleitet werden, wobei ihr Grad der Beteiligung in der Transaktion variieren kann.
5
Der Finanzmarkt als ein Ort der Transaktion von Finanzkontrakten übernimmt Koordinations- und Allokationsfunktion. Die Koordinationsfunktion erleichtert durch formelle oder informelle Einrichtungen den Kapitalaustausch zwischen den Marktteilnehmern.7 Die Allokationsfunktion sorgt für den mengenmäßigen Ausgleich zwischen dem Angebot und der Nachfrage, wobei der Ausgleich durch den sich bildenden Preis determiniert wird. Der Preis der Einheit eines Gutes gibt Auskunft über seine Knappheit. Die freiwillige Selbstkontrolle sowie die regulatorischen Eingriffe des Staats können zu einer Auswahlfunktion der Märkte führen. Durch die Auswahlfunktion werden Zugangsbeschränkungen aufgebaut, weil dann an einem Markt nur zugelassene Marktteilnehmer handeln dürfen.
6
Ein Finanzmarkt übernimmt auch die Losgrößentransformation, die Fristentransformation und die Kreditrisikotransformation.8 Durch die Losgrößentransformation wird eine mengenmäßige Anpassung der Kapitalbeträge zwischen Kapitalgebern, die in der Regel kleinere Beträge an einen Kapitalnehmer vergeben wollen, und Kapitalnehmern, die in der Regel höhere Summen für Investitionsprojekte benötigen, geschaffen. Durch Stückelung der Kapitalsumme können sich Kapitalgeber bereits mit sehr kleinen Geldbeträgen an der Finanzierung beteiligen. Ein liquider Markt mit der Möglichkeit des jederzeitigen und schnellen Handelns ohne hohe Such- und Transaktionskosten erleichtert die Fristentransformation. Kapitalnehmer, die lange Fristen der Kapitalüberlassung präferieren, können Finanztitel (z.B. Aktien, Anleihen) mit langen Laufzeiten ausgeben. Kapitalgeber können durch den jederzeitigen Verkauf und Kauf ihre Präferenzen bzgl. der Länge der Kapitalüberlassung realisieren. Ein liquider Markt ist ebenfalls eine Grundvoraussetzung für die Risikotransformation. Dabei kann jeder Kapitalgeber ein Portfolio aus unterschiedlichen Finanztiteln bilden, das seine persönliche Risikopräferenz widerspiegelt. Die spezifische Funktionsweise der Finanzierung mit Token, ihre Nutzung, ihre Funktionsweise sowie ihr Handel an den Kryptobörsen werden in den nachfolgenden Abschnitten näher beschrieben. Im Kern handelt es sich um eine Finanzierung von riskanten Projekten in ihren frühen Phasen. Daher erfüllen die Krypto- und die Token-Märkte ebenfalls die hier beschriebenen Marktmechanismen und übernehmen ebenfalls die zuvor besprochenen Funktionen, ohne die sich ein Finanzmarkt nicht ausbilden würde. Mit der Einführung der MiCAR wurde ein unionsweit verbindliches Regelwerk geschaffen, das sowohl die erstmalige Ausgabe von Krypto-Assets einschließlich der Veröffentlichung technischer und wirtschaftlicher Projektinformationen (Whitepaper) als auch die Erbringung zentraler Dienstleistungen wie Verwahrung, Handel oder Umtausch erfasst.9 Emittenten bestimmter Token-Arten unterliegen nunmehr strikten Zulassungspflichten.
7
Der Preis für die Finanzkontrakte spielt eine zentrale Rolle für den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage.10 Der Preis ist auch ein zentraler Bestandteil der Krypto-Finanzmärkte. Der Preis der Finanzkontrakte wird im Regelfall durch einen Zins ausgedrückt, der in der Ökonomie das Wachstum des Kapitals beschreibt und als Rendite bezeichnet wird. Die Rendite kann Prämien beinhalten, die üblicherweise in Zeit-, Kredit- und/oder Risikoprämie unterteilt werden.11 Die Zeitprämie ist eine „Geduldsprämie“, die die Kosten des risikolosen Konsumtransfers von heute in die Zukunft anzeigt. Die Kreditprämie berücksichtigt als Entlohnung die Möglichkeiten der Insolvenz des Kapitalnehmers. Die Risikoprämie beinhaltet die Entlohnung für die risikoaversen Kapitalgeber, damit sie sich an einem unsicheren Geschäft beteiligen. Das wesentliche Merkmal der Kredit- und der Risikoprämie ist die Berücksichtigung von Ausfall- und Marktpreisänderungsrisiko. Beim Ausfallrisiko handelt es sich um ein einseitiges Risiko, da für den Kapitalgeber nur negative Szenarien (z.B. Zahlungsausfall, Insolvenzen) eintreten können. Ein Kredit trägt typischerweise nur das Ausfallrisiko und der Kapitalgeber erhält höchstens die versprochene nominale Zinszahlung. Das Marktpreisänderungsrisiko ist zweiseitig, weil für den Kapitalgeber sowohl negative als auch positive Szenarien möglich sind. Beteiligungen am Eigenkapital des Unternehmens können beispielsweise in höheren (niedrigeren) Gewinnbeteiligungen oder in höheren (niedrigeren) Marktwerten enden. Das Marktpreisänderungsrisiko wird insbesondere durch die Schwankungen der Renditen (und der Preise) gemessen. Die Preisentwicklung auf den Krypto-Märkten mag zufällig erscheinen, aber in ihrem Kern reflektiert sie das Zusammenspiel der Zeit-, Kredit- und Risikoprämie, zuzüglich zufälliger Schwankungen.
8
Die Kryptowährungen und die Ausgabe von Token eignen sich nicht zur typischen lehrbuchmäßigen Systematisierung von Finanzierung in Fremd- und Beteiligungsfinanzierung.12 Eine Theorie der Token-Finanzierung existiert zwar noch nicht, aber ihre Merkmale sind sehr ähnlich zum Crowdfunding. Crowdfunding beinhaltet einen öffentlichen Aufruf, zumeist über das Internet, zur Bereitstellung von Finanzmitteln als Spenden oder im Austausch gegen ein noch zu erstellendes Produkt bzw. eine zu erstellende Dienstleistung oder gegen eine andere Form der Belohnung zur Unterstützung von Crowdprojekten für bestimmte Zwecke.13 Aufgrund der Restriktionen zahlreicher Jurisdiktionen können Crowdprojekte keinen Aufruf zur Beteiligungen am Eigenkapital oder am Fremdkapital starten, weil dazu spezielle vertragliche Ausgestaltungen notwendig wären.14 Die Kapitalgeber beim Crowdfunding können als Entlohnungskomponente neben dem Produkt auch eine Gewinnbeteiligung („Profit-Sharing“) erhalten.
9
Eine Analogie mag an dieser Stelle erhellend sein. Typischerweise gibt es beim Crowdfunding, ähnlich wie bei den Kryptowährungen, nur eine Idee und noch kein fertiges Produkt. Folglich kommt zu den Ausfall- und Preisänderungsrisiken die Unsicherheit über die Qualität des Projekts hinzu. Bei einer asymmetrischen Informationsverteilung, bei der der Kapitalnehmer entweder die Qualität des Produkts zeitlich vor den Kapitalgebern erfährt, aber nicht beeinflussen kann (Hidden Information) oder durch seine Aktionen die Produktqualität beeinflussen kann (Hidden Action), entstehen in einer theoretischen Betrachtung sog. Agency-Kosten, die die Finanzierung des Projekts gefährden.15 In einer vereinfachenden theoretischen Betrachtung werden bei Qualitätsunsicherheit gemäß der Prinzipal-Agenten-Theorie Projekte hoher Qualität nur dann von rationalen Agenten finanziert, wenn eine Gewinnbeteiligung (als Signal) und glaubhaftePläne angeboten werden. Projekte niedriger Qualität können bei asymmetrischer Information und Qualitätsunsicherheit durch Einräumung von Kaufwahlrechten vor dem öffentlichen Verkaufsstart (sog. Vor-Kaufrechte) und einen hohen Preisnachlass finanziert werden. Projekte mittlerer Qualität werden folglich gar nicht von rationalen Agenten finanziert. Der sog. Initial-Return, der die Rendite am ersten Handelstag eines Tokens misst, ist bei Ausgabe neuer Krypto-Token sehr hoch und beträgt im Durchschnitt ca. 80 %.16 Folglich haben die frühen Investoren einen Preisnachlass von ca. 80 % auf den Projektwert erhalten. Der hohe Preisnachlass kann auf die hohe Unsicherheit bzgl. der Qualität der Projekte interpretiert werden.
10
An einer Finanztransaktion können sich eine oder mehrere Institutionen mit unterschiedlicher Intensität beteiligen. Die beteiligten Institutionen am Kapitalmarkt erfüllen im Wesentlichen zwei Aufgaben: Makler- und Intermediärsfunktion. Der Unterschied zwischen diesen Funktionen liegt in der Rolle der Institution im Finanzvertrag.
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Bei der Maklerfunktion begleitet eine Institution den Handel zwischen den Kapitalgebern und den Kapitalnehmern mit komplementären Interessen oder macht diesen Finanzkontrakt überhaupt erst möglich, ohne jedoch selbst Teil der vertraglichen Beziehung zu werden. Beispiele von Institutionen mit einer Maklerfunktion sind amtliche, halb-amtliche und nichtamtliche Börsen, Finanz- und Börsenmakler, Ratingagenturen, Börseninformationsdienste, Versicherungen, Investmentbanken, aber auch Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Beratungsunternehmen etc. Die Grundlage der Maklerfunktion ist ein Informations- und Wissensstand, der den Makler in die Lage versetzt, nicht unmittelbar beobachtbare Signale und Informationen zu extrahieren.17 Dabei spielen die Wiederverwendbarkeit und die Beobachtbarkeit von Informationen eine entscheidende Rolle. Als Beispiel seien Ratingagenturen genannt, bei denen die Institutionen komplexe Informationen sammeln und sie zu einer Einschätzung für Kunden verarbeiten. Aufgrund der Mehrdimensionalität und Komplexität kann es dabei zu unterschiedlichen Einschätzungen durch verschiedene Institutionen kommen. Daher spielt bei der Maklerfunktion die Reputation eine entscheidende Rolle.18 Die zahlreichen Handelsplattformen von Token und Kryptowährungen erfüllen im Wesentlichen die Maklerfunktion, weil sie häufig adäquate IT-Infrastruktur zumHandel von Token und Kryptowährungen bereitstellen, mit den sich die notwendigen Informationen aggregiert darstellen lassen. Daneben gibt es in der jüngeren Vergangenheit Bemühungen, die sog. Initial Exchange Offerings (IEO) als eine alternative Finanzierungsform in der Token-Ökonomie zu etablieren. Dabei sollen die beteiligten Handelsplattformen die Qualität der Projekte vorab prüfen und durch die Aufnahme auf die eigene Handelsplattform ihre Qualität signalisieren.
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Die stärkste Beteiligung am Finanzvertrag übernehmen Finanzinstitutionen wie Banken in der Rolle eines Intermediärs, der in die Finanzbeziehung anstelle der originären Kapitalgeber und Kapitalnehmer tritt.19 Banken bieten anstelle der originären Transaktion zwei separate Dienstleistungen an:
Sie bieten Depositen für die Kapitalgeber an und werden zu Kapitalnehmern.
Sie vergeben Kredite an die Kapitalnehmer und werden selbst zu Kapitalgebern.
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Somit erbringen Banken Dienstleistungen, die im Wettbewerb zu einer unmittelbaren Finanzierung über den Finanzmarkt stehen.20 Die Existenz von Banken ist dann gerechtfertigt, wenn sie die Finanzierungsleistung günstiger als der Markt oder einzigartige Leistungen erbringen, zu denen der Finanzmarkt nicht der Lage ist.21 Banken können die Finanzierungsleistungen dann günstiger erbringen, wenn sie einerseits von den Kunden als Institutionen mit hoher Qualität wahrgenommen werden und daher niedrige Kredit- und Risikoprämien zu zahlen haben und andererseits eine hohe Expertise bei der Auswahl von Kreditnehmern mit guter Bonität und folglich selber weniger Kreditausfälle haben.
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Bei der Auswahl einer Bank gehen die ursprünglichen Kapitalgeber und -nehmer Risiken ein. Der Kapitalgeber muss ihre hohe Bonität beobachten und sich sicher sein, dass sie nicht mit dem originären Kapitalnehmer zu seinem Schaden zusammenarbeitet. Auf der anderen Seite kann die Bank eine Hausbankbeziehung zu einem Kreditnehmer aufbauen und so mehr über seine Projekte, Aktivitäten und letztlich Qualität lernen.22 Diesen Informationsvorsprung kann die Bank in zweifacher Hinsicht nutzen. Sie kann ex ante implizite Leistungen bei Problemen gewähren, die durch unvollständige Verträge entstehen. Gleichzeitighat der Kapitalnehmer weniger Anreize, schadhafte Aktionen zu unternehmen, wenn er künftig weitere Finanzierungen benötigt. Allerdings kann die Bank den Informationsvorsprung ex ante und ex post (im Sinne der Vertragstheorie) nutzen, um höhere Risikoprämien als angemessen zu verlangen, wenn der Bankwechsel mit noch höheren Zinsen verbunden ist. Daher hat der Kapitalnehmer nur dann einen Anreiz, der Bank mehr Einblicke in die eigenen Projekte zu gewähren, wenn er ihr vertraut. Folglich ist der Aufbau von Reputation gegenüber den Kapitalgebern und -nehmern eine besondere Leistung, die die Banken bei der Intermediation übernehmen.
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Banken und ähnliche Intermediäre mit direkter Beteiligung am originären Finanzvertrag existieren aktuell nicht in der Token-Ökonomie. Daher stellt sich die Frage, wie das Vertrauen in die Ausführung der Finanztransaktionen in der Token-Ökonomie aufgebaut wird. Dazu ist die nachfolgende Analyse der Reputation in den Finanzkontrakten notwendig.
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Reputation ist ein impliziter Bestandteil von unvollständigen Finanzkontrakten23 bei asymmetrischer Informationsverteilung. Eine Institution kann als Makler oder als Intermediär mit ihrer Reputation die gute Qualität der Finanzkontrakte signalisieren. Investmentbanken können bei einem Gang an die Börse (IPO, Initial Public Offering) durch ihre Reputation die Qualität der jungen Firmen signalisieren und durch die Preissetzung für die jungen Aktien die Risikoprämie angemessen berücksichtigen.24 Investmentbanken mit hoher Reputation können höhere Gebühren bei den IPOs durchsetzen. Daher sind sie in der Regel rentabler als andere Banken, solange sie ihre hohe Reputation behalten und nicht durch Fehlsignale an die Kapitalgeber verlieren. Ähnlich können Finanzintermediäre ihre Reputation aufbauen, um günstiger an die Einlagen von Kapitalgebern zu kommen und in einer Hausbankbeziehung ihren Informationsvorsprung gegenüber anderen Instituten auszubauen.25 Allerdings ist der Aufbau einer hohen Reputation nicht kostenlos und dauert in der Regel lange. Der Aufbau lohnt sich,solange eigene hohe Reputation einer Bank durch andere Banken nicht kostengünstig durch falsche Signale imitiert werden kann. Die Reputation kann, meist sehr schnell, durch Fehlsignale verloren werden. Dann vertrauen die Kapitalgeber und -nehmer den Informationen einer Institution nicht mehr. Als Beispiele seien Wirtschaftsprüfungsgesellschaften genannt, die die (früheren und aktuellen) Bilanzmanipulationen gar nicht oder erst spät aufgedeckt haben.
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An dieser Stelle mag der Einwand kommen, dass die Finanzkontrakte durch den ordnenden regulatorischen Rahmen im Finanz- und Bankensektor geschützt werden und daher das ordnungsgemäße Funktionieren von Finanzmärkten gewährleistet wird. Nach dieser Sichtweise müssten die Token-Ökonomie und der Kryptomarkt noch mehr reguliert werden, um schlechte von guten Risiken trennen zu können. Dies ist aus zwei Gründen zumindest verkürzt.
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Erstens, das Funktionieren von Finanzmärkten und Banken sowie die Ausgabe von Zahlungsmitteln durch Banken ohne eine staatliche Regulierung hat historische Vorbilder, von denen hier nur auf die sog. Free-Banking-Era in den USA eingegangen wird. Während dieser Periode gab es keine Regulierung durch die US-amerikanischen Behörden, die Eintrittsbarrieren in den Bankenmarkt waren sehr niedrig und den Banken war es erlaubt, eigene Banknoten auszugeben, die als Zahlungsmittel akzeptiert waren.26 Einige heute noch angesehene Banken in New York sind in dieser Periode entstanden. In der früheren Literatur wurde diese Periode mit zahlreichen Wildcat-Banks mit betrügerischen Absichten als ein besonderer Grund angeführt, warum es einer Bankenregulierung bedarf. Die Wildcat-Banken zeichneten sich vor allem durch das Overissuing aus, indem sie Finanzpapiere mehrfach und für Anleger nicht sichtbar auf denselben Sicherungsbetrag an Geld oder an Gold bezogen. Dieses Problem wird aktuell im Zusammenhang mit dem Double-Spending in der Token-Ökonomie diskutiert. Aber mehrere finanztheoretische Modelle zeigen Wege auf, wie ein wenig regulierter Finanz- und Bankenmarkt stabil ist und es bleibt.27 Die neueren empirischen Erhebungen und Untersuchungen zeichnen ein deutlich differenzierteres Bild der Free-Banking-Era. Demnach existierte das Problem von Wildcat-Banks, aber nahezu alle Banken waren nach dem Ende der Free-Banking-Era in der Lage, ihren Kunden mindestens den nominalen Einzahlungsbetrag zu erstatten.28 Zusammenfassend lässt sich aus der historischen Episode nicht generell die Hypothese ablehnen, dass die Finanz- und Bankenmärkte ohne eine staatliche Regulierung stabil operieren, solange das Vertrauen der Kapitalnehmer und-geber in die Reputation der Banken vorhanden ist. Die empirischen Analysen haben sogar Hinweise hervorgebracht, nach denen erst sporadische Eingriffe der US-amerikanischen Bundesstaaten zu teilweise chaotischen Zuständen und erheblichen Reputationsverlusten in die Funktionsfähigkeit der Märkte und Banken geführt haben.
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Zweitens, regulatorische Eingriffe können Nutzen und Kosten stiften. Die Regulierung als solche ist aus ökonomischer Perspektive dann gerechtfertigt, wenn der Nutzen des Eingriffs mindestens den entstehenden Kosten entspricht. Der Nutzen der Regulierung ist vor allem dann gegeben, wenn Marktversagen durch erhebliche Informationsasymmetrien, externe Effekte und/oder durch Marktmacht vorliegt. Ferner ist bei der Nutzenanalyse auch wichtig zu prüfen, ob der regulatorische Eingriff die intendierte Wirkung überhaupt erzielt. Als Beispiel eines regulatorischen Eingriffs seien die Zugangsbeschränkungen durch die Ba-Fin in Deutschland genannt. Denn erst eine Zulassung durch die BaFin erlaubt das Betreiben von Bankgeschäften oder den Vertrieb bestimmter Finanzprodukte. Ähnliche Regelungen bestehen auch bei dem Verkauf von Aktien während des Börsengangs im Hinblick auf die Prospekthaftung. Diese Zulassungen prüfen, ob bestimmte Qualifikationen (z.B. akademische Ausbildung, Zertifizierung und/oder Berufserfahrung) vorliegen und/oder Mindeststandards eingehalten werden. Durch die Zugangsbeschränkung wird Nutzen gestiftet, wenn die Kapitalgeber oder -nehmer die Qualifikation der Personen, der Institutionen oder der Produkte nicht oder nur unter exorbitant hohen Kosten herausfinden können. Denn ein Mindestmaß an Qualifikation von Bankmitarbeitern im Umgang mit dem Risiko ist hilfreich bei der Auswahl risikobehafteter Anlagen. Ein Problem kann entstehen, wenn die Kapitalgeber und -nehmer die bloße Zulassung als ein Zeichen der Qualität interpretieren. Opportunistisch handelnde Akteure können mit der Zulassung durch die BaFin, beispielsweise für ihre Produkte, werben, obwohl die Zulassung in keiner Beziehung zur Qualität, zur Rendite oder zum Risiko des Produkts steht. Folglich imitieren diese Akteure die hohe Qualität von angesehenen Banken durch die staatliche Regulierung, weil einige Kapitalgeber und -nehmer die Signale falsch interpretieren. Ähnliches lässt sich für die Zulassung von Ratings von Ratingagenturen zur Beurteilung von Kreditausfallrisiken beobachten. Nach der herrschenden Regulierung sind sie grundsätzlich zur Berechnung der Eigenmittelunterlegung von Banken zugelassen. Aus der Zulassung leitet sich allerdings kein Signal über die Qualität des Ratings ab. In den Regulierungsvorschriften sind sogar die internen Bankmodelle ökonomisch begünstigt, weil mit ihnen die Risikogewichtung, und somit die Kosten für die Banken, geringer als nach den Ratings der Agenturen ausfallen kann. Viele private (und gerade in Deutschland öffentlich-institutionelle) Anleger haben während der Finanzkrise schlechte Erfahrungen mit der Qualität von Ratingagenturen, bedingt durch erhebliche Verluste, gemacht. Die Kosten der Regulierung können auch eine geringere Wettbewerbsintensität und steigende Kosten für die Erfüllung der Regulierungsanforderungen sein, die auf alle anderen Kunden umgelegt werden.
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Die ökonomische Theorie der Regulierung stark verkürzt zusammenfassend lässt sich als Befund festhalten, dass die Regulierung das Funktionieren der Märkte erleichtern kann, sie aber keineswegs die Reputation (im Sinne guter Qualität) von Finanzmarktteilnehmern ersetzt.
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Der Reputationsverlust der Finanzinstitutionen und auch der Regulierungsbehörden wird als ein Grund für das Entstehen der Blockchains und Kryptowährungen wie Bitcoin genannt. Das Bitcoin-Whitepaper startet mit der Beschreibung des Vertrauensverlustes in die Finanzinstitutionen: „Commerce on the Internet has come to rely almost exclusively on financial institutions serving as trusted third parties to process electronic payments. […] it […] suffers from the inherent weaknesses of the trust based model.“ Und weiter auf der ersten Seite: „What is needed is an electronic payment system based on cryptographic proof instead of trust […].“29 Der motivierende Gedanke bei der Entstehung der Blockchain und des Bitcoins war der Glaube, den Reputationsverlust von Finanzinstituten während der Finanz- und Bankenkrise im Jahr 2008 durch einen Reputationsaufbau mithilfe kryptografischer Verfahren und eines globalen Peerto-Peer-Netzwerks zu begegnen. Aus Sicht der ökonomischen Theorie handelt es sich dabei um ein Delegationsproblem, bei dem die Nutzer des Netzes (z.B. des Zahlungsverkehrs) ihre Aufgabe der Überwachung an eine dritte Partei übergeben, wobei die Aufgabe nicht mehr einer zentralen Institution, sondern der Mehrheit der Netzwerkteilnehmer zufällt. Allerdings wird hier auch auf die Reputation der Programmierer vertraut, die die Blockchains verwalten und durchaus zum Schaden der Anleger handeln könnten.30 Die Funktionsweise von Blockchains und ihre Einordnung werden im nächsten Abschnitt erläutert.
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Ein besonders dynamisches Teilgebiet der Token-Ökonomie stellt das sog. Decentralized Finance (DeFi) dar. DeFi beschreibt Finanzdienstleistungen, die vollständig automatisiert über sogenannte Smart Contracts auf einer Blockchain abgewickelt werden. Dabei handelt es sich um Programme, die zuvor auf der Blockchain hinterlegt wurden und dort, ohne weitere menschliche Intervention, Vertragsbedingungen ausführen. Eine Besonderheit ist, dass diese Dienstleistungen ohne zentrale Intermediäre wie Banken oder Finanzdienstleister auskommen und stattdessen auf ein Netzwerk verteilter Teilnehmer setzen, deren Verhalten algorithmisch koordiniert wird. Die Blockchain übernimmt hierbei nicht nur die Buchführung, sondern auch die Vertragsdurchsetzung. Vertrauen in Institutionen wird durch Vertrauen in Code ersetzt. Es ist eine Form der Reputationsbildung, die nicht auf Akteure, sondern auf technische Infrastruktur abzielt.
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Der Wegfall zentraler Intermediäre wirft allerdings neue Fragen der Risikobewertung und Verantwortung auf. Zwar garantieren Smart Contracts bei korrekter Programmierung eine objektive Vertragsdurchführung. Aber schon ein einfacher Programmierfehler kann zu erheblichen Verlusten für eine Partei führen. Zudem stellt das sog. „Oracle-Problem“ ein ungelöstes Risiko dar. Wenn externe Informationen in einen Smart Contract eingespeist werden müssen, ist unklar, welche Quelle als vertrauenswürdig gilt. Wenn bspw. die Auszahlung eines Kontrakts von der Temperatur zu einer Uhrzeit an einem bestimmten Tag an einem Ort abhängt, wie es üblicherweise bei Wetterderivaten ist, dann müssen die Vertragsparteien darauf vertrauen, dass die eingespeiste Temperatur tatsächlich gemessen und intendiert wurde. Damit verschiebt sich das Vertrauen von institutionellen auf technische Infrastrukturen. Gerade für Juristen stellt sich die Frage, wie in einem solchen System Rechte durchgesetzt, Verantwortlichkeiten zugewiesen und Haftungsfragen geklärt werden können. Auch aus ökonomischer Perspektive ist DeFi ein interessantes Experiment zur Frage, ob und wie Vertrauen in vollständig digitalen Märkten hergestellt werden kann. Die zugrunde liegende Idee folgt dem Prinzip der Reputationsverlagerung: weg von Intermediären mit gewachsener Glaubwürdigkeit hin zu offenen, automatisierten Strukturen, die durch Transparenz, ökonomische Anreize und technische Unveränderlichkeit überzeugen sollen.
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Die Blockchain-Technologie, obgleich in Teilen als „disruptive“ Technologie dargestellt,31 ist seit ihrer Entstehung in 200832 ein umstrittenes und in vielen Facetten diskutiertes Gebiet.33 In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird ihr zwischen einem teils zurückhaltenden Interesse und vorsichtiger Skepsis angesichts der Komplexität bei der rechtlichen Einordnung begegnet.34 Vereinfachend lässt sich die Blockchain als eine besondere Form eines Ledgers beschreiben. In der Ökonomie ist der Ledger als das Hauptbuch (oder Kassenbuch) aus dem Rechnungswesen bekannt, mit dem vor allem die Dokumentation aller Geschäftsvorfälle in einem Unternehmen verzeichnet wird. So wird mit der Bitcoin-Blockchain der Transfer der Bitcoin zwischen den anonymen Konten erst validiert und dann in der Blockchain dauerhaft protokolliert. Die Validierung wird nicht von einer zentralen Stelle vorgenommen, sondern von einem zufälligen Rechner, der als erster eine schwierige mathematische Aufgabe löst. Die Protokollierung der Geschäftsvorfälle zwischen den anonymen Konten geschieht durch alle Rechner im Blockchain-Netzwerk und ist jederzeit und für alle öffentlich verfügbar. Die Dokumentationsfunktion einer Blockchain lässt sich losgelöst von der Anwendung als Kryptowährung nutzen. Als Beispiele seien die Aufzeichnungen der Katasterämter genannt. Die Dokumentation der Transaktion zwischen den Parteien muss nicht zwangsläufig durch eine zentrale Institution erfolgen und könnte in eine Blockchain ausgelagert werden. Die Grundlagen der Funktionsweise jener Blockchains und ihre rechtliche Einordnung werden nachfolgend vorgestellt.
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Die zu diesem Thema häufig referenzierte BaFin bezeichnet Blockchains als „fälschungssichere, verteilte Datenstrukturen, in denen Transaktionen in der Zeitfolge protokolliert, nachvollziehbar, unveränderlich und ohne zentrale Instanz abgebildet werden“.35 Diese allgemein gehaltene Definition verdeutlicht zumindest die Vielzahl der Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Blockchain. Zwei Bestandteile hebt der Ansatz jedoch treffend hervor: die Verifizierung von Datentransaktionen und die Dezentralität der Datenbanken.
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Im technischen Sinne ist die Blockchain eine verteilte Datenbank zum Speichern von Daten.36 Obgleich dies beim ersten Anklang nicht spektakulär klingt, ist dietechnische Vorgehensweise beachtenswert: Die Daten werden in einen sog. „Block“ geschrieben, bis sein Fassungsvermögen erreicht ist und der Prozess in den nächsten Block übergeht.37 Dieser Ablauf setzt sich beliebig oft fort – der nächste Block verweist auf den vorangegangenen, womit eine Kette von sich referenzierenden Blöcken entsteht.38
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Um zu validieren, ob die jeweiligen Blöcke tatsächlich zusammengehören, wird auf das sog. „Hashing“ zurückgegriffen. Ein Hash ist eine bestimmte Abfolge von Buchstaben und Zahlen, die je nach Datensatz individuell und damit stets unterscheidbar ist.39 Erstellt wird ein Hash durch das sog. „Mining“, das der Sicherung und Überprüfung von Transaktionen dient und in dessen Rahmen ein nachträglich nicht mehr modifizierbarer Arbeitsnachweis („proof of work“) erstellt wird.40 Dabei handelt es sich um eine aufwändig zu berechnende, doch ohne Weiteres überprüfbare Zahl, die als Basis für eine Regel gilt, der jeder neuer Block nachkommen muss.41 Auf diese Weise muss ein Programm, das einen neuen Block berechnet, so lange einen Hash berechnen, bis die vordefinierte Bedingung eingetreten ist.42 Im „Block Header“, der Kopfzeile des jeweiligen Blocks, findet die Verbindung zwischen den Hashes statt: Der Hash aus der aktuellen Transaktion und der Hash aus dem vorangegangenen Block werden an dieser Stelle gespeichert.43
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Essenzieller Bestandteil dieses Ablaufs ist, dass jeder am Peer-to-Peer-Netzwerk teilnehmende Rechner die vollständige Kette mit sämtlichen enthaltenen Transaktionen speichert, um eine umfassende Transparenz herzustellen und Authentizität zu gewährleisten.44 Zusätzlich sichert dieses System ab, dass eine Partei nicht schon vorher über den von der Transaktion betroffenen Gegenstand verfügt hat (sog. „Double Spending“).45 Die dezentralen Rechner gleichen zu diesem Zweck die Transaktionshistorie einschließlich Zeitstempel ab: Sämtliche Transaktionen liegen in einem Pool gespeichert und werden im Netzwerk durch die Rechner dahingehend überprüft, ob eine neue Transaktion im Widerspruch zur bisherigen Historie liegt.46 Sobald eine ausreichende Anzahl von Rechnern keine Unregelmäßigkeiten in der Transaktion feststellt, wird sie bestätigt.47 Die bestätigten Transaktionen werden chronologisch und unveränderbar in der Blockchain hintereinander gespeichert, wohingegen die nicht bestätigten Transaktionen zurück in den Pool fallen.48
Abb. 1: Funktionsweise einer Blockchain (in Anlehnung an Schrey/Thalhofer, NJW 2017, 1431, 1432).
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Die dezentrale Struktur birgt ein geringes Fälschungsrisiko. Die Blockchain ist gegen nachträgliche Änderungen robust, da jeder Block den Hash des Vorgängers enthält, womit nachträgliche Manipulationen oder zufällige Änderungen unmittelbar auffallen.49 Ein Eingriff in die Blockchain, etwa durch einen Hacker, ist praktisch wirkungslos: Da eine Vielzahl von Rechnern die vollständige Transaktionshistorie lokal speichert, würde eine gefälschte Blockchain von jedem teilnehmenden Rechner als solche erkannt.50 Dies macht eine Fälschung entsprechend unattraktiv. Ein wirkungsvoller Eingriff könnte nur dann gelingen, wenn über 50 % der Rechnerleistung des jeweiligen Netzwerks beherrscht würde, um die gefälschte Transaktion zu bestätigen. Obgleich dies theoretisch möglich erscheint, dürfte dies praktisch gesehen einen zu großen Aufwand bedeuten: Eine beabsichtigte nachträgliche Änderung in einem Block setzt eine Neuberechnung der gesamten nachfolgenden Kette voraus, was bei weiter in der Historie zurückliegenden Blocks wenig verlockend erscheint.51
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Technisch gesehen kann es vorkommen, dass von mehreren Minern berechnete Blöcke eingehen, die zwar unterschiedliche Vorgänger aufweisen, dennoch allesamt dieselbe Distanz zum letzten gemeinsamen Vorgänger haben (sog. „Fork“).52 Die Blockchain teilt sich auf diese Weise in Zweige auf, wobei auf längere Sicht einer dieser Zweige sich durchsetzt, etwa weil in ihm die meiste Rechnerleistung liegt.53 Kürzere Zweige sowie die in ihnen enthaltenen Transaktionen werden aus der Blockchain entfernt, womit eine langfristige Einflussmöglichkeit durch betrügerische Miner minimiert wird.54
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Ein bedeutender Vorteil der Dezentralität ist, dass der Bedarf an einem Intermediär entfällt.55 Essenzieller Bestandteil einer Wirtschaft ist, Vertrauen zwischen unbekannten Marktteilnehmern dergestalt zu schaffen, dass sie Vertrauen in die fragliche Transaktion entwickeln.56 Hierfür kommt Intermediären bei herkömmlichen Transaktionen eine entscheidende Rolle zu. Blockchains benötigen keine zentral agierenden Intermediäre und lassen die entsprechenden Transaktionskosten sinken. Kam es also bislang stets auf Banken, Treuhänder oder Rechtsanwälte an, um Vertrauen zu generieren, nimmt dies die Blockchain-Technologie selbst wahr und wirkt auf diese Weise gestiegenen Transaktionskosten entgegen.57
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Das Proof-of-Work-Konsensverfahren, das aufgrund seines hohen Energieverbrauchs und der intensiven Rechenleistung zunehmend in die Kritik geraten ist, wurde in den vergangenen Jahren schrittweise durch effizientere Alternativen ersetzt. Während es insbesondere bei Bitcoin weiterhin Anwendung findet, zeigt sich der Wandel am Beispiel von Ethereum, dessen Netzwerk mit dem sogenannten „Merge“ erfolgreich auf das energieärmere Proof-of-Stake-Modell umgestiegen ist.58 Auch weitere Konsensmechanismen wie finden zunehmend Anwendung, insbesondere mit Blick auf Skalierbarkeit und Nachhaltigkeit.59
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Public Blockchains stellen öffentlich zugängliche Blockchains dar, auf die jedermann zugreifen kann.60 Im Gegensatz zu Private Blockchains bestehen keine Zu
