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Wir alle kennen die Forensik aus verschiedenen Filmen und Serien. Doch jetzt besuchen Sie einen Kurs in Rechtsmedizin an der Universität? Mit diesem Buch decken Sie Mythen der Filme und Serien auf und entdecken die reale Welt der Rechtsmedizin. Dieses Buch bietet die ideale Basis und erklärt verständlich die Grundlagen. Von Pathologie und Physiologie des Todes, über die Identifizierung eines unbekannten Toten bis zu modernen forensischen Techniken und vieles mehr finden Sie in diesem Buch.
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Seitenzahl: 686
Veröffentlichungsjahr: 2021
Rechtsmedizin für Dummies
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
1. Auflage 2022
© 2022 Wiley-VCH GmbH, Weinheim
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Alle Rechte vorbehalten inklusive des Rechtes auf Reproduktion im Ganzen oder in Teilen und in jeglicher Form. Diese Übersetzung wird mit Genehmigung von John Wiley and Sons, Inc. publiziert.
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Wiley, die Bezeichnung »Für Dummies«, das Dummies-Mann-Logo und darauf bezogene Gestaltungen sind Marken oder eingetragene Marken von John Wiley & Sons, Inc., USA, Deutschland und in anderen Ländern.
Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie eventuelle Druckfehler keine Haftung.
Coverfoto: Christian KalkertKorrektur: Petra Heubach-Erdmann
Print ISBN: 978-3-527-71734-7ePub ISBN: 978-3-527-82712-1
Frank Ramsthaler wurde in Erfurt, 26 Jahre vor dem Mauerfall geboren.
Nach dem Abitur studierte Frank Ramsthaler Humanmedizin und Anthropologie und später noch einige Semester Archäologie, Ethnologie und Ur- und Frühgeschichte.
Nach mehreren Jahren klinischer Erfahrung in Neurologie/Psychiatrie, Orthopädie und Innere Medizin stieg er 1997 in die universitäre Ausbildungsforschung ein und absolvierte ein weiteres Zusatzstudium in Medizinischer Informatik. Ende 2000 wechselte er schließlich in die Rechtsmedizin und ist diesem Fach seit nunmehr 20 Jahren verbunden. Seit 2011 ist er Stellvertreter des Universitätsinstituts für Rechtsmedizin im Saarland. Als promovierter Privatdozent unterrichtet er Studierende der medizinischen und juristischen Fakultäten und bietet Gastvorlesungen an Aus- und Weiterbildungsstätten der Polizei und der Justizbehörden an. Frank Ramsthaler hat gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen über 120 Artikel in Fachjournalen und Fachbücher über forensische Altersschätzung und über Blutspurenanalytik veröffentlicht. Derzeit schreibt er an einem illustrierten Büchlein mit skurrilen und makabren Kurzgeschichten.
Zu seinen Spezialinteressen in der Rechtsmedizin gehören die Themen Osteologie, Blutspurenanalytik sowie forensische Heuristik und Bilddiagnostik.
Privat lebt er in Rheinland-Pfalz, ist ein großer Freund des Südwestens der USA und liebt Bordunmusik. Frank hat sechs Jahre seiner Studienzeit in Szeged (Ungarn) gelebt und pflegt bis heute engen Kontakt zu Land und Leuten. Er liebt und lebt das Reisen, sofern es die pandemischen Umstände gestatten, getragen von der Idee, dass die andere, fremde Sichtweise das eigene Tun nicht nur relativiert, sondern überhaupt erst Diskursfähigkeit und Toleranz hervorbringt.
Cover
Titelblatt
Impressum
Über den Autor
Einführung
Über dieses Buch
Törichte Annahmen über den Leser
Wie dieses Buch aufgebaut ist
Konventionen in diesem Buch
Fallberichte
Symbole, die in diesem Buch verwendet werden:
Dank
Teil I: Einführung in die Rechtsmedizin
Kapitel 1: Das vielseitige Fach Rechtsmedizin
Ein Versuch, die Rechtsmedizin zu definieren
Entwicklungstrends im Fach
Wer arbeitet in der Rechtsmedizin?
Aufgaben und Teilbereiche der Rechtsmedizin als akademisches Fach
Kapitel 2: Arbeitsplatz Rechtsmedizin
Welche Chance haben junge Rechtsmediziner?
Im Inneren der Institute…
Welche Abteilungen besitzt ein modernes Institut?
Kapitel 3: Forensische Wissenschaft im Gerichtssaal
Wie wird man Gutachter?
Wie Sachverständige argumentieren
Was Sachverständige »bei Gericht« vermeiden sollten
Die Kunst des forensischen Schlussfolgerns
Denkfehler
Was ist eigentlich Kausalität?
Kausalität und Korrelation
Quellen und Literaturhinweise
Kapitel 4: Das Obduktionsprotokoll der Frau Mustermann
Frau Mustermanns letzter Befund
Quellen und Literaturhinweise
Teil II: Die Leiche und der Tod
Kapitel 5: Thanatologie und die Zeichen des Todes
Wann ist man tot?
Der Scheintod oder Vita minima
Die A-E-I-O-U-Regel
Die nicht so sicheren Todeszeichen …
Die sicheren Zeichen des Todes
Der Begriff Leiche
Leichenflecke (Livor mortis)
Die Leichenstarre (Rigor mortis)
Mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen
Die Fäulnis
Postmortale Übertragbarkeit von Infektionskrankheiten
Die Schätzung der Todeszeit
Die forensische Entomologie
Probeklausur
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 5
Kapitel 6: Natürlich oder nicht natürlich?
Die Todesart: natürlich oder nicht natürlich?
Tod im Operationssaal
Welche Todesursachen werden bei rechtsmedizinischen Obduktionen gefunden?
Häufige Todesursachen in der Rechtsmedizin
Quellen und Literaturhinweise
Teil III: Identifizierung unbekannter Toter
Kapitel 7: Unklare Identität
Darum geht es bei der Identifizierung
Erkennen und Wiedererkennung
Die Checkliste der Identifizierungsverfahren
Gesichtsrekonstruktion
Tätowierungen und Bodymodifikationen
Das Massendesaster
Warum die Zahnmedizin so wichtig ist
Wie viele Merkmale müssen übereinstimmen?
Empathie und Respekt
Der genetische Fingerabdruck
Probeklausur
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 7
Kapitel 8: Wenn nur noch Knochen verbleiben
Wie man ein Skelettfund erkundet (Prospektion)
Suchmethoden in größeren Arealen (Remote Suchverfahren)
»Wie alt sind denn die Knochen da?«
Der anthropologische Steckbrief
Tier oder Mensch?
Das Geschlecht herausfinden
Das Sterbealter schätzen
Exkurs in die Altersschätzung lebender heranwachsender Personen
Knochen und Körpergröße
Anthropogeografische Herkunft und ethnische Zugehörigkeit
Postmortales Intervall oder Liegezeit
Ante mortem, perimortem, postmortem? Verletzungsspuren erkennen
Probeklausur
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 8
Teil IV: Der gewaltsame Tod
Kapitel 9: Stumpf
Stumpfe Gewalt: eine begriffliche Einordnung
Quetschen, Reißen, Einbluten
Der Bluterguss (Hämatom)
Die äußere Besichtigung nach stumpfer Gewalt
Vitalität
Das Schädel-Hirn-Trauma
Die Halswirbelsäule und stumpfes Trauma
Der Kieferbruch
Wenn Rippen brechen
Brüche von Langknochen
Trauma und Blutverlust
Das Polytrauma
Die Frakturheilung aus forensischer Sicht
Über Boxsport
Blutspuren bei stumpfer Gewalt
Probeklausur
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 9
Kapitel 10: Traffic
Gefahrenort Straßenverkehr
Der Motorradunfall
Das Fahrrad beim Unfall
Die Bahnleiche
Flugzeugabsturz
Probeklausur
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 10
Kapitel 11: Scharf und halbscharf
Schnitt oder Stich?
Schnitt oder Riss?
Worauf bei scharfer Gewalt zu achten ist
Scharfe Gewalt und Abwehrverletzungen
Gefährlicher Blutverlust
Wer war's?
Hieb- und Pfählungsverletzungen
Probeklausur
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 11
Kapitel 12: Ersticken
Erhängen dauert länger, als man denkt …
Erdrosseln. Nicht immer ein Kabel …
Erwürgen. Wenn die Hände zum Töten anlegen …
Ersticken durch weiche Bedeckung
Probeklausur
Ertrinken. Betrifft auch Schwimmer …
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 12
Kapitel 13: Kaltes Ende
Der Kältetod (Hypothermie)
Probeklausur
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 13
Kapitel 14: Feuer und Hitze
Die Brandleiche
Den Verbrennungstod verstehen
Wie Blausäure bei Bränden entsteht und wirkt
Verbrühungen
Sonne & Hitze
Probeklausur
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 14
Kapitel 15: Tod durch Elektrik
Die Strommarke und andere Befunde beim Stromtod
Wenn dich der Blitz trifft
Ist der Taser gefährlich?
Die Probeklausur
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 15
Kapitel 16: Schüsse und Geschosse
Schussverletzungen
Was ist Schmauch?
Eine Frage der Schussentfernung
Tötung oder Suizid?
Die Armbrust
Softairwaffen, gefährlich oder nicht?
Mythen und Schuss
Probeklausur
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 16
Kapitel 17: Gewalt am Kind und Kindstod
Kindesmisshandlung
Gibt es Warnsignale?
Welche Verletzungen Kinder zeigen
Differenzialdiagnostische Überlegungen bei Kindesmisshandlungsverdacht
Sonderfall Neugeborenentötung
Worauf bei der Obduktion geachtet werden muss
Plötzlicher Kindstod (SIDS)
Das geschüttelte Kind
Medizinische Bildgebung: Entscheidungsalgorithmen und Altersschätzung
Worauf bei der Obduktion im Todesfall geachtet werden muss
Sexuelle Gewalt an Kindern
Probeklausur
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 17
Kapitel 18: Folter
Wer sind die Opfer?
Physische Folter
Probeklausur
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 18
Teil V: Die fremde Substanz
Kapitel 19: Tox-Lab und Drogen
Das forensisch toxikologische Labor
Drogentod
Heroin & Co
Zwei unterschätzte Substanzen
Probeklausur
Quellen und Literaturhinweise
Antworten zur Probeklausur in Kapitel 19
Kapitel 20: Gift
Gibt es das perfekte Gift?
Die »giftigsten« Substanzen
Die Gifte der »Gem(h)ein(m)dienste«
Quellen und Literaturhinweise
Teil VI: Der Top-Ten-Teil
Kapitel 21: Top 10 im Tatort- und Blutspurenkoffer
Tatortkoffer
Blutspurenkoffer
Quellen und Literaturhinweise
Kapitel 22: (Mehr) als zehn Rechtsnormen, die man als Rechtsmediziner in Deutschland kennen sollte
Quellen und Literaturhinweise
Stichwortverzeichnis
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Titelblatt
Impressum
Über den Autor
Inhaltsverzeichnis
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Der Bitte des Verlages, ein Buch über Rechtsmedizin innerhalb der Dummies-Serie herauszugeben und einen Grundriss unseres Faches in einem etwas anderen Gewand zu liefern, wollte ich aus mehreren Gründen nachkommen.
Die Rechtsmedizin tangiert mit ihren vielseitigen Aufgaben zahlreiche naturwissenschaftliche Disziplinen, agiert und kooperiert in einem Umfeld unterschiedlichster Berufsgruppen. Der gemeinsame Nenner liegt – so vermutlich die Überzeugung vieler – in der Aufklärungsarbeit von Gewaltverbrechen. Dieses akademische Fach Rechtsmedizin betrachtet solche Ereignisse aus einer medizinischen Perspektive. Die Erkenntnisse, die die Rechtsmedizin beizutragen weiß, richten sich entsprechend primär an einen Personenkreis aus Ermittlungsbehörden und Justiz. Zu zeigen, dass diese oben skizzierte Vorstellung über die Rechtsmedizin eine Verkürzung ihrer Aufgaben darstellt, gehört zu den Zielvorstellungen des Autors.
Ausgehend vom Grundkonzept der Serie sind die primären Zielgruppen die Wissbegierigen und Lernenden und jene anderen, die von der Forensik auf unterschiedliche Weise fasziniert sind. Es sollen sich daher ausdrücklich nicht nur die Studierenden der Medizin angesprochen fühlen, die für eine effektive Klausurvorbereitung sowohl den schnellen Überblick wie auch das illustrierte Detail suchen oder mit dem Gedanken spielen, die Rechtsmedizin als Weiterbildungsfach zu wählen. Das Buch richtet sich auch an Medizinerinnen und Mediziner anderer Fachbereiche und interessierte Laien, die den Geschichten der CSI-Serien gespannt folgen, aber manchmal mit Recht ein wenig misstrauen. In gleicher Weise sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der polizeilichen Ermittlungsbehörden eingeladen, einen neuen Blick in unser Fach zu wagen, und selbstverständlich alle anderen auch, zum Beispiel die Studierenden der juristischen Fakultäten, die vielleicht eines Tages im Gerichtsprozess der Rechtsmedizin begegnen.
Die Rechtsmedizin ist »süchtig« nach Bildern und auf fotografische, radiologische und grafische Demonstrationen zur Verdeutlichung von Sachverhalten und Geschehensabläufen angewiesen. Eine Fotodokumentation beispielsweise von Verletzungen oder die Bildvergleichsanalysen gehören zum Standardrepertoire rechtsmedizinischer Alltagsarbeit. Auch in diesem Buch gibt es daher viele Abbildungen. Doch Fotobände sind in der Erstellung aufwendig und teuer. Diese Ausgabe kann somit als ein Versuchsort verstanden werden, bewusst auf die Fotografie als Darstellungshilfe weitgehend zu verzichten, dafür durch teils aufwendige und anderenorts simple Zeichnungen sowie Cartoons zu ersetzen, immer das Ziel im Blick, unterschiedliche komplexe Sachverhalte mal klar und deutlich und mal subtil illustriert begreifbar werden zu lassen. Cartoons sind überzeichnete Stilmittel, denen eine Entsagungsästhetik fehlt und die nicht jedermanns Sache sind. Sie können Problemzonen aufdecken, die in einer sachlichen Berichterstattung und in realitätsnäheren Präsentationsformen unterbelichtet bleiben. Dürfen Ereignisse, denen im realen Dasein dieser Welt Furchterregendes und Tragik innewohnt, faszinierende, makabre sogar komische Züge beinhalten? Ich bejahe diese Frage ausdrücklich für Bücher dieser konzeptionellen Ausrichtung. Vielleicht hätte ich anders entschieden, erschiene dieses Buch als Glied einer akademischen »Reihe«.
In einer Welt, in der die Gesellschaft nervöser und gegenüber Fehltritten unnachgiebiger geworden scheint und wissenschaftliche Thesen allenfalls den Anspruch von Vorzugspositionen mit Verfallsdatum erfüllen können, ist ein Thema wie die Rechtsmedizin trotz aller moderner Wendungen, die auch sie durchlebt, doch eher ein Fach der Persistenz und des langsamen Wandels. Bereits die über 100 Jahre alten Schriften des Faches zeigen, dass eine rechtsmedizinische Berichterstattung über die verschiedenen Arten des gewaltsamen Sterbens weder nur sachlich noch nur leidend partizipiert werden können. Auch in diesem Buch dominieren faktenbasierte Erörterungen und Beschreibungen als fachliche Details und als sachliche Auseinandersetzungen mit den verschiedenen Themen. Sobald Fallberichte verwendet werden, um eine Sache anschaulich zu machen, und Bilder das Geschehen illustrieren, kommen Erinnerungen und Emotionen ins Spiel. Sie gänzlich auszublenden, war keine Option.
Trotz der beklagten Verknappung von Zeit und der Verdichtung von Aufgaben bestünde, so meine Überzeugung, nur auf den ersten Blick Bedarf nach einem kurz gefassten Buch. Ich habe mich gegen das Instantformat entschieden und für manche Bereiche einen Lupenblick gewählt, dafür mich in der Themenwahl bewusst auf die Kernthemen beschränkt. Diese Vorgehensweise ermöglichte es auf der anderen Seite, an den wichtigen Zweigstellen des Faches abzubiegen und den ein oder anderen Seitenblick zu wagen. Es ist prognostisch absehbar, dass der Einwand von kompetenter Seite her nicht ausbleibt, ein konkretes gewichtiges Thema ausgelassen oder nicht gebührend behandelt zu haben. Dem stimme ich bereits im Vorfeld zu, möchte aber das entlastende Argument vorbringen, dass jeder Buchautor und jede Buchautorin die Vorgaben limitierter Seitenzahlen und die sich daraus ergebenden Grenzen am Ende akzeptieren muss.
Es versteht sich von selbst, dass der Titel der Serie nicht missverstanden werden darf: Das Buch richtet sich natürlich nicht an Dummköpfe, behandelt auch nicht den Dummy, den Unfallgutachter im Straßenverkehr einsetzen. Zielpublikum sind alle Neugierigen und Interessierten, die ein Grundverständnis in Biologie und allem voran Neugier, aber kein rechtsmedizinisches Vorwissen mitbringen sollten, wenn man sich auf dieses Buch einlassen möchte.
Nicht jedes im Buch verwendete Fachwort ist bereits in die Umgangssprache eingewandert. Es ist kein Zufall und auch keine beabsichtigte Nachlässigkeit, dass nicht jedes Teilthema in leicht konsumierbarer Menügestalt dargestellt werden konnte, sondern dem Leser Konzentration abverlangt und – so meine Hoffnung – an mancher Stelle überrascht und an anderen Punkten neugierig zur Diskussion motiviert. Die vorgestellten Sachthemen wurden nach bestem Wissen und Gewissen in dem Bewusstsein erarbeitet, dass eine vollständige und irrtumsfreie Synchronisation zwischen Realität und gegenwärtigem Wissensstand niemanden gelingen kann.
Das Buch ist ein Angebot aus Papier mit dem Ziel, teilweise komplexe naturwissenschaftliche Zusammenhänge noch verständlich zu erklären und so zu formulieren, dass es von einem untrainierten Leser von Fachtexten mit ein wenig Übung und Ausdauer verstanden werden kann. In dieser Art von Konversation ist ein balancierender Austausch von fachlichen und praktischen Belangen unumgänglich, um hinreichend genaue Beobachtungen anstellen zu können. Solche Texte durchwandern verschiedene Schwierigkeitsgrade und können daher den üblichen Designvorgaben weder eines hippen Magazins auf der einen Seite noch eines wissenschaftlichen Manuskripts auf der anderen Seite in allen Belangen genügen. Am Ende der Kapitel dienen Mindmaps als Erinnerungstafeln und Probeklausurfragen hoffentlich auch denen, die die Klaviatur der effektiven Klausurvorbereitung längst beherrschen.
Aus dem Gesagten ergibt sich das Geständnis, dass eine Gleichgewichtung sämtlicher Kapitel auch angesichts unterschiedlicher persönlicher Kompetenztiefe weder möglich noch gewünscht war. Insbesondere die Spezialdisziplinen Forensische Molekularbiologie und Forensische Toxikologie haben sich in den letzten Jahren zunehmend als eigene Fachdisziplinen emanzipiert und entsprechendes Fachpersonal mit spezialisierten Studiengängen hervorgebracht, sodass man hier auch guten Gewissens auf entsprechende Fachlehrbücher verweisen darf.
Die Rechtsmedizin befasst sich vor allem mit den Folgen physischer Gewalt, das heißt mit der dunklen Seite der Natur im Menschen, entsprechend werden die Kollegen und Kolleginnen aus unserem Fach gelegentlich als Anwälte der Toten hochstilisiert. Diese mitunter auch medial vorangetriebene Überhöhung widerspricht der Realität. Aber es gibt sie: die banalen und skurrilen Tragödien, die sich hinter den gewaltsamen Makrodramen abspielen und uns einen Spiegel der Wohlstandsverwahrlosung mit all ihren medialen Übertreibungen vorhalten. Für die Annahme, die Gewalt in der Welt würde immer schlimmer, gibt es, wenn man den zahlreichen Erhebungen zum Thema nicht vom Prinzip her misstraut, dabei aber keinen Anlass. Unabhängigkeit, Sachlichkeit sowie Wissenschaftlichkeit sind als Grundvoraussetzungen unentbehrlich, um einen nachvollziehbaren Einspruch gegen das scheinbar Fatale und Irreversible richten zu können. Trotz aller Ernsthaftigkeit will dieses Buch die zahlreichen Anekdoten, die unser Berufsalltag bereithält, nicht auslassen und auch nicht verhehlen, dass das Fach, das hier auch als Beruf vorgestellt wird, nicht nur naturwissenschaftlich interessant, gesellschaftlich bedeutsam, sondern abwechslungsreich und manchmal eben schrill ist. Andererseits ist unser Alltag kein rasender Thriller, sondern oft stundenlange Schreibtischarbeit, nicht selten ermüdendes Aktenstudium und gelegentlich pure Routine.
Nicht zuletzt verbindet sich ein neues Buch auch mit der zugegeben etwas vagen Hoffnung, ein nachhaltiges Interesse für dieses so vielseitige Fach zu wecken.
Der Buchautor geht davon aus und er räumt die Möglichkeit eines Irrtums vorab ein, dass Sie
ein Interesse an Rechtsmedizin und an Forensik im Allgemeinen mitbringen
der Darstellung über unser Fach in den sozialen Medien ein wenig misstrauen
wissen wollen, ob es den perfekten Mordplan gibt
Wissen erwerben wollen, das Sie unter Umständen in Ihrem Studium anwenden können
vor einer Klausur den Stoff noch einmal schnell wiederholen wollen
in Bezug auf die Kapitel bedarfsweise hin und her blättern wollen
Das vor Ihnen liegende Buch ist aus sechs Teilen aufgebaut. Während die Länge der darin enthaltenen 22 Kapitel versuchsweise ausgeglichene Proportionen aufzuweisen versucht, ist den Teilen eine Asymmetrie in Seitenzahl und Gewichtung zugebilligt worden.
In diesem Teil finden Sie eine einführende Hommage an das Fach und eine der Vorstellung seiner Protagonisten und deren Verortung
In Teil II erfolgt eine kondensierte Annäherung an das zentrale Thema »Tod des Menschen« und eine ausführliche Beschäftigung mit Begründungszusammenhängen im Kontext von Todesarten und Todesursachen. Für das Verständnis vieler anderer Kapitel ist die Lektüre dieses Buchteils zu empfehlen, wenngleich keine Bedingung. Zwischen den anderen Kapiteln kann man ruhig beliebig selektieren und hin und her switchen.
Dieser Teil spielt sich in einem Feld ab, auf dem weniger das Gewaltverbrechen als vielmehr die unklare Identität eines Toten zum Kernthema gemacht wird. Dass der Bereich Knochenfunde und die sich damit befassende forensische Osteologie viel Platz einnimmt, hat zugegebenermaßen etwas mit den fachlichen Spezialinteressen und mit den Berufswegen des Autors zu tun, ohne auch hier zu verkennen, dass alle, auch die in diesen beiden Kapiteln vertretenen wissenschaftlichen Positionen und auf Erfahrung basierenden Einsichten keinen Anspruch auf Irreversibilität erheben wollen.
Einen in Seitenzahlen messbaren weiten Vorsprung erarbeitet hat sich Teil IV, der sich in zehn getrennten Kapiteln mit den unterschiedlichen Formen des »gewaltsamen Todes« auseinandersetzt. Hierunter sind nicht nur die fremd angelegte Hand zu verstehen, sondern auch Gewalt durch Technik und Natur, die – unnötig zu erwähnen – dem Menschen großen Schaden zufügen können.
Dieser Teil widmet sich den Drogen und Giftstoffen. Die Kürze des Buchteils und die Beschränkung auf zwei Kapitel ist kein Ergebnis einer Entrümplung aufgrund der Idee limitierter Wichtigkeit von einzelnen Unterthemen der Toxikologie, sondern ein Zugeständnis an die Begrenzung eigener Expertise und verlagsseitig realisierbarer Seitenzahlen.
Die Schlussflanke mit Teil VI bilden der Tradition der Reihe folgend die Top-Tens ausgewählter Themen und ein kurzer, aber zum Weiterlesen anderer Schriften hoffentlich motivierender Ausflug in den juristischen Paragrafendschungel, in dem sich eine Ärztin oder ein Arzt schnell verlieren und verheddern kann.
Ein Index soll das Finden wichtiger Themen und Schlagworte erleichtern.
Für den Interessierten gibt es ein Bildverzeichnis, dem der Leser entnehmen kann, wer das Bild, die Grafik oder den Cartoon kreiert hat und von wem die Idee gegebenenfalls stammt.
Ich habe mich ernsthaft mit der Frage auseinandergesetzt, wie ich als Autor die in der deutschen Sprache eingeführten und etablierten Gendernormen einhalten kann, ohne allzu leichtfertig Kritik auszulösen und gleichzeitig eine basale Lesbarkeit mit Suffixen zu beschweren. Ich habe mich – mit Ausnahme des Vorwortes – für eine »traditionelle« Schreibweise entschieden und möchte in auslotender Weise versuchen, Argumente vorzutragen, warum ich diese Entscheidung für richtig erachte. Ausdrücklich würde ich gerne jede Leserin und jeden Leser davon überzeugen, dass mit jedem Terminus, der verschiedene Geschlechtszuweisungen in unserer Muttersprache gestattet und hier verwendet wird, immer und an jeder einzelnen Stelle des Buches sämtliche biologischen Geschlechter und alle anderen Personen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, unterschiedsfrei und ohne Wertung gemeint sind. Ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass eine andere Wahl Gleichheit proklamiert, wo Ungleichheit vorherrscht. Es entstünde eine Art an unangemessener Beliebigkeit mit einem potenziellen Mehrwert an Unheil, was günstigstenfalls nur Raunen hervorgerufen würde, wenn ich auf jeder zweiten Seite von TäterInnen und MörderInnen hätte schreiben müssen, als wäre Geschlecht beim Verbrechen ein beliebig austauschbares Narrativ. Die Ereignisse, über die dieses Buch zu berichten weiß, werden auf der Täterseite von Personen dominiert, die in Wahrheit männliche Vornamen tragen und teils schweres Leid an Frauen verüben. Günstigerweise gibt es auch neutrale Bezeichnungen wie Opfer, die ich, wo immer es passte und möglich war, benutzt habe. Selektiv mal die Doppelgenderform, mal die eine und an anderer Stelle die andere Geschlechtsnorm zu wählen, wäre eine Amnestie in eine unmögliche Stilistik, denn es bestünde immer die Gefahr, eine Identitätsform unberücksichtigt zu belassen oder auf der falschen Seite des Guten oder Bösen zu benutzen und hierdurch unerwünschte Gesten auszulösen, die ich weder suche noch erwarte.
Insofern hoffe ich auf Nachsicht! Rechtsmedizin befasst sich mit dem gewaltsamen Tod. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Opfer wie Täter jedes Geschlecht haben können, gleichwohl die physische Gewalt nach wie vor sprichwörtlich in der Männerhand dominiert. Über die Gründe ließe sich sicher auch ein forensisches Buch schreiben. Hier und an dieser Stelle bleibt ein anderes Ansinnen. Vorsorglich entschuldige ich mich bei denen, die diese Sturheit in der Sache nicht nachvollziehen können und eine patriarchale Dominanzästhetik befürchten. Ihnen sei in Erinnerung gerufen, dass nahezu alle Urszenen europäischer Gewalterinnerungen von Männern ausgegangen sind und die Zeiten, in denen vielseitige Monografien über Verbrecherinnen geschrieben wurden und reißenden Absatz fanden, glücklicherweise überwunden wurden. Ob die Verwendung einer gendergerechten Sprache bei den hier verhandelten Themen notwendig und passend ist, muss aber letztendlich jede und jeder für sich beantworten.
In den Kapiteln werden zur lebendigen Illustration der Sachverhalte, reale Fälle vorgestellt: die finden Sie in den »Beispiel«-Icons. Diese Ereignisse haben sich in der beschriebenen Konstellation tatsächlich so oder ganz ähnlich abgespielt. Um Persönlichkeitsrechte nicht zu tangieren, wurden Orte, Zeiträume und Namen geändert. Es handelt sich um Fälle aus der Vergangenheit, die allesamt juristisch abgeschlossen sind.
Forensik ist ein Fach, das über viele spannende Einzelfälle zu berichten weiß. Dieses Symbol stellt Begebenheiten und forensische Fälle vor, die sich so tatsächlich ereignet haben. Sie dienen dazu, den erörterten Sachverhalt zu illustrieren. Um Persönlichkeitsrechte nicht zu tangieren, wurden Orte, Zeiträume und Namen geändert. Es handelt sich um Fälle aus der Vergangenheit, die juristisch abgeschlossen sind.
Dieses Symbol weist auf zentrale Kernaussagen hin, die man sich merken sollte.
Dieses Symbol kündigt Hintergrundinformationen zum Vertiefen eines Sachverhalts an.
Dieses Symbol weist auf einen spannenden, manchmal explosiven oder unerwarteten Aspekt hin.
All denjenigen, die bei der Überarbeitung des Manuskripts ihre Hilfe angeboten haben, und den Zeichnern und Cartoonisten aus insgesamt fünf Ländern sei an dieser Stelle herzlich für ihre Umsetzung unserer gemeinsamen Ideen gedankt.
FR
Zweibrücken/Homburg 2021
Teil I
IN DIESEM TEIL …
Um die topologische Idee eines akademischen Fachs wie die Rechtsmedizin zu beschreiben, das sich, kondensiert man die Sache auf das Wesentliche, mit dem unerwarteten Tod durch Gewalt, Unfall oder Gift beschäftigt, fallen einem unter anderem folgende Fragen ein:
Wie kann man Rechtsmedizin verständlich definieren?Welche Aufgaben stehen an?Welche Methoden stehen zur Verfügung?Welche Ausbildung muss man mitbringen, um in der Rechtsmedizin tätig zu sein?Wo finde ich rechtsmedizinische Institute?Die ersten Kapitel besitzen teilweise einen Steckbriefcharakter. Die Informationen zu Aufbau, Standorten und Personal rechtsmedizinischer Institute sollen der Orientierung dienen.
Einen wichtigen Seitensprung wagt jedoch dieser Teil des Buches gleich zu Beginn, der sich durchaus als Prolog für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema Forensik versteht. In auslotender Weise widmet sich das 3. Kapitel dem Thema der rechtsmedizinischen Beweisführung vor Gericht und verknüpft damit eine Denkweise, die viele Entscheidungen in der Forensik überhaupt erst ermöglichen. Die Verkettung von Kausalreihen, die Beurteilung und Rekonstruktion von Zusammenhängen und die Kunst des Schlussfolgerns aufgrund der erhobenen Befunde führen zurück auf ein Prinzip des Beweisens, das nicht nur auf Fakten und ihrer logischen Verknüpfung basiert und sich ebenso wenig in individueller Erfahrung eines Experten erschöpft, sondern vielleicht den Prototyp multiperspektivischen Argumentierens darstellt. Ein Exkurs in die Welt der Wahrscheinlichkeitsbegriffe zeigt, wie notwendig eine Graduierung von Begründungszusammenhängen sein kann. Sie ermöglichen dem Sachverständigen, vor Gericht gut begründbar Sätze zu formulieren wie »da kann man sich sicher sein« oder »das lässt sich nicht beweisen«. Fast unnötig zu erwähnen, dass die Kompetenz eines Sachverständigen eine gut begründbare Doppelbödigkeit besitzt und so manche abgegebene Expertise eine Mischung aus persönlichem Erfahrungswissen und Erkenntnissen aus unabhängiger Forschung darstellt. Ein rechtsmedizinischer Sachverständiger bewegt sich zwischen den Denksphären von Justiz und Medizin.
Am Ende dieses ersten Buchteils wird ein Obduktionsbericht vorgestellt. Das Schriftstück der Frau Mustermann verdeutlicht Detailliertheit und die sachliche Tonlage in der Berichterstattung über die Befunde eines toten Menschen, ein Gutachten mit vorläufigem Charakter, das jedoch wie dieses Buch eine Gratwanderung zwischen Fachsprache und Muttersprache gehen muss.
Diese Kapitel bieten somit einen ersten Einstieg ins das Fach Rechtsmedizin, in seine Grundstrukturen, Aufgaben und in die Denkweisen der dort tätigen Mitarbeiter und liefern bereits genügend Argumente, warum es lohnt, sich diesem Fach verbunden zu fühlen. In der Rechtsmedizin tätig zu sein ist eine ernste und interessante Angelegenheit und, wie die Leser bereits in diesem Teil erfahren werden, vielseitiger, als es manche Krimi-Serie erahnen lässt.
Kapitel 1
IN DIESEM KAPITEL
Wird die Rechtsmedizin als akademisches Fach vorgestellt
Werden die Aufgabenbereiche erläutert
Wird verraten, wie man Rechtsmediziner wird
Wird ein kurzer Faktencheck durchgeführt
Wann die Geburtsstunde der Rechtsmedizin als akademisches Fach verortet werden kann, ist eine Definitionsfrage. Medizinischer Sachverstand war von Anbeginn gefragt, wenn es um die Klärung nichtnatürlicher Todesfälle ging, insofern dürfte sie, die medicina legales, innerhalb der Medizin zu den ältesten Spezialmethoden gehören. Letztendlich ist es aber erst die Institutionalisierung an den medizinischen Fakultäten im 18. Jahrhundert gewesen, die dem Fach einen akademischen Rang verlieh.
Abbildung 1.1:»Die Eröffnung«
Die mediale Darstellung ihrer meist etwas schrulligen, in jedem Fall selbstbewussten Protagonisten als quasi Helden des Films hat ein einseitiges Bild geformt und verfestigt, bei dem die Hauptaufgabe der Rechtsmedizin in der Klärung hochspannender, tödlicher Verbrechen zu bestehen scheint. Diese auf Quoten ausgerichtete Präsentation zeichnet das Fach als einen Lifestyle-Dienstleister in kriminellen Angelegenheiten, in dessen Institutskantinen gekühlte Smoothies für den Nachwuchs bereitstehen. Forensik ist immer noch ein Faszinationszentrum für viele.
Wer einen Blick hinter die Kulissen eines rechtsmedizinischen Instituts wagt, ist dann meist über die aufregungsarme Routine erstaunt und lernt als erste Lektion, dass die beiden Fachdisziplinen Rechtsmedizin und Pathologie sich in ihren Aufgabenbereichen stark unterscheiden und es deshalb wünschenswert wäre, wenn auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese beiden Fächer nicht in einen Topf werfen würde. Andererseits wäre die Signierung als Pathologe keinesfalls ehrenrührig und es existieren durchaus fachliche Gemeinsamkeiten. Nachfolgende Tabelle fasst die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zusammen:
Abbildung 1.2: Arbeitsplatz in Edelstahl …
Pathologie
Rechtsmedizin
Obduktionen
selten
zentrale Tätigkeit
wer wird obduziert
Verstorbene aus den Krankenhäusern, verstorben auf natürliche Weise aus krankhaft innerer Ursache
nichtnatürliche und ungeklärte Todesfälle
Exhumierungen
nein
ja
Histologie
zentrale Tätigkeit (im Mittelpunkt steht Tumorpathologie und Schnellschnittdiagnostik bei operativen Eingriffen)
bei gezielten Fragen im Zusammenhang mit der Obduktion (seltener)
Zytologie
häufig
Ausnahmefälle
klinische Untersuchungen
nein
ja
externe Leichenschau
Ausnahmefälle
regelmäßig
Abstammungsbegutachtungen
nein
ja
toxikologische Untersuchungen
nein
ja
Tabelle 1.1: Unterschiede der Aufgaben zwischen Pathologie und Rechtsmedizin
Nicht selten wird Rechtsmedizin auch als forensische Medizin bezeichnet. Der Begriff Forensik stammt vom lateinischen Wort Forum ab und bedeutet nichts anderes als der Platz, wo in der römischen Antike öffentlich Recht gesprochen und das Gesetz durchgesetzt wurde. Unverändert gültig ist die Definition von Wolfgang SCHWERD aus dem Jahre 1989, ebenso zitiert von der Deutschen Fachgesellschaft (DGRM) auf ihrer Homepage:
»Rechtsmedizin ist eine medizinische Disziplin, die in Lehre, Forschung und Praxis die Anwendung medizinischer Kenntnisse und Methoden zur Klärung rechtserheblicher Tatbestände zum Inhalt hat.«
Bereits aus dieser klaren Definition wird ersichtlich, dass es um mehr geht als um Verbrechen und tätliche Auseinandersetzungen mit Todesfolge. Aber ja doch: Die Obduktion von Leichen in unklaren oder nichtnatürlichen Todesfällen und das Begehen von Leichenfundorten, die sich manchmal als Tatorte erweisen, bilden nach wie vor das Epizentrum unserer Arbeit; so sieht es vermutlich auch die Mehrheit der landesweit circa 350 Frauen und Männer, die sich diesem interessanten Fach verschrieben haben.
Besonders in den letzten Jahren hat der Bereich der »Klinischen Rechtsmedizin« eine rasante Entwicklung vorgelegt, bei der es um die medizinische Beurteilung rechtserheblicher Körperverletzungen geht. Kam es zu häuslicher Gewalt? Fand eine Prügelei nach dem Fußballspiel statt oder wurde ein Kind misshandelt? In all diesen Fällen wird immer häufiger auch die Rechtsmedizin um Rat gefragt. Oft sind es aus ärztlicher Sicht banale Verletzungen, die keiner größeren Therapieanstrengung bedürfen. Die kleine Schramme, der winzige Kratzer oder das kaum sichtbare Hämatom wecken dennoch die Aufmerksamkeit der Rechtsmedizin, weil sie Informationen zur Beantwortung der Frage liefern können, was im Detail geschehen ist.
Die forensische Bildgebung spiegelt in besonderer Weise Entwicklungen einer Digitalisierung im Fach wider, weil sie eine neue Form und zerstörungsfreie Art des Sichtbarmachens und Archivierens von forensisch relevanten Befunden ermöglicht. Sie macht deutlich, dass auch der menschliche Körper nicht vollständig auf makromorphologische und mikroskopische Befunde reduzierbar ist. Die traditionelle Verwendung des postmortalen Röntgens zum Beispiel bei der Suche von Projektilen beziehungsweise von Projektilresten ist bereits mehr als eine bloße Detektierhilfe von strahlendichten Fremdkörpern. Die Visualisierung zusätzlicher Lufteinschlüsse kann Hinweise auf einen Schusskanalverlauf geben, der mit den Mitteln der Autopsie nur bedingt erfassbar ist. Der Einsatz der postmortalen Computertomografie und Kernspintomografie hat diese technische Bedingtheit von zusätzlichen Befundinformationen weiter gesteigert. Dabei wurden in der Anfangsphase des Virtopsy®-Projekts die Vor- und Nachteile gegenüber den tradierten Verfahren ausgelotet mit dem Ergebnis, dass nach gegenwärtigem Stand eine Kombination aus klassischen Methoden (Autopsie, Mikroskopie, Toxikologie, Molekularbiologie) und modernen Bildgebungsverfahren bestmögliche Resultate ermöglicht.
Mit dem gesellschaftlich erklärten Willen, Mündigkeit und das Selbstbestimmungsrecht von Patienten weiter zu stärken, haben sich auch vertragliche Beziehungen und rechtliche Normen zwischen medizinischem Personal und Kranken in manchen Bereichen grundlegend verändert. Die Normen ärztlicher Ethik, Fragen zu ärztlicher Schweigepflicht, zu digitalem Datenschutz und zu etwaiger Meldepflicht gegenüber Behörden (Gesundheitsämtern) sind weitere Rechtsgebiete, die das ärztliche Handeln stark tangieren und kontinuierlichen Anpassungen unterliegen. Auch hiermit beschäftigt sich die Rechtsmedizin als akademisches Fach.
Ein offener Umgang mit medizinischen Behandlungsfehlern (sogenannten Kunstfehlern) gehört zu einem modernen Verständnis eines hochentwickelten, lernenden und demokratischen Gesundheitswesens. Die Klärung unter anderem versicherungsrechtlicher Belange erfordert spezielles Fachwissen medizinischer Sachverständiger zum Beispiel über die Frage der Kausalität zwischen schädigendem Ereignis und eintretender Störung, um nur ein wichtiges Beispiel zu nennen. Eine zunehmende Zahl von Leichenöffnungen zielt auf die Aufklärung solcher Sachverhalte.
Abbildung 1.3: Mikro-CT eines Kehlkopfs (Aufnahme UKS, Homburg Saarland)
Wer in der Rechtsmedizin arbeiten will, muss nach einem regulären Medizinstudium von sechs Jahren eine Facharztausbildung von mindestens weiteren fünf Jahren durchlaufen, bevor sie oder er eigenverantwortlich das Fach vertreten und mit Spezialwissen ausgerüstet als Sachverständige/r für die Ermittlungsbehörden tätig werden kann. Etwa 97 Prozent der circa 350 Frauen und Männer arbeiten in deutschen Universitätsinstituten oder in städtischen Einrichtungen in diesem Arztberuf. Das Fach ist in den letzten zehn Jahren deutlich femininer geworden, der Anteil von Frauen liegt in vielen Instituten bei 50 Prozent und leicht darüber. Neben den Medizinern gibt es aber eine ganze Reihe weiterer Wissenschaftler aus anderen Fachgebieten und auch reichlich nichtakademisches Personal, das unverzichtbar ist, um die vielfältigen Aufgaben eines Instituts zu bewältigen. Das Organigramm am Ende dieses Kapitels zeigt exemplarisch, welche vielseitigen Berufe in einem modernen Institut benötigt werden.
Um Rechtsmediziner zu werden, benötigt man insgesamt mindestens elf Jahre Ausbildung!
Die Aufgabenliste der im Fach arbeitenden Ärzte ist weitaus länger, als der Laie vielleicht denken mag.
Im »Dienst« wird der Alltag mit Obduktionen, klinisch-rechtsmedizinischen Untersuchungen, Fund- und Tatorten oft bereits ausgefüllt. Dabei können die Ausgangssituationen ganz verschieden sein. Für die Rechtsmedizin, die »nur« im Auftrag von Ermittlungsbehörden arbeitet, steht meistens Arbeit im Sektionssaal an, wenn der Verdacht besteht …
auf tödliche Gewaltdelikte,
auf Unfalltod,
auf Kunstfehler,
auf Pflegemängel,
auf Tod durch Gift oder Drogen, aber auch
auf unklare Infektionskrankheiten, ferner
bei ungeklärter Identität der Leiche und
in anderweitig unklaren Todesfällen (zum Beispiel plötzlicher Kindstod).
Die Befunde und Ergebnisse der Obduktionen werden detailgenau verschriftlicht. Ein durchschnittliches Obduktionsprotokoll umfasst je nach Komplexität der Verletzungen bis zu 20 Seiten. Keineswegs nur nebenbei erfolgen klinisch-rechtsmedizinische Untersuchungen lebender Gewaltopfer und anderer Tatbeteiligter. Einen wichtigen Beitrag leistet die Rechtsmedizin in Kinderschutzgruppen und speziellen Gewaltopferambulanzen.
Die erhobenen Befunde müssen in Gutachten dargestellt und interpretiert werden. Der dabei zu bearbeitende Aktenumfang kann erheblich sein, wenn beispielsweise in sogenannten Kausalitätsgutachten Vernehmungsberichte, Zeugenaussagen und Krankenhausberichte gemeinsam ausgewertet und beurteilt werden müssen.
Vor einigen Jahren wurde das Institut, in dem ich seinerzeit angestellt war, mit einem Fall beauftragt, bei dem es um den Verdacht fremdhändiger Beihilfe zum Tod in einem Altenheim mit überzufälliger Sterberate ging. Nach vorheriger Selektion wurde der Tod von zwölf Bewohnern detailliert untersucht. Ein Minitransporter brachte uns 17 Umzugskartons gefüllt mit Unterlagen. Der Fall beschäftigte uns ein ganzes Jahr.
Der Schreibtisch eines Rechtsmediziners ist insofern meistens gut gefüllt. Manchmal sind speziell auf einen Fall zugeschnittene Experimente notwendig, um konkrete Fragen zu beantworten oder gutachterliche Aussagen zu validieren. Die konkrete Fallarbeit ist sehr oft interdisziplinär angelegt. Ergebnisse aus polizeilicher Ermittlungsarbeit, Bildmaterialien aus dreidimensionaler Erfassung von Tatorten beispielsweise mit Laserscannern, die Befunde der Histologie, der (neuro-)radiologischen Bildgebung und anderer medizinischer Fachdisziplinen, aber auch der Toxikologie und der Spurenkunde fließen in die abschließende Bewertung ein.
Als Sachverständige werden wir vor Gericht gehört, erstatten unsere Gutachten zu den Todesursachen, zu kausalen Zusammenhängen zwischen Tat und Verletzungsfolgen, zur Todeszeit und zu vielen anderen rechtsmedizinischen Fragen. Diese Begegnung zwischen Justiz und Wissenschaft folgt nach etablierten Regeln. Wir erklären den Verhandlungsbeteiligten unsere Befunde nach bestem Wissen und Gewissen und stehen Frage und Antwort. Der Wissensanspruch ist groß. Die rechtsmedizinische Moderne verfolgt mehr denn je ein zunehmend weit gefasstes multidisziplinäres Konzept, weshalb es notwendig ist, die persönliche Erfahrung und die Kenntnisse offenzulegen, die das individuelle Wissen zu den konkret berührten forensischen Fragen dokumentieren. Auf juristische Entscheidungen nehmen wir keinen Einfluss. Als Sachverständiger muss man sich immer wieder die eigenen Grenzen der Kompetenz vergegenwärtigen. Die Evidenz einer Aussage damit zu begründen, dass es eine Autorität auch gesagt habe, wie »mein Vorgesetzter ist auch der Meinung«, ist streng genommen weder ein gültiger Schluss noch ein zulässiges Argument. Der Sachverständige muss in einem Horizont begrenzter Erkenntnisse eine Bewertung abgeben, die der Realität entspricht oder möglichst nahekommt. Gegebenenfalls müssen weitere Sachverständige aus anderen Disziplinen gehört werden. Missachtet der Gutachter diese grundlegenden Regeln, läuft er nicht nur Gefahr, wegen Unwissenheit oder Falschbegutachtung juristisch belangt oder als befangen erklärt zu werden, sondern ist unter Umständen mitverantwortlich, wenn ein Fehlurteil gefällt wird (sieheKapitel 3).
Schließlich und keineswegs nur als Anhängsel gehören auch Forschung und Lehre zum Alltag eines Rechtsmediziners. Ohne systematische Forschung ist kein Fortschritt möglich, dies gilt auch für die Rechtsmedizin. Durch die Einbindung rechtsmedizinischer Institute in Universitäten und die Nutzbarkeit ihrer Infrastrukturen wird dieses notwendige Anliegen gefördert. Die Ergebnisse neuer Forschungsprojekte werden auf Tagungen vorgestellt und diskutiert sowie in Fachjournalen (zum Beispiel dem International Journal of Legal Medicine, dem Journal of Forensic Science oder dem Archiv für Kriminologie) veröffentlicht und somit der Wissenschaft als Diskussionsgrundlage verfügbar gemacht.
Das Fach ist fester Bestandteil des medizinischen Curriculums an allen deutschen medizinischen Fakultäten und garantiert den Studierenden ein Grundverständnis über die Aufgaben des Fachs und seiner Methoden.
Nachfolgende Liste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) soll das breite Spektrum der vielfältigen Aufgabenbereiche der modernen Rechtsmedizin sichtbar machen:
Thanatologie (Lehre vom Tod, einschließlich gerichtliche Leichenschau, Todeszeitschätzung)
Obduktionen von unklaren oder nichtnatürlichen Todesfällen (gerichtliche Leichenöffnung), inklusive Identifikation unbekannter Toter
Klinische Rechtsmedizin, inklusive forensische Sexualmedizin und Gynäkologie sowie forensische Kinderheilkunde
Forensische Bildgebung: Infrarotfotografie, postmortale radiologische Bildverfahren, 3-D-Rekonstruktion, Oberflächen-Laserscans, Highspeed-Bildgebung et cetera
Forensisch-medizinische Begutachtungskunde (zum Beispiel Behandlungsfehlergutachten)
Forensische Rekonstruktion (Tatort- und Tatrekonstruktion anhand von Spuren und Befunden, zum Beispiel Blutspurenmusteranalysen)
Forensische Traumatologie
Forensische Verkehrsmedizin
Experimentelle Rechtsmedizin
Forensische Toxikologie (Drogen-, Gift- und Alkoholforschung)
Forensische Biologie, insbesondere Molekularbiologie (DNA-Spurenkunde, Abstammungsbegutachtung) und Entomologie (Insektenkunde), neuerdings zunehmend auch Botanik
Forensische Psychiatrie und Psychologie (mittlerweile eigenständige Fachdisziplinen mit fortbestehenden Überschneidungen)
Forensische Anthropologie, inklusive forensische Altersschätzung, Lichtbildidentifikation und forensische Osteologie (Knochenkunde)
Interessant zu wissen …
Erstes rechtsmedizinisches Fachbuch in Europa von Fortunatus Fidelis aus Palermo: »De relationibus medicorum«, 1601
Erstes mehrbändiges Sammelwerk (sieben Bände) der Rechtsmedizin von Paolo Zacchia aus Rom »Quaestiones medico-legales«, 1621 bis 1635
Erstes deutschsprachiges Lehrbuch der Rechtsmedizin von Johann Nicolaus Pfitzer aus Nürnberg, 1668
Gegenwärtig umfangreichstes deutschsprachiges Werk »Gerichtliche Medizin«, Brinkmann/Madea
Anzahl der Institute im deutschsprachigen Raum: 33
Anzahl der rechtsmedizinischen (ärztlichen) Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: circa 350
Anzahl privater Institute: kleiner fünf (Stand 2021)
Abbildung 1.4: Die vielseitigen Kooperationen der Rechtsmedizin
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl/Institut 50 bis 80, davon üblicherweise 10 bis 20 Prozent Rechtsmediziner und Rechtsmedizinerinnen
Frauenanteil: in Frankfurt 60 Prozent, in Homburg 50 Prozent, Bundesdurchschnitt circa 50 Prozent
Anzahl der Obduktionen: 25 je 100.000 Einwohner/Jahr; Einzugsgebiet: Frankfurt circa 800/Jahr, Homburg circa 300/Jahr
Anzahl Tötungsdelikte
: Deutschland circa drei bis vier je 100.000 Einwohner/Jahr
Anzahl der Tötungsdelikte in den letzten 20 Jahren stetig rückläufig
Anzahl von menschlichen Skelettfunden: 10 bis 15 je 1.000.000 Einwohner/Jahr
Anzahl von Drogentoten: Deutschland 17 je 1.000.000 Einwohner/Jahr (im Saarland 25 je 1.000.000 Einwohner/Jahr)
Jährlich sterben in Deutschland etwas weniger als eine Million Menschen, davon werden durchschnittlich zwei bis drei Prozent gerichtlich obduziert
Abbildung 1.5: Mindmap »Rechtsmedizinisches Institut«
Kapitel 2
IN DIESEM KAPITEL
Aus welchen Abteilungen ein modernes Institut besteht
Wo man die Institute in Deutschland, Österreich und der Schweiz finden kann
Die geläufigste Organisationsform rechtsmedizinischer Einrichtungen sind Institute. Sie sind gewöhnlich Mitglied einer Fakultät einer Universität oder in anderweitiger öffentlicher Trägerschaft, zum Beispiel einer Stadt. Angesichts der Okkupation des Begriffs in privatwirtschaftlichen Unternehmungen als Signatur besonderer Seriosität oder zu Werbezwecken (zum Bestattungsinstitut, Partnerinstitut, Schönheitsinstitut) kann man alleine anhand der Bezeichnung einer Einrichtung auch im forensischen Betätigungsfeld weder auf eine öffentliche Trägerschaft noch eine Lehrtätigkeit oder auf Wissenschaftlichkeit schließen.
Die Größe der Universitätsinstitute, die Anzahl der Mitarbeiter und auch die Aufteilung in verschiedene Abteilungen variiert stark. Durchschnittlich arbeiten 50 bis 80 Mitarbeiter in einem Institut. Darüber hinaus gibt es in Deutschland einige »niedergelassene« rechtsmedizinische Praxen mit zahlenmäßig kleinen Teams. Seit einigen Jahren ist der Bestand an Instituten im deutschsprachigen Raum stabil. Dies betrifft auch die Anzahl von Ausbildungs- und Weiterbildungsstellen. Da eine Niederlassung als privat tätiger Rechtsmediziner mit abgeschlossener Facharztweiterbildung nur gelegentlich realisiert wird und Kollegen nach Erlangen der Facharztreife nur selten in andere medizinische Fächer wechseln, entstehen traditionell im engeren medizinischen Bereich der Institute verhältnismäßig wenig neue Stellen. Niemand sollte sich von solchen Wasserstandsmeldungen abschrecken lassen. Gegenwärtig werden Interessierte eine realistische Chance besitzen, in das Fach einzusteigen. Es bietet sich dabei an, sich auf den Internetseiten der Institute oder der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) zu informieren. Erfahrungsgemäß ist es ein Vorteil, wenn man bereits vor Beginn in der Rechtsmedizin die beiden Pflichtweiterbildungszeiten Pathologie und Psychiatrie absolviert hat. Vorteilhaft wirkt sich in jedem Fall auch Vorerfahrung in klinischen oder medizindiagnostischen Disziplinen aus.
