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Problem Clankriminalität – Lösungsansätze Der praxisorientierte, topaktuelle Leitfaden zeigt u.a. die Rolle der Clankriminalität im Rahmen der Organisierten Kriminalität Kriminalitätsphänomene im Bereich familiärer Strukturen die Rolle der Frau im Kontext der Clankriminalität wie die (Friedens-)Richter der Clans agieren kriminelle Finanzierungsnetzwerke als Herausforderung für die Exekutive Weshalb dieses Buch? Kaum ein Kriminalitätsphänomen hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit eine derart große Aufmerksamkeit erfahren wie die Clankriminalität. Sei es durch respektloses und aggressives Auftreten in größeren Personengruppen gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, durch Massenschlägereien in Stadtquartieren (sog. Tumultlagen), durch spektakuläre Überfälle und Einbruchsdiebstähle oder durch die in den Medien als solche betitelte »Clan-Abzocke« bei Jobcentern. Über Jahre hinweg wurde diese Form der Kriminalität als Teil der Kriminalitätsbekämpfung und damit als rein polizeiliches Problem klassifiziert. Den »blinden Fleck« ins Sichtfeld rücken Während klassische Kriminalitätsfelder wie Organisierte Kriminalität, die Extremismusbekämpfung, Bekämpfung der Kinderpornografie etc. klar beschrieben und umrissen sind, geht dieses neue Phänomen weit über die klassischen und bisher bekannten Felder der allgemeinen polizeilichen Sicherheitspolitik hinaus. Was aber unterscheidet Clankriminalität von anderen Kriminalitätsformen? Wie können Staat und Gesellschaft der Clankriminalität begegnen? Ist die derzeitige Sicherheitsarchitektur in Deutschland für dieses Phänomen der Kriminalität ausreichend gewappnet? Wirksame Konzepte zur Bekämpfung Das kompetente Autorenteam erläutert, wie ein wirksames strafrechtliches Verfolgungskonzept gegen Clans, Banden, kriminelle Vereinigungen und Organisierte Kriminalität aussehen sollte. Die Verfasserinnen und Verfasser vermitteln darüber hinaus neue Wege zur Bekämpfung der Clankriminalität, wie z.B. den Ausbau lokaler Bündnisse zu kriminalpräventiven Netzwerken. Pflichtlektüre für ... Durch die Zusammenführung unterschiedlicher Perspektiven entwickelt das Buch fundierte Antworten auf die Fragen der Sicherheitskräfte, Behörden und Institutionen, die in die Bekämpfung der Clankriminalität involviert sind.
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Seitenzahl: 465
Veröffentlichungsjahr: 2022
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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
1. Auflage, 2022
ISBN 978-3-415-07209-1
© 2022 Richard Boorberg Verlag
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Titelfoto: © lucadp – stock.adobe.com
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www.boorberg.de
Kaum ein Kriminalitätsphänomen hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit eine derart große Aufmerksamkeit erfahren wie die Clankriminalität. Sei es durch respektloses und aggressives Auftreten in größeren Personengruppen gegenüber Polizeibeamten, durch Massenschlägereien in Stadtquartieren (sog. Tumultlagen), durch spektakuläre Überfälle und Einbruchsdiebstähle oder durch die in den Medien als solche betitelte Clan-Abzocke der Jobcenter.
Was aber unterscheidet Clankriminalität von anderen Kriminalitätsphänomenen? Was sind die bedeutendsten Unterschiede? Wie können Staat und Gesellschaft der Clankriminalität begegnen? Ist die derzeitige Sicherheitsarchitektur in Deutschland für dieses Phänomen der Kriminalität ausreichend gewappnet?
Eine wirkungsvolle und nachhaltige Bekämpfung der Clankriminalität kann aus einer einzelnen Sichtweise heraus nicht gelingen. Diese Erkenntnis resultiert aus der jahrelangen Erfahrung der Bekämpfung der Clankriminalität. Hierbei wurde die Clankriminalität zunächst als rein polizeiliches Problem betrachtet. Dementsprechend waren neben der Polizei zunächst nur die weiteren Strafverfolgungsbehörden und Gerichte gefordert. Die Polizei richtete sich taktisch auf die in den Behörden vorherrschenden Problemstellungen ein. Hierzu erstellten betroffene Polizeibehörden Konzeptionen, die die wahrnehmbare Polizeipräsenz in den betroffenen Stadtquartieren erhöhte, um für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ansprechbar zu sein. Dazu wurden zahlreiche offene polizeiliche Maßnahmen wie Personen- und Fahrzeugkontrollen, Razzien und Durchsuchungen durchgeführt. Um die Strafverfolgung konsequent zu gewährleisten, sind zielgerichtete, umfangreiche und dauerhafte Ermittlungsarbeiten besonders erfolgskritisch, um vorhandenen Strukturen und die Einbindung von Tätern in Organisationen aufzuhellen. Die polizeilichen Maßnahmen zeigten ihre Wirkung, machten aber auch deutlich, dass eine nachhaltige Bekämpfung der Clankriminalität nicht allein mit polizeilichen Mitteln erfolgen kann. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse zu Tatbegehungen, den Deliktsfeldern und Strukturen ergaben sich auch Hinweise auf Zuständigkeiten der Kommunen, Finanzämter, Zollbehörden sowie Bezirksregierungen, mit denen die Polizei sich eng vernetzte. Diese Netzwerkarbeit führte zu weiteren noch umfangreicheren Aktivitäten, bei denen die Polizei im Wege der Amts- und Vollzugshilfe bei Maßnahmen der zuständigen Ämter in Lokalen mit Glücksspielautomaten, Shisha-Bars etc. unterstützt. Die Politik der „1000 – Nadelstiche“ hat deutlich gemacht, dass staatliche Institutionen in engem Zusammenspiel unter Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten wehrhaft und erfolgreich Clankriminalität bekämpfen können.
Für die Bekämpfung der Clankriminalität bildet die Erkenntnislage, die sogenannte Hellfeldbetrachtung, die Grundlage, um behördliche Maßnahmen der Repression und Prävention zielgerichtet durchzuführen. Erkenntnisse zur Kriminalität ergeben sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die die Kriminalität zahlenmäßig erfasst und jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr veröffentlicht. Allein anhand der PKS kann das Phänomen der Clankriminalität aber nicht umfangreich ausgewertet werden. Die Erfassung und Darstellung der Clankriminalität erfolgt insoweit in den von der Clankriminalität betroffenen Bundesländern in polizeilichen Lagebildern. Neben diesen polizeilichen Lagebildern und der PKS bilden die Kriminalakten, in denen zur Anzeige gebrachte Sachverhalte erfasst werden, eine weitere Informationsbasis, um das Phänomen Clankriminalität auszuwerten. Die Erkenntnisse, die zu dem Phänomen der Clankriminalität aus den Lagebildern und den Kriminalakten gewonnen werden können, werden in diesem Buch dargestellt.
Der gesellschaftliche Diskurs über dieses Phänomen überlagert allerdings die sicherheitspolitischen Ansätze der Bekämpfung der Clankriminalität. Die Einordnung der Clankriminalität im Konkreten ist im Vergleich zu „klassischen“ Kriminalitätsphänomenen politisch derzeit noch nicht einheitlich definiert. Eine bundesweit einheitliche Bekämpfungsstrategie liegt nicht vor, obwohl die Clankriminalität kein regional begrenztes Problem ist. Eine ganzheitliche Bekämpfungsstrategie kann nur aus der Zusammenführung wissenschaftlicher Lösungsansätze und den Praxiserfahrungen der Behörden gelingen. Hierdurch ergeben sich die Möglichkeiten, neue Wege zu entwickeln oder bestehende Konzepte integrativer und weitreichender zu gestalten. Sie ermöglichen aber auch objektive Sichtweisen und sollen zu einem breiten sachlichen öffentlichen Diskurs beitragen. Dieser Diskurs ist für die Entwicklung von Bekämpfungsstrategien und die Mittel, mit denen ein Rechtsstaat reagieren kann, entscheidend, weil der öffentliche Diskurs die von der Politik notwendig zu schaffenden Rahmenbedingungen beeinflusst. Für eine erfolgreiche Bekämpfung der Clankriminalität ist insoweit eine rationale Kriminalpolitik die wichtigste Grundlage. Hierfür muss die Faktenlage dieses Phänomens durch weitere Forschungsansätze, neben der wissenschaftlichen Begleitung von polizeilichen Maßnahmen, weiter verbessert werden.
Bei den unterschiedlichen Perspektiven zur Bekämpfung der Clankriminalität sollte berücksichtigt werden, dass das Verständnis von Strukturen und Regeln der Clans zu einem anderen Rollenverständnis der staatlichen Institutionen und gesellschaftlichen Ordnung führt. Hierbei geht es um die Frage der Akzeptanz unseres demokratischen Rechtsstaates. Besonders deutlich wird diese Frage, wenn es um die Ehrverletzungen der Familie und um Konflikte zwischen Clans geht. Um eine Schlichtung ohne Ehr- und Gesichtsverlust zu erreichen, werden sogenannte Friedensrichter – anerkannte Familien- oder religiöse Oberhäupter, also Privatpersonen – als Vermittler eingebunden. Bei der Schlichtung geht es in erster Linie um die Konfliktlösung und nicht darum, eine Tat durch eine objektive Beweisführung aufzuklären. Das Ziel dabei ist, die Strafverfolgungsbehörden fernzuhalten oder Verfahren durch Manipulation, Falschaussagen oder Aussageverweigerung zu unterlaufen, um den Konflikt clanintern oder zwischen den Clans zu lösen. Hierdurch hat sich eine Parallelgesellschaft mit eigenen Werten und Normen in Deutschland etabliert, die sich der staatlichen Kontrolle entzieht. Deshalb sind die Mittel der Prävention und Repression eines Rechtsstaats konsequent auszuschöpfen, um dieser Parallelgesellschaft zu begegnen und um die staatliche Ordnung nachhaltig und wirkungsvoll durchzusetzen.
Für die Repression ist auch erfolgskritisch, vorhandene Strukturen und die Einbindung von Tätern in Organisationen durch umfangreiche Ermittlungsarbeit aufzuklären. So ergibt sich bei der Clankriminalität begriffsnotwendigerweise schon die Voraussetzung, dass es sich um einen Familienverbund und damit um einen Personenzusammenschluss handelt. Bei der strafrechtlichen Bewertung kommen insoweit die gemeinschaftliche Begehung von Straftaten und die Einordnung von Tätern als Bande in Abgrenzung zur kriminellen Organisation in Betracht. Für die Bedeutung der Strukturermittlungen kommt dem reformierten Straftatbestand der Bildung krimineller Vereinigung deshalb auch eine besondere Rolle zu.
Der Anspruch an die Institution Polizei und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit allerdings sehr hoch. Die bestehenden Organisationsstrukturen der Behörden sind zu analysieren und ggf. zumindest vorübergehend im Aufbau den besonderen Ansprüchen der Strafverfahren anzupassen. Die für solche Strafverfahren eingesetzten Ermittler sollten insbesondere über umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Wirtschaftskriminalität, Organisierten Kriminalität und vor allem auch der Vermögensabschöpfung verfügen, um komplexe Strafverfahren erfolgreich zu führen.
Im Kontext der Clankriminalität ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei diesem Begriff um eine weit gefasste Bezeichnung handelt. Die Lagebilder und zahlreichen Veröffentlichungen zur Clankriminalität beziehen sich oftmals auf arabisch-stämmige Clans. Die Erkenntnisse und Medienberichterstattungen zeigen, dass aber auch zunehmend Gruppierungen tschetschenischer Herkunft durch eine hohe Gewaltbereitschaft in Erscheinung treten. Dabei stellen sich Tschetschenen zunehmend als dominante und gewaltbereite Akteure – mit einem extremen hohen Mobilisierungsgrad – im Drogenhandel dar. Die Ausrichtung dieser Gruppierungen an den Clanstrukturen dürfte für eine rasche Ausbreitung in der Bundesrepublik sorgen.
Aber auch aus der italienisch-sprachigen Organisierten Kriminalität sind Clanstrukturen und Organisationen, wie z. B. der ’Ndrangheta, bekannt, die in Deutschland agieren. Interessant zu beleuchten sind die zwischen den Clanstrukturen der italienisch-sprachigen Organisierten Kriminalität und arabisch-stämmigen Gruppierungen bestehenden Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Beide Clanstrukturen zeichnen sich durch das Streben nach Gewinnen – ob illegal oder legal – aus. Hierbei stellt die Familie bei beiden Clanstrukturen die Basis für den engen Zusammenhalt der Familienmitglieder – über Landesgrenzen hinaus – dar. In beiden Clanstrukturen nehmen die Frauen eine sehr wichtige Rolle im Hintergrund ein und nicht bei der Begehung von Straftaten, woraus sich möglicherweise Präventionsansätze ergeben.
Neben der umfangreichen Ermittlungsarbeit spielen auch Präventions- und Interventionskonzepte eine wichtige Rolle, die an unterschiedlichen Anknüpfungspunkten ausgerichtet sind. In den patriarchalischen Strukturen der arabisch-stämmigen Clans ist das innerfamiliäre Ansehen der Frau nicht bedeutungslos. Die Vermutung, dass die Frau in diesen Clanstrukturen berechtigungslos unterdrückt wird, kann nicht unbedingt bestätigt werden. Die Erfahrungen aus den polizeilichen Einsätzen, z. B. aus Anlass von Tumultlagen, zeigen jedenfalls ein sehr freizügiges, z. T. provozierendes Auftreten gegenüber den Polizisten. Das Verständnis in den Clanstrukturen schreibt der Frau aber auch die Rolle zu, Kinder zu gebären und diese nach den tradierten Wertvorstellungen der Clans zu erziehen. Mithin bestehen durchaus Hindernisse bei der beruflichen Entwicklung und der persönlichen Selbstverwirklichung. An diesen Punkt können präventive Ansätze anknüpfen und hierbei für Frauen andere Lebensperspektiven und Wege außerhalb der Clanstrukturen aufzeigen. Die Frage bei der Bekämpfung der Clankriminalität ist also auch eine Frage, wie Präventionskonzepte unmittelbar in die Clanstrukturen wirken können.
Wenn die Clankriminalität aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet wird, ist damit natürlich auch die Frage verbunden, wie sich dieses Phänomen entwickeln konnte und welche Präventionsansätze wurden und werden aus dieser Entwicklung abgeleitet. Hierzu bietet sich ein Blick vor Ort in die Stadtquartiere in Essen an. Durch den Zuzug von Flüchtlingsfamilien aus dem Libanon, die teilweise in verwahrlosten Immobilien unterkamen, entwickelten sich innerhalb der Stadtquartiere die Lebenswelten der dort wohnenden Familien unterschiedlich. Dementsprechend unterschiedlich entwickelte sich über Jahrzehnte die Integration dieser Menschen in die Stadtgesellschaft. In diesen Stadtquartieren verzeichneten die Polizei und Stadtverwaltung eine Zunahme des Kriminalitätsaufkommens. Diese Entwicklungen wurden für soziale Träger und der Stadtverwaltung zum Anlass, neue Interventionsstrategien zu bilden, die die Kriminalprävention nicht allein als Aufgabe der Polizei sahen. Durch die hieraus resultierende langjährige Arbeit der Stadt und der sozialen Verantwortungsträger entwickelte sich das „Essener Modell Quartiermanagement“. Dieses Organisations- und Steuerungsmodell basiert auf den Erfahrungen, dass neben der Gemeinwesenarbeit auf Quartiersebene und der ämterübergreifenden Vernetzung und Steuerung auf Verwaltungsebene auch die Funktionsebene der Stadtteilmoderation („institutionelle Netzwerktechnik“) entwickelt werden muss. Diese Steuerungsidee wirkt bis heute in Essen fort, sodass weitere Projekte entwickelt werden. Der Erfolg hängt entschieden von der Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger ab, sich in den Quartieren für die Entwicklung des Gemeinwesens einzusetzen. Diese Bereitschaft ist wiederum abhängig vom subjektiven Sicherheitsgefühl und dem Kriminalitätsgeschehen in den Quartieren. Ängste und Sorgen der Anwohner und Nachbarn fördern eben nicht, Zuwanderung aktiv zu unterstützen. Aber ohne diese Unterstützung kann die Integration vor Ort nicht erfolgreich gelingen. Deshalb lohnt es sich, Maßnahmen von Projekten und kriminalpräventiven Ansätzen, wie sie in diesem Buch dargestellt werden, bei der Bekämpfung der Clankriminalität ebenfalls in einem ganzheitlichen Strategieverständnis zu berücksichtigen.
Mit der Zusammenführung von unterschiedlichen Perspektiven sollen mit diesem Buch Antworten gegeben werden, die das Phänomen aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Jedem Beitragenden sei gedankt für seinen Blick auf das Phänomen Clankriminalität, die in der Gesamtheit einen vielschichtigen Blick auf das Thema zulassen.
Ich danke den Autorinnen und Autoren, die den gemeinnützigen Verein Polizist ANTON e.V., der sich besonders für Kinder aus sozial benachteiligten Stadtquartieren in Essen und Mülheim an der Ruhr einsetzt, durch den Verzicht auf ihre Honorare unterstützt haben.
Frank Richter
Mülheim an der Ruhr im April 2022
Einer der vielleicht wichtigsten Beiträge im Kampf gegen die Clankriminalität ist die Herstellung von Öffentlichkeit. Es war von entscheidender Bedeutung, dass Politik und Gesellschaft damit begonnen haben, die illegalen Machenschaften krimineller Clanmitglieder zu thematisieren. Der Zeitpunkt, zu dem die parallele Schattenwelt der Clans ins Scheinwerferlicht und damit ins gesellschaftspolitische Hellfeld gerückt wurde, liegt dabei noch gar nicht lange zurück. Über viele Jahrzehnte wurden die in den betroffenen Stadtteilen und Städten schon längst spürbaren Auswüchse einer sich formierenden Parallelstruktur weder angesprochen, geschweige denn angegangen – womöglich aus Angst, in die rechte Ecke gedrängt zu werden oder weil sie schlicht von vielen Politikerinnen und Politiker unterschätzt wurden.
Mit dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 änderte sich dieser, fast schon zementiert scheinende Zustand gewaltig: Ein Lagebild sollte zunächst Licht ins Dunkel bringen und die wichtigsten Fragen klären – von der Herkunft und Geschichte der Clans bis zu den legalen und illegalen Betätigungsfeldern. Heute wissen wir dank dieses politischen Willens, intensiver polizeilicher und justizieller Arbeit sowie der gesellschaftlich notwendigen Diskussion darüber: Die in Deutschland existenten Clanstrukturen gehen auf die Zuwanderung der sogenannten „Mhallamiye“ zurück. Diese Menschen kamen ab Ende der 1970er Jahre aus dem türkisch-syrisch-libanesischen Grenzgebiet nach Deutschland. Und obwohl viele von ihnen kaum Aussicht auf Erfolg hatten, kam es zu Ketten-Duldungen ohne echte Perspektive. Das Resultat: Einige der Zuwanderer flüchteten in die Kriminalität und legten damit den Grundstein für die heute bekannten Schattenwelten der Clanfamilien.
Neben dieser Aufklärungsarbeit zum Phänomen Clankriminalität haben wir damals auch endlich begonnen, gegen die teilweise schwerstkriminellen Umtriebe der in Rede stehenden Mitglieder der Großfamilien durchzugreifen. Längst hatte sich das bewahrheitet, was viele zuvor im Stillen befürchtet hatten: Clankriminalität ist nicht nur Klein-Kriminalität – es geht auch um Drogenhandel, Raub, Mord und Totschlag. Deswegen reichte ein Ermittlungsansatz zur Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens nicht aus – es brauchte eine Strategie mit mehreren Säulen. Die „Strategie der 1.000 Nadelstiche“ – mit den mittlerweile fast 6.000 durchsuchten Objekten und fast 30.000 polizeilichen Maßnahmen von der Beschlagnahmung bis zur Festnahme – ist und bleibt dabei ein zentraler Ausgangspunkt bei der Bekämpfung der Clankriminalität und stellt die erste strategische Säule dar. Bei diesen Razzien werden zwar auch die vermeintlich kleineren Delikte wie Sozialversicherungsbetrug oder die Einfuhr von unversteuertem Tabak in den Blick genommen, es werden aber vor allem auch Ermittlungsansätze zu Tage gefördert, die zu den Hintermännern führen. Das bringt den Staat in die Lage, im darauf aufbauenden Ermittlungsansatz „Follow the money“ – der zweiten strategischen Säule – Erfolge zu verbuchen, indem illegale Geldströme aufgedeckt, nachverfolgt und stillgelegt werden. Bei den weitreichenden, teilweise international ausgerichteten Aktivitäten der Clans ist dafür in jedem Fall die Zusammenarbeit verschiedener Behörden nötig: Über zusammengeschobene Schreibtische werden dabei Informationen der Familienkasse genauso herangezogen wie beispielsweise Erkenntnisse aus den Finanzbehörden, den kommunalen Ordnungsämtern und unserem Landeskriminalamt. Beide Säulen sorgen im Ergebnis jedenfalls für Unruhe in der Welt der Clans und zeigen: Bei uns gilt das Gesetz des Staates und nicht das Gesetz der Familie! Letztlich ist auch die Prävention, in deren Rahmen jungen Menschen legale Alternativen zum verbrecherischen Lebensweg aufgezeigt werden sollen, um ihnen eine Perspektive zu geben und dem kriminellen Clanmilieu so gleichzeitig den Nachwuchs zu entziehen, ein gewichtiger Erfolgsfaktor und stellt die dritte Säule der Strategie dar.
Die Bürgerinnen und Bürger – und auch so mancher Skeptiker und Kritiker aus dem politischen Umfeld – honorieren die Anstrengungen des in Nordrhein-Westfalen eingeschlagenen „Null-Toleranz-Kurses“ und erkennen, dass er erste Erfolge zeigt. Ganz konkret ändert sich etwas auf den Straßen und Plätzen der betroffenen Stadtquartiere, aber auch in den Köpfen der Clankriminellen. Langsam, aber sicher. Die Zeiten, in denen Clankriminelle in hochgetunten Blechboliden auf den Straßen scheinbar unbehelligt getan und gelassen haben, was sie wollten, sind vorbei. Doch – um das vorwegzunehmen – wer glaubt, wir sind hier schon am Ende, der irrt gewaltig.
Das zeigt sich schon daran, dass Formen der familiengebundenen Organisierten Kriminalität seit jüngster Vergangenheit auch im tschetschenischen Zuwanderungsmilieu sichtbar werden, dass die Schattenjustiz der sogenannten Friedensrichter der türkisch-arabischstämmigen Clans noch immer die deutsche Gerichtsbarkeit behindert und dass erkennbar wird, welche Parallelen auch italienische Strukturen der Organisierten Kriminalität zur Clankriminalität aufweisen können – um an dieser Stelle nur einige Aspekte zu nennen, die in diesem Buch behandelt werden. Wir werden also einen langen Atem brauchen, um unser Ziel einer weitgehenden Zerschlagung krimineller Familienstrukturen zu erreichen. Von der Ausdauer und dem Willen, dieses Ziel zu erreichen, wird abhängen, ob es uns gelingt, das durch Clankriminalität jahrelang getrübte Sicherheitsempfinden, aber auch die objektive Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Auf dem Weg dahin wird erneut von Bedeutung sein, reale Tatsachen auszusprechen, zu analysieren und daraus wirksame Schlüsse für unseren Rechtsstaat zu ziehen. Sagen, was ist. Letztlich zahlt jeder ernstgemeinte, faktenbasierte Beitrag auf das Gesamtziel im Umgang mit diesem Phänomen ein – jeder Pressebericht, jedes Essay, jede wissenschaftliche Abhandlung, aber auch jede in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verwendete Kriminalakte sind Puzzlesteine. Auch das nun vor Ihnen liegende Buch, in dem verschiedenste Akteure aus Theorie und Praxis über Grundlagen, Strategien und Perspektiven in der Bekämpfung der Clankriminalität reflektieren und damit den notwendigen gesellschaftlichen Diskurs über dieses Phänomen weiterführen, leistet hierzu einen Beitrag. Es freut mich daher außerordentlich, dass es dem Essener Polizeipräsidenten Frank Richter – einem ausgewiesenen Kenner der kriminellen Clanszene – gelungen ist, derart viele namhafte Autorinnen und Autoren dafür gewinnen zu können, ihre Expertise in diesen Sammelband einfließen zu lassen. Die Tatsache, dass all die Verfasserinnen und Verfasser der Beiträge zudem auf ein Honorar verzichten und es stattdessen über „Polizist Anton e.V.“ – einem gemeinnützigen Verein der Polizei Essen – für Kinder in benachteiligten Essener Quartieren spenden, zeigt eindrücklich, dass es letztlich um viel mehr geht als Verbrechensbekämpfung. Clankriminalität ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, dem wir uns vor dem Hintergrund der Fakten stellen müssen. Deshalb gilt weiterhin: Einer der vielleicht wichtigsten Beiträge im Kampf gegen die Clankriminalität bleibt die Herstellung von Öffentlichkeit.
Herbert Reul
Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, im Juli 2022
Cover
Titel
Impressum
Vorwort
Geleitwort
Inhaltsverzeichnis
A. Neue Wege zur Bekämpfung der Clankriminalität
1. Phänomen Clankriminalität – die unterschätzte Gefahr –
2. Eine Stadt im Würgegriff der Clans
3. Die Zusammenarbeit staatlicher Organe als neue Sicherheitsstruktur
4. Die innere Organisation der Polizei auf dem Prüfstand
5. Der Staat ist stark … wenn er es will
B. Kriminalität im Kontext familiärer Subkulturen
1. Erkenntnisse zum Phänomen Clankriminalität aus der Hellfeldforschung
1.1 Clankriminalität: Wahrnehmung und Auswirkung
1.2 Das Projekt KEEAS als Initiative und Orientierung
1.3 Erfassung und Darstellung von Clankriminalität in Lagebildern
1.3.1 Lagebilder zur Clankriminalität des LKA Nordrhein-Westfalen
1.3.2 Lagebilder zur Clankriminalität des LKA Niedersachsen
1.3.3 Lagebild zur Clankriminalität des LKA Berlin
1.3.4 Lagebilder zur Organisierten Kriminalität des BKA
1.3.5 Gesamtbetrachtung: Stärken und Schwächen der Lagebilder
1.4 Die Kriminalakte als Auswertungsmedium
1.4.1 Datenlage und Vorgehen
1.4.2 Ausgewählte Ergebnisse
1.4.3 Aussagegehalt und Einschränkungen
1.5 Conclusio: Subkulturelle Strukturen als Forschungsgegenstand
1.6 Acknowledgement
Literatur
C. Clankriminalität – Clanstrukturen
1. Einführung
2. Erkenntnisse aus polizeilichen Lagebildern
3. Andere ethnische Clans und auffällige Familienverbände
4. Kriminalität und Gewalt durch Tschetschenen
4.1 Dijon im Juni 2020
4.2 Tschetschenen zwischen OK und Islamismus
5. Ausblick
Literatur
D. Die Bekämpfung der Clankriminalität in Spanien
1. Einführung: Die Organisierte Kriminalität in Spanien
2. Allgemeine Merkmale der Familienclans in Spanien
3. Deliktische Aktivitäten
3.1 Drogenhandel
3.2 Gewaltdelikte
3.3 Erpressung
3.4 Geldwäsche
4. Polizeiliche Bekämpfungsstrategien gegen die Clankriminalität in Spanien
5. Die „Bekämpfung“ der Clankriminalität in Spanien aus einer präventiven Perspektive
6. Schlussfolgerungen
Literatur
E. Die Rolle der Frau im Kontext der Clankriminalität
1. Die Rolle der Frau im Islam
1.1 Privates Leben
1.2 Öffentliches Leben
2. Die Rolle der Frauen in Clans
2.1 Funktion und Stellung in der Familie
2.2 Praxis der Eheschließungen
2.3 Verhältnis zur Kriminalität
2.4 Auftreten gegenüber der staatlichen Gewalt
3. Die Rolle der Frau im Zusammenhang mit weiteren OK-Gruppierungen
3.1 Italienische Organisierte Kriminalität
3.1.1 Die Rolle der Frau als Mutter
3.1.2 Funktion und Stellung in der Mafia
3.1.3 Gegenüberstellung der Clan- und Mafia-Frau
4. Theoretische Erklärungsansätze
4.1 Neutralisierungstechniken nach Skyes und Matza
4.2 Transfer auf die Rolle der Frau
4.3 Kritische Würdigung
5. Handlungsempfehlungen
5.1 Konzepte zum Umgang mit Frauen aus Clans
5.1.1 Vermittlung gesellschaftlicher Werte und Normen
5.1.2 Aussteigerprogramme
6. Fazit und Ausblick
Literatur
F. Die (Friedens-) Richter der Clans Wie Selbstjustiz im Namen der Ehre ausgeführt wird
1. Einleitung
2. Historische Einordnung der Clans/Solidargruppen
2.1 Begriffsbestimmung Clan
2.2 Bedeutung der Familie innerhalb der Clanstrukturen
3. Bedeutung des Friedensrichters
4. Die Selbstjustiz
4.1 Schlichtungsorte
4.2 Schlichtungsabläufe
4.3 Schlichtungen bei anderen Ethnien und Religionsgemeinschaften
5. Heirat als Zeichen der Beilegung von Konflikten
5.1 Einhaltung der Ehre vor Verheiratung
5.2 Rolle der Schlichter bei häuslicher Gewalt
6. Fazit
Literatur
G. Clans, Banden, kriminelle Vereinigungen und Organisierte Kriminalität – das strafrechtliche Verfolgungskonzept gegen Clankriminalität
1. Einleitung
2. Die verschiedenen strafrechtlichen Ebenen zur Verfolgung von Clankriminalität
2.1 Erste Ebene – die Reaktion auf die individuelle Straftat
2.1.1 Welche Straftaten sind für kriminelle Clan-Mitglieder typisch?
2.1.2 Der Beginn der Ermittlungen – der Anfangsverdacht
2.2 Zweite Ebene – die Reaktion auf die Straftat in Mehrpersonenverhältnissen
2.3 Dritte Ebene – die Reaktion auf die Organisation zur Begehung von Straftaten
2.3.1 Die Entwicklung der Strafbarkeit der kriminellen Vereinigung von einem politischen Delikt zu einem Delikt (auch) zur Verfolgung der Organisierten Kriminalität
2.3.2 Bedeutung dieses Paradigmenwechsels für die Verfolgung von Clan-Kriminalität
3. Der administrative Ansatz gegen Clan-OK?
3.1 Stand der Diskussion
3.2 Begriffsbestimmung
3.3 Die fünf Säulen des administrativen Ansatzes
3.4 Grenzen des administrativen Ansatzes
4. Fazit
Literatur
H. Lokale Bündnisse in kriminalpräventiven Netzwerken
1. Die Entwicklung lokaler Bündnisse in kriminalpräventiven Netzwerken in Essen
2. Die Zielgruppe
3. Zusammenfassung der Risikofaktoren für kriminelles Verhalten junger überwiegend männlicher Mitglieder
4. Handlungsempfehlungen
5. Gelungene Essener Ansätze und Projekte:
5.1 Integriertes Handlungskonzept zur Förderung der Integration von Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte
5.2 Aktionsbündnis sicheres Altenessen (AsA)
5.3 Initiative „Kurve kriegen“
Literatur
I. Die Rolle der Clankriminalität im Rahmen der Organisierten Kriminalität aus Sicht eines erfahrenen Berliner Kriminalbeamten
1. Einleitung
1.1 Der Begriff Clan
1.2 Der Begriff Clankriminalität
Italienisch-sprachige Organisierte Kriminalität (IOK) am Beispiel der ’Ndrangheta:
2. Arabisch-sprachige Clans
3. Kriminalistische Aspekte
4. Unterschiede der ’Ndrangheta und arabisch-sprachiger Clans
5. Gemeinsamkeiten der Clans
6. Bekämpfungsansätze
7. Anforderungen an Ermittlungseinheiten
8. Fazit
J. Kriminelle Finanzierungsnetzwerke – Herausforderung für Exekutivorgane und Privatwirtschaft
1. Einleitung
2. Kriminelle Geldflüsse
2.1 Deliktische Schwerpunkte und kriminelle Einnahmequellen
2.2 Geldwäsche-Aktivitäten
3. Aufbau und Prinzipien der Inneren Sicherheit in Deutschland
3.1 Innere Sicherheit als Säulenmodell
3.2 Kooperativer Ansatz zur Clanbekämpfung?
3.3 Clanfamilien als kriminelle Marktteilnehmer
4. Interessen und Möglichkeiten der Privatwirtschaft
4.1 Interessen
4.2 Möglichkeiten
5. Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
5.1 Schaffung größerer Transparenz
5.2 Schärfung bestehender Instrumente
5.3 Auf- und Ausbau der Kooperationsmodelle
Literatur
K. Geduldete Kriminalität oder kriminalisierende Duldung
1. Clankriminalität als Konsequenz einer verfehlten Abschiebungspolitik
1.1 Ausgangslage
1.2 Identitätsfeststellung
1.3 Abschiebungen
1.4 Zentrale Ausländerbehörde
2. Integrationspolitik zur Überwindung von Kettenduldungen
2.1 Bleiberechtsregelung
2.2 Identitätsnachweis
2.3 Modellvorhaben
3. Schlussüberlegungen
Literatur
Beiträge und Autoren
Stichwortverzeichnis
Frank Richter
Kaum ein anderes Phänomen hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit eine so große Aufmerksamkeit erfahren wie die Clankriminalität. Über Jahre hinweg wurde diese Form der Kriminalität als Teil der Kriminalitätsbekämpfung und damit als rein polizeiliches Problem klassifiziert. Selbst die polizeiliche Einordnung dieses neuen Phänomens und der damit verbundene effektive Bekämpfungsansatz wurden über Jahre in Sicherheitskreisen strittig diskutiert. Während klassische Kriminalitätsfelder wie Organisierte Kriminalität, die Extremismusbekämpfung, Bekämpfung der Kinderpornografie, etc. klar beschrieben und umrissen waren, geht dieses neue Phänomen weit über die klassischen und bisher bekannten Felder der allgemeinen polizeilichen Sicherheitspolitik hinaus. Das Land NRW hat in seinem Lagebild zur Clankriminalität dieses Phänomen sehr zutreffend beschrieben:
„Der Begriff Clankriminalität umfasst die vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte Begehung von Straftaten unter Beteiligung mehrerer, wobei
•in die Tatbegehung bewusst die gemeinsame familiäre oder ethnische Herkunft als verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente einbezogen wird,•die Tatbegehung von einer fehlenden Akzeptanz der deutschen Rechts- und Werteordnung geprägt ist und•die Straftaten einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind“.[1]Was unterscheidet die Clankriminalität von anderen bekannten Kriminalitätsphänomen und was sind die gravierendsten Unterschiede? Was macht sie gefährlicher für unseren Staat als andere Kriminalitätsphänomene?
Die Ablehnung unserer Gesetze, gesellschaftlicher Normen und unserer Werteordnung werden offen zur Schau gestellt. Jegliche Regeln unseres Zusammenlebens und unserer Prinzipien wie die der Rechtsstaatlichkeit oder der Sozialstaatlichkeit werden durch eigene Regeln ersetzt, die man versucht mit aller Konsequenz im alltäglichen Leben um- und durchzusetzen. Diese über Jahre entstandene Parallelgesellschaft bedroht nicht nur die Sicherheit in unserem Land, sondern gefährdet insgesamt den gesellschaftlichen Frieden und sorgt für sozialen Sprengstoff.
Medienberichte wie „Hartz IV floss trotz Porsche und Villa weiter: So hilflos sind Ämter bei Clan Abzocke“ – „Auch Al Zein-Clan zockt Jobcenter ab“[2] führen in der Bevölkerung zu immer größer werdendem Unmut und erwarten ein klares und konsequente politisches Signal, wie man Clankriminalität mit aller Entschiedenheit bekämpft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Koalitionsvertrag 2017 die Bekämpfung der Clankriminalität zu einem landespolitischen Schwerpunkt erklärt.[3] In der Folge wurden erste konkrete Maßnahmen getroffen. Hierzu gehört unter anderem die Einrichtung der Sicherheitskooperation Ruhr, einer eigenständigen Dienststelle die behördenübergreifend strategische, unterstützende sowie koordinierende Aufgaben wahrnimmt, nahm Jahre 2020 ihre Arbeit auf.
Auch der ausgehandelte Koalitionsvertrag 2021 auf Bundesebene zwischen den Regierungsparteien – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – macht die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und damit auch die Clankriminalität zu einem Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden.[4]
Das neue Phänomen Clankriminalität ist mit all seiner Vielschichtigkeit im politischen Raum angekommen.
„Ein gefährlicher Disput um verrufene Orte in Essen“[5]
„Gefährliche Zone: Dutzende Orte in NRW gelten als verrufen“[6]
Schlagzeilen dieser Art waren es, die den Ruf der Stadt Essen in den vergangenen Jahren immer weiter verschlechtert haben. Während die Statistik das gesamte Kriminalitätsaufkommen seit Jahren als rückläufig ausweist, blieben Straftaten im Bereich der Straßenkriminalität, der Drogendelikte, der Sachbeschädigungen und der Gewaltkriminalität auf hohem Niveau oder wiesen gravierende Steigerungsraten auf.[7] Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verschlechterte sich und war unter anderem in der nördlichen Innenstadt und einigen weiteren Stadtteilen Essens nicht hoch. Die nördliche Innenstadt war ein aus polizeilicher Sicht „Hot-Spot“ der Drogenkriminalität.
Als Basis polizeilicher Maßnahmen und Konzepte ist die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) von grundlegender Bedeutung. Sie misst objektiviert die von der Polizei erfassten Straftaten. Damit ist allerdings lediglich das „Hellfeld“ und damit die offizielle Kriminalitätsbelastung als Ausrichtung für Maßnahmen gemeint. Das heißt, dass für die Arbeit nur die von der Polizei registrierten Straftaten, die von den Bürgern oder durch polizeiliche Kontrolltätigkeiten zur Anzeige gebracht werden, genutzt werden.[8]
Hierzu gehören unter anderem Delikte im Bereich der Drogenkriminalität, die als typische polizeiliche Kontrolldelikte in die Kriminalitätsstatistik einfließen und auf die Erfassung in der Statistik die Polizei durch eigenes Handeln Einfluss nehmen kann. Das „Dunkelfeld“ der Kriminalität ist für die alltägliche und strategische Polizeiarbeit schwer zu fassen, da es ohne engagierte Forschung häufig von spekulativen Annahmen getragen wird und die Forschung in dem Bereich nur punktuell und selten auf Stadtteilquartiersgröße durchgeführt wird. Die Diskrepanz zwischen polizeilicher Kriminalitätsstatistik und gefühltem Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung konnte in diesen geografischen Bereichen nicht größer sein. Insbesondere in den Abendstunden und zur Nachtzeit war die Furcht der Bevölkerung, Opfer einer Straftat zu werden, besonders hoch. Nach Erhebung im Rahmen des wissenschaftlichen Verbundprojekts „Sicherheitsanalysen und -vernetzung für Stadtquartiere im Wandel“ (SiQua) aus dem Jahr 2019 gaben 77 % der Befragten an, sich sehr oder eher unsicher zu fühlen, bestimmte Straßen und Plätze zu meiden, bei Dunkelheit zu Hause zu bleiben oder Pfefferspray, Messer oder Schreckschusspistolen mit sich zu führen.[9] Dies korrelierte mit Feststellungen der Essener Polizei, wonach die Beantragung von kleinen Waffenscheinen eine Steigerung um 26 % innerhalb eines Jahres erfuhr.[10]
Es ist also davon auszugehen, dass das Kriminalitätsgeschehen erheblich höher lag, als die Statistik es zeigt. Das Dunkelfeld lässt sich schwerlich durch die Polizei quantifizieren und bewerten. Allerdings war das erhöhte Beschwerdeaufkommen ein Indiz für ein sehr viel höheres Kriminalitätsaufkommen. Bürgerinnen und Bürger berichteten in Schreiben unter anderem vermehrt von Straftaten im Bereich der Nötigung, Körperverletzung, Raubdelikte oder Diebstahl, ohne diese mit konkreten Sachverhalten zur Anzeige zu bringen.
Tumultlagen[11] entwickelten sich als ein weiteres Phänomen in einigen Stadtquartieren rasant, was für die alltägliche polizeiliche Einsatzbewältigung zu einem großen Problem wurde und durch eine Berichterstattung in den Medien auch über die Grenzen der Stadt große Beachtung fand. Durch die ausgetragene Gewalt durch Personenmehrheiten im öffentlichen Raum wuchs die Verunsicherung der Bevölkerung weiter. Viele polizeiliche Maßnahmen, in denen Mitglieder libanesischer Clanfamilien involviert waren, führten zumeist aufgrund kleinster Anlässe regelmäßig zu solchen Tumultdelikten auf offener Straße. In der Folge entstand der Eindruck, dass die Durchsetzung einfachster polizeilicher Maßnahmen nur mit einem massiven Polizeiaufgebot möglich und jedes behördliche Einschreiten von großer Respektlosigkeit und hoher Aggressivität seitens der Clanangehörigen geprägt war. Massive Beleidigungen gegenüber den eingesetzten Beamtinnen und Beamten, die dann in Widerstandshandlungen mündeten, waren keine Seltenheit mehr. Eine Ablehnung gegenüber grundsätzlichen Normierungen des Staates war jederzeit erkennbar und wurde offen zur Schau gestellt. Der Höhepunkt wurde schließlich mit der Ermordung des jungen Mohammed A. erreicht, der als 21-Jähriger im Jahr 2016 auf offener Straße in Essen erschossen wurde. Seine Tötung war das Ergebnis einer Blutfehde, in der er als ältester Sohn eines Clanoberhauptes zum Opfer wurde, damit eine verletzte Ehre wiederhergestellt werden konnte.[12]
Das Polizeipräsidium Essen (PP Essen) begegnete mit einem neuen Handlungskonzept, vor allem als direktionsübergreifenden, strategischem Ansatz dieser Situation. Durch Auswertungen anhand polizeilicher Daten und die erstatteten Anzeigen konnten ganze Straßenzüge in den Stadtquartieren zu sicherheitsrelevanten Brennpunkten und dadurch zu gefährlichen Orten gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW deklariert werden. Dadurch sind anlassunabhängige Kontrollen durch die Polizei jederzeit möglich.
Diese Maßnahmen wurden durch die in diesem Bereich neu installierte Videobeobachtung[13] unterstützt. Die Videobeobachtung ist ein Baustein des strategischen Handlungskonzeptes und wird in NRW an kriminogenen Brennpunkten eingesetzt. Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen ergibt sich aus dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen.[14] Voraussetzung ist die Möglichkeit des schnellen Einschreitens von Polizeibeamten nach dem Feststellen eines relevanten Verstoßes bei der Videobeobachtung. Damit wird eine schnelle Reaktion der Polizeibeamten erreicht. Der Erfolg einer Videobeobachtung hängt von dem Radius zwischen beobachtetem Raum und Bereitstellungsraum der Polizei ab. Durch die Neukonzeptionierung wurde vor allem die sichtbare Präsenz rund um die Uhr massiv verstärkt. Gleichzeitig wurden verstärkt ganze Straßenzüge abgeriegelt und kontrolliert und die sich immer schneller ausbreitende Drogenkriminalität durch zivile polizeiliche Kräfte bekämpft.
Vor allem die in der Szene besonders beliebten „Poserfahrten“ in den Abendstunden, in Fahrzeugen der Oberklasse regelmäßig jenseits der 100.000 Euro Wertgrenze, werden systematisch unterbunden. Schnell wechselnde Geschwindigkeitskontrolle- und Anhaltestellen führten zu einem engmaschigen Kontrollnetz im Verkehrsbereich. Bei offensichtlicher Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeuges wurden die Straßenverkehrsbehörden informiert, um weitere Maßnahmen einzuleiten. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der charakterlichen Ungeeignetheit wurde dadurch angestrebt. Ein besonderes Beschwerdemanagement für die Bürger wurde eingeführt, um die vorgebrachten Sachverhalte schnell und unkompliziert persönlich erörtern und ggf. sehr zeitnah auf Problemstellungen reagieren zu können. Durch die Einrichtung einer mobilen Wache, die als Anlaufstation für die Bürgerinnen und Bürger unter anderem zu Markttagen oder Stadtteilfesten in den Quartieren stand, konnte der Bürgerkontakt in den Quartieren und insbesondere in den Brennpunkten verbessert werden. Es wurde eine zusätzliche Möglichkeit der direkten und persönlichen Kontaktaufnahme mit der Polizei geschaffen. Daraus ergeben sich häufig nützliche und wichtige Informationen, um aufbauende polizeiliche Maßnahmen durchzuführen. Die Hemmschwelle, Polizei vor Ort anzusprechen, konnte so abgebaut werden. Im Rahmen der intensiven Öffentlichkeitsarbeit werden diese Maßnahmen zusätzlich transparent gemacht, um die Menschen über die Aktivitäten und polizeilichen Maßnahmen zu informieren. Die bestehenden Netzwerkpartner also, Vereine und Institutionen, wurden von Beginn an in die Neuausrichtung eingebunden, um auch bei diesen eine Akzeptanz für die Aktionen zu gewährleisten.
Die Maßnahmen entfalteten schnell Wirkungen. Straftaten im öffentlichen Raum gingen bereits 2019 zurück. Die Bekämpfung der offenen Drogenszene zeigte im Straßenbild sichtbare Erfolge und das Beschwerdeaufkommen nahm rapide ab. Im Bereich des Hellfeldes konnten so nachweisbar Erfolge verzeichnet werden. Das offene Präsenzkonzept führte zu einer sichtbaren Entspannung der Lage in der nördlichen Innenstadt und in Altendorf. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung hatte sich in der Wahrnehmung der Essener Polizei, festgestellt durch Bürgergespräche, verbessert. Dies deutete auch auf eine Verbesserung der Straftaten im Dunkelfeld hin. Allerdings sind dies nur die ersten Schritte auf einem langen Weg zur effektiven Bekämpfung der Clankriminalität.
Die Maßnahmen brachten im Polizeipräsidium Essen die Erkenntnis, dass eine erfolgreiche und vor allen Dingen nachhaltige Bekämpfung der Clankriminalität allein durch die Polizei als nur einen Akteur im Bereich der inneren Sicherheit nicht zu lösen war. Die Aktivitäten und Geschäftsfelder der kriminellen Clan-Strukturen sind tief in den unterschiedlichsten Lebensbereichen und damit in der Gesellschaft verwurzelt. Kaum ein Lebensbereich ist von dieser Situation ausgenommen. Nicht nur die Aufgabenbereiche der Polizei waren betroffen. Es ging über die reine Verbrechensbekämpfung hinaus.
Eine einheitliche, koordinierte und zwischen den unterschiedlichen Akteuren abgestimmte Strategie, um gegen kriminelle Clan-Strukturen vorzugehen, gab es bislang nicht. Während es bei den klassischen Sicherheits- und Ordnungsbehörden auf kommunaler Ebene, durch rechtlich enge, aber auch sich häufig überschneidende Rahmenbedingungen, Kooperations- und Zusammenarbeitsvereinbarungen eine enge Vernetzung besteht, arbeiten andere staatliche Institutionen in ihren Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen unabhängig voneinander. Dies ist den unterschiedlichen Aufgaben- und Rechtsgebieten geschuldet und im „Normalfall“ auch nicht zu beanstanden, da Überschneidungen sonst seltener vorhanden sind. Vor allem die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Aufgabenstellungen zwischen Kommunen, den Ländern und des Bundes mit ihren mannigfaltigen Aufgaben, Handlungsfeldern und rechtlichen Möglichkeiten machten ein gemeinsames Vorgehen bisher undenkbar; es stand vielmehr gar nicht zur Diskussion, zwar jeder für seinen Bereich aber doch gemeinsam gegen kriminelle Gruppen vorzugehen. Es wurden nicht über die eigenen Zuständigkeitsgrenzen hinaus Erkenntnisse zusammengefügt, um ein umfassendes Bild der aktuellen gesamten Lage zu erhalten. Staatliche Institutionen arbeiteten weitgehend unabhängig voneinander. Die bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Situationen erleichterten es kriminellen Strukturen, in ihren unterschiedlichen Geschäftsfeldern erfolgreich zu agieren und sie erfolgreich zu organisieren. Und dies, obwohl sich kriminelle Verhaltensweisen oft genug weniger durch Raffinesse als durch Gewalt und Dreistigkeit auszeichnen. Die Bündelung unterschiedlicher staatlicher Kompetenzen und Befugnisse für eine breit gefächerte Bekämpfungsstrategie war dringend geboten, um dem Phänomen der Clankriminalität wirksam entgegentreten zu können.
Bereits in anderen Bereichen, die nicht direkt auf die Bekämpfung der Clankriminalität abzielten, wurden in der Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Kommunen Essen und Mülheim an der Ruhr gute Erfahrungen gemacht. Dies hatte bereits gezeigt, dass ein gemeinsames Handeln in unterschiedlichen Situationen sehr erfolgreich sein konnte. Die Zusammenführung der unterschiedlichen Befugnisse und Kompetenzen war daher der erste Schritt, um dem bis zu diesem Zeitpunkt noch immer unterschätzten Phänomen der Clankriminalität etwas entgegenzusetzen. Dieser Ansatz sollte dementsprechend ausgeweitet werden und in ein strategisches Handlungskonzept überführt werden. Alle staatlichen Institutionen werden zunehmend mit komplexen, multifaktoriellen und sicherheitsrelevanten Phänomenen konfrontiert. Institutionen und Behörden können zwar für die sich einzeln relevante Symptomatik bekämpfen und eindämmen, dennoch bedurfte es zur Ursachenbekämpfung des Schulterschlusses verschiedenster Behörden.
So wurde auf Initiative des Polizeipräsidiums Essen der sogenannte Interbehördlichen Koordinierungskreis (IBK) gegründet.
Teilnehmer waren neben dem Polizeipräsidium Essen Vertreter folgender Behörden und Kommunen:
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Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Essen
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Die Finanzämter der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr
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Stadt Essen
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Stadt Mülheim an der Ruhr
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Staatsanwaltschaft Essen
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Staatsanwaltschaft Duisburg und das
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Zollfahndungsamt Essen
Dieser Kreis wurde später um Vertreter der Bundespolizei und der Bezirksregierung Düsseldorf erweitert.
Behördliche Kooperationen sind nicht grundsätzlich etwas Neues. Als Verbundkontrollen oder Verbundeinsätze[16] benannt, gehören sie ebenfalls zu einer bereits bestehenden Kooperationsform zwischen Behörden und werden in einigen Bundesländern unter anderem bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie der Clankriminalität eingesetzt. In der Regel wird dieses behördenübergreifende Handeln innerhalb eines zeitlich eng abgesteckten Rahmens durchgeführt und endet nach Abschluss des Einsatzes oder zu Beginn der Einleitung eines Strafverfahrens. Es verbleibt meist bei auf Einzelsachverhalt beruhenden Einsätzen. Die Vertreter des IBK waren sich darüber einig, dass eine wirksame und dauerhafte Bekämpfung der Clankriminalität über die bisherigen gemeinschaftlich durchgeführten Aktionen und Einsätze gehen musste. Es musste über den Einzelfall hinaus eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit initiiert werden. Entsprechend ist die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden langfristig angelegt. Durch die Netzwerkpartner des IBK werden neben den klassischen Sicherheitsaufgaben der Polizei (Landes- und Bundespolizei) eine Vielzahl von Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern abgedeckt, die für eine effektive und nachhaltige Bekämpfung der Clankriminalität unerlässlich sind und eben über die polizeilichen Aufgaben hinausgehen. Die gemeinsamen Kompetenzen und Befugnisse der Netzwerkpartner sind breit gefächert. Eine beispielhafte Auflistung der Kompetenzen der Netzwerkpartner des IBK zeigt die Vielfältigkeit möglicher Maßnahmenbereiche:
Kommunen
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Ausländerbehörde:
Aufenthaltsrecht, Passrechtliche Maßnahmen, Rückführungsmaßnahmen, etc.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst:
Lebensmittelhygiene, Lebensmittelüberwachung, etc.
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Ordnungsbehörden:
Jugendschutz, Gewerbeaufsicht, Brandschutzbestimmungen, etc.
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Straßenverkehrsbehörde:
Fahrerlaubnisrecht, Versagen der Fahrerlaubnis, etc.
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Sozialämter:
Sozialhilfebetrug, Erschleichung von Sozialleistungen, etc.
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Bauaufsicht:
Überprüfung baurechtlicher Vorschriften, Bauaufsicht, etc.
Steuerbehörden
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Prüfung nach Abgabenordnung
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Realisierung von Gemeindesteuern
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Kassenschau
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Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten
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etc.
Zollbehörden
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Bekämpfung illegaler Beschäftigung
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Mindestlohnregeln
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Beziehen von Sozialleistungen beim Vortäuschen Dienst- und Werkleistungen
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Durchführung von Steueraufsichtsmaßnahmen
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Bekämpfung der Betäubungsmittel- und Tabakwarenkriminalität
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etc.
Bezirksregierung
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Geldwäscheprävention
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Sportwettvermittlungsstellen
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etc.
Auch wenn die Synergien ersichtlich waren und gelobt wurden, entstand dennoch bei manchem Kooperationspartner zu Beginn eine große Skepsis. Es wurde der Erfolg der Vereinbarung mit dem damit verbundenen Aufwand kritisch betrachtet. In der Vergangenheit gab es mehrfach gemeinsame Absichtserklärungen zwischen Behörden, die gute Ziele und Vorhaben enthielten, aber für den Erfolg der eigenen Arbeit wenig hilfreich waren und am Ende nur noch als wohlfeile Überschriften übrig blieben.
Trotz aller geäußerten Vorbehalte konnte aber erreicht werden, dass der IBK seine Arbeit aufnahm. Es wurde eine Geschäftsführung eingerichtet, um insbesondere die Koordination des gemeinsamen Vorgehens zu gewährleisten. Man vereinbarte sich auf festgelegte, periodische Sitzungen, um einen regelmäßigen Informationsaustausch zu gewährleisten. In den Sitzungen werden gemeinsame Interventionen und notwendige Unterstützungen in personeller und logistischer Form identifiziert und festgelegt. Die fachlich zuständigen Behörden planen die Maßnahmen und stellen notwendige Anforderungen an die Partner, die nur diese leisten können. Die Einsätze finden immer unter der Federführung der fachlich zuständigen Behörde und unter Beteiligung ein oder mehrerer Partner statt. Aufgrund der Zuständigkeit und gesetzlichen Aufgabenübertragung wird die Polizei häufig im Zuge der Amtshilfe gem. § 4 Abs. 1 VwVfG NRW oder Vollzugshilfe gem. §§ 47, 48 PolG NRW tätig und ist an einer Vielzahl von Einsätzen aufgrund des Gewaltmonopols beteiligt. Es müssen auch nicht zwangsläufig alle Behörden an jedem geplanten Einsatz beteiligt sein. Durch die Bündelung aller Netzwerkpartner des IBK und die damit einhergehenden vielfältigen Kompetenzen und rechtlichen Befugnisse von Sicherheits-, Finanz- und Ordnungsbehörden wird das Ziel erreicht, dem jeweiligen Gegenüber möglichst ganzheitlich und mit der größtmöglichen Wirkung frühzeitig und erfolgversprechend zu begegnen. Die gemeinsame Arbeit, ohne die Kompetenzen und Befugnisse eines anderen Netzwerkpartners anzutasten, sorgt für einen einheitlichen Bekämpfungsansatz gegen kriminelle Clan-Strukturen. Der durchgeführte temporäre Austausch von Mitarbeitern schaffte Einblicke in die Arbeit der jeweils anderen Netzwerkpartner und trägt damit zu einem breiten Erkenntnis- und Wissenstransfer bei, der auch in der alltäglichen Arbeit von unschätzbarem Wert ist. Es wird so auch ein Verständnis für die Arbeit der Netzwerkpartner erzeugt. Eingriffsmöglichkeiten der Partner können eingeschätzt und nach Kontrollen und eigenen Feststellungen angeregt werden. So partizipiert das gesamte Netzwerk gegenseitig. Des Weiteren werden durch die Kooperation Mehrfachbearbeitungen häufig vermieden und Synergien erzeugt. Die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit behördlichen Handelns durch die vernetzte Zusammenarbeit werden weiter optimiert. Durch die Kooperation werden daher nicht nur die Strukturen einschlägig auffälliger Akteure aus Großfamilien, sondern auch die Schwerpunkte wie z. B. Schrottimmobilien, Problemhäuser, Angsträume (sog. „No-Go-Areas“[17]), Rocker etc. erkannt und durchleuchtet. Durch Anklagen und Strafen, sowie der Einziehung von Einnahmen aus illegalen Geschäften und dem Entzug illegal erworbener sozialer Transferleistungen, werden die Betätigungsfelder dieser Straftäter erheblich gestört. Insgesamt wird der Fahndungs- und Kontrolldruck erhöht, was nicht nur die Straftaten, sondern auch die Ordnungswidrigkeiten betrifft. Bei niedriger Einschreitschwelle wird staatlicherseits den kriminellen Clanstrukturen der Kampf angesagt und die kriminellen Handlungen dieser bekämpft.
Durch die Beteiligung unterschiedlicher staatlicher Kooperationspartner unter dem Dach des IBK wird eine nachhaltige Problemlösung im Kampf gegen kriminelle Clans langfristig erfolgreich angestrebt. Dieses Modell zeigt auf, dass der Staat durchaus handlungsfähig und bereit für neue innovative Wege ist, um nicht nur Symptome, sondern Ursachen von Kriminalität ganzheitlich anzugehen.
Die erfolgreiche Einrichtung des Interbehördlichen Koordinierungskreises (IBK) und die damit einhergehende neue Strategie in Form der Bündelung staatlichen Handelns unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten der beteiligten Akteure war allerdings aus polizeilicher Sicht nur ein erster Schritt. Es wurde, trotz der bereits dargestellten Erfolge in Form sinkender Kriminalitätsbelastungszahlen und einem steigendem wahrgenommenen Sicherheitsgefühl, eine innerbehördliche Anpassung notwendig. Die vorhandene Organisationsstruktur des Polizeipräsidiums musste für eine effektive und erfolgreiche Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens bestmöglich aufgestellt werden. Bereits durchgeführte Einsätze zeigten, dass für eine wirksame und vor allen Dingen nachhaltige Bekämpfungsstrategie seitens der Polizei Anpassungen erforderlich waren. So wurden alle bisherigen polizeilichen Maßnahmen und deren Ergebnisse gemeinsam einer kritischen Betrachtung unterzogen. Hierzu wurde eine behördeninterne Veranstaltungsreihe durchgeführt, um alle Erkenntnisse der unterschiedlichen Organisationseinheiten direktionsübergreifend zu sammeln, zu erfassen und Optimierungen zu erarbeiten. Nicht nur organisatorische und einsatztaktische Aspekte wurden behandelt. Da man am Anfang der Bekämpfung der Clankriminalität stand, war es erforderlich, dieses Phänomen zunächst zu beschreiben, abzugrenzen und genau zu erfassen. Dazu wurde der Versuch unternommen, eine Beschreibung von Clankriminalität zu erarbeiten. Bis heute gibt es keine einheitliche Definition für diese Kriminalitätsform. Anders als bei der Organisierten Kriminalität hat noch keine von staatlichen Akteuren getragene und anerkannte Arbeitsgruppe eine Definition erarbeitet und veröffentlicht, die für die Polizei verbindlich ist. Daher wurde, vor allen Dingen auch für die Außendarstellung im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, für den Bereich des Polizeipräsidiums Essen folgende Arbeitsdefinition erarbeitet und verwendet: „Clankriminalität“ stellt eine Form von Kriminalität dar, „bei der die Straftäter bzw. die Tatverdächtigen aus Familienstrukturen heraus agieren, die durch einen hohen Zusammenhalt und maßgeblich durch den arabischen Kulturkreis geprägt sind. Die Straftäter agieren als krimineller Teil einer Familienstruktur gut organisiert und fallen durch mangelnden Respekt vor dem deutschen Rechtsstaat auf.“[19]Unbenommen der Unwägbarkeiten des „Clan“-Begriffes[20] verbirgt sich hinter dieser Definition für die Polizeibeamten ein Gegenüber, der sich dadurch auszeichnet jegliche Akzeptanz für staatliche Maßnahmen missen zu lassen. Bei Einsätzen der Polizei muss nicht nur mit einem aggressiven und respektlosen Verhalten gerechnet werden, sondern auch mit einem gewaltbereiten Auftreten, dass sich durch einen erhöhten Mobilisierungsgrad der Familienangehörigen sehr schnell zu einer Tumultlage und damit zu offen ausgetragener Gewalt im öffentlichen Raum entwickeln kann. In der Konsequenz wird bei der Gesellschaft Unsicherheit erzeugt, die zum Rückzug aus dem öffentlichen Raum führen kann.
Die Erfahrungen der Polizei, ob bei koordinierten Sondereinsätzen oder im alltäglichen Streifendienst, machten es notwendig, eine noch größere und vor allen Dingen veränderte Form der Eigensicherung zu beachten. Die Sensibilisierung gegenüber aggressiven Personengruppen musste erhöht werden und in die behördeninterne Fortbildung einfließen. Erkenntnisse aus den Polizeimaßnahmen zur Bekämpfung der Clankriminalität führten zu einer neuen Art einer „Besonderen Aufbauorganisation“ (BAO)[21], die die Bezeichnung „Aktionsplan Clan“ trägt. Im Regelfall sind BAOen nicht über einen langen Zeitraum eingerichtet. Für Organisationsstrukturen, die allgemein für eine längere Zeit beständig bleiben, ist die „Allgemeine Aufbauorganisation“ (AAO) vorgesehen. Eine AAO bildet die allgemeine Struktur einer Polizeibehörde ab. Da allerdings strukturell und organisatorisch das Handeln der Polizeibehörde angepasst werden sollte und, wenn auch langfristig, aber doch endlich, die Bekämpfung der Clankriminalität im Besonderen erfolgen soll, wurde das Instrument einer BAO gewählt.
Diese direktionsübergreifende Aufbauorganisation[22] bündelt seit Dezember 2018 alle polizeilichen Kompetenzen, die für dieses Kriminalitätsphänomen erforderlich sind. Hierdurch wird ein ganzheitlicher Bekämpfungsansatz möglich, der nicht nur operative Maßnahmen effektiver koordiniert, sondern auch eine gezieltere polizeiliche Kriminalitätssachbearbeitung gewährleistet. Zudem werden aktuelle behördeninterne Lagebilder erstellt. Diese Konzeption der BAO-Struktur ist auf mehrere Jahre und damit mittelfristig angelegt.[23] Durch diese Organisationsanpassung wird ein deutliches Zeichen in der Bekämpfung der Clankriminalität und deren Auswirkungen gesetzt. Das Organigramm der BAO-Aktionsplan Clan zeigt den schematischen Aufbau und die Struktur der neuen Herangehensweise des Polizeipräsidiums Essen mit einer direktionsauflösenden Systematik bei der Bekämpfung der Clankriminalität
Drei Teilaspekte waren von Beginn an von besonderer Bedeutung, die sonst zumindest nicht immer im Mittelpunkt polizeilicher Beachtung stehen:
1.
Eine
Wissenschaftliche Begleitung
ergänzt die BAO, damit die polizeiliche Arbeit um einen zusätzlichen Blickwinkel erweitert werden kann. Es wurde ein Ansatz auf einer kriminologischen Regional- sowie Strukturanalyse basierend gewählt. Mit dieser sollen Entwicklungen krimineller Verhaltensweisen im Kontext von Kultur, Lebensgestaltung und dem sozialen Raum dargestellt und sich daraus ableitende Möglichkeiten für behördliche Interventionen, sowie in der Präventions- und Integrationsarbeit herausgearbeitet werden. Weiterhin werden Schulungsbedarfe für Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen identifiziert und entsprechende Fortbildungen konzipiert.
[24]
2.
Dem Bereich
Prävention/Opferschutz
kommt eine besondere Bedeutung zu. Wege für betroffene Familienangehörige aus inkriminierten Clanteilen zu identifizieren, ist Aufgabe des EA Prävention/Opferschutz. Die Erfahrungen aus dem KEEAS-Projekt
[25]
machen jedoch deutlich, dass dies ein komplexer Auftrag ist. Die Besonderheiten von Clanstrukturen erschweren einen Ausstieg aus eben diesen. Daher ist ein städte- und länderübergreifender Austausch mit anderen Polizeibehörden in diesem Zusammenhang notwendig, um mögliche Ausstiegskonzepte entwickeln zu können.
Der besondere Schutz von Polizeibeamten sowie der Mitarbeitenden der Sicherheitspartner steht ebenfalls in diesem Bereich Prävention/Opferschutz im Fokus. Die verschärfte Vorgehensweise der Behörden hat zu einer verstärkten Gegenreaktion seitens der Clanangehörigen geführt. Neben Drohungen und Gewalt kam es z. T. zu unberechtigten Beschwerdevorgängen und Strafverfahren, die anscheinend das Ziel verfolgten, staatliche Maßnahmen zumindest im Sinne der kriminellen Gruppen zu beeinflussen und bei Durchführung der Maßnahmen die staatlichen Akteure zu verunsichern. Ein bestehender Rechtsschutz und feste Ansprechpartner bei derartigen Einsatzlagen sollen den Polizisten Handlungssicherheit geben.
3.
Die
Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
hat zum Ziel, die Akzeptanz und Unterstützung für die polizeiliche Arbeit zu erhöhen. Die gesellschaftliche Wahrnehmung eines Einsatzes wird maßgeblich von der journalistischen Berichterstattung in den klassischen Medien und der Resonanz in den sozialen Medien geprägt. Eine objektivierte Berichterstattung für die Bevölkerung und für die Mitarbeiter ist daher von großer Bedeutung. Zudem gewährleistet eine offensive Öffentlichkeitsarbeit die gewünschte Transparenz der zukünftig, über Jahre andauernden Maßnahmen. Diese Öffentlichkeitsarbeit wird nicht zuletzt auch von den Clanmitgliedern wahrgenommen und ist dementsprechend so ausgerichtet, dass ein starker wehrhafter Staat feststellbar ist.
Polizeiliche Maßnahmen aus den Jahren 2019 und 2020
(Einsätze der BAO APC)
Polizeiliche Maßnahmen
2019
2020
Überprüfte Objekte (Gaststätten, Wettspielbüros, Shisabars, etc.)
538
430
Kontrollierte Fahrzeuge
7127
9026
Durchsuchungsmaßnahmen
(Personen, Fahrzeuge)
3069
1507
Festnahmen
251
95
Vollstreckte Haftbefehle
86
48
Strafanzeigen
989
728
Ordnungswidrigkeitenanzeigen
2855
2252
Verwarnungsgelder
8288
5474
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
86
101
Sichergestellte Fahrzeuge
(Schätzwert gesamt: 2,3 Mill.€)
42
16
Sichergestellte Waffen
39
43
Insgesamt wurden 187 Ermittlungsverfahren, darunter 50 Verfahren gegen 18 Intensivtäter, eingeleitet. Diese Aufstellung stellt nur einen Teil aller getroffenen Maßnahmen dar, soll an dieser Stelle einen Überblick über staatliches Handeln bieten und auch eindrücklich die Dimensionen herausstellen. Die Polizei leistet in ca. 50 % der Einsätze Amtshilfe. Die Verfahren, die von den Kooperationspartner wie Steuerfahndung oder Zoll geführt wurden, fließen aus unterschiedlichsten Gründen (z. B. Wahrung des Steuergeheimnisses) nicht in eine jährliche Gesamtbilanz mit ein und wären noch zu den oben dargestellten Maßnahmen für eine vollständige Abbildung hinzuzurechnen.
Clankriminalität gehört unbestritten zu den gravierendsten Problemen in der Kriminalitätsbekämpfung in diesem Land und stellt nicht nur die Sicherheits- und Ordnungsbehörden, sondern den Staat in seiner Gesamtheit vor große Aufgaben. Lange Zeit wurde dieses Kriminalitätsphänomen nicht nur ignoriert, sondern zuweilen und bis heute geleugnet und die gesellschaftliche Diskussion über dieses Phänomen überschattet häufig den sicherheitspolitischen Ansatz der Clanbekämpfung. Die Fragen von Migration und Integration müssen politisch gelöst werden. Präventionsmaßnahmen, vor allem bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, sind wichtige und notwendige Aufgaben, die allerdings nicht von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden übernommen werden können. Hier ist Bildungs- und Sozialarbeit gefordert. Allerdings erwarten die Menschen, die in ihren Stadtquartieren besonders von den alltäglichen Auswirkungen der Clankriminalität betroffen sind, von Staat und Politik entschiedenes Handeln. Welche Auswirkungen es haben kann, wenn gegen verfestigte Strukturen von Clankriminalität nicht mit aller notwendigen Konsequenz vorgegangen wird, ist in Schweden sichtbar. Hier fordern gewalttätige Auseinandersetzungen auf offener Straße längst Menschenleben.
Alleine der politische artikulierte Wille wird in Zukunft nicht ausreichen, erfolgreich und vor allen Dingen nachhaltig gegen Clankriminalität vorzugehen. Nur eine engere Verzahnung unterschiedlichster Behörden und Ministerien und Veränderungen in der Sicherheitsarchitektur werden notwendig sein, die erfolgreichen Bekämpfung des Phänomens der Clankriminalität sicherzustellen. Die bisherigen in der Praxis durchgeführten Kooperationen unterschiedlichster staatlicher Behörden auf Kommunaler-, Landes- und Bundesebene haben dieses erfolgreich und eindrucksvoll bewiesen. Dieser Weg der Bündelung stattlicher Kompetenzen muss fortgeführt werden und hierzu muss Politik die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Die Herausforderungen bei der Bekämpfung der Clankriminalität sollten daher nicht als sicherheitspolitisches Problem, sondern als Chance verstanden werden, neue Wege in der Sicherheitspolitik zu beschreiten.
Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl
Das Phänomen Clankriminalität ist ein schillernder Begriff, gleichwohl ist er umstritten. Unterschiedliche Definitionsansätze zeigen die Kernproblematik auf, ausgeschärft ist der Terminus damit jedoch nicht. Das schlägt sich nicht zuletzt in der quantitativen Erfassung des Phänomens nieder. Betroffene Polizeibehörden haben Lagebilder entwickelt, um beurteilen zu können, wie schwerwiegend das Problem Clankriminalität ist. Doch auch sie sind bereits ein Politikum. Entsprechend bedarf es weiterer Untersuchungen und Forschungsansätze.
Die Wahrnehmung von Kriminalität wird sowohl durch persönliches Erleben, aber vor allem durch die Präsenz im eigenen Informationsradius beeinflusst. Insofern kann das individuelle Medienkonsumerhalten Einfluss auf die Wahrnehmung hinsichtlich Häufigkeit und Art von Kriminalität und damit auf die Kriminalitätsfurcht nehmen. Das Phänomen Clankriminalität ist nicht zwangsläufig ein Gegenstand der Alltagserfahrung sämtlicher Menschen in der Bundesrepublik. Gleichwohl ist das Phänomen prominent in der überregionalen Presse vertreten. Dies liegt nicht zuletzt an spektakulären Überfällen wie auf das Berliner KaDeWe in den Jahren 2009 und 2014[26] oder Einbrüchen, wie in das Berliner Bode-Museum 2017[27] oder in das Grüne Gewölbe in Dresden 2019.[28] Vor allem gewalttätige Fehden, die im öffentlichen Raum ausgetragen werden, belasten das bürgerliche Sicherheitsempfinden besonders und nähren das gewalttätige Image sogenannter Familienclans. Die Aktualität des Phänomens Clankriminalität ergibt sich daher aus der Delinquenz, aber auch aus der öffentlichen Aufmerksamkeit und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden und nicht zuletzt der Politik mit den in Rede stehenden Personengruppen. Dabei fand dies bereits Anfang der 2000er-Jahre Aufmerksamkeit; sowohl vereinzelt in der Presse, als auch in der Fachliteratur, wurde aber politisch nicht weiter behandelt.[29] Dies änderte sich spürbar in den Jahren 2017/2018. Das Medieninteresse stieg nach immer häufiger auftretenden Gewalteskalationen im öffentlichen Raum und die Frage, ob der Staat dem noch etwas entgegenzusetzen hätte, wurde öffentlich gestellt. Bundesländer, in denen vermehrt Großfamilien mit Kriminalität auffallen, die dem Phänomenbereich „Clans“ zugeordnet werden, wurde die Bekämpfung der Kriminalität dieser Akteure mit eigens auf dieses Phänomen abgestimmten Konzepten verstärkt, wie beispielsweise die wiederholten Verbundkontrollen mehrerer Behörden in Brennpunktgebieten.
Derweil ist Clankriminalität nicht nur ein sicherheitspolitisches Problem in Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin: Das Bundeskriminalamt (BKA) schätzt selbiges als „bedeutsam für das gesamte Bundesgebiet“ ein.[30] Dies ergibt sich mitunter aus dem Operationsraum, der ganz Deutschland umfasst. Dabei geht es nicht lediglich um den wirtschaftlichen Schaden, der nach ersten Schätzungen durch Clankriminalität verursacht wird.[31] Vielmehr wirkt das Phänomen durch seine ungeheure deliktische Bandbreite, öffentlich ausgetragene Gewalt und offene Provokationen wie eine Kampfansage an das in Deutschland geltende Recht. Es beeinträchtigt zunehmend das Sicherheitsgefühl der Menschen in Stadtteilen, in denen sogenannte Clans öffentlich und gewalttätig ihre Fehden austragen. Die Universität Potsdam hatte in Kooperation mit der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) im Jahr 2019 eine Bürgerbefragung im Stadtteil Essen-Altendorf durchgeführt, der als sozialer Brennpunkt und als Problemviertel im Kontext Clankriminalität gilt. Die mittels qualitativ und quantitativ geführten Befragungen sollten Aufschluss über das subjektive Sicherheitsgefühl der Bewohnerinnen und Bewohner im Kontext zu der registrierten Kriminalität durch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) geben. Die Umfrage Sicherheit im Quartier (SiQua) ergab unter anderem, dass sich 77 % der 1.171 Befragten nach Einbruch der Dunkelheit auf den Straßen nicht mehr sicher fühlen.[32] Die Auswertung der registrierten Straftaten zeigte auf, dass gerade Gewalttaten auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau blieben, während andere Formen der Kriminalität zurückgingen.[33] Die Dunkelfeldbefragung offenbarte ein deutlich höheres Kriminalitätsaufkommen, als die registrierten Straftaten ausweisen.[34] Auch der Einfluss von Medienberichten über Kriminalität im Essener Norden zeigte Wirkung in einer nach eigenen Angaben gestiegenen Kriminalitätsfurcht der Befragten.[35]
Derweil bleibt bereits der Begriff strittig: Wann spricht man von einem „Clan“ und ist nicht vor allem die Begrifflichkeit „kriminelle Clans“ bereits eine Stigmatisierung? Entsprechend handelt es sich gegenwärtig um ein Politikum. Im Koalitionsvertrag der Parteien SPD/ Die Grünen und FDP heißt es:
„Wir machen die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK, einschließlich der sogenannten Clankriminalität) zu einem Schwerpunkt unserer Sicherheitsbehörden: durch mehr und bessere Strukturermittlungen, die Nutzung strafrechtlicher Möglichkeiten u. a. bei der Vermögensabschöpfung, die Optimierung der Strukturen bei der Geldwäschebekämpfung und ihrer Ressourcen, eine stärkere Verankerung des Themas in der Ausbildung in den Sicherheitsbehörden, mehr Prävention und einer verbesserten Analysefähigkeit. Die bestehende Koordinierungsstelle OK beim BKA entwickeln wir zu einem Teil der Gemeinsamen Zentren auf gesetzlicher Grundlage weiter. Im OK-Lagebild sollen relevante Gruppierungen, z. B. die der Mafia oder der sogenannten Clankriminalität, aussagekräftiger analysiert werden. Zur sogenannten Clankriminalität wird eine definitorische Klärung herbeigeführt.“[36]
Mittlerweile existiert eine neue Definition, die zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht veröffentlicht war, siehe Beitrag Prof. Dr. Prof. h.c. Arndt Sinn, Kapitel G, S. 152 ff. Nach wie vor ist das Phänomen Clankriminalität neben seinen begrifflichen Unwägbarkeiten und der mangelnden Präzision ein schwer erfassbares Phänomen. Die fehlende Trennschärfe zu anderen Phänomenen führt nicht selten zum Vorwurf des Generalverdachtes, der von Sicherheitsbehörden gegen ethnische Minderheiten ausgehe. Um diesen Vorwurf zu überprüfen, muss der Blick auf die von den Behörden festgestellte Kriminalität gerichtet und analysiert werden.
Mittlerweile existieren mehrere Aufklärungs- und Forschungsprojekte zum Themenkomplex Kriminalität aus (groß-)familiären Subkulturen. Ein Anfang hierzu wurde in Nordrhein-Westfalen gemacht. Im Jahr 2016 wurde das LKA NRW durch das nordrhein-westfälische Innenministerium beauftragt, die Strukturanalyse „Kriminalitäts- und Einsatzbrennpunkte geprägt durch ethnisch abgeschottete Subkulturen“ (KEEAS) zu erarbeiten.[37] Die interdisziplinäre Betrachtung ist durch eine Projektgruppe innerhalb des Dezernats 14 „Auswerte- und Analysestelle OK“ (AStOK) erstellt und Ende Oktober 2018 zum Abschluss gebracht worden.[38] Ziele des Projekts waren die Erfassung der Kriminalitäts- und Einsatzbelastung, die durch fokussierte Personengruppe verursacht wird, eine Darstellung der Sicherheitslage in besonders betroffenen städtischen Gebieten, die Konzipierung von Handlungsempfehlungen sowie die Initiierung weiterer Forschungsprojekte.[39]
Der Schwerpunkt wurde auf Kriminalität durch Personen gelegt, die über einen türkisch-arabisch-stämmigen Hintergrund mit Bezügen zum Libanon verfügen.[40] Hierzu wurde zunächst die Herkunft und Migrationsgeschichte der beschriebenen Personengruppe dargestellt, um die Ansiedlung in bestimmte Städte und Gebiete zu erläutern.[41] Das Projekt KEEAS des LKA NRW hat neben einer Arbeitsdefinition[42] zudem Kriterien für einen Clan erstellt, nach denen eine Zugehörigkeit nach Namen kategorisiert werden kann. Diese Kriterien umfassen:
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Die Verwandtschaft als Bedingung der Mitgliedschaft (Familie als (teil-)kriminelle Solidargemeinde)
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Segmentäre, hierarchisch und regelmäßig patriarchale Struktur nach Abstammung
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Ablehnung der geltenden Rechtsordnung in Deutschland, sowie der Akteure aus Exekutive und Judikative
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Ideologische Legitimation des kriminellen Handelns (Abwertung der Opfer)
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Paralleljustiz durch eigene Autoritäten
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Strategische Eheschließungen mit Zwangscharakter
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Nach außen dokumentiertes Macht- und Gewinnstreben durch Besetzung des öffentlichen Raumes.
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Die Darstellung der registrierten Delinquenz reicht von BtM-Delikten, die als Organisierte Kriminalität gewertet werden, über Gewaltkriminalität, die z. T. auf Auseinandersetzung innerhalb der Community zurückgeführt wird, bis hin zu Betrugsmaschen mittels „Call-ID-Spoofing“.[44] Dabei werden überwiegend in der Türkei betrügerische Callcenter betrieben, die mit gefälschter Anruferkennung und erfundenen Legenden (z. B. im Kontext „falsche Polizeibeamte“) bevorzugt in Deutschland ansässige Senioren adressieren und sie zur Aushändigung hoher Bargeldbestände nötigen.[45] Ebenso werden gewerbsmäßiger Wucher, Verkehrsdelikte und Einfuhrschmuggel von Arzneimitteln und Produktfälschungen dem Phänomenbereich Clans zugerechnet.[46] Daneben werden Schnittmengen mit anderen Phänomenen dargestellt, die ebenfalls kriminogenes Potenzial in sich bergen, wie Kooperationen mit und Personalunionen in der Rockerszene, im Bereich des Rapper- und Boxsportmilieus, sowie in der sog. Car-Posing- und Tuning-Szene.[47] Die registrierte Bewaffnung reicht von Schlag- über Stich- und Schusswaffen bis hin zu Kriegswaffen.[48] Als ein wichtiges und besonderes Element wird die Paralleljustiz herausgestellt, die mit eigenen Autoritäten funktioniert und den Rechtsstaat durch eigene Gesetze in der Community nahezu wirkungslos mache.[49] In diesem Kontext wird auch eine eigene Rechtspraxis zur Sanktionierung empfundener Ehrverletzungen konstatiert.[50] Nach dieser Bestandsaufnahme werden erste Ansätze bzw. Voraussetzungen für eine wirksame Präventionsarbeit diskutiert. Dabei geht es vor allem um „Aussteigerprogramme“ für kriminelle Familienmitglieder.[51]
Die Strukturanalyse KEEAS fand bundesweit Beachtung und wurde zu einer Orientierung für andere Bundesländer, wie auch für die wissenschaftliche Forschung. Während der Bericht den Begriff der „kriminellen Subkulturen“ verwendet, nimmt er gleichzeitig nur spezifische Namen in den Fokus, die die Grundlage für die Erfassung von Kriminalität und Tatverdächtigen in den Lagebildern darstellen.
Das LKA NRW weist darauf hin, dass auch auf polizeifachlicher Ebene weder im Bund noch in den Ländern ein einheitliches Verständnis darüber besteht, welche Kriterien einen Clan ausmachen, ab wann eine Gruppierung dem zuzurechnen ist und welche Phänomene und Sachverhalte unter Clankriminalität zu subsumieren sind.[52]
