Perspektiven für Juristen 2021 -  - E-Book

Perspektiven für Juristen 2021 E-Book

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Beschreibung

"Perspektiven für Juristen" ist das Expertenbuch zum Einstieg in juristische Berufe im Öffentlichen Dienst, in Kanzleien und in Unternehmen. In zahlreichen Berufsbildern und Erfahrungsberichten stellen Autoren aus der Praxis interessante Tätigkeiten für leistungsstarke Juristen vor. Auch die wichtigsten Fragen rund um Studienplanung, Bewerbung und Karriere werden beantwortet: Wie kann man bereits in Studium und Referendariat die Weichen für die spätere Karriere stellen? Wie laufen Bewerbungsverfahren in der Justiz, in Kanzleien oder in internationalen Organisationen ab? Ist ein Wechsel zwischen Wirtschaft und Staatsdienst jederzeit möglich, und was gilt es hierbei zu beachten? Das vorliegende Buch informiert umfassend über Karrierechancen für Juristen und hilft bei der persönlichen Entscheidungsfindung.

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Seitenzahl: 533

Veröffentlichungsjahr: 2020

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Perspektiven für Juristen 2021

Berufsbilder, Bewerbung, Karrierewege und Expertentipps zum Einstieg

e-fellows.net

Das Online-Stipendium und Karrierenetzwerk

Seit 20 Jahren unterstützt e-fellows.net Studierende und Doktoranden mit einem Stipendium und bringt sie ihrem Traumjob näher. Mentorenprogramme, Karriere­veranstaltungen sowie Angebote für Praktika und Einstiegsjobs bieten einen direkten Draht in die Wirtschaft und garantieren den mühelosen Karrierestart. Zudem sind e-fellows.net-Stipendiaten dank kostenfreier Abos von Zeitungen und Zeit­schriften, Zugriff auf fachspezifische Datenbanken und Fachbücher frei Haus immer einen Schritt voraus. In der exklusiven Online-Community und bei regelmäßigen Treffen in zahlreichen Unistädten tauschen sich Studierende untereinander aus. Jetzt informieren: www.e-fellows.net/Stipendiat-werden

e-fellows.netwissen

Die Buchreihe von e-fellows.net

Mit dieser Buchreihe informiert e-fellows.net über attraktive Berufsbilder und interessante Weiterbildungen, darunter das LL.M.-Studium, Berufsperspektiven für Juristen, MINT-Frauen und Informatiker sowie die Tätigkeit in einer Unternehmensberatung, im Investment Banking oder im Asset Management. Die Bücher bieten wertvolle Expertentipps und einen fundierten Überblick über die jeweilige Branche. Persönliche Erfahrungsberichte und ausführliche Unternehmensporträts potenzieller Arbeitgeber helfen bei der eigenen Entscheidungsfindung. Weitere Informationen zu den einzelnen Titeln der Reihe e-fellows.net wissen finden Sie am Ende des Buches.

Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird in diesem Buch auf geschlechts­­spezifische Personenbezeichnungen verzichtet. Alle Angaben beziehen sich jedoch immer auf alle Geschlechter gleichermaßen.

Vorwort

Das Jurastudium ist nicht gerade einfach – viele verschiedene Rechtsgebiete und jede Menge an rechtlichen Fragestellungen wollen betrachtet werden. Wer schließlich beide Examina erfolgreich abgeschlossen hat, kann stolz auf sich sein. Danach steht man vor der wichtigen Frage: Wohin soll der Karriereweg führen? Die Auswahl an Möglichkeiten ist groß: von der Karriere in der Wirtschaftskanzlei über die Beamtenlaufbahn oder eine Tätigkeit in Lehre und Forschung bis hin zur Selbstständigkeit.

Um den richtigen Weg für sich zu finden, sollte man bereits während des Studiums über die eigenen Wünsche und Fähigkeiten nachdenken: In welchen Fachgebieten liegen meine Stärken und Interessen? Will ich später eher beratend oder selbst entscheidend tätig sein? Wie viel will ich verdienen? Sind mir Prestige und Ansehen wichtig? Und wie sieht es mit der Work-Life-Balance aus?

Perspektiven für Juristen gibt Studierenden der Rechtswissenschaften einen umfassenden Branchenüberblick und stellt Berufsbilder im Öffentlichen Dienst, in Wirtschaftskanzleien, Verbänden und Unternehmen vor. Dazu geben wir wertvolle Hinweise zu Studienplanung, Referendariat und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie zur Bewerbung und zum Karriereverlauf.

Einen Einblick in den beruflichen Werdegang und Arbeitsalltag erfolgreicher Juristen geben zahlreiche Erfahrungsberichte und Fallstudien. Abschließend stellen Kanzleien und Unternehmen ihre Einstiegsmöglichkeiten für Juristen vor.

Wer zusätzlich persönliche Kontakte zu renommierten Sozietäten knüpfen möchte, kann das bei der Veranstaltung e-fellows.net Perspektive Wirtschaftskanzlei tun. Weitere Informationen erhalten Sie online unter www.e-fellows.net/law.

Sehr gute Studierende, Referendare und Doktoranden der Rechtswissenschaften können sich zudem für das e-fellows.net-Stipendium bewerben, das zahlreiche Extras für Juristen bereithält. Mehr Informationen finden Sie in der Buchmitte unter e-fellows.net – das Online-Stipendium sowie online unter www.e-fellows.net/Stipendiat-werden.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

Bernhard Güntner

e-fellows.net

Die Autoren

Nicole Beyersdorfer, LL.M., Jahrgang 1981, ist Legal Counsel bei Allianz Automotive in München. Nach dem Studium in München und Würzburg arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Freshfields Bruckhaus Deringer und absolvierte einen LL.M. am King’s College. Insgesamt sieben Jahre war sie als Rechtsanwältin im Bereich Banking/Finance bei Latham & Watkins LLP und Gütt Olk Feldhaus tätig.

Matthias Miguel Braun, LL.M., ist Teamleiter im Bereich Personalentwicklung im Auswärtigen Amt, wo er seit 2006 als Referent tätig ist, mit Stationen in der Politischen Abteilung, der Zentralabteilung und an der Botschaft Bogotá sowie der deutschen NATO-Vertretung in Brüssel. Er studierte Jura, Politikwissenschaft, Osteuropastudien und Baltistik in Greifswald, Riga und Berlin. Referendariat u. a. in Taschkent.

Melanie Budassis, Jahrgang 1975, ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei der Vierhaus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sie absolvierte eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten sowie ein Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Von 2006 bis Juni 2016 war sie im Bereich Tax der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Melanie Buhtz, Licence en Droit, Jahrgang 1976, ist Juristin bei der Allianz Lebensversicherungs-AG. Nach dem Studium in Potsdam, Paris, Freiburg und Montreal folgte im März 2003 der Eintritt in die Allianz Versicherungs-AG im Bereich Vertrieb mit anschließendem Wechsel zur Allianz Lebensversicherungs-AG in den Bereich Lebensversicherungen.

Philipp Dawirs, Dr. iur., LL.M., Jahrgang 1984, ist Rechtsanwalt bei GSK Stockmann in München im Immobilienwirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Hospitality. Nach dem Studium in Münster, Bielefeld und Rom promovierte er und erwarb einen LL.M. im Real Estate Law in Münster. Seine Referendariatsstationen führten ihn nach Düssel­dorf, Guangzhou und New York City.

Marc Engelhart, Dr. iur., Jahrgang 1976, ist Forschungsgruppenleiter und Leiter des Bereichs Wirtschaftsstrafrecht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Zuvor war er bis Ende 2011 als Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz in Stuttgart tätig. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er in Freiburg und Edinburgh.

Klaus Foitzick, Jahrgang 1965, ist Rechtsanwalt, Prüfstellenleiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), zertifizierter Datenschutzauditor (DSZ) und Gründer der Consultingfirma activeMind AG sowie der Kanzlei activeMind.legal. Seit 1999 berät, schult und prüft er Unternehmen und Behörden aus aller Welt zum Datenschutzrecht und zur Informationssicherheit.

Christiane Freytag, Dr. iur., Maître en Droit, Counsel der Sozietät Gleiss Lutz, ist im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts im Stuttgarter Büro tätig. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen im Vergaberecht, einschließlich der Beratung zu Public Private Partnerships und zur Privatisierung öffentlicher Unternehmen, sowie im Umwelt- und Produkt(sicherheits)recht.

Robert Germund, Dr. iur., war Partner einer auf Wirtschafts- und Baumediation sowie Nachfolgeberatung ausgerichteten Gesellschaft in Düsseldorf und ist nun Managing Partner der Konfliktmanagementkanzlei DR. GERMUND sowie Geschäftsführer einer Kammer. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind außergerichtliche Konfliktlösung, Wirtschafts- und Baumediation, Coaching und Unternehmensberatung.

Veris-Pascal Heintz, Jahrgang 1987, ist selbstständiger Rechtsanwalt. Daneben ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte der Universität des Saarlandes beschäftigt. Sein Studium schloss er mit Spezialisierung auf dem Gebiet des deutschen und internationalen Steuerrechts ab.

Thomas Hollenhorst, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Gründungspartner von Watson Farley & Williams LLP, Hamburg. Er leitet seit über zehn Jahren die Project & Structured Finance Group in Deutschland und berät Banken und Investoren bei Finanztransaktionen und allen sonstigen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Kathrin Huber, M.Jur. (Oxford), Richterin am Oberlandesgericht und hauptamtliche Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare. Nach dem Studium in Regensburg, Aberdeen und Oxford war sie mehrere Jahre lang als Staatsanwältin und Richterin am Landgericht in München tätig.

Oliver Michael Hübner, Dr. iur., LL.M. (Edinburgh), ist Rechts­anwalt und Gründungspartner bei Disput Hübner Partnerschaft von Rechtsanwälten MbB. Daneben ist er Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Außerdem veröffentlicht er regelmäßig in Fachzeitschriften Beiträge zu Themen des Immobilienwirtschaftsrechts und des öffentlichen Baurechts.

Ulrich Hüttenbach, Jahrgang 1954, Volljurist, ist Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Leiter der Abteilung Verwaltung und Verbandsorganisation. Der Berufseinstieg in die Verbandswelt erfolgte 1983 über das Geschäftsführungsnachwuchs-Programm der BDA.

Markus Kaulartz, Dr. iur., Jahrgang 1985, ist Rechtsanwalt im Münchener Büro der Sozietät CMS Hasche Sigle. Er berät deutsche und internationale Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle sowie in Fragen des IT-, Datenschutz- und Medienrechts. Daneben ist er Herausgeber der Handbücher Smart Contracts und Artificial Intelligence im Beck-Verlag.

Lutz Kniprath, Dr. iur., M.A., Jahrgang 1967, ist Gründungspartner von Kniprath Lopez Attorneys for Complex Disputes, Berlin und Barcelona. Nach dem Jura- und Sinologiestudium war er von 2000 bis 2006 Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. Von 2006 bis 2010 arbeitete er in der Zentralabteilung Recht der Robert Bosch GmbH und seither wieder als Anwalt.

Ditmar Königsfeld, Jahrgang 1956, leitet das Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO).

Ina M. Küchler, Jahrgang 1975, Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und Certified Public Accountant, ist Geschäftsführerin der Dr. Hilmar Noack GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Nico Kuhlmann ist Associate bei Hogan Lovells in Hamburg in der IPMT-Praxis­gruppe und berät vor allem führende Unternehmen aus dem Technologiebereich. Zudem berät er diverse Projekte aus dem Legal-Tech-Bereich wie das Hamburg Legal Tech Meetup und die Hogan Lovells Legal Tech Competition. Aufgrund seines Engagements hat ihm die Kanzlei den Titel „Master of Innovation“ verliehen.

Philipe Kutschke, Dr. iur., ist Rechtsanwalt und Partner bei Bardehle Pagenberg. Beratung, Prozessführung, Vertragsgestaltung in Marken-, Urheber- sowie Design- und Wettbewerbssachen. Er ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsmediator (MuCDR), Lehrbeauftragter an der TU München und Autor von Fachbeiträgen.

Marius Mann, Dr. iur., MBA, M.Jur. (Oxford), ist Rechtsanwalt und Partner bei LUTZ | ABEL. Er leitet die Praxisgruppe Commercial und vertritt Mandanten aus dem In- und Ausland vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Seine Schwer­punkte liegen im Vertrags-, Vertriebs- und Handelsrecht.

Simon C. Manner, Dr. iur., Jahrgang 1976, ist ein auf Konfliktlösung und Prozess­führung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten spezialisierter Rechtsanwalt und Gründungspartner von MANNER SPANGENBERG. Er berät und vertritt Man­danten in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten sowie in komplexen Vertragsverhandlungen. Zudem ist er regelmäßig als Schiedsrichter tätig.

Arnd Meier, Jahrgang 1965, Rechtsanwalt, ist nach Stationen in der Rechtsabteilung und in der Unternehmens­strategie Leiter des Vertragsmanagements Einkauf bei BMW. Vor seinem Wechsel in die Wirtschaft hat Arnd Meier in einer großen Anwalts­kanzlei gearbeitet.

Lars Mohnke, Dr. iur., Jahrgang 1976, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist Partner bei Hogan Lovells in München. Er begleitet Akquisitionen und Restrukturierungen von Unternehmen, berät und vertritt seine Mandanten in arbeitsge­richt­lichen Streitigkeiten und unterstützt sie bei der Gestaltung von Individual- und Kollektivvereinbarungen.

Christina Motejl ist seit 2013 für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in verschiedenen Referaten tätig. Nach dem Jura- und Politik­wissen­schafts­­studium in Bonn und Lund und dem Referendariat in Köln mit Stationen in Indien und Tansania war sie Anwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Berlin.

Gundula Müller-Frank, Jahrgang 1978, ist Leiterin des Programmbereichs Gesellschaftsrecht beim Verlag Dr. Otto Schmidt in Köln. Sie studierte Rechtswissenschaften in Augsburg und arbeitete zunächst als Rechtsanwältin. Seit 2009 ist sie im Verlagswesen tätig.

Tilman Müller-Stoy, Prof.,Dr. iur., ist Rechtsanwalt und Partner bei Bardehle Pagen­berg. Beratung, Prozessführung, Vertragsgestaltung in Patent- und Wettbewerbs­­sachen mit technischem Bezug. Er ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschafts­mediator (MuCDR), Dozent für die Referendarausbildung am OLG München sowie Lehrbeauftragter an der TU München.

Damian Wolfgang Najdecki, Dr. iur., Jahrgang 1978, ist Notar in München. Er studierte und promovierte an der juristischen Fakultät der Universität Regens­burg. Neben dem Notaramt ist er als Dozent im Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht sowie als als Autor im Bereich Erbrecht tätig.

Julius Neuberger, Dr., LL.M., Jahrgang 1977, ist Managing Director bei einem Single Family Office. Nach dem Studium folgten eine Promotion am MPI und ein LL.M. am Institute for Law and Finance. Nach dem Referendariat mit Auslandsstation in New York war er drei Jahre als Rechtsanwalt bei Latham & Watkins LLP in den Bereichen Finance und Private Equity tätig.

Sabine Otte-Gräbener, Prof. Dr. iur., LL.M. (Bristol), Jahrgang 1979, ist seit 2015 Professorin für Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Hochschule Düsseldorf. Zuvor war sie über sieben Jahre Rechtsanwältin in international tätigen großen Wirtschaftskanzleien.

Christoph Poweleit, Jahrgang 1978, ist Rechtsanwalt und Syndikus bei der Commerzbank AG, Group Legal in Frankfurt am Main. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Rechtswissenschaften und Europäisches Recht an der Universität Würzburg. Das Referendariat absolvierte er in Limburg, Darmstadt, Frankfurt am Main und New York.

Ulrich Ränsch, Dr. iur., Jahrgang 1952, ist Diplom-Kaufmann, Rechtsanwalt, Fach­anwalt für Steuerrecht und Steuerberater. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Steuergestaltungsberatung und Steuerstreitverfahren, auch grenzüberschreitend.

Christian Reichel, Dr. iur., Jahrgang 1965, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist als Partner bei Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbB tätig. Daneben ist er Lehrbeauftragter an der Georg-August-Universität Göttingen sowie der Bucerius Law School Hamburg.

Stefan Reitemeyer, MLE, Jahrgang 1982, ist Associate in Frankfurt am Main.

Yves Rieger, LL.M., ist seit 2017 Senior Consultant bei Roland Berger. Er ist Ful­bright Alumni und studierte Wirtschaftsrecht in Mannheim, New York, Pforzheim und Karlstad. Er ist Mitglied des Expert Team „Organization, People & Transformation“ innerhalb des Competence Center „Restructuring, Performance, Transformation & Transaction“.

Jörg Risse, Dr. iur., LL.M. (Berkeley), Jahrgang 1967, ist Partner bei Baker McKenzie, wo er Streitigkeiten aus großen Infrastrukturprojekten und Unternehmenskäufen betreut. Daneben ist er oft als Schiedsrichter und Mediator tätig. Er ist Professor an der Universität Mannheim und schriftleitender Herausgeber der SchiedsVZ – German Arbitration Journal.

Matthias Scheifele, Dr. iur., Jahrgang 1974, ist Partner im Bereich Steuerrecht bei Hengeler Mueller in München. Er berät vor allem in M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen von Unternehmen sowie Finanzierungstransaktionen.

Thomas Schürrle, Dr. iur., Jahrgang 1956, ist Managing Partner bei Debevoise & Plimpton LLP in Frankfurt am Main. Als Mitglied der International Corporate and Defense Practice verfügt er über umfangreiche Erfahrungen bei unternehmensinternen Untersuchungen. Zudem ist er auf den Gebieten M&A, Private Equity und International Dispute Resolution tätig.

Jan Erik Spangenberg ist ein auf Konfliktlösung und Prozessführung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten spezialisierter Rechtsanwalt und Gründungspartner von MANNER SPANGENBERG. Er berät und vertritt Unternehmen, Personen und Staaten bei Streitigkeiten sowie bei Auslandsinvestitionen und völkerrechtlichen Fragen. Er ist als Parteivertreter sowie Schiedsrichter in internationalen Verfahren tätig.

Florian Stork, Dr. iur., LL.M. oec., Syndikusrechtsanwalt, Head of Legal REW bei der Linde Group sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius (München). Er leitet die Rechtsabteilung der Linde Gases Division in Deutschland, der Schweiz, Frankreich, Benelux, Spanien und Portugal. Bis 2011 arbeitete er bei Linklaters LLP als Rechtsanwalt im Fachbereich Competition/Antitrust.

Britta Süßmann, Jahrgang 1982, ist Rechtsanwältin bei Hengeler Mueller in Frankfurt am Main im Bereich Steuerrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die steuerrechtliche Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen sowie die Beratung im Unternehmens- und Investmentsteuerrecht.

Stefan Tüngler, Dr. iur., Jahrgang 1972, ist Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. Er gehört der Sozietät seit 2001 an (seit 2007 als Counsel) und arbeitet vom Standort Düsseldorf aus in den Bereichen Konfliktlösung und Kartellrecht. Sein Praxisfokus liegt im Energierecht und hier vor allem im Vertrags- und Regulierungsrecht.

Vivien Vacha, Jahrgang 1985, ist Rechtsanwältin im Bereich des Energierechts. Nach beruflichen Stationen bei Linklaters und bei Watson Farley & Williams arbeitet sie bei Baker McKenzie im Bereich Energy & Infrastructure. Sie ist Mit-Autorin eines Buches zur Einführung in das Energierecht.

Christian Vogel, Dr. iur., LL.M., Jahrgang 1977, ist Partner bei Clifford Chance in Düsseldorf. Er berät deutsche und ausländische Mandanten im Übernahmerecht, bei Unternehmenskäufen, Joint Ventures und Umstrukturierungen. Daneben ist er Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie an der Universität Münster zum Thema Joint Ventures, Hauptversammlungen und Unternehmungsspaltungen.

Daniel Voigt, Dr. iur., MBA (Durham), Jahrgang 1977, ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main. Er studierte in Berlin, Düsseldorf und Durham. Er war Stipendiat des Evangelischen Studienwerks Villigst und ist Autor verschiedener Fachbeiträge.

Olaf Weber, Dr. iur., LL.M. (Edinburgh), ist Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken. Zuvor war er Mitarbeiter an den Universitäten Heidelberg und Edinburgh, Anwalt bei Gleiss Lutz und nationaler Experte im juristischen Dienst der EU-Kommission.

Kay Weidner, Jahrgang 1971, Volljurist, ist Pressesprecher im Bundeskartellamt. Er absolvierte sein Studium in Freiburg und Toulouse und ist nach einigen Jahren Anwaltstätigkeit in Frankfurt am Main und Athen seit 2003 im Bundeskartellamt tätig.

Christoph Wittekindt, Dr. iur., Jahrgang 1966, ist ist Rechtsanwalt und war lang­jähriger Leiter von Legal People, einer juristischen Unternehmensberatung mit Büros im In- und Ausland. Nach seinem Studium in Augsburg, Genf, München und Berlin war er u. a. beim Verlag C. H. Beck mit dem Auf- und Ausbau des Online-Dienstes beck-online betraut.

Joachim Ziegler, Dr. iur., LL.M., Licence en Droit, Jahrgang 1974, ist im Bereich Marktmanagement der AZ Deutschland tätig. Nach Studium und Promotion begann er 2005 als Assistent des Holding-Vorstands für Growth Markets und bekleidete von 2007 bis 2016 verschiedene Führungs- und Managementfunktionen im operativen Vertrieb der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG sowie in der Allianz SE.

1. Branchenüberblick – Perspektiven für Juristen

Entscheidungsfindung – Welcher Berufsweg passt zu mir?

von Dr. Lutz Kniprath

Die Entscheidung für einen Berufsweg ist hochpersönlich. Ratschläge helfen hier allenfalls zufällig. Denkanstöße können jedoch einen sinnvollen Beitrag zur Entscheidungsfindung vor der Berufswahl leisten. Daher sollen hier Fragen gestellt und erläutert werden, mit denen sich jeder Jurist im Laufe seiner Karriere auseinandersetzen wird. Früh gestellt, vorläufig beantwortet und danach immer wieder durchdacht, können sie helfen, überraschende Unzufriedenheit zu vermeiden.

„Welcher Berufsweg passt zu mir?“ fragt nach den eigenen Vorlieben und Grenzen, nicht nach den Anforderungen der Arbeitgeber. Das ist so gewollt. Schließlich muss jeder selbst mit seinem Beruf zufrieden sein und einen langen Zeitabschnitt über mit ihm leben. Die Beschränkungen des Arbeitsmarkts und der eigenen Qualifikationen sollten erst in einem zweiten Schritt herausfiltern, was derzeit nicht geht. Denn vielleicht ist es ja doch oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich, etwa nach einem Anlauf über eine andere Stelle.

Wer bin ich?

Die Mehrzahl der Stellen, die Berufseinsteiger heute antreten, fordern einen hohen Einsatz. Sie werden zu einem wesentlichen Teil ihres Lebens. Kann eine Stelle die individuellen Grundbedürfnisse eines Berufstätigen nicht befriedigen oder gehen ihm wesentliche Bedingungen seiner Stelle gegen den Strich, dann ist seine Lebensqualität ernsthaft beeinträchtigt. Daher vorweg die Frage nach dem eigenen Wesen. Dies betrifft zum einen den Stellenwert des Berufs im Verhältnis zum privaten Leben. Manche Stellen fordern einen Zeitaufwand und eine Hingabe, die das Privatleben zum Randereignis degradieren. Familie, Freunde, Sport oder Theaterbesuche finden häufig nur sporadisch und kurzfristig auf Zuruf statt. Die Frage bezieht sich des Weiteren auf Einkommen und Prestige. Die Verdienstmöglichkeiten unterscheiden sich schon bei Einsteigern drastisch. Freilich hat das Geld seinen Preis. Bedeutende Arbeitgeber auf der Visitenkarte verhelfen schon dem Anfänger zu Ansehen. Dem entspricht eine Erwartungshaltung, die dem Berufstätigen besonderen Druck im Alltag beschert. Und schließlich betrifft dies die Bereitschaft zu Ortswechseln, im Land und über Grenzen hinweg. Das ist in frühen Jahren zumeist leichter als später, wenn Haushalt und Kinder immer wieder umgepflanzt werden müssten. „Wer bin ich?“ – Wer kann das zuverlässig beantworten? Der Mensch ändert sich und lernt sich erst mit den Jahren und Jahrzehnten selbst kennen. Doch die eigenen Grenzen zu erforschen und zu respektieren und sich selbst problembewusst zu beobachten, mag die Einschätzung einzelner Stellenanforderungen erleichtern.

Möchte ich juristisch arbeiten?

Die juristische Ausbildung qualifiziert zu einer bunten Palette juristischer Tätigkeiten, aber sie lehrt auch Fähigkeiten wie strukturiertes Denken und legt damit ein solides Fundament für allerlei andere Berufsfelder. Manche Stellen außerhalb der juristischen Sphäre setzen eine Zusatzausbildung, etwa in BWL, voraus. Bei anderen sorgt der Arbeitgeber für die erforderliche Weiterbildung – und sei es durch Training-on-the-Job. Beispiele sind einige Unternehmensberatungen, die Absolventen aus einem breiten Spektrum von Fachrichtungen einstellen oder Abteilungen von Unternehmen, z. B. für Personal oder Controlling.

Deutschland, Ausland, international?

Das Recht ist grundsätzlich national; jeder Staat hat seine eigene Rechtsordnung. Daher ziehen Juristen weniger leicht über die Grenze als Ärzte oder Kaufleute. Dennoch kann die Kenntnis ausländischer Rechtsordnungen oder transnationaler Rechtsnormen und Usancen die juristische Arbeit außerhalb Deutschlands ermöglichen. Hierzu zählen etwa das Völkerrecht, das EU-Recht und Bereiche des internationalen Wirtschaftsrechts, einschließlich der Schiedsgerichtsbarkeit. Zudem können auch Lehrtätigkeiten, etwa zum deutschen Recht, Gelegenheit zu langfristigen Auslandsaufenthalten bieten.

Wie international die Berufstätigkeit werden kann, hängt zum einen von den entspre­chenden Qualifikationen ab, die der Einsteiger mitbringt, und zum anderen von seinem individuellen Lebensentwurf. Eine grenzüberschreitende Berufstätigkeit bedeutet zugleich einen gesteigerten Zeitaufwand unterwegs und gegebenenfalls gesundheitliche Belastung, etwa durch häufige Wechsel von Zeit- und Klimazonen.

Wirtschaftsrecht oder ein anderer Fachbereich?

Dieses Buch legt einen Schwerpunkt auf Tätigkeitsfelder im klassischen Wirtschaftsrecht. In diesem Bereich arbeiten nicht nur Anwälte, sondern auch manche Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsbeamte. Die Optionen des Juristen sind damit aber bei Weitem noch nicht erschöpft. Die Spanne reicht vom Familien- und Erbrecht bis hinüber zur Rechtsphilosophie. Auch Rechtsgebiete, die einen hohen Grad an Spezia­lisierung fordern, haben ihren besonderen Reiz, etwa das Kunst- oder das Tierrecht. Die Spezialisierung eines Juristen ist häufig genug das Ergebnis von sonderbaren Zufällen und Gelegenheiten, wenn auch eine persönliche Prädisposition die Zufälle wahrscheinlicher machen kann. Und manche Spezialgebiete erfordern ein Mindestmaß an Leidenschaft für ihre Materie.

Große Organisation oder „freier Beruf“?

Mit der Größe der Organisation nehmen gewöhnlich die Hierarchien und die Regelungsdichte zu. Dies gilt für Unternehmen wie Kanzleien ebenso wie für Verbände. Behörden sind üblicherweise hierarchisch strukturiert und strengen Regeln unterworfen. Eine feste Struktur bietet im Grundsatz Sicherheit und Vorhersehbarkeit. Doch nicht jeder wird darin dauerhaft glücklich. Denn die Sicherheit kann zulasten der Freiheit gehen. Und die Vorhersehbarkeit mag Flexibilität und Spontaneität einschränken. Auch die Zunft der Wirtschaftsanwälte lebt in Teilen längst nicht mehr nach dem Ideal des freien Berufs, sondern arbeitet in Law Firms nach angloamerikanischem Muster entweder angestellt oder als Partner. Und selbst die Partnerschaft bietet nicht die Freiheit des Einzelanwalts alter Schule, sondern bedeutet nicht selten die Unterwerfung unter Mehrheitsentscheidungen und den Zwang zu hoher Profitabilität.

Berater, Entscheider oder Streiter?

Juristen müssen beraten, entscheiden und streiten können. Doch jede Tätigkeit setzt andere Akzente. Während der M&A-Anwalt schwerpunktmäßig strukturiert, entwirft, berät und verhandelt und der Richter vor allem analysiert, ausgeglichen vermittelt und entscheidet, ist der Prozessanwalt am meisten gefordert im Analysieren, Entwerfen von Strategien und im streitigen Auseinandersetzen, aber auch bei der Förderung einer günstigen Einigung. Richter nehmen einen neutralen Standpunkt ein, während Rechtsanwälten die Interessen des eigenen Mandanten besonders nahe sind. Diese Aspekte erscheinen vor dem Berufseinstieg als eher zweitrangig. Im Alltag jedoch kann es belastend werden, wenn die eigene Persönlichkeit anders gestrickt ist.

Was will ich?

Manche der oben angesprochenen Überlegungen können schon früh – bereits im Studium – zu wichtigen Weichenstellungen führen, etwa die zur Internationalität. Denn dann ist noch hinreichend Zeit zum Erlernen von weiteren Fremdsprachen oder zum Verbessern der vorhandenen Kenntnisse. Auch ein Auslandsjahr, gegebenenfalls mit Abschluss, kann dann noch untergebracht werden. Und es lassen sich noch die Voraus­setzungen für eine möglichst gute Examensnote schaffen. Dafür müssen häufig genug andere Interessen hintangestellt werden. Ihnen kann hingegen mehr Raum gewährt werden, wenn die angestrebte Richtung keinen herausragenden Abschluss erfordert. Einige Aspekte der Frage „Was will ich?“ können erst zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend beantwortet werden, etwa im Referendariat oder sogar erst in einer frühen Berufsphase. Andere Einsichten werden im Laufe vertiefter Erfahrungen allmählich herankeimen, sich ganz individuell zu Wort melden oder von Zufällen abhängen. Glücklicherweise lassen sich manche Entscheidungen im Laufe des Berufslebens noch korrigieren. Schließlich aber kann sich der Mensch – in einem gewissen Rahmen – auch seinem Beruf anpassen.

Fazit

Wichtig erscheint eine beständige Beobachtung der eigenen Fähigkeiten und Grenzen, sowohl bezogen auf einzelne juristische Tätigkeitsfelder als auch auf Arbeitsstile und Lebensentwürfe.

Aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt für Juristen

von Dr. Christoph Wittekindt

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den juristischen Arbeitsmarkt, der zunehmende Einsatz von Legal-Tech-Instrumenten, virtuelle Konferenzen und das Arbeiten vom Homeoffice aus – das sind die Themen, die Juristen dieses Jahr umtreiben. Wie also entwickelt sich der Markt, und wo stehe ich?

Überblick über den Gesamtmarkt

Der juristische Arbeitsmarkt in Deutschland ist dieses Jahr kräftig durcheinandergewirbelt worden. Die Nachfrage nach Juristen, sei es für Kanzleien, aber auch für Unternehmen, Verbände oder den Öffentlichen Dienst, ist infolge der Corona-Krise zwischenzeitlich stark zurückgegangen, was sich auch in der reduzierten Zahl der Stellenangebote zeigte. Auch wenn der Motor jetzt wieder brummt, ist es jetzt noch zu früh, die mittel- und langfristigen Folgen für den juristischen Arbeitsmarkt abzuschätzen. Daher rücken dieses Jahr unabhängig von der weiteren konjunkturellen Entwicklung einige grundsätzliche Trends ins Blickfeld: Zum einen der allgemeine Trend, Stellen verstärkt befristet auszuschreiben, sogenannte Projekt- oder Interimsjuristen – also Juristen auf Zeit mit speziellen Aufgaben in Kanzlei, Rechts- oder Personalabteilung zu betreuen und durch den Einsatz von Legal Technology juristischen Arbeitsabläufe zu unterstützen und letztlich zu beschleunigen. Das eröffnet gerade für Diplomjuristen vielfältige neue Arbeitsfelder. Es muss also nicht immer der Volljurist sein. Zum anderen gilt aber nach wie vor auch: Die jährliche Anzahl der frischgebackenen Volljuristen liegt seit Jahren konstant bei ca 7.500 (bundesweit), von denen wiederum nur ein kleiner Teil das 2. Staatsexamen mit der begehrten Note „vollbefriedigend“ oder besser abschließt. Das Dilemma: Kanzleien jeglichen Zuschnitts und Größe, die dabei zunehmend in Konkurrenz zu Justiz und öffentlicher Verwaltung, aber auch zu den Rechtsabteilungen der großen, internationalen Unternehmen stehen, brauchen jedes Jahr eine gewisse Anzahl dieser hoch qualifizierten Nachwuchsjuristen, finden sie aber oft nicht. Daher jagt Kanzlei A gerne Kanzlei B nicht nur einzelne Anwälte, sondern gleich ganze Teams ab: Der Teamleiter bringt den Umsatz mit, die Associates sind die willigen Helfer, die man sich gerne mit einkauft. Boutiquen und kleinere Kanzleien fischen verstärkt im Becken der Großkanzleien und können so manchen interessanten Kandidaten für sich gewinnen. In der Regel sind in den Boutiquen oder kleineren Kanzleien die Anforderungen an die Kandidaten, insbesondere bezüglich der Examensnoten, geringer. Aber auch hier sind derzeit vor allem Anwälte mit erster Berufserfahrung und gewisser Expertise in dem einen oder anderen Rechtsgebiet gefragt. Gesucht wird nach wie vor querbeet über alle Rechtsgebiete hinweg. Querschnittsbereiche wie z. B. Litigation, aber auch Compliance- und Datenschutz-Themen, spielen eine immer größere Rolle, vorausgesetzt, man hat die nötige Manpower. Neben Kanzleien und Unternehmen suchen derzeit verstärkt Justiz, öffentlicher Verwaltung, aber auch Verbände nach Nachwuchsjuristen; hier macht sich bereits die Pensionierungswelle der Babyboomer bemerkbar. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren noch weiter verstärken. Die Justiz hat dabei allen Unkenrufen zum Trotz noch die geringsten Probleme, da derzeit insbesondere der weibliche Nachwuchs auf die offenen Stellen drängt. Und ein weiterer Trend macht sich verstärkt bemerkbar: Im Zeitalter von Internet und Social Media gelangen viele offene Positionen gar nicht mehr auf den Markt. Unternehmen wie Kanzleien versuchen verstärkt, potenzielle Kandidaten über diverse Karriereportale direkt anzusprechen, oder veranstalten aufwändige Recruitungwochenenenden, um bereits Studenten und Referendare frühzeitig für sich zu interessieren. Der persönliche Kontakt, das individuelle Gespräch, das Praktikum oder die Wahlstation im Referendariat sind nach wie vor Trumpf und oft Eintrittskarte für den erfolgreichen Start.

Einstiegsgehälter

Die hier skizzierten Entwicklungen spiegeln sich auch in den Gehältern wider. Betrachtet man zunächst die Kanzleien, so sind die Gehaltsunterschiede riesig: Steigt ein frischgebackener Anwalt heute bei kleineren Kanzleien oft mit einem Jahres-Bruttogehalt von 40.000 bis 60.000 Euro ein, so sind es in den Top-50-Kanzleien in der Regel 75.000 bis 140.000 Euro fix, ggf. zuzüglich Kanzleibonus. In diesen Kanzleien sind 16 Punkte in der Summe beider Examina, ein Doktortitel und/oder ein im Ausland erworbener LL.M. samt entsprechender Fremdsprachenkenntnisse nach wie vor Conditio sine qua non. Generell gilt: je besser die Noten, desto höher das (Einstiegs-)Gehalt. Und: Die anglo­amerikanischen Kanzleien stehen bei den Gehältern nach wie vor an der Spitze. Bei den Boutiquen liegen die Einstiegsgehälter in der Regel zwischen 60.000 und 75.000 Euro, meist ohne irgendwelche Boni, wobei es hier je nach Stadt und Region große Unterschiede gibt. Die Gehaltsspreizung ist in den letzten Jahren größer geworden, ein Ende dieses Trends ist derzeit nicht absehbar. Allerdings sind die Ansprüche auf beiden Seiten gewachsen. In Unternehmen hängt das Einstiegsgehalt entscheidend von der Größe und von der Branche ab: DAX-Unternehmen mit größeren Rechtsabteilungen wie Siemens oder BMW zahlen derzeit je nach Zusatzqualifikation 85.000 bis 102.000 Euro – zweimal „vb“, Dr. iur. oder LL.M. sind auch hier fast immer obligatorisch. Bei Mittelständlern, wo die Rechtsabteilung nur aus ein bis drei Juristen besteht, muss man sich oft mit 50.000 bis 60.000 Euro zufriedengeben. Im Bereich Banken und Versicherungen, Technologie, Pharma und Chemie sind die Einstiegsgehälter höher als in den Bereichen IT, Telekommunikation oder im Medienbereich. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern oft zusätzliche (Sozial-)Leistungen offerieren, welche neben einer Regelarbeitszeit von 40 Wochenstunden für manchen Bewerber den Ausschlag geben. Aber auch Unternehmen können sich dem „War for Talents“ nicht entziehen, was dazu geführt hat, dass die Einstiegsgehälter in den letzten Jahren deutlich angehoben wurden.

Gehaltsentwicklungen

Noch viel spannender ist aber die Frage, wie sich die Gehälter im Laufe der Jahre entwickeln. Bei Kanzleien hat sich nicht viel geändert: Während die Gehälter in den Top-20-Kanzleien im zweiten bis sechsten Berufsjahr in der Regel stufenweise steigen, gibt es in Boutiquen oder kleineren Kanzleien solche Entwicklungen meist nicht. Gleiches gilt übrigens auch für die Rechtsabteilungen von Unternehmen, bei denen im Laufe der Jahre neben einem „Inflationsausgleich“ eine Bonuskomponente zum Gehalt hinzukommt. Dafür ist die Chance in den Boutiquen und kleineren Einheiten, einmal (Junior-)Partner zu werden, viel höher. Spätestens nach sechs oder sieben Jahren stellt sich aber auch in den größeren Kanzleien die Frage nach dem Schritt Richtung Partnerschaft. Die Gehälter dieser Senior, Principal oder Managing Associates liegen dann oft schon bei stolzen 150.000 bis 200.000 Euro, was in der Regel einen Bonus oder eine Umsatzbeteiligung beinhaltet. Danach gilt: Ob Junior, Salary bzw. Lockstep oder Equity Partner – es zählt allein der Umsatz. Und wer die Umsatzvorgaben verfehlt, fliegt eben auch mal wieder raus, wird sogar „de-equitised“. Leiter von Rechtsabteilungen erreichen dagegen irgendwann eine Gehaltsobergrenze, die sie nur noch dann durchstoßen können, wenn sie zusätzliche Aufgaben übernehmen oder in den Vorstand wechseln. Der variable Gehaltsbestandteil liegt dann oft bei über 50 Prozent; Aktienoptionen und sogenannte Long Term Incentives stellen bei börsennotierten Unternehmen eine zusätzliche Gehaltskomponente dar.

Wechsel- und Aufstiegsmöglichkeiten

Seit 2016 sind die Unternehmensjuristen („Syndici“) mit den Kanzleijuristen formal gleichgestellt. Es kam dadurch bisher nicht wieder zu einem stärkeren Wechsel aus den Kanzleien hinein in die Unternehmen, wie es früher einmal zu beobachten war. Zwar werden Unternehmen von Juristen nach wie vor als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen; allerdings erfolgen derzeit die Wechsel eher innerhalb der Unternehmen und Kanzleien. Dies hat mehrere Gründe: Ein Quereinstieg in eine Kanzlei aus einem Unternehmen heraus ist oft schwierig, hier wird in der Regel von dem wechselwilligen Kandidaten ein sogenannter transportabler Umsatz erwartet, den er mitbringen soll, aber oft nicht kann. Umgekehrt legen die Unternehmen immer öfter Wert auf Kandidaten, die bei einem Wechsel über „Inhouse“- oder Branchenerfahrung verfügen. Und: Nach wie vor ist die Arbeitsbelastung bei den Kanzleien sehr hoch, die meisten halten nach wie vor am Up-or-Out-Prinzip fest und der Weg zur Partnerschaft ist oftmals wenig transparent – zumal wenn „Committees“ darüber entscheiden, die in London oder New York angesiedelt sind und in denen der deutsche Partner nur eine Stimme hat. Die Kanzleien haben auf diesen Trend zum Teil bereits reagiert und bieten verstärkt den Counsel-Status oder die Salary-Partnerschaft als Endstufe der beruflichen Entwicklung in der Kanzlei an. So versuchen sie, gute Anwälte, die nicht Vollpartner werden wollen oder können, dauerhaft an sich zu binden. Man darf sich aber nicht zu der Annahme versteigen, die Arbeitsbelastung in einem Unternehmen sei stets erheblich geringer; 40-Stunden-Wochen sind auch hier de facto mittlerweile eher die Ausnahme. Dennoch sehen viele Juristen die Chance einer ausgeglichenen Work-Life-Balance, gepaart mit ein bis zwei Arbeitstagen pro Woche im Homeoffice, bei Unternehmen höher als in einer Kanzlei. Zudem fördern viele Unternehmen mittlerweile außerbetriebliche Aktivitäten ihrer Mitarbeiter, z. B. mittels einer Jahreskarte für das Fitnessstudio. Kanzleien versuchen zunehmend durch „Social Activities“ wie das gemeinsame Skiwochenende in Kitzbühel nicht nur den Zusammenhalt der Truppe, sondern auch die sportlichen Ambitionen ihrer Mitarbeiter zu befriedigen. Viel wichtiger sind aber ein eigener Betriebshort oder -kindergarten, wo berufstätige Eltern ihre Kinder in Obhut geben können. Flexible Arbeitszeitmodelle, z. B. Teilzeit- und Heimarbeitstätigkeiten, sind seit der Corona-Krise gefragter als je zuvor, in der Praxis allerdings nicht immer umsetzbar. Für manchen Berufseinsteiger zählen solche Parameter bei der Arbeitsplatzwahl mittlerweile mehr als das Gehalt.

Alternativer Berufseinstieg

Vielen Absolventen ohne vollbefriedigenden Examina oder sonstigen Zusatzqualifikationen, stellt sich die Frage nach Alternativen zum Berufseinstieg bei Staat, Großkanzlei oder Rechtsabteilung eines Unternehmens. Diese Kandidaten kann man beruhigen: Zunächst gibt es sowohl beim Staat (Justiz wie Verwaltung) als auch bei Kanzleien (z. B. Boutiquen) und in Unternehmen (z. B. Mittelstand) durchaus Möglichkeiten, spannende und verantwortungsvolle Positionen zu besetzen. Einen großen Bedarf an Juristen haben nach wie vor die „Big Four“ der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, die alle auch einen immer gewichtigeren Legal-Bereich unterhalten. Man darf sich hier nur nicht zu sehr auf eine bestimmte Position oder Stadt fixieren, sondern muss eventuell Umwege gehen und Berufserfahrung sammeln, um dann nach einigen Jahren dort anzukommen, wo man vielleicht von vornherein hinwollte. Aber auch Verbände (z. B. BDI/BDA, VCI oder der berufseigene DAV), Kammern, die Verwaltung des Deutschen Bundestags, das Auswärtige Amt, die BaFin, die GIZ oder das Bundeskartellamt, europäische oder internationale Organisationen haben einen konstanten Bedarf und können ein exzellentes Karrieresprungbrett sein.

Durchschnittliches Brutto-Jahresgehalt von Rechtsanwälten (in Euro)1

Durchschnittliches Brutto-Jahresgehalt von Unternehmensjuristen (in Euro), Quelle: Legal People; Stand: Sommer 2020

1 Es wurde eine durchschnittliche Kostenquote von 40 % (Kanzleien), 50 % (Boutiquen), 60 % (Großkanzleien) zugrunde gelegt (gesamt, inklusive Boni u. Ä., ohne Umsatzbeteiligung und/oder Akquisitionsprämie, Deutschland gesamt).

Juristische Berufe im Öffentlichen Dienst

Verbeamtung auf Lebenszeit, eine relativ krisensichere Anstellung ohne betriebsbedingte Kündigungen, flexible Arbeitszeiten neben der Kernzeit und die Möglichkeit des Freizeitausgleichs von Überstunden … Eine Anstellung im Öffentlichen Dienst bietet meist viele Vorzüge, die bei einer Tätigkeit in einer Kanzlei oder einem Unternehmen in dieser Konstellation nicht gegeben sind. Teilzeitmodelle, Homeoffice und Jobsharing erleichtern zudem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, was von vielen Juristinnen und zunehmend auch von ihren männlichen Kollegen sehr geschätzt wird. Im Gegenzug können Gehälter und Ausstattung des Arbeitsplatzes dem Vergleich mit Kanzleien und Unternehmen in der Regel nicht standhalten.

Was im Einzelnen den Reiz der Tätigkeit als Jurist im Öffentlichen Dienst ausmacht, zeigen die folgenden Beiträge. Das Kapitel gibt einen Überblick über klassische Berufe in der Justiz über Tätigkeiten in Politik, Behörden und internationalen Organisationen bis hin zu solchen in Lehre und Forschung.

Berufsbilder in der Justiz

Die klassischen Berufsbilder des Staatsanwalts und Richters sind für viele Juristen nach wie vor eine interessante Option. Das eigenverantwortliche Arbeiten und die Vorzüge der Verbeamtung machen die Justiz zu einem beliebten Arbeitgeber.

Die Entscheidung für eine Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt muss indes nicht unmittelbar nach dem Studium gefällt werden. Auch der Wechsel nach mehrjähriger Tätigkeit in einer Kanzlei ist gut möglich, da die anwaltliche Berufserfahrung eine wertvolle Qualifikation darstellt.

Mehr Informationen zu den Besonderheiten einer Karriere in der Justiz sowie wich­tige Hinweise zum Wechsel zwischen Staatsdienst und Wirtschaft finden sich im Kapitel „Einstieg und Karriere“.

Richter

von Dr. Olaf Weber

Formale Voraussetzungen: Befähigung zum Richteramt (§ 5 DRiG); deutsche Staatsangehörigkeit; Bewerber mit zwei vollbefriedigenden Examina haben beste Aussichten; wer knapp darunterliegt, hat auch noch Chancen. In der Fachgerichtsbarkeit sind die Anforderungen höher.

Persönliche Qualifikation: Pragmatismus, soziale, kommunikative und psycho­­logische Fähigkeiten, Stresstoleranz, Eigenständigkeit. Erfahrungen als Anwalt helfen. Nicht unbedingt notwendig, aber auch nicht schädlich sind eine Promotion oder Auslandserfahrung.

Einstiegsgehalt: abhängig vom Bundesland, dem (Dienst-)Alter und der Familien­situation

Aufstiegsmöglichkeiten: Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Beförderungsstellen, die, wenn überhaupt, meist erst nach Jahren im Dienst und einer Erprobung an einem Obergericht erreichbar werden. Verwaltungserfahrung oder Abordnungen an ein Obergericht helfen.

Besonderheiten: persönliche und sachliche Unabhängigkeit; Jobsicherheit (Lebens­­zeitrichter können in der Regel nicht gegen ihren Willen versetzt oder entlassen werden); Vereinbarkeit von Beruf und Familie (flexible Arbeitszeiten, Elternzeit kein Problem)

Rechtliche Grundlagen der richterlichen Tätigkeit

Die rechtsprechende Gewalt ist gemäß Art. 92 GG den Richtern anvertraut. Diese sind nach Art. 97 Abs. 1 GG und § 25 DRiG unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Diese infolge des Gewaltenteilungs- und Rechtsstaatsprinzips stark abgesicherte richterliche Unabhängigkeit verbietet jede Art von Einflussnahme auf richterliche Entscheidungen durch Behörden – etwa durch den Gerichtspräsidenten, die Justizministerien oder die Dienstaufsicht. Auch persönlich sind Richter unabhängig, also grundsätzlich unkündbar und nur als Assessoren gegen ihren Willen versetzbar. Eine Suspendierung ist nur in absoluten Ausnahmefällen und nur durch das Richterdienstgericht möglich.

Richter stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, das sich aus Normen des Grundgesetzes, des DRiG und den Landesrichtergesetzen definiert; es ist oft an Beamtenrecht angelehnt. Richter sind aber anders als Beamte im Bereich richterlicher Tätigkeit an keinerlei Weisungen, sondern nur an das Gesetz gebunden. Das führt zu einer äußerst begrenzten Dienstaufsicht. Bei spruchrichterlicher Tätigkeit sind sie haftungsprivilegiert. Ansonsten, etwa in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sind Haftungsfälle selten, aber möglich. Richter sind weder an Arbeitszeiten gebunden, noch besteht Präsenzpflicht am Gericht. Man kann sich seine Zeit einteilen und Urteile etwa sonntags zu Hause schreiben. Höhere Anforderungen an schnelle richterliche Eilentscheidungen, der verstärkte Einsatz von EDV, der notwendige Kontakt zur Geschäftsstelle und die telefonische Erreichbarkeit für Anwälte führen aber praktisch zu höheren Präsenszeiten. Nebentätigkeiten sind Richtern wegen ihrer besonderen Neutralitätspflicht nur eingeschränkt möglich. Das jährliche Arbeitspensum wird durch das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan ex ante festgelegt; praktisch verteilen die Präsidien die Dezernate oft nach einem Bewertungssystem (Pebb§y), um alle Richter gleich zu behandeln.

Einstellungsverfahren und Probezeit

Das Einstellungsverfahren ist je nach Bundesland teils bei den Oberlandesgerichten, teils bei den Justizministerien, teils bei besonderen Ausschüssen angesiedelt. Auch die Einstellungsverfahren sind unterschiedlich geregelt. Geeignete Kandidaten werden in den meisten Ländern ganzjährig und nicht nur nach Ausschreibungen in eine Liste aufgenommen und bei Bedarf zu Vorstellungsgesprächen geladen, an denen typischerweise Vertreter des jeweiligen Obergerichts, des Justizministeriums und der Personalvertretung (des Hauptrichterrats) teilnehmen. Der Ernennung zum Richter auf Probe durch den Justizminister oder das Landeskabinett geht teilweise eine Wahl durch einen Richterwahlausschuss voraus, dem Vertreter der Landesregierung, des Landesparlaments sowie der Richter- und Anwaltschaft angehören können. Die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit erfolgt in der Regel nach drei oder vier Jahren. Eine vorangegangene Tätigkeit, etwa als Rechtsanwalt, kann nach § 10 Abs. 2 DRiG auf die Probezeit angerechnet werden. Während der Probezeit wird der Proberichter regelmäßig in verschiedenen Gerichtsbarkeiten und oft auch bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt. Neben dem direkten Einstieg in die Justiz gibt es auch den indirekten Weg über die Verwaltung. Vor allem Finanzrichter werden oft aus den Reihen der Finanzverwaltung rekrutiert.

Arbeitsbelastung

Einen jungen Richter erwartet in den ersten Monaten erfahrungsgemäß eine hohe bis sehr hohe Arbeitsbelastung. Das zu übernehmende Dezernat war oft eine Zeit lang vakant, und der Einsteiger erhält genauso viele neue Akten im Monat wie eingearbeitete Richter. 60 bis 70 Stunden pro Woche sind gleichwohl nicht die Regel. Sobald sich die Richter mit der Arbeitsweise, den maßgeblichen Rechtsgebieten sowie ihrem Aktenbestand vertraut gemacht haben, tritt meist eine spürbare Normalisierung ein. Die schiere Zahl der Akten erfordert immer eine Priorisierung: Aus Zeitgründen ist es etwa unmöglich, als Strafrichter viel Arbeitszeit in Standardfälle wie einen einfachen Diebstahl zu stecken; gleichwohl müssen die Fälle angemessen gelöst werden, denn es geht immer um die Menschen dahinter. Und das Opfer des Diebstahls wird es nicht goutieren, wenn sein Fall „einfach so“ eingestellt wird. Im Zivilrecht nützt ein feingeschliffenes 60-Seiten-Urteil den Parteien nichts, wenn es den akuten Nachbarschaftsstreit erst nach Jahren entscheidet; andererseits nützt auch ein inhaltsloses, schlecht begründetes Urteil nach wenigen Wochen nichts, denn es vermag den Streit nicht halbwegs befriedigend zu lösen. Diese Abwägung ist wohl der größte Spagat im Beruf des Richters; sie halbwegs zu meistern, tägliche Aufgabe. Aufgrund auch praktisch gut umsetzbarer Ansprüche auf Elternzeit, Teilzeittätigkeit oder mehrjährige Beurlaubung zur Kinderbetreuung erlaubt es die Tätigkeit dennoch, Beruf und Familie oder Freizeit in Einklang zu bringen. Von Vorteil ist hier die flexible Arbeitszeitgestaltung.

Arbeitsalltag

Die tägliche Arbeit des Richters besteht zunächst darin, die von der Geschäftsstelle täglich vorgelegten Akten zu bearbeiten. Diese „Dekretur“ besteht darin, eingegangene Schriftsätze zu lesen, weiterzuleiten, Anträge zuzustellen oder Fristen zu bestimmen. Nach einer Einarbeitung in die Akten sind dann Termine zu bestimmen, zu denen Beteiligte geladen werden. Meist ein- oder zweimal die Woche sind dann die so terminierten Sitzungen zu leiten. Im Nachgang sind dann oft lange Entscheidungen, also Urteile oder Beschlüsse zu schreiben. Die täglichen prozessualen und materiellen Rechtsfragen werden mithilfe juristischer Kommentare und Datenbanken geklärt. Wichtig dabei ist ein praktisches Vorgehen, das – anders als an der Universität – vom Ende her denkt und nur die gerade relevanten Fragen beantwortet. Die Schwierigkeit ist, die Zahl der gelösten Fälle und das rechtliche Niveau vertretbar auszubalancieren. Viele Richter sind zudem im Bereich der Juristenausbildung engagiert, etwa indem sie Referendare ausbilden oder Arbeitsgemeinschaften leiten.

Reiz der richterlichen Tätigkeit

Die Arbeit als Richter ist nicht nur anspruchs-, sondern auch verantwortungsvoll. Häufig geht es nicht nur um komplizierte Sachverhalte und Rechtsfragen, sondern um Auswirkungen auf das Leben echter Menschen. Die Tätigkeit ist abwechs­lungsreich und vielfältig. Als Richter arbeitet man mit einem hohen Maß an Unabhängigkeit und Selbstständigkeit. Man ist in keinerlei Hierarchien eingebunden – auch in der Kammer sind alle Richterstimmen gleich –, wohl aber in eine Organisation. Nach der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit kommen dazu die Unkündbarkeit und Unversetzbarkeit. Mögliche Nebentätigkeiten sind wissenschaftliche Veröffentlichungen, Lehraufträge an der Universität oder eine Prüfertätigkeit im Juristischen Staatsexamen; lukrative Tätigkeiten wie Gutachten oder Rechtsberatung scheiden dagegen aus. Zu sozialromantisch sollte man die Arbeit indes nicht sehen, wie auch eine aktuelle Debatte zeigt: Denn Qualität und Quantität der Arbeit sind immer gegeneinander abzuwägen. Die wahrscheinlich wichtigste Eigenschaft des Richters ist es daher, wesentliche und unwesentliche Fragen voneinander zu scheiden und entsprechend unterschiedlich zu behandeln, um sowohl dem Rechtsuchenden gerecht zu werden als auch das Dezernat zu beherrschen. Es geht darum, die Idee des Rechtsstaats umzusetzen, und zwar nicht abstrakt am grünen Tisch der Universität oder des Verfassungsgerichts, sondern im echten Leben unter den Widrigkeiten der Praxis mit ihrer Arbeitsbelastung, den eingeschränkten Möglichkeiten zum Erkenntnisgewinn und den Realitäten der Ökonomie.

Musterfälle R-Besoldung, exemplarisch: Baden-Württemberg, Quelle: Deutscher Richterbund, www.richterbesoldung.de

Staatsanwalt

von Kathrin Huber

Formale Voraussetzungen:Zweites Juristisches Staatsexamen (mind. acht Punkte), deutsche Staatsbürgerschaft, Nachweis der Verfassungstreue, Einhaltung der Altersgrenzen nach den Beamtengesetzen der Länder, charakterliche (keine Vorstrafen!) und gesundheitliche Eignung

Persönliche Qualifikation: Entscheidungsfreude, Überzeugungskraft, Durch­setzungs­vermögen, Organisationsvermögen, Sozialkompetenz, Kommunikations­fähigkeit, Belastbarkeit

Einstiegsgehalt: R1-Besoldung

Aufstiegsmöglichkeiten: Staatsanwalt als Gruppenleiter, Oberstaatsanwalt, Behör­den­leiter

Besonderheiten: Verbeamtung, je nach Bundesland im Wechsel mit Richteramt, gute Teilzeitmöglichkeiten

Weitere Informationen: Websites der Justizministerien der Länder

Über den Verlust seines Arbeitsplatzes muss sich der Staatsanwalt auch in Zeiten von Finanzkrisen keine Sorgen machen. Die Staatsanwaltschaft bietet aber noch viel mehr als einen sicheren Arbeitsplatz.

Aufgaben eines Staatsanwalts

Die Staatsanwaltschaft ist zunächst „Herrin“ des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Sie entscheidet, ob ein Beschuldigter vor Gericht angeklagt oder ein Verfahren eingestellt wird. Die tatsächlichen Ermittlungen werden dabei überwiegend von der Polizei, aber auch dem Zoll oder der Steuerfahndung durchgeführt. Der Staatsanwalt kann allerdings jederzeit selbst ermittelnd tätig werden, also beispielsweise Beschuldigte und Zeugen vernehmen. Auch wichtige Durchsuchungen, vor allem in Wirtschaftsstrafsachen, leitet häufig ein Staatsanwalt. Nach Kapitalverbrechen ist regelmäßig ein Staatsanwalt am Tatort zugegen. Anders als häufig angenommen, ist der Staatsanwalt ein neutrales Organ der Rechtspflege. Er ermittelt sowohl zugunsten als auch zulasten des Beschuldigten.

Wird ein Beschuldigter angeklagt, übernimmt die Staatsanwaltschaft in der gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklagevertretung. Der Staatsanwalt verliest die Anklage­schrift, stellt nötige Beweisanträge und hält am Ende der Verhandlung ein Plädoyer. Kommt es zu einer Verurteilung des Angeklagten, übernimmt die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung der verhängten Strafe. Diese Aufgaben sind allerdings in weitem Umfang den bei der Staatsanwaltschaft tätigen Rechtspflegern übertragen.

Abwechslungsreiche Tätigkeit

Die Arbeit des Staatsanwalts ist sehr vielseitig. Je nach Referat ist er mit verschiedensten Straftaten – aber auch Straftätern – befasst. Auch die gerichtlichen Hauptverhandlungen verlaufen ganz unterschiedlich, je nachdem, ob ein obdachloser Ladendieb oder ein Vorstandsmitglied eines großen Wirtschaftsunternehmens auf der Anklagebank sitzt. Der Staatsanwalt muss sich also immer neu auf sein Gegenüber einstellen. Das Reizvolle daran ist, dass man vertiefte Einblicke in Milieus bekommt, die einem im Alltagsleben oft verschlossen bleiben. Großstadtbehörden arbeiten meist sehr spezialisiert. Es gibt dort Spezialabteilungen für Kapitalverbrechen, Wirtschaftsstrafsachen, Verkehrsstrafsachen, Drogendelikte etc. Man muss also nicht zwingend Leichen sehen können, wenn man Staatsanwalt werden möchte.

Zusammenarbeit mit Kollegen

Die Staatsanwaltschaften sind bei den Landgerichten angesiedelt. Anders als Richter sind Staatsanwälte weisungsgebunden und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte. Diesen Vorgesetzten muss der sachbearbeitende Staatsanwalt in bestimmten Fällen, die politisch sensibel oder für die Öffentlichkeit besonders interessant sind, über das Verfahren berichten. In der Praxis des Berufsalltags arbeitet der Staatsanwalt aber in vielen Fällen sehr selbstständig und entscheidet in eigener Verantwortung.

Vor allem in den Bundesländern, die einen Wechsel zwischen Richteramt und Tätigkeit als Staatsanwalt kennen (dazu unten), sind bei den Staatsanwaltschaften zahlreiche Berufsanfänger tätig. Das Arbeitsklima ist daher unter den Staatsanwälten im Eingangsamt in der Regel sehr kollegial und locker.

Arbeitszeiten

Die Zeiten, in denen die Justiz als ruhiger Arbeitsplatz galt, sind sicher vorbei. Ganz im Gegenteil: Die große Anzahl an Verfahren und die knappe Personalausstattung führen zu einer hohen Arbeitsbelastung der Staatsanwälte. Hinzu kommt häufig Zeitdruck. Sitzt ein Beschuldigter in Untersuchungshaft, muss das Verfahren so zügig wie möglich betrieben werden. Offiziell gilt für Staatsanwälte die 40-Stunden-Woche. Gerade Berufsanfänger haben aber oft eine deutlich längere Arbeitszeit.

Wie auch in anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes gibt es die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, sei es aus familiären Gründen, sei es zum Zwecke einer Promotion. Inhaltlich unterscheidet sich die Arbeit dann meist nicht von der auf einer vollen Stelle. Die Teilzeitkraft bekommt einfach entsprechend weniger Fälle zugewiesen.

Anforderungsprofil

Die Vielzahl der zu bearbeitenden Verfahren prägt die Arbeit des Staatsanwalts. Wichtig sind fundierte Rechtskenntnisse, ein guter Blick für das Wesentliche eines Falles und Entscheidungsfreude. Der Staatsanwalt sollte einen Blick dafür haben, welche Fälle kritisch sind und eine erhöhte Aufmerksamkeit und Sorgfalt erfordern. Die im Studium mühsam erlernten Meinungsstreitigkeiten zu einzelnen Problemen sind in der Praxis selten relevant. Entscheidend ist, welche Tatsachen nachgewiesen werden können. Im Schriftlichen ist eine knappe und überzeugende Argumentation gefragt, für seitenlange theoretische Er­örterungen bleibt keine Zeit.

Formale Voraussetzungen

Staatsanwalt kann nur werden, wer als Volljurist die Befähigung zum Richteramt, also das Zweite Juristische Staatsexamen hat. Die Einstellung erfolgt über die Justiz­ministerien der Bundesländer. Die Auswahlverfahren können sich deutlich unterscheiden. In einigen Län­dern finden Assessment-Center statt, in anderen wird überwiegend nach Examensnote eingestellt. Die Websites der Ministerien informieren über die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten. Überdurchschnittliche Examensergebnisse (in der Regel mindestens acht Punkte im Zweiten Staatsexamen) werden aber überall erwartet.

Karrierewege für Staatsanwälte

In vielen Bundesländern bedeutet die Entscheidung für den Beruf des Staatsanwalts zugleich die Entscheidung, eine Richterlaufbahn einzuschlagen. Assessoren beginnen ihre Berufstätigkeit – je nach Stellensituation – entweder bei einer Staatsanwaltschaft oder bei einem Gericht und wechseln später. In einigen Bundesländern fällt die endgültige Entscheidung für einen der beiden Berufe dann schon nach wenigen Jahren. Es gibt aber auch Bundesländer, die einen mehrmaligen Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht wünschen und fördern.

Viele Bundesländer ermöglichen ihren Staatsanwälten Abordnungen für zwei bis drei Jahre zu anderen Behörden, etwa zum Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof oder Generalbundesanwalt in Karlsruhe, zum Bundesjustizministerium in Berlin oder zu europäischen Behörden in Brüssel und Den Haag. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten bei Landesbehörden oder internationalen Organisationen.

Es ist nicht zwingend nötig, sich gleich nach dem Zweiten Staatsexamen für den Beruf des Staatsanwalts zu entscheiden. Allerdings lassen einige Bundesländer Bewerbungen zu einem späteren Zeitpunkt nur eingeschränkt zu (in Bayern ist eine Bewerbung beispielsweise nur bis zu drei Jahre nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung möglich). Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollte man sich rechtzeitig informieren. Zu beachten sind auch die Altersgrenzen in den Beamtengesetzen der Länder.

Notar

von Dr. Damian Wolfgang Najdecki

Formale Voraussetzungen: als Notar im Hauptberuf dreijähriger Vor­be­rei­tungs­dienst als Notarassessor; als Notar im Nebenberuf (Anwaltsnotar) neben einer allgemeinen und örtlichen Wartezeit das Bestehen einer notariellen Fachprüfung

Persönliche Qualifikation: Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit, Freude am Umgang mit Menschen, Organisationsgeschick und herausragende Noten im Zweiten Staatsexamen; bei Anwaltsnotaren zusätzlich sehr gute Ergebnisse in der notariellen Fachprüfung

Einstiegsgehalt: Das Notarassessorengehalt entspricht einer Richterbesoldung der Stufe R 1. Dem Notar fließen die nach dem GNotKG vorgeschriebenen Gebühren zu.

Aufstiegsmöglichkeiten: keine Aufstiegsmöglichkeiten im klassischen Sinne; sofortige Ausstattung mit voller Amtsgewalt und Personalverantwortung

Besonderheiten: gute Vereinbarkeit mit Familie und wissenschaftlicher Lehr- sowie Publikationstätigkeit

Weitere Informationen:www.bnotk.de sowie Websites der Landesnotarkammern

Aufgaben des Notars

Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amts in der staatlichen vorsorgenden Rechtspflege tätig. In seiner Funktion als kompetenter, unparteiischer und unab­hängiger Betreuer aller Beteiligten erforscht er den Sachverhalt sowie die Interessen und Wünsche der Vertragsparteien. Anders als der Richter, der tätig wird, wenn Streit entstanden ist, wirkt der Notar im Vorfeld und streitvermeidend. Seine Urkunden haben zudem eine hohe Beweiskraft und sind häufig Vollstreckungstitel.

Zu den Hauptaufgaben eines Notars zählen die Beratung, Vertragsgestaltung und Beurkundung auf dem Gebiet des Gesellschafts-, Familien-, Erb- und natürlich des Sachenrechts. Neben der Mitwirkung bei Immobilientransaktionen oder dem Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen ist der Notar Ansprechpartner bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten. Der Notar ist ein Hoheitsträger und Garant einer funktionierenden vorsorgenden Rechtspflege, was gerade die COVID-19 Pandemie unter Beweis gestellt hat.

Notare leisten aufgrund ihrer neutralen und sachkundigen Beratung beim Erwerb von Grundstücken, bei der Gründung und Umwandlung von Gesellschaften aller Art sowie bei der Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren des Gemeinwesens. So können sich die für das Grundbuch- und Handelsregister zuständigen Stellen bei den Amtsgerichten auf die Richtigkeit der notariellen Urkunden verlassen. Gerade deren elektronische Übermittlung an das Handelsregister, verbunden mit der vorherigen Verarbeitung der für das Register relevanten Daten, beschleunigt die Eintragung deutlich. Unterstützt werden alle deutschen Notare durch das in Würzburg ansässige Deutsche Notarinstitut.

Hauptberuflicher Notar und Anwaltsnotar

In Deutschland gibt es neben hauptberuflichen Notaren auch Anwaltsnotare, die neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt zugleich das Notaramt ausüben. Zum Teil aufgrund historischer Entwicklungen sind hauptberufliche Notare in ca. zwei Dritteln der Bundesländer tätig (siehe nachfolgende Grafik).

Um zum hauptberuflichen Notar ernannt zu werden, muss man einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor ableisten, der auf das Amt des Notars umfassend vorbereitet. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind auf den Internet­auftritten der Landesjustizministerien zu finden. Voraussetzung für die Übernahme in den Anwärterdienst ist ein herausragendes Examensergebnis. In Bayern beispielsweise wird lediglich jeweils den besten fünf bis zehn Absolventen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung die Einstellung in den Notardienst angeboten. Notarassessoren stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat. Sie werden erfahrenen Notaren zugeteilt, bei denen sie sich die komplexen, für den Notarberuf nötigen Fachkenntnisse aneignen können. Zudem erhalten Notarassessoren Gelegenheit zur Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Bereits nach einer kurzen Einarbeitungszeit werden durch die Übernahme von Notarvertretungen wertvolle Erfahrungen gesammelt.

Um sich für das Amt eines Anwaltsnotars zu bewerben, muss ein Rechtsanwalt mindestens fünf Jahre zugelassen und seit drei Jahren an dem Ort, wo er als Anwaltsnotar amtieren möchte, hauptberuflich als Rechtsanwalt tätig sein. Neben einer Wartezeit ist das Bestehen einer bundeseinheitlichen notariellen Fachprüfung Voraussetzung für die Ernennung zum Anwaltsnotar. Die Prüfung besteht aus vier fünfstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Für die Bestenauslese sind die Note in der notariellen Fachprüfung zu 60 Prozent und die Note in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zu 40 Prozent ausschlaggebend. Eine Statistik über die letzten Prüfungsergebnisse ist beim Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung zu finden (www.pruefungsamt-bnotk.de).

Zusatzqualifikationen

Zwar sind Fremdsprachen keine notwendige Voraussetzung für den Notarberuf. Sprachkenntnisse sind jedoch von erheblichem Vorteil, da der Notar vielfach mit der Beurkundung in englischer oder einer anderen Sprache konfrontiert ist. Aufgrund des zunehmenden elektronischen Rechtsverkehrs sollte grundsätzlich keine Abneigung gegen den technischen Fortschritt und gegen den Umgang mit Computern bestehen. Notare leisten einen wichtigen Beitrag bei der Digitalisierung der Justiz.

Reiz der Tätigkeit als Notar

Entgegen der teilweise anzutreffenden Ansicht ist der Notarberuf spannend und abwechslungsreich. Die Tätigkeit des Notars zeichnet sich durch den Kontakt mit zahlreichen unterschiedlichen Menschen aus. Dabei befasst sich der Notar täglich nicht nur mit verschiedenen juristischen Fragestellungen und Problemen, sondern hat zugleich die Möglichkeit, durch interessante Vertragsgestaltungen, insbesondere im Familien- und Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Mandanten zu helfen. Als unparteiischer Träger hoheitlicher Gewalt hat der Notar ferner Gelegenheit, unerfahrene oder juristisch schlecht beratene Vertragsbeteiligte vor nachteiligen oder gar sittenwidrigen Vereinbarungen zu schützen.

Das Vorlesen der Urkunde ist ein wichtiger Bestandteil der notariellen Tätigkeit. Während der Beurkundung ergeben sich immer zahlreiche Fragestellungen und interessante Diskussionen, was die Qualität der geschlossenen Vereinbarungen sichert und Gelegenheit zu der gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärung und Beratung gibt. Wem die Vorstellung unangenehm ist, vorzulesen und dabei komplexe juristische Zusammenhänge im Auge zu behalten und zu lösen, der sollte sich besser nicht für den Notarberuf entscheiden. Den täglichen Kontakt mit Menschen sollten künftige Notare nicht scheuen, da dieser ein Charakteristikum der notariellen Tätigkeit darstellt.

Der größte Reiz des Notarberufs liegt in der Unabhängigkeit. Bei der Gestaltung seiner Urkunden unterliegt der Notar keinen Weisungen von Aufsichtsbehörden, sondern allein der Bindung an Recht und Gesetz. Der Notar übt zwar ein öffentliches Amt aus, jedoch außerhalb der Organisation des Staates. Die notarielle Tätigkeit wird auch attraktiv durch die unternehmerisch-organisatorische Herausforderung, die eigene Geschäftsstelle zu unterhalten, einschließlich der Verantwortlichkeit für das eigene Personal. Wer die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, sollte sich auf jeden Fall eingehend mit dem Gedanken auseinandersetzen, die Notarlaufbahn einzuschlagen.

Formen des Notariats in Deutschland, Quelle: www.bnotk.de/Notar/Notariatsverfassungen/index.php

Berufsbilder in Politik, Behörden und internationalen Organisationen

Ob in Ämtern, Ministerien oder auf internationalem Parkett in einer europäischen Institution – der Öffentliche Dienst hält eine Vielzahl interessanter Betätigungsfelder für Juristen bereit.

Wer sich für eine Stelle im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder in internationalen Organisationen interessiert, sollte jedoch bedenken, dass hier regelmäßig Versetzungen anstehen, was große Mobilität und Flexibilität erfordert. Der Lohn ist eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in immer wieder neuen Fachgebieten.

Aufgrund der Fülle an Einsatzmöglichkeiten für Juristen auf internationaler, aber auch auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene können in diesem Kapitel nur einige exemplarische Berufsbilder überblicksartig dargestellt werden: Die folgenden Beiträge bieten Informationen zu juristischen Stellen in der Politik, im Bundeskartellamt, beim Bundesnachrichtendienst, im Bundesministerium der Justiz sowie in internationalen Organisationen.

Ergänzend bieten die Erfahrungsberichte in Kapitel 4 detaillierte Einblicke in einzelne Berufsbilder. Ausführliche Informationen zum Bewerbungsprozess bei internationalen Organisationen finden sich in Kapitel 3.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

von Christina Motejl

Formale Voraussetzungen: Befähigung zum Richteramt mit erheblich über dem Durchschnitt liegenden Examensergebnissen (für den höheren Dienst)

Einstiegsgehalt: in der Regel Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 zzgl. Ministerialzulage

Besonderheiten: mehrstufiges Auswahlverfahren bei Neueinstellungen; Einstellung zunächst als Beamter auf Probe; Probezeit von einem Jahr bis zu drei Jahren; nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit Ernennung zum Beamten auf Le­bens­zeit möglich; Möglichkeit vorübergehender Tätigkeit in anderen nationalen und internationalen Institutionen

Weitere Informationen:www.bmjv.de, Referat Z A 1 (Personal höherer Dienst)

Tätigkeitsbereiche des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist in erster Linie Gesetzgebungs- und Beratungsministerium. Es erarbeitet Gesetzes- und Verordnungs­entwürfe im Bereich seiner Federführung, also im Wesentlichen für das bürgerliche Recht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht, das Strafrecht, die Prozessrechte und den Verbraucherschutz. Es wirkt außerdem bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen anderer Ressorts mit und achtet auf die Vereinbarkeit der Entwürfe mit der Verfassung und der Rechtsordnung insgesamt sowie auf eine einheitliche formale Gestaltung und eine möglichst klare Rechtssprache. Sowohl für die federführenden als auch über die in der Federführung anderer Ressorts „mitzuprüfenden“ Bereiche wirken die Fachreferate an der Rechtsetzung auf EU-Ebene mit und vertreten in den jeweiligen Arbeitsgremien die Position der Bundes­regierung. Schließlich ist das BMJV auch in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt.

Einsatzmöglichkeiten für Juristen

Der Anteil juristisch ausgebildeter Mitarbeiter im BMJV ist hoch. Von den 905 Beschäf­tigten sind 289 Volljuristen. Davon sind etwa 36 Prozent nicht dauerhaft im BMJV beschäftigt, sondern für zwei bis drei Jahre aus der Justiz oder der Verwaltung der Länder an das BMJV abgeordnet. Sie sollen den Austausch der Regierungsarbeit mit der Praxis gewährleisten und nehmen während dieser Zeit die Aufgaben eines Refe­renten in einem Ministerium wahr. Regelmäßig findet ein internes Auswahlverfahren für diejenigen abgeordneten Referenten statt, die dauerhaft an das BMJV versetzt werden möchten. Zusätzlich findet etwa alle zwei Jahre ein externes Auswahlverfahren statt. Teilweise arbeiten – allerdings zeitlich befristet – auch Juristen mit Erstem Juristischen Staatsexamen im BMJV. Stellenangebote werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Überdurchschnittlich qualifizierten Rechtsreferendaren bietet das BMJV die Möglich­keit, im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes eine mindestens dreimona­tige Ausbildungsstation abzuleisten. Bewerbungen hierfür sollten spätestens sechs Monate vor Beginn der Ausbildungsstation eingereicht werden.

Das BMJV ist wie jedes Bundesministerium hierarchisch gegliedert. An der Spitze steht die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Sie wirkt als Mitglied des Kabinetts an den Entscheidungen der Bundesregierung mit und trägt die politische Ver­antwortung für das Ressort. Zur Unterstützung stehen der Ministerin zwei Parlamentarische Staatssekretäre und zwei beamtete Staatssekretäre zur Seite. Die Parlamentarischen Staatssekretäre pflegen die Verbindung zum Bundestag, zum Bundesrat und zu den politischen Parteien. Die beamteten Staatssekretäre vertreten die Ministerin als Leiter des Ministeriums nach innen und außen. Die Ministerin und die Staatssekretäre bilden die Hausleitung des Ministeriums.

Das Ministerium selbst gliedert sich in sieben Abteilungen, diese wiederum in Unter­abteilungen und Referate. In einer Abteilung werden jeweils sachlich zusammen­gehörige Aufgaben wahrgenommen. So gibt es zum Beispiel eine Abteilung für Rechts­­pflege, die sich unter anderem mit Prozessrecht, Richterrecht und Rechtsanwalts­recht befasst, sowie eine Abteilung für Strafrecht, in der unter anderem materielles Straf­recht, Jugendstrafrecht und internationales Strafrecht bearbeitet werden. Die Leitung der Abteilung obliegt in der Regel einem politischen Beamten. Die Abteilungs­leitung überwacht und koordiniert die Arbeiten innerhalb der Abteilung und sichert die wechselseitige Information zwischen Hausleitung und Abteilung. Die Referate sind als organisatorische Grundeinheit des Ministeriums die Träger der Sacharbeit und werden fast immer von einem Juristen geleitet. Neben dem Einsatz in den Fachabteilungen unterstützen Juristen auch die Verwaltungsaufgaben des Ministeriums wie die interne Organisation, Haushalt, Personal und Justiziariat.

Der Reiz der Tätigkeit

Die Arbeit im BMJV ist außerordentlich spannend für Juristen mit breit gefächertem rechtlichem und politischem Interesse. Ihnen bietet sich die reizvolle Möglichkeit, die Rechtslage nicht – wie in den juristischen Tätigkeiten sonst üblich – nur anzuwenden und auszulegen, sondern an ihrer Fortentwicklung mitzuwirken und auch die politische Dimension von Rechtssetzungsvorhaben zu erleben – oft auch im Spannungsfeld verschiedener Interessen. Dabei können Referenten Themen ihrer Arbeitsbereiche häufig in den Nachrichten wiederfinden.

Referenten wechseln regelmäßig innerhalb der verschiedenen Referate und Abteilungen und haben so nicht nur die Gelegenheit, in unterschiedlichen Rechtsgebieten tätig zu werden, sondern auch, das Ministerium aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen. Hinzu kommen vielseitige Tätigkeiten: Referenten erarbeiten Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, prüfen die Entwürfe anderer Ministerien und verhandeln europäische oder internationale Rechtsakte. Daneben beantworten sie Rechtsfragen der Hausleitung, anderer Ressorts, von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und von Bürgern zu den inhaltlichen Themen. Sie schreiben Informationspapiere, interne Vermerke und Reden, sie bereiten Gespräche mit den verschiedensten Interessengruppen und mit an Gesetzgebungsverfahren Beteiligten vor oder führen diese Gespräche im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzgebungsakten selbst. Die Betreuung der Gesetzgebungsverfahren des Hauses bedeutet, dass Referenten neben der Erarbeitung der Entwürfe auch für diese gegenüber den anderen Ministerien und weiteren Beteiligten werben und streiten müssen, damit sie vom politischen Willen der gesamten Bundesregierung getragen und schließlich vom Deutschen Bundestag und unter Mitwirkung des Bundesrats beschlossen werden, um tatsächlich als Gesetz oder Verordnung in Kraft zu treten.