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Lehrende müssen Schülerinnen und Schüler benoten; sie können sich dieser Aufgabe nicht entziehen. Umso größer sollte das Bemühen um eine von subjektiven Einflüssen freie, also möglichst objektive Beurteilung sein. Für leistungsorientiert eingestellte Pädagogen bedeutet Leistung die Manifestation eines menschlichen Grundbedürfnisses, eine Möglichkeit der individuellen Selbstverwirklichung. Wenn es stimmt, dass schulorganisatorische Maßnahmen im Vergleich zur Verbesserung der Unterrichtsqualität relativ unwirksam sind, und dass möglichst objektiv gestaltete Testergebnisse nicht nur die Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler verbessern, sondern auch eine vom subjektiven Urteil der Lehrenden unabhängige Evaluation des Unterrichts erlauben, können insbesondere normorientierte Tests zur Verbesserung der Unterrichtsqualität beitragen. Hinzu kommt, dass diese den Lehrkräften ermöglichen, die Leistungen ihrer Schüler über den Rahmen der eigenen Klasse hinaus zutreffend einzuschätzen. In einem zumindest eingeschränkten Maße, wenn die Leistungen der Schülerinnen und Schüler durch die Vergabe von dem Schwierigkeitsgrad der gestellten Aufgaben entsprechenden Punktwerten gemessen werden können, mögen die nachfolgenden Handreichungen zu einer Verbesserung der Notengebung beitragen.
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Seitenzahl: 27
Veröffentlichungsjahr: 2018
Uwe Andreas Michelsen
Handreichung zur Objektivierung
Die Frage der Leistungsbeurteilung mit Schulnoten wird durchaus kontrovers diskutiert. Für manche sind Leistungsmessungen kinderfeindliche, antireformpädagogische Kontrollmechanismen zur Disziplinierung von Schülern. Vordergründig wird dies bestätigt durch eine Vielzahl fehleranfälliger Lehrerurteile. Dazu gehören unter anderem Erwartungseffekte, ausgelöst durch persönliche Vorlieben, Abneigungen oder soziale Vorurteile, implizite Persönlichkeitstheorien, sich selbst erfüllende Prophezeiungen und der sog. Hof- bzw. Ausstrahlungseffekt (vgl. z. B. Ingenkamp 1971). Die Kritik an der schulischen Leistungsbeurteilung findet zusätzlichen Rückhalt in unterschiedlichen bildungspolitischen Schwerpunktsetzungen der einzelnen Bundesländer. So beträgt die Summe der bis zum Abitur mindestens einzubringenden Kursnoten in Bremen 32, in Brandenburg hingegen 42, der Anteil der Abiturnoten von 1,0 bis 1,9 in Niedersachsen 17, in Thüringen 38,7 %, ganz abgesehen von den unterschiedlichen Prüfungsbedingungen in den einzelnen Bundesländern (vgl. Olbrisch, Miriam 2017, S. 19). Dessen ungeachtet werden die unter sehr verschiedenen Bedingungen erworbenen Abiturnoten bei der Zulassung zu den mit einem Numerus clausus versehenen Studienfächern, das sind bundesweit derzeit 42 % aller Studiengänge, gleichbehandelt. (vgl. Marx, Uwe 2017, S. C 1). Dennoch müssen Lehrende Schüler und Schülerinnen beurteilen; sie können sich dieser Aufgabe nicht entziehen. Umso größer sollte das Bemühen um eine von subjektiven Einflüssen freie, also möglichst objektive Beurteilung sein.