Menschenrechte. 100 Seiten - Martin Klingst - E-Book
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Menschenrechte. 100 Seiten E-Book

Martin Klingst

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Beschreibung

Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben selbst zu bestimmen. Er hat ein Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit, auf ein faires Verfahren und Schutz vor Folter und Verfolgung, aber auch auf Bildung und einen angemessenen Lebensstandard. Und zwar unabhängig davon, wo er lebt, welcher Religion er angehört, ob er männlich oder weiblich, arm oder reich ist – einfach, weil er ein Mensch ist.Selbstverständlich ist das alles nicht. In Diktaturen und autoritären Regimen werden die Menschenrechte mit Füßen getreten, auch in den Ländern des Westens werden sie immer wieder beschnitten und missachtet. Man denke nur an die Rechtsverletzungen der USA im Gefangenenlager Guantánamo oder an die Behandlung von Flüchtlingen an der ungarischen Grenze.Martin Klingst, politischer Journalist bei der ZEIT, zeigt, wie es um die grundlegenden Rechte von Menschen weltweit steht. Er berichtet über Rückschläge ebenso wie über Erfolge und macht eines deutlich: Die Menschenrechte müssen stets aufs Neue errungen und verteidigt werden.

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Seitenzahl: 118

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Martin Klingst

Menschenrechte. 100 Seiten

Reclam

Für mehr Informationen zur 100-Seiten-Reihe:

www.reclam.de/100Seiten

 

3., durchgesehene und aktualisierte Auflage

 

2016, 2018 Philipp Reclam jun. GmbH & Co. KG, Siemensstraße 32, 71254 Ditzingen

Covergestaltung: zero-media.net

Coverabbildung: FinePic®

Infografiken: Infographics Group GmbH

Gesamtherstellung: Philipp Reclam jun. Verlag GmbH, Siemensstraße 32, 71254 Ditzingen

Made in Germany 2018

RECLAM ist eine eingetragene Marke der Philipp Reclam jun. GmbH & Co. KG, Stuttgart

ISBN 978-3-15-961153-2

ISBN der Buchausgabe 978-3-15-020422-1

www.reclam.de

Inhalt

Warum jetzt ein Buch über Menschenrechte?Kleine Geschichte der MenschenrechteDie Menschenrechte sind universalHeute mehr denn je: Das Flüchtlingsrecht ist ein Kern-MenschenrechtZweierlei Maß: Wenn Regierungen die Menschenrechte verletzenWenn die Wirtschaft gegen Menschenrechte verstößtWenn die Menschenrechte überfrachtet werdenStatt eines Schlussworts ein Gespräch: Menschenrechte sind keine Utopie!LektüretippsBildnachweisZum AutorÜber dieses BuchLeseprobe aus Reformation. 100 Seiten

Warum jetzt ein Buch über Menschenrechte?

Schon seit meiner Jugend hält mich das Thema Menschenrechte in Bann. Ich war Mitglied in einer Schülergruppe der Menschenrechtsorganisation Amnesty International und leistete dort nach dem Abitur Mitte der 1970er Jahre meinen Zivildienst. Im Jurastudium interessierte ich mich besonders für die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht. Und als Journalist habe ich seit Ende der 80er Jahre immer wieder über Menschenrechtsverletzungen geschrieben. Ich war im Jugoslawienkrieg und im Gazastreifen, in Flüchtlingscamps, Strafanstalten und forensischen Psychiatrien. Als Rechtsreferendar habe ich Mitte der 80er Jahre kurdische Asylbewerber vor Gericht vertreten und eine in Deutschland lebende brasilianische Transsexuelle beraten, die nicht mehr Paulo, sondern Paula heißen wollte. Meine Verwaltungsstation verbrachte ich in der Hamburger Ausländerbehörde. Damals ging es hauptsächlich um afghanische Flüchtlinge, um Kurden sowie um Sinti und Roma. – Doch aus diesen Geschichten allein formt sich noch kein Buch.

Es war zufällig am Tag der Menschenrechte, am 10. Dezember 2015, als ich mir die Frage vorlegte: Warum gerade jetzt ein Buch darüber? Hat sich irgendetwas an der stets prekären Lage der Menschenrechte geändert, gibt es eine neue Bedrohung? Als ich das Jahr 2015 Revue passieren ließ, stieß ich zunächst auf etliche gute Nachrichten: In Myanmar zum Beispiel durften die Bürger nach Jahren der Militärdiktatur endlich frei wählen, ebenso in Nigeria. In Burkina Faso machte sich 2015 die neue Regierung an die Aufklärung eines politischen Mordes, der das Land ins Chaos gestürzt hatte. Die dortige Justiz erhob sogar Anklage gegen einen tatverdächtigen und einst sehr mächtigen ehemaligen Präsidenten. Und in der senegalesischen Hauptstadt Dakar musste sich der ehemalige Präsident des Tschad, Hissène Habré, vor einem afrikanischen Sondergericht wegen schwerer Menschenrechtsverbrechen verantworten. Während seiner Terrorherrschaft in den 1980er Jahren starben etwa 40 000 Menschen durch staatliche Gewalt. (Im Mai 2016 erging der Schuldspruch: lebenslange Haft.)

Weitere gute Nachrichten: In Deutschland verurteilte ein Frankfurter Gericht einen Asylbewerber aus Ruanda wegen Beteiligung am Völkermord zu lebenslanger Haft. Als früherer Bürgermeister trug er Mitschuld daran, dass im April 1994 in der Kirche von Kiziguro mindestens 400 Angehörige der Tutsi-Volksgruppe massakriert wurden. »Es war ein unvorstellbares Blutbad, bei dem der Angeklagte knöcheltief im Blut stehend seine Befehle gab«, begründete der Vorsitzende Richter den Schuldspruch.

Überdies ermittelt der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag zum ersten Mal in seiner noch jungen Geschichte auch gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher, die nicht aus Afrika stammen, sondern aus Georgien, Russland und Südossetien. Sie sollen 2008 in den Krieg um Südossetien verwickelt gewesen sein.

2015 wurden in mindestens 19 Ländern Kriegsverbrechen oder andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verübt.

 Amnesty International Report 2015/2016

So lückenhaft und willkürlich diese Prozesse manchmal auch erscheinen, Schritt für Schritt wird dank des Weltrechtsprinzips sichergestellt, dass Völkermord und schwerste Menschenrechtsverbrechen selbst dann bestraft werden, wenn die Tat in einem anderen Land als dem Sitz des Gerichts begangen wurde und der Täter eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt. Mit Sicherheit fragen sich viele Diktatoren heute: Werde ich eines Tages vor Gericht gestellt? Zum Glück lautet die Antwort immer öfter: Ja.

Und noch ein bahnbrechender Erfolg: Im Sommer 2015 urteilte das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten, dass die gleichgeschlechtliche Ehe ein Menschenrecht ist und schwule und lesbische Paare in Amerika heiraten dürfen. Bereits kurz zuvor hatten die katholischen Iren in einem Referendum mehrheitlich für die Einführung dieses Rechts gestimmt.

Dennoch überwiegen leider die schlechten Nachrichten: Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch sprach in ihrem Ende Januar 2016 veröffentlichten World Report 2016 von »erheblichen Rückschritten«. In vielen Staaten werden Menschen nach wie vor hingerichtet, gefoltert, eingesperrt, bestraft, ausgegrenzt oder vertrieben, nur weil sie anders denken, anders glauben, anders fühlen, anders aussehen, anders lieben – oder nur einfach anders oder besser leben wollen, als es ihnen in ihrem Land möglich oder erlaubt ist.

2015 wurden in 122 Ländern Menschen gefoltert oder anderweitig misshandelt.

 Amnesty International Report 2015/2016

Aber diese Nachricht ist nicht wirklich neu. Ebenso wenig wie die Tatsache, dass die fundamentalen Rechte der Menschen vor allem in Diktaturen, totalitären Regimen und zerfallenen Staaten verletzt werden. Also in Gemeinwesen, in denen es keine Demokratie und keine Gewaltenteilung gibt und wo keine unabhängige Justiz über die Einhaltung der Freiheitsrechte wacht. Der permanente Verstoß ist dort systemimmanent.

Neu aber ist, dass es um die Menschenrechte immer öfter auch dort schlecht bestellt ist, wo dies eigentlich nicht der Fall sein sollte: in Demokratien. Also in Staaten, die zu den Vorreitern der Menschenrechte gehören, die sie in ihren Verfassungen festgeschrieben haben und sie gerne auf der Weltbühne gegenüber anderen laut einklagen. Selbst im Kreis der Demokratien wird heute zunehmend die Macht über das Recht gestellt. Das ist besonders bedrohlich: Denn wenn Demokratien die Menschenrechte nicht einhalten, wer sollte sie dann noch achten. Vor allem um auf diese gefährliche Entwicklung aufmerksam zu machen, schreibe ich dieses Buch.

Achtung Demokratie!

Es gibt etliche Demokratien, die Menschenrechte verletzen. Mitte Juni 2016 zum Beispiel hielten die Vereinigten Staaten noch immer 80 Terrorverdächtige ohne Anklage im Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba fest – viele von ihnen bereits seit 14 Jahren. Einige von ihnen wurden schwer misshandelt. Doch kein einziges ehemaliges Mitglied der amerikanischen Regierung, das nach den Anschlägen vom 11. September 2001 derartige Folterverhöre mutmaßlicher Terroristen angeordnet oder für rechtlich zulässig erklärt hat, ist bisher vor ein US-Gericht gestellt worden. Ebenso wenig die folternden CIA-Agenten.

Ein weiteres Beispiel: Israels Kabinett legte Ende 2015 dem Parlament, der Knesset, ein sogenanntes »Transparenzgesetz« vor, dem zufolge Nichtregierungsorganisationen (NGOs) offenlegen müssen, ob sie Geld aus dem Ausland, vor allem von einer ausländischen Regierung, erhalten. Dasselbe plante Indien. Damit folgen die beiden Demokratien dem unseligen Vorbild autoritärer Regime wie Ägypten und Russland. Das Ziel dieser Gesetze ist deutlich: Mit ihrer Hilfe sollen Bürgerrechtsinitiativen, Stiftungen und Menschenrechtsgruppen, die den Regierungen kritisch auf die Finger schauen und öffentlich Missstände anprangern, finanziell ausgeblutet und mundtot gemacht werden. Denn viele NGOs sind für ihre Arbeit geradezu existenziell auf Spenden angewiesen – auch aus dem Ausland. Israel wie Indien schien es nicht zu beeindrucken, dass eine 1998 von der UN-Generalversammlung verabschiedete Deklaration zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern ausdrücklich eine derartige Unterstützung erlaubt.

Doch unter den vielen Menschenrechtsverstößen in demokratischen Staaten haben mich zwei besonders erschreckt. Wahrscheinlich, weil sie mitten in Europa geschehen: in Polen und in Ungarn.

Polens neue rechtsnationalistische Regierung entmachtete Ende 2015 mit ihrer absoluten parlamentarischen Mehrheit das Verfassungsgericht und übernahm die Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Medien. Sie ersetzte querköpfige durch willfährige Richter, entließ unbequeme Journalisten und wies die Intendanten staatlicher Theater an, die Proben für ihre Stücke mitzuschneiden und die Video-Aufzeichnungen zur Kontrolle an das Kulturministerium zu schicken.

Ebenso verheerend wie diese Verletzungen grundlegender Freiheitsrechte ist die Begründung: Die polnische Regierungspartei, die sich ironischerweise »Recht und Gerechtigkeit« (»Prawo i Sprawiedliwość«, PiS) nennt, rechtfertigte ihre Attacken auf die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Justiz und auf die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit mit dem Argument, sie habe in freien Wahlen die Mehrheit errungen und verteidige, getragen vom Volkswillen, Polens »nationale, christliche und patriotische Werte«. Dieser schleichende Staatsstreich ist ein Menetekel.

Ähnliches war zuvor schon in Ungarn geschehen. Die dortige rechtspopulistische Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán und seiner Fidesz-Partei rückte mithilfe eines neuen Mediengesetzes kritischen Journalisten zu Leibe. Der Premier entfachte eine Debatte über die Wiedereinführung der in der EU strikt verbotenen Todesstrafe und lenkte erst ein, als die Europäische Union seinem Land mit dem Ausschluss drohte. Und im Herbst 2015 verweigerte Ungarn massenhaft Flüchtlingen an seiner Grenze den Zugang zu einem Asylverfahren. Orbán behauptete zwar, ihm sei wegen Merkels »Wir schaffen das!« keine andere Wahl geblieben, Ungarn hätte in diesem Moment Europas Außengrenzen und die Verträge von Dublin und Schengen verteidigen müssen. Doch das war nur ein billiger Vorwand: Seit Anbeginn zeigte Ungarn den Flüchtlingen die kalte Schulter und verstieß massiv gegen seine Rechtspflichten aus der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zur Rechtfertigung berief sich die Regierung Orbán auf die »notwendige Verteidigung« der »kulturellen Identität« und des »christlich-abendländischen Erbes« in Europa.

Ich war im Herbst 2015 selber Zeuge dieser Menschenrechtsverletzungen. Vom ungarischen Staat durften die Flüchtlinge keinerlei Hilfe erwarten, er ließ so gut wie keinen Asylantrag zu, verteilte kein Wasser, stellte keine Zelte auf, bot keine ärztliche Versorgung an. Sein oberstes Ziel war es, die Flüchtlinge so schnell wie möglich loszuwerden. Am 14. September 2015 stand ich in Röszke an der ungarischen Grenze, just an jenem Tag, als die Orbán-Regierung das letzte Loch in dem soeben gezogenen, 175 Kilometer langen Stacheldrahtzaun zu Serbien schließen ließ. Über ein offenes Bahngleis waren hier zuvor Zehntausende von Flüchtlingen nach Ungarn und damit in die EU gelangt.

Nather Alfaraj aus der syrischen Stadt Raqqa war einer der Letzten, die es kurz nach 15 Uhr noch hinüberschafften. Im linken Arm hielt der 31-jährige Grundschullehrer seinen kleinen zweijährigen Sohn, mit dem rechten stützte er seine Frau, die sich auf der Flucht vor den Terroristen des Islamischen Staats (IS) am Bein verletzt hatte.

Danach gingen am Zaun ungarische Soldaten mit Sturmgewehren in Stellung, berittene Polizei patrouillierte entlang der Metallgitter, und am Himmel kreisten Hubschrauber. Vor laufenden Kameras schob eine Diesellok im Abendlicht einen mit Stacheldraht bewehrten rostbraunen Stahlcontainer in die letzte Lücke.

»Bitte, bitte, lasst uns durch!« riefen die Menschen verzweifelt, die plötzlich nicht mehr weiterdurften. Ungarische Polizisten wiesen sie an, sich ein paar hundert Meter weiter, auf der serbischen Seite, an einem offiziellen Grenzübergang anzustellen. Dort, in der Transitzone, auf ein paar tausend Quadratmetern Niemandsland zwischen Serbien und Ungarn, könnten sie warten und am nächsten Morgen einen Asylantrag stellen.

Bis Mitternacht hatten sich rund 2000 Männer, Frauen und Kinder eingefunden, die meisten aus Syrien. Doch gerade einmal vier Dutzend von ihnen durften am nächsten Tag den weißen ungarischen Grenzcontainer betreten und in der EU um Asyl bitten. Kein einziger Antrag wurde genehmigt, alle Flüchtlinge mussten zurück nach Serbien, die Orbán-Regierung wollte wieder einmal ein Exempel statuieren. Im Dezember 2015 fasste Ungarns Regierungschef die Haltung der Mehrheit seines Volkes kurz und knapp zusammen: »Wir wollen diese Menschen nicht haben.«

Wie ich selber zu den Menschenrechten kam

Die Idee, dass jeder Mensch Rechte hat, die ihm keiner nehmen kann, ist verknüpft mit der Erfahrung, dass genau dies geschieht, dass Menschen sehr wohl ihrer natürlichen Rechte beraubt werden, und zwar täglich und überall auf der Welt. Was dies heißt, habe ich persönlich und aus nächster Nähe zum ersten Mal 1974 in Spanien erlebt. Ich war damals 19 Jahre alt und stand kurz vor dem Abitur. Als Mitglieder von Amnesty International erhielten meine Eltern und ich die offizielle Erlaubnis, einen »Gewissensgefangenen« zu besuchen, wie politische Gefangene damals genannt wurden. Er hieß Alberto Gabikagoyeaskoa und war katholischer Priester im Baskenland. Spanien, damals eine rechte Diktatur, wurde seit 1939 mit harter Hand von Hitlers ehemaligem Verbündeten General Francisco Franco regiert.

Pater Albertos Verbrechen war, dass er sich in seinen Predigten für soziale Menschenrechte eingesetzt hatte, für bessere Arbeitsbedingungen von Fabrikarbeitern, für eine angemessene Entlohnung und ein Recht auf Streik, für Rechte, die seit 1966 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verbrieft sind. Deshalb sperrte ihn Spaniens hörige Justiz wegen angeblich staatsumstürzlerischer Tätigkeiten für viele Jahre hinter Gitter und verletzte damit das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Gemeinsam mit anderen baskischen Priestern, die sich ebenfalls für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzten, saß Alberto Gabikagoyeaskoa im Konkordatsgefängnis von Zamora ein, einer ausschließlich für Geistliche reservierten Haftanstalt. Der Priesterknast beruhte auf Verträgen zwischen der Franco-Diktatur und der sie stützenden katholischen Kirche und gewährte den Insassen bessere Haftbedingungen, was Pater Alberto überhaupt nicht recht war: er wollte nicht gegenüber gewöhnlichen Gefangenen bevorzugt werden.

Es war ein heißer Tag, als uns der Gefängnisdirektor empfing und in den stickigen Besucherraum führte. Eine halbe Stunde wurde uns gestattet, politische Themen waren tabu, zwei Gefängnisbeamte protokollierten jedes Wort. Pater Alberto nahm in einem Nebenraum Platz, ein doppeltes Metallgitter trennte uns von ihm. Er war kaum zu erkennen, die ineinander verwobenen Drahtgeflechte verwischten seine Konturen. Der schmächtige Priester fragte uns nach unserem Leben in Deutschland und wollte wissen, ob es seinen Geschwistern im Baskenland gut gehe. Wir erzählten von der Fußballweltmeisterschaft, die Deutschland soeben gewonnen hatte. Pater Alberto erkundigte sich schmunzelnd, ob die Holländer, die Verlierer im Finale, noch mit uns reden würden.

Mit keinem Wort erwähnte er die verschärften Haftbedingungen, sonst hätten die Wärter unser Gespräch unverzüglich abgebrochen. Der Priester saß seit einiger Zeit in einer Einzelzelle, durfte kein Buch, keine Zeitung lesen, jeder Kontakt zu den Mitgefangenen wurde unterbunden. Das war die Strafe für einen Ausbruchsversuch: die Geistlichen hatten einen Tunnel gegraben und waren kurz vor ihrer Flucht erwischt worden. Als wir den Gefängnisdirektor auf die verschärfte Haft ansprachen, wandte er sofort ein, die Deutschen würden sich doch auch gegen linke Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF) mit Einzelhaft und Kontaktsperre schützen. Unseren Einwand, dass sich die Priester gewaltfrei für Menschenrechte einsetzten, während die deutsche RAF mit Gewalt einen Staatsumsturz herbeizuführen versuche, ließ er nicht gelten.

Ein Jahr später, im Sommer 1975, trat ich in Hamburg in der damaligen Deutschland-Zentrale von Amnesty meinen Zivildienst an. Es waren bewegte Zeiten. Ein gutes halbes Jahr zuvor hatten Aktivisten des »Anti-Folter-Komitees« das Amnesty-Büro besetzt, um gegen die Isolationshaft von RAF-Gefangenen zu protestieren, die sie »Vernichtungshaft« nannten. Bei der Räumung unterließ es die Polizei, die Personalien aller Besetzer festzustellen. Später kam heraus, dass sich einige von ihnen bald danach der RAF und dem gewalttätigen Untergrundkampf angeschlossen hatten, unter ihnen Christian Klar und Susanne Albrecht.