MERKUR 2/2025, Jg.79 -  - E-Book

MERKUR 2/2025, Jg.79 E-Book

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Beschreibung

Der Begriff der "Ansteckung" ist in erster Linie aus dem Bereich des Gesundheitswesens vertraut – hat aber in jüngerer Vergangenheit darüber hinaus Karriere gemacht: Caspar Hirschi hat sich das für den Bereich der Ausbreitung von Gewalt und des Finanzwesens genauer angesehen. Sandra Fluhrer gibt einen Überblick über aktuelle Bücher und Diskussionen zum Thema Landwirtschaft und Agrarwesen. Durch die neuesten Debatten zur Künstlichen – und Künstlichen Künstlichen – Intelligenz führt Bernhard J. Dotzler. Stefan Hirschauer sieht die nun verabschiedete Antisemitismus-Resolution des Bundestags außerordentlich kritisch.   Anders unsere neue Rechtskolumnistin Marietta Auer, die daran aus juristischer Sicht wenig zu beanstanden hat. In seiner Europa-Kolumne setzt sich Martin Höpner mit der (juristisch demnächst zu entscheidenden) Frage auseinander, ob Malta das Recht an seiner (und damit der EU-)Staatsbürgerschaft verkaufen darf. Jeremy Harding stellt den jung verstorbenen kenianischen Autor Binyavanga Wainaina vor.   Der Politikwissenschaftler Jannik Oestmann fragt sich, ob Christoph Möllers nicht vielleicht recht hat, wenn er das vielzitierte Böckenförde-Diktum als "Midcult" – also mehr Schein als Sein – bezeichnet. Helmut Müller-Sievers schildert, was die Trump-Wahl für ihn und seinen Bekanntenkreis in Boulder, Colorado, bedeutet. In ihrer Schlusskolumne schickt Anke Stelling News aus ihrer selbst auferlegten Nachrichtensperre.

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Seitenzahl: 186

Veröffentlichungsjahr: 2025

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Cover

Impressum

Gegründet 1947 als Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken

Der Merkur ist eine Kulturzeitschrift, wobei der Begriff der Kultur in denkbar weitem Sinne zu verstehen ist. Er erscheint monatlich und wendet sich an ein anspruchsvolles und neugieriges Publikum, das an der bloßen Bestätigung der eigenen Ansichten nicht interessiert ist. Mit kenntnisreichen und pointierten Essays, Kommentaren und Rezensionen hält der Merkur gleichermaßen Distanz zum Feuilleton wie zu Fachzeitschriften. Die Unterzeile »Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken« formulierte bei der Gründung im Jahr 1947 das Bekenntnis zu einer weltanschaulich unabhängigen Form von Publizistik, die über kulturelle und nationale Grenzen hinweg alle intellektuell relevanten Debatten ihrer Zeit aufnehmen wollte. Auch wenn der Horizont für ein solches Unternehmen sich mittlerweile deutlich erweitert hat, trifft das noch immer den Kern des Selbstverständnisses der Zeitschrift.

Heft 909, Februar 2025, 79. Jahrgang

Herausgegeben von ChristianDemand und EkkehardKnörer

Gegründet 1947 von Hans Paeschke und Joachim Moras

Herausgeber 1979–1983 Hans Schwab-Felisch1984–2011 Karl Heinz Bohrer1991–2011 Kurt Scheel

Lektorat / Büro: Ina Andrae

Redaktionsanschrift: Mommsenstr. 27, 10629 Berlin

Telefon: (030) 32 70 94 14 Fax: (030) 32 70 94 15

Website: www.merkur-zeitschrift.de

E-Mail: [email protected]

Der Merkur wird unterstützt von der Ernst H. Klett Stiftung Merkur.

Partner von Eurozine, www.eurozine.com

Verlag und Copyright: © J. G. Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger GmbH, Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart, Tel. (0711) 66 72-0, Fragen zur Produktsicherheit: [email protected], www.klett-cotta.de · Geschäftsführer: Dr. Andreas Falkinger, Philipp Haußmann, Tom Kraushaar.· Leiter Zeitschriften: Thomas Kleffner, [email protected] · Media-Daten: www.merkur-zeitschrift.de/media · Manuskripte: Für unverlangt und ohne Rückporto eingesandte Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. · Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 19. Dezember 2024 · Gestaltung: Erik Stein · Satz und E-Book-Umsetzung: Dörlemann-Satz GmbH & Co. KG, Lemförde

Bezugsbedingungen: Der Merkur erscheint monatlich. Preis 15 €; im Abonnement jährlich 152 €; für Studenten gegen Vorlage einer Bescheinigung 96 €; alle Preise jeweils zzgl. Versandkosten. · Die elektronische Version dieser Zeitschrift mit der Möglichkeit zum Download von Artikeln und Heften finden Sie unter www.merkur-zeitschrift.de. Der Preis für das elektronische Abonnement (E-Only) beträgt 152 €; für Studenten und Postdocs gegen Vorlage einer Bescheinigung 48 €; für Privatkunden, die gleichzeitig die gedruckte Version im Abonnement beziehen, 26 €. Im jeweiligen Preis der elektronischen Abonnements ist der Zugriff auf sämtliche älteren digitalisierten Jahrgänge enthalten. Preise für Bibliotheken und Institutionen auf Anfrage. Alle genannten Preise enthalten die zum Zeitpunkt des Kaufs gültige Mehrwertsteuer. In Drittländern jenseits der Schweiz (und außerhalb der EU) gelten die angegebenen Preise netto. · Die Mindestbezugsdauer beträgt ein Jahr. Erfolgt keine Abbestellung spätestens vier Wochen vor Ende des Bezugszeitraumes, verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit; dieses kann sodann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Es gelten unsere allgemeinen Bezugsbedingungen für Zeitschriftenabonnements (ABBs).

Abonnementverwaltung (falls vorhanden, bitte Ihre Kundennummer angeben): Leserservice Verlag Klett-Cotta, Postfach 13 63, 82034 Deisenhofen, Telefon (0 89) 8 58 53-868, Fax (0 89) 8 58 53-6 28 68. E-Mail: [email protected]

(D) 15 €  (A) 15,80 €  (CH) 18 SFr

ISSN Print 0026-0096 / ISSN Online 2510-4179     www.merkur-zeitschrift.de

ISBN 978-3-608-12436-1

Übersicht

Umschlag

Impressum

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Cover

Impressum

Autorinnen und Autoren

Zu diesem Heft

BEITRÄGE

Caspar Hirschi: Neo-Kontagionismus in Krisen Ansteckung als Syndrom

Sandra Fluhrer: Der Bauer in uns

Bernhard J. Dotzler: Künstliche Künstliche Intelligenz Vom Double zum Twin und Alien

Stefan Hirschauer: Wer definiert, was Antisemitismus ist?

KRITIK

Marietta Auer: Rechtskolumne Definiere Antisemitismus

Martin Höpner: Europa-Kolumne Darf Malta die Unionsbürgerschaft verhökern?

Jeremy Harding: Dieser Typ. Über Binyavanga Wainaina

MARGINALIEN

Jannik Oestmann: Der Böckenförde-Midcult

Helmut Müller-Sievers: Sezession der Gemüter

Anke Stelling: R. I. P. PP

Vorschau

Autorinnen und Autoren

CasparHirschi, geb. 1975, Professor für Geschichte an der Universität St. Gallen. 2018 erschien Skandalexperten, Expertenskandale.

SandraFluhrer, geb. 1985, Gastprofessorin für Neuere deutsche Literatur an der Freien Universität Berlin. 2024 erschien The Political Aesthetics of Agricultural Protest (Hrsg.). [email protected]

Bernhard J.Dotzler, geb. 1963, Professor für Medienwissenschaft an der Universität Regensburg. 2020 erschien Zurück zu Foucault.

StefanHirschauer, geb. 1960, Professor für Soziologie an der Universität Mainz, Sprecher des SFB Humandifferenzierung. 2017 erschien Un/doing Differences. Praktiken der Humandifferenzierung (Hrsg.). [email protected]

MariettaAuer, geb. 1972, Direktorin am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main. 2024 erschien Zur Aktualität der Privatrechtstheorie Adolf Reinachs. [email protected]

MartinHöpner, geb. 1969, Politikwissenschaftler und Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung. [email protected]

JeremyHarding, geb. 1952, Autor und Journalist. 2013 erschien Border Vigils: Keeping Migrants Out of the Rich World. – Das Original des Texts wurde in der London Review of Books vom 20. Oktober 2024 unter dem Titel That Guy veröffentlicht.

JannikOestmann, geb. 2000, [email protected]

HelmutMüller-Sievers, geb. 1957, Literaturwissenschaftler, Professor an der Universität Boulder, Colorado. 2025 erscheint The Novel Experience. Reading Fiction with Nāgārjuna, Nietzsche, and William [email protected]

AnkeStelling, geb. 1971, freie Schriftstellerin. 2018 erschien der Roman Schäfchen im Trockenen, 2020 die Erzählungen Grundlagenforschung. www.ankestelling.de

DOI 10.21706/mr-79-2-3

Zu diesem Heft

Zwei unterschiedliche Definitionen von Antisemitismus bestimmen derzeit den internationalen politischen Diskurs. Beide wurden ausdrücklich in der Absicht erarbeitet, auf ihrer Grundlage spezifisch antisemitische Äußerungen und Handlungen von anderen Formen der Diskriminierung unterscheiden zu können, und so klare Kriterien bereitzustellen, die nicht zuletzt für Rechtssicherheit im Kampf gegen Antisemitismus sorgen sollen. Beide waren das Ergebnis umfangreicher Beratungen, in die jede Menge einschlägiger Expertise eingeflossen ist. Beide werden von zahlreichen Menschen unterstützt, die des Antisemitismus unverdächtig sind. Wer sie sich ansieht, könnte zunächst den Eindruck gewinnen, dass hier zweimal dasselbe konstatiert wird, wenn auch mit unterschiedlichen Worten.

Tatsächlich ist das jedoch keineswegs der Fall. Das zeigen nicht zuletzt der erste Beitrag unserer neuen Rechtskolumnistin Marietta Auer und der Text des Soziologen Stefan Hirschauer in diesem Heft. Sie explizieren und diskutieren die beiden Definitionsvorschläge differenziert und kenntnisreich – was sie allein schon lesenswert macht –, gelangen dabei aber dennoch zu teils höchst unterschiedlichen Schlussfolgerungen. Das hat weniger mit der unterschiedlichen fachlichen Perspektive zu tun als vielmehr mit unterschiedlichen politischen Einschätzungen.

Beide Texte sind unabhängig voneinander entstanden und kurz nacheinander bei uns eingegangen. Der Eindruck von Rede und Gegenrede, der dadurch entsteht, dass sie im Heft hintereinander platziert sind – wobei die Platzierung keine Rangfolge signalisieren soll, sondern ausschließlich der inneren Logik der Heftarchitektur folgt –, trügt also. Die argumentativen Differenzen und Überschneidungen sind dennoch so schlagend wie instruktiv.

CD /EK

Beiträge

DOI 10.21706/mr-79-2-5

Caspar Hirschi

Neo-Kontagionismus in Krisen

Ansteckung als Syndrom

Krisen entstehen durch Ansteckung. Es hätte keine Pandemie gebraucht, um dieser Sicht zum Durchbruch zu verhelfen. Sie war in wissenschaftlichen Kreisen schon verbreitet, als die erste Welle des Covid-19-Virus über die Welt rollte. Ob Desinformationskampagnen oder Drogensucht, Börsen-Crashs oder Bankenkollapse, Seuchen oder Krieg, überall werden Ansteckungsketten mit exponentiell steigendem Schadenspotential diagnostiziert und modelliert, mit dem Ziel, sie so früh wie möglich zu unterbrechen.

Es geht in diesen verschiedenen Krisenfeldern, so der Anspruch, nicht um ein Sprechen in bildkräftigen Metaphern, sondern um das Abbilden der harten Realität. »Gewalt ist eine ansteckende Krankheit«, postuliert der Epidemiologe Gary Slutkin: »Sie erfüllt die Definition einer Krankheit und der Ansteckungsfähigkeit – das heißt, Gewalt wird von einer Person auf eine andere übertragen.« Dass die Aussage wörtlich zu verstehen ist, verdeutlicht Slutkin mit einem Vergleich: »Krankheitserreger können über die Atemwege, den Darm, die Haut oder andere Wege eindringen und dann Funktionsstörungen oder Fehlregulationen in einem oder mehreren Organen verursachen. Im Fall von Gewalt haben wir es mit einem Prozess zu tun, der eindeutig durch das Gehirn vermittelt wird, wobei die Übertragung auf mindestens zwei Wegen zu erfolgen scheint: visuelle Beobachtung und direkte Viktimisierung. Ein dritter Mechanismus kann als absichtliches Training, zum Beispiel durch das Militär, angesehen werden.«1

Slutkin gehört zu den Gründern von »Cure Violence«, einer 1999 in Chicago lancierten Initiative mit wissenschaftlichem Anspruch, die Gewaltherde nach dem Vorbild der Eindämmung von Epidemien »heilen« möchte. »Cure Violence« etablierte sich mit Unterstützung des amerikanischen Justizdepartements und der UNICEF zu einer globalen Organisation mit Projekten in zahlreichen Städten der Vereinigten Staaten und mehreren Ländern auf fünf Kontinenten. Slutkins eigene Gewaltexpertise ist von epidemiologischer Feldarbeit abgeleitet. In den 1980er Jahren bekämpfte er Seuchen in mehreren afrikanischen Ländern, darunter Cholera-Ausbrüche in Somalia und die Aids-Epidemie in Uganda. Auf die Idee, dass die räumliche Häufung von Gewalttaten den gleichen Gesetzen gehorche wie die Ausbreitung ansteckender Krankheiten, kam er erst nach der Rückkehr in die Vereinigten Staaten, als er Mitte der neunziger Jahre an der Universität von Illinois eine Professur für Epidemiologie antrat. Er betrachtete die Gewaltviertel von Chicago durch die gleiche Brille wie Seuchengebiete in Afrika.

Um die Identität der Krisenmechanismen zu illustrieren, brachte er einzelne Gewaltereignisse mit den klassischen Visualisierungsmethoden der Epidemiologie in einen Zusammenhang. Er bildete die Frequenz von Tötungen auf einer Zeitachse ab, so dass der Eindruck von »Gewaltausbrüchen« mit einer anschließenden »Epidemie von Morden« entstand, die sich in mehreren Wellen ausgebreitet habe. Und er trug die Schauplätze von Gewaltverbrechen auf einer geografischen Karte ein, so dass sich Delikte, die in räumlicher Nähe zueinander verübt wurden, zu Gewalt-Clustern verdichteten wie beim Ansteckungsherd einer Cholera-Epidemie. Slutkins kartografische Inszenierung der Schießereien und Tötungen in Chicago von 2008 erinnert denn auch an die legendäre Karte des Londoner Stadtteils Soho aus dem Jahr 1854, auf welcher der Arzt John Snow die Wohnorte aller Todesopfer eines Cholera-Ausbruchs eingetragen hatte. Snow wollte mit der Karte den Nachweis erbringen, dass sich die Krankheit über eine verseuchte Wasserpumpe ausgebreitet habe und Cholera damit eine ansteckende Krankheit sei.2

Der Kontagionismus war im 19. Jahrhundert eine Theorie mit beschränktem Geltungsanspruch und, zumindest bei seinen Gegnern, mit reaktionärem Geruch. Er wurde allein auf Gesundheitskrisen bezogen und stand bei liberalen Medizinern auch nach Snows Publikation oft im Ruf der wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Rückständigkeit. Kontagionisten sahen sich dem Vorwurf ausgesetzt, einem despotischen Staat mit uneingeschränkten Machtbefugnissen das Wort zu reden, um Quarantänen und Handelssperren im Stile frühneuzeitlicher Herrscher im Kampf gegen die Pest zu verhängen.

Der Neo-Kontagionismus von heute jedoch ist eine Universaltheorie zur Beschreibung und Bewältigung von Gefahren mit krisenhaftem Eskalationspotential und hat in vielen Politikfeldern den Geschmack der wissenschaftlichen Fundiertheit und politischen Fortschrittlichkeit. Da Neo-Kontagionisten unterschiedlicher Disziplinen aber kaum als geschlossenes Denkkollektiv auftreten, werden sie auch selten als Einheit wahrgenommen, so dass der weitreichende Geltungsanspruch ihres Ansatzes bisher wenig Aufmerksamkeit erhalten hat. Um dessen Dimension zu erfassen, muss man zu einem Buch greifen, das im Windschatten der Covid-Pandemie auf Englisch und Deutsch erschienen ist: The Rules of Contagion des britischen Epidemiologen Adam Kucharski.3 Kucharski ist ein ebenso kundiger wie unkritischer Anhänger des Kontagionismus, den er schon deshalb nicht als solchen bezeichnet, weil es sich dabei in seinen Augen um ein Naturgesetz und keine Weltanschauung handelt. Sein Buch wirkt wie der Bericht einer Entdeckungsreise zu Schauplätzen, auf denen sich Ansteckendes abspielen soll.

Eine Anthropologie der Nachahmung

Kucharski verhilft auch Slutkin und seinem Gewaltheilungsprojekt zu einem prominenten Auftritt. Er präsentiert ihn als neuen John Snow einer medizinisch gewendeten Kriminologie für das 21. Jahrhundert. Wie Snow die falsche Miasmenlehre von der »schlechten Luft« als Krankheitsursache bekämpft habe, so bekämpfe Slutkin die Fehldiagnose vom »schlechten Menschen« als Gewaltursache. Mit seiner wissenschaftlichen Entschlüsselung der Ansteckungsketten zwischen den Schießereien in Chicago bestelle er ein Feld neu, das »im Moralismus feststecke« und Menschen im Zusammenhang mit Gewalt nach dem Kriterium einteile, wer gut und wer böse sei. Slutkins Krisendiagnose wird entsprechend als Sieg der wissenschaftlichen Wahrheit über »moralistische Diagnosen« sowie als Möglichkeit gesehen, langwierige »Probleme der Menschheit« endlich zu lösen. Zu diesen Problemen zählen Kucharski und Slutkin nicht bloß chronisch hohe Verbrechensraten in bestimmten Stadtvierteln, sondern auch akute Gewaltausbrüche mit hoher Infektiosität, kurzer Inkubationszeit und tiefer Immunität, mit anderen Worten: Krieg. So erscheint der Erste Weltkrieg bei Slutkin als eine tödliche Seuche, die sich nach ihrem Ausbruch noch rascher ausgebreitet hat als die Spanische Grippe ein paar Jahre später.

Dass der neue Kontagionismus wörtlich verstanden werden will, hängt mit dem Versprechen seiner hohen Problemlösungsfähigkeit zusammen. Es geht darum, reale Ansteckungsketten wissenschaftlich zu erfassen und einzudämmen. Wäre »Ansteckung« nur eine heuristische Metapher, um auf Ähnlichkeiten von sozialen Dynamiken in verschiedenen Gesellschaftssystemen aufmerksam zu machen, könnte kaum ein legitimer Anspruch erhoben werden, zur Unterbrechung von Ansteckungsketten massiv ins gesellschaftliche Gefüge einzugreifen. Im gleichen Licht ist auch die Überzeugung zu sehen, mit dem Neo-Kontagionismus trete ein wissenschaftlicher Umgang mit hohen Schadensrisiken an die Stelle eines alten Moralismus, der nach Sündern suche und Strafen verhänge. Sie stützt sich auf ein methodisches Vorgehen, das auf der Erhebung großer Datenmengen beruht, die sowohl für die Modellierung eines möglichen Infektionsgeschehens in der Zukunft als auch für die Überprüfung der eindämmenden Wirkung von Gegenmaßnahmen in der Vergangenheit genutzt werden können. Dadurch wird es theoretisch möglich, sich selbst und der Welt konstant Rechenschaft abzulegen, welche Zuverlässigkeit die eigenen Prognosen und welche Wirksamkeit die daraus abgeleiteten Interventionen haben. Die laufende Datenverarbeitung wird zum Fundament einer Politik des wissenschaftlichen Engineerings.

Der Wissenschaftshistoriker Robert Peckham hat die aktuell vorherrschende Auffassung von Finanzkrisen als Ansteckungsereignissen mit einem »biological turn« in den Wirtschaftswissenschaften während der 1990er Jahre in Verbindung gebracht.4 Für den Neo-Kontagionismus insgesamt gilt, dass mikrobiologische Gesetzmäßigkeiten in menschliches Handeln hineingelesen werden, mit dem Ziel, umso präziser und effektiver ins Gesellschaftsgefüge eingreifen zu können. Dabei entgeht den Neo-Kontagionisten jedoch etwas Entscheidendes, das sich bereits am alten Kontagionismus beobachten lässt: Krisen als außer Kontrolle geratene Ansteckungsverläufe zu verstehen und zu bekämpfen, läuft nicht auf das Ersetzen einer alten Moral durch die Wissenschaft, sondern auf das Durchsetzen einer neuen Moral hinaus. Es spielt dabei keine Rolle, ob an der Exaktheit der Diagnose und an der Wirksamkeit der Therapie Zweifel bestehen oder nicht. Im Vorschlag etwa, man solle Personen, die »in der aktuellen Literatur als Täter und als Opfer bezeichnet« werden, von nun an »gewaltinfiziert« (»violence infected«) nennen, steckt mehr als eine Hilfestellung zum besseren Verständnis von Gewalttaten. Es geht ebenso um ihre moralische Neubewertung, indem einzelne Gewalthandlungen datengestützt kontextualisiert und alle Betroffenen pathologisiert werden.

Grundlage der neo-kontagionistischen Moral ist eine ebenso simple wie triste Anthropologie. Ihr zufolge besteht der Antrieb des menschlichen Handelns in der Nachahmung anderer Menschen. Wir sind Konformisten mit kollektiver Individualitätsillusion, Lemminge mit falschem Bewusstsein. In Situationen der Not hat uns der Herdentrieb besonders im Griff. Grippewellen und Gewaltexzesse, Hamsterkäufe und Panikverkäufe sind bloße Spielformen desselben mimetischen Verhaltens.

Die Moral des Neo-Kontagionismus hat direkte Konsequenzen für den Umgang mit Krisen. Wird bei einer Problemlage die Hauptgefahr in exponentiell steigenden Infektionsraten gesehen, ist ein Ethos der sofortigen Intervention zur Unterbrechung von Ansteckungsketten gefragt. Bei der Wahl der Maßnahmen zählt Geschwindigkeit mehr als Präzision und Durchschlagskraft mehr als Verhältnismäßigkeit. Das Risiko des Übersteuerns lässt sich stets mit dem Gegenszenario legitimieren, ein zu spätes oder zu schwaches Eingreifen würde zu noch höheren Schäden und härteren Maßnahmen führen. Ebenso gehört zu dieser Moral, aus der Gesamtrealität der Krisensituation eine möglichst übersichtliche Problemstellung herauszuschneiden, mit der sich alle Aspekte, die der raschen Intervention in die Quere kommen würden, ausblenden lassen. Wo neo-kontagionistische Rezepte zur Anwendung kommen, stört das Interesse für die Ursachen einer Krise, und jede langfristig ausgerichtete Moral, welche die Folgen einer Krise gegen die bleibenden Kollateralschäden der Krisenintervention abwägt, erscheint bestenfalls nachrangig. Es handelt sich um eine Moral der maximalen Wirkung auf kurze Frist, verankert in einem negativen Krisenbegriff, der auf das Potential von Schäden, nicht aber von Chancen zu langfristigen Veränderungen in außerordentlichen Situationen fixiert ist.

Die Kluft zwischen Problembeschreibung und Problembehandlung

Auffällig am Neo-Kontagionismus ist, dass der Anspruch auf Objektivität in der Problembeschreibung mit einer Vielfalt an Methoden in der Problembehandlung einhergeht. »Cure Violence« etwa setzt auf eine Aufgabenteilung zwischen drei verschiedenen Rollen. Den Hauptpart spielen »Gewaltunterbrecher« (»violence interrupters«), nicht nur auf der Straße, sondern auch im Film. Die Dokumentation The Interrupters von 2011 stellte sie als friedliche Helden im Kampf gegen die Kriminalität dar und verlieh dem Projekt wertvolle Publizität. Sie machen potentielle Konfliktherde ausfindig, verhindern Ansteckungen und isolieren »Infizierte«. Die Nebenrolle kommt den »Verhaltensänderungsagenten« (»behavioral change agents«) zu. Sie immunisieren vulnerable und exponierte Menschen, indem sie etwa Drogensüchtige beim Entzug und Drogenhändler bei der Arbeitssuche unterstützen. Schließlich üben »Gemeinschaftskoordinatoren« (»community coordinators«) im Hintergrund mit der gewaltgeplagten Bevölkerung einen friedlicheren Umgang mit Waffen ein.

Zu den Leitprinzipien von »Cure Violence« gehört, dass »interrupters« und »change agents« direkt aus den gewaltbetroffenen Gemeinschaften rekrutiert werden sollen, ja selbst »Gewaltinfizierte« gewesen sein können. Derweil bleiben wissenschaftliche Experten wie Slutkin, anders als bei akuten Gesundheitskrisen, im Hintergrund. Begründet wird diese Haltung mit der Nähe und dem wechselseitigen Vertrauen zwischen der Bevölkerung und den »Gewaltheilern«. Nur bleibt dabei unklar, ob hier die Logik der Seuchensprache noch greift. Würde man ihr folgen, müsste man die Projektmitarbeiter als »Gewaltimmunisierte« verstehen, damit sie ihrer Arbeit ohne Selbst- und Fremdgefährdung nachgehen könnten. Es bräuchte demnach ein empirisches Verfahren, das ihren Status als Geimpfte oder Genesene überprüft. Davon ist in den Verlautbarungen von »Cure Violence« nichts zu finden.

Mittlerweile liegt eine Reihe von Evaluationsstudien zur Wirksamkeit der Methoden von »Cure Violence« in amerikanischen Städten vor.5 Die Ergebnisse sind gemischt. In manchen Bezirken zeigt die Statistik der Gewaltdelikte einen Rückgang, in anderen gibt es keine signifikante Verschiebung oder eine Verschlechterung. Überall fällt der Nachweis schwer, wie stark die getroffenen Maßnahmen zu den dokumentierten Veränderungen beigetragen haben, während Vergleiche mit parallelen Entwicklungen in Bezirken, wo »Cure Violence« nicht aktiv ist, noch heikler sind. Mit Gewissheit sagen lässt sich derzeit nur, dass die Methoden von »Cure Violence« die polizeiliche Arbeit zur Eindämmung von Gewalt nicht ersetzen, sondern höchstens ergänzen können. Kaum zur Sprache kommt in den Studien jedoch der Umstand, dass auch in einem kontrafaktischen Szenario, wo eine hohe Wirksamkeit der Maßnahmen von »Cure Violence« nachgewiesen würde, die kontagionistische Ausgangsanalyse nicht bewiesen wäre.

Für einen solchen Rückschluss fehlt es an einem nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen Therapie und Diagnose. Selbst dann, wenn es ehemaligen Delinquenten gelingen sollte, nach einer Gewalttat durch Gespräche mit Betroffenen eine Eskalation zu verhindern, heißt das noch längst nicht, dass Gewalt eine ansteckende Krankheit ist. Betrachtet man den Neo-Kontagionismus von seinem praktischen Ende her, bleibt doch nur eine schiefe szientistische Metapher übrig, und »Cure Violence« wirkt wie ein Projekt in herkömmlicher Sozialarbeit.

Neo-Kontagionismus in Finanzkrisen

Ganz anders verhält es sich mit Finanzkrisen. Hier kann eine Diagnose falsch sein und doch die Krankheit auslösen, die sie gefunden zu haben meint. Die Verwirrung beginnt damit, dass die Wirtschaftswissenschaften »Ansteckung« mit »Ausbreitung« gleichsetzen. Als »financial contagion« gilt »die Ausbreitung (spread) von panikartigen Verhaltensweisen von einem Finanzinstitut auf eine wachsende Zahl anderer Institute, wodurch sich der Gesamtbetrag der Mittel verringert, die für das Finanzsystem und damit für die Wirtschaft verfügbar sind«.6

Es handelt sich um einen jungen Begriff für ein altes Problem, das man lange ohne kontagionistisches Vokabular beschrieb. Kommt es in einer Krise zu einer Kreditklemme, sind Finanzinstitute, die auf kurzfristige Einlagen angewiesen sind, um ihre langfristigen Kredite zu finanzieren, zu Notverkäufen von Vermögenswerten gezwungen. Die Vermögenswerte können dadurch wiederum an Wert verlieren, wodurch andere Institute in den Strudel des Überlebenskampfs hineingeraten. »Ansteckung« beschreibt damit einen paradoxen Prozess, bei dem auch Unternehmen »krank« werden können, die gar nicht durch faule Kredite oder schlechte Investitionen »infiziert« sind. In der wissenschaftlichen Literatur wird von einem »contagious and indiscriminate run« gesprochen, einer »ansteckenden und willkürlichen Panik«.

In der Formulierung steckt die Einsicht, dass es bei finanzieller Ansteckung keinen Erreger gibt, der aufgrund spezifischer Eigenschaften der Willkür bei der Ausbreitung Grenzen setzen würde. Darum kommt es auch nicht darauf an, ob nun von »Ansteckung« oder »Ausbreitung« gesprochen wird. Es geht um ein und denselben Vorgang, und dieser wird in erster Linie durch Projektionen von Marktteilnehmern und Marktbeobachtern initiiert und eskaliert. Der Mensch ist hier der willkürliche »Erreger«. Und da sich Menschen als Nachahmungspatienten gegenseitig anstecken, kommt es auf die objektive Korrektheit der Diagnose nicht an. »Contagion« im Finanzsystem kann den Charakter einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung haben.

Während sich »Ansteckung« in der Medizin auf das physische Eindringen eines Erregers in den Organismus bezieht, bezeichnet der Begriff in der Ökonomie einen rein psychologischen Prozess. In diesem Punkt stimmt der Neo-Kontagionismus zu Finanzkrisen mit jenem zu Gewaltkrisen überein, und er zieht daraus ebenso den Schluss, dass beim Ausbruch einer Krise die sofortige Unterbrechung von Ansteckungsketten oberste Priorität hat. Damit enden jedoch die Gemeinsamkeiten. Was die Problembehandlung betrifft, herrscht bei Finanzkrisen ein ganz anderes Regime. Während »Gewaltkuren« massiv ins Sozialgefüge eingreifen, um destruktive Reaktionsmuster aufzubrechen, lautet die erste Devise bei Gefahrenzeichen im Finanzgefüge, mit allen Mitteln den Anschein von Normalität aufrechtzuerhalten.

Damit bezweckt der Neo-Kontagionismus in Finanzkrisen das Gegenteil des Kontagionismus in Gesundheitskrisen, wie wir ihn während der Pandemie erlebt haben: Je weniger Menschen ihr Verhalten ändern, desto besser. Die Parole lautet: »die Märkte beruhigen«. Auf diesem Weg soll vermieden werden, dass die Schieflage einzelner Finanzinstitute das Vertrauen ins gesamte Finanzsystem erschüttert und eine Abwärtsspirale von Panikverkäufen auslöst. Um das Systemvertrauen aufrechtzuerhalten, müssen zwei Handlungen zugleich erfolgen, ohne dass ihre innere Widersprüchlichkeit auffällt: die Öffentlichkeit von der Normalität der Lage überzeugen und den Markt mit Liquidität zur Verhinderung einer Kreditklemme fluten.

Die Koordination beider Handlungen erfordert einen taktischen Seiltanz, der nur möglich ist, weil das Finanzsystem strukturelle Rahmenbedingungen aufweist, die in keinem anderen Politikfeld bestehen. Die Hauptkompetenz zur Krisenprävention und -intervention liegt bei unabhängigen Expertenbehörden, in erster Linie bei der Zentralbank, in zweiter bei der Finanzmarktaufsicht. Sie bilden eine Expertokratie mit beschränkter Exekutivgewalt innerhalb der Demokratie. Die Legitimation der an sie delegierten Macht beruht auf der historisch gewachsenen Überzeugung, dass sie die Stabilität des Finanzsystems in Eigenregie besser gewährleisten können als in Abhängigkeit von demokratischen Repräsentationsorganen.

Die Entscheidungskompetenz der demokratisch eingebetteten Expertokratie reicht zwar sehr weit, aber nicht so weit, dass sie in Finanzkrisen die volle Verantwortung trägt. Ohne die Unterstützung der Finanzministerien und damit der öffentlichen Hand können Zentralbanken kollabierende Finanzinstitute kaum auffangen. Damit müssen demokratische Regierungen expertokratische Entscheidungen mittragen, ohne sie wesentlich mitbestimmen zu können. Dieses chronische Problem hat sich seit der Jahrtausendwende verschärft. Zum einen ist die Machtfülle von Zentralbanken, wie der Ökonom und ehemalige Vizepräsident der Bank of England, Paul Tucker, in seinem Buch Unelected Power nachzeichnet, weiter gewachsen, wobei dafür weniger die demokratisch beschlossene Abtretung zusätzlicher Kompetenzen als die schleichende Übernahme neuer Aufgaben ausschlaggebend war.7 Zum andern haben die gleichen Institutionen bei der Bewältigung von Krisen zusätzliche Verantwortung an die öffentliche Hand abgegeben. Im Ernstfall einer Bankenrettung musste der Staat jüngst enorme Risiken übernehmen, während das Finanzsystem insgesamt krisenanfälliger geworden ist. Der Neo-Kontagionismus ist zugleich als Antreiber und Symptom dieser Entwicklung zu betrachten.

Expertokratische Vorder- und Hinterbühne bei der UBS-Rettung