Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen -  - E-Book

Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen E-Book

0,0
52,99 €

oder
-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.

Mehr erfahren.
Beschreibung

Diagnostisch tätige Psychologinnen und Psychologen stehen häufig vor einer großen Herausforderung, wie sie den je nach Fragestellung spezifischen diagnostischen Prozess gestalten sollten, um eine sachgerechte Empfehlung im Sinne eines Maßnahmenvorschlages geben zu können. Die vorliegende Neuauflage illustriert anhand von 37 gänzlich neuen Fallbeispielen, wie diese Herausforderungen bewältigt werden können. Die Autorinnen und Autoren des Bandes verfügen über langjährige praktische Erfahrung in der psychologischen Gutachtenerstellung. Die Kapitel behandeln ausbildungs- und berufsbezogene, entwicklungsbezogene, forensisch-psychologische, verkehrspsychologische, klinische, neuropsychologische und gesundheitspsychologische Fragestellungen. Alle Fallbeispiele zeigen auf, dass erst wissenschaftlich fundiertes psychologisches Diagnostizieren erlaubt, eine die Problemstellung lösende Entscheidung zu treffen bzw. Maßnahmen zu ergreifen. Das Buch stellt somit auch eine ideale Ergänzung zu einschlägigen Lehr- und Handbüchern der Psychologischen Diagnostik dar.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB

Veröffentlichungsjahr: 2021

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Tuulia M. Ortner

Klaus D. Kubinger

(Hrsg.)

Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen

2., vollständig überarbeitete Auflage

Prof. Dr. Tuulia M. Ortner,geb. 1977. Studium der Psychologie in Wien. 2004 Promotion. 2008−2011 Juniorprofessorin für Psychologische Diagnostik an der Freien Universität Berlin. 2011−2012 Professorin für Psychologische Diagnostik und Differentielle Psychologie an der Freien Universität Berlin. Seit 2012 Leiterin der Abteilung Psychologische Diagnostik am Fachbereich Psychologie der Paris Lodron Universität Salzburg.

Prof. Dr. Klaus D. Kubinger,geb. 1949. Studium der Psychologie und Studium der Statistik in Wien. 1973 Promotion. 1985 Habilitation. Gastprofessuren in Klagenfurt, Graz, Berlin und Potsdam. 1998−2012 Professor für Psychologische Diagnostik an der Universität Wien. Zahlreiche Lehraufträge an staatlichen und privaten Universitäten/Hochschulen. Klinischer und Gesundheitspsychologe sowie Psychotherapeut (Systemische Familientherapie).

Copyright-Hinweis:

Das E-Book einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar.

Der Nutzer verpflichtet sich, die Urheberrechte anzuerkennen und einzuhalten.

Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG

Merkelstraße 3

37085 Göttingen

Deutschland

Tel. +49 551 999 50 0

Fax +49 551 999 50 111

[email protected]

www.hogrefe.de

Umschlagabbildung: © shutterstock.com / Photographee.eu

Satz: Matthias Lenke, Weimar

Format: EPUB

2., vollständig überarbeitete Auflage 2021

© 2010 und 2021 Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG, Göttingen

(E-Book-ISBN [PDF] 978-3-8409-3110-9; E-Book-ISBN [EPUB] 978-3-8444-3110-0)

ISBN 978-3-8017-3110-6

https://doi.org/10.1026/03110-000

Nutzungsbedingungen:

Der Erwerber erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das ihn zum privaten Gebrauch des E-Books und all der dazugehörigen Dateien berechtigt.

Der Inhalt dieses E-Books darf von dem Kunden vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln weder inhaltlich noch redaktionell verändert werden. Insbesondere darf er Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen, digitale Wasserzeichen und andere Rechtsvorbehalte im abgerufenen Inhalt nicht entfernen.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, das E-Book – auch nicht auszugsweise – anderen Personen zugänglich zu machen, insbesondere es weiterzuleiten, zu verleihen oder zu vermieten.

Das entgeltliche oder unentgeltliche Einstellen des E-Books ins Internet oder in andere Netzwerke, der Weiterverkauf und/oder jede Art der Nutzung zu kommerziellen Zwecken sind nicht zulässig.

Das Anfertigen von Vervielfältigungen, das Ausdrucken oder Speichern auf anderen Wiedergabegeräten ist nur für den persönlichen Gebrauch gestattet. Dritten darf dadurch kein Zugang ermöglicht werden.

Die Übernahme des gesamten E-Books in eine eigene Print- und/oder Online-Publikation ist nicht gestattet. Die Inhalte des E-Books dürfen nur zu privaten Zwecken und nur auszugsweise kopiert werden.

Diese Bestimmungen gelten gegebenenfalls auch für zum E-Book gehörende Download-Materialien

Anmerkung:

Sofern der Printausgabe eine CD-ROM beigefügt ist, sind die Materialien/Arbeitsblätter, die sich darauf befinden, bereits Bestandteil dieses E-Books.

Zitierfähigkeit: Dieses EPUB beinhaltet Seitenzahlen zwischen senkrechten Strichen (Beispiel: |1|), die den Seitenzahlen der gedruckten Ausgabe und des E-Books im PDF-Format entsprechen.

|5|Vorwort

Wir wollen ergänzend zu der im Folgenden gegebenen „Einführung: Zielsetzung des Buches“ das Vorwort lediglich für Danksagungen nutzen:

Zunächst dem Hogrefe Verlag, und hier als Repräsentant die zuständige Programmleiterin, Frau Dipl.-Psych. Susanne Weidinger und ihr Team, aus dem wir hier Frau Dipl.-Psych. Alice Velivassis hervorheben möchten.

Der wesentliche Dank gilt natürlich den vielen Autorinnen und Autoren der Beiträge. Abgesehen davon, dass sie mit ihrer fachlichen Kompetenz für das Gelingen dieses Werkes hauptverantwortlich sind, haben sich etliche von ihnen auch noch den manchmal restriktiven redaktionellen „Auflagen“ der Herausgeberschaft fügen müssen – oft war damit ein mehrfaches Überarbeiten des Manuskripts nötig.

Schließlich sei den vielen Kolleginnen und Kollegen als Vertreterinnen und Vertretern des Fachs Psychologische Diagnostik an Universitäten gedankt, die uns infolge ihrer zahlreichen positiven Rückmeldungen über den didaktischen Wert der beiden vorausgehenden Fallsammlungen für ihre Lehrtätigkeit zu dieser neuen Sammlung von Fallbeispielen ermutigten.

Salzburg und Wien, im Juni 2021

Tuulia M. Ortner

Klaus D. Kubinger

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Teil I: Einführung und beispielhafte Grundsatzbetrachtungen zum psychologischen Diagnostizieren

Einführung: Zielsetzung des Buches

Zum „Um und Auf“ psychologischen Diagnostizierens: Das Generieren von Hypothesen über fallspezifische Bedingungszusammenhänge

Qualitätssicherung in der psychologischen Begutachtung

Teil II: Ausbildungs- und berufsbezogene Eignungsdiagnostik

Abklärung des Hochleistungspotenzials – Leon, 6 Jahre

Schulpsychologische Beratung im Rahmen der Begabtenförderung – Oskar, 6 Jahre

Hochbegabtendiagnostik bei visuellen Wahrnehmungsproblemen – Marvin, 9 Jahre

Psychologische Diagnostik und Beratung im Rahmen der Talentsuche Mathematik – Konstantin, 12 Jahre

Prüfung der Studieneignung in Bezug auf den Wunschberuf in einer Maturaklasse

Begutachtung der Eignung als Kopilotin für eine Fluggesellschaft – Frau Z., 26 Jahre

Eignungsdiagnostik für den Vertrieb – Herr M., 26 Jahre

Berufseignungsdiagnostik bei diskontinuierlicher Erwerbsbiografie – Herr G., 31 Jahre

Teil III: Ausbildungs- und berufsbezogene Rehabilitationsdiagnostik

Psychologische Diagnostik bei Schulproblemen, Verhaltensauffälligkeiten und Sprachschwierigkeiten eines Kindes mit Migrationshintergrund – Jovan, 7 Jahre

Diagnostik der räumlich-konstruktiven Funktionen – Viktoria, 8 Jahre

Förderung bei vermuteten Lernschwierigkeiten – der auf Englisch unterrichtete Gideon, 9 Jahre

Abklärung einer Aufmerksamkeitsstörung – Felix, 9 Jahre

Förderbedarf bei Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb – Marie, 9 Jahre

Sportpsychologische Beratung zur Wettkampfleistungssteigerung – Der Eishockeytormann P., 19 Jahre

Feststellung der Militärfliegertauglichkeit nach Alkoholmissbrauch in der Freizeit – Herr F., 31 Jahre

Teil IV: Entwicklungsdiagnostik im frühen Kindesalter

Alles gestört: Regulation, Interaktion, Bindung? Psychologische Diagnostik im Säuglingsalter – Sarah, 4 Monate

Entwicklungsdiagnostik schulischer Vorläuferfähigkeiten – Oscar, 5 Jahre

Förderorientierte Diagnostik und Beratung bei Verdacht auf das Vorliegen einer kombinierten Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten – Luisa, 8 Jahre

Teil V: Forensisch-psychologische bzw. rechtspsychologische Diagnostik

Psychologisches Sachverständigengutachten für das Amtsgericht/Familiengericht – die minderjährigen Kinder Hans und Marie

Aussagepsychologisches Gutachten – Herr C., 20 Jahre

Alles Schein? Aussagepsychologische Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Zeugen – Herr U., 27 Jahre

Forensische Prognosestellung nach dreijähriger Unterbringung im Maßregelvollzug – Herr L., 28 Jahre

Psychologische Begutachtung zur Frage der Lockerungseignung bei einem Strafgefangenen infolge schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen – Herr X., 40 Jahre

Begutachtung zur Frage, ob noch Gefahr besteht, dass die in den Sexualdelikten zu Tage getretene Gefährlichkeit fortbesteht: Herr T., 51 Jahre

Teil VI: Verkehrspsychologische Diagnostik

Verkehrsauffälligkeit ohne Substanzbeteiligung – Herr E., 28 Jahre

Verkehrspsychologische Begutachtung eines alkoholauffälligen Kraftfahrers – Herr G., 49 Jahre

Teil VII: Klinische und gesundheitspsychologische Diagnostik

Psychologische Diagnostik auf der Akutstation bei Diagnosestellung eines kindlichen Hirntumors – Matilda, 5 Jahre

Klinisch-psychologische Abklärung der Ängste und des bedrückt wirkenden Verhaltens eines Mädchens – Anna, 8 Jahre

Neuropsychologische Gedächtnisdiagnostik nach einem Unfall – Carla, 12 Jahre

Neuropsychologische Diagnostik bei einem Jungen mit Autismus-Spektrum-Störung und visueller Wahrnehmungsstörung – Paul, 13 Jahre

Neuropsychologische Diagnostik in der Langzeitnachsorge nach kindlichem Hirntumor – Frau N., 23 Jahre

Klinisch-diagnostische Abklärung bei massivem Selbstzweifel und großem Leidensdruck in der Ehe – die aus der Türkei stammende Frau K., 30 Jahre

Psychologische Psychotherapie (Verhaltenstherapie) bei paranoider Schizophrenie – Herr B., 36 Jahre

Neuropsychologische Begutachtung nach leichtem Schädelhirntrauma: Aggravation, Simulation oder reale Defizite? – Herr W., 39 Jahre

Neuropsychologische Diagnostik bei Alkoholabhängigkeit: Verdacht auf Wernicke-Korsakow-Syndrom – Frau M., 56 Jahre

Psychologische Abklärung zur Herztransplantation – Herr M., 64 Jahre

Fragliche Demenz – Herr V., 76 Jahre

Die Autorinnen und Autoren des Bandes

Sachregister

|11|Teil I:Einführung und beispielhafte Grundsatzbetrachtungen zum psychologischen Diagnostizieren

|13|Einführung: Zielsetzung des Buches

Klaus D. Kubinger

Die vorliegende Zusammenstellung von Fallbeispielen zur Psychologischen Diagnostik dient in der Tradition zweier vorausgehender Fallsammlungen (Kubinger & Teichmann, 1997; Kubinger & Ortner, 2010) hauptsächlich Studierenden; sie können sich damit wenigstens stellvertretend Erfahrung in der psychologischen Fallbehandlung aneignen. Darüber hinaus dient das Buch insbesondere Berufsanfängerinnen und -anfängern dazu, das oftmals nur theoretisch gegebene Wissen über psychologisches Diagnostizieren für die praktische Fallarbeit zu vertiefen.

Eine solche Sammlung von Fallbeispielen trägt dem Umstand Rechnung, dass Universitäten nicht den explizit gestellten Auftrag einer berufsvorbildenden Ausbildung hinsichtlich psychologischen Diagnostizierens vollends erfüllen können: „Weder die Zeit im Unterricht noch die geringe praxiserfahrene Qualifikation vieler Lehrender im Fach reicht nämlich dafür, Studierenden den Umgang mit Klienten in der Fallarbeit zu vermitteln“ (Kubinger, 2019, S. XI). So bleiben die vielfachen Probleme bei der Fallbearbeitung den Absolventinnen und Absolventen eines Psychologiestudiums oft verborgen: „Das Vorgehen mit den beteiligten … Personen ,funktioniert‘ nämlich in der Praxis nur selten so, wie es theoretisch ,bequem‘ wäre“ (Kubinger, 2010a, S. 13).

Nun ist es also wieder gelungen, routinierte Praktikerinnen und Praktiker für dieses Buch als Autorinnen und Autoren zu gewinnen, um einen typischen Fall ihrer Praxis für Studierende illustrativ aufzubereiten. Die Bandbreite der dabei angesprochenen Fragestellungen ist sehr groß; sie beziehen sich nicht nur auf einen weitgestreckten Altersbereich (von einem vier Monate altem Mädchen bis zu einem 76-jährigen pensionierten Gymnasiallehrer), sondern auch inhaltlich auf die unterschiedlichsten Themenbereiche. So wurde versucht, der bei Kubinger (2019) gegebenen Einteilung aller traditionellen Fragestellungen zu entsprechen:

❶ Ausbildungs- und berufsbezogene Eignungsdiagnostik:

Während Fragestellungen „bei der Personalauswahl (von bereits Ausgebildeten) darauf [abzielen], ob ein bzw. welcher Kandidat das Anforderungsprofil (überhaupt bzw. am besten) erfüllt“, gleichen Fragestellungen „bei der Personalentwicklung … grundsätz|14|lich jener bei der Schul-, Laufbahn- und Bildungsberatung: ,Welche organisatorischen und oder psychologischen Maßnahmen sind angezeigt, um bestmögliche Leistungen bei gleichzeitig ansprechender persönlicher Entfaltung (Lebenszufriedenheit) zu erzielen?‘“ (S. 417).

❷ Ausbildungs- und berufsbezogene Rehabilitationsdiagnostik:

Hier sollen die „Gründe für ein aufgetretenes Leistungsversagen … identifiziert werden … um hilfreiche Maßnahmen [zu finden], wobei eine unter vielen die ausbildungs- bzw. berufsbezogenen Neuorientierung sein mag“ (S. 421).

❸ Entwicklungsdiagnostik im frühen Kindesalter:

„Dabei geht es … um das Erkennen und gegebenenfalls genaue Abgrenzen einer Entwicklungsstörung oder eines Entwicklungsrückstandes, gelegentlich um das Erkennen einer beschleunigten Entwicklung. … Darüber hinaus ist … bei entwicklungsgefährdeten Kindern, wie zum Beispiel Frühgeborenen, eine entsprechende Diagnostik fast obligatorisch, um nämlich allenfalls frühzeitig Handikaps zu erkennen“ (S. 424).

❹ Forensisch-psychologische bzw. rechtspsychologische Diagnostik:

In Zusammenhang mit „strafrechtlichen Gerichtsverfahren … geht es … um die Frage nach der ,Schuldfähigkeit‘ eines Angeklagten und der ,Glaubhaftigkeit‘ einer Zeugenaussage“ (S. 427). Darüber hinaus geht es um Kriminalprognosen, aber auch um Fragestellungen, „die unter anderem das Zivilrecht, das Familienrecht, das Arbeitsrecht sowie spezielle Rechtsnormen des Verwaltungsrechts betreffen“ (S. 427).

❺ Verkehrspsychologische Diagnostik:

„Verkehrspsychologische Gutachten werden auf Grund einer behördlichen Anordnung erstellt und sollen grundsätzlich die Frage klären, ob trotz des Vorliegens von Auffälligkeiten das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges gewährleistet ist. Als auffällig gilt die festgestellte Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bzw. der Nachweis einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, wiederholte Verkehrsverstöße bzw. Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, Belege für eine erhöhte Aggressionsbereitschaft, das Vorliegen einer psychischen Störung oder der Verdacht auf eine psychisch bedingte Leistungsminderung in der Wahrnehmung bzw. im Reaktionsverhalten“ (S. 431).

❻ Klinische und gesundheitspsychologische Diagnostik:

„Klinisch-psychologisches Diagnostizieren … ist dann erforderlich, wenn gegebene oder vermutete psychische Erkrankungen bzw. Störungen einer bestimmten Person zu beurteilen sind; und zwar dahingehend, ob und wenn ja welche Maßnahmen in entsprechend näher zu definierender Weise erfolgreich sein könnten“ (S. 435). Gesundheitspsychologisches Diagnostizieren betrifft Anlässe, die in Zusammenhang stehen mit dem „Gesundheitsverhalten eines Menschen: Ernährung und Fitness; Schlaf; Rauchen, Alkohol und Gebrauch anderer Suchtmittel; Risikobereitschaft; Leistungsanstrengung“ (S. 435).

|15|Demgemäß unterscheiden sich die hier behandelten Fragestellungen hinsichtlich der betroffenen Population, der die psychologisch zu untersuchende Person angehört, hinsichtlich des oder der „Auftraggebenden“, also der Person oder Institution, die das eigentliche Interesse an der psychologischen Untersuchung hat und auch noch hinsichtlich selektionsorientierter und förderungsorientierter Diagnostik. Unabhängig von der konkreten Fragestellung ist allen Fallbeispielen gemeinsam, dass am Ende des diagnostischen Prozesses das Festsetzen einer Intervention bzw. eines Maßnahmenvorschlags erfolgt (vgl. z. B. bei Kubinger, 2019).

Bei Durchsicht der Fallbeispiele aus den beiden genannten früheren Sammlungen ergibt sich, dass einige davon Fragestellungen betreffen, die diesmal nicht abgehandelt werden bzw. besonders außergewöhnlich und deswegen beispielhaft lehrreich sind. Sofern dabei nicht überwiegend zwischenzeitlich „überholte“ psychologisch-diagnostische Verfahren zur Beantwortung eingesetzt wurden, sei daher eigens auf diese Beispiele (zum allfälligen „Nachlesen“) verwiesen:

Abklärung einer Intelligenzminderung – Der 15-jährige Yusuf mit Türkisch als Muttersprache (Wilflinger & Holocher-Ertl, 2010),

Auswahl von Tierpflegerschülern – der Jahrgang 2009/10 (Frebort & Khorramdel, 2010),

Sportpsychologische Betreuung bei einem Spitzentrampolinturner – Tim, 21;0 Jahre (Heinen & Lobinger, 2010),

Beratung von Studienplatzbewerbern für Psychologie – Clara, 26 Jahre (Frebort, 2010),

Potenzialanalyse für Führungskräfte einer Großbank – Der Filialleiter Ulrich S., 37 Jahre (Fruhner, Mannigel & Höft, 2010),

Personalauswahl von Justizanstaltsleitern – Die sechs Bewerber für die Justizanstalt XY (Kubinger & Holocher-Ertl, 2010),

Gesundheitspsychologische Diagnostik und Beratung im Rahmen eines Förder-Assessment-Centers – Stationsschwester K., 45 Jahre (Schaarschmidt & Fischer, 2010),

Therapieindikation einer laufenden Paartherapie – Zwei Familien mit dem gemeinsamen Vater Ingo T., 49 Jahre (Kubinger, 1997a, 2010b),

Begutachtung der Schuldfähigkeit eines des Totschlags Angeklagten – Johann W., 52 Jahre (Dietze, 1997),

Diagnostik bei Verdacht auf negative Antwortverzerrungen bei geltend gemachten kognitiven Störungen – Herr K., 56 Jahre (Merten, 2010).

Schon letztens musste eingeräumt werden (Kubinger & Ortner, 2010, S. 14): „Freilich zeigt die vorliegende Fallbeispielsammlung auch gewisse Diskrepanzen zwischen Theorie und Praxis auf. Für etliche gesellschaftlich heute als typisch geltende Fragestellungen verfügt das Inventar psychologisch-diagnostischer Verfahren einfach nicht über solche, die tatsächlich gebraucht werden würden. Entweder fehlen zu bestimmten Konstrukten überhaupt Verfahren; oder diejenigen, welche es gibt, sind leicht verfälschbar, inhaltlich veraltet, in Bezug auf die Eichung nicht |16|aktuell bzw. nicht repräsentativ; oder es werden grundsätzlich geeignet erscheinende Verfahren aus dem US-Amerikanischen ,irgendwie übertragen‘ …“. An dieser Situation hat sich nichts verbessert. Im Gegenteil, liest man im Anhang: Verfahrenbeschreibungen bei Kubinger (2019, S. 484) nach, so werden dort trotz der Aufnahme neuer Verfahren weit weniger erfasst als es in der vorausgehenden Auflage dieses Lehrbuchs (Kubinger, 2009) der Fall war: „… etliche sehr häufig eingesetzte Verfahren [werden] … nicht dem Anspruch der DIN 33430 gerecht …, nämlich in Bezug auf die Angemessenheit ihrer Eichtabellen spätestens acht Jahre nach deren Erstellung geprüft worden zu sein“.

So mussten sich auch manche Autorinnen und Autoren der vorliegenden Fallbeispielsammlung gelegentlich dafür entscheiden, in Ermangelung besserer psychologisch-diagnostischer Verfahren solche einzusetzen, die den üblichen und zum Beispiel in der DIN 33430 (DIN Deutsches Institut für Normung e. V., 2016) festgesetzten Gütekriterien nicht entsprechen – mit dem Risiko, die berufsständisch gebotene Sorgfaltspflicht (vgl. Kubinger, 2020a) zu verletzen.

Vor allem was das Gütekriterium „Skalierung“ betrifft (vgl. grundlegend bei Kubinger, 2019; und z. B. kurzgefasst bei Kubinger, 2020b), weisen die meisten psychologisch-diagnostischen Verfahren innerhalb des gegenwärtigen „Standard“-Inventars erkleckliche Mängel auf. Dabei fordert das Diagnostik- und Testkuratorium (2018a, 2018b) mit seinem Testbeurteilungssystem nachdrücklich die Berücksichtigung dieses Gütekriteriums ein: „Insbesondere die IRT [Item-Response-Theorie], d. i. vor allem das Rasch-Modell, bringt es mit sich, dass bei Tests auch kritisch hinterfragt wird, inwieweit die Zahlenrelationen der Testwerte mit den Relationen der beobachtbaren Verhaltensweisen – sowohl innerhalb ein und derselben Testperson als auch zwischen verschiedenen Testpersonen – übereinstimmen (,Skalierung‘). Da eine entsprechende empirische Absicherung durch die Testautor_innen eben nur durch den Einsatz der Modelle der IRT möglich ist, sollten die Rezensent_innen nicht nur eine gegebenenfalls versuchte Absicherung dieser Art beurteilen, sondern auch im Fall, dass die Testkonstruktion nicht nach diesem Modell erfolgte, wenigstens anführen, inwieweit in den Verfahrenshinweisen (im Testmanual) die Frage aufgegriffen und diskutiert wird, ob die laut Verrechnungsvorschriften resultierenden Testwerte die empirischen Verhaltensrelationen adäquat abbilden“ (S. 113/S. 116).

Immerhin räumen die vorliegenden Fallbeispiele mit manchen „dysfunktionalen Gebräuchlichkeiten“ der Praxis auf: Kaum wird die Berechnung und (!) Interpretation des Konfidenzintervalls für einen festgestellten Testwert „vergessen“, ohne die viele Schlussfolgerungen im psychologischen Gutachten grob fahrlässig falsch getroffen werden könnten1; kaum wird offen gelassen, welche Testwerte als „auf|17|fällig“ bzw. „unauffällig“ zu bewertet sind, was deshalb bedeutend ist, weil immer häufiger die in der Mitte der Verteilung liegenden knapp Zweitdrittel aller Testwerte als „unauffällig“ bezeichnet werden und nicht, wie von David Wechsler initiiert, die in der Mitte der Verteilung liegende Hälfte aller Testwerte – dass die unselige Bezeichnung „Durchschnittsbereich“ (der Durchschnitts- oder Mittelwert beschreibt freilich nur einen einzigen Wert) endlich aufgegeben wird, ist gleichfalls (fast) durchgehend umgesetzt; auch wird kaum verabsäumt, unvermeidliche Fachausdrücke dem Laien verständlich zu erklären.

Was die Beschreibung der jeweils eingesetzten psychologisch-diagnostischen Verfahren in Bezug auf ihre „technischen“ Daten sowie Informationen zu den Gütekriterien betrifft, wurde darauf allerdings aus Platzgründen verzichtet. Solche Beschreibungen finden sich zu vielen gängigen Verfahren zum Beispiel im Anhang: Verfahrensbeschreibungen bei Kubinger (2019); grundsätzlich zu jedem Verfahren in dem vom Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) geführten PSYNDEX (https://www.psyndex.de/tests/info).

Um diese neue Fallbeispielsammlung noch mit ausgewählten Grundsatzbetrachtungen zu bereichern, werden einleitend zwei Beiträge von Herausgeberin und Herausgeber gegeben. Erstere beschäftigt sich mit „Standards bei der psychologischen Begutachtung“; zweiterer gibt Anregungen „Zum ,Um und Auf‘ psychologischen Diagnostizierens: Das Generieren von Hypothesen über fallspezifische Bedingungszusammenhänge“. In diesem Zusammenhang sei an die früheren Grundsatzbetrachtungen in den beiden vorausgehenden Fallsammlungen zum „Nachlesen“ verwiesen; ihr Inhalt ist kaum schon überholt:

Psychologische Diagnostik zwischen unrealistischen Erwartungen und ignoranten Vorbehalten (Kubinger, 1997b),

Psychologische Diagnostik im Konzept der lebenslangen Entwicklung (Teichmann, 1997),

Aktuelle Herausforderungen an die Psychologische Diagnostik (Ortner, 2010),

Das Verfahrensinventar psychologischen Diagnostizierens in der baldigen Zukunft (Kubinger, 2010c).

Zusammenfassend: „Alles in allem ist das Ziel dieses Buches: Neugier für das Fach Psychologische Diagnostik wecken, Verständnis für die Rahmenbedingungen psychologischen Diagnostizierens begründen, Vorbild oder wenigstens Anregungen für die künftige Praxis geben und Professionalisierung in der psychohygienischen Versorgung der Gesellschaft etablieren“ (Kubinger, 2010a, S. 16).

Anmerkung:Bei der Darstellung von Dezimalzahlen wird, wie im Englischen, ein Punkt anstatt eines Kommas verwendet und bei statistischen Kennzahlen, die nicht größer als eins werden können, keine Null vor dem Dezimalpunkt angegeben. Diese redaktionelle Entscheidung folgt den „Richtlinien zur Manuskriptgestaltung“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie aus 2019 und entspricht nicht den Regeln der deutschen Sprache.

1

Hier sei zur Unterstützung aller Praktikerinnen und Praktiker zum Beispiel das kostenlose Angebot eines „Normwertrechners“ unter http://normwerte.steiner.eu.com zur Berechnung eines Konfidenzintervalls angeführt.

|18|Literatur

Diagnostik- und Testkuratorium (2018a). TBS-DTK. Testbeurteilungssystem des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. Revidierte Fassung vom 3. Januar 2018. Report Psychologie,43, 106 – 113.

Diagnostik- und Testkuratorium (2018b). TBS-DTK. Testbeurteilungssystem des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. Revidierte Fassung vom 3. Januar 2018.Psychologische Rundschau,69, 109 – 116. Crossref

Dietze, H. (1997). Begutachtung der Schuldfähigkeit eines des Totschlags Angeklagten – Johann W., 52 Jahre. In K. D.Kubinger & H.Teichmann (Hrsg.), Psychologische Diagnostik und Intervention in Fallbeispielen (S. 277 – 290). Weinheim: Beltz PVU.

DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (2016). Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik. DIN 33430. Berlin: Beuth.

Frebort, M. (2010). Beratung von Studienplatzbewerbern für Psychologie – Clara, 26 Jahre. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 343 – 355). Göttingen: Hogrefe.

Frebort, M. & Khorramdel, L. (2010). Auswahl von Tierpflegerschülern – der Jahrgang 2009/10. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 287 –​ 305). Göttingen: Hogrefe.

Fruhner, R., Mannigel, C. & Höft, S. (2010). Potenzialanalyse für Führungskräfte einer Großbank – Der Filialleiter Ulrich S., 37 Jahre. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 370 – 380). Göttingen: Hogrefe.

Heinen, T. & Lobinger, B. (2010). Sportpsychologische Betreuung bei einem Spitzentrampolinturner – Tim, 21;0 Jahre. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 306 – 316). Göttingen: Hogrefe.

Kubinger, K. D. (1997a). Therapieindikation einer laufenden Paartherapie – Zwei Familien mit dem gemeinsamen Vater Ingo T., 49 Jahre. In K. D.Kubinger & H.Teichmann (Hrsg.), Psychologische Diagnostik und Intervention in Fallbeispielen (S. 249 – 268). Weinheim: Beltz PVU.

Kubinger, K. D. (1997b). Psychologische Diagnostik zwischen unrealistischen Erwartungen und ignoranten Vorbehalten. In K. D.Kubinger & H.Teichmann (Hrsg.), Psychologische Diagnostik und Intervention in Fallbeispielen (S. 15 – 27). Weinheim: Beltz PVU.

Kubinger, K. D. (2009). Psychologische Diagnostik – Theorie und Praxis psychologischen Diagnostizierens (2., überarb. u. erw. Aufl.). Göttingen: Hogrefe.

Kubinger, K. D. (2010a). Einführung: Zielsetzung des Buches. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 13 – 17). Göttingen: Hogrefe.

Kubinger, K. D. (2010b). Therapieindikation einer laufenden Paartherapie – Zwei Familien mit dem gemeinsamen Vater Ingo T., 49 Jahre. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 495 – 514). Göttingen: Hogrefe.

Kubinger, K. D. (2010c). Das Verfahrensinventar psychologischen Diagnostizierens in der baldigen Zukunft. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner, (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 30 – 42). Göttingen: Hogrefe.

Kubinger, K. D. (2019). Psychologische Diagnostik. Theorie und Praxis psychologischen Diagnostizierens (3., überarb. Aufl.). Göttingen: Hogrefe. Crossref

Kubinger, K. D. (2020a). Warum der Einsatz der meisten psychologischen Tests zu Rechtsklagen bei der praktischen Fallbegutachtung führen kann. Report Psychologie,45, 10 – 14.

|19|Kubinger, K. D. (2020b). Skalierung, testtheoretisches Gütekriterium. In M. A.Wirtz (Hrsg.), Dorsch. Lexikon der Psychologie (19. Aufl., S. 1645 – 1646). Bern: Hogrefe.

Kubinger, K. D. & Holocher-Ertl, S. (2010). Personalauswahl von Justizanstaltsleitern – Die sechs Bewerber für die Justizanstalt XY. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 400 – 416). Göttingen: Hogrefe.

Kubinger, K. D. & Ortner, T. M. (Hrsg.). (2010). Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen.Göttingen: Hogrefe.

Kubinger, K. D. & Teichmann, H. (Hrsg.). (1997). Psychologische Diagnostik und Intervention in Fallbeispielen. Weinheim: Beltz PVU.

Merten, T. (2010). Diagnostik bei Verdacht auf negative Antwortverzerrungen bei geltend gemachten kognitiven Störungen – Herr K., 56 Jahre. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 515 – 529). Göttingen: Hogrefe.

Ortner, T. M. (2010). Aktuelle Herausforderungen an die Psychologische Diagnostik. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 18 – 29). Göttingen: Hogrefe.

Schaarschmidt, U. & Fischer, A. W. (2010). Gesundheitspsychologische Diagnostik und Beratung im Rahmen eines Förder-Assessment-Centers – Stationsschwester K., 45 Jahre. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 392 – 399). Göttingen: Hogrefe.

Teichmann, H. (1997). Psychologische Diagnostik im Konzept der lebenslangen Entwicklung. In K. D.Kubinger & H.Teichmann (Hrsg.), Psychologische Diagnostik und Intervention in Fallbeispielen (S. 7 – 14). Weinheim: Beltz PVU.

Wilflinger, G. & Holocher-Ertl, S. (2010). Abklärung einer Intelligenzminderung – Der 15-jährige Yusuf mit Türkisch als Muttersprache. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 142 – 154). Göttingen: Hogrefe.

|20|Zum „Um und Auf“ psychologischen Diagnostizierens: Das Generieren von Hypothesen über fallspezifische Bedingungszusammenhänge

Klaus D. Kubinger

Präambel: Dieser Beitrag ist geprägt durch die persönliche Erfahrung einer mehr als 40-jährigen universitären Ausbildungstätigkeit des Autors im Fach Psychologische Diagnostik. Begann alles aus der Sicht eines psychologischen Methodikers – insbesondere Statistikers und an der Item-Response-Theorie orientierten Psychometrikers –, so war doch bald klar, dass der entsprechende Ausbildungsauftrag nur dann anspruchsvoll erfüllt werden kann, wenn auch Kompetenz in der psychologischen Gesprächsführung gegeben ist und nicht bloß in der Testentwicklung: So absolvierte der Autor auch noch eine Psychotherapieausbildung (Systemische Familientherapie). Rückblickend betrachtet, fokussierte die Ausbildung zum psychologischen Diagnostizieren trotzdem darauf, die Kompetenz späterer Psychologinnen und Psychologen in der Anwendung und vor allem in der Auswahl geeigneter Tests und Fragebogen (u. dgl.) zu entwickeln. Tiefergehende Seminare zur psychologischen Begutachtung in der Fallbehandlung zeigen allerdings heute, dass Auszubildenden zu wenig Fertigkeiten vermittelt werden, mit denen innerhalb des diagnostischen Prozesses möglichst viele Hypothesen über Bedingungszusammenhänge bestimmter Gegebenheiten zu gewinnen sind. Die je Fall gegebene Fragestellung lässt sich aber nur dann wissenschaftlich fundiert beantworten, wenn alle denkbaren Hypothesen über mögliche Einflussgrößen in Bezug auf den Untersuchungsanlass aufgestellt und überprüft werden. Zwar geht der Autor in der eben erschienenen neuesten Auflage seines Lehrbuchs (Kubinger, 2019) genau darauf mit entsprechenden Übungen ein, die Studierende untereinander ohne Aufsicht durchführen können; solche Übungen gewährleisten aber noch lange nicht, dass die für die spätere Praxis erforderliche strategische Kompetenz des Hypothesengenerierens tatsächlich erlangt wird. Vorliegend seien deswegen einige Tipps gegeben.

|21|1 Einleitung

Bezugnehmend auf die Definition psychologischen Diagnostizierens als einen Prozess, der mit der „Klärung der Fragestellung“ beginnt (Kubinger, 2019), geht es im Folgenden um psychologische Fertigkeiten bzw. um diagnostische „Techniken“, die dabei hilfreich sind – und zwar auch überleitend zum nächsten Schritt in diesem Prozess, nämlich der „Auswahl der einzusetzenden Verfahren“.

Spätestens nach der Klärung der Fragestellung braucht es eine (erste) Liste von möglichen Bedingungszusammenhängen zwischen bestimmten (erwünschten/angestrebten bzw. unerwünschten) psychischen Erlebens- und/oder Verhaltensweisen der zu begutachtenden Person einerseits und gegebenen Umfeld-/Rahmenbedingungen andererseits: „Das Prinzip des Erstellens jeder Diagnose ist … wissenschaftstheoretisch wie folgt untermauert: Zunächst wird eine Vielfalt von idiografischen, also den Einzelfall betreffenden, Hypothesen entwickelt, wie sie im Zusammenhang mit der konkret gegebenen Fragestellung denkbar sind. Dann werden Methoden bzw. Verfahren gesucht und eingesetzt, die ein Prüfen dieser Hypothesen ermöglichen. Schließlich dienen die der Überprüfung standgehaltenen und insofern nach Popper bewährten Hypothesen der Begründung der Diagnose bzw. genauer: machen die Diagnose aus“ (Kubinger, 2019, S. 8).

Das heißt, es bedarf seitens der diagnostisch tätigen Psychologinnen und Psychologen zunächst der „Vertrautheit mit einem Katalog von Einflussgrößen, die mit dem Untersuchungsanlass typischer Weise in Verbindung stehen, zum Zweck der diagnostischen Hypothesenbildung und -abklärung“ (vgl. die „Qualitätsansprüche“ bei Kubinger, 2019, S. 3). Und dann bedarf es der Qualifikation, durch Erfragen der Vorgeschichte („Anamnese“-Erhebung) und insbesondere mittels Exploration konkrete Hypothesen herauszuarbeiten – u. U. damit auch gleich einige davon wieder zu verwerfen.

Leider gibt es den eben angesprochenen „Katalog von Einflussgrößen …“ je Fragestellung nicht, jedenfalls nicht allgemein verfügbar und schon gar nicht als Standesüberzeugung der Psychologenschaft einheitlich anerkannt. Immerhin gibt es die sogenannte „Verhaltensgleichung“ von Westhoff (vgl. zuletzt bei Westhoff & Kluck, 2014) als grundsätzliche Leitlinie: Danach ist jedes Verhalten abhängig vom Organismus, von der Umgebung sowie von kognitiven, emotionalen, motivationalen und sozialen Gegebenheiten. Wenn Psychologinnen und Psychologen also bei ihrer praktischen Fallbehandlung jedes Mal alle diese sechs Verhaltensdeterminanten hypothesenmäßig berücksichtigen, dann wird ihnen wenigstens nicht grobe Fahrlässigkeit im Sinne der Berufsethischen Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V. zugleich Berufsordnung des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (in der von der Delegiertenkonferenz bzw. der Mitglieder|22|versammlung 2016 beschlossenen Fassung1) vorgeworfen werden können. Dort heißt es nämlich: „Psychologinnen und Psychologen … pflegen eine größtmögliche sachliche und wissenschaftliche Fundiertheit, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bei der Erstellung und Verwendung von Gutachten und Untersuchungsberichten“ – womit eine beim Begutachten erforderliche „Sorgfaltspflicht“2 angesprochen wird.

Allerdings hilft das Wissen um diese sechs Verhaltensdeterminanten vor allem unroutinierten Psychologinnen und Psychologen über eine solche Absicherung hinaus wenig. Zwar führen Westhoff und Hagemeister (1997; s. auch bei Kubinger, 2019) für eine bestimmte Fragestellung („Beratung und Betreuung bei Konzentrationsstörungen – Andrea M., 20 Jahre“) beispielhaft aus, welche Hypothesen mit Bezug auf alle diese Verhaltensdeterminanten aufzustellen sind; allgemeine Regeln, wie dies je Fall und Fragestellung geschehen kann, sind aber daraus nicht abzuleiten.

Sucht also die fallbehandelnde Psychologin bzw. der fallbehandelnde Psychologe über erfahrungsgeleitete Einflussgrößen in Bezug auf den konkreten Untersuchungsanlass hinaus auch noch möglichst viele andere denkbare solche, dann braucht es profunder Strategien des entsprechenden Hypothesengenerierens. Die einfachste und standardmäßig eingesetzte Strategie ist wohl die der Anamneseerhebung:

„Die (psychologische) Anamneseerhebung bezieht sich auf die Vorgeschichte der konkreten Problemsituation, und zwar hinsichtlich aller grundsätzlich als relevant erscheinender biografischer, sozioökonomischer und somatischer Aspekte der untersuchten Person“ (Kubinger, 2019, S. 204).

Sie kann entweder mündlich bzw. schriftlich erfolgen, ohne bzw. mithilfe standardisierter Anamnesefragebögen. Zumeist mündet eine solche Erhebung zum Zweck der Generierung von Hypothesen in eine Exploration; oder die Exploration wird gleich als entsprechende Strategie eingesetzt, sodass es erst recht um psychologische Fertigkeiten, also um diagnostische „Techniken“ geht, die diesem Zweck dienen.

|23|2 Explorationsunterstützende Ansätze

Kubinger (2019, S. 203) definiert:

Exploration bezeichnet die mündliche Befragung der untersuchten Person (und/oder mit ihr in Beziehung stehenden Personen) mit dem Zweck, einen genaueren Einblick in die konkrete Problemsituation zu gewinnen und damit Hypothesen über Bedingungszusammenhänge bestimmter Gegebenheiten zu bilden und/oder abzuklären.

Ergänzend wird dazu ausgeführt: „– wobei diese Befragung mittels qualifizierter Gesprächsführung erfolgt.“

Mit der abstrakten Bezeichnung „qualifizierte Gesprächsführung“ wird offensichtlich, dass es – unter Einhaltung der berufsethischen Richtlinien (vgl. oben) – der Eigenverantwortlichkeit der fallbehandelnden Psychologin bzw. des fallbehandelnden Psychologen obliegt, sachlich kompetent all diejenigen Informationen zu gewinnen, die im gegebenen Fall zur Gewinnung von Hypothesen relevant sein können. Zu dieser Eigenverantwortlichkeit „zählt wohl die eigeninitiativ ,besorgte‘ (psychotherapeutische) Selbsterfahrung, die [ihr/] ihm einsichtig macht, in welchen Situationen bzw. bei Personen mit welchen Eigenschaften [sie/] er systematisch anders reagiert als es für den diagnostischen Prozess günstig wäre“ (Kubinger, 2019, S. 61). Andernfalls läuft die Exploration Gefahr, durch ihre bzw. seine persönliche Geschichte ganz bestimmte Hypothesen zu blockieren bzw. ganz bestimmte andere Hypothesen durch die persönliche Geschichte zu bevorzugen. In diesem Zusammenhang sind die Phänomene „Gegenübertragung“, „Halo-“ sowie „Rosenthal-Effekt“ hinlänglich bekannt, und sollen daher nicht weiter zur Diskussion stehen.

Sicherlich entwickelt jede fallbehandelnde Psychologin bzw. jeder fallbehandelnde Psychologe im Laufe der praktischen Fallarbeit, oft anfangs unterstützt durch traditionelle Zugänge der jeweiligen Institution, ausreichende Routine, sodass kaum fallrelevante Hypothese übersehen werden. Unroutinierte Diagnostikerinnen und Diagnostiker könnten allerdings die nötige Qualifizierung mit hilfreichen Tipps beschleunigen. Manche davon stehen in Zusammenhang mit „Techniken“ der Systemischen Therapie3 – ohne dass im Folgenden gemeint wäre, sie tatsächlich therapeutisch einzusetzen, ganz im Gegenteil: Im vorliegenden Beitrag geht es ausschließlich um psychologisches Diagnostizieren, (noch) nicht um das gegebenenfalls darauf beruhende Psychotherapieren. Allerdings ist einzuräumen, dass eine Exploration für die untersuchte Person unmittelbar Intervention bedeuten kann: Ausreichend selbstreflektierende (erwachsene) Menschen gewinnen vielleicht neue Erkenntnisse über ihr Erleben und Verhalten, was bei ihnen bereits gewisse Veränderungen bewirken mag.

|24|Hilfreich beim Generieren von Hypothesen über Bedingungszusammenhänge zwischen bestimmten (erwünschten/angestrebten bzw. unerwünschten) psychischen Erlebens- und/oder Verhaltensweisen der zu begutachtenden Person einerseits und gegebenen Umfeld-/Rahmenbedingungen andererseits kann es also sein:

In die Exploration Fragen einzubauen, die die untersuchte Person (bzw. deren anwesende Angehörige/Erziehungsberechtigte) „überraschen“, also unvermutet „treffen“, um von ihr bisher (noch) nicht reflektierte bzw. bewusst gewordene Gegebenheiten zu entdecken, die mit dem Untersuchungsanlass zusammenhängenden.

Grundsätzlich sind alle zielführend scheinenden Fragen zumutbar, so lange die Gesprächssituation seitens der Psychologin bzw. seitens des Psychologen durch Wertschätzung der Klientin bzw. des Klienten getragen und dies für letztere Person nachweislich erkennbar ist.

Zur Illustration wird im Folgenden der Themenbereich „Ausbildungs- und berufsbezogene Eignungsdiagnostik“ betrachtet, weil dabei, insbesondere bei der Personalauswahl, das Generieren von Hypothesen über fallspezifische Bedingungszusammenhänge nicht immer offensichtlich notwendig ist: Der Untersuchungsanlass liegt selten in einem Problem, dessen Verursachung aufgeklärt werden soll. Vielmehr geht es regelmäßig um die Erfüllung eines Anforderungsprofils. Andere Themenbereiche (s. bei Kubinger, 2019) sind vielfach ohnehin prädestiniert für solche Fragen (s. z. B. die entsprechend genauen Ausführungen dazu im Fallbeispiel „Heftiges Konfliktverhalten mit Lehrern – Julie, 12 Jahre“; Kubinger, Holocher-Ertl & Frebort, 2006a).

Angelehnt sei die Illustration an die Fragestellung des Fallbeispiels „Personalauswahl von Justizanstaltsleitern – Die sechs Bewerber für die Justizanstalt XY“ (Kubinger & Holocher-Ertl, 2010). Ungeachtet des dort tatsächlich umgesetzten diagnostischen Prozesses (s. insbesondere zur Anforderungsanalyse und dem daraus abgeleiteten Anforderungsprofil bzw. zu den eingesetzten psychologisch-diagnostischen Verfahren: Kubinger, Holocher-Ertl & Frebort, 2006b, bzw. Holocher-Ertl, Kubinger & Frebort, 2006) soll hier die Hypothesengenerierung hinsichtlich der entsprechenden Eignung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers neuerlich angedacht werden, allerdings lediglich in Bezug auf die motivationalen Gegebenheiten aus Westhoffs „Verhaltensgleichung“. Und zwar interessiert konkret die Motivation zur Bewerbung. Hinterfragt werden soll also genauer, welche motivationalen Gegebenheiten das Verhalten einer Person bestimmen, sich auf die fragliche Stelle zu bewerben. Bei einer Bestenauswahl, wie im gegebenen Fall, mag es nämlich für die Eignung auch entscheidend sein, dass das der Bewerbung zugrunde liegende Motiv „stimmig“ ist.

Mit Bezug zur motivationspsychologisch begründeten Persönlichkeitstheorie von Murray (1938) könnten demzufolge in die Exploration zur entsprechenden Hypothesengenerierung Fragen der folgenden Art eingebracht werden. Bekanntlich fallen laut Murray unter die sekundären, sogenannten „psychogenen“ Motive (Bedürfnisse; Needs) unter vielen anderen Leistungsstreben, Dominanz|25|streben, Autonomiestreben, Ordnungsstreben, Sorgfalt, Ausdauer, Bedürfnis nach Abwechslung, Anlehnungsbedürfnis, Bedürfnis nach Beachtung, Soziales Anerkennungsbedürfnis, Risikomeidung/Misserfolgsvermeidung, Spielerische Grundhaltung, Aggressivität, Misstrauen, Hilfsbereitschaft, Geselligkeit. Alle diese Motive werden mit den Fragen möglicherweise thematisiert:

„Wann haben Sie erstmals entschieden, Justizanstaltsleiter bzw. Justizanstaltsleiterin zu werden?“

„Wer alles weiß davon, dass Sie sich auf diese Stelle beworben haben; welche wichtige Person weiß nichts davon?“

„Wer aus Ihrem privaten Umfeld hat bisher eine angesehenere berufliche Stellung?“

„Wenn Sie sich in letzter Zeit nicht um alle ausgeschriebenen Justizleiterstellen beworben haben; warum für bestimmte nicht, warum nun für diese?“

„Wer hat am meisten davon, wenn Sie diese Stelle bekommen?“

„Gibt es jemanden, von dem Sie enttäuscht sind, dass er/sie beim Auswahlverfahren nicht zu Ihnen hält?“

„Falls die Stelle erst heute ausgeschrieben worden wäre; wie lange würden Sie jetzt nachdenken, bis Sie sich bewerben?“

„Was hätte es für Vorteile, wenn Sie diese Stelle nicht bekommen?“

„Wie oft müssten Sie (noch) als Bewerberin bzw. als Bewerber übergangen werden, bis Sie es aufgeben, sich zu bewerben?“

„Wenn Sie sich in der Justizverwaltung jede beliebige Stelle aussuchen dürften; für welche würden Sie sich entscheiden? Inwiefern würde sich dann Ihr Leben verändern?“

Im Rahmen der Exploration auf besonderes Verhalten der untersuchten Person (bzw. deren anwesende Angehörige/Erziehungsberechtigte, auch in der Interaktion) zu achten, um nicht verbal ausgedrückte oder gar nicht verbalisierbare Gegebenheiten zu entdecken, die vielleicht mit dem Untersuchungsanlass zusammenhängen.

Zwar besteht gerade hinsichtlich der Erhebungstechnik des Beobachtens die Gefahr des vorschnellen Interpretierens (s. z. B. Kubinger, 2019), insbesondere die Gefahr einer verbreiteten vor- bzw. außerwissenschaftlichen Deutung der „Körpersprache“; nichtsdestotrotz scheinen zahlreiche Verhaltensaspekte für die fragliche Hypothesengenerierung potenziell relevant.

Was Kinder betrifft, hat sich das Beiblatt für Beobachtungen der „Arbeitshaltungen“ aus der Intelligenz-Testbatterie AID 3 (Adaptives Intelligenz Diagnostikum – Version 3.1; Kubinger & Holocher-Ertl, 2014) zur qualitativen Beurteilung des Arbeits- und Kontaktverhalten bei Leistungsanforderung bewährt. Dieses soll Psychologinnen und Psychologen helfen, ihre Beobachtungen über das Testverhalten des Kindes im Anschluss an die Testung anhand vorgegebener Kategorien genauer zu reflektieren. Geht dies zwar eigentlich über eine Exploration hinaus, so kann bei Kindern während der Exploration insbesondere das Verhalten in der Interaktion mit anwesenden Erziehungsberechtigten aufschlussreich |26|sein, und freilich auch ein allfällig unterschiedliches Verhalten, wenn die jeweils andere Person nicht anwesend ist. Die gewählte Sitzanordnung, „Proxemics“ (sozialer bzw. persönlicher Abstand gegenüber anderen), Blickrichtung und -kontakt, etwaiges Unterbrechen des anderen, stellvertretendes Antworten, paralinguistisches Ausdrücken (bedeutungsvolle Laute geben) u. v. m., das alles mag vor allem interessant sein, wenn die untersuchte Person von jemanden begleitet wird. Generell kann das formale Sprachverhalten manchmal informativ sein: Die Verwendung von Floskeln („ganz ehrlich“, „nichts für ungut“) und Phrasen („wo ein Wille, da ein Weg“, „wer einmal lügt, dem traut man nicht“), von rhetorischen Fragen („Nicht wahr?“, „Habe ich nicht Recht?“), von Füllwörtern („genau“, „also“, „sozusagen“), die Neigung zu Extremen („wahn-/irrsinnig“, „verrückt“, „horribel“), die implizite Annahme, das Gegenüber teile bestimmte Werte und Einstellungen („das hält doch niemand aus“, „das machen alle so“), die Neigung zur Depersonalisierung (Verwendung von „man“ statt „ich“) und manches mehr. Relevant kann auch die Art der Kleidung sein (z. B. gemäß Mainstream vs. individuell, sich abhebend, extravagant).

Zusätzlich zur eigentlichen Exploration zwar ursprünglich standardisiert vorzugebende psychologisch-diagnostische Verfahren auch einmal problemangepasst, unstandardisiert vorzugeben.

Damit ist über die Anwendung der explizit bzw. letztlich (nur) zur Hypothesengenerierung geeigneten projektiven Verfahren (s. z. B. Kubinger, 2019) hinaus anzudenken, bestimmte Verfahren gar nicht zur normorientierten Diagnostik einzusetzen. – Übrigens scheinen auch den projektiven Verfahren verwandte Verfahren entsprechend geeignet, etwa ein lediglich von der untersuchten Person erstelltes Soziogramm (s. z. B. Kubinger, 2019), indem diese vermutet, welche Wahlen die anderen Personen einer bestimmten Gruppe treffen würden; oder die analoge Nutzung des sogenannten Familienbretts (s. z. B. Ludewig & Wilken, 1999) bzw. des FAST (Familien-System-Test; Gehring, 1998).

Was also die problemangepasste, nicht zur normorientierten Diagnostik eingesetzte Anwendung von Verfahren betrifft, ist zunächst an Persönlichkeitsfragebogen zu denken. Werden entweder gleich nur einige (wenige), besonders informativ scheinende Items gestellt oder nach dem standardmäßigen Ausfüllen nur einzelne solche in einer weiterführenden Exploration mit der untersuchten Person dahingehend diskutiert, wie genau es zur jeweilige Antwort gekommen ist bzw. wie genau diese Antwort gemeint ist, dann können so vielleicht (weitere) Hypothesen über mögliche Einflussgrößen in Bezug auf den Untersuchungsanlass gefunden werden.

In Bezug auf kognitive Fähigkeiten ist das Prinzip des Testing the Limits zu nennen. Dabei geht es einerseits um diejenigen Unterstützungen, welche bei der untersuchten Person zu einer besseren Testleistungen führen, und zwar durch alternative Aufgabenpräsentationen oder durch Wiederholungen bzw. Hilfestellungen (vgl. das besondere Testkonzept, einer Testperson fehlerorientiert Hilfestellung zu geben, am bestem bei Beckmann & Guthke, 1999). Anderer|27|seits geht es um diejenigen gerade noch akzeptablen Belastungen, welche das Leistungsniveau einer Testperson nicht gravierend beeinträchtigen. Zwar bedarf es bei diesem Zugang bereits vorweg der grundlegenden Hypothese; die entsprechenden Bedingungszusammenhänge zwischen bestimmten psychischen Erlebens- und/oder Verhaltensweisen der zu begutachtenden Person und gegebenen Umfeld-/Rahmenbedingungen sollten jedoch mittels ergebnisbezugnehmender Exploration spezifischer hypothetisiert werden können.

3 Schluss

Gelegentlich mögen die hier gegebenen Tipps über das Generieren von fallrelevanten Hypothesen hinaus sogar dabei helfen, solche zu prüfen. Grundsätzlich führen diese Tipps jedoch nicht unmittelbar zu einer Diagnose.

1

https://www.bdp-verband.de/binaries/content/assets/beruf/ber-foederation-2016.pdf

2

„Rechtswissenschaftlich ist die Pflicht gemeint, sich an relevante (Rechts-)Normen zu halten; in den genannten Berufsethischen Richtlinien wird der Begriff ,Sorgfalt‘ zwar nicht definiert, doch ist zu unterstellen, dass es im Gegensatz zu einem sorglosen bzw. fahrlässigen Verhalten um ein reiflich überlegtes und gemessen an allfälligen Konsequenzen hinreichend reflektiertes Verhalten handelt, welches im gegebenen Zusammenhang wissenschaftlichen Standards entspricht.“ (Kubinger, 2020, S. 11)

3

Das facettenreiche Repertoire an systemischen Interventionsweisen ist zum Beispiel nachzulesen bei: Schlippe und Schweitzer (1996), Brandl-Nebehay, Rauscher-Gföhler und Kleibel-Arbeithuber (1998), Barthelmess (2016).

Literatur

Barthelmess, M. (2016). Die systemische Haltung. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. Crossref

Beckmann, J. F. & Guthke, J. (1999). Psychodiagnostik des schlussfolgernden Denkens. Handbuch zur Adaptiven Computergestützten Intelligenz-Lerntestbatterie für schlussfolgerndes Denken (ACIL). Göttingen: Hogrefe.

Brandl-Nebehay, A., Rauscher-Gföhler, B. & Kleibel-Arbeithuber, J. (Hrsg.). (1998). Systemische Familientherapie. Wien: Facultas.

Gehring, T. M. (1998). Familiensystem-Test (FAST) (2. Aufl.). Göttingen: Beltz Test.

Holocher-Ertl, S., Kubinger, K. D. & Frebort, M. (2006). Objektive Persönlichkeitstests in der Personalauswahl: Justizanstaltsleiter. In T. M.Ortner, R.Proyer & K. D.Kubinger (Hrsg.), Theorie und Praxis Objektiver Persönlichkeitstests (S. 222 – 233). Bern: Huber.

Kubinger, K. D. (2019). Psychologische Diagnostik. Theorie und Praxis psychologischen Diagnostizierens (3., überarb. Aufl.). Göttingen: Hogrefe. Crossref

Kubinger, K. D. (2020). Warum der Einsatz der meisten psychologischen Tests zu Rechtsklagen bei der praktischen Fallbegutachtung führen kann. Report Psychologie,45, 10 – 14.

Kubinger, K. D. & Holocher-Ertl, S. (2010). Personalauswahl von Justizanstaltsleitern – Die sechs Bewerber für die Justizanstalt XY. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 400 – 416). Göttingen: Hogrefe.

Kubinger, K. D. & Holocher-Ertl, S. (2014). Adaptives Intelligenz Diagnostikum – Version 3.1 (AID 3).Göttingen: Beltz Test.

Kubinger, K. D., Holocher-Ertl, S. & Frebort, M. (2006a). Leistungsprobleme von Kindern und Jugendlichen: Indikation Familientherapie laut Systemisch Orientiertem Erhebungsinventar. Psychotherapie in Psychiatrie, Psychotherapeutischer Medizin und Klinischer Psychologie,11, 47 – 53.

Kubinger, K. D., Holocher-Ertl, S. & Frebort, M. (2006b). Der diagnostische Prozess zur Auswahl von Justizanstaltsleitern gemäß DIN 33430. In K.Westhoff (Hrsg.), Nutzen der DIN 33430 (S. 66 – 75). Lengerich: Pabst.

Ludewig, K. & Wilken, U. (Hrsg.). (1999). Das Familienbrett. Ein Verfahren für die Forschung und Praxis mit Familien und anderen sozialen Systemen. Göttingen: Hogrefe.

|28|Murray, H. A. (1938). Explorations in personality. New York: Oxford University Press.

Schlippe, A.von & Schweitzer, J. (1996). Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung.Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.

Westhoff, K. & Hagemeister, C. (1997). Beratung und Betreuung bei Konzentrationsstörungen – Andrea M., 20 Jahre. In K. D.Kubinger & H.Teichmann (Hrsg.), Psychologische Diagnostik und Intervention in Fallbeispielen (S. 135 – 148). Weinheim: Beltz PVU.

Westhoff, K. & Kluck, M. L. (2014). Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen (6. Aufl.). Berlin: Springer. Crossref

|29|Qualitätssicherung in der psychologischen Begutachtung

Tuulia M. Ortner 1

Die Psychologische Diagnostik bietet Kenntnisse und Methoden, um Unterstützung und Entscheidungsgrundlagen zu ausgewählten Fragen zur Verfügung zu stellen, für deren Beantwortung psychologisches Fachwissen erforderlich ist (Fisseni, 2004). Diese Fragen können sich im Hinblick auf Individuen, Paare, Familien, bis hin zu Organisationen regelmäßig in spezifischen Situationen stellen (vgl. Westmeyer, 2006). Die Psychologische Diagnostik hat seit ihrer Entstehung bereits Jahrzehnte der erfolgreichen Praxis hinter sich – und steht doch immer wieder vor neuen Herausforderungen (Ortner, 2010). Regelmäßig betreffen diese die Verbesserung und die Sicherung der Qualität. Im Folgenden soll skizziert werden, wie unterschiedliche am diagnostischen Prozess Beteiligte dazu einen Beitrag leisten können, dass Qualität im diagnostischen Prozess hergestellt oder erhöht werden kann.

1 Herausforderungen bei der psychologischen Begutachtung

In der Arbeit mit und für Menschen, welche sich im Zuge einer psychologischen Begutachtung nicht selten in kritischen Lebenssituationen befinden, können Fehler beim Diagnostizieren gravierende Folgen haben: Bei einer Schülerin könnte beispielweise ein tatsächlich gegebener Förderbedarf übersehen werden. Eine Person, die an einer Erkrankung leidet, könnte fälschlich als gesund eingestuft werden und notwendige Therapien nicht erhalten. Anderen Personen könnten aufgrund eines fehlerhaften Gutachtens frühzeitige Rentenzahlungen verwehrt werden, obwohl sie tatsächlich aufgrund einer Erkrankung nicht mehr arbeitsfähig sind. Die fehlerhafte Einschätzung der Erziehungsfähigkeit von Eltern kann ebenso gravierende Folgen haben wie die falsche Einschätzung der aktuellen Gefährlich|30|keit eines Straftäters oder die fehlerhafte Einschätzung der Eignung einer Bewerberin zur Fahrzeuglenkung. Wie die Beispiele zeigen, können sich die Folgen eines fehlerhaften diagnostischen Urteils auf Einzelne beschränken, sie können aber auch Konsequenzen für andere haben. Fehler können dabei auf verschiedenen Ebenen auftreten und unterschiedliche Bereiche betreffen.

Folgende Probleme treten bei der Begutachtung regelmäßig auf (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Befangenheit von Gutachterinnen und Gutachtern durch Rollenkonfusion, persönliche Beziehungen oder eigene Interessen und Wertvorstellungen (vgl. Schubert, Reschke, Glaser, Kranich, 2007),

fehlende Sicherstellung oder Unklarheit in Bezug auf die notwendige Expertise zur Bearbeitung spezifischer Fälle (Okulicz-Kozaryn, Schmidt & Banse, 2019),

Mängel bei der Auswahl informationserhebender Verfahren (z. B. Auswahl von Verfahren, die Merkmale nicht ausreichend fallspezifisch erfassen, Verfahren für andere Zielpopulationen …),

der Einsatz wissenschaftlich nicht ausreichend oder gar nicht fundierter Methoden zur Informationserhebung (z. B. veraltete Methoden, unstandardisierte Methoden, noch nicht ausreichend wissenschaftlich untersuchte Methoden; vgl. Hoyer & Knappe, 2012),

„Routinebegutachtungen“ ohne ausreichende Berücksichtigung von Merkmalen der betreffenden Einzelfälle,

Fehler bei der Durchführung, Auswertung und Interpretation informationserhebender Verfahren (z. B. falsche Berechnung von Scores, Fehlinterpretation von Einzelinformationen; vgl. Kubinger, 2019; Thielsch, Brandenburg & Kanning, 2012),

geringe Sorgfalt im Umgang mit den Rechten und Bedürfnissen von zu begutachtenden Personen oder weiteren Beteiligten (z. B. Missachtung von Anliegen von Testpersonen, unzureichende Informationsweitergabe, abfällige Sprache),

mangelhafte Nachvollziehbarkeit oder Transparenz psychologischer Gutachten bzw. Dokumentationen (Salewski & Stürmer, 2014).

Statt Vorsatz können Ursache für die beschriebenen Unzulänglichkeiten geringe Sachkenntnis sowie geringe Sorgfalt, aber auch geringes Qualitätsbewusstsein sein. Doch wie kann sichergestellt werden, dass Diagnostik in der Praxis ausreichend gut ist oder sich zumindest konsequent verbessert?

2 Beteiligte im diagnostischen Prozess

Im Hinblick auf die Einforderung, Prüfung oder Sicherstellung von Qualität kommen grundsätzlich sämtliche direkt oder indirekt am diagnostischen Prozess Beteiligte in Betracht (s. Abb. 1): das wären als direkt Beteiligte Auftragnehmende bzw. |31|fallbearbeitende Psychologinnen und Psychologen, die Auftraggebenden und auch die Begutachteten selbst. Indirekt, also nicht unmittelbar, sind Universitäten und die Wissenschaft, Fach- und Berufsverbände sowie der Gesetzgeber und mit ihm verbundene staatliche Kontrollinstanzen beteiligt. Ihre möglichen Aufgaben und Rollen sollen im Folgenden kurz skizziert werden.

Abbildung 1: Direkt (links) und indirekt (rechts) am diagnostischen Prozess Beteiligte

2.1 Fach- und Berufsverbände

Vertreterinnen und Vertreter des Faches Psychologie und der Psychologischen Diagnostik sowie deren Fach- und Berufsverbände haben besonderes Interesse an der Sicherstellung der Qualität der Arbeit in der Praxis. Schwerwiegende Fehler einer einzelnen Person oder unangemessene Praktiken können medial verbreitet ein gesamtes Fach in Verruf bringen. Das Selbstverständnis von Psychologinnen und Psychologen als Repräsentierende einer Wissenschaft mit einer besonderen Verantwortung im Dienst des Menschen ist in besonderem Maße von Bemühen um Qualität bestimmt. Relevant für das Handeln sind in Deutschland unter anderem die Berufsethischen Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) aus dem Jahr 2016. In diesem Sinne zählt es auch zu den Kernaufgaben von Fach- und Berufsverbänden, eigeninitiativ oder durch den Einsatz von Gremien Initiativen zur Stärkung der Qualität zu setzen. Zu diesen qualitätsstärkenden Maßnahmen zählen neben Richtlinien zum diagnostischen Prozess (vgl. Fernandez-Ballesteros et al., 2001) auch Initiativen zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität von Gutachten in der Praxis, wie etwa die Formulierung von Mindeststandards in der Gutachtenerstellung (vgl. z. B. Boetticher, Nedopil, Bosinski & Saß, 2007; Boetticher et al., 2007; Kannegießer, 2019; Diagnostik- und Testkuratorium, 2017), oder die standardisierte Erhebung und systematische Veröffentlichung von Qualitätsmerk|32|malen diagnostischer Verfahren, wie beispielsweise das Testbeurteilungssystem des Testkuratoriums (Diagnostik- und Testkuratorium, 2018) oder, im Hinblick auf die Qualitätssicherung von Verfahren zur Erfassung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz, die innovative Plattform PSYBEL-Expert (vgl. Molnar, Jimenez, Ortner, Kabas & Görg, 2017). Darüber hinaus sind die geforderten Kenntnisse in manchen Anwendungsfeldern der Psychologischen Diagnostik derart umfangreich, dass Fachverbände aktuell unterstützenswerte Initiativen zur Entwicklung neuer Standards zur Weiterbildung setzen, welche mit einem Zertifikat abgeschlossen werden, wie etwa im Bereich der Rechtspsychologie (z. B. Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2016).

2.2 Universitäten und Wissenschaft

Eine besondere Bedeutung kommt einer hochwertigen und in Bezug auf diagnostische Wissensgrundlagen vollständigen universitären Ausbildung zu. Auch die Vermittlung und die Bildung eines tief verankerten Qualitätsbewusstseins zählt zu den Zielen der universitären Lehre. In den Bachelor- wie auch in den Masterstudiengängen Psychologie nimmt die Psychologische Diagnostik gemäß den Empfehlungen der DGPs von 2005 eine ganz wesentliche Position ein, obgleich eine Erhebung an Bachelorstudiengängen an 42 deutschen Universitätsinstituten zuletzt kleinere Diskrepanzen zwischen den Empfehlungen und der tatsächlichen Umsetzung festgestellt hatte (Abele-Brehm et al., 2014). Dabei wurde allerdings in 80 % der Fälle Diagnostik im empfohlenen Umfang gelehrt (Abele-Brehm et al., 2015). Um selbstständig diagnostische Prozesse durchzuführen, müssen Absolventinnen und Absolventen der Psychologie in zumindest den nachfolgend dargestellten Bereichen ausreichend Qualifikationen erwerben (vgl. bei Kubinger, 2019). Den Lehrenden ist die Aufgabe gestellt, beständig ihre Kurse daraufhin zu prüfen, dass zumindest diese Bereiche sowohl aktuell als auch anhand geeigneter Methoden (insbesondere im Hinblick auf praktisches Üben im Sinne eines Learning by Doing) nachhaltig und multiperspektivisch vermittelt werden:

Kompetenzen darin, Fragestellungen (Untersuchungsanlässe, Aufträge) in psychologische Fragen umzuformulieren,

Kompetenz, je nach Fragestellung diagnostische Hypothesen/Anforderungsprofile auszuarbeiten,

Wissen über die mit der Fragestellung/den Hypothesen regelmäßig verknüpften Bedingungszusammenhänge möglicher Einflussfaktoren,

Wissen zur Identifizierung ethischer Probleme sowie Wissen zum Umgang mit ethischen Dilemmata,

Wissen betreffend die mögliche und je nach Fragestellung – und Merkmalen der zu testenden Person(en) – geeignete Operationalisierung psychologischer Variablen,

|33|Wissensgrundlagen und Anwendungskompetenzen im Hinblick auf wissenschaftliche Richtlinien bei der Beurteilung der Qualität psychologisch-diagnostischer Verfahren (z. B. Tests),

Wissen betreffend die Möglichkeiten sich über neue diagnostische Verfahren zu informieren und diese auf Basis wissenschaftlicher Kriterien zu bewerten,

Wissen zur Herstellung einer günstigen diagnostischen Situation je nach Fragestellung,

Kenntnisse über die geeignete Reihenfolge des Einsatzes mehrerer psychologisch-diagnostischer Verfahren,

Kompetenzen zur professionellen Begegnung unvorhersehbarer Ereignisse und Umgang bei Abweichungen vom Standardprozedere bei der Datenerhebung,

Kenntnisse betreffend Interviewtechniken und Effekte und mögliche verzerrende Einflüsse seitens der erhebenden sowie der begutachteten Person,

Kenntnisse über die Stärken und Aussagegrenzen diagnostischer Verfahren, allgemein und im Hinblick auf konkrete Einzelfälle,

Routine in der Administration psychologisch-diagnostischer Verfahren (Einzeltestung, Gruppentestung, Computerdiagnostik),

Kenntnis der allgemeinen und feldspezifischen rechtlichen Rahmenbedingung psychologischen Diagnostizierens (z. B. Datenschutz-Grundverordnung [DSGVO], Psychologengesetz [in Österreich], Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten [in Deutschland], allgemeine Grundlagen der Zivil- und Strafprozessordnung),

Wissen zur korrekten Darstellung von Befunden,

Kompetenzen in der Kombination und Interpretation von Informationen und Ergebnissen,

allgemeine Kompetenzen in der Abfassung psychologischer Berichte und Gutachten,

Kompetenzen in der Informationsvermittlung und im Umgang mit Personen unterschiedlichen Alters, Herkunft und Bildung,

Kenntnisse und Kompetenzen in der Vermittlung von Ergebnissen und Schlussfolgerungen an Fachfremde,

Kenntnisse themenspezifischer möglicher Interventions- bzw. Maßnahmenkataloge auf unterschiedlichen Ebenen (z. B. direkt, indirekt, kompensatorisch …).

Es ist indes zu beobachten, dass vielen Studierenden nicht nur zu Beginn des Studiums realistische Vorstellungen im Hinblick auf ihre spätere Praxis als Psychologin oder Psychologe in unterschiedlichen Arbeitsfeldern fehlen. Nicht wenige Studierende geben freimütig preis, sich wenig für Psychologische Diagnostik zu interessieren, da dies nicht ihre zukünftige geplante Berufstätigkeit und somit ihre Interessen abbilde. Diese Fehleinschätzung ist fatal: Es besteht die Gefahr, dass Aneignung von Wissen und Kompetenzen bei diesen Studierenden nur oberflächlich erfolgt und vornehmlich dem Scheinerwerb dient mit teilweise fatalen |34|Folgen für die spätere Berufsausübung. Daten aus der Praxis zeigen, dass in einem Großteil der Anwendungsfelder diagnostiziert wird oder zumindest gewichtige Berührungspunkte zur Psychologischen Diagnostik bestehen (Roth, Schmitt & Herzberg, 2010).

Selbstverständlich tragen auch einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in hohem Ausmaß zur Qualitätssicherung bei, und zwar beispielsweise, indem sie sich der empirischen Untersuchung von diagnostischen Methoden in unterschiedlichen Anwendungsbereichen widmen (z. B. Becker, Höft, Holzenkamp & Spinath, 2011), indem sie innovative und nützliche Verfahren für die Praxis entwickeln, gängige Praktiken systematisch erheben und sichtbar machen (Roth, Schmitt & Herzberg, 2010), diagnostisch relevante Qualifikationen sichtbar machen (Strobel & Westhoff, 2009) oder auch die Qualität von Gutachten (z. B. Salewski & Stürmer, 2014) systematisch erfassen.

Im Hinblick auf die Qualitätssicherung kommt den Universitäten folglich nicht nur in der Vermittlung von Basiskenntnissen und Kompetenzen eine besondere Stellung zu. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben aufgrund ihrer unabhängigen Position auch die besondere Verpflichtung, den aktuellen Status quo in der Praxis zu erheben und basierend auf den Ergebnissen Kritik und Verbesserungsvorschläge zu formulieren, oder im Zuge von Forschungsprojekten Lösungen für Probleme zu entwickeln, und entsprechende Innovationen in die Praxis zu tragen – und sie dort wiederum zu evaluieren.

2.3 Gesetzgeber

Auch der Gesetzgeber beteiligt sich an der Qualitätssicherung. Dies ist zunächst beispielsweise im Hinblick auf juristische Verstöße gegen die Menschenwürde, den Datenschutz, oder die Feststellung der Geschäftsfähigkeit der Fall, sofern dies die Begutachtung betrifft: Spezifische Gesetze und Verpflichtungen ergeben sich in Österreich insbesondere für Klinische- und Gesundheitspsychologinnen und -psychologen. Im sogenannten Psychologengesetz2 festgehalten und thematisiert sind unter anderem die gewissenhafte Berufsausübung, die Aufklärungspflicht, die Dokumentationspflicht, die Fortbildungspflicht, die Beschränkung auf Methoden und Verfahren, in denen nachweislich ausreichend Kompetenz erworben wurde, und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Zusätzlich wurden in diesem Zusammenhang seitens des gesetzesausführenden Gesundheitsministeriums |35|diverse Richtlinien erlassen, wie die Fort- und Weiterbildungs-, die Ethik- und die Begutachtungsrichtlinie, wovon insbesondere letztere auf die Qualitätssicherung diagnostischer Aktivitäten ausgerichtet ist. Darüber hinaus fungieren beispielsweise in Österreich das für Klinische- und Gesundheitspsychologie zuständige Bundesministerium und der sogenannte Psychologenbeirat als staatliche Aufsichtsorgane, die als Beschwerdeinstanz fungieren. Auch die konkrete Rechtsprechung ist in Form von Urteilen an der Qualitätssicherung beteiligt. Die Bedeutung der Qualitätssicherung durch den Gesetzgeber betrifft überwiegend sehr gravierende und eindeutige Übertretungen und dient insbesondere dem Schutz von Ratsuchenden und Begutachteten. Die Umsetzung von Qualitätsanforderungen in Gesetze bietet bei Verstößen den Vorteil der Möglichkeit der rechtlichen Verfolgung und Verurteilung und stellt daher ein besonders schlagkräftiges Korrektiv dar.

2.4 Fallbearbeitende Psychologinnen und Psychologen

Die in einem konkreten diagnostischen Prozess beteiligten Gutachterinnen und Gutachter, fallbearbeitende Psychologinnen und Psychologen sind alle in ihrer Tätigkeit zunächst den Gesetzen, Richtlinien und Berufspflichten ihrer Staaten und Verbände verpflichtet. Auch die Kenntnis von Verstößen gegen die Berufsordnung und von standeswidrigem Verhalten anderer verpflichtet dazu, die betreffenden Kolleginnen und Kollegen zunächst vertraulich auf ihre Verfehlungen hinzuweisen. Im Falle eindeutiger Hinweise auf ethische Verletzungen im beruflichen Handeln und einem bestehenden „Risiko für Leid oder Schaden an Dritten“ (BDP und DGPs, 2016, S. 13) sind Psychologinnen und Psychologen verpflichtet, diesen anhand von Maßnahmen entgegenzuwirken, und zwar zunächst durch Ansprache der Kollegin oder des Kollegen, durch Information an Ansprechpartner der Verbände, durch einen Antrag auf ein Ehrengerichtsverfahren sowie gegebenenfalls durch die Einschaltung der Aufsichtsbehörde beziehungsweise von Ordnungsorganen. Verurteilungen des Ehrengerichts können eine Verwarnung, einen Verweis, eine Geldbuße, die Aberkennung von Zertifikaten oder Berechtigungen oder auch einen Ausschluss aus dem Verband bedeuten. In Österreich sind Berufspflichten, Ethikrichtlinie und Begutachtungsrichtlinie gesetzlich vorgegebenen. Darüber hinaus gibt es gesetzlich festgehaltene Gründe für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit und der Berufsberechtigung.3 Begrüßenswerte aktuelle Diskussionen zur Qualitätssicherung der Praxis legen im Bereich der Rechtspsychologischen Diagnostik einen kritischen Blick auf Einzelniederlassungen von Gutachterinnen und Gutachtern und diskutieren Konzepte der gegenseitigen Fallsupervision sowie eines Peer-Review-Systems für psychologische Gutachten (vgl. Kannegießer, 2018).

|36|2.5 Begutachtete Personen und weitere Beteiligte

Es ist erstaunlich, zugleich aber auch bedauerlich, wie selten Bewerberinnen und Bewerber eingesetzte Praktiken bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen hinterfragen oder negative Eindrücke eigeninitiativ rückmelden. Obgleich Analysen eine Zunahme im Einsatz valider Verfahren feststellten (Armoneit, Schuler & Hell, 2020), finden gerade in diesem Bereich noch fragwürdige Praktiken ihren Einsatz, wie etwa die Physiognomik, Methoden der Farbdeutung oder auch das Verlassen auf das „Bauchgefühl“ (vgl. Kanning, 2010, 2016), und das oftmals hinter verschlossenen Türen. Ungleiche Machtverhältnisse zwischen Begutachteten und Beurteilerinnen und Beurteilern, aber auch die Sorge um mögliche Konsequenzen und geringe Erfolgsaussichten einer Beschwerde, führen wohl dazu, dass in manchen Bereichen das diagnostische Vorgehen möglicherweise nur scheinbar hohe Akzeptanz aufweist. Gegenteilig stellt sich das in anderen Bereichen dar, wie etwa dem Familienrecht, wo Gutachterinnen und Gutachter recht häufig für ihr Vorgehen mit Beschwerden und Angriffen konfrontiert werden. Dennoch: Der besondere Wert von Informationen durch begutachtete Personen für die Qualitätsentwicklung liegt in der Tatsache, dass diese über Praktiken und Vorkommnisse berichten können, die nicht dokumentiert werden, und somit keiner anderen Personengruppe zugänglich sind. Es empfiehlt sich ohnedies, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, Feedback von Begutachteten über die Eindrücke und Erfahrungen als Basis für eine kritische Selbstevaluation zu nutzen. Psychologinnen und Psychologen können darüber hinaus Auftraggebende wie auch Begutachtete bei der Auswahl und Beurteilung von Angeboten unterstützen, indem sie beispielweise Checklisten zur Identifikation wissenschaftlich seriöser Angebote zugänglich machen, die sie entweder selbst nutzen oder potenziellen Anbieterinnen und Anbietern vor der Angebotswahl zur Stellungnahme vorlegen können.4

3 Ausblick auf die Beiträge in diesem Buch

Eine besondere Herausforderung für die Qualitätssicherung in der Psychologischen Diagnostik liegt auch darin, dass Begutachtungen normalerweise nicht öffentlich stattfinden, und dass auch das Ergebnis, das Gutachten oder die Falldokumentationen in der Regel nicht veröffentlicht werden. Besonders wertvoll ist es daher, dass sich viele Autorinnen und Autoren bereit erklärt haben, für die vorliegende Neuauflage des Buches Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen anhand |37|einer einmaligen Vielfalt von Fallbeispielen aktuelle Einblicke in ihre Arbeit und in das Fach zu ermöglichen. Diese detaillierten Einblicke, die eindrucksvoll zeigen, wie sich in einem professionellen Prozess die Wissenschaft mit dem konkreten Leben von Menschen verbindet und wie die Psychologische Diagnostik auf diese Weise die Grundlagen dafür liefern kann, dass (Lebens-)Geschichten „am Ende (vielleicht …fast) gut ausgehen“, mögen allen Psychologinnen und Psychologen als zusätzliche Motivation dienen, das Engagement in die Qualität der eigenen Arbeit niemals zu begrenzen.

1

Ich danke Anton Rupert Laireiter für hilfreiche Anmerkungen und Ergänzungen zu diesem Beitrag.

2

Bundesgesetz über die Führung der Berufsbezeichnung ,,Psychologin“ oder ,,Psychologe“ und über die Ausübung des psychologischen Berufes im Bereich des Gesundheitswesens (Psychologengesetz; StF: BGBl. Nr. 360/1990) sowie Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ und über die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie (Psychologengesetz 2013; BGBl. Nr. 182/2013).

3

Siehe § 21 (4), zur Ausübung der Gesundheitspsychologie; § 30 (4), zur Ausübung der Klinischen Psychologie.

4

Ein Beispiel ist die Anbieter-Erklärung auf der Webseite PsyBel Expert des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (https://www.psybel-expert.info/fuer-unternehmer/formular-anbieter-erklaerung)

Literatur

Abele-Brehm, A., Bühner, M., Deutsch, R., Erdfelder, E., Fydrich, T., Gollwitzer, M.et al. (2014). Bericht der Kommission „Studium und Lehre“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie.Psychologische Rundschau,65(4),230 – 235. Crossref

Abele-Brehm, A., Bühner, M., Deutsch, R., Erdfelder, E., Fydrich, T., Gollwitzer, M.et al. (2015). Bericht der Kommission „Studium und Lehre“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Teil II: Masterstudium Psychologie. Ist-Stand und insbesondere neue Empfehlungen.Psychologische Rundschau,66(1). 31 – 36. Crossref

Armoneit, C., Schuler, H. & Hell, B. (2020). Nutzung, Validität, Praktikabilität und Akzeptanz psychologischer Personalauswahlverfahren in Deutschland 1985, 1993, 2007, 2020: Fortführung einer Trendstudie.Zeitschrift für Arbeits- und Organisationspsychologie,4(2),67 – 82. Crossref

Becker, N., Höft, S., Holzenkamp, M. & Spinath, F. M. (2011). The predictive validity of assessment centers in German-speaking regions. Journal of Personnel Psychology,10, 61 – 69. Crossref

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. und Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. (2016). Berufsethische Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V. Verfügbar unter: https://www.dgps.de/index.php?id=85

Boetticher, A., Kröber, H.-L., Müller-Isberner, R., Böhm, K. M., Müller-Metz, R. & Wolf, T. (2007). Mindestanforderungen für Prognosegutachten.Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie,2, 90 – 100. Crossref

Boetticher, A., Nedopil, N., Bosinski, H. A. G. & Saß, H. (2007). Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten.Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie,1, 3 – 9. Crossref

Diagnostik- und Testkuratorium. (2018). TBS-DTK. Testbeurteilungssystem des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. Revidierte Fassung vom 3. Januar 2018. Report Psychologie,43, 106 – 113.

Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. (2017). Qualitätsstandards für psychologische Gutachten. Verfügbar unter: https://www.researchgate.net/publication/326177701_Qualitatsstandards_fur_psychologische_Gutachten .

Fernandez-Ballesteros, R., De Bruyn, E. E. J., Godoy, A., Hornke, L. F., Ter Laak, J., Vizcarro, C.et al. (2001). Guidelines for the Assessment Process (GAP). A proposal for discussion.European Journal of Psychological Assessment,7, 187 – 200. Crossref

|38|Fisseni, H.-J. (2004). Lehrbuch der psychologischen Diagnostik (3., überarb. u. erw. Aufl.). Göttingen: Hogrefe.

Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. (2016). Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen in der Fassung vom 01. 12. 2016. Verfügbar unter: https://zwpd.transmit.de/images/zwpd/dienstleistungen/rechtspsychologie/wbo_2017-06-30.pdf

Hoyer, J. & Knappe, S. (2012). Psychotherapie braucht strukturierte Diagnostik!PiD – Psychotherapie im Dialog,13(1),2 – 5. Crossref

Kannegießer, A. (2018). Pilotprojekt Peer-Review-Verfahren für familienpsychologische Gutachten. Praxis der Rechtspsychologie,28(2),181 – 185.

Kannegießer, A. (2019). Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2. Aufl.). NZFam – Neue Zeitschrift für das Familienrecht,18, 804 – 811.

Kanning, U. P. (2010). Von Schädeldeutern und anderen Scharlatanen: Unseriöse Methoden der Psychodiagnostik. Lengerich: Pabst.

Kanning, U. P. (2016). Wie Bewerberinnen und Bewerber die Praxis der Personalauswahl erleben und bewerten. Report Psychologie,41, 56 – 66.

Kubinger, K. D. (2019). Psychologische Diagnostik. Theorie und Praxis psychologischen Diagnostizierens (3., überarb. Aufl.). Göttingen: Hogrefe. Crossref

Molnar, M., Jimenez, P., Ortner, T., Kabas, C. & Görg, M. (2017). PsyBel Expert – Qualitätssicherung der Organisationsdiagnostik psychischer Belastung. Psychologie in Österreich,1/2017, 47 – 55.

Okulicz-Kozaryn, M., Schmidt, A. F. & Banse, R. (2019). Worin besteht die Expertise von forensischen Sachverständigen, und ist die Approbation gemäß Psychotherapeutengesetz dafür erforderlich?Psychologische Rundschau,70(4),1 – 9. Crossref

Ortner, T. M. (2010). Aktuelle Herausforderungen an die Psychologische Diagnostik. In K. D.Kubinger & T. M.Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 18 – 29). Göttingen: Hogrefe.

Roth, M., Schmitt, V. & Herzberg, P. Y. (2010). Psychologische Diagnostik in der Praxis. Ergebnisse einer Befragung unter BDP-Mitgliedern. Report Psychologie,35, 118 – 128.

Salewski, C. & Stürmer, S. (2014). Qualitätsstandards in der familienrechtspsychologischen Begutachtung. Untersuchungsbericht I. Verfügbar unter: https://www.fernuni-hagen.de/psychologie/qpfg/pdf/Untersuchungsbericht1_FRPGutachten_1.pdf

Schubert, W., Reschke, K., Glaser, D. & Kranich, U. (2007). Die Rollenkonfusion Therapeut vs. Gutachter. Ein Beitrag zur Ethik in der (Verkehrs-)psychologie und (Verkehrs-)medizin. Zeitschrift für Verkehrssicherheit,53(4),188 – 194.

Strobel, A. & Westhoff, K. (2009). Diagnoseinstrument zur Erfassung der Interviewerkompetenz in der Personalauswahl (DIPA). Frankfurt am Main: Pearson.

Thielsch, M. T., Brandenburg, T. & Kanning, U. P. (2012). Diagnostische Verfahren im Praxiseinsatz. In R.Reinhardt (Hrsg.), Wirtschaftspsychologie und Organisationserfolg. Tagungsband zur 16. Fachtagung der „Gesellschaft für angewandte Wirtschaftspsychologie“, Stuttgart,11. bis 12. Februar 2012 (S. 57 – 64). Lengerich: Pabst.

Westmeyer, H. (2006). Wissenschaftstheoretische und erkenntnistheoretische Grundlagen. In F.Petermann & M.Eid (Hrsg.), Handbuch der Psychologischen Diagnostik (S. 35 – 45). Göttingen: Hogrefe.