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Das vorliegende Lehrbuch führt interkonfessionell und multiperspektivisch in die Paulusforschung ein. Tabellen, Literaturangaben sowie ausführliche Glossare zu antiken Personen und Orten erschließen die Thematik für Lehre und Prüfungsvorbereitung. Die dritte Auflage wurde komplett überarbeitet und aktualisiert und um zwei zusätzliche Kapitel erweitert.
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Seitenzahl: 1115
Veröffentlichungsjahr: 2021
Oda Wischmeyer / Eve-Marie Becker
Paulus
Leben - Umwelt - Werk - Briefe
Narr Francke Attempto Verlag · Tübingen
Umschlagabbildung: D-DAI-ROM-35.135 Rom, Basilica S. Pietro, Grotten, Bassussarkophag; Photograph: Faraglia.
© 2021 • Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KGDischingerweg 5 • D-72070 Tübingen
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Internet: www.narr.deeMail: [email protected]
Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart
ISBN 978-3-8252-5654-8 (Print)
ISBN 978-3-8463-5654-8 (ePub)
„Paulus. Leben – Umwelt – Werk – Briefe“ erscheint nun in dritter verbesserter und aktualisierter Auflage. Neu hinzugekommen sind die Beiträge zur Briefform von Christina Hoegen-Rohls und zu Paulus im Lichte der aktuellen philosophischen Lektüre von Jacob P.B. Mortensen. Die Beiträge von Jörg Frey und Dietrich-Alex Koch sind erheblich ausgeweitet.
Die Herausgeberinnen des Bandes freuen sich, damit den fachlichen Rahmen, in dem Paulus gegenwärtig studiert wird, wieder zu erweitern und an den gegenwärtigen Forschungsdiskurs anpassen zu können.
Wir danken allen Beiträgerinnen und Beiträgern für ihre überaus kollegiale Mitarbeit an der Vorbereitung dieser dritten Auflage. In ganz besonderer Weise danken wir Frau cand. theol. et phil. Leonie Best (Münster) und Frau stud. theol. et phil. Rebecca Meerheimb (Münster), die die Druckvorbereitung in zuverlässiger und umsichtiger Arbeit auf den Weg gebracht und bis zum letzten Registereintrag abgeschlossen haben. Frau Corina Popp (Francke Verlag) danken wir – in Nachfolge von Frau Dr. Valeska Lembke – sehr herzlich für ihre verlässliche Betreuung des Projektes von Verlagsseite.
Wir hoffen, dass auch diese dritte Auflage studentischen Leserinnen und Lesern wie einer interessierten Leserschaft Paulus – sein Leben, seine Umwelt, sein Werk und seine Briefe – als Kernbereich neutestamentlicher Wissenschaft und des Studiums der frühchristlichen Welt erschließt.
Erlangen und Münster im März 2021 Die Herausgeberinnen
Wir sind gern der Aufforderung des Francke Verlages nachgekommen, eine zweite, verbesserte und erweiterte Auflage unseres Paulusbuches vorzulegen. Besonders erfreulich ist die Erweiterung des ersten Teils um zwei Beiträge. Andreas Mehl gibt eine Einführung in die politischen Rahmenbedingungen, unter denen Paulus lebte und wirkte, Dietrich-Alex Koch führt durch die wichtigsten Städte, in denen Paulus tätig war. Wir hoffen, dass unser Buch einer neuen Studierendengeneration die Gestalt und das Werk des Paulus von möglichst vielen Seiten her erschließt. Im Zentrum steht nach wie vor die detaillierte Einführung in die Briefe des Paulus, die die Studierenden an die Texte heranführt.
Gleichzeitig erscheint eine englische Ausgabe, die die angelsächsische Literatur stärker einbezieht, bei T&T Clark Continuum: Paul. Life, Setting, Work, Letters. London/New York 2012.
Wir danken herzlich dem Francke Verlag, vor allem Frau Lektorin Susanne Fischer, für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Erlangen im Oktober 2011 Die Herausgeberin
Der Plan, ein Paulus-Lehrbuch gemeinsam mit jüngeren Kolleginnen und Kollegen zu schreiben, entstand bei den neutestamentlichen Examensrepetitorien im Theologischen Seminar der Universität Erlangen-Nürnberg. Die Umsetzung nahm mehr Zeit in Anspruch, als wir zunächst gedacht hatten. Umso mehr freuen wir uns, nach mehreren Treffen in Erlangen jetzt das fertige Buch vorlegen zu können.
Mein erster Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen, die durch ihre Beiträge und durch ihre äußerst großzügige und kollegiale Mitarbeit das Buch ermöglicht haben. Bei der Planung und der konzeptionellen Entwicklung leisteten meine Assistenten, Privatdozentin Dr. Eve-Marie Becker und Dr. des. Stefan Scholz, unverzichtbare Hilfe. In der Hand von Stefan Scholz lag die Erstellung des Gesamtmanuskripts. Bei der aufwendigen Vereinheitlichung und Korrektur halfen die Hilfskräfte am Lehrstuhl – ich nenne stellvertretend: cand. theol. Helga Nießen und Florian Herrmann sowie besonders cand. theol. et phil. Susanne Luther, die sich um die Korrekturen verdient gemacht haben. Schließlich gilt mein Dank dem Francke Verlag, besonders der Lektorin Frau Angelika Pfaller M.A., für die stets angenehme Zusammenarbeit.
Erlangen im Januar 2006 Die Herausgeberin
Das vorliegende Lehrbuch will den gegenwärtigen Forschungsstand zur Person des Paulus, zu seinem Werk und zu den Briefen und ihren theologischen Themen zusammenstellen, auf Examensniveau formulieren und in Lehrbuchform präsentieren.
Unser Paulus-Buch ist keine Paulus-Monographie und kein Paulus-Handbuch.1 Das Buch stammt nicht „aus einer Feder“ und vertritt nicht eine oder gar die Paulusinterpretation. Diese setzt sich ohnehin aus vielen Interpretationsbeiträgen zusammen. Sie ist an eine Vielzahl von Exegeten und Exegetinnen gebunden und geschieht international, interkonfessionell, multiperspektivisch und jüngst auch verstärkt interreligiös.2 Diese Breite muss in einem Lehrbuch für deutschsprachige Studierende nicht vollständig abgebildet werden. Wohl aber arbeiten die hier beteiligten Autorinnen und Autoren aus thematisch unterschiedlichen Schwerpunkten und aus theologisch und konfessionell unterschiedlichen Blickrichtungen an einer Paulusdarstellung, die in sein Leben, seine Person, sein Werk und seine Briefe und ihre theologische Thematik einführt, um dann die Wirkungen des Paulus im 1. und 2. Jh. sowie in der weiteren Geschichte des Christentums aufzuzeigen. Damit soll deutlich werden, dass Paulus nicht nur von seiner Biographie, seinen Briefen oder seinem theologischen Denken her zu erfassen ist, sondern multiperspektivisch, kontextuell und in seiner bis in die Gegenwart reichenden Wirkung dargestellt werden muss.
Paulus ist die einzige historisch und biographisch deutlich fassbare und selbst literarisch tätige und sich autobiographisch auslegende Person, die wir aus dem Urchristentum kennen. Zugleich ist Paulus der urchristliche Apostel, der die größte Wirkung entfaltet hat. Die vertiefte Beschäftigung mit Paulus gehört daher ins Zentrum des Studiums des Neuen Testaments und stellt darüber hinaus eines der zentralen Themen des Theologiestudiums dar.
Die Konzeption des vorliegenden Buches trägt diesem Sachverhalt Rechnung. Sie lässt sich in drei Leitsätzen entfalten:
Die historische Gestalt und das literarische Werk des Paulus stehen am Anfang der Geschichte des Urchristentums.
Die Briefe des Paulus bilden den historischen Kern des neutestamentlichen Kanons, seine theologischen Ausführungen stellen den Beginn christlicher Theologie dar. Sein missionarisches Werk, wie es sich aus seinen Briefen und aus der Apostelgeschichte rekonstruieren lässt, galt den Nichtjuden – und das heißt der großen Mehrheit der Menschen – im griechischsprachigen Osten des römischen Reiches „von JerusalemJerusalem bis Illyrien“1, vor allem in Kleinasien und Griechenland. Paulus greift aber auch in den lateinisch sprechenden Westen aus. Den geplanten Weg nach Spanien2 scheint er nicht mehr angetreten zu haben. Immerhin berichtet LukasLukas, Paulus habe während seiner zweijährigen Haft in RomRom, die wohl mit der Hinrichtung endete3, eine blühende Predigt- und Lehrtätigkeit ausgeübt:
„Paulus aber blieb zwei volle Jahre in seiner eigenen Wohnung und nahm alle auf, die zu ihm kamen, predigte das Reich Gottes und lehrte von dem Herrn Jesus Christus mit allem Freimut ungehindert.“ (Apg 28,30f.)
Die Mission des Paulus war universal und partikular zugleich angelegt. Sie galt dem Imperium Romanum und damit der gesamten Paulus bekannten Welt. Und doch zielte sie letztlich, wie der Röm aufdeckt, auf die Juden als das Volk Gottes, dem er selbst angehörte.4 Damit erweist sich Paulus als eine universal denkende, planende und handelnde Persönlichkeit im bleibenden theologischen Horizont des Judentums. Seine Verkündigungskonzeption hat einen imperialen Zug und lässt sich mit den geographischen Dimensionen vergleichen, in denen die römischen Kaiser dachten und handelten. Seine nachhaltigen und bleibenden Erfolge als erster christlicher Theologe und als Heidenmissionar reichen allerdings weit über den Wirkungs- und Bedeutungsradius der römischen Kaiser, deren Zeitgenosse er war, hinaus.
Die Wirkungen, die Paulus hervorrief, lassen sich in ihrer Vielfalt und Lebendigkeit nur unzureichend überblicken. Sie sind uns am ehesten in ihrer literarisch-theologischen Gestalt unter dem Stichwort der Rezeption fassbar.
Die Paulus-Rezeption beginnt im neutestamentlichen Schriftencorpus selbst – innerhalb der korinthischen Korrespondenz5, weiter mit dem ‚Paulinismus‘ der Deutero- und Tritopaulinen und der Apostelgeschichte6 – und reicht durch die Auslegungsgeschichte der Kirche von Origenes7 über die großen Theologen aller Epochen bis in die Gegenwart. Die Ergebnisse der Exegese und Interpretation der Paulusbriefe und der Rekonstruktion und Konstruktion der Theologie der Briefe haben im Verlauf der Theologiegeschichte mehrfach im Zentrum bedeutender theologischer Innovationen gestanden. Hier nur die wichtigsten Stationen: Luther und Calvin haben im Zusammenhang ihrer exegetischen Vorlesungen und Kommentare zu den Paulusbriefen die Grundlagen reformatorischer Theologie formuliert. Karl Barths Römerbriefkommentar war ein Fanal der dialektischen Theologie. Die Konstruktion der paulinischen Theologie als Soteriologie bei Melanchthon und als Anthropologie bei Rudolf Bultmann war grundlegender Bestandteil der reformatorischen Theologie und der existentialen Interpretation vor allem der deutschsprachigen Theologie im 20. Jh.
Zugleich gehören die Paulusexegese und die Rekonstruktion der Theologie des Paulus seit dem 19. Jh. zu den zentralen Themen und Aufgaben der neutestamentlichen Wissenschaft, die sich im Prozess der Diversifizierung der Theologie in ‚Fächer‘ im Verlauf des 19. Jahrhunderts herausbildete.
Einen entscheidenden Impuls für die hier entstehende neuere Paulusforschung im engeren Sinne setzte Ferdinand Christian Baur mit seinen Studien: „Die Christuspartei in der korinthischen Gemeinde, der Gegensatz des petrinischen und paulinischen Christentums in der alten Kirche, der Apostel PetrusPetrus in RomRom“ (1831)8 und „Über Zweck und Veranlassung des Römerbriefs und die damit zusammenhängenden Verhältnisse der römischen Gemeinde“ (1836)9. Seit Ferdinand Christian Baur ist die theologische Paulusforschung historische Forschung. Zugleich ist sie stets exegetische Forschung geblieben. In Gestalt der historisch-kritischen Exegese haben die Römerbriefkommentare von Ernst Käsemann, Heinrich Schlier und Ulrich Wilckens die theologische Szene in Deutschland in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts mit geprägt. Die den Kommentaren zugrunde liegenden theologischen Überzeugungen waren meist Ausdruck der Zugehörigkeit der Exegeten zu bestimmten theologischen Schulen und konfessionellen Grundbindungen. Das haben besonders die angelsächsischen Exegeten wahrgenommen, die die starke Rückbeziehung der deutschen Paulusinterpretation auf die hermeneutischen und dogmatischen Vorgaben der reformatorischen Theologie kritisierten und neue Verstehenskoordinaten entwarfen, die zu der sog. ‚New Perspective on Paul‘ führten, wie James D.G. Dunn sie genannt hat.10 Gerade in den allerletzten Jahren hat die Auseinandersetzung mit der New Perspective einen ungemein lebhaften wissenschaftlichen Diskurs über das angemessene Paulusverständnis hervorgebracht (,Radical New Perspective‘ bzw. ,Paul within Judaism‘)11, den ein neues deutschsprachiges Lehrbuch über Paulus in seiner aktuellen Form darstellen muss. Daneben stehen Neuansätze mit biographisch-autobiographischen Schwerpunkten12 sowie sozialgeschichtliche Fragestellungen.13
Das Lehrbuch gliedert sich in drei große Teile.
TEIL I bildet den Zugang und ist den Fragen der Religion des Paulus, seiner religiösen, philosophischen, geographischen und politischen Umwelt, seinem Leben und Wirken sowie seiner Person und seinem Briefeschreiben gewidmet.
TEIL II stellt das Zentrum des Lehrbuchs dar. Er bietet textbezogene Darstellungen der Paulusbriefe und eine Einführung in die Themen des paulinischen Denkens. Die Beiträge haben das Ziel, die Studierenden zu selbständiger Texterschließung zu führen.
TEIL III weitet den Horizont aus. Die Beiträge führen in die Wirkungs- und Rezeptionsgeschichte des Paulus im Neuen Testament und im 2. Jh. ein. Das Lehrbuch schließt mit einem Überblick über die weitere theologische und philosophische Wirkungsgeschichte des Paulus bis zur Gegenwart.
Insgesamt erschließt sich Paulus von der Exegese seiner Briefe her. Hier liegt auch der Schwerpunkt der neutestamentlichen Forschung an Paulus, die ebenfalls in den Examensanforderungen abgebildet ist. Die Autorinnen und Autoren haben sich daher in Teil II um eine ebenso detaillierte und aktuelle wie besonders übersichtliche Darstellungsweise bemüht. Die Beiträge in Teil I und Teil III sind weniger stark binnengegliedert und formalisiert, da sie eher zum Lesen als zum Lernen gedacht sind. Alle Beiträge haben ihr selbständiges Autorenprofil und ihren eigenen Stil. Sie lassen sich unabhängig voneinander benutzen, sind aber sachlich aufeinander abgestimmt und formal aneinander angeglichen. Alle Beiträge lassen sich für die Vorbereitung von Examensthemen verwenden.
Folgende Bereiche der Paulusforschung verdienen gegenwärtig besondere Aufmerksamkeit und werden im vorliegenden Band dementsprechend ausführlich behandelt1:
die eigene religiöse Welt des Paulus, nämlich das Judentum des 1. Jh.s n.Chr.2,
die ihn umgebende Welt des Imperium Romanum und der griechisch-römischen Religion und Philosophie, in die hinein er missionierte3,
die angelsächsischen Perspectives on Paul, die erstens das ältere, besonders in der deutschsprachigen Paulusforschung dominierende Interpretationsmodell von der Rechtfertigungslehre als dem Zentrum der paulinischen Theologie radikal infrage stellen4, zweitens die Frage aufwerfen, ob Paulus – wie in der deutschsprachigen Exegese besonders durch Bultmann und seine Schule vertreten – als erster christlicher Theologe angesehen werden kann oder aber ganz im Bereich jüdischer Religionsreflexion zu verorten ist5,
die rhetorische, argumentative und literaturgeschichtliche Analyse der Briefe6.
Die Literaturempfehlungen am Ende der einzelnen Beiträge verbinden Standardbeiträge und aktuelle Titel. Sie sind dort kommentiert, wo es den Verfassern sinnvoll und nützlich erscheint. Auf ein Gesamtliteraturverzeichnis wurde verzichtet, da es zu einer Fülle von Dubletten geführt hätte.
Paulus ist der erste und einzige literarisch tätige Apostel der entstehenden christlichen Gemeinden.1 In dieser Funktion, als schreibender Apostel, hat er seine Wirkung auf das gesamte Christentum bis in die Gegenwart hinein ausgeübt, und aus dieser Perspektive will ihn das vorliegende Buch darstellen.
Die großen Verstehens- und Deutemuster, die an Paulus herangetragen werden – Paulus der Apostel, Paulus der Missionar, Paulus der Schöpfer des Christentums, Paulus der Erfinder der hohen Christologie, Paulus der Theologe, Paulus der religiöse Heros, Paulus der deviante Jude – sie alle sind Aspekte der „multifaktoralen Paulusinterpretation“, die Udo Schnelle fordert2. Die hier gewählte Perspektive des Paulus als des einzigen schreibenden Apostels des Urchristentums umfasst die genannten Aspekte. Zugleich wird sie dem Umstand gerecht, dass der Weg zu Paulus über seine Briefe führt, in denen er sich selbst vorstellt und als Apostel interpretiert3.
Paulus tritt uns in seinen Briefen als Verkündiger des Evangeliums, als kirchlicher Organisator und Kommunikator – in seiner eigenen Sprache eben als „Apostel Jesu Christi“ – entgegen, daneben als Person, die sich selbst im Schreiben artikuliert, entwickelt und reflektiert. Wir rekonstruieren seine Person, sein Leben und sein Wirken aber auch aus anderen Quellen.
Folgende sekundäre Quellen und frühe Zeugnisse seiner Wirkung treten hinzu:
die Apostelgeschichte
die deutero- und tritopaulinischen Briefe
Nachrichten und Darstellungen aus der altkirchlichen Literatur, beginnend mit dem 1.Clemensbrief und mündend in die apokryphen Apostelakten.
Die Apostelgeschichte stellt Paulus in den Zusammenhang des Laufes des Evangeliums durch die Ökumene und spannt das Leben des Paulus in drei große Missionsreisen ein. Die Deutero- und Tritopaulinen knüpfen an seine theologischen und kirchenleitenden Tätigkeiten an und nutzen seine Autorität für die Ordnung ihrer Gemeinden. Die Apostelakten erzählen ihn neu in den Kategorien ihrer Zeit als Wundertäter und Heiligen.
Das vorliegende Buch behandelt die genannten Aspekte im Rahmen einer historischen Darstellung, die die Rekonstruktion des Lebens und Wirkens des Paulus mit der Interpretation seiner Briefe verbindet.
Die historische Nachfrage ist am breitesten ausgelegt und wird der allgemeinen Bedeutung der Person und des Wirkens des Paulus und seiner nun fast zwei Jahrtausende dauernden Wirkungsgeschichte am ehesten gerecht.
Der erste Teil des vorliegenden Buches stellt daher die Person und das Werk des Paulus in seine Zeit (historische Kontextualisierung), zuerst in den politischen Rahmen des Imperium Romanum, das sein Wirkungsfeld darstellte, dann in das zeitgenössische Judentum, aus dem Paulus stammte, weiter in die religiöse und philosophische Welt der frühen Kaiserzeit, die sein politisches und kulturelles Umfeld bildete. Hier konzentrieren wir uns vor allem auf die Welt der Religionen, mit denen Paulus es in seiner Missionstätigkeit zu tun hatte. Ein eigenes Thema stellen die Städte dar, in denen Paulus gewirkt hat. Die Briefe des Paulus und seine öffentliche Verkündigungstätigkeit stehen im Zusammenhang der frühkaiserzeitlichen Rhetorik und Epistolographie. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir das Bild des Paulus aus den Quellen mit besonderer Berücksichtigung seines missionarischen Wirkens und Reisens sowie seiner Person.
Dieser Beitrag soll den historischen Rahmen beschreiben, innerhalb dessen Paulus seine Tätigkeit für das sich entfaltende Christentum ausgeübt hat. Dieser Rahmen war das Römische Reich, nicht nur RomRom. Also wird das Gewicht auf ersterem und nicht, wie in der antiken römischen Geschichtsschreibung üblich, auf letzterem liegen. Weiter läuft die Aufgabe auf eine Situationsbeschreibung für eine bestimmte Zeit hinaus, nämlich die von AugustusAugustus bis NeroNero (44/27 v.–68/69 n.Chr.). Allerdings tun sich Historiker mit Beschreibungen von Situationen insofern schwer, als ihr überwiegendes ‚Geschäft‘ nicht darin besteht, Gleichbleibendes, die „lange Dauer“ (longue durée) der französischen Annales-Schule, sondern Ereignisse, Veränderungen im Sinne von Fluktuationen und Entwicklungen in kürzerer oder längerer Zeit, im Idealfall auf ein zumindest nachträglich erkennbares Ziel hinführende historische Prozesse zu beschreiben, zu erklären und zu begründen.
Der hier zu behandelnde Gegenstand macht es sogar unmöglich, Zustand pur darzustellen. Das mag verwundern; denn das Römische Reich hat doch – bereits aus antiker sowohl nichtchristlicher als auch christlicher Sicht – unter und durch AugustusAugustus zumindest in seiner inneren Gestaltung eine neue Form oder Verfassung erhalten, die es dann Jahrhunderte hindurch beibehalten sollte. Der Althistoriker ist zwar durchaus bereit, die in dieser Sicht enthaltene Realität anzuerkennen, er wird jedoch zugleich darauf verweisen, dass gerade die von Augustus durchgesetzten Verfassungsänderungen in ihrer Kompromisshaftigkeit zwischen Republik à la RomRom und Monarchie à la Hellenismus zu weiterer verändernder Gestaltung geradezu herausforderten. Dies konnte zumindest für einige Zeit auf ein Hin und Her, auf eine Fluktuation zwischen Republik und Monarchie hinauslaufen. Man kann es auch so sagen: Die übliche Rede vom römischen „Kaisertum“, das man einem antiken Muster folgend zumeist mit Augustus beginnen lässt, beschreibt einen Zustand, in dem entgegen der Bezeichnung vieles noch nicht ‚Kaisertum‘ ist. Wenn hier, einem modernen Usus folgend, vom ‚Kaiser‘ gesprochen wird, so muss doch darauf hingewiesen werden, dass nur die Bezeichnungen ‚Prinzeps‘ und ‚Prinzipat‘ – der Mann bzw. die Position des Mannes auf dem ersten Rang – korrekt sind: Indem diese Position zwischen Augustus und NeroNero (gest. 68 n.Chr.) Veränderungen ausgesetzt ist, die schließlich in Richtung Monarchie – wenn auch nicht in die ausdrückliche Erb-Monarchie – führen, sind zwangsläufig auch die weiteren römischen Entscheidungs- und Exekutivinstitutionen, der Senat und die senatorischen Ämter (Magistrate), sowie der nachgeordnete Verwaltungsapparat Veränderungen ausgesetzt: erstere gegenläufig zur Position des Prinzeps, letzterer im Sinne des Ausbaus, ja erst des Entstehens. In der Tat werden Entstehung und Ausbau einer Staatsverwaltung ermöglicht und darüber hinaus vielleicht sogar notwendig gemacht durch die Entwicklung des Prinzipats hin zu einer Monarchie.
Von AugustusAugustus’ Regierungszeit an, und zwar nach der Annexion Ägyptens 30 v.Chr., mag auch der territoriale Bestand des Reiches Konstanz suggerieren. Doch das beruht nicht auf Fakten: Zum einen täuscht die beliebte und zugleich längst als unzutreffend erkannte Rede von Augustus’ Umstellung der Außenpolitik von Expansion auf Bestandswahrung. Zwischen Augustus und dem Regierungsantritt Traians im Jahr 98 wurde zwar nicht mehr im großen Stil erobert und provinzialisiert, aber getan wurde beides eben doch. Zum anderen ist das Verständnis von der Struktur des Römischen Reiches einerseits bei den damaligen Akteuren, andererseits bei Althistorikern der Moderne in bezeichnender Weise unterschiedlich: Augustus richtet in seinem Tatenbericht (Res Gestae) gerade keine klare Grenze des Reiches auf. Insbesondere Länder, die von eigenen Fürsten regiert werden, erscheinen als seiner Entscheidung unterworfen, sofern er dort Regierende einsetzt bzw. Angehörige des dortigen Herrscherhauses sich bei ihm als Gäste oder, richtiger, als Geiseln befinden. In dieser Sicht ist sogar das Partherreich, der einzige auf längere Sicht hin ebenbürtige Gegner RomsRom, der Befehlsgewalt, also dem imperium Roms unterworfen. Die Unschärfe dieses Begriffes, den man, gegossen in die Worte Imperium Romanum, allzu schnell ausschließlich als unmittelbare Herrschaft über ein klar definiertes Territorium misszuverstehen geneigt ist, erlaubt es, ja provoziert dazu, vieles als Bestandteil des Römischen Reiches anzusehen, was nach moderner Staatsdefinition ein eigenes Land gewesen sein muss. Er kommt damit dem römischen Anspruch auf Weltherrschaft entgegen, der gerade in Augustus’ Zeit offiziell und offiziös verkündet wurde und Bestandteil von Augustus’ Herrschaftslegitimation war. Die römische Auffassung vom ‚Reich‘ bedeutet auch, dass aus moderner Sicht die Grenze zwischen Reichsterritorium und Außenwelt vielfach nicht als Linie gezogen werden kann, sondern sich über Flächen abnehmender Herrschaftsausübung bis hin zur bloßen gelegentlichen Einflussnahme erstreckt. Modern möchte man nur diejenigen sogenannten römischen Klientelstaaten als Teile des Römischen Reiches akzeptieren, deren Klientel-Status ein früher Abschnitt ihres Verhältnisses zu Rom war, der früher oder später durch die Umwandlung in eine Provinz abgelöst wurde. Damit ist nun in der Tat eine Entwicklung angesprochen, die dahin geführt hat, von Rom abhängige Gebiete außerhalb Italiens zu Provinzen zu machen. Obwohl Rom in der hier zu betrachtenden Zeitspanne über eine Vielzahl von Provinzen gebot, war man von einem vereinheitlichten Zustand provinzialer Herrschaft weit entfernt, und längst nicht alle Regierungsmaßnahmen der Zeit waren auf diesen Zustand hin ausgerichtet.
RomRom stellt den in der Weltgeschichte wohl singulären Fall der Entstehung einer Großmacht und eines Weltreichs aus einer Stadt heraus dar. Parallel zum Wachstum von Roms Macht und Herrschaftsgebiet strömten Menschen aus immer mehr Teilen der damaligen Welt in die Stadt; von ihnen wurden dort die verschiedensten Religionen und Kulte gepflegt und von Roms Obrigkeit teils geduldet, teils verboten, in jedem Fall aber aus Sorge um die öffentliche Ordnung observiert. Zur intellektuellen Hauptstadt des Römischen Reiches wurde Rom indes nie. Geradezu typisch für die Stadt als Keimzelle eines Reiches war die Art des Regierens: Volk, Senat und Konsuln waren für die Stadt Rom und alles andere zugleich zuständig. Die Erkenntnis, dass das nicht funktional war, führte bereits in der Republik zur Abstellung einzelner Magistrate zur Verwaltung von Rom annektierter und beherrschter Gebiete außerhalb der Halbinsel Italien, von Provinzen in spezieller, territorialer Bedeutung dieses lateinischen Wortes. Ab AugustusAugustus wurden auf Dauer besondere Ämter für die Stadt Rom geschaffen; sie waren administrativ und technisch ausgerichtet, etwa auf die Wasser- oder Getreideversorgung der Stadt. Die Zuständigkeit für das Wohl der stadtrömischen Bevölkerung lag indes weiterhin nicht bei einer gesonderten Instanz, sondern beim Prinzeps, in dem sich die Regierung des ganzen Reiches bündelte. Seine besondere Verantwortung für die Stadt Rom zeigte sich darin, dass der Kaiser Lebensmittel und auch Geld an römische Bürger, die in der Stadt wohnten, auf eigene Kosten verteilen ließ, ja selbst verteilte und dass nicht nur Magistrate, sondern vor allem er selbst für die stadtrömische Bevölkerung Spiele in Zirkus und Amphitheater finanzierte und veranstaltete sowie zur besseren Versorgung Roms Häfen zu beiden Seiten der Tibermündung, OstiaOstia und Portus, ausbauen ließ (ab ClaudiusClaudius).
Erst im frühen ersten Jh. v.Chr. und auch erst nach blutigen Auseinandersetzungen mit großen Teilen der Bevölkerung Halbinsel-Italiens wurde zwischen die Provinzen und die Stadt RomRom eine weitere rechtlich festgelegte Ebene eingezogen: die Halbinsel Italien und im späteren ersten Jh. v.Chr. dann ein bis in die Alpen und nach Istrien deutlich vergrößertes Italien wurde römisches Bürgergebiet. Aus ihm stammten beispielsweise der augusteische Dichter VergilVergil und der ebenfalls augusteische Geschichtsschreiber LiviusLivius. AugustusAugustus teilte dieses große Italien administrativ in elf Regionen ein. Die ‚Einbürgerung‘ Italiens vermehrte die Zahl der römischen Bürger beträchtlich. Das war ein Vorteil für die Rekrutierung der Legionen, in denen nur römische Bürger dienten. Und nach den vielen Verlusten unter den römischen Senatoren, ja dem Wegfall ganzer Familien der Führungsschicht in den Bürgerkriegen im Übergang von der Republik zum Prinzipat wurde Italien über die wohlhabenden Familien seiner Städte auch unentbehrlich durch die Stellung von Senatoren: Einer solchen nicht stadtrömischen, sondern italischen, überdies mit Augustus nicht verwandten Familie entstammte als erster Kaiser VespasianVespasian (ab 69 n.Chr.). Wirtschaftlich war Italien für Rom als Lieferant derjenigen Dinge unverzichtbar, die man nicht von Übersee herholen konnte, etwa Früchte oder Fleisch.
Bereits ein flüchtiger Blick auf eine Karte zeigt, dass das Römische Reich ein mittelmeerisches Gebilde ist: Die italische Halbinsel ragt in das Mittelmeer hinein, und die Stadt RomRom liegt – ähnlich wie in Griechenland z.B. AthenAthen – nahe dem Meer und ist – hinwiederum anders als Athen – an dieses über einen schiffbaren Fluss, den Tiber, angeschlossen. Hatte das republikanische Rom zunächst auf Inseln, Sizilien, Sardinien und Korsika, seine direkte Herrschaft eingerichtet und dabei das provinziale System entwickelt, so griff es bald auf Länder über, die Anrainer des Mittelmeeres waren: im Westen Spanien und Südfrankreich, im Süden Nordafrika („Africa“: im Bereich des zerstörten Karthagos), östlich davon die Kyrenaika, verwaltet zusammen über das Meer hinweg mit Kreta, im Ägäisraum Makedonien mit Griechenland, jenseits der Ägäis unter dem Namen „Asia“ das vom römischen Volk geerbte Königreich von PergamonPergamon, später auch Bithynien und im Balkan sehr spät Illyricum, im Osten schließlich KilikienKilikien mit der Insel Zypern und SyrienSyrien. Diese Übersicht zeigt nicht nur das weite Ausgreifen Roms, sondern auch die verbliebenen Lücken. Direkter Herrschaft Roms unterworfen war in der republikanischen Zeit keineswegs der vollständige Kranz der Mittelmeerländer, und er war es auch unter AugustusAugustus trotz weiteren Zugewinns noch immer nicht. In einem Krieg, in dem die letzte Rivalität der Bürgerkriegszeit zwischen zwei römischen Politikern und Machthabern, Marcus AntoniusMarcus Antonius und Octavian (Augustus), ausgefochten wurde, wurde 30 v.Chr. das letzte der ehedem großen hellenistischen Reiche, das Ptolemäerreich unter seiner Königin Kleopatra VII.Kleopatra VII., erworben, das Kernland Ägypten jedoch nicht zu einer Provinz des römischen Volkes gemacht, sondern zum persönlichen Besitz des Siegers. An zwei entgegengesetzten Enden des Mittelmeers wurden etliche Jahrzehnte später unter CaligulaCaligula und ClaudiusClaudius neue Situationen geschaffen: Im von Rom abhängigen nordafrikanischen Fürstentum Mauretanien hatte Augustus Kolonien gegründet; sie boten die reale Grundlage für die Umwandlung des Territoriums zu einer Provinz im Jahr 40 n.Chr., die dann nur zwei Jahre später geteilt wurde. Aus dem Klientelfürstentum Thrakien wurde im Jahr 46 ebenfalls eine Provinz gemacht.
Der östlichen Mittelmeerküste entlang erstreckte sich die Provinz SyrienSyrien; auf der anderen Seite reichte sie bis in Steppe und Wüste. Sie wurde von einem kaiserlichen Statthalter (legatus Augusti pro praetore) verwaltet. Im syrischen Raum gab es indes Gebiete mit unterschiedlichem Status, in den letzten Jahren der römischen Republik und in den ersten Jahrzehnten des AugustusAugustus vor allem das in der Nachfolge der Hasmonäer-Monarchie stehende und von RomRom abhängige Königreich HerodesHerodes der Große’ I.‚ des Großen, mit dem Kernland Judäa. Nach Herodes’ Tod 4 v.Chr. machten die Territorien seines Reiches eine wechselvolle Geschichte durch, indem sie mehrfach unter seinen Nachkommen aufgeteilt wurden. Judäa allerdings wurde als Teil der Provinz Syria von einem praefectus ritterlichen Ranges verwaltet; dies war auch die Position des Pontius PilatusPontius Pilatus. Später war Judäa prokuratorische Provinz. Der Anteil der Verwaltung, der üblicherweise den Provinzialen überlassen war, wurde in Judäa nicht von einem Provinziallandtag, in dem die Städte oder auch Stämme der Provinz repräsentiert waren, sondern vom priesterlichen Sanhedrin (von griech. ‚Synhedrion‘: Versammlung) unter dem Vorsitz des Hohepriesters in JerusalemJerusalem wahrgenommen. Der im Osten in der Nachfolge des hellenistischen Herrscherkultes selbstverständliche Kult des Kaisers musste von Juden generell und somit auch in Judäa nicht ausgeübt werden; lokale Priester und provinziale Oberpriester für den Kaiserkult gab es daher in Judäa nicht. Angesichts der römischen Zurückhaltung musste CaligulasCaligula Ansinnen, im Jerusalemer Tempel verehrt zu werden, Empörung und Unruhe hervorrufen. Benötigt wurden für Judäa Statthalter mit Fingerspitzengefühl, die Tabubrüche vermieden, dies gerade auch in Ausübung ihrer Rechtsaufsicht über den Sanhedrin samt Hohepriester. Doch nicht alle Präfekten und Prokuratoren wurden dieser Bedingung gerecht; das trug wesentlich zum jüdischen Aufstand der Jahre 66 bis 70 bei. Dass die Prokuratoren Judäas sich überwiegend nicht in Jerusalem, sondern in Herodes’ hellenistischer Gründung Caesarea am Meer aufhielten, vermied gewiss Spannungen. Besonders schwierig wurde die römische Verwaltung Judäas dadurch, dass es unter den Juden in einer politisch-religiösen Mischung gor: Zum einen wandte man sich gegen die Fremdherrschaft, zum anderen gegeneinander. Indes zeigt gerade der Prozess Jesu, so sehr man ihn als Unrecht empfindet, eine im Rahmen der römischen Reichsverwaltung normale und funktionierende Zusammenarbeit zwischen dem priesterlichen jüdischen ‚Establishment’ und Rom, vertreten durch seinen Statthalter.
Noch ehe die Römer den Mittelmeerraum vollständig provinzialisiert hatten, griffen sie über ihn hinaus: in das innere Kleinasien, östlich der Adria und in Gallien jenseits der am Mittelmeer gelegenen Gallia Transalpina. Im östlichsten Kleinasien und jenseits davon wurde Armenien zum Zankapfel zwischen Römern und Parthern; innerhalb der hier behandelten Zeit kulminierte der Streit in der Zeit NerosNero. Als man in Illyricum und weiter östlich in Mösien bis zur Donau vorstieß, zog man sich Auseinandersetzungen mit den Dakern zu, die immer wieder zu heftigen Kriegen führten. Die Eroberung Galliens schließlich führte bereits unter CaesarCäsar/Caesar zu Konfrontationen mit Germanen und unter AugustusAugustus dann dazu, dass die Römer sich rechts des Rheins zu etablieren begannen. Man darf wohl von einer Provinz Germania sprechen. Mehrere Niederlagen, unter denen die des Varus im „Teutoburger Wald“ 9 n.Chr. nur eine, wenn auch besonders blutige war, und auch sonst verlustreiche Kämpfe bei hohen Aufwendungen veranlassten TiberiusTiberius dazu, nach dem Feldzug des Jahres 16 alle weiteren militärischen Aktionen in rechtsrheinisches Gebiet abzublasen, den dortigen Kommandeur, seinen Neffen und Adoptivsohn GermanicusGermanicus, abzuberufen und sich mit lockeren Klientelverhältnissen zu begnügen, die sporadische Eingriffe RomsRom in die Herrschaftsverhältnisse in germanischen Stämmen ermöglichten. Eine eher ferne Wirkung der Provinzialisierung Galliens war die Eroberung Englands und dessen Provinzialisierung als Britannia, die am Beginn der Regierungszeit des ClaudiusClaudius eingeleitet wurde. Die Römer waren bei der Eroberung Galliens an den Alpen vorbeimarschiert. Diese waren also nicht römisch. Andererseits lagen sie in Süd-Nord-Richtung zwischen Italien und Germanien und in West-Ost-Richtung zwischen Gallien und Illyricum. So war ihre unmittelbare Einbeziehung in das Römische Reich ein Muss: Angesichts der zahlreichen kleinen Hochgebirgs-Siedlungsräume waren viele, sich über mehrere Jahrzehnte hinziehende militärische Aktionen nötig, um die Völker der West- und Zentralalpen zu besiegen. Bis hier und im nördlichen Voralpenland beständige Provinzen eingerichtet waren, sollten allerdings nochmals mehrere Jahrzehnte vergehen; so wurde die Provinz Raetia (et Vindelicia) erst in der Zeit zwischen Tiberius und Claudius eingerichtet.
Weit über die mitgeteilten Fälle hinaus waren die hier thematisierten Jahrzehnte voll von Maßnahmen provinzialer Organisation und Reorganisation. Diese hatten sehr unterschiedliche Ursachen: Zum einen gehörte zur neuen Machtverteilung in RomRom eine Aufteilung der Provinzen teils auf AugustusAugustus, teils auf den Senat; Augustus erhielt die unruhigen oder von außen her gefährdeten Provinzen und dazu den Befehl über das in ihnen stationierte Militär, der Senat die befriedeten Provinzen (27 v.Chr.). Dieses Prinzip führte in der Folgezeit je nach Entwicklung zu Veränderungen in der Zuordnung von Provinzen. Hinzu trat in den kaiserlichen Provinzen – mit Ausnahme Ägyptens – eine Zweiteilung in solche, in denen mindestens eine Legion stand, und solche, in denen nur Hilfstruppen stationiert waren; ersterer Typ wurde von einem legatus Augusti pro praetore, letzterer von einem procurator verwaltet, ersterer gehörte dem Senatorenstand, letzterer dem seit Augustus für den Reichsdienst nutzbar gemachten und geförderten Ritterstand an. So entließ Augustus Zypern bereits 22 v.Chr. aus seiner Obhut in die des Senates; fortan wurde die Insel von einem proconsul verwaltet. Umgekehrt wurde die Insel Korsika nach Aufständen spätestens im Jahr 69 n.Chr. von Sardinien administrativ getrennt; Sardinien blieb senatorische, Korsika wurde kaiserliche Provinz und erhielt einen Prokurator. Wie man hier sieht, wurden Provinzen auch geteilt oder zusammengelegt und territorial neu zugeschnitten. Dass dort, wo erobert und annektiert wurde oder werden sollte, nicht sofort ein endgültiger Zuschnitt einer Provinz erreicht wurde, wird kaum verwundern; als Beispiel sei die Situation am Rhein genannt: Aus den dort eingerichteten Militärbezirken wurden erst nach dem hier zu behandelnden Zeitraum die beiden Provinzen Germania Superior und Germania Inferior.
Erhalt, eventuell gar Förderung eines Klientelkönigtums oder umgekehrt dessen Umwandlung in eine Provinz konnte von politischen und vor allem strategischen Überlegungen hervorgerufen sein; nicht unterschätzt werden darf allerdings der persönliche Kontakt eines Klientelfürsten zu RomRom und sein Ansehen beim Kaiser und in dessen Umgebung. So erhielt der in Rom aufgewachsene Herodes Iulius AgrippaHerodes Agrippa I. I.Agrippa I. von CaligulaCaligula erst einen und dann zwei Teile (Tetrarchien) aus dem ehemaligen Reich Herodes‘ I., und ClaudiusClaudius, bei dessen Regierungsantritt in turbulenter Situation er mitgewirkt hatte, gab ihm die Provinz Judäa dazu, so dass sich das gesamte ehemalige Herodesreich in seiner Hand befand. Allerdings wurde weiterer Ehrgeiz des Agrippa durch den Statthalter SyriensSyrien gestoppt; dahinter muss man die kaiserliche Regierung annehmen. Agrippas baldiger Tod (44) hatte die Einziehung seines Reiches zur Folge; Judäa wurde prokuratorische Provinz. Der Sohn Agrippas I., Marcus Iulius Agrippa II.Agrippa II., auch er in Rom aufgezogen, erhielt im Jahr 50 Teile des Herodesreiches. Zu diesen Teilen gehörte Judäa zwar nicht, doch übte Agrippa II. wie schon sein Vater die Aufsicht über den Jerusalemer Tempel aus und hatte das Recht, den Hohepriester einzusetzen.
Prokonsuln, legati Augusti pro praetore und Provinz-Prokuratoren waren für die allgemeine Verwaltung und die Rechtsaufsicht zuständig, und sie bestätigten oder verwarfen Todesurteile, die von provinzialen Institutionen über Freie, die nicht das römische Bürgerrecht besaßen, gefällt wurden. Sie waren aber nicht für die Finanzen zuständig. Nicht-städtische Steuern und Zölle wurden von Privatleuten bzw. deren Zusammenschlüssen zu Gesellschaften (publicani) vom römischen Staat gepachtet und vor Ort auf eigene Rechnung eingetrieben, oder sie wurden von besonderen Prokuratoren für die kaiserliche Kasse (fiscus Caesaris) verwaltet. Da ersteres ein sehr problematisches Verfahren war, das im Übrigen samt denen, die dafür tätig waren, bei der Provinzbevölkerung in Misskredit stand, wurde letzteres allmählich zur Norm. Steuer- und Zollbezirke und damit die Amtssprengel der procuratores fisci stimmten zumeist nicht mit den Statthaltersprengeln überein, sondern waren eher größer. Der Kaiser als Oberbefehlshaber hatte Anteil am Kriegsgewinn, insbesondere am Territorium des besiegten Gegners. Daher gab es in so gut wie allen Provinzen ausgedehnte kaiserliche Domänen. Insbesondere hatte OctavianAugustus (Augustus) Ägypten in seinen persönlichen Besitz genommen; es stellte demnach nicht eine Provinz des römischen Volkes dar. Schließlich ging das Regal für den Abbau von Edelmetallen vom römischen Bürgervolk auf den Kaiser als dessen obersten Repräsentanten über. Alle diese Besitzungen und deren Nutzung hatten zur Folge, dass reichsweit weitere Prokuratoren für die kaiserlichen Besitzungen tätig waren. Dort, wo Militär für längere Zeit stationiert war, bildeten sich vor den Toren der Kastelle Zivilsiedlungen; sie unterstanden dem jeweiligen Lagerkommandanten. Der Bewohner einer Provinz stand also mindestens zwei, wenn nicht mehreren Repräsentanten RomsRom und deren Angestellten gegenüber.
Trotzdem wurde über die Provinzen nicht nur von oben verfügt. Lokale und regionale Einheiten innerhalb einer Provinz verwalteten sich vielmehr selbst. Für die Provinz insgesamt war eine Versammlung aus Repräsentanten ihrer Untereinheiten, der Provinziallandtag, tätig. Sicher war er Weisungsempfänger, der ihm Aufgetragenes umzusetzen hatte, und er hatte über den Kaiserkult seine Loyalität immer wieder zu beweisen; zum anderen aber verhandelte er mit dem Statthalter und regelte in dem ihm verbleibenden Bereich Belange der Provinz. Dem nicht demokratisch-egalitären, sondern aristokratisch-oligarchischen und plutokratischen Prinzip der römischen Republik folgte auch die Zusammensetzung der Provinziallandtage: In ihnen vertraten Männer wohlhabender und angesehener Familien die lokalen Einheiten. Judäa war insofern ein Sonderfall, als die Funktion des Provinziallandtags vom Jerusalemer Priesterrat, dem bereits erwähnten Sanhedrin, wahrgenommen wurde. Allerdings gehörten dessen Mitglieder einer Schicht an, die sich abgesehen von der priesterlichen Stellung durchaus mit den Notabeln einer anderen Provinz vergleichen ließ. Die eigentliche Basis des Reiches stellten nach dem Willen seiner Herrscher seine Städte als sich selbst verwaltende Personenverbände dar. Sie entbanden die Regierung in RomRom von der Verwaltung auch der lokalen Einheiten durch römische Funktionäre. Einzelnen Städten kam als Amtssitzen des Provinzstatthalters besondere Bedeutung zu. In einer sehr auf Rang und Ehre bedachten Welt waren Titel wichtig: Städte konnten zu „Metropoleis“ erhöht werden.
Allerdings war man im frühen 1. Jh. im Westen noch weit von jenem Netz von Städten entfernt, das in vielen Gegenden des Ostens spätestens in der hellenistischen Zeit geknüpft worden war. Wo Städte fehlten, etwa in Gallien, wurden von den Römern einerseits vorhandene Stammesorganisationen genutzt oder Vergleichbares geschaffen, um so etwas wie ‚Landkreise‘ (civitates) mit einem Zentralort als Stadtäquivalente einzurichten, oder es wurden Städte gegründet. In Gallien begann mit letzterem CaesarCäsar/Caesar, und seine dortigen Nachfolger und die Kaiser setzten diese Gründungen fort. So entstanden innerhalb von rund hundert Jahren Städte wie – in zeitlicher Reihenfolge – Colonia Iulia Equestris (Nyon am Genfer See), Lugdunum (Lyon), Augusta Rauracorum (Augst bei Basel), Augusta Treverorum (Trier) und Colonia Claudia Ara Agrippinensis (Köln). Zum einen konnten Städte von Grund auf gegründet werden; das waren, sofern nicht nur ein Titel vergeben wurde, Veteranenkolonien, in denen sich die Versorgung altgedienter Legionssoldaten mit deren potentieller militärischer Nutzung über den Eintritt in den Ruhestand hinaus verband. Durch das römische Bürgerrecht der Bewohner war eine solche Kolonie als colonia civium Romanorum ein Stück RomRom in der Fremde. Zum anderen konnte eine bestehende Siedlung Einheimischer bzw. einer gemischten Bevölkerung (oppidum) in den Rang einer Stadt römischen Rechts (municipium) erhoben werden. Letztere Maßnahme lief auf die allmähliche Romanisierung, eher noch Selbstromanisation der jeweiligen Stadtbevölkerung, hinaus. Das Land – im Gegensatz zur Stadt gesehen – gehörte territorial und administrativ zu einer Stadt, einer civitas, einem kaiserlichen Gutsbezirk (saltus) oder im Osten auch einem Tempel. Die dort lebenden und arbeitenden Bauern – sofern sie nicht Sklaven waren – konnten Bürger der betreffenden Stadt oder deren Hintersassen, Pächter (coloni) oder Hörige des Tempels sein. Die Größe und Beschaffenheit eines Bauernhofes variierte im Reich beträchtlich. An vielen Stellen hatten – neben dem Kaiser – insbesondere römische Senatoren große Güter, Latifundien; bekannt hierfür ist etwa Nordafrika.
Im Römischen Reich gab es kulturelles Gefälle und kulturelle Differenzen: zwischen Ost und West, zwischen Randgebieten und den mittelmeerischen Regionen, zwischen benachbarten Provinzen und kleinräumig zwischen Stadt und Land, ja bei gemischter Bevölkerung wie in RomRom, Alexandreia an der Nilmündung oder Antiocheia am Orontes sogar innerhalb einer Stadt. Rom bemühte sich nicht um Aufhebung aller dieser Unterschiede, es akzeptierte diese sogar rechtlich, aber es war doch daran interessiert, dass möglichst viele Menschen neben ihrer Kultur auch römische Verhaltensweisen praktizierten und einige römische Werte, in erster Linie die durch römische Rechtsvorstellungen und -normen gegebenen, kennenlernten und verinnerlichten. Ein Vehikel hierzu war die Vergabe des römischen Bürgerrechts (civitas Romana). In den Bürgerkriegen war es von römischen Amtsinhabern oft zur Belohnung der jeweils eigenen Parteigänger vergeben worden. Wohl daher hielt sich AugustusAugustus zurück; ClaudiusClaudius aber sah die Ausbreitung des Bürgerrechts als eine Grundlage des Römischen Reiches an und handelte entsprechend. Aus der Führungsschicht der Munizipien stiegen wohlhabende Familien über mehrere Generationen hinweg in das römische Bürgerrecht und über dieses in die Reichselite der Ritter und Senatoren auf. So bewahrheitete sich die Maxime des Claudius. Ein anderer Weg zum Erhalt des römischen Bürgerrechts war lang und mühsam, der Dienst in Hilfseinheiten der römischen Armee und in der Kriegsflotte. Allerdings blieb die Zahl der römischen Bürger im Reich vorerst gering, und unter den Freien blieb noch lange der rechtliche Unterschied zwischen römischen Bürgern (cives Romani) und Nichtbürgern (peregrini) erhalten.
Die Frage nach gesellschaftlicher Mobilität stellt sich auch jenseits des Bürgerrechtserwerbs. Man konnte – etwa im frühkaiserzeitlichen Zypern – einer lokalen, ja provinzialen Elite angehören, ohne römischer Bürger zu sein. Man mag sich generell vorstellen, dass sich im Osten, wo längst vor den Römern und ohne sie städtische Kultur verbreitet war, die städtische Gesellschaft weitaus weniger auf RomRom ausrichtete als in den Städten des Westens, die überhaupt erst durch Rom entstanden bzw. zu Städten geworden waren. Aufstieg war auch aus dem Sklavenstand heraus möglich. Das erklärt sich unter anderem dadurch, dass neben Herkunft Vermögen eine entscheidende Rolle spielte. Vermögen konnte auch ein Freigelassener, in eingeschränkter Weise sogar ein Sklave erwerben, und nicht wenige aus diesem Gewerbe treibenden Stand waren geschäftstüchtig und konnten sich nicht nur freikaufen, sondern auch Wohlstand erwerben. Der ‚Millionär‘ Trimalchio aus dem in der Zeit NerosNero von PetroniusPetronius verfassten „Satyricon“ ist nicht frei erfunden, sondern die satirische Überhöhung dieses realen Typs. Dass die große Masse der Sklaven im unfreien Zustand verblieb, steht für die hier behandelte Zeitspanne aber auch fest. Neben der sozialen Mobilität stand die geographische, teils mit ihr ursächlich verknüpft. Von ihrem Beruf her waren wohl die Soldaten, und mit ihnen eventuell vorhandene Angehörige, am mobilsten, allerdings nicht freiwillig: In der frühen Kaiserzeit weiterhin betriebene Expansion des Reiches und Reorganisationen der Provinzen führten zu Truppenverlegungen, die sich samt ihren Folgen für weitere Personen an Weih- und Grabinschriften römischer Soldaten und Veteranen ablesen und nachempfinden lassen. Als örtlich beweglich erwiesen sich auch Reisende zu Wasser und zu Land, mit Fahrzeugen, auf Reittieren, in Sänften und zu Fuß. Reisen konnten zu einem Heiligtum, aber auch zu einem Bade- und Kurort führen; und antiken schriftlichen Reiseführern zufolge wurden auch historisch, kunsthistorisch und auf nichtintellektuelle Vergnügen ausgerichtete Reisen unternommen. Geographische Mobilität führte vor allem dazu, dass sich an vielen Orten Menschen unterschiedlicher Herkunft mischten und dass Kulte ihre Ursprungsregion verließen und an vielen Stellen des Römischen Reiches betrieben wurden; in einer auffällig einseitigen Bewegung verbreiteten sich östliche Kulte in den Westen. Allerdings dürften derartige Entwicklungen in der frühen Kaiserzeit außerhalb der Stadt Rom quantitativ noch unerheblich gewesen sein. In Rom jedoch trafen sich alle und alles, so dass die Stadt ethnisch und religiös so etwas wie die Summe der Provinzen verkörperte. Kultgemeinschaften konnten hier mit kollektivem öffentlichem Auftreten Aufsehen erregen. Die jüdische Gemeinde Roms geriet in das Visier der kaiserlichen Regierung, als in der Zeit des ClaudiusClaudius innerjüdische Auseinandersetzungen so heftig geführt wurden, dass sie oder ihre Folgen öffentlich sichtbar wurden. Durch Mobilität war auch der Handel gekennzeichnet: Massengüter waren zwar ohne politisch motivierten Eingriff in ihrer Handelsentfernung deutlich beschränkt; andere Güter scheinen jedoch in ihrer Verbreitung auch durch die Zölle zwischen den Zollsprengeln des Reiches nicht behindert worden zu sein.
Über den Chancen der Provinzialen im Römischen Reich darf nicht vergessen werden, dass sie ihren römischen Bezwingern unterworfen waren und ihnen Leib und Leben verdankten. Dafür hatten sie Leistungen (tributum) zu erbringen. Diese kamen – wie etwa Getreide aus Nordafrika und Ägypten – RomRom und den Römern, dem Heer und den Beamten, über propagandistisch eingesetzte Umverteilung durch den Kaiser aber auch Not leidenden Provinzen und Städten etwa nach Naturkatastrophen zugute. Insgesamt freilich konnte ein Provinzialer spüren oder wissen, dass er mit seiner Arbeitskraft für Rom und das Reich und damit für die Herrschaft von Römern über andere, ja über sich selbst existierte und für diesen Zweck von Rom auch einkalkuliert war. Eintreibungen von Abgaben, aber auch die Herrschaft Roms an sich konnte zu Unzufriedenheit und Aufstand führen. Hier seien Aufstände in Nordafrika und Gallien in der Zeit des TiberiusTiberius genannt. Die von dem Cherusker Arminius initiierte und angeführte Widerstandsbewegung war aus römischer Sicht nichts anderes als Aufruhr, aus der Sicht des Arminius und seiner Mitstreiter jedoch legitimer Freiheitskampf; beides setzt indes eine von den Römern bereits ausgeübte Herrschaft voraus. Konnte man gegen römische Herrschaft an sich rebellieren, so konnte auch eine von Rom nicht gewollte Ausübung dieser Herrschaft, ihr Missbrauch durch Einzelne oder kleine Gruppen, Anlass zu Unruhe und Empörung geben. Schließlich konnten in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander lebende ethnische oder weltanschauliche Gruppen so in Konflikt miteinander geraten, dass davon Ruhe und Ordnung beeinträchtigt waren. Derartiges geschah mit gut dokumentierten Höhepunkten in der Zeit CaligulasCaligula und ClaudiusClaudius’ immer wieder zwischen Griechen und Juden in Alexandreia an der Nilmündung. Im jüdischen Aufstand ab 66 mischten sich mehrere genannte Ursachen. Der Kaiserfrieden (pax Augusta, pax Romana), der von dem Dichter VergilVergil besungen und als Formel kaiserlicher Selbstdarstellung benutzt wurde, war gewiss ein Ideal, aber nicht ungetrübte Realität.
Unruhen und Aufstände in Grenzgebieten hatten immer auch einen Aspekt, der über die Grenze hinauswies. Allerdings ist, wie bereits ausgeführt, ‚Grenze‘ in Anwendung auf RomRom, zumal auf das der Zeit des AugustusAugustus und seiner ersten Nachfolger, ein problematisches Wort. Es verträgt sich nicht mit dem römischen und speziell augusteischen Weltreichsanspruch des „Reiches ohne Grenze“ (imperium sine fine). Solange Rom auf Expansion nicht ausdrücklich oder tatsächlich vollständig verzichtete, mochte es Grenzen des de facto beherrschten, insbesondere militärisch besetzten und gesicherten Gebietes geben, doch weichte bereits die Existenz von Klientelstaaten in peripherer Lage die Vorstellung einer eindeutig definierten Grenze auf. Siedlungs-, Handels- und Militärvorposten in Gebieten, die – noch – nicht Provinzen waren, taten ein Übriges. Schließlich ergaben sich in Gegenden, in denen wie in Nordafrika oder SyrienSyrien Steppe in Wüste überging, Grenzen in Form einer Linie nicht von allein, sondern erst durch eine willkürliche Ziehung. Mochte auch ‚Grenze‘ ein weicher Begriff sein, so gab es doch ein Außen, auf das Rom einen nur sehr eingeschränkten oder gar keinen Zugriff hatte: vor allem die Inseln jenseits des Ärmelkanals bzw. nach dem Beginn der Annexion Britanniens dort nicht erobertes Territorium wie Schottland und Irland und die ganze weitere Inselwelt nach Norden bis hin zur ultima Thule, weiter das freie Germanien, das sich für die Römer innerhalb weniger Jahrzehnte von einem klein erscheinenden und daher beherrschbaren Gebiet zu einer nicht kontrollierbaren Wildnis von unermesslicher Weite auswuchs, und im Osten ein großes Gebiet, das sich als einziges außerrömisches Territorium durch den Namen einer einzelnen Macht benennen ließ, das Partherreich.
Das Reich der Parther war der einzige den Römern ebenbürtige Feind. Zwar erweckte AugustusAugustus in seinem Tatenbericht den Eindruck, das Partherreich durch seine Verfügungsgewalt über Mitglieder des parthischen Königshauses, ja jenseits davon sogar die Inder im Griff zu haben, doch waren alle seine Nachfolger in der hier behandelten Zeit und über diese hinaus mit diesem Reich und dessen Herrschern befasst und dabei keineswegs immer in der Offensive. Neuralgische Grenzregionen waren das bereits genannte Armenien und SyrienSyrien. Letztere Region konnte auf mehrerlei Weise gefährdet sein: Südlich des Euphratknies bei der Stadt ZeugmaZeugma beträgt die Entfernung zwischen der hier eindeutig festgelegten Grenze zum Partherreich und dem Mittelmeer in der Bucht von Issos nur rund 150 Kilometer, zwischen Syrien und Mesopotamien gab es ethnische Übergänge, die Nomaden der Syrischen Wüste konnten für beide Seiten optieren, und schließlich gab es Juden nicht nur in Judäa und überhaupt im Römischen Reich, sondern in namhafter Zahl auch in Babylonien, das zum Partherreich gehörte, und in der hellenistischen Stadt Seleukeia am Tigris und damit in unmittelbarer Nachbarschaft der parthischen Hauptstadt KtesiphonKtesiphon. Grenzen des Römischen Reiches konnten für RomRom und seine Herrscher schmerzhaft erfahrbar sein. Diejenigen, die diese Erfahrung jeweils zuerst machten, waren freilich die Bewohner einer von außen angegriffenen Grenzprovinz. Der im Gegenschlag zwar erfolgreiche, aber zur Verteidigung unmittelbar an oder gar vor der Grenze nicht fähige schwerfällige römische Militärapparat schützte sie immer erst im Nachhinein.
Seit AugustusAugustus stand an der Spitze RomsRom und des Reiches ein Mann. Er tat dies nicht nur für ein Jahr, sondern auf Dauer und, da Abdankung nicht vorgesehen war, bis zu seinem Tod. Princeps – so die damalige Bezeichnung für diesen Mann – wurde man durch das Ineinandergreifen bestimmter Voraussetzungen. Sie sind die Folge davon, dass die Hauptakteure der Bürgerkriege die Republik handlungsunfähig gemacht, ja zerstört hatten, dass aber bei Senatoren und im Bürgervolk noch so viel an republikanischer Mentalität vorhanden war, dass die – unverhüllte – Einrichtung einer Monarchie nicht opportun erschien. Dieser nicht eindeutigen Situation entsprechend waren die Voraussetzungen höchst unterschiedlich, ja gegensätzlich: Nirgendwo war festgehalten, dass man Mitglied einer bestimmten Familie sein musste, um Prinzeps werden zu können, doch de facto war es so: Augustus’ Nachfolger gehörten dessen julisch-claudischer Familie an, d.h. einem ihrer beiden teils auf Augustus selbst, teils auf seine Frau bzw. dann Witwe Livia zurückgehenden Zweige. Das wurde so sehr als Bedingung empfunden, dass GalbaGalba, der erste Kaiser, der auf NeroNero als den letzten Julio-Claudier folgte, die Römer als „Erbschaft einer Familie“ bezeichnet haben soll bzw. dass der etwas spätere Geschichtsschreiber TacitusTacitus dies so ausdrücken konnte. Dennoch erbte der jeweils neue Prinzeps aus der julisch-claudischen Familie seine Position nicht, und einen festgelegten Erbgang gab es schon gar nicht. Eines erbte der Nachfolger von seinem mit ihm natürlich oder durch Adoption verwandten Vorgänger indes doch: dessen Vermögen, jedenfalls dessen größten Teil. Als Sieger der Bürgerkriege war Augustus zum reichsten Mann in Rom geworden, und weitere Annexionen Roms hatten seinen Besitz noch vermehrt. Dementsprechend waren auch seine Nachfolger die reichsten Männer Roms; und sie vermehrten das kaiserliche Vermögen weiter, dies auch durch Konfiskation des Vermögens führender Männer, die zu Recht oder Unrecht wegen politischer Vergehen zum Tod verurteilt worden waren. Längst vor Augustus, in der römischen Republik und ganz besonders dann in der Zeit ihrer Zerstörung, hatten Roms Politiker, vor allem Mitglieder des Senats, ihr Vermögen für das eigene politische Vorankommen im Wettbewerb mit anderen eingesetzt. Nun aber intervenierte ein konkurrenzlos reicher Mann in konkurrenzloser Stellung mit Hilfe seines Vermögens dort, wo ihm dies sinnvoll und opportun erschien, aber auch dort, wo das Herkommen, etwa die Gewöhnung der Bevölkerung der Stadt Rom an Spiele unterschiedlicher Art, dies angeraten sein ließ, und schließlich dort, wo mit einer der ihm übertragenen Funktionen wie der Sorge um den ärmeren Teil des Bürgervolks (cura plebis) materielle Hilfe verbunden war. Das alles bedeutet, dass andere als der Prinzeps, vor allem außerhalb seiner Familie stehende Personen, zum einen mit dem Prinzeps an materieller Großzügigkeit nur bei einzelnen Gelegenheiten mithalten konnten, zum anderen mit ihm nicht in Konkurrenz an materieller Großzügigkeit treten durften.
Entscheidende Akte, um Prinzeps zu werden, waren zunächst die Ernennung durch den Senat, d.h. die Ausstattung mit Rechten und Kompetenzen, wie sie insbesondere AugustusAugustus übertragen worden waren, und alsbald auch die Ausrufung durch jenen Verband des Heeres, der sich beim Prinzeps befand, die Prätorianer. Wer von beiden zuerst handelte, hatte den neuen princeps bzw. unter militärischem Aspekt den neuen imperator tatsächlich bestimmt. Der Senat verkörperte – nach antiker Ansicht – das aristokratische Moment in der römischen Republik, das sich bis zur Bürgerkriegszeit die Führung RomsRom gesichert und vorbehalten, davon jedoch nur noch Reste in den Prinzipat hinein gerettet hatte – wenn auch Senatoren der früheren Gestaltungskompetenz des Senats nachtrauern mochten. Die Prätorianer als römische Bürger unter Waffen konnten als Repräsentanten des römischen Bürgervolkes gelten, wurden aber von den Senatoren als Teil der bewaffneten Macht angesehen, die sich politische Entscheidungsgewalt angemaßt hatte. Denn das Bündel von Befugnissen republikanischer Ämter, das die Position des Augustus und seiner Nachfolger ausmachte, konnte, wenn man denn irgendwie in der Verfassungstradition der Republik bleiben wollte, die ihn und sie de iure nicht über die Inhaber der weiterhin existierenden republikanischen Ämter hinaushob, nur vom Senat – unter Zustimmung des Bürgervolkes – verliehen werden. Im weiteren Sinn gehörte dazu auch die Würde des Oberpriesters (pontifex maximus) des römischen Staatskultes, die die Aufsicht über alle in der Stadt Rom ausgeübten Kulte einschloss, also auch über das Treiben der sich in der Hauptstadt etablierenden Christen. 27 v.Chr. und wiederholt in späteren Jahren hatte der Senat Amtsvollmachten und Ehren auf Augustus übertragen. Dessen erster Nachfolger TiberiusTiberius erhielt seine Kompetenzen ebenfalls vom Senat; Tiberius bestand in einem sehr schleppend verlaufenden Verfahren auch darauf. Die Initiative zur Ernennung des neuen Prinzeps verschob sich jedoch alsbald vom Senat auf das Militär: ClaudiusClaudius wurde nach der Ermordung CaligulasCaligula in turbulenter Bürgerkriegssituation, in der auch die Wiedereinführung der Konsulatsverfassung ohne Prinzeps zumindest diskutiert wurde, zuerst von einzelnen Soldaten und sodann, nachdem das in Rom an vielen Stellen versammelte Volk nach einem Mann an der Spitze des Staates verlangt und dabei Claudius’ Namen genannt hatte, von den Prätorianern insgesamt in ihrem Lager zum neuen Kaiser ausgerufen. Dafür zahlte Claudius ihnen Geld. Ausrufung durch die Prätorianer und Geldzahlung dafür durch den zum Kaiser Ausgerufenen wurden nun üblich. Die Ermordung des Claudius im Auftrag seiner Frau Agrippina, um deren Sohn NeroNero an die Macht zu bringen, wurde so ins Werk gesetzt, dass die Bekanntgabe von Claudius’ Tod und die Ausrufung Neros als des neuen Kaisers durch die Prätorianer in eins fielen. Letztere war wieder mit einer Geldzahlung verbunden. Dennoch wurden, auch nachdem die Initiative an die Soldaten übergegangen war, die Befugnisse des neuen Kaisers – nach seiner Ausrufung durch das Militär – in einem Senatsbeschluss festgelegt. Dieser folgte entsprechend römischer Rechtsauffassung weitestgehend den Senatsbeschlüssen für frühere Kaiser als Präzedenzfällen.
Die Bestimmung des neuen Kaisers wurde dadurch komplizierter, dass nicht nur der jeweilige Prinzeps, zuerst AugustusAugustus, Maßnahmen traf und durch den Senat treffen ließ, die ein Familienmitglied zum Nachfolger vor aller Augen aufbauten, sondern dass auch Frauen der julisch-claudischen Familie dies taten oder versuchten. Augustus’ Gattin Livia soll hierin die erste gewesen sein. Schließlich traten besondere Situationen im Übergang der Prinzipatsposition vom einen auf den anderen Inhaber ein; sie ergaben sich daraus, dass der Prinzeps seine Stellung bis zum Tod behielt, diese folglich erst durch sein Ableben verfügbar wurde. Wenn man mit dem derzeitigen Prinzeps, wie etwa mit CaligulaCaligula, unzufrieden war bzw. wenn man ihn durch einen anderen ersetzen wollte, dann konnte eine Nachfolgesituation nur herbeigeführt werden, indem jemand den derzeitigen Prinzeps ums Leben brachte oder dieser sich selbst. Ersteres geschah in der hier behandelten nicht langen Zeitspanne zwei oder sogar drei Mal (37 TiberiusTiberius durch Caligula(?), 41 Caligula infolge einer Verschwörung, 54 ClaudiusClaudius durch seine Frau Agrippina), letzteres einmal (68 NeroNero nach Abfall der Prätorianer und nach Erklärung zum Staatsfeind durch den Senat). So betrachtet, erwies sich der Prinzipat, indem er durch die Bedingungen seiner Vergabe Kontinuität gerade nicht garantierte, keineswegs als stabile Institution; dennoch etablierte er sich mit jedem neuen Kaiser mehr im römischen Staatswesen, und der Versuch, nach CaligulasCaligula Ermordung auf ihn zu verzichten, blieb Episode.
Der Prinzeps war Zentrum aller politischen und administrativen Entscheidungen. Einerseits regierte er zusammen mit dem Senat, andererseits mit seinem kleinen Ratgeberkreis (consilium principis), der keineswegs nur aus Senatoren bestand, und bald auch mit seinem Kabinett. Vieles ließ der Kaiser auf eigenen Vortrag oder auf Vortrag durch einen Beauftragten hin vom Senat beschließen. Darin lag der Keim dafür, dass der Senat zu einem Gremium des Abnickens absank. Versuche der Kaiser TiberiusTiberius und ClaudiusClaudius, das zu verhindern, waren zum Scheitern verurteilt. Nicht der Senat, nur der Kaiser verfügte über die zur Vorbereitung und Entscheidung reichspolitischer Angelegenheiten notwendigen Informationen. Nicht der Senat mit seinen jeweils einberaumten Sitzungen, nur der Kaiser war als Regierungsorgan ständig tätig und erreichbar. Der Kaiser hatte auch für Senatoren die meisten Ämter zu vergeben; also zeigte man sich ihm gegenüber willfährig. Tiberius war von solchem Verhalten tief betroffen; ändern hätte er es nur können, indem er auf seine Stellung verzichtet und dafür gesorgt hätte, die Einrichtung ‚Prinzipat‘ zu begraben. Gerade unter seiner Regierung vernichteten sich Senatoren gegenseitig durch Anschwärzen; beliebtes Mittel hierbei war der Vorwurf der Verletzung der kaiserlichen Majestät (crimen laesae maiestatis). Doch drückte vor allem der Ausbau der kaiserlichen Regierung den Senat, der von seiner republikanischen Vergangenheit her über keine wirkliche Exekutive verfügte, immer mehr an den Rand des politischen Geschehens. So hätte sich die Abschaffung des Senats angeboten; sie wurde indes zu keinem Zeitpunkt auch nur erwogen. Der Prinzeps bedurfte des Senats als politischer Bühne und der einzelnen Senatsmitglieder als Funktionäre in der Reichsverwaltung. Der einzelne Senator fuhr wiederum nicht schlecht mit dem Prinzeps, sofern er durch ihn ehrenvolle und einträgliche Verwaltungsposten erhielt und möglichst auch seine Söhne in eine vom Kaiser geförderte Karriere eintraten. Eine solche Karriere gipfelte nach wie vor im Konsulat. Dieser war allerdings nur noch eine Ehre ohne politische oder militärische Entscheidungsbefugnis; ihm folgte indes eine herausgehobene Verwaltungsstelle in RomRom (z.B. Aufsicht über die Wasserversorgung) oder eine Statthalterschaft in einer wichtigen Provinz, eventuell mehrere derartige Positionen nacheinander.
Das Fehlen einer staatlichen Exekutive in RomRom war einer der Strukturfehler der römischen Republik gewesen, sobald sie sich zu einem Reich mit Außenbesitzungen entwickelt hatte. Die für das Reich entscheidende Errungenschaft der beginnenden Kaiserzeit ist der Aufbau von Regierungs- und Verwaltungseinrichtungen, die im weiteren Verlauf des römischen Kaiserreiches ausgebaut und vervollständigt werden sollten. Dazu wurden einerseits neue Institutionen neben alte gesetzt, die an Fülle der Aufgaben bald die alten und weiterhin existierenden übertrafen, wie in der Finanzverwaltung der neu geschaffene fiscus Caesaris das überkommene aerarium Saturni
