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Beschreibung

Rehabilitation: zielorientierter, interprofessioneller Versorgungsprozess zur Förderung der Teilhabefähigkeit, Gesundheitsstrategie Rehabilitation ist ein geplanter und begründeter Prozess in einem interprofessionellen Kontext. Ziel der Rehabilitation ist es, die Selbstbestimmung und Funktionsfähigkeit der Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern und somit ihre gesellschaftliche Teilhabe im Sinne einer Inklusion zu erreichen. Dieses Ziel begründet sich auf der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) der WHO. Sie betont ausdrücklich die aktive Rolle der betroffenen Menschen und die unterstützende Rolle der Expertinnen und Experten im Kontext einer interdisziplinären Gesundheitsversorgung. Die Herausgeber, die Autorinnen und die Autoren legen ein evidenz-basiertes und praxisorientiertes Werk vor, das aus einer interprofessionellen Perspektive die Rehabilitation als Wissenschaft im derzeitigen Diskurs verortet und dabei über die Gegenwart hinaus auf eine Zukunft weist, in der beeinträchtigte Menschen selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Zum Inhalt und Aufbau Teil 1: Theoretische Grundlagen •Konzepte, Akteure, Systeme, disziplinäre Perspektiven Teil 2: Forschung und Forschungsmethoden •Grundlagen, Ansätze und Designs, Merkmalserfassung, Forschungsorganisation Teil 3: Rehabilitative Versorgung in der Praxis •Interventionen, Konzepte, Zielgruppen

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EPUB

Seitenzahl: 1682

Veröffentlichungsjahr: 2022

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Thorsten Meyer

Jürgen Bengel

Markus Antonius Wirtz

(Hrsg.)

Lehrbuch Rehabilitationswissenschaften

Unter Mitarbeit von

Olaf Adam

Tugba Aksakal

Kübra Annac

Eleonore Anton

Julia Balzer

Hans-Helge Bartsch

Harald Baumeister

Thomas Becker

Johann Behrens

Axel Benning

Harald Berger

Matthias Bethge

Jerome Bickenbach

Eva Maria Bitzer

Birna Bjarnason-Wehrens

Andrea Bökel

Patrick Brzoska

Anna Levke Brütt

Rolf Buschmann-Steinhage

Claudia China

Ursula Costa

Ruth Deck

Jörg Dirmaier

Stephan Dettmers

Carolin Dresch

Sieglind Luise Ellger-Rüttgardt

Sabine Erbstößer

Christoph Egen

Hermann Faller

Erik Farin-Glattacker

Wilma Funke

Albrecht Gebhardt

Christian Gerlich

Bernhard Greitemann

Harald Gruber

Christoph Gutenbrunner

Arthur Günthner

Hans-Günter Haaf

Petra Hampel

Martin Härter

Allen Heinemann

Désirée Herbold

Rainer Kaluscha

Uwe Koch-Gromus

Sabine C. Koch

Swantje Köbsell

Volker Köllner

Mirjam Körner

Tobias Knoop

Christian Krauth

Gert Krischak

Dieter Küch

Matthias-Peter Limbach

Erwin Lohmer

Norbert Lübke

Susan Magasi

Wilfried Mau

Anke Menzel-Begemann

Johannes Michalak

Oskar Mittag

Ralph Möhler

Matthias Morfeld

Katja Nebe

Gisela Nellessen Martens

Silke Neuderth

Heike Ohlbrecht

Katrin Parthier

Holger Pfaff

Klaus Pfeifer

Hartmut Pollmann

Birgit Prodinger

Oliver Razum

Laura Retznik

Andrea Reusch

Christian Rexrodt

Carla Sabariego

Lasse B. Sander

Ferdinand Schliehe

Matthias Schmidt-Ohlemann

Michael Schuler

Anja Alexandra Schulz

Konrad Schultz

Bernhard Schwaab

Helga Seel

Julia Siegmüller

Rainer Stachow

Katarina Stengler

Andre Strahl

Gerold Stucki

Gordon Sudeck

Hürrem Tezcan-Güntekin

Jürgen Theissing

Christiane Tilly

Edwin Toepler

Rosemarie Tüpker

Sebastian Voigt-Radloff

Heiner Vogel

Claus-W. Wallesch

Gudrun Wansing

Karl Wegscheider

Jochen Wehrmann

Joachim Weis

Felix Welti

Katharina Wollmann

Julia Wolke

Yüce Yılmaz-Aslan

Lia York

Pia Zollmann

Rüdiger Zwerenz

Lehrbuch Rehabilitationswissenschaften

Thorsten Meyer, Jürgen Bengel, Markus Antonius Wirtz (Hrsg.)

Programmbereich Gesundheitsberufe

Wissenschaftlicher Beirat Programmbereich Gesundheitsberufe

Sophie Karoline Brandt, Bern; Jutta Berding, Osnabrück; Heidi Höppner, Berlin; Heike Kubat, Feldbach; Christiane Mentrup, Zürich; Sascha Sommer, Bochum; Birgit Stubner, Regensburg; Ursula Walkenhorst, Osnabrück; Claudia Winkelmann, Berlin

Thorsten Meyer, Prof. Dr., Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften

Jürgen Bengel, Prof. Dr. Dr., Universität Freiburg, Institut für Psychologie

Markus Antonius Wirtz, Prof. Dr., Pädagogische Hochschule Freiburg, Abteilung für Forschungsmethoden

Wichtiger Hinweis: Der Verlag hat gemeinsam mit den Autoren bzw. den Herausgebern große Mühe darauf verwandt, dass alle in diesem Buch enthaltenen Informationen (Programme, Verfahren, Mengen, Dosierungen, Applikationen, Internetlinks etc.) entsprechend dem Wissensstand bei Fertigstellung des Werkes abgedruckt oder in digitaler Form wiedergegeben wurden. Trotz sorgfältiger Manuskriptherstellung und Korrektur des Satzes und der digitalen Produkte können Fehler nicht ganz ausgeschlossen werden. Autoren bzw. Herausgeber und Verlag übernehmen infolgedessen keine Verantwortung und keine daraus folgende oder sonstige Haftung, die auf irgendeine Art aus der Benutzung der in dem Werk enthaltenen Informationen oder Teilen davon entsteht. Geschützte Warennamen (Warenzeichen) werden nicht besonders kenntlich gemacht. Aus dem Fehlen eines solchen Hinweises kann also nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.

Copyright-Hinweis:

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Anregungen und Zuschriften bitte an:

Hogrefe AG

Lektorat Gesundheitsberufe

z. Hd.: Barbara Müller

Länggass-Strasse 76

3012 Bern

Schweiz

Tel. +41 31 300 45 00

[email protected]

www.hogrefe.ch

Lektorat: Barbara Müller

Herstellung: Daniel Berger

Umschlagabbildung: Morsa Images, Getty Images

Umschlag: Claude Borer, Riehen

Satz: Claudia Wild, Konstanz

Format: EPUB

1. Auflage 2022

© 2022 Hogrefe Verlag, Bern

(E-Book-ISBN_PDF 978-3-456-96067-8)

(E-Book-ISBN_EPUB 978-3-456-76067-4)

ISBN 978-3-456-86067-1

https://doi.org/10.1024/86067-000

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Zitierfähigkeit: Dieses EPUB beinhaltet Seitenzahlen zwischen senkrechten Strichen (Beispiel: |1|), die den Seitenzahlen der gedruckten Ausgabe und des E-Books im PDF-Format entsprechen.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

I Theoretische Grundlagen der Rehabilitation

I.A Konzeptuelle Grundlagen der Rehabilitation

I.A.1 Modelle von Gesundheit und KrankheitHeike Ohlbrecht

I.A.2 Definitionen der Rehabilitation und zentraler BegriffeThorsten Meyer, Jürgen Bengel und Markus Antonius Wirtz

I.A.3 Das ICF-Modell der funktionalen GesundheitJerome Bickenbach und Gerold Stucki

I.B Akteure der Rehabilitation

I.B.1 Zielgruppen der RehabilitationJerome Bickenbach, Carla Sabariego, Gerold Stucki mit einem zusätzlichen Beitrag von Rolf Buschmann-Steinhage

I.B.2 Berufsgruppen in der RehabilitationMatthias Schmidt-Ohlemann

I.B.3 Reha-TeamMirjam Körner

I.B.4 Leistungsträger in der RehabilitationRolf Buschmann-Steinhage

I.B.5 Rehabilitation in der Ausbildung von Berufsgruppen des Reha-Teams in DeutschlandWilfried Mau und Laura Retznik

I.C Systeme der Rehabilitation

I.C.1 Historische Entwicklung der Rehabilitation in DeutschlandFerdinand Schliehe

I.C.2 System der Rehabilitation in DeutschlandHelga Seel

I.C.3 Rehabilitationssysteme im internationalen VergleichOskar Mittag und Birna Bjarnason-Wehrens

I.C.4 Gesetzliche Grundlagen der RehabilitationKatja Nebe

I.C.5 Formen der RehabilitationMatthias Schmidt-Ohlemann

I.D Disziplinäre Perspektiven in der Rehabilitation

I.D.1 Perspektive der MedizinChristoph Gutenbrunner und Gert Krischak

I.D.2 Perspektive der PsychologieJürgen Bengel und Oskar Mittag

I.D.3 Perspektiven der Heil- und SonderpädagogikSieglind Luise Ellger-Rüttgardt

I.D.4 Perspektive der Soziologie und der Disability StudiesGudrun Wansing und Swantje Köbsell

I.D.5 Perspektive der Sozialen ArbeitStephan Dettmers und Silke Neuderth

I.D.6 Perspektive der PflegewissenschaftJohann Behrens

I.D.7 Perspektive der TherapiewissenschaftenJulia Balzer und Julia Siegmüller

I.D.8 Perspektiven der VersorgungsforschungGisela Nellessen-Martens und Holger Pfaff

I.D.9 Perspektive der RechtswissenschaftFelix Welti

I.D.10 Perspektive der GesundheitsökonomieChristian Krauth

II  Forschung und Forschungsmethoden in den Rehabilitationswissenschaften

II.A Grundlagen der Forschung und Forschungsmethoden in den Rehabilitationswissenschaften

II.A.1 Entwicklung der Rehabilitationsforschung in DeutschlandRolf Buschmann-Steinhage und Uwe Koch

II.A.2 Evidenzbasierung der RehabilitationThorsten Meyer

II.B Forschungsansätze und -designs

II.B.1 Studiendesigns zur Konzept- und InterventionsentwicklungThorsten Meyer und Christiane Tilly

II.B.2 Studiendesigns zur Bewertung der Wirksamkeit von RehabilitationsmaßnahmenMathias Bethge, Karl Wegscheider und Markus Antonius Wirtz

II.B.3 Studiendesigns zur ImplementierungErik Farin-Glattacker und Markus Antonius Wirtz

II.C Merkmalserfassung/Assessment

II.C.1 Personbezogene Merkmale in der RehabilitationRuth Deck, Sabine Erbstößer und Pia Zollmann

II.C.2 Diagnostische Methoden und Reha-Assessment in der RehabilitationMatthias Morfeld, Gabriele Helga Franke, Thorsten Meyer

II.C.3 Merkmale von Intervention und VersorgungRalph Möhler und Erik Farin-Glattacker

II.C.4 Umweltfaktoren in der RehabilitationAnke Menzel-Begemann, Susan Magasi und Allen Heinemann

II.C.5 Outcomes in der RehabilitationMatthias Morfeld und Thorsten Meyer

II.D Allgemeine Merkmale der Forschungsorganisation in den Rehabilitationswissenschaften

II.D.1 Literaturrecherche und Datenbanken in den RehabilitationswissenschaftenKatharina Wollmann und Sebastian Voigt-Radloff

II.D.2 Forschungsförderung in den RehabilitationswissenschaftenKatrin Parthier und Hans-Günter Haaf

II.D.3 Ethische Grundlagen und Datenschutz in den RehabilitationswissenschaftenHürrem Tezcan-Güntekin, Axel Benning und Anne-Kathrin Exner

II.D.4 Qualitätssicherung in der ForschungCarolin Dresch, Anja Alexandra Schulz und Markus Antonius Wirtz

II.D.5 Partizipative ForschungsansätzeAnna Levke Brütt

II.D.6 Publikationsstandards in der gesundheitswissenschaftlichen ForschungAnja Alexandra Schulz, Carolin Dresch und Markus Antonius Wirtz

II.D.7 Sozialmedizinische BegutachtungHeiner Vogel, Harald Berger und André Strahl

III Rehabilitative Versorgung in der Praxis

III.A Interventionen

III.A.1 Physikalische TherapieBernhard Greitemann, Julia Wolke und Désirée Herbold

III.A.2 Sport- und BewegungstherapieKlaus Pfeifer und Gorden Sudeck

III.A.3 ErnährungstherapieAlbrecht Gebhardt und Olaf Adam

III.A.4 Entspannungsverfahren und AchtsamkeitClaudia China und Johannes Michalak

III.A.5 Patientenschulung und GesundheitsbildungAndrea Reusch und Hermann Faller

III.A.6 Psychologische Beratung und PsychotherapieJürgen Bengel, Lia York und Oskar Mittag

III.A.7 ErgotherapieUrsula Costa und Birgit Prodinger

III.A.8 Künstlerische Therapien in der RehabilitationHarald Gruber, Sabine Koch und Rosemarie Tüpker

III.A.9 Soziale ArbeitTobias Knoop und Eleonore Anton

III.A.10 NachsorgeRuth Deck und Jürgen Theissing

III.A.11 E-Mental- und E-Behavioural-HealthLasse B. Sander, Rüdiger Zwerenz und Harald Baumeister

III.B Versorgungsübergreifende Konzepte

III.B.1 Klassifikationssysteme in der RehabilitationChristoph Gutenbrunner, Andrea Bökel, Christoph Egen und Rainer Kaluscha

III.B.2 Besondere Versorgungskonzepte innerhalb der RehabilitationMatthias Bethge und Dieter Küch

III.B.3 Reha-Management – Integration der Rehabilitation in das VersorgungssystemChristian Rexrodt, Edwin Toepler und Erwin Lohmer

III.B.4 QualitätssicherungErik Farin-Glattacker und Eva Bitzer

III.B.5 DiversitätPatrick Brzoska, Yüce Yılmaz-Aslan, Tuğba Aksakal, Kübra Annaç und Oliver Razum

III.B.6 Interaktion und KommunikationMartin Härter und Jörg Dirmaier

III.C Indikationen und Zielgruppen

III.C.1 Orthopädische RehabilitationDésirée Herbold und Bernhard Greitemann

III.C.2 Psychosomatische RehabilitationVolker Köllner

III.C.3 SuchtrehabilitationArthur Günthner und Wilma Funke

III.C.4 Onkologische RehabilitationJoachim Weis und Hans-Helge Bartsch

III.C.5 Kardiologische RehabilitationBernhard Schwaab

III.C.6 Neurologische RehabilitationClaus-Werner Wallesch

III.C.7 Rehabilitation bei chronischen AtemwegserkrankungenKonrad Schultz, Matthias Limbach und Michael Schuler

III.C.8 Rehabilitation bei Erkrankungen der HautJochen Wehrmann

III.C.9 Rehabilitation bei gastroenterologischen und StoffwechselerkrankungenHartmut Pollmann

III.C.10 Rehabilitation bei Kindern und JugendlichenRainer Stachow und Petra Hampel

III.C.11 Geriatrische RehabilitationNorbert Lübke

III.C.12 Psychiatrische RehabilitationKatarina Stengler und Thomas Becker

Anhang

Herausgeber

Autorinnen und Autoren

Hinweise zu Zusatzmaterialien

Sachwortverzeichnis

|11|Vorwort

Rehabilitation – die Gesundheitsstrategie des 21. Jahrhunderts. So kennzeichneten Gerold Stucki und Kollegen vor einigen Jahren den Gegenstand der Rehabilitationswissenschaften. Nach den großen Fortschritten in der Prävention und der Heilung von Erkrankungen sollte der Fokus der Gesundheitsversorgung mehr auf die Gruppe von Menschen gelegt werden, die nicht gesund sind, nicht gesund werden, und die mit ihren gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag umgehen müssen. Epidemiologischer Hintergrund sind die Zunahme chronischer Erkrankungen und ein längeres Leben. Damit gehen körperliche, seelische sowie soziale Beeinträchtigungen und folglich Einschränkungen im Alltagsleben einher.

Rehabilitation dient dabei einem gesellschaftlich hochrelevanten, übergeordneten Zweck: dem Erhalt oder der Verbesserung von Funktionsfähigkeit, insbesondere gesellschaftlicher Teilhabe, sowie der Förderung von Selbstbestimmung. Durch die Einführung der Internationalen Klassifikation von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit ihrem Modell der funktionalen Gesundheit hat die Rehabilitation einen gemeinsamen konzeptuellen Rahmen erhalten, der weltweit zu ihrem wichtigsten Orientierungspunkt geworden ist. Der Stellenwert der Rehabilitation ist insbesondere durch die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch politisch gestärkt worden. Die UN-BRK fordert u. a. das Recht auf umfängliche gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein, und formuliert die Bereitstellung rehabilitativer Dienste als eine zentrale Anforderung an die unterzeichnenden Staaten. Ebenso stellt die Veröffentlichung des World Report on Disability von WHO und Weltbank 2011 einen (gesundheits-)politischen Meilenstein dar. Neben grundlegenden Angaben zur Häufigkeit und Diversität von Behinderung, ihre Abhängigkeit von sozialen Kriterien und ungenügenden medizinischen und rehabilitativen Versorgungsangeboten verweist dieser Bericht auch auf die Notwendigkeit qualitätsvoller praxisorientierter Forschung: „Good rehabilitation practice uses research evidence“ (S. 120).

Diese Entwicklungen haben in den letzten 20 Jahren auch in Deutschland den Diskurs und die Gesetzgebung beeinflusst. Das neunte Sozialgesetzbuch, das übergeordnete Sozialrecht zu Rehabilitation und Teilhabe, wurde 2001 verabschiedet – zeitgleich und mit inhaltlichen Parallelen zur ICF. Es repräsentiert einen Paradigmenwechsel in der Unterstützung von Menschen, die mit Beeinträchtigungen ihrer Funktionsfähigkeit leben: Weniger Fürsorge, Versorgung und Fremdbestimmung, mehr Ermöglichung und Selbstbestimmung. Diese Zielsetzung findet wenige Jahre später in der UN-BRK sein politisches Pendant und aktuell in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Inwieweit ist jedoch dieser grundlegende Wandel in der Praxis der Rehabilitation angekommen?

Dies ist eine der Fragen, die sich die Rehabilitationswissenschaften zu stellen hat, die sie auch an sich selbst richten muss. Noch 2000 kennzeichneten Jürgen Bengel und Uwe Koch die Rehabilitationswissenschaften als eine junge Disziplin auf dem Weg der Selbstfindung. Mitt|12|lerweile ist sie reifer geworden, und dieses Ergebnis können wir mit diesem Kompendium, das mit Unterstützung vieler namhafter Kolleginnen und Kollegen entstanden ist, dokumentieren. Zugleich ist sie auf dem Weg der Selbstfindung noch lange nicht am Ziel angekommen – was in einem so heterogenen Praxisfeld wie der Rehabilitation auch nicht verwundern darf. Rehabilitationswissenschaften sind als eigenständige Fachdisziplin immer noch nicht so selbstverständlich, wie sie sein sollten: nicht an den medizinischen Fakultäten, den sozialwissenschaftlichen und den psychologischen Fachbereichen, den Pflegewissenschaften, um nur einige zentrale Ausbildungsfelder zu nennen. Ihre Förderung ist breiter geworden, aber weiterhin wird sie maßgeblich von der Gesetzlichen Rentenversicherung geprägt, nur zu einem kleinen Teil von der Gesetzlichen Krankenversicherung oder auch den Leistungsträger sozialer Rehabilitation.

Ziel des vorliegenden Lehrbuches ist eine Einführung in das Feld der Rehabilitationswissenschaften. Es soll dabei sowohl Studierenden als Ausgangspunkt der Auseinandersetzung dienen, als auch Praktikerinnen und Praktikern sowie Forscherinnen und Forscher im Feld der Rehabilitation und in ihren Bezugsdisziplinen, die sich in unterschiedlichen Bereichen orientieren wollen. Der Text ist in drei große Teile gegliedert. Im ersten Teil widmet es sich den theoretischen Grundlagen der Rehabilitation. Hier werden Modelle von Gesundheit und Krankheit, zentrale Begrifflichkeiten der Rehabilitation definiert und das ICF-Modell der funktionalen Gesundheit eingeführt. Es folgt ein Abschnitt über unterschiedliche Akteurinnen und Akteure der Rehabilitation: ihren Zielgruppen, den Professionen in der Rehabilitation, dem Reha-Team sowie den Leistungsträgern. Daran schließt sich eine Darstellung verschiedener Aspekte der Systeme der Rehabilitation an: dazu gehört eine Darstellung ihrer historischen Entwicklung, von Rehabilitationssystemen im internationalen Vergleich, ihrer gesetzlichen Grundlagen, ihrer unterschiedlichen Formen. In einem weiteren grundlegenden Abschnitt führt das Buch in neun unterschiedliche disziplinare theoretische Perspektiven auf die Rehabilitation ein: der Medizin, der Psychologie, der Soziologie und Disability Studies, der Rehabilitationspädagogik, der Sozialen Arbeit, der Pflegewissenschaften, der Therapiewissenschaften, der Versorgungsforschung, der Rechtswissenschaften und der Gesundheitsökonomie.

Der zweite Teil des Buches widmet sich der Forschung und den Forschungsmethoden. So wie die Perspektiven auf die Rehabilitation vielfältiger geworden sind, so sind auch die methodischen Zugänge breiter geworden. Wir haben davon abgesehen, einzelne methodische Zugänge oder Verfahren darzustellen, da dies den Umfang dieses Buches gesprengt hätte. Daher haben wir uns in diesem Teil auf grundsätzliche Themen konzentriert: die Grundlagen der Forschung und ihrer Methoden in den Rehabilitationswissenschaften in ihrer historischen Entwicklung sowie aus der Perspektive der Evidenzbasierung. Aufbauend auf dem Modell zur Entwicklung und Evaluation komplexer Interventionen gibt dieser Teil einen Überblick unterschiedlicher Forschungsansätze und -designs: Studien zur Konzeptentwicklung, zur Bewertung von Maßnahmen, zu ihrer Implementierung. Ein dritter, für die Forschungspraxis besonders relevanter Teil, thematisiert unterschiedliche Aspekte der Merkmalserfassung wie Merkmale von Personen, von Interventionen bzw. der Versorgung, von Umweltfaktoren, von Outcomes sowie generell diagnostischen Methoden und Reha-Assessment in der Rehabilitation. Der Teil schließt mit einem Abschnitt zu allgemeinen Merkmalen der Forschungsorganisation in den Rehabilitationswissenschaften. Hier finden sich Kapitel zur Literaturrecherche und Datenbanken, zur Forschungsförderung, zu ethischen und Datenschutzgrundlagen, zur Qualitätssicherung, zu partizipativen Forschungsansätzen sowie zu Publikationsstandards.

Der dritte Teil des Buches bezieht sich auf die rehabilitative Versorgung in der Praxis. Neben einer Bandbreite an unterschiedlichen In|13|terventionen – Physikalische Therapien, Sport- und Bewegungstherapie, Ernährungstherapie, Entspannungsverfahren/Stressbewältigung und Achtsamkeitsbasierten Interventionen, Patientenschulung und Gesundheitsbildung, Psychologische Beratung und Psychotherapie, Ergotherapie, Künstlerische Therapien, Soziale Arbeit, Nachsorge und eHealth – stellen insbesondere versorgungsübergreifende Konzepte einen wichtigen Gegenstand rehabilitationswissenschaftlicher Auseinandersetzung dar. Dazu gehören rehabilitationsrelevante Klassifikationssysteme, besondere Versorgungskonzepte, die Integration rehabilitativer Versorgung in weitere Versorgungsbereiche, Qualitätssicherung, Diversität sowie Interaktion und Kommunikation. Dieser Teil schließt mit einer Einführung in zwölf unterschiedliche Zielgruppen bzw. Indikationsbereiche der medizinischen Rehabilitation.

Es wird dabei deutlich, dass trotz des Umfangs dieses Werkes es sich immer nur um eine Einführung handeln kann. Wir als Herausgeber mussten unseren Autorinnen und Autoren zumuten, ihr Interessens- und Forschungsgebiet auf nur wenigen Seiten darzustellen – das musste den Allermeisten schwerfallen, und unser Dank geht an alle Autorinnen und Autoren und hoffen auch im Sinne aller Leserinnen und Lesern das richtige Maß an Tiefe, Beleg, Ausführlichkeit und Differenzierungsgrad für das Lehrbuch gewährleisten zu können.

Ein Lehrbuch setzt unweigerlich Schwerpunkte, die sich aus der beruflichen Biografie der Herausgeber ergeben. Primär werden in den Kapiteln Aspekte der medizinischen Rehabilitation von chronisch kranken Menschen thematisiert, greifen aber an verschiedenen Stellen Aspekte der beruflichen und sozialen Rehabilitation mit auf. Die Erstellung dieses Buches konnte wichtigen Entwicklungen der Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen auf die Rehabilitation und auch die Rehabilitationswissenschaften noch nicht behandeln. Uns war es wichtig, die Kernmerkmale der modernen rehabilitativen Versorgung und der Rehabilitationswissenschaften in ihren grundlegenden und definierenden Merkmalen zu charakterisieren, die im Wesentlichen unabhängig von den besonderen Herausforderungen in Zeiten der Pandemie maßgeblich sind.

Es bleibt uns an dieser Stelle ganz herzlich zu danken: an erster Stelle allen Autorinnen und Autoren für ihre wundervollen Beiträge, ihre Geduld und ihre Disziplin in den verschiedenen Phasen der Erstellung dieses Buches. Und ganz wichtig: wir haben wieder viel von Euch und Ihnen lernen dürfen! Ein besonderer Dank geht zudem an das Freiburger Team mit Katharina Schade und Lia York sowie an das Bielefelder Team mit Betül Hazim für die akribische Erstellung von Übersichten und Durchsichten von Texten und Literaturverzeichnissen, und Nadja Scheiblich für die Unterstützung bei Übersetzungen. Ein besonderer Dank geht an Frau Barbara Müller vom Hogrefe-Verlag, die immer mit viel Überblick und mit Geduld gekoppeltem Enthusiasmus zum Gelingen dieses umfassenden Buchs beigetragen hat.

Bielefeld und Freiburg im Januar 2022

Thorsten Meyer, Jürgen Bengel, Markus Wirtz

|15|I  Theoretische Grundlagen der Rehabilitation

|17|I.A Konzeptuelle Grundlagen der Rehabilitation

Rehabilitation greift auf geteilte Vorstellungen der an der Rehabilitation Beteiligten zurück. Die folgenden drei Beiträge greifen Themen auf, die als zentrale konzeptuelle Grundlagen der Rehabilitation gelten können. Das Verständnis von Rehabilitation als Gegenstand der Rehabilitationswissenschaften steht hier im Fokus, und es wird deutlich, dass dieses Verständnis aktuell im Wandel ist und einer Annäherung aus verschiedenen Perspektiven bedarf. Eine konzeptuelle Grundlage aktueller Definitionen, sowohl im deutschsprachigen als auch im internationalen Diskurs, stellt das Modell der funktionalen Gesundheit der Internationalen Klassifikation von Funktionsfähigkeit, Gesundheit und Behinderung (ICF) der WHO dar, dem ein eigenes Kapitel gewidmet ist. Zentral ist hier das Verständnis von Funktionsfähigkeit – functioning – als primär Zieldimension von Rehabilitation. Dieser Teil des Lehrbuchs setzt allerdings noch einen Schritt vor der Rehabilitation an und beginnt mit der grundsätzlichen Frage nach Vorstellungen von Gesundheit und Krankheit: Wann ist ein Mensch gesund, wann ist er krank? An welchen Punkten beginnt die Behandlungsbedürftigkeit? Diese Vorstellungen prägen den Umgang mit den Menschen in der Rehabilitation, die ihre Zielgruppe konstituieren.

|18|I.A.1  Modelle von Gesundheit und Krankheit

Heike Ohlbrecht

Gesundheit und Krankheit sind Themen, die die Menschen seit jeher bewegten. In früheren Zeiten war das pure Überleben davon abhängig, von Krankheiten verschont zu bleiben bzw. diese zu überstehen. Krankheiten zählten zu den großen Plagen der Menschheit. Um ihre Entstehung und Vermeidung rankten sich zahlreiche Mythen und Versuche ihrer Erklärung: Sie wurden als göttliche Botschaften und Strafen, als schicksalshaft oder als abhängig von Gestirnen etc. interpretiert. Auch die Gesundheit galt als kaum beeinflussbar. In der griechischen Antike beispielsweise wurde sie als ein äußeres Gut, vergleichbar mit vererbtem Reichtum, Ansehen sowie körperlicher Kraft und Schönheit, verstanden (van der Eijk, 2011), das sich der individuellen Kontrolle weitgehend entzog. Dieses Kapitel thematisiert unterschiedliche Auffassungen von Gesundheit und Krankheit. Es zielt auf folgende Fragen:

Worauf basieren die Auffassungen von Gesundheit und Krankheit?

Worin unterscheiden sich biomedizinische von biopsychosozialen Krankheitsmodellen?

Welche Krankheitsdimensionen lassen sich voneinander unterscheiden?

Was zeichnet Modelle von Gesundheit aus?

Welches Gesundheitsmodell prägt die Rehabilitation?

I.A.1.1  Grundlagen des Verständnisses von Gesundheit und Krankheit

Gesundheit und Krankheit sind Begriffe, die nur in ihrer Dualität zu verstehen sind. Beide Begriffe eint, dass deren Definition von der professionellen Deutung, der soziokulturellen Umwelt, den Alltags- und Laientheorien sowie der subjektiven Einschätzung abhängig ist.

Im Alltagsverständnis ist Gesundheit gegeben, wenn keine Krankheit vorliegt bzw. keine krankheitswertigen Symptome das Wohlbefinden beeinträchtigen. Aber Krankheitserfahrungen sind sehr unterschiedlich, beispielsweise ist die Unterscheidung zwischen gesund vs. krank nicht einfach, wenn es sich um eine schleichende oder chronisch-persistierende Erkrankung handelt. Es gibt zudem eine Kluft zwischen der objektiv feststellbaren Erkrankung im Sinne eines Befundes und dem subjektiven Empfinden der Betroffenen. Dies ist nicht die einzige unscharfe Trennlinie: Auch die Frage, wann und welche Krankheitszeichen als objektivierbare Diagnosen anerkannt werden, ist ein vielgestaltiger Aushandlungsprozess. Neben, aber nicht unabhängig von professionellen Kategorien sowie Definitionen von Gesundheit und Krankheit, z. B. durch die Medizin, bestimmt auch das Alltagsverständnis von Gesundheit und Krankheit und die dazugehörigen Laien- bzw. Alltagstheorien den Umgang mit diesen Phänomenen.

Gesundheit und Krankheit sind nicht nur biomedizinische, sondern auch soziale Tatbestände (Gadamer, 1990) und soziale Konstruk|19|tionen (Faltermaier, 2017), d. h., es sind nicht nur Zustände, die individuell erfahrbar und durch die Medizin objektiv beschreibbar sind, sondern sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf überindividuelle Vorstellungen von Gesundheit und Krankheit rekurrieren, die unabhängig vom einzelnen Erleben vorhanden sind, sich im gesellschaftlichen Wissensvorrat abgelagert haben und dadurch das Handeln und Denken aller Beteiligten beeinflussen. Zu Gesundheit und Krankheit als soziale Tatbestände gehören nicht nur die Medizin, die Kliniken, Ärztinnen und Ärzte sowie die Gesundheitsberufe, sondern auch kulturelle Praktiken und soziale Repräsentationen (Flick, 1998) im Sinne von gesellschaftlich geteilten Überzeugungen, die historisch und soziokulturell variabel sind. Jede Krankheitsdiagnose gibt immer auch die medizinische Sichtweise und die soziokulturelle Einstellung einer bestimmten Epoche wieder. So spiegeln sich die zentralen Annahmen einer Epoche „[…] auch im Verständnis von Gesundheit und Krankheit; es zeigt sich darin, wie sich die Menschen einer Epoche ihre Krankheiten erklären, wie sich eine Gesellschaft organisiert, um die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten, welche gesellschaftlichen Institutionen und Spezialisten sie dafür vorsieht und ausbildet, wie viele Ressourcen sie dafür einsetzt“ (Faltermaier, 2017, S. 49).

Der historische Blick zeigt, dass sich Krankheitskonzepte und die Unterscheidung zwischen Krankheit und Gesundheit kontinuierlich wandeln (Herzlich & Pierret, 1991), sodass es bis heute keinen überzeitlichen Krankheits- und noch weniger Gesundheitsbegriff gibt, möglicherweise auch nicht geben kann.

I.A.1.2  Historische Entwicklung des Gesundheits- und Krankheitsbegriffs

Jede gesellschaftliche Entwicklungsphase hat ihre eigenen Vorstellungen über Gesundheit, ihre spezifischen Ansichten sowie Modelle über Krankheitsentstehung, -vermeidung und -behandlung, die sich z. T. auch widersprechen können. Im Mittelalter wurden beispielsweise ungünstige Stellungen der Planetenkonstellationen als Ursache für Pestausbrüche angesehen oder Krankheiten als göttliche Strafen und Mahnungen gedeutet. Ein Denkmodell, welches in der Antike entstand und bis ins 18. Jahrhundert sehr wirkmächtig bleiben sollte, umfasste die Vorstellung von vier Körpersäften, deren jeweilige Mischung und Konstitution die Gesundheit beeinflusst und Krankheiten verursacht (Humoralpathologie).

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann sich die naturwissenschaftliche Vorstellung von Krankheit durchzusetzen und damit die Betrachtung von Krankheiten als Folge pathologischer Organveränderungen. Die naturwissenschaftliche Wende der Medizin wird insbesondere mit der von Rudolf Virchow (1821–1902) begründeten Zellularpathologie in Verbindung gebracht. Seither setzt sich das (bio)medizinische Krankheitsmodell durch, das auch heute noch für das kurative Gesundheitsversorgungssystem wirkmächtig ist, welches sich auf die Behandlung von Krankheiten fokussiert (Faltermaier, 2017; Franke, 2012). Damit endete historisch eine Phase der Betrachtung von Gesundheit und Krankheit als zusammenhängende Phänomene. Diese Sichtweise war bis Mitte des 19. Jahrhunderts durchaus vorhanden, z. B. in Form derDiätetik, als ein Programm für eine gesunde Lebensweise, das durch Ärzte wie Christoph Wilhelm Hufeland (1762–1836) etc. propagiert wurde.

Die naturwissenschaftlich geprägte Medizin rückte nun die Betrachtung von Krankheit und deren lokalisierbare Ursachen, die es in den Organen zu verorten und/oder auf immer kleineren Ebenen des Gewebes, der Zellen, Moleküle und Enzyme etc. zu untersuchen und zu objektivieren galt, ins Zentrum ihrer Aufmerksamkeit. Dies führte in der Konsequenz dazu, dass „die Krankheit von der Person und ihrem Leben“ getrennt wurde, da Krankheit immer mehr als ein Defekt in den menschlichen Orga|20|nen angesehen wurde (Faltermaier, 2017, S. 51). Ein ganzheitlicher Blick auf den erkrankten Menschen ging tendenziell immer mehr verloren, da die naturwissenschaftliche Medizin sich auf den menschlichen Körper und dessen immer kleinere Einheiten fokussierte.

Der Gesundheitsdiskurs ist historisch jünger als der Krankheitsdiskurs. Auch wenn es bereits in der Antike Überlegungen zur Gesundheit gab – und in diesem Zusammenhang zur guten und maßvollen Lebensführung –, war das ärztliche Handeln seit jeher v. a. auf das Erkennen und Abwehren von Krankheiten gerichtet. Die Mehrzahl der bekannten Modelle befasst sich somit mit Krankheit und weniger mit Gesundheit (Franke, 2012). Das Verständnis von Gesundheit/Krankheit ist nicht nur historisch und kulturell variabel, sondern unterscheidet sich je nach Perspektive (naturwissenschaftlich-somatisch; medizinisch-biologisch, psychologisch, soziologisch, juristisch, politisch, gesundheitswissenschaftlich). Im Folgenden werden eine Auswahl der unterschiedlichen disziplinären Perspektiven wie auch eine historische Betrachtung von Gesundheit und Krankheit vorgestellt (vgl. zur weiterführenden Lektüre Franke, 2012; Herzlich & Pierret, 1991). Bei den ausgewählten Modellen handelt es sich gleichwohl um die derzeit wirkmächtigsten.

I.A.1.3  Krankheitsmodelle

In modernen Gesellschaften ist Krankheit dasjenige Ereignis, das ärztliches Handeln auslöst und damit den „Urgrund der sozialen Institution Medizin“ (Franzkowiak, 2018) darstellt. Im medizinischen Diskurs wird Krankheit als Störung der normalen Funktion der Organe verstanden und es ist „[…] die Aufgabe der medizinischen Diagnostik, aus der Messung unterschiedlicher somatischer Parameter und der Abwägung ihrer Ergebnisse möglichst zuverlässig die Diagnose einer Krankheit vorzunehmen“ (Faltermaier, 2017, S. 39). Für die Medizin bedeutet Krankheit daher Behandlungs- und Pflegebedürftigkeit von Patientinnen und Patienten (Franzkowiak, 2018). Aus soziologischer Sicht wurde Gesundheit als Voraussetzung für sozialen Status und Erfolg definiert oder als die Fähigkeit, gesellschaftliche Aufgaben und Rollen (z. B. die Berufsrolle) adäquat auszuführen (Parsons, 1964). Somit kann Krankheit als Störung oder Abweichung von den normalen Bedingungen sowohl der biologischen als auch der sozialen menschlichen Existenz verstanden werden. Aus strukturfunktionalistischer Sicht ist Gesundheit eine der funktionalen Vorbedingungen der Mitglieder sozialer Systeme, Krankheit ist hingegen dysfunktional. Die Medizin betrachtet „[…] zwar Krankheit auch strukturellfunktional, tut dies jedoch primär auf der biologisch-organismischen Ebene“ (Radoschewski, 2000, S. 168).

Ein wirkmächtiges Paradigma ist in diesem Zusammenhang das biomedizinische Krankheitsmodell, welches sich im Zuge der naturwissenschaftlichen Wende der Medizin durchgesetzt hat. Ende des 19. Jahrhunderts konnte anhand der Keimtheorie nachgewiesen werden, dass Mikroorganismen Einfluss auf die Entstehung von Krankheiten haben. Diese Entdeckung führte zu der Annahme, dass jede Störung ein typisches Symptombild in sich trägt und es eine direkte kausale Verbindung zwischen dem Einfluss von Mikroorganismen und der Entstehung von Krankheiten gibt (Roch & Hampel, 2019). Das durch Robert Koch (1843–1910) begründete Infektionsmodell zur Erklärung der Entstehung von Krankheiten sowie andere Modelle, die die verursachenden Faktoren weniger in äußeren Erregern als auf konstitutionsspezifischer, genetischer, enzymatischer, immunologischer etc. Ebene verorten, zählen zu den klassischen biomedizinischen Modellen. Krankheit ist in der Tradition dieses Paradigmas ein rein körperliches/biologisches Geschehen. Der kranke Mensch wird lediglich als Instanz eines pathologischen Prozesses angesehen und der „[…] körperlich-somatische Teil und der psy|21|chische Teil des Menschen werden getrennt betrachtet“ (Faltermaier, 2017, S. 55).

Angesichts der Beschränkung des biomedizinischen Modells auf das Verständnis von Krankheit als ein körperliches Phänomen und der Vernachlässigung der sozialen, psychischen und verhaltensbezogenen Aspekte von Krankheiten sowie der Trennung von Körper und Psyche (Leib-Seele-Dualismus) forderte der amerikanische Sozialmediziner George L. Engel in den 1970er-Jahren ein neues Modell zur Betrachtung von Krankheit (Engel, 1977). Das biopsychosoziale Modell, welches Engel in die Diskussion einbrachte, beruht auf der Auffassung, dass eine Abweichung von der Norm beispielsweise keine hinreichende Erklärung für das Auftreten von Krankheit ist, denn das individuelle Erleben der Krankheit spielt eine ebenso entscheidende Rolle. Krankheit ist nach diesem Modell nicht mehr länger etwas, das passiv hingenommen wird, sondern es bestehen Möglichkeiten, über die psychischen und sozialen Faktoren auf das Erkrankungsrisiko oder bei bestehenden Krankheiten auf den weiteren Verlauf aktiv Einfluss zu nehmen, d. h., das aktiv handelnde Individuum rückt stärker in den Mittelpunkt der Betrachtung (Roch & Hampel, 2019). Engel thematisierte dies folgendermaßen: „Um eine Grundlage für das Verständnis von Krankheitsdeterminanten und für die Einführung zweckmäßiger Formen der Behandlung und der Gesundheitsversorgung abzugeben, muss ein medizinisches Modell auch den Patienten mit einbeziehen, den sozialen Zusammenhang, in dem er lebt […]“ (Engel, 1977, S. 132). Dieser Paradigmenwechsel hin zu einer biopsychosozialen Betrachtung von Krankheit trägt daher dem Umstand Rechnung, dass sich das Phänomen Krankheit innerhalb von drei Bezugssystemen konstituiert: dem subjektiven Erleben der Beschwerden und Beeinträchtigungen, der medizinischen Beobachtung und Diagnostik der Befunde sowie der gesellschaftlich-sozialen Zuschreibung und Codierung der Krankheit und Krankenrolle (bis hin zur Arbeitsunfähigkeit und sozialrechtlichen Komponenten). So ist, wie in Abbildung I.A.1.1 dargestellt, der objektive Tatbestandteil der Krankheit (Disease) vom Zustand des subjektiv erlebten Krankseins (Illness) und von der sozialen Rolle der erkrankten Person (Sickness) zu unterscheiden.

Abbildung I.A.1.1: Drei Dimensionen von Krankheit

Auf dem biomedizinischen sowie dem biopsychosozialen Krankheitsmodell beruhen derzeit die wirkmächtigsten Annahmen zum Verständnis von Krankheiten. Krankheit wird in medizinischen Lehrbüchern aus biomedizinischer Sicht weiterhin als objektiv verifizierbare Störung von körperlichen Funktionen oder Systemen verstanden, die auf eine erkennbare Ursache zurückzuführen und von einer feststellbaren Gruppe von Anzeichen und Symptomen begleitet ist. Auch wenn es mittlerweile zum Mainstream gehört, sich auf das biopsychosoziale Krankheitsmodell zu berufen, welches das reduktionistische biomedizinische Modell abgelöst haben sollte, machen sozialwissenschaftlich orientierte Autorinnen und Autoren deutlich, „[…] dass der ausgerufene Paradigmenwechsel von einer biomedizinischen zu einer holistischen, biopsychosozialen Medizin kaum stattgefunden hat“ (Richter & Hurrelmann, 2016, S. 11). Gegen eine einseitige somatisch-biologische Betrachtungsweise spricht die Doppelbestimmtheit von Krankheit, denn jede |22|Krankheit ist gleichzeitig ein organisches Prozessgeschehen wie auch eine spezifische soziale Lebensform, die von den betroffenen Personen gedeutet werden muss. Die medizinisch-körperliche Seite des Krankheitsgeschehens ist nach Uta Gerhardt (1976) nur ein Teilaspekt des Krankheitsmanagements, welches sich in dem Begriff der Patientenkarriere, als ein Alternieren zwischen Patientendasein und Post- bzw. Prä-Patientenstatus, besser begreifen lässt. Eine pathogenetische, am dominanten biomedizinischen Krankheitsmodell der Medizin orientierte Sichtweise von Gesundheit/Krankheit greift darüber hinaus zu kurz, da Gesundheit und Krankheit nicht klar voneinander unterschieden werden können und Krankheit nicht allein biologisch-organisch verursacht ist, sondern auch gesellschaftlich produziert und subjektiv – z. B. in der Krankheitsbewältigung – gedeutet wird. Durch die Zunahme von chronisch-degenerativen Erkrankungen, die einen langen und phasenhaften Verlauf haben, ist der Begriff der Krankheit inzwischen uneindeutig geworden. Die ambivalente Dynamik des medizinischen Fortschritts führt beispielsweise zu „gesünderen“ chronisch Kranken (Aronowitz, 1998) und gleichzeitig zu potenziell kranken Gesunden (z. B. durch Medikalisierungsprozesse in der Gesellschaft). Mit dem vermehrten Auftreten von chronischen Erkrankungen wird das Leben mit diesen (chronisch-degenerativen) Krankheiten (als medizinisch-diagnostische Entitäten) typisch: „Wesentlich wird dann, ob und wie prävalente Krankheiten oder Gesundheitsstörungen sich für die Betroffenen auswirken und wie diese Wirkungen verhindert, reduziert oder verzögert werden können oder anders ausgedrückt, welche Qualität der gewonnenen Lebenszeit gegeben wird“ (Radoschewski, 2000, S. 166). Der tradierte medizinische Krankheitsbegriff als Abweichung von biologischen Normen (strukturellen oder funktionalen), insbesondere auch bei der Betrachtung und Behandlung von psychischen Erkrankungen, greift daher zu kurz und Fragen der Sicherstellung einer gesundheitsbezogenen Lebensqualität über die Lebensspanne im Sinne beispielsweise der rehabilitationsmedizinischen Perspektive werden immer bedeutsamer.

I.A.1.4  Gesundheitsmodelle

Gesundheit ist als Phänomen schwer zu fassen. So richtig in den Blick rückt sie erst im Vergleich zu ihrem vermeintlichen Gegenteil, zur Krankheit. Im Alltagsverständnis scheint Gesundheit vorzuliegen, wenn Krankheit fehlt. Bei genauerem Hinsehen ist Gesundheit jedoch nicht einfach nur die Abwesenheit von Krankheit, denn wer diagnostiziert krank ist, kann sich nichtdestotrotz gesund fühlen, wie auch umgekehrt gilt, wer sich gesund fühlt, kann dennoch krank sein. Was Expertinnen und Experten als objektive Befunde heranziehen, muss sich mit dem subjektiven Erleben von Betroffenen nicht decken. Hans-Georg Gadamer hat es treffend so formuliert: „Gesundheit ist nicht etwas, das sich bei der Untersuchung zeigt, sondern etwas, das gerade dadurch ist, dass es sich entzieht“ (Gadamer, 1990, S. 40). Da die Medizin lange Zeit fast ausschließlich auf Krankheit ausgerichtet war, standen Fragen nach der Gesundheit nicht im Mittelpunkt: „Gesundheit war gewissermaßen eine Grenzkategorie, die Krankheit ihre Negativität, weshalb man von einem negativen Gesundheitsbegriff sprechen kann“ (Wils & Baumann-Hölzle, 2019, S. 33). Der Übergang von einem negativen Gesundheitsbegriff hin zu einem positiven, ressourcenorientierten Gesundheitsbegriff, d. h. einer „[…] Transposition von einer auf Schadensbegrenzung und Schadensreparatur gerichteten Praxis auf eine gesundheitsförderliche und gesundheitsoptimierende Sichtweise“ (ebd., S. 34), vollzog sich allmählich.

Die bekannteste moderne Umschreibung von Gesundheit, jenseits eines pathogenetischen Zugriffs, findet sich erstmals in der Präambel der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1948: „Gesundheit ist ein Zustand völligen körperlichen, seelischen |23|und sozialen Wohlbefindens [engl.: well-being] und nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen. Es ist eines der Grundrechte jedes Menschen ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Lage, sich einer möglichst guten Gesundheit zu erfreuen“ (World Health Organization, 1948). In dieser zukunftsweisenden Definition kam bereits früh zum Tragen, dass Gesundheit nicht nur als die Abwesenheit von Krankheit beschrieben werden kann, sondern sich als Wohlbefinden auf unterschiedlichen Ebenen – der körperlichen, seelischen und sozialen Ebene – ausdrückt. Mit diesem Gesundheitsbegriff wird nicht behauptet, Gesundheit sei mit Wohlbefinden identisch, sondern mit dieser Definition trägt die WHO dem Umstand Rechnung, dass Gesundheit – mit ihren physischen, psychischen und sozialen Aspekten – für Wohlbefinden von Belang ist. Auch wenn diese Definition aufgrund ihres utopischen, statischen sowie perfektionistisch-überhöhten Charakters stark kritisiert wurde, gelang es mit dieser Definition, ein neues Konzept von Gesundheit einzuführen und die einseitig biologischen Modelle, die von psychischen und sozialen Einflussfaktoren auf die Gesundheit absahen, abzulösen.

Mit der salutogenen Wende, angestoßen durch den amerikanisch-israelischen Soziologen Aaron Antonovsky, setzte sich seit den 1970er-Jahren ein erweitertes Verständnis von Gesundheit durch, welches überaus wirkmächtig wurde. Im Gegensatz zum pathogenetischen biomedizinischen Blick, welcher nach der Verursachung von Krankheit fragt, rückte Antonovsky die Frage danach, was Menschen gesund erhält, in den Vordergrund. Antonovsky (1997) wies darauf hin, dass statt der dichotomen Einteilung in gesund vs. krank die Betrachtung von Gesundheit und Krankheit als ein dynamisches Kontinuum entlang dieser beiden Pole ein besseres Verständnis ermögliche. Das Kontinuum bewegt sich zwischen den Polen von maximaler und minimaler Gesundheit (Faltermaier, 2017). Menschen sind in der Regel nie völlig gesund oder krank, sondern auch gesunde Menschen kennen Anteile von Krankheit bzw. Missempfindungen, ebenso wie kranke Menschen auch gesunde Anteile in sich tragen. Das Modell der Salutogenese fragt danach, wie die Gesundheit gestärkt werden kann und warum Menschen trotz widriger Umstände dennoch gesund sein können sowie welche Widerstandsressourcen auf unterschiedlichen Ebenen (individuell, sozial und kulturell) dafür notwendig sind. Es gehört zur Grundüberzeugung des Salutogenesemodells, dass Stressoren und Risiken zum Leben dazugehören und es nicht darum geht, diese vollständig auszuschließen. Eine zentrale Einflussgröße für die Frage, an welcher Stelle des Kontinuums von Gesundheit und Krankheit sich Menschen verorten, ist der Kohärenzsinn. Dieser wird von Antonovsky als eine biografische Disposition von Individuen beschrieben: Es handelt sich um „eine grundlegende Lebenseinstellung, die ausdrückt, in welchem Ausmaß jemand ein alles durchdringendes, überdauerndes und zugleich dynamisches Gefühl der Zuversicht hat, dass seine innere und äußere Erfahrenswelt vorhersagbar ist und eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich die Angelegenheiten so gut entwickeln, wie man vernünftigerweise erwarten kann“ (Bengel, Strittmatter & Willmann, 2001, S. 29). Der Kohärenzsinn führt dazu, dass das Leben als geordneter, verstehbarer und bewältigbarer Prozess wahrgenommen werden kann, der nicht frei von Stressoren ist. Vielmehr wird die Frage nach den erforderlichen Widerstandsressourcen relevant, um diesen Stressoren begegnen zu können. In der Folge des Salutogenesemodells verstärkte sich die Aufmerksamkeit für Fragen der Gesundheitsförderung und die Erforschung von Schutz- sowie Resilienzfaktoren und Gesundheitsressourcen nahm einen Aufschwung.

Mit der Ottawa-Charta der WHO von 1986 setzte sich ein neues gesundheitspolitisches Leitbild durch, welches diese Gedanken aufgreift und von der Verhütung von Krankheiten |24|auf die Förderung der Gesundheit umstellt. In diesem Dokument wird erstens im Hinblick auf die Aufrechterhaltung und Hervorbringung von Gesundheit das aktiv handelnde Subjekt in den Vordergrund gerückt und zweitens die Förderung von Gesundheit in den jeweiligen sozialen Umwelten zum neuen gesundheitspolitischen Leitbild erhoben. Damit wird Gesundheitsförderung nicht mehr primär als Verhütung von Krankheiten verstanden, sondern die spezifischen sozialen Lebensumstände, die Gesundheit fördern, aber auch bedrohen können, rücken in den Fokus der Aufmerksamkeit: „Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort, wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, dass man sich um sich selbst und für andere sorgt, dass man in die Lage versetzt ist, selber Entscheidungen zu fällen und eine Kontrolle über die eigenen Lebensumstände auszuüben sowie dadurch, dass die Gesellschaft, in der man lebt, Bedingungen herstellt, die all ihren Bürgern Gesundheit ermöglichen“ (World Health Organization, 1986).

Dieser Ansatz erfährt in den nächsten Jahren weitere Differenzierungen (z. B. Jakarta-Deklaration 1997, Bangkok-Charta 2005), um das Ziel, die Schaffung gesundheitsförderlicher Lebenswelten auf unterschiedlichen Settingebenen, zu erreichen, aber auch eine weitere Schärfung des Gesundheitsbegriffs in Richtung eines dynamischeren Verständnisses zu erzielen. Das WHO-Regionalbüro für Europa weist in diesem Zusammenhang auf die Unterscheidung zwischen objektivem und subjektivem Wohlbefinden hin. Ersteres verweist zunächst und v. a. auf die Lebensbedingungen von Menschen und ihre Chancen, ihr „[…] größtmöglichstes Gesundheitspotenzial zu verwirklichen“ (World Health Organization, 1986). Subjektives Wohlbefinden ist hingegen mit den tatsächlichen Lebenserfahrungen und, darauf aufbauend, mit den faktischen Vorstellungen von einem gelingenden Leben verknüpft. Mit dieser Unterscheidung lehnt sich die WHO implizit an den von Amartya Sen und Martha Nussbaum Ende der 1980er-Jahre entwickelten Fähigkeitenansatz an – dem sog. Capability Approach. Im Rahmen dieses Ansatzes werden anstelle von materiellem Reichtum (z. B. Einkommen), Nutzen (z. B. Freude, Wunscherfüllung) oder Grundgütern die positiven Freiheiten und Fähigkeiten eines Menschen, das von ihm „[…] mit guten Gründen geschätzte Leben“ tatsächlich führen zu können (Sen, 2005, S. 94), in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Fähigkeiten versteht Sen dabei als „Funktionsweisen“ – genauer: als die Fähigkeit einer Person, die Dinge tun zu können, die sie aus guten Gründen mag, und die sein zu können, die sie gerne sein möchte (ebd., S. 95). Der Fokus liegt also nicht beim Lebensunterhalt, sondern bei den tatsächlichen Verwirklichungschancen, was in den Augen der WHO die Chance auf eine gesundheitsförderliche Lebensweise unabdingbar einschließt. Gesundheit stellt im Rahmen des Capability Approach also eine „basic capability“ dar (Nussbaum, 1999, S. 57). In dieser Tradition steht auch der Gesundheitsbegriff, wie er von Hurrelmann (2010) entwickelt wurde. Demnach ist Gesundheit ein Stadium des Gleichgewichts von Risiko- und Schutzfaktoren, das eintritt, wenn einem Menschen eine Bewältigung sowohl der inneren (körperlichen und psychischen) als auch äußeren (sozialen und materiellen) Anforderungen gelingt. Gesundheit ist dann ein Zustand, welcher einen Menschen Wohlbefinden und Lebensfreude empfinden und erfahren lässt (Hurrelmann, 2010). Gesundheit ist, um es auf den Punkt zu bringen, „[…] the ability to adapt and to self-manage, in the face of social, physical and emotional challenges“ (Huber et al., 2011, S. 62).

2001 verabschiedete die WHO die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Mit dieser Klassifikation steht eine international einheitliche Systematik für die Beschreibung der Funktionsfähigkeit von Menschen zur Verfügung (vgl. Kap. I.A.3). Die ICF ermöglichte den Pers|25|pektivwechsel hin zu einem biopsychosozialen Verständnis von Gesundheit und berücksichtigt auch konzeptuell bei der Einschätzung der Funktionsfähigkeit und damit einhergehender Teilhabechancen von Menschen den gesamten Lebenskontext. Mit der ICF verfolgt die WHO das Ziel, eine wissenschaftliche Grundlage für das Verstehen und das Studium des Gesundheitszustands und der mit Gesundheit zusammenhängenden Zustände, der Ergebnisse und der Determinanten zu ermöglichen. Das ICF-Modell wurde insbesondere für die medizinische Rehabilitation in Deutschland sehr wirkmächtig, denn die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hat mit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX als übergeordnetes Ziel der Rehabilitation eine neue Gewichtung erhalten (vgl. Kap. I.A.2).

I.A.1.5  Ausblick

Es gibt trotz umfangreicher Bemühungen und einer langjährigen Diskussion keinen Gesundheits- bzw. Krankheitsbegriff, auf den sich alle Beteiligten einigen konnten. War Gesundheit früher ein Appendix des Krankheitsbegriffs, so setzt sich mehr und mehr ein dynamischer sowie ressourcenorientierter Gesundheitsbegriff durch. Trotz des postulierten Paradigmenwechsels von der Patho- zur Salutogenese muss jedoch konstatiert werden, dass der Diskurs nach wie vor durch eine krankheitsorientierte medizinische Betrachtung dominiert wird: „Obwohl sich also durch die genannten Schwerpunktverschiebungen ein positives Gesundheitsideal herausgebildet hat, bleibt die Salutogenese in der Medizin weitgehend ungenutzt“ (Gangl, 2015, S. 4). Es gibt aber Kräfteverschiebungen im medizinischen Feld. Angesichts der Veränderung im Krankheitspanorama, insbesondere der Zunahme von chronischen Erkrankungen, werden die Bereiche der präventiven, rehabilitativen und auch unterstützenden Medizin immer bedeutsamer. Die Rehabilitationsmedizin und die rehabilitative Versorgung basieren aufgrund ihres ICF-Bezuges und des Auftrages, Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen, auf einem biopsychosozialen Verständnis von Gesundheit und Krankheit und adressieren ihre Maßnahmen stärker an die individuelle Lebens- und Teilhabesituation von Menschen.

Insgesamt betrachtet ist der Wandel von der biomedizinischen zur biopsychosozialen Betrachtung von Gesundheit und Krankheit jedoch noch nicht vollständig vollzogen. Dieser ist jedoch zwingend erforderlich, da die Unterscheidung zwischen Krankheit und Gesundheit in spätmodernen Gesellschaften fließender wird und der Wandel im Krankheitsspektrum zu neuen Herausforderungen, insbesondere auch auf Ebene des Arzt-Patienten-Verhältnisses, der medizinischen Versorgung und des Lebens mit bedingter Gesundheit bzw. Krankheit, führt.

Gesundheit und Krankheit haben jeweils eine objektive, subjektive und soziale Dimension. Ob Menschen sich als gesund oder krank empfinden, muss mit dem objektiven medizinischen Tatbestand jedoch nicht übereinstimmen und auch die soziale Wahrnehmung von Gesundheit und Krankheit ist in hohem Maße einem Wandel unterlegen. Es scheint nach wie vor leichter zu sein, Krankheiten zu identifizieren, als über Gesundheit nachzudenken. Möglicherweise setzt sich auch – trotz aller Fortschritte im Ringen um eine theoretische Fundierung des Gesundheitsbegriffs – wieder stärker eine reduktionistische Tendenz durch, wie einige Autorinnen und Autoren befürchten, da Krankheiten heute in einem nicht gekanntem Ausmaße auf einzelne biochemische Mechanismen und molekulare Zielbestimmungen zurückgeführt werden können (Wils & Bauman-Hölzle, 2019), womit die Subjektivität der Krankheitserfahrung wieder ins Hintertreffen gerät und ein holistischer, salutogener Ansatz aus dem Blick geraten könnte. Andererseits werden die komplexen Entstehungsbedingungen von Krankheiten und deren Verbreitung wie auch soziale Folgen durch Ausbrüche |26|wie beispielsweise die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 neu vor Augen geführt und ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Krankheiten und deren Entstehungsmechanismen auf biologischer, psychologischer und gesellschaftlich-sozialer Ebene zu verstehen, deren Folgen abzumildern und das Gesundheitshandeln positiv zu beeinflussen, wird immer dringlicher und ist eine medizinische wie auch gesellschaftliche Aufgabe.

In diesem Zusammenhang ist es wenig sinnvoll, Pathogenese und Salutogenese gegeneinander zu positionieren, sondern es gilt, nach einer integrativen Konzeption zu suchen, die beiden Herangehensweisen ihren Raum lässt, um Krankheit und Gesundheit zu verstehen. In den Etikettierungen „gesund“ und „krank“ schwingen immer auch empirisch-naturalistische, biologisch-medizinische als auch subjektiv-evaluative und sozial-normative Gesichtspunkte mit. Dies verlangt nach einer integrativen, multifaktoriellen, ganzheitlichen Betrachtung von Gesundheit und Krankheit und warnt vor einer zu engen Betrachtungsweise dieser Phänomene.

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|28|I.A.2  Definitionen der Rehabilitation und zentraler Begriffe

Thorsten Meyer, Jürgen Bengel und Markus Antonius Wirtz

Rehabilitationswissenschaften müssen wie jede Wissenschaft Rechenschaft über ihren Untersuchungsgegenstand und über die zentralen Begrifflichkeiten, die relevante sprachliche Abgrenzungen des Feldes ermöglichen, ablegen. Im ersten Teil dieses Beitrags wird eine Perspektive auf die Rehabilitation formuliert, die das Grundverständnis des Begriffs Rehabilitation für das vorliegende Lehrbuch charakterisiert. Diese Perspektive ist maßgeblich von einem gesundheitlichen, im engeren Sinne auch medizinischen Verständnis von Rehabilitation geprägt, sie ist zugleich offen für ihren Bezug zu weiteren Feldern der Rehabilitation. Diese Perspektive ist zudem kompatibel mit einem Verständnis von Rehabilitation, das seine Verankerung im deutschen Sozialrecht gefunden hat (vgl. Kap. I.C.4). Sie hat außerdem den Anspruch, die aktuell sehr aktive internationale Diskussion um den Rehabilitationsbegriff aufzugreifen und dafür anschlussfähig zu sein. Neben der Annäherung an den Begriff der Rehabilitation führen wir in einem zweiten Teil weitere prägende Begriffe und Konzepte der Rehabilitationswissenschaften ein.

Was bedeutet Rehabilitation aus rehabilitationswissenschaftlicher Sicht?

Welche Bedeutungen haben weitere, für die Rehabilitationswissenschaften zentrale Begriffe wie Behinderung, Funktionsfähigkeit, Teilhabe, Inklusion, Partizipation, Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, Lebensqualität, Salutogenese, Ressourcenorientierung, Empowerment?

In welchem Verhältnis stehen diese Begriffe und Konzepte zueinander?

I.A.2.1  Rehabilitation

Es liegen verschiedene Zugänge zum Verständnis von Rehabilitation vor. Im Folgenden nähern wir uns der Rehabilitation im ersten Schritt über ihre Ausgestaltung in der Praxis, anschließend über das im deutschen Sozialrecht verankerte Verständnis. Daran anknüpfend stellen wir konzeptuelle Definitionen vor, die eine direkte Anschlussfähigkeit an ein internationales Verständnis von Rehabilitation und Rehabilitationswissenschaften ermöglichen.

I.A.2.1.1  Perspektive der Praxis

Um zu verstehen, was Rehabilitationist, im Gegensatz zu dem, was sie sein soll, besteht ein Zugang zur Definition von Rehabilitation über die Praxis der Rehabilitation. Rehabilitation wäre in diesem Sinne genau das, was in einer Rehabilitationseinrichtung getan wird. Eine gute Beschreibung dieser Praxis entspräche dann der Bedeutung von Rehabilitation. Eine solche Definition hat allerdings ihre konzeptuellen Schwierigkeiten. Unter anderem werden in einer Rehabilitationseinrichtung Dinge getan, die auch im Bereich der Hausärzte und -ärztinnen, im Krankenhaus, oder auch in der ambulanten Physiotherapie üblich sind, sodass sich die Frage der Spezifität von Rehabilitation stellt. Mit anderen Worten: Nicht alles was in einer Rehabilitationseinrichtung passiert, ist auch Rehabilitation. Zugleich erfolgt Rehabilitation durchaus auch außerhalb der Mauern |29|von Rehabilitationseinrichtungen, z. B. als Frührehabilitationim Akutkrankenhaus, als geriatrische Rehabilitation in einer Tagesklinik, in einer psychiatrischen Institutsambulanzoder auch in einem Betrieb als Maßnahme der beruflichen Rehabilitation. Der Versuch, Rehabilitation über ihre Praxis zu definieren, stößt zudem unweigerlich an kulturelle bzw. Landesgrenzen: Allein im engeren europäischen Vergleich zeigt sich, dass die in Deutschland gelebte Praxis in dieser Form einmalig ist, andere Länder andere Systeme entwickelt haben (vgl. Kap. I.C.3). Ein Blick in die Geschichte offenbart zudem die ausgeprägte zeitliche Variation der Praxis der Rehabilitation (vgl. Kap. I.C.1). Es wird demnach eine andere Perspektive auf die Rehabilitation benötigt, um ihr ein wissenschaftliches Fundament zu geben.

I.A.2.1.2  Sozialrechtliche Perspektive

Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX stellt das übergeordnete Rehabilitationsrecht in Deutschland dar (vgl. Kap. I.C.4). Im SGB IX wird Rehabilitation indirekt definiert. Rehabilitationsleistungen werden dort Leistungen zur Teilhabe genannt. In § 1 SGB IX heißt es wörtlich:

Rehabilitation aus sozialrechtlicher Perspektive

§ 1 SGB IX Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. (Hervorhebungen von den Autoren)

Mit diesem Paragrafen wird ein ganzes sozialrechtliches Leistungsspektrum über seine übergeordneten Ziele bestimmt. Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe) soll Zwecken dienen (um … zu), nämlich v. a. der Förderung von Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe. Alle in den nachfolgenden Paragrafen bzw. in den Büchern der einzelnen Leistungsträger (z. B. dem SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung oder dem SGB VI für die gesetzliche Rentenversicherung; vgl. Kap. I.C.4) konkretisierten Leistungen, die diesen Zwecken dienen, gehören damit zum Bereich der Rehabilitation.

I.A.2.1.3  Definitionen von Organisationen der Rehabilitation

Weltgesundheitsorganisation

Im internationalen Kontext stellt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die zentrale Protagonistin im Bereich der Gesundheitsförderung und -versorgung sowie für die Entwicklung der Rehabilitation weltweit dar. Damit erfolgt der internationale Diskurs um Rehabilitation im Gesundheitskontext. Eine weit rezipierte Definition von Rehabilitation der WHO stammt aus der Zeit Anfang der 1980er-Jahre von einem Expertenkommittee, das sich mit Fragen zur Prävention und Rehabilitation von Behinderung auseinandergesetzt hat (World Health Organization, 1981): „Rehabilitation includes all measures aimed at reducing the impact of disabling and handicapping conditions, and at enabling the disabled and handicapped to achieve social integration“ (World Health Organization, 1981, S. 9). In dieser Definition findet sich primär ein Bezug zu übergeordneten Zielen oder Zwecken, nämlich die Auswirkungen von Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen zu verringern und letztlich soziale Integration zu erreichen. Tatsächlich schloss die WHO mit dieser Definition auch Maßnahmen auf gesellschaftlicher Ebene, d. h. Public-Health-Maßnahmen, in das Feld der Rehabilitation ein, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

|30|Inzwischen ist das Verständnis der WHO von Rehabilitation eingegrenzt auf Maßnahmen, die auf Individuen zielen anstatt auf die Gesellschaft. Die zentrale Zieldimension lautet nicht mehr soziale Integration, sondern Funktionsfähigkeit (functioning). Im Weltbericht Behinderung (vgl. Meyer & Gutenbrunner, 2012) definiert die WHO Rehabilitation wie folgt: „… a set of measures that assist individuals who experience, or are likely to experience, disability to achieve and maintain optimal functioning in interaction with their environment“ (World Health Organization & The World Bank, 2011, S. 96). Diese Definition greift verschiedene Ansätze auf. Zentral ist der Begriff der Funktionsfähigkeit als übergeordnetes Ziel von Rehabilitation. Die soziale Integration aus der Definition von 1981 ist in veränderter Form im Konzept der Funktionsfähigkeit über den Begriff der Teilhabe enthalten, wie weiter unten näher ausgeführt wird. Die WHO basiert ihre Definition unmittelbar und explizit auf das Modell der funktionalen Gesundheit der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF; vgl. I.A.3), worauf insbesondere die Formulierung in Interaktion mit der Umgebung als relevanter Aspekt des ICF-Modells verweist. Rehabilitation setzt zudem bei der individuellen Person an, die Behinderung erfahren hat bzw. von Behinderung bedroht ist. Rehabilitation ist keine einzelne Maßnahme, sondern immer eine Zusammenstellung von Maßnahmen („a set of measures“). Die besondere aktive Rolle der Betroffenen kommt dadurch zum Ausdruck, dass diese Maßnahmen die Person lediglich dabei unterstützen sollen, Funktionsfähigkeitsziele zu erreichen, d. h., Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind keine als passiv gedachten Leistungsempfänger, sondern vielmehr aktiv handelnde Personen.

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation

Im Jahr 2020 hat die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) als gesellschaftliche Vertretung aller Akteure im Bereich Rehabilitation und Teilhabe eine Definition von Rehabilitation vorgelegt. Sie steht für einen weiten Rehabilitationsbegriff, der deutlich über ein medizinisches bzw. gesundheitsbezogenes Verständnis hinausweist.

Rehabilitationsdefinition der DVfR

Rehabilitation fördert Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung.

Ziel ist die Stärkung von körperlichen, geistigen, sozialen und beruflichen Fähigkeiten sowie die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen.

Sie umfasst medizinische, therapeutische, pflegerische, soziale, berufliche, pädagogische oder technische Angebote einschließlich der Anpassung des Umfelds der Person.

Rehabilitation ist ein an individuellen Teilhabezielen orientierter und geplanter, multiprofessioneller und interdisziplinärer Prozess.

Sie achtet das Recht auf Selbstbestimmung. (Hervorhebung von den Autoren)

(https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/reha-definition-der-dvfr/)

Diese Definition knüpft explizit an zentralen sozialrechtlichen Begriffen an: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft stehen als zentrale Ziele im Fokus, hervorgehoben werden aber insbesondere die zu stärkenden Fähigkeiten von Betroffenen. Selbstbestimmung erscheint in dieser Definition mehrfach: explizit als Zieldimension von Rehabilitation, als grundlegendes Recht der betroffenen Person, aber implizit auch über die Bereitstellung von multimodalen Angeboten an die betroffene Person, die auf die Notwendigkeit der Auswahl verweist und damit der Selbstbestimmung einen Raum eröffnet. Rehabilitation bezieht sich auf individuelle Personen und ihre Teilhabeziele. Sie ist nicht einfach nur eine Leistung, sondern versteht sich als Prozess, der |31|geplant – und damit auch begründet – werden muss und von verschiedenen Professionen in Zusammenarbeit gestaltet wird. Auffällig an dieser Definition ist, dass sie keinen Ort festlegt, an dem Rehabilitation stattfindet. Sie erfolgt sektoren- und kontextübergreifend. Zudem ist nicht eine einzelne Berufsgruppe für Rehabilitation verantwortlich. Eine von einer Ärztin oder einem Arzt verordnete Physiotherapie ist in diesem Sinne keine Rehabilitation. Erst in einem geplanten, an Teilhabezielen der Person begründeten Prozess kann sie Teil einer rehabilitativen Leistung werden.

I.A.2.1.4  Perspektive der Rehabilitationswissenschaften

Rehabilitation als Gesundheitsstrategie

Die Definition der WHO aus dem Weltbericht Behinderung verweist auf das Konzept von Rehabilitation als eine von vier bzw. fünf Gesundheitsstrategien (vgl. Stucki, Cieza & Melvin, 2007): Gesundheitsförderung und Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation bzw. supportive Strategie. Diese Gesundheitsstrategien stehen für grundsätzlich unterschiedliche Versorgungsansätze und unterscheiden sich primär in ihren übergeordneten Zielen. Die Prävention zielt in erster Linie darauf ab, die Entstehung von Erkrankungen zu vermeiden, die Kuration darauf, Erkrankungen zu heilen, und die Palliation bzw. supportiven Strategien darauf die Lebensqualität und Autonomie zu bewahren. Rehabilitation zielt darauf ab, Funktionsfähigkeitzu erhalten, wiederherzustellen bzw. zu optimieren. Das Konzept der Rehabilitation als Gesundheitsstrategie stellt die konzeptuelle Grundlage internationaler wissenschaftlicher Organisationen der Rehabilitationsmedizin dar (Meyer et al., 2011). Ihre Definition entspricht in weiten Teilen und in größerer Ausführlichkeit der der WHO aus dem Weltbericht Behinderung und prägt seither maßgeblich den internationalen Diskurs über Rehabilitation.

Rehabilitation als Gesundheitsstrategie

Rehabilitation ist die Gesundheitsstrategie, die, basierend auf dem integrativen WHO-Modell von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, folgende Ansätze anwendet und integriert:

Ansätze, die die Funktionsfähigkeit vor dem Hintergrund eines Gesundheitsproblems einschätzen,

Ansätze, die die Fähigkeit einer Person optimieren,

Ansätze, die an den Ressourcen einer Person ansetzen und diese stärken,

Ansätze, die eine unterstützende Umgebung ermöglichen,

Ansätze, die die tatsächliche Leistung einer Person fördern,

Ansätze, die die gesundheitsbezogene Lebensqualität einer Person verbessern,

in partnerschaftlichem Verhältnis zwischen der Person und den Leistungserbringern,

unter Würdigung der Stellung dieser Person, so wie sie von dieser wahrgenommen wird,

im Verlauf eines Gesundheitsproblems und über alle Altersgruppen,

entlang von Versorgungspfaden und versorgungspfadübergreifend, was die Versorgung in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und gemeindebasierten Einrichtungen einschließt, und sektorenübergreifend, einschließlich dem Gesundheits-, Bildungs-, Arbeits- und sozialem Sektor,

mit dem Ziel, Personen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Personen mit einem Gesundheitsproblem zu ermöglichen, ein optimales Funktionsniveau zu erreichen und zu erhalten.

(Meyer et al., 2011, S. 768; Übersetzung durch die Autoren)

Neben dem expliziten Bezug zur ICF und ihren Konzepten verweist diese Definition darauf, dass Rehabilitation nicht an ein umschriebenes |32|Setting gebunden ist (im englischen Original: „along and across the continuum of care“, S. 768) und sektorenübergreifend zu Original: „along and across the continuum of verstehen ist, sich zudem auf alle Altersgruppen bezieht. Wiederum wird in dieser Definition Rehabilitation über ihr Ziel definiert, die Funktionsfähigkeit einer Person zu erhalten bzw. zu optimieren.

Rehabilitation als evidenzbasierter Prozess

Derick Wade, Herausgeber der Zeitschrift Clinical Rehabilitation, hat kürzlich eine Definition von Rehabilitation vorgelegt, die insbesondere Akteuren außerhalb des Feldes ein Verständnis von Rehabilitation vermitteln soll. Für die Rehabilitationswissenschaften ist diese Definition von Bedeutung, da sie den Anspruch hat, sich auf Komponenten zu beschränken, die sich nachweislich als wirksam erwiesen haben (Wade, 2020).

Eine evidenzbasierte Beschreibung wirksamer Rehabilitation

Das Ziel

Optimierung der selbst-berichteten Lebensqualität und des Ausmaßes sozialer Integration durch

die Optimierung von Selbstständigkeit in Aktivitäten,

die Minimierung von Schmerzen und Belastung und

die Optimierung der Anpassungsfähigkeiten an sich verändernde Bedingungen.

Patienten und Orte

Rehabilitation kann

jeder und jedem mit einer längerfristig behindernden Erkrankung in jedem Erkrankungsstadium nutzen und

in jeglichem Setting durchgeführt werden.

Der Gegenstand

Rehabilitation

ist ein Problemlöseprozess, eingebettet in ein ganzheitliches biopsychosoziales Modell von Erkrankung, durchgeführt in einer personenzentrierten Weise, gekennzeichnet durch

ein professionelles multidisziplinäres Team, das gemeinsam teambasierte Ziele setzt,

eine Spezifizierung der Situation der oder des Betroffenen, die alle Domänen des biopsychosozialen Modells umfasst,

enge, gemeinsame Arbeit über professionelle, organisationale und geografische Grenzen hinweg und

ein stetiges Monitoring von Veränderungen und Folgen der Interventionen.

wendet in fast allen Fällen die folgenden, generellen Ansätze an:

wiederholtes Training funktioneller Aktivitäten

allgemeine Übungen, die kardio-respirative Funktionen stärken

Schulungen mit einem Fokus auf Selbstmanagement

psychosoziale Unterstützung (bisher nicht gut definiert)

integriert immer eine große Anzahl spezifischer Maßnahmen, die auf die Prioritäten der Patientin oder des Patienten und ihre bzw. seine spezifischen Bedarfe und Ziele zugeschnitten sind,

umfasst dabei (wenn notwendig) alle Domänen des biopsychosozialen Krankheitsmodells,

wird regelhaft nach Nutzen und Schaden untersucht, um festzustellen, ob sie weitergeführt, verändert oder eingestellt werden sollte.

(Wade, 2020, S. 579; Übersetzung durch die Autoren)

Diese Definition steht in einer Tradition, (medizinische!) Rehabilitation als einen patientenzentrierten, letztlich problemlösenden Prozess zu verstehen. Auf die Breite der Anwendung verweist diese Definition dadurch, dass von Rehabilitation alle Menschen mit einer chronischen Erkrankung profitieren können und dass Rehabilitation in sehr verschiedenen Settings umgesetzt werden kann.

|33|I.A.2.1.5  Definition der Rehabilitation: Ein Resümee

Es ist deutlich geworden, dass verschiedene Perspektiven auf Rehabilitation eingenommen werden können. Mit Ausnahme des Zugangs zum Gegenstand über die stark ort-, zeit- bzw. letztlich kulturgebunde Rehabilitationspraxis konvergieren die aufgeführten Definitionen durchaus, wenngleich Spezifizierungen für einzelne Felder der Rehabilitation, wie am Beispiel der medizinischen Rehabilitation gezeigt, deutlich werden. Meyer et al. (2020) zeigen in einer Analyse bestehender Definitionen von Rehabilitation auf, dass regelhaft die Fragen des Gegenstands (Was ist Rehabilitation?), der Zwecke (Worauf zielt Rehabilitation?) und der Zielgruppe (Für wen wird Rehabilitation angeboten?; vgl. Kap. I.B.1) fokussiert werden. Die ICF bietet mit dem Konzept der Funktionsfähigkeiteinen integrativen, wenn auch nicht erschöpfenden Rahmen, um die Frage der Zwecke von Rehabilitation zu fassen. Mit Blick auf den Gegenstand der Rehabilitation finden sich drei – durchaus komplementäre – Beschreibungen: Rehabilitation als geplanter zielorientierter Prozess, als Maßnahmenbündel sowie als eine grundlegende Gesundheitsstrategie, die sich über ihre Zwecke definiert. Auf nationaler Ebene zeichnet die Definition der DVfR ihre Anwendbarkeit in sehr unterschiedlichen Anwendungskontexten (neben der medizinischen auch die berufliche und soziale Rehabilitation) aus. Im internationalen Kontext dominieren die gesundheitsbezogenen Rehabilitationsdefinitionen, die aber über den ICF-Begriff der Funktionsfähigkeit (siehe Abschnitt I.A.2.2.1, vgl. Kap. I.A.3) oder auch den der sozialen Integration durchaus kompatibel mit übergreifenden Ansätzen sind.

I.A.2.2  Weitere zentrale Konzepte

I.A.2.2.1  Funktionsfähigkeit

Funktionsfähigkeit

… ist ein Oberbegriff für Körperfunktionen, Körperstrukturen, Aktivitäten und Teilhabe; sie bezeichnet die positiven Aspekte der Interaktion zwischen einer Person (mit einem Gesundheitsproblem) und ihren Kontextfaktoren (Umwelt- und personbezogene Faktoren).

Der Begriff Funktionsfähigkeit, so wie er im Kontext der Rehabilitationswissenschaften verwendet wird, bezieht sich explizit auf die ICF und darf nicht verwechselt werden mit einem Alltagsverständnis von Funktionsfähigkeit. Im Deutschen weckt der Begriff eher mechanistische Konnotation: Maschinen, auch Organe oder Körpersysteme können funktionieren. In der Erweiterung des Begriffs auf menschliche soziale Aktivitäten oder Rollen werden eher negative Konnotationen mit dem Begriff verbunden – gemeint ist aber etwas durchweg Positives. Funktionsfähigkeit bezieht sich nach der o. g. Definition sowohl auf körperliche Aspekte als auch auf das, was eine Person im Alltag tun kann (die sog. Aktivitäten des täglichen Lebens) sowie das Eingebundensein in unterschiedliche Rollen des Alltags (Teilhabe).

Tatsächlich handelt sich um einen artifiziellen Begriff, den es in dieser Bedeutung vor Einführung der ICF nicht gab. Functioning stellt entsprechend kein reguläres Nomen in der englischen Sprache dar. Diese Eigenschaft hat die deutsche Übersetzung mit dem Begriff der Funktionsfähigkeit nicht repliziert und damit eine größere und potenziell Missverständnisse provozierende Nähe zu schon vorliegenden Bedeutungen von Funktionsfähigkeit geschaffen. Zudem ist problematisch, dass die Verwendung des Zusatzes Fähigkeit nur in Teilen die |34|Intention des Originals abbildet: Functioning im Sinne der ICF bezieht sich nicht nur auf die Feststellung einer Fähigkeit, es bezieht sich auch auf den tatsächlich erreichten Zustand (Leistung bzw. Performanz).

Mit dem Begriff der Funktionsfähigkeit werden Verwirklichungschancen (vgl. Nussbaum, 2018) auf körperlicher, individueller und sozialer Ebene (engl.: capabilitiesperformance.

I.A.2.2.2  Behinderung

Behinderung (nach ICF)

… ist ein Oberbegriff für Schädigungen (Funktionsstörungen, Strukturschäden) und Beeinträchtigungen von Aktivität und Teilhabe. Als Pendant zum Begriff Funktionsfähigkeit bezeichnet er die negativen Aspekte der Interaktion zwischen einer Person und ihren Kontextfaktoren.Diese Definition von Behinderung stammt ebenfalls aus der ICF: Behinderung stellt den Gegenpol von Funktionsfähigkeit dar. Er ist somit kein klassifikatorischer Begriff (behindert vs. nicht behindert), sondern der negative Pol eines Kontinuums. Menschen sind demnach mehr oder weniger behindert bzw. funktionsfähig. Ein solcher Behinderungsbegriff ist aus rehabilitationswissenschaftlicher Sicht wertvoll, da er sehr unterschiedliche Facetten von Behinderung ermöglicht.

Die ICF hat den Anspruch, zwei verschiedene Modelle von Behinderung zu integrieren: das medizinische und das soziale Modell (vgl. Egen, Gutenbrunner & Meyer, im Druck). Das medizinische Modell drückt sich durch die Fokussierung auf beeinträchtigte Körperfunktionen und -strukturen sowie den Gesundheitszustand aus. Im medizinischen Modell entspricht Behinderung körperlichen bzw. psychischen Eigenschaften einer Person. Das soziale Modell von Behinderung verweist darauf, dass Behinderung erst in der Interaktion mit der Umwelt entsteht. So empfinden Menschen eine Sehschwäche so lange nicht als Behinderung, als sie mithilfe einfacher Unterstützungsmöglichkeiten, z. B. einer Brille oder Kontaktlinsen, ausgeglichen werden kann und damit im Alltag der Betroffenen keine bedeutsame Rolle spielt. Eine Beeinträchtigung wird demnach erst dann zu einer Behinderung, wenn die Umwelt keinen Ausgleich der jeweiligen beeinträchtigten Funktion ermöglicht. In diesem Verständnis von Behinderung spricht der Zweite Teilhabebericht der Bundesregierung (ehemals Behindertenbericht!) von Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Beeinträchtigungen erst dann zu einer Behinderung werden, wenn kein entsprechender Ausgleich erfolgt. Dieses interaktive Verständnis von Behinderung drückt sich auch in der Definition von Behinderung in § 2 SGB IX aus.

Behinderung (nach § 2 SGB IX Abs. 1)

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.