Perspektive Jura 2026 -  - E-Book

Perspektive Jura 2026 E-Book

0,0

Beschreibung

"Perspektive Jura" ist das Expertenbuch zum Einstieg in juristische Berufe im Öffentlichen Dienst, in Kanzleien und in Unternehmen. In zahlreichen Berufsbildern und Erfahrungsberichten stellen Autor:innen aus der Praxis interessante Tätigkeiten für leistungsstarke Jurist:innen vor. Auch die wichtigsten Fragen rund um Studienplanung, Bewerbung und Karriere werden beantwortet: Wie kann man bereits in Studium und Referendariat die Weichen für die spätere Karriere stellen? Wie laufen Bewerbungsverfahren in der Justiz, in Kanzleien oder in internationalen Organisationen ab? Ist ein Wechsel zwischen Wirtschaft und Staatsdienst jederzeit möglich, und was gilt es hierbei zu beachten? Das vorliegende Buch informiert umfassend über Karrierechancen für Jurist:innen und hilft bei der persönlichen Entscheidungsfindung.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern
Kindle™-E-Readern
(für ausgewählte Pakete)

Seitenzahl: 456

Veröffentlichungsjahr: 2025

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Perspektive Jura 2026

Berufsbilder, Bewerbung, Karrierewege und Expertentipps zum Einstieg

e-fellows.net

Das Online-Stipendium und Karrierenetzwerk

Seit über 25 Jahren unterstützt e-fellows.net Studierende und Promovierende mit einem Stipendium und bringt sie ihrem Traumjob näher. Mentoringprogramme, Karriere­­­veranstaltungen sowie Angebote für Praktika und Einstiegsjobs bieten einen direkten Draht in die Wirtschaft und garantieren den mühelosen Karrierestart. Zudem sind e-fellows.net-Stipendiat:innen dank kostenfreier Abos von Zeitungen und Zeit­schriften, Zugriff auf fachspezifische Datenbanken und Fachbücher frei Haus immer einen Schritt voraus. In der exklusiven Online-Community und bei regelmäßigen Treffen in zahlreichen Unistädten tauschen sich Studierende untereinander aus. Jetzt informieren: www.e-fellows.net/online-stipendium

e-fellows.netwissen

Die Buchreihe von e-fellows.net

Mit dieser Buchreihe informiert e-fellows.net über attraktive Berufsbilder und Weiter­bildungen, darunter das LL.M.-Studium, Berufsperspektiven für Jurist:innen, MINT-Frauen und Informatiker:innen sowie die Tätigkeit in einer Unternehmensberatung, im Investment Banking oder im Asset Management. Die Bücher bieten wertvolle Exper­tentipps und einen fundierten Überblick über die jeweilige Branche. Persön­liche Erfahrungsberichte und ausführliche Unternehmensporträts potenzieller Arbeitgeber helfen bei der eigenen Entscheidungsfindung. Weitere Infor­mationen zu den einzelnen Titeln der Reihe e-fellows.net wissen finden Sie am Ende des Buches.

e-fellows.net auf LinkedIn

e-fellows.net auf Instagram

Inhalt

Vorwort

Die Autor:innen

1. Branchenüberblick – Perspektiven für Jurist:innen

Entscheidungsfindung – welcher Berufsweg passt zu mir?

Aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt für Jurist:innen

Juristische Berufe im Öffentlichen Dienst

Berufsbilder in der Justiz

Richter:in

Notar:in

Staatsanwältin/Staatsanwalt

Berufsbilder in Politik, Behörden und internationalen Organisationen

Bundesministerium der Justiz

Bundeskartellamt

Bundesnachrichtendienst

Internationale Tätigkeitsfelder für Jurist:innen

Supranationale Institutionen

Auswärtiger Dienst

Nichtregierungsorganisationen

Berufsbilder in Lehre und Forschung

Hochschulprofessur

Jurist:in in einer Forschungseinrichtung

Rechtsanwalt/-anwältin in einer Wirtschaftskanzlei

Großkanzlei, Mittelstand oder Selbstständigkeit – welcher Kanzleityp passt zu mir?

Rechtsgebiete in Wirtschaftskanzleien

Arbeitsrecht

Bank- und Finanzrecht

Datenschutzrecht

Energierecht

Gesellschaftsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Immobilien- und Baurecht

Kartellrecht

Legal Tech & AI

IT- und Datenschutz- und Medienrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit

Steuerrecht

Juristische Berufsbilder in Wirtschaft und Verbänden

Unternehmensjurist:in

Rechtsabteilung

Vertragsmanagement

Personalabteilung

Compliance

Jurist:in in Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

Mit juristischem Hintergrund in die Unternehmensberatung

Bankjurist:in

Verbandsjurist:in

Jurist:in in einem Versicherungskonzern

Jurist:in als Content-Manager:in im Verlagswesen

Mediation – clevere Konfliktlösung mit Perspektive

2. Studium und fachspezifische Ausbildung

Die Weichen stellen – Studienplanung für die spätere Karriere

Schwerpunktsetzung im Studium

Die Bedeutung der Studienleistungen

Praktische Arbeitserfahrung

Fremdsprachen

Wirtschaftswissenschaftliches Zusatzwissen

Schlüsselqualifikationen

Stipendien

Wie du als Mitglied von e-fellows.net deine Karriere voranbringst

Wie du als e-fellows.net-Stipendiat:in noch schneller erfolgreich bist

Das juristische Referendariat

Weiterbildung und zusätzliche Abschlüsse

Promotion

LL.M., MBA und Co. – Aufbaustudiengänge für Jurist:innen

Internationale Rechtsanwaltszulassung

Fachanwalt/Fachanwältin

Wirtschaftsprüfer:in

Steuerberater:in

Mediator:in

3. Einstieg und Karriere

Karrierewege für Jurist:innen

Karrierewege in der Justiz

Einstieg und Aufstieg in Wirtschaftskanzleien

Wechsel zwischen Wirtschaft und Staatsdienst

Von der Wirtschaftskanzlei in die Wirtschaft

Vorbereitung auf die Bewerbung

Tipps für die Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen

Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch

Musterdokumente

Bewerbung bei internationalen Organisationen

4. Erfahrungsberichte

Zwischen Paragrafen und Python – mein Weg zu Legal Operations

Mein Weg in die Rechtsabteilung: Eine unerwartete Reise

Mitten im Unternehmen – als Anwalt im Insolvenzrecht

Die Rechtspflege der Bundeswehr – schon davon gehört?

Von Steuerakten zu Steuer-Algorithmen – mein Weg in die Wissenschaft

Zwischen Politik, Wirtschaft und Verwaltung: Mein Alltag als Justiziarin bei der IHK

Mein Leben als Richterin auf dem Lande

Rechtsanwältin, IP Litigator und UPC Representative – bitte was?

5. Unternehmensporträts

CMS Deutschland

Covington & Burling LLP

DLA Piper

Freshfields

Gleiss Lutz

HEUKING

Hogan Lovells International LLP

Kirkland & Ellis International LLP

Milbank LLP

Morgan, Lewis & Bockius LLP

Roche Diagnostics GmbH

White & Case LLP

Weitere Titel aus der Reihe e-fellows.net wissen

Impressum

Vorwort

Das Jurastudium ist nicht gerade einfach – viele verschiedene Rechtsgebiete und jede Menge an rechtlichen Fragestellungen wollen betrachtet werden. Wer schließlich beide Examina erfolgreich abgeschlossen hat, kann stolz auf sich sein. Danach steht man vor der wichtigen Frage: Wohin soll der Karriereweg führen? Die Auswahl an Möglichkeiten ist groß: von der Karriere in der Wirtschaftskanzlei über die Beamtenlaufbahn oder eine Tätigkeit in Lehre und Forschung bis hin zur Selbstständigkeit.

Um den richtigen Weg für sich zu finden, sollte man bereits während des Studiums über die eigenen Wünsche und Fähigkeiten nachdenken: In welchen Fachgebieten liegen meine Stärken und Interessen? Will ich später eher beratend oder selbst entscheidend tätig sein? Wie viel will ich verdienen? Sind mir Prestige und Ansehen wichtig? Und wie sieht es mit der Work-Life-Balance aus?

Perspektive Jura gibt Studierenden der Rechtswissenschaften einen umfassenden Branchenüberblick und stellt Berufsbilder im Öffentlichen Dienst, in Wirtschaftskanzleien, Verbänden und Unternehmen vor. Dazu geben wir wertvolle Hinweise zu Studienplanung, Referendariat und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie zur Bewerbung und zum Karriereverlauf.

Einen Einblick in den beruflichen Werdegang und Arbeitsalltag erfolgreicher Juristinnen und Juristen geben zahlreiche Erfahrungsberichte und Fallstudien. Abschließend stellen Kanzleien und Unternehmen ihre Einstiegsmöglichkeiten vor.

Wer zusätzlich persönliche Kontakte zu renommierten Sozietäten knüpfen möchte, kann das bei der Veranstaltung e-fellows.net Perspektive Wirtschaftskanzlei tun. Weitere Informationen erhältst du online unter www.e-fellows.net/law.

Sehr gute Studierende, Referendar:innen und Doktorand:innen der Rechtswissenschaften können sich zudem für das e-fellows.net-Stipendium bewerben, das zahlreiche Extras für Jurist:innen bereithält. Mehr Informationen findest du bei „Wie du als e-fellows.net-Stipendiat:in noch schneller erfolgreich bist“ sowie online unter www.e-fellows.net/online-stipendium.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

Bernhard Güntner

e-fellows.net

Die Autor:innen

Nicole Beyersdorfer, LL.M., Jahrgang 1981, ist Legal Counsel bei Allianz Auto­motive in München. Nach dem Studium in München und Würzburg arbeitete sie als wissen­schaftliche Mitarbeiterin bei Freshfields Bruckhaus Deringer und absolvierte einen LL.M. am King’s College. Insgesamt sieben Jahre war sie als Rechtsanwältin im Bereich Banking/Finance bei Latham & Watkins LLP und Gütt Olk Feldhaus tätig.

Matthias Miguel Braun, LL.M., ist Referatsleiter des Referats für Grundsatz und Fachaufsicht Personalkosten im Auswärtigen Amt. Zuvor war er in der Politischen Abteilung, der Zentralabteilung, an der Botschaft Bogotá und der NATO-Vertretung in Brüssel tätig. Er studierte Jura, Politikwissenschaft, Osteuropastudien und Baltistik in Greifswald, Riga und Berlin.

Melanie Budassis, Jahrgang 1975, ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei der Vierhaus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sie absolvierte eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten sowie ein Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Von 2006 bis Juni 2016 war sie im Bereich Tax der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Melanie Buhtz, Licence en Droit, Jahrgang 1976, ist Juristin bei der Allianz Lebensversicherungs-AG. Nach dem Studium in Potsdam, Paris, Freiburg und Montreal folgte im März 2003 der Eintritt in die Allianz Versicherungs-AG im Bereich Vertrieb mit anschließendem Wechsel zur Allianz Lebensversicherungs-AG in den Bereich Lebens­versicherungen.

Clara Burkard ist seit 2021 für das Bundesministerium der Justiz in Referat ZA1 (Personal höherer Dienst) tätig. Nach dem Jura- und dem LL.M.-Studium in Potsdam und Leiden und dem Referendariat in Berlin mit Stationen im Bundesministerium für Umwelt und dem Auswärtigen Amt war sie Anwältin in einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Berlin.

Philipp Dawirs, Dr. iur., LL.M., Jahrgang 1984, ist Rechtsanwalt bei GSK Stockmann in München im Immobilienwirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Hospitality. Nach dem Studium in Münster, Bielefeld und Rom promovierte er und erwarb einen LL.M. im Real Estate Law in Münster. Seine Referendariatsstationen führten ihn nach Düssel­dorf, Guangzhou und New York City.

Marc Engelhart, Dr. iur., Jahrgang 1976, ist Forschungsgruppenleiter und Leiter des Bereichs Wirtschaftsstrafrecht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Zuvor war er bis Ende 2011 als Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz in Stuttgart tätig. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er in Freiburg und Edinburgh.

Jana Fischer, LL.M., Rechtsanwältin und Steuerberaterin, ist als Partnerin bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Steuerstreitverfahren und Steuergestaltungsberatung, auch grenzüberschreitend.

Klaus Foitzick, Jahrgang 1965, ist Rechtsanwalt, Prüfstellenleiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), zertifizierter Daten­schutz­auditor (DSZ) und Gründer der Consultingfirma activeMind AG sowie der Kanzlei activeMind.legal. Seit 1999 berät, schult und prüft er Unternehmen und Behörden aus aller Welt zum Datenschutzrecht und zur Informationssicherheit.

Christiane Freytag, Dr. iur., Maître en Droit, Counsel der Sozietät Gleiss Lutz, ist im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts im Stuttgarter Büro tätig. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen im Vergaberecht, einschließlich der Beratung zu Public Private Partnerships und zur Privatisierung öffentlicher Unternehmen, sowie im Umwelt- und Gesundheitsrecht.

Robert Germund, Dr. iur., war Partner einer auf Wirtschafts- und Baumediation so­wie Nachfolgeberatung ausgerichteten Gesellschaft in Düsseldorf und ist nun Managing Partner der Konfliktmanagementkanzlei DR. GERMUND sowie Geschäftsführer einer Kammer. Schwerpunkte sind außergerichtliche Konfliktlösung, Wirtschafts-, Bau-, Fami­lien- und Erbmediation, Coaching, Nachfolge- und Unternehmensberatung.

Veris-Pascal Heintz, LL.M., Jahrgang 1987, ist selbstständiger Rechtsanwalt und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterial­güterrecht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte der Universität des Saarlandes beschäftigt. Nach dem Referendariat mit Wahlstation beim Bundesverfassungsgericht absolvierte er einen LL.M. am Europa-Institut der Universität des Saarlandes.

Thomas Hollenhorst, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Gründungspartner von Watson Farley & Williams LLP, Hamburg. Er leitet seit über zehn Jahren die Project & Structured Finance Group in Deutschland und berät Banken und Investoren bei Finanztransaktionen und allen sonstigen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Oliver Michael Hübner, Dr. iur., LL.M. (Edinburgh), ist Rechts­anwalt und Gründungspartner bei Disput Hübner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Er ist Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin und der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft. Zudem veröffentlicht er in Fachzeitschriften Beiträge zum Immobilienwirtschaftsrecht und zum öffentlichen Baurecht.

Ulrich Hüttenbach, Jahrgang 1954, Volljurist, ist Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Leiter der Abteilung Verwaltung und Verbandsorganisation. Der Berufseinstieg in die Verbandswelt erfolgte 1983 über das Geschäftsführungsnachwuchs-Programm der BDA.

Samira Jessl ist als Associate und Rechtsanwältin in der Praxisgruppe Employment bei Hogan Lovells in München tätig. Sie berät zu allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts. Hierzu gehören die Begleitung von Restrukturierungsprojekten, die Vertretung von Mandant:innen in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten sowie die Gestaltung von Individual- und Kollektivvereinbarungen.

Markus Kaulartz, Dr. iur., Jahrgang 1985, ist Rechtsanwalt im Münchener Büro der Sozietät CMS Hasche Sigle. Er berät deutsche und internationale Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle sowie in Fragen des IT-, Datenschutz- und Medienrechts. Daneben ist er Herausgeber der Handbücher Smart Contracts und Artificial Intelligence im Beck-Verlag.

Marcel Klein, LL.B., Jahrgang 1993, arbeitet als Syndikusrechtsanwalt für Roche. In einer globalen Position berät er Mandanten bei Transaktionen im IT-Recht und im Cybersicherheitsrecht. Er studierte an der Universität Mannheim Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. Berufliche Erfahrungen sammelte er bereits in internationalen Großkanzleien und führenden Unternehmen im In- und Ausland.

Lutz Kniprath, Dr. iur., M.A., Jahrgang 1967, ist Gründungspartner von Kniprath Lopez Attorneys for Complex Disputes, Berlin und Barcelona. Nach dem Jura- und Sinologiestudium war er von 2000 bis 2006 Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. Von 2006 bis 2010 arbeitete er in der Zentralabteilung Recht der Robert Bosch GmbH und seither wieder als Anwalt.

Ditmar Königsfeld, Jahrgang 1956, leitet das Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO).

Ina M. Küchler, Jahrgang 1975, Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und Certified Public Accountant, ist Geschäftsführerin der Dr. Hilmar Noack GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Nico Kuhlmann ist Senior Associate bei Hogan Lovells Int. LLP in Hamburg in der IPMT-Praxis­gruppe und berät führende Unternehmen aus dem Technologiebereich, unter anderem zum AI Act.

Philipe Kutschke, Dr. iur., ist Rechtsanwalt und Partner bei Bardehle Pagenberg. Bera­tung, Prozessführung, Vertragsgestaltung in Marken-, Urheber- sowie Design- und Wettbewerbssachen. Er ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsmediator (MuCDR), Lehrbeauftragter an der TU München und Autor von Fachbeiträgen.

Marius Mann, Dr. iur., MBA, M.Jur. (Oxford), ist Rechtsanwalt und Partner bei LUTZ | ABEL. Er leitet die Praxisgruppe Commercial und berät im nationalen und internationalen Vertrags-, Handels- und Vertriebsrecht sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Arnd Meier, Jahrgang 1965, Rechtsanwalt, ist nach Stationen in der Rechtsabteilung und in der Unternehmens­strategie Compliance-Officer des Einkaufsressorts bei BMW. Vor seinem Wechsel in die Wirtschaft hat Arnd Meier in einer großen Anwalts­kanzlei gearbeitet.

Julian Michalitsch, Mag., ist Consultant bei Roland Berger. Er studierte Rechtswissenschaften in Wien und Stockholm und startete seine Karriere nach erfolgreich absolviertem Gerichtsjahr bei der Strategieberatung. Dort ist er Mitglied des Expert Teams „Infrastructure“.

Gundula Müller-Frank, Jahrgang 1978, ist Leiterin des Programmbereichs Gesellschaftsrecht beim Verlag Dr. Otto Schmidt in Köln. Sie studierte Rechtswissenschaften in Augsburg und arbeitete zunächst als Rechtsanwältin. Seit 2009 ist sie im Verlagswesen tätig.

Tilman Müller-Stoy, Prof.,Dr. iur., ist Rechtsanwalt und Partner bei Bardehle Pagen­berg. Beratung, Prozessführung, Vertragsgestaltung und Verhandlungsführung in Patent- und Lizenzsachen. Er ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschafts­mediator (MuCDR), Honorarprofessor an der TU München, Mitglied des Vorstands bei LESI und LES Deutschland, Mitglied des Herausgeberbeirats der GRUR Patent.

Damian Wolfgang Najdecki, Dr. iur., Jahrgang 1978, ist Notar in München. Er studierte und promovierte an der juristischen Fakultät der Universität Regensburg. Neben dem Notaramt ist er als Dozent im Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht sowie als Autor im Bereich Gesellschafts- und Erbrecht tätig.

Julius Neuberger, Dr., LL.M., Jahrgang 1977, ist Managing Director bei einem Single Family Office. Nach dem Studium folgten eine Promotion am MPI und ein LL.M. am Institute for Law and Finance. Nach dem Referendariat mit Auslandsstation in New York war er drei Jahre als Rechtsanwalt bei Latham & Watkins LLP in den Bereichen Finance und Private Equity tätig.

Sabine Otte, Prof. Dr. iur., LL.M. (Bristol), Jahrgang 1979, ist seit 2015 Professorin für Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Hochschule Düsseldorf. Zuvor war sie über sieben Jahre Rechtsanwältin in international tätigen großen Wirtschaftskanz­leien. Seit 2020 ist sie Of Counsel in der Sozietät Berner Fleck Wettich, Düsseldorf.

Christoph Poweleit, Jahrgang 1978, ist Rechtsanwalt und Syndikus bei der Commerzbank AG, Group Legal in Frankfurt am Main. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Rechtswissenschaften und Europäisches Recht an der Universität Würzburg. Das Referendariat absolvierte er in Limburg, Darmstadt, Frankfurt am Main und New York.

Christian Reichel, Dr. iur., Jahrgang 1965, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist als Partner bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuer­beratern, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbB tätig. Daneben ist er Lehrbeauftragter an der Georg-August-Universität Göttingen sowie der Bucerius Law School Hamburg.

Jörg Risse, Dr. iur., LL.M. (Berkeley), Jahrgang 1967, ist Partner bei Baker McKenzie, wo er Streitigkeiten aus großen Infrastrukturprojekten und Unternehmenskäufen betreut. Daneben ist er oft als Schiedsrichter und Mediator tätig. Er ist Professor an der Universität Mannheim, Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin und schriftleitender Herausgeber der SchiedsVZ – German Arbitration Journal.

Florian Ruhs, Dr. iur., Jahrgang 1988, ist Richter am Amtsgericht Nürnberg und war zuvor Staatsanwalt an der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Er studierte Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und an der Vrijen Universiteit Amsterdam. Vor dem Referendariat im OLG-Bezirk München promovierte er zu einem strafprozessualen Thema an der LMU München.

Matthias Scheifele, Dr. iur., Jahrgang 1974, ist Partner im Bereich Steuerrecht bei Hengeler Mueller in München. Er berät vor allem in M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen von Unternehmen sowie Finanzierungstransaktionen.

Jan Erik Spangenberg, Dr. iur., LL.B., FCIArb, ist ein auf Konfliktlösung und Prozessführung spezialisierter Rechtsanwalt und Gründungspartner von SPANGENBERG. Er berät und vertritt Unternehmen, Personen und Staaten bei Streitigkeiten sowie bei Auslandsinvestitionen und völkerrechtlichen Fragen. Er ist als Parteivertreter sowie Schiedsrichter in nationalen und internationalen Schiedsverfahren tätig.

Florian Stork, Dr. iur., LL.M. oec., Syndikusrechtsanwalt, Group General Counsel/Chief Compliance Officer bei der TÜV SÜD AG. Bis 2020 leitete er die Linde-Rechtsabteilung für Deutschland, die Schweiz, Frankreich, Benelux, Spanien und Portugal und war zuvor Group Compliance Counsel EMEA bei der Linde AG. Bis 2011 arbeitete er bei Linklaters LLP als Rechtsanwalt im Fachbereich Competition/Antitrust.

Britta Süßmann, Jahrgang 1982, war Rechtsanwältin bei Hengeler Mueller in Frankfurt am Main im Bereich Steuerrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die steuerrechtliche Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen sowie die Beratung im Unternehmens- und Investmentsteuerrecht. Seit Juni 2021 ist sie Family Officer bei der FERI Gruppe.

Stefan Tüngler, Dr. iur., Jahrgang 1972, ist Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. Er gehört der Sozietät seit 2001 an (seit 2007 als Counsel) und arbeitet vom Standort Düsseldorf aus in den Bereichen Konfliktlösung und Kartellrecht. Sein Praxisfokus liegt im Energierecht und hier vor allem im Vertrags- und Regulierungsrecht.

Maria Fidelis Unger, Jahrgang 1998, ist Volljuristin und Ressortleiterin bei den Notaren Dr. Najdecki und Kroier. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilians-Universität mit anschließendem Referendariat in München und promoviert derzeit am Lehrstuhl von Prof. Dr. Veil für Handels-und Gesellschaftsrecht in München.

Vivien Vacha, Dr. iur., ist Rechtsanwältin im Bereich des Energierechts. Nach beruflichen Stationen bei internationalen Wirtschaftskanzleien arbeitet sie als Legal Counsel Germany bei Tree Energy Solutions. Sie ist Mit-Autorin eines Buches zur Einführung in das Energierecht und hat im Bereich der europäischen Strommarktregulierung promoviert.

Christian Vogel, Dr. iur., LL.M., Jahrgang 1977, ist Partner bei Clifford Chance in Düssel­dorf. Er berät deutsche und ausländische Mandanten im Übernahmerecht, bei Unternehmenskäufen, Joint Ventures und Umstrukturierungen. Daneben ist er Lehrbeauftragter an der LMU München sowie der Universität Münster zum Thema Joint Ventures und Hauptversammlungen.

Daniel Voigt, Dr. iur., MBA (Durham), Jahrgang 1977, ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main. Er studierte in Berlin, Düsseldorf und Durham. Er war Stipendiat des Evangelischen Studienwerks Villigst und ist Autor verschiedener Fachbeiträge.

Olaf Weber, Dr. iur., LL.M. (Edinburgh), ist Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken. Zuvor war er Mitarbeiter an den Universitäten Heidelberg und Edinburgh, Anwalt bei Gleiss Lutz und nationaler Experte im juristischen Dienst der EU-Kommission.

Kay Weidner, Jahrgang 1971, Volljurist, ist Pressesprecher im Bundeskartellamt. Er absolvierte sein Studium in Freiburg und Toulouse und ist nach einigen Jahren Anwalts­tätigkeit in Frankfurt am Main und Athen seit 2003 im Bundeskartellamt tätig.

Christoph Wittekindt, Dr. iur., Jahrgang 1966, ist Rechtsanwalt in München und war lang­jähriger Leiter von Legal People, einer juristischen Unternehmensberatung mit Büros im In- und Ausland. Nach seinem Studium in Augsburg, Genf, München und Berlin war er u. a. beim Verlag C. H. Beck mit dem Auf- und Ausbau des Online-Dienstes beck-online und Legal Tech betraut.

Joachim Ziegler, Dr. iur., LL.M., Licence en Droit, Jahrgang 1974, ist im Bereich Marktmanagement der AZ Deutschland tätig. Nach Studium und Promotion begann er 2005 als Assistent des Holding-Vorstands für Growth Markets und bekleidete von 2007 bis 2016 verschiedene Führungs- und Managementfunktionen im operativen Vertrieb der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG sowie in der Allianz SE.

1. Branchenüberblick – Perspektiven für Jurist:innen

Entscheidungsfindung – welcher Berufsweg passt zu mir?

von Dr. Lutz Kniprath

Die Entscheidung für einen Berufsweg ist hochpersönlich. Ratschläge helfen hier allenfalls zufällig. Denkanstöße können jedoch einen sinnvollen Beitrag zur Entscheidungsfindung vor der Berufswahl leisten. Daher sollen hier Fragen gestellt und erläutert werden, mit denen sich jede Juristin und jeder Jurist im Laufe der Karriere auseinandersetzen wird. Früh gestellt, vorläufig beantwortet und danach immer wieder durchdacht, können sie helfen, überraschende Unzufriedenheit zu vermeiden.

„Welcher Berufsweg passt zu mir?“ fragt nach den eigenen Vorlieben und Grenzen, nicht nach den Anforderungen der Arbeitgeber. Das ist so gewollt. Schließlich muss jeder selbst mit seinem Beruf zufrieden sein und einen langen Zeitabschnitt über mit ihm leben. Die Beschränkungen des Arbeitsmarkts und der eigenen Qualifikationen sollten erst in einem zweiten Schritt herausfiltern, was derzeit nicht geht. Denn vielleicht ist es ja doch oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich, etwa nach einem Anlauf über eine andere Stelle.

Wer bin ich?

Die Mehrzahl der Stellen zum Berufseinstieg fordern heute einen hohen Einsatz. Sie werden zu einem wesentlichen Teil des Lebens. Kann eine Stelle die individuellen Grundbedürfnisse von Berufstätigen nicht befriedigen oder gehen ihnen wesent­liche Bedingungen der Stelle gegen den Strich, dann ist ihre Lebensqualität ernsthaft beeinträchtigt. Daher vorweg die Frage nach dem eigenen Wesen. Dies betrifft zum einen den Stellenwert des Berufs im Verhältnis zum privaten Leben. Manche Stellen fordern einen Zeitaufwand und eine Hingabe, die das Privatleben zum Randereignis degradieren. Familie, Freunde, Sport oder Theaterbesuche finden häufig nur sporadisch und kurzfristig auf Zuruf statt. Die Frage bezieht sich des Weiteren auf Einkommen und Prestige. Die Verdienstmöglichkeiten unterscheiden sich schon bei Einstei­ger:innen drastisch. Freilich hat das Geld seinen Preis. Bedeutende Arbeitgeber auf der Visitenkarte verhelfen schon am Berufsanfang zu Ansehen. Dem entspricht eine Erwartungshaltung, die den Berufstätigen besonderen Druck im Alltag beschert. Und schließlich betrifft dies die Bereitschaft zu Ortswechseln, im Land und über Grenzen hinweg. Das ist in frühen Jahren zumeist leichter als später, wenn Haushalt und Kinder immer wieder umgepflanzt werden müssten. „Wer bin ich?“ – Wer kann das zuverlässig beantworten? Der Mensch ändert sich und lernt sich erst mit den Jahren und Jahrzehnten selbst kennen. Doch die eigenen Grenzen zu erforschen und zu respektieren und sich selbst problembewusst zu beobachten, mag die Einschätzung einzelner Stellenanforderungen erleichtern.

Möchte ich juristisch arbeiten?

Die juristische Ausbildung qualifiziert zu einer bunten Palette juristischer Tätigkeiten, aber sie lehrt auch Fähigkeiten wie strukturiertes Denken und legt damit ein solides Fundament für allerlei andere Berufsfelder. Manche Stellen außerhalb der juristischen Sphäre setzen eine Zusatzausbildung, etwa in BWL, voraus. Bei anderen sorgt der Arbeitgeber für die erforderliche Weiterbildung – und sei es durch Training-on-the-Job. Beispiele sind einige Unternehmensberatungen, die Absolvent:innen aus einem breiten Spektrum von Fachrichtungen einstellen oder Abteilungen von Unternehmen, z. B. für Personal oder Controlling.

Deutschland, Ausland, international?

Das Recht ist grundsätzlich national; jeder Staat hat seine eigene Rechtsordnung. Daher ziehen Juristinnen und Juristen weniger leicht über die Grenze als Ärzt:innen oder Kaufleute. Dennoch kann die Kenntnis ausländischer Rechtsordnungen oder transnationaler Rechtsnormen und Usancen die juristische Arbeit außerhalb Deutschlands ermöglichen. Hierzu zählen etwa das Völkerrecht, das EU-Recht und Bereiche des internationalen Wirtschaftsrechts, einschließlich der Schiedsgerichtsbarkeit. Zudem können auch Lehrtätigkeiten, etwa zum deutschen Recht, Gelegenheit zu langfristigen Auslandsaufenthalten bieten.

Wie international die Berufstätigkeit werden kann, hängt zum einen von den entspre­chenden Qualifikationen ab, die man zum Einstieg mitbringt, und zum anderen vom individuellen Lebensentwurf. Eine grenzüberschreitende Berufstätigkeit bedeutet zugleich einen gesteigerten Zeitaufwand unterwegs und gegebenenfalls gesundheitliche Belastung, etwa durch häufige Wechsel von Zeit- und Klimazonen.

Wirtschaftsrecht oder ein anderer Fachbereich?

Dieses Buch legt einen Schwerpunkt auf Tätigkeitsfelder im klassischen Wirtschaftsrecht. In diesem Bereich arbeiten nicht nur Anwält:innen, sondern auch manche Richter:innen, Staatsanwält:innen und Verwaltungsbeamt:innen. Die Optionen an juristischen Tätigkeiten sind damit aber bei Weitem noch nicht erschöpft. Die Spanne reicht vom Familien- und Erbrecht bis hinüber zur Rechtsphilosophie. Auch Rechtsgebiete, die einen hohen Grad an Spezia­lisierung fordern, haben ihren besonderen Reiz, etwa das Kunst- oder das Tierrecht. Die Spezialisierung von Jurist:innen ist häufig genug das Ergebnis von sonderbaren Zufällen und Gelegenheiten, wenn auch eine persönliche Prädisposition die Zufälle wahrscheinlicher machen kann. Und manche Spezialgebiete erfordern ein Mindestmaß an Leidenschaft für ihre Materie.

Große Organisation oder „freier Beruf“?

Mit der Größe der Organisation nehmen gewöhnlich die Hierarchien und die Regelungsdichte zu. Dies gilt für Unternehmen wie Kanzleien ebenso wie für Verbände. Behörden sind üblicherweise hierarchisch strukturiert und strengen Regeln unterworfen. Eine feste Struktur bietet im Grundsatz Sicherheit und Vorhersehbarkeit. Doch nicht jeder wird darin dauerhaft glücklich. Denn die Sicherheit kann zulasten der Freiheit gehen. Und die Vorhersehbarkeit mag Flexibilität und Spontaneität einschränken. Auch die Zunft der Wirtschaftsanwält:innen lebt in Teilen längst nicht mehr nach dem Ideal des freien Berufs, sondern arbeitet in Law Firms nach angloamerikanischem Muster entweder angestellt oder als Partner:in. Und selbst die Partnerschaft bietet nicht die Freiheit der Einzelanwält:innen alter Schule, sondern bedeutet nicht selten die Unterwerfung unter Mehrheitsentscheidungen und den Zwang zu hoher Profitabilität.

Berater:in, Entscheider:in oder Streiter:in?

Jurist:innen müssen beraten, entscheiden und streiten können. Doch jede Tätigkeit setzt andere Akzente. Während M&A-Anwält:innen schwerpunktmäßig strukturieren, entwerfen, beraten und verhandeln und Richter:innen vor allem analysieren, ausgeglichen vermitteln und entscheiden, sind Prozessanwält:innen am meisten gefordert im Analysieren, Entwerfen von Strategien und im streitigen Auseinandersetzen, aber auch bei der Förderung einer günstigen Einigung. Richter:innen nehmen einen neutralen Standpunkt ein, während Rechtsanwält:innen die Interessen des eigenen Mandanten besonders nahe sind. Diese Aspekte erscheinen vor dem Berufseinstieg als eher zweitrangig. Im Alltag jedoch kann es belastend werden, wenn die eigene Persönlichkeit anders gestrickt ist.

Was will ich?

Manche der oben angesprochenen Überlegungen können schon früh – bereits im Studium – zu wichtigen Weichenstellungen führen, etwa die zur Internationalität. Denn dann ist noch hinreichend Zeit zum Erlernen von weiteren Fremdsprachen oder zum Verbessern der vorhandenen Kenntnisse. Auch ein Auslandsjahr, gegebenenfalls mit Abschluss, kann dann noch untergebracht werden. Und es lassen sich noch die Voraus­­setzungen für eine möglichst gute Examensnote schaffen. Dafür müssen häufig genug andere Interessen hintangestellt werden. Ihnen kann hingegen mehr Raum gewährt werden, wenn die angestrebte Richtung keinen herausragenden Abschluss erfordert. Einige Aspekte der Frage „Was will ich?“ können erst zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend beantwortet werden, etwa im Referendariat oder sogar erst in einer frühen Berufsphase. Andere Einsichten werden im Laufe vertiefter Erfahrungen allmählich herankeimen, sich ganz individuell zu Wort melden oder von Zufällen abhängen. Glücklicherweise lassen sich manche Entscheidungen im Laufe des Berufslebens noch korrigieren. Schließlich aber kann sich der Mensch – in einem gewissen Rahmen – auch seinem Beruf anpassen.

Fazit

Wichtig erscheint eine beständige Beobachtung der eigenen Fähigkeiten und Grenzen, sowohl bezogen auf einzelne juristische Tätigkeitsfelder als auch auf Arbeitsstile und Lebensentwürfe.

Aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt für Jurist:innen

von Dr. Christoph Wittekindt

Das langsame Ausscheiden der Babyboomer-Generation aus dem juristischen Arbeits­markt, der zunehmende Einsatz von Legal-Tech-Instrumenten, künstlicher Intelligenz wie ChatGPT und die ewige Work-Life-Balance – das sind die Themen, die Jurist:innen dieses Jahr umtreiben. Wie also entwickelt sich der Markt?

Überblick über den Gesamtmarkt

Der juristische Arbeitsmarkt in Deutschland entwickelt sich immer mehr zu einem Arbeitnehmermarkt: Die Nachfrage nach Jurist:innen, sei es für Kanzleien, aber auch für Unternehmen, Ver­bände oder den Öffentlichen Dienst, hält nach wie vor an, was sich aber nicht immer in der Zahl der Stellenangebote, Print wie online, niederschlägt. Qualifizierte, gut ausgebildete Jurist:innen, sind nach wie vor sehr begehrt. Warum? Unabhängig von der derzeitigen konjunkturellen Entwicklung gibt es seit Jahren einige grundsätzliche Trends, die es in den Blick zu nehmen gilt: Zum einen der nach wie vor junge Trend, Stellen verstärkt befristet auszuschreiben, sogenannte Projekt- oder Interimsjurist:innen – also auf Zeit mit speziellen Aufgaben in Kanzlei, Rechts- oder Personalabteilung zu betreuen und durch den Einsatz von Legal Technology juristische Arbeitsabläufe zu unterstützen und letztlich zu beschleunigen. Das eröffnet gerade für Diplomjurist:innen vielfältige neue Arbeitsfelder. Es müssen also nicht immer Volljurist:innen sein. Zum anderen gilt aber nach wie vor auch: Die jährliche Anzahl der frischgebackenen Volljurist:innen liegt seit Jahren konstant bei ca. 8.500 (bundesweit), von denen wiederum nur ein kleiner Teil das Zweite Staatsexamen mit der begehrten Note „vollbefriedigend“ oder besser abschließt. Das Dilemma: Kanzleien jeglichen Zuschnitts und jeglicher Größe, die dabei zunehmend in Konkurrenz zu Justiz und öffentlicher Verwaltung, aber auch zu den Rechtsabteilungen der großen, internationalen Unternehmen stehen, brauchen jedes Jahr eine gewisse Anzahl dieser hoch Qualifizierten, finden sie aber oft nicht. Daher jagt Kanzlei A gerne Kanzlei B nicht nur einzelne Anwältinnen und Anwälte, sondern gleich ganze Teams ab: Teamleiter:innen bringen den Umsatz mit, die Associates sind die willigen Helfer:innen, die man sich gerne mit einkauft. Boutiquen und kleinere Kanzleien fischen verstärkt im Becken der Großkanzleien und können so manche interessante Kandidat:innen für sich gewinnen. In der Regel sind in den Boutiquen oder kleineren Kanzleien die Anforderungen an die Kandidat:innen, insbesondere bezüglich der Examensnoten, geringer. Aber auch hier sind derzeit vor allem Anwält:innen mit erster Berufserfahrung und gewisser Expertise gefragt. Gesucht wird nach wie vor querbeet über alle Rechtsgebiete hinweg. Querschnittsbereiche wie z. B. Litigation, aber auch Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschethemen, spielen eine immer größere Rolle. Neben Kanzleien und Unternehmen suchen derzeit verstärkt Justiz, öffentlicher Verwaltung, aber auch Verbände; hier macht sich bereits die Pensionierungswelle der Babyboomer bemerkbar. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren noch weiter verstärken. Die Zahl der neu eingestellten Referendar:innen lag zuletzt bei nur noch 7.573, Tendenz weiter sinkend. Mit anderen Worten: es kommt nicht mehr soviel nach wie früher. Die Justiz hat dabei allen Unkenrufen zum Trotz noch die geringsten Probleme, da nach wie vor insbesondere der weibliche Nachwuchs massiv auf die offenen Stellen drängt. Und ein weiterer Trend macht sich verstärkt bemerkbar: Im Zeitalter von Internet und Social Media gelangen viele offene Positionen gar nicht mehr auf den Markt. Unternehmen wie Kanzleien versuchen verstärkt, potenzielle Kandidat:innen über diverse Karriereportale oder auf Karrieremessen direkt anzusprechen oder veranstalten aufwändige Recruitungwochenenenden. Der persönliche Kontakt, das individuelle Gespräch, das Praktikum oder die Wahlstation im Referendariat sind nach wie vor Trumpf und oft Eintrittskarte für den erfolgreichen Start.

Einstiegsgehälter

Die hier skizzierten Entwicklungen spiegeln sich auch in den Gehältern wider. Betrachtet man zunächst die Kanzleien, so sind die Gehaltsunterschiede riesig: Steigen frischgebackene Anwält:innen heute bei kleineren Kanzleien oft mit einem Jahres-Bruttogehalt von 60.000 bis 75.000 Euro ein, so sind es in den Top-50-Kanzleien mittlerweile 100.000 bis 180.000 Euro fix, ggf. zuzüglich Kanzleibonus. In diesen Kanzleien sind 16 Punkte in der Summe beider Examina, ein Doktortitel und/oder ein im Ausland erworbener LL.M. samt entsprechender Fremdsprachenkenntnisse nach wie vor Conditio sine qua non. Generell gilt: je besser die Noten, desto höher das (Einstiegs-)Gehalt. Und: Die anglo­amerikanischen Kanzleien stehen bei den Gehältern nach wie vor an der Spitze. Bei den Boutiquen liegen die Einstiegsgehälter in der Regel zwischen 75.000 und 100.000 Euro, meist ohne irgendwelche Boni, wobei es hier je nach Stadt und Region große Unterschiede gibt. Die Gehaltsspreizung ist in den letzten Jahren größer geworden, ein Ende dieses Trends ist derzeit nicht absehbar. Allerdings sind die Ansprüche auf beiden Seiten gewachsen. In Unternehmen hängt das Einstiegsgehalt entscheidend von der Größe und von der Branche ab: DAX-Unternehmen mit größeren Rechtsabteilungen wie Siemens oder BMW zahlen derzeit je nach Zusatzqualifikation 85.000 bis 120.000 Euro – zweimal „vb“, Dr. iur. oder LL.M. sind auch hier fast immer obligatorisch. Bei Mittelständlern, wo die Rechtsabteilung nur aus ein bis drei Jurist:innen besteht, muss man sich oft mit 60.000 bis 80.000 Euro zufriedengeben. Im Bereich Banken und Versicherungen, Technologie, Pharma und Chemie sind die Einstiegsgehälter höher als in den Bereichen IT, Telekommunikation oder im Medienbereich. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass Unternehmen ihren Mitarbeitenden oft zusätzliche (Sozial-)Leistungen offerieren, welche neben einer Regelarbeitszeit von 40 Wochenstunden für manche den Ausschlag geben. Aber auch Unternehmen können sich dem „War for Talents“ nicht entziehen, was dazu geführt hat, dass die Einstiegsgehälter im letzten Jahr nochmals deutlich angehoben wurden.

Gehaltsentwicklungen

Noch viel spannender ist aber die Frage, wie sich die Gehälter im Laufe der Jahre entwickeln. Bei Kanzleien hat sich nicht viel geändert: Während die Gehälter in den Top-30-Kanzleien im zweiten bis sechsten Berufsjahr in der Regel stufenweise steigen, gibt es in Boutiquen oder kleineren Kanzleien solche Entwicklungen meist nicht. Gleiches gilt übrigens auch für die Rechtsabteilungen von Unternehmen, bei denen im Laufe der Jahre neben einem „Inflationsausgleich“ eine Bonuskomponente zum Gehalt hinzukommt. Dafür ist die Chance in den Boutiquen und kleineren Einheiten, einmal (Junior-)Partner:in zu werden, viel höher. Spätestens nach sechs oder sieben Jahren stellt sich aber auch in den größeren Kanzleien die Frage nach dem Schritt Richtung Partnerschaft. Die Gehälter dieser Senior, Principal oder Managing Associates liegen dann oft schon bei stolzen 175.000 bis 250.000 Euro, was in der Regel einen Bonus oder eine Umsatzbeteiligung beinhaltet. Danach gilt: Ob Junior, Salary bzw. Lockstep oder Equity Partner – es zählt allein der Umsatz. Und wer die Umsatzvorgaben verfehlt, fliegt eben auch mal wieder raus, wird sogar „de-equitised“. Leiter:innen von Rechtsabteilungen erreichen dagegen irgendwann eine Gehaltsobergrenze, die sie nur noch dann durchstoßen können, wenn sie zusätzliche Aufgaben übernehmen oder in den Vorstand wechseln. Der variable Gehaltsbestandteil liegt dann oft bei über 50 Prozent; Aktienoptionen und sogenannte Long Term Incentives stellen bei börsennotierten Unternehmen eine zusätzliche Gehaltskomponente dar.

Wechsel- und Aufstiegsmöglichkeiten

Seit 2016 sind die Unternehmensjurist:innen („Syndici“) mit den Kanzleijurist:innen formal gleichgestellt. Es kam dadurch bisher nicht wieder zu einem stärkeren Wechsel aus den Kanzleien hinein in die Unternehmen, wie es früher einmal zu beobachten war. Zwar werden Unternehmen von Jurist:innen nach wie vor als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen; allerdings erfolgen derzeit die Wechsel eher innerhalb der Unternehmen und Kanzleien. Dies hat mehrere Gründe: Ein Quereinstieg in eine Kanzlei aus einem Unternehmen heraus ist oft schwierig, hier wird in der Regel von Wechselwilligen ein sogenannter transportabler Umsatz erwartet, den er mitbringen soll, aber oft nicht kann. Umgekehrt legen die Unternehmen immer öfter Wert auf Kandidat:innen, die bei einem Wechsel über „Inhouse“- oder Branchenerfahrung verfügen. Und: Nach wie vor ist die Arbeitsbelastung bei den Kanzleien sehr hoch, die meisten halten nach wie vor am Up-or-Out-Prinzip fest, und der Weg zur Partnerschaft ist oftmals wenig transparent – zumal wenn „Committees“ darüber entscheiden, die in London oder New York angesiedelt sind und in denen der deutsche Partner oder die Partnerin nur eine Stimme hat. Die Kanzleien haben auf diesen Trend zum Teil bereits reagiert und bieten verstärkt den Counsel-Status oder die Salary-Partnerschaft als Endstufe der beruflichen Entwicklung in der Kanzlei an. So versuchen sie, gute Anwält:innen, die nicht Vollpartner:innen werden wollen oder können, dauerhaft an sich zu binden, u.a über Teilzeitpartnerschaftsmodelle. Man darf sich aber nicht zu der Annahme versteigen, die Arbeitsbelastung in einem Unternehmen sei stets erheblich geringer; 40-Stunden-Wochen sind auch hier de facto mittlerweile eher die Ausnahme. Dennoch sehen viele die Chance einer ausgeglichenen Work-Life-Balance, gepaart mit ein bis zwei Arbeitstagen pro Woche im Homeoffice, bei Unternehmen höher als in einer Kanzlei. Zudem fördern viele Unternehmen mittlerweile außerbetriebliche Aktivitäten ihrer Mitarbeitenden, z. B. mittels einer Jahreskarte für das Fitnessstudio. Kanzleien versuchen zunehmend durch „Social Activities“ wie das gemeinsame Skiwochenende in Kitzbühel nicht nur den Zusammenhalt der Truppe, sondern auch die sportlichen Ambitionen zu befriedigen. Viel wichtiger sind aber ein eigener Betriebshort oder -kindergarten, wo berufstätige Eltern ihre Kinder in Obhut geben können. Flexible Arbeitszeitmodelle, z. B. Teilzeit- und Heimarbeitstätigkeiten, sind seit der Corona-Krise gefragter als je zuvor, in der Praxis allerdings nicht immer umsetzbar. Für manche Berufseinsteiger:innen zählen solche Parameter bei der Arbeits­platzwahl mittlerweile mehr als das Gehalt.

Alternativer Berufseinstieg

Vielen Absolvent:innen ohne vollbefriedigende Examina oder sonstige Zusatzqualifikationen stellt sich die Frage nach Alternativen zum Berufseinstieg bei Staat, Großkanzlei oder Rechtsabteilung eines Unternehmens. Diese kann man beruhigen: Zunächst gibt es sowohl beim Staat (Justiz wie Verwaltung) als auch bei Kanzleien (z. B. Boutiquen) und in Unternehmen (z. B. Mittelstand) durchaus Möglichkeiten, spannende und verantwortungsvolle Positionen zu besetzen. Einen großen Bedarf haben nach wie vor die „Big Four“ der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, die alle auch einen immer gewichtigeren Legal-Bereich unterhalten. Man darf sich hier nur nicht zu sehr auf eine bestimmte Position oder Stadt fixieren, sondern muss eventuell Um­wege gehen und zuerst Berufserfahrung sammeln. Aber auch Verbände (z. B. BDI/BDA, VCI oder der berufseigene DAV), Kammern, die Verwaltung des Deutschen Bundestags, das Auswärtige Amt, die BaFin, die GIZ oder das Bundeskartellamt, europäische oder internationale Organisationen haben einen konstanten Bedarf und können ein exzellentes Karrieresprungbrett sein.

Durchschnittliches Brutto-Jahresgehalt von Rechtsanwält:innen (in Euro)1

Balkendiagramm zu den durchschnittlichen Brutto-Jahresgehältern von Rechtsanwält:innen (vor Steuern) in Euro. Verglichen werden Kanzleien, Boutiquen und Großkanzleien (Top 50) in den Karrierestufen Associate, Senior Associate, Counsel, Salary Partner und Equity Partner. Das Gehalt steigt in allen Kanzleitypen mit der Karrierestufe deutlich an. Equity Partner in Großkanzleien verdienen mit über 500.000 Euro am meisten, während Associates in Kanzleien mit ca. 60.000 Euro starten.

Durchschnittliches Brutto-Jahresgehalt von Unternehmensjurist:innen (in Euro), Quelle: Legal People; Stand: Sommer 2024

Balkendiagramm zu den durchschnittlichen Brutto-Jahresgehältern von Unternehmensjurist:innen in Euro. Verglichen werden Junior Counsel, Senior Counsel, Teamleiter:in und Leiter:in der Rechtsabteilung in den Branchen Automobil, Chemie/Pharma, Banken/Versicherungen, Technologie, IT/Telekommunikation, Medien und Verbände. Chemie/Pharma sowie Banken/Versicherungen weisen mit bis zu 350.000 Euro die höchsten Werte für Leiter:innen der Rechtsabteilung auf, während Junior Counsels branchenübergreifend rund 80.000 Euro verdienen.

1 Es wurde eine durchschnittliche Kostenquote von 40 Prozent (Kanzleien), 50 Prozent (Boutiquen), 60 Prozent (Großkanzleien) zugrunde gelegt (gesamt, inklusive Boni u. Ä., ohne Umsatzbeteiligung und/oder Akquisitionsprämie, Deutschland gesamt).

Juristische Berufe im Öffentlichen Dienst

Verbeamtung auf Lebenszeit, eine relativ krisensichere Anstellung ohne betriebsbedingte Kündigungen, flexible Arbeitszeiten neben der Kernzeit und die Möglichkeit des Freizeitausgleichs von Überstunden … Eine Anstellung im Öffentlichen Dienst bietet meist viele Vorzüge, die bei einer Tätigkeit in einer Kanzlei oder einem Unternehmen in dieser Konstellation nicht gegeben sind. Teilzeitmodelle, Homeoffice und Jobsharing erleichtern zudem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, was von vielen Juristinnen und zunehmend auch von ihren männlichen Kollegen sehr geschätzt wird. Im Gegenzug können Gehälter und Ausstattung des Arbeitsplatzes dem Vergleich mit Kanzleien und Unternehmen in der Regel nicht standhalten.

Was im Einzelnen den Reiz der Tätigkeit als Jurist:in im Öffentlichen Dienst ausmacht, zeigen die folgenden Beiträge. Das Kapitel gibt einen Überblick von klassischen Berufen in der Justiz über Tätigkeiten in Politik, Behörden und internationalen Organisationen bis hin zu solchen in Lehre und Forschung.

Berufsbilder in der Justiz

Die klassischen Berufsbilder als Staatsanwältin bzw. -anwalt und als Richter:in sind für viele nach wie vor interessante Optionen. Das eigenverantwortliche Arbeiten und die Vorzüge der Verbeamtung machen die Justiz zu einem beliebten Arbeitgeber.

Die Entscheidung für eine Tätigkeit als Richter:in oder als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt muss indes nicht unmittelbar nach dem Studium gefällt werden. Auch der Wechsel nach mehrjähriger Tätigkeit in einer Kanzlei ist gut möglich, da die anwalt­liche Berufserfahrung eine wertvolle Qualifikation darstellt.

Mehr Informationen zu den Besonderheiten einer Karriere in der Justiz sowie wich­tige Hinweise zum Wechsel zwischen Staatsdienst und Wirtschaft finden sich im Kapi­tel „Einstieg und Karriere“.

Richter:in

von Dr. Olaf Weber

Formale Voraussetzungen: Befähigung zum Richteramt (§ 5 DRiG); deutsche Staatsangehörigkeit; Bewerber:innen mit zwei vollbefriedigenden Examina haben beste Aussichten; teilweise liegen die geforderten Noten nur noch bei 7 Punkten. In der Fachgerichtsbarkeit sind die Anforderungen oft noch etwas höher.

Persönliche Qualifikation: Pragmatismus, soziale, kommunikative und psycho­­logische Fähigkeiten, Stresstoleranz, Eigenständigkeit. Erfahrungen der Anwaltschaft helfen. Nicht unbedingt notwendig, aber auch nicht schädlich, sind eine Promotion oder Auslandserfahrung.

Einstiegsgehalt: abhängig vom Bundesland, dem Dienstalter und der Familien­situation

Aufstiegsmöglichkeiten: Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Beförderungsstellen, die, wenn überhaupt, meist erst nach Jahren im Dienst und einer Erprobung an einem Obergericht erreichbar werden. Verwaltungserfahrung oder Abordnungen an ein Obergericht helfen.

Besonderheiten: persönliche und sachliche Unabhängigkeit; Jobsicherheit (Lebens­­­zeitrichter:innen können in der Regel nicht gegen ihren Willen versetzt oder entlassen werden); Vereinbarkeit von Beruf und Familie (flexible Arbeits­zeiten, Elternzeit kein Problem)

Rechtliche Grundlagen der richterlichen Tätigkeit

Die rechtsprechende Gewalt ist gemäß Art. 92 GG den Richter:innen anvertraut. Diese sind nach Art. 97 Abs. 1 GG und § 25 DRiG unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Diese infolge des Gewaltenteilungs- und Rechtsstaatsprinzips stark abgesicherte richterliche Unabhängigkeit verbietet jede Art von Einflussnahme auf richterliche Entscheidungen durch Behörden – etwa durch Gerichtsvorstände, Justizministerien oder die Dienstaufsicht. Auch persönlich sind sie unabhängig, also grundsätzlich unkündbar und nur vor der Lebenszeitverbeamtung gegen ihren Willen versetzbar. Eine Suspendierung ist nur in absoluten Ausnahmefällen und nur durch das Richterdienstgericht möglich.

Richter:innen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, das sich aus Normen des Grundgesetzes, des DRiG und den Landesrichtergesetzen definiert; es ist oft an Beamtenrecht angelehnt. Sie sind aber anders als Beamt:innen im Bereich richterlicher Tätigkeit an keinerlei Weisungen, sondern nur an das Gesetz gebunden. Das führt zu einer äußerst begrenzten Dienstaufsicht. Bei spruchrichterlicher Tätigkeit sind sie haftungsprivilegiert. Bei anderen Tätigkeiten, etwa in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sind Haftungsfälle selten, aber möglich.

Richter:innen sind weder an Arbeitszeiten gebunden, noch besteht Präsenzpflicht am Gericht. Sie können sich ihre Zeit einteilen und Urteile zum Beispiel sonntags zu Hause schrei­ben. Höhere Anforderungen an schnelle richterliche Eilentscheidungen, der ver­stärkte Einsatz von EDV, der notwendige Kontakt zur Geschäftsstelle und – je nach Einsatzgebiet – die tele­fonische Erreichbarkeit für Anwält:innen oder die Polizei führen aber praktisch zu höheren Präsenzzeiten. Nebentätigkeiten sind wegen der besonderen Neutralitätspflicht nur eingeschränkt möglich. Das jährliche Arbeitspensum wird durch das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan ex ante festgelegt; praktisch verteilen die Präsidien die Dezer­nate oft nach einem Bewertungssystem (Pebb§y), um alle gleich zu behandeln.

Einstellungsverfahren und Probezeit

Das Einstellungsverfahren ist je nach Bundesland teils bei den Oberlandesgerichten, teils bei den Justizministerien, teils bei besonderen Ausschüssen angesiedelt. Auch die Einstellungsverfahren sind unterschiedlich geregelt. Geeignete Kandidat:innen werden in den meisten Ländern ganzjährig und nicht nur nach Ausschreibungen in eine Liste aufgenommen und bei Bedarf zu Vorstellungsgesprächen geladen, an denen das jeweilige Obergericht, das Justizministerium und die Personalvertretung (des Hauptrichterrats) teilnehmen.

Der Ernennung zur Richterin oder zum Richter auf Probe durch das Justizministerium oder das Landeskabinett geht teilweise eine Wahl durch einen Richterwahlausschuss voraus, dem Vertreter:innen der Landesregierung, des Landesparlaments sowie der Richter- und Anwaltschaft angehören können. Die Ernennung zum oder zur Richter:in auf Lebenszeit erfolgt in der Regel nach drei oder vier Jahren. Eine voran­gegangene Tätigkeit, etwa als Rechtsanwalt, kann nach § 10 Abs. 2 DRiG auf die Probezeit angerechnet werden. Während der Probezeit werden die Richter:innen auf Probe regelmäßig in verschiedenen Gerichtsbarkeiten und oft auch bei der Staats­anwaltschaft eingesetzt. Neben dem direkten Einstieg in die Justiz gibt es auch den indirekten Weg über die Verwaltung. Vor allem Finanzrichter:innen werden oft aus den Reihen der Finanzverwaltung rekrutiert.

Arbeitsbelastung

Junge Richter:innen erwartet in den ersten Monaten erfahrungsgemäß eine hohe bis sehr hohe Arbeitsbelastung. Das zu übernehmende Dezernat war oft eine Zeit lang vakant, und Einsteiger:innen erhalten genauso viele neue Akten im Monat wie eingearbeitete Richter:innen. 60 bis 70 Stunden pro Woche sind gleichwohl nicht die Regel. Sobald sie sich mit der Arbeitsweise, den maßgeblichen Rechtsgebieten sowie ihrem Aktenbestand vertraut gemacht haben, tritt meist eine spürbare Normalisierung ein.

Die schiere Zahl der Akten erfordert immer eine Priorisierung: Aus Zeitgründen ist es unmöglich, viel Arbeitszeit in Standardfälle wie im Strafbereich zum Beispiel einen einfachen Diebstahl zu stecken; gleichwohl müssen die Fälle angemessen gelöst werden, denn es geht immer um die Menschen dahinter. Und das Opfer des Diebstahls wird es nicht goutieren, wenn sein Fall „einfach so“ eingestellt wird. Bei anderen Delikten, etwa bei einer fahrlässigen Tötung, gilt das umso mehr. Und Haftsachen wollen unmittelbar vollständig erledigt werden. Im Zivilrecht nützt ein feingeschliffenes 60-Seiten-Urteil den Parteien nichts, wenn es den akuten Nachbarschaftsstreit erst nach fünf Jahren entscheidet; aber es nützt auch ein inhaltlich wenig überzeigendes Urteil nach wenigen Wochen nichts, denn es vermag die Probleme der Beteiligten nicht befriedigend zu lösen. Diese Abwägung zwischen Masse, Tiefe und Geschwindigkeit ist wohl der größte Spagat im Beruf; sie halbwegs zu meistern, tägliche Aufgabe.

Aufgrund auch praktisch gut umsetzbarer Ansprüche auf Elternzeit, Teilzeittätigkeit oder mehrjährige Beurlaubung zur Kinderbetreuung erlaubt es die Tätigkeit dennoch, Beruf und Familie oder Freizeit in Einklang zu bringen. Von Vorteil ist hier die flexible Arbeitszeitgestaltung.

Arbeitsalltag

Die tägliche Arbeit besteht zunächst darin, die von der Geschäftsstelle täglich vorgelegten Akten zu bearbeiten. Diese „Dekretur“ umfasst es, eingegangene Schriftsätze zu lesen, weiterzuleiten, Anträge zuzustellen oder Fristen zu bestimmen. Nach einer Einarbeitung in die Akten sind dann Termine zu bestimmen, zu denen Beteiligte geladen werden. Meist ein- oder zweimal die Woche sind dann die so terminierten Sitzungen zu leiten. Im Nachgang sind dann oft lange Entscheidungen, also Urteile oder Beschlüsse zu schreiben. Die täglichen prozessualen und materiellen Rechtsfragen werden mithilfe juristischer Kommentare und Datenbanken geklärt. Wichtig dabei ist ein praktisches Vorgehen, das – anders als an der Universität – vom Ende her denkt und nur die gerade relevanten Fragen beantwortet. Die Schwierigkeit ist es, die Zahl der gelösten Fälle und das rechtliche Niveau vertretbar auszubalancieren. Viele Richter:innen sind zudem im Bereich der Juristenausbildung engagiert, etwa indem sie Referendar:innen ausbilden oder Arbeitsgemeinschaften leiten.

Reiz der richterlichen Tätigkeit

Die Arbeit als Richter:in ist nicht nur anspruchs-, sondern auch verantwortungsvoll. Häufig geht es nicht nur um komplizierte Sachverhalte und Rechtsfragen, sondern um Auswirkungen auf das Leben echter Menschen. Die Tätigkeit ist abwechs­lungsreich und vielfältig. Als Richter:in arbeitet man mit einem hohen Maß an Unabhängigkeit und Selbstständigkeit. Man ist in keinerlei Hierarchien eingebunden – auch in der Kammer sind alle Stimmen gleich –, wohl aber in eine Organisation. Nach der Ernennung auf Lebenszeit kommen die Unkündbarkeit und Unversetzbarkeit dazu. Mögliche Nebentätigkeiten sind wissenschaftliche Veröffentlichungen, Lehraufträge an der Universität oder eine Prüfertätigkeit im Juristischen Staatsexamen; lukrative Tätigkeiten wie Gutachten oder Rechtsberatung scheiden dagegen aus.

Zu sozialromantisch sollte man die Arbeit indes nicht sehen, wie auch eine aktuelle Debatte zeigt: Denn Qualität und Quantität der Arbeit sind immer gegeneinander abzuwägen. Die wahrscheinlich wichtigste Eigenschaft ist es daher, wesentliche und unwesentliche Fragen voneinander zu scheiden und entsprechend unterschiedlich zu behandeln, um sowohl den Rechtsuchenden gerecht zu werden als auch das Dezernat zu beherrschen. Es geht darum, die Idee des Rechtsstaats umzusetzen, und zwar nicht abstrakt am grünen Tisch der Universität oder des Verfassungsgerichts, sondern im echten Leben unter den Widrigkeiten der Praxis mit ihrer Arbeitsbelastung, den eingeschränkten Möglichkeiten zum Erkenntnisgewinn und den Realitäten der Ökonomie.

Musterfälle R-Besoldung, exemplarisch: Baden-Württemberg, Quelle: Deutscher Richterbund, www.richterbesoldung.de

Die Tabelle zeigt Brutto-Monatsgehälter von Richter:innen und Staatsanwält:innen in verschiedenen Karrierestufen und Besoldungsgruppen:

Einstiegsgehalt im ersten Jahr (R1, ledig): 4.819,92 €.

Nach 10 Jahren Berufserfahrung (R1, verheiratet, 2 Kinder): 7.472,67 €.

Nach Beförderung im 20. Jahr (R2, verheiratet, 2 Kinder): 8.300,62 €.

Endstufe R1 (verheiratet, 2 Kinder): 7.907,30 €.

Endstufe R2 (verheiratet, 2 Kinder): 8.582,85 €.

Notar:in

von Dr. Damian Wolfgang Najdecki und Maria Fidelis Unger

Formale Voraussetzungen: im Hauptberuf dreijähriger Vor­be­rei­tungs­dienst als Notarassessor:in; im Nebenberuf (Anwaltsnotar:in) neben einer allgemeinen und örtlichen Wartezeit das Bestehen einer notariellen Fachprüfung

Persönliche Qualifikation: Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit, Freude am Umgang mit Menschen, Organisationsgeschick und herausragende Noten im Zweiten Staatsexamen; bei Anwaltsnotar:innen zusätzlich sehr gute Ergebnisse in der notariellen Fachprüfung

Einstiegsgehalt: Das Notarassessorengehalt entspricht einer Richterbesoldung der Stufe R 1. Notar:innen fließen die nach dem GNotKG vorgeschriebenen Gebühren zu.

Aufstiegsmöglichkeiten: keine Aufstiegsmöglichkeiten im klassischen Sinne; sofor­tige Ausstattung mit voller Amtsgewalt und Personalverantwortung

Besonderheiten: gute Vereinbarkeit mit Familie und wissenschaftlicher Lehr- sowie Publikationstätigkeit

Weitere Informationen: www.bnotk.de sowie Websites der Landesnotarkammern

Aufgaben von Notar:innen

Notar:innen sind als Träger:innen eines öffentlichen Amts in der staatlichen vorsorgenden Rechtspflege tätig. In der Funktion als kompetente, unparteiische und unab­hängige Betreuer:innen aller Beteiligten erforschen sie den Sachverhalt sowie die Interessen und Wünsche der Vertragsparteien. Anders als Richter:innen, die tätig werden, wenn Streit entstanden ist, wirken Notar:innen im Vorfeld und streitvermeidend. Ihre Urkunden haben eine hohe Beweiskraft und sind häufig Vollstreckungstitel.

Zu den Hauptaufgaben zählen die Beratung, Vertragsgestaltung und Beurkundung auf dem Gebiet des Gesellschafts-, Familien-, Erb- und natürlich des Sachenrechts. Neben der Mitwirkung bei Immobilientransaktionen oder dem Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen sind sie Ansprechpartner:innen bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Nachlassverzeichnissen und Vorsorgevollmachten. Notar:innen sind Hoheits­träger:innen und Garanten einer funktionierenden vorsorgenden Rechts­pflege, was gerade die Covid-19-Pandemie unter Beweis gestellt hat. Sie leisten aufgrund ihrer neutralen und sachkundigen Beratung beim Erwerb von Grundstücken, bei der Gründung und Umwandlung von Gesellschaften aller Art sowie bei der Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Gemeinwesens. So können sich die für das Grundbuch- und Handelsregister zuständigen Stellen bei den Amtsgerichten auf die Richtigkeit der notariellen Urkunden verlassen. Gerade deren elektronische Übermittlung an das Handelsregister, verbunden mit der vorherigen Verarbeitung der für das Register relevanten Daten, beschleunigt die Eintragung deutlich. Neben Präsenzbeurkundungen wird von den Notar:innen im Bereich des Gesellschaftsrechts ein Online-Verfahren angeboten und umgesetzt. Unterstützt werden alle deutschen Notar:innen durch das in Würzburg ansässige Deutsche Notarinstitut.

Hauptberufliche Notar:innen und Anwaltsnotar:innen

In Deutschland gibt es neben hauptberuflichen Notar:innen auch Anwaltsnotar:innen, die neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwält:innen zugleich das Notaramt ausüben. Zum Teil aufgrund historischer Entwicklungen sind hauptberufliche Notar:innen in ca. zwei Drittel der Bundesländer tätig (siehe nachfolgende Grafik). Um zum oder zur hauptberuflichen Notar:in ernannt zu werden, muss man einen dreijährigen Anwärter­dienst als Notarassessor:in ableisten, der auf das Amt der Notarin oder des Notars umfassend vorbereitet. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind auf den Internet­auftritten der Landesjustizministerien zu finden. Voraus­setzung für die Übernahme in den Anwärterdienst ist ein herausragendes Examensergebnis. In Bayern wird z. B. lediglich jeweils Ab­sol­vent:innen mit einem Ergebnis von mindestens 11,00 Punkten in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung die Einstellung in den Notardienst angeboten. Notar­assessor:innen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat. Sie werden erfahrenen Notar:innen zugeteilt, bei denen sie sich die komplexen, für den Notarberuf nötigen Fachkenntnisse aneignen können. Zudem erhalten Notarassessor:innen Gelegenheit zur Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Bereits nach einer kurzen Einarbeitungszeit werden durch die Übernahme von Notarvertretungen wertvolle Erfahrungen gesammelt.

Um sich für das Amt als Anwaltsnotar:in zu bewerben, müssen Rechtsanwält:innen mindestens fünf Jahre zugelassen und seit drei Jahren an dem Ort, wo sie als Anwalts­notar:innen amtieren möchten, hauptberuflich als Rechtsanwält:innen tätig sein. Neben einer Wartezeit ist das Bestehen einer bundeseinheitlichen notariellen Fach­prüfung Voraussetzung für die Ernennung zum Anwaltsnotar oder zur Anwaltsnotarin. Die Prüfung besteht aus vier fünfstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Für die Bestenauslese sind die Note in der notariellen Fachprüfung zu 60 Prozent und die Note in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zu 40 Prozent ausschlaggebend. Eine Statistik über die letzten Prüfungsergebnisse ist beim Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung zu finden (www.pruefungsamt-bnotk.de).

Zusatzqualifikationen

Zwar sind Fremdsprachen keine notwendige Voraussetzung für den Notarberuf. Sie sind jedoch von erheblichem Vorteil, da man vielfach mit der Beurkundung in englischer oder einer anderen Sprache konfrontiert ist. Aufgrund des zunehmenden elektronischen Rechtsverkehrs, insbesondere im Online-Verfahren, sollte grundsätzlich keine Abneigung gegen den technischen Fortschritt und gegen den Umgang mit Computern bestehen. Notar:innen leisten einen wichtigen Beitrag bei der Digitalisierung der Justiz. Die Sicherheit der digitalen Verfahren steht dabei im Vordergrund.

Reiz der Tätigkeit als Notar:in

Entgegen der teilweise anzutreffenden Ansicht ist der Notarberuf spannend und abwechslungsreich. Die Tätigkeit zeichnet sich durch den Kontakt mit zahlreichen unterschiedlichen Menschen aus. Dabei befassen sich Notar:innen nicht nur mit verschiedenen juristischen Fragestellungen und Problemen, sondern haben zugleich die Möglichkeit, durch interessante Vertragsgestaltungen, insbesondere im Familien- und Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Mandanten zu helfen und diese bei wichtigen Fragstellungen zu unterstützen. Als unparteiische Träger:innen hoheit­licher Gewalt haben Notar:innen ferner die Gelegenheit, unerfahrene oder juristisch schlecht beratene Vertragsbeteiligte vor nachteiligen oder gar sittenwidrigen Vereinbarungen zu schützen. Das Vorlesen der Urkunde ist ein wichtiger Bestandteil der notariellen Tätigkeit, auch im Online-Verfahren. Während der Beurkundung ergeben sich zahlreiche Fragestellungen und interessante Diskussionen, was die Qualität der geschlossenen Vereinbarungen sichert und Gelegenheit zu der gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärung und Beratung gibt. Wem die Vorstellung unangenehm ist, vorzulesen und dabei komplexe juristische Zusammenhänge im Auge zu behalten und zu lösen, der sollte sich besser nicht für den Notarberuf entscheiden. Den täglichen Kontakt mit Menschen sollten künftige Notar:innen nicht scheuen, da dieser ein Charakteristikum der Tätigkeit darstellt. Der größte Reiz des Notarberufs liegt in der Unabhängigkeit. Bei der Gestaltung der Urkunden unterliegt man keinen Weisungen von Aufsichtsbehörden, sondern allein der Bindung an Recht und Gesetz. Notar:innen üben zwar ein öffentliches Amt aus, jedoch außerhalb der Organisa­tion des Staates. Die notarielle Tätigkeit wird auch attraktiv durch die unternehmerisch-organisatorische Herausforderung, die eigene Geschäftsstelle zu unterhalten, einschließlich der Verantwortlichkeit für das eigene Personal. Wer die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, sollte sich auf jeden Fall eingehend mit dem Gedanken auseinandersetzen, die Notarlaufbahn einzuschlagen.

Formen des Notariats in Deutschland, Quelle: www.notar.de/der-notar/notariatsformen

Deutschlandkarte mit den Formen des Notariats. In Bayern, den ostdeutschen Bundesländern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird die Bestellung zur Notartätigkeit auf Lebenszeit praktiziert. In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein erfolgt die Bestellung zu Anwaltsnotar:innen, bei denen die Notartätigkeit neben dem Rechtsanwaltsberuf ausgeübt wird.

Volljurist:in bei Notar:innen: Zulassung und Aufgaben

Volljurist:innen können neben den (Anwalts-)Notar:innen als Mitarbeiter:innen in Notar- oder Anwaltsnotarkanzleien arbeiten. Während in Bayern die Anzahl auf eine:n Volljurist:in pro Notar:in begrenzt ist, können in anderen Bundesländern mehrere angestellt werden (z. B. bis zu drei in Baden-Württemberg). Ebenso wie die Notar:in­nen selbst arbeiten Volljurist:innen bei den Notar:innen rechtsgestaltend. Der Schwerpunkt liegt in der Vertragsgestaltung und der Erstellung von notariellen Urkunden. Grundlage dafür ist die umfassende Beratung von Mandant:innen über Möglichkeiten und Risiken sowie die Gestaltung von Rechtsangelegenheiten aus den Gebieten des Erb-, Familien-, Immobilien- und Gesellschaftsrechts. Die Interessen der Urkundsbeteiligten sind individuell und rechtsgetreu umzusetzen. Ziel ist es, mög­liche Rechtsstreite präventiv durch geeignete Vertragsgestaltungen zu vermeiden und Rechtssicherheit zu erzeugen.

Voraussetzung sind neben fundierten Rechtskenntnissen ein Gespür für Menschen, eine gute Fähigkeit zur Kommunikation sowie Organisationstalent. Insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts im Rahmen von M&A-Transaktionen sind flexibles Denken sowie eine ausgeprägte Stresstoleranz von Vorteil. Die Volljurist:innen begleiten die Mandant:innen von der ersten Kontaktnahme bis zur Beurkundung und danach bei einem sauberen Vollzug. In Bayern ist das Verlesen der Urkunde im Beisein der Beteiligten dem Notar selbst vorbehalten. In anderen Bundesländern können Volljurist:innen als Notarvertreter:innen durch die Aufsichtsbehörde bestellt werden, mit der Folge, dass auch sie Urkunden verlesen dürfen. Es ist somit ein ständiger Kundenkontakt und darüber hinaus der laufende Austausch mit Rechtsanwält:innen, Gerichten und Rechtspfleger:innen gegeben.

Möglichkeiten zur Weiterbildung durch Seminare bietet die Notarkammer. Die von den Mandant:innen herangetragenen Rechtsangelegenheiten und -probleme vielfältigster Art erfordern die Bereitschaft, sich tiefer in spezielle Fragen des materiellen Rechts einzuarbeiten. Neueste Rechtsprechung und gesetzgeberische Entwicklung sind stets zu beachten. So baut die Tätigkeit die Brücke zwischen abstraktem Wissen und dessen tatsächlicher Umsetzung zum Wohl der Bürger:innen.

Vorteile der Arbeit als Volljurist:in im Notariat

Die Arbeit als Volljurist:in bei einem (Anwalts-)Notariat bietet ein sicheres Arbeitsumfeld mit geregelten Arbeitszeiten. Die Verdienstmöglichkeit ist standortabhängig und geht in Metropolstädten in die Richtung von Großkanzleigehältern. Dafür ist keine bestimmte Mindestpunktzahl in beiden Examina erforderlich. Im Gegensatz zum Notar muss kein Amt als selbstständiges Unternehmen geführt werden, welches Personalführung sowie wirtschaftliche und haftungstechnische Risiken mit sich bringt. Es besteht die Möglichkeit sich auf ein Rechtsgebiet zu spezialisieren oder sich möglichst breit aufzustellen. Wenn man sich stark für die notarielle Tätigkeit interessiert, aber bei der Entscheidung zur vollständigen Selbstständigkeit noch zögert und die Examensnoten (insbesondere im Zweiten Staatsexamen) nicht an der obersten Grenze liegen, dann kann der Beruf als angestellte:r Volljurist:in im Notariat eine ideale Alternative sein.

Staatsanwältin/Staatsanwalt

von Dr. Florian Ruhs

Formale Voraussetzungen: weit überdurchschnittliche Examensergebnisse (abhängig vom Bundesland), deutsche Staatsangehörigkeit, Nachweis der Verfassungstreue, Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenzen je nach landesrechtlichen Vorschriften, charakterliche und gesundheitliche Eignung

Persönliche Qualifikation: Entscheidungsfreude, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Sozialkompetenz, Konfliktfähigkeit, Flexibilität

Einstiegsgehalt: R1-Besoldung (abhängig vom Bundesland, dem Dienstalter, der familiären Situation sowie dem Standort)

Aufstiegsmöglichkeiten: Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter:in, Ober­­staats­anwalt/-anwältin, Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin, Generalstaatsanwalt/-anwältin

Besonderheiten: persönliche Unabhängigkeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sicherer Arbeitsplatz, Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht möglich (abhängig vom Bundesland)

Das Berufsbild von Staatsanwält:innen ist im Allgemeinen geprägt vom allabend­lichen Fernsehprogramm. Dort treten regelmäßig markige Charakterköpfe in Erscheinung, die die Polizei und deren Ermittlungen in die rechtlichen Schranken zu weisen versuchen; etwa Staatsanwältin Wilhelmine Klemm, die im Münsteraner Tatort mit sonorer Stimme Prof. Dr. Dr. Boerne und Kriminalhauptkommissar Thiel durch Mord­ermittlungen führt, sich mit ihnen bei einem Glas Wein über den Stand der Ermittlungen austauscht und bisweilen selbst dabei ist, wenn die Beschuldigten ihrer Taten überführt werden. Wenig davon hat mit der tatsächlichen Realität und der täglichen Arbeit gemein, wobei trotz all der medialen Verzerrung allerdings festzuhalten bleibt, dass die Tätigkeit bei den Strafverfolgungsbehörden stets unglaublich spannend, abwechslungsreich und dynamisch ist.

Aufgaben von Staatsanwält:innen

Die Staatsanwaltschaft ist die „Herrin des Ermittlungsverfahrens“. Die einzelnen Staats­anwält:innen sind insofern letztverantwortlich für die Ermittlungen der ihnen zugeordneten Fälle, die ihnen von der Polizei aufbereitet und zugearbeitet werden. Hierbei stehen sie in engem Austausch mit den Polizeibeamt:innen und beraten, welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen erforderlich und sinnvoll sein können, wobei man stets das rechtliche Korsett, welches die Strafprozessordnung vorgibt, zu beachten hat. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, haben die Staatsanwält:innen unter Gesamtwürdigung des Ermittlungsergebnisses zu entscheiden, ob die Tat mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln einem Nachweis zugeführt werden kann und ob die rechtlichen Voraussetzungen des jeweils einschlägigen Straftatbestandes vorlie­gen. Ferner ist hernach zu entscheiden, ob es erforderlich ist, Anklage zu erheben, oder ob es im Einzelfall sinnvoll sein kann, das Strafverfahren (z. B. gegen Zahlung einer Geldauflage) aus Opportunitätsgründen einzustellen.

Staatsanwält:innen sind im Rahmen dieser Entscheidungskompetenz frei und kraft ihres beim Amtsantritt geleisteten Eides nur Recht und Gesetz verpflichtet, wenngleich sie in eine Behördenhierarchie eingebettet sind und insoweit in Teilen weisungsgebunden zu handeln haben.

Nach Anklageerhebung obliegt es den Staatsanwält:innen in der Hauptverhandlung, diese zu vertreten. Dies beginnt mit dem Verlesen der Anklage. Während der Sitzung und der dort durchzuführenden Beweisaufnahme ist es die Aufgabe der Staats­anwält:innen, zu prüfen, ob sich die Tatvorwürfe bestätigen lassen oder ob vernünf­tige Zweifel an der Schuld des oder der Angeklagten zurückbleiben. Hierbei fungieren die Staatsanwält:innen auch als Kontroll- und Überprüfungsinstanz des durch die Hauptverhandlung leitenden Gerichts. Das Ergebnis dieses abwägenden Prozesses wird in einem Plädoyer zusammengeführt, in dem die Staatsanwält:innen ihre Auffassung hinsichtlich der Beweis- und Rechtslage darlegen und letztlich dem Gericht einen Sanktionsvorschlag unterbreiten.