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"Perspektive Jura" ist das Expertenbuch zum Einstieg in juristische Berufe im Öffentlichen Dienst, in Kanzleien und in Unternehmen. In zahlreichen Berufsbildern und Erfahrungsberichten stellen Autor:innen aus der Praxis interessante Tätigkeiten für leistungsstarke Jurist:innen vor. Auch die wichtigsten Fragen rund um Studienplanung, Bewerbung und Karriere werden beantwortet: Wie kann man bereits in Studium und Referendariat die Weichen für die spätere Karriere stellen? Wie laufen Bewerbungsverfahren in der Justiz, in Kanzleien oder in internationalen Organisationen ab? Ist ein Wechsel zwischen Wirtschaft und Staatsdienst jederzeit möglich, und was gilt es hierbei zu beachten? Das vorliegende Buch informiert umfassend über Karrierechancen für Jurist:innen und hilft bei der persönlichen Entscheidungsfindung.
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Seitenzahl: 485
Veröffentlichungsjahr: 2022
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Das Online-Stipendium und Karrierenetzwerk
Seit über 20 Jahren unterstützt e-fellows.net Studierende und Doktorand:innen mit einem Stipendium und bringt sie ihrem Traumjob näher. Mentoringprogramme, Karriereveranstaltungen sowie Angebote für Praktika und Einstiegsjobs bieten einen direkten Draht in die Wirtschaft und garantieren den mühelosen Karrierestart. Zudem sind e-fellows.net-Stipendiat:innen dank kostenfreier Abos von Zeitungen und Zeitschriften, Zugriff auf fachspezifische Datenbanken und Fachbücher frei Haus immer einen Schritt voraus. In der exklusiven Online-Community und bei regelmäßigen Treffen in zahlreichen Unistädten tauschen sich Studierende untereinander aus. Jetzt informieren: www.e-fellows.net/Stipendiat-werden
e-fellows.netwissen
Die Buchreihe von e-fellows.net
Mit dieser Buchreihe informiert e-fellows.net über attraktive Berufsbilder und interessante Weiterbildungen, darunter das LL.M.-Studium, Berufsperspektiven für Jurist:innen, MINT-Frauen und Informatiker:innen sowie die Tätigkeit in einer Unternehmensberatung, im Investment Banking oder im Asset Management. Die Bücher bieten wertvolle Expertentipps und einen fundierten Überblick über die jeweilige Branche. Persönliche Erfahrungsberichte und ausführliche Unternehmensporträts potenzieller Arbeitgeber helfen bei der eigenen Entscheidungsfindung. Weitere Informationen zu den einzelnen Titeln der Reihe e-fellows.net wissen finden Sie am Ende des Buches.
Entscheidungsfindung – Welcher Berufsweg passt zu mir?
Aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt für Jurist:innen
Juristische Berufe im Öffentlichen Dienst
Berufsbilder in der Justiz
Richter:in
Notar:in
Berufsbilder in Politik, Behörden und internationalen Organisationen
Bundesministerium der Justiz
Bundeskartellamt
Bundesnachrichtendienst
Internationale Tätigkeitsfelder für Jurist:innen
Supranationale Institutionen
Diplomatischer Dienst
Nichtregierungsorganisationen
Berufsbilder in Lehre und Forschung
Hochschulprofessur
Jurist:in in einer Forschungseinrichtung
Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei
Großkanzlei, Mittelstand oder Selbstständigkeit – Welcher Kanzleityp passt zu mir?
Rechtsgebiete in Wirtschaftskanzleien
Arbeitsrecht
Bank- und Finanzrecht
Datenschutzrecht
Energierecht
Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Immobilien- und Baurecht
Kartellrecht
Legal Tech
IT- und Datenschutz- und Medienrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
Steuerrecht
Unternehmensinterne Untersuchungen
Juristische Berufsbilder in Wirtschaft und Verbänden
Unternehmensjurist:in
Rechtsabteilung
Vertragsmanagement
Personalabteilung
Compliance
Jurist:in in Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Mit juristischem Hintergrund in die Unternehmensberatung
Bankjurist:in
Verbandsjurist:in
Jurist:in in einem Versicherungskonzern
Jurist:in im Verlagswesen
Mediation – clevere Konfliktlösung mit Perspektive
Die Weichen stellen – Studienplanung für die spätere Karriere
Schwerpunktsetzung im Studium
Die Bedeutung der Studienleistungen
Praktische Arbeitserfahrung
Fremdsprachen
Wirtschaftswissenschaftliches Zusatzwissen
Schlüsselqualifikationen
Stipendien
Wie Sie als Mitglied von e-fellows.net Ihre Karriere voranbringen
Wie Sie als e-fellows.net-Stipendiat Ihren Kommilitonen voraus sind
Das Referendariat
Gestaltung der Referendariatsstationen
Sonderfall Verwaltungsstation Speyer
Planung von Auslandsstationen
Sonderurlaub für Zusatzqualifikationen
Weiterbildung und zusätzliche Abschlüsse
Promotion
LL.M., MBA und Co. – Aufbaustudiengänge für Jurist:innen
Internationale Rechtsanwaltszulassung
Fachanwalt/Fachanwältin
Wirtschaftsprüfer:in
Steuerberater:in
Mediator:in
Karrierewege für Jurist:innen
Karrierewege in der Justiz
Einstieg und Aufstieg in Wirtschaftskanzleien
Wechsel zwischen Wirtschaft und Staatsdienst
Von der Wirtschaftskanzlei in die Wirtschaft
Vorbereitung auf die Bewerbung
Tipps für die Bewerbung
Die Bewerbungsunterlagen
Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch
Musterdokumente
Bewerbung bei internationalen Organisationen
Clifford Chance
CMS Deutschland
DLA Piper UK LLP
Gibson, Dunn & Crutcher LLP
Gleiss Lutz
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Hengeler Mueller
Heuking Kühn Lüer Wojtek
Hogan Lovells International LLP
Kirkland & Ellis International LLP
Linklaters LLP
Milbank LLP
Noerr LLP
Shearman & Sterling LLP
Sidley Austin (CE) LLP
SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
White & Case LLP
YPOG
Das Jurastudium ist nicht gerade einfach – viele verschiedene Rechtsgebiete und jede Menge an rechtlichen Fragestellungen wollen betrachtet werden. Wer schließlich beide Examina erfolgreich abgeschlossen hat, kann stolz auf sich sein. Danach steht man vor der wichtigen Frage: Wohin soll der Karriereweg führen? Die Auswahl an Möglichkeiten ist groß: von der Karriere in der Wirtschaftskanzlei über die Beamtenlaufbahn oder eine Tätigkeit in Lehre und Forschung bis hin zur Selbstständigkeit.
Um den richtigen Weg für sich zu finden, sollte man bereits während des Studiums über die eigenen Wünsche und Fähigkeiten nachdenken: In welchen Fachgebieten liegen meine Stärken und Interessen? Will ich später eher beratend oder selbst entscheidend tätig sein? Wie viel will ich verdienen? Sind mir Prestige und Ansehen wichtig? Und wie sieht es mit der Work-Life-Balance aus?
Perspektive Jura gibt Studierenden der Rechtswissenschaften einen umfassenden Branchenüberblick und stellt Berufsbilder im Öffentlichen Dienst, in Wirtschaftskanzleien, Verbänden und Unternehmen vor. Dazu geben wir wertvolle Hinweise zu Studienplanung, Referendariat und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie zur Bewerbung und zum Karriereverlauf.
Einen Einblick in den beruflichen Werdegang und Arbeitsalltag erfolgreicher Juristinnen und Juristen geben zahlreiche Erfahrungsberichte und Fallstudien. Abschließend stellen Kanzleien und Unternehmen ihre Einstiegsmöglichkeiten vor.
Wer zusätzlich persönliche Kontakte zu renommierten Sozietäten knüpfen möchte, kann das bei der Veranstaltung e-fellows.net Perspektive Wirtschaftskanzlei tun. Weitere Informationen erhalten Sie online unter www.e-fellows.net/law.
Sehr gute Studierende, Referendare und Doktorand:innen der Rechtswissenschaften können sich zudem für das e-fellows.net-Stipendium bewerben, das zahlreiche Extras für Juristen bereithält. Mehr Informationen finden Sie in der Buchmitte unter e-fellows.net – das Online-Stipendium sowie online unter www.e-fellows.net/Stipendiat-werden.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Bernhard Güntner
e-fellows.net
Nicole Beyersdorfer, LL.M., Jahrgang 1981, ist Legal Counsel bei Allianz Automotive in München. Nach dem Studium in München und Würzburg arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Freshfields Bruckhaus Deringer und absolvierte einen LL.M. am King’s College. Insgesamt sieben Jahre war sie als Rechtsanwältin im Bereich Banking/Finance bei Latham & Watkins LLP und Gütt Olk Feldhaus tätig.
Matthias Miguel Braun, LL.M., ist stellvertretender Referatsleiter im Referat für Allgemeine Personalangelegenheiten im Auswärtigen Amt. Davor in der Politischen Abteilung, der Zentralabteilung, an der Botschaft Bogotá und der deutschen NATO-Vertretung in Brüssel. Er studierte Jura, Politikwissenschaft, Osteuropastudien und Baltistik in Greifswald, Riga und Berlin. Referendariat u. a. in Luxemburg und Taschkent.
Melanie Budassis, Jahrgang 1975, ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei der Vierhaus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sie absolvierte eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten sowie ein Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Von 2006 bis Juni 2016 war sie im Bereich Tax der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.
Melanie Buhtz, Licence en Droit, Jahrgang 1976, ist Juristin bei der Allianz Lebensversicherungs-AG. Nach dem Studium in Potsdam, Paris, Freiburg und Montreal folgte im März 2003 der Eintritt in die Allianz Versicherungs-AG im Bereich Vertrieb mit anschließendem Wechsel zur Allianz Lebensversicherungs-AG in den Bereich Lebensversicherungen.
Clara Burkard ist seit 2021 für das Bundesministerium der Justiz in Referat ZA1 (Personal höherer Dienst) tätig. Nach dem Jura- und dem LL.M.-Studium in Potsdam und Leiden und dem Referendariat in Berlin mit Stationen im Bundesministerium für Umwelt und dem Auswärtigen Amt war sie Anwältin in einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Berlin.
Philipp Dawirs, Dr. iur., LL.M., Jahrgang 1984, ist Rechtsanwalt bei GSK Stockmann in München im Immobilienwirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Hospitality. Nach dem Studium in Münster, Bielefeld und Rom promovierte er und erwarb einen LL.M. im Real Estate Law in Münster. Seine Referendariatsstationen führten ihn nach Düsseldorf, Guangzhou und New York City.
Marc Engelhart, Dr. iur., Jahrgang 1976, ist Forschungsgruppenleiter und Leiter des Bereichs Wirtschaftsstrafrecht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Zuvor war er bis Ende 2011 als Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz in Stuttgart tätig. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er in Freiburg und Edinburgh.
Jana Fischer, LL.M., Rechtsanwältin und Steuerberaterin, ist als Partnerin bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Steuerstreitverfahren und Steuergestaltungsberatung, auch grenzüberschreitend.
Klaus Foitzick, Jahrgang 1965, ist Rechtsanwalt, Prüfstellenleiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), zertifizierter Datenschutzauditor (DSZ) und Gründer der Consultingfirma activeMind AG sowie der Kanzlei activeMind.legal. Seit 1999 berät, schult und prüft er Unternehmen und Behörden aus aller Welt zum Datenschutzrecht und zur Informationssicherheit.
Christiane Freytag, Dr. iur., Maître en Droit, Counsel der Sozietät Gleiss Lutz, ist im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts im Stuttgarter Büro tätig. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen im Vergaberecht, einschließlich der Beratung zu Public Private Partnerships und zur Privatisierung öffentlicher Unternehmen, sowie im Umwelt- und Gesundheitsrecht.
Robert Germund, Dr. iur., war Partner einer auf Wirtschafts- und Baumediation sowie Nachfolgeberatung ausgerichteten Gesellschaft in Düsseldorf und ist nun Managing Partner der Konfliktmanagementkanzlei DR. GERMUND sowie Geschäftsführer einer Kammer. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind außergerichtliche Konfliktlösung, Wirtschafts- und Baumediation, Coaching und Unternehmensberatung.
Veris-Pascal Heintz, LL.M., Jahrgang 1987, ist selbstständiger Rechtsanwalt und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte der Universität des Saarlandes beschäftigt. Nach dem Referendariat mit Wahlstation beim Bundesverfassungsgericht absolvierte er einen LL.M. am Europa-Institut der Universität des Saarlandes.
Thomas Hollenhorst, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Gründungspartner von Watson Farley & Williams LLP, Hamburg. Er leitet seit über zehn Jahren die Project & Structured Finance Group in Deutschland und berät Banken und Investoren bei Finanztransaktionen und allen sonstigen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Kathrin Huber, M.Jur. (Oxford), Richterin am Oberlandesgericht und hauptamtliche Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare. Nach dem Studium in Regensburg, Aberdeen und Oxford war sie mehrere Jahre lang als Staatsanwältin und Richterin am Landgericht in München tätig.
Oliver Michael Hübner, Dr. iur., LL.M. (Edinburgh), ist Rechtsanwalt und Gründungspartner bei Disput Hübner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Daneben ist er Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Außerdem veröffentlicht er regelmäßig in Fachzeitschriften Beiträge zu Themen des Immobilienwirtschaftsrechts und des öffentlichen Baurechts.
Ulrich Hüttenbach, Jahrgang 1954, Volljurist, ist Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Leiter der Abteilung Verwaltung und Verbandsorganisation. Der Berufseinstieg in die Verbandswelt erfolgte 1983 über das Geschäftsführungsnachwuchs-Programm der BDA.
Markus Kaulartz, Dr. iur., Jahrgang 1985, ist Rechtsanwalt im Münchener Büro der Sozietät CMS Hasche Sigle. Er berät deutsche und internationale Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle sowie in Fragen des IT-, Datenschutz- und Medienrechts. Daneben ist er Herausgeber der Handbücher Smart Contracts und Artificial Intelligence im Beck-Verlag.
Lutz Kniprath, Dr. iur., M.A., Jahrgang 1967, ist Gründungspartner von Kniprath Lopez Attorneys for Complex Disputes, Berlin und Barcelona. Nach dem Jura- und Sinologiestudium war er von 2000 bis 2006 Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. Von 2006 bis 2010 arbeitete er in der Zentralabteilung Recht der Robert Bosch GmbH und seither wieder als Anwalt.
Ditmar Königsfeld, Jahrgang 1956, leitet das Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO).
Ina M. Küchler, Jahrgang 1975, Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und Certified Public Accountant, ist Geschäftsführerin der Dr. Hilmar Noack GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Nico Kuhlmann ist Senior Associate bei Hogan Lovells in Hamburg in der IPMT-Praxisgruppe und berät vor allem führende Unternehmen aus dem Technologiebereich.
Philipe Kutschke, Dr. iur., ist Rechtsanwalt und Partner bei Bardehle Pagenberg. Beratung, Prozessführung, Vertragsgestaltung in Marken-, Urheber- sowie Design- und Wettbewerbssachen. Er ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsmediator (MuCDR), Lehrbeauftragter an der TU München und Autor von Fachbeiträgen.
Marius Mann, Dr. iur., MBA, M.Jur. (Oxford), ist Rechtsanwalt und Partner bei LUTZ | ABEL. Er leitet die Praxisgruppe Commercial und vertritt Mandanten aus dem In- und Ausland vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Seine Schwerpunkte liegen im Vertrags-, Vertriebs-, Handels-, Logistik- und Transport sowie Produkthaftungsrecht.
Simon C. Manner, Dr. iur., Jahrgang 1976, ist ein auf Konfliktlösung und Prozessführung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten spezialisierter Rechtsanwalt und Gründungspartner von MANNER SPANGENBERG. Er berät und vertritt Mandanten in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten sowie in komplexen Vertragsverhandlungen. Zudem ist er regelmäßig als Schiedsrichter tätig.
Arnd Meier, Jahrgang 1965, Rechtsanwalt, ist nach Stationen in der Rechtsabteilung und in der Unternehmensstrategie Leiter des Vertragsmanagements Einkauf bei BMW. Vor seinem Wechsel in die Wirtschaft hat Arnd Meier in einer großen Anwaltskanzlei gearbeitet.
Lars Mohnke, Dr. iur., Jahrgang 1976, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist Partner bei Hogan Lovells in München. Er begleitet Akquisitionen und Restrukturierungen von Unternehmen, berät und vertritt seine Mandanten in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten und unterstützt sie bei der Gestaltung von Individual- und Kollektivvereinbarungen.
Gundula Müller-Frank, Jahrgang 1978, ist Leiterin des Programmbereichs Gesellschaftsrecht beim Verlag Dr. Otto Schmidt in Köln. Sie studierte Rechtswissenschaften in Augsburg und arbeitete zunächst als Rechtsanwältin. Seit 2009 ist sie im Verlagswesen tätig.
Tilman Müller-Stoy, Prof.,Dr. iur., ist Rechtsanwalt und Partner bei Bardehle Pagenberg. Beratung, Prozessführung, Vertragsgestaltung in Patent- und Wettbewerbssachen mit technischem Bezug. Er ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsmediator (MuCDR), Dozent für die Referendarausbildung am OLG München sowie Lehrbeauftragter an der TU München.
Damian Wolfgang Najdecki, Dr. iur., Jahrgang 1978, ist Notar in München. Er studierte und promovierte an der juristischen Fakultät der Universität Regensburg. Neben dem Notaramt ist er als Dozent im Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht sowie als Autor im Bereich Erbrecht tätig.
Julius Neuberger, Dr., LL.M., Jahrgang 1977, ist Managing Director bei einem Single Family Office. Nach dem Studium folgten eine Promotion am MPI und ein LL.M. am Institute for Law and Finance. Nach dem Referendariat mit Auslandsstation in New York war er drei Jahre als Rechtsanwalt bei Latham & Watkins LLP in den Bereichen Finance und Private Equity tätig.
Sabine Otte-Gräbener, Prof. Dr. iur., LL.M. (Bristol), Jahrgang 1979, ist seit 2015 Professorin für Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Hochschule Düsseldorf. Zuvor war sie über sieben Jahre Rechtsanwältin in international tätigen großen Wirtschaftskanzleien. Seit 2020 ist sie Of Counsel in der Sozietät Berner Fleck Wettich, Düsseldorf.
Christoph Poweleit, Jahrgang 1978, ist Rechtsanwalt und Syndikus bei der Commerzbank AG, Group Legal in Frankfurt am Main. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Rechtswissenschaften und Europäisches Recht an der Universität Würzburg. Das Referendariat absolvierte er in Limburg, Darmstadt, Frankfurt am Main und New York.
Christian Reichel, Dr. iur., Jahrgang 1965, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist als Partner bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbB tätig. Daneben ist er Lehrbeauftragter an der Georg-August-Universität Göttingen sowie der Bucerius Law School Hamburg.
Stefan Reitemeyer, MLE, Jahrgang 1982, ist Associate in Frankfurt am Main.
Yves Rieger, LL.M., ist Project Manager bei Roland Berger. Er ist Fulbright Alumni und studierte Wirtschaftsrecht in Mannheim, New York, Pforzheim und Karlstad. Er ist Mitglied des Expert Team „Organization, People & Transformation“ innerhalb des Competence Center „Restructuring, Performance, Transformation & Transaction“.
Jörg Risse, Dr. iur., LL.M. (Berkeley), Jahrgang 1967, ist Partner bei Baker McKenzie, wo er Streitigkeiten aus großen Infrastrukturprojekten und Unternehmenskäufen betreut. Daneben ist er oft als Schiedsrichter und Mediator tätig. Er ist Professor an der Universität Mannheim, Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin und schriftleitender Herausgeber der SchiedsVZ – German Arbitration Journal.
Matthias Scheifele, Dr. iur., Jahrgang 1974, ist Partner im Bereich Steuerrecht bei Hengeler Mueller in München. Er berät vor allem in M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen von Unternehmen sowie Finanzierungstransaktionen.
Thomas Schürrle, Dr. iur., Jahrgang 1956, ist Managing Partner bei Debevoise & Plimpton LLP in Frankfurt am Main. Als Mitglied der International Corporate and Defense Practice verfügt er über umfangreiche Erfahrungen bei unternehmensinternen Untersuchungen. Zudem ist er auf den Gebieten M&A, Private Equity und International Dispute Resolution tätig.
Jan Erik Spangenberg ist ein auf Konfliktlösung und Prozessführung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten spezialisierter Rechtsanwalt und Gründungspartner von MANNER SPANGENBERG. Er berät und vertritt Unternehmen, Personen und Staaten bei Streitigkeiten sowie bei Auslandsinvestitionen und völkerrechtlichen Fragen. Er ist als Parteivertreter sowie Schiedsrichter in internationalen Verfahren tätig.
Florian Stork, Dr. iur., LL.M. oec., Syndikusrechtsanwalt, Head of Legal REW bei der Linde Group sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius (München). Er leitet die Rechtsabteilung der Linde Gases Division in Deutschland, der Schweiz, Frankreich, Benelux, Spanien und Portugal. Bis 2011 arbeitete er bei Linklaters LLP als Rechtsanwalt im Fachbereich Competition/Antitrust.
Britta Süßmann, Jahrgang 1982, war Rechtsanwältin bei Hengeler Mueller in Frankfurt am Main im Bereich Steuerrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die steuerrechtliche Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen sowie die Beratung im Unternehmens- und Investmentsteuerrecht. Seit Juni 2021 ist sie Family Officer bei der FERI Gruppe.
Stefan Tüngler, Dr. iur., Jahrgang 1972, ist Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. Er gehört der Sozietät seit 2001 an (seit 2007 als Counsel) und arbeitet vom Standort Düsseldorf aus in den Bereichen Konfliktlösung und Kartellrecht. Sein Praxisfokus liegt im Energierecht und hier vor allem im Vertrags- und Regulierungsrecht.
Vivien Vacha, Jahrgang 1985, ist Rechtsanwältin im Bereich des Energierechts. Nach beruflichen Stationen bei Linklaters und bei Watson Farley & Williams arbeitet sie bei Baker McKenzie im Bereich Energy & Infrastructure. Sie ist Mit-Autorin eines Buches zur Einführung in das Energierecht.
Christian Vogel, Dr. iur., LL.M., Jahrgang 1977, ist Partner bei Clifford Chance in Düsseldorf. Er berät deutsche und ausländische Mandanten im Übernahmerecht, bei Unternehmenskäufen, Joint Ventures und Umstrukturierungen. Daneben ist er Lehrbeauftragter an der LMU München sowie der Universität Münster zum Thema Joint Ventures und Hauptversammlungen.
Daniel Voigt, Dr. iur., MBA (Durham), Jahrgang 1977, ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main. Er studierte in Berlin, Düsseldorf und Durham. Er war Stipendiat des Evangelischen Studienwerks Villigst und ist Autor verschiedener Fachbeiträge.
Olaf Weber, Dr. iur., LL.M. (Edinburgh), ist Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken. Zuvor war er Mitarbeiter an den Universitäten Heidelberg und Edinburgh, Anwalt bei Gleiss Lutz und nationaler Experte im juristischen Dienst der EU-Kommission.
Kay Weidner, Jahrgang 1971, Volljurist, ist Pressesprecher im Bundeskartellamt. Er absolvierte sein Studium in Freiburg und Toulouse und ist nach einigen Jahren Anwaltstätigkeit in Frankfurt am Main und Athen seit 2003 im Bundeskartellamt tätig.
Christoph Wittekindt, Dr. iur., Jahrgang 1966, ist Rechtsanwalt und war langjähriger Leiter von Legal People, einer juristischen Unternehmensberatung mit Büros im In- und Ausland. Nach seinem Studium in Augsburg, Genf, München und Berlin war er u. a. beim Verlag C. H. Beck mit dem Auf- und Ausbau des Online-Dienstes beck-online betraut.
Joachim Ziegler, Dr. iur., LL.M., Licence en Droit, Jahrgang 1974, ist im Bereich Marktmanagement der AZ Deutschland tätig. Nach Studium und Promotion begann er 2005 als Assistent des Holding-Vorstands für Growth Markets und bekleidete von 2007 bis 2016 verschiedene Führungs- und Managementfunktionen im operativen Vertrieb der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG sowie in der Allianz SE.
von Dr. Lutz Kniprath
Die Entscheidung für einen Berufsweg ist hochpersönlich. Ratschläge helfen hier allenfalls zufällig. Denkanstöße können jedoch einen sinnvollen Beitrag zur Entscheidungsfindung vor der Berufswahl leisten. Daher sollen hier Fragen gestellt und erläutert werden, mit denen sich jede Juristin und jeder Jurist im Laufe der Karriere auseinandersetzen wird. Früh gestellt, vorläufig beantwortet und danach immer wieder durchdacht, können sie helfen, überraschende Unzufriedenheit zu vermeiden.
„Welcher Berufsweg passt zu mir?“ fragt nach den eigenen Vorlieben und Grenzen, nicht nach den Anforderungen der Arbeitgeber. Das ist so gewollt. Schließlich muss jeder selbst mit seinem Beruf zufrieden sein und einen langen Zeitabschnitt über mit ihm leben. Die Beschränkungen des Arbeitsmarkts und der eigenen Qualifikationen sollten erst in einem zweiten Schritt herausfiltern, was derzeit nicht geht. Denn vielleicht ist es ja doch oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich, etwa nach einem Anlauf über eine andere Stelle.
Die Mehrzahl der Stellen zum Berufseinstieg fordern heute einen hohen Einsatz. Sie werden zu einem wesentlichen Teil des Lebens. Kann eine Stelle die individuellen Grundbedürfnisse von Berufstätigen nicht befriedigen oder gehen ihnen wesentliche Bedingungen der Stelle gegen den Strich, dann ist ihre Lebensqualität ernsthaft beeinträchtigt. Daher vorweg die Frage nach dem eigenen Wesen. Dies betrifft zum einen den Stellenwert des Berufs im Verhältnis zum privaten Leben. Manche Stellen fordern einen Zeitaufwand und eine Hingabe, die das Privatleben zum Randereignis degradieren. Familie, Freunde, Sport oder Theaterbesuche finden häufig nur sporadisch und kurzfristig auf Zuruf statt. Die Frage bezieht sich des Weiteren auf Einkommen und Prestige. Die Verdienstmöglichkeiten unterscheiden sich schon bei Einsteiger:innen drastisch. Freilich hat das Geld seinen Preis. Bedeutende Arbeitgeber auf der Visitenkarte verhelfen schon am Berufsanfang zu Ansehen. Dem entspricht eine Erwartungshaltung, die den Berufstätigen besonderen Druck im Alltag beschert. Und schließlich betrifft dies die Bereitschaft zu Ortswechseln, im Land und über Grenzen hinweg. Das ist in frühen Jahren zumeist leichter als später, wenn Haushalt und Kinder immer wieder umgepflanzt werden müssten. „Wer bin ich?“ – Wer kann das zuverlässig beantworten? Der Mensch ändert sich und lernt sich erst mit den Jahren und Jahrzehnten selbst kennen. Doch die eigenen Grenzen zu erforschen und zu respektieren und sich selbst problembewusst zu beobachten, mag die Einschätzung einzelner Stellenanforderungen erleichtern.
Die juristische Ausbildung qualifiziert zu einer bunten Palette juristischer Tätigkeiten, aber sie lehrt auch Fähigkeiten wie strukturiertes Denken und legt damit ein solides Fundament für allerlei andere Berufsfelder. Manche Stellen außerhalb der juristischen Sphäre setzen eine Zusatzausbildung, etwa in BWL, voraus. Bei anderen sorgt der Arbeitgeber für die erforderliche Weiterbildung – und sei es durch Training-on-the-Job. Beispiele sind einige Unternehmensberatungen, die Absolvent:innen aus einem breiten Spektrum von Fachrichtungen einstellen oder Abteilungen von Unternehmen, z. B. für Personal oder Controlling.
Das Recht ist grundsätzlich national; jeder Staat hat seine eigene Rechtsordnung. Daher ziehen Juristinnen und Juristen weniger leicht über die Grenze als Ärzt:innen oder Kaufleute. Dennoch kann die Kenntnis ausländischer Rechtsordnungen oder transnationaler Rechtsnormen und Usancen die juristische Arbeit außerhalb Deutschlands ermöglichen. Hierzu zählen etwa das Völkerrecht, das EU-Recht und Bereiche des internationalen Wirtschaftsrechts, einschließlich der Schiedsgerichtsbarkeit. Zudem können auch Lehrtätigkeiten, etwa zum deutschen Recht, Gelegenheit zu langfristigen Auslandsaufenthalten bieten.
Wie international die Berufstätigkeit werden kann, hängt zum einen von den entsprechenden Qualifikationen ab, die man zum Einstieg mitbringt, und zum anderen vom individuellen Lebensentwurf. Eine grenzüberschreitende Berufstätigkeit bedeutet zugleich einen gesteigerten Zeitaufwand unterwegs und gegebenenfalls gesundheitliche Belastung, etwa durch häufige Wechsel von Zeit- und Klimazonen.
Dieses Buch legt einen Schwerpunkt auf Tätigkeitsfelder im klassischen Wirtschaftsrecht. In diesem Bereich arbeiten nicht nur Anwält:innen, sondern auch manche Richter:innen, Staatsanwält:innen und Verwaltungsbeamt:innen. Die Optionen an juristischen Tätigkeiten sind damit aber bei Weitem noch nicht erschöpft. Die Spanne reicht vom Familien- und Erbrecht bis hinüber zur Rechtsphilosophie. Auch Rechtsgebiete, die einen hohen Grad an Spezialisierung fordern, haben ihren besonderen Reiz, etwa das Kunst- oder das Tierrecht. Die Spezialisierung von Jurist:innen ist häufig genug das Ergebnis von sonderbaren Zufällen und Gelegenheiten, wenn auch eine persönliche Prädisposition die Zufälle wahrscheinlicher machen kann. Und manche Spezialgebiete erfordern ein Mindestmaß an Leidenschaft für ihre Materie.
Mit der Größe der Organisation nehmen gewöhnlich die Hierarchien und die Regelungsdichte zu. Dies gilt für Unternehmen wie Kanzleien ebenso wie für Verbände. Behörden sind üblicherweise hierarchisch strukturiert und strengen Regeln unterworfen. Eine feste Struktur bietet im Grundsatz Sicherheit und Vorhersehbarkeit. Doch nicht jeder wird darin dauerhaft glücklich. Denn die Sicherheit kann zulasten der Freiheit gehen. Und die Vorhersehbarkeit mag Flexibilität und Spontaneität einschränken. Auch die Zunft der Wirtschaftsanwält:innen lebt in Teilen längst nicht mehr nach dem Ideal des freien Berufs, sondern arbeitet in Law Firms nach angloamerikanischem Muster entweder angestellt oder als Partner:in. Und selbst die Partnerschaft bietet nicht die Freiheit der Einzelanwält:innen alter Schule, sondern bedeutet nicht selten die Unterwerfung unter Mehrheitsentscheidungen und den Zwang zu hoher Profitabilität.
Jurist:innen müssen beraten, entscheiden und streiten können. Doch jede Tätigkeit setzt andere Akzente. Während M&A-Anwält:innen schwerpunktmäßig strukturieren, entwerfen, beraten und verhandeln und Richter:innen vor allem analysieren, ausgeglichen vermitteln und entscheiden, sind Prozessanwält:innen am meisten gefordert im Analysieren, Entwerfen von Strategien und im streitigen Auseinandersetzen, aber auch bei der Förderung einer günstigen Einigung. Richter:innen nehmen einen neutralen Standpunkt ein, während Rechtsanwält:innen die Interessen des eigenen Mandanten besonders nahe sind. Diese Aspekte erscheinen vor dem Berufseinstieg als eher zweitrangig. Im Alltag jedoch kann es belastend werden, wenn die eigene Persönlichkeit anders gestrickt ist.
Manche der oben angesprochenen Überlegungen können schon früh – bereits im Studium – zu wichtigen Weichenstellungen führen, etwa die zur Internationalität. Denn dann ist noch hinreichend Zeit zum Erlernen von weiteren Fremdsprachen oder zum Verbessern der vorhandenen Kenntnisse. Auch ein Auslandsjahr, gegebenenfalls mit Abschluss, kann dann noch untergebracht werden. Und es lassen sich noch die Voraussetzungen für eine möglichst gute Examensnote schaffen. Dafür müssen häufig genug andere Interessen hintangestellt werden. Ihnen kann hingegen mehr Raum gewährt werden, wenn die angestrebte Richtung keinen herausragenden Abschluss erfordert. Einige Aspekte der Frage „Was will ich?“ können erst zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend beantwortet werden, etwa im Referendariat oder sogar erst in einer frühen Berufsphase. Andere Einsichten werden im Laufe vertiefter Erfahrungen allmählich herankeimen, sich ganz individuell zu Wort melden oder von Zufällen abhängen. Glücklicherweise lassen sich manche Entscheidungen im Laufe des Berufslebens noch korrigieren. Schließlich aber kann sich der Mensch – in einem gewissen Rahmen – auch seinem Beruf anpassen.
Wichtig erscheint eine beständige Beobachtung der eigenen Fähigkeiten und Grenzen, sowohl bezogen auf einzelne juristische Tätigkeitsfelder als auch auf Arbeitsstile und Lebensentwürfe.
von Dr. Christoph Wittekindt
Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den juristischen Arbeitsmarkt, der zunehmende Einsatz von Legal-Tech-Instrumenten, virtuelle Konferenzen und das Arbeiten vom Homeoffice aus – das sind die Themen, die Jurist:innen dieses Jahr umtreiben. Wie also entwickelt sich der Markt, und wo stehe ich?
Der juristische Arbeitsmarkt in Deutschland ist dieses Jahr kräftig durcheinandergewirbelt worden. Die Nachfrage nach Jurist:innen, sei es für Kanzleien, aber auch für Unternehmen, Verbände oder den Öffentlichen Dienst, ist infolge der Corona-Krise zwischenzeitlich stark zurückgegangen, was sich auch in der reduzierten Zahl der Stellenangebote zeigte. Auch wenn der Motor jetzt wieder brummt, ist es noch zu früh, die mittel- und langfristigen Folgen für den juristischen Arbeitsmarkt abzuschätzen. Daher rücken dieses Jahr unabhängig von der weiteren konjunkturellen Entwicklung einige grundsätzliche Trends ins Blickfeld: Zum einen der allgemeine Trend, Stellen verstärkt befristet auszuschreiben, sogenannte Projekt- oder Interimsjurist:innen – also auf Zeit mit speziellen Aufgaben in Kanzlei, Rechts- oder Personalabteilung zu betreuen und durch den Einsatz von Legal Technology juristische Arbeitsabläufe zu unterstützen und letztlich zu beschleunigen. Das eröffnet gerade für Diplomjurist:innen vielfältige neue Arbeitsfelder. Es müssen also nicht immer Volljurist:innen sein. Zum anderen gilt aber nach wie vor auch: Die jährliche Anzahl der frischgebackenen Volljurist:innen liegt seit Jahren konstant bei ca 7.500 (bundesweit), von denen wiederum nur ein kleiner Teil das Zweiten Staatsexamens mit der begehrten Note „vollbefriedigend“ oder besser abschließt. Das Dilemma: Kanzleien jeglichen Zuschnitts und jeglicher Größe, die dabei zunehmend in Konkurrenz zu Justiz und öffentlicher Verwaltung, aber auch zu den Rechtsabteilungen der großen, internationalen Unternehmen stehen, brauchen jedes Jahr eine gewisse Anzahl dieser hoch Qualifizierten, finden sie aber oft nicht. Daher jagt Kanzlei A gerne Kanzlei B nicht nur einzelne Anwältinnen und Anwälte, sondern gleich ganze Teams ab: Teamleiter:innen bringen den Umsatz mit, die Associates sind die willigen Helfer:innen, die man sich gerne mit einkauft. Boutiquen und kleinere Kanzleien fischen verstärkt im Becken der Großkanzleien und können so manche interessante Kandidat:innen für sich gewinnen. In der Regel sind in den Boutiquen oder kleineren Kanzleien die Anforderungen an die Kandidat:innen, insbesondere bezüglich der Examensnoten, geringer. Aber auch hier sind derzeit vor allem Anwält:innen mit erster Berufserfahrung und gewisser Expertise gefragt. Gesucht wird nach wie vor querbeet über alle Rechtsgebiete hinweg. Querschnittsbereiche wie z. B. Litigation, aber auch Compliance- und Datenschutz-Themen, spielen eine immer größere Rolle, vorausgesetzt, man hat die nötige Manpower. Neben Kanzleien und Unternehmen suchen derzeit verstärkt Justiz, öffentlicher Verwaltung, aber auch Verbände; hier macht sich bereits die Pensionierungswelle der Babyboomer bemerkbar. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren noch weiter verstärken. Die Justiz hat dabei allen Unkenrufen zum Trotz noch die geringsten Probleme, da derzeit insbesondere der weibliche Nachwuchs auf die offenen Stellen drängt. Und ein weiterer Trend macht sich verstärkt bemerkbar: Im Zeitalter von Internet und Social Media gelangen viele offene Positionen gar nicht mehr auf den Markt. Unternehmen wie Kanzleien versuchen verstärkt, potenzielle Kandidat:innen über diverse Karriereportale direkt anzusprechen, oder veranstalten aufwändige Recruitungwochenenenden, um bereits Studierende und Referendar:innen frühzeitig für sich zu interessieren. Der persönliche Kontakt, das individuelle Gespräch, das Praktikum oder die Wahlstation im Referendariat sind nach wie vor Trumpf und oft Eintrittskarte für den erfolgreichen Start.
Die hier skizzierten Entwicklungen spiegeln sich auch in den Gehältern wider. Betrachtet man zunächst die Kanzleien, so sind die Gehaltsunterschiede riesig: Steigen frischgebackene Anwält:innen heute bei kleineren Kanzleien oft mit einem Jahres-Bruttogehalt von 40.000 bis 60.000 Euro ein, so sind es in den Top-50-Kanzleien in der Regel 75.000 bis 140.000 Euro fix, ggf. zuzüglich Kanzleibonus. In diesen Kanzleien sind 16 Punkte in der Summe beider Examina, ein Doktortitel und/oder ein im Ausland erworbener LL.M. samt entsprechender Fremdsprachenkenntnisse nach wie vor Conditio sine qua non. Generell gilt: je besser die Noten, desto höher das (Einstiegs-)Gehalt. Und: Die angloamerikanischen Kanzleien stehen bei den Gehältern nach wie vor an der Spitze. Bei den Boutiquen liegen die Einstiegsgehälter in der Regel zwischen 60.000 und 75.000 Euro, meist ohne irgendwelche Boni, wobei es hier je nach Stadt und Region große Unterschiede gibt. Die Gehaltsspreizung ist in den letzten Jahren größer geworden, ein Ende dieses Trends ist derzeit nicht absehbar. Allerdings sind die Ansprüche auf beiden Seiten gewachsen. In Unternehmen hängt das Einstiegsgehalt entscheidend von der Größe und von der Branche ab: DAX-Unternehmen mit größeren Rechtsabteilungen wie Siemens oder BMW zahlen derzeit je nach Zusatzqualifikation 85.000 bis 102.000 Euro – zweimal „vb“, Dr. iur. oder LL.M. sind auch hier fast immer obligatorisch. Bei Mittelständlern, wo die Rechtsabteilung nur aus ein bis drei Jurist:innen besteht, muss man sich oft mit 50.000 bis 60.000 Euro zufriedengeben. Im Bereich Banken und Versicherungen, Technologie, Pharma und Chemie sind die Einstiegsgehälter höher als in den Bereichen IT, Telekommunikation oder im Medienbereich. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass Unternehmen ihren Mitarbeitenden oft zusätzliche (Sozial-)Leistungen offerieren, welche neben einer Regelarbeitszeit von 40 Wochenstunden für manche den Ausschlag geben. Aber auch Unternehmen können sich dem „War for Talents“ nicht entziehen, was dazu geführt hat, dass die Einstiegsgehälter in den letzten Jahren deutlich angehoben wurden.
Noch viel spannender ist aber die Frage, wie sich die Gehälter im Laufe der Jahre entwickeln. Bei Kanzleien hat sich nicht viel geändert: Während die Gehälter in den Top-20-Kanzleien im zweiten bis sechsten Berufsjahr in der Regel stufenweise steigen, gibt es in Boutiquen oder kleineren Kanzleien solche Entwicklungen meist nicht. Gleiches gilt übrigens auch für die Rechtsabteilungen von Unternehmen, bei denen im Laufe der Jahre neben einem „Inflationsausgleich“ eine Bonuskomponente zum Gehalt hinzukommt. Dafür ist die Chance in den Boutiquen und kleineren Einheiten, einmal (Junior-)Partner:in zu werden, viel höher. Spätestens nach sechs oder sieben Jahren stellt sich aber auch in den größeren Kanzleien die Frage nach dem Schritt Richtung Partnerschaft. Die Gehälter dieser Senior, Principal oder Managing Associates liegen dann oft schon bei stolzen 150.000 bis 200.000 Euro, was in der Regel einen Bonus oder eine Umsatzbeteiligung beinhaltet. Danach gilt: Ob Junior, Salary bzw. Lockstep oder Equity Partner – es zählt allein der Umsatz. Und wer die Umsatzvorgaben verfehlt, fliegt eben auch mal wieder raus, wird sogar „de-equitised“. Leiter:innen von Rechtsabteilungen erreichen dagegen irgendwann eine Gehaltsobergrenze, die sie nur noch dann durchstoßen können, wenn sie zusätzliche Aufgaben übernehmen oder in den Vorstand wechseln. Der variable Gehaltsbestandteil liegt dann oft bei über 50 Prozent; Aktienoptionen und sogenannte Long Term Incentives stellen bei börsennotierten Unternehmen eine zusätzliche Gehaltskomponente dar.
Seit 2016 sind die Unternehmensjurist:innen („Syndici“) mit den Kanzleijurist:innen formal gleichgestellt. Es kam dadurch bisher nicht wieder zu einem stärkeren Wechsel aus den Kanzleien hinein in die Unternehmen, wie es früher einmal zu beobachten war. Zwar werden Unternehmen von Jurist:innen nach wie vor als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen; allerdings erfolgen derzeit die Wechsel eher innerhalb der Unternehmen und Kanzleien. Dies hat mehrere Gründe: Ein Quereinstieg in eine Kanzlei aus einem Unternehmen heraus ist oft schwierig, hier wird in der Regel von Wechselwilligen ein sogenannter transportabler Umsatz erwartet, den er mitbringen soll, aber oft nicht kann. Umgekehrt legen die Unternehmen immer öfter Wert auf Kandidat:innen, die bei einem Wechsel über „Inhouse“- oder Branchenerfahrung verfügen. Und: Nach wie vor ist die Arbeitsbelastung bei den Kanzleien sehr hoch, die meisten halten nach wie vor am Up-or-Out-Prinzip fest, und der Weg zur Partnerschaft ist oftmals wenig transparent – zumal wenn „Committees“ darüber entscheiden, die in London oder New York angesiedelt sind und in denen der deutsche Partner oder die Partnerin nur eine Stimme hat. Die Kanzleien haben auf diesen Trend zum Teil bereits reagiert und bieten verstärkt den Counsel-Status oder die Salary-Partnerschaft als Endstufe der beruflichen Entwicklung in der Kanzlei an. So versuchen sie, gute Anwält:innen, die nicht Vollpartner:innen werden wollen oder können, dauerhaft an sich zu binden. Man darf sich aber nicht zu der Annahme versteigen, die Arbeitsbelastung in einem Unternehmen sei stets erheblich geringer; 40-Stunden-Wochen sind auch hier de facto mittlerweile eher die Ausnahme. Dennoch sehen viele die Chance einer ausgeglichenen Work-Life-Balance, gepaart mit ein bis zwei Arbeitstagen pro Woche im Homeoffice, bei Unternehmen höher als in einer Kanzlei. Zudem fördern viele Unternehmen mittlerweile außerbetriebliche Aktivitäten ihrer Mitarbeitenden, z. B. mittels einer Jahreskarte für das Fitnessstudio. Kanzleien versuchen zunehmend durch „Social Activities“ wie das gemeinsame Skiwochenende in Kitzbühel nicht nur den Zusammenhalt der Truppe, sondern auch die sportlichen Ambitionen zu befriedigen. Viel wichtiger sind aber ein eigener Betriebshort oder -kindergarten, wo berufstätige Eltern ihre Kinder in Obhut geben können. Flexible Arbeitszeitmodelle, z. B. Teilzeit- und Heimarbeitstätigkeiten, sind seit der Corona-Krise gefragter als je zuvor, in der Praxis allerdings nicht immer umsetzbar. Für manche Berufseinsteiger:innen zählen solche Parameter bei der Arbeitsplatzwahl mittlerweile mehr als das Gehalt.
Vielen Absolvent:innen ohne vollbefriedigende Examina oder sonstige Zusatzqualifikationen stellt sich die Frage nach Alternativen zum Berufseinstieg bei Staat, Großkanzlei oder Rechtsabteilung eines Unternehmens. Diese kann man beruhigen: Zunächst gibt es sowohl beim Staat (Justiz wie Verwaltung) als auch bei Kanzleien (z. B. Boutiquen) und in Unternehmen (z. B. Mittelstand) durchaus Möglichkeiten, spannende und verantwortungsvolle Positionen zu besetzen. Einen großen Bedarf haben nach wie vor die „Big Four“ der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, die alle auch einen immer gewichtigeren Legal-Bereich unterhalten. Man darf sich hier nur nicht zu sehr auf eine bestimmte Position oder Stadt fixieren, sondern muss eventuell Umwege gehen und Berufserfahrung sammeln, um dann nach einigen Jahren dort anzukommen, wo man vielleicht von vornherein hinwollte. Aber auch Verbände (z. B. BDI/BDA, VCI oder der berufseigene DAV), Kammern, die Verwaltung des Deutschen Bundestags, das Auswärtige Amt, die BaFin, die GIZ oder das Bundeskartellamt, europäische oder internationale Organisationen haben einen konstanten Bedarf und können ein exzellentes Karrieresprungbrett sein.
Durchschnittliches Brutto-Jahresgehalt von Rechtsanwälten (in Euro)1
Durchschnittliches Brutto-Jahresgehalt von Unternehmensjurist:innen (in Euro), Quelle: Legal People; Stand: Sommer 2020
1 Es wurde eine durchschnittliche Kostenquote von 40 % (Kanzleien), 50 % (Boutiquen), 60 % (Großkanzleien) zugrunde gelegt (gesamt, inklusive Boni u. Ä., ohne Umsatzbeteiligung und/oder Akquisitionsprämie, Deutschland gesamt).
Verbeamtung auf Lebenszeit, eine relativ krisensichere Anstellung ohne betriebsbedingte Kündigungen, flexible Arbeitszeiten neben der Kernzeit und die Möglichkeit des Freizeitausgleichs von Überstunden … Eine Anstellung im Öffentlichen Dienst bietet meist viele Vorzüge, die bei einer Tätigkeit in einer Kanzlei oder einem Unternehmen in dieser Konstellation nicht gegeben sind. Teilzeitmodelle, Homeoffice und Jobsharing erleichtern zudem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, was von vielen Juristinnen und zunehmend auch von ihren männlichen Kollegen sehr geschätzt wird. Im Gegenzug können Gehälter und Ausstattung des Arbeitsplatzes dem Vergleich mit Kanzleien und Unternehmen in der Regel nicht standhalten.
Was im Einzelnen den Reiz der Tätigkeit als Jurist:in im Öffentlichen Dienst ausmacht, zeigen die folgenden Beiträge. Das Kapitel gibt einen Überblick von klassischen Berufen in der Justiz über Tätigkeiten in Politik, Behörden und internationalen Organisationen bis hin zu solchen in Lehre und Forschung.
Das Berufsbild Richter:in ist für viele nach wie vor eine interessante Option. Das eigenverantwortliche Arbeiten und die Vorzüge der Verbeamtung machen die Justiz zu einem beliebten Arbeitgeber.
Die Entscheidung für eine Tätigkeit als Richter:in muss indes nicht unmittelbar nach dem Studium gefällt werden. Auch der Wechsel nach mehrjähriger Tätigkeit in einer Kanzlei ist gut möglich, da die anwaltliche Berufserfahrung eine wertvolle Qualifikation darstellt.
Mehr Informationen zu den Besonderheiten einer Karriere in der Justiz sowie wichtige Hinweise zum Wechsel zwischen Staatsdienst und Wirtschaft finden sich im Kapitel „Einstieg und Karriere“.
von Dr. Olaf Weber
Formale Voraussetzungen: Befähigung zum Richteramt (§ 5 DRiG); deutsche Staatsangehörigkeit; Bewerber:innen mit zwei vollbefriedigenden Examina haben beste Aussichten; wer knapp darunterliegt, hat auch noch Chancen. In der Fachgerichtsbarkeit sind die Anforderungen höher.
Persönliche Qualifikation: Pragmatismus, soziale, kommunikative und psychologische Fähigkeiten, Stresstoleranz, Eigenständigkeit. Erfahrungen der Anwaltschaft helfen. Nicht unbedingt notwendig, aber auch nicht schädlich, sind eine Promotion oder Auslandserfahrung.
Einstiegsgehalt: abhängig vom Bundesland, dem (Dienst-)Alter und der Familiensituation
Aufstiegsmöglichkeiten: Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Beförderungsstellen, die, wenn überhaupt, meist erst nach Jahren im Dienst und einer Erprobung an einem Obergericht erreichbar werden. Verwaltungserfahrung oder Abordnungen an ein Obergericht helfen.
Besonderheiten: persönliche und sachliche Unabhängigkeit; Jobsicherheit (Lebenszeitrichter:innen können in der Regel nicht gegen ihren Willen versetzt oder entlassen werden); Vereinbarkeit von Beruf und Familie (flexible Arbeitszeiten, Elternzeit kein Problem)
Die rechtsprechende Gewalt ist gemäß Art. 92 GG den Richterinnen und Richtern anvertraut. Diese sind nach Art. 97 Abs. 1 GG und § 25 DRiG unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Diese infolge des Gewaltenteilungs- und Rechtsstaatsprinzips stark abgesicherte richterliche Unabhängigkeit verbietet jede Art von Einflussnahme auf richterliche Entscheidungen durch Behörden – etwa durch Gerichtsvorstände, Justizministerien oder die Dienstaufsicht. Auch persönlich sind sie unabhängig, also grundsätzlich unkündbar und nur Assessor:innen vor der Lebenszeitverbeamtung gegen ihren Willen versetzbar. Eine Suspendierung ist nur in absoluten Ausnahmefällen und nur durch das Richterdienstgericht möglich.
Richterinnen und Richter stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, das sich aus Normen des Grundgesetzes, des DRiG und den Landesrichtergesetzen definiert; es ist oft an Beamtenrecht angelehnt. Sie sind aber anders als Beamt:innen im Bereich richterlicher Tätigkeit an keinerlei Weisungen, sondern nur an das Gesetz gebunden. Das führt zu einer äußerst begrenzten Dienstaufsicht. Bei spruchrichterlicher Tätigkeit sind sie haftungsprivilegiert. Ansonsten, etwa in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sind Haftungsfälle selten, aber möglich.
Richter:innen sind weder an Arbeitszeiten gebunden, noch besteht Präsenzpflicht am Gericht. Sie können sich ihre Zeit einteilen und Urteile etwa sonntags zu Hause schreiben. Höhere Anforderungen an schnelle richterliche Eilentscheidungen, der verstärkte Einsatz von EDV, der notwendige Kontakt zur Geschäftsstelle und die telefonische Erreichbarkeit für Anwält:innen führen aber praktisch zu höheren Präsenszeiten. Nebentätigkeiten sind wegen der besonderen Neutralitätspflicht nur eingeschränkt möglich. Das jährliche Arbeitspensum wird durch das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan ex ante festgelegt; praktisch verteilen die Präsidien die Dezernate oft nach einem Bewertungssystem (Pebb§y), um alle gleich zu behandeln.
Das Einstellungsverfahren ist je nach Bundesland teils bei den Oberlandesgerichten, teils bei den Justizministerien, teils bei besonderen Ausschüssen angesiedelt. Auch die Einstellungsverfahren sind unterschiedlich geregelt. Geeignete Kandidat:innen werden in den meisten Ländern ganzjährig und nicht nur nach Ausschreibungen in eine Liste aufgenommen und bei Bedarf zu Vorstellungsgesprächen geladen, an denen das jeweilige Obergericht, das Justizministerium und die Personalvertretung (des Hauptrichterrats) teilnehmen.
Der Ernennung zur Richterin oder zum Richter auf Probe durch das Justizministerium oder das Landeskabinett geht teilweise eine Wahl durch einen Richterwahlausschuss voraus, dem Vertreter:innen der Landesregierung, des Landesparlaments sowie der Richter- und Anwaltschaft angehören können. Die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit erfolgt in der Regel nach drei oder vier Jahren. Eine vorangegangene Tätigkeit, etwa als Rechtsanwalt, kann nach § 10 Abs. 2 DRiG auf die Probezeit angerechnet werden. Während der Probezeit werden die Richter:innen auf Probe regelmäßig in verschiedenen Gerichtsbarkeiten und oft auch bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt. Neben dem direkten Einstieg in die Justiz gibt es auch den indirekten Weg über die Verwaltung. Vor allem Finanzrichter:innen werden oft aus den Reihen der Finanzverwaltung rekrutiert.
Junge Richter:innen erwartet in den ersten Monaten erfahrungsgemäß eine hohe bis sehr hohe Arbeitsbelastung. Das zu übernehmende Dezernat war oft eine Zeit lang vakant, und Einsteiger:innen erhalten genauso viele neue Akten im Monat wie eingearbeitete Richter:innen. 60 bis 70 Stunden pro Woche sind gleichwohl nicht die Regel. Sobald sich die Richter:innen mit der Arbeitsweise, den maßgeblichen Rechtsgebieten sowie ihrem Aktenbestand vertraut gemacht haben, tritt meist eine spürbare Normalisierung ein.
Die schiere Zahl der Akten erfordert immer eine Priorisierung: Aus Zeitgründen ist es etwa unmöglich, im Strafbereich viel Arbeitszeit in Standardfälle wie einen einfachen Diebstahl zu stecken; gleichwohl müssen die Fälle angemessen gelöst werden, denn es geht immer um die Menschen dahinter. Und das Opfer des Diebstahls wird es nicht goutieren, wenn sein Fall „einfach so“ eingestellt wird. Im Zivilrecht nützt ein feingeschliffenes 60-Seiten-Urteil den Parteien nichts, wenn es den akuten Nachbarschaftsstreit erst nach Jahren entscheidet; aber es nützt auch ein inhaltsloses, schlecht begründetes Urteil nach wenigen Wochen nichts, denn es vermag den Streit nicht halbwegs befriedigend zu lösen. Diese Abwägung ist wohl der größte Spagat im Beruf; sie halbwegs zu meistern, tägliche Aufgabe.
Aufgrund auch praktisch gut umsetzbarer Ansprüche auf Elternzeit, Teilzeittätigkeit oder mehrjährige Beurlaubung zur Kinderbetreuung erlaubt es die Tätigkeit dennoch, Beruf und Familie oder Freizeit in Einklang zu bringen. Von Vorteil ist hier die flexible Arbeitszeitgestaltung.
Die tägliche Arbeit besteht zunächst darin, die von der Geschäftsstelle täglich vorgelegten Akten zu bearbeiten. Diese „Dekretur“ umfasst es, eingegangene Schriftsätze zu lesen, weiterzuleiten, Anträge zuzustellen oder Fristen zu bestimmen. Nach einer Einarbeitung in die Akten sind dann Termine zu bestimmen, zu denen Beteiligte geladen werden. Meist ein- oder zweimal die Woche sind dann die so terminierten Sitzungen zu leiten. Im Nachgang sind dann oft lange Entscheidungen, also Urteile oder Beschlüsse zu schreiben. Die täglichen prozessualen und materiellen Rechtsfragen werden mithilfe juristischer Kommentare und Datenbanken geklärt. Wichtig dabei ist ein praktisches Vorgehen, das – anders als an der Universität – vom Ende her denkt und nur die gerade relevanten Fragen beantwortet. Die Schwierigkeit ist es, die Zahl der gelösten Fälle und das rechtliche Niveau vertretbar auszubalancieren. Viele Richter:innen sind zudem im Bereich der Juristenausbildung engagiert, etwa indem sie Referendar:innen ausbilden oder Arbeitsgemeinschaften leiten.
Die Arbeit als Richter:in ist nicht nur anspruchs-, sondern auch verantwortungsvoll. Häufig geht es nicht nur um komplizierte Sachverhalte und Rechtsfragen, sondern um Auswirkungen auf das Leben echter Menschen. Die Tätigkeit ist abwechslungsreich und vielfältig. Als Richter:in arbeitet man mit einem hohen Maß an Unabhängigkeit und Selbstständigkeit. Man ist in keinerlei Hierarchien eingebunden – auch in der Kammer sind alle Stimmen gleich –, wohl aber in eine Organisation. Nach der Ernennung auf Lebenszeit kommen die Unkündbarkeit und Unversetzbarkeit dazu. Mögliche Nebentätigkeiten sind wissenschaftliche Veröffentlichungen, Lehraufträge an der Universität oder eine Prüfertätigkeit im Juristischen Staatsexamen; lukrative Tätigkeiten wie Gutachten oder Rechtsberatung scheiden dagegen aus.
Zu sozialromantisch sollte man die Arbeit indes nicht sehen, wie auch eine aktuelle Debatte zeigt: Denn Qualität und Quantität der Arbeit sind immer gegeneinander abzuwägen. Die wahrscheinlich wichtigste Eigenschaft ist es daher, wesentliche und unwesentliche Fragen voneinander zu scheiden und entsprechend unterschiedlich zu behandeln, um sowohl den Rechtsuchenden gerecht zu werden als auch das Dezernat zu beherrschen. Es geht darum, die Idee des Rechtsstaats umzusetzen, und zwar nicht abstrakt am grünen Tisch der Universität oder des Verfassungsgerichts, sondern im echten Leben unter den Widrigkeiten der Praxis mit ihrer Arbeitsbelastung, den eingeschränkten Möglichkeiten zum Erkenntnisgewinn und den Realitäten der Ökonomie.
Musterfälle R-Besoldung, exemplarisch: Baden-Württemberg, Quelle: Deutscher Richterbund, www.richterbesoldung.de
von Dr. Damian Wolfgang Najdecki
Formale Voraussetzungen: im Hauptberuf dreijähriger Vorbereitungsdienst als Notarassessor:in; im Nebenberuf (Anwaltsnotar:in) neben einer allgemeinen und örtlichen Wartezeit das Bestehen einer notariellen Fachprüfung
Persönliche Qualifikation: Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit, Freude am Umgang mit Menschen, Organisationsgeschick und herausragende Noten im Zweiten Staatsexamen; bei Anwaltsnotaren zusätzlich sehr gute Ergebnisse in der notariellen Fachprüfung
Einstiegsgehalt: Das Notarassessorengehalt entspricht einer Richterbesoldung der Stufe R 1. Notar:innen fließen die nach dem GNotKG vorgeschriebenen Gebühren zu.
Aufstiegsmöglichkeiten: keine Aufstiegsmöglichkeiten im klassischen Sinne; sofortige Ausstattung mit voller Amtsgewalt und Personalverantwortung
Besonderheiten: gute Vereinbarkeit mit Familie und wissenschaftlicher Lehr- sowie Publikationstätigkeit
Weitere Informationen:www.bnotk.de sowie Websites der Landesnotarkammern
Notar:innen sind als Träger:innen eines öffentlichen Amts in der staatlichen vorsorgenden Rechtspflege tätig. In der Funktion als kompetente, unparteiische und unabhängige Betreuer:innen aller Beteiligten erforschen sie den Sachverhalt sowie die Interessen und Wünsche der Vertragsparteien. Anders als Richter:innen, die tätig werden, wenn Streit entstanden ist, wirken Notar:innen im Vorfeld und streitvermeidend. Ihre Urkunden haben eine hohe Beweiskraft und sind häufig Vollstreckungstitel.
Zu den Hauptaufgaben zählen die Beratung, Vertragsgestaltung und Beurkundung auf dem Gebiet des Gesellschafts-, Familien-, Erb- und natürlich des Sachenrechts. Neben der Mitwirkung bei Immobilientransaktionen oder dem Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen sind sie Ansprechpartner:innen bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten. Notar:innen sind Hoheitsträger:innen und Garanten einer funktionierenden vorsorgenden Rechtspflege, was gerade die COVID-19-Pandemie unter Beweis gestellt hat.
Sie leisten aufgrund ihrer neutralen und sachkundigen Beratung beim Erwerb von Grundstücken, bei der Gründung und Umwandlung von Gesellschaften aller Art sowie bei der Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren des Gemeinwesens. So können sich die für das Grundbuch- und Handelsregister zuständigen Stellen bei den Amtsgerichten auf die Richtigkeit der notariellen Urkunden verlassen. Gerade deren elektronische Übermittlung an das Handelsregister, verbunden mit der vorherigen Verarbeitung der für das Register relevanten Daten, beschleunigt die Eintragung deutlich. Unterstützt werden alle deutschen Notar:innen durch das in Würzburg ansässige Deutsche Notarinstitut.
In Deutschland gibt es neben hauptberuflichen Notar:innen auch Anwaltsnotar:innen, die neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwält:innen zugleich das Notaramt ausüben. Zum Teil aufgrund historischer Entwicklungen sind hauptberufliche Notar:innen in ca. zwei Dritteln der Bundesländer tätig (siehe nachfolgende Grafik).
Um zum oder zur hauptberuflichen Notar:in ernannt zu werden, muss man einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor ableisten, der auf das Amt des Notars oder der Notarin umfassend vorbereitet. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind auf den Internetauftritten der Landesjustizministerien zu finden. Voraussetzung für die Übernahme in den Anwärterdienst ist ein herausragendes Examensergebnis. In Bayern wird z. B. lediglich jeweils den besten fünf bis zehn Absolvent:innen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung die Einstellung in den Notardienst angeboten. Notarassessor:innen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat. Sie werden erfahrenen Notar:innen zugeteilt, bei denen sie sich die komplexen, für den Notarberuf nötigen Fachkenntnisse aneignen können. Zudem erhalten Notarassessor:innen Gelegenheit zur Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Bereits nach einer kurzen Einarbeitungszeit werden durch die Übernahme von Notarvertretungen wertvolle Erfahrungen gesammelt.
Um sich für das Amt als Anwaltsnotar:in zu bewerben, müssen Rechtsanwält:innen mindestens fünf Jahre zugelassen und seit drei Jahren an dem Ort, wo sie als Anwaltsnotar:innen amtieren möchten, hauptberuflich als Rechtsanwält:innen tätig sein. Neben einer Wartezeit ist das Bestehen einer bundeseinheitlichen notariellen Fachprüfung Voraussetzung für die Ernennung zum Anwaltsnotar oder zur Anwaltsnotarin. Die Prüfung besteht aus vier fünfstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Für die Bestenauslese sind die Note in der notariellen Fachprüfung zu 60 Prozent und die Note in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zu 40 Prozent ausschlaggebend. Eine Statistik über die letzten Prüfungsergebnisse ist beim Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung zu finden (www.pruefungsamt-bnotk.de).
Zwar sind Fremdsprachen keine notwendige Voraussetzung für den Notarberuf. Sprachkenntnisse sind jedoch von erheblichem Vorteil, da man vielfach mit der Beurkundung in englischer oder einer anderen Sprache konfrontiert ist. Aufgrund des zunehmenden elektronischen Rechtsverkehrs sollte grundsätzlich keine Abneigung gegen den technischen Fortschritt und gegen den Umgang mit Computern bestehen. Notar:innen leisten einen wichtigen Beitrag bei der Digitalisierung der Justiz.
Entgegen der teilweise anzutreffenden Ansicht ist der Notarberuf spannend und abwechslungsreich. Die Tätigkeit zeichnet sich durch den Kontakt mit zahlreichen unterschiedlichen Menschen aus. Dabei befasst man sich täglich nicht nur mit verschiedenen juristischen Fragestellungen und Problemen, sondern hat zugleich die Möglichkeit, durch interessante Vertragsgestaltungen, insbesondere im Familien- und Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Mandanten zu helfen. Als unparteiische Träger:innen hoheitlicher Gewalt haben der Notar:innen ferner Gelegenheit, unerfahrene oder juristisch schlecht beratene Vertragsbeteiligte vor nachteiligen oder gar sittenwidrigen Vereinbarungen zu schützen. Das Vorlesen der Urkunde ist ein wichtiger Bestandteil der notariellen Tätigkeit. Während der Beurkundung ergeben sich immer zahlreiche Fragestellungen und interessante Diskussionen, was die Qualität der geschlossenen Vereinbarungen sichert und Gelegenheit zu der gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärung und Beratung gibt. Wem die Vorstellung unangenehm ist, vorzulesen und dabei komplexe juristische Zusammenhänge im Auge zu behalten und zu lösen, der sollte sich besser nicht für den Notarberuf entscheiden. Den täglichen Kontakt mit Menschen sollten künftige Notar:innen nicht scheuen, da dieser ein Charakteristikum der Tätigkeit darstellt.
Der größte Reiz des Notarberufs liegt in der Unabhängigkeit. Bei der Gestaltung seiner Urkunden unterliegt man keinen Weisungen von Aufsichtsbehörden, sondern allein der Bindung an Recht und Gesetz. Notar:innen üben zwar ein öffentliches Amt aus, jedoch außerhalb der Organisation des Staates. Die notarielle Tätigkeit wird auch attraktiv durch die unternehmerisch-organisatorische Herausforderung, die eigene Geschäftsstelle zu unterhalten, einschließlich der Verantwortlichkeit für das eigene Personal. Wer die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, sollte sich auf jeden Fall eingehend mit dem Gedanken auseinandersetzen, die Notarlaufbahn einzuschlagen.
Formen des Notariats in Deutschland, Quelle: www.bnotk.de/Notar/Notariatsverfassungen/index.php
Ob in Ämtern, Ministerien oder auf internationalem Parkett in einer europäischen Institution – der Öffentliche Dienst hält eine Vielzahl interessanter Betätigungsfelder bereit.
Wer sich für eine Stelle im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder in internationalen Organisationen interessiert, sollte jedoch bedenken, dass hier regelmäßig Versetzungen anstehen, was große Mobilität und Flexibilität erfordert. Der Lohn ist eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in immer wieder neuen Fachgebieten.
Aufgrund der Fülle an Einsatzmöglichkeiten für Jurist:innen auf internationaler, aber auch auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene können in diesem Kapitel nur einige exemplarische Berufsbilder überblicksartig dargestellt werden: Die folgenden Beiträge bieten Informationen zu juristischen Stellen in der Politik, im Bundeskartellamt, beim Bundesnachrichtendienst, im Bundesministerium der Justiz sowie in internationalen Organisationen.
Ergänzend bieten die Erfahrungsberichte in Kapitel 4 detaillierte Einblicke in einzelne Berufsbilder. Ausführliche Informationen zum Bewerbungsprozess bei internationalen Organisationen finden sich in Kapitel 3.
von Clara Burkard
Formale Voraussetzungen: Befähigung zum Richteramt mit erheblich über dem Durchschnitt liegenden Examensergebnissen (für den höheren Dienst)
Einstiegsgehalt: in der Regel Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 zzgl. Ministerialzulage
Besonderheiten: mehrstufiges Auswahlverfahren bei Neueinstellungen; Einstellung zunächst als Beamter/Beamtin auf Probe; Probezeit von einem Jahr bis zu drei Jahren; nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit Ernennung auf Lebenszeit möglich; Möglichkeit vorübergehender Tätigkeit in anderen nationalen und internationalen Institutionen
Weitere Informationen:www.bmjv.de, Referat Z A 1 (Personal höherer Dienst)
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist in erster Linie Gesetzgebungs- und Beratungsministerium. Es erarbeitet Gesetzes- und Verordnungsentwürfe im Bereich seiner Federführung, also im Wesentlichen für das bürgerliche Recht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht, das Strafrecht und die Prozessrechte. Es wirkt außerdem bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen anderer Ressorts mit und achtet auf die Vereinbarkeit der Entwürfe mit der Verfassung und der Rechtsordnung insgesamt sowie auf eine einheitliche formale Gestaltung und eine möglichst klare Rechtssprache. Sowohl für die federführenden als auch über die in der Federführung anderer Ressorts „mitzuprüfenden“ Bereiche wirken die Fachreferate an der Rechtsetzung auf EU-Ebene mit und vertreten in den jeweiligen Arbeitsgremien die Position der Bundesregierung. Weiterhin ist beim BMJ der Nationalen Normenkontrollrat angesiedelt, ein unabhängiges Gremium der Bundesregierung, das mit Bürokratieabbau und besserer Rechtssetzung befasst ist. Schließlich ist das BMJV auch in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt.
Der Anteil juristisch ausgebildeter Mitarbeiter:innen im BMJV ist hoch. Von den 940 Beschäftigten sind 385 Volljurist:innen. Davon sind etwa 29 Prozent nicht dauerhaft im BMJ beschäftigt, sondern für zwei bis drei Jahre aus der Justiz oder der Verwaltung der Länder an das BMJ abgeordnet. Sie sollen den Austausch der Regierungsarbeit mit der Praxis gewährleisten und nehmen während dieser Zeit die Aufgaben von Referent:innen in einem Ministerium wahr. Regelmäßig findet ein internes Auswahlverfahren für diejenigen abgeordneten Referent:innen statt, die dauerhaft an das BMJ versetzt werden möchten. Zusätzlich findet einmal im Jahr ein externes Auswahlverfahren statt. Teilweise arbeiten – allerdings zeitlich befristet – auch Jurist:innen mit Erstem Juristischen Staatsexamen im BMJ. Stellenangebote werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Überdurchschnittlich qualifizierten Rechtsreferendar:innen bietet das BMJ die Möglichkeit, im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes eine mindestens dreimonatige Ausbildungsstation abzuleisten. Bewerbungen hierfür sollten spätestens sechs Monate vor Beginn der Ausbildungsstation eingereicht werden.
Das BMJ ist wie jedes Bundesministerium hierarchisch gegliedert. An der Spitze steht der Bundesminister der Justiz. Er wirkt als Mitglied des Kabinetts an den Entscheidungen der Bundesregierung mit und trägt die politische Verantwortung für das Ressort. Zur Unterstützung stehen dem Minister ein Parlamentarischer Staatssekretär und eine beamtete Staatssekretärin zur Seite. Der Parlamentarische Staatssekretär pflegt die Verbindung zum Bundestag, zum Bundesrat und zu den politischen Parteien. Die beamtete Staatssekretärin vertritt den Minister als Leitung des Ministeriums nach innen und außen. Der Minister und die Staatssekretär:innen bilden die Hausleitung des Ministeriums.
Das Ministerium selbst gliedert sich in acht Abteilungen, diese wiederum in Unterabteilungen und Referate. In einer Abteilung werden jeweils sachlich zusammengehörige Aufgaben wahrgenommen. So gibt es zum Beispiel eine Abteilung für Rechtspflege, die sich unter anderem mit Prozessrecht, Richterrecht und Rechtsanwaltsrecht befasst, sowie eine Abteilung für Strafrecht, in der unter anderem materielles Strafrecht, Jugendstrafrecht und internationales Strafrecht bearbeitet werden. Die Leitung der Abteilung obliegt in der Regel einem politischen Beamten oder einer politischen Beamtin. Die Abteilungsleitung überwacht und koordiniert die Arbeiten innerhalb der Abteilung und sichert die wechselseitige Information zwischen Hausleitung und Abteilung. Die Referate sind als organisatorische Grundeinheit des Ministeriums die Träger der Sacharbeit und werden fast immer von Jurist:innen geleitet. Neben dem Einsatz in den Fachabteilungen unterstützen Jurist:innen auch die Verwaltungsaufgaben des Ministeriums wie die interne Organisation, Haushalt, Personal und Justiziariat.
Die Arbeit im BMJ ist außerordentlich spannend für Jurist:innen mit breit gefächertem rechtlichem und politischem Interesse. Ihnen bietet sich die reizvolle Möglichkeit, die Rechtslage nicht – wie in den juristischen Tätigkeiten sonst üblich – nur anzuwenden und auszulegen, sondern an ihrer Fortentwicklung mitzuwirken und auch die politische Dimension von Rechtssetzungsvorhaben zu erleben – oft auch im Spannungsfeld verschiedener Interessen. Dabei können Referent:innen Themen ihrer Arbeitsbereiche häufig in den Nachrichten wiederfinden.
Referent:innen wechseln regelmäßig innerhalb der verschiedenen Referate und Abteilungen und haben so nicht nur die Gelegenheit, in unterschiedlichen Rechtsgebieten tätig zu werden, sondern auch, das Ministerium aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen. Hinzu kommen vielseitige Tätigkeiten: Referent:innen erarbeiten Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, prüfen die Entwürfe anderer Ministerien und verhandeln europäische oder internationale Rechtsakte. Daneben beantworten sie Rechtsfragen der Hausleitung, anderer Ressorts, von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und von Bürger:innen zu den inhaltlichen Themen. Sie schreiben Informationspapiere, interne Vermerke und Reden, sie bereiten Gespräche mit den verschiedensten Interessengruppen und mit an Gesetzgebungsverfahren Beteiligten vor oder führen diese Gespräche im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzgebungsakten selbst. Die Betreuung der Gesetzgebungsverfahren des Hauses bedeutet, dass Referent:innen neben der Erarbeitung der Entwürfe auch für diese gegenüber den anderen Ministerien und weiteren Beteiligten werben und streiten müssen, damit sie vom politischen Willen der gesamten Bundesregierung getragen und schließlich vom Deutschen Bundestag und unter Mitwirkung des Bundesrats beschlossen werden, um tatsächlich als Gesetz oder Verordnung in Kraft zu treten.
In vielen Referaten kommt neben der Unterstützung der nationalen Gesetzgebungstätigkeit heute auch die Verhandlung europäischer Rechtsakte hinzu. Referent:innen haben hier nicht nur die Position der Bundesregierung zum jeweiligen Thema in Abstimmung mit den anderen Ministerien zu erarbeiten, sondern diese auch aktiv in den EU-Gremien zu vertreten. Dementsprechend sind aktive Englischkenntnisse und mindestens passive Französischkenntnisse unverzichtbar; dasselbe gilt für die Fähigkeit, Botschaften klar zu transportieren und die eigenen Zuständigkeiten und Positionen darzustellen. Schließlich führt das BMJ auch die Fachaufsicht über die Gerichte und Behörden in seinem Geschäftsbereich. Die Tätigkeit im BMJ eröffnet daher nicht nur große Gestaltungsmöglichkeiten, sondern ist auch sehr kommunikativ. Referent:innen im BMJ sind im permanenten Gespräch mit ihren „Spiegel“-Kolleg:innen aus anderen Bundesministerien, aus den Landesjustizverwaltungen, den EU-Kommissionsdienststellen, aus anderen EU-Mitgliedstaaten und mit Vertretern von Verbänden und Unternehmen. Sie vertreten das BMJ in Ausschuss-Sitzungen im Bundesrat, im Bundestag, bei der EU-Kommission und im Rat der Europäischen Union. Innerhalb des BMJ arbeiten Referent:innen in einem aufgeschlossenen und kollegialen Arbeitsumfeld, größtenteils in Referaten mit ein bis vier Referent:innen.
Im BMJ arbeiten derzeit 385 Volljurist:innen (190 Frauen und 195 Männer). Davon sind 111 Richter:innen, Staatsanwält:innen sowie andere Beamt:innen der Bundesländer oder der Behörden des Geschäftsbereichs, die für eine begrenzte Zeit an das BMJ abgeordnet sind. Umgekehrt ordnet das BMJ regelmäßig Mitarbeiter:innen an andere Ressorts oder Institutionen ab. So sind einige Mitarbeiter:innen beispielsweise auf Zeit bei der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Gerichtshof, beim Auswärtigen Amt in den Ständigen Vertretungen Deutschlands (bei der EU in Brüssel, den Vereinten Nationen in Genf oder dem Europarat in Straßburg), am Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht oder für den Generalbundesanwalt tätig.
Gleit- und Teilzeitmöglichkeiten erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Interessen der Mitarbeiter:innen werden durch einen Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen vertreten. Seit dem Umzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin im Jahr 1999 sind die meisten Bediensteten am Hauptsitz des Ministeriums in der Nähe des Berliner Gendarmenmarkts tätig.
von Kay Weidner
Formale Voraussetzungen: Die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nach dem Bundesbeamtengesetz müssen gegeben sein (www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__7.html).
Persönliche Qualifikationen: überdurchschnittliche Examina, ausgeprägtes Interesse und Engagement für wettbewerbspolitische Aufgaben, hohe Leistungsbereitschaft sowie Flexibilität und Belastbarkeit, überzeugendes und sicheres Auftreten, kommunikative und kooperative Fähigkeiten, selbstständiges Handeln, hervorragende Ausdrucksweise in deutscher Sprache, sehr gute Englischkenntnisse, Kenntnisse in weiteren Fremdsprachen sind von Vorteil, gute EDV-Kenntnisse, ausgeprägte Team- und Konfliktfähigkeit, Kenntnisse im Kartellrecht, Wirtschaftsstraf- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Strafverfahrensrecht o. ä. sind von Vorteil.
Einstiegsgehalt: Tarifbeschäftigte:r nach Entgeltgruppe 13 TVöD. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ist vorgesehen.
Karrieremöglichkeiten: im Rahmen der Bundeslaufbahnverordnung und der internen Beförderungsgrundsätze in einer Bundesoberbehörde
Besonderheiten: interessante, interdisziplinäre Aufgaben, hohes Maß an Selbstständigkeit und entscheidungsorientierter Arbeit, internationaler Bezug
Weitere Informationen:www.bundeskartellamt.de
Volljurist:innen erwartet im Bundeskartellamt eine Vielzahl von interessanten Aufgaben. Die neuen Mitarbeiter:innen erfahren vom ersten Tag an ein hohes Maß an selbstständigem und entscheidungsorientiertem Arbeiten. Die Tätigkeiten haben fast immer einen ausgeprägten internationalen Bezug. Gesprächspartner:innen sind Führungskräfte der Wirtschaft, Rechtsanwälte, Behördenvertreter aus dem In- und Ausland sowie Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Politik. Das Bundeskartellamt ist eine selbstständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Behörde beschäftigt ca. 400 Mitarbeiter:innen am Dienstort Bonn, davon rund die Hälfte mit rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlicher Ausbildung. Aufgabe des Bundeskartellamts ist die Sicherung des Wettbewerbs in Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zu den Instrumenten gehören im Einzelnen die Durchsetzung des Kartellverbots, die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, der Verbraucherschutz und die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge. Entscheidungen treffen in diesen Fällen die insgesamt 13 Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts (in Vergabesachen die zwei Vergabekammern des Bundes). Das Wettbewerbsregister ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, bundesweit nachzuprüfen, ob ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von Vergabeverfahren der öffentlichen Hand auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Eine Grundsatzabteilung berät die Beschlussabteilungen in speziellen kartellrechtlichen und ökonomischen Fragen, vertritt das Bundeskartellamt in den Entscheidungsgremien der Europäischen Union, begleitet wettbewerbsrelevante Gesetzesreformen auf nationaler und europäischer Ebene und koordiniert die Zusammenarbeit des Amts mit ausländischen Wettbewerbsbehörden sowie internationalen Organisationen. Sie betreibt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und unterstützt den Präsidenten des Bundeskartellamts. Die Sonderkommission Kartellbekämpfung unterstützt die Beschlussabteilungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Durchsuchungsaktionen im Rahmen von Kartellverfahren. Sie ist zudem Ansprechpartnerin für Unternehmen, die im Rahmen der Kartellverfolgung einen Kronzeugenantrag stellen wollen. Daneben berät die Prozessabteilung das Amt in juristischen Fragen, begleitet gerichtliche Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf und vertritt das Bundeskartellamt vor dem BGH in Karlsruhe.
Freie Stellen für Referent:innen werden regelmäßig ausgeschrieben. Die Auswahl erfolgt in einem eintägigen Assessment-Center; dabei gilt es, zu ordnungspolitischen und anderen Themen Aufsätze zu schreiben sowie verschiedene Gespräche zu führen. Die Tätigkeit im Bundeskartellamt wird danach in der Regel in einer der 13 Beschlussabteilungen als Referent:in begonnen. Sie bekommen nach ihrer Anstellung für eine sechsmonatige Probezeit zunächst Einführungsberichterstatter:innen zur Seite gestellt, die oft einen wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund haben. Die neuen Mitarbeiter:innen werden schnell mit der selbstständigen Bearbeitung von Fällen aus den verschiedenen Aufgabenbereichen des Amts – Kartellbekämpfung, Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrolle, Verbraucherschutz und Vergaberecht – betraut. Marktermittlungen, Schriftsätze, juristische und ökonomische Bewertungen, Termine mit hochrangigen Wirtschaftsvertreter:innen und Rechtsanwält:innen sowie die Entscheidungsfindung erfolgen in Zusammenarbeit mit den Einführungsberichterstatter:innen sowie anderen Kolleg:innen. Nach sechsmonatiger Probezeit wird man bei entsprechenden Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis übernommen.
