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Berufliche Bildung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Fachkräfte stehen täglich vor der Herausforderung, die Vorgaben der Leistungsträger und des Gesetzgebers angemessen und bedarfsgerecht umzusetzen und ihrem Förderauftrag im Werkstattalltag zu entsprechen. Dieses Buch führt in die Rahmenbedingungen geregelten Lernens in Werkstätten und die unterschiedlichen Formen des Lernens ein und nimmt auch die praktische Umsetzung in den Blick: Erstellung von Lerneinheiten, Entwicklung einer Lernplattform, berufliche Bildung auf Außenarbeitsplätzen und Dokumentation von Bildungsprozessen. Zahlreiche Downloadmaterialien unterstützen den Praxistransfer und ermutigen Mitarbeitende, ihren Bildungsauftrag zeitgemäß umzusetzen und weiterzuentwickeln.
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Seitenzahl: 195
Veröffentlichungsjahr: 2022
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Gerd Grampp war Professor für Theorie und Praxis der Rehabilitation in Jena und begleitete Projekte zur Umsetzung der ICF in der Praxis der Rehabilitation. Arbeitsschwerpunkte sind die Konzeptentwicklung zu den Themen Inklusion und Partizipation zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung sowie Bildung an unterschiedlichen Lernorten.
Gerd Grampp (Hg.)
Lernort: Werkstatt
Grundlagen, Strukturen, Instrumente, Praxis
BALANCEBeruf
Gerd Grampp (Hg.)
Lernort: Werkstatt
Grundlagen, Strukturen, Instrumente, Praxis
1. Auflage 2022
ISBN: 978-3-86739-293-8
ISBN E-Book (PDF): 978-3-86739-297-6
ISBN E-Book (EPUB): 978-3-86739-298-3
Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.
Alle Arbeitsmaterialien stehen im Internet zum Download zur Verfügung unter:http://www.psychiatrie-verlag.de/buecher/detail/book-detail/https://balance-verlag.de/product/lernort-werkstatt/
BALANCE buch + medien verlag im Internet: www.balance-verlag.de
© BALANCE buch + medien verlag, Köln 2022
Der BALANCE buch + medien verlag ist ein Imprint der Psychiatrie Verlag GmbH, Köln.
Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werks darf ohne Zustimmung des Verlags vervielfältigt, digitalisiert oder verbreitet werden.
Lektorat: Martina Ohlrogge, Köln
Umschlagkonzeption: GRAFIKSCHMITZ, Köln unter Verwendung eines Bildes von gresei / shutterstock.com
Typografiekonzeption: Iga Bielejec, Nierstein
Satz: BALANCE buch + medien verlag, Köln
E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH
Vorwort – Berufliche Bildung ist kein Selbstzweck
Irmgard Plößl
Lernen kompakt – Die Inhalte des Buches in Kürze
Gerd Grampp
Lernen geregelt – Vorschriften und Vorgaben
Gerd Grampp
Verharren statt Verändern – Entwicklung der Rahmenbedingungen
Instrumente zur Bedarfsermittlung in der Werkstatt
Lernen arbeitslebensbegleitend – Lernarten und Lernformen
Gerd Grampp
Lernen vor der Arbeit
Lernen neben der Arbeit
Lernen in der Arbeit
Lernen kompetenzorientiert – Kompetenzmodelle und Lernziele
Gerd Grampp
Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit
Bundesinstitut für berufliche Bildung
Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen
Der Kompetenz-hybrid-Ansatz (K-hyb) – Person und Umwelt
Lernen strukturiert – Rahmenpläne und Bausteine
Gerd Grampp
Strukturierung der Lerninhalte in der Berufsausbildung
Strukturierung der Lerninhalte in der angemessenen beruflichen Bildung
Lernen praktisch – Arbeitspädagogische Instrumente zur Gestaltung von Bildung und Arbeit
Gerd Grampp
Arbeitspädagogik als Grundlage des Lernens
Arbeitspädagogik und das Lernen vor und neben der Arbeit
Arbeitspädagogik und das Lernen in der Arbeit
Lernen extern – am Beispiel des Frankfurter Vereins
Dieter Debus, Marie-Theres Wuth
Prämissen beruflicher Bildung
Berufliche Qualifizierung
Praxisbeispiel Herr Finke
Lernen systematisiert – Lerneinheiten von allen für alle erstellen
Susanne Anker
Die Schulungen – Mitarbeitende qualifizieren
Die Lerneinheiten – standardisierte Erstellung
Die Datenbank – Lerneinheiten gezielt auswählen und einsetzen
Die Digitalisierung als Auftrag für die Zukunft
Lernen unterstützt – Selbstbestimmung fördern für die Praxis
Paul Birsens
Selbstbestimmung ermöglichen
Methodik und Didaktik – Begriffsklärung
Die Themenzentrierte Interaktion
Entwicklung und Erhaltung der beruflichen Handlungskompetenz
Persönlichkeitsentwicklung durch teilautonome Gruppenarbeit
Berufliche Bildung als gemeinsame Aufgabe
Lernen digitalisiert – Die Lernwelt didab
Bastian Thiedau und Dörte Ulka Engelkes
Digitale Bildung für Menschen mit Behinderung
Die E-Learning-Plattform didab
didab in der beruflichen Qualifizierung und Persönlichkeitsentwicklung
Berufliche Bildung wird zunehmend digital
Lernen dokumentiert – Lernprozesse digital verwalten
Ulrich Schlösser und Dieter Weber
Anforderung an EDV-gestützte Dokumentation von Lernprozessen
Dokumentieren mit dem TeilhabeManagementSystem
Lernen bilanziert – Die Entwicklung der Werkstatt als Lernort
Gerd Grampp
Literatur
Downloadmaterialien
Lernen arbeitslebensbegleitend
Präsentation Qualifizierungsmodul Hauswirtschaft am Beispiel Bremen
Arbeitsbegleitende Maßnahmen – Beispiele
Projektbeschreibung »Teilautonome Gruppenarbeit« Murgtal-Werkstätten
Lernen strukturiert
Lerninhalte Hauswirtschaft kompetenzbasiert
Amtsblatt freie Hansestadt Bremen »Erwerb von hauswirtschaftlichen
Kompetenzen in WfbM«
Lernen praktisch
Das Methodikmodul Identitätsorientierte SelbstReflektion (ISR)
Projektarbeit »Reflexion des eigenen Verhaltens bei der Einhaltung von Regeln in der Werkstatt«, Monika Wagner, 2020
Lernen extern
Betrieblicher Qualifizierungsplan Service »Allgemeine Umgangsformen & Kassieren«
Lernen systematisch
Lerneinheit Identitätsorientierte SelbstReflektion (ISR): »Was motiviert mich?«
Lerneinheit Kooperatives ProblemLösen (KPL): »Probleme bei der Arbeit im Gartenbereich«
Lerneinheit SystemischStrukturgeleitetes Lernen (SSL): »Hecken und
Formgehölze kennenlernen und schneiden – Grundlagen«
Lerneinheit Selbstgesteuertes TätigSein (STS): »Hecken und Formgehölze schneiden – Fertigkeiten«
Lernen unterstützt
Wahrnehmungsübung
Informationsblatt zur Teamarbeit in der Werkstatt (in leichter Sprache)
Selbstreflexionsbogen zum Rollenverständnis in Prozessen der Teilhabe
Lernen digitalisiert
Einblicke in die Lernplattform didab
Weiterführende Links
Infoblatt
Flyer
Lernen dokumentiert
Screenshots TeilhabeManagementSystem (tms)
Die Materialien finden sich unterhttps://balance-verlag.de/product/lernort-werkstatt/.
Der Zugangscode lautet: Lernen kompakt
Abkürzungsverzeichnis
AB
Arbeitsbereich
AZAV
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
BA
Bundesagentur für Arbeit
BAG WfbM
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten
BAR
Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation
BBB
Berufsbildungsbereich
BBiG
Berufsbildungsgesetz
BIBB
Bundesinstitut für berufliche Bildung
BG
Berufsgenossenschaft
BTHG
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – Bundesteilhabegesetz (BTHG)
DQR
Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen
DRV
Deutsche Rentenversicherung
EQR
Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen
GFABPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
hBRP
Harmonisierte Bildungsrahmenpläne
HEGA 6/2010
Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich
HwO
Handwerksordnung
ICF
International Classification of Functioning, Disability and Health
LAG WfbM
Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen
QMS
Qualitätsmanagementsystem
RPK
Rehabilitationsreinrichtungen für psychisch kranke Menschen
SchwbG
Schwerbehindertengesetz
SGB IX
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
WfbM
Werkstatt für behinderte Menschen
WHO
World Health Organisation (Weltgesundheitsorganisation)
WVO
Werkstättenverordnung
Irmgard Plößl
Viele Menschen haben Bildungsabschlüsse erworben, von denen sie annahmen, dass sie für den Rest ihres Arbeitslebens ausreichen würden. Dabei ist schon lange bekannt, dass lebenslanges Lernen und berufliche Weiterbildung während des gesamten Arbeitslebens sehr wichtig sind und durch die Digitalisierung noch zusätzlich an Bedeutung und auch an Geschwindigkeit gewonnen haben.
Die Werkstatt als Lernort – ist ein in doppelter Hinsicht herausfordernder Titel dieses Buches. Das Recht auf berufliche Bildung besteht auch für Menschen mit Behinderung und hier auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Berufliche Bildung leistet einen zentralen Beitrag zu Selbstwirksamkeit und Recovery. Ihre Bedeutung gerade für diesen Personenkreis kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Manche Menschen haben aus unterschiedlichsten Gründen den Einstieg in die berufliche Bildung oder einen Bildungsabschluss nie in Angriff genommen oder nicht geschafft. Nicht wenige finden keinen Zugang zu Bildung, wissen nicht, was zu ihnen passt oder welchen Weg sie einschlagen sollen. Während sie noch überlegen, vergehen Jahre und die Möglichkeit, doch noch den Einstieg zu schaffen, rückt in immer weitere Ferne. Bei wieder anderen türmen sich Misserfolgserfahrungen, Ängste oder ein geringes Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu Barrieren auf, die sie am Einstieg ins Arbeitsleben oder am Beginn einer Ausbildung hindern.
Für alle diese Menschen bieten Werkstätten die Möglichkeit, mit Arbeit in Kontakt zu kommen und den Einstieg in Arbeit zu schaffen. Werkstätten sind aber auch Lernorte, die personenzentriert berufliche Bildung anbieten. Dabei findet Lernen auf vielen unterschiedlichen Ebenen statt: vorbereitend als Qualifizierung für die Arbeit, implizit während der Arbeit und in der gemeinsamen Reflexion nach der Arbeit. Durch Qualifizierung vor der Arbeit können Ängste abgebaut werden und Teilnehmende entwickeln Selbstvertrauen, wenn ein Zertifikat ihre Kompetenzen belegt. Keinen Bildungsabschluss zu haben und keinen Nachweis der eigenen Qualifikation kann dazu beitragen, sich wie ein Mensch zweiter Klasse zu fühlen. Für Menschen mit Versagensängsten und Vermeidungsverhalten kann es eine großartige Möglichkeit sein, Wissen implizit und wie nebenbei im Arbeitsprozess zu erwerben und sich dies anschließend zertifizieren und attestieren zu lassen, ganz ohne die Bedingung einer klassischen Prüfung.
Werkstätten ermöglichen Bildung und lebenslanges Lernen und stellen Teilnehmenden und Beschäftigten einen Nachweis ihrer praktischen Kompetenzen aus. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, diese Nachweise anschlussfähig zu gestalten, sodass sie auch von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen verstanden und eingeordnet werden können. Viele praxisnahe und praxiserprobte Beispiele in diesem Buch zeigen das sehr anschaulich.
Dabei ist es von zentraler Bedeutung, immer den Bezug zu anerkannten Ausbildungsrahmenplänen und Qualifizierungssystemen, mit denen im Bereich der beruflichen Bildung gearbeitet wird, herzustellen. Berufliche Bildung für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung darf nicht in einer eigenen Blase ohne Bezug zu anerkannten Bildungssystemen stattfinden. Auch das ist Inklusion: Bildung zielgruppenspezifisch zu gestalten und zugleich in einem gesellschaftlich anerkannten und allgemein akzeptierten Qualifizierungsrahmen abzubilden. Ein für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verständlicher Nachweis der Kompetenzen und Qualifikationen kann dazu beitragen, den Weg in die betriebliche Inklusion zu erleichtern.
Ohnehin leistet berufliche Bildung einen wichtigen Beitrag zur Inklusion. Für viele Menschen sind aus unterschiedlichsten Gründen klassische Bildungsangebote in Vollzeit, mit hohen Anforderungen an Konzentrationsfähigkeit und selbstständigem Lernen nicht gut geeignet. Bildungsangebote in ihrer Struktur, Vermittlung und Dokumentation an den Bedarf unterschiedlicher Zielgruppen anzupassen und Barrieren dadurch abzubauen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der Werkstätten einen zentralen Beitrag leisten. Da Werkstätten unmöglich alle Bildungsinhalte und Ausbildungsberufe abdecken können, suchen sie sich Kooperationen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sodass berufliche Bildung auch auf diesem Weg die Inklusion stärkt.
Neben der Inklusion ist auch die Partizipation ein wichtiges Kriterium der beruflichen Bildung. Bildung sollte nicht top-down und passiv sein, indem die Menschen gebildet werden. Stattdessen können Bildungsangebote von Lehrenden und Lernenden gemeinsam entwickelt, erprobt, weiterentwickelt und durchgeführt werden. Der Einsatz von Peers in der beruflichen Bildung, also von Menschen, die von vergleichbaren Erfahrungen berichten können, ist ein neues, vielversprechendes Arbeitsfeld, sowohl in Werkstätten als auch beispielsweise in den neu entstehenden Recovery Colleges.
Aaron Antonovsky beschrieb in der Salutogenese, wie Gesundheit entsteht, erhalten und (wieder)erlangt werden kann. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Erleben von Verstehbarkeit, Handhabbarkeit und Sinnhaftigkeit, um ein Kohärenzgefühl zu entwickeln. Hier wird die gesundheitsförderliche Wirkung beruflicher Bildung deutlich, die für alle drei Komponenten Bedeutendes leistet. Um Verstehbarkeit zu erleben, müssen Menschen nicht nur wissen, was sie tun, sondern auch über Hintergrundwissen verfügen, aus dem sie sich bei Veränderungen oder neuen Anforderungen selbst Wissen herleiten und dieses nutzen können. Das Erleben von Handhabbarkeit führt unmittelbar zu Selbstwirksamkeit: die Überzeugung, mit unterschiedlichen und neuen Herausforderungen fertigzuwerden und über Handwerkszeug zu verfügen, auf das man sich verlassen kann.
Die dritte Komponente der Sinnhaftigkeit weist uns darauf hin, dass berufliche Bildung kein Selbstzweck ist, kein Lernen um des Lernens willen. Menschen wollen sich nur dann weiterbilden, wenn sie einen Sinn darin sehen, wenn sinnhafte Tätigkeiten dadurch für sie erreichbar sind, wenn sie durch Bildung an Aufgaben und Lebensbereichen teilhaben können, die für sie wirklich wichtig sind und in denen sie wirklich wichtig sind, in denen es auf sie ankommt. Sinnhaftigkeit ist die Triebfeder, die Lernen und berufliche Bildung zu einem Prozess macht, der Wachstum und Recovery fördert und Spaß macht. Werkstätten können solche Lernorte sein. Wie berufliche Bildung dort gut gestaltet werden kann, zeigt dieses Buch.
Dr. Irmgard Plößl
ist Psychologin und Psychotherapeutin. Sie leitet die Abteilung für Berufliche Teilhabe und Rehabilitation des Rudolf-Sophien-Stifts in Stuttgart.
Gerd Grampp
Die Werkstatt für behinderte Menschen ist ein Arbeits- und ein Lernort. In diesem Buch liegt der Schwerpunkt auf dem beruflichen Lernen vor der Arbeit, neben der Arbeit und in der Arbeit. Sowohl die Fachkräfte im Berufsbildungsbereich, im Arbeitsbereich und im Sozialdienst mit ihren vielfältigen Aufgaben als auch Leitungskräfte finden hier die rechtlichen Vorgaben und den theoretischen Bezugsrahmen für das Lernen im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich. Dazu werden praxiserprobte Instrumente und Verfahren als Grundlage der Planung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Rahmen des beruflichen Lernens vorgestellt.
Zur Orientierung werden nachfolgend die Inhalte des Buchs in Kurzfassung dargestellt.
Im Kapitel »Lernen geregelt – Vorschriften und Vorgaben« werden die Verordnungen, Gesetze und Bestimmungen vorgestellt, die das Lernen in der Werkstatt regeln: das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bzw. SGB IX, die Werkstättenverordnung (WVO), die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) sowie das als HEGA 6/2010 (Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung) bekannte Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (BA 2010).
»Lernen arbeitslebensbegleitend – Lernarten und Lernformen« beschreibt die Lernarten des Lernortes Werkstatt: das Lernen vor der Arbeit, das Lernen neben der Arbeit und das Lernen in der Arbeit. Diese Lernarten werden sowohl zur betrieblichen Berufsausbildung als auch zur »angemessenen beruflichen Bildung« in der Werkstatt und dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) in Beziehung gesetzt. Anhand der mit ihnen verbundenen Lernprozesse lassen sich die drei Lernformen des formalen Lernens, des nicht-formalen Lernens sowie des informellen Lernens unterscheiden. Einblicke in arbeitsbegleitende Maßnahmen und teilautonome Gruppenarbeit veranschaulichen die Gestaltung unterschiedlicher Lernarten und -formen.
Im Kapitel »Lernen kompetenzorientiert – Kompetenzmodelle und Lernziele« werden die Kompetenzmodelle des Fachkonzepts für die Werkstatt, des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) vorgestellt. Sie alle orientieren sich am Leitbegriff der Handlungskompetenz, weisen jedoch unterschiedliche Strukturen auf. Lernen vor, neben und in der Arbeit hat das Ziel, die Handlungskompetenz der Lernenden zu entwickeln oder zu erhalten. Handeln als Ausführung von Aktivitäten erfordert nicht nur die Handlungskompetenz der Person, sondern auch handlungsförderliche Bedingungen der Umwelt. Hier kombiniert der Kompetenz-hybrid-Ansatz Handlungs- und Gestaltungskompetenz. Er dient auch als Grundlage für die Formulierung von Lernzielen nach der SMART-Formel.
»Lernen strukturiert – Rahmenpläne und Bausteine« befasst sich mit der Strukturierung von Lerninhalten durch die im Fachkonzept (BA 2010) geforderten Rahmenpläne für den Berufsbildungsbereich. Diese basieren auf den Ausbildungsrahmenplänen der betrieblichen Ausbildung und geben eine Zeitstruktur für die Vermittlung der Inhalte vor. Eine weitere Art der Strukturierung nehmen die Ausbildungsbausteine vor. Sie sind standardisiert, können zeitlich variabel eingesetzt werden und ermöglichen einen »kumulativen« Abschluss. Im Gegensatz dazu werden Qualifizierungsbausteine im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, in der Berufsausbildungsvorbereitung eingesetzt, von den Leistungsanbietern erstellt und mit einer Prüfung abgeschlossen. Auch in Werkstätten wird für die Vermittlung der Inhalte das Bausteinkonzept genutzt. Anhand von zwei Praxisbeispielen aus Bremen und Sachsen werden unterschiedliche Herangehensweisen hierfür vorgestellt.
Nach der Vorgabe des Fachkonzeptes strukturieren vier Qualifizierungsstufen die beruflichen Lerninhalte in den Bildungsrahmenplänen der Werkstatt: Tätigkeitsorientierung, Arbeitsplatzorientierung, Berufsfeld- und Berufsbildorientierung. Diese Einteilung wird auch in den »harmonisierten Bildungsrahmenplänen« der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten verwendet. Inhalte des Ausbildungsrahmenplans für die Ausbildungsregelung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft mit Lernfeldern und Lernbereichen runden das Kapitel ab.
Im Kapitel »Lernen praktisch – Arbeitspädagogische Instrumente zur Gestaltung von Bildung und Arbeit« wird zunächst die Arbeitspädagogik als Grundlage des Lernens vor, neben und in der Arbeit vorgestellt. Ein Instrument zur Umsetzung ist das Arbeitspädagogische BildungsSystem (ABS). Darin werden Didaktik, Methodik und Pragmatik zur Gestaltung von Lernsituationen berücksichtigt.
Für den Bereich des Lernens in der Arbeit kann das Arbeitspädagogische ArbeitsGestaltungsSystem (AAGS) genutzt werden, das auf dem Modell der vollständigen Handlung beruht und das Thema Lernen auf den Arbeitskontext überträgt.
Das Kapitel »Lernen extern – am Beispiel des Frankfurter Vereins« enthält eine praxisbasierte Darstellung der beruflichen Qualifizierungs- und Bildungsarbeit des Frankfurter Vereins. Dieser bietet der Hauptadressatengruppe der Menschen mit psychischer Erkrankung in seinen Eigenbetrieben, kooperierenden Inklusionsfirmen und Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes die Möglichkeit, sich zu erproben, neue Erfahrungen zu sammeln und Schwellenängste abzubauen. Berufliche Bildung und Qualifizierung muss sich für Menschen mit psychischer Erkrankung an ihrer gesundheitlichen Verfassung und den individuellen Ressourcen orientieren.
Die Praxis von Bildung und Arbeit orientiert sich an der Arbeitswelt und ermöglicht den Menschen vom ersten Tag an eine Teilnahme an Arbeitsprozessen. Die Qualifizierung orientiert sich an Berufsbildern, deren Inhalte modular in Qualifizierungsplänen und betrieblichen Ausbildungsplänen enthalten sind, und kann nach Wunsch der Teilnehmenden vielfältig dokumentiert werden: interne Teilnahmebescheinigung, Abschluss von kammerzertifizierten Qualifizierungsbausteinen oder der Erwerb eines Berufsabschlusses. Unterstützt und gesteuert wird der Prozess durch das Trainings- und Ausbildungszentrum sowie durch das Übergangsmanagement des Frankfurter Vereins. Ein ausführliches Fallbeispiel rundet das Kapitel ab.
Im Kapitel »Lernen systematisiert – Lerneinheiten von allen für alle erstellen« geht es um die Standardisierung von Lernmaterialien auf der Basis des Arbeitspädagogischen BildungsSystems. Zunächst wird kurz die Entwicklung der dahinterstehenden Arbeitsgemeinschaft dargestellt. Um Lerneinheiten erstellen und anwenden zu können, bedarf es der Qualifikation der Fachkräfte. Diese wird in den Mitgliedseinrichtungen durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durchgeführt und in einem gesonderten Abschnitt in diesem Buch beschrieben. Eine Datenbank mit differenzierten Suchmöglichkeiten bietet den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Zugriff auf über 600 Lerneinheiten, die der Inhaltsstruktur der harmonisierten Rahmenpläne zugeordnet sind, Lernergebnisse benennen, den Lernprozess beschreiben und Arbeits- und Prüfmaterialien enthalten.
Das Kapitel »Lernen unterstützt – Selbstbestimmung fördern für die Praxis« beruht auf einem Projekt zur Qualifizierung von Arbeitsteams und Gruppenleitungen in der Werkstatt. Leitideen sind Selbstbestimmung, ein planvolles Vorgehen sowie die Verwirklichung eigener Vorstellungen, Bedürfnisse und Ideen. Die Themenzentrierte Interaktion (TZI) als Analyse- und Gestaltungsinstrument des Lernprozesses in der Arbeit mit Gruppen wird ausführlich dargestellt. Die Erweiterung und Erhaltung der Handlungskompetenz werden am Beispiel der Qualifizierung für teilautonome Gruppenarbeit aufgezeigt. Den Abschluss des Kapitels bilden Überlegungen zum veränderten Rollenverständnis der Fachkräfte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Das Kapitel »Lernen digitalisiert – Die Lernwelt didab« behandelt die digitale Bildung zur Förderung von Praxiskompetenzen und Persönlichkeitsbildung und stellt die Voraussetzungen für digitale Bildung und Teilhabe vor. Auch für Menschen mit Behinderung bietet das Lernen mit digitalen E-Learning-Angeboten einen Mehrwert und Vorteile. Dies wird am Beispiel von didab, des digitalen Lernportals der Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Norddeutschland (gdw nord), mit mehr als 300 Lerneinheiten zu allen Lebensbereichen für die Zielgruppe vorgestellt.
Durch alltagspraktische Lerneinheiten ermöglicht didab zum einen informelles Lernen im privaten Rahmen und zum anderen nicht-formales Lernen in der Werkstatt, das der Qualifizierung und der Persönlichkeitsentwicklung dient. Für beide Anwendungsbereiche gibt es ausführliche Beispiele. Das Kapitel schließt mit einem Ausblick auf die weitere Entwicklung der digitalen Bildung, deren Stellenwert als Ergänzung der analogen Bildung zunehmend gefestigt wird.
Das Kapitel »Lernen dokumentiert – Lernprozesse digital verwalten« begründet zunächst die Notwendigkeit der Dokumentation von Lernprozessen und Lernergebnissen und führt anschließend das TeilhabeManagementSystem (tms) als digitale Grundlage ein.
Das TeilhabeManagementSystem umfasst die Module Bedarfsgrundlegung, Bedarfsermittlung, Bedarfsklärung, Bedarfsdeckung und Bedarfsfortschreibung sowie eine digitale Teilhabeakte, in der alle Dokumente der Teilnehmenden gespeichert werden können. Dabei kommen die vielfältigen Möglichkeiten, die das TeilhabeManagementSystem den Fachkräften für die Dokumentation von Lernprozessen und Lernergebnissen bietet, zum Ausdruck.
Abschließend verweist das Kapitel »Lernen bilanziert – Die Entwicklung der Werkstatt als Lernort« auf die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Werkstatt als Bildungs- und Lernort. Gegenwärtig macht sich eine gewisse Aufbruchstimmung breit, die Veränderungen in der Praxis einfordert. Im Abschlussbericht der durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten initiierten Studie zur Evaluation der harmonisierten Bildungsrahmenpläne (Kranert u. a. 2021) wird unter anderem die Erstellung eines begleitenden Kompendiums empfohlen. In diesem Sinne dokumentiert das vorliegende Buch mit seinen praxisbezogenen Beiträgen die langjährigen Erfahrungen der Autorinnen und Autoren mit dem Lernort Werkstatt.
Gerd Grampp
In diesem Kapitel geht es um Vorschriften und Vorgaben als Rahmenbedingungen für die Werkstatt als Lernort. Diese haben eine Geschichte, die bis 1974 zurückreicht. Nachfolgend werden das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung – Bundesteilhabegesetz (BTHG), das in seinem ersten Teil das neu gefasste SGB IX enthält, die Werkstättenverordnung (WVO) mit genaueren Vorgaben zum Lernen im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich und das HEGA-Fachkonzept (BA 2010) für den Berufsbildungsbereich, die Bedarfsermittlungsinstrumente sowie die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) vorgestellt.
Im Schwerbehindertengesetz (SchwbG) von 1974 wird der »Werkstatt für Behinderte« in § 52 die Aufgabe zugewiesen, »Behinderten einen Arbeitsplatz oder eine Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit« zu bieten. Darüber hinaus muss sie es ihnen »ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln und ein dem Arbeitsvermögen angemessenes Entgelt zu erreichen« und sie »soll über ein möglichst breites Angebot an Arbeitstrainings- und Arbeitsplätzen sowie eine Ausstattung mit begleitenden Diensten verfügen«.
Für das Arbeitstraining werden diese Vorgaben in § 4 Arbeitstrainingsbereich der Werkstättenverordnung (SchwWV) vom 13.08.1980 präzisiert. Danach sollen »berufsfördernde Bildungsmaßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten in das Arbeitsleben unter Einschluss angemessener Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit« durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um Einzelmaßnahmen und um Lehrgänge in Form von Grund- und Aufbaukurs im Umfang von je zwölf Monaten.
Bildung als Erwerb von Kenntnissen und Entwicklung von Einstellungen und Training als Aneignung von Fertigkeiten scheinen sich zu widersprechen. Das gilt ganz besonders für berufsfördernde Bildungsmaßnahmen als Inhalt des Arbeitstrainings. Im Rahmenprogramm für berufsfördernde Bildungsmaßnahmen im Arbeitstrainingsbereich der Werkstätten für Behinderte (Bundesanstalt für Arbeit RdErl 42/96) wird in Abschnitt 3.4.1 dazu angeführt: »Durch planmäßige standardisierte und individualisierte Fördermaßnahmen sind die beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Arbeitsausführung zu entwickeln und zu erhalten.« Für das Lernen im Arbeitstrainingsbereich sollen »arbeits- und sonderpädagogisch bewahrte Lernmodelle und -methoden angewandt [werden], die auch die Persönlichkeitsförderung des behinderten Menschen umfassen« (Bundesanstalt für Arbeit 1996). Eine verbreitete Methode, die diesen Anforderungen entspricht, ist die Vier-Stufen-Methode, die sich zwar für die Vermittlung berufsmotorischer Tätigkeiten eignet, nicht aber für den geforderten Erwerb von Kenntnissen und die Entwicklung von Einstellungen.
Eine scheinbare Veränderung der Grundlagen für das Lernen in der Werkstatt ergibt sich mit dem SGB IX von 2001, in dem nun in § 136 »Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen« beschrieben werden. So soll statt des Arbeitstrainings »eine angemessene berufliche Bildung« angeboten werden. Allerdings finden sich in der WVO von 2002 für die berufliche Bildung die gleichen Vorgaben wie für das Arbeitstraining. Weiterhin sollen Einzelmaßnahmen und Lehrgänge mit Grund- und Aufbaukurs durchgeführt werden. Im Rahmenprogramm für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (BA 2002), das zwischen der BA und der BAG WfbM vereinbart wurde, findet sich in Abschnitt 4.3 die Anforderung: »Für die Berufsbildungsmaßnahmen werden arbeits- und sonderpädagogisch bewährte Lernmodelle und -methoden angewandt, die auch die Persönlichkeitsförderung der Teilnehmer umfassen.« 2010 ersetzt das Fachkonzept (BA 2010) das Rahmenprogramm von 2002. Es sieht zwar eine Orientierung des Lernens an der Berufsbildung vor, bleibt allerdings bei der gesetzlichen Vorgabe einer angemessenen Bildung. So kann zwar unter Umständen eine berufsbildorientierte Qualifikation erreicht werden, aber der Lernort Werkstatt bleibt, wie bisher, kein Ort der Berufsausbildung.
Auch das SGB IX als Teil des BTHG von 2016 orientiert sich an der »Fortschreibung« der bisherigen Vorgaben. So wird der Text von § 136 aus 2001 fast wörtlich übernommen und bei der WVO gibt es keine Veränderung.
Das Bundesteilhabegesetz enthält in Artikel 1 das neu gefasste Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX). § 1 führt die Förderung von Selbstbestimmung und voller, wirksamer und gleichberechtigter Teilhabe als Zweck der zu erbringenden Leistungen aus. Die Teilhabe am Arbeitsleben ist dabei eine der in § 5 aufgeführten Leistungsgruppen. In § 49 werden die Leistungen dieser Gruppe allgemein beschrieben und nach § 219 ist die Werkstatt »eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben« für »diejenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können«.
Teilhabe bedeutet »Einbezogensein in eine Lebenssituation« (WHO 2005, S. 19). Einbezogensein darf jedoch nicht als passiver Zustand verstanden werden, sondern ist als aktive Beteiligung an den Arbeitsprozessen zu sehen. Die Beteiligung am Arbeitsprozess wird nach § 219 durch eine Beschäftigung verwirklicht, die »zu einem der Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis« führt.
Einbezogensein als Beteiligung ist dann verwirklicht, wenn die Umwelt die Gelegenheit dafür bietet, dass »die Person die Aktivitäten ausführen kann, die sie ausführen will und die sie ausführen muss« (Grampp 2019, S. 24). Damit eine Person aktiv werden kann, braucht sie die erforderlichen Qualifikationen, und es ist Aufgabe der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM), die Bedingungen für deren Erwerb im Prozess der Qualifizierung bereitzustellen. Diese, in § 219 als »angemessene berufliche Bildung« beschriebene Qualifizierung soll es »ermöglichen, die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei die Persönlichkeit weiterzuentwickeln«.
Die in § 219 eher allgemein gefassten Aufgaben der Werkstatt werden in § 57 und § 58 durch spezifische Vorgaben ergänzt. In § 219 wird festgelegt, dass die Werkstatt eine Einrichtung zur Eingliederung in das Arbeitsleben ist. Die konkrete Eignung einer Person ist im Eingangsverfahren nach § 57 zu klären. Danach wird festgelegt, welche Leistungen im Berufsbildungsbereich zu erbringen sind. Diese werden regelmäßig in einem Eingliederungsplan dokumentiert. Nach § 58 schließen sich die Leistungen im Arbeitsbereich an den Berufsbildungsbereich an. Sie umfassen die Beschäftigung auf einem individuell angepassten Arbeitsplatz, das Angebot von arbeitsbegleitenden Maßnahmen und von Maßnahmen zur Vorbereitung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
In der Werkstättenverordnung werden die Aufgaben sowie die Organisation von Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschrieben. Dabei enthält § 3 die Bestimmungen für das Eingangsverfahren, § 4 für den Berufsbildungsbereich und § 5 für den Arbeitsbereich.
