Lehrbuch Homöopathie -  - E-Book

Lehrbuch Homöopathie E-Book

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Beschreibung

Dieses bewährte Standardlehrbuch vermittelt Ihnen fundiertes Wissen zur klassischen Homöopathie - ein idealer Begleiter für die Ausbildung!

Von der Anamnese über die Symptomgewichtung, die Mittelfindung bis hin zur Verordnung wird jeder methodische Schritt prägnant beschrieben. Eine verständliche Darstellung der historischen, philosophischen, pharmazeutischen und wissenschaftlichen Grundlagen rundet das Lehrbuch ab.

Die moderne Didaktik bietet den roten Faden, der konsequent durch alle Kapitel führt. Die klare Strukturierung ermöglicht sowohl ein vertiefendes Studium als auch einen "Schnelldurchgang" entlang von Kernsätzen. Ideal auch als Nachschlagewerk für die klassisch ausgerichtete Homöopathiepraxis.

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EPUB

Seitenzahl: 1064

Veröffentlichungsjahr: 2017

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Lehrbuch Homöopathie

Grundlagen und Praxisder klassischen Homöopathie

Herausgegeben vonThomas Genneper und Andreas Wegener

Mit Beiträgen von

H. Eppenich

U. Friedrich

Th. Genneper

A. Grimm

K. Holzapfel

A. Wegener

4. Auflage

52 Abbildungen

21 Tabellen

Bibliografische Informationder Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet

diese Publikation in der Deutschen

Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische

Daten sind im Internet

über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Anschrift der Herausgeber:

Dr. med. Thomas Genneper

Haußmannstr. 66

70188 Stuttgart

Dr. med. Andreas Wegener

Seestraße 3a

78464 Konstanz

1. Auflage 2001

2. Auflage 2004

3. Auflage 2011

©2001, 2017 Karl F. Haug Verlag in

Georg Thieme Verlag KG

Rüdiger Str. 14, 70469 Stuttgart

Unsere Homepage: www.haug-verlag.de

Zeichnungen: Helmut Holtermann, Dannenberg

Umschlaggestaltung: Thieme Verlagsgruppe

Verwendetes Foto: Thieme Verlagsgruppe

eISBN: 978-3-13-240358-1 1 2 3 4 5 6

Wichtiger Hinweis: Wie jede Wissenschaft ist die Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen. Forschung und klinische Erfahrung erweitern unsere Erkenntnisse, insbesondere was Behandlung und medikamentöse Therapie anbelangt. Soweit in diesem Werk eine Dosierung oder eine Applikation erwähnt wird, darf der Leser zwar darauf vertrauen, dass Autoren, Herausgeber und Verlag große Sorgfalt darauf verwandt haben, dass diese Angabe dem Wissensstand bei Fertigstellung des Werkes entspricht.

Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann vom Verlag jedoch keine Gewähr übernommen werden. Jeder Benutzer ist angehalten, durch sorgfältige Prüfung der Beipackzettel der verwendeten Präparate und gegebenenfalls nach Konsultation eines Spezialisten festzustellen, ob die dort gegebene Empfehlung für Dosierungen oder die Beachtung von Kontraindikationen gegenüber der Angabe in diesem Buch abweicht. Eine solche Prüfung ist besonders wichtig bei selten verwendeten Präparaten oder solchen, die neu auf den Markt gebracht worden sind. Jede Dosierung oder Applikation erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers. Autoren und Verlag appellieren an jeden Benutzer, ihm etwa auffallende Ungenauigkeiten dem Verlag mitzuteilen.

Geschützte Warennamen (Warenzeichen) werden nicht besonders kenntlich gemacht. Aus dem Fehlen eines solchen Hinweises kann also nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.

Das Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Geleitwort

Der Aufforderung der Herausgeber, dem neuen „Lehrbuch der Homöopathie“ ein Geleitwort auf seinen Weg mitzugeben, entspreche ich aus persönlichen und sachlichen Gründen gerne. Ist dieses Werk doch aus unserem langjährigen gemeinsamen Bemühen, der Homöopathie Hahnemanns publizistisch in der „Zeitschrift für Klassische Homöopathie“ und didaktisch in den Baden-Badener Homöopathie-Seminaren Stimme und Durchsetzung zu verleihen, hervorgegangen.

Das vorliegende Lehrbuch ist das erste seiner Art, in dem die Praxis der gewissen Arzneiheilung (Org. § 3) widerspruchslos mit dem adäquaten Grundriss der Hahnemannschen Homöopathie in Einklang steht. Der phänomenologische Grundzug, der dem Organon letztlich – wenn auch nicht buchstäblich, sondern interpretationsbedürftig – innewohnt, weist zurück auf den „Grundriß der Medizin“, wie ihn Medard Boss in Zusammenarbeit mit dem Philosophen Martin Heidegger als Phänomenologie des gesunden bzw. kranken, d. h. privativen menschlichen Daseins entwickelt hat.

Die Aufgabe, die homöopathische Praxis und ihre eigentlichen Grundlagen ohne Dissoziation – wie dies bis heute noch der Fall ist – zu verbinden, ernötigt allerdings bei uns eine Wandlung des Denkens, die, wie die Wahrheit, d. h. die unverstellte Offenheit, stets von verblüffender Einfachheit ist. Martin Heidegger hat sie an den Beginn der „Zollikoner Seminare“ von 1964 gestellt. Verstanden werden müssen drei wesensverschiedene Weisen der Annahme: 1. Annahme als bloßes Meinen, Denken, Vermuten, Vorstellen. 2. Annahme als unterstellende Setzung eines nicht selbst Gegebenen als Bedingung einer Hypothese, Supposition. 3. Die Annahme als Vernehmen des schlicht Gegebenen, dessen, was sich von sich selbst her als das zeigt, was es ist (Phänomen). Die erste Art der Annahme ist unwesentlich; die zweite fordert Beweise bzw. Widerlegungen. Die dritte nimmt an, was ihr evident, d. h. eines „Beweises“ unbedürftig gegeben wird. Diese Annahme (acceptio), dieses Vernehmen der Phänomene ist von höchster Dignität und das „fundamentum inconcussum“ der Hahnemannschen Entdeckung der wahren und gewissen Krankenheilung.

Heiden, im Juli 2001

Will Klunker

Vorwort zur 3. Auflage

Sechs Jahre nach der weitgehend unveränderten 2. Auflage wurde nun eine gründliche Überarbeitung des Lehrbuchs notwendig. Aktuellen didaktischen Konzepten folgend sind die Kapitel neu angeordnet und der Text übersichtlicher gestaltet worden. Jedem Kapitel wurde ein zusammenfassender Überblick vorausgeschickt, um dem Leser die wichtigsten Aussagen schon vorab vorzustellen. Kurze Merksätze dienen als „roter Faden“, der einen leichteren Zugang zum jeweiligen Thema ermöglicht und eine rasche Rekapitulation des Gelesenen erlaubt.

Die inhaltliche Durchsicht führte zu zahlreichen Ergänzungen, vertiefenden Erläuterungen und neuen Kapiteln. Die Referententätigkeit der Autoren ergab viele Anregungen durch Kursteilnehmer, die Anstoß dafür waren, manche Abschnitte klarer zu fassen und bestimmte Themen intensiver abzuhandeln. Dafür danken wir.

Wir hoffen nunmehr, mit der 3. Auflage des Lehrbuchs unsere gemeinsame Sache noch besser fördern zu können und dem unbefangenen Leser einen schnellen und doch gründlichen Einstieg in die Homöopathie zu ermöglichen.

Stuttgart und Konstanz, im September 2010

Thomas Genneper/Andreas Wegener

Vorwort

Im Zuge der wachsenden Anerkennung und verbreiteten Anwendung der Homöopathie hat gleichzeitig die Anzahl unterschiedlicher Richtungen innerhalb dieser Heilmethode deutlich zugenommen. Dass aber nicht immer verschiedene Wege zum Ziel führen, zeigt die Ratlosigkeit nicht nur zahlreicher Anfänger, sondern zunehmend auch von Fortgeschrittenen, denen die Orientierung bei der praktischen Arbeit schwerfällt. Dadurch leidet die Sicherheit der Arzneiwahl, des eigentlichen Kennzeichens dieser auf naturgesetzlichen Prinzipien beruhenden Heilmethode. Ziel dieses Buches ist es deshalb nicht, der bestehenden Meinungsvielfalt eine weitere Schattierung hinzuzufügen, sondern die Leser in die wahren Grundlagen der Homöopathie, die den praktischen Erfolg gewährleisten, einzuführen. Deren Verständnis erst öffnet den Blick auf das, was Homöopathie eigentlich ist: eine wissenschaftliche Arzneiheilmethode, deren Ausübung sich nach klaren Regeln richtet und der im Gegensatz zur naturwissenschaftlichen Medizin ein menschengemäßer Ansatz zugrunde liegt.

Fehlschläge in der homöopathischen Arbeit beruhen nicht selten auf elementaren Missverständnissen und Kenntnislücken. Das wurde den Autoren dieses Buches wiederholt als Referenten in ihren Ausbildungskursen deutlich. Zunächst sollte der dort vermittelte grundlagenorientierte Inhalt auf Wunsch der Teilnehmer als Skript fixiert werden, dann aber wuchs das Material zu einem solchen Umfang heran, dass auf Vorschlag des Karl F. Haug Verlages hieraus ein Lehrbuch konzipiert wurde, das nunmehr vorliegt.

Herausgeber und Autoren danken an erster Stelle den eigentlichen Initiatoren dieses Lehrbuchs, nämlich den Teilnehmern unserer Kurse, die zudem unsere Ausführungen stets kritisch hinterfragten und damit auch bei uns das Bedürfnis nach Klärung mancher Detailfrage weckten. Weiterhin danken wir Herrn Dr. Will Klunker für seine wissenschaftliche Unterstützung und Herrn Prof. Dr. Arno Borst für die Durchsicht mehrerer Kapitel. Den Autoren danken wir für ihr Engagement und ihre Kooperation und Herrn Dr. Eppenich außerdem noch für die Korrekturarbeiten. Den Mitarbeitern des Verlages ist für die über mehrere Jahre währende Förderung dieses Werkes zu danken, insbesondere dem damaligen Programmleiter, Herrn Rolf Lenzen, der das Projekt anfänglich begleitete, und der Lektorin Frau Gabriele Müller, die unsere Arbeit mit viel Sachverständnis und Geduld betreut hat.

Stuttgart und Konstanz, im Juli 2001

Thomas Genneper/Andreas Wegener

Inhaltsverzeichnis

Geleitwort

Vorwort zur 3. Auflage

Vorwort

1 Einführung

Thomas Genneper, Andreas Wegener

Allgemeines

2 Allgemeine Arzneimittellehre

Andreas Wegener

2.1 Einführung

2.1.1 Hahnemanns Chinarindenversuch

2.1.2 Arzneierkenntnis ist Krankheitserkenntnis

2.1.3 Hahnemanns Auseinandersetzung mit dem damaligen Arzneiwissen

2.1.4 Erste Ergebnisse für eine wirkliche Arzneierkenntnis

2.1.5 Klinische Beobachtungen in der Arzneimittellehre

2.2 Arzneiprüfung

2.2.1 Allgemeine Grundlagen

2.2.2 Arznei

2.2.3 Versuchsperson

2.2.4 Praktische Durchführung der Arzneiprüfung

2.2.5 Erst- und Nachwirkungen

2.3 Bearbeitung von Prüfungssymptomen

2.4 Hahnemanns Arzneimittellehren

2.4.1 Hahnemanns erste Symptomensammlung: „Fragmenta de viribus medicamentorum“

2.4.2 „Reine Arzneimittellehre“

2.4.3 „Die chronischen Krankheiten, ihre eigenthümliche Natur und homöopathische Heilung“

2.5 Die primäre Materia medica

2.5.1 Mittelfindung mit der primären Materia medica

2.5.2 Entwicklung von Repertorien

2.5.3 Arbeiten mit der primären Materia medica: Der Symptomenvergleich

2.5.4 Verifikation

2.5.5 Symptomengrade

2.6 Die sekundäre Materia medica

2.6.1 Erste Klasse der sekundären Materia medica

2.6.2 Zweite Klasse der sekundären Materia medica

2.6.3 Dritte Klasse der sekundären Materia medica

2.6.4 Die „Guiding Symptoms“ von Constantin Hering – Klinische Symptome

2.7 Studium der Materia medica

2.7.1 Einfluss des Arzneiwissens auf die Anamnese und die Symptomenauswahl

2.7.2 Der Beginn des Arzneistudiums

2.7.3 Arzneistudium für Fortgeschrittene

2.8 Gefahren für die Materia medica

3 Homöopathische Symptomenlehre

Andreas Wegener

3.1 Einführung

3.1.1 Das Symptomenverständnis in der Schulmedizin

3.1.2 Das Symptomenverständnis in der Homöopathie

3.1.3 Die Wesensbestimmung von Krankheit durch einen menschengemäßen Grundriss der Heilkunde

3.1.4 Krankheit als Privation der Gesundheit

3.1.5 Die wahlanzeigenden Symptome in der Homöopathie

3.2 Die Symptome

3.2.1 Symptome des Krankheitsfalles

3.2.2 Pathologische Symptome und klinische Diagnosen

3.2.3 Paradoxe Symptome

3.2.4 Als-ob-Symptome

3.2.5 Sequelae-Symptome

3.2.6 Die charakteristischen Symptome der Arznei

3.3 Die Klassifikation von Symptomen

3.3.1 Akute und chronische Krankheiten

3.3.2 Symptomenklassifikation bei akuten Krankheiten

3.3.3 Symptomenklassifikation bei chronischen Krankheiten

3.4 Symptomengewichtung

3.4.1 Allgemeines

3.4.2 Die Bedeutung der Gemütssymptome

3.4.3 Symptomengewichtung in akuten Fällen

3.4.4 Gewichtung bei chronischen Krankheiten

3.4.5 Qualität und Rangordnung eines Symptoms

3.5 Zwei unterschiedliche Wege der Mittelfindung

3.5.1 Von der allgemeinen zur lokalen Symptomatik

3.5.2 Von der lokalen zur allgemeinen Symptomatik

3.6 Fallbezogene Gewichtung

3.7 Der Zeitbezug von Symptomen in akuten und chronischen Krankheiten

Praxis

4 Die homöopathische Anamnese

Thomas Genneper

4.1 Einführung

4.1.1 Definition

4.1.2 Krankheitsdiagnose – Arzneidiagnose

4.1.3 Die „Kunst“ der Anamneseerhebung

4.2 Vorbereitung der Anamneseerhebung

4.2.1 Gesprächsrahmen

4.2.2 Vorbereitung des Patienten

4.3 Fallaufnahme

4.3.1 Gesprächseröffnung

4.3.2 Spontanbericht

4.3.3 Gelenkter Bericht

4.3.4 Aktive Befragung

4.3.5 Symptomdetails

4.3.6 Familienanamnese

4.3.7 Fremdanamnese

4.3.8 Untersuchung

4.3.9 Beobachtungen am Patienten

4.3.10 Gesprächsabschluss

4.4 Folgekonsultationen

4.5 Fortgeschrittene Anamneseerhebung

4.6 Anamnese bei Kindern

4.7 Dokumentation

4.8 Fehler in der Fragetechnik

4.8.1 Suggestivfragen

4.8.2 Direkte Fragen

4.8.3 Alternativfragen

4.8.4 Unterbrechen des Patienten

4.9 Fragebögen

4.10 Abschließendes

5 Mittelfindung

5.1 Mittelfindung nach Kent

Klaus Holzapfel

5.1.1 Kurzbiografie von James Tyler Kent

5.1.2 „The patient, not the disease“

5.1.3 Ein Fallbeispiel

5.1.4 Kritische Würdigung von Kent

5.2 Mittelfindung mit dem Therapeutischen Taschenbuch von Bönninghausen

Andreas Wegener

5.2.1 Einführung

5.2.2 Bönninghausens Konzept der Kombinatorik

5.2.3 Aufbau und Struktur

5.2.4 Praktische Arbeit

5.2.5 Abschließende Bewertung des Therapeutischen Taschenbuchs und der Kombinationsmethode

5.3 Mittelfindung nach Boger

Klaus Holzapfel

5.3.1 Kurzbiografie

5.3.2 Bogers Werk

5.3.3 Bogers Methode

6 Repertorien und Repertorisation

Klaus Holzapfel

6.1 Einführung

6.1.1 Grundproblem und Wesen des Repertoriums

6.1.2 Das Repertorium von Kent

6.2 Die Repertorien vor Kent

6.3 J. T. Kent: Repertory of the Homoeopathic Materia Medica, 1897

6.3.1 Einführung

6.3.2 Struktur

6.4 Praktische Anwendung

6.4.1 Die „mechanische Methode“ der Repertorisation

6.4.2 Die „künstlerische Methode“ der Repertorisation

6.5 Hilfsmittel zum Repertorium

6.5.1 Repertorisationsbogen

6.5.2 Lochkarteien

6.5.3 Computerprogramme

6.5.4 Findbücher

6.6 Deutsche Ausgaben von Kents Repertorium

6.6.1 Repertorium der homöopathischen Materia medica, übersetzt von W. Erbe. Ulm; 1937

6.6.2 Kents Repertorium der homöopathischen Arzneimittel, übersetzt von G. v. Keller und J. Künzli. 14. Aufl. Heidelberg; 1998

6.6.3 Kent’s Repertorium Generale, hrsg. von J. Künzli und M. Barthel. Berg; 1986

6.6.4 Repertorium der homöopathischen Arzneimittel, übersetzt von A. Maier. 3. Aufl. Kandern; 2009

6.7 Versuche der Weiterentwicklung und Erweiterung

6.7.1 Synthetisches Repertorium von H. Barthel und W. Klunker

6.7.2 Synthesis von F. Schroyens

6.7.3 Complete Repertory von R. van Zandvoort

6.8 Abschließende Betrachtung

7 Homöopathische Gabenlehre

Thomas Genneper

7.1 Einführung

7.2 Einzelmittelgabe

7.3 Darreichungsformen

7.4 Applikationsformen

7.4.1 Orale Einnahme

7.4.2 Inhalation

7.4.3 Äußerliche Anwendung

7.5 Potenzart

7.6 Potenzhöhe

7.6.1 Allgemeines

7.6.2 Ausgangspotenz

7.6.3 Änderung der Potenzhöhe

7.7 Dosierung

7.8 Einnahmezeitpunkt

7.9 Störende Faktoren

8 Reaktionen auf die Arzneigabe

Thomas Genneper

8.1 Allgemeines

8.2 Verschlimmerungsreaktionen

8.2.1 Kurz dauernde Erstverschlimmerung

8.2.2 Lang dauernde Erstverschlimmerung

8.2.3 Spätverschlimmerung

8.3 Besserungsreaktionen

8.3.1 Allgemeine Besserung

8.3.2 Partielle Besserung

8.3.3 Kurzfristige Besserung

8.4 Stillstand

8.5 Neue Symptome

8.6 Alte Symptome

8.7 Absonderungen/Hautreaktionen

8.8 Die 12 Reaktionen nach Kent

8.9 Hering-Regel

9 Die zweite Verordnung

Thomas Genneper

9.1 Bedeutung der zweiten Verordnung

9.2 Wiederholung der ersten Verordnung

9.3 Wiederholung der Arznei mit veränderter Potenz

9.4 Wahl eines Folgemittels

9.5 Verabreichung einer Zwischenarznei

10 Die Verwandtschaften der Arzneien und die Wahl des Folgemittels

Andreas Wegener

10.1 Einführung

10.2 Begriffserklärungen

10.2.1 Antidote

10.2.2 Homöodote

10.2.3 Diadote

10.2.4 Komplementärmittel

10.2.5 Das feindliche Mittel

10.2.6 Mittelfolgen

10.3 Praktische Anwendung der Arzneiverwandtschaften

10.4 Die Wahl der Folgearznei

10.5 Voraussagen und Prognosen über homöopathische Arzneien

Krankheitsformen und ihre Behandlung

11 Die Behandlung der akuten Krankheiten

Uwe Friedrich

11.1 Grundsätze der homöopathischen Behandlung akuter Krankheiten

11.2 Die Akutbehandlung

11.3 Die Fallaufnahme und die Bewertung der Symptome bei akuten Krankheiten

11.4 Symptomenklassifikation

11.4.1 Schema zur Symptomenerfassung

11.5 Das praktische Vorgehen bei der homöopathischen Behandlung akuter Krankheiten

11.5.1 Beispiel: Angina tonsillaris

11.6 Mittelgabe

11.7 Indikation

11.8 Zusammenfassung

12 Die Heilung der chronischen Krankheiten

Andreas Wegener

12.1 Einführung

12.2 Die Anamnese

12.3 Wahlanzeigende Symptome

12.4 Die Potenzfrage

12.5 Mittelwahl

12.6 Zur Methodik des Behandlungsverlaufs

12.6.1 Reaktionen auf die Mittelgabe

12.6.2 Dosierung

12.7 Der Mittelwechsel

12.8 Behandlung akuter Zwischenkrankheiten

12.9 Heilungsverlauf und Prognose

12.10 Die Arzneien für die chronische Krankheit

12.11 Begleitende diätetische Maßnahmen

12.12 Allopathische (enanthiopathische) Arzneien während der homöopathischen Behandlung

12.13 Heilungshindernisse

12.14 Begleittherapien

13 Einseitige Krankheiten und schwere Pathologien

Uwe Friedrich

13.1 Einseitige Krankheiten

13.1.1 Symptomenarmut bei chronischen Krankheiten

13.1.2 Symptomenarmut bei akuten Krankheiten

13.1.3 Das sogenannte Lokalübel

13.1.4 Tumoren als Lokalübel

13.2 Homöopathische Krebsbehandlung

13.2.1 Verschiedene Behandlungsstrategien

13.2.2 Vergleich der Tumorbehandlungsstrategien

13.2.3 Vorgehen in der Praxis

13.2.4 Palliative homöopathische Krebsbehandlung

13.2.5 Homöopathische Behandlung und krebskranker Patient

14 Die Nosoden und Sarkoden

Andreas Wegener

14.1 Einführung

14.2 Geschichte der Nosoden

14.3 Die Isopathie

14.4 Grundsätzliche Probleme der Nosoden und Sarkoden

14.5 „Erbnosoden“ und ihre Anwendung in der Homöopathie

14.6 Anwendungsregeln der Nosoden und Sarkoden

14.6.1 Nosoden

14.6.2 Sarkoden

14.7 Nosoden bei Folgen von Infektionskrankheiten

14.8 Impfnosoden

14.9 Nosoden als „Reaktionsmittel“

14.10 Nosoden als „Infektionsprophylaxe“

15 Fallsammlung

Thomas Genneper und Andreas Wegener

15.1 Fall 1: Akuter Erregungszustand eines Kindes

Thomas Genneper

15.1.1 Symptomatik

15.1.2 Symptomengewichtung

15.1.3 Repertorisation

15.1.4 Verlauf

15.2 Fall 2: Meningitis

Andreas Wegener

15.2.1 Symptomatik

15.2.2 Symptomengewichtung, Repertorisation I und Verlauf

15.2.3 Repertorisation II

15.3 Fall 3: Augenkontusion

Thomas Genneper

15.3.1 Symptomatik

15.3.2 Symptomengewichtung

15.3.3 Repertorisation

15.3.4 Verlauf

15.4 Fall 4: Akute Rhinitis und Bronchitis

Thomas Genneper

15.4.1 Symptomatik

15.4.2 Symptomengewichtung

15.4.3 Repertorisation

15.4.4 Verlauf

15.5 Fall 5: Epikondylitis nach Streptokokkeninfektion

Andreas Wegener

15.5.1 Symptomatik

15.5.2 Symptomengewichtung und Repertorisation

15.5.3 Verlauf

15.6 Fall 6: Endogenes Ekzem

Thomas Genneper

15.6.1 Symptomatik

15.6.2 Symptomengewichtung

15.6.3 Repertorisation

15.6.4 Verlauf

15.7 Fall 7: Epikondylitis

Andreas Wegener

15.7.1 Symptomatik

15.7.2 Symptomengewichtung und Repertorisation

15.7.3 Verlauf

15.8 Fall 8: Migräne

Andreas Wegener

15.8.1 Symptomatik

15.8.2 Symptomengewichtung und Repertorisation

15.8.3 Verlauf

15.9 Fall 9: Depression

Andreas Wegener

15.9.1 Symptomatik

15.9.2 Symptomengewichtung

15.9.3 Repertorisation

15.9.4 Verlauf

15.10 Fall 10: Zustand nach Fazialisparese

Thomas Genneper

15.10.1 Symptomatik

15.10.2 Symptomengewichtung

15.10.3 Repertorisation

15.10.4 Verlauf

15.11 Fall 11: Chronische Bronchitis eines Kindes

Thomas Genneper

15.11.1 Symptomatik

15.11.2 Symptomengewichtung

15.11.3 Repertorisation

15.11.4 Verlauf

15.12 Fall 12: Karpaltunnelsyndrom

Andreas Wegener

15.12.1 Symptomatik

15.12.2 Symptomengewichtung und Repertorisation

15.12.3 Verlauf

15.13 Chronisches endogenes Ekzem

Thomas Genneper

15.13.1 Symptomatik

15.13.2 Symptomengewichtung

15.13.3 Repertorisation

15.13.4 Verlauf

15.14 Infektanfälligkeit mit rezidivierender Sinusitis maxillaris

Thomas Genneper

15.14.1 Symptomatik

15.14.2 Symptomengewichtung

15.14.3 Repertorisation

15.14.4 Verlauf

15.15 Adulte Zystennieren

Andreas Wegener

15.15.1 Symptomatik

15.15.2 Symptomengewichtung, Repertorisation und Verlauf

15.16 Migräne

Andreas Wegener

15.16.1 Symptomatik

15.16.2 Symptomengewichtung und Repertorisation

15.16.3 Verlauf

Grundlagen, Forschung, Pharmazie und Geschichte

16 Das Organon der Heilkunst

Thomas Genneper

16.1 Historischer Abriss

16.1.1 Vorläufer des Organon

16.1.2 Organon-Auflagen

16.1.3 Verbreitung in der Welt

16.2 Definition von „Organon“

16.3 Aktualität und Wert

16.4 Aufbau

16.5 Inhaltlicher Überblick

16.5.1 Theoretische Grundlagen

16.5.2 Praxis der Homöopathie

17 Hahnemanns Theorie der chronischen Krankheiten

Andreas Wegener

17.1 Einführung

17.2 Hahnemanns Verständnis und Theorie der chronischen Krankheiten

17.2.1 Das Miasma

17.3 Die zeitgenössischen Ursprünge des Miasmenkonzepts Hahnemanns

17.4 Die Natur der chronischen Miasmen

17.4.1 Das „beschwichtigende“ Lokalsymptom

17.4.2 Gestaltwandel („Metaschematismus“) statt „Unterdrückung“ der chronischen Krankheit

17.5 Die chronischen Miasmen: Syphilis, Sykosis und Psora

17.5.1 Die Syphilis – Prototyp eines Miasmas

17.5.2 Sykosis – Feigwarzenkrankheit

17.5.3 Psora – „die allgemeinste Mutter der chronischen Krankheiten“

17.6 Weiterentwicklung der Miasmentheorie nach Hahnemann

17.6.1 Miasmenmodell nach James Henry Allen

17.6.2 Miasmenspezifische Prädisposition nach Proceso Sanchez Ortega

17.7 Hahnemanns Miasmenkonzept aus heutiger Sicht

17.7.1 Zusammenfassung der Miasmentheorie Hahnemanns

17.7.2 Das heutige Verständnis der Miasmen

17.7.3 Notwendige Korrekturen beim Syphiliskonzept

17.7.4 Korrekturen beim Konzept der Sykosis

17.7.5 Psora heute

17.8 Praktische Umsetzung der Miasmentheorie

17.8.1 Zuordnung von Arzneimitteln zu Miasmen

17.8.2 Besonderheiten der Anamnese im Hinblick auf die Miasmen

17.8.3 Bewertung der Symptome im Hinblick auf die Miasmen

17.8.4 Thuja occidentalis als Zwischenmittel

18 Die Wissenschaftlichkeit der HomöopathieAnsätze zu ihrer philosophischen Grundlegung

Heinz Eppenich

18.1 Die philosophische Grundlage der Homöopathie

18.2 Inwiefern ist die Homöopathie eine phänomenologische Medizin?

18.2.1 Die Stellung des Phänomens in der homöopathischen Praxis

18.2.2 Zur Beziehung zwischen der philosophischen Grundlage der Homöopathie und der philosophischen Phänomenologie

18.3 Der Wissenschaftscharakter der Homöopathie

18.4 Fazit

19 Forschung in der Homöopathie

Uwe Friedrich

19.1 Einführung

19.2 Grundlagenforschung

19.3 Therapieforschung

19.3.1 Verblindete, randomisierte, plazebokontrollierte Studien

19.3.2 Nicht verblindete, randomisierte Studien

19.3.3 Beobachtungsstudien

19.3.4 Praxisevaluation („outcomes research“)

19.3.5 Bewertung der plazebokontrollierten Doppelblindstudie für die Homöopathie

19.3.6 Bewertung der nicht verblindeten randomisierten Studie

19.3.7 Neues Studiendesign

19.3.8 Ethik

19.4 Eigentliche Homöopathieforschung

19.5 Schlussfolgerung

20 Pharmazie des homöopathischen Arzneimittels

Andreas Grimm

20.1 Einführung

20.2 Arzneigrundstoffe (Ausgangssubstanzen)

20.3 Arzneimittelherstellung

20.3.1 Homöopathisches Arzneibuch (HAB)

20.3.2 Arzneimittelherstellung nach Hahnemann

20.3.3 Weitere Verfahren der homöopathischen Arzneimittelherstellung

20.3.4 Bezeichnung von Arzneimittelpotenzen

20.4 Die historische Entwicklung der homöopathischen Arzneimittelherstellung

20.4.1 Varianten bei Dosierung und Herstellung

20.4.2 Q-Potenzen

20.5 Grundsatzfrage: Verdünnt oder verschüttelt?

20.6 Die Qualität homöopathischer Arzneimittel

20.6.1 Allgemeines

20.6.2 Herstellung

20.6.3 Besonderheiten und Probleme bei Ausgangssubstanzen (Arzneigrundstoffen)

20.7 Widersprüche zwischen historischer und heutiger Arzneimittelherstellung (Eine kritische Betrachtung des HAB)

20.7.1 Änderungen der Nomenklatur

20.8 Pharmazie der Nosoden und Sarkoden

20.8.1 Definition

20.8.2 Psorinum (Psorin)

20.8.3 Lyssinum (Hydrophobinum) „Hundswuthgift“

20.8.4 Tuberculinum (Bacillinum, „Phthisin“)

20.8.5 Medorrhinum (Sykosin)

20.8.6 Syphilinum (Luesinum)

20.8.7 Carcinosinum

20.8.8 Andere Nosoden

20.9 Arzneimittelrechtliche Aspekte in der Homöopathie

20.9.1 Allgemeines

20.9.2 Zulassung, Registrierung

20.9.3 Kennzeichnung

20.9.4 Herstellung, Abgabe und Rezeptieren von Arzneimitteln durch den Arzt

20.9.5 Einfuhr ausländischer Arzneimittel

21 Samuel Hahnemanns Leben und Wirken

Heinz Eppenich

21.1 Vor der Entdeckung der Homöopathie

21.2 Hahnemanns Chinarindenversuch und das Ähnlichkeitsprinzip

21.3 Hahnemann als Diätetiker und Hygieniker

21.4 Hahnemann und die Psychiatrie

21.5 Entwicklung der Homöopathie im Spannungsfeld von Aufklärung und Romantik

21.6 Hahnemann und der animalische Magnetismus

21.7 Hahnemanns weltanschaulicher Hintergrund

21.8 Verbreitung der Homöopathie und Ausbau des Lehrgebäudes

21.9 Dissens und Schisma

21.10 Letzter Lebensabschnitt

21.11 Ausblick: Hahnemanns „Testament“ und der Lauf der Homöopathiegeschichte

21.12 Literaturübersicht

21.12.1 Lebensbeschreibungen

21.12.2 Kritische Bewertung weiterer Bücher über Hahnemann (in chronologischer Reihenfolge)

21.12.3 Weiterführende Literatur zur Weltgeschichte der Homöopathie

Anhang

22 Herausgeber- und Autorenverzeichnis

23 Siglenverzeichnis

24 Sonstige Abkürzungen

25 Abbildungsnachweis

26 Literaturverzeichnis

27 Personenverzeichnis

28 Sachverzeichnis

1 Einführung

Thomas Genneper, Andreas Wegener

Wo nun Hülfe, sichere Hülfe hernehmen?

(Hahnemann S. Kleine Medizinische Schriften. Hrsg. von E. Stapf. Bd. 1. Dresden und Leipzig; 1829, S. 80)

Die Suche nach einem nicht auf spekulativen Annahmen beruhenden, sondern verlässlichen und sicheren Therapieverfahren wurde zum Lebensziel des sächsischen Arztes Samuel Hahnemann, der 1755 in Meißen geboren wurde und 1843 in Paris starb. Weder die universitäre Ausbildung noch die spätere ärztliche Tätigkeit konnten ihn überzeugen, dass die zu jener Zeit praktizierten Behandlungsmethoden geeignet waren, kranke Menschen wirklich gesund zu machen. Er konnte es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, vage Hypothesen zur Natur der Krankheiten und zur Wirkungsweise der Arzneien, die sich teilweise gegenseitig widersprachen und ständig änderten, als Grundlage seines ärztlichen Handelns zu akzeptieren und die Patienten damit häufig mehr zu gefährden, als die Krankheiten selbst es taten. Es war geradezu peinigend für ihn, mit in ihrer Wirkungsweise kaum bekannten Arzneien Krankheitszustände, die in ihrem Wesen ebenso unbekannt waren, behandeln zu müssen.

„Sicheres“ Heilverfahren. Von den wortgewaltig vorgetragenen Theorien und Lehrmeinungen, die letztlich immer wieder Lügen gestraft wurden, ließ Samuel Hahnemann sich nicht beirren. Er ging in seiner Konsequenz so weit, die ärztliche Tätigkeit zeitweise vollständig aufzugeben, seinen Lebensunterhalt vorrangig mit der Übersetzung wissenschaftlicher Werke zu bestreiten und sich ganz der Suche nach einem Heilverfahren hinzugeben, das ihm „sichere Hilfe“ in der Krankenbehandlung gewährleisten konnte. Seine rastlose Suche spiegelt sich auch in einem ständigen Ortswechsel wider, der sich nach Beendigung seines Studiums im Jahre 1779 über nahezu 25 Jahre erstreckt. Es musste nach Hahnemanns fester Überzeugung eine Möglichkeit geben, Krankheiten „sicher und gewiß“ zu heilen. Besonders angesichts von Erkrankungen seiner Kinder quälte ihn, den Arzt und Vater, die Frage: Wo nun Hilfe, sichere Hilfe hernehmen?

Von zentraler Bedeutung war in Hahnemanns Suchen die Frage, welche Krankheitszustände die Arzneien jeweils mit Gewissheit zu heilen vermögen.

Selbstversuch am gesunden Leib. Als Hahnemann bei der Übersetzung eines seinerzeit bekannten medizinischen Werkes auf eine für ihn zweifelhafte Erklärung einer Arzneiwirkung stieß, entschloss er sich zu einem Selbstversuch, um den Effekt dieser Arznei am eigenen, gesunden Leib zu erfahren.

Es war bekannt, dass die besprochene Arznei – es handelte sich um Chinarinde – in der Behandlung von vielerlei Fieberzuständen, u. a. auch von Wechselfiebern, erfolgreich eingesetzt werden konnte. Die Wirkungsweise jedoch blieb unklar und war Anlass zu Vermutungen. Nach der Theorie des Autors, dessen Werk Hahnemann übersetzte, war diese auf deren Bitterkeit und damit magenstärkende Wirkung zurückzuführen. Hahnemann nahm demgegenüber eine fiebererregende und dadurch heilende Wirkung an. Dies wollte er in seinem Selbstversuch klären.

Ergebnisse des Selbstversuchs. Nach Einnahme der Chinarinde zeigten sich bei Hahnemann unter anderem Herzklopfen, Ängstlichkeit, Zittern, Zerschlagenheit, Wangenröte, Durst, „kurz alle mir sonst beim Wechselfieber gewöhnlichen Symptomen erschienen nach einander“. So hat es Hahnemann handschriftlich aufgezeichnet. Es waren die unmittelbar wahrnehmbaren Beschwerden eines Wechselfieberkranken, die Hahnemann an sich selbst nach der Chinarindeneinnahme beobachtete.

Es zeigten sich am gesunden Menschen die Symptome einer Krankheit, für die diese Arznei als heilsam galt.

Sollte sich diese Erfahrung durchweg bestätigen, dann wäre, so Hahnemanns Überlegung, möglicherweise ein bislang unbekanntes Naturgesetz, ein Heilprinzip, gefunden. Später wird Hahnemann schreiben, dass ihm in diesem Moment „die Morgenröthe einer neuen Heillehre“ aufging.

Ähnlichkeitsgesetz. Tatsächlich bestätigte sich dieses Prinzip, das man schon seit dem Altertum gelegentlich rein zufällig befolgt hatte, bei systematischer Anwendung durchgängig. Es gab noch viele Details zu erarbeiten, aber schon bald wurde klar, dass es sich nicht um eine bloß empirische Regel, die auch Ausnahmen zulässt, sondern um ein Naturgesetz handelt.

Veröffentlichung 1796. Im Jahre 1796 trat Hahnemann mit seiner Entdeckung erstmals an die Öffentlichkeit und veröffentlichte die Arbeit „Versuch über ein neues Princip zur Auffindung der Heilkräfte der Arzneisubstanzen, nebst einigen Blicken auf die bisherigen“. Seine ärztliche Tätigkeit hatte Hahnemann mittlerweile wieder aufgenommen, sein Leben gewann an Stetigkeit, es folgten längere Praxisstationen in Torgau (1805-1811), Leipzig (1811-1821), Köthen (1821-1835) und zuletzt in Paris (1835-1843).

Praxis der Homöopathie. Was genau macht nun die Praxis der von Hahnemann entdeckten und bis heute weiterentwickelten Homöopathie aus? Es ist zunächst das im Vergleich zum herkömmlichen pharmakologischen Wissen ganz andersartige Arzneiwissen. Die Prüfung der Arznei am gesunden Menschen stellt die Basis der homöopathischen Arzneimittellehre dar. In geringer Menge eingenommen, entwickelt der Prüfer unter der Arzneiwirkung Symptome, die mit jedem Detail festgehalten werden. Dabei zeigt jede Arznei eine besondere Wirkung am Menschen, die sich bei keinem anderen Stoff genau so ereignet.

Die Arzneimittelprüfung ist die erste Voraussetzung, um überhaupt homöopathisch behandeln zu können. Ein nicht am Gesunden geprüfter Stoff kann nicht als homöopathische Arznei eingesetzt werden.

Arzneimittellehre. Aus diesen Prüfungen, von Hahnemann und seinen Schülern begonnen und später von vielen anderen fortgeführt, entwickelte sich im Laufe der Zeit eine umfangreiche Arzneimittellehre. Bereits bei Hahnemann konnten sich die Symptomenlisten gut geprüfter Arzneien (an Prüfern beiderlei Geschlechts) auf bis zu 2000 Symptome je Arznei addieren, z. B. bei Sulfur lotum. Verifikationen – das sind bestätigende Heilungsbeobachtungen von Prüfungssymptomen – aus der heutigen Zeit zeigen, dass diese Arzneibeobachtungen weiterhin ihre Gültigkeit besitzen. Die Homöopathie ist daher eine Heilmethode, die auf einem Arzneiwissen aufbaut, das keiner Erosion unterworfen ist.

Zuerst prüfte Hahnemann Arzneien, die in der damaligen Medizin gebräuchlich waren; er wollte die Verordnungen auf eine sichere Grundlage stellen. Später erweiterte sich das Spektrum auch um Substanzen, die bis dahin nicht als Arzneien in Erscheinung getreten waren.

Als Ausgangssubstanzen zur Arzneiherstellung werden heute in erster Linie Pflanzen, mineralische Stoffe, chemische Elemente und deren Verbindungen, tierische Stoffe und Erreger oder Ausscheidungen infektiöser Krankheiten verwendet.

Individuelle Symptomatik. In der Homöopathie spielen die Symptome eine Schlüsselrolle, da uns die Krankheiten der Patienten und die Ergebnisse der Arzneiprüfung durchweg nur als Symptome begegnen. Es ist, um jetzt die Patientenseite zu beleuchten, somit nicht die Diagnose im schulmedizinischen Sinn, die den Weg zur homöopathischen Arznei weist, sondern die individuelle Symptomatik des einzelnen Patienten. Ein gewöhnlicher Schnupfen kann die Gabe so unterschiedlicher Arzneien wie Allium cepa (Küchenzwiebel), Arsenicum album (weißes Arsen), Nux vomica (Brechnusssamen), Mercurius solubilis (schwarzes Quecksilberoxid), Natrium muriaticum (Kochsalz) oder auch einer ganz anderen Substanz aus der Vielfalt des homöopathischen Arzneischatzes erfordern.

Die Arzneiwahl ist abhängig von der individuellen Symptomatik des Patienten: z. B. von der Art der Sekretion, den Tageszeiten der Verschlimmerung oder Verbesserung der Beschwerden, dem Einfluss frischer Luft oder anderer Umstände auf Sekretion oder Verstopfung. Außerdem können noch begleitende Beschwerden, z. B. Kopf- oder Halsschmerzen zugegen sein, die ebenfalls für die Arzneiwahl wichtig sind. Das passende homöopathische Arzneimittel sollte die individuellen Symptome möglichst in ihrer Gesamtheit in ähnlicher Weise in der Prüfung am Gesunden hervorgerufen haben.

Wichtig sind somit 2 Aspekte der homöopathischen Anamnese: Erstens müssen die Symptome in der individuellen Schattierung des Patienten detailliert aufgenommen werden und zweitens sind sie in ihrer Gesamtheit zu erheben. Hierfür wird dann die eine passende Arznei verordnet.

Anamnese und Arzneiwahl. Nach der Anamnese, die Hahnemann für den schwierigsten Teil der homöopathischen Arbeit hielt, wird nach dem am besten passenden homöopathischen Arzneimittel gesucht. Hierfür werden die Symptome des Patienten erst auf ihre Eignung zur Mittelfindung hin gesichtet.

Nicht alle Symptome des Patienten sind wichtig. Im Allgemeinen gilt, dass es bei den Symptomen auf ihre Eigentümlichkeit und Auffälligkeit bezogen auf den jeweiligen Behandlungsfall ankommt.

Gewöhnliche Symptome kommen sowohl bei den Krankheiten als auch bei den Arzneiprüfungen zu häufig vor, als dass man mit ihnen die Arzneien differenzieren könnte. Da es meist nicht mehr möglich ist, die Arznei alleine mit Hilfe des Gedächtnisses aus der homöopathischen Materia medica auszuwählen, hat sich der Gebrauch von Nachschlagewerken, die die Orientierung in der Arzneimittellehre erleichtern, entwickelt. Eine herausragende Stellung nehmen dabei die Repertorien ein. Hierunter versteht man Nachschlagewerke, die zu jedem Symptom die dazu passenden Arzneimittel auflisten.

Potenzierung. In der Arzneibereitung machte Hahnemann eine weitere bedeutsame und geradezu umwälzende Entdeckung.

Hahnemann bemerkte, dass die nach dem homöopathischen Heilgesetz angewandten Arzneien einerseits milder und nebenwirkungsfrei agierten, andererseits eine intensivere Heilwirkung entfalteten, wenn er sie nach vorheriger Verdünnung verrieben und/oder verschüttelt hatte.

Damit werden gleichsam ihre inneren Kräfte aufgeschlossen, trotz ihrer Verdünnung bis zur Nichtnachweisbarkeit der Ausgangssubstanz. Diesen Vorgang nannte er Dynamisierung oder Potenzierung (Kraftentfaltung), was leider vielfach als bloße Verdünnung bis heute missverstanden wird. Diese Potenzierung ist zwar nicht das entscheidende Element für die homöopathische Praxis, da prinzipiell eine homöopathische Behandlung auch ohne Potenzierung möglich ist. Dennoch ist die Potenzierung gleichwohl jenes Element, das wesentlich zu den Vorurteilen gegen die Homöopathie anhaltend beiträgt. Hahnemann selbst entwickelte die C-Potenzen, bei denen jede Stufe im Verdünnungsverhältnis 1:100 hergestellt wird, sowie die Q-Potenzen mit einem Verhältnis 1:50 000. Später kamen noch die D-Potenzen (1:10) hinzu.

Mit der Homöopathie hatte Hahnemann die Antwort auf seine brennendste Frage gefunden: Nach einem Naturgesetz werden Krankheiten durch Arzneien geheilt, die jene Symptome am gesunden Menschen erzeugen können, aus denen die jeweilige Krankheit zusammengesetzt ist.

Ideal eines Therapieverfahrens. Zudem erfüllte die Homöopathie für Hahnemann ein Ideal, das er bei anderen Therapieverfahren vergeblich gesucht hatte: „Das höchste Ideal der Heilung ist schnelle, sanfte, dauerhafte Wiederherstellung der Gesundheit, oder Hebung und Vernichtung der Krankheit in ihrem ganzen Umfange auf dem kürzesten, zuverlässigsten, unnachtheiligsten Wege, nach deutlich einzusehenden Gründen.“ (ORG VI § 2)

Gleichzeitig löste sich für ihn das bisherige medizinische Problem der von ihrem Wesen her unbekannten Krankheitszustände. Ständig wechselnde und unbefriedigende Krankheits- und Arzneitheorien wurden für die Heilung bedeutungslos. Da sich Krankheiten in dem aussprechen, was auch Arzneien bei der Arzneiprüfung am Gesunden darbieten, nämlich in Symptomen, und da bei Anwendung des nach Symptomenähnlichkeit ausgewählten Mittels Heilung eintritt, richtet sich die homöopathische Behandlung einzig auf die Symptome des Kranken aus.

Hahnemann erkannte, dass die Symptome des Kranken die Krankheit in ihrem ganzen Umfang sind, und entwickelte dafür die angemessene Arzneiheilmethode.

Aus seiner Revolte gegen die herrschende Medizin ging eine methodisch sichere Heilkunst hervor, die in entschiedenem Gegensatz zur tradierten abendländischen Medizin stand.

Erstmals in der Geschichte der Menschheit war ein Heilgesetz entdeckt, das die Krankenbehandlung auf eine unverrückbare, sichere Grundlage stellte und Heilungen, wie Hahnemann schreibt, „nach mathematischer Gewißheit“ ermöglichte (RA II, S. 25). Die Homöopathie „lehret, wie man […] mit voraus zu bestimmender Gewißheit, Krankheiten schnell, sanft und dauerhaft in Gesundheit umwandeln könne“ (RA III, S. 100).

Wissenschaftlichkeit der Homöopathie. Dass die Homöopathie trotz des Siegeszugs der naturwissenschaftlichen Medizin ihren Platz als gesuchte Heilmethode bewahrt hat und bei zunehmender Krise der naturwissenschaftlichen Medizin in den letzten Jahrzehnten weltweit verstärktes Interesse sowohl bei Patienten als auch bei Ärzten auf sich lenken konnte, belegt ihre überzeugende Wirksamkeit bei gleichzeitiger Sanftheit in der Anwendung.

Wissenschaftlich unterscheidet sich die Homöopathie zweifellos von der naturwissenschaftlichen Medizin.

Dass der Homöopathie ihre Wissenschaftlichkeit oftmals abgesprochen wird, beruht allerdings auf Vorurteilen und mangelnder Auseinandersetzung mit den jeweils prinzipiellen Unterschieden der Grundlagen von Homöopathie und naturwissenschaftlicher Medizin.

In diesem Lehrbuch wird deshalb dieser – zugegebenermaßen nicht ganz leichten – Thematik der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie ein eigener Beitrag gewidmet, der beim Leser keine philosophische Vorbildung, aber Offenheit voraussetzt.

Anerkennung anderer Verfahren. Bei allen Unterschieden darf nicht übersehen werden, dass die Homöopathie nicht jenseits aller übrigen Medizin anzusiedeln ist. Sie stellt zwar ein völlig eigenständiges Therapieverfahren dar, darf mit ihren ganz eigenen Gesetzmäßigkeiten auch nicht mit den gängigen Naturheilverfahren gleichgesetzt werden, erkennt aber die Berechtigung anderer Verfahren, wie z. B. notfallmedizinische Maßnahmen oder unabwendbare chirurgische Interventionen, an. Auch hat der Homöopath kein anderes Verständnis der Anatomie, der Physiologie, der Mikrobiologie und Hygiene usw. als das der heutigen Medizin überhaupt gemeinsame.

Elemente der Homöopathie. Die dargestellten Elemente der Homöopathie ergeben die Gliederung des Lehrbuchs:

Die Erkenntnis der Kräfte der Arzneien; hierzu zählen vorrangig die Prüfungen der Arzneien an gesunden Menschen und die daraus entwickelte Arzneimittellehre (

Materia medica

) sowie deren Studium.

Die Erkenntnis der Symptome der Krankheit mittels

Anamnese

und Untersuchung.

Die praktische Anwendung der Homöopathie am kranken Menschen. Diese erfordert Kenntnisse

der homöopathischen Symptomenlehre, die das besondere Symptomen- und Krankheitsverständnis gegenüber anderen medizinischen Richtungen abgrenzt und die homöopathiespezifischen Begrifflichkeiten erläutert,

des speziellen Instrumentariums der Arzneimittellehre und dessen Anwendung zur Mittelfindung (Repertorien),

der verschiedenen Techniken der Mittelfindung (Mittelfindung nach Kent, Bönninghausen und Boger),

der homöopathischen Gabenlehre,

der Interpretation der Reaktion auf die Arzneigabe, der Folgeverordnungen und der Verwandtschaft der Arzneien untereinander,

der Besonderheiten der Behandlung akuter und chronischer Krankheiten.

Von grundlegender Bedeutung für das Verständnis der Homöopathie und ihrer praktischen Umsetzung sind außerdem die Beiträge zum Organon der Heilkunst, in dem Hahnemann die Prinzipien der Homöopathie und ihrer Anwendung niedergelegt hat, zu Hahnemanns Lehre von den chronischen Krankheiten und ihrer Interpretation, zur Herstellung der homöopathischen Arzneien und zur homöopathischen Forschung. Das abschließende Kapitel zur Homöopathiegeschichte weitet den Blickwinkel und vertieft zugleich das bereits gewonnene Verständnis der von Hahnemann begründeten Arzneiheilmethode. Kein Beitrag setzt aber unbedingt (je nach Wissensstand des Lesers) die Kenntnis der anderen Kapitel voraus, weshalb auf Wiederholungen nicht verzichtet wurde. Durch Querverweise wird dem Leser das Auffinden der jeweils ausführlichsten Darstellung erleichtert. – Die in den Text eingestreuten Fallbeispiele folgen in ihrer Arzneifindung einem einheitlichen Schema, das in den einführenden Worten zu Kap. 15 „Fallsammlung“ (Siehe hier) eingehend erläutert wird.

Klassische Homöopathie. Dieses Lehrbuch soll einerseits einen umfassenden Überblick über alle relevanten Teilbereiche der Homöopathie vermitteln, andererseits direkt zur praktischen Arbeit hinführen. Es geht dabei nicht nur um reine Stoffvermittlung für ein unkritisches „Pauken“, sondern auch um Anregung zum selbstständigen, die Sache durchdringenden Weiterdenken. Dies soll auch zur Auseinandersetzung mit den zahlreichen Schattierungen und Strömungen befähigen, die sich, nicht zuletzt dem jeweiligen Zeitgeist folgend, im Laufe der über 200-jährigen Geschichte der Homöopathie entwickelt haben. Diese Strömungen, die aufgrund ihrer Vielfalt und erheblichen methodischen Unterschiede nicht Thema dieses Lehrbuchs sind, gründen letztlich alle auf der von Hahnemann initiierten Homöopathie, die, um eine Abgrenzung zu ermöglichen, oft auch als klassische oder genuine Homöopathie bezeichnet wird.

Den Herausgebern und Autoren war es ein Anliegen, die Homöopathie als die einfache, auf klaren Prinzipien beruhende und daher im Grunde leicht zu erlernende Heilmethode wissenschaftlich solide darzustellen. Wo also Hilfe, sichere Hilfe hernehmen? Das Lehrbuch vermittelt sie. Herausgeber und Mitautoren wünschen sich, dass der Leser schon bald in der Lage sein wird, das Erlernte praktisch umzusetzen und damit möglichst vielen seiner Patienten äußerst wirkungsvolle und trotzdem sanfte Hilfe zu ermöglichen.

Allgemeines

2 Allgemeine Arzneimittellehre

3 Homöopathische Symptomenlehre

2 Allgemeine Arzneimittellehre

Andreas Wegener

2.1 Einführung

2.2 Arzneiprüfung

2.3 Bearbeitung von Prüfungssymptomen

2.4 Hahnemanns Arzneimittellehren

2.5 Die primäre Materia medica

2.6 Die sekundäre Materia medica

2.7 Studium der Materia medica

2.8 Gefahren für die Materia medica

„Wie könntest du nun wohl“ (– so fing ich an, meinen Weg zu finden –) „den Arzneien abmerken, für welche Krankheitszustände sie geschaffen sind?“

(Hahnemann S. Kleine Medizinische Schriften. Hrsg. von E. Stapf. Bd. 1. Dresden und Leipzig; 1829, S. 82)

Um Arzneien nach dem Ähnlichkeitsgesetz Krankheiten anpassen zu können und damit zu heilen, ist es zuerst notwendig, ein Arzneiwissen bereitzustellen, das sich vom herkömmlichen pharmakologischen Wissen unterscheidet. Der Vergleich, der zwischen der Arznei und dem Kranken vorgenommen wird, richtet sich in der Homöopathie nach den Symptomen, die sich dem Erkrankten unmittelbar zeigen.

Das Wissen um die Arzneien wird in der Homöopathie durch die Arzneiprüfung am Gesunden gewonnen. Dabei wird eine geringe Menge der zu prüfenden Substanz eingenommen. Die daraufhin auftretenden Symptome werden festgehalten.

Die ersten Arzneien, die Hahnemann auf diese Art prüfte, waren die gebräuchlichen Mittel der damaligen Medizin, da es seine ursprüngliche Absicht war, seinen Kollegen die wahren Anwendungsmöglichkeiten ihrer Mittel aufzuzeigen. Diese neue Form der Arzneierkenntnis wurde im Laufe von Jahrzehnten erweitert und verfeinert; anfangs konnte man noch nicht wissen, auf welche Symptome besonders zu achten ist und in welcher Form das zu prüfende Mittel am vorteilhaftesten eingenommen werden musste.

Aus diesen Arzneiprüfungen, zuerst nur von Hahnemann und seiner Prüfergruppe allein, später von vielen anderen weitergeführt, entstand v. a. im Laufe des 19. Jahrhunderts die homöopathische Arzneimittellehre (Materia medica homoeopathica). Sie umfasst heute weit über 1000 Arzneien, die in umfangreichen Sammel- und Spezialwerken vereint vorliegen. Die zum Teil sehr zahlreichen Symptome sind nach einer anatomischen Systematik, dem sog. Kopf-zu-Fuß-Schema, angeordnet.

Nachdem diese ursprüngliche Sammlung der Prüfungssymptome vorlag, stellte sich bald das Bedürfnis nach zusammenfassenden Darstellungen der Arzneimittel ein. Außerdem wurde allmählich die Praxiserfahrung in die Materia medica integriert, einzelne Mittel und Symptome bewährten sich häufiger als andere und führten zu einer differenzierteren und kommentierten Übersicht über die charakteristischen Symptome der Arzneien. Es stehen heute zahlreiche solcher nach Praxisgesichtspunkten bearbeiteten Formen der Materia medica zur Verfügung.

Da gute Arzneimittelkenntnisse das Fundament für eine erfolgreiche Praxis legen, nimmt das Studium der Arzneimittellehre in der Homöopathie einen wichtigen Platz ein. Hierfür stehen je nach Anforderung und Häufigkeit des Mittels verschiedene Lernmethoden zur Verfügung.

2.1Einführung

Hahnemanns Lebensziel war es, eine sichere und zuverlässige Heilmethode zu entwickeln, die mit Gewissheit heilen konnte. Die Hilflosigkeit der damaligen Medizin, die ihre Lehre von den Arzneiwirkungen auf vage Beobachtungen und bloße Mutmaßungen stützte und den Kranken oftmals mehr schadete als nützte, war für ihn quälend. Die Medizin war ein „blindes Schießen nach der Scheibe“, bei der mit unbekannten Arzneien „willkürliche Krankheits=Ansichten“ behandelt wurden.

Als Hahnemann 1796 seine neue Heilmethode der Öffentlichkeit vorstellte, führte er sie mit dem Titel „Versuch über ein neues Princip zur Auffindung der Heilkräfte der Arzneisubstanzen“ ein. Er wies damit der Arzneierkenntnis den zentralen Platz in seinem neuen Heilsystem zu und führte zugleich erstmals ein Prinzip für ein zuverlässiges Arzneiwissen in die Medizin ein.

Um in der Homöopathie ein Mittel verordnen zu können, müssen die Krankheitssymptome des Patienten mit denen der Arznei verglichen werden. Das bedeutet, dass vor jeder homöopathischen Praxis die homöopathische Materia medica als Sammlung von Symptomen der verschiedenen Arzneien schon bekannt sein muss. Dieses Wissen um die spezifischen Kräfte der Arzneien wird in der Homöopathie vorrangig durch die Prüfung am Gesunden gewonnen.

Hahnemann war der erste, der systematisch begann, im Rahmen eines wissenschaftlichen Heilsystems Arzneien zu prüfen, zuerst allein, später von seinen Schülern unterstützt.

Vor Hahnemann gab es 2 andere Ärzte, die sich mit selbst erfahrenen Arzneisymptomen beschäftigten. Anton von Störck war der Leiter eines großen Krankenhauses in Wien. Er wollte sich neue therapeutische Möglichkeiten erschließen, indem er einige giftige Substanzen an sich selbst prüfte (1760-1771). Sein Ziel war es, die Unschädlichkeit der beabsichtigten Dosen festzustellen.

Der zweite war der von Hahnemann verehrte Albrecht von Haller, der im Vorwort zu seiner „Pharmacopoea helvetica“ (1771) aufforderte, die einzelnen Heilmittel rein und unvermischt gesunden Personen einzugeben und alle Symptome, die sich zeigen, genau aufzuzeichnen. Aber „Niemand, kein einziger Arzt achtete oder befolgte diese seine unschätzbaren Winke“ (ORG VI § 108).

Bald wuchs mit der Ausbreitung der Homöopathie die Zahl auch von ihm unabhängiger Prüfer. Schon im 19. Jahrhundert war eine hinreichende Anzahl gut geprüfter und durch erfolgreiche Krankenbehandlung gesicherter („verifizierter“) Arzneien geschaffen, die später mit weiteren wertvollen Mitteln erweitert wurde. Nicht alle Prüfungen ergeben befriedigende Resultate, andere werden nicht nach den erforderlichen Kriterien vorgenommen.

Die Arzneimittelprüfung ist die erste Voraussetzung, um überhaupt homöopathisch heilen zu können, d. h., ohne Arzneiprüfung kann ein Stoff in der Regel nicht in der homöopathischen Heilkunst eingesetzt werden.

2.1.1 Hahnemanns Chinarindenversuch

Am Anfang der Homöopathie steht zunächst ein Experiment Hahnemanns, das sich auf eine für ihn zweifelhafte Stelle in Cullens Werk „A Treatise of the Materia Medica“ (1789) bezog, an dessen Übersetzung er arbeitete.

Heilwirkung bitterer Substanzen. Cullen, ein damals bekannter schottischer Arzt (1710-1790), behauptete, dass Chinarinde deshalb Wechselfieber heile, weil sie, wie andere „bittere Substanzen“ auch, den Magen stärke und dieser gekräftigte Zustand sich auf den ganzen Körper auswirke.

Hahnemann widersprach dem aufgrund seines gelehrten Wissens: sonst müsste eine Mischung aus den bittersten Substanzen, etwa „aus Quassienextrakt und Galläpfeln“, bitterer als die Chinarinde, das Wechselfieber auch heilen, „und doch wird in Ewigkeit kein Fieberspezifikum aus einer solchen Zusammensetzung“.

Wirkungsweise von Chinarinde. Hahnemann konnte sich deshalb mit Cullens Erklärung der Wirkungsweise von Chinin bei der Wechselfieberbehandlung nicht zufriedengeben. Chinarinde war aber für diese Erkrankung eine wirksame Arznei. Gab es eine andere Erklärung?

Hahnemann kannte schon die fieberheilende Wirkung von Substanzen, die eine Art von Fieber erregen. So schreibt er in der Fußnote zu Cullens Ausführungen: „Dies uns zur Erklärung ihrer Wirkung noch fehlende Principium der Rinde wird wohl so leicht nicht ausfindig gemacht werden. Man bedenke jedoch folgendes. Substanzen, welche eine Art von Fieber erregen (sehr starker Kaffee, Pfeffer, Wolferlei, Ignazbohne, Arsenik) löschen die Typen des Wechselfiebers aus“ (Cullen 1790, Bd. 2, S. 109). Könnte Chinarinde nicht nach demselben Prinzip wirken?

Selbstversuch. Um die fiebererregende Wirkung von Chinarinde zu studieren, entschloss sich Hahnemann zu einem Selbstversuch.

Er nahm deshalb einige Tage lang zweimal täglich „vier Quentchen“ (je 14,6 g) Chinarinde ein: „Die Füse, die Fingerspitzen usw. wurden mir erst kalt, ich ward matt und schläfrig, dann fing mir das Herz an zu klopfen, mein Puls ward hart und geschwind; eine unleidliche Ängstlichkeit, ein Zittern (aber ohne Schauder), eine Abgeschlagenheit durch alle Glieder; dann Klopfen im Kopfe, Röthe der Wangen, Durst, kurz alle mir sonst beim Wechselfieber gewöhnlichen Symptomen erschienen nach einander, doch ohne eigentlichen Fieberschauder. [...]“

Nach der Gabe von Chinarinde traten die gleichen Beschwerden auf, wie er sie bei einem früher selbst durchgemachten Wechselfieber erlebt hatte.

Diese Symptome eines Wechselfiebers setzten nach jeder Gabe neu ein; als er die Einnahme beendete, war er wieder gesund.

Arzneierkenntnis. Bei diesem Experiment kam ihm der erste Einfall einer neuen und sicheren Arzneierkenntnis. Es war nicht die abstrakte Diagnose „Fieber“ die er an sich wahrnahm, sondern die Phänomene, die ein „Fieber“ erst unmittelbar ausmachen: Herzklopfen, Benommenheit, Mattigkeit, Schläfrigkeit, Zittern usw.

Das Wissen um die Arzneien wird über die unmittelbar wahrnehmbaren Befindensveränderungen erschlossen.

Im Rückblick schreibt er: „Schon im Jahre 1790 [...] machte ich mit der Chinarinde den ersten reinen Versuch an mir selbst in Absicht ihrer Wechselfieber erregenden Wirkung, und mit diesem ersten Versuche ging mir zuerst die Morgenröthe zu der bis zum hellsten Tage sich aufklärenden Heillehre auf: daß Arzneien nur mittels ihrer den gesunden Menschen krankmachenden Kräfte Krankheitszustände und zwar nur solche heilen können, die aus Symptomen zusammengesetzt sind, welche das für sie zu wählende Arzneimittel ähnlich selbst erzeugen kann im gesunden Menschen [...].“ (RA III, S. 99)

Nach dem Chinarindenversuch gab es einen Ansatz, die Mutmaßungen der damaligen Medizin über die Arzneiwirkung durch sicheres Wissen zu ersetzen. Man musste die Wirkungen der Arzneien auf den Gesunden zur Grundlage der Arzneierkenntnis machen.

Gewinnt man das Arzneiwissen nur aus der Erfahrung bei der Anwendung am Kranken, wie es in der damaligen Medizin weithin üblich war, bleibt die reine Arzneiwirkung verdeckt, da sie sich mit den Symptomen des Kranken mischt und nicht unbeeinflusst beobachtet werden kann.

2.1.2 Arzneierkenntnis ist Krankheitserkenntnis

Hahnemann gewann aus dieser neuen Arzneierkenntnis gleichzeitig eine grundlegend andere Krankheitseinsicht. Im Gegensatz zu allen anderen Krankheitstheorien bezieht sie sich ausschließlich auf die Symptome des Kranken.

Da sich Krankheiten in dem aussprechen, was auch Arzneien bei der Prüfung am Gesunden als „Phänomene, Zufälle und Empfindungen“ darbieten, und da bei der Anwendung des ähnlichen Mittels vollständige Heilung eintritt, müssen die Symptome des Kranken seine Krankheit in ihrem ganzen Umfange repräsentieren; „sie bilden zusammen die wahre und einzig denkbare Gestalt der Krankheit“ (ORG VI § 6).

Theorien und Mutmaßungen über Krankheitsursachen waren bei diesem Ansatz nicht mehr nötig: Die unmittelbar wahrnehmbaren Krankheitsphänomene sind in der Homöopathie nicht nur die Grundlage der Arzneiverordnung, sondern entsprechen auch der Krankheit in ihrem ganzen Umfang.

Die wahrnehmbaren Symptome des Patienten sind in der Homöopathie seine ganze Krankheit.

2.1.3 Hahnemanns Auseinandersetzung mit dem damaligen Arzneiwissen

Hahnemann teilte die Quellen des Arzneiwissens der damaligen Schulen in 4 Kategorien ein:

Hypothesen über allgemein-therapeutische Eigenschaften der Arzneien, z. B. auflösend, zerteilend, schweißtreibend, krampfstillend, abführend usw.

Hypothesen über die Wirkung, die von der Farbe, der Form, dem Geruch und Geschmack der Arznei ausgehen. So wurde Hypericum perforatum als Mittel für Blutungen angesehen, weil beim Quetschen ein roter Saft hervortrat. Der hodenartigen Orchiswurzel sprach man potenzsteigernde Wirkung zu.

Hypothesen, die von den chemischen Eigenschaften der Arznei ausgehen.

Nutzangaben aus klinischen Erfahrungen am Kranken, z. B. aus der Volksmedizin oder zufällig beobachtete Besserungen nach Gebrauch bestimmter, oft noch in Mischung vorliegender Substanzen.

Begleitet wurde das damalige empirische spekulative Arzneiwissen der konventionellen Medizin von ständig wechselnden Theorien. Sicherheit bei der Arzneiwahl oder Planbarkeit ihrer Wirkung blieben dem Zufall überlassen.

Zufall statt Wissen. Es gab keine einheitlichen Therapievorstellungen; auf den eigens geschaffenen Lehrstühlen für theoretische Medizin vertrat jeder ganz unterschiedliche Ansätze. Obwohl Hahnemann die Möglichkeit von empirischen Erfahrungen mit Arzneien anerkannte, blieb alles Wissen Zufall. „Zufall schloß allen Vorsatz, alle Selbsttätigkeit aus.“

Tierversuche. Auch mit den damals schon aufkommenden Tierversuchen setzte sich Hahnemann auseinander. Er lehnte sie ab, weil deren Ergebnisse zu „plump“ und nur schwer auf den Menschen übertragbar sind.

Die Effekte beim Tier waren nur schwer einzuordnen und unsicher. Ein Teelöffel konzentriertes Lorbeerkirschwasser brachte ein Kaninchen sicher ums Leben, in die V. jugularis eingespritzt, blieb das Tier munter. Giftwirkungen ließen sich vom Tier nicht auf den Menschen übertragen. Krähenaugen (Nux vomica) verträgt ein Schwein in großen Mengen, aber ein Mensch stirbt schon nach einer geringen Dosis (KMS I, S. 139). Die Ergebnisse von Tierversuchen blieben oberflächliche Hinweise, die zwar grob über die Giftigkeit von Substanzen Auskunft geben konnten, aber weiterreichende Aussagen blieben verwehrt.

Im Gegensatz zur Schulmedizin blieb die Homöopathie mit ihrem Ansatz, von den Arzneiprüfungssymptomen beim Menschen auszugehen, von vornherein frei von Tierversuchen.

Hahnemann empfahl später zwar Arzneimittelprüfungen an Tieren, aber nur, um die Homöopathie auch in der Veterinärmedizin einsetzen zu können.

2.1.4 Erste Ergebnisse für eine wirkliche Arzneierkenntnis

Nach dieser kritischen Abrechnung mit den damaligen Grundlagen der Arzneikunde, die ein Gemisch aus den verschiedensten Mutmaßungen darstellte, machte er die Notwendigkeit von Selbstversuchen deutlich.

„Es bleibt uns nichts übrig, als die zu erforschenden Arzneien am menschlichen Körper selbst zu versuchen.“ (KMS I, S. 151)

Systematische Vorgehensweise. Zunächst sammelte er aus der medizinischen Literatur Mitteilungen über Arzneivergiftungen, um erste Erkenntnisse über die Wirkungsrichtungen der Arzneien zu gewinnen. Im weiteren Sinne sind Vergiftungen auch Arzneiprüfungen. Später kamen Anwendungsbeobachtungen aus seiner Praxis und erste Ergebnisse von geplanten Arzneiprüfungen hinzu. Schon bald wurde deutlich, dass für eine umfassende Sammlung von Arzneiwirkungen eine systematische Vorgehensweise notwendig war.

1796 fand er die Zeit reif, um mit seinen Ergebnissen an die Öffentlichkeit zu treten. In Hufelands „Journal der practischen Arzneykunde“ veröffentlichte er den „Versuch über ein neues Princip zur Auffindung der Heilkräfte der Arzneisubstanzen, nebst einigen Blicken auf die bisherigen“ (KMS I, S. 135 ff.).

Hier konnte er bereits 55 Arzneimittel vorstellen und erste Hinweise zu deren Anwendung beim Kranken geben.

Hahnemann wählte vorwiegend die Mittel aus, die zu seiner Zeit in der medizinischen Behandlung eingesetzt wurden.

Sein Hauptziel war es, das Wissen über diese Mittel auf eine sichere Basis zu stellen. Darüber hinaus interessierten ihn aber auch Arzneien, die sich in der Volksheilkunde bewährt hatten.

Beim Stechapfel (Datura stramonium) führte er an, dass er „wachende, wunderliche Träume, Unbemerklichkeit des Gegenwärtigen, laute, delirirende Konfabulation, wie die eines im Schlafe Redenden, oft mit Verwechselung der Persönlichkeit [bewirkt]. Eine ähnliche Manie heilt er specifisch. Er erregt sehr specifisch Konvulsionen und ist deshalb in Fallsucht öfters heilsam gewesen. Die erstere und die letztere Eigenschaft machen ihn in der Besessenheit heilsam. – Seine Kraft, das Gedächtniß zu unterdrücken, giebt Winke, ihn im geschwächten Gedächtnisse zu prüfen. – [...] Er macht [...] Hitze und Erweiterung der Pupille, eine Art Wasserscheu, geschwollenes, rothes Gesicht, Zuckungen in den Augenmuskeln, zurückgehaltene Leibesöffnung, schweres Athemholen, in der Nachwirkung langsamen, weichen Puls, Schweiß, Schlaf.“ (KMS I, S. 167)

Zusätzlich machte er Angaben zur Wirkungsdauer und zu Gegenmitteln. Bei Stramonium hielt die Wirkung großer Gaben etwa 24 Stunden vor, die von kleinen Gaben 3 Stunden. Vegetabilische Säuren hemmten seine ganze Wirksamkeit.

Bis etwa 1813 prüfte er nur an sich selbst und seiner Familie. In seiner Leipziger Zeit (1811-1821) entstand der aus seinen Schülern bestehende „Leipziger Prüfungsverein“, die ihn bei seinen Arzneiprüfungen unterstützten. Dazu zählten Franz, Gross, Hartmann, Herrmann, Hornburg, Langhammer, Rückert, Teuthorn, Stapf und Wislicenus.

Hahnemanns Arzneimittelprüfungen wurden später von anderen, von ihm unabhängigen Prüfern erweitert, u. a. von Hartlaub, Gersdorff, Gutmann, Nenning, Rummel, Schreter, Trinks und Wahle. Insbesondere Cajetan Nenning war einer der produktivsten Leiter von Arzneimittelprüfungen: Mit dem Kürzel Ng. (Nenning) sind in Hahnemanns Arzneimittellehren bei 38 Mitteln über 11 000 Symptome gekennzeichnet, was einen bedeutenden Teil der Arzneiprüfungssymptome dieser Mittel ausmacht. Da Nenning nicht die Kriterien eines gesunden Arzneiprüfers erfüllte (er litt an einer lähmungsartigen Schwäche der rechten Hand) konnte er nicht selbst prüfen. Gegen Kost und Bezahlung sammelte er deshalb Verwandte und befreundete Personen um sich, die unter seiner Aufsicht Prüfungen durchführten. Wegen seiner weitschweifigen, aber präzisen Beschreibung und der großen Anzahl von Symptomen wurde er von Hahnemann der Unredlichkeit verdächtigt: „Symptomen-Fabrik des Ng.“ (CK IV, S. 135).

Verteidigt wurde Nenning durch den renommierten Homöopath Constantin Hering, der die Wahrhaftigkeit seiner Symptome selbst erfahren hatte: „Als ich dies las, war ich eben erst einige Tage her von einem sehr schmerzhaften Leiden genesen, und zwar durch die Anwendung eines Nenning’schen Symptoms“ (HMS, S. 1334 f.).

2.1.5 Klinische Beobachtungen in der Arzneimittellehre

Obwohl die Arzneiprüfung am Gesunden für Hahnemann die Maxime der Arzneierkenntnis darstellt, sammelte er zusätzlich aus der medizinischen Literatur klinische Erfahrungen und fügte aus eigener Praxis seine Arzneibeobachtungen hinzu.

Insbesondere bei chronisch Kranken, die ihre Krankheitssymptome schon lange kennen, sah er es als möglich an, die mitunter (vor allem bei nicht passender Arzneiwahl) bei einer homöopathischen Behandlung neu aufgetretene Arzneiwirkung von den schon bekannten alten Symptomen zu unterscheiden und als der Arznei zugehörig zu bestimmen (RA, Vorrede, S. 5). Im Organon verlangt er hierfür eine besondere Beobachtungsgabe:

„Wie man aber selbst in Krankheiten, besonders in den chronischen, sich meist gleichbleibenden, unter den Beschwerden der ursprünglichen Krankheit einige Symptome*

*Die in der ganzen Krankheit etwa vor langer Zeit, oder nie bemerkten, folglich neuen, der Arznei angehörigen Symptome.

der zum Heilen angewendeten, einfachen Arznei ausfinden könne, ist ein Gegenstand höherer Beurtheilungskunst und bloß Meistern in der Beobachtung zu überlassen. “ (ORG VI § 142)

In seinen Krankenjournalen hat er mit dem Kürzel „NB“ (für „nota bene“, lat. „wohlgemerkt“ neu aufgetretene Symptome gekennzeichnet, die er der Wirkung des verabreichten Arzneimittels zuordnete. Diese so gekennzeichneten Symptome übernahm er in seine Arzneimittellehre, ohne sie dort eigens zu kennzeichnen. Er sah sie als gleichwertig zur Arzneiprüfung an.

So stammt z. B. das bekannte Thuja-Symptom „Empfindung von etwas Lebendigem im Bauch, wie die Faust eines Fötus“ nicht von einer Arzneiprüfung am Gesunden, sondern aus der Symptomatik einer seiner Patientinnen, nachdem sie zur Therapie von Hahnemann Thuja bekommen hatte:

„[...] in der l[inken] Bauchseite über dem Schooße eine lebendige Bewegung wie ein Aermchen eines Kindes – ohne Schmerz – kömt oft, hält nicht lange an [...] dann oft auch die Bangigkeit in der Herzgrube stieg in den Kopf und wieder zurück, dabei etwas weichlich [...] heute in den Beinen stiegs von da in beide Oberschenkel rauf durch den Leib durch bis in den Kopf und von da wieder in die Herzgrube, wie Quecksilber im Wetterglase auf und absteigt. Es ward ihr weichlich und schwarz vor den Augen [...]“

Aus dieser Patientenangabe wurden folgende Symptome in der Reinen Arzneimittellehre:

„Bewegung im Unterbauche, wie von etwas Lebendigem, wie ein Heraustreiben der Bauchmuskeln von einem Kindesarme, doch unschmerzhaft.“ (RAV, S. 130, Nr. 113)

„Bangigkeit in der Herzgrube, welche bis in den Kopf stieg und wieder zurück; dabei Weichlichkeit.“ (RAV, S. 129, Nr. 100)

„Ein aufwärts ziehender Schmerz aus den Beinen durch die Oberschenkel bis in den Kopf und von da zurück bis in die Herzgrube, wobei es ihr schwarz vor den Augen und weichlich ward.“ (RAV, S. 139, Nr. 284)

In einem in lateinischer Sprache verfassten Anhangstext zum Krankenjournal D 5 (1803-1806) fordert er sogar für Arzneimittel mit schwacher Wirkung die Prüfung am Kranken, da ein kranker und sensibilisierter Organismus die Arzneisymptome deutlicher als ein Gesunder zeigt, der schwache Arzneireize kompensieren könnte.

2.2

Arzneiprüfung

In den §§ 105-145 seines „Organon der Heilkunst“ (sechste Auflage, auf die sich die folgenden Paragrafen-Angaben beziehen), erläutert Hahnemann, wie eine Arzneiprüfung durchzuführen ist. An diesen Vorgaben, die durch seine großen Prüfungserfahrungen fortlaufend modifiziert und verbessert wurden, hat sich bis heute nichts Wesentliches geändert.

2.2.1 Allgemeine Grundlagen

Um auf homöopathischen Weg natürliche Krankheiten heilen zu können, müssen zuerst umfassende und sorgfältige Arzneiprüfungen durchgeführt werden.

Arzneimittelprüfung bei Gesunden. Gibt man Arzneien nur kranken Personen ein, so sieht man von ihren reinen Wirkungen wenig oder nichts Bestimmtes, da sich der Mitteleinfluss mit den Krankheitssymptomen mischt und nicht deutlich wahrgenommen werden kann (§§ 106, 107). Die Arzneimittelprüfung muss also bei möglichst gesunden Personen durchgeführt werden (§ 108).

Durch den Vergleich seiner Arzneiprüfungen mit älteren Berichten von unabsichtlichen Vergiftungen in der Literatur erkannte Hahnemann, dass sich die Wirkung der einzelnen Arzneien nicht veränderte, sondern dass sie sich in ihrer Auswirkung auf den Menschen glichen, jede Arznei auf ihre Weise. Sie wirken „nach bestimmten, ewigen Naturgesetzen“ und sie sind fähig, bestimmte, zuverlässige Krankheitssymptome zu erzeugen (§ 111).

Alle Arzneien haben die Eigenschaft, eine ihnen eigentümliche Veränderung im Befinden des Menschen hervorzubringen.

Notwendigkeit vielfacher Prüfungen mit verschiedenen Prüfern. Doch kommen nicht alle einer Arznei eigenen Symptome schon bei einer Person, auch nicht alle sogleich oder in demselben Versuch zum Vorschein. Bei der einen Person kommen diesmal diese, bei einem zweiten oder dritten Versuch wieder andere, bei einer anderen Person vorzugsweise diese oder jene Symptome hervor. Bei späteren Prüfungen mit anderen Versuchspersonen können sich jetzt wieder Symptome früherer Prüfungen zeigen. Sie erscheinen auch nicht zu derselben Stunde wieder (§ 134).

Die Summe aller Krankheitssymptome, die eine Arznei erzeugen kann, wird erst durch vielfache Prüfungen an vielen dazu geeigneten Personen beiderlei Geschlechts vollständig.

Erst dann kann man sicher sein, eine Arznei auf ihre ganze Symptomatik ausgeprüft zu haben, wenn weitere Versuchspersonen wenig Neues mehr beobachten können und fast immer nur dieselben, von anderen schon beobachteten Symptome an sich wahrnehmen (§ 135).

Obwohl eine Arznei bei ihrer Prüfung nicht bei einer einzigen Person alle ihre Symptome hervorbringen kann, sondern nur bei vielen Prüfern jeweils verschiedene (§ 134), so liegt doch die Möglichkeit und Neigung in ihr, alle diese Symptome in jedem Menschen zu erzeugen.

Aufgrund dieses Prinzips vermag die Arznei alle ihre Symptome (selbst die seltenen) bei jedem Menschen zu erzeugen, dem man sie in einem Krankheitszustand von ähnlichen Beschwerden eingibt. Selbst in einer kleinen Gabe erregt sie dann, homöopathisch gewählt, einen der natürlichen Krankheit ähnlichen künstlichen Zustand im Kranken, der ihn von seinen ursprünglichen Leiden heilt (§ 136).

Alle Symptome, die bei einem gut durchgeführten Arzneiversuch auftreten, gehören zur Arznei. Auch wenn die Versuchsperson ähnliche Symptome vor längerer Zeit schon bei sich wahrgenommen hat, sind sie jetzt der Arznei zuzuschreiben (§ 138).

Materia medica. Ist nun eine beträchtliche Anzahl von Arzneien auf diese Art im gesunden Menschen erprobt worden und sind alle Symptome aufgezeichnet, so hat man eine wahre Materia medica – eine Sammlung der reinen Wirkungen der Arzneistoffe (§ 143). Von einer solchen Arzneimittellehre sei alles Vermutete, bloß Behauptete oder gar Erdichtete ausgeschlossen (§ 144).

Allerdings kann nur ein ansehnlicher Vorrat an Arzneien uns in die Lage versetzen, für jeden der Krankheitszustände ein passendes ähnliches Mittel aufzufinden. Je mehr sorgfältige Prüfungen vorliegen, desto sicherer sind unsere Heilungsmöglichkeiten.

„Dann wird das Heilgeschäft den mathematischen Wissenschaften an Zuverlässigkeit nahe kommen.“(§ 145)

2.2.2 Arznei

Jede Arznei zeigt eine besondere Wirkung beim Menschen, die sich bei keinem anderen Stoff genau so ereignet.

Wie sich jede Pflanze in ihrer äußeren Erscheinung unterscheidet, wie jedes Mineral in seinen Eigenschaften verschieden ist, so sind auch die Arzneimittel in ihren krank machenden – also auch heilenden – Wirkungen verschieden und voneinander abweichend. Jede dieser Substanzen wirkt auf eine eigene, doch bestimmte Weise, die jede Verwechslung verbietet, und erzeugt beim Menschen eine Abänderung seines Gesundheitszustands und Befindens (§§ 118, 119).

Unterschiedlich starke Wirksamkeit. Bei der Prüfung der Arzneien auf ihre Wirkung im gesunden Körper muss berücksichtigt werden, dass die Arzneien je nach ihrer Giftigkeit eine unterschiedlich starke Wirksamkeit entfalten. Giftige Substanzen zeigen schon in geringen Mengen Befindensveränderungen, selbst bei kräftigen Versuchspersonen. Schwächere Substanzen müssen stärker dosiert werden, die schwächsten zeigen ihre Wirkung nur bei sensiblen Prüfern (§ 121).

Da jede Arzneiprüfung in den Fundus der gesammelten Prüfungen der Homöopathie eingeht, den– wegen der zeitlosen Gültigkeit der Arzneisymptome– auch spätere Generationen verwerten, muss größte Sorgfalt bei der Identifikation und Reinheit der zu prüfenden Substanz gewährleistet sein.

Jeder Arzneistoff wird ganz allein, ohne fremde Beimischung, eingenommen. Solange die Wirkung der Arznei beobachtet wird, darf man keine andere Arznei zu sich nehmen (§§ 122, 124).

2.2.3 Versuchsperson

Die Versuchsperson (es muss an Frauen und Männern geprüft werden [§ 127]) muss glaubwürdig und gewissenhaft sein.

Während des Arzneiversuchs sollten außergewöhnliche körperliche und geistige Anstrengungen und Aufregungen vermieden werden. Die Versuchsperson muss aufmerksam und verantwortungsbewusst sein und ihre Empfindungen in deutlichen Ausdrücken benennen und beschreiben können (§ 126). Die Ernährung sollte nicht von der üblichen abweichen. Arzneilich wirkende Speisen und Getränke müssen gemieden werden (§ 125).

2.2.4 Praktische Durchführung der Arzneiprüfung

Nach jahrelanger Erfahrung mit Arzneiprüfungen zeigte sich für Hahnemann, dass die Arzneisubstanzen im rohen Zustand (z. B. als Presssaft) die Symptome lange nicht so gut hervorbringen, als wenn sie in potenzierter Form angewandt werden (erstmals erwähnt in der 4. Auflage des Organon 1829, in der Fußnote zu § 121).

Hahnemann empfiehlt, die Prüfung mit potenzierten Arzneien vorzunehmen. Man soll 4-6 Globuli der 30. Centesimalpotenz (entspricht 30-mal im Verhältnis 1 : 100 potenziert) täglich, mit ein wenig Wasser angefeuchtet oder in Wasser aufgelöst und geschüttelt, morgens nüchtern einnehmen und dies mehrere Tage fortsetzen lassen (§ 128).

Falls nur eine schwache Wirkung sichtbar wird, kann man, bis sie deutlicher und stärker wird, täglich etliche Kügelchen mehr einnehmen lassen, bis die Veränderungen wahrnehmbarer werden.

Unterschiedliche Reaktionen der Prüfpersonen. Die Prüfpersonen reagieren unterschiedlich empfindlich auf die Arzneien. Ein sehr kräftiger Arzneistoff kann bei einer schwächlichen Person keine Symptome hervorrufen. Weit schwächere Arzneien wiederum können deutliche Symptome erzeugen und umgekehrt. Da diese unterschiedliche Empfänglichkeit vorher nicht bekannt ist, sollte man zuerst mit einer kleinen Arzneigabe beginnen und diese, wo es erforderlich ist, von Tag zu Tag steigern (§ 129).

Bei der Empfindung von Arzneibeschwerden ist es zur genauen Bestimmung des Symptoms erforderlich, sich dabei verschiedenen Beeinflussungen auszusetzen und zu beobachten, ob sich das Symptom dadurch verändert.

So könnte es z. B. durch Bewegung, durch Gehen im Zimmer oder in freier Luft, durch Stehen, Sitzen oder Liegen usw. sich verstärken, vermindern oder vergehen. Ebenso könnte Essen, Trinken, Sprechen, Husten, Niesen usw. das Symptom ändern. Man muss darauf achten, zu welcher Tages- oder Nachtzeit es sich bevorzugt einstellt. Durch diese Modalitäten wird das jedem Symptom Eigentümliche und Charakteristische sichtbar (§ 133).

Dokumentation der Arzneibeschwerden. Die Empfindungen, Beschwerden und Befindensveränderungen müssen deutlich aufgeschrieben werden, am besten sofort, wenn sie sich ereignen. Dazu gehört die Angabe der nach der Einnahme verstrichenen Zeit der Entstehung jedes Symptoms, und wenn es lange anhielt, der Zeit der Dauer (§ 139).

Wenn der Arzt nicht selbst die Versuchsperson ist, sieht er als Prüfungsleiter das Protokoll in Gegenwart der Versuchsperson sofort nach vollendeter Prüfung oder – wenn der Versuch mehrere Tage dauert – jeden Tag durch. Er kann dann die genaue Beschaffenheit jedes Symptoms noch näher erfragen (§ 139).

Wer solche Prüfungen veröffentlicht, übernimmt die Verantwortung für die Zuverlässigkeit der Prüfpersonen.

Hahnemann rät dem Arzt, selbst Arzneien zu prüfen, um seine Beobachtungsgabe zu schulen und die Arzneien auf diesem Wege selbst kennenzulernen.

Außerdem seien die Prüfungen, auch bei großer Zahl – Hahnemann prüfte über 100 Arzneien an sich –, für die Gesundheit förderlich: „Seine Gesundheit wird unveränderlicher; er wird robuster, wie alle Erfahrung lehrt“ (Fußnote zu § 141).

2.2.5 Erst- und Nachwirkungen

Die Begriffe Erst- und Nachwirkungen (§§ 112-115 u. a.) sind aus der Pharmakologie der damaligen Zeit entlehnt. Trifft ein Arzneireiz auf einen Organismus, wird die zunächst erfolgende Reaktion – von Hahnemann Erstwirkung genannt– dem Mittel zugerechnet, während die „Gegenwirkung, Nachwirkung“ die auf den Arzneireiz entgegengerichtete Reaktion des Organismus sein soll.

Wo es einen der Erstwirkung gerade entgegengesetzten Zustand nicht gibt, ist die Natur bestrebt, wieder zum Normzustand zurückzugelangen. Hahnemann spricht dann von „Nachwirkung, Heilwirkung“ (§ 64).

Damals war man der Überzeugung, dass Arzneien eine einzige Wirkungsrichtung, z. B. anregend, dämpfend, betäubend, ausscheidend usw. haben müssen. Kam es aber beim Gebrauch eines Mittels zu widersprüchlichen Effekten, z. B. zur Dämpfung und Anregung, so musste die Annahme einer Gegenreaktion des Organismus diese bipolare Wirkung erklären.

Die Materia medica von Cullen, die Hahnemann übersetzt hat und die zu den führenden seiner Zeit zählte, teilt die Arzneien in solche Wirkkategorien ein. Bei den Narkotika traten deutliche Widersprüche auf. So fand sich bei Opium eine reizende Wirkung auf das Herz, die im Gegensatz zum sonstigen dämpfenden Effekt der Substanz stand. Cullen geht davon aus, dass dies derjenige Widerstand ist, den die „thierische Haushaltung“ allem entgegensetzt, was sie zu benachteiligen trachtet. Man nannte diese Kraft, die in den arzneilichen Schulen allgemein anerkannt war, Erhaltungs- und Heilkraft der Natur. Sie entsprach diesem Verständnis nach einem allgemeinen Gesetz der „thierischen Haushaltung“.

Diese Erhaltungs- oder Heilkraft der Natur ist in der Terminologie Hahnemanns die Nachwirkung.

Nach Hahnemanns Überzeugung sind nur die Erstwirkungen brauchbare und wirkliche Arzneiwirkungen, während die Nachwirkungen dem Organismus zuzuschreiben sind.

Bei den Narkotika – die in diesem Zusammenhang eine Sonderrolle einnehmen – soll dies besonders deutlich werden. So hat Opium als primäre oder Erstwirkung „Schmerzunempfindlichkeit, eine furchtlose Hochstimmung, ein Gefühl von Kraft und Mut, einen gedankenreichen Frohsinn“. Nach 8-12 Stunden (bei einer kleinen Gabe) kehrt sich der Effekt ins Gegenteil um. Die Nachwirkung imponiert jetzt mit einer „erhöhten Schmerzempfindlichkeit, Erschlaffung, Trübsinn, Grämlichkeit, Unbesinnlichkeit, Unbehaglichkeit, Furcht“. Das heißt, dass Opium auch keinen Schmerz homöopathisch heilen kann, da in der Erstwirkung Opium keine Schmerzen, sondern Empfindungslosigkeit hervorruft. Erst als Gegenreaktion des Organismus folgt dann die stärkere Schmerzempfindung.

Unterscheidung nach Erst- und Nachwirkungen. Da alle Prüfungssymptome in den Arzneimittelsammlungen aufgeführt sind, können sie jetzt neben den Erst- auch Nachwirkungen enthalten. Sie dürfen daher nach Hahnemann nicht sämtlich einfach als reine Arzneisymptome übernommen werden, sondern müssen erst genau nach Erstund Nachwirkungen unterschieden werden, wobei allerdings erhebliche Zuordnungsprobleme entstehen:

Erstwirkungen sind in der Regel früh zu erwarten. Aber auch später auftretende Symptome können zu den Primärwirkungen zählen (RA II, S. 66).

Die Nachwirkungen erwartet man in der Regel erst später, nur ausnahmsweise können sie schon früh auftreten. Entscheidend ist immer, dass ein entgegengesetzter Zustand vorausging.

Wechselwirkung. Da mitunter entgegengesetzte Symptome verschiedener Prüfer sehr früh in der Prüfung erschienen und auch sonst als Erstwirkungen imponierten, musste eine dritte Hilfskonstruktion, Wechselwirkung genannt, helfen, diese Widersprüche zu überwinden.

Wechselwirkungen sind entgegengesetzte Zustände, die aber beide dennoch Erstwirkungen sind (ORG VI § 115).

Welche Bedeutung Hahnemann den Erst- und Nachwirkungen zumisst, zeigen auch die vielen Paragrafen im Organon, in denen dieses Thema behandelt wird (u. a. §§ 57, 63-66, 112-115, 130, 131, 137).

Gabengröße.