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Um fundierte Gutachten verfassen zu können, benötigen Neurologen neben medizinischem Fachwissen auch juristisches Know-how. Dieses umfassende Werk liefert Ihnen kompetente und aktuelle Antworten auf alle Fragen zur neurowissenschaftlichen Begutachtung.
Das Standardwerk zur Begutachtung in der Neurologie ist ideal zur Einarbeitung für Einsteiger, als Nachschlagewerk für erfahrene Gutachter und als begleitendes Kompendium zum Gutachtercurriculum der Arbeitsgemeinschaft Neurologische Begutachtung der DGN.
Neu in der 3. Auflage
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Seitenzahl: 1709
Veröffentlichungsjahr: 2018
Referenz-Reihe Neurologie
Neurowissenschaftliche Begutachtung
Gutachten in Neurologie und nicht-forensischer Psychiatrie
Reihe herausgegeben von Hans-Christoph Diener, Günther Deuschl, Hanns Christian Hopf, Heinz Reichmann
Bernhard Widder, Peter W. Gaidzik, Gaidzik
Andreas Bahemann, Clemens Cording, Marianne Dieterich, Ralf-Ingo Ernestus, Matthias Fabra, Klaus Foerster, Hans Gerber, Oliver Höffken, Ulrike Hoffmann-Richter, Jürgen Jonke, Bernhard Kleiser, Günter Krämer, Erich Mauch, Siegbert May, Peter Marx, Wolfgang Meins, Caroline Muhl, Walter Oder, Hilmar Prange, Ottilie Randzio, Roger Schmidt, Peter Schwenkreis, Hans Rudolf Stöckli, Walter Sturm, Martin Tegenthoff, Frank Thömke, Dagmar Timmann-Braun, Claus-Werner Wallesch, Barbara Wild
3., vollständig überarbeitete Auflage
75 Abbildungen
Die neurologische Begutachtung ist eine äußerst wichtige und anspruchsvolle Aufgabe für niedergelassene und in der Klinik tätige Neurologen. Sie reicht von einfachen Fragestellungen wie einer peripheren Nervenläsion bis zur Einschätzung komplexer kognitiver Störungen im Rahmen von Schädel-Hirn-Traumata. Dazu kommt ein äußerst komplexes Rechtssystem, in dem sich der Neurologe zurecht finden muss. Es handelt sich dabei nicht nur um Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, sondern auch um Strafrecht und somit um äußerst relevante und für die Zukunft des zu Begutachtenden entscheidende Aussagen, die im neurologischen Fachgutachten getroffen werden sollen. Nachdem gewünscht ist, dass auch sich in der Facharztausbildung befindende jüngere Kollegen Gutachten erstellen, ist gerade für diese, aber eben auch für den erfahrenen Facharzt ein Werk zur Begutachtung in der Neurologie von höchstem Wert und unabdingbar.
Diese dritte Auflage des von Widder und Gaidzik herausgegebenen Bandes hat nicht nur eine Titeländerung erfahren, sondern ist grundlegend revidiert und erheblich erweitert. So sind zahlreiche neue Kapitel hinzugekommen, die sowohl formale Aspekte um die Begutachtung als auch inhaltlich neue Kapitel wie die Begutachtung von Migranten umfassen. Die Struktur und Lesbarkeit ist weiter verbessert worden. Die einheitliche Struktur und ein konsistentes Konzept erleichtert das Auffinden von bestimmten Inhalten. Durch die Heranziehung weiterer Fachkollegen, die alle auf dem Fachgebiet der neurowissenschaftlichen Begutachtung besonders ausgewiesen sind, gelingt es, dem Leser ein äußerst umfassendes und leicht verständliches Werk an die Hand zu geben. Für die tägliche Praxis sind die Begutachtungstabellen übersichtlich gestaltet und gut erläutert. In didaktisch hervorragender Weise werden in diesem Mehrautorenwerk die neurologischen und juristischen Sachverhalte für die wesentlichen Krankheitsgebiete der Neurologie gut verständlich diskutiert.
Zusammenfassend freuen wir uns als Reihenherausgeber der Referenzreihe Neurologie, dass dieses hervorragende Standardwerk zur neurologischen Begutachtung so grundlegend überarbeitet wurde und als unverzichtbarer Bestandteil der neurologischen Bibliothek eines jeden Neurologen seinen Platz finden wird.
Kiel, Essen, Dresden im Sommer 2017
Günther Deuschl
Hans-Christoph Diener
Heinz Reichmann
Mehr als 30 Jahre nach der ersten Auflage des von Heinz-Harro Rauschelbach und Kurt-Alphons Jochheim herausgegebenen Buchs „Das neurologische Gutachten“ hat sich dieses in der „Gutachterszene“ fest etabliert und wir freuen uns, dass auch die 2011 erschienene 2. Auflage des Buches wieder sehr gut angenommen wurde. Mit der jetzt vorgelegten 3. Auflage soll einerseits Bewährtes fortgesetzt, anderseits aber den doch zahlreichen Änderungen in den verschiedenen Rechtsgebieten sowie dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand als Grundlage qualifizierter Gutachten Rechnung getragen werden.
Neben einem moderneren und übersichtlicheren Layout haben wir auch den Titel des Buchs in „Neurowissenschaftliche Begutachtung“ geändert. Damit wollen wir die Öffnung hin zum neurochirurgischen und psychiatrischen Fachgebiet dokumentieren, wie sie sich in den vergangenen Jahren auch innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung vollzogen hat. Nachdem neurochirurgische Fragestellungen bereits in den Vorauflagen Eingang fanden, umfasst die aktuelle Auflage nunmehr in verstärktem Umfang auch psychiatrisch-psychosomatische Themen. Neben der Bewertung psychischer Unfallfolgen sind Kapitel über die Begutachtung bei Depressionen, Angststörungen sowie somatoformen und dissoziativen Störungen neu hinzugekommen. Dabei ist es uns gelungen, neben dem festen Autorenkreis der Vorauflage neue Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, die das Gesamtwerk mit ihren qualifizierten Beiträgen bereichert haben. Unseren Autoren gilt unser besonderer Dank.
Sorgen bereitete uns allerdings der Umfang des Buchs, der bereits in der letzten Auflage die Grenze des noch „Tragbaren“ erreicht hatte. Nachdem Smartphones mit QR-Scanner inzwischen flächendeckende Verbreitung besitzen, haben wir uns zusammen mit dem Thieme Verlag dazu entschlossen, hier neue Wege zu gehen. So sind im vorliegenden Buch Zusatzinformationen, die nicht zwingend stets präsent sein müssen, via QR-Code elektronisch abrufbar. Wir hoffen natürlich sehr, dass diese Neuerung positive Aufnahme findet, denn auf diese Weise blieb der Umfang des Buchs überschaubar, gleichzeitig aber sind zahlreiche Zusatzinformationen wie Gesetzestexte und Urteile ohne größeren Suchaufwand unmittelbar einzusehen und bei Bedarf auszudrucken. Kritik oder sonstige Anregungen unserer Leserschaft sind wie immer willkommen!
Günzburg, Witten/Herdecke im Herbst 2017
Bernhard Widder
Peter W. Gaidzik
Vorwort der Reihenherausgeber zur 3. Auflage
Vorwort der Herausgeber zur 3. Auflage
Teil I I Grundlagen der Begutachtung
1 Wichtige Begriffe
2 Einführung in die verschiedenen Rechtsgebiete
2.1 Einleitung
2.2 Unterschiedliche Rechtsgebiete
2.3 Sozialrecht
2.3.1 Historische Entwicklung
2.3.2 Aktuelle Sozialversicherungen in Deutschland
2.3.3 Sozialgesetzbuch (SGB)
2.3.4 Soziales Entschädigungsrecht
2.4 Verwaltungsrecht
2.4.1 Beamtenrecht
2.4.2 Straßenverkehrsrecht
2.4.3 Versorgungswerke
2.5 Zivilrecht
2.5.1 Privates Versicherungswesen
2.5.2 Haftpflichtrecht
2.5.3 Sonstige Bereiche des Zivilrechts
2.6 Literatur
3 Rechtsgrundlagen der Begutachtung
3.1 Einleitung
3.2 Aufgabenstellung
3.2.1 Verwendung rechtlich normierter Begriffe
3.2.2 Abgrenzung zum (sachverständigen) Zeugen
3.2.3 Tatsachenstoff und seine Beschaffung
3.3 Auftraggeber
3.3.1 Konzept des gerichtlichen Sachverständigen
3.3.2 Auswahl des Sachverständigen
3.4 Gutachtentypen
3.5 Pflichten des Gutachters
3.5.1 Übernahmepflicht
3.5.2 Prüfpflicht
3.5.3 Persönliche Leistungspflicht
3.5.4 Aufklärungspflicht
3.5.5 Schweigepflicht
3.5.6 Unparteilichkeit, Objektivität und Qualität
3.6 „Pflichten“ des Probanden
3.6.1 Sozialrecht
3.6.2 Zivilrecht
3.6.3 Anwesenheit Dritter
3.7 Straf- und Haftungsrecht des Gutachters
3.7.1 Strafrecht
3.7.2 Haftungsrecht
3.8 Literatur
4 Kausalitäts- und Beweisregeln
4.1 Einleitung
4.2 Kausalität
4.2.1 Strafrecht
4.2.2 Zivilrecht
4.2.3 Öffentliches Recht
4.3 Beweisregeln
4.3.1 Strafrecht
4.3.2 Zivilrecht
4.3.3 Öffentliches Recht
4.4 Literatur
5 Praktische Hinweise zur Gutachtenerstellung
5.1 Gutachten versus sonstige ärztliche Äußerungen
5.1.1 Ärztliche Atteste
5.1.2 Sachverständige Zeugenaussage
5.1.3 Gutachten
5.2 Annahme des Gutachtenauftrags
5.2.1 Bin ich für den Gutachtenauftrag kompetent?
5.2.2 Kann ich das Gutachten erstatten?
5.2.3 Will ich das Gutachten erstatten?
5.2.4 Benötige ich zusätzliche Unterstützung?
5.3 Aufarbeitung der Akten
5.3.1 Wiedergabe der Aktenlage
5.3.2 Internet-Recherche
5.4 Gutachtliche Untersuchung
5.4.1 Erstkontakt
5.4.2 Exploration und Untersuchung
5.5 Abfassung des Gutachtens
5.5.1 Zusammenfassung des Sachverhalts
5.5.2 Diagnosestellung
5.5.3 Abschließende gutachtliche Beurteilung
5.5.4 Sprachliche Besonderheiten
5.5.5 Literaturzitate
5.6 Äußere Form des Gutachtens
5.6.1 „Gutachtenkopf“
5.6.2 Mustergutachten
5.7 Checkliste zur Qualität ärztlicher Gutachten
5.8 Literatur
6 Fehlerquellen der Begutachtung
6.1 Einleitung
6.2 Formale Fehlerquellen
6.2.1 Interaktionsprobleme
6.2.2 Heranziehung von Mitarbeitern
6.2.3 Behandlung subjektiver Angaben als Tatsachen
6.3 Rechtliche Fehlerquellen
6.3.1 „Eigene“ Diagnosen
6.3.2 Verwendung ärztlicher Beweiskategorien
6.3.3 Probleme mit dem Erstschaden
6.3.4 Fehlende Alternativursache
6.3.5 Argumentation mit Bagatellschaden
6.3.6 Probleme mit rechtlich normierten Begriffen
6.3.7 Fehlerhafter Umgang mit Bemessungsmaßstäben
6.4 Medizinische Fehlerquellen
6.4.1 Grundlegende Fehler
6.4.2 Überschreiten der eigenen Kompetenz
6.4.3 Beantworten nicht gestellter Fragen
6.4.4 Abweichen von der „Lehrmeinung“
6.5 Literatur
7 Beurteilung der Beschwerdenvalidität
7.1 Einführung in das Thema
7.1.1 Begriff der Simulation und Aggravation
7.1.2 Begriff des Krankheitsgewinns
7.1.3 „Handwerkszeug“ der Beschwerdenvalidierung
7.2 Beschwerdenvalidierung bei der klinischen Befunderhebung
7.2.1 Beobachtung
7.2.2 Klinisch-neurologische Untersuchung
7.3 Beschwerdenvalidierung bei der psychischen Befunderhebung
7.4 Beitrag der Elektrophysiologie zur Beschwerdenvalidierung
7.4.1 Elektroenzephalografie
7.4.2 Evozierte Potenziale
7.5 Beschwerdenvalidierung mit Fragebögen
7.5.1 Klinische Skalen
7.5.2 Strukturierter Fragebogen simulierter Symptome
7.5.3 Schmerzsimulationsskala
7.6 Beschwerdenvalidierung mit neuropsychologischen Tests
7.6.1 Grundprinzipien
7.6.2 Eingesetzte Testverfahren
7.6.3 Validität von Beschwerdenvalidierungstests
7.6.4 Indikationen
7.7 Beschwerdenvalidierung durch Medikamenten-Monitoring
7.7.1 Methodik
7.7.2 Probleme
7.7.3 Indikationen
7.8 Probleme der Beschwerdenvalidierung
7.8.1 Ethische Probleme
7.8.2 Coaching
7.8.3 Offenlegung von Testverfahren
7.9 Gutachtliche Konsistenzprüfung
7.9.1 Rechtliche Vorgaben
7.9.2 Kriterien der Konsistenzprüfung
7.9.3 Gutachtliche Aussagen
7.10 Literatur
8 Begutachtung von Migranten
8.1 Einleitung
8.2 Grundlagen der Migration
8.2.1 Wanderungsbewegungen und Zahlen
8.2.2 Migration und ihre Folgen
8.2.3 Morbidität und Mortalität von Migranten
8.2.4 Diskriminierungserfahrungen
8.3 Gutachtliche Untersuchung
8.3.1 Grundregeln
8.3.2 Gutachter-Klienten-Interaktion
8.3.3 Sprache, Verständigung und Dolmetschen
8.3.4 Praktische Zusammenarbeit mit dem Exploranden
8.3.5 Einsatz von Instrumenten
8.4 Gutachtenerstattung
8.4.1 Übersetzungsarbeit zwischen Recht und Medizin
8.4.2 Begutachtung im Grenzbereich Neurologie/Psychiatrie
8.4.3 Spezifische Fachkompetenzen
8.5 Literatur
9 Vergütung von Gutachten
9.1 Einleitung
9.2 Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte
9.2.1 Besonderheiten der gesetzlichen Rentenversicherung
9.2.2 Besonderheiten der gesetzlichen Unfallversicherung
9.3 Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
9.3.1 Vergütung nach Stundensätzen
9.3.2 Technische Leistungen
9.3.3 Ersatz für sonstige Aufwendungen (§ 7 JVEG)
9.3.4 Ersatz für besondere Aufwendungen (§ 12 JVEG)
9.3.5 Gerichtliche Festsetzung der Vergütung (§ 4 JVEG)
9.3.6 Keine Vergütung bei Befangenheitsanträgen
9.3.7 Geltendmachung der Vergütung
9.3.8 Wahrnehmung von Gerichtsterminen
9.4 „Stationäre Gutachten“
9.5 Umsatzsteuerpflicht
9.6 Literatur
Teil II II Begutachtung in verschiedenen Rechts- und Versorgungsbereichen
10 Begutachtung in der Krankenversicherung
10.1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede
10.2 Gesetzliche Krankenversicherung
10.2.1 Einführung
10.2.2 Arbeitsunfähigkeit
10.2.3 Rehabilitation
10.2.4 Regressbegutachtung
10.2.5 Begutachtung von Krankenhausleistungen
10.2.6 Begutachtung von Hilfsmitteln
10.2.7 Begutachtung zur Arzneimittelversorgung
10.2.8 Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
10.3 Private Krankenversicherung
10.3.1 Historische Entwicklung
10.3.2 Strukturprinzipien
10.3.3 Krankheitskostenversicherung
10.3.4 Krankentagegeldversicherung
10.3.5 Krankenhaus-Tagegeldversicherung
10.3.6 Pflege(-pflicht-)versicherung
10.4 Literatur
11 Begutachtung in der Pflegeversicherung
11.1 Entwicklung der Pflegeversicherung
11.1.1 Pflichtversicherung
11.1.2 Demografische Entwicklung
11.1.3 Pflegerische Versorgung der Bevölkerung
11.2 Grundprinzipien der Pflegeversicherung
11.3 Pflegebedürftigkeit als Anspruchsvoraussetzung
11.3.1 Kriterien der Pflegebedürftigkeit
11.3.2 Grad der Pflegebedürftigkeit
11.4 Leistungen der Pflegeversicherung
11.4.1 Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
11.4.2 Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung
11.4.3 Antragsverfahren
11.5 Begutachtung in der sozialen Pflegeversicherung
11.5.1 Begutachtung durch den MDK oder andere unabhängige Gutachter
11.5.2 Ablauf des Begutachtungsverfahrens
11.5.3 Grundsätze bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit
11.5.4 Begutachtungsinstrument
11.5.5 Überleitung von bisherigen Pflegestufen zu Pflegegraden
11.5.6 Fallbeispiele
11.6 Pflegebegutachtung in der privaten Pflegepflichtversicherung
11.6.1 Gleiche Begutachtungsmaßstäbe
11.6.2 Auftragsvolumen
11.7 Medizinische Gutachter außerhalb der Gutachterorganisationen
11.7.1 Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit
11.7.2 Ärztlicher Sachverständiger im Sozialgerichtsverfahren
11.8 Literatur
12 Begutachtung in der Arbeitslosenversicherung
12.1 Einleitung
12.2 Rechtsgrundlagen gemäß Sozialgesetzbuch II
12.2.1 Erwerbsfähigkeit
12.2.2 Hilfebedürftigkeit
12.3 Rechtsgrundlagen gemäß Sozialgesetzbuch III
12.3.1 Verfügbarkeit bzw. Arbeitsfähigkeit
12.3.2 Minderung der Leistungsfähigkeit
12.4 Begutachtung
12.4.1 Besonderheiten vor der Begutachtung
12.4.2 Besonderheiten der Gutachtenerstattung
12.4.3 Gutachtliche Beurteilung
12.4.4 Hinweise an die Untersuchten
12.5 Schlussbemerkungen
12.6 Literatur
13 Begutachtung in den Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
13.1 Einleitung
13.2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede
13.2.1 Rechtliche Grundlagen
13.2.2 Begutachtungsgrundlagen
13.3 Gesetzliche Rentenversicherung
13.3.1 Einführung
13.3.2 Rente wegen Erwerbsminderung
13.3.3 Begutachtungskriterien
13.3.4 „Vollrente“ trotz verminderter Leistungsfähigkeit
13.3.5 „Vollrente“ bei vollschichtiger Leistungsfähigkeit
13.3.6 Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation
13.3.7 Mitwirkungspflichten des Versicherten
13.4 Berufsständische Versorgungswerke
13.4.1 Berufsunfähigkeit
13.4.2 Fristen für den Leistungsfall
13.4.3 Mitwirkungspflichten der Mitglieder
13.5 Private Berufsunfähigkeitsversicherung
13.5.1 Einführung
13.5.2 Grundlegende Definitionen
13.5.3 Zu berücksichtigende Sonderfälle
13.5.4 Begutachtungskriterien
13.5.5 Mitwirkungspflicht des Versicherten
13.5.6 Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit
13.6 Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung
13.7 Literatur
14 Begutachtung der Dienstfähigkeit von Beamten
14.1 Einleitung
14.2 Grundlagen
14.2.1 Laufbahn und Ausbildung der Beamten
14.2.2 Rechtliche Grundlagen der Begutachtung
14.2.3 Art und Umfang der Gutachten
14.2.4 Gutachtenfelder
14.3 Einstellung von Beamten
14.3.1 Einstellungsuntersuchungen
14.3.2 Einstellungsuntersuchungen von Menschen mit Behinderung
14.4 Dienstunfähigkeit von Beamten
14.4.1 Begrenzte Dienstfähigkeit
14.4.2 Beihilferecht
14.5 Rehabilitation
14.6 Literatur
15 Begutachtung im Schwerbehindertenrecht
15.1 Einleitung
15.2 Behinderung
15.2.1 Entwicklung der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“
15.2.2 Definition der „Behinderung“
15.2.3 Grad der Behinderung
15.2.4 Schwerbehinderung
15.2.5 Tabelle der Grade der Behinderung und der Schädigungsfolgen
15.2.6 Heilungsbewährung
15.2.7 Feststellung der Behinderung
15.2.8 Änderung von Feststellungen
15.3 Merkzeichen
15.3.1 Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit
15.3.2 Merkzeichen „G“
15.3.3 Merkzeichen „B“
15.3.4 Merkzeichen „aG“
15.3.5 Merkzeichen „RF“
15.3.6 Merkzeichen „H“
15.3.7 Merkzeichen „Bl“
15.3.8 Merkzeichen „Gl“
15.3.9 Zusammenstellung der Merkzeichen
15.4 Literatur
16 Begutachtung in der Rehabilitation
16.1 Grundlagen
16.1.1 Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation
16.1.2 Anwendung der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)
16.2 Medizinische Rehabilitation
16.2.1 Ambulant versus stationär
16.2.2 Zuständigkeit und Fristen
16.2.3 Anschlussrehabilitation (AHB/BGSW)
16.2.4 Spezielle Maßnahmen der gesetzlichen Unfallversicherung
16.2.5 Spezielle Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung
16.3 Berufliche Rehabilitation
16.3.1 Leistungen der beruflichen Rehabilitation
16.3.2 Stufenweise Wiedereingliederung
16.3.3 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
16.3.4 Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
16.4 Begutachtungsfragen
16.4.1 Reha-Antrag
16.4.2 Reha-Entlassungsbericht
16.5 Rehabilitation außerhalb des SGB IX
16.5.1 Beamtenbeihilfe
16.5.2 Private Krankenversicherung
16.5.3 Sonstige Privatversicherungen
16.6 Literatur
17 Begutachtung im Betreuungsrecht
17.1 Grundlagen der Betreuung
17.1.1 Freie Willensbestimmung und natürlicher Wille
17.1.2 Erforderlichkeit der Betreuerbestellung
17.1.3 Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung
17.1.4 Betreuungsgerichtliche Genehmigungen
17.1.5 Einwilligungsvorbehalt
17.2 Vorsorgevollmacht
17.3 Begutachtung im Betreuungsverfahren
17.3.1 Ablauf von Betreuungsverfahren
17.3.2 Ärztliche Aussagen im Betreuungsverfahren
17.3.3 Inhalt von Betreuungsgutachten
17.4 Literatur
18 Begutachtung der Geschäfts- und Testierfähigkeit
18.1 Einleitung
18.2 Rechtliche Grundlagen
18.2.1 Geschäftsunfähigkeit
18.2.2 Testierunfähigkeit
18.3 Von der Rechtsprechung entwickelte Beurteilungskriterien
18.3.1 Erste Ebene: Zugrunde liegende Störung
18.3.2 Zweite Ebene: Auswirkung der Störung auf die Freiheit der Willensbestimmung
18.4 Psychopathologische Beurteilungskriterien
18.4.1 Beurteilung psychopathologischer Symptome
18.4.2 Formale Aspekte der Begutachtung
18.4.3 Zeitliche Zuordnung
18.5 Literatur
19 Begutachtung der Kraftfahreignung
19.1 Rechtliche Grundlagen
19.1.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
19.1.2 Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
19.1.3 Abweichende Einschätzungen
19.2 Aufklärung versus Begutachtung
19.2.1 Aufklärungs- und Meldepflichten behandelnder Ärzte
19.2.2 Begutachtung der Kraftfahreignung
19.3 Beurteilung der Kraftfahreignung
19.3.1 Systematik der Begutachtungsleitlinien
19.3.2 Fallgruppen beeinträchtigter Kraftfahreignung
19.3.3 Unterschiedliche Leistungsanforderungen
19.3.4 Kompensation von Eignungsmängeln
19.3.5 Kumulierte Auffälligkeiten
19.4 Fahreignung bei verschiedenen Funktionsstörungen
19.4.1 Sehstörungen
19.4.2 Motorische Störungen
19.4.3 Sensibilitätsstörungen
19.5 Fahreignung bei verschiedenen Krankheitsbildern
19.5.1 Fahreignung bei Rückenmarkschäden
19.5.2 Fahreignung bei neuromuskulären Erkrankungen
19.5.3 Fahreignung bei Parkinson-Syndromen
19.5.4 Fahreignung bei zerebralen Durchblutungsstörungen
19.5.5 Fahreignung bei Hirnschäden und nach Hirnoperationen
19.5.6 Kraftfahreignung bei Anfallsleiden
19.5.7 Fahreignung bei multipler Sklerose
19.5.8 Fahreignung bei Gleichgewichtsstörungen
19.5.9 Fahreignung bei Tagesschläfrigkeit
19.5.10 Fahreignung bei hirnorganischen Störungen
19.5.11 Fahreignung unter Medikamenteneinfluss
19.6 Praktische Fahrverhaltensprobe
19.6.1 Fahrverhaltensprobe mit dem Fahrlehrer
19.6.2 Fahrverhaltensprobe am Fahrsimulator
19.7 Literatur
20 Begutachtung von Unfallfolgen
20.1 Einleitung
20.2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede
20.2.1 Rechtsgrundlagen
20.2.2 Versicherte Ereignisse
20.2.3 Äußere und innere Ursache
20.2.4 Beurteilung von Zusammenhangsfragen
20.2.5 Bemessung unfallbedingter Funktionsstörungen
20.2.6 Gesundheitszustand vor dem Unfall
20.2.7 Spätere Veränderungen des Gesundheitszustands
20.2.8 Versicherungsleistungen
20.3 Gesetzliche Unfallversicherung
20.3.1 Strukturprinzipien
20.3.2 Versicherungsleistungen
20.3.3 Management von Unfallschäden
20.3.4 Gutachten zur Verletztenrente
20.3.5 Regeln zur Einschätzung von Unfallfolgen
20.3.6 „Entstehung“ einer Gesundheitsschädigung
20.3.7 „Verschlimmerung“ eines Vorschadens
20.3.8 Bewertung von Spätschäden
20.4 Dienstunfallfürsorge der Beamten
20.4.1 Dienstunfall
20.4.2 Fürsorgeleistungen
20.4.3 Beurteilung des Kausalzusammenhangs
20.4.4 Bemessung von Unfallfolgen
20.4.5 Mitwirkungspflicht und Fürsorgeausschlüsse
20.5 Private Unfallversicherung
20.5.1 Strukturprinzipien
20.5.2 Primäre Risikobeschreibung
20.5.3 Einschlüsse
20.5.4 Ausschlüsse
20.5.5 Einschränkungen der Leistungspflicht
20.5.6 Versicherungsleistungen
20.6 Haftpflichtversicherung
20.6.1 Strukturprinzipien
20.6.2 Primäre Risikobeschreibung
20.6.3 Haftungs- bzw. Leistungsvoraussetzungen
20.6.4 Haftungs- bzw. Leistungsumfang
20.7 Literatur
21 Begutachtung von Berufskrankheiten
21.1 Einleitung
21.2 Rechtliche Grundlagen
21.2.1 Historische Entwicklung
21.2.2 Definition der Berufskrankheit
21.2.3 Berufskrankheitenliste
21.2.4 Neurologisch relevante Berufskrankheiten
21.2.5 Versicherungsleistungen bei Berufskrankheiten
21.3 Neurotoxische Schäden
21.4 Mechanische Schädigung peripherer Nerven
21.4.1 Druckschädigung der Nerven
21.4.2 Karpaltunnelsyndrom
21.4.3 Akute und chronische Infektionen
21.5 Gutachten zu Berufskrankheiten
21.5.1 Berufskrankheitenanzeige
21.5.2 Bericht des Technischen Aufsichtsdiensts
21.5.3 Beweiskriterien
21.5.4 Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
21.6 Literatur
22 Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht
22.1 Rechtsgrundlagen
22.1.1 Historisches
22.1.2 Bundesversorgungsgesetz
22.1.3 Nebengesetze zum Bundesversorgungsgesetz
22.2 Grundbegriffe der sozialen Entschädigung
22.2.1 Soziale Entschädigung
22.2.2 Schädigungsfolge
22.2.3 Grad der Schädigungsfolgen im Sozialen Entschädigungsrecht
22.2.4 Schwerbeschädigung
22.2.5 Hilflosigkeit
22.2.6 Anerkennung einer Schädigungsfolge
22.3 Besondere Begriffe der sozialen Entschädigung
22.3.1 Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs
22.3.2 Beweismaße
22.3.3 Kannversorgung
22.3.4 Absichtlich herbeigeführte Schädigungen
22.3.5 Anerkennung im Sinne der Entstehung oder Verschlimmerung
22.3.6 Folgen diagnostisch-therapeutischer Maßnahmen
22.3.7 Ursächlicher Zusammenhang zwischen Schädigung und Tod
22.3.8 Vor-, Nach- und Folgeschaden
22.3.9 Besonderes berufliches Betroffensein
22.3.10 Schwerstbeschädigtenzulage
22.3.11 Pflegezulage und Pflegezulagestufen
22.3.12 Kapitalabfindung
22.4 Literatur
23 Begutachtung im Arzthaftungs- bzw. Arztstrafrecht
23.1 Einleitung
23.2 Zivilrechtliche Arzthaftung
23.2.1 Haftungsvoraussetzungen
23.2.2 Begutachtung beim Behandlungsfehlervorwurf
23.2.3 Begutachtung beim Vorwurf unzulänglicher Aufklärung
23.2.4 Beweismaß und Beweislast
23.3 Arztstrafrecht
23.3.1 Objektiver Tatbestand
23.3.2 Verschulden
23.3.3 Verletzung der Aufklärungspflichten, Beweisregeln
23.4 Literatur
Teil III III Zustandsbegutachtung
24 Aphasien und andere Hirnwerkzeugstörungen
24.1 Einleitung
24.2 Aphasien
24.2.1 Definition
24.2.2 Klinik
24.2.3 Begutachtung
24.3 Räumlich-konstruktive Störungen
24.4 Hemineglekt
24.5 Apraxie und Agnosie
24.6 Abschließende Betrachtung
24.7 Literatur
25 Epileptische Anfälle und Epilepsien
25.1 Definitionen und Klassifikationen
25.2 Vorgehen bei der Begutachtung
25.3 Besonderheiten in verschiedenen Rechtsgebieten
25.3.1 Rehabilitation und Teilhabe
25.3.2 Verbeamtung und Dienstfähigkeit von Beamten
25.3.3 Berufliche Leistungsfähigkeit
25.3.4 Schwerbehinderten- und Soziales Entschädigungsrecht
25.3.5 Gesetzliche und private Unfallversicherung
25.3.6 Kraftfahreignung
25.4 Literatur
26 Extrapyramidale Syndrome und Ataxien
26.1 Einleitung
26.2 Parkinson-Syndrom
26.2.1 Einteilung
26.2.2 Diagnostik im Rahmen der Begutachtung
26.2.3 Begutachtung des beruflichen Leistungsvermögens
26.2.4 Versicherungsfähigkeit in der privaten Unfallversicherung
26.2.5 Begutachtung im Schwerbehindertenrecht
26.2.6 Schuldfähigkeit
26.2.7 Kraftfahreignung
26.3 Choreatische und andere hyperkinetische Syndrome
26.3.1 Einteilung
26.3.2 Diagnostik im Rahmen der Begutachtung
26.3.3 Gutachtliche Einschätzung
26.4 Dystone Erkrankungen
26.4.1 Einteilung
26.4.2 Diagnostik im Rahmen der Begutachtung
26.4.3 Gutachtliche Einschätzung
26.5 Tics
26.6 Restless-Legs-Syndrom
26.6.1 Diagnostik im Rahmen der Begutachtung
26.6.2 Gutachtliche Einschätzung
26.6.3 Kraftfahreignung
26.7 Tremor
26.7.1 Einteilung
26.7.2 Diagnostik im Rahmen der Begutachtung
26.7.3 Gutachtliche Einschätzung
26.8 Ataxien
26.8.1 Einteilung
26.8.2 Diagnostik im Rahmen der Begutachtung
26.8.3 Gutachtliche Einschätzung
26.9 Literatur
27 Schwindelsyndrome
27.1 Einleitung
27.2 Einteilung
27.3 Grundlagen der Einschätzung schwindelbedingter Funktionsstörungen
27.3.1 Berufliche Leistungsfähigkeit
27.3.2 Gesetzliche und private Unfallversicherung
27.3.3 Haftpflichtrecht
27.3.4 Schwerbehinderten- und Soziales Entschädigungsrecht
27.4 Einschätzung von Funktionsstörungen bei verschiedenen Schwindelsyndromen
27.4.1 (Dreh-)Schwindelattacken
27.4.2 Anhaltender (Dreh-)Schwindel
27.4.3 Lage- und Lagerungsschwindel
27.4.4 Schwank- und Benommenheitsschwindel
27.4.5 Zervikogener Schwindel
27.5 Literatur
28 Multiple Sklerose
28.1 Einleitung
28.2 Klinisches Bild
28.2.1 Diagnose
28.2.2 Verlauf und Prognose
28.3 Begutachtung der beruflichen Leistungsfähigkeit
28.3.1 Grundsätzliche Leistungseinschränkungen
28.3.2 Motorische Funktionsstörungen
28.3.3 Kognitive Funktionsstörungen
28.3.4 Funktionsstörungen durch „MS-Fatigue“
28.4 Begutachtung im Schwerbehindertenrecht
28.5 Begutachtung von Zusammenhangsfragen
28.5.1 Kann-Versorgung
28.5.2 Impfschaden
28.6 Leistungspflicht bezüglich spezifischer Therapien
28.6.1 Gesetzliche Krankenversicherung
28.6.2 Private Krankenversicherung
28.7 Literatur
29 Querschnittsyndrome
29.1 Einleitung
29.2 Einteilung spezieller klinischer Syndrome
29.2.1 Komplette Transversalsyndrome
29.2.2 Inkomplette Transversalsyndrome
29.2.3 Vegetative Störungen
29.3 Untersuchungen
29.3.1 Somatosensibel evozierte Potenziale
29.3.2 Motorisch evozierte Potenziale
29.4 Gutachtliche Einschätzung von Funktionsbeeinträchtigungen
29.4.1 Einschätzung von Schädigungsfolgen
29.4.2 Rehabilitation
29.4.3 Hilfsmittelgewährung
29.4.4 Pflegebedürftigkeit, Pflegezulage und Grad der Hilflosigkeit
29.4.5 Schwerbehindertenrecht
29.4.6 Berufliche Leistungsfähigkeit
29.5 Literatur
30 Radikulo- und Neuropathien
30.1 Umschriebene Nervenläsionen
30.1.1 Allgemeine Grundlagen
30.1.2 Spezielle Krankheitsbilder
30.1.3 Gutachtliche Beurteilung
30.1.4 Besonderheiten in verschiedenen Rechtsgebieten
30.2 Polyneuropathien
30.2.1 Allgemeine Grundlagen
30.2.2 Gutachtliche Beurteilung
30.3 Literatur
31 Organisch bedingte neurokognitive Störungen
31.1 Einleitung
31.2 Klinische Untersuchung
31.3 Skalen und Scores
31.4 Neuropsychologische Begutachtung
31.4.1 Einführung
31.4.2 Untersuchung intellektueller Funktionen
31.4.3 Untersuchung von Gedächtnisfunktionen
31.4.4 Untersuchung von Aufmerksamkeitsleistungen
31.4.5 Untersuchung von Planungs- und Kontrollfunktionen („exekutive Funktionen“)
31.4.6 Untersuchung auf affektive Störungen
31.4.7 Einfluss der prämorbiden Leistungsfähigkeit
31.4.8 Begutachtung der Kraftfahreignung
31.4.9 Aggravation und Simulation bei der neuropsychologischen Diagnostik
31.5 Literatur
32 Hirnorganisch bedingte Störungen der Affektivität und Persönlichkeit
32.1 Einleitung
32.2 Klinik
32.2.1 Allgemeine Grundlagen
32.2.2 Depressive Syndrome und maniforme Bilder
32.2.3 Angststörungen
32.2.4 Persönlichkeitsstörung bzw. Wesensänderung
32.3 Diagnostische Einordnung
32.3.1 Kategoriale Diagnose
32.3.2 Biopsychosoziale Diagnose
32.4 Vorgehen bei der Begutachtung
32.4.1 Ergänzende Abklärungen
32.4.2 Abgrenzung nicht organischer Störungen
32.4.3 Kausalitätsbeurteilung
32.5 Literatur
33 Schmerzsyndrome
33.1 Einleitung
33.2 Klassifikation von Schmerzsyndromen
33.2.1 Klassifikationssysteme
33.2.2 Nozizeptiv-neuropathische Schmerzsyndrome
33.2.3 Komplexe regionale Schmerzsyndrome (CRPS)
33.2.4 Nicht (hinreichend) durch eine Gewebeschädigung erklärbare Schmerzsyndrome
33.3 Prognostische Faktoren
33.3.1 Coping-Mechanismen
33.3.2 Chronifizierungsfaktoren
33.3.3 Prognoseeinschätzung
33.4 Zusatzuntersuchungen
33.4.1 Bildgebende und elektrophysiologische Untersuchungsverfahren
33.4.2 Algesimetrie
33.4.3 Hautbiopsie
33.4.4 Selbstbeurteilungsskalen
33.5 Begutachtung von Schmerzsyndromen
33.5.1 Objektivierung subjektiv empfundener Beschwerden
33.5.2 Abschließende Bewertung
33.5.3 Beurteilung von Zusammenhangsfragen
33.6 Besonderheiten in verschiedenen Rechtsgebieten
33.6.1 Einschätzung des beruflichen Leistungsvermögens
33.6.2 Einschätzung von Schädigungsfolgen
33.6.3 Private Unfallversicherung
33.7 Literatur
34 Affektive Störungen
34.1 Einleitung
34.1.1 Symptome
34.1.2 Definition
34.1.3 Depressive Symptome bei neurologischen Erkrankungen
34.1.4 Psychiatrische Differenzialdiagnosen
34.2 Diagnostik
34.2.1 Klinik
34.2.2 Standardisierte Verfahren
34.3 Begutachtung
34.3.1 Prognostische Faktoren
34.3.2 Zustandsbegutachtung
34.3.3 Kausalitätsbegutachtung
34.4 Literatur
35 Angst- und Zwangsstörungen
35.1 Einleitung
35.2 Angststörungen
35.2.1 Allgemeine Grundlagen
35.2.2 Gutachtliche Gesichtspunkte
35.3 Zwangsstörungen
35.3.1 Allgemeine Grundlagen
35.3.2 Gutachtliche Gesichtspunkte
35.4 Fazit
35.5 Literatur
36 Somatoforme und dissoziative Störungen
36.1 Einleitung
36.2 Diagnostische Kriterien
36.2.1 Somatoforme Störungen
36.2.2 Dissoziative Störungen bzw. Konversionsstörungen
36.3 Sonderfall „neue“ Krankheiten
36.3.1 Fibromyalgiesyndrom (FMS)
36.3.2 Chronic-Fatigue-Syndrom (CFS)
36.3.3 Multiple Chemical Sensitivity (MCS)
36.4 Besonderheiten der Begutachtung
36.4.1 Ansätze zur Schweregradbeurteilung
36.4.2 Praktische Empfehlungen
36.5 Literatur
Teil IV IV Zusammenhangsbegutachtung
37 Schädel-Hirn-Traumen
37.1 Epidemiologie
37.2 Traumatologie
37.3 Schwere der Hirnschädigung
37.3.1 Prädiktoren anhand der Bildgebung
37.3.2 Prädiktoren anhand der Bewusstseinslage
37.4 Klinischer Verlauf und Komplikationen
37.5 Nachweis einer traumatischen Hirnschädigung
37.5.1 Klinische Befunde
37.5.2 Bildgebende Befunde
37.5.3 Traumatische axonale Schädigung („DAI“)
37.6 Gutachtliche Zuordnung traumatisch bedingter Schädigungsfolgen
37.6.1 Hirnorganische Psychosyndrome
37.6.2 Hirnorganische Wesensänderung
37.6.3 Posttraumatische Kopfschmerzen
37.6.4 Posttraumatische Anfälle
37.6.5 Demenz und neurodegenerative Erkrankungen
37.6.6 Funktionell-psychische Störungen
37.6.7 Neuroendokrinologische Traumafolgen
37.7 Leitlinie „Begutachtung nach gedecktem Schädel-Hirn-Trauma“
37.8 Literatur
38 Beschleunigungsverletzungen der Halswirbelsäule
38.1 Einleitung
38.2 Pathomechanismen
38.2.1 Unfallmechanische Parameter
38.2.2 Unfallmechanismen und Verletzung
38.2.3 Verletzungsmechanismen
38.3 Klassifikation und Schweregradeinteilung
38.4 Diagnostik und klinische Symptomatik
38.4.1 Diagnostik
38.4.2 Klinische Symptomatik
38.5 Verlauf und prognostische Faktoren
38.6 Spezielle Aspekte der Zusammenhangsbeurteilung
38.6.1 Sekundäre Verschlechterungen
38.6.2 Kopfschmerzen nach Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule
38.6.3 Zervikalsyndrom nach Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule
38.6.4 Neurologische Defizite nach Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule
38.6.5 Schwindel nach Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule
38.6.6 Kognitive und psychische Störungen nach Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule
38.6.7 Andere Gesundheitsstörungen nach Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule
38.7 Bewertung nachweisbarer Unfallfolgen
38.8 Literatur
39 Hirngefäßerkrankungen
39.1 Einleitung
39.2 Sicherung einer vaskulär bedingten Erkrankung
39.2.1 Differenzialdiagnose zerebrovaskulärer Erkrankungen
39.2.2 Differenzialdiagnose spinaler vaskulärer Erkrankungen
39.3 Nachweis der Kausalität
39.3.1 Ischämische Insulte als unmittelbare Unfallfolge
39.3.2 Intrakranielle Blutungen als unmittelbare Unfallfolge
39.3.3 Vaskuläre Schädigung als mittelbare Unfallfolge
39.3.4 Verschlimmerung vorbestehender Hirnschäden
39.3.5 Zerebrovaskuläre Erkrankung aufgrund eines Behandlungsfehlers
39.4 Feststellung von Schädigungsfolgen und Prognose
39.5 Besonderheiten in verschiedenen Rechtsgebieten
39.5.1 Soziales Entschädigungsrecht
39.5.2 Private Unfallversicherung
39.6 Literatur
40 Traumatische Bandscheibenschäden
40.1 Einleitung
40.2 Medizinische Aspekte
40.2.1 Schwere des Traumas
40.2.2 Zeitintervall zwischen Trauma und Symptombeginn
40.2.3 Radiologischer bzw. intraoperativer Befund
40.2.4 Vorschädigung
40.3 Versicherungsrechtliche Aspekte
40.3.1 Definition des Unfallbegriffs
40.3.2 Einschränkungen der Leistungspflicht
40.3.3 Erweiterungen des Unfallbegriffs und Vorschädigung
40.4 Fazit
40.5 Literatur
41 Traumatisch bedingte Rückenmarkschäden
41.1 Einleitung
41.1.1 Mechanische Schädigungsmechanismen
41.1.2 Physikalische Schädigungsmechanismen
41.1.3 Tauchunfälle
41.1.4 Strahlenmyelopathie
41.1.5 Intoxikationen und Impfschäden
41.2 Untersuchungen
41.3 Verlauf und Prognose
41.3.1 Akut auftretende Symptomatik
41.3.2 Mit Latenz auftretende Symptomatik
41.3.3 Verlaufsdynamik
41.3.4 Prognose
41.4 Beurteilung der Kausalität
41.4.1 Akute Symptome
41.4.2 Progrediente spinale Symptome im Verlauf
41.5 Literatur
42 Akut entzündliche Erkrankungen des Zentralnervensystems
42.1 Einleitung
42.2 Klinische Aspekte
42.2.1 Erreger und auslösende Agenzien
42.2.2 Infektionswege
42.2.3 Lokalisation
42.2.4 Komplikationen
42.3 Verlauf und Prognose
42.4 Zusatzuntersuchungen
42.4.1 Untersuchungen in der Akutphase
42.4.2 Untersuchungen zu Defektzuständen
42.5 Begutachtungshinweise
42.5.1 Verschlimmerung
42.5.2 Aussagen zur Prognose
42.5.3 Anfallsleiden nach Infektionen des Zentralnervensystems
42.5.4 Defektzustände
42.6 Besonderheiten in verschiedenen Rechtsgebieten
42.6.1 Soziales Entschädigungsrecht
42.6.2 Unfall- und Haftpflichtversicherungen
42.6.3 Berufskrankheiten-Verordnung und Infektionen
42.6.4 Berufs- und Dienstfähigkeit
42.7 Literatur
43 Posttraumatischer Schwindel und Tinnitus
43.1 Einleitung
43.1.1 Unmittelbar auftretende Schwindelsyndrome
43.1.2 Verzögert auftretende Schwindelsyndrome
43.2 Schwindel bei nachweisbaren Schädigungen des vestibulären Systems
43.2.1 Posttraumatischer Lagerungsschwindel
43.2.2 Labyrinthkontusion
43.2.3 Perilymphfisteln
43.2.4 Endolymphhydrops
43.2.5 Posttraumatischer Otolithenschwindel
43.2.6 Wallenberg-Syndrom
43.2.7 Weitere zentralvestibuläre Schwindelzustände
43.2.8 Sekundär somatoformer Schwindel nach Vestibularisschädigung
43.3 Schwindel ohne nachweisbare Schädigungen des vestibulären Systems
43.3.1 Pathophysiologie zervikaler Afferenzen
43.3.2 Zervikalnystagmus
43.3.3 Posturografie
43.3.4 Grundsätze der gutachtlichen Einschätzung
43.4 Posttraumatischer Tinnitus
43.4.1 Pathophysiologische Grundlagen
43.4.2 Grundsätze der gutachtlichen Einschätzung
43.5 Literatur
44 Posttraumatische Dystonien
44.1 Einleitung
44.2 Dystonien nach „zentralen“ Traumen
44.2.1 Studienlage
44.2.2 Begutachtungskriterien
44.3 Dystonien nach „peripheren“ Traumen
44.3.1 Traditionelle diagnostische Kriterien
44.3.2 Studienlage
44.3.3 Begutachtungskriterien
44.4 Abgrenzung zu „psychogenen“ Dystonien
44.4.1 Abgrenzungskriterien
44.4.2 Abschließende Bewertung
44.5 Musikerdystonie als Berufskrankheit
44.5.1 Studienlage und gutachtliche Gesichtspunkte
44.6 Literatur
45 Neuroborreliose
45.1 Einleitung
45.2 Klinisches Bild
45.3 Diagnostik
45.3.1 Blutserum- und Liquordiagnostik
45.3.2 Zusatzuntersuchungen
45.4 Verlauf und Prognose
45.5 Begutachtung von Zusammenhangsfragen
45.5.1 Borreliose als Berufskrankheit
45.5.2 Neuroborreliose im Rahmen der Unfallversicherung
45.5.3 Postborreliosesyndrom
45.6 Begutachtung von Funktionsstörungen
45.7 Literatur
46 Impfschäden
46.1 Einleitung
46.2 Infektionsschutzgesetz
46.3 Institutionelle Zuständigkeiten
46.4 Epidemiologie von Impfschäden
46.4.1 Impfschäden nach Pockenschutzimpfung
46.4.2 Impfschadendokumentation des Paul-Ehrlich-Instituts
46.5 Unübliche Impfreaktionen
46.6 Impfschäden
46.6.1 Poliomyelitisschutzimpfung
46.6.2 Masernschutzimpfung
46.6.3 Rötelnschutzimpfung
46.6.4 Influenzaschutzimpfung
46.6.5 Gelbfieberschutzimpfung
46.6.6 Tollwutschutzimpfung
46.6.7 Choleraschutzimpfung
46.6.8 Typhusschutzimpfung
46.6.9 Tuberkuloseschutzimpfung
46.6.10 Pertussisschutzimpfung
46.6.11 Diphtherieschutzimpfung
46.6.12 Tetanusschutzimpfung
46.6.13 Mumpsschutzimpfung
46.6.14 Hepatitis-A-Schutzimpfung
46.6.15 Hepatitis-B-Schutzimpfung
46.6.16 Haemophilus-influenzae-b-Schutzimpfung
46.6.17 Frühsommermeningoenzephalitis-Schutzimpfung
46.6.18 Humanes-Papillomavirus-Schutzimpfung
46.6.19 Mehrfachimpfstoffe
46.7 Hypothesen zu Impfschäden
46.7.1 Multiple Sklerose durch Hepatitis-B-Impfstoff
46.7.2 Epilepsie als Impfschaden
46.7.3 Ataxie als Impffolgekrankheit
46.7.4 Autismus durch Masernimpfung und Thiomersal
46.7.5 Typ-I-Diabetes als Impfschaden
46.7.6 Lupus erythematodes und ähnliche Autoimmunkrankheiten als Impfschaden
46.7.7 Übertragung von Krankheitserregern durch Impfungen
46.7.8 Zunahme von Allergien durch Impfungen
46.7.9 Plötzlicher Kindstod nach Sechsfachimpfstoffen
46.8 Gutachtliche Gesichtspunkte
46.8.1 Arzthaftung
46.8.2 Begutachtung von Impfschäden
46.9 Literatur
47 Neurotoxische Berufskrankheiten
47.1 Einleitung
47.1.1 Pathomechanismen
47.1.2 Akute Intoxikationen
47.1.3 Chronische Intoxikationen
47.2 Zusatzuntersuchungen
47.2.1 Monitoring toxischer Exposition
47.2.2 Bildgebende Untersuchungen
47.2.3 Neuropsychologische Diagnostik
47.2.4 Laboruntersuchungen
47.3 Begutachtung akuter Intoxikationen
47.4 Begutachtung chronischer Intoxikationen
47.4.1 Politische Probleme bei der Berufskrankheit 1317
47.4.2 Nachweis der Exposition
47.4.3 Nachweis einer Enzephalopathie
47.4.4 Nachweis einer Polyneuropathie
47.4.5 Kausalitätsbeurteilung
47.4.6 Multiple Chemical Sensitivity als „Wie-Berufskrankheit“
47.4.7 Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
47.5 Literatur
48 Psychoreaktive Störungen
48.1 Einleitung
48.1.1 Entstehungsmechanismen psychoreaktiver Störungen
48.1.2 „Normale“ versus „pathologische“ Reaktion
48.2 Systematik psychoreaktiver Störungen
48.2.1 Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
48.2.2 Anpassungsstörungen
48.2.3 Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung (F62.0)
48.2.4 Entwicklung körperlicher Symptome aus psychischen Gründen (F68.0)
48.2.5 Sonstige psychoreaktive Störungen
48.3 Besonderheiten der gutachtlichen Exploration
48.3.1 Einsatz strukturierter Interviews
48.3.2 Einsatz von Selbstbeurteilungsskalen
48.4 Begutachtungskriterien
48.4.1 Posttraumatische Belastungsstörung als Erst- oder Folgeschaden?
48.4.2 Eingangshürde A-Kriterium bei minderschweren Traumen
48.4.3 Erfassung des Erstschadens
48.4.4 Erfassung des (möglichen!) Folgeschadens
48.4.5 Erfassung konkurrierender Faktoren
48.4.6 Beurteilung des Zusammenhangs
48.4.7 Bewertung von Schädigungsfolgen
48.4.8 Beurteilung des Verlaufs
48.5 Besonderheiten in verschiedenen Rechtsgebieten
48.5.1 Gesetzliche Unfallversicherung
48.5.2 Private Unfallversicherung
48.5.3 Haftpflichtversicherung
48.6 Literatur
Teil V V Begutachtung in anderen Ländern
49 Besonderheiten der Begutachtung in Österreich
49.1 Einleitung
49.2 Begutachtung im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung (ASVG)
49.2.1 Krankenversicherung
49.2.2 Pensionsversicherung
49.2.3 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
49.3 Begutachtung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung
49.3.1 Versehrtenrente und weitere Leistungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
49.3.2 MdE-Einschätzung
49.3.3 Kausalitätstheorien bei Unfällen
49.3.4 Berufskrankheiten (Generalklausel)
49.4 Begutachtung im Rahmen der privaten Unfallversicherung
49.4.1 Unfallbegriff
49.4.2 Versicherungsleistungen
49.4.3 Bemessung der Invalidität
49.4.4 Mitwirkungspflicht des Versicherten zur Schadensminderung
49.5 Begutachtung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
49.6 Begutachtung im Rahmen des Schadenersatzrechts (Haftpflichtversicherung, Zivilgericht)
49.6.1 „Physische Schmerzen“
49.6.2 „Seelische Schmerzen“
49.6.3 Schock- und Trauerschaden
49.7 Begutachtung im Rahmen der Führerscheinuntersuchung
49.7.1 Allgemeine Bestimmungen
49.7.2 Fahrtauglichkeit bei Krankheiten des Nervensystems
49.7.3 Verkehrspsychologische Untersuchungsstellen
49.8 Begutachtung im Rahmen der Sachwalterschaft für Behinderte
49.8.1 Erlöschen der Sachwalterschaft
49.8.2 Angehörigenvertretung, Vorsorgevollmacht und Sachwalterverfügung
49.9 Begutachtung im Rahmen der Geschäfts-, Testier- und Zurechnungsfähigkeit
49.9.1 Geschäftsfähigkeit
49.9.2 Testierfähigkeit
49.9.3 Zurechnungsfähigkeit
49.10 Begutachtung im Rahmen des Heimaufenthaltsrechts
49.10.1 Freiheitsbeschränkende Maßnahmen
49.10.2 Kontrollinstanzen
49.10.3 Anwendung in Krankenanstalten
49.11 Literatur
50 Besonderheiten der Begutachtung in der Schweiz
50.1 Einleitung
50.2 ATSG
50.2.1 Krankheit
50.2.2 Unfall
50.2.3 Geburtsgebrechen
50.2.4 Arbeitsunfähigkeit
50.2.5 Erwerbsunfähigkeit
50.2.6 Invalidität
50.2.7 Medizinisch-theoretische Invalidität
50.2.8 Hilflosigkeit
50.2.9 Obligate Namensnennung bei Gutachtenaufträgen
50.2.10 Zumutbarkeit
50.3 Soziale Unfallversicherung (UVG)
50.3.1 Versicherte Unfälle
50.3.2 Versicherungsleistungen
50.3.3 Bemessung des Integritätsschadens
50.3.4 Beurteilung des Kausalzusammenhangs
50.3.5 Aspekte der Begutachtung
50.4 Invalidenversicherung (IV)
50.4.1 Ziele der obligatorischen Invalidenversicherung
50.4.2 Untersuchungsstellen für die IV
50.4.3 Leistungen der IV
50.4.4 Bestimmung des Invaliditätsgrades
50.5 Soziale Krankenversicherung (KVG)
50.6 Militärversicherung (MV)
50.7 Privatversicherung
50.7.1 Versicherungsleistungen
50.7.2 Einschätzung der Invalidität
50.8 Tabellen zur Integritätsentschädigung nach Unfallversicherungsgesetz
50.8.1 Tabelle UVV Anhang 3
50.8.2 Tabellen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva)
50.9 Gliedertabelle Privatversicherer
50.10 Literatur
Teil VI VI Anhang
51 Gutachtliche Bewertungstabellen
51.1 Kopfverletzungen und -schmerzen
51.2 Hirnschäden
51.3 Ausfälle von Hirnnerven
51.4 Gleichgewichtsstörungen
51.4.1 Paroxysmal auftretende Schwindelanfälle
51.5 Rückenmarkschäden
51.5.1 Öffentliches Recht
51.5.2 Private Unfallversicherung
51.6 Störungen der Blasen-, Mastdarm- und Sexualfunktion
51.7 Schäden an Wirbelsäule und Nervenwurzeln
51.7.1 Gesetzliche Unfallversicherung
51.7.2 Schwerbehinderten- und Soziales Entschädigungsrecht
51.7.3 Private Unfallversicherung
51.8 Schäden an den oberen Gliedmaßen
51.9 Schäden an den unteren Gliedmaßen
51.10 Spezielle neurologische Krankheitsbilder
51.11 Psychische Störungen
51.11.1 Gesetzliche Unfallversicherung
51.11.2 Schwerbehinderten- und Soziales Entschädigungsrecht
51.11.3 Private Unfallversicherung
51.11.4 Dienstunfallfürsorge
51.12 Haushaltsführungsschäden im Haftpflichtrecht
51.13 Literatur
Anschriften
Sachverzeichnis
Impressum
1 Wichtige Begriffe
2 Einführung in die verschiedenen Rechtsgebiete
3 Rechtsgrundlagen der Begutachtung
4 Kausalitäts- und Beweisregeln
5 Praktische Hinweise zur Gutachtenerstellung
6 Fehlerquellen der Begutachtung
7 Beurteilung der Beschwerdenvalidität
8 Begutachtung von Migranten
9 Vergütung von Gutachten
B. Widder u. P. W. Gaidzik
B. Widder
Inhalt
Unterschiedliche Rechtsgebiete und Gerichtsbarkeiten in Deutschland
Sozialrecht
Versicherungsformen nach dem Sozialgesetzbuch
Soziales Entschädigungsrecht
Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Straßenverkehrsrecht
Berufsständische Versorgungswerke
Zivilrecht
Schadensversicherungen (z.B. Haftpflichtversicherung)
Summenversicherungen (z.B. private Unfallversicherung)
Dem klinisch tätigen Arzt erscheinen rechtliche Fragen, soweit sie nicht unmittelbar die durch die eigene Tätigkeit begründete Arzthaftung betreffen, im Allgemeinen fremd und werden üblicherweise auch nicht während des Studiums oder in der Weiterbildung vermittelt. Der nachfolgende Text enthält daher zunächst eine kurze Einführung in die verschiedenen Rechtsgebiete, einschließlich des Aufbaus des Sozialsystems in der Bundesrepublik Deutschland. Zu den zum Teil beträchtlichen Unterschieden in Österreich und der Schweiz sei auf die Kap. ▶ 49▶ und ▶ 50▶ verwiesen.
Die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland gliedert sich in 6 Gerichtsbarkeiten mit unterschiedlichen Ebenen, in denen die verschiedenen Rechtsbereiche angesiedelt sind ( ▶ Tab. 2.1).
Tab. 2.1
Rechtsgebiete und deren Gerichtsbarkeiten.
Rechtsgebiete
Ebenen der Gerichtsbarkeit
In Urteilen verwendete Abkürzungen
Sozialrecht
Sozialgerichte
SG
Landessozialgerichte
LSG
Bundessozialgericht, Kassel
BSG
Verwaltungsrecht
Verwaltungsgerichte
VG
Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe der Länder
OVG, VGH
Bundesverwaltungsgericht, Leipzig
BVerwG
Zivilrecht/Strafrecht
Amtsgericht (mit besonderen Abteilungen für Familien- und Betreuungsrecht)
AG
Landgericht
LG
Oberlandesgericht
OLG
Bundesgerichtshof, Karlsruhe
BGH
Arbeitsrecht
Arbeitsgerichte
Landesarbeitsgerichte
Bundesarbeitsgericht, Erfurt
BAG
Steuerrecht
Finanzgerichte der Länder
Bundesfinanzhof, München
BFH
Verfassungsrecht (Grundrechte; Staatsorganisationsrecht)
Landesverfassungsgerichte
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
BVerfG
Für den nicht forensisch tätigen Sachverständigen sind vor allem das Sozial- und das Zivilrecht von Bedeutung. In geringerem Umfang kommen auch Fragestellungen aus dem Verwaltungsrecht, das mit dem Sozial- und dem Verfassungsrecht zusammen das „Öffentliche Recht“ bildet, zur Geltung. Eher selten – letztlich nur im Arztstrafrecht – wird er sich mit strafrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen haben.
Merke
Sozial- und Verwaltungsrecht werden gemeinsam mit Verfassungs- und Steuerrecht als „Öffentliches Recht“ bezeichnet.
Das heutige Sozialversicherungssystem hat historisch 2 Wurzeln:
Versorgung von Kriegsopfern:Schon ab etwa 4000 v. Chr. gab es in Ägypten, später in Babylon und in Griechenland, eine Unterstützung für Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene, z.B. in Form von freier Unterkunft und Verpflegung. In Deutschland finden sich die ersten Maßnahmen im Sinne einer Kriegsopferversorgung im 17. und 18. Jahrhundert in Preußen. Nach der Reichsgründung 1871 folgte kurz darauf die Verabschiedung des ersten Militärpensionsgesetzes, das den Vorläufer des heutigen Sozialen Entschädigungsrechts bildet.
Versorgung von Unfallopfern:Seit dem Mittelalter gab es zahlreiche Versuche, unabhängig von widerrechtlichem oder schuldhaftem Verhalten dem Bedürfnis nach finanziellem Schutz bei erlittenen Unfällen nachzukommen. So unterstützten in Deutschland die Zünfte ihre Mitglieder in Notfällen wie Krankheit, Invalidität und Alter, im Todesfall auch Witwen und Waisen. Zu den ältesten Formen von Unfallkassen zählen die knappschaftlichen „Büchsenkassen“, bei denen es sich jedoch gleichermaßen um reine Selbsthilfeversicherungen der Bergleute ohne Beteiligung der Arbeitgeber handelte. Andererseits findet sich bereits 1541 im Seerecht von Wisby eine „Seereise-Unfall-Versicherung“, welche die Schiffseigentümer für den Todesfall ihrer Kapitäne abzuschließen hatten.
Mit der „Kaiserlichen Botschaft“ von 1881 wurde der entscheidende Grundstein für die deutsche Sozialversicherung gelegt. In den folgenden Jahren wurden 3 Gesetze verabschiedet, die in ihren Grundlagen bis heute gültig sind:
Das Krankenversicherungsgesetz (1883) führte die Versicherungspflicht für gewerbliche Arbeiter im Krankheitsfall ein. Das Gesetz begründete einen Rechtsanspruch des Versicherten auf Sachleistungen wie freie ärztliche Behandlung und Arzneimittel sowie Geldleistungen wie Krankengeld und Sterbegeld. Auch die gesetzliche Regelung der Beiträge in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitsentgelt stammt aus dieser Zeit. Die Beitragszahlungen erfolgten zu ⅔ vom Arbeitgeber und zu ⅓ vom Arbeitnehmer.
Das Unfallversicherungsgesetz (1884) begründete einen umfassenden Schutz von Arbeitnehmern und deren Familien vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beitragsfinanzierung erfolgte, wie dies auch heute noch so ist, durch Umlageverfahren allein durch die Unternehmer.
Das Gesetz zur Alters- und Invaliditätssicherung (1889) erweiterte den Versicherungsschutz auf durch Alter oder Invalidität jedweder Ursache hervorgerufene Erwerbsunfähigkeit nach wenigstens 5-jähriger Beitragszahlung. Die Vorgabe eines Rentenanspruchs für die Altersrente mit Vollendung des 70. Lebensjahrs mutet heute wieder sehr modern an. Finanziert wurde die Versicherung zu je ⅓ von den Arbeitnehmern, von den Arbeitgebern und vom Deutschen Reich.
Im Jahr 1911 wurden die Gesetze über die Krankheits-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersgesetzgebung zur Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengefasst. Nach Begründung des Sozialgesetzbuches (SGB) 1975 wurden in den folgenden Jahren die bestehenden Teilgesetze kontinuierlich hierin integriert.
Neben den 3 Versicherungsformen der Gründerjahre (gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung) sind in Deutschland seitdem weitere Bereiche zum System der sozialen Sicherung hinzugekommen:
Die Arbeitslosenversicherung (1927), seit 1969 als „Arbeitsförderung“ bezeichnet. Aufgaben dieses Versicherungszweiges sind zum einen die Zahlung von Arbeitslosengeld, zum anderen die Rückführung des Betreffenden in ein Arbeitsverhältnis. Träger der „Arbeitsförderung“ ist die Bundesagentur für Arbeit.
Die soziale Pflegeversicherung (1995), in der alle gesetzlich Krankenversicherten Zwangsmitglied sind, beinhaltet eine Grundsicherung bei Pflegedürftigkeit. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, deren Aufgaben von den gesetzliche Krankenversicherungen wahrgenommen werden. Auch die vollumfänglich privat Krankenversicherten sind grundsätzlich ebenfalls dieser Versicherungspflicht unterworfen, wobei aus Gründen der Einheitlichkeit von Kranken- und Pflegeversicherung die Aufgaben in diesem Fall von den Unternehmen der privaten Krankenversicherungen mit wahrgenommen werden.
Das Schwerbehindertengesetz (1974) wurde im Jahr 2001 unter dem Begriff der „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ in das Sozialgesetzbuch (SGB) integriert. Es soll für Menschen mit Behinderung Chancengleichheit herstellen und ihnen eine gleichberechtigte berufliche und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) gliedert sich (derzeit) in 12 Bücher mit unterschiedlicher Zielsetzung ( ▶ Tab. 2.2).
Tab. 2.2
Bücher des Sozialgesetzbuches und deren Zielsetzung.
Buch
Titel
SGB I
Allgemeiner Teil
SGB II
Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III
Arbeitsförderung
SGB IV
Gemeinsame Vorschriften
SGB V
Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI
Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII
Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB X
Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI
Soziale Pflegeversicherung
SGB XII
Sozialhilfe
Im ersten Abschnitt werden zunächst die Aufgaben des Sozialgesetzbuchs definiert. Dieses soll „zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten“. Weiterhin soll es dazu beitragen, „ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen“.
Im 2. und 3. Abschnitt werden Leistungsarten und -träger definiert und allgemeine Vorschriften für die verschiedenen Sozialleistungsbereiche genannt. Hierzu gehören auch die für den Sachverständigen wichtigen Mitwirkungspflichten des Leistungsberechtigten (§ 60 ff. SGB I). Der 4. Abschnitt schließlich beschreibt Übergangs- und Schlussvorschriften.
Dieses Buch stellt den jüngsten Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB) dar und beinhaltet im Wesentlichen die Voraussetzungen und Abläufe zum Bezug von Arbeitslosengeld II (besser bekannt als „Hartz IV“), das zum 01.01.2005 die zuvor gemeinsam geführte Arbeitslosen- und Sozialhilfe ablöste. Die weiterhin bestehende Sozialhilfe bezieht sich nunmehr lediglich auf nicht erwerbsfähige Personen im Sinne der gesetzlichen Definition (s. u.). Im „Konzert“ mit der Krankenversicherung (SGB V) und der Arbeitsförderung (SGB III) stellt die Grundsicherung für Arbeitslose einen Baustein der sozialen Absicherung im Krankheits- und/oder Arbeitslosigkeitsfall dar ( ▶ Abb. 2.1). Der Leistungskatalog entspricht dabei im Wesentlichen dem der Sozialhilfe (s. SGB XII).
Praxistipp
Für den Sachverständigen von Bedeutung ist die Definition derErwerbsfähigkeit (§ 8 SGB II). Demnach ist erwerbsfähig, „wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“ Diese Definition stellt den Umkehrschluss der gesetzlichen Rentenversicherung dar, wonach Versicherte, die unter den genannten Bedingungen diesen zeitlichen Rahmen nicht erfüllen, „voll erwerbsgemindert“ sind (§ 43 SGB VI).
Die Regelungen des SGB III sollen Arbeitslosen den Wiedereintritt in das Arbeitsleben ermöglichen bzw. erleichtern; s. Kap. ▶ 12▶ . Neben der Zahlung von Arbeitslosengeld sehen die Leistungen nach § 3 SGB III ein breites Spektrum von Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen bis hin zur Finanzierung von Mobilitätshilfen vor.
Praxistipp
Gemäß § 121 SGB III besteht im Bereich der Arbeitsförderung kein Berufsschutz und es erscheint unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging („alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen“).(1)Dies kann zu der kuriosen Situation führen, dass ein nach SGB III als „arbeitsfähig“ definierter Arbeitsloser nach SGB V gleichzeitig „arbeitsunfähig“ sein kann, da sich die Definition der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die zuletzt verrichtete Arbeit bezieht.
Das SGB IV ist in 9 Abschnitte gegliedert und enthält neben verschiedenen Begriffsbestimmungen Angaben über Leistungen und Beiträge, Meldepflichten sowie Verfahrensvorschriften für die Sozialversicherungsträger. Für den Sachverständigen relevante Paragrafen finden sich hier nicht.
Das SGB V ist in 12 Kapitel mit über 400 Paragrafen unterteilt, die den gesamten Bereich der gesetzlichen ▶ Krankenversicherung, einschließlich der ambulanten und stationären Krankenversorgung, regeln. Definiert werden hier auch die Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).
Das SGB VI gliedert sich in 6 Kapitel und 321 Paragrafen. Für den Sachverständigen sind hierbei nur die Regelungen des 2. Kapitels von Bedeutung; s. Kap. ▶ 13▶ .
Neben der Versicherung von ▶ Arbeits- und Wegeunfällen beinhaltet die gesetzliche Unfallversicherung auch die Versicherung von ▶ Berufskrankheiten gemäß den Definitionen der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV). Zusammenhangsfragen werden nach der ▶ „Theorie der wesentlichen Bedingung“ geklärt.
Das SGB VIII löste 1990 das bis dahin bestehende Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) ab. Aufgaben und Leistungen sind Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Familienförderung, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung sowie Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Für den neurologisch-psychiatrischen Sachverständigen relevante Paragrafen finden sich hier nicht.
Im Jahr 2001 wurden das Schwerbehindertengesetz und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation im SGB IX zusammengeführt. In diesem Rahmen erfolgten mehrere Begriffsumwandlungen. So wurden aus „Behinderten“ „behinderte Menschen“ und der im Schwerbehindertengesetz benutzte Begriff der „Funktionsbeeinträchtigungen“ wurde in ▶ „Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ umgewandelt. Aspekte der ▶ „Rehabilitation und Teilhabe“ finden sich trägerübergreifend in nahezu allen Sozialversicherungsformen.
Das SGB X regelt das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten. Für den Sachverständigen ist vor allem das 2. Kapitel von Bedeutung: Es definiert die Voraussetzungen, unter denen Sozialdaten erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und gelöscht werden dürfen. Dieses Kapitel wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze im Jahr 2001 grundlegend überarbeitet und an die Vorgaben der Europäischen Datenschutzrichtlinie angepasst.
Die Leistungen der Pflegeversicherung stellen eine soziale Grundsicherung für Pflegebedürftige dar. Sie umfassen neben Sach- und Geldleistungen auch Hilfsmittel sowie Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegepersonen und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Für den Sachverständigen wesentliche Punkte der Pflegeversicherung finden sich in Kap. ▶ 11▶ .
Die Sozialhilfe soll jedem Empfänger ein Leben ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Ende 2003 wurde das bis dahin bestehende Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in das Sozialgesetzbuch überführt. Das SGB XII kennt im Wesentlichen folgende Leistungsarten:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
besondere Sozialhilfeleistungen z.B. bei Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit
Wie schon bereits genannt, erfolgt die Grundsicherung für Erwerbsfähige bei Vorliegen der abstrakten Fähigkeit, mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig zu sein, inzwischen nach dem SGB II. Entsprechend betrifft das SGB XII lediglich noch einen begrenzten Personenkreis nach Vollendung des 65. (bzw. 67.) Lebensjahres sowie Personen, „die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind“ (§ 41 SGB XII). Gutachtlich relevant ist demnach vor allem die Feststellung bzw. der Ausschluss der Erwerbsfähigkeit.
Der Begriff des „Sozialen Entschädigungsrechts“ stellt den Oberbegriff für den Geltungsbereich des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und seiner verschiedenen Nebengesetze dar:
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG))
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
Zivildienstgesetz (ZDG)
„Soziale Entschädigungen“ werden für Gesundheitsschäden erbracht, für welche die „staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen“ einzustehen hat (§ 5 SGB I). Zusammenhangsfragen werden nach der ▶ „Theorie der wesentlichen Bedingung“ geklärt. Entschädigungsleistungen:
Maßnahmen zur Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie
wirtschaftliche Versorgung für den Geschädigten und dessen Hinterbliebenen
Die Einschätzung der hieraus resultierenden Funktionsstörungen erfolgt seit 2008 nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit kontinuierlicher Aktualisierung herausgegeben werden und die zuvor geltenden „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ weitgehend wortgleich ersetzten. Verbindlicher Maßstab für die Bemessung ist der „Grad der Schädigungsfolgen“ (GdS), der sich in abstrakter Form auf die Auswirkungen in allen Lebensbereichen bezieht. Details zum Sozialen Entschädigungsrecht finden sich in Kap. ▶ 22▶ .
Das dem Öffentlichen Recht zuzuordnende Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Verwaltungsinstitutionen und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für einzelne Verwaltungszweige auf, z.B. für das Beamtenrecht oder das Straßenverkehrsrecht als Teil des Polizei- und Ordnungsrechts. Für den neurologisch-psychiatrischen Sachverständigen sind im Allgemeinen nur wenige Rechtsbereiche von Bedeutung.
Das Beamtenrecht, das sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Regelungen bereithält, beschreibt und gestaltet die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Dienstherrn und seinen Beamten. So steht der Dienst- und Treuepflicht des Beamten die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber. Für den Sachverständigen sind vor allem 2 Begriffe von Bedeutung:
Gemäß § 42 BBG (Bundesbeamtengesetz) ist ein Beamter in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Von der Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, wenn
der Beamte unter Beibehaltung seines Amtes seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstfähigkeit) oder
wenn ihm ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann.
Gleichlautende Bestimmungen finden sich auf der Ebene der Ländergesetze für die Landesbeamten. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll dienstfähig wird. Weitere Details finden sich in Kap. ▶ 14▶ .
Die Dienstunfallfürsorge von Beamten ist im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) geregelt. Durchaus vergleichbar der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst die Unfallfürsorge u.a. Heilverfahren, einen „Unfallausgleich“ (entspricht der Rente), Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeiträge sowie die Unfall-Hinterbliebenenversorgung. Auch die Definition des Dienstunfalls (§ 31 BeamtVG) als „ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist“ entspricht im Wesentlichen der Definition der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies betrifft auch die anzuwendende Kausalitätstheorie der „wesentlichen Bedingung“. Allerdings bestehen für die Bemessung der Unfallfolgen ▶ widersprüchliche Regelungen.
Zentrales Gesetzeswerk für den Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG), dessen Grundregeln in verschiedenen Verordnungen wie der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) oder der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genauer ausgeführt werden. Für den neurologischen Sachverständigen ist dabei vor allem die Fahrerlaubnis-Verordnung zusammen mit den vom Gemeinsamen Beirat für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr erarbeiteten „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ von Bedeutung, die Vorgaben für die individuelle Beurteilung der Kraftfahreignung bei verschiedenen Krankheitsbildern enthalten. Außerdem werden die Anforderungen an die Begutachtungsstellen für Fahreignung definiert. Weitere Details hierzu finden sich in Kap. ▶ 19▶ .
Dem Verwaltungsrecht unterliegen auch die sog. berufsständischen Versorgungswerke. Hierbei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen der sog. kammerfähigen freien Berufe (z.B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), welche die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen. Für die Definition der Berufsunfähigkeit bestehen hierbei besondere Regelungen, s. ▶ Kap. 13.
Das Zivil- oder Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen oder privatrechtlich verfassten juristischen Personen (z.B. eingetragenen Vereinen, als Kapitalgesellschaft organisierten Firmen) sowie die Schadensersatzhaftung für rechtswidriges Verhalten. Die Rechtsbeziehungen können dabei statusrechtlicher (Rechts- und Geschäftsfähigkeit, einschließlich eventuell notwendiger Einschränkungen), deliktischer (Schadenszufügung) oder vertraglicher Natur sein, womit sämtliche (Privat-)Versicherungen ebenfalls zum Zivilrecht gehören.
Merke
Gutachtlich relevante Gebiete des Zivilrechts:
private Krankenversicherung
private Unfallversicherung
private Berufsunfähigkeits-(zusatz-)versicherung
Haftpflicht-(versicherungs-)recht
Geschäftsunfähigkeit
Betreuungsrecht
Arzthaftung
Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
Das zentrale Regelwerk des Zivilrechts bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das BGB trat am 01.01.1900 in Kraft und ist unter ständiger Ergänzung bzw. Überarbeitung in seinen Grundzügen bis heute gültig. Es enthält 5 Bücher mit den Überschriften „Allgemeiner Teil“, „Schuldrecht“, „Sachenrecht“, „Familienrecht“ und „Erbrecht“. Kausalitätsbeurteilungen erfolgen im Zivilrecht nach der sog. ▶ Adäquanztheorie.
Die historischen Wurzeln des Versicherungsrechts reichen weit zurück. Man denke etwa an die ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereine (Collegia tenuiorum), die gegen Beitragszahlung für ein angemessenes Begräbnis im Todesfall sorgten. Vor dem Hintergrund des zunehmenden (See-)Handelsverkehrs bestand das Bedürfnis, sich vor Verlust von Waren und Schiffen durch Elementargewalt oder der verbreiteten Piraterie bzw. Straßenräuberei finanziell abzusichern. Die wohl ältesten deutschen Versicherungsgesellschaften sind die Hamburger Feuerkasse (1676) und die Berliner Feuersozietät (1718). Einen deutlichen Aufschwung erfuhr das private Versicherungswesen mit Einführung des Sozialversicherungssystems, sodass zahlreiche heute noch existierende Versicherungsgesellschaften im 19. Jahrhundert gegründet wurden. Aufgrund seiner erheblichen gesellschaftlichen Bedeutung erfuhr die Versicherungssparte in Gestalt des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) aus dem Jahr 1908 relativ früh einen gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen Versicherer (= Gesellschaft, die den Versicherungsschutz gewährt) und Versicherungsnehmer (= derjenige, der für sich oder andere Versicherte den Versicherungsschutz gegen Zahlung der Prämie in Anspruch nimmt) die Rechte und Pflichten durch Vertrag regeln können. Mit Wirkung zum 01.01.2008 erfuhr das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine völlige Überarbeitung durch den Gesetzgeber. Ziel war es, die Verbraucherrechte zu stärken:
durch neu gefasste Regelungen zum Gerichtsstand
mit verschärften Hinweispflichten für die Versicherer
durch ein differenzierteres Sanktionssystem bei Verletzung von vertraglichen Pflichten des Versicherten bzw. Versicherungsnehmers (= vertragsschließende und beitragspflichtige Partei des Versicherungsvertrages)
Ferner wurden elementare Grundsätze der einzelnen Versicherungssparten, die zuvor in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt waren, in den Gesetzestext überführt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Auslegungsmethodik. Während sich die Gesetzesinterpretation nach dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte, dem systematischen Zusammenhang und dem Normzweck richtet, sind Versicherungsbedingungen stets aus der Perspektive des „verständigen Versicherten ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse“ auszulegen.
Hinsichtlich des Leistungsgegenstandes lassen sich folgende Versicherungstypen differenzieren:
Schadensversicherungen: Die Schadensversicherung deckt im Versicherungsfall den konkreten Schadensbedarf. Die Schadensversicherungen können – wie etwa die Krankenversicherung – Personenbezug („Personenversicherung“) oder Vermögensbezug („Nichtpersonenversicherung“) besitzen. Für den Sachverständigen wichtigste Vertreter dieser Versicherungsform sind die Kraftverkehrs- und Berufshaftpflichtversicherung, die durch schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten bzw. im Rahmen der ▶ Gefährdungshaftung hervorgerufene Schäden für den an sich schadensersatzpflichtigen Verantwortlichen übernehmen.
Summenversicherungen: Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme als Kapital oder Rente, unabhängig vom Vorliegen eines zugrunde liegenden schuldhaften Verhaltens. Summenversicherungen sind stets Personenversicherungen. Bekanntestes Beispiel sind die unterschiedlichen Formen der Lebensversicherung ( ▶ Tab. 2.3). Daneben stehen noch die privaten Renten- und Pflegeversicherungen, aber auch die private Unfallversicherung. Derartige Versicherungen werden häufig in beliebigen Kombinationen zu einem „Versicherungspaket“ zusammengefasst, z.B. einer Kapitallebensversicherung zusammen mit einer dann „Berufsunfähigkeitszusatzversicherung“ genannten Form der privaten Vorsorge.
Tab. 2.3
Versicherte Bereiche privater Summenversicherungen.
Versicherungsform
Versicherter Bereich
Todesfall
Altersvorsorge1
Berufsunfähigkeit
Risikolebensversicherung
x
Kapitallebensversicherung
x
x
Rentenversicherung (Leibrente)
x
Berufsunfähigkeitsversicherung
x
Kapitallebensversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
x
x
x
1 bei Ablauf der Vertragslaufzeit
Die für den Sachverständigen wichtigsten Versicherungsformen sind im Folgenden genannt.
Im Gegensatz zu der vom Solidaritätsprinzip geprägten gesetzlichen Krankenversicherung basiert die private Krankenversicherung auf der Kalkulation und Absicherung des individuellen Risikos (Eintrittsalter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand) sowie auf der Möglichkeit zur Vereinbarung eines individuellen Leistungsumfangs mit sich hieraus ableitenden Prämien. Allerdings hat der Gesetzgeber in jüngster Zeit mit Einführung der Versicherungspflicht sowie des sog. Basistarifs beide Systeme einander angenähert. Für den Sachverständigen sind die zu klärenden Fragen weitgehend deckungsgleich; Näheres dazu s. ▶ Kap. 10. Im Regelfall ist dies bei der privaten Krankenversicherung Aufgabe von Beratungsärzten. Nur im gerichtlichen Streitfall sind andere Ärzte hierin involviert.
Maßgeblich für die Einschätzung von Unfallfolgen sind die jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarungen, die sich in der Regel an die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) anlehnen. Aufgrund der in Teilbereichen divergierenden Bedingungen sind dabei mehrere Regelwerke zu unterscheiden:
Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB) 61 für Verträge ab 1961
seit 1988 erschienene Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 88, 94, 98, 08, 10, 14 usw.)
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung ist die private Unfallversicherung durch eine Reihe von Ausschlüssen gekennzeichnet, die sowohl bestimmte Unfallereignisse als auch Unfallfolgen betreffen ( ▶ Tab. 2.4). Weitere Details finden sich in Kap. ▶ 20.5▶ .
Tab. 2.4
Für den neurologisch-psychiatrischen Sachverständigen wesentliche Ausschlüsse in der privaten Unfallversicherung (Bezug auf Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB) 88 und später).
Unfallereignisse/-folgen
Ausschlüsse
Anmerkungen
ausgeschlossene Unfallereignisse
Unfälle aufgrund von:
Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
Trunkenheit, Schlaganfällen
epileptischen Anfällen
anderen Anfällen, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen
ausgeschlossene Unfallfolgen
Schäden an Bandscheiben
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn das Unfallereignis die überwiegende Ursache war
Blutungen aus inneren Organen
Gehirnblutungen
Gesundheitsschäden durch Strahlen
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder Eingriffe durch einen unter den Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren
Infektionen
Versicherungsschutz besteht jedoch für Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen in den Körper gelangten
Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
Versicherungsschutz besteht jedoch für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern es sich nicht um Vergiftungen durch Nahrungsmittel handelt
krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden (sog. Psychoklausel)
Versicherungsschutz besteht jedoch gemäß aktueller Rechtsprechung, wenn es sich um eine psychische Reaktion auf organische Unfallverletzungen handelt, s. Kap. ▶ 48.5.2▶ .
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. – als Ergänzung zu anderen Formen privater Versicherungen – die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung stellt gewissermaßen das privatrechtliche Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung dar. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die ein breites Spektrum von Leistungen nicht nur bei verminderter, sondern auch bei gefährdeter beruflicher Leistungsfähigkeit anbietet, beschränkt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung auf Rentenzahlungen bei bereits bestehender Berufsunfähigkeit. Maßstab ist hierbei die konkrete Berufstätigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Zur Altersvorsorge und zur Risikoabsicherung bei Todesfall sind weitere Versicherungen erforderlich, weswegen die Berufsunfähigkeitsversicherung meist zusätzlich in einem „Paket“ zu anderen Versicherungsformen gewählt wird. Eine generelle Definition der „Berufsunfähigkeit“ gibt es nicht, sie ist von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig. Weitere Details s. Kap. ▶ 13▶ .
Die Kriterien der privaten Pflegeversicherung sind bzgl. Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufe den Maßstäben der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI entlehnt. Daher ist dieser Bereich rechtlich, insbesondere aber auch in der Gerichtszuständigkeit, dem Sozialrecht zugeordnet. Lediglich die Begutachtung erfolgt hierbei nicht durch den MDK, sondern durch spezielle „Begutachtungsfirmen“. Weiteres dazu s. Kap. ▶ 11.6▶ . Außerhalb der eigentlichen Pflegeversicherung gibt es in anderen Versicherungssparten (z.B. Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) zusätzliche Leistungen bei Eintritt und zur Absicherung einer eingetretenen Pflegebedürftigkeit in Gestalt von Pflegegeldern oder Ähnlichem.
Obschon der Gedanke der Gefährdungshaftung, also der Einstandspflicht auch für unverschuldete Schäden, mittlerweile in zahlreichen Spezialgesetzen Eingang gefunden hat, z.B. als Haftung für Schäden durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs nach dem Straßenverkehrsgesetz oder als Haftung für Schäden durch Arzneimittel oder (medizinische) Produkte nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) sowie dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG), existiert in vielen Bereichen nach wie vor (nur) eine Verschuldenshaftung. Grundlegende Vorschrift dafür ist § 823 BGB, der die Verpflichtung zum Ersatz auf vorsätzlich oder fahrlässig und rechtswidrig herbeigeführte Schäden beschränkt. Dabei hat sich der deutsche Gesetzgeber entschlossen, die Einstandspflicht noch zusätzlich an die Verletzung bestimmter Rechtsgüter zu knüpfen. Demnach müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Verletzung eines geschützten Rechtsgutes:
