Neugieriges Denken -  - E-Book

Neugieriges Denken E-Book

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Beschreibung

Hans-Georg Geyer (1929-1999) war Philosoph im Umkreis der Frankfurter Schule und systematischer Theologe unter dem Einfluss von Karl Barth. In den Jahrzehnten vom Mauerbau bis zur Wiedervereinigung hat er an fünf Hochschulstandorten viele Studierende mit seinen Vorlesungen geprägt und den Weg der Kirchen begleitet. Dieser Tagungsband präsentiert die Ergebnisse einer von Henning Theißen ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe, die Geyers Nachlass erstmals aufarbeitet. Neben der fachlichen Breite und Tiefe der Lehrtätigkeit wird eine Vielzahl intellektueller und gesellschaftlicher Kontexte sichtbar, mit denen Geyers stets neugieriges Denken in Austausch steht. Die wissenschaftliche Edition von vier unveröffentlichten Predigten lässt zudem Geyer selbst zu Wort kommen. [Reasoning with curiosity. The academic teaching and theological work of Hans-Georg Geyer. With four unpublished sermons by Hans-Georg Geyer] A philosopher trained in the Frankfurt School of Horkheimer and Adorno and simultaneously a theologian in the vein of Karl Barth, systematic theologian Hans-Georg Geyer (1929-1999) has influenced numerous students in the decades between the Berlin Wall until the reunification of Germany. This volume presents the conference results of a working group gathered by Henning Theißen who pioneers future research on Geyer's teaching and scientific works. Exploring Geyer's literary remains, the authors reconstruct the vivid intellectual and sociocultural contexts in which Geyer's theology is situated. The scientific edition of four hitherto unpublished sermons adds a widely unknown perspective to the protrait of Geyer.

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Seitenzahl: 499

Veröffentlichungsjahr: 2018

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GREIFSWALDER THEOLOGISCHE FORSCHUNGEN (GTHF)

Herausgegeben von Christfried Böttrich im Auftrag der Theologischen Fakultät Greifswald

Band 30

NEUGIERIGES DENKEN

DIE LEHRTÄTIGKEIT UND DAS THEOLOGISCHE WERK VON HANS-GEORG GEYER

MIT VIER UNPUBLIZIERTEN PREDIGTEN VON HANS-GEORG GEYER

Herausgegeben von Frank Dittmann, Thorsten Latzel und Henning Theißen

EVANGELISCHE VERLAGSANSTALT

Leipzig

Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Projektnummern 261105911; 317628988.

Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

© 2018 by Evangelische Verlagsanstalt GmbH · Leipzig

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Cover: Kai-Michael Gustmann, Leipzig

Satz: 3W+P, Rimpar

E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH 2018

ISBN 978-3-374-05812-9

www.eva-leipzig.de

INHALT

Frank Dittmann, Thorsten Latzel und Henning Theißen

Vorwort

I. ZU GEYERS LEHRTÄTIGKEIT

Frank Dittmann

Die Vorlesungstätigkeit Hans-Georg Geyers

Ein Überblick

Henning Theißen

Hans-Georg Geyers Behandlung der Dogmatik in seinen akademischen Vorlesungen

II. ZU GEYERS THEOLOGISCHEM WERK

Dietrich Korsch

Hans-Georg Geyer und die Kritische Theorie

METAPHYSIK UND GOTTESLEHRE

Michael Hüttenhoff

Über die Notwendigkeit Gottes

Hans-Georg Geyer und die Metaphysik

Burkhard Nonnenmacher

Gottes Sein als Thema der Theologie

Rückfragen zur Auseinandersetzung Hans-Georg Geyers mit Hegel und Barth

CHRISTOLOGIE UND SOTERIOLOGIE

Hanna Roose

Die »Rohgedanken über das Problem der Identität Jesu Christi« von Hans-Georg Geyer im Kontext aktueller neutestamentlicher Diskurse zum »erinnerten Jesus«

THEORIE DER KIRCHE

Henning Theißen

Hans-Georg Geyers Wirken im Theologischen Ausschuss der Evangelischen Kirche der Union

Katharina Kunter

Die Kirchen und die ökumenische Sozialethik

Aufbruch in den 1970er Jahren

SOZIALETHIK

Gerard den Hertog

Freiheit und Mimesis

Die Sozialethik Hans-Georg Geyers

Bernd Hildebrandt

Kann es eine Verantwortungsgemeinschaft von Christen und Marxisten geben?

PRAKTISCHE THEOLOGIE

Hans-Martin Gutmann

Von Gott zu den Menschen, von der Verheißung zum Gebot: Die Wahrheit des Lebens

Zu den Predigten Hans-Georg Geyers

Herausgegeben und eingeleitet von Frank Dittmann und Henning Theißen

Vier unpublizierte Predigten von Hans-Georg Geyer

Hans-Georg Geyer

Predigt über Sacharja 9,9–10

Hans-Georg Geyer

Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben

Hans-Georg Geyer

Jesu Vollkommenheit

Hans-Georg Geyer

Predigt über Lukas 2,13–14

ANHANG

Register der Personennamen

Register der Sachen und Begriffe

Verzeichnis der Mitarbeitenden

VORWORT

Frank Dittmann, Thorsten Latzel und Henning Theißen

In der Generation derer, die das christliche Denken und den theologischen Diskurs in Kirche, Hochschule und Gesellschaft in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts geprägt haben, als Heranwachsende aber die Erfahrung von Totalitarismus und Krieg in seiner ersten Hälfte gemacht hatten, verdient der Name von Hans-Georg Geyer (1929–1999) gewiss in einer Reihe mit den Großen seines Faches, der Systematischen Theologie, genannt zu werden. Die Einschätzung scheint nicht vermessen, dass die evangelische Dogmatik nach dem Zweiten Weltkrieg allmählich, nicht zuletzt belehrt durch ihre früheren schuldhaften Versäumnisse auf dem Gebiet der nun entstehenden Israeltheologie, es vermocht hat, die Glaubenswahrheiten des Christentums neu zur Sprache zu bringen. Dies geschah in einer Zeit und Gesellschaft, die bis heute unter anderem durch eine zunehmende religiöse und weltanschauliche Pluralisierung gekennzeichnet sind, die auch die christlichen Kirchen mehr und mehr in ihr Selbstverständnis aufnehmen. Wenn jener theologische Neuaufbruch gelang, dann nach dem Urteil der Theologiegeschichtsschreibung durch eine Wiederbesinnung auf das christologische Zentrum der Theologie und dessen gleichzeitige Einbettung in ihr trinitarisches Gesamtverständnis. An beiden Fragestellungen hat Geyer seinen eigenen und originären Anteil mit höchst substantiellen Entwürfen. Jedoch hat er mit einem Schriftenverzeichnis von nur achtzig Positionen verhältnismäßig wenig veröffentlicht. Seine Erkenntnisse lagern in dem vom Zentralarchiv der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (ZA EKHN) verwahrten Nachlass, der praktisch Geyers gesamte Lehrtätigkeit dokumentiert. Auf ihr beruht die enorme Wirkung, die er als Hochschullehrer besonders auf dem Zenit seiner beruflichen Tätigkeit im Göttingen der 1970er Jahre erzielte. Geyers Werk kann daher nur im Ausgang von seiner akademischen Lehre angemessen in den Blick genommen werden. Sie bildet deshalb im vorliegenden Band den I. Teil, dem in einem II. Teil die inhaltlichen Entfaltungen für die unterschiedlichen Themenkapitel der Theologie folgen.

Zu einem Zeitpunkt, da die frühere Hörerschaft Geyers im Begriff ist, das aktive Berufsleben zu verlassen, und somit die Wirkung seines Lehrens und Denkens sich zu verflüchtigen beginnt, unternimmt der vorliegende Band den Versuch, dieses Denken nicht nur retrospektiv zu würdigen, sondern in seiner bleibenden und für zukünftige Aufgaben in Kirche, Hochschule und Gesellschaft inspirierenden Bedeutung herauszustellen. Wenn Geyers Selbsteinschätzung im Alter zutrifft, »er sei doch zeitlebens nur neugieriger Student gewesen«,1 dann ist auch dieses Denken als ein neugieriges Denken zu beschreiben. Neugieriges Denken aber zieht seine Relevanz nicht aus sich selbst, sondern aus dem, worauf sich seine Neugier richtet. Es ist immer ein in die Zukunft weisendes Denken, das seine eigene bleibende Unfertigkeit in Kauf nimmt, um sich lieber dem zu überlassen, was sich ihm neu zu denken aufgibt. Die hierin gelegene Paradoxie ist schon beim flüchtigen Blick auf Geyers veröffentlichte Texte, die wenige Jahre nach seinem Tod von einem kleinen Kreis jüngerer Weggenossen in repräsentativer Auswahl neu herausgegeben wurden,2 unübersehbar. Während etliche Aufsätze schon dem Titel nach unfertig klingen, muten dieselben Texte im Duktus und Sprachstil scheinbar undurchdringlich dicht an und lesen sich, als ob sie, völlig abgelöst von jedem Kontext, die Wahrheit des Glaubens in der hochkomplexen Struktur kristalliner Reinform niederlegten. Gerade Theologen, die Geyer besonders verbunden sind wie Hans Theodor Goebel und Dietrich Korsch, haben auf diese Problematik gelegentlich hingewiesen.3

Eine Auflösung dieses Problems erhoffen sich die Herausgeber dieses Bandes von den hier dokumentierten Ergebnissen der Fachtagung, die unter dem Titel »Neugieriges Denken« am 9. und 10. Juni 2017 im Martin-Niemöller-Haus in Arnoldshain stattfand. Sie wurde in Kooperation zwischen der Evangelischen Akademie Frankfurt mit ihrem Direktor Thorsten Latzel und dem DFG-Forschungsprojekt »Das theologische Werk von Hans-Georg Geyer in theologischer, kirchlicher und gesellschaftlicher Kontextualisierung« (Projekt TH 1971/2) veranstaltet, das Henning Theißen als Heisenbergstipendiat der DFG durchgeführt hat. Die Fachtagung war fester Bestandteil des Projekts, das seinen Ansatz darin hatte, Geyers scheinbar solitäre Texte in verschiedene Richtungen zu kontextualisieren, wofür die Skripte seiner Lehrveranstaltungen reichlich Ansatzpunkte bieten. Das betrifft nicht nur umfangreiche theologiegeschichtliche Studien, die Geyer beinahe all seinen Göttinger Vorlesungen unterlegt, aber in den oft knappen Aufsätzen weggelassen hat, sondern auch sozialethische und -politische Konkretionen, die Geyers theologisches Problembewusstsein umtrieben, und nicht zuletzt die kirchliche Verantwortung, in der Geyer die Theologie sah und die er selbst besonders im Rahmen der Evangelischen Kirche der Union wahrnahm. Mit dem Begriff, den das zugrundeliegende DFG-Projekt von Henning Theißen aus dessen Forschungen im Rahmen des Heisenbergstipendiums übernimmt, kann man Geyers Theologie in ihrer vernetzten Verantwortung für die genannten, untereinander oft antagonistischen Kontexte als »unierte Theologie« beschreiben.

Über all diese Kontextualisierungen geben die folgenden Aufsätze Aufschluss. Wenn die Beiträge zu Geyers theologischem Werk dabei grob der gängigen Einteilung der dogmatischen Themenkapitel (Loci) folgen, ist das doch nicht als Anlehnung an eine Schuldogmatik misszuverstehen, sondern benennt nur die Ausgangspunkte für die Gegenwartsverantwortung, die die evangelische Theologie wahrzunehmen hat. Wo immer es möglich war, ergänzen sich daher in Teil II bei den einzelnen Themen die Beiträge paarweise, so dass der eine den Fokus auf Geyers eigene Äußerungen zum Thema legt, während der andere verstärkt den damit angesprochenen Kontext ausleuchtet.

Vergleichbares gilt in Teil I: Hier stellt Frank Dittmann die nachgelassenen Dokumente der Lehrtätigkeit Geyers im Überblick vor, ehe Henning Theißen die einzelnen Vorlesungen zur Dogmatik in ihrer Argumentation präsentiert.

In Teil II steht der eröffnende Beitrag von Dietrich Korsch gewissermaßen außerhalb der Reihe der Loci und wirkt dadurch grundlegend, deckt er doch mit der Reflexion auf Geyers Verhältnis zur Kritischen Theorie, bei deren Vertretern er studiert hatte, gewissermaßen Thema und Kontext in einem ab.

Zumeist paarweise agieren die folgenden Aufsätze. Michael Hüttenhoff widmet sich Geyers kritischem Metaphysikverständnis, wendet es aber auch kritisch auf Geyer selbst an. Mit besonderem Blick auf Hegels Gotteslehre als wichtigsten philosophischen Kontext dieses Denkansatzes unterzieht Burkhard Nonnenmacher Geyers Gotteslehre einer kritischen Revision.

Geyers terminologische und konzeptionelle Prägung auf dem Gebiet der Christologie, die Formel vom irdischen Jesus, steht im Fokus des Beitrags von Hanna Roose, die die heutigen Diskussionen um diese Formel in der neutestamentlichen Forschung auf Geyers einschlägige Überlegungen bezieht und so Text und Kontext miteinander verbindet.

Geyers ekklesiologisches Denken ist von seinem kirchlichen Engagement, das sich vornehmlich auf die Evangelische Kirche der Union richtete, kaum zu trennen. Diese Facette von Geyers Wirken vor allem in den 1970er Jahren behandelt Henning Theißen, während Katharina Kunter den kontextualisierenden zeitgleichen Aufbruch der ökumenischen Sozialethik im Überblick vorstellt.

Geyers eigene Sozialethik wird von Gerard den Hertog unter den Schlüsselbegriffen der Freiheit und der Mimesis gewürdigt und auf ihre konzeptionellen Gründe im marxistischen Denken hin analysiert. Bernd Hildebrandt schildert unter ausdrücklichem Einbezug von Texten Geyers die Diskurszusammenhänge zwischen Christen und Marxisten in der DDR der 1980er Jahre und damit einen Kontext, der für Geyers Werk hintergründig, aber dennoch sprechend ist.

Als Praktischer Theologe würdigt Hans-Martin Gutmann erstmals die Predigttätigkeit Geyers, deren textliche Basis anschließend durch die wissenschaftliche Edition von vier bislang unveröffentlichten Predigten aus Geyers Feder gewährleistet wird.

Den Schlüssel zur kontextualisierenden Arbeit, die sich in diesen Beiträgen dokumentiert, bildete die möglichst umfassende Aufarbeitung von Geyers archivalischen Nachlass im erwähnten DFG-Projekt von Henning Theißen, um die sich Frank Dittmann als Projektmitarbeiter besonders verdient gemacht hat. Dadurch konnte im Vorfeld der Tagung eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die es den Referenten ermöglichte, zu dem von ihnen behandelten Thema einschlägige Partien aus Geyers Nachlass heranzuziehen. Der Band will so auch die Neugier auf weitere Arbeit mit dem nun für die Forschung zugänglichen Nachlass wecken. In gewisser Weise gelang dies schon bei der Tagung selbst. Auf die Tagungsankündigung der Evangelischen Akademie Frankfurt hin fand sich an geschichtsträchtigem Ort in Arnoldshain ein hoch engagiertes Publikum zusammen, aus dessen Reihen der Hinweis auf einige nachgelassene Predigten Geyers kam, die nun am Ende dieses Bandes wissenschaftlich ediert sind.

Die Herausgeber haben vielfältig zu danken. Der erste Dank gilt Ruth Geyer und Helma Fries, deren Einverständnis die Grundlage dafür bildet, dass in diesem Band Texte aus Geyers Nachlass dargeboten werden können. Ohne die Neugier derer, die bei der Tagung mitgewirkt haben, wären die Bemühungen um Geyers Werk unzusammenhängend geblieben. Ihr Mittun verdient aufrichtigen Dank. Referierenden, Teilnehmenden und den Verantwortlichen in der Organisation in Frankfurt und in Arnoldshain danken die Herausgeber von Herzen und nennen stellvertretend für alle Karin Weintz als Tagungsassistentin. Die Union Evangelischer Kirchen in der EKD hat die Tagung finanziell großzügig unterstützt, wofür die Herausgeber ihren herzlichen Dank ausdrücken wollen. Besonders danken die Herausgeber auch denjenigen, die Beiträge zum Band beigesteuert haben, obwohl sie bei der Tagung nicht dabeisein konnten. Der Dank gilt ferner den beteiligten Archiven und ihren Leitungen und Mitarbeitenden, durch die es möglich wurde, die erwähnte Arbeitsgruppe zu Geyers Nachlass aufzubauen. Ausdrücklich sei hier das ZA EKHN mit seinem Direktor Holger Bogs genannt.

Dass der vorliegende Band in den Greifswalder Theologischen Forschungen veröffentlicht werden kann, ist Christfried Böttrich als deren Herausgeber zu verdanken. Zugleich bildet dieser Band die Ergebnisdokumentation des erwähnten DFG-Projekts. In diesem Zusammenhang danken die Herausgeber der DFG, die die Drucklegung des Bandes mit Mitteln aus dem Heisenbergprogramm finanziert hat, dem das Projekt wie beschrieben koordiniert ist. Namhafte Druckkostenzuschüsse kamen außerdem von der Evangelisch-lutherischen Kirche in Norddeutschland sowie von der Gesellschaft von Freunden und Förderern der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald e.V. Dafür sind die Herausgeber sehr dankbar. Frau stud. theol. Sabine Groen hat sich um die Erledigung redaktioneller Aufgaben besonders bei den Registern verdient gemacht, was den bleibenden Dank der Herausgeber erzeugt. Frau stud. theol. Anna Böllert leistete eine Reihe von Bibliotheksdiensten, dank derer die Arbeit an den in diesem Band edierten Predigten erst in der nun realisierten Weise möglich wurde. Schließlich gebührt den Mitarbeitenden der Evangelischen Verlagsanstalt Leipzig Dank für die reibungslose Zusammenarbeit bei der Drucklegung.

Mainz, Frankfurt und Greifswald, im März 2018

1 Hans Theodor Goebel, Vorwort, in: Hans-Georg Geyer, Andenken. Theologische Aufsätze, hg. v. Hans Theodor Goebel/Dietrich Korsch/Hartmut Ruddies/Jürgen Seim, Tübingen 2003 (im Folgenden immer: Geyer, Andenken), Vf., hier: V.

2 Vgl. Geyer, Andenken.

3 Vgl. Goebel, Vorwort, VI, in: Geyer, Andenken, besonders zu Geyers Aufsatztiteln, sowie: Dietrich Korsch, Zwischen Hegel und Barth. Theologie nach Hans-Georg Geyer, in: Katharina von Bremen (Hg.), Gott und Freiheit. Theologische Denkanstöße Hans-Georg Geyers (Tagungsprotokolle – Institut für Kirche und Gesellschaft), Schwerte 2008, 159– 173, hier: 171, zu Geyers »Arbeitsweise des eindringlichen Nachsinnens dogmatischer Figuren«.

I. ZU GEYERS LEHRTÄTIGKEIT

DIE VORLESUNGSTÄTIGKEIT HANS-GEORG GEYERS

EIN ÜBERBLICK*

Frank Dittmann

1. ZUM EINSTIEG

Hans-Georg Geyer galt in den 1970er Jahren als der Göttinger Dogmatiker schlechthin. Mit jeweils einer Promotion in evangelischer Theologie und Philosophie war er in beiden Fächern qualifiziert.1 Seine Studien- und Promotionszeit fiel zusammen mit der Blütezeit der Frankfurter Schule und der Wirkungszeit Hans-Georg Gadamers in Frankfurt. Durch seinen Lehrer W. Kreck die Theologie K. Barths rezipierend, stand er unter anderem mit E. Jüngel, aber auch Denkern wie J. Moltmann im Austausch. Dabei zeichnet sich sein Denken durch philosophische Reife, theologische Tiefe und trotz dieser starken Bezugsgrößen durch ein hohes Maß an Eigenständigkeit und Originalität aus. Wirksam wurde H.-G. Geyer dabei hauptsächlich als theologischer Lehrer.2 Nicht nur seine wiederholten gemeinsamen Lehrveranstaltungen, unter anderem mit H.-J. Kraus, U. Luz und M. Josuttis, auch seine Vorlesungen waren gut besucht und wurden teils auf Tonband aufgezeichnet. Während seine Aufsätze und seine einzig publizierte Monographie gut zugänglich sind,3 sind seine Vorlesungen jedoch bisher unediert. Das heißt, der interessierte Rezipient/die interessierte Rezipientin* blieb auf Kontakte zu ehemaligen Hörern angewiesen, die gegebenenfalls Mitschriften und /oder Tonbandnachschriften zur Verfügung stellen konnten. Dank der Verzeichnung des wissenschaftlichen Nachlasses Hans-Georg Geyers im Jahre 2014 durch das Zentralarchiv der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)4 und der Förderung des Projektes »Das theologische Werk Hans-Georg Geyers in theologischer, kirchlicher und gesellschaftlicher Kontextualisierung« seitens der Deutschen Forschungsgemeinschaft5 kann nun eine Übersicht über die Vorlesungstätigkeit Hans-Georg Geyers zusammen mit Hinweisen auf Fundstellen in seinem wissenschaftlichen Nachlass gegeben werden.6 Dies soll eine eingehendere Befassung mit Geyers Denken über den Rahmen des bisher Publizierten hinaus erleichtern.

Es folgen nun noch einige Erläuterungen zu den Orten von Geyers Lehrtätigkeit, zur Arbeit mit dem wissenschaftlichen Nachlass und zur Präsentation der Vorlesungstableaus, bevor dann der tabellarische Überblick und im Anschluss einige erste Beobachtungen geboten werden.

2. HOCHSCHULORTE

Geyers selbständige Lehrtätigkeit7 beginnt in Wuppertal und Bonn (jeweils 1964),8 wobei er im Übergang von der Bonner Assistenz zur Wuppertaler Professur semesterweise zwischen diesen beiden Orten wechselte (im SS 1963, 1964, 1965 in Wuppertal; im WS 1963/64?9 und 1964/65 Bonn) bzw. an beiden Orten parallel unterrichtete (WS 1964/65). Bemerkenswert ist gerade für den Beginn, dass er in Wuppertal ausdrücklich als Philosophiedozent berufen wurde (1964–66)10 und erst nach mehreren Semestern Systematische Theologie las, was sich auch an der unten aufgeführten Tabelle ablesen lässt. Die längste und vermutlich auch intensivste Phase seines universitären Wirkens war die Göttinger Zeit, d.h. ab 1971, wo er auch zunächst für zwei Semester (WS 1974/75 und SS 1975) und dann durchgängig (SS 1977 bis zu seinem Wechsel nach Frankfurt 1982) für die Beratung der Theologiestudierenden in Fragen des Grundstudiums und in Prüfungsfragen zuständig war.11

Mit der Frankfurter Professur war auch ein Lehrauftrag an der Technischen Hochschule (heute Technische Universität) Darmstadt verbunden. Fünf Seminare in den WS 1994–97 und im SS 1997 an der TH Darmstadt sowie ein Vortrag über Philipp Melanchthon an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal im Jahr 1997 weisen darauf hin, dass Geyer – nach seinem gesundheitsbedingt vorzeitigen Ausscheiden an der Frankfurter Universität – in den 1990er Jahren noch einmal fachlich wirkte.12

Übersicht der Hochschulorte:

– Kirchliche Hochschule Wuppertal13 (Wu) 1963–1967

– Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn14 (Bn) 1967–1971

– Georg-August-Universität Göttingen15 (Gö) 1971–1982

– Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M.16 (F) 1982–1988

– TH Darmstadt17 (Da) 1982–1997

3. ARBEIT MIT DEM NACHLASS

Hans-Georg Geyers Vorlesungen bilden neben Exzerpten, Seminarnotizen und -unterlagen den Großteil seines wissenschaftlichen Nachlasses. Sie sind in ganz unterschiedlichem Umfang und Zustand erhalten. Wie schon erwähnt existieren verschiedene Tonbandnachschriften, aber auch ein reichhaltiges Material an Typoskripten, die teils mehrfach überarbeitet und wiederverwendet wurden. Während Erstere das Bild einer tatsächlich gehaltenen Vorlesung relativ gut18 wiedergeben (wie beispielsweise die Vorlesung »Gotteslehre«, SS 1976, oder »Die Theologie F.D.E. Schleiermachers«, SS 1980), dokumentieren Letztere die verschiedenen Bearbeitungsschritte und lassen die Fortschritte im Gedankengang erkennen. Manches bleibt dabei fragmentarisch oder rudimentär (wie z.B. »Gesetz und Evangelium«, SS 1971, WS 1972/73), manches lässt sich rekonstruieren (wie z.B. »Die Philosophie Immanuel Kants«, WS 1964/65), für manche Themen und Themenstränge existieren Sekundärmaterialien wie Exzerpte, Thesenreihen, Seminarunterlagen und Seminarprotokolle, sowie Aufrisse, Karteikarten und Notizsammlungen. Die Christologie-Vorlesung19 (SS 1970, SS 1972) gehört zu den Vorlesungen mit dem größten Erhaltungsgrad, was Umfang und Zustand des originalen Typoskripts angeht, während für die »Rechtfertigungslehre« und »Versöhnungslehre« (SS 1967, WS 1967/68, SS 1977) – teils aus Seminarmaterialien und Exzerpten – interessante Zusatzmaterialien identifiziert werden konnten.20

Die Hauptarbeit bestand nun also zunächst darin, die jeweils relevanten Archivalien zu sichten und das darin enthaltene Material zuzuordnen. Dabei wurden Metadaten erfasst und Überblicksdateien zum Inhalt jeder bearbeiteten Archivalie erstellt, was das zielsichere Auffinden relevanter Passagen erleichtert. Erste Ergebnisse aus Durch- und Übersicht sind die schon erwähnte Rekonstruktion der Christologie-Vorlesung sowie die Zuordnung von Primär- und Sekundär-Material zur Vorlesung »Rechtfertigungslehre« und »Versöhnungslehre«.

In weiteren Schritten wird es sinnvoll sein, den Überblick über die Archivalien zu vervollständigen und womöglich an entlegener Stelle versteckte Vorlesungstyposkripte ausfindig zu machen. Zur Ergänzung des Gesamteindrucks von Geyers Lehrtätigkeit könnten darüber hinaus auch seine Seminare und Übungen berücksichtigt werden, zu denen in ähnlicher Weise wie für die Vorlesungen Archivmaterial zugeordnet werden kann.21 Besonders vielversprechend (aber auch herausfordernd) für die Forschung zu Geyers Arbeit am Thema Kirche und Gesellschaft scheint dabei die Seminarreihe mit dem Titel »Das Politeuma des Reiches Gottes« zu sein (Teil I bis IV: SS 1975, WS 1975/76, SS 1976, WS 1976/77). Im Findbuch ist dazu allerdings keine einzige Archivalie auszumachen.

Während also in manchen Bereichen noch einiges zu rekonstruieren bleibt, ist der Textbestand einzelner Vorlesungen derart klar umrissen, dass deren Edition in den Blick rückt. Für die Christologie-Vorlesung haben bereits die Vorarbeiten begonnen. Gerade weil aus Geyers Hand so wenige Monographien vorliegen und seine Vorlesungen offensichtlich das Bedürfnis weckten, diese aufzunehmen und zu studieren, würde durch eine Edition die Auseinandersetzung mit Geyers Denken einem weiteren Rezipientenkreis ermöglicht.

4. PRÄSENTATION DER VORLESUNGSTABLEAUS

In der nun folgenden Tabelle wird zur besseren inhaltlichen Übersicht und im Sinne der Rezeption des Nachlasses Hans-Georg Geyers allein auf seine Vorlesungen Bezug genommen. Diesen sind nach Möglichkeit jeweils Archivalien zugeordnet, die sich aus den Angaben des Findbuchs ergeben und für Nutzer des Archives zugänglich sind. Es wurden also zwei Standards, nämlich Findbuch und Vorlesungsverzeichnisse, aufeinander bezogen. Während die jeweiligen Vorlesungsverzeichnisse dabei den Rahmen für den Überblick bildeten und sowohl auf Fundstellen als auch auf Leerstellen des Archivbestandes hinwiesen, wurde bei Klärungsbedarf aufgrund von Fragen oder Widersprüchen den Angaben des Findbuchs ein höherer Stellenwert eingeräumt. Mit fortschreitender Archivarbeit konnte dann – insbesondere dort, wo dies zur Klärung einer Frage notwendig war – auch auf Inhalte von Archivalien Bezug genommen werden, was hier jeweils explizit in einer Fußnote geschieht. ZA EKHN meint dabei das Zentralarchiv der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, die Ziffer 323 (Bestandsnummer) bezeichnet den gesamten wissenschaftlichen Nachlass Geyers und die anschließende Ziffer die jeweilige Einheit (Archivalie) des Bestandes. Wo die Zuordnung nicht durch Jahres- oder Semesterangaben vorgegeben war, wurden die Archivalie in Klammern gesetzt und genauere Hinweise ebenfalls in einer Fußnote gegeben. Bei Zuordnung der Archivalie durch den Titel ohne Jahreszahl wurden Klammern gesetzt, aber Fußnoten weggelassen. Ein Verweis »vgl.« mit Semesterangabe stellt den Bezug zu später wiederholten oder ähnlichen Vorlesungen her, während »vgl. stattdessen« darauf hinweist, dass die Vorlesung nicht in diesem, sondern in einem anderen Semester stattfand. Die Kategorisierung des Archivmaterials in Kategorie A–E dient zur näheren Orientierung, mit welcher Art von Archivalie man es jeweils konkret zu tun hat.

Art des Archivmaterials (Kategorisierung):

1. Kategorie A: Sekundärmaterialien (z.B. Exzerpte, Protokolle, Notizen, Aufrisse)

2. Kategorie B: nur Typoskript (gegebenenfalls fragmentarisch)

3. Kategorie C: Typoskript und Tonbandnachschrift

4. Kategorie D: nur Tonbandnachschrift

5. Kategorie E: bisher keine zugehörigen Archivmaterialien identifiziert

5. ÜBERBLICKSTABELLE

6. BEOBACHTUNGEN

Der Überblick über die Vorlesungsverzeichnisse und der Abgleich mit dem Findbuch des Nachlasses ergänzen sich: Oftmals weisen die Vorlesungsverzeichnisse auf Lücken in den Angaben des Findbuches oder im Nachlass selbst hin und geben Orientierung für lohnende Recherche. Ebenso kann aber auch das Archivmaterial, wie z.B. für das SS 1975, das WS 1975/76 und das SS 1977 Angaben im Vorlesungsverzeichnis in Frage stellen bzw. korrigieren, sodass man mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen kann, dass Geyer die für SS 1975 angekündigte Vorlesung »Gotteslehre« im SS 1976 gehalten hat, während er im SS 1975 zunächst über Karl Barth las. Auch die Feststellung, dass Geyer dann im WS 1975/76 Theologie- und Philosophiegeschichte des 18. und 19. Jh. las, ist erst unter Rückbezug auf das Findbuch und daran anschließende Einsichtnahme in die Archivalien möglich.

Auch ein Gesamtbild zeichnet sich ab: Dem besonderen Umstand, dass Geyer in Wuppertal zunächst als Philosoph berufen wurde, entspricht auch das Vorlesungstableau der ersten Jahre. Es fällt auf, dass der anschließende Wechsel zur Theologie gerade durch eine Einführung in die Theologie Karl Barths markiert wird. Kernthemen des Protestantismus (reformatorische Rechtfertigungslehre, Gesetz und Evangelium) sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Christologie folgen. Doch auch zentrale Überschneidungsfelder von Theologie- und Philosophie werden beschritten (Geschichte als Problem, Auseinandersetzung mit dem 19. Jahrhundert, Glauben und Wissen). In der Hauptschaffenszeit, d.h. in der Göttinger Zeit, kristallisieren sich die Themen prägnant heraus: Christologie, Versöhnungslehre, 19. Jahrhundert, das Problem der Geschichte, Glauben und Wissen. Es werden neue Themen angegangen: Ekklesiologie, Anthropologie, Sündenlehre. In Frankfurt werden dann hauptsächlich alte Inhalte wiederholt. Die Archivalien bestätigen dieses Bild: Während aus der Wuppertaler und Bonner Zeit einiges Material in die spätere Vorlesungstätigkeit überführt und weiter verarbeitet worden zu sein scheint, greift Geyer in Frankfurt in weiten Teilen auf Bewährtes zurück, ohne neue Ansätze auszuarbeiten. Die meisten Archivalien sind damit Göttingen zuzuordnen, während Frankfurt die meisten Leerstellen aufweist. Nichtsdestotrotz kann festgehalten werden, dass auch aus dieser Zeit Archivmaterial vorhanden ist, welches über Geyers Arbeit Aufschluss gibt.54 Bemerkenswert scheint mir die eigens für Frankfurt noch einmal ausgearbeitete Vorlesung »Glauben und Wissen«, für welche womöglich auch die intensive Beschäftigung mit dem »Problem der Geschichte« noch einmal relevant wird.

* Für die Anregung zu diesem Beitrag und für vielfältige Hinweise sowie für die Möglichkeit der Mitarbeit im Forschungsprojekt möchte ich Herrn Henning Theißen herzlich danken.

1 Eine umfassende, von H. Ruddies erstellte, Bibliographie Hans-Georg Geyers findet sich in Hans-Georg Geyer, Andenken. Thoelogische Aufsätze, hg. von Hans Theodor Goebel/ Dietrich Korsch/Hartmut Ruddies/Jürgen Seim, Tübingen 2003, 481–492. Die Liste der Herausgeberschaften ist zu ergänzen um die Buchreihe »Grenzgespräche« (17 Bde., 1970–1993), zu deren Herausgeberkreis Geyer zwar durchweg gehörte, jedoch dort selbst nie publizierte.

2 Vgl. Hartmut Ruddies, Hans-Georg Geyer: Leben und Werk. Ein Porträt in Perspektive, in: Katharina v. Bremen (Hg.), Gott und Freiheit. Theologische Denkanstöße Hans-Georg Geyers, Schwerte 2008, 9–24. Vgl. ferner ders., Biogramm Hans-Georg Geyer, in: Geyer, Andenken, 507.

3 Vgl. den erwähnten Aufsatzband und die darin enthaltene Bibliographie, a.a.O.

* Im Folgenden wird die sog. inklusive Schreibweise nur dann verwendet, wenn es um wirkliche Individuen in ihrer Geschlechterdifferenz geht, nicht um den Typus, der im Deutschen zumeist durch die maskuline Form bezeichnet wird (die Redaktion).

4 Ute Dieckhoff (Bearb.), [Findbuch zu] Bestand 323, Nachlass Hans-Georg Geyer, 1948– 1999, Darmstadt 2014.

5 DFG-Projekt TH 1971/2.

6 Vgl. zum Inhaltlichen: Henning Theißen, Hans-Georg Geyers Behandlung der Dogmatik in seinen akademischen Vorlesungen, in diesem Tagungsband S. 31ff. Teils abweichende Zuordnungen des Archivmaterials ergeben sich aus dem verschiedenen Studienzuschnitt. Das hier gebotene Format kann in diesem Sinne durchaus als eine Vorarbeit begriffen werden.

7 Ab dem WS 1958/59 war Geyer als Assistent (mit Proseminaren und Übungen) an der Lehre beteiligt, doch hielt er selbständige Vorlesungen, auf die sich dieser Überblick konzentriert, erst seit seinem Habilitationssemester (SS 1964).

8 So das Biogramm von Ruddies, in: Geyer, Andenken, a.a.O. Aber schon 1963 war Geyer nebenamtlich Mitglied des Lehrkörpers der KiHo Wuppertal. Dies geht aus einem Schreiben des Geschäftsführers der KiHo Wuppertal an das Landeskirchenamt der Ev. Kirche im Rheinland (EKiR) vom 14.09.1964 hervor (LkA EKiR 2 LR 045, 321).

9 Das Bonner Vorlesungs-Verzeichnis für dieses Semester führt eine »Übung zur altprotestantischen Dogmatik« an, gehalten von »Kreck durch Assistenten«. Von daher liegt Geyer nahe (vgl. das Kuratoriums-Rundschreiben vom 31.12.1963, LkA EKiR 2 LR 045/ 321, welches Geyer für das laufende Semester als »Assistent an der ev. theol. Fakultät in Bonn« benennt).

10 Vgl. wiederum das Kuratoriumsschreiben vom 31.12.1963, a.a.O.

11 Das Göttinger Vorlesungs-Verzeichnis führt jeweils an: »zuständig für Fragen der Studienberatung, des Grundstudiums (Zwischenprüfung) für Theologen« (vgl. Vorlesungs- Verzeichnis der Universität Göttingen für das WS 1974/75, S.228). Dabei sind mit »Theologen« wohl die Pfarramtsstudierenden gemeint. Angaben zum jeweiligen Vorlesungs-Verzeichnis finden sich unten in der Übersicht der Hochschulorte.

12 Der Vortrag ist abgedruckt in: Geyer, Andenken, 461–480.

13 Die Vorlesungs-Verzeichnisse sind im Archiv der EKiR einsehbar (LKA EKiR 2 LR 045– 4447 und 4452).

14 Die Vorlesungs-Verzeichnisse werden als Mikrofilme in der Universitäts- und Landesbibliothek aufbewahrt (Signatur ZMF 56). Einzelne Jahrgänge sind auch im Lesesaal zugänglich (Signatur Z 4’ 63/71).

15 Bereits im SS 1971 war Geyer mit der Lehrstuhlvertretung in Göttingen beauftragt (vgl. die zusammengeführten Personalakten im Universitätsarchiv Frankfurt, insbes. UAF Abt.14 Nr. 2774). Die Göttinger Vorlesungs-Verzeichnisse sind online archiviert und zugänglich unter: http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/toc/?PID=PPN830250301 (28.6.2017).

16 Bis einschließlich WS 1987/88 war die ev. und kath. Theologie an der Goethe-Universität zum Fachbereich 06 Religionswissenschaften gehörig. Ab dem SS 1988 gab es einen Fachbereich 06a Ev. Theologie und einen Fachbereich 06b Kath. Theologie. Alle Vorlesungs-Verzeichnisse der Goethe-Universität sind archiviert und online im pdf-Format zum Download verfügbar unter: http://www.ub.uni-frankfurt.de/wertvoll/ffmvorlesung. html abzurufen (28.6.2017).

17 Auf die relevanten Vorlesungs-Verzeichnisse hat das dortige Institut für Theologie und Sozialethik Zugriff. Außerdem erteilt das Universitätsarchiv Auskunft.

18 Die Transkriptionen haben teils von Sitzungstermin zu Sitzungstermin unterschiedliche Qualität.

19 Vgl. dazu: Henning Theißen, Der irdische Jesus und die Praxisbedeutung der Christologie, in: EvTh 77 (2017), 228–238, sowie: ders., Der irdische Jesus. Wahrheit und Kontextualität der Christologie bei Hans-Georg Geyer, in: Michael Hackl / Christian Danz (Hg.), Christologie im Wandel. Herausforderungen, Krisen und Umformungen, Wiener Forum für Theologie und Religionswissenschaft, Göttingen 2018 (im Erscheinen).

20 Vgl. dazu in der Überblickstabelle SS 1967.

21 Infrage kommen Seminarpläne, Literaturlisten, Protokolle, Thesenpapiere und Seminarnotizen.

22 Aus dem Inhalt der Akten erschlossen.

23 Die inhaltliche Zuordnung ist trotz nicht identischen Titels naheliegend.

24 Inhaltlich ausschließlich Aristoteles (Nikomachische Ethik).

25 Die Akte enthält teils Sekundärmaterial aus dieser frühen Zeit, sowie ebenfalls Material aus den Wiederholungen der späteren Jahre. Auch die dort zugeordneten Akten können Material aus dieser frühen Zeit enthalten.

26 Die Akte enthält ein Thesenpapier Geyers zum Thema Rechtfertigung in verschiedenen Versionen, welches auch in: ZA EKHN 323/174 und in ZA EKHN 323/51, vorkommt. Weiteres Sekundärmaterial (überwiegend Seminarmaterialien) bieten die Akten ZA EKHN 323/45, 46 und 47.

27 Jeweils aus dem Inhalt der Akte erschlossen.

28 Aus dem Inhalt der Akte erschlossen.

29 Theißen datiert die in ZA EKHN 323/56 vorliegende Vorlesung aus nachvollziehbaren inhaltlichen Gründen (u.a. Fehlen eines Bezugs auf KD IV/4) in das WS 1966/67 (s. in diesem Band, S. 35 mit Anm. 12).

30 ZA EKHN 323/20 wird im Findbuch als Bd. 2 der Akte ZA EKHN 323/19 direkt zugeordnet und enthält teils identisches Material. Zusätzlich eingelegte Notizblätter mit Semesteraufrissen beziehen sich allerdings auf das SS 1975, was auf eine Wiederverwendung hindeutet.

31 Zur Erklärung s. SS 1977.

32 Diese im Bonner Vorlesungs-Verzeichnis angekündigte Vorlesung fand wohl so nicht statt, da Geyer bereits mit der Lehrstuhlverwaltung in Göttingen beauftragt war (vgl. die entsprechende Anmerkung oben in der Übersicht der Hochschulorte).

33 Vermuteter Vorlesungstitel aufgrund der Lehrstuhlvertretung in Göttingen (vgl. oben die Übersicht der Hochschulorte) und aufgrund des sinnvollen Anschlusses an Teil II der Vorlesung im folgenden Semester.

34 Titel im Findbuch: »Vorlesung zur spekulativen Theologie der Hegel-Schule« (o.D.).

35 Hier finden sich umfangreiche Typoskripte zur Christologie-Vorlesung.

36 Titel laut Findbuch: »Gesetz und Evangelium (Thomas)«.

37 Relevant ist aus 323/15 der Aufriss aus dem Jahr 1973 auf den ersten beiden Blättern.

38 Angekündigt war die Vorlesung »Das Problem der Geschichte in Philosophie und Theologie«, die dann im folgenden Semester stattfand. Die Beantragung und Genehmigung des Forschungssemesters wurde durch Geyers Arbeit an einer »Theologiegeschichte des 19. Jahrhunderts« begründet (vgl. UAF 14/2774.).

39 Ein Einlegeblatt mit Sitzungsterminen weist auf das SS 1975 hin.

40 Vgl. die angegebenen Archivalien. ZA EKHN 323/40 ist zwar ausgewiesen als »Zweiter Teil einer Vorlesung zu Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher«, was aber den außergewöhnlichen Fall einer zweiten Vorlesung in diesem Semester bedeuten würde. Die Akteneinsicht zeigt: Es handelt sich um die oben genannte Vorlesung »Geschichte der Theologie und Religionsphilosophie«.

41 Die Vorlesung beginnt aufgrund eines Autounfalls erst im Januar 1977 bzw. die vollständige Vorlesung hält Geyer dann im folgenden Semester (vgl. UAF 14/2774).

42 Der Textbestand von ZA EKHN 323/26 und ZA EKHN 323/90 ist identisch. Beide Skripte sind eindeutig auf SS 1977 datiert.

43 Das Findbuch datiert die Akte auf 1977. Es finden sich darin aber Typoskript-Fragmente, welche die Barth-Vorlesung ZA EKHN 323/19 ergänzen.

44 Inhaltlich sehr naheliegend.

45 Vgl. UAF 14/2774.

46 Angekündigt wurde noch ohne namentliche Nennung des Dozenten. Wahrscheinlich hielt Geyer die Vorlesung und wiederholte sie im Folgesemester in Darmstadt.

47 Das Skript ist aufgrund des Schriftbildes vermutlich deutlich früher zu datieren. Evtl. zeitlich in der Nähe von ZA EKHN 323/69 (Vorlesung Kant, WS 1964/65). Titel laut Findbuch: »Die Problematik der Aufklärung«.

48 Titel und Inhalt legen die Zuordnung nahe. Außerdem geben äußerliche Merkmale (stellenweise rote Schrift in Typoskripten und Exzerpten zur Hervorhebung von Zitaten u. dergl.) Hinweise auf die späte Zeit.

49 So der angekündigte Titel. Vermutlich fiel die Vorlesung aber aufgrund einer Erkrankung aus (vgl. UAF 14/2775).

50 Vgl. UAF 14/2775.

51 So der angekündigte Titel. Vermutlich fiel die Vorlesung aufgrund einer Erkrankung aus oder fand nur teilweise statt (vgl. UAF 14/2775).

52 Die Zuordnung liegt aufgrund des Inhalts nahe. Vermutlich haben die Notizen und Exzerpte als Material gedient.

53 Vorlesung zusammen mit Prof. Dr. H. Schmidt.

54 Damit lässt sich das Bild, welches Hartmut Ruddies zeichnet, wonach in der Frankfurter Zeit Geyers Lehrveranstaltungen mit dem laufenden Semester oft abbrachen, zumindest vorsichtig ergänzen (vgl. Ruddies, Hans-Georg Geyer, 22).

HANS-GEORG GEYERS BEHANDLUNG DER DOGMATIK IN SEINEN AKADEMISCHEN VORLESUNGEN

Henning Theißen

1. AUFGABENSTELLUNG

Der Nachlass von Hans-Georg Geyer besteht zum größten Teil aus den Vorlesungen, die er als akademischer Lehrer an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal (1964–67), den Universitäten Bonn (1967–71), Göttingen (1971–82) und Frankfurt (1982–88) sowie der Technischen Universität an seinem langjährigen Wohnort Darmstadt gehalten hat. Bei bislang nur archivalischer Zugänglichkeit dieser Vorlesungen ist es mehr als nahe liegend, wenn ich versuche, einen Überblick darüber zu geben, wie Geyer die Themen seines Faches, der Systematischen Theologie, in seiner Lehrtätigkeit behandelt hat. Dabei beschränke ich mich auf die Dogmatik, die an Geyers wirkungsvollstem Standort Göttingen den größten Raum einnahm. Seine Vorlesungsankündigungen folgten meist den traditionellen Einteilungen in Loci, womit Geyer der dogmatischen Gliederungsmethode Melanchthons folgte, über den er seine theologischen Qualifikationsschriften verfasst hatte.

Die folgende Präsentation übernimmt die Loci-Einteilung der Dogmatik, indem sie in der chronologischen Abfolge, in der Geyer sich der einzelnen Lehrkapitel annahm, im Wesentlichen Vorlesung für Vorlesung darstellt. Damit verzichte ich bewusst auf den gewiss reizvollen Versuch, Geyers dogmatischen ›Ansatz‹ oder ›seine‹ Dogmatik als ein Ganzes herauszuarbeiten. Da es m. E. zunächst einmal gilt, Geyers Vorlesungen dem akademischen Theologiediskurs überhaupt bekannt zu machen, wäre es für einen solchen Versuch zu früh. Das gilt umso mehr, als sich bislang keine Hinweise darauf finden lassen, dass Geyer an die Veröffentlichung einer dogmatischen Gesamtdarstellung auch nur gedacht hätte. Was hingegen seit den frühen 1970er Jahren geplant war, ist eine Darstellung der Theologiegeschichte des 19. Jahrhunderts,1 die freilich nie erschien. In der Tat bilden Vorlesungen aus diesem Themenbereich, gekoppelt mit Lehrveranstaltungen über das philosophische Problem der Geschichtsschreibung, neben der Dogmatik einen zweiten Tätigkeitsschwerpunkt in Geyers Lehre. Er reicht bis in die frühe Zeit der Wuppertaler Professur zurück. Nur unter der Fachexpertise des Philosophen, als der er seinen ersten von zwei Doktorgraden erworben hatte, nicht jedoch als systematischer Theologe hielt Geyer auch eigene Vorlesungen zur Ethik. Obwohl theologiegeschichtliche und ethische Erwägungen Geyers Behandlung der Dogmatik immer wieder mitbestimmen, klammere ich diese beiden weiteren systematisch-theologischen Teilgebiete hier aus. Das ist der einfachen Beobachtung geschuldet, dass Geyers Wirkung erwähntermaßen auf den dogmatischen Vorlesungen beruhte.

Der folgenden Darstellung liegen als Quellen die Nachlassakten zugrunde, die sich anhand des Findbuches zum Nachlass, der Vorlesungsverzeichnisse der genannten Hochschulstandorte und nicht zuletzt einer umfänglichen Sichtung des Nachlasses selbst den gehaltenen Vorlesungen zuordnen lassen. Meine Präsentation baut somit auf intensiver rekonstruktiver Arbeit mit Geyers Nachlass auf, die ich nur mit der Vor-Ort-Unterstützung durch Frank Dittmann zu leisten imstande war. Ihm gilt mein herzlicher Dank. Aufgrund seiner Vorarbeiten konnte ich schon vor meiner eigenen Autopsie der Archivalien auf aussagekräftige Inhaltsübersichten zurückgreifen. Die Verantwortung für die folgende Darstellung, insbesondere für ihre etwaigen Ungenauigkeiten, trage aber selbstverständlich allein ich.

Ich werde vorrangig eine Wiedergabe der Argumentation Geyers bieten. Mit der werkgeschichtlichen Rekonstruktion sind zudem Hypothesenbildungen über die Zuordnungen von Nachlassmaterialien verbunden, deren Begründungen aber nicht diese dem Überblick dienende Darstellung belasten sollen. Sie müssen vielmehr einer wünschenswerten künftigen Edition von Geyers Vorlesungen vorbehalten bleiben, die dann der Leserschaft anhand des zu edierenden Materials auch ein qualifiziertes Urteil über jene Hypothesen zu ermöglichen hätte. Ich präsentiere Geyers dogmatische Arbeit hier Locus für Locus, selbst wenn die damit gegebene Einteilung des Stoffes in Einzelfällen nicht mit der Abgrenzung der vorliegenden Nachlassakten oder der angekündigten und durchgeführten Veranstaltungen übereinstimmt.

2. GEYERS DOGMATISCHE VORLESUNGEN IM ÜBERBLICK

2.1 DIE THEOLOGIE KARL BARTHS (1966/67, 1969/70, 1975, 1986)

Den Anfang macht die Barth-Vorlesung, die Geyer zwischen 1966 und 1986 auf jedem der vier von ihm bekleideten Dogmatiklehrstühle anbot2 und die nach Einschätzung seines langjährigen Assistenten H. Ruddies eines von drei »Lehrzentr[en]« Geyers darstellt.3 Die Vorlesung über Barth, bei dem Geyer selbst nie studiert hatte, der ihm aber über seinen Bonner Lehrer W. Kreck gegenwärtig war, bildet offensichtlich einen Schwerpunkt in Geyers eigener Theologie, stellt aber formal betrachtet ein Stück Theologiegeschichte dar. Wenn sie hier trotzdem dargestellt wird, dann deshalb, weil sie im WS 1966/67 als Geyers erste Vorlesung unter ausdrücklich systematisch-theologischem Lehrauftrag offensichtlich eine dogmatische Standortbestimmung beabsichtigte. Das lässt sich z.B. von der späteren Göttinger Vorlesung über Schleiermacher (SS 1980),4 die für das erwähnte theologiegeschichtliche Buchprojekt Geyers bestimmt nicht minder wichtig war, nicht behaupten. Die These von D. Korsch, dass Geyer die Theologiegeschichte zu einer systematisch-theologischen Disziplin entwickelt habe,5 dürfte also nicht unterschiedslos auf beliebige Theologen anzuwenden sein, sondern gilt in Verbindung mit bestimmten dogmatischen Themen. Die Barth- Vorlesung bestätigt in ihren verschiedenen, im Nachlass erhaltenen Aufrissen diese Annahme weitgehend.

Mit Ausnahme der Göttinger Vorlesung, die als vollständiges Tonbandtranskript6 erhalten ist, hat Geyer Barths Theologie in der werkbiographischen Zweiteilung behandelt, die H.U. v. Balthasar 1951 mit einer einschlägigen Monographie popularisiert hatte. Der »Zeit der dialektischen Theologie« schloss sich die Behandlung der »Kirchlichen Dogmatik« an, die jedoch deutlich weniger Raum beanspruchte. Die nötigen dogmatischen Entscheidungen zum Werk Barths fällt Geyer in der Interpretation dialektisch-theologischer Schlüsseltexte. Sie fixieren den theologischen Grundsatzanspruch, den die »Kirchliche Dogmatik« dann einzulösen hat. Zwar verändert Geyer bei Neuauflage der Vorlesung die Anordnung (weniger die Auswahl) der behandelten Barthtexte nicht unerheblich, die den Quellen interpretativ entnommenen Aussagen und vor allem deren Stoßrichtung bleiben jedoch dieselben. Kern von Barths Dialektik ist demnach der »Streit der Theologie« (so in der Wuppertaler Erstvorlesung im WS 1966/67),7 den Geyer anhand der offenen Briefkontroverse vorführt, die Barth sich 1923 mit A. v. Harnack um den theologischen Stellenwert der Bibel lieferte. In der Debatte mit diesem Schulhaupt der liberalen Theologie erwies sich für Barth die Auseinandersetzung des christlichen Glaubens mit seinem jeweiligen Zeitalter – entgegen dem verbreiteten und von Barth selbst gewiss beförderten Eindruck der Kontextinvarianz Dialektischer Theologie – in demselben Maße als notwendig, indem es sich als unmöglich herausstellte, diesen Glauben auf irgendwelche Merkmale seiner jeweiligen Zeit zu gründen. So sei Barths Grundthese vom Wort Gottes als »ebenso notwendige wie unmögliche Aufgabe«8 der Theologie herzuleiten. Diese Identität von Notwendigkeit und Unmöglichkeit des Wortes Gottes bildet das Zentrum von Geyers Barth-Interpretation. Es wird im zweiten Teil der Vorlesung in ihren unterschiedlichen Nachlassfassungen anhand mehrerer theologischer Themen entfaltet, die sich als Identität von Notwendigkeit und Unmöglichkeit darstellen lassen. Barths Revitalisierung des anselmischen Gottesbeweises ist ebenso darunter wie die Lehre von der Versöhnung, die von Ruddies sogar als Geyers »Schlüssel zum Gesamtwerk«9 bezeichnet wurde. Zwar ist diese Aussage kaum werkbiographisch belastbar, da die Versöhnungslehre aus KD IV, wenn meine Zuordnung der Nachlassakten triftig ist, in der frühen Wuppertaler Vorlesung noch gar nicht in einem eigenen Paragraphen behandelt wurde. Dogmatisch ist es dennoch zutreffend, Geyers Barth-Interpretation als versöhnungstheologisch einzustufen, denn die grundlegende Bestimmung des Wortes Gottes als Identität von Notwendigkeit und Unmöglichkeit ergibt nur vor dem Hintergrund der Annahme Sinn, dass der christliche Glaube Versöhnung zum Gegenstand hat, also von der Versöhnungsbedürftigkeit der sündigen Menschen ausgeht. Nur in diesem Rahmen kann dasjenige, was den so beschaffenen Menschen unmöglich ist, zugleich notwendig sein, indem es den einzigen Weg darstellt, die Sünde zu überwinden.

Auch wenn Geyer die ausgeführte Sündenlehre erst am Ende seines dogmatischen Vorlesungscorpus in seinem letzten Göttinger Semester vorgetragen hat, sind ihm die diesbezüglichen Präsuppositionen, die seine Grundthese von der notwendigen und unmöglichen Aufgabe der Theologie mit sich bringt, zweifellos schon in der Arbeit an und mit der Barth-Vorlesung deutlich geworden. Das zeigt der gegenüber dem werkbiographischen Zwei-Phasen-Modell völlig veränderte Aufriss der Göttinger Barth-Vorlesung (SS 1975).10 Die Dialektische Theologie wurde hier an zwei Vorlesungsterminen ausgehend vom Begriff ›Dialektik‹ behandelt, ansonsten aber weitgehend überlagert von umfangreichen (vier Termine beanspruchenden) Erwägungen zur »Idee des Neuprotestantismus« (so im handschriftlichen Vorlesungsaufriss), der als »Moralisches Christentum zwischen Liberalismus und Sozialismus« charakterisiert11 und in Gestalt von E. Troeltsch, A. v. Harnack und W. Herrmann vorgestellt wurde. Erst nach zwei weiteren Vorlesungsterminen über die Religiösen Sozialisten kam an insgesamt fünf Terminen die dialektisch-theologische Phase Barths in Quellentexten zur Sprache, ehe Geyer in einer langen Schlussphase der Vorlesung (fünf Termine) im Wesentlichen Barths ersten Dogmatikzyklus »Unterricht in der christlichen Religion« (1924/26) referierte – vielleicht eine Reminiszenz an den Ort der Vorlesung; jedenfalls hatte Geyer noch in der Wuppertaler Vorlesung die Göttinger Dogmatik bloß als lohnende (Wieder‐)Entdeckung, die ein Freund Geyers »in Bonn in einem Antiquariat« gemacht habe,12 erwähnt.

Wenn Geyer in der so aufgebauten Göttinger Barth-Vorlesung die dialektischtheologischen Quellen weitgehend durch das Sachproblem des Neuprotestantismus ersetzte, so entsprach das vollauf der dogmatischen Grundthese, die er zuvor aus der Barth-Harnack-Kontroverse entnommen hatte. Denn im Zentrum des Neuprotestantismus erblickte er das Problem der Identität des sittlichen Subjekts, das sich seinerseits mit der Identität von Notwendigkeit und Unmöglichkeit deckt, die das Wort Gottes für den sündigen Menschen darstellt. Bereits die Bonner Barth-Vorlesung hatte bei der Entfaltung der Grundthese anstelle des anselmischen Gottesbeweises die »Ethische Frage in der Theologie« ins Auge gefasst und an Barths Tambacher Vortrag (1919) exemplifiziert.13 Angesichts der offensichtlichen Gleichsinnigkeit dieser ethischen Frage mit dem Problem des sittlichen Subjekts war also de facto hier schon der Neuprotestantismus im Blick. Er bzw. seine neuzeittheoretische Auffassung vom menschlichen Subjekt ist die Signatur des Zeitalters, von dem die Grundthese der Barth-Vorlesung sagt, dass die Theologie sich damit notwendig auseinandersetzen, aber unmöglich auf sie gründen könne. In der Göttinger Vorlesung begegnet diese These in der Fassung wieder, dass für Barths Theologie Dogmatik und Ethik dieselbe Fragestellung behandeln, die Dogmatik aber den Vorrang besitze. Wenn Geyer im SS 1975 auch nicht den ganzen Vorlesungsaufriss ausführen konnte (vorgesehen waren noch Erwägungen zur Stellung Schleiermachers und der Reformation im Verhältnis zu diesem dogmatischen Theologieverständnis),14 so wird man doch sagen können, dass hier eine Gesamtgestalt von Geyers Barth-Interpretation erreicht ist. Gerade bei Zurücknahme der ausführlichen Quelleninterpretation tritt Barth als derjenige Theologe hervor, der den Anspruch des christlichen Glaubens auf Wahrheit nirgends klarer als am neuzeitlichen Subjekt bewährt und damit das Recht von Subjektivitätstheologie kritisch begrenzt. Das damit gegebene Theologieverständnis entfaltete Geyer später in seinen fundamentaltheologischen Vorlesungen weiter.

2.2 CHRISTOLOGIE UND SOTERIOLOGIE

Dieser zentrale Themenkomplex umfasst neben der Christologie im engeren Sinne als Lehre von der Person Christi auch die Rechtfertigungs- und die Versöhnungslehre. All diese Bereiche hat Geyer mit eigenen Vorlesungen bedacht. Der christologisch-soteriologische Gesamtkomplex beschäftigte ihn schon seit seinen theologischen Qualifikationsschriften zu Melanchthon. Das könnte eine Erklärung dafür sein, dass Geyers diesbezügliche Vorlesungen (anders als beim Thema ›Barth‹) immer wieder von Publikationen begleitet sind, die den in der Lehrtätigkeit erreichten Erkenntnisstand gewissermaßen drucktauglich fixieren.

2.2.1 Rechtfertigungslehre (1967–68, 1972/73, 1978)

Geyer unterrichtete nach seinem Wechsel von der Philosophie in die Theologie im Anschluss an die Barth-Vorlesung zwei Semester lang (1967/68) in Vorlesung und Seminar Rechtfertigungslehre. Aus den fragmentarischen Nachlassakten der Rechtfertigungs-Vorlesung, die einschlägige Auslegungen zu Thomas von Aquin, Luther und Calvin geboten haben muss, ragt eine in mehreren praktisch identischen Exemplaren vorhandene Thesenreihe über Luthers Rechtfertigungslehre heraus.15 Sie ist der Bonner Vorlesung (WS 1967/68) zuzuordnen, aber inhaltlich vor dem Hintergrund von Geyers früherer Beschäftigung mit Melanchthon zu sehen.16

Geyer entwickelt hier Rechtfertigung »im Unterschied von Gesetz und Evangelium«, wie er im vollen Titel der Thesenreihe schreibt, und bringt damit, wie es ab Th. 2.3 immer wieder heißt, einen »generische[n] Unterschied« zur Geltung, der sich mit dem Unterschied von Vernunft und Glauben deckt: jene eine theoretische Erkenntnis von Wahrheit aufgrund von Gesetzmäßigkeit und -förmigkeit, dieser eine praktische, weil auf den Gewissheit und Vertrauen heischenden Anredecharakter des Evangeliums gegründete Wahrheit (vgl. Th. 4.2).

Es ist unschwer zu sehen, dass sich hier Geyers Begriff von Theologie als Identität von Notwendigkeit und Unmöglichkeit des Wortes Gottes (s. o. Ziff. 2.1) eine Artikulationsgestalt verschafft, die die in der Barth-Vorlesung nur implizite versöhnungstheologische Vorannahme durch den Rekurs auf die lutherische Formel ›Gesetz und Evangelium‹ ausdrücklich macht. Allerdings ist dieser lutherische Rekurs selbst keineswegs formelhaft, denn Geyer gründet die Rechtfertigung nicht auf die im lutherischen Schema leicht als Zwillingsgespann zu missdeutende Rede von ›Gesetz und Evangelium‹, sondern betontermaßen ausschließlich auf das Evangelium. Darin kommt eine Kritik an Melanchthon zur Geltung, dem Geyer von seinen Qualifikationssschriften an bis zum letzten Vortrag seines Lebens vorgehalten hat, die versöhnungstheologische Kluft des Gesetzes zum Evangelium mithilfe einer humanistischen Anthropologie unter dem Leitbegriff des Geistes schließen zu wollen.17 Damit aber würde die Rechtfertigungstheologie um ihre versöhnungstheologische Vorannahme und die »komplementäre Differenz« von Gesetz und Evangelium um ihren demgegenüber grundlegenderen Status als »fundamentale Differenz« gebracht (Th. 2.3.2). Wie wichtig Geyer der Gegensatz von Gesetz und Evangelium für die Rechtfertigungslehre war, sieht man auch daran, dass zwei Vorlesungen, deren (allerdings fragmentarische) Nachlassakten die einschlägigen rechtfertigungstheologischen Inhalte betreffen, unter dem Titelstichwort »Gesetz und Evangelium« angekündigt wurden.18

2.2.2 Christologie (1970, 1972)

Eine Transformation seiner rechtfertigungstheologischen Einsichten innerhalb des dogmatischen Gesamtrahmens hat Geyer in der Christologie-Vorlesung vorgenommen, die er erstmals im SS 1970 in Bonn und zwei Jahre später (SS 1972) in veränderter Form in Göttingen vorgetragen hat. Der in der Bonner Veranstaltungsankündigung »vorbehaltlich besserer Einsicht«19 mitgeteilte Aufriss umfasst einen problemgeschichtlichen und einen systematischen Teil, was für Geyers spätere Vorlesungen beispielgebend wird. Der zeitgleich besonders von W. Pannenberg im Anschluss an E. Voegelin perfektionierten Methode, Geschichtstheologie als Geschichte der Theologie in kritisch-rationalistischer Teleologie zu entwickeln,20 steht Geyers systematisch-theologisches Verständnis einer Theologiegeschichte gegenüber, welche die dogmatischen Sachprobleme im Wortsinne herauspräpariert, also für die eigentliche Erörterung lediglich vorbereitet. Bei höchst detailkundiger Ausbreitung der Lehrgeschichte fällt Geyers theologisches Urteil darum nicht selten gegen deren Verlaufslogik und ist in jedem Fall frei vom Anschein historistischer Zwangsläufigkeit oder auch nur Folgerichtigkeit. Das gilt besonders für die Christologie-Vorlesung, die gewissermaßen das Kernstück der von Geyer geplanten, aber nicht realisierten Monographie zur Theologiegeschichte des 19. Jahrhunderts bildet. Die tatsächlich veröffentlichten Aufsätze zur Christologie sind demgegenüber streng dogmatische Erörterungen ohne lehrgeschichtlichen Apparat.21 Ich gebe hier einen Überblick über beide Teile der Vorlesung.22

Geyer teilt die christologische Lehrgeschichte (Teil A der Vorlesung) in drei Phasen ein, die im Gegenüber von »orthodoxer Christologie« (A.1) und »spekulativer Christologie« (A.2) zu »Problem und Kritik der Idee des historischen Jesus« (A.3) hinführen. Zwischen der ›Orthodoxie‹ der altprotestantischen Barocktheologie und der Spekulation der Hegelschule ist dabei eine wesentliche Detailfrage der Zweinaturenlehre strittig: Beziehen sich die christologischen Aussagen über die Menschennatur lediglich auf die Person Christi oder auch auf die einzelnen Christenmenschen? Ersteres war die orthodoxe Position, letzteres die der spekulativen Theologie, die nach der aufklärerischen Wunderkritik z.B. eines H.S. Reimarus keine exklusiv christologischen Hoheitsaussagen mehr vertreten konnte. Dass die Person Christi damit nur noch eine historische, d.h. der Vergangenheit überantwortete Gestalt wurde, wie es der streitfreudige Hegelianer D.F. Strauß in seinem skandalträchtigen Leben Jesu, kritisch bearbeitet (1835) unterstrich, ist vor diesem Hintergrund konsequent. Das praktisch zeitgleiche Aufblühen der Leben-Jesu-Forschung widerspricht dem auf den ersten Blick nicht, weil ihr historisch-kritisches Interesse an der Person Jesu eben frei von den dogmatischen Ansprüchen der Zweinaturenlehre ist, die F. Schleiermacher, mit seiner Bestreitung der Apostolizität der Pastoralbriefe selbst ein Wegbereiter der historischen Bibelkritik, als unvereinbar mit dem christlichen Gottesbegriff destruiert hatte.

Das hier skizzierte lehrgeschichtliche Panorama, das so ähnlich schon vor Geyer in Barths Geschichte der protestantischen Theologie im 19. Jahrhundert (1947) und in H. Diems Tübinger Antrittsvorlesung (1957) ausgebreitet wurde und das Geyer selbst wohl erstmals in seiner zweisemestrigen Bonner theologiegeschichtlichen Vorlesung zum 19. Jahrhundert vorgetragen hatte (WS 1968/ 69, SS 1969),23 wäre unoriginell, wenn Geyer es auf die von M. Kähler (1892) abgeschaute Entgegensetzung von historischem Jesus und kerygmatischem Christus samt ihrer sekundären Überwindung in den verschiedenen Wiederbelebungen des historischen Jesus seit E. Käsemann (1952/53) zulaufen ließe. Doch genau dies tut Geyer nicht. Schon Jahre vor seiner ersten Christologie-Vorlesung erkannte er durch seine Bemühungen um das christologische Reden in der Kirche, dass die Kluft zwischen der ›Christologie von oben‹ und derjenigen ›von unten‹ die akademische Theologie ebenso lähmen musste wie die zeitgenössischen Versuche Pannenbergs und anderer, diese Kluft, die nach 1945 der Gegensatz von Barth und Bultmann verkörpert hatte, zu überbrücken. Geyer entwickelt die dogmatische Bedeutung Christi vielmehr – in Anerkenntnis ihrer Inkommensurabilität mit der Kategorie des historischen Jesus – allein vom Faktum der »göttlichen Osteraktion«24 aus und schließt damit lehrgeschichtlich an Strauß als den Entdecker dieser Inkommensurabilität an, dem er aber dogmatisch zugleich entschieden widerspricht: Jesus ist keineswegs der Geschichtswissenschaft und damit der Vergangenheit zu überantworten, sondern ist als der Auferstandene gegenwärtig. Gegen das ihm von Barth und Diem her geläufige und bis heute gängige theologiegeschichtliche Narrativ stellt Geyer fest, dass die Bemühung um den historischen Jesus von der Leben-Jesu-Forschung bis zum sog. third quest (den Geyer in späten Nachlassaufzeichnungen noch zur Kenntnis genommen hat) nicht die auf den ersten Blick logisch erscheinende Folge von Strauß darstellt, sondern zu ihm im Verhältnis eines »antithetische[n] Effekt[s]«25 steht. Wie um diesen Zwiespalt zu Strauß auszudrücken – der im Übrigen der Identität von Notwendigkeit und Unmöglichkeit der Theologie in Geyers früheren Vorlesungen entspricht –, läuft der historische Teil von Geyers Christologie- Vorlesung (in A.3) auf die 1973 auch in einem eigenen Aufsatz ausgearbeitete Kategorie des »irdischen Jesus« in bestimmter »Negation des ›historischen Jesus‹«26 hinaus: nämlich auf Jesus in seinen »Erdentagen« (R. Hermann), doch nur so, wie er sich aus der Perspektive von Ostern darstellt.

Dieser Zugang zur Christologie ist zu unterscheiden von dem Konzept eines in der Erinnerung der österlichen Gemeinde konstituierten oder konstruierten Christus, den gegenwärtig z.B. der Neutestamentler J. Schröter mit Rückgriff auf die Gedächtnistheorie bei J. Assmann ebenfalls unter dem Begriff des ›irdischen Jesus‹, doch ohne Bezug zu Geyer vertritt. Tatsächlich hat Geyer im theologiegeschichtlichen Teil seiner Vorlesung die für eine derartige Gedächtnischristologie tragenden Voraussetzungen in der bewusstseinstheoretischen Methode Schleiermachers mit dem Argument abgewiesen, dass diese Methode den theologisch unentbehrlichen Begriff objektiver Wahrheit der Subjektivität des Bewusstseins ausliefere.27 Geyer hat sich demgegenüber problemgeschichtlich – was er in seiner Vorlesung zur Fundamentaltheologie noch grundsätzlicher reflektieren sollte – auf die Seite Hegels geschlagen, der die Einheit der Wissenschaften durch einen der einzelnen Wissenschaft entzogenen spekulativen Begriff von Wahrheit festhalten wollte. Im problemgeschichtlichen Teil seiner Christologie-Vorlesung übernimmt die österliche Perspektive auf den irdischen Jesus diese einheitsstiftende Funktion; deshalb dürfte diese für den Zugang zu Geyers dogmatischer Christologie wichtiger sein als die missdeutbare Formel ›irdischer Jesus‹, zumal diese seit Käsemann auch als Synonym für den ›historischen Jesus‹ stehen konnte.

Der ausgeführte dogmatische Teil B von Geyers Christologie-Vorlesung ist nur in den Nachlassakten eines erst im WS 1975/76 durchgeführten Göttinger Seminars zum Thema »Auferstehung« erhalten,28 geht jedoch in einzelnen Partien auf eine Wuppertaler Sozietät (gemeinsam mit den Professorenkollegen Marsch und Nauck) zum selben Thema vom WS 1965/66 zurück29 – ein Jahr vor Geyers erster dogmatischer Vorlesung! Die spezifisch österliche Perspektive auf den irdischen Jesus bringt Geyer hier auf das als »differenzierte Einheit von Auferweckung und Kreuzigung Jesu Christi« (B.1) begriffene Gegenüber zwischen der berechtigten, aber irdisch unbeantwortbaren »Rechtsfrage« nach dem Warum des Todes Jesu und der unabschließbaren, nur von Ostern her zu deutenden »Sinnfrage« dieses Todes.30 Ostern wird damit als der unhintergehbare Ausgangspunkt aller dogmatischen Christologie fixiert. Geyers eigene Deutung des Kreuzestodes Christi, die den Löwenanteil des dogmatischen Vorlesungsteils ausmacht, geschieht mithilfe der Kategorie der »Stellvertretung« (B.2). Geyer interpretiert sie im Anschluss an die Bonner neutestamentliche Dissertation von K. Wengst (1967) als doppelte Hingabe: Einerseits gibt Gott Jesus in den Kreuzestod hin, andererseits gibt Jesus sich selbst Gott hin.31 Nur scheinbar ist in dieser innergöttlichen Familiengeschichte die Hingabe wechselseitig und symmetrisch, tatsächlich weist ihr zwischen Preisgabe und Anvertrauen schwankender (Doppel‐)Sinn eine erhebliche Bandbreite auf. In der Christologie-Vorlesung zielt Geyer auf eine klare Asymmetrie im Verhältnis von Gott und Jesus, indem am Schluss des Vorlesungsskriptes der Kreuzestod Jesu unter beiden Aspekten der Hingabe genauso entschieden als eine einzige Tat Gottes behauptet wird,32 wie Geyer das seit den 1960er Jahren für das Osterereignis unterstrichen hatte. Im Falle des Kreuzes Christi ist damit die Vorstellung abgewiesen, als ob Gott den Tod Christi passiv als ein Opfer entgegennehme, m.a.W. die dogmatische Christologie mündet in die klassischen Fragen der Versöhnungslehre, die Geyer einige Jahre später als eigene Vorlesung ausgearbeitet hat.

2.2.3 Versöhnungslehre (1977, 1984)

Die in den Nachlassakten als Tonbandnachschrift erhaltene Vorlesung zur Versöhnungslehre datiert vom SS 197733 (Wiederholung in Frankfurt, SS 1984) und bietet eine weiter entfaltete Ausführung des dogmatischen Teils der Christologie-Vorlesung in sechs eigenen, neu erarbeiteten Paragraphen. Nach dem nicht erhaltenen, vielleicht frei vorgetragenen § 1 zu »exposition und struktur des dogmatischen teiles« bilden §§ 2–4 eine vertiefende Reprise des dogmatischen Christologie-Teils. Geyer unterscheidet »frage und problem des todes jesu« von »frage und problem des todes jesu christi«, worin man – zumal mit der Christologie-Vorlesung im Hintergrund – an dem hinzugefügten Hoheitstitel der zweiten Formulierung das Gegenüber von Rechts- und Sinnfrage des Todes Jesu erkennen kann. Beiden stellt Geyer nun »frage und problem des kreuzes jesu christi« gegenüber, was offenbar die eigentliche dogmatische Antwort auf die christologische Sinnfrage umschreibt. Geyer gibt sie in der Versöhnungslehre mit dem Begriff der Sühne, dem er drei Charakteristika zuschreibt, nämlich neben der in der Bibel stets kultischen Beschaffenheit der Sühne insbesondere die durchweg göttliche Initiative zur Sühne und ihre Näherbestimmung als »spezifische form von stellvertretung«. Mit diesen beiden Punkten, die in §§ 3 und 4 der Versöhnungslehre entfaltet werden, ist der Kenntnisstand der Christologie-Vorlesung eingeholt.34

Geyer vertieft die Erkenntnis der dogmatischen Christologie in der Versöhnungslehre dadurch, dass er die charakteristisch asymmetrische Wechselseitigkeit des Kreuzestodes Jesu als doppelte Hingabe nun streng innertrinitarisch interpretiert, was in der Christologie-Vorlesung noch nicht geschah. Dabei macht er sich die ausführliche problemgeschichtliche Rekonstruktion der Trinitätslehre aus seiner Vorlesung zur Gotteslehre vom Vorjahr (s. u. Ziff. 2.4) zunutze. Versöhnungstheologisch entscheidend ist, dass für Jesus wie für Gott die jeweilige unverwechselbare Relation zum anderen bestimmender und prägender – traditionell gesprochen: ursprünglicher – ist als das eigene Selbstsein, so dass die trinitarischen Kennzeichnungen als Vater und als Sohn, die für beide diese Ursprungsrelationen ausdrücken, für eine angemessene Erfassung auch des Kreuzestodes zur Verfügung stehen. Die Deutung des Kreuzes Jesu Christi als doppelte Hingabe kommt also nicht zu dem zu deutenden Faktum hinzu, sondern beschreibt dieses sachgemäß trinitarisch; d.h.: anders als trinitarisch kann von Hingabe im Kreuzestod gar nicht gesprochen werden. Mit anderen Worten ist diese Hingabe keinerlei menschliche Möglichkeit oder ethisches Erfordernis. Das hebt den semantischen Zwiespalt von Preisgabe und Anvertrauen auf, der noch die dogmatische Christologie belastete, und macht die doppelte Hingabe univok als Liebe beschreibbar. Jesus ist m.a.W. so sehr Sohn, dass er diese Liebe auch am Kreuz festhält und mit dem Abba des Gethsemanegebets oder dem lukanischen Sterbewort »Vater, in deine Hände befehle ich meinen Geist« (Lk 23,46) noch im Tod darauf insistiert, der Sohn dieses Vaters zu sein. Damit verhindert diese Liebe zwischen Vater und Sohn, dass der Vater sich vom Kreuz des Sohnes in eine streng monotheistische, nicht mehr vor allem anderen von der Beziehung zum Sohn geprägte Existenzform zurückzieht. Vielmehr ist auch der Vater so sehr durch die Liebe zum Sohn bestimmt, dass er dessen Hingabe mit der »bestätigung der sohnschaft jesu chr[isti]« erwidert, die mit der österlichen Auferweckung identisch ist.35

Über die bloße Vertiefung der dogmatischen Christologie geht die Versöhnungslehre ab § 5 (»Der apostolische Dienst«) mit der Behandlung der Implikationen hinaus, die die innertrinitarische liebende Hingabe für die Welt nach sich zieht – also der Versöhnung im eigentlichen Wortsinne. Bezogen auf die Welt ist Gottes innertrinitarische Liebe seine Feindesliebe. Als solche steht sie der ›einträchtigen Zwietracht‹ zwischen dem ›Willen der Feindschaft‹ und dem ›Willen zur Macht‹ entgegen, die Geyer in der biblischen Schilderung des Todes Jesu im Zusammenwirken von Juden und Heiden als Typen des ›Gott-für-sich-haben-Wollens‹ bzw. des ›Ohne-Gott-leben-Wollens‹ erblickt.36 Mit der Auferweckung wandelt sich nach Geyer die Sohnschaft Jesu vom eingeborenen Sohn zum Erstgeborenen in einer Reihe Geschwister, die damit erfordert sind.37 Dem entspricht, dass der Indikativ der Liebes Gottes den Imperativ der Feindesliebe nach sich zieht. Die Kirche erscheint hier – mit Begriffen, die in den 1970er Jahren Geyers sozialethisches Denken mitbestimmt haben – als »Agentur der Feindesliebe Gottes«.38 Mit der Wendung von der Trinität zur Welt – und im Gesamtverlauf der Vorlesung: vom dogmatischen zum nicht weiter untergliederten, nur noch gut die letzte Vorlesungswoche umfassenden ethischen Teil – kommt also das Gegenüber von Kirche und Welt ins Spiel, das Geyer seit den frühen 1970er Jahren in der Sozialethik entsprechend seinem generellen Theologiebegriff als Identität von Notwendigkeit und Unmöglichkeit entworfen hat. Konkret resultiert der Imperativ der Feindesliebe aus der Kongruenz von Christengemeinde und Bürgergemeinde, die durch die Auferweckung Christi verbürgt und daher notwendig, innergeschichtlich aber unmöglich ist, weil sie in diesem Rahmen nicht die Universalität erreicht, die dem Auferstehungsleben Christi entspräche. Der Dienst der Kirche besteht deshalb für Geyer in einer »Aktionsform mimetischer Praxis«, mit der sie das, was der Auferweckte universell lebt und erlebt, zumindest partikular realisiert. Mit dieser Ethik der Versöhnung nimmt Geyer die wohl wirkungsvollste sozialethische Schrift Barths Christengemeinde und Bürgergemeinde (1946) auf, widersetzt sich aber ausdrücklich dem zeitgeschichtlich oftmals aus ihr abgeleiteten Parallelismus beider.

2.3 GLAUBEN UND WISSEN (1970/71, 1979/80, 1981, 1985/86)

Die Fundamentaltheologie verhandelte Geyer seit dem WS 1970/71 unter dem von Hegels gleichnamiger Schrift (1802) entliehenen Titel »Glauben und Wissen«. Nach der Schilderung seines damaligen Hörers Ruddies nahm diese Vorlesung die sonst übliche »Stelle langweiliger Prolegomena«39 ein. Noch im SS 1968 las Geyer selbst »Prinzipienfragen der Dogmatik« und ging dabei – wenn die rekonstruierte Zuordnung der Nachlassakten stichhaltig ist – vor allem vom Begriff der Dogmatik aus.40 In der Bonner Vorlesung über »Glauben und Wissen« wird hingegen die uns schon aus der ein Semester zuvor gehaltenen Christologie-Vorlesung bekannte systematische Behandlung der Lehrgeschichte praktiziert, die bei diesem Thema – also der theologischen Epistemologie – auch die Philosophie und ihre Problemgeschichte einbeziehen muss. Geyer hat die Vorlesung im Laufe seiner Wirksamkeit viermal vorgetragen, und mindestens die beiden Göttinger Fassungen sind gegeneinander so eigenständig, dass Geyer selbst sie zu Recht als »Glauben und Wissen I« und »II« unterschied (im Folgenden: »Vorlesung I« und »Vorlesung II«). Die Schilderungen, die Ruddies (freilich ausdrücklich »vergröbert«)41 von der Bonner Vorlesung gegeben hat, legen den Schluss nahe, dass diese in Details der Stoffdarbietung wiederum von beiden Göttinger Fassungen abwich, doch sind die Übereinstimmungen des Gesamtaufrisses mit der Göttinger Vorlesung I so groß, dass man von einem gleichbleibenden Gesamtkonzept seit der Bonner Vorlesung ausgehen kann. Textliche Grundlage des Folgenden42 sind die Göttinger Tonbandtranskripte.43

Der Aufriss der Vorlesung – dem schieren Stoffumfang nach nicht weniger als eine Geschichte europäischer Philosophie und Theologie von der Antike bis zur Gegenwart unter der Leitthematik der Gotteserkenntnis – ist in der Weise, die Geyers systematischen Zugriff auf Problemgeschichte generell kennzeichnet, sogleich durch begriffliche Oppositionen strukturiert, die dem bloßen historischen Material von vornherein eine gegenwartskräftige Fragestellung einhauchen. Die Göttinger Vorlesung I nennt diese Begriffspaare gleich in der ersten Sitzung, nämlich den Gegensatz von »Theorie und Praxis« sowie das Gegenüber von »Wahrheit und Macht«.44 Das erste dieser Paare ergibt sich, wenn der eine Titelbegriff »Glauben« auf das Handeln bezogen wird, das sichere Entscheidungsgründe benötigt, während das zweite Paar aus dem ebenso nötigen Bezug des anderen Titelbegriffs »Wissen« auf die Wahrheit resultiert, da die damit gegebene Kanonisierung und Kontrolle des Wissens sofort die Machtfrage tangiert. Der geschichtliche Stoff, den die Vorlesungen an all ihren problemgeschichtlichen Stationen und damit wohl auch in all ihren Fassungen, in denen Geyer sie vortrug, präsentiert, wird erst unter dieser doppelten Fragestellung dogmatisch sprechend, weshalb sich mein folgendes Referat, um der Stofffülle gerecht werden zu können, auf die Scharnierstellen der Vorlesung konzentriert, an denen jene doppelte Fragestellung immer wieder hervortritt. Es bedeutet m. E. angesichts dieser durchgehenden doppelten Fragestellung keine ernsthafte Einschränkung, dass Geyer von fünf vorgesehenen Kapiteln der Vorlesung I aus Zeitgründen nur die ersten drei vortragen konnte.45

Der bei weitem ausführlichste, die Semesterzeit bis zum Jahresende 1979 beanspruchende erste der drei Teile (I) behandelt zunächst (I.1) das antike Wissenschafts- und Metaphysikverständnis von deren Begründer Aristoteles über die Stoa bis zu den pyrrhonischen Skeptikern. Geyer akzentuiert den bekannten Gottesbegriff eines unbewegten Bewegers im Ganzen der aristotelischen Kosmologie als Ermöglichungsgrund von Naturerkenntnis überhaupt (»keine Erdmechanik ohne eine Himmelsmechanik«).46 Der schillernde, halb physikalische und halb theologische Charakter, den das von Aristoteles postulierte fünfte Element (›Äther‹) über den antiken Elementenquadrupel (Erde, Wasser, Feuer, Luft) hinaus annahm, habe der stoischen Kritik reichlich Angriffspunkte gegeben, um gegen Aristoteles eine Gleichsetzung von Kosmos und Gott zu entwickeln, die das Übel aus dem Bereich der göttlichen Vorsehung im Weltgeschehen (pronoia) ausgliederte, um so die Voraussetzung für eine philosophische Disziplin der Ethik neben der Naturerkenntnis zu schaffen. In Geyers Interpretation wurde die Stoa damit zugleich zur Brunnenstube der Gottesbeweise ontologischer wie kosmologischer Prägung, da sie mit der Differenzierung von Ethik und Vorsehung den (quasi ontologischen) Schluss von der Unvollkommenheit menschlichen Tuns auf einen vollkommenen, in der Welt tätigen Gott ziehen, die Schlussfolgerung aber auch (in kosmologischer Manier) aus der Naturbeobachtung gewinnen konnte. An der Skepsis des Sextus Empiricus, die zu jeder Position die Gegenposition einzunehmen vermag,47 verdeutlicht Geyer die theoretischen Unzulänglichkeiten dieser nie zu einer notwendigen Wirklichkeit Gottes vorstoßenden Beweise. Das skeptische Ideal sei demgegenüber praktischer Natur und bestehe in der Unerschütterlichkeit (ἀtaraxίa), die sich aus der Einnahme gegensätzlicher Positionen im Mittel ergibt. Obwohl damit die aristotelische Ausgangsposition von der epistemologischen Bedeutung der Gotteserkenntnis (als Ermöglichung von Welterkenntnis) in ihr Gegenteil verkehrt ist, zeigt die geschilderte antike Problemgeschichte im Ganzen eine dialektische Einheit von theoretischem und praktischem Moment der Wissenschaft, die genau der von Geyer benannten Makrofragestellung entspricht.

Demgegenüber ist die christlich-abendländische Behandlung des Problems von Glauben und Wissen, der sich der folgende Abschnitt der Vorlesung (I.2) widmet, durch die Problematik von Wahrheit und Macht zu erfassen, die durch den Anspruch von Offenbarung als epistemologischer Autorität entsteht. Den Ausgangspunkt bildet die Beobachtung, dass selbst die kirchliche Lehre, wonach die Erkenntnis Gottes nicht evident, sondern nur als Glaube an eine ausschließlich der Kirche anvertraute Offenbarung möglich sei, dennoch den Wissenschaftsbegriff der profanen Antike voraussetzt, da die Offenbarung als Axiom im Sinne der aristotelischen Epistemologie zu deuten sei.48 Im Hintergrund der scholastischen Theologie erblickt Geyer deshalb die Frage, wie sich der philosophische Erkenntnis- zum theologischen Lehrbegriff verhält. Mit dem Aufkommen der islamischen Aristotelesrezeption (Averroismus), die der Hochscholastik ihr epistemologisches Handwerkszeug bescherte, sei die Vorstellung einer vom kirchlichen Lehrmonopol unabhängigen Wahrheit in nicht die Offenbarung betreffenden Dingen ins Blickfeld gerückt. Zum Brennpunkt der Auseinandersetzung wurde demnach die Pariser Universität, wo der Averroist Siger von Brabant gegen die theologischen Evidenzbehauptungen des Franziskaners Bonaventura einen außertheologischen Wissenschaftsbegriff (sog. duplex veritas