Rechtsstaatsförderung -  - E-Book

Rechtsstaatsförderung E-Book

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Beschreibung

Promoting constitutional law is an important sphere of action for German foreign and development policy. It is not a monopoly of the state, however, but is implemented by numerous organizations in Germany. The chances of a project succeeding, and also plausible assumptions about its effects, presuppose a knowledge of how to promote constitutional law that has so far not been systematically appreciated and processed, either in German-language research or in practice. This handbook fills that gap by comprehensively bringing together practical experience for the first time and linking it with the results of current legal and sociological research. The conceptual and theoretical foundations for promoting constitutional law are discussed, as are various objectives and instruments. This is based on a broad concept of promoting constitutional law that includes interfaces with other policies such as human rights, promoting democracy, promoting good governance and security sector reform. The 70 authors combine many years of experience in practising the promotion of constitutional law promotion and in legal and social-science research.

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Seitenzahl: 1147

Veröffentlichungsjahr: 2022

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Rechtsstaatsförderung

Handbuch für Forschung und Praxis

herausgegeben von

Prof. Dr. Matthias KötterProfessor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Ko-Leiter des Projekts RSF Hub

Dr. Tilmann J. RöderWissenschaftler, Berater und Gründer im Bereich der Rechtsstaatsförderung, zuletzt tätig bei der Freien Universität Berlin und dem Auswärtigen Amt (RSF Hub), davor Geschäftsführer der Max-Planck-Stiftung für internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit (Heidelberg) und der Hamida Barmaki Organisation for the Rule of Law (Kabul)

Dr. Jens DeppeSeniorfachplaner für Verwaltungsreformen und Antikorruption im Fach- und Methodenbereich der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), zuvor mehrere Jahre mit Rechts- und Justizreformprojekten in Transformationsstaaten befasst

Dr. Julie TrappeBeraterin für den EU-Erweiterungsprozess und Justizreformen; bis 2016 Koordinatorin für EU-Twinning-Projekte bei der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Bonn

Dr. Tillmann SchneiderBerater für Rechtsstaatsreformen und Organisationsentwicklung; unterstützt Vorhaben bei Planung, Umsetzung und Evaluierung, davor mehrere Jahre bei der GIZ als Berater und Projektmanager mit Rechtsstaatsreformen befasst

Verlag W. Kohlhammer

1. Auflage 2022

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-039026-3

E-Book-Formate:

pdf:  978-3-17-039027-0

epub:  978-3-17-039028-7

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Die Rechtsstaatsförderung ist ein wichtiges Handlungsfeld deutscher Außen- und Entwicklungspolitik, das jedoch nicht beim Staat monopolisiert ist, sondern von zahlreichen deutschen Organisationen umgesetzt wird. Die Erfolgschancen eines Vorhabens und plausible Wirkungsannahmen setzen ein Wissen über Rechtsstaatsförderung voraus, das bislang weder in der deutschsprachigen Forschung noch in der Praxis systematisch erfasst und verarbeitet wird.

Das Handbuch füllt diese Lücke, indem es erstmals umfassend die Erfahrungen der Praxis zusammenführt und diese mit den Ergebnissen aktueller rechts- und sozialwissenschaftlicher Forschung verbindet. Die konzeptionellen und theoretischen Grundlagen der Rechtsstaatsförderung werden hierbei ebenso erörtert wie verschiedene Zielsetzungen und Instrumente. Dem liegt ein weiter Begriff der Rechtsstaatsförderung zugrunde, der die Schnittstellen zu anderen Politiken wie Menschenrechten, Demokratieförderung, Förderung guter Regierungsführung oder Sicherheitssektorreform einschließt.

Die 70 Autorinnen und Autoren bündeln langjährige Erfahrung aus der Praxis der Rechtsstaatsförderung und der rechts- und sozialwissenschaftlichen Forschung.

Prof. Dr. Matthias Kötter, Gastprofessor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Leiter des Projekts RSF Hub an der Freien Universität Berlin;

Dr. Tilmann J. Röder, Wissenschaftler, Berater und Gründer im Bereich der Rechtsstaatsförderung, zuletzt tätig bei der Freien Universität Berlin und dem Auswärtigen Amt (RSF Hub), davor Geschäftsführer der Max-Planck-Stiftung für internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit (Heidelberg) und der Hamida Barmaki Organisation for the Rule of Law (Kabul);

Dr. Jens Deppe, Seniorfachplaner für Verwaltungsreformen und Antikorruption im Fach- und Methodenbereich der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), davor war er mehrere Jahre mit Rechts- und Justizreformprojekten in Transformationsstaaten befasst;

Dr. Julie Trappe, Beraterin für den EU-Erweiterungsprozess und Justizreformen insbesondere im Westbalkan tätig; bis 2016 war sie als Koordinatorin für EU-Twinning-Projekte bei der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Bonn beschäftigt;

Dr. Tillmann Schneider konzeptualisiert und evaluiert als freiberuflicher Berater Projekte in den Bereichen Rechtsstaatsförderung, Governance und Sicherheitssektorreform, unterstützt Organisationen im Veränderungsmanagement (Organisationsentwicklung) und moderiert Workshops.

Vorwort

I.

Dieses Handbuch stellt die deutsche Rechtsstaatsförderung im Zusammenhang und aus unterschiedlichen Perspektiven dar. Es bringt 70 Autoren und Autorinnen zusammen, die an der politischen Praxis, der Durchführungspraxis oder im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit an der Rechtsstaatsförderung mitwirken. Dankenswerterweise haben sie sich auf diesen Austausch eingelassen und es übernommen, das Handbuch durch das Verfassen eines Abschnitts um ihre Erfahrung und Sicht zu bereichern. Das Ergebnis ist ein Werk, das nicht nur die verschiedenen Aspekte der Rechtsstaatsförderung, sondern auch die Vielfalt der deutschen Akteure widerspiegelt.

Gemeinsam mit ihren Partnern leistet die Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Beitrag zur internationalen Förderung von Rechtsstaatlichkeit. Dies geschieht im Wege der direkten Zusammenarbeit durch verschiedene Ressorts der Bundesregierung, aber auch indirekt durch die Mitarbeit in internationalen Organisationen. In diesem Sinne ist Rechtsstaatsförderung als ein Handlungsfeld der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik zu verstehen. Aber nicht nur die Bundesregierung ist in diesem Feld aktiv. Auch zivilgesellschaftliche Akteure, die politischen Stiftungen und die juristischen Berufsstände fördern auf vielfältige Weise Rechtsstaatlichkeit. Begleitet wird dieses Engagement durch wissenschaftliche Akteure, die einerseits aktiv an einzelnen Maßnahmen und Projekten mitwirken und diese andererseits aus kritischer Distanz analysieren.

Die Vielzahl der Akteure und Ansätze ist eine Stärke und zugleich Schwäche der deutschen Rechtsstaatsförderung. Denn sie erschwert es mitunter, den Überblick zu bewahren und ein gemeinsames Gespräch zu führen. Das Handbuch ist aus der Erkenntnis entstanden, dass ein engerer Austausch zwischen Politik, Durchführungspraxis und Wissenschaft erforderlich ist, um die Kohärenz und Koordination der Rechtsstaatsförderung zu stärken und deren konzeptionelle Grundlagen zu verbessern. Für die Praxis ist es unabdingbar, auf die theoretischen Grundlagen der Rechtsvergleichung, kritische Analysen der Rechtstransferforschung und systematische Darstellungen über die Entwicklung und den Stand der Rechtssysteme von Partnerländern zurückgreifen zu können. Die Wissenschaft wiederum braucht immer wieder aktualisierte Einblicke in die Praxis als Anknüpfungspunkt für ihre Analysen. Die enge Verbindung aus Praxis und Forschung ist in diesem Sinne ganz bewusst in der Konzeption des Handbuchs angelegt, und auch die Herausgeberin und die Herausgeber sowie die Autorinnen und Autoren stammen aus verschiedenen Bereichen der Rechtsstaatsförderungspraxis und der Wissenschaft.

Unser Ziel ist es, mit diesem Handbuch zu mehr Reflexion darüber anzuregen, was Rechtsstaatsförderung bedeutet, was sie leisten kann und was nicht, aber auch kritisch zu fragen, was besser gemacht werden könnte und sollte. Das Handbuch versteht sich als ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Fortentwicklung und die Rahmenbedingungen der Rechtsstaatsförderung und richtet sich gleichermaßen an Politik, Durchführungspraxis und Forschung. 

II.

Für die Zwecke dieses Handbuchs haben wir uns entschieden, den Fokus auf die „deutsche“ Rechtsstaatsförderung zu legen. Wir verstehen darunter alle Aktivitäten, die direkt oder indirekt – etwa über die EU – aus dem deutschen Staatshaushalt finanziert werden. Dabei sind wir uns bewusst, dass der Begriff auch Fragen aufwirft, etwa die, ob es nicht auch eine deutsche Rechtsstaatsförderung im Sinne eines deutschen Stils der Rechtsstaatsförderung gibt. Dies kommt etwa mit Blick auf die Förderung der Juristenausbildung nach deutschem Vorbild oder die Vermittlung der deutschen Subsumtions- bzw. Relationsmethode in Betracht. Ein anderer Anknüpfungspunkt könnte die Organisation des Handlungsfelds sein, insbesondere die Aufteilung der Rechtsstaatsförderung auf verschiedene Bundesressorts, auf Bund und Länder und auf eine Vielzahl von weiteren staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren. Weitere Charakteristika „deutscher“ Rechtsstaatsförderung könnten aus der deutschen Geschichte folgen. Die Erfahrungen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates und des nach 1945 entstandenen demokratischen Verfassungsstaats des Grundgesetzes sind spezifische Erfahrungen, die für die Entwicklung der deutschen Rechtsstaatsförderung von Bedeutung waren. Dies gilt auch für die deutsche Teilung und die spätere Wiedervereinigung sowie die damit verbundene Unterstützung der Justiz in den ostdeutschen Bundesländern in den 1990er Jahren. Die Frage nach der mit einer „deutschen“ Rechtsstaatsförderung verbundenen nationalen Perspektive verliert allerdings an Bedeutung, soweit die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit oder Rule of Law zusehends auf europäischer bzw. internationaler Ebene erfolgt.

Rechtsstaatsförderung ist in globale Zusammenhänge eingebettet, die einem ständigen Wandel unterliegen. In dem Systemwettbewerb zwischen den USA und der Sowjetunion, der die internationale Politik bis Anfang der 1990er Jahre prägte, lassen sich ab den 1960er Jahren in der US-amerikanischen Entwicklungshilfe erste Projekte zur Förderung von Rule of Law identifizieren. Erst mit dem Ende des Ost-West-Konflikts wurde Rechtsstaatsförderung weltweit zu einem Thema und rückte auch in Deutschland stärker ins Blickfeld. In immer mehr internationalen Vereinbarungen findet sich inzwischen das Bekenntnis zu Rule of Law. Dabei handelt es sich allerdings lediglich scheinbar um einen Konsens der internationalen Gemeinschaft. Einzelheiten des Konzepts sind weiterhin ungeklärt, insbesondere inwieweit Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zusammenhängen. Auch mit Blick auf die politische Diskussion über die Agenda 2030 (SDG 16) wird deutlich, dass die mit dem Konzept in verschiedenen rechtlichen und politischen Systemen verbundenen Grundannahmen teilweise stark voneinander abweichen. Zugleich lässt sich eine gewisse Internationalisierung der Rechtsstaatsförderung beobachten, die sich in der zunehmenden Konvergenz der Ansätze und Konzepte verschiedener (westlicher) Geber ausdrückt. 

Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie stehen weltweit vor großen Herausforderungen. Im Rahmen der digitalen Transformation kommt es etwa zu grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen, die auch das Verständnis von Rechtsstaatlichkeit beeinflussen. So etablieren sich globale Räume (etwa über die Plattform-Ökonomien), die sich dem Zugriff (national-)staatlicher Regulierung weitestgehend entziehen. Auch die fortschreitende Entwicklung Künstlicher Intelligenz birgt nicht nur Chancen, sondern wirft auch Fragen mit Blick auf Datenschutz, Transparenz, politischer Teilhabe und der Verhinderung von Diskriminierung auf. Zudem verändert sich die Akteurslandschaft: China und die Türkei spielen beispielsweise in der internationalen Zusammenarbeit eine größere Rolle und transportieren direkt oder indirekt ihre eigenen Vorstellungen von (Rechts-)Staatlichkeit. Parallel dazu steht auch in den „Exportländern“ des globalen Nordens der Rechtsstaat zusehends unter Druck. Weltweit sind insoweit Einschränkungen der Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft (shrinking space), Repression, Diskriminierung und rückläufige Demokratisierung zu beobachten. Manche dieser Entwicklungen wurden durch die Corona-Pandemie noch verstärkt. In Zeiten der Krise verschwinden Governance-Reformen zudem leicht von der Agenda. Welche langfristigen Folgen all dies auch für die Rechtsstaatsförderung haben wird, kann momentan nur erahnt werden. Förder- und Beratungspraxis werden sich jedenfalls anpassen müssen.

Sicherlich werden auch die Entwicklungen in Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban die selbstkritische Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen zu Wirkungen und Machtstrukturen der Rechtsstaatsförderung in Praxis und Wissenschaft verstärken: Was kommt von der Förderung wirklich an und bei wem? Welche Art der Unterstützung erweist sich als nachhaltig? Wie kann verhindert werden, dass insbesondere in Ländern mit hoher Geberdichte die Konkurrenz der Rechtsordnungen stärker im Vordergrund steht als die Bedürfnisse des Partnerlandes? Wie gelingt es, mit den Partnerinstitutionen auf Augenhöhe zu kooperieren? Die Diskussionen um das Verhältnis von Recht und Entwicklung und die Übertragbarkeit von Rechtsnormen und -vorstellungen begleiten die Praxis der Rechtsstaatsförderung bereits seit den 1960er Jahren. In jüngerer Zeit ist die Empfängerperspektive stärker ins Blickfeld gerückt. Dabei ist das Bewusstsein dafür gewachsen, dass Rechtsstaatsförderung nicht in einem Vakuum erfolgt und dass das eigene Verständnis von Rechtsstaatlichkeit angesichts vielfältiger geschichtlicher und kultureller Kontexte nicht als allgemeingültiger Maßstab dienen kann. Auch, um dem Vorwurf des Neokolonialismus und der politischen Bevormundung durch den globalen Norden zu begegnen, ist es nötig, die Kontextgebundenheit von Recht im Blick zu haben und dabei gleichzeitig immer wieder die eigene Sicht in Frage zu stellen.

III.

Das Handbuch ist in fünf Teile gegliedert. Der Erste Teil ist konzeptionellen und strukturellen Überlegungen gewidmet. Die deutsche Rechtsstaatsförderung wird innerhalb der bundesdeutschen institutionellen Strukturen verortet, ihre Akteure und Instrumente vorgestellt. Auch der aktuelle Stand der deutschen Wissenschaft im Bereich Rechtsstaatsförderung wird in den Blick genommen. Anschließend wird nach der Bedeutung der Rechtsstaatsförderung für das Selbstverständnis der Bundesrepublik gefragt. Dabei geht der Blick zurück in die deutsche Geschichte, um auch zu beleuchten, inwiefern etwa die deutsche Erfahrung als Kolonialmacht und der Rechtsstaatsaufbau nach dem Ende zweier Diktaturen die deutsche Rechtsstaatsförderung bis heute prägen.

Die Vielgestaltigkeit deutscher Rechtsstaatsförderung wird in den Darstellungen verschiedener Praxisbeispiele im Zweiten Teil deutlich. Diese illustrieren die Bandbreite der deutschen Rechtsstaatsförderung, gehen auch auf die Herausforderungen ein und fragen nach den Bedingungen für erfolgreiche Maßnahmen. Die Darstellungen der deutschen Akteure werden durch die Berichte von Autoren und Autorinnen aus den Partnerländern ergänzt, die selbst als Mittler und Mittlerinnen am Staats- und Rechtsstaatsaufbau in ihren Ländern beteiligt waren bzw. sind und einen anderen Blick auf die deutschen Akteure und die von ihnen verfolgten Ziele und Aktivitäten haben.

Die Beiträge im Dritten Teil des Handbuchs unterscheiden zunächst zwischen verschiedenen übergeordneten außen- und entwicklungspolitischen Zielsetzungen, die mit den Mitteln der Rechtsstaatsförderung verfolgt werden. Rechtsstaatsförderung kann dem deutschen und europäischen Interesse an Frieden und Sicherheit dienen, sie kann z. B. aber auch ein Mittel zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes im Partnerland sein. Nicht selten bündelt ein Engagement mehrere Interessen und Motive. Von der strategischen Zielsetzung zu unterscheiden sind verschiedene Konzepte, die sich in der Gebergemeinschaft entwickelt haben und ständig fortentwickeln, in denen Rechtsstaatsförderung eine wichtige Rolle zur Erreichung bestimmter politischer Veränderungen in einem Handlungskontext spielt. So sind etwa Fragen von Transitional Justice oder Antikorruption eng mit der Rechtsstaatsförderung verbunden.

Der Vierte Teil des Handbuchs widmet sich der Forschung zur Rechtsstaatsförderung. Die Beiträge stammen aus den Bereichen der Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Rechtsanthropologie und Rechtslinguistik und spiegeln damit die Interdisziplinarität der Rechtsstaatsförderung wider. Sie fragen nach Entstehung, Wandel und Transfer von Recht und beschäftigen sich mit den für die Praxis der Rechtsstaatsförderung unentbehrlichen Kontextanalysen. Dabei wird auch auf Prozesssteuerung und Projektmanagement sowie Fragen der Evaluierung eingegangen.

Der Fünfte Teil des Handbuchs beleuchtet die Prozesse und Strukturen verschiedener Akteure der Rechtsstaatsförderung sowie die komplexen Rechtsverhältnisse, die zwischen ihnen bestehen und in denen nationales und internationales Recht miteinander verwoben sind. Außerdem werden eine Reihe von Handlungsformaten und ihre Wirksamkeitsvoraussetzungen dargestellt. Hier zeigt sich wiederum die Vielgestaltigkeit der Rechtsstaatsförderung. Schließlich geht es auch um die Frage nach der Generierung und Speicherung von Erfahrungswissen, das nicht zuletzt zur Herausbildung von weitgehend anerkannten, teils normativ verankerten Praxisstandards führt, die auf die Prozesse der Planungs- und Durchführungspraxis zurückwirken.

Deutsche Rechtsstaatsförderung ist außerdem eng verwoben mit internationaler Rechtsstaatspolitik. Im Sechsten und letzten Teil des Handbuchs werden deshalb die Rechtsstaatspolitik von EU, Europarat, OSZE, UN und Weltbank dargestellt. Das Setzen normativer oder auch nicht-normativer Standards für die Rechtsstaatsförderung auf internationaler Ebene hat enorme Auswirkungen auch für die deutsche Praxis. Deutschland schreibt an internationalen Standards mit und ist im nächsten Moment selbst daran gebunden. In diesem Teil geht es in diesem Sinne nicht nur um die Verpflichtung Deutschlands, die Realisierung internationaler Konventionen zu fördern oder zu stärken, sondern auch um die Mitwirkung Deutschlands an der Bildung solcher Standards für die internationale Rechtsstaatsförderung.

Das Zusammenspiel der verschiedenen Teile des Handbuchs hat schon im Entstehungsprozess zu neuen Verbindungen und Gesprächen zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik geführt. Als Herausgeberin und Herausgeber haben wir die Hoffnung, dass dieses Handbuch die Vernetzung über disziplinäre und berufliche Grenzen hinaus anregt und festigt. Wir wünschen uns, dass das Buch als Denk- und Diskussionsanstoß dient und damit zu einer Stärkung der Rechtsstaatsförderung beitragen kann.

IV.

Unser Dank gilt zuallererst den Autorinnen und Autoren, die es trotz ihrer vielfältigen Verpflichtungen und pro bono übernommen haben, einen Beitrag für das Handbuch zu verfassen. Ein großer Dank gilt weiter unseren studentischen Helferinnen und Helfern, die den Entstehungsprozess des Handbuchs in verschiedenen Phasen unermüdlich unterstützt haben: Michelle Benzing, Markus Buderath, Daniel Caspary, Katharina Dürmeier, Julika Enslin, Malte Hüggelmeyer, Merle Jungenkrüger, Stephanie Lorang, Alisha Morell, Jochen Schlenk, Marie-Thérèse Schreiber, Pia Schupp, Ingrid Sinell, Nora Wacker und Alexander Weber. Für ihre Mitarbeit ebenso wie für die Durchführung zweier Workshops und einen Zuschuss zu den Druckkosten standen uns Mittel aus der Projektförderung für den RSF Hub, einer Wissenschaftskooperation der Freien Universität Berlin mit dem Auswärtigen Amt, zur Verfügung. Hierfür möchten wir uns bei allen an dem Projekt beteiligten Personen bedanken. Danken möchten wir außerdem der Goethe Universität Frankfurt am Main und dort vor allem der Leitung des Exzellenzclusters Normative Orders, die uns ihre großartigen Konferenzräume für unseren zweiten Workshop mit den Autorinnen und Autoren, der im November 2019 stattfand, überließen. Schließlich möchten wir uns bei den Organisationen und Institutionen bedanken, bei denen die Autorinnen und Autoren des Handbuchs beschäftigt sind und die seine Entstehung auf unterschiedliche Weise unterstützten, etwa indem sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Freistellung gewährten, und die für viele Beiträge des Buchs die ganz entscheidenden Praxisbeispiele zur Verfügung stellten. Herauszuheben ist an dieser Stelle die GIZ, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an zahlreichen Beiträgen mitgewirkt haben.

Matthias Kötter, Tilmann Röder, Jens Deppe, Julie Trappe, Tillmann Schneider

Berlin im Dezember 2021

Inhaltsverzeichnis

Bearbeiter:innenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Erster Teil: Rechtsstaatsförderung in Deutschland

§ 1Rechtsstaatsförderung in Deutschland: Politik, Praxis und Forschung

A.Rechtsstaatsförderung in der deutschen auswärtigen Politik(Matthias Kötter)

I.Rechtsstaatsförderung: Handlungsfeld der deutschen auswärtigen Politik

II.Deutsche Rechtsstaatsförderung

III.Der Rechtsstaatsbegriff der Rechtsstaatsförderung

Anlage zu § 1 A.

B.Akteurskonstellationen bei der Rechtsstaatsförderung(Matthias Kötter)

I.Akteure und Akteurskonstellationen bei der Rechtsstaatsförderung

II.Internationale Vereinbarung über rechtsstaatliche Reformen

III.Projektbasierte Rechtsstaatsförderung

1.Durchführungsebene

2.Politische Steuerung

IV.Multilaterale Rechtsstaatsförderung

C.Rechtsstaatsförderung in der Forschung(Christian Boulanger und Matthias Kötter)

I.Rechtsstaatsförderung als Forschungsfeld

II.Universitäre und außeruniversitäre Forschung zur Rechtsstaatsförderung in Deutschland

III.Praxisforschung

IV.Rechtsstaatsförderungsforschung als eigenständiger Wissensbestand

§ 2Das Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland als Akteur der Rechtsstaatsförderung

A.Historisches Erbe: Recht als Instrument der Modernisierung und Unterdrückung(Tilmann J. Röder)

I.Rechtsstaatsförderung in historisch vorbelasteten Kontexten

II.Rezeption von deutschem Recht in Japan

III.Deutsches Kolonialrecht

IV.Nationalsozialistisches Besatzungsrecht in den Ostgebieten

V.Perspektiven für eine postkoloniale Rechtsstaatsförderung

B.Rechtsstaatsaufbau in der frühen Bundesrepublik(Jörg Requate)

I.Rahmenbedingungen der bundesdeutschen Rechtsstaatsentwicklung

II.Die Entstehung des Grundgesetzes

III.Das Bundesverfassungsgericht

IV.Die Rolle der Zivilgesellschaft

V.Fazit

C.Entwicklungspolitik und Rechtsstaat in den 1960–1980er Jahren(Philipp Dann)

I.Entwicklungspolitik zwischen Rechtsstaat und Bürokratie

II.Ausgangslage: die Anfänge bundesrepublikanischer Entwicklungspolitik und -verwaltung

III.Inhaltliche und organisatorische Verselbständigung der Entwicklungspolitik unter Eppler

IV.Rückkehr zum Primat nationaler Interessen

V.Fazit

D.Rechtsstaatsaufbau als Mittel zur Integration der neuen Bundesländer(Ulrich Hagenloch und Tilmann J. Röder)

I.Ähnlichkeiten zur Rechtsstaatsförderung

II.Die Ausgangslage im Jahr 1990

1.Politische Entwicklungen

2.Herstellung der Rechtseinheit

III.Rechtsstaatsaufbau 1990–1994 am Beispiel Sachsens

1.Verfassungen und Staatsorgane der neuen Länder

2.Länder- und Kommunalverwaltungen

3.Institutionen der Rechtspflege

IV.Gesellschaftliche Wirkungen

V.Erkenntnisse für die internationale Rechtsstaatsförderung

Zweiter Teil: Praxisbeispiele deutscher Rechtsstaatsförderung

§ 3Bilaterale und regionale Vorhaben

A.Rechtskooperation mit China (seit 1984)(Marc Spitzkatz)

I.Ausgangslage

II.Ziele

III.Aktivitäten und Akteure

1.Unterstützung beim Systemwechsel

2.Gesetzgebungsberatung

3.Ausbildung von Richterinnen und Richtern

IV.Wirkungen

B.Unterstützung der Transformationen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (seit 1992)(Julie Trappe)

I.1990 als neue Etappe deutscher Rechtsstaatsförderung

II.Beratung in Mittel- und Osteuropa ab den 1990er-Jahren

1.Gegenstand der Reformen

2.Die europäische Dimension

III.Schlussfolgerungen

C.Unterstützung der Transformationen in Südkaukasus und Zentralasien (seit 1993)(Jens Deppe)

I.Ausgangslage der Transformationsstaaten

II.Zweifache Aufgabenstellung der Transformation

III.Programmdesign der deutschen Vorhaben

IV.Ansatz der deutschen Rechtsreformberatung

V.Wirkungen

D.Verfassungsberatung in Südafrika (1993–1996)(Ulrich Karpen)

I.Vom autoritären Apartheidsystem zum demokratischen Rechtsstaat

II.Die „ausgehandelte Revolution“ (1992–1994)

III.Von der vorläufigen zur endgültigen Verfassung (1994–1996)

IV.Hat sich die Verfassung bewährt?

E.Koordinierung des Justizaufbaus in Afghanistan (2002–2014)(Wolf Plesmann und Tilmann J. Röder)

I.Herausforderungen des Justizaufbaus in Afghanistan

II.Vorgaben des Petersberger Abkommen und der afghanischen Verfassung

III.Das Verhältnis zwischen Gebern und der afghanischen Regierung

IV.Koordinierung der deutschen Vorhaben

1.Vereinbarungen mit afghanischen Partnern

2.Koordinierung unter deutschen Akteuren

3.Koordinierung unter internationalen Akteuren

V.Erkenntnisse über Koordinierung im Bereich der Rechtsstaatsförderung

F.Die Verbesserung des Zugangs zu Recht durch Paralegals in Sierra Leone (2009–2013) und Sambia (2015–2021)(Tillmann Schneider und Sabine Midderhoff)

I.Paralegals und Legal Empowerment

II.Unterstützung von Paralegalismus durch GIZ-Vorhaben

1.Rechtstaatsförderung in Sierra Leone (2009–2013)

2.PLEED Sambia (2015–2021)

III.Chancen und Herausforderungen

G.Transformationshilfe nach dem Arabischen Frühling (2011–2012)(Rainer Grote und Tilmann J. Röder)

I.Begriff der Transformationshilfe

II.Akteure und Ansätze

III.Entwicklungen und Erfahrungen

1.Ähnlichkeiten und Unterschiede der Kontexte

2.Rechtliche Entwicklungen im Überblick

3.Länderbeispiel Ägypten

4.Länderbeispiel Libyen

5.Länderbeispiel Tunesien

IV.Fazit: Erfolgsbedingungen von Rechtsstaatsförderung in Transformationskontexten

H.Demokratisierung und Menschenrechtsschutz in Zusammenarbeit mit der Organisation Amerikanischer Staaten (seit 2012)(Helen Ahrens und Anna Heinen)

I.Das Menschenrecht auf Zugang zu Recht und Justiz im interamerikanischen Menschenrechtssystem

1.Menschenrechte und gesellschaftspolitische Entwicklung in Lateinamerika

2.Das Menschenrecht auf Zugang zu Recht und Justiz: Normen und Praxis

3.Vorgehen des Projekts DIRAJus

4.Die Zukunft des Menschenrechtsschutzes in der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS)

II.Transformation durch Recht in Lateinamerika?

I.Rechtsstaats- und Demokratieförderung durch die politischen Stiftungen: Das Beispiel der Konrad-Adenauer-Stiftung(Franziska Rinke)

I.Politische Stiftungen

II.Rechtsstaatsförderung durch politische Stiftungen

III.Das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung

IV.Fazit

J.Beiträge von Berufsvereinigungen: Das Beispiel des Aufbaus von Notariatssystemen in den Transformationsstaaten(Richard Bock)

I.Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit seit 1992

II.Berufsrecht

1.Kompetenzen

2.Zulassungs- und Ernennungsprobleme

3.Flächendeckende Versorgung

4.Kammerwesen

III.Digitalisierung

IV.Gemeinsame Projekte der BNotK mit der GIZ

1.Serbien

2.Nordmazedonien

3.Food and Agriculture Organization

4.China

V.Schlussbetrachtung

§ 4Multilaterale und internationale Vorhaben

A.Rechtsstaatsförderung durch Missionen der Europäischen Union(Richard Winkelhofer, Ines Thevarajah und Fabian Löwenberg)

I.Überblick EU-Missionen

II.Missionen

1.EUPOL Afghanistan

2.EULEX Kosovo

3.EUAM Ukraine

III.Stärken, Schwächen und Ausblick der Rechtsstaatsförderung durch EU-Missionen

B.Rechtsstaatsförderung durch EU-Projekte(Julie Trappe)

I.Deutschland als Durchführer von EU-Projekten

II.Twinning Kosovo „Strengthening Policy formulation and legislative drafting“

1.Projektrahmen

2.Einblicke in die kosovarische Rechtsordnung

3.Herausforderungen

III.Erfolgsvoraussetzungen

C.Rechtsstaatsförderung durch die OSZE(Nathalie Ebead und Thomas Vennen)

I.Vorbemerkung

II.Ziele und Herausforderungen der Rechtstaatlichkeit in der OSZE-Region

III.OSZE-Rechtstaatlichkeitsförderung: Ansätze und Instrumente

1.Multi-dimensionaler Ansatz zur Rechtstaatlichkeitsförderung

2.Arbeitsmodalitäten der OSZE-Strukturen zur Rechtstaatlichkeitsförderung

3.Spezifische Instrumente der OSZE-Rechtstaatlichkeitsförderung

IV.Unterstützung von Reformvorhaben am Beispiel Georgien

D.Rechtsstaatsförderung durch die Weltbank und die Vereinten Nationen(Peter Best)

I.Der spezifische Ansatz der Weltbank in der Rechtsstaatsförderung

II.Der Kooperationstypus der Rechtsstaatsförderung am Beispiel Serbien

1.Erfassung justizieller Daten

2.Das Multi Donor Trust Fund Justice Sector Support Project in Serbien

3.Funktionsanalyse der Justiz

III.Der spezifische Ansatz der UN in der Rechtsstaatsförderung

IV.Unterstützung von Justizreformen am Beispiel Armenien

V.Anmerkungen aus deutscher Sicht

E.Internationale Missionen gegen Korruption und Straflosigkeit(Daniel Kempken)

I.Einleitung

II.Ansatz der Missionen in Guatemala und Honduras

1.Abgrenzung zu klassischen Ansätzen der Rechtsstaatsförderung

2.Strategie der Missionen im Einzelnen

3.Rückschläge

III.Ein Erfolgsmodell ist in der Welt

1.Das Vermächtnis

2.Das Erfolgsrezept

3.Einfluss der Geber:innen

4.Unterstützung der Zivilgesellschaft

IV.Ausblick

1.Politischer Dialog

2.Konzeptionelle Schlussfolgerungen

3.Missionen der zweiten Generation

§ 5Deutsche Rechtsstaatsförderung aus der Perspektive der Partnerländer

A.Rückblick auf Georgiens rechtliche Transformation im Privatrecht(Lado Chanturia)

I.Einführung

II.Wahl der Partner für die Reform des Zivilrechts

III.Kodifizierte Gesetzgebung

IV.Inhaltliche Ausgestaltung

V.Entstehung juristischer Literatur durch rechtswissenschaftliche Kooperation

VI.Europäisierung des Rechts als kulturhistorischer Prozess

VII.Hospitationen, Juristenausbildung und Hochschulkooperationen

B.Kosovo zwischen internationaler Verwaltung und staatlicher Unabhängigkeit (1999–2019)(Robert Muharremi)

I.Das Kosovo 1999–2019

1.Das Kosovo unter UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo)

2.Konkurrenz der Rechtsordnungen

II.Das kosovarische Zivilgesetzbuch

III.Deutsches Engagement im Kosovo

C.Verfassungsgebung und politische Legitimität in Somalia (seit 2000)(Mohamed Osman Jawari)

I.Somalias Weg zum 4,5-Clan-Repräsentationsschema

II.Die Übergangsjahre: 2002–2012

III.Der vorläufige Überprüfungs- und Umsetzungsprozess der Verfassung

IV.Legitimität der Verfassungsfindung

D.Justizaufbau und Rechtsverständnisse in Afghanistan (seit 2001)(Bahishta Zahir Hellali)

I.Schwache Ergebnisse trotz massiver Unterstützung

II.Rechtspluralismus und Verständnisse von ‘adalat (Gerechtigkeit) in Afghanistan

III.Das Fortbestehen der informellen Streitbeilegung

IV.Integrative Ansätze in der Rechtsstaatsförderung

E.Gesetzgebung und Gesetzesfolgenabschätzung in Peru (seit 2010)(Carlos Jahnsen Gutierrez)

I.Einleitung: Empfehlungen der OECD-Studie

II.Der deutsche Beitrag zur Implementierung der OECD-Empfehlungen und der peruanische Weg eines angepassten Systems der GFA

III.Umsetzungserfahrungen

IV.Schlussfolgerungen

F.Deutsch-türkische Rechtsbeziehungen(Bahri Öztürk und Nilüfer Köker)

I.Historischer Rückblick

1.Entwicklung des türkischen Rechts

2.Einfluss bedeutender deutscher Persönlichkeiten auf das türkische Hochschulwesen und Recht

II.Strafrechtliche Reformgesetze ab 2005

III.Deutsch-türkische Kooperation

1.Institutionelle Zusammenarbeit im Justizbereich

2.Deutsch-türkisches Engagement an der İstanbul Kültür Üniversitesi

IV.Schlussbemerkung

Dritter Teil: Ziele, Handlungsfelder und Konzepte deutscher Rechtsstaatsförderung

§ 6Übergeordnete Ziele bei der Rechtsstaatsförderung

A.Frieden und Sicherheit(Matthias Kötter)

I.Frieden und Sicherheit als übergeordnete Ziele der deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik

II.Deutsche Friedens- und Sicherheitspolitik

1.Grundgesetz

2.Internationale Ordnung

3.Deutsche Friedens- und Sicherheitsinteressen

III.Stabilisierung

IV.Folgerungen für die Rechtsstaatsförderung

B.Nachhaltige Entwicklung(Astrid Wiik)

I.Nachhaltige Entwicklung als Leitbild moderner deutscher Entwicklungspolitik

II.Nachhaltige Entwicklung und Rechtsstaatlichkeit: die Agenda 2030 und die SDGs

1.Die Struktur der Agenda 2030 und der SDGs

2.Rechtsstaatlichkeit in den SDGs

3.Verhandlungsprozess

4.Bedeutung für die Akteure der deutschen Rechtsstaatsförderung

III.Nachhaltige Entwicklung und Rechtsstaatlichkeit: Auswirkungen der Verknüpfung

C.Menschenrechte(Andrea Kämpf)

I.Menschenrechte und Rechtsstaatsförderung im Verständnis der Bundesregierung

II.Menschenrechtliche Grundlagen im internationalen Recht

III.Menschenrechtlicher Rechtsstaatsbegriff

IV.Menschenrechte in der Rechtsstaatsförderung

D.Demokratie (Sylwia Zalewska-Löwenberg)

I.Die Förderung von Demokratie als übergeordnetes Ziel der Rechtsstaatsförderung

II.Rechtliche Grundlagen der Förderung von Demokratie

1.Verfassungsrechtliche Ebene

2. Europäische Ebene

3.Völkerrechtliche und internationale Ebene

III.Maßnahmen der Demokratieförderung

IV.Demokratieförderung und Rechtsstaatsförderung

1.Begriffe von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

2.Herausforderungen für die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

E.Außenwirtschaftspolitik(Friederike Diaby-Pentzlin)

I.Arena widerstreitender Interessen

II.Rahmenbedingungen

III.Interventionsebenen

IV.Außenwirtschaftspolitik und Recht im historischen Rückblick

1.1980er Jahre: Beginn juristischer Beratungen zu Auslandsinvestitionen

2.1990er Jahre: Umbau ehemals sozialistischer Wirtschaftssysteme

3.Ab 1998: Armutsorientierte globale Strukturpolitik

4.Ab 2009: Einbindung der Privatwirtschaft

5.Seit 2013: Zwischen SDGs und Corporate Social Responsibility

V.Beispiel der Förderung rechtlicher Rahmenbedingungen für industrielle Landwirtschaft

VI.Ökologische Zeitenwende für nachhaltige Entwicklungsziele

F.Europäische Integration(Julie Trappe)

I.Deutschland als Teil der Europäischen Union

II.Europäische Erweiterung

1.Die erste osteuropäische Beitrittswelle 2004

2.Rumänien und Bulgarien 2007

3.Kroatien und der Westbalkan

III.Konditionalität und Rechtstransfer

§ 7Handlungsfelder und Konzepte der Rechtsstaatsförderung

A.Access to Justice(Lothar Jahn)

I.Zugang zu Recht – ein Schwerpunkt heutiger Rechtsstaatsförderung

II.Entwicklung von AtoJ in der frühen deutschen RSF: Konzentration auf den Staat

III.Legal Empowerment und SDG 16: Fokus auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen

IV.Begriff des Zugangs zu Recht

V.Ansätze der internationalen Förderpraxis

B.Verwaltungsreformen(Jens Deppe)

I.Vielgestaltigkeit der Aufgaben von Verwaltungsreformen

II.Konzepte und Lernerfahrungen ausgewählter Verwaltungsreformen

III.Rechtsstaatliche Kriterien für Verwaltungsreformen

1.Globale Indizes

2.Checkliste der Venedig-Kommission und UNDP Guidance Note

3.Nachhaltige Entwicklungsziele und der World Public Sector Report

4.Die Rechtsstaatlichkeit der europäischen Grundsätze für die Öffentliche Verwaltung (SIGMA)

C.Sicherheitssektorreform(Sylwia Zalewska-Löwenberg und Tilmann J. Röder)

I.Konzeptionelle und normative Grundlagen

II.Ziele und Ansätze

III.Instrumente

1.SSG-Reformen

2.Capacity Building

3.Ertüchtigung

4.Budgethilfe

IV.SSR-Strategie der Bundesregierung

V.Deutsche SSR-Programme und Initiativen

1.Militärisches Ausstattungshilfeprogramm (AH-P)

2.Polizeiliches Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm (AAH-P)

3.Ertüchtigungsinitiative

4.Stärkung von SSG und Kapazitäten

VI.Schnittstellen zu Rechtsstaatsförderung

1.Zivile Führung und demokratische Aufsicht

2.Organe des Sicherheitssektors

3.Strafverfolgungsbehörden

4.Zivilgesellschaft

5.Nicht-staatliche bewaffnete Akteure

VII.Ausblick

D.Öffentliche Finanzverwaltung(Birger Nerré)

I.Dualität von Rechtsstaat und Steuerstaat, Besteuerungsgrundsätze

II.Die öffentliche Finanzverwaltung

1.Begriffsklärung

2.Institutionelle Rahmenbedingungen: Der Autonomie-Aspekt

III.Bewertungsstandard der Qualität von Finanzverwaltungen: TADAT

IV.Steuerkultur

V.Synthese und Ausblick

E.Antikorruption(Miriam Kosmehl)

I.Das Verhältnis von Rechtsstaatsförderung und Antikorruption

II.Ausprägungen und Folgen von Korruption

III.Der normative Rahmen für Antikorruption

IV.Ansätze für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Korruption

1.Die Schlüsselrolle von Justiz und Staatsanwaltschaft

2.Strategischer Dreiklang aus Strafverfolgung, Prävention und Aufklärung

3.Partner für Transparenz und Integrität: Zivilgesellschaft – Medien – Wirtschaft

V.Strategien der Bundesregierung

VI.Antikorruption zur Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat

F.Förderung der Zivilgesellschaft(Sandra Fuhr und Jens Deppe)

I.Einführung: Begriff der Zivilgesellschaft in der EZ

II.Die Zivilgesellschaft im Verhältnis zur Demokratie- und Rechtsstaatsförderung

III.Politische Teilhabe und Rechtsstaatsförderung aus Sicht des BMZ

IV.Shrinking Spaces

G.Gender Equality(Angela Langenkamp)

I.Normative Grundlagen

1.Internationale Standards, Verpflichtungen und Rechenschaftslegungsmechanismen

2.Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (UNSCR 1325)

3.Afrikanische Standards, Verpflichtungen und Rechenschaftslegungsmechanismen

II.Gewalt gegen Frauen und Mädchen

III.Rechtspluralismus und Zugang zu Recht

IV.Geschlechtergerechtigkeit: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

H.Transitional Justice(Anja Mihr und Julie Trappe)

I.Der Begriff der Transitional Justice

II.Internationalisierung von Transitional Justice

III.Transitional Justice und Rechtsstaatsförderung

IV.Forschungsfragen

V.Transitional Justice und Demokratisierung

I.Wirtschaftsförderung(Hans-Joachim Schramm)

I.Law and Development

II.Gegenstände und Ziele der Reformberatung im Wirtschaftsrecht

III.Maßstäbe: Principles, Rankings und Modellgesetze

IV.Schlussfolgerungen und Ausblick

J.Friedensmediation(Tilmann J. Röder, Luxshi Vimalarajah und Julia von Dobeneck)

I.Begriffsklärung

II.Grundlagen der Friedensmediation

1.Konzeptionelle Grundlagen

2.Normativer Rahmen

3.Akteure

III.Zusammenwirken von Friedensmediation und Rechtsstaatsförderung

1.Schnittstelle zur Verfassungsberatung

2.Weitere Schnittstellen zur Rechtsstaatsförderung

Vierter Teil: Theorie, Methoden, Forschungsansätze

§ 8Entstehen, Wandel und Transfer von Recht und Institutionen

A.Recht und Rechtspluralismus(Markus Böckenförde)

I.Begriffe von Recht und Rechtspluralismus

II.Recht

III.Recht(spluralismus) im (post-)kolonialen Kontext

IV.Rechtspluralismus

V.Rechtsstaatsförderung und Rechtspluralismus

B.Rechtstransfer(Tillmann Schneider)

I.Die Bedeutung von Transferprozessen für die Rechtsstaatsförderung

II.Rechtstransfer als Gegenstand der Rechtsvergleichung

III.Metaphern-Vielfalt und interdisziplinärer Austausch in der jüngeren Forschung

IV.Erfolgsbedingungen für Transferprozesse?

C.Rechtsvergleichung(Laura Jung)

I.Rechtsvergleichung und Rechtsstaatsförderung

II.Die wissenschaftliche Rechtsvergleichung

1.Die traditionelle Methode des Funktionalismus

2.Kritik und Resilienz des Funktionalismus

III.Die Rechtsvergleichung in der Praxis der Rechtsstaatsförderung

D.Rechtslinguistik: Sprache, Recht und Translation(Beate Anam und Hatem Elliesie)

I.Die Sprachlichkeit des Rechts

II.Rechtslinguistik: Forschungsthema, Gegenstand, theoretische Ansätze

III.Die Sprachlichkeit des Rechts und die Translationsleistung als Herausforderung für die Rechtsstaatsförderung

1.Zweckbezogenheit von Übersetzungen

2.Herausforderungen durch Mehrsprachigkeit: Translationsleistungen

3.Anforderungen an die mit Rechtsstaatsförderung befassten Akteur:innen

IV.Konsequenzen für die Praxis der Rechtsstaatsförderung

§ 9Analyse von Handlungskontexten

A.Politikwissenschaftliche Kontextanalyse(Gregor Reisch und Gregor Walter-Drop)

I.Begriff der Kontextanalyse

II.Vorhandene Ansätze

III.Die politikwissenschaftliche Perspektive

IV.Quantitative Ansätze

V.Qualitative Ansätze

VI.Ausblick

B.Erfassung von Rechtsstaatlichkeit(Wolfgang Muno)

I.Messung und Indizes von Rechtsstaatlichkeit

II.Rechtsstaatlichkeits-Indizes

1.Der Freedom House Index (FHI)

2.Der Bertelsmann Transformation Index (BTI)

3.Worldwide Governance Indicators (WGI)

4.Rule of Law Index des World Justice Project

III.Würdigung der genannten Rechtsstaatlichkeits-Indizes

C.Kontextanalyse aus sozialanthropologischer Perspektive(Julia Eckert, Johanna Mugler und Friederike Stahlmann)

I.Rechtsanthropologische Perspektive und Fokus bei der Kontextanalyse

II.Fragen einer sozialanthropologischen Kontextanalyse

III.Methoden der sozialanthropologischen Kontextanalyse

IV.Interventionen der Rechtsstaatsförderung als Gegenstand der Analyse

§ 10Instrumentarium und Prozesse

A.Reflexiver Instrumentengebrauch(Johannes Socher und Gregor Walter-Drop)

I.Begriffsbestimmung

II.Forschungsstand

III.Erfolgsbedingungen in der Rechtsstaatsförderung

1.Legitimität

2.Task-Komplexität

3.Institutionelles Design

IV.Forschungsagenda

B.Prozesssteuerung und Projektmanagement(Harald Fuhr)

I.EZ-Vorhaben zwischen Projekt- und Politikzyklus

II.Verzahnung von EZ-Vorhaben mit dem nationalen Reformprozess im Partnerland

1.Identifikation und Planung von EZ-Vorhaben

2.Implementation von EZ-Vorhaben

3.Monitoring und Evaluierung von EZ-Vorhaben

III.Alternative Projektsteuerung von EZ-Vorhaben

C.Formen der internen und externen Evaluierung(Reinhard Stockmann)

I.Evaluation als Politikinstrument

II.Evaluationsgegenstand und Ziele

III.Evaluationen im Programmzyklus

IV.Interne und externe Evaluationen

V.Rechtsstaatsförderung als Evaluationsgegenstand

VI.Wirkungsevaluation in der Rechtsstaatsförderung

VII.Erfolgsfaktoren für Rechtsstaatsförderung

Fünfter Teil: Instrumente und Prozesse der Rechtsstaatsförderung

§ 11Rechtsbeziehungen im Akteursdreieck

A.Verfassungsrechtliche Grundlagen der Rechtsstaatsförderung(Matthias Kötter)

I.Rechtsstaatsförderung als staatliche Aufgabe

II.Auswärtige Gewalt

1.Bund und Länder

2.Organkompetenzen insbesondere der Bundesregierung

3.Ressortprinzip und Ressortabstimmung

III.Materiell-verfassungsrechtliche Bindungen bei der Rechtsstaatsförderung

1.Friedensgebot und Völkerrechtsbindung

2.Grund- und Menschenrechtsbindung

3.Gewährleistungspflichten bei der Beteiligung anderer Akteure an der Rechtsstaatsförderung

IV.Kontrolle der auswärtigen Gewalt bei der Rechtsstaatsförderung

B.Das internationale Rechtsverhältnis bei der Rechtsstaatsförderung(Matthias Kötter)

I.Rechtsstaatsförderung und internationales Recht

II.Staatensouveränität und Interventionsverbot bei der Rechtsstaatsförderung

1.Verbotene Einmischung

2.Begrenzte Staatlichkeit

3.Haftung bei Völkerrechtsverstoß

III.Projektdurchführung aufgrund bilateraler Verwaltungsabkommen

1.Internationale Verwaltungsabkommen

2.Durchführungspraxis

IV.Vertragssicherheit bei der Projektdurchführung

C.Das Durchführungsrechtsverhältnis(Matthias Kötter)

I.Das Durchführungsrechtsverhältnis von Mittelgeber und Projektdurchführer

1.Der Bund als Geber und Projektträger

2.Andere Geber und Kofinanzierungen

II.Auftragsrechtsverhältnis

1.Ober- und unterschwellige Auftragsvergabe

2.Beauftragung staatlicher Durchführungsorganisationen

3.Vertragsgestaltung, Rechenschaftspflichten und Einwirkungsbefugnisse

III.Zuwendungsrechtsverhältnis

1.Zweckgemäße Mittelverwendung, Rechenschaftspflichten

2.Europäisches Beihilfenrecht

IV.Gewährleistungspflichten im Durchführungsrechtsverhältnis

D.Die rechtliche Stellung der Akteure im Partnerland(Matthias Kötter)

I.Bindung an das lokale Recht des Handlungskontexts bei der Projektdurchführung

1.Rechtsgebiete und Rechtsstatus: das Beispiel Arbeitsrecht

2.Komplexe Rechts- und Kooperationsstrukturen

II.Sonderrechte internationaler Organisationen und ihres Personals

III.NGO-Gesetzgebung

1.Regelungen: das Beispiel Russlands

2.Politische Instrumentalisierung der NGO-Gesetzgebung

§ 12Projekt- und Finanzierungsarten

A.Rechtsstaatsförderung durch das BMZ(Daniel Kempken)

I.Leitgedanken entwicklungspolitischer Rechtsstaatsförderung im BMZ

1.Bedeutung der Rechtsstaatsförderung für die Entwicklungszusammenarbeit

2.Konzeptionelle Grundlagen

3.Das politische Dach

4.Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft, Justiz und Wissenschaft

5.Kontextanalyse und weitere Herausforderungen

II.Projektarten im Einzelnen

1.Staatliche Zusammenarbeit

2.Zusammenarbeit mit politischen Stiftungen, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen (NRO)

3.Weitere Partner der Rechtstaatsförderung

B.Rechtsstaatsförderung durch das AA(Lars Müller und Viktoria Budde)

I.Leitgedanken zur RSF im Ressort des Auswärtigen Amtes

1.Außenpolitische Zielsetzung

2.Schwerpunktbereiche

II.Das Projektverfahren im Auswärtigen Amt

1.Politische Planung

2.Initiation und Design von Projekten: drei Varianten

3.Mittelbewilligung, Berichtspflichten, Zusatzvereinbarungen, Abschichten

4.Sonderform: Projektförderung durch IfA zivik

C.Rechtsstaatsförderung durch das BMJV(Stefan Hülshörster und Stefan Pürner)

I.Leitgedanken und Struktur der Rechtsstaatsförderung im Justizressort

1.Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

2.Organisation und Auftrag der IRZ

3.Finanzierung der IRZ

4.Leitbild, Ziele und Schwerpunktsetzungen der Arbeit der IRZ

II.Zuwendungsfinanzierte Projektarbeit

1.Projektarten

2.Die Planung der zuwendungsfinanzierten Tätigkeit der IRZ

3.Die Handlungsformate der zuwendungsfinanzierten Tätigkeit der IRZ

4.Nachhaltigkeit

5.Wirkungskontrolle

6.Verfahrensabläufe

7.Verzahnung mit weiteren Finanzierungsarten

III.Bedarfsorientierung, Flexibilität und langer Atem

D.Rechtsstaatsförderung durch die Europäische Union(Julie Trappe)

I.Deutsche Rechtsstaatsförderung im internationalen Kontext

1.Beteiligung an der Arbeit internationaler Organisationen

2.Rechtsstaatsförderung durch die Europäische Union

II.Projekttypen

1.Technical-Assistance-Projekte

2.EU-Grants

3.EU-Action-Grants

4.EU-Twinnings

5.TAIEX

III.Herausforderungen und Entwicklungstendenzen

§ 13Einzelne Handlungsformate und deren Erfolgsbedingungen

A.Beratung zu Gesetzgebungsreformen(Jens Deppe)

I.Erfahrungen mit Gesetzgebungsreformen in Transformationsstaaten

II.Theorien zur Gesetzgebung im Rahmen der IZ

III.Langfristige Ziele der Gesetzgebungsberatung

IV.Vorausschauende Gesetzgebungsberatung als Forderung an die IZ

B.Kapazitätsentwicklung am Beispiel juristischer Fortbildungen(Jens Deppe)

I.Zum Begriff nachhaltiger Kapazitätsentwicklung

II.Leitfragen der juristischen (praxisorientierten) Aus- und Fortbildung

III.Erfahrungen aus den Transformationsstaaten

IV.Weitere Analyse von Hindernissen und Herausforderungen

V.Vorschläge für eine rechtsstaatliche Kapazitätsentwicklung

VI.Justizpartnerschaften

C.Beratung zu Organisationsentwicklung(Tillmann Schneider)

I.Grundlagen und Ziele von Organisationsentwicklung

II.Unterscheidung verschiedener Beratungsansätze

1.Fachberatung

2.Prozessberatung und systemische Ansätze

III.Elemente und Phasen von Veränderungsprozessen

1.Diagnose

2.Zielfindung

3.Umsetzung

4.Re-Stabilisierung & Reflexion

IV.Erfolgsbedingungen und Herausforderungen

D.Universitäre juristische Ausbildung(Hinrich Julius)

I.Internationale Rechtsstaatsförderung in regulären juristischen Studiengängen

II.Angebote juristischer Aus- und Fortbildung speziell für ausländische Studierende

1.Sommerschulen

2.ERASMUS+

3.Magister/LL.M. in Deutschland

4.Moot Courts

5.Promotionsförderung

III.Studienangebote im Ausland

IV.Beratung zur Curricula-Entwicklung

V.Ausblick

E.Rechtsstaatsdialoge und andere Dialogformate(Beatrix Lindner, Tilmann J. Röder und Anne Katharina Zimmermann)

I.Formate und Merkmale rechtlicher Dialoge

II.Rechtsstaatsdialoge der Bundesregierung

1.Rechtsstaatsdialog mit China (seit 2000)

2.Rechtsstaatsdialog mit Vietnam (seit 2008)

3.Rechtsstaatsdialog mit Russland

III.Rechtsdialoge von Praxis, Stiftungen und Wissenschaft

IV.Moderation von Dialogen

F.Förderung lokaler Nichtregierungsorganisationen(Tilmann J. Röder)

I.Kooperations- und Finanzierungsmodelle im Überblick

II.Vor- und Nachteile der Förderung lokaler Akteure

1.Kontextnähe und Eigeninteresse

2.Rechtliche Rahmenbedingungen

3.Wirtschaftlichkeit und Effizienz

4.Nachhaltigkeit

III.Kooperations- und Finanzierungspraxis

1.Auswahlkriterien

2.Probleme bei der Implementierung

3.Ethische und politische Herausforderungen

IV.Ausblick

G.Rechtsverbreitung(Tillmann Schneider)

I.Ziele und Wirkungshypothesen

II.Ansätze in der Praxis

III.Herausforderungen und Risiken

IV.Erfolgsbedingungen

H.Erfahrungsaustausch und Netzwerke(Peter Best und Julie Trappe)

I.Erfahrungsaustausch und Netzwerke in der Rechtsstaatsförderung

II.Aktivitäten

1.Studienreisen

2.Konferenzen und Seminare

3.Hospitationen

4.Justizpartnerschaften, Austauschveranstaltungen

III.Vernetzung und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene

IV.Vernetzung und Erfahrungsaustausch über Rechtsstaatsförderung

V.Wirkung, Voraussetzungen und Ausblick

I.Digitale Technologien(Yannic Körtgen)

I.Einleitung

II.E-Justice & Legal Tech: Anwendung und Potentiale

1.Digitalisierung von Gerichten und Justizinstitutionen

2.Informationsverbreitung und Onlineberatung

3.Sicherung, Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten

4.Online-Streitschlichtung (Online Dispute Resolution)

5.Weitere Anwendungsbereiche

III.Risiken und Herausforderungen digitaler Technologien in der Rechtsstaatsförderung

1.Bildungsgrad und technische Herausforderungen

2.Datenschutz, Privatsphäre und Überwachung

3.Rechtliche und qualitative Probleme

4.Neue Exklusionen

§ 14Wissensmanagement, Praxiserfahrungen und Standards

A.Wissensproduktion und Wissensmanagement(Michael Riegner und Jens Deppe)

I.Ebenen und Ansätze des Wissensmanagements in der Rechtsstaatsförderung

II.Wissensmanagement in Abhängigkeit von Technik, Organisation und Verfahren

1.Technik: Digitalisierung und Datenerhebung

2.Organisation der Produktion und Nutzung von Wissen

3.Verfahren der Projektplanung und -durchführung

III.Entwicklungsperspektiven

1.Lernerfahrungen

2.Ausbau der Epistemic Community

B.Bildung von Praxisstandards für die deutsche Rechtsstaatsförderung(Jens Deppe)

I.Einleitung: Arten und Wirkungsweisen von Standards in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ)

II.Ausrichtung der EZ auf die Menschenrechte

III.Rechtstaatlich orientierte Standardbildung infolge der Agenda 2030

IV.OECD-DAC-Kriterien als relevante Umsetzungsstandards

V.Beispiele für Praxisstandards im europäischen Kontext

Sechster Teil: Deutschlands Beiträge zur internationalen Rechtsstaatspolitik

§ 15Deutschlands Beiträge zur internationalen Rechtsstaatspolitik

A.Rechtsstaatspolitik im Rahmen der Europäischen Union(Daniel Hegedüs (I. + II.) und Jan Petry (III.))

I.Normenkanon

II.Rechtsstaatspolitik im Verhältnis zu Mitgliedsstaaten

1.Schutzmechanismen

2.Die Rolle deutscher Akteure in der Rechtsstaatspolitik der EU-Institutionen

III.Rechtsstaatspolitik in der Europäischen Union in Bezug zu Drittstaaten

1.Das Beitrittsverfahren

2.Nachbarschaftspolitik

B.Rechtsstaatspolitik im Rahmen des Europarates und der OSZE(Thomas Vennen und Nathalie Ebead)

I.Einleitung

II.Europarat

III.OSZE

IV.Herausforderungen

C.Rechtsstaatspolitik im Rahmen der Vereinten Nationen und der Weltbank(Clemens A. Feinäugle (I.) und Yannic Körtgen (II.))

I.Rechtsstaatspolitik im Rahmen der Vereinten Nationen

1.Besondere Schwierigkeiten

2.Mitwirkung Deutschlands

3.Wissenschaftlicher Diskurs

4.Fazit

II.Rechtsstaatspolitik im Rahmen der Weltbank

1.Rechtsstaatsbegriffe

2.Deutsche Rechtsstaatspolitik innerhalb der Weltbank

Stichwortverzeichnis

Bearbeiter:innenverzeichnis

Ahrens, Helen, Dr. Helen Ahrens ist Leiterin des Projektes „Regionales Völkerrecht und Zugang zu Justiz in Lateinamerika (DIRAJus III)“ mit Sitz in Costa Rica, das die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchführt.

Anam, Beate, Beate Anam ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung „Recht und Ethnologie“ am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung.

Best, Peter, Dr. Peter Best unterrichtet an der Leibniz-Universität Hannover. Zuvor war er im Justizministerium Niedersachsen tätig. Daneben arbeitet er als Internationaler Experte für die Europäische Kommission, UNDP, den Europarat und die IRZ.

Bock, Richard, Justizrat Richard Bock ist Generalbevollmächtigter der Bundesnotarkammer für internationale Angelegenheiten und Präsident der Kommission für internationale notarielle Zusammenarbeit (CCNI) bei der Internationalen Union des Notariats (UINL) in Rom.

Böckenförde, Markus, Prof. Dr. Markus Böckenförde (LL.M.) ist Hochschullehrer an der Central European University in Wien und Leiter des dortigen Comparative Constitutional Law-Programms.

Boulanger, Christian, Dr. Christian Boulanger ist Abteilungskoordinator am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Zuvor war er wissenschaftlicher Koordinator des Projekts „Recht im Kontext“ an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Budde, Viktoria, Viktoria Budde ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH). Zuvor war sie für die Forschungs- und Beratungsstelle Rechtsstaatsförderung (RSF Hub) der Freien Universität Berlin tätig.

Chanturia, Lado, Prof. Dr. Lado Chanturia ist ein georgischer Rechtswissenschaftler und Diplomat. Seit 2018 ist er Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Dann, Philipp, Prof. Dr. Philipp Dann ist Inhaber des Lehrstuhls „Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung“ an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Deppe, Jens, Dr. Jens Deppe ist Seniorfachplaner für Verwaltungsreformen und Antikorruption im Fach- und Methodenbereich der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), zuvor war er mehrere Jahre in Rechts- und Justizreformprojekten in Transformationsstaaten als Programmleiter und Teamleiter tätig.

Diaby-Pentzlin, Friederike, Prof. (em) Dr. Friederike Diaby-Pentzlin ist Vorstandsvorsitzende von FIAN Deutschland. Zuvor war sie Professorin für Gesellschaft- und Wirtschaftsvölkerrecht an der Hochschule Wismar und Seniorfachplanerin der GIZ.

von Dobeneck, Julia, Julia von Dobeneck leitet das Projekt Auf- und Ausbau von Mediationskapazitäten am Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF). Zuvor war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Europa-Universität Viadrina im Forschungs- und Transferprojekt Friedensmediation mit der Abteilung Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts leitend tätig.

Ebead, Nathalie, Dr. Nathalie Ebead ist Programme Manager des EU Projekts ‘Support to Electoral Processes and Democracy (STEP) in Myanmar für das Internationale Institut für Demokratie und Wahlen (IDEA).

Eckert, Julia, Prof. Dr. Julia Eckert ist Inhaberin des Lehrstuhls „Politische Anthropologie“ am Institut für Sozialanthropologie der Universität Bern.

Elliesie, Hatem, Dr. Hatem Elliesie ist Gruppenleiter am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung und zugleich Nachwuchsgruppenleiter an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie Vertreter der Professur für Islamisches Recht an der Universität Leipzig.

Feinäugle, Clemens, Dr. Clemens Feinäugle ist Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen. Er forscht zu völker- und verfassungsrechtlichen Fragen.

Fuhr, Harald, Prof. (em) Dr. Harald Fuhr war Inhaber des Lehrstuhls „Internationale Politik“ an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam.

Fuhr, Sandra, Sandra Fuhr ist Leiterin des Projektes „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung; Perspektiven für die Jugend“ in Kirgisistan bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

Grote, Rainer, Prof. Dr. Rainer Grote ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Daneben lehrt er an der Universität Göttingen.

Hagenloch, Ulrich, Ulrich Hagenloch ist ehemaliger Präsident des Oberlandesgericht Dresden. Er war ab 1978 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg tätig, bevor er 1992 zur sächsischen Justiz wechselte.

Hegedüs, Daniel, Daniel Hegedüs ist „Rethink.CEE“ Fellow beim German Marshall Fund of the United States. Zuvor war er u. a. bei Democracy Reporting International (DRI) tätig.

Heinen, Anna, Anna Heinen war wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe „Regulierungsfragen transnationaler Arbeit – Perspektiven der interdisziplinären Arbeitsforschung“ am Viadrina Center B/ORDERS IN MOTION. Sie arbeitet als Referentin für Klimapolitik bei GermanZero.

Hülshörster, Stefan, Dr. Stefan Hülshörster ist Geschäftsführer der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ). Seine Zuständigkeit umfasst u. a. die Region Osteuropa.

Jahn, Lothar, Dr. Lothar Jahn ist Seniorfachplaner bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

Jahnsen Gutierrez, Carlos, Dr. Carlos Jahnsen Gutierrez ist Ökonom und Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der SPD-Bundestagsfraktion. Er berät das Präsidium des peruanischen Ministerrates. Sekretariat fuer oeffentliche Verwaltung des Premierministeramtes.

Jawari, Mohamed Osman, Mohamed Osman Jawari ist ein somalischer Jurist und Politiker. Von 2012 bis 2018 diente er als Sprecher des somalischen Parlaments.

Julius, Hinrich, Prof. Dr. Hinrich Julius ist Inhaber des Lehrstuhls „Rechtsdialog mit Schwellenländern“ an der Universität Hamburg. Von 2004 bis 2009 leitete er das Programm Rechtskooperation der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Peking.

Jung, Laura, Laura Jung ist wissenschaftliche Mitarbeiterin (Postdoc) im Projekt „Kulturen politischer Entscheidung in der modernen Demokratie“ an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München.

Kämpf, Andrea, Ass. Jur. Andrea Kämpf leitet bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH die Beschwerdestelle für die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesumweltministeriums. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Menschenrechte.

Karpen, Ulrich, Prof. Dr. Ulrich Karpen ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Staatslehre an der Universität Hamburg. Von 1987 bis 2007 war er Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung.

Kempken, Daniel, Daniel Kempken ist freier Berater für Rechtsstaatsförderung. Von 1989 bis 2020 arbeitete er in verschiedenen Funktionen für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und für das Auswärtige Amt (AA).

Köker, Nilüfer, Ass. Jur. Nilüfer Köker, LL.M. (LL.M. Ruhr-Universität Bochum), ehemalige Fachlektorin des DAAD e. V. für Rechtswissenschaften an der Istanbul Kültür Üniversitesi (2014–2020), unterrichtet an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Istanbul Kültür Üniversitesi.

Körtgen, Yannic, Yannic Körtgen ist Berater in der Abteilung Regionale Vorhaben Afrika 1 für die Themen Demokratie, Rechtsstaat, Gender bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Er berät das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit Schwerpunkt auf Frieden & Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Zugang zu Recht.

Kosmehl, Miriam, Miriam Kosmehl ist Senior Expert for Eastern Europe and the Neighbourhood im Programm „Europas Zukunft“ bei der Bertelsmann Stiftung.

Kötter, Matthias, Prof. Dr. Matthias Kötter ist Inhaber der Professur für das Fachgebiet Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Polizei und des Sicherheitsmanagements an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und Ko-Leiter des Projekts RSF Hub, Forschungs- und Beratungsstelle zur Rechtsstaatsförderung.

Langenkamp, Angela, Dr. Angela Langenkamp ist Genderbeauftragte sowie Seniorfachplanerin in der Abteilung Governance und Konflikt des Fach- und Methodenbereichs der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

Lindner, Beatrix, Dr. Beatrix Lindner ist Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Löwenberg, Fabian, Dr. Fabian Löwenberg ist Deputy Head of Mission der EUCAP Somalia. Zuvor war er Leiter der Rechtsstaatskomponente der European Union Advisory Mission Ukraine (EUAM Ukraine).

Midderhoff, Sabine, Sabine Midderhoff ist Programmleiterin bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Von 2008 bis 2020 arbeitete sie im Bereich der Rechtsstaatsförderung in Westafrika sowie Sambia.

Mihr, Anja, Dr. Anja Mihr unterrichtet als DAAD Associate Professor an der OSCE Academy in Bishkek. Sie ist zudem Programmleiterin am Center on Governance through Human Rights sowie der Humboldt-Viadrina Governance Platform.

Mugler, Johanna, Dr. Johanna Mugler ist Assistentin und Lehrbeauftragte am Institut für Sozialanthropologie der Universität Bern. Sie forscht zu sozialen Phänomenen wie Verantwortung, Distribution und ökonomischer Gerechtigkeit.

Muharremi, Robert, Dr. Robert Muharremi ist Assistant Professor für Public Policy und Governance am Rochester Institute of Technology – Kosovo Campus.

Müller, Lars, Dr. Lars Müller arbeitet für das United Nations Institute for Training and Research (UNITAR). Zuvor war er Referent für den Bereich Rechtsstaatsförderung im Referat für Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung im Auswärtigen Amt.

Muno, Wolfgang, Prof. Dr. Wolfgang Muno ist Inhaber des Lehrstuhls für Vergleichende Regierungslehre am Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaft der Universität Rostock.

Nerré, Birger, Dr. Birger Nerré leitet das von EU und BMZ kofinanzierte Vorhaben „Strengthen the Rule of Law and Anti-Corruption Mechanisms in the Republic of Moldova“ bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und war zuvor lange Jahre im Bereich öffentliche Finanzen international tätig.

Öztürk, Bahri, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bahri Öztürk (Dr. h.c. Justus-Liebig-Universität Gießen, Dr. h.c. University of Miskolc, Hungary) ist Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Istanbul Kültür Üniversitesi. Er ist Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Istanbul Kültür Üniversitesi.

Petry, Jan, Dr. Jan Petry koordiniert als Teamleiter für den Bereich der externen Rechtsstaatlichkeit den Prozess der Justizreformen in Beitrittskandidaten und östlichen Partnerländern für die internationale Abteilung der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission. Bis 2016 war er als Richter, Mediator und Ausbilder am Landgericht Aachen tätig.

Plesmann, Wolf, Wolf Plesmann ist Abteilungsleiter für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin. Von 2018 bis 2021 leitete er die Afghanistan-Projekte der Max-Planck-Stiftung für internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit.

Pürner, Stefan, Dr. Stefan Pürner ist Projektleiter Südosteuropa bei der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ).

Reisch, Gregor, Gregor Reisch ist Mitarbeiter der Firma IABG. Zuvor war er Referent im Referat Instrumente und Prozesse in der Krisenfrüherkennung im Auswärtigen Amt.

Requate, Jörg, Prof. Dr. Jörg Requate ist Inhaber des Lehrstuhls für Westeuropäische Geschichte an der Universität Kassel. Zu seinen Forschungsgebieten zählt die Rechts- und Justizgeschichte der Nachkriegszeit.

Riegner, Michael, Prof. Dr. Michael Riegner ist Juniorprofessor für internationales Verwaltungsrecht und Völkerrecht an der Universität Erfurt, assoziierter Wissenschaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin und Kerngutachter der GIZ im Bereich Rechtsstaatsförderung und Menschenrechte.

Rinke, Franziska, Dr. Franziska Rinke ist Referentin für Rechtsstaatsdialog und Völkerrecht in der Hauptabteilung Analyse und Beratung der Konrad-Adenauer-Stiftung. Sie koordiniert die internationalen Rechtsstaatsprogramme.

Röder, Tilmann J., Dr. Tilmann Röder hat in der Max-Planck-Gesellschaft und an der Freien Universität Berlin geforscht, Organisationen im Bereich der Rechtsstaatsförderung gegründet und geleitet und gemeinsam mit lokalen Partnern zahlreiche innovative Vorhaben entwickelt und umgesetzt. Während der Entstehung dieses Handbuches arbeitete er v. a. in der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amtes.

Schneider, Tillmann, Dr. Tillmann Schneider ist freiberuflicher Berater im Bereich Rechtsstaatsförderung, Menschenrechte und Organisationsentwicklung.

Schramm, Hans-Joachim, Prof. Dr. Hans-Joachim Schramm ist Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvergleichung mit Schwerpunkt Russland an der Hochschule Wismar.

Socher, Johannes, Dr. Johannes Socher ist Project Officer im UNODC Country Office Nigeria. Zuvor war er u. a. für die Forschungs- und Beratungsstelle Rechtsstaatsförderung (RSF Hub) und die Max-Planck-Stiftung für internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit tätig.

Spitzkatz, Marc, Marc Spitzkatz ist Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin. Von 2011 bis 2015 leitete er das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung in Asien. Zudem war er u. a. an Rechtsstaatsdialogen mit chinesischen Justizvertreter:innen beteiligt.

Stahlmann, Friederike, Friederike Stahlmann ist Mitarbeiterin des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung in Halle und Assoziierte Forscherin an der Universität Bern.

Stockmann, Reinhard, Prof. Dr. Reinhard Stockmann ist Professor an der Universität des Saarlandes und Direktor des Centrum für Evaluation (CEval).

Thevarajah, Ines, Ines Thevarajah ist Fachplanerin für Rechtsstaat und Sicherheit bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Zuvor war sie u. a. für die Missionen EUPOL Afghanistan und EUAM Ukraine tätig.

Trappe, Julie, Dr. Julie Trappe ist unabhängige Beraterin für den EU-Erweiterungsprozess und Justizreformen. Bis 2016 war sie Koordinatorin für EU-Twinning-Projekte bei der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) und für diese auch als Langzeitberaterin im Kosovo tätig.

Vennen, Thomas, Thomas Vennen ist Geschäftsführer von Stepwise Governance. Zuvor leitete er die Abteilung Demokratisierung im OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte.

Vimalarajah, Luxshi, Luxshi Vimalarajah ist Programme Director Mediation & Dialogue bei der Berghof Foundation.

Walter-Drop, Gregor, Dr. Gregor Walter-Drop ist Leiter des Knowledge Exchange Lab des Cluster of Excellence „Contestation of the Liberal Script“ an der Freien Universität Berlin und der Forschungs- und Beratungsstelle Rechtsstaatsförderung (RSF Hub).

Wiik, Astrid, Dr. Astrid Wiik ist Referentin beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Zuvor war sie Habilitandin und Akademische Mitarbeiterin am Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Winkelhofer, Richard, Dr. Richard Winkelhofer ist Richter am Oberlandesgericht Wien und Mitglied der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts. Von 2008 bis 2010 war er für die Rechtsstaatsmission EULEX Kosovo tätig.

Zahir Hellali, Bahishta, Bahishta Zahir Hellali promoviert über Kinderrechte in Afghanistan an der Goethe Universität Frankfurt. Zuvor war sie stellvertretende Direktorin der Hamida Barmaki Organization for the Rule of Law (HBORL) in Kabul.

Zalewska-Löwenberg, Sylwia, Sylwia Zalewska-Löwenberg, LL.M., International Human Rights and Humanitarian Law/Europa-Universität Frankfurt (Oder), schreibt Ihre Dissertation im Fachbereich Völkerrecht an der Paris Lodron Universität Salzburg. Zuvor arbeitete sie von 2014 bis 2016 in der Rechtsstaatskomponente der Mission EUPOL Afghanistan und von 2016 bis 2018 als Criminal Justice Expert bei der Mission EUBAM Libya.

Zimmermann, Anne Katharina, Anne Katharina Zimmermann ist Leiterin des Referats „Internationale rechtliche Zusammenarbeit“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Abkürzungsverzeichnis

AAAuswärtiges AmtAAH-PPolizeiliches Ausbildungs- und AusstattungshilfeprogrammACRAnálisis de Calidad Regulatoria, regulatorische Qualitätsanalyse (Peru)ADRAlternative Dispute ResolutionAEMRAllgemeine Erklärung der Menschenrechte AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen UnionAfricanLIIAfrican Legal Information InstituteAGGAllgemeines GleichbehandlungsgesetzAH-PMilitärisches AusstattungshilfeprogrammAMRKAmerikanische MenschenrechtskonventionANCAfrican National Congress (Südafrika)ANIAgenția Națională de Integritate, Nationale Integritätsagentur (Rumänien)AIDPAssociation Internationale de Droit Penal, International Association of Penal LawAKAntikorruptionAKP-StaatenStaaten aus den Regionen Afrika, Karibik und PazifikAOAbgabenordnungAtoJAccess to JusticeAUAfrikanische UnionBfAABundesamt für auswärtige AngelegenheitenBGBBürgerliches Gesetzbuch BGHBundesgerichtshofBITBilateral Investment TreatyBKABundeskriminalamt BMASBundesministerium für Arbeit und SozialesBMFBundesministerium für FinanzenBMFSFJBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendBMIBundesministerium des Innern, für Bau und HeimatBMJVBundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzBMUBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitBMVgBundesministerium der VerteidigungBMWiBundesministerium für Wirtschaft und EnergieBMZBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBNotKBundesnotarkammerBPOLBundespolizeiBRACBangladesh Rural Advancement CommitteeBRAKBundesrechtsanwaltskammer BTIBertelsmann Transformation IndexBVABundesverwaltungsamtCBCapacity BuildingCCBECouncil of Bars and Law Societies of EuropeCCJEConsultative Council of European JudgesCCPEConsultative Council of European Prosecutors CEDAWConvention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against WomenCEICCEComisión Internacional Contra la Impunidad en Ecuador, Internationale Kommission gegen Korruption und Straflosigkeit in EcuadorCEJACentro de Estudios de Justicia de las Américas, Zentrum für Juristische Studien des amerikanischen KontinentsCEPEJCommission européenne pour l’efficacité de la justice, Europäische Kommission für die Evaluation der Effizienz der JustizCERICentre for Educational Research and InnovationCFCU/A/DCentral Finance and Contracting Unit/Agency/DepartmentCFSCommittee on World Food SecurityCICIESComisión Internacional Contra la Impunidad en El Salvador, Internationale Kommission gegen Korruption und Straflosigkeit in El SalvadorCICIGComisión Internacional Contra la Impunidad en Guatemala, Internationale Kommission gegen die Straffreiheit in Guatemala CIMCentrum für internationale Migration und EntwicklungCIMICCivil-military co-operationCoEEuropean Centre of Excellence for Civilian Crisis ManagementCONAMERComisión Nacional de Mejora Regulatoria, National Bureau of Regulatory Improvement (Mexico)CoPPCoordination of Police and Prosecutor Training in AfghanistanCPCCCivilian Planning and Conduct CapabilityCPGGerman-Southeast Asian Center of Excellence for Public Policy and Good GovernanceCSRCorporate Social ResponsibilityCVMCooperation and Verification Mechanism DAADDeutscher Akademischer AustauschdienstDACDevelopment Assistance Committee (OECD)DBRDoing Business Report (Weltbank)DCAFGeneva Centre for Security Sector GovernanceDDRDeutsche Demokratische Republik DDRDisarmament, Demobilization and ReintegrationDEGDeutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbHDEvalDeutsches Evaluierungsinstituts der EntwicklungszusammenarbeitDfIDDepartment for International Development (UK) (seit 2020 FCDO)DIHRDanish Institute for Human RightsDIRAJusDerecho Internacional Regional y Acceso a la Justicia en América Latina, Vorhaben zur Verbesserung der Voraussetzungen für den Zugang zu Recht und Justiz in Lateinamerika DANNDirecția Națională Anticorupție, rumänische nationale AntikorruptionsbehördeDODurchführungsorganisation DRIDemocracy Reporting InternationalDRMDomestic Revenue MobilizationDPKODepartment of Peacekeeping Operations (VN)EADEuropäischer Auswärtiger DienstECMSElectronic Case Management SystemsECOWASEconomic Community of West African StatesEDFEuropean Development FundEFBEuropean Fund for the BalkansEGMREuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteEJNEuropäisches JustiznetzwerkEJTNEuropean Judicial Training NetworkEMRKEuropäische Menschenrechtskonvention ENCJEuropean Network of Councils for the JudiciaryENIEuropean Neighborhood Instrument ENPEuropean Neighborhood PolicyEOCEqual Opportunity Commission (Uganda)EPEuropäisches ParlamentEPAsEuropean Partnership AgreementsERAEuropean Reform AgendaERASMUSEuropean Community Action Scheme for the Mobility of University StudentsEUEuropäische UnionEUACIEuropean Anti-Corruption Initiative in UkraineEUAMEuropean Union Advisory Mission in UkraineEuGHEuropäischer Gerichtshof EUKOJUSTEuropean Union Kosovo Justice Sector Program EULEXEuropean Union Rule of Law Mission in KosovoEUPOLEuropean Union Police Mission in AfghanistanEURALIUSEuropean Assistance Mission to the Albanian Justice SystemEUSREuropean Union Special RepresentativeEUVVertrag über die Europäische UnionEZEntwicklungszusammenarbeitFAOFood and Agriculture OrganizationFCDOForeign, Commonwealth & Development Office (UK)FESFriedrich-Ebert-StiftungFGC/FGMFemale Genital Cutting/ Female Genital MutilationFHFreedom HouseFHIFreedom House IndexFMBFach- und MethodenbereichFPNWomen, Peace and Security Focal Points NetworkFRKFrauenrechtskommission GAfrRGesellschaft für afrikanisches RechtGAIRGesellschaft für arabisches und islamisches RechtGAP IIGender Aktionsplan II, Entwicklungspolitischer Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter (2016 – 2020) des BMZGATTGeneral Agreement on Tariffs and Trade GBVGender-based ViolenceGFAGesetzesfolgenabschätzung GFGGood Financial GovernanceGFPsVolunteer Gender Focal PointsGGGrundgesetzGIEIGrupo Interdisciplinario de Expertos Independientes, Gruppe unabhängiger Expert:innenGIGAGerman Institute for Global and Area StudiesGIZDeutsche Gesellschaft für Internationale ZusammenarbeitGPPTGerman Police Project TeamGSVPGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EUGTZDeutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GUSGemeinschaft Unabhängiger StaatenGVGeneralversammlung der Vereinten NationenHCNMHigh Commissioner on National Minorities (OSZE)HLPFHigh-level Political ForumHiiLHague Institute for Innovation of Law HRAPFHuman Rights Awareness and Promotion Forum (Uganda)HSSHanns-Seidel-SiftungHVFMHohe:r Vertreter:in für die Medienfreiheit der OSZEIAGMRInteramerikanischer Gerichtshof für MenschenrechteIAKMRInteramerikanische Kommission für MenschenrechteIARLJInternational Association of Refugee Law JudgesICAInstitutional and Context AnalysisICCALIus Constitutionale Commune en América Latina, Akademisches Projekt zu gemeinsamen Verfassungsgrundsätzen in LateinamerikaICCPRInternational Covenant on Civil and Political Rights ICTInformation and Communication TechnologyICTYInternational Criminal Tribunal for the former YugoslaviaifaInstitut für AuslandsbeziehungenIFGInformationsfreiheitsgesetz des BundesIFPInkatha Freedom Party (Südafrika)IGHInternationaler GerichtshofIIDHInstituto Interamericano de Derechos Humanos, Interamerikanisches Institut für MenschenrechteIKRKInternationales Komitee vom Roten KreuzIKÜİstanbul Kültür Üniversitesi, Istanbul Kültür UniversitätILFInternational Legal FoundationIMSDInitiative Mediation Support DeutschlandINDECOPIInstituto Nacional de Defensa de la Competencia y de la Protección de la Propiedad Intelectual, Nationales Institut für die Verteidigung des Wettbewerbs und den Schutz des geistigen Eigentums (Peru)INEIInstituto Nacional de Estadística e Informática, Nationales Institut für Statistik und Informatik (Peru)International IDEAInternational Institute for Democracy and Electoral AssistanceIPAInstrument for Pre-Accession AssistanceIRZDeutsche Stiftung für internationale rechtliche ZusammenarbeitISIslamischer StaatISAFInternational Security Assistance Force (Afghanistan) IWFInternationaler WährungsfondsIZInternationale ZusammenarbeitJ4PJustice-for-the-Poor-ProgrammKASKonrad-Adenauer-StiftungKfWKreditanstalt für WiederaufbauKOMEuropäische KommissionKSZEKonferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in EuropaLABLegal Aid Board (Sambia)LAZLaw Association of Zambia LL.M.Legum Magister, juristischer Postgraduierten-AbschlussLOTFALaw and Order Trust Fund Afghanistan (UNDP)MACCIHMisión de Apoyo contra la Corrupción y la Impunidad en Honduras, Mission zur Korruptionsbekämpfung in HondurasMDGsMillennium Development GoalsMDTF-JSSMulti Donor Trust Fund Justice Sector SupportM&EMonitoring und EvaluationMENAMiddle East and North AfricaMGUМосковский государственный университет имени М. В. Ломоносова, Lomonossow-Universität MoskauMINUJUSTHMission des Nations Unies pour l’appui à la justice en Haiti, UN-Stabilisierungsmission in HaitiMMAMonitoring, Mentoring and AdvisingMONUSCOMission de l’Organisation des Nations Unies en République Démocratique du Congo, UN-Stabilisierungsmission im KongoMPFPRMax-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und RechtsstaatlichkeitMPILMax-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und VölkerrechtMSMitgliedstaaten NATONorth Atlantic Treaty OrganizationNCPNational Contact PointsNCSCNational Center for State CourtsNJRSNational Judicial Reform Strategy (Serbien)NPNational Party (Südafrika) NPMNew Public Management NRONichtregierungsorganisation NSMNeues SteuerungsmodellNUSNeue Unabhängige StaatenNWWONeue WeltwirtschaftsordnungOASOrganisation Amerikanischer Staaten ODAOfficial Development Assistance (OECD)ODIHROffice for Democratic Institutions and Human Rights (OSZE)ODROnline Dispute Resolution OECDOrganisation for Economic Co-operation and Development OHCHROffice of the United Nations High Commissioner for Human RightsOKOrganisierte KriminalitätOROLSIOffice of Rule of Law and Security Institutions (UN)OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in EuropaPACEParliamentary Assembly of the Council of EuropePAGoDAPillar Assessed Grant or Delegation AgreementPAOProgramme Administration OfficesPCMPresidencia del Consejo de Ministros, Premierministeramt (Peru)PD/GG-2-KennungParticipatory Development/Good GovernancePDIAProblem-driven Iterative AdaptationPEAPolitical Economy AnalysisPEVProjektevaluierung PLEEDProgramme for Legal Empowerment and Enhanced Justice Delivery (Sambia)POAPerformance Outcome AreaPÖKPolitökonomische KurzanalysePRTsProvincial Reconstruction Teams (Afghanistan)PSGGPeace, Security and Good Governance ProgrammeREDESCARelatoría Especial sobre Derechos Económicos, Sociales, Culturales y Ambientales de la Comisión Interamericana de Derechos Humanos (CIDH), Sonderberichterstatterin der Interamerikanischen Kommission für MenschenrechteRBMResults-Based MonitoringRIERigorous Impact EvaluationRLS-IRule of Law Stabilization Program – Informal Component (USAID)ROMResults-Oriented MonitoringRSFRechtsstaatsförderungRTAResident Twinning AdvisorSAAStabilisierungs- und AssoziierungsabkommenSADCSouthern African Development CommunitySAFsemi-autonome FinanzverwaltungSDGSustainable Development GoalsSGPSecretaría de Gestión Pública, Sekretariat für öffentliche Verwaltung (Peru)SIDASwedish International Development Cooperation AgencySIGISocial Institutions and Gender Index (OECD Development Centre)SIGMASupport for Improvement in Governance and ManagementSLFSmart Legal FormsSSGSicherheitssektor-GovernanceStGBStrafgesetzbuch StPOStrafprozessordnung SUTSistema único de trámites, Plataforma digital única del Estado Peruano, Unique system of procedures, Unique digital platform of the Peruvian StateSVNSatzung der Vereinten NationenSWAPSector-Wide Approaches ProgramsTATechnical-Assistance-ProjekteTADATTax Administration Diagnostic Assessment Tool (IWF)TAIEXTechnical Assistance and Information ExchangeTARTechnology-Assisted ReviewTITransparency InternationalTJTransitional JusticeTLOThe Liaison Office (Afghanistan)TRIMsAgreement on Trade-Related Investment MeasuresTRIPSAgreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property RightsTSUTbilisi State UniversityTZTechnische (Entwicklungs-) ZusammenarbeitUHRCUganda Human Rights CommissionUINLUnion Internacional del Notariado Latino, Internationale Union des NotariatsUNAMAUnited Nations Assistance Mission in Afghanistan UNCACUnited Nations Convention against CorruptionUNCITRALUnited Nations Commission on International Trade Law UNCTADUnited Nations Conference on Trade and Development UNDEFUnited Nations Democracy FundUNDPUnited Nations Development Programme UNDROPUnited Nations Declaration on the Rights of Peasants and Other People Working in Rural AreasUNHCRUnited Nations High Commissioner for Refugees UNICRIUnited Nations Interregional Crime and Justice Research InstituteUNMIKUnited Nations Interim Administration Mission in Kosovo UNOUnited Nations Organization UNODCUnited Nations Office on Drugs and CrimeUNSCRUnited Nations Security Council Resolution USAIDUnited States Agency for International DevelopmentUVgOUnterschwellenvergabeordnungVendgültige Verfassung Südafrikas, gültig ab 1996Venedig-KommissionEuropäische Kommission für Demokratie durch RechtVNVereinte NationenVN-SRVereinte Nationen SicherheitsratVOVerordnung VVVorläufige Verfassung Südafrikas nach dem Ende der Apartheid 1994WBWeltbank WGIWorldwide Governance Indicators der WeltbankWJPWorld Justice ProjectWorldLIIWorld Legal Information Institute WSK-Rechtewirtschaftliche, soziale und kulturelle MenschenrechteWTOWorld Trade OrganizationZARZentralafrikanische RepublikZGBZivilgesetzbuch GeorgiensZGOZivilgesellschaftliche TrägerorganisationenZIFZentrum für Internationale FriedenseinsätzeZLDCZambia Law Development CommissionZPOZivilprozessordnung