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Beschreibung

Namenmoden syn- und diachron behandelt Namenmoden und rezente Entwicklungen in der Namenforschung. Der Schwerpunkt liegt auf deutsch- und romanischsprachigen Kultur- und Sprachräumen. Die 14 Beiträge aus verschiedenen Disziplinen bieten Einblicke in Themen der Anthroponomastik (wie Namenmoden im Kulturkontakt, Faktoren bei der Vornamenvergabe, Nicknamenverwendung in den sozialen Medien), der Ergonomastik (wie Gaststätten- und Hotelnamen, Benennungen von Fußballmaskottchen und Namen digitaler Würmer) und der Toponomastik (wie Namen alpiner Kletterrouten und Kolonialtoponyme). Neben neuen Namenklassen werden auch Wortbildungsaspekte und Wirkungsmöglichkeiten diskursiver Akteur*innen untersucht.

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Seitenzahl: 401

Veröffentlichungsjahr: 2019

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ibidem-Verlag, Stuttgart

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

ANTHROPONOMASTIK

Auf keinen Fall Tschaklin, Schanin oder Tschennifer! Soziolinguistische Faktoren bei der Bewertung und Vergabe von Vornamen

Zu Moden der Vornamengebung in binationalen Ehen in Österreich

Personennamen auf der Social Networking Site Facebook: Typen und Funktionen

ERGONOMASTIK

Ökonyme im Wandel der Zeit

Kaiserin Augusta – Hotel nhow Milano. Hotelnamen im Wandel der Zeit. Eine diachrone Untersuchung

Tabernonyme. Sprachliche Persuasionsstrategien französischer und spanischer Restaurantnamen im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Kultur

Gaststättenbezeichnungen als Ausdruck von Individualität. Neue Namen von Cafés und Bars in Florenz

I-love-you etc.: Wurmnamen

Von Agatino bis Zef – zur Benennung von Maskottchen im europäischen Fußball

Elativsuffigierung und Intensivierung in der Markennamenbildung

TOPONOMASTIK

Namen alpiner Kletterrouten. Ein onymischer Grenzgang mit appellativischer Absturzgefahr

La Planche à Laver, Caracol, Sunny Benny und Suvretta Loop: Die Benennung von Mountainbike-Trails in der Romania

Von der kolonialen Benennungspraxis zur Pseudo-Hispanisierung – diachrone und synchrone Fallbeispiele zu spanischen Toponymen in Florida und Kalifornien

Strukturreform und Namengut – am Beispiel von Toponymbildungen in der Steiermark

Vorwort

Namenmoden syn- und diachron: Von der Tagung zum Sammelband

Der vorliegende Sammelband ist zu einem wesentlichen Teil auf ein gleichnamiges Symposion zurückzuführen, das am 18. und am 19. Juni 2014 an der Universität Siegen stattfand (vgl. auch Calderón 20141). Wir, die Tagungsorganisatorinnen Marietta Calderón (Universität Salzburg) und Sandra Herling (Universität Siegen) und nunmehrigen Herausgeberinnen dieses Bandes, hatten uns in unserer Eigenschaft als Romanistinnen zum Ziel gesetzt, unter Bezugnahme auf rezente Arbeiten auch nicht-romanistischer Namenforschung2einen Überblick über den diesbezüglichen Forschungsstand (insbesondere aktuelle Themen und, von diesen ausgehend, Methoden) und die entsprechende Forschungslandschaft, die in den letzten beiden Jahrzehnten sowohl thematisch als auch methodisch Innovationen aufzuweisen hat, zu ermöglichen, zur Vernetzung onomastisch tätiger Forscher*innen beizutragen sowie dabei besonders auch u. a. deutschsprachig publizierende Romanist*innen und aktuelle romanistische onomastische Forschungsfragen zu versammeln. Damit möchten wir dazu beitragen, die Onomastik, die zu lange tendenziell marginalisiert wurde, innerhalb der deutschsprachigen Romanistik zu stärken. Das Thema der Namenmoden bietet dafür geeignete Anknüpfungsmöglichkeiten und zugleich Verbindungslinien zu Onomastiktrends.

Anthroponomastik

Sowohl die hier in schriftlicher Form wiedergegebenen Beiträge der Tagungsteilnehmerinnen Claudia Posch (Universität Innsbruck) und Angela Bergermayer (Österreichische Akademie der Wissenschaften) behandeln elterliche Vornamenwahlen für Kinder, wobei Erstere befragungsgestützt soziolinguistisch relevante Präferenzen in Tirol bearbeitet und Letztere zu Namenwahlen in Ostösterreich lebender slawischsprachig-deutschsprachiger Paare gearbeitet hat.3

Aktuellen Personennamengebrauch des Italienischen in sozialen Medien beschreibt die Romanistin Johanna Warm (WU Wien) in ihrem Aufsatz, den sie aus ihrer parallel dazu an der Universität Salzburg entstehenden Dissertation erarbeitet hat; damit schlägt sie einen Bogen zur aktuellen Medienlinguistik und macht innerhalb dieser onomastische Fragestellungen explizit.

Ergonomastik

Innerhalb der deutschsprachigen Romanistik ist ein onomastischer Schwerpunkt in den letzten Jahren auf ergonomastischen Themen gelegen (vgl. hiezu auch Eckkrammer & Thaler 20134, worin aus andersdirektionaler Perspektive ein Fokus auf west- und zentraleuropäischer Forschung und auf germanistisch und bestimmten romanistisch relevanten Sprach- und Kulturräumen festzustellen ist). Diesem Schwerpunkt entsprechen folgende Beiträge des vorliegenden Bandes:

Eva-Martha Eckkrammer und Verena Thaler (beide Universität Mannheim) geben einen Einblick in den diachronen Wandel von Ökonymen. Holger Wochele (WU Wien), der in bewährter Weise Hotelnamen und diese mit verschiedenen Subthematiken untersucht, behandelt auch hier diese Thematik, nämlich die sehr erkenntnisergiebigen Namen von Hotels in Rumänien. Svenja Dufferain-Ottmann (Universität Mannheim) kontrastiert Gaststättennamen in Frankreich und Italien. Die Italianistin Anne-Kathrin Gärtig-Bressan (zur Zeit des Vortrags Universität Salzburg, inzwischen Universität Triest) gibt hingegen einen Überblick über Wortspiele in Gaststättennamen, wobei sie verschiedene Forschungsansätze miteinbezieht (darunter solche zu linguistic landscapes, die derzeit sehr aktuell sind).

Ein Trend in der Onomastik ist die Auseinandersetzung mit relativ neuen Namenklassen. Dazu zählen die Beiträge Marietta Calderóns, nämlich zu Namen elektronischer Würmer, und Nelson Puccios (Universität Bochum), nämlich zu Fußballmaskottchen-Namen.

Abschließend widmet sich Antje Lobin (zur Zeit des Vortrags Universität Gießen, inzwischen Universiät Mainz) in ihrem morphologisch basierten Artikel über die Morphologie hinausgehend dem Suffix -issimo.

Toponomastik

Auch in der Toponomastik werden neue Namenklassen behandelt und finden neue Ansätze zunehmend Eingang. Nicht nur bezogen auf Kletterrouten, auch diese tendenziell noch eher ungewöhnliche namentragende Forschungsobjekte, sondern besonders auch pragmatoponomastisch ist Gerhard Rampels (Universität Innsbruck) Aufsatz in diesem Band insofern von Interesse, als darin die Wirkmacht diskursiver Akteur*innen behandelt wird. Die Thematik seines diesbezüglichen Symposionbeitrags mag auch den Artikel Sonja Sälzers (Universität Siegen) zu Mountainbiketrails mitinspiriert haben, der zusätzlich zu den bei der Tagung vorgestellten Arbeiten in diesen Sammelband aufgenommen worden ist. Sandra Herling greift mit ihrem toponomastischen zuzurechnenden Aufsatz zu Benennungsmoden spanischsprachiger Toponyme in den USA von den kolonialen Anfängen bis hin zum gegenwärtigen (Pseudo-) Hispanisierungsprozess historisch weiter aus, die dabei intendierte Einbettung romanistischer Forschungen in Cultural Studies-Untersuchungen entspricht einem aktuellen jetzt auch von der deutschsprachigen Romanistik getragenen Trend. Der abschließende toponomastische Beitrag ist ein Bericht zu Namenwahlentscheidungen im Zuge rezenter Gemeindezusammenlegungen in der Steiermark – sein Verfasser, Gernot Obersteiner, der inzwischen interimistisch die Leitung der Archivdirektion des Landes Steiermark übernommen hat, hat diesen Einblick in die Umbenennungspraxis in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Steirischen Ortsnamenkommission gegeben. Forschungseinblicke und Praxisberichte anlässlich kleiner (d. i. unisektionaler) thematisch begrenzter Tagungen wie der diesem Band zugrunde gelegten zu verbinden, scheint sich insbesondere bei Dominanz Ersterer zu bewähren: Dies betrifft sowohl thematische Anregungen für die Forschenden und Face-to-face-Theorierückhalt für die Praktiker*innen sowie gegenseitige Wertschätzung, als auch Vernetzungs- (und damit Ideen für Finanzierungs-)Möglichkeiten. Intradisziplinären5 Zugängen und Vernetzungen kommt, so unsere auch durch die VeranstaltungNamenmoden syn- und diachron bestärkte Annahme, speziell die thematische Eingrenzung – in diesem Fall auf onymische und onomastische Moden – zugute. Insgesamt wurde mit diesem Symposion, das sich durch wertschätzenden Austausch und Überlegungen zu weiteren Zusammenarbeitsmöglichkeiten und Forschungsideen auszeichnete, nicht nur der Grundstein für den nun hiemit vorliegenden Sammelband, dessen Zustandekommen nicht zuletzt auch seitens der Universität Siegen (Philosophische Fakultät) ermöglicht wurde, sondern auch für weitere Projekte gelegt, von welchen abschließend das inzwischen in Arbeit befindliche beiFrank & Timme geplante Handbuch Calderón, Marietta & Herling, Sandra. edd. Handbuch romanistischer Onomastik. Berlin (geplant mit Beiträgen der Tagungsteilnehmer*nnen Thaler, Lobin, Rampl, Warm und Wochele sowie der beiden Herausgeberinnen Calderón und Herling) und die in Fertigstellung begriffene Sondernummer der ÖNf (Österreichische Namenforschung), nämlich Calderón, Marietta & Herling, Sandra. edd. Namen digital, erwähnt sei.

Marietta Calderón & Sandra Herling

(Salzburg und Siegen 2018)

1 Calderón, Marietta. 2014. „Bericht zum Symposion „Namenmoden syn- und diachron“, Universität Siegen, 18. und 19. Juni 2014“, in: Österreichische Namenforschung 42, 91-93.

2 Am Symposium teilgenommen haben auch die Germanistinnen Damaris Nübling und Mirjam Schmuck, die dafür bekannt sind, unter Zugrundelegung kernlinguistischer Herangehensweisen inklusive empirischer Methoden zu gesellschaftlich relevanten Fragen, insbesondere zur Anthroponomastik, zu arbeiten, Forschungsthemen zu lancieren und zu setzen sowie für die Sichtbarkeit der Onomastik zu stehen.

3Ähnlich war auch Sandra Herlings soziolinguistischer Beitrag im Symposium konzipiert, sie beschäftigte sich mit Vornamengebungen auf den Balearen, wozu sie Präferenzen für katalanische vs. kastilische Vornamen untersuchte. Im Hinblick auf den in dieser Publikation angestrebten Überblickscharakter über auch onomastische Trends verzichtet sie hier auf die Publikation ihres Vortrags (der inzwischen 2017 mit dem Titel „Pablo oder Pau, Ana oder Aina? Sprachkonflikt und Rufnamengebung auf den Balearen“, in: Beiträge zur Namenforschung 52/3, 277-300 erschienen ist) zugunsten des unten erwähnten toponomastischen Beitrags.

Zugunsten ihres Artikels zu einer Gruppe relativ neuer Namenträger*innen verzichtet auch Marietta Calderón hier auf die Verschriftlichung ihres Symposionvortrags zu namengrammatischen romanistischen Desiderata, der insbesondere auf Tendenzen im Artikelgebrauch bei Personennamen aus kontrastiver Sicht hin fokussiert war.

4 Eva Martha Eckkrammer & Verena Thaler. edd. 2013. Kontrastive Ergonymie. Romanistische Studien zu Produkt- und Warennamen. Berlin: Frank & Timme.

5Selbst innerhalb linguistischer Diskurse sind immer wieder unterschiedliche diskursive Erwartungen feststellbar. Herausgegriffen seien hier in der metasprachlichen Auseinandersetzung mit sprachlichen Phänomenen zum Beispiel der Beitrag Nelson Puccios, der sich aus stilistischen Gründen von anderen linguistischen Konventionen etwas absetzt und zweitens das Gendern, das wir Herausgeberinnen state-of-the-art-bezogen durch Binnen-I-Schreibung gelöst zu haben hofften, bis uns Clauda Posch eine noch innovativere Form als die von uns ursprünglich bevorzugte vorschlug. Wie aus dem Ergebnis ersichtlich, sind in diesem Band beide Lösungstypen realisiert worden.

ANTHROPONOMASTIK

 

Auf keinen Fall Tschaklin, Schanin oder Tschennifer! Soziolinguistische Faktoren bei der Bewertung und Vergabe von Vornamen1

Claudia Posch (Innsbruck)

1. Einleitung

Das Projekt Gib dem Kind einen Namen! Vornamengebung in einer globalisierten Welt (SPRTEL) wurde 2013 an der Universität Innsbruck durchgeführt und versuchte auf die soziale Verortung von Vornamen im Bundesland Tirol einen ersten, zögerlichen Blick zu werfen. Ziel des Projekts war es, Vornamengebung soziolinguistisch auszuwerten, sie also sozio-onomastisch zu betrachten. Dabei ließ sich das Projekt von der von Peter Ernst (2010) aufgestellten Forderung nach einer „onomastischen Motivationsforschung“ leiten, also einer Erforschung der persönlichen, sozialen und psychologischen Begründungen, die hinter der Wahl eines Vornamens stehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die elterliche Wahl eines Vornamens für ein Kind nicht unabhängig von Einstellungen zum eigenen Vornamen bzw. vom Weltwissen und Meinungen zum Thema „Vornamen“ allgemein erfolgt.2

Der folgende Beitrag ist in zwei Teile gegliedert: Der erste Teil ist eine theoretische Auseinandersetzung mit den sozialen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vornamenvergabe in Österreich und den Problemen, die durch soziale Normen und gesetzliche Zwänge aufgeworfen werden. Der zweite Teil berichtet über einige Ergebnisse der im Rahmen des Projekts in Innsbruck und Umgebung durchgeführten Fragebogenstudie. Es wurde u. a. untersucht, welche sozialen Bewertungen und Normen, Erwartungen und Einstellungen die Teilnehmer*innen (TN) zum Thema Vornamen angeben.

2. Gesetzliche Rahmenbedingungen in Österreich

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vornamenvergabe in Österreich sind aus linguistischer Perspektive durchaus interessant und beeinflussen die freie Vornamenwahl stark. Vornamenvergabe ist nicht nur durch soziale Normen und Gepflogenheiten geregelt, sondern sie unterliegt gewissen gesetzlichen Zwängen. Diese gesetzlichen Zwänge sind aber ihrerseits von sozialen Normen, Traditionen und Bräuchen beeinflusst und nehmen mitunter sehr viel Rücksicht auf diese – dies kann so weit gehen, dass sogar die Ein-schränkung anderer Rechte in Kauf genommen wird.

Laut Gesetz muss in Österreich jedes Neugeborene innerhalb eines Monats einen Vornamen erhalten, welcher beim zuständigen Standesamt eingetragen wird. Den Vornamen können die Eltern, verglichen mit den Familiennamen, zu einem gewissen Grad frei wählen. Er bildet einen Identitätsmarker für das Kind, aber auch für all diejenigen mit denen es interagieren wird. Eltern haben die Möglichkeit auf einen sehr großen Pool zugelassener Vornamen zurückzugreifen, vollkommen frei ist die Namenwahl trotzdem nicht. Rechtliche Einschränkungen werden im sogenannten Personenstandsgesetz (PStG) (Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem 2014) geregelt. Die genannten Einschränkungen betreffen die Namenauswahl auf der sprachlichen wie auch auf der sozialen Ebene. Ein interessantes Beispiel dafür ist folgender Absatz (1), der auf help.gv.at (Bundeskanzleramt Abteilung I/13 2015), dem offiziellem Informationsportal des österreichischen Bundeskanzleramtes, zu finden ist:

(1) Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich sind oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen nicht in das Geburtenbuch eingetragen werden. Auch muss zumindest der erste Vorname des Kindes dem Geschlecht entsprechen.

Diese Formulierung stammt aus einer früheren Fassung des PStG und ist in dieser Form aktuell nicht mehr gültig, wird aber immer noch auf help.gv.at zitiert. In der geltenden Fassung (Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem 2014) wurde die Formulierung leicht abgeändert und lautet folgendermaßen:

(2) § 13. Bei Kindern des im § 35 Abs. 2 genannten Personenkreises darf zumindest der erste Vorname dem Geschlecht des Kindes nicht widersprechen; Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen nicht eingetragen werden.

Beide Formulierungen verwenden aus linguistischer Sicht problematische Begrifflichkeiten, wie die Termini Bezeichnungen und Vornamen im ersten Satz von (1) und im zweiten Satz von (2). Sind Vornamen nun auch generell als Bezeichnungen zu verstehen? Sind hier mit dem Begriff allgemein alle „Wörter“ außer Vornamen gemeint? Wenn ja, würde dies bedeuten, dass auch Namen aus anderen Namenklassen (e.g. Nachnamen, Namen aus Literatur und Film, Bergnamen, Städtenamen, Fantasienamen usw.) nicht in das Geburtenbuch eingetragen werden dürfen, außer wenn sie bereits als Vornamen existieren.

Gleichzeitig stellt sich hier auch die Frage der historischen Tiefe – dürften demnach Namen, die früher als Vornamen verwendet wurden, heute jedoch nicht mehr als solche bekannt sind, verwendet werden, oder würden diese ebenfalls unter Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich sind fallen?

Meint der Begriff Bezeichnungen hingegen nur Appellativa, ist die Lage etwas einfacher, jedoch auch nicht völlig klar. Dies würde beispielsweise ausschließen, ein Kind Apfel oder Birne zu nennen. Ein Kind kann jedoch problemlos Jasmin oder Rose heißen, da diese „Bezeichnungen“ irgendwann als Vornamen in Gebrauch gekommen sind. Auch Apple wäre möglich, da das englische Appellativum inzwischen als Vorname gebräuchlich geworden ist (vgl. Walker & Reyes 2005, 50; Schwegel 2008, 98) und fremdsprachige Vornamen vergeben werden dürfen.

Insbesondere die Formulierung nicht als Vornamen gebräuchlich erweist sich als problematisch. Sie bedeutet, dass nur Vornamen vergeben werden dürfen, die schon Vornamen sind. In der Auffassung von Scharnagl (2009, 38) kollidiert diese Vorgabe mit dem „Grundrecht auf Privat- und Familienleben“, weil sie das Recht einen Namen zu erfinden nicht gewährt. Wenn ein Name bereits als Vorname geläufig sein muss, so argumentiert Scharnagl, könnten auf diese Weise niemals mehr neue Vornamen entstehen. Streng genommen könnten nicht einmal historische Vornamen wiederbelebt werden, weil sie nicht mehr gebräuchlich sind. Gleichzeitig wird diese Einschränkung in der Praxis dadurch ausgehebelt, dass selbstverständlich fremdsprachige Vornamen (d. h. Namen, die aufgrund gänzlich unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen entstanden sein können) vergeben werden dürfen.

Ein weiterer Problempunkt der genannten Beispiele ist die zwingende Geschlechtskennzeichnung. In der älteren Fassung (1) wird gefordert, der Name müsse dem Geschlecht3 des Kindes entsprechen. Der Gesetzestext impliziert allerdings, dass es eine Art fixer Zuordnung bzw. eine natürliche Regel für die Einteilung von Vornamen nach Gender gäbe, die für alle Namen anwendbar wäre. Dass dies aus linguistischer Perspektive immer weniger zutrifft, hat Nübling (2009 und 2012) in ihrer umfangreichen Studie gezeigt. Ein erster Impuls, dem linguistische Lai*innen (z. B. Standesbeamt*innen) häufig folgen ist, das „richtige Geschlecht“ durch den Auslaut herzuleiten.4 Dies ist jedoch kein verlässliches Kriterium, da es mit anderen Kriterien kollidiert: So ist z. B. Andrea ein italienischer männlicher Name, aber ein deutscher weiblicher Name. Dennoch ist es möglich Andrea in Österreich als Name eines Mädchens und als Bubenname zu vergeben.

Die Zweigenderung von Vornamen erfolgt einerseits über „subtile, auf dem gesamten Wortkörper verankerte phonologische Strukturmuster“ aber andererseits auch „über soziale Konventionen, die sich historisch entwickelt haben“ (Nübling 2009, 76). Die gesetzliche Vorgabe enthält also (noch immer) die soziale Norm der strikten Geschlechtersegregation, welche für sich ein soziales Konstrukt ist. Die Gender-Eindeutigkeit von Vornamen ist deswegen eine sehr starke Norm, obwohl es, gerade auch durch die fortschreitende Globalisierung, durchaus nicht wenige gender-ambige Namen gibt. Innerhalb eines Sprachraumes werden diese Namen eher häufig als problematisch empfunden, sie sind „unerhört“ wie Nübling (2012, 126) es formuliert. Nübling (2012, 126) spricht von einem starken Bedürfnis nach onymischer Geschlechtertrennung, das davon zeugt, dass ausschließliche Zweigenderung noch immer als „natürliches Ordnungsprinzip“ gesehen wird. Diese als natürlich betrachtete Ordnung wird einerseits durch kulturelle Handlungen immer wieder hergestellt (doing gender) und z. B. durch „Kleidung, Schmuck, Frisur, Verhalten“ so lange „hingebungsvoll praktiziert“ (Nübling 2012, 126) bis sie als natürlich erscheint. Dem Bedürfnis nach doing gender versuchen also die gängigen Rechtsvorschriften gerecht zu werden. Es gibt keinen sprachlichen Grund, warum ein Name eindeutig Gender kennzeichnen sollte,5 sondern nur konventionelle und traditionelle Gründe, die letztlich auf althergebrachten Zweigenderungen beruhen.

Aus linguistischer Sicht ist das Festhalten an erzwungenen Genderzuweisungen von Vornamen zum Scheitern verurteilt, da Genderkennzeichnung der phonologischen Ebene untergeordnet ist. Zusätzlich wird sie durch Internationalisierung weiter aufgeweicht, so dass nicht davon gesprochen werden kann, dass Namen geschlechtskennzeichnend seien oder dem Geschlecht entsprechen – sie wurden und werden es ausschließlich durch Vergabepraktiken.

Genderzuordnungen von Namen sind außerdem veränderbar bzw. verlernbar: Es kann kollektiv „vergessen“ werden oder regional unterschiedlich sein, welchem Gender ein Name gewohnheitsmäßig eher zugeordnet wird. Ein Beispiel aus der in Tirol durchgeführten Erhebung soll dies illustrieren (vgl. Abb. 1): Der niederdeutsche, gender-uneindeutige Vorname Eike wurde von den TN der Studie als überwiegend weiblich empfunden (vielleicht aufgrund der phonetischen Ähnlichkeit zum in Tirol geläufigeren weiblichen Vornamen Heike). Traditionell hingegen ist der Name grundsätzlich ambig, aber tendenziell häufiger männlich und seltener weiblich (vgl. Kohlheim 2014, 120). Die Genderung des Namens ist also in den regionalen Sprachtraditionen unterschiedlich und wird von der sprachlichen Ebene nur untergeordnet bzw. indirekt beeinflusst. Dazu kommt auch, dass Personen, die eine Namenträgerin oder einen Namenträger persönlich kennen, traditionelle Gender vermutlich nach ihrem Weltwissen zuordnen, nach dem Muster: „Ich kenne eine Eike, also weiblich“ bzw. „ich kenne einen Eike, also männlich“. Diejenigen, die keine Person mit diesem Namen kennen und die auch kein Weltwissen zu dem Namen haben, greifen auf die sprachliche Ebene zurück, was in den gender-ambigen Fällen allerdings ebenfalls nicht funktioniert.

Die ambivalente Rolle, die die phonologische Ebene bei der Gender-Zuordnung spielt, zeigt sich auch an Beispielen wie Kaya und Mika. Kaya wurde von 46% der TN als weiblich empfunden, von 33% als männlich und von 21% als neutral. Fast umgekehrt ist es bei Mika: 50% empfanden diesen Namen als männlich, 30% als neutral und nur 21% als weiblich (vgl. Abb. 1). Beide Namen sind tatsächlich „Unisex“6-Namen, obwohl sie auf -a auslauten und -a stereotyp als Auslaut für weibliche Namen angenommen wird, z. B. in Marietta, Sandra, usw. Das -a scheint wohl aber nur bei Kaya stärker als weiblich interpretiert worden zu sein, bei Mika jedoch nicht. Beide Namen unterscheiden sich auch kaum in ihrer Gesamtsonorität,7 ihre Kürze und die „Lallnamigkeit“ (Nübling 2009, 107) ließen bei beiden eher auf weibliche Namen schließen. Die aber recht eindeutige, unterschiedliche Zuordnung stammt offensichtlich aus bereits vorhandenem sozialen Wissen, das auf Bekanntheit von Namenträger*innen (wie beispielsweise Mika Häkkinen) oder aus dem persönlichen Umfeld zurückzuführen ist.8

Abbildung 1: Genderzuordnung ambiger Namen

Weil also die obigen Namen gender-ambig sind, müssen nicht-sprachliche Regeln angewendet werden, um Genderung herzustellen. Da durch Internationalisierung mehr fremdsprachliche Namen aus unterschiedlichsten Sprachen in den deutschen Sprachraum gelangen, wird die onymische Gendermarkierung noch undurchsichtiger und damit aufgeweicht. Der Konflikt entsteht also daraus, dass fremdsprachliche Namen nicht auf gleiche Weise wie das Deutsche Gender sprachlich markieren und dennoch vergeben werden können.9

Auch nach Auffassung einiger Jurist*innen ist das österreichische Namenrecht in Hinsicht auf die oben erwähnten Punkte problematisch. Coester (1986 XLVII) sieht grundsätzlich eine Diskriminierungsgefahr im Zwang zur Gendereindeutigkeit von Vornamen. Theoretisch könnten Vornamen ebenfalls auf „ethnische, rassische oder religiöse“ Zugehörigkeiten verweisen – was aber offensichtlich diskriminierend wäre. Warum also sollte, was bei Ethnizität oder Religion als diskrimierend empfunden wird, es bei Geschlecht plötzlich nicht sein? Nach Coester (1986: XLVII) ist ein „legitimes staatliches Interesse, schon durch das äußere Etikett des Namens Daten sichtbar werden zu lassen, um Klassifizierungen zu schaffen“ nicht ersichtlich. Dies gilt heute umso mehr, da die sprachlichen Strukturen aufgeweicht und Vornamen insgesamt „androgyner“ werden (vgl. Nübling 2009,105 und 2012, 352).

Es kann auch nicht argumentiert werden, dass geschlechtseindeutige Namen die (beispielsweise: polizeiliche) Identifizierung von Personen erleichtern würden, denn sobald gender-ambige oder ursprünglich nicht-deutsche Namen ins Spiel kommen ist die geforderte Gender-Eindeutigkeit ohnehin nicht gegeben. Die zwingende Zweigenderung von Namen stellt also eine zusätzliche Kategorisierung zu einer ohnehin vorhanden Zuweisung (z. B. im Pass, im Geburtenbuch) dar. In einer gelungenen Hausarbeit äußert Laarmann (2007, 7) die Ansicht, dass die erzwungene Genderung von Vornamen nicht länger sinnvoll sei:

Insgesamt allerdings wachen die Standesämter relativ strikt über die Aufrechterhaltung der Trennung von Mädchen- und Jungennamen, was vor allem unter dem Eindruck des immer stärkeren und breiteren Kulturkontakts/-imports und großer Zuwanderungsgruppen mit eigenen Namenschätzen der Herkunftsländer einem aussichtslosen Streben gleicht.

Die Diskriminierung ist in diesem Fall eine mehrfache: erstens durch den Zwang, nach einem von zwei Geschlechtern benannt werden zu müssen; zweitens durch einen Nachteil, der gegenüber Namen aus anderen Sprachen entsteht, die diesen Zwang nicht kennen oder deren sprachliche Struktur entweder auf andere Weise funktioniert oder die Möglichkeit zu unterscheiden gar nicht anbietet.

In Österreich setzt sich beispielsweise der Verein für Transgender-Personen namens TransX (TransX 2015) für die Abschaffung des gesetzlichen Zwangs zur Namengenderung ein. Aus linguistischer Sicht wäre eine Abschaffung des gesetzlichen Zwangs zur Genderung zu unterstützen, wie die vorherigen Absätze gezeigt haben. Dies würde eine Erleichterung für Trans- und Intergender-Personen darstellen und keinen Unterschied machen für diejenigen Eltern, die geschlechtlich eindeutige Namen vergeben wollen.

Fremdsprachliche Namen stellen, wie oben angedeutet, ein weiteres Problem für die Aussagekraft der gesetzlichen Vorgabe dar: Bei türkischen Namen ist zu beobachten, dass diese häufig dem Deutschen angepasst wurden bzw. werden. In beiden Sprachen vorhandene Grapheme werden teilweise anders ausgesprochen und einige Grapheme fehlen im Deutschen: „So wird oft nicht zwischen i und ı (ohne Punkt) unterschieden. Eine Eindeutschung des türkischen ı zu e ist eher selten zu beobachten“ (Rodríguez 2010, 105f.). Fehlende Grapheme (z. B. <Şş>, <Çç>,< Ğğ>) werden in der Sprachpraxis10 durch deutsche Graphmeme ersetzt <Ss>,<Cc>, <Gg>, wodurch lautlich andere Namen entstehen, wie im folgenden Beispiel: „Ekşi (berühmte Familie in der Türkei) vs. Eksi (Veränderung der Bedeutung, negativ): türkisch ‚sauer‘“ (Mehrebani-Yasyba 2010, 99). In diesem Beispiel erhält der Name rückübersetzt vom Türkischen sogar eine unangenehme Bedeutung durch die Homophonie mit dem Appellativum.

Dies bedeutet, es werden neue Namen, die nicht unbedingt in der Gebersprache geläufig sind, durch eine gebräuchlich gewordene Falschschreibung bzw. Eindeutschung erzeugt. Dadurch neutralisiert sich die gesetzliche Vorgabe, dass ein Name als Vorname bereits gebräuchlich sein muss, quasi von selbst (vgl. oben). Zugleich könnten auf andere Weise keine neuen Vornamen in Österreich entstehen, z. B. aus deutschen Appellativa,11 durch Erfindung oder durch Konversion anderer Namentypen. Diese müssten immer erst anderswo als Vornamen durch Vergabe die amtliche Möglichkeit bekommen, gebräuchlich zu werden, bevor sie in Österreich vergeben werden können. Wenn also in Deutschland beschlossen wird, dass London als Vorname zulässig ist, dann ist davon auszugehen, dass dieser Name auch gebräuchlich werden kann und somit die Vergabe des Namens auch in Österreich möglich wäre.12

3. Internet-Umfrage zu Einstellungen zu Vornamen

Ölkers (2004, 157) geht davon aus, dass einerseits euphonische Kriterien, andererseits aber auch sprachliche und soziale Stereotype eine Rolle spielen, ob ein Name als schön oder nicht schön empfunden wird. Im Projekt SPRTEL wurde eine Online-Umfrage zu den sozialen Bewertungen von Vornamen durchgeführt, um Ölkers These zu überprüfen. Mösinger (2013) hat im Rahmen einer Diplomarbeit einen Fragebogen zu dieser Fragestellung ausgearbeitet, der mithilfe des Online-Portals SoSciSurvey (Leiner 2014) erstellt und dort gehostet wurde. Die Umfrage war über den Zeitraum eines Monats online, vom 15.04.2013 bis zum 15.05.2013. Der Link und die Aufforderung zum Mitmachen wurde an drei Schulen, eine Kinderbetreuungsstätte, drei Familienberatungsstellen in Tirol und an Studierende der Universität Innsbruck (über deren Newsletter) versandt, sowie an weitere Bekannte und Verwandte der Diplomandin.13 Die Umfrage war in Anbetracht der Möglichkeiten der Diplomandin und der grundsätzlichen Probleme von Repräsentativität in diesem Zusammenhang nicht als repräsentative Umfrage angelegt.

Insgesamt wurden 1061 ausgefüllte Fragebögen als Datengrundlage für die Auswertung verwendet. Der Bogen war dreigegliedert in einen allgemeinen demographischen Teil, einen Teil zur Evaluierung des eigenen Namens der TN und einen weiteren Teil zu den Vornamen, welche die TN an ihre Kinder vergeben haben.14

Insgesamt haben sich 71,7% als weibliche und 28,3% als männliche Proband*innen identifiziert.15 Schon die Bedeutung des sehr großen Geschlechtsunterschieds beim Ausfüllen des Fragebogens kann nur schwer interpretiert werden. Möglicherweise lag dies an einem Bias in der Stichprobe, d. h. es wurden einfach mehr Frauen angefragt.16 51% der TN verfügen über einen Matura-Abschluss, 38,7% verfügen über einen akademischen Grad. Auch hier gibt es also ein Bias im Sample, die meisten der TN mit höherer Ausbildung leben außerdem in der Stadt. Die Altersspanne erstreckte sich von 17 bis 80 Jahren, wobei das arithmetische Mittel bei ungefähr 30 Jahren lag.

In der Befragung zum eigenen Vornamen wurden 170 unterschiedliche Vornamen genannt; 76%, also die überwiegende Mehrheit der Namen, wurde nur ein einziges Mal genannt, die restlichen 26% setzen sich aus mehrfach genannten Namen zusammen.17 Bei den mehrfach genannten kamen 15% 2 oder 3 Mal im Datenset vor, nur 11% der Namen kamen öfter als 3 Mal vor. Bei den häufigeren Nennungen dominiert Julia (31 Nennungen), gefolgt von Elisabeth (14 Nennungen); Martin und Thomas sind bei den männlichen Vornamen (11 Nennungen) am häufigsten, gefolgt von Johannes (10). Die Trägerinnen des Namens Julia stimmen, wenig überraschend, bezüglich ihrer Geburtsjahre (zwischen 1978 und 1995) mit der Zeitspanne der größten Beliebtheit des Namens überein. Julia war 1990-1995 auf Platz eins in den österreichischen Namencharts und die Mehrheit der Julias in der Vornamenstudie wurden genau in diesem Zeitraum geboren. Vergleichbares gilt auch für die männlichen Vornamen, Thomas beispielsweise war in den angegebenen Geburtsjahren ebenfalls immer unter den Top fünf.18

Die Hypothese, dass wenige Vornamen sehr häufig vergeben werden (vgl. Nübling 2009, 78), bestätigt sich auch in der Frage, ob es in der Schulzeit der TN Kinder in der gleichen Klasse mit denselben Vornamen gegeben hatte. Hier haben 34% mit Ja geantwortet; 66% waren mit ihrem Namen aber allein in der Klasse. Interessanterweise hatten die Frauen in der Studie weitaus häufiger (p < 0.01) Namenzwillinge als Männer.

Spannender, aber auch schwieriger zu interpretieren als die einfachen quantitativen Fragen sind diejenigen, die nach Einstellungen oder Hintergründen zu Vornamen fragen. So wurden die TN beispielsweise gefragt, ob ihnen die Bedeutung ihres eigenen Vornamens bekannt sei, was etwa 64% bejahten. Signifikant mehr Personen mit höherem Bildungsgrad (p < 0.01) war die Bedeutung des eigenen Vornamens bekannt. Diejenigen, die die Bedeutung im freien Antwortfeld ausfüllten, lagen durchwegs richtig (im Sinn von übereinstimmend mit gängigen Vornamenlexika) mit ihrer vermuteten Bedeutung: So antworteten beispielsweise alle Sophias mit Weisheit, ebenso wie auch alle Sonjas wussten, dass ihr Name mit Sophia zu tun hat; eine Lara konnte keine Bedeutung benennen, wusste aber über die Herkunft des Namens Bescheid und gab folgende Erklärung für ihren Namen:

Lara ist die Kurzform von Larissa (russ.) hat allerdings keine wirkliche Bedeutung. Ich weiß diesbezügl. wahrscheinlich mehr als meine Eltern ;) )

Bezüglich Thomas nannten die meisten Namenträger die Bedeutung ‚Zwilling‘, ein weiterer gab einen historischen Bezug zum Namen an: „christianisierter Vorname mit Bezug zum Johannesevangelium“. Ein Uwe erklärte seinen Namen folgendermaßen (Wiedergabe in Originalgrafie):

nordfrisisch und/oder skandinavisch letztlich sind die Bedeutungserklärungen unterschiedlich (siehe namensbücher oder Wikipedia. Meine Mutter ist eine Zeit lang in Schweden aufgewachsen und das hat sie offenbar beeinflusst.

Die TN haben also tendenziell zumindest zu einem gewissen Teil ein spezielles Namenwissen, sei es nun Wissen aus Namenlexika, sei es Wissen über die sprachliche Herkunft des eigenen Namens.

Die TN wurden schließlich auch gefragt, ob sie mit ihrem Vornamen zufrieden seien, was ein Großteil bejahte (Frauen 85%, Männer 88%). Obwohl grundsätzliche Namenzufriedenheit herrscht, konnten und wollten relativ viele einen idealen Wunschnamen nennen, den sie für sich wählen würden, wenn sie sich einfach selbst einen Namen geben könnten. Immerhin 67% der Männer und 76% der Frauen haben diese Frage in einer freien Texteingabe beantwortet.

Die hierbei ernsthaft gegeben Antworten sind eher unspezifisch und wenig ausgefallen. Häufig wurde kein konkreter Wunschname angegeben, sondern einfach nur der Wunsch anders zu heißen. So gab beispielsweise eine Ruth an, sie hieße lieber mehrsilbig, ein Cyprian hat sich inzwischen mit seinem Namen arrangiert, hätte jedoch seiner Angabe zufolge vor zwanzig Jahren anders geantwortet. Ähnlich sah es auch ein Uwe, der lieber anders hieße, aber nach so vielen Jahren den eigenen Namen wohl zumindest akzeptiert hat. Eine Lisa Maria äußerte folgenden Wunsch (Wiedergabe in Originalgrafie): auf jeden fall anders weiss aber nicht wie.

Diejenigen Personen, die einen konkreten Wunschnamen angegeben hatten, wählten überwiegend Namen aus den Langzeit-Top-30. So möchten 21 Frauen gerne Julia zu heißen, bei den Männern wünschen sich immerhin 7 den Namen Thomas. Mehrfach haben bei dieser Frage Personen mit Doppelnamen angegeben, sie hätten lieber nur einen einzigen Namen. Eine Trägerin des Namens Denise Katharina wäre lieber einfach nur Katharina. Manche Personen mit traditionell empfundenen Namen wünschten sich einen aktuell modernen Namen, wie z. B. eine Christina, die gerne Sophie heißen würde, oder eine Christine Hermine, die lieber Emma heißen würden. Umgekehrt gibt es gerade bei den häufig als problematisch empfundenen Namen (vgl. Rudolph & Böhm & Lummer 2007), den Wunsch eher einen traditionelleren Namen zu haben, z. B. von jemandem namens Jennifer, die lieber Katharina hieße.

Die Antworten geben auch einen Hinweis darauf, dass der Fragebogen manchmal nicht ganz ernst genommen oder möglicherweise sogar absichtlich falsch bzw. bewusst kreativ ausgefüllt wurde. So gab ein Träger eines Doppelvornamens (Johannes Christopher) an, er würde lieber Captain Cool heißen; auch der Wunschname Jason (eines Trägers des Namens Kevin) könnte in diese Kategorie fallen. Es wurden auch fiktive Namen, Namen von bekannten Personen oder Namen aus Literatur, Film usw. als Wunschnamen genannt, z. B. Master McAwesome, Theodor zu Guttenberg, Optimus Prime. Es lässt sich aus diesen Antworten generell nicht rückschließen, ob einfach die Frage als amüsant oder sogar sinnlos empfunden und deshalb möglichst kreativ und lustig beantwortet wurde, oder ob die Antworten auf „Trolle“ hinweisen, die die gesamte Umfrage absichtlich falsch ausfüllten. Es ist deshalb schwierig zu sagen, ob die Antwortsets in der Gesamtauswertung enthalten bleiben sollen oder nicht.

Im Frageteil nach den Kindernamen, den insgesamt 285 Personen befüllt haben (73% weiblich, 27% männlich), wurden die Testpersonen danach gefragt, ob sie interessiert daran wären, die Bedeutung des Namens ihrer Kinder zu erfahren: 84% waren daran interessiert, wobei mehr Frauen (p < 0,05) und ebenfalls etwas mehr Personen mit höherer abgeschlossener Bildung (p < 0,05) dies bejahten.

Zu guter Letzt möchte ich noch sehr kurz auf die Frage „Welchen Namen würden Sie Ihren Kindern auf gar keinen Fall geben?“ eingehen. Diese Frage wurde von 448 Personen, also auch von einigen kinderlosen TN, mit einer Texteingabe beantwortet. Auch hier wurden seltener ganz konkrete Namen genannt, bzw. wenn dies der Fall war, dann als Beispiele mit dem Zusatz Namen wie gefolgt von einem Beispielnamen. Die Anmerkungen waren eher genereller Art und spiegeln zum Großteil die herrschenden Vornamenstereotypen wider. Etwa 10% gaben an, sie würden keine alten bzw. altmodischen Namen vergeben wollen, als Beispiele wurden genannt: Kreszenzia, Chlodhild, aber aber auch Hans, Peter oder Adalbert. Zweimal wurden solche Namen als Omanamen bezeichnet. Der überwiegende Teil der Aussagen dreht sich um fremdsprachige Namen unterschiedlicher Herkunft. Am häufigsten benannt wurden hierbei englische und französische Namen (Beispiele: 24% aller Texte gaben Kevin als unerwünschten Namen an, häufig genannt wurden auch Justin oder Chantal und Jaqueline). Gerade Namen aus dem Englischen und Französischen genießen schlechtes Ansehen und wurden unter anderem von den TN als Hartz IV-Namen, Problemkindernamen, Ossi-Vornamen(angloamerikanische) bezeichnet oder als Namen von sozial problematischen Familien. Sehr häufig findet sich auch eine Ablehnung von fremdsprachigen Namen, die auf generell oder spezifische xenophobe Stereotype verweist. Hier wurden als Beispiele genannt: türkische, slawische, arabische oder sogar undeutsche.

Die Ablehnung für fremdsprachige Namen kommt also einerseits von sozialen Stereotypen, andererseits von euphonischen Kriterien, wie der oft als hart empfundenen Aussprache in Tirol. Eine Antwort verballhornte eine von der Teilnehmerin als tirolspezifisch bezeichnete Ausspracheproblematik19 englischer und französischer Namen folgendermaßen: Tschaklin, Schanin, Tschennifer. Oft wurde angemerkt, dass diese Namen schwer auszusprechen seien, wie z. B. in folgenden Beispielen (hier jeweils in den Originalgrafien wiedergegeben):

Ausländische Vornamen, die bei uns nicht richtig ausgesprochen werden, wie Jacquline, Dominique und englische wie Jessica.“; „Keine namen mit K weil sie hier in Tirol nicht schön ausgesprochen werden“ und „hier in Tirol Namen mit harten Konsonanten wie k.20

4. Fazit

Auf diesen Seiten wurden die sozialen Parameter und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Vornamenvergabe lediglich oberflächlich gestreift. Es zeigt sich, dass die von Huschka & Gerhards & Wagner (2004-2006: 4) beschriebene Hypothese, dass Vornamen soziale Wandelerscheinungen zeigen, aus den untersuchten Daten zumindest teilweise ablesbar ist. Ich versuchte zu zeigen, dass die Namengesetzgebung diese veränderten Bedingungen nur sehr unzureichend abbildet; dies zeigt sich besonders in den durch die erzwungene Genderung enstehenden Problematiken.

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1 Gerhard Rampl danke ich für seine Ratschläge und kritischen Bemerkungen.

2 Das Projekt war am Bereich Sprachwissenschaft (Institut für Sprachen und Literaturen) der Universität Innsbruck angesiedelt, an dem sich auch die örtliche Namenberatungsstelle „Sprachtelefon“ befindet. Die Namenberatungsstelle berät seit 1996 die Standesämter des Bundeslandes Tirol zum Thema Vornamen, und die dabei gewonnen Erfahrungen flossen ebenfalls in das Projekt ein.

3 Der Begriff Geschlecht wird in der juristischen Sprache alltagssprachlich verwendet. Eigentlich ist das, was hier gefordert wird, aber ein ganz klarer Fall von Gender. Ein Name kann dem Geschlecht (auch Sexus) nicht „entsprechen“. Es ist vielmehr umgekehrt, er wird verwendet, um Geschlecht durch wiederkehrende „Namensverwendungsakte“ herzustellen (vgl. Ernst 2012, 488). Namengebungs- und Namenverwendungsakte sind also wichtige Bereiche des sprachlichen doing gender.

4 So folgt auch der Soziologe Gerhards (2010) diesem eigentlich graphemischen Kriterium; für eine kritische Auseinandersetzung mit diesem Punkt vgl. Nübling 2009 und 2012.

5 Nübling spricht von phonologischen Strukturmustern, welche eher typisch für weibliche bzw. männliche Vornamen seien. Diese phonologischen Strukturmuster sind jedoch keineswegs natürlich auf sexus verweisend, sondern entstehen letztlich durch aktives doing gender; vgl. auch Pitcher (2013).

6Eigentlich handelt es sich dabei trotz des etablierten Begriffs um Unigendernamen.

7 Hohe Sonorität auf einem kleinen Namenkörper (vgl. Nübling 2009, 88).

8 Es gibt auch eine besonders in Deutschland bekannte männliche TV-Persönlichkeit mit Kaya als Vornamen – es kann nicht herausgefunden werden, welchen Personen nun wer besonders bekannt ist, und deswegen wird es sich auch nicht feststellen lassen, wann genau die phonologische Regel den Ausschlag gibt und wann sie von sprachexternen Regeln overruledwird.

9 Vgl. auch das Beispiel des Namens Efsanur, in Abb. 1; der Name ist offenbar nicht sehr geläufig, hier greift also die Strukturkomponente stärker durch. Demnach wäre der Name als eher männlich einzustufen, es handelt sich aber um einen weiblichen Namen.

10 Laut Gesetz müssen Namen „buchstaben- und zeichengetreu“ wiedergegeben werden (PStG-DV 2013 – §11 Abs. 3), im sprachlichen Alltag wird dies wohl nicht immer der Fall sein. Es besteht deshalb auch die Möglichkeit, eine „gebräuchlich gewordene“ Schreibweise (PStG-DV 2013 – §38) zu beantragen, d. h. den fremdsprachigen Namen offiziell einzudeutschen (Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem 2014).

11 Vgl. außerdem die Möglichkeit etwa im türkischen Namensystem Appellativa als Vornamen zu verwenden: „Second, a characteristic feature of personal naming pattern in Turkey enables parents to give common vocabulary items to their children. In other words, parents can coin new personal names from the common vocabulary of Turkish.” (Duman 2004, 161).

12 Der Name London wurde am 26.10.2011 in Deutschland als eintragungsfähig erklärt, vgl. Kremer 2014; fraglich ist hier, wie bei diesem Namen die geforderte Geschlechtseindeutigkeit festzustellen wäre, denn ein zweiter Vorname muss nicht gewählt werden.

13 Eine Unzulänglichkeit der gemachten Erhebung ist, dass nicht klar ist an wie viele Personen der Fragebogen letztendlich verschickt wurde. Der Fragebogen wurde ‒ unter anderem ‒ über einen Newsletter an die Studierenden der Universität Innsbruck versendet, jedoch war hier nicht zu eruieren, wie viele Personen diesen Newsletter abonniert hatten.

14 Eine Eigenheit der Umfrage war, dass die Evaluierung des eigenen Vornamens zugleich mit Fragen über die Kinder der TN gemacht wurde, d. h. in der Auswertung erscheinen viele Datensätze als scheinbar unvollständig, weil Kinderlose den zweiten Umfrageteil nicht bearbeitet haben. Es ist aber einfach, die Datensätze zu trennen.

15 5% machten keine Angabe.

16 Es könnte z. B. sein, dass bei den genannten Elternvereinen und Schulen hauptsächlich Mütter ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, weil aufgrund der traditionellen Rollenverteilung diese sich als mehr zuständig für Elternbelange begreifen als die Väter. Bei dem Studierenden-Newsletter dürfte die Genderverteilung in etwa ausgeglichen gewesen sein.

17 Gleiche Namen mit unterschiedlicher Schreibung wurden bei dieser Zählung zusammengefasst, z. B. Catharina, Katharina, Katarina usw.

18 Vgl. auf der Homepage der Bundesanstalt Statistik Österreich 2015 unter Punkt „Vornamen der Neugeborenen mit österreichischer Staatsbürgerschaft nach fallender Häufigkeit seit 1984 – Österreich“.

19 Bei Tschaklin und Schanin handelt es sich um die Substitution des stimmhaften Frikativs [ʒ] durch den stimmlosen Frikativ [ʃ]. Zusätzlich finden wir bei Tschaklin eine homorgane Präokklusion, einen Vorgang, der in Tirol bereits historisch nachzuweisen ist, aber auch heute noch häufig (vor allem bei Entlehnungen) vorkommt. Bei Tschennifer wird die stimmhafte Affrikate [dʒ] durch die stimmlose [tʃ] ersetzt.

20 Die südbairische Affrikate /kx/ ist in Tirol zumindest basilektal bis heute erhalten. Diese Aussprache wird von Sprecher*innen als hart empfunden.

Zu Moden der Vornamengebung in binationalen1 Ehen in Österreich

Angela Bergermayer (Wien)

1. Einleitende Bemerkungen

Sowohl aus onomastischer als auch aus vielschichtiger interdisziplinärer Sicht stellt die Vornamenwahl für Kinder ein interessantes und lohnendes Forschungsgebiet dar. Vornamen können – je nach politischem Umfeld und nach kulturell-ethnischem Hintergrund in unterschiedlichem Ausmaß – als Abbild von Vorlieben, Werten, Wünschen und Zielen der namenwählenden Personen gesehen werden. In Hinblick auf Österreich spielt dabei eine wichtige Rolle, dass Eltern den bzw. die Vornamen2 für ihr Kind fast gänzlich frei wählen können. Im Besonderen kann somit in der Namenwahl von Personen ausländischer Staatsbürgerschaft für ihre Kinder einerseits deren sprachlich-kulturelle Verbundenheit mit ihrem Herkunftsland, mit ihren eigenen Traditionen und Werten und andererseits ihre Orientierung an den sprachlich-kulturellen Gepflogenheiten am neuen Wohnort sowie ihre Eingliederung in das neue gesellschaftliche Umfeld zum Ausdruck kommen.

Die Erklärung des Vornamens bzw. der Vornamen für ein Neugeborenes muss in Österreich schriftlich beim zuständigen Standesamt abgegeben werden und ist Voraussetzung für die Ausstellung der Geburtsurkunde. Bei ehelich geborenen Kindern bestimmen die Eltern gemeinsam den/die Namen bzw. muss der die Erklärung abgebende Elternteil das Einverständnis des anderen Elternteils zusichern. Bei unehelich geborenen Kindern ist in der Regel die Mutter zur Wahl bzw. Erklärung des Vornamens oder der Vornamen berechtigt (vgl. etwa help.gv. Vornamen). Die für österreichische3 Kinder gültigen wenigen Richtlinien für die Vornamenvergabe schränken die Wahlfreiheit der Eltern bzw. der Mutter nur dahingehend ein, dass Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich4 sind oder die dem Wohl des Kindes abträglich erscheinen, nicht gewählt werden dürfen; auch darf der erste Vorname nicht dem Geschlecht des Kindes widersprechen. Im Personenstandsgesetz 20135 ist die Vornamengebung im Detail folgendermaßen geregelt:

§ 13. (1) Vor der Eintragung[6] der Vornamen des Kindes haben die dazu berechtigten Personen schriftlich zu erklären, welche Vornamen sie dem Kind gegeben haben. Sind die Vornamen von den Eltern einvernehmlich zu geben, genügt die Erklärung eines Elternteiles, wenn darin versichert wird, dass der andere Elternteil damit einverstanden ist.

(2) Bei Kindern des im § 35 Abs. 2[7]genannten Personenkreises darf zumindest der erste Vorname dem Geschlecht des Kindes nicht widersprechen; Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen nicht eingetragen werden.

(3) Stimmen die Erklärungen mehrerer zur Vornamensgebung berechtigter Personen nicht überein oder wurde innerhalb von 40 Tagen ab dem Zeitpunkt der Geburt bei der Personenstandsbehörde, die die Eintragung vornimmt, keine Erklärung abgegeben, hat die Personenstandsbehörde vor der Eintragung der Vornamen das Pflegschaftsgericht zu verständigen. Das gleiche gilt, wenn keine Vornamen oder solche gegeben werden, die nach Ansicht der Personenstandsbehörde als dem Abs. 2 widersprechend nicht eingetragen werden können.

Die Primärdaten für den vorliegenden Beitrag liegen mir dank einer Kooperation zwischen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria) vor, bei der die beiden genannten Institutionen zum Zweck der statistischen Aufbereitung und wissenschaftlichen Erforschung der in Österreich seit 1984 vergebenen Vornamen zusammenarbeiten. Im Rahmen dieser Kooperation stellt die Statistik Austria ein großes Datenkorpus für die Lebendgeburten in Österreich u. a. aus dem Jahr 2001 zur Verfügung, das als Quelle für meine Studie dient; es umfasst insbesondere jeweils folgende Angaben: (erster) Vorname8, Geschlecht, Geburtsjahr, Legitimität des Kindes, Verwaltungsbezirk des Wohnortes der Mutter (kleinere Bezirke zusammengefasst), höchste abgeschlossene Schulbildung jeweils der Mutter und des Vaters sowie für die Jahrgänge ab 2010 auch Geburtsland sowie Staatsangehörigkeit jeweils der Mutter, des Vaters und des Kindes. Da hier also nicht nur die Vornamen der Kinder, sondern auch viele Informationen zu den jeweiligen Eltern enthalten sind, ist dieses Korpus nicht nur aus anthroponomastischer, sondern auch aus sozialwissenschaftlicher Sicht von größtem Interesse und bietet die Möglichkeit, die vergebenen Vornamen unter verschiedensten Aspekten wissenschaftlich zu untersuchen und statistisch auszuwerten.9

2. Namengebungsmoden in binationalen Ehen in Ostösterreich

2.1. Genauere Definition und Eingrenzung des Themas

Gegenstand der folgenden Ausführungen sind die Vornamen von bzw. ist die Vornamengebung für neugeborene(n) Kinder(n), deren Mütter zur Zeit der Geburt ihrer Kinder in einem der österreichischen Bundesländer Wien, Niederösterreich oder Burgenland wohnen. Räumlich beziehe ich mich damit auf die statistische NUTS-1-Region Ostösterreich, was im Vergleich mit kleinräumigeren Untersuchungen datenschutzrechtliche Gründe hat. Wenn diese geographische Einheit nicht unterschritten wird, können auch seltenere Vornamen und soziale Konstellationen berücksichtigt werden, ohne dass die Datenschutz-Auflagen dadurch verletzt würden.10 Angesichts der sehr umfangreichen Daten konzentriere ich mich im vorliegenden Beitrag auf einen Teil Österreichs und beschränke mich, was den Zeitraum betrifft, auf im Jahr 2001 geborene Kinder.

Von diesen Kindern greife ich diejenigen heraus, von denen der eine Elternteil österreichischer Staatsbürger / österreichische Staatsbürgerin und der zweite Elternteil Angehörige(r) eines slawischsprachigen Staates ist. Gemeint sind damit Länder bzw. Staaten, in denen eine slawische Sprache die Nationalsprache ist (Staaten mit slawischer Minderheitensprache, wie z. B. Deutschland mit dem Sorbischen, sind hier also nicht berücksichtigt). Freilich impliziert dies nicht unbedingt oder nicht eindeutig, Angaben darüber, wo die betreffenden Mütter oder Väter geboren wurden und welche Muttersprache(n) oder welche ethnische Zugehörigkeit(en) sie haben. Zu letzteren Merkmalen stehen allerdings keine Daten zur Verfügung (sie wurden von den statistischen Ämtern bzw. Standesämtern nicht erfragt), so dass man sie für Analysen bzw. potentielle Begründungen leider nicht ins Treffen führen kann und in gewisser Weise mit den Parametern Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit operieren muss – nicht jedoch ohne ausdrücklich auf diesen Aspekt hingewiesen zu haben.

In Hinsicht auf das Merkmal Staatsangehörigkeit ist es nützlich, die einschlägigen gesetzlichen Regeln und damit die Voraussetzungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu kennen. Eine detaillierte Darstellung dieser nicht unkomplizierten Materie würde hier naturgemäß zu weit führen, es soll nur Einzelnes kurz erwähnt werden.11 So müssen zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein, zu denen derzeit u. a. ein hinreichend gesicherter Lebensunterhalt und Deutschkenntnisse zählen. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kann die österreichische Staatsbürgerschaft entweder aufgrund eines Rechtsanspruchs12 oder aufgrund freien Ermessens der Behörde verliehen werden. In zweiterem Fall ist das Gesamtverhalten der einbürgerungswilligen Person im Hinblick auf das öffentliche Interesse, allgemeine Wohl und Ausmaß der Integration ausschlaggebend. Eine weitere Möglichkeit zum Staatsbürgerschaftserwerb ist insbesondere die Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft, wobei sich letztere in bestimmten Fällen auf Kinder oder die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner oder die eingetragene Partnerin bzw. den eingetragenen Partner erstrecken kann. Relevant ist in unserem Zusammenhang auch der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Demgemäß erwerben eheliche Kinder mit der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft hat. Uneheliche Kinder erwerben mit der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürgerin ist.

2.2. Zur bevorzugten Vornamengebung in den genannten Konstellationen

Bei den Eltern der Kinder, die 2001 geboren wurden und deren Mütter in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland wohnten, sind in Hinsicht auf die Staatsangehörigkeit insgesamt folgende slawischsprachige Staaten vertreten (in alphabetischer Reihenfolge): bei den Müttern Belarus, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Polen, die Russische Föderation, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik sowie die Ukraine (also insgesamt elf Staaten) und dieselben Staaten außer Belarus bei den Vätern. Personen, die Angehörige eines slawischsprachigen Staates sind, werden im Folgenden vereinfachend als „slawisch“ bezeichnet.

a) Die Häufigkeit der einzelnen Vornamen im Falle einer „slawischen“ Mutter oder eines „slawischen“ Vaters:

Wenn man die beiden Gruppen „slawische“ Mutter und österreichischer Vater sowie österreichische Mutter und „slawischer“ Vater zusammenfasst, finden sich 481 verschiedene Vornamen, die 2001 an insgesamt 999 Neugeborene (494 Mädchen und 505 Buben) mit einem „slawischen“ Elternteil vergeben wurden. Dabei kristallisieren sich ziemlich klare Spitzenreiter heraus. Die beliebtesten Vornamen13 in der Wahl von Eltern dieser zusammengefassten Gruppen sind in absteigender Frequenz folgende (bis zur Häufigkeit von sieben):

Julia (19 Mal),14David (19 Mal), Daniel (18 Mal), Katharina (17 Mal, davon drei Mal ohne <h> geschrieben),15Dominik (17 Mal), Sara(h) (15 Mal), Alexander (14 Mal),16Phil(l)ip(p) (13 Mal, davon drei Mal Philipp und ein Mal Phillip)17, Anna (12 Mal),18Laura (12 Mal), Nat(h)alie (11 Mal),19Lukas (11 Mal, davon ein Mal mit <c> geschrieben),20Kristina/Christina (10 Mal, davon drei Mal mit <Ch>),21Melanie (10 Mal),22Nicole (10 Mal),23Kevin (10 Mal), Michael (9 Mal), Patrick (9 Mal),24Vanessa (8 Mal),25Benjamin (8 Mal), Marcel(l) (8 Mal, davon ein Mal mit <ll>),26Mat(t)hias/Matias27 (8 Mal), Alexandra (7 Mal), Jasmin (7 Mal),28Antonio (7 Mal), Martin (7 Mal), Sebastian (7 Mal), Thomas (7 Mal).

Dabei fällt auf, dass es sich bei diesen häufigeren Vornamen um durchaus internationale, man kann auch sagen moderne Namen handelt und sich nirgends eine Vorliebe für Namen eindeutig slawischen Ursprungs niederschlägt (mögen natürlich insbesondere Julia und Anna auch in slawischsprachigen Ländern sehr beliebt sein).29 Dies entspricht der Annahme, dass ausländische Einwohner/innen, wenn sie mit einem österreichischen Staatsbürger bzw. einer österreichischen Staatsbürgerin verheiratet sind und schon in dieser Hinsicht kulturelle Offenheit gezeigt haben, in der Regel auch bei der Namenwahl für ihre Kinder offen für andere Kulturen und moderne Strömungen im neuen Lebensumfeld sein werden und ihre Kinder nicht mehr (zumindest nicht mehr eindeutig) mit deren Vornamen als Angehörige nur ihre eigenen Volks- oder Sprachgruppe kennzeichnen wollen.

Im Zusammenhang mit dem Aspekt „Namenmoden in der neuen Heimat“ seien als Vergleich die in Österreich im Jahr 2001 beliebtesten Vornamen bei allen Neugeborenen mit österreichischer Staatsbürgerschaft angeführt, und zwar die 20 häufigsten (Quelle: statistik.at):

Mädchen Buben

Rang Name Rang Name

1. Julia 1. Lukas

2. Anna 2. Florian

3. Sarah 3. Michael

4. Laura 4. Daniel

5. Lisa 5. Alexander

6. Katharina 6. Fabian

7. Hannah 7. Marcel

8. Lena 8. Tobias

9. Selina 9. David

10. Viktoria 10. Philipp

11. Sophie 11.