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Menschen mit Suchterkrankungen im Team begegnen und behandeln Das Praxishandbuch zur interdisziplinären Versorgung und Behandlung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen •skizziert die Versorgungssituation von Suchtkranken, die Epidemiologie des Suchtmittelkonsums, Behandlungsleitlinien und Klassifikationssysteme •beschreibt Diagnostinstrumente für Abhängigkeits- und Begleiterkrankungen, Motivationstheorien und therapeutische Verfahren, wie kognitive Verhaltenstherapie, Gruppentherapie, Motivational Interviewing, Angehörigenarbeit und manualisierte Behandlungsprogramme •differenziert und charakterisiert stoffgebundene und stoffungebundene Süchte bezüglich Epidemiologie, Mortalität, Inhaltsstoffen, Konsumformen, Wirkung, Entzugserscheinungen und Folgeerkrankungen •beschreibt stoffgebundene Süchte von Alkohol über Cannabis, Gabapentinoide, Halluzinogene, Kokain, Opiate, Psychostimulanzien, wie Amphetamine und Ecstasy bis hin zu neuen psychoaktiven Substanzen, wie Designer- und Badesalzdrogen • beschreibt stoffungebundene Süchte, wie pathologisches Glücksspielen, Internetsucht, suchtartiges Arbeits-, Bewegungs-, Kauf- und Sexualverhalten •vernetzt theoretisches Wissen mit interdisziplinärem Handeln durch Beispiele aus der medizinischen, pflegerischen und sozialarbeiterischen Praxis •wirft ein Schlaglicht auf die Themenfelder Migration und Sucht, Harm Reduction, Co-Abhängigkeit, Supervision und Stigmatisierung •wagt einen Ausblick zur digitalen Transformation der Suchthilfe, der stationsäquivalenten Behandlung (StäB) und der Zukunft der interdisziplinären Suchtbehandlung.
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Seitenzahl: 722
Veröffentlichungsjahr: 2021
Melanie Wolff
Winfried Looser
Gabriela Cvetanovska-Pllashniku
(Hrsg.)
Multiprofessionelle Behandlung von Suchterkrankungen
Praxishandbuch für Pflege- und Gesundheitsberufe
Unter Mitarbeit von
Dietmar Czycholl
Lena Ellwanger
Heike Friesel-Wark
Ulrich Frischknecht
Solmaz Golsabahi-Broclawski
Katharina Gröning
Thomas Hax-Schoppenhorst
Lena Heyelmann
Thomas Kuhlmann
Antje Niedersteberg
Johannes Kirchhof
Christoph Müller
Luzia Schaaf
Wolfgang Scheiblich
Katharina Schoett
Heino Stöver
Martin Schmid
Birgitta Sträter
Irmgard Vogt
Bettina vom Eyser
Multiprofessionelle Behandlung von Suchterkrankungen
Melanie Wolff, Winfried Looser, Gabriela Cvetanovska-Pllashniku (Hrsg.)
Wissenschaftlicher Beirat Programmbereich Pflege:
Jürgen Osterbrink, Salzburg; Doris Schaeffer, Bielefeld; Christine Sowinski, Köln; Franz Wagner, Berlin; Angelika Zegelin, Dortmund
Melanie Wolff (Hrsg.) Dipl. Soz. Wiss., Suchttherapeutin M. Sc., LVR-Klinik Düren, Meckerstraße 15, DE-52353 Düren
E-Mail [email protected]
Winfried Looser (Hrsg.) Staatl. exam. Krankenpfleger, LVR-Klinik Düren, Meckerstraße 15, DE-52353 Düren
E-Mail [email protected]
Gabriela Cvetanovska-Pllashniku (Hrsg.) Dr. med., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Suchtmedizinische Grundversorgung, Health Management, LVR Klinik Düren, Meckerstr. 15, DE-52353 Düren
E-Mail [email protected]
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Hogrefe AG
Lektorat Pflege
z. Hd. Jürgen Georg
Länggass-Strasse 76
3012 Bern
Schweiz
Tel. +41 31 300 45 00
www.hogrefe.ch
Lektorat: Jürgen Georg, Martina Kasper, Lena Werner, Joëlle Zemp
Herstellung: René Tschirren
Umschlagabbildung: Getty Images/dragana991
Umschlag: Claude Borer, Riehen
Illustration/Fotos (Innenteil): Thomas Hax-Schoppenhorst
Illustration Kapiteltrenner (Innenteil): Bettina vom Eyser
Satz: Claudia Wild, Konstanz
Format: EPUB
1. Auflage 2021
© 2021 Hogrefe Verlag, Bern
(E-Book-ISBN_PDF 978-3-456-96077-7)
(E-Book-ISBN_EPUB 978-3-456-76077-3)
ISBN 978-3-456-8- 86077-0
https://doi.org/10.1024/86077-000
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Vorwort
Teil I Theoretischer Überblick
1 Die allgemeine VersorgungssituationMelanie Wolff
1.1 Multiprofessionelle und trägerübergreifende Zusammenarbeit
1.2 Haltung des Einzelnen
2 Epidemiologie des SuchtmittelkonsumsMelanie Wolff
3 Leitlinien und EmpfehlungenWinfried Looser
4 KlassifikationssystemeWinfried Looser und Melanie Wolff
4.1 ICD
4.2 DSM-5®
4.3 ICF
4.4 NANDA-I
5 Diagnostikinstrumente in der PraxisMelanie Wolff
6 Abhängigkeitserkrankungen und komorbide StörungenWinfried Looser
6.1 Integrative Behandlungsmodelle
6.2 Therapieprogramm „Sicherheit finden“
6.3 Dialektisch-Behaviorale Therapie – Sucht
7 MotivationstheorienWinfried Looser
7.1 Überblick
7.2 Weg vom klassischen Behaviorismus
7.3 Die Gliederung von Bedürfnissen als Hierarchie
7.4 Gefühlsverbalisierende, klientenzentrierte Psychotherapie
7.5 Selbstbestimmungstheorie (SBT) der Motivation
7.6 Das transtheoretische Modell (TTM)
8 Therapeutische VerfahrenMelanie Wolff
8.1 Kognitive Verhaltenstherapie
8.2 Gruppentherapie
8.3 Psychoedukation
8.4 Motivational Interviewing (MI)
8.5 Angehörigenarbeit
8.6 Manualisierte Behandlungsprogramme
8.6.1 CANDIS (Cannabis Use Disorder)
8.6.2 Rückfallprävention bei Alkoholabhängigkeit (R. P. T.)
8.7 Internetbasierte Therapien
Teil II Stoffgebundene und stoffungebundene Süchte
9 Kurzcharakteristika stoffgebundener und stoffungebundener SüchteGabriela Cvetanovska-Pllashniku
9.1 Stoffgebundene Süchte
9.1.1 Tabak
9.1.2 Alkohol
9.1.3 Medikamente
9.1.3.1 Benzodiazepine und Z-Drugs
9.1.3.2 Gabapentinoide (Pregabalin/Gabapentin)
9.1.4 Opiate
9.1.5 Kokain
9.1.6 Cannabis
9.1.7 Psychostimulanzien
9.1.7.1 Amphetamine
9.1.7.2 Ecstasy
9.1.8 GHB und GBL
9.1.9 Neue psychoaktive Substanzen (NPS)
9.1.10 Halluzinogene
9.2 Stoffungebundene Süchte
9.2.1 Pathologisches Glücksspielen
9.2.2 Pathologischer Mediengebrauch und Internetsucht
9.2.3 Suchtartiges Kaufverhalten
9.2.4 Exzessives Sexualverhalten
9.2.5 Suchtartiges Bewegungs- und Sportverhalten
9.2.6 Suchtartiges Arbeitsverhalten
Teil III Suchtbehandlung aus verschiedenen Perspektiven
10 Soziale Arbeit im multiprofessionellen TeamWolfgang Scheiblich
10.1 Kommunikation und Kooperation als Voraussetzungen
10.1.1 Grundlagen und Ziele
10.1.2 Soziale Netzwerkarbeit in therapeutischen Verbundsystemen
10.2 Das Beispiel eines Hilfeverbundes
10.2.1 Heilungsprozess als Planungs- und Konzeptgrundlagen
10.2.2 „Übertragung“ auf den Verbund und „Affiliation“
10.3 Die Bedeutung der Netzwerkperspektive
10.4 Der Verbund als Netzwerkkorrektur
10.5 Der Beitrag der Klinischen Sozialarbeit
10.5.1 Die besonderen Zielgruppen
10.5.2 Soziale Psychotherapie
11 Multiprofessionelle Behandlung aus Sicht der PflegeLena Heyelmann und Christoph Müller
11.1 Pflege in der multiprofessionellen SuchtbehandlungLena Heyelmann
11.1.1 Akzeptanz, Wertschätzung, Selbstwirksamkeitserleben und Behandlungserfolg
11.2 Gezeiten-Modell und SuchtChristoph Müller
11.2.1 Zwischen Tür und Angel
11.2.2 „Hilfe anbieten, wo erforderlich“
11.2.3 Betroffene als Kapitän
12 Multiprofessionelle Behandlung aus Sicht der MedizinKatharina Schoett
12.1 Die Entstehung der Suchtmedizin als Fachdisziplin
12.1.1 Das suchtmedizinische Therapieangebot
12.1.2 Klassifikation nach ICD-10
12.1.3 Aus- und Weiterbildung in der Suchtmedizin
12.2 Arbeiten im Kontext spezialisierter suchtmedizinischer Versorgung
12.2.1 Die Arbeit im stationären Kontext
12.2.2 Die Arbeit im ambulanten Kontext
12.3 Das Problem der Motivation
12.3.1 Langfristige Behandlungsmotivation von Betroffenen
12.3.2 Langfristige Arbeitsmotivation von Mitarbeitenden
12.4 Strukturelle Angebote für suchtmedizinisch Tätige
12.4.1 Ärztliche Organisationen
12.4.2 Multiprofessionelle Organisationen
13 Beispiele aus der PraxisGabriela Cvetanovska-Pllashniku, Melanie Wolff und Winfried Looser
13.1 Multiprofessionelles Arbeiten – Maximum versus Minimalismus?Gabriela Cvetanovska-Pllashniku
13.2 Best Practice KooperationMelanie Wolff
13.2.1 Die Lebenswelt von Kindern in belasteten Familien
13.2.2 Die Realität der Suchthilfe
13.2.3 Trampolin Plus „Dürener Modell“
13.2.4 Die multiprofessionelle Zusammenarbeit
13.2.5 Faktoren für eine gelingende Kooperation
13.2.6 Fazit
13.3 Pflege, Migration und SuchtWinfried Looser
Teil IV Spotlights
14 Migration und SuchtDietmar Czycholl und Solmaz Golsabahi-Broclawski
14.1 Kultursensible SuchthilfeDietmar Czycholl
14.1.1 Gleichbehandlung und Diversität
14.1.2 Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
14.1.3 Zusammenhänge zwischen Sucht und Migration
14.1.4 Suchthilfe und Migration
14.1.5 Anforderungen an eine migrations- und kultursensible Suchthilfe
14.2 Die transkulturelle Sichtweise in der SuchthilfeSolmaz Golsabahi-Broclawski
14.2.1 Methodik
14.2.2 Therapeutische Interventionen aus transkultureller Sicht
14.2.3 Sprache als Therapieinstrument
14.2.4 Fazit
15 Harm Reduction: Aktueller Stand und AusblickHeino Stöver
15.1 Prohibition und Soziale Arbeit
15.2 Drogennotfallprophylaxe
15.3 Harm-Reduction im Justizvollzug
15.4 Überdosierungen im besonderen Schnittstellenmanagement vermeiden
15.5 Soziale Arbeit in der gelingenden Suchtbehandlung
15.6 Integrative Suchtarbeit – funktioniert das?
15.7 Rahmenbedingungen verändern – kommunale Vernetzungen ausbauen
15.8 Betroffene zu Beteiligten machen
15.9 Überwindung der Versäulung und Segmentierung
15.10 Verhaltens- und Verhältnisprävention
15.11 Konsumkompetenzen erhöhen
15.12 Attraktivität – Gegen Stigmatisierung und Diskriminierung
16 Co-Abhängigkeit und AngehörigenarbeitAntje Niedersteberg
17 Neue psychoaktive Substanzen (NPS)Luzia Schaaf
17.1 Wandel des EU-Drogenmarktes
17.2 Rechtliche Einordnung der NPS
17.3 Einfluss des NpSG auf die Konsumierenden
17.4 Drug-Checking in Europa und Deutschland
17.5 Überwachung der Drogenproblematik in der EU
17.6 Trends auf dem Drogenmarkt vor COVID-19
17.7 Einfluss der COVID-19-Pandemie auf den Drogenmarkt
17.8 Nachweis von Arznei- und Suchtstoffen
18 Supervision als Psychohygiene in der SuchtkrankenhilfeKatharina Gröning und Heike Friesel-Wark
18.1 Das Prinzip von Körper und Sucht
18.2 Die Bedeutung der Körpersymbolik
18.3 Sucht – eine soziale Krankheit
18.4 Probleme des Arbeitsbündnisses
18.5 Die Lebenslaufperspektive im Arbeitsfeld Sucht
18.6 Die Bedeutung der Beschleunigung
19 Stigmatisierung im Kontext der SuchtUlrich Frischknecht, Lena Ellwanger und Birgitta Sträter
19.1 Stigma und Stigmatisierung
19.1.1 Definition Stigma
19.1.2 Stigmatisierung als Prozess
19.2 Ebenen der Stigmatisierung
19.2.1 Öffentliche Stigmatisierung
19.2.2 Institutionelle Stigmatisierung
19.2.3 Selbststigmatisierung
19.3 Evolutionäre Überlegungen zum Stigma
19.4 Besonderheiten bei verschiedenen Suchterkrankungen
19.5 Das Vorliegen mehrerer Stigmata
19.6 Stigmatisierung zur Suchtbekämpfung?
19.7 Stigmatisierung innerhalb der Suchthilfe
19.8 Interventionen zur Reduktion von Stigmatisierung
19.9 Das Memorandum und seine Vision
19.10 Ausblick für die Praxis
Teil V Ausblick
20 Digitale Transformation in der SuchthilfeMartin Schmid und Irmgard Vogt
20.1 Digitalisierung, Suchthilfe & COVID-19-Pandemie
20.2 Digitale Fallakten und Dokumentation
20.3 Information und Prävention
20.4 Online-Counselling, Blended Counselling und Video
20.5 Internet- und mobilbasierte Interventionen (IMI)
20.6 Potenziale und Risiken
20.7 Ausblick
21 Stationsäquivalente BehandlungJohannes Kirchhof
21.1 Bedarf und Bedürfnis
21.2 Personenorientierung
21.3 Gesetzliche Verankerung
21.4 Regularien
21.5 Vorerfahrungen
21.6 Betroffene in der Stationsäquivalenten Behandlung
21.6.1 Organisation
21.7 Suchtbehandlung im Lebensumfeld
21.7.1 Evangelisches Krankenhaus Bielefeld
21.7.2 LWL Klinik Dortmund-Aplerbeck
21.7.3 Köln, E. E., Expertin aus Erfahrung
21.8 Fazit
22 Perspektiven der SuchtmedizinThomas Kuhlmann
22.1 Suchtbehandlung im Wandel der Zeit
22.2 Was bedeutet das für die Suchtmedizin?
22.3 Fazit
Teil VI Anhang
Adressenverzeichnis
Herausgeber- und Autorenverzeichnis
Sachwortverzeichnis
Suchtbehandlung 2.0 – gemeinsame Lösungen finden
Kooperation ist mehr als das Wissen, dass auch weitere Handelnde involviert sind. Kooperation verlangt eine verbindliche Zusammenarbeit mit klaren Regeln, wie zusammengearbeitet werden soll.
Dieses Buch wurde für alle Menschen geschrieben, die in ihrer Arbeit einen Bezug zu Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen haben. Dabei haben wir uns bewusst nicht auf eine bestimmte Berufsgruppe oder Unterstützungsform festgelegt. Gerade die multiprofessionelle und übergreifende Arbeit gestattet einen möglichst vollständigen und umfassenden Blick auf die Situation einer erkrankten Person.
Entgegen der leider, auch bei Fachleuten im Gesundheits- und Sozialbereich, noch oft vorherrschenden Meinung, sind mit Beendigung des Konsums die vielschichtigen Problemlagen von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen nicht gelöst. Vielmehr erfordert es eine differenzierte und zugleich inkludierte Betrachtungsweise der Situation jeder einzelnen betroffenen Person.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Sichtweise aus der eigenen Profession heraus die naheliegendste ist. Selbst in Systemen und Arbeitsfeldern, in denen multiprofessionelle Zusammenarbeit, aufgrund der mitarbeitenden Berufsgruppen, per se als gegeben erscheint, wird häufig aus unterschiedlichen Gründen kein Perspektivwechsel vorgenommen. Sowohl die verschiedenen Sichtweisen als auch die diffizilen Gründe dafür werden in diesem Buch angesprochen.
Es wird ein Plädoyer dafür gehalten, mehr Mut an den Tag zu legen, Fragen zu stellen, über den Tellerrand zu schauen sowie mit Kolleg*innen und Kooperationspartner*innen in einen interessierten Dialog im Sinne der zu behandelnden, zu betreuenden und zu begleitenden Menschen zu gehen.
Genauso wie viele Betroffene stehen auch Helfende vor der Herausforderung, sich mit wiederkehrenden und schwierigen Situationen auseinanderzusetzen. Eine passende und möglichst gute Lösung für die betroffenen Menschen zu finden, stellt die Helfenden dabei nicht selten vor Herausforderungen:
Was möchte der betroffene Mensch?
Wie sehen die Lebensumstände aus?
Welche Optionen sind realistisch?
Was empfinde ich aus meiner Profession heraus als besten Ansatz?
Was ist meine Aufgabe?
Wie ist die Sichtweise von Kolleg*innen/Kooperationspartner*innen/Angehörigen?
Wie lassen sich alle Ansprüche miteinander vereinbaren?
Was passiert, wenn die Ansichten, Ansprüche und Wünsche nicht vereinbar sind?
Wie gelingt eine möglichst effektive gemeinsame Zusammenarbeit aller Handelnden?
Die Liste der offenen Fragen lässt sich noch beliebig erweitern und sieht je nach Lebenssituation vollkommen unterschiedlich aus. Viele Beteiligte kommen in diesen Situationen mit ihren Meinungen, Wünschen und Ansprüchen zusammen. Neben der eigenen fachlichen Meinung gibt es noch die Ansichten anderer Pro|14|fessionen, welche nicht selten divergente Zielsetzungen verfolgen.
Bei einem Blick auf das internationale Gesundheitswesen findet sich ein Zusammenspiel aus Prävention und Verbesserung der psychischen Gesundheit der Gesamtbevölkerung, Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen sowie guter Versorgung von Menschen, die bereits erkrankt sind.
Neben der multiprofessionellen Zusammenarbeit sollen damit auch alle Ebenen der Versorgung einbezogen und vernetzt werden.
National gestaltet sich die Lage allerdings bislang eher segmentiert in die verschiedenen Versorgungsbereiche, sei es bei der Aufteilung zwischen stationär und ambulant oder Prävention und Rehabilitation.
Ein Überblick über die Entwicklung der Suchtkrankenbehandlung und Perspektiven der Suchtmedizin findet sich daher in diesem Buch ebenso wieder wie die Beleuchtung ausgewählter Schwerpunkte.
So bildet eine aktuelle Darstellung der Entwicklung des Drogenmarktes in Europa ab, welche Trends die zukünftige Arbeit mit Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung beeinflussen werden.
Daneben ist „Sucht und Migration“ ein weiteres drängendes Thema. Aktuell leben ca. 1,5 Millionen geflüchtete Menschen in Deutschland. Viele von ihnen leiden an Traumatisierungen und psychischen Störungen, darunter auch Suchtmittelabhängigkeiten. Neben der insgesamt unsicheren Situation der Geflüchteten treffen sie im (Sucht-)Hilfesystem auf eine Vielzahl von Barrieren und Schwierigkeiten. Benötigt wird eine kultursensible Suchtarbeit, die nur in Verbindung mit einer guten Ausbildung und Begleitung der Fachkräfte gelingen kann.
Daran anknüpfend ist Stigmatisierung der Sucht ein Thema, welches allen betroffenen Menschen leidlich bekannt ist. Welche Auswirkungen das für den Verlauf der Abhängigkeitserkrankung bedeutet, ist ebenso entscheidend wie der Umgang im Hilfesystem damit.
Weitergehend stellt sich die Frage, was bedeutet gute Suchtbehandlung? Welche Unterstützungsleistungen sind vorhanden – welche nicht? Diese Fragen werden u. a. im Rahmen von „harm reduction“ beleuchtet.
Das Modell der Stationsäquivalenten Behandlung (StäB) zeigt einen möglichen Weg auf, wie die Bedürfnisse der Betroffenen unter Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände und Selbstbestimmtheit mit einer qualifizierten Suchtbehandlung vereinbart werden sollen.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise, aber doch deutlich dadurch beschleunigt, ist das Thema Digitalisierung auch im Bereich der Suchthilfe endlich präsent. Wurde Digitalisierung bislang vermeintlich stiefmütterlich durch einige Online-Projekte und Nischenaktionen bedient, werden hier die derzeitigen Entwicklungen aufgezeigt.
In einem umfassenden Überblick zur suchtmedizinischen Versorgung wird neben der geschichtlichen Entwicklung auch ein Ausblick auf Möglichkeiten und Chancen der Suchtkrankenhilfe gegeben. Über die Darstellung bereits erreichter Erfolge und noch vorhandener Missstände wird ein Resümee zu den Perspektiven der Suchtmedizin gezogen.
Bei all den vielfältigen Themen müssen auch die Fachkräfte in den Fokus gerückt werden. Eingangs wurden bereits einige der Herausforderungen genannt, vor denen auch Helfende im Bereich der Suchtkrankenhilfe stehen. Um trotz der Anforderungen weiterhin gute und qualifizierte Arbeit leisten zu können und sich selbst dabei nicht aus den Augen zu verlieren, muss das Augenmerk auf eine gute Psychohygiene gelegt werden. Achtsamkeit und Selbstfürsorge sind Themen, die im professionellen Kontext gerne genutzt werden: Zeit, diese Verfahren auch selbst anzuwenden!
Aus unserem Ansatz heraus ergibt sich, dass dieses multiprofessionell angelegte Buch nicht vollständig sein kann. Vielmehr ist es exemplarisch und an aktuellen Themen ausgerichtet, mit fundierten Grundlagen und Im|15|pulsen, die zur weiteren Reflexion anregen sollen.
In diesem Zusammenhang freuen wir uns sehr, so engagierte und praxiserfahre Autor*innen gewonnen zu haben, um das zu realisieren, was wir uns vorgestellt haben. Ihnen allen einen herzlichen Dank für die gelungene Zusammenarbeit!
Da das Beste bekanntlich zum Schluss kommt, gilt unser größter Dank unserem Kollegen Thomas Hax-Schoppenhorst, ohne den dieses Buch nie auf den Weg gebracht worden wäre:
Herzlichen Dank für dein Zutrauen, deinen Rat und deine Unterstützung. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir bei dem gesamten Prozess mit dir einen erfahrenen Autor und hingebungsvollen Berater an unserer Seite hatten.
Düren/Würselen, April 2021
Dr. Gabriela Cvetanovska-Pllashniku
Winfried Looser
Melanie Wolff
Melanie Wolff
Die Versorgungssituation von Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung in Deutschland ist vielschichtig. Es gibt eine Fülle von ambulanten, teilstationären und stationären Beratungs- und Behandlungsangeboten. Der Zugang zu den diversen Einrichtungen gestaltet sich sehr unterschiedlich. Die Versorgungsstruktur lässt sich in drei Dimensionen unterteilen (Abb. 1-1):
Primäre Versorgung: Hier steht die primäre Versorgung der Menschen mit einer Substanzstörung durch niedergelassene Ärzt*innen, allgemeine Krankenhäuser und allgemeine psychosoziale Beratungsstellen im Vordergrund. Der Zugang zu diesen Systemen ist niedrigschwellig angelegt. Ziel ist es, somatische, psychische oder soziale Risikofaktoren zu erkennen sowie die erste Motivationsförderung zu einer Verhaltensänderung aufzubauen.
Sekundäre Versorgung: Die Agierenden dieser Strukturebene finden sich in psychotherapeutischen Diensten sowie allgemeinpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken. Ziel ist eine möglichst frühzeitige Behandlung von Substanzstörungen und komorbiden Begleiterkrankungen.
Tertiäre Versorgung: Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen werden in Spezialeinrichtungen ambulant oder stationär behandelt. Gemeint sind Suchtberatungsstellen, Substitutionspraxen und Einrichtungen zur ambulanten und stationären medizinischen Rehabilitation (Bühringer et al., 2009).
In diesem System finden sich die unterschiedlichsten Ausprägungen von Substanzstörungen, sowohl mit als auch ohne psychiatrische Begleiterkrankungen. Auch die Variation des Störungsbildes reicht vom schädlichen Gebrauch bis hin zu schwerer Abhängigkeit. Verbunden mit diesen unterschiedlichen Ausprägungen sind auch die verschiedensten Folge- und Begleiterkrankungen. Daraus leitet sich die Notwendigkeit vielfältiger Versorgungsangebote für die diversen Zielgruppen und Störungsmuster ab.
Abbildung 1-1: Die allgemeine Versorgungssituation in Deutschland (Quelle: Eigendarstellung Wolff)
|20|Die zuvor dargestellte Versorgungsstruktur mag professionell Helfenden folgerichtig und sinnvoll erscheinen und sie hat ihre Berechtigung. Einem Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung jedoch wird diese Unterteilung sicherlich in den meisten Fällen weder bekannt sein, noch wird eine selbstständige Verortung in diesem System gelingen. Daher sollten sich die Mitarbeitenden im Suchthilfesystem im Sinne der Klient*innen-/Patient*innenorientierung auch als Clearingstelle für eine weitere Beratungs- und Behandlungsplanung verstehen.
Barth (2011) leitet aus der Erkenntnis ab, dass es viele unterschiedliche Wege in die Sucht gibt. Folgen müsse, dass auch eine Vielzahl von Auswegen aus den lebensbedrohlichen Umständen und letztlich auch aus der Abhängigkeit selbst bereitstehen müssen. Die verschiedenen Therapieformen sind aus der Notwendigkeit entstanden, dass einer Abhängigkeitserkrankung individuelle Schicksale zugrunde liegen, welche eine ebenso individuelle Behandlung benötigen. Dabei soll jedes therapeutische Angebot im Kontext des umfassenden Hilfesystems gesehen werden, so dass hier keine entweder/oder-Entscheidung getroffen werden muss, sondern die Beratung und Behandlung nach einer sowohl/als auch-Maxime verstanden werden soll. Zusammenfassend schließt Barth (2011): „Es gibt in diesem System keine Einbahnstraßen und keine linearen Wege“ (S. 250).
Aktuell verläuft die Abstimmung zwischen den verschiedenen Beteiligten in der Versorgungslandschaft noch nicht optimal und dementsprechend wird dem individuellen Bedarf der betroffenen Personen sowie ihren Angehörigen noch nicht ausreichend Rechnung getragen. Die Schwierigkeiten liegen v. a. an Schnittstellenproblemen zwischen den einzelnen Versorgungsangeboten (Oliva & Walter-Hamann, 2013).
War bis vor kurzem das wesentliche Ziel einer Behandlung von Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung noch die Abstinenz, so hat sich dies heute gewandelt. Die Behandlung wird nun vielschichtiger gesehen und in dem Zusammenhang stehen auch mehrere Ziele im Fokus der Behandlung. Diese reichen von der Sicherung des Überlebens in Phasen von akutem Substanzmissbrauch über die Kompensation psychosozialer und/oder körperlicher Schäden bis hin zu Konsumreduktion (ggf. bis zur Abstinenz), beruflicher Integration und Verbesserung der sozialen Situation (Trost & Schwarzer, 2009).
Aufgrund der vielschichtigen Problemlagen und diversen Belange der Betroffenen ist es notwendig, dass verschiedene Leistungserbringer institutionell und fallbezogen zusammenarbeiten. Dabei gestaltet sich die Vernetzung der einzelnen Einrichtungen und Dienste sehr heterogen und reicht von lockerer kooperativer Zusammenarbeit bis zu verbindlichen Verbundvarianten zwischen mehreren Trägern.
Inhaltlich ist mit „Verbund“ ein Zusammenschluss von mehreren Trägern zu verstehen, welche unterschiedliche Angebote für zielgerichtete Hilfen vorhalten. Es liegt ein verbindlicher organisatorischer Rahmen vor mit dem Ziel, die Kooperation systematisch und planvoll zu steuern. Damit soll die Hilfeerbringung abgestimmt werden, um eine möglichst hohe Wirksamkeit zu erreichen. Thematisch erstreckt sich die Zusammenarbeit sowohl auf den individuellen Hilfeprozess als auch auf die institutionelle Umsetzung der Angebote.
Hingegen arbeiten viele Einrichtungen in eher unverbindlicheren Kontexten zusammen. Die Spannbreite umfasst hier sowohl eine sporadische Zusammenarbeit als auch eher wiederkehrende oder dauerhaft angelegte Kooperationen (Oliva & Walter-Hamann, 2013).
|21|Es lassen sich sowohl auf institutioneller als auch auf personenbezogener Ebene verschiedene Faktoren identifizieren, die sich einerseits fördernd, andererseits hemmend auf die Kooperation auswirken können. Voraussetzung für eine generelle Zusammenarbeit ist der grundsätzliche Wille zum Aufbau von Kooperationsstrukturen. Fördernde signifikante organisatorisch-institutionelle Voraussetzungen sind:
ein klares Kooperationsverständnis
verbindliche Zusammenarbeit
transparente Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Kooperation sowie der personellen und zeitlichen Ressourcen
eine realistische Arbeitsplanung
personelle Kontinuität
regelmäßiger Austausch und Abstimmung.
Zu den weiter fördernden persönlichen Voraussetzungen der Agierenden gehören:
die Identifikation mit den Kooperationszielen
eine persönliche Überzeugung vom Nutzen der Kooperation
Kennerschaft der einzelnen Mitwirkenden und deren Fachlichkeit
Kommunikations-, Moderations- und Konfliktfähigkeit
Wissen zu den internen Abläufen und Personalressourcen der eigenen Einrichtung
Kenntnisse der lokalen Versorgungsstrukturen
Offenheit, Empathie, Geduld und Beharrlichkeit im Umgang mit allen Beteiligten.
Dagegen sind hemmende Faktoren:
unzureichende Kenntnisse über die anderen Einrichtungen
die fehlende Anerkennung der Fachlichkeit der anderen Beteiligten
hierarchisches Denken
Berührungsängste
unterschiedliche Interessen der Träger
Fixierung auf das eigene System (Oliva & Walter-Hamann, 2013).
Auf der personenbezogenen Ebene ist die Interaktion zwischen verschiedenen Professionen zunächst darauf angewiesen, dass allen Handelnden ein gemeinsames Interesse zugrunde liegt: eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Unterstützung und Versorgung.
Dabei befinden sich die Helfenden ständig im Spannungsfeld zwischen stetig wachsender Verantwortung/eigenverantwortlichem Agieren und dem zeitgleichen Verfolgen der übergreifenden Ziele des interdisziplinären Teams.
Welche Haltung führt zu einer guten multiprofessionellen Zusammenarbeit? Zunächst einmal sollte die Haltung einer jeden beteiligten Person die Prämisse beinhalten, dass im Sinne der komplexen Patient*innensteuerung integrativ anstatt segmentiert behandelt, betreut und begleitet wird. Daraus folgt, dass das gesamte Versorgungskontinuum und die umfassenden Belange der Hilfesuchenden im Blick zu halten sind, auch wenn die eigene Zuständigkeit lediglich auf Teilbereiche festgelegt ist.
Eine moderne (Sucht-)Behandlung ist auch auf der Patient*innenseite von eigenverantwortlichem Handeln sowie Partnerschaftlichkeit gekennzeichnet. Daher werden die betroffenen Menschen in die Planung und Festlegung der künftigen Maßnahmen einbezogen. Daneben ist auch die Einbeziehung der weiteren Agierenden im Gesundheitssektor entscheidend, um im gemeinsamen Team – für und mit den Betroffenen – eine Marschrichtung festzulegen. Die zu verfolgenden Ziele werden gemeinsam bestimmt und von jeder Einzelperson mitgetragen. Es werden also verbindliche Vereinbarungen getroffen, um die Ziele der zu behandelnden Personen miteinander zu erreichen.
Eine weitere Grundhaltung ist die Offenheit für Kooperation. Damit dies gelingt, ist der Blick über den Tellerrand wichtig. Nicht nur die eigenen Teilbereiche dürfen betrachtet und bewertet werden, sondern Maßstab |22|müssen die Ziele und erreichbaren Wünsche der Betroffenen sein sowie die notwendigen Schritte zur Zielerreichung. Um erfolgreich kooperieren zu können, benötigen alle Beteiligten einen klaren Kommunikationsstil. Weiterhin sind Konfliktlösungskompetenzen ein zentrales Thema, da es im Team auszuhandeln gilt, welche Vorgehensweise verbindlich festgelegt wird. Im Nachgang bildet der kontinuierliche und klare Informationsfluss die weitere Basis für eine planvolle und effektive Zusammenarbeit.
Neben dieser positiven Grundhaltung wäre es wünschenswert, wenn die einzelnen Professionen neben der eigenen Fachlichkeit einen realistischen Überblick über die Gesamtsituation des zu behandelnden Menschen gewinnen können, um sachlich einzuschätzen, welche Interventionen in welcher Reihenfolge benötigt werden. Weiterhin gilt es, die Leistungen in der individuellen Versorgung regelmäßig zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen. Dazu muss allen bekannt sein, welches Teammitglied welche Leistungen erbringen kann, einschließlich eines klaren Verständnisses der eigenen Rolle. Kernkompetenzen sind somit auch Flexibilität und vernetztes Denken (Klapper, 2017).
Auch wir beobachten in unserem multiprofessionellen Arbeitsalltag vielfältige Konflikte und Missverständnisse zwischen den verschiedenen Berufsgruppen, die oft auf mangelnder Kommunikation oder Unkenntnis der Gesamtsituation beruhen. Verbindliche und allgemein akzeptierte Absprachen sollten das Fundament für die gemeinsame Zusammenarbeit bilden. Das beinhaltet auch das Verständnis für andere Berufszweige und die Grenzen und Möglichkeiten, die sich aus diesem Kontext ergeben. Bislang ist das noch keine anhaltend gelebte Praxis.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die eigene Profession und deren Handlungsweise einem am nächsten liegt. Legt man aber die bestmögliche Therapie der hilfesuchenden Personen als Motivation zugrunde, erfordert es ein solidarisches Vorgehen und eine Priorisierung, orientiert an den dringendsten Belangen der Patient*innen. Das bedeutet, dass jemand aus seiner professionellen Sicht heraus Problemlagen identifizieren kann, die aus einem anderen Blickwinkel ggf. nicht geteilt bzw. anders priorisiert werden. Nur die gemeinsame Verortung der unterschiedlichen Problemlagen im Gesamtkontext der Situation führt zu einer bestmöglichen Vorgehensweise.
Und daher kann und wird es immer wieder vorkommen, dass die persönlichen Aufgabenfelder und die damit verbundenen Interventionen eines jeden im Gesamtzusammenhang betrachtet nachrangig sind. Das sagt jedoch nichts über die Wichtigkeit oder den Stellenwert der jeweiligen Profession aus, sondern zunächst einmal nur etwas über die Dringlichkeit. Vorrangig geht es darum, gemeinschaftlich die dringlichsten Ziele der Betroffenen als erstes zu verfolgen und durch ständiges Evaluieren alle nachrangigen Interaktionen zu steuern. Inhaltlich sollte dabei transparent sein, welche Interventionen zunächst nötig sind, um ein Fundament für weitere Behandlungsmöglichkeiten zu bilden.
Damit diese Zusammenarbeit gelingt, muss die Gleichrangigkeit und Gleichbedeutsamkeit aller am Prozess teilnehmenden Personen als Voraussetzung anerkannt werden. Es erfordert von allen Seiten ausreichende Weitsicht sowie die Bereitschaft, sich auf Diskussionen einzulassen und daraus abgeleitet ein multiprofessionelles (Be-)Handeln zu entwickeln. Multiprofessionalität bedeutet nicht nur das Vertreten-sein verschiedener Professionen, sondern vielmehr die gegenseitige Unterstützung und gemeinschaftliche Findung der besten Optionen. Wenn allen Beteiligten dann noch bewusst ist, dass es nicht die eine Problemlösestrategie gibt, sondern ein Justieren, Ausprobieren und Anpassen immer dazugehört, sollte dieses Bewusstsein allen Beteiligten ermöglichen, die nötige Gelassenheit an den Tag zu legen.
Da auch Konkurrenzgedanken zu Missverständnissen und dem Verhaften in der eigenen |23|Meinung führen können, scheint Sicherheit und Klarheit über die eigene Position und den gleichberechtigten Stellenwert im Team eine entscheidende Rolle zu spielen. Sind sich alle Teilhabenden ihrer Position sicher, fühlen sich anerkannt und wertgeschätzt, werden dadurch oftmals potenzielle Widerstände von vornherein vermieden.
Selbstverständlich entsteht eine solche Arbeitsatmosphäre nicht von alleine: Essenziell ist dafür neben der Ressource Zeit das Ernstnehmen dieser Aspekte und Wahrnehmen sowie Erkennen von Ideen und Wünschen der Teammitglieder. Neben den einzelnen Mitarbeitenden sind v. a. auch Menschen mit Führungsverantwortung in der Pflicht, Raum und Zeit bereit zu stellen, um diese Prozesse in Gang zu bringen und aufrecht zu erhalten.
Besonders zu Beginn einer Zusammenarbeit erfordert eine solche Haltung gegenüber sich selbst und gegenüber den Kolleg*innen und Patient*innen einen gewissen Kraftaufwand. Wenn diese Denkweise jedoch einmal zur Grundhaltung gehört, profitieren alle Beteiligten davon und fühlen sich deutlich entlastet.
Barth, V. (2011). Sucht und Komorbidität. Grundlagen für die stationäre Therapie. Heidelberg: Ecomed Medizin.
Bühringer, G., Behrendt, S., Hoch, E., Perkonigg, A. & Sassen, M. (2009). Versorgung von Personen mit Substanzstörungen in Deutschland. Allgemeine Strukturfragen und die Einbeziehung der Psychotherapeuten. Sucht Aktuell, 16, 44–47.
Klapper, B. (2017). Zusammenarbeit für den Patienten – noch keine Selbstverständlichkeit. Verhaltenstherapie & Psychosoziale Praxis, 49(4), 943–950.
Oliva, H. & Walter-Hamann, R. (2013). Suchthilfe in Netzwerken. Praxishandbuch zu Strategie und Kooperation. Freiburg im Breisgau: Lambertus.
Trost, A. & Schwarzer, W. (2009). Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie für psychosoziale und pädagogische Berufe. Dortmund: Borgmann.
Melanie Wolff
Esist zu beobachten, dass der Konsum von Suchtmitteln wechselnden Tendenzen unterliegt. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) werden regelmäßig Studien durchgeführt, welche eine fundierte Datengrundlage zur Epidemiologie des Suchtmittelkonsums aufzeigen.
Die verbreitetste Abhängigkeitserkrankung stellt weiterhin die Alkoholabhängigkeit dar. Sowohl bei der stationären als auch der ambulanten Behandlung von Suchterkrankungen ist die Alkoholabhängigkeit – als Hauptdiagnose – der häufigste Grund für die Inanspruchnahme von Hilfen. Hierzulande liegt der riskante Alkoholkonsum von Männern bei 18 Prozent und der von Frauen bei 14 Prozent (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2019).
Auch wenn die Anzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Alkoholkonsum in den letzten 20 Jahren insgesamt leicht gesunken ist, sterben in Deutschland jährlich annähernd 74 000 Menschen durch riskanten Alkoholkonsum oder durch den kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V., 2019). Als Todesursache gelten Erkrankungen, die entweder vollständig im Alkoholkonsum begründet sind oder für die der Alkoholkonsum einen Risikofaktor darstellt.
Bei illegalen Drogen lag die Anzahl der Todesfälle 2019 bei 1398 Menschen. Das sind 9,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei traten die meisten drogenbedingten Todesfälle unter Opioidkonsum und bei mit Opioiden verbundenem Mischkonsum auf. Besonders erwähnenswert sind hier die Sterbefälle aufgrund von Langzeitschädigungen in Kombination mit Intoxikationsfolge: Hier gibt es einen bedeutsamen Anstieg seit dem letzten Jahr von 38 auf 172 (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2020).
Der Opioidkonsum bei Erwachsenen in Deutschland zeigt für die vergangenen 20 Jahre einen leicht wellenförmigen Verlauf ohne eindeutige Tendenz. Die Zahl der Konsumierenden, die zumindest einen einmaligen Gebrauch vornahmen, war 2018 mit 1,7 Prozent auf dem höchsten Stand seit 2009. Aktuelle Schätzungen geben die Anzahl der opioidabhängigen Menschen mit etwa 166 000, aufgeschlüsselt auf ca. 42 000 Frauen und ca. 124 000 Männer an.
Im Substitutionsregister wurden im Jahr 2018 rund 89 600 An-, Ab- bzw. Ummeldungen erfasst. Diese hohe Zahl lässt sich auch darauf zurückführen, dass mehrfach dieselben Patient*innen an- und wieder abgemeldet wurden. Ein Grund hierfür kann z. B. der Wechsel der Substitutionspraxis sein. Ebenso wie beim Opioidkonsum zeigt sich beim Konsum von Cannabis bei Erwachsenen ein wellenförmiger Verlauf, hier jedoch mit ansteigenden Prävalenzen des Konsums.
Studien zufolge entwickeln etwa neun Prozent aller erwachsenen Cannabiskonsumierenden eine Abhängigkeit. Diese Zahl steigt auf 17 Prozent, wenn der Konsum bereits in der Jugend beginnt und bis zu 50 Prozent, wenn Cannabis täglich konsumiert wird. Die Fallzahlen der begonnenen Behandlungen in Deutschland im Jahr 2017 umfasste 28 518 im ambulanten und 2893 im stationären Kontext. Davon |26|waren 84 Prozent Männer und 16 Prozent Frauen. Das durchschnittliche Alter der Konsumierenden lag hier bei 25 Jahren im ambulanten Bereich und 28 Jahren in der stationären Behandlung. Damit stellen Cannabiskonsumierende die jüngste Klientel im Suchthilfebereich dar (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2019).
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten besitzen vier bis fünf Prozent der Gesamtverordnungsspanne ein Abhängigkeitspotenzial. Vor allem Benzodiazepine und sogenannte Z-Substanzen (auch „Z-Drugs“, Benzodiazepinrezeptoragonisten oder Non-Benzodiazepine genannt, z. B. Zolpidem und Zopiclon) bilden hier das größte Risiko (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2019).
In Bezug auf Missbrauch und Abhängigkeit von Schlafmitteln und Tranquilizern, die v. a. durch eine langfristige Anwendung entstehen, belaufen sich die Schätzungen in Deutschland auf etwa 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen. Die Konsumierenden sind zumeist weiblich und in fortgeschrittenem Alter. Daneben sind ca. 300 000 bis 400 000 Menschen von anderen Medikamenten abhängig (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V., 2019).
Der Gebrauch von neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) wurde erstmalig 2015 erhoben: In diesem Jahr hatten 2,8 Prozent der Erwachsenen schon einmal NPS konsumiert. Im Jahr 2018 waren es 2,6 Prozent. Bislang liegen jedoch keine neueren Zahlen vor, sodass keine Aussage zu einem Trend diesbezüglich getroffen werden kann.
Auch der Konsum von Methamphetamin (auch bekannt als „Crystal Meth“) wurde 2015 erstmalig untersucht. Hier gab es ebenso kaum Veränderungen im Konsumverhalten: 2015 gaben 0,6 Prozent der Erwachsenen in Deutschland an, einmalig Methamphetamin konsumiert zu haben, 2018 lag der Prozentsatz bei 0,8. Weitere Untersuchungen liegen bislang nicht vor (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2019).
Ein Blick auf die Glücksspielthematik in Deutschland zeigt für das Jahr 2017 einen Umsatz von 46,3 Milliarden Euro, was einem 2,5-prozentigem Anstieg im Vergleich zu 2016 entspricht. Dabei werden die höchsten Erträge an Geldspielautomaten in Gaststätten und Spielhallen erzielt. Es werden zusammenfassend 7,1 Milliarden Euro Bruttospielbetrag erzielt, was einen Anteil von 58 Prozent am Gesamtmarkt darstellt (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V., 2019). In Deutschland haben gut 500 000 Menschen ein problematisches oder pathologisches Glücksspielverhalten. Besonders gefährdet sind dabei Personen mit einem niedrigen Bildungsniveau, einem Lebensalter bis 25 Jahren, einem geringen Haushaltseinkommen und Männer mit Migrationshintergrund (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2019).
Bei der ebenfalls stoffungebundenen Suchtform „Internet Gaming Disorder“ (diese wird im Jahr 2022 in die ICD-11 aufgenommen) fanden sich 2015 unter jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren 2,8 Prozent mit Computerspiel- oder Internetabhängigkeit, ohne Unterschiede in Bezug auf die Geschlechterverteilung (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2019).
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (2019). DHS Jahrbuch Sucht – Daten und Fakten. Verfügbar unter https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/news/PM_Daten_und_Fakten_DHS_Jahrbuch_Sucht_2019.pdf
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung (Hrsg.). (2019). Drogen- und Suchtbericht 2019. Berlin: Eigenverlag.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung (Hrsg.). (2020). Drogen- und Suchtbericht 2020. Berlin: Eigenverlag.
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS). Jahrbuch Sucht. Verfügbar unter https://www.dhs.de/unsere-arbeit/jahrbuch-sucht
Die Drogenbeauftrage der Bundesregierung. (2021). Drogenbeauftragte.de. Verfügbar unter https://www.drogenbeauftragte.de
Epidemiological Survey of Substance Abuse (ESA). (2021). Esa-survey.de. Verfügbar unter https://www.esa-survey.de/
Winfried Looser
Am 18. Dezember 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die neue EU-Drogenstrategie 2021–2025. In der zugehörigen Anlage heißt es in der Einführung unter Punkt 2.: „Ziel der Drogenstrategie ist es, das Wohl der Gesellschaft und des Einzelnen zu wahren und zu steigern, […] und die Gesundheitskompetenz zu verbessern. Im Rahmen der Strategie wird ein evidenzbasierter, integrierter und multidisziplinärer Ansatz in Bezug auf das Drogenphänomen auf nationaler Ebene, EU-Ebene und internationaler Ebene verfolgt“ (Rat der Europäischen Union, 2020, S. 2).
Zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz und der Umsetzung neuer (meist medizinischer) Erkenntnisse in den Versorgungsalltag von Klinik und Praxis, hat sich in Deutschland die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF, 2021) der Veröffentlichung nationaler Leitlinien unter Berücksichtigung internationaler Qualitätskriterien verpflichtet (Abb. 3-1).
Das gemeinsam vom Ärztlichen Zentrum für die Qualität in der Medizin (ÄZQ) und AWMF getragene „Programm für Nationale Versorgungsleitlinien (NVL)“ definiert auf seiner Internetseite Leitlinien als „systematisch entwickelte Aussagen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung von Ärzten und ggf. anderen Gesundheitsberufen sowie Patienten für eine angemessene Vorgehensweise bei vorgegebenen Gesundheitsproblemen. Sie sind Orientierungshilfen im Sinne von Handlungs- und Entscheidungskorridoren“ (Programm für Nationale Versorgungsleitlinien (NVL), 2016). Leitlinien setzen neu erarbeitete Erkenntnisse in nachvollziehbarer Weise in praktisches Handeln um und werden deshalb regelmäßig aktualisiert und erweitert.
Abbildung 3-1: Qualitätsstandards (© Foto: Thomas Hax-Schoppenhorst)
Die AWMF unterscheidet Leitlinien methodisch mittels einer vierstufigen S-Klassifika|30|tion. Diese bildet zugleich auch unterschiedliche Entwicklungsprozesse im Verfahren der Konsensfindung (beteiligte Interessengruppen, methodologische Exaktheit, Grad der generellen Anwendbarkeit u. a.) und unterschiedliche Evidenzstärken ab:
Stufe S1 bezeichnet Handlungsempfehlungen von Fachgruppen, die Konsensbildung findet in einem informellen Verfahren statt.
S2k bezeichnet konsensbasierte Leitlinien mit einem repräsentativen Gremium und einer strukturierten Konsensfindung.
S2e bezeichnet evidenzbasierte Leitlinien mit einer systematischen Recherche, Auswahl und Bewertung von Literatur.
S3 bezeichnet evidenz- und konsensbasierte Leitlinien mit allen Elementen der vorhergehenden Stufen S2k und S2e (Cochrane Deutschland, 2021).
Im Bereich der Behandlung suchtmittelabhängiger Menschen finden derzeit die in Kasten 3-1 aufgeführten Leitlinien Anwendung. Weitere zu beachtende Standards für die Substitutionsbehandlung drogenabhängiger Menschen zeigt Kasten 3-2.
Kasten 3-1: Leitlinien für die Suchtmittelbehandlung
S1-Leitlinie „Delir und Verwirrtheitszustände inklusive Alkoholentzugsdelir“ (Maschke et al., 2020)
S3-Leitlinie „Screening, Diagnostik und Behandlung alkoholbezogener Störungen“ (DGPPN, 2020a)
S3-Leitlinie „Methamphetamin-bezogene Störungen“ (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2016)
S3-Leitlinie „Medikamentenbezogene Störungen“ (DGPPN, 2020b)
S3-Leitlinie „Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung“ (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V., 2021)
S2k-Leitlinie „Notfallpsychiatrie“ (DGPPN, 2019).
Folgende Leitlinien sind als Vorhaben bei der AWMF angemeldet: die Leitlinie „Behandlung Cannabis-bezogener Störungen“ (am 1. Oktober 2020), die Leitlinie „Opioidbezogene Störungen“ (am 11. Januar 2021) und die Leitlinie „Psychosen mit komorbider substanz-bezogener Störung“ (am 11. Januar 2021).
Kasten 3-2: Standards für die Substitutionsbehandlung drogenabhängiger Personen (BÄK, 2017a, 2017b)
„Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger“ vom 27./28. April 2017 inklusive „Anhang zur Patientenaufklärung“
„Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln vom 20. Januar 1998“ (BtMVV, 1998).
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. (Hrsg.). (2021). S3-Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung. Verfügbar unter https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/076-006.html
Cochrane Deutschland. (2021). Leitlinien. Verfügbar unter https://www.cochrane.de/de/leitlinien
DGPPN, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) & Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). (2019). S2k-Leitlinie „Notfallpsychiatrie“. Verfügbar unter https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/038-023l_S2k_Notfallpsychiatrie_2019-05_1.pdf
DGPPN, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde & Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-SUCHT). (2020a). Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen. Verfügbar unter https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/076-001.html
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) & Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht). (2020b). S3-Leitlinie Medikamentenbezogene Störungen. Verfügbar unter https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/038-025l_S3_Medikamtenbezogene-Stoerungen_2021-01.pdf
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesärztekammer (BÄK) & Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). (2016). S3-Leitlinie Methamphetamin-bezogene Störungen. Verfügbar unter https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/038-024l_S3-Methamphetamin-bezogene-Stoerungen-2016-11.pdf
Maschke, M., Duning, T., Hansen, H.-C., Kastrup, O., Ransmayr, G. & Müller, T. (2020). Delir und Verwirrtheitszustände inklusive Alkoholentzugsdelir, S1-Leitlinie. Verfügbar unter Crossrefhttps://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/030-006l-S1_Delir-und-Verwirrtheitszustaende-Alkoholentzugsdelir_2021-01.pdf
Programm für Nationale Versorgungsleitlinien (NVL). (2016). Definitionen. Verfügbar unter https://www.leitlinien.de/hintergrund/leitliniengrundlagen#leitlinienbewertung
Rat der Europäischen Union. (2020). EU-Drogenstrategie 2021–2025. Verfügbar unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14178-2020-INIT/de/pdf
BÄK, Bundesärztekammer. (2017a). Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger. Vom Vorstand der Bundesärztekammer in seiner Sitzung am 27./28. April 2017 verabschiedet, mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 2. Oktober 2017 in Kraft getreten. Verfügbar unter https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/RL/Substitution.pdf
BÄK, Bundesärztekammer. (2017b). Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger. Anhang zur Patientenaufklärung. Verfügbar unter https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/RL/Substitution-Anhang-Patientenaufklaerung.pdf
BtMVV, Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. (1998). Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln. Zuletzt geändert am 2. Juli 2018. Verfügbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/BJNR008000998.html
Winfried Looser und Melanie Wolff
Mit Hilfe von Klassifikationssystemen werden Krankheitsbilder, Symptome und beschwerdenerzeugende Zustände objektiv dargestellt. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die gängigsten Klassifikationen: ICD, DSM, ICF und NANDA-I in Abb. 4-1, S. 38.
Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
Die ICD-10-GM (International Classification Of Disease – ICD-10-GM 2021; mit Aktualisierung vom 11.11.2020) (BfArM, 2020, S. 154–204) wird zur Kodierung der Diagnosen im ambulanten und stationären Bereich eingesetzt. Psychische Erkrankungen sind durch F-Codes charakterisiert. Wichtig ist die getroffene Unterscheidung zwischen akuter Intoxikation, schädlichem Gebrauch und Abhängigkeitssyndrom.
„Exkl.: Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen (F55.-)“ (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2020).
Für das das Vorliegen eines Abhängigkeitssyndroms infolge eines Substanzkonsums müssen nach ICD-10 drei der folgenden fünf Kriterien vorliegen: übermächtiges Verlangen (Craving), Kontrollverlust hinsichtlich Konsummenge und -dauer, körperliche Entzugserscheinungen, Toleranzentwicklung (Dosissteigerung oder Toleranzentwicklung), Aufgabe von Interessen oder Aktivitäten zugunsten des Substanzkonsums, Konsum trotz Schädigung. Diese müssen entweder dauerhaft in einem Zeitraum von einem Monat oder immer wieder im Zeitraum eines Jahres vorliegen (Benkert & Hippius, 2011).
Systematik der Diagnosen
F10.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol […]
F11.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide […]
Benutze im Geltungsbereich des § 17d KHG (eine) zusätzliche Schlüsselnummer(n) aus U69.3-!, um einen intravenösen (U69.30!) oder nichtintravenösen (U69.31!) Heroinkonsum oder einen intravenösen Konsum sonstiger Opioide (U69.32!) anzugeben.
F12.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide […]
Benutze im Geltungsbereich des § 17d KHG eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.32!), um einen intravenösen Konsum anzugeben.
F13.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika […]
Benutze im Geltungsbereich des § 17d KHG eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.32!), um einen intravenösen Konsum anzugeben.
F14.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain […]
Benutze im Geltungsbereich des § 17d KHG eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.32!), um einen intravenösen Konsum anzugeben.
F15.- Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein […]
|34|Benutze im Geltungsbereich des § 17d KHG (eine) zusätzliche Schlüsselnummer(n) aus U69.3-!, um einen intravenösen (U69.33!) oder nichtintravenösen (U69.34!) Konsum (Meth-)Amphetamin-haltiger Stoffe oder einen intravenösen (U69.35!) oder nichtintravenösen (U69.36!) Konsum sonstiger Stimulanzien außer Koffein anzugeben.
F16.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene […]
Benutze im Geltungsbereich des § 17d KHG eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.32!), um einen intravenösen Konsum anzugeben.
F17.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak […]
F18.- Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel […]
F19.- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen […]
Diese Kategorie ist beim Konsum von zwei oder mehr psychotropen Substanzen zu verwenden, wenn nicht entschieden werden kann, welche Substanz die Störung ausgelöst hat. Diese Kategorie ist außerdem zu verwenden, wenn eine oder mehrere der konsumierten Substanzen nicht sicher zu identifizieren oder unbekannt sind, da viele Konsumenten oft selbst nicht genau wissen, was sie einnehmen.
Inkl.: Missbrauch von Substanzen o.n.A. Benutze im Geltungsbereich des § 17d KHG (eine) zusätzliche Schlüsselnummer(n) aus U69.3-!, um einen intravenösen (U69.30!) oder nichtintravenösen (U69.31!) Heroinkonsum oder einen intravenösen Konsum sonstiger psychotroper Substanzen (U69.32!) oder einen intravenösen (U69.33!) oder nichtintravenösen (U69.34!) Konsum (Meth-)Amphetamin-haltiger Stoffe oder einen intravenösen (U69.35!) oder nichtintravenösen (U69.36!) Konsum sonstiger Stimulanzien außer Koffein anzugeben (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2020, S. 162).
Die folgenden vierten Stellen sind bei den Kategorien F10-F19 zu benutzen:
.0 Akute Intoxikation [akuter Rausch]
Exkl.: Intoxikation im Sinne einer Vergiftung (T36-T50).
Ein Zustandsbild nach Aufnahme einer psychotropen Substanz mit Störungen von Bewusstseinslage, kognitiven Fähigkeiten, Wahrnehmung, Affekt und Verhalten oder anderer psychophysiologischer Funktionen und Reaktionen. Die Störungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit den akuten pharmakologischen Wirkungen der Substanz und nehmen bis zur vollständigen Wiederherstellung mit der Zeit ab, ausgenommen in den Fällen, bei denen Gewebeschäden oder andere Komplikationen aufgetreten sind. Komplikationen können ein Trauma, Aspiration von Erbrochenem, Delir, Koma, Krampfanfälle und andere medizinische Folgen sein. Die Art dieser Komplikationen hängt von den pharmakologischen Eigenschaften der Substanz und der Aufnahmeart ab. […]
1 Schädlicher Gebrauch
Konsum psychotroper Substanzen, der zu Gesundheitsschädigung führt. Diese kann als körperliche Störung auftreten, etwa in Form einer Hepatitis nach Selbstinjektion der Substanz oder als psychische Störung z. B. als depressive Episode durch massiven Alkoholkonsum. […]
2 Abhängigkeitssyndrom
Eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln. Typischerweise besteht ein starker Wunsch, die Substanz einzunehmen, Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren, und anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen. Dem Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben. Es entwickelt sich eine Toleranzerhöhung und manchmal ein körperliches Entzugssyndrom. Das Abhängigkeitssyndrom kann sich auf einen einzelnen Stoff beziehen (z. B. Tabak, |35|Alkohol oder Diazepam), auf eine Substanzgruppe (z. B. opiatähnliche Substanzen), oder auch auf ein weites Spektrum pharmakologisch unterschiedlicher Substanzen. […]
3 Entzugssyndrom
Es handelt sich um eine Gruppe von Symptomen unterschiedlicher Zusammensetzung und Schwere nach absolutem oder relativem Entzug einer psychotropen Substanz, die anhaltend konsumiert worden ist. Beginn und Verlauf des Entzugssyndroms sind zeitlich begrenzt und abhängig von der Substanzart und der Dosis, die unmittelbar vor der Beendigung oder Reduktion des Konsums verwendet worden ist. Das Entzugssyndrom kann durch symptomatische Krampfanfälle kompliziert werden. […]
4 Entzugssyndrom mit Delir
Ein Zustandsbild, bei dem das Entzugssyndrom (siehe vierte Stelle .3) durch ein Delir, (siehe Kriterien für F05.-) kompliziert wird. Symptomatische Krampfanfälle können ebenfalls auftreten. Wenn organische Faktoren eine beträchtliche Rolle in der Ätiologie spielen, sollte das Zustandsbild unter F05.8 klassifiziert werden. […]
5 Psychotische Störung
Exkl.: Durch Alkohol oder psychoaktive Substanzen bedingter Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung (F10-F19, vierte Stelle .7)
Eine Gruppe psychotischer Phänomene, die während oder nach dem Substanzgebrauch auftreten, aber nicht durch eine akute Intoxikation erklärt werden können und auch nicht Teil eines Entzugssyndroms sind. Die Störung ist durch Halluzinationen (typischerweise akustische, oft aber auf mehr als einem Sinnesgebiet), Wahrnehmungsstörungen, Wahnideen (häufig paranoide Gedanken oder Verfolgungsideen), psychomotorische Störungen (Erregung oder Stupor) sowie abnorme Affekte gekennzeichnet, die von intensiver Angst bis zur Ekstase reichen können. Das Sensorium ist üblicherweise klar, jedoch kann das Bewusstsein bis zu einem gewissen Grad eingeschränkt sein, wobei jedoch keine ausgeprägte Verwirrtheit auftritt. […]
6 Amnestisches Syndrom
Exkl.: Nicht alkoholbedingte(s) Korsakow-Psychose oder -Syndrom (F04)
Ein Syndrom, das mit einer ausgeprägten andauernden Beeinträchtigung des Kurz- und Langzeitgedächtnisses einhergeht. Das Immediatgedächtnis ist gewöhnlich erhalten, und das Kurzzeitgedächtnis ist mehr gestört als das Langzeitgedächtnis. Die Störungen des Zeitgefühls und des Zeitgitters sind meist deutlich, ebenso wie die Lernschwierigkeiten. Konfabulationen können ausgeprägt sein, sind jedoch nicht in jedem Fall vorhanden. Andere kognitive Funktionen sind meist relativ gut erhalten, die amnestischen Störungen sind im Verhältnis zu anderen Beeinträchtigungen besonders ausgeprägt. […]
7 Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung
Exkl.: Alkohol- oder substanzbedingt: Korsakow-Syndrom (F10-F19, vierte Stelle .6); psychotischer Zustand (F10-F19, vierte Stelle .5)
Eine Störung, bei der alkohol- oder substanzbedingte Veränderungen der kognitiven Fähigkeiten, des Affektes, der Persönlichkeit oder des Verhaltens über einen Zeitraum hinaus bestehen, in dem noch eine direkte Substanzwirkung angenommen werden kann. Der Beginn dieser Störung sollte in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch der psychotropen Substanz stehen. Beginnt das Zustandsbild nach dem Substanzgebrauch, ist ein sicherer und genauer Nachweis notwendig, dass der Zustand auf Effekte der psychotropen Substanz zurückzuführen ist. Nachhallphänomene (Flashbacks) unterscheiden sich von einem psychotischen Zustandsbild durch ihr episodisches Auftreten, durch ihre meist kurze Dauer und das Wiederholen kürzlich erlebter alkohol- oder substanzbedingter Erlebnisse. […]
8 Sonstige psychische und Verhaltensstörungen
|36|9 Nicht näher bezeichnete psychische und Verhaltensstörung (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2020, S. 161).
Bei der Darstellung der „Störungen im Zusammenhang mit psychotropen Substanzen und abhängigen Verhaltensweisen“ (American Psychiatric Association, 2018, S. 661) wird im DSM-5 der Begriff „Abhängigkeit“ vermieden. Die Störung wird nach Anzahl der Symptome in drei Schweregrade eingeteilt. Störungen im Zusammenhang mit multiplen Substanzen sind im DSM-5 nicht explizit berücksichtigt.
Traf das DSM-IV noch die Unterscheidung zwischen Substanzabhängigkeit und -missbrauch als einem unangepassten Muster von Substanzgebrauch (einschließlich der Manifestation mindestens eines von vier aufgeführten Kriterien in einem 12-Monats-Zeitraum), so wurden beide im DSM-5 in der Kategorie „Substanzkonsumstörung“ zusammengefasst.
Es müssen nun mindestens zwei der folgenden Kriterien innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten vorliegen. Je nach Anzahl erfüllter Kriterien erfolgt eine Unterscheidung in leichtgradige (2–3 Kriterien), mittelgradige (4–5 Kriterien) und schwergradige Störung (6 oder mehr Kriterien):
„1.Wiederholter Konsum, welcher zu einem Versagen in der Erfüllung wichtiger Verpflichtungen in den Bereichen Arbeit, Schule oder zu Hause führt.
2.Wiederholter Konsum, obwohl dieser zu einer physischen Schädigung führt.
3.Wiederholter Konsum trotz wiederkehrender sozialer oder interpersoneller Probleme.
4.Toleranzentwicklung, die durch eine verminderte Wirkung oder nötige Dosissteigerung gekennzeichnet ist.
5.Entzugssymptome bei Nicht-Konsum der Substanz oder Vermeidung von Entzugssymptomen durch erneuten Substanzkonsum.
6.Höherer Konsum oder länger andauernder Konsum als ursprünglich geplant (Kontrollverlust).
7.Anhaltender Wunsch, die Substanz zu konsumieren, oder erfolglose Versuche der Kontrolle des Konsums.
8.Erhöhter Zeitaufwand für die Beschaffung und den Konsum der Substanz, sowie längere Dauer einer Erholung von der Wirkung nach Substanzkonsum.
9.Vernachlässigung wichtiger Aktivitäten oder Reduktion von Aktivitäten zugunsten des Substanzkonsums.
10.Fortgesetzter Konsum trotz Kenntnis der negativen gesundheitlichen Folgen (physisch oder psychisch).
11.Ausgeprägtes Verlangen oder starker Drang, die Substanz zu konsumieren (Craving)“ (Baumgärtner & Soyka, 2014, S. 13).
ICF ist die Abkürzung für „International Classification of Functioning, Disability and Health“, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelt wurde. Die deutschsprachige Version lautet „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“, welche von Fachleuten aus dem deutschsprachigen Raum angefertigt wurde. Aufgrund der internationalen Anerkennung wurde die Abkürzung ICF beibehalten.
Inhalte
In Deutschland findet die ICF auf rechtlicher Ebene im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX; Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) Beachtung. Jedoch ist der Behinderungsbegriff der ICF „der Oberbegriff zu jeder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit eines Menschen“ und damit umfänglicher als der Begriff im neunten Sozialgesetzbuch (§ 2 SGB IX). Es werden Bereiche klassifiziert, in denen Behinderungen auftreten können. Der Anspruch ist, dass sowohl positive wie auch nega|37|tive Bilder der Funktionsfähigkeit erstellt werden können – die sogenannte Ressourcen- und Defizitorientierung.
Mit der Klassifikation gemäß ICF soll eine einheitliche Darstellung von Gesundheit und von mit Gesundheit zusammenhängenden Faktoren beschrieben werden und damit eine Ergänzung zum ICD-10 (Abkürzung für die „Internationale Klassifikation der Krankheiten“, 10. Revision) geschaffen werden. Es werden keine Personen klassifiziert, sondern deren individuelle Situation.
Dadurch sind die Rahmenbestimmungen für die Herstellung von Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen festgehalten worden. Mittels ICF werden Informationen in zwei Bereiche gegliedert:
Komponenten der Funktionsfähigkeit und Behinderung: In Bezug auf Körperfunktionen und -strukturen zum einen und zum anderen auf Bereiche der Aktivität und Partizipation (Teilhabe), sowohl in individueller als auch in gesellschaftlicher Hinsicht sowie
Komponenten der Kontextfaktoren: Persönliche und umweltbezogene Förderfaktoren und Barrieren.
Es besteht eine Wechselwirkung zwischen den Komponenten (DIMDI, 2005).
„Eine Person gilt als funktional gesund,
wenn vor ihrem gesamten Lebenshintergrund (Konzept der Kontextfaktoren) ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des mentalen Bereiches) und Körperstrukturen denen des gesunden Menschen entsprechen (Konzept der Körperfunktionen und Strukturen).
wenn sie alles tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsprobleme erwartet wird (Konzept der Aktivitäten).
wenn sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen der Körperfunktionen oder Körperstrukturen oder der Aktivitäten erwartet wird“ (Pantućek, 2012, S. 287).
Bedeutung für die Behandlung
Das bio-psycho-soziale Modell der WHO wurde mit der ICF erweitert und dadurch besser an die Lebenswirklichkeit von Betroffenen angepasst. Nach dem Modellverständnis in der ICF sind somatische, psychische und soziale Aspekte von Krankheit potenziell gleichrangig. Der einzelne Mensch wird dadurch in seiner bio-psycho-sozialen Komplexität gesehen. Damit wird die vielschichtige Fragestellung, wie Störungen der Gesundheit die betroffenen Menschen in ihrer Teilhabe am Leben beeinflussen, zu einem neuen handlungsleitenden Aspekt.
Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung sind häufig von vielschichtigen Folgeproblemen betroffen. Neben körperlichen Folgeerkrankungen gibt es auch Problemlagen, welche die Lebensumwelt betreffen: seien es Probleme in der Partnerschaft oder Familie, finanzielle Probleme oder Schwierigkeiten am Arbeitsplatz.
Diese vielfältigen Aufgabenbereiche erfordern ein gut koordiniertes Handeln zwischen den einzelnen Fachrichtungen, Einrichtungen und Versorgungsbereichen. Die Grundlage dafür bildet die ICF ab und ermöglicht damit eine verbesserte multiprofessionelle Kommunikation. Zudem enthält die ICF auch die personale Ebene, sodass die subjektive Sicht des Patienten einbezogen wird.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, die individuell vorliegenden gesundheitlichen, beruflichen und alltäglichen Beeinträchtigungen über die Krankheitsdiagnose hinaus zu beachten und den Betroffenen die Behandlungsplanung transparent und nachvollziehbar zu vermitteln, um deren Initiative und Eigenverantwortung zu fördern (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 2006).
Bezogen auf Abhängigkeitserkrankungen bedeutet die Anwendung der ICF, dass alle Kontextfaktoren während der Behandlung beleuchtet und einbezogen werden. Eine Beein|38|trächtigung der funktionalen Gesundheit kann neue gesundheitliche Probleme verursachen.
Funktionale Gesundheit meint, wie bereits beschrieben, dass die Faktoren (Teilhabe eines Menschen, Aktivitäten, Körperstrukturen und Körperfunktionen, Gesundheitsprobleme oder Krankheiten und Kontextfaktoren) zueinander in Beziehung gesetzt werden. Es wird ein Überblick über diese Faktoren mit ihren Wechselwirkungen möglich. So kann z. B. eine lange Arbeitslosigkeit bei einem bis dahin abstinenten Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung eine Rückfälligkeit begünstigen. Ebenfalls können Störungen im Bereich der Umweltfaktoren auftreten, wenn z. B. ein erkrankter Mensch die Unterstützung von Familie und Freunden verliert, wodurch sich weitere Problembereiche erschließen (DIMDI, 2005).
Die Nordamerikanische Pflegediagnosenvereinigung International (NANDA-I) entwickelt das bekannteste, weit verbreitetste und am besten validierte System pflegerischer Diagnosen. „Eine Pflegediagnose stellt eine klinische Beurteilung der Reaktion eines Individuums, einer Familie, einer Gruppe oder einer Gemeinde auf Gesundheitszustände/Lebensprozesse dar oder die Beurteilung der Gefährdung für eine solche Reaktion. Eine Pflegediagnose bildet die Grundlage zur Auswahl von pflegerischen Interventionen, um Ergebnisse zu erzielen, für deren Erreichung die Pflegeperson verantwortlich ist“ (Herdman & Kamitsuru, 2019, S. 65). Die Liste der diagnostischen Begriffe umfasst zurzeit 290 Pflegediagnosen. Pflegediagnosen können problem-, risiko- und entwicklungsbezogene sowie komplexe Reaktionen beschreiben. In der neuen Klassifikation (2021–2023) von Herdman et al. (2021), werden erstmals suchtspezifische Reaktionen beschrieben mit den Syndrompflegediagnosen
Abbildung 4-1: Klassifikationssysteme zur Ordnung, Systematisierung, Kodierung und Abrechnung von Suchtphänomenen (Quelle: Eigendarstellung Georg, 2021)
Acute substance withdrawal syndrome (Akutes Substanzentzugssyndrom)
Risk for acute substance withdrawal syndrome (Risiko eines akuten Substanzentzugssyndroms)
|39|Neonatal abstinence syndrome (Neonatales Abstinenzsyndrom).
Die Autorinnen des Handbuchs „Pflegediagnosen und Pflegemassnahmen“ Doenges et al. (2019) beschreiben als häufige Reaktionen auf suchtbezogene Phänomene die folgenden Pflegediagnosen (PD) in Verbindung mit
Drogenabhängigkeit/Rehabilitation (PD: Unwirksame Verleugnung, Unwirksames Coping, Machtlosigkeit, Mangelernährung, sexuelle Funktionsstörung, beeinträchtigte Familienprozesse, Verletzungsgefahr des Fötus, Wissensdefizit und gefährdendes familiäres Coping)
Drogenentzug (PD: Wahrnehmungsstörung, Verletzungsgefahr, Suizidgefahr, akuter Schmerz, beeinträchtigter Comfort, Selbstversorgungsdefizit, Schlafstörung und Fatigue)
Pränataler/m Drogenabhängigkeit/-missbrauch (PD: Mangelernährung, Gefahr einer gestörten Mutter-Fötus-Dyade, unwirksame Verleugnung, unwirksames Coping, Machtlosigkeit, chronisch geringes Selbstwertgefühl, Gefährdendes familiäres Coping)
Stimulanzienmissbrauch (PD: Mangelernährung, Infektionsgefahr, Schlafstörung, Furcht/Angst und Wahrnehmungsstörung).
Pflegediagnosen bilden den zweiten Schritt des Pflegeprozesses, der nach dem Pflegeassessment folgt, mit dem Pflegende systematisch den Gesundheitszustand eines Klienten einschätzen. Pflegediagnosen bilden die Basis, um davon Pflegeziele und Evaluationskriterien abzuleiten sowie Pflegeinterventionen zu planen und auszuführen.
American Psychiatric Association. (2018). Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen DSM-5® (2. Aufl.). Göttingen: Hogrefe.
Baumgärtner, G. & Soyka, M. (2014). Diagnostik alkoholbezogener Störungen. Schweizer Zeitschrift für Psychiatrie & Neurologie, 14(1), 12–16.
Benkert, O. & Hippius, H. (2011). Kompendium der Psychiatrischen Pharmakotherapie (8. Aufl.). Heidelberg: Springer. Crossref
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.). (2006). ICF-Praxisleitfaden. Trägerübergreifender Leitfaden für die praktische Anwendung der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) beim Zugang zur Rehabilitation. Frankfurt am Main: BAR.
BfArM, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter Beteiligung der Arbeitsgruppe ICD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) (Hrsg.). (2020). ICD-10-GM Version 2021, Systematisches Verzeichnis, Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (10. Revision, Stand: 18. September 2020). Verfügbar unter https://www.dimdi.de–Klassifikationen–Downloads–ICD-10-GM– Version 2021
DIMDI (Hrsg.). (2005). Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. ICF. Genf: WHO.
Doenges, E., Moorhouse, M. F. & Murr, A. C. (2019). Pflegediagnosen und Pflegemaßnahmen. Bern: Hogrefe.
Herdman, T. H. & Kamitsuru, S. (2019). NANDA-I-Pflegediagnosen: Definitionen und Klassifikation. Stuttgart: Recom.
Herdman, T. H., Kamitsuru, S. & Lopes, C. T. (2021). NANDA International Nursing Diagnoses. Definitions & Classification (12. Aufl.). Oxford: Wiley.
Pantućek, P. (2012). Soziale Diagnostik. Verfahren für die Praxis Sozialer Arbeit (3., aktualisierte Aufl.). Wien: Böhlau. Crossref
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz. Gesetze-im-internet.de. Verfügbar unter http://www.gesetze-im-internet.de
Melanie Wolff
Der Einsatz von Screening-Instrumenten dient der Identifizierung eines möglichen riskanten oder missbräuchlichen Konsums oder einer Abhängigkeit. Die Ergebnisse sind die Grundlage für weitere Abklärungen sowie weitergehende Beratung und Behandlung. Im Bereich der suchtmedizinischen Diagnostik gibt es eine Reihe standardisierter Testverfahren.
Die Tests werden normalerweise von den behandelnden Ärzt*innen durchgeführt, können aber auch von der betroffenen Person selbst beantwortet werden, um einen ersten Anhaltspunkt über das Konsumverhalten zu gewinnen. Als Selbsttest können diese Verfahren allerdings die ärztliche Diagnose keineswegs ersetzen. Zu den in der Praxis häufig verwendeten Testverfahren gehören:
ASSIST (Alcohol, Smoking and Substance Involvement Screening Test)
Mit dem ASSIST werden in acht Items Konsumhäufigkeit und Regelmäßigkeit diverser Substanzen erfasst. Zudem werden auch Auswirkungen auf das soziale Umfeld abgefragt (Mäder, 2020).
AUDIT (Alcohol Use Disorders Identification Test)
Der AUDIT ist ein Screening-Verfahren, das Betroffene mit hohem Alkoholkonsum identifiziert, bevor sich negative psychische, physische oder soziale Konsequenzen aufgrund des Konsums einstellen. Der Test besteht aus zehn Selbstaussagen. Die ersten drei Fragen geben Aufschluss über Trinkmenge und Konsumhäufigkeit. Die Fragen vier bis sechs behandeln die Kriterien der Alkoholabhängigkeit und die Fragen sieben bis zehn thematisieren mögliche Probleme, die im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum auftreten können. Das Testverfahren erwies sich in vielen Untersuchungen als valides Screening-Instrument. Insbesondere spricht seine Reliabilität sowohl bei jüngeren als auch bei älteren Erkrankten für seinen Einsatz. Der AUDIT wird in mehreren Leitlinien empfohlen (Babor et al., 1993).
BASIC (Brief Alcohol Screening Instrument in medical Care)
Der BASIC ist ein kurzes und treffsicheres Verfahren bestehend aus sechs Fragen, welches entwickelt wurde, um den Durchführungs- und Auswertungsaufwand im Gegensatz zum AUDIT zu reduzieren. Dabei erzielt der BASIC die gleiche Sensitivität wie der AUDIT (Bischof et al., 2007).
CAGE (Cut down, Annoyed, Guilty, Eye-opener)
Auch der CAGE-Test besticht durch seine Kürze und kann erste Anhaltspunkte liefern, um eine körperliche und/oder psychische Alkoholabhängigkeit oder einen riskanten Alkoholkonsum aufzudecken. Der Test besteht nur aus vier Fragen und liefert entsprechend kein hinreichendes Gesamtbild für eine medizinische Diagnose. Als Screening-Instrument für einen ersten Eindruck ist der Fragebogen aber für einen Selbsttest geeignet. Im Rahmen der Anamneseerhebung kann der CAGE-Test zur Identifizierung eines pathologischen Alkoholkonsums herangezogen werden (Ewing, 1984).
DIPS Open Access 1.2 (Diagnostisches Interview bei psychischen Störungen)
|42|Bei DIPS Open Access handelt es sich um einen Interviewleitfaden, der über diagnostische Elemente hinaus noch therapierelevante Angaben erhebt. Grundlage der Erhebung ist das DSM-5, jedoch wird auch eine Übertragung zum ICD-10 zur Verfügung gestellt. Weiterhin sind in diesem umfangreichen Fragenkatalog relevante Fragen zur Abklärung einer Diagnose gesondert gekennzeichnet. Die im strukturierten Interview erhobenen Daten können entweder im Leitfaden selbst erfasst werden oder in einem anhängigen Protokollbogen. Der Protokollbogen erhält die Interviewfragen nochmal in stark vereinfachter Form. Im Rahmen des Gesamtleitfadens stellt der Bereich der Abhängigkeitserkrankungen nur ein Teilkapitel dar. Die weiteren Bereiche beziehen sich auf andere psychiatrische Störungsbilder. Es liegen Einstiegsfragen zu Alkohol, Medikamenten und Drogen vor. Ferner gibt es ein Nikotinscreening und weiterführend noch Abfragen zu Störungen durch Substanz- und/oder Medikamentenkonsum sowie durch Glücksspiel (Margraf et al., 2021).
KFA (Kurzfragebogen für Alkoholgefährdete)
Der KFA ist ein reiner Selbstbeurteilungsfragebogen bestehend aus 22 Items. Sein Einsatz wird von den Verfassern zur Abklärung und Bestätigung von Alkoholabhängigkeit oder missbräuchlichem Konsum im klinischen Bereich sowie besonders in epidemiologischen Studien zur Erfassung empfohlen (Feuerlein & Küfner, 1976).
LAST (Lübecker Alkoholismus Screening Test)
Mit dem LAST wurde ebenfalls ein kurzes, aber sensitives Verfahren zur Einschätzung des Alkoholkonsums und manifester Folgeprobleme zur Verfügung gestellt. Bestehend aus sieben Fragen erzielt das Testverfahren eine bessere Sensitivität als der CAGE und ist dabei im Bereich der Aufdeckungsrate mit dem SMAST (s. u.) vergleichbar (John et al., 1992).
MALT (Münchner-Alkoholismus-Test)
Der MALT besteht aus zwei Komponenten: Zunächst folgt eine medizinische Erhebung über sieben Fragen, durchgeführt vom behandelnden Arzt. Als zweites erfolgt eine Selbsteinschätzung durch die betroffene Person mittels 24 Items (Medizinische Fachredaktion Pschyrembel, 2018).
RAFFT-Drogen (Relax, Alone, Friends, Family, Trouble)
Der RAFFT wurde in den USA entwickelt und mit guten Resultaten validiert, um riskanten, schädlichen oder abhängigen Gebrauch von Alkohol und/oder Drogen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu identifizieren. Er zeichnet sich durch seine Einfachheit aus, die eine erste, unkomplizierte Einschätzung zulässt. In der deutschsprachigen Validierungsstudie des RAFFT wurden zwei Skalen (RAFFT-Alkohol, RAFFT-Drogen) mit gleichen Fragen gebildet (Laging, 2006).
SMAST (Short Michigan Alcoholism Screening Test)
Der SMAST ist ein Selbsteinschätzungsfragebogen, welcher aus dem MAST (Michigan Alcoholism Screening Test) mit reduzierter Fragenanzahl entwickelt wurde. Dies soll die Handhabung in der Praxis vereinfachen. Der MAST besteht aus 25 Selbsteinschätzungsfragen (Selzer, 1971).
TIM (Trierer Inventar für Medikamentenabhängige)
Das TIM besteht aus 94 Items, welche die verschiedenen Aspekte der Medikamentenabhängigkeit erfassen sollen, um auf Basis der Ergebnisse den therapeutischen Prozess planen zu können (Funke et al., 2001).
Babor, T. F., Saunders, J. B., Aasland, O. G., De La Fuente, J. R. & Grant, M. (1993). Development of the AUDIT: WHO Collaborative Project on Early Detection of Persons with Harmful Alcohol Consumption. Addiction Centre for Drug and Alcohol Studies, Royal Prince Alfred Hospital, 88(6), 791–804. Crossref
Bischof, G., Reinhardt, S., Grothues, J., Meyer, C., John, U. & Rumpf, H. J. (2007). Development and evaluation of a screening instrument for alcohol-use disorders and at-risk drinking: the brief alcohol screening instrument for medical care (BASIC). Journal of Studies on Alcohol and Drugs, 68, 607–614. Crossref
Ewing, J. A. (1984). Detecting Alcoholism: The Cage Questionnaire. Journal of the American Medical Association, 252(14), 1905–1907. Crossref
Feuerlein, W. & Küfner, H. (1976). Kurzfragebogen für Alkoholgefährdete. Archiv für Psychiatrie und Nervenkrankheiten, 222, 139–152. Crossref
Funke, J., Funke, W., Klein, M. & Scheller, R. (2001). Trierer Inventar für Medikamentenabhängige (TIM). Konzeption und erste Befunde. Sucht, 47, 88–103. Crossref
John, U., Veltrup, C., Schnofl, A., Bunge, S., Wetterling, T. & Dilling, H. (1992). Lübecker Abhängigkeitsskala. Entwicklung eines Verfahrens zur Erfassung von Ausprägungen der Alkoholabhängigkeit aufgrund von Selbstaussagen: die Lübecker Alkoholabhängigkeitsskala (LAS). Sucht, 38, 291–303.
Laging, M. (2006). Assessments in der sekundären Suchtprävention bei Jugendlichen. Klinische Sozialarbeit. Zeitschrift für psychosoziale Praxis und Forschung, 2(2), 8–10.
Mäder, R. (2020). WHO – ASSIST V3.0 (Alcohol, Smoking & Substance Involvement Screening Test). Verfügbar unter https://www.praxis-suchtmedizin.ch/praxis-suchtmedizin/images/stories/cannabis/who_assist_v3_german.pdf
Margraf, J., Cwik, J. C., von Brachel, R., Suppiger, A. & Schneider, S. (2021). DIPS Open Access 1.2. Diagnostisches Interview bei psychischen Störungen. Crossref
Medizinische Fachredaktion Pschyrembel (Hrsg.). (2018). Müchner Alkoholismustest (MALT). Verfügbar unter https://www.pschyrembel.de/M%C3%BCnchner%20Alkoholismustest/P03H2/doc/
Selzer, M. L. (1971). The quest for a new diagnostic instrument. The Michigan Alcoholism Screening Test. American Journal of Psychiatry, 127, 1653–1658. Crossref
Hogrefe. (2021). Testzentrale.de. Verfügbar unter https://www.testzentrale.de
Leibniz-Istitut für Psychologie (ZPID). (n. d.) Leibniz-psychology.org. Verfügbar unter https://www.leibniz-psychology.org/
Winfried Looser
Das gleichzeitige Auftreten einer Grunderkrankung mit einer oder mehreren weiteren Krankheiten wird als Komorbidität bezeichnet. Im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen wird darunter das zeitgleiche Auftreten von einer oder mehreren psychiatrischen Störungen verstanden.
Im klinischen Behandlungsalltag sind Patient*innen mit einer Doppeldiagnose und/oder einer Mehrfachabhängigkeit
