Die Betreuung behördlicher Accounts in sozialen Netzwerken stellt Mitarbeitende der Öffentlichkeitsarbeit vor eine Vielzahl rechtlicher Fragen. Anders als in Unternehmen und Vereinen ist die staatliche Öffentlichkeitsarbeit eng an einen verfassungsrechtlichen Rahmen gebunden. So ist staatliche Öffentlichkeitsarbeit in der Regel nicht auf den gesetzlichen Spielraum der Meinungsfreiheit zu stützen und sie ist inhaltlich nicht frei, sondern an die Aufgabenkompetenzen der jeweiligen staatlichen Einrichtung gekoppelt.
Nicht selten empfinden Social-Media-Managerinnen und Social-Media-Manager die rechtlichen Besonderheiten staatlicher Öffentlichkeitsarbeit als eine Einschränkung der Kreativität und Spontanität sowie auch als eine Behinderung bei der Erzeugung von Reichweiten und Interaktionen in sozialen Netzwerken. Der Erfolg staatlicher Öffentlichkeitsarbeit ist jedoch nicht allein von der öffentlichen Wahrnehmbarkeit der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit abhängig. Die besondere Qualifikation der Social-Media-Managerinnen und Manager der öffentlichen Einrichtungen und Behörden liegt in der Kenntnis rechtlichen Rahmenbedingungen und Beachtung der „Spielregeln“ behördlicher Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Mir ist bewusst, dass zwischen dem Erfordernis der staatlichen Zurückhaltung einerseits und dem Wunsch nach bürgernahen Auftreten andererseits ein Spannungsfeld besteht. Weiter befindet sich staatliche Öffentlichkeitsarbeit oftmals in einem faktischen Wettbewerb staatlicher Einrichtungen untereinander sowie auch mit privaten Anbietern, welchen rechtlich weitere Spielräume bei der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stehen. Der den Behörden gewährte Handlungsspielraum bei der Öffentlichkeitsarbeit, erlaubt ein „werbendes“ Herausstellen von Leistungen nur sehr begrenzt. Das mag unter der Abhängigkeit von Zuweisungen und Ausstattungen öffentlicher Einrichtungen als eine „Waffenungleichheit“ im Bemühen um öffentliche Mittel gegenüber den nicht an das Öffentliche Recht gebundenen Organisationen empfunden werden.
Gefragt bei der Social-Media-Arbeit öffentlicher Einrichtungen ist somit häufig das richtige Fingerspitzengefühl auf der Grundlage von Rechtskenntnissen. Dieses können Sie, liebe Leserinnen und Leser, mit diesem Buch zunächst durch ein Verständnis der Funktionen und Aufgaben staatlicher Öffentlichkeitsarbeit erwerben. Weiter möchte ich mit diesem Buch die wichtigsten Antworten auf die Fragestellungen der Mitarbeitenden in der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit praxisbezogen und umsetzbar vermitteln.