Erhalten Sie Zugang zu diesem und mehr als 300000 Büchern ab EUR 5,99 monatlich.
Promoting constitutional law is an important sphere of action for German foreign and development policy. It is not a monopoly of the state, however, but is implemented by numerous organizations in Germany. The chances of a project succeeding, and also plausible assumptions about its effects, presuppose a knowledge of how to promote constitutional law that has so far not been systematically appreciated and processed, either in German-language research or in practice. This handbook fills that gap by comprehensively bringing together practical experience for the first time and linking it with the results of current legal and sociological research. The conceptual and theoretical foundations for promoting constitutional law are discussed, as are various objectives and instruments. This is based on a broad concept of promoting constitutional law that includes interfaces with other policies such as human rights, promoting democracy, promoting good governance and security sector reform. The 70 authors combine many years of experience in practising the promotion of constitutional law promotion and in legal and social-science research.
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 1147
Veröffentlichungsjahr: 2022
Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:
Handbuch für Forschung und Praxis
herausgegeben von
Prof. Dr. Matthias KötterProfessor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Ko-Leiter des Projekts RSF Hub
Dr. Tilmann J. RöderWissenschaftler, Berater und Gründer im Bereich der Rechtsstaatsförderung, zuletzt tätig bei der Freien Universität Berlin und dem Auswärtigen Amt (RSF Hub), davor Geschäftsführer der Max-Planck-Stiftung für internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit (Heidelberg) und der Hamida Barmaki Organisation for the Rule of Law (Kabul)
Dr. Jens DeppeSeniorfachplaner für Verwaltungsreformen und Antikorruption im Fach- und Methodenbereich der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), zuvor mehrere Jahre mit Rechts- und Justizreformprojekten in Transformationsstaaten befasst
Dr. Julie TrappeBeraterin für den EU-Erweiterungsprozess und Justizreformen; bis 2016 Koordinatorin für EU-Twinning-Projekte bei der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Bonn
Dr. Tillmann SchneiderBerater für Rechtsstaatsreformen und Organisationsentwicklung; unterstützt Vorhaben bei Planung, Umsetzung und Evaluierung, davor mehrere Jahre bei der GIZ als Berater und Projektmanager mit Rechtsstaatsreformen befasst
Verlag W. Kohlhammer
1. Auflage 2022
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-039026-3
E-Book-Formate:
pdf: 978-3-17-039027-0
epub: 978-3-17-039028-7
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die Rechtsstaatsförderung ist ein wichtiges Handlungsfeld deutscher Außen- und Entwicklungspolitik, das jedoch nicht beim Staat monopolisiert ist, sondern von zahlreichen deutschen Organisationen umgesetzt wird. Die Erfolgschancen eines Vorhabens und plausible Wirkungsannahmen setzen ein Wissen über Rechtsstaatsförderung voraus, das bislang weder in der deutschsprachigen Forschung noch in der Praxis systematisch erfasst und verarbeitet wird.
Das Handbuch füllt diese Lücke, indem es erstmals umfassend die Erfahrungen der Praxis zusammenführt und diese mit den Ergebnissen aktueller rechts- und sozialwissenschaftlicher Forschung verbindet. Die konzeptionellen und theoretischen Grundlagen der Rechtsstaatsförderung werden hierbei ebenso erörtert wie verschiedene Zielsetzungen und Instrumente. Dem liegt ein weiter Begriff der Rechtsstaatsförderung zugrunde, der die Schnittstellen zu anderen Politiken wie Menschenrechten, Demokratieförderung, Förderung guter Regierungsführung oder Sicherheitssektorreform einschließt.
Die 70 Autorinnen und Autoren bündeln langjährige Erfahrung aus der Praxis der Rechtsstaatsförderung und der rechts- und sozialwissenschaftlichen Forschung.
Prof. Dr. Matthias Kötter, Gastprofessor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Leiter des Projekts RSF Hub an der Freien Universität Berlin;
Dr. Tilmann J. Röder, Wissenschaftler, Berater und Gründer im Bereich der Rechtsstaatsförderung, zuletzt tätig bei der Freien Universität Berlin und dem Auswärtigen Amt (RSF Hub), davor Geschäftsführer der Max-Planck-Stiftung für internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit (Heidelberg) und der Hamida Barmaki Organisation for the Rule of Law (Kabul);
Dr. Jens Deppe, Seniorfachplaner für Verwaltungsreformen und Antikorruption im Fach- und Methodenbereich der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), davor war er mehrere Jahre mit Rechts- und Justizreformprojekten in Transformationsstaaten befasst;
Dr. Julie Trappe, Beraterin für den EU-Erweiterungsprozess und Justizreformen insbesondere im Westbalkan tätig; bis 2016 war sie als Koordinatorin für EU-Twinning-Projekte bei der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Bonn beschäftigt;
Dr. Tillmann Schneider konzeptualisiert und evaluiert als freiberuflicher Berater Projekte in den Bereichen Rechtsstaatsförderung, Governance und Sicherheitssektorreform, unterstützt Organisationen im Veränderungsmanagement (Organisationsentwicklung) und moderiert Workshops.
I.
Dieses Handbuch stellt die deutsche Rechtsstaatsförderung im Zusammenhang und aus unterschiedlichen Perspektiven dar. Es bringt 70 Autoren und Autorinnen zusammen, die an der politischen Praxis, der Durchführungspraxis oder im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit an der Rechtsstaatsförderung mitwirken. Dankenswerterweise haben sie sich auf diesen Austausch eingelassen und es übernommen, das Handbuch durch das Verfassen eines Abschnitts um ihre Erfahrung und Sicht zu bereichern. Das Ergebnis ist ein Werk, das nicht nur die verschiedenen Aspekte der Rechtsstaatsförderung, sondern auch die Vielfalt der deutschen Akteure widerspiegelt.
Gemeinsam mit ihren Partnern leistet die Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Beitrag zur internationalen Förderung von Rechtsstaatlichkeit. Dies geschieht im Wege der direkten Zusammenarbeit durch verschiedene Ressorts der Bundesregierung, aber auch indirekt durch die Mitarbeit in internationalen Organisationen. In diesem Sinne ist Rechtsstaatsförderung als ein Handlungsfeld der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik zu verstehen. Aber nicht nur die Bundesregierung ist in diesem Feld aktiv. Auch zivilgesellschaftliche Akteure, die politischen Stiftungen und die juristischen Berufsstände fördern auf vielfältige Weise Rechtsstaatlichkeit. Begleitet wird dieses Engagement durch wissenschaftliche Akteure, die einerseits aktiv an einzelnen Maßnahmen und Projekten mitwirken und diese andererseits aus kritischer Distanz analysieren.
Die Vielzahl der Akteure und Ansätze ist eine Stärke und zugleich Schwäche der deutschen Rechtsstaatsförderung. Denn sie erschwert es mitunter, den Überblick zu bewahren und ein gemeinsames Gespräch zu führen. Das Handbuch ist aus der Erkenntnis entstanden, dass ein engerer Austausch zwischen Politik, Durchführungspraxis und Wissenschaft erforderlich ist, um die Kohärenz und Koordination der Rechtsstaatsförderung zu stärken und deren konzeptionelle Grundlagen zu verbessern. Für die Praxis ist es unabdingbar, auf die theoretischen Grundlagen der Rechtsvergleichung, kritische Analysen der Rechtstransferforschung und systematische Darstellungen über die Entwicklung und den Stand der Rechtssysteme von Partnerländern zurückgreifen zu können. Die Wissenschaft wiederum braucht immer wieder aktualisierte Einblicke in die Praxis als Anknüpfungspunkt für ihre Analysen. Die enge Verbindung aus Praxis und Forschung ist in diesem Sinne ganz bewusst in der Konzeption des Handbuchs angelegt, und auch die Herausgeberin und die Herausgeber sowie die Autorinnen und Autoren stammen aus verschiedenen Bereichen der Rechtsstaatsförderungspraxis und der Wissenschaft.
Unser Ziel ist es, mit diesem Handbuch zu mehr Reflexion darüber anzuregen, was Rechtsstaatsförderung bedeutet, was sie leisten kann und was nicht, aber auch kritisch zu fragen, was besser gemacht werden könnte und sollte. Das Handbuch versteht sich als ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Fortentwicklung und die Rahmenbedingungen der Rechtsstaatsförderung und richtet sich gleichermaßen an Politik, Durchführungspraxis und Forschung.
II.
Für die Zwecke dieses Handbuchs haben wir uns entschieden, den Fokus auf die „deutsche“ Rechtsstaatsförderung zu legen. Wir verstehen darunter alle Aktivitäten, die direkt oder indirekt – etwa über die EU – aus dem deutschen Staatshaushalt finanziert werden. Dabei sind wir uns bewusst, dass der Begriff auch Fragen aufwirft, etwa die, ob es nicht auch eine deutsche Rechtsstaatsförderung im Sinne eines deutschen Stils der Rechtsstaatsförderung gibt. Dies kommt etwa mit Blick auf die Förderung der Juristenausbildung nach deutschem Vorbild oder die Vermittlung der deutschen Subsumtions- bzw. Relationsmethode in Betracht. Ein anderer Anknüpfungspunkt könnte die Organisation des Handlungsfelds sein, insbesondere die Aufteilung der Rechtsstaatsförderung auf verschiedene Bundesressorts, auf Bund und Länder und auf eine Vielzahl von weiteren staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren. Weitere Charakteristika „deutscher“ Rechtsstaatsförderung könnten aus der deutschen Geschichte folgen. Die Erfahrungen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates und des nach 1945 entstandenen demokratischen Verfassungsstaats des Grundgesetzes sind spezifische Erfahrungen, die für die Entwicklung der deutschen Rechtsstaatsförderung von Bedeutung waren. Dies gilt auch für die deutsche Teilung und die spätere Wiedervereinigung sowie die damit verbundene Unterstützung der Justiz in den ostdeutschen Bundesländern in den 1990er Jahren. Die Frage nach der mit einer „deutschen“ Rechtsstaatsförderung verbundenen nationalen Perspektive verliert allerdings an Bedeutung, soweit die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit oder Rule of Law zusehends auf europäischer bzw. internationaler Ebene erfolgt.
Rechtsstaatsförderung ist in globale Zusammenhänge eingebettet, die einem ständigen Wandel unterliegen. In dem Systemwettbewerb zwischen den USA und der Sowjetunion, der die internationale Politik bis Anfang der 1990er Jahre prägte, lassen sich ab den 1960er Jahren in der US-amerikanischen Entwicklungshilfe erste Projekte zur Förderung von Rule of Law identifizieren. Erst mit dem Ende des Ost-West-Konflikts wurde Rechtsstaatsförderung weltweit zu einem Thema und rückte auch in Deutschland stärker ins Blickfeld. In immer mehr internationalen Vereinbarungen findet sich inzwischen das Bekenntnis zu Rule of Law. Dabei handelt es sich allerdings lediglich scheinbar um einen Konsens der internationalen Gemeinschaft. Einzelheiten des Konzepts sind weiterhin ungeklärt, insbesondere inwieweit Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zusammenhängen. Auch mit Blick auf die politische Diskussion über die Agenda 2030 (SDG 16) wird deutlich, dass die mit dem Konzept in verschiedenen rechtlichen und politischen Systemen verbundenen Grundannahmen teilweise stark voneinander abweichen. Zugleich lässt sich eine gewisse Internationalisierung der Rechtsstaatsförderung beobachten, die sich in der zunehmenden Konvergenz der Ansätze und Konzepte verschiedener (westlicher) Geber ausdrückt.
Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie stehen weltweit vor großen Herausforderungen. Im Rahmen der digitalen Transformation kommt es etwa zu grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen, die auch das Verständnis von Rechtsstaatlichkeit beeinflussen. So etablieren sich globale Räume (etwa über die Plattform-Ökonomien), die sich dem Zugriff (national-)staatlicher Regulierung weitestgehend entziehen. Auch die fortschreitende Entwicklung Künstlicher Intelligenz birgt nicht nur Chancen, sondern wirft auch Fragen mit Blick auf Datenschutz, Transparenz, politischer Teilhabe und der Verhinderung von Diskriminierung auf. Zudem verändert sich die Akteurslandschaft: China und die Türkei spielen beispielsweise in der internationalen Zusammenarbeit eine größere Rolle und transportieren direkt oder indirekt ihre eigenen Vorstellungen von (Rechts-)Staatlichkeit. Parallel dazu steht auch in den „Exportländern“ des globalen Nordens der Rechtsstaat zusehends unter Druck. Weltweit sind insoweit Einschränkungen der Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft (shrinking space), Repression, Diskriminierung und rückläufige Demokratisierung zu beobachten. Manche dieser Entwicklungen wurden durch die Corona-Pandemie noch verstärkt. In Zeiten der Krise verschwinden Governance-Reformen zudem leicht von der Agenda. Welche langfristigen Folgen all dies auch für die Rechtsstaatsförderung haben wird, kann momentan nur erahnt werden. Förder- und Beratungspraxis werden sich jedenfalls anpassen müssen.
Sicherlich werden auch die Entwicklungen in Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban die selbstkritische Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen zu Wirkungen und Machtstrukturen der Rechtsstaatsförderung in Praxis und Wissenschaft verstärken: Was kommt von der Förderung wirklich an und bei wem? Welche Art der Unterstützung erweist sich als nachhaltig? Wie kann verhindert werden, dass insbesondere in Ländern mit hoher Geberdichte die Konkurrenz der Rechtsordnungen stärker im Vordergrund steht als die Bedürfnisse des Partnerlandes? Wie gelingt es, mit den Partnerinstitutionen auf Augenhöhe zu kooperieren? Die Diskussionen um das Verhältnis von Recht und Entwicklung und die Übertragbarkeit von Rechtsnormen und -vorstellungen begleiten die Praxis der Rechtsstaatsförderung bereits seit den 1960er Jahren. In jüngerer Zeit ist die Empfängerperspektive stärker ins Blickfeld gerückt. Dabei ist das Bewusstsein dafür gewachsen, dass Rechtsstaatsförderung nicht in einem Vakuum erfolgt und dass das eigene Verständnis von Rechtsstaatlichkeit angesichts vielfältiger geschichtlicher und kultureller Kontexte nicht als allgemeingültiger Maßstab dienen kann. Auch, um dem Vorwurf des Neokolonialismus und der politischen Bevormundung durch den globalen Norden zu begegnen, ist es nötig, die Kontextgebundenheit von Recht im Blick zu haben und dabei gleichzeitig immer wieder die eigene Sicht in Frage zu stellen.
III.
Das Handbuch ist in fünf Teile gegliedert. Der Erste Teil ist konzeptionellen und strukturellen Überlegungen gewidmet. Die deutsche Rechtsstaatsförderung wird innerhalb der bundesdeutschen institutionellen Strukturen verortet, ihre Akteure und Instrumente vorgestellt. Auch der aktuelle Stand der deutschen Wissenschaft im Bereich Rechtsstaatsförderung wird in den Blick genommen. Anschließend wird nach der Bedeutung der Rechtsstaatsförderung für das Selbstverständnis der Bundesrepublik gefragt. Dabei geht der Blick zurück in die deutsche Geschichte, um auch zu beleuchten, inwiefern etwa die deutsche Erfahrung als Kolonialmacht und der Rechtsstaatsaufbau nach dem Ende zweier Diktaturen die deutsche Rechtsstaatsförderung bis heute prägen.
Die Vielgestaltigkeit deutscher Rechtsstaatsförderung wird in den Darstellungen verschiedener Praxisbeispiele im Zweiten Teil deutlich. Diese illustrieren die Bandbreite der deutschen Rechtsstaatsförderung, gehen auch auf die Herausforderungen ein und fragen nach den Bedingungen für erfolgreiche Maßnahmen. Die Darstellungen der deutschen Akteure werden durch die Berichte von Autoren und Autorinnen aus den Partnerländern ergänzt, die selbst als Mittler und Mittlerinnen am Staats- und Rechtsstaatsaufbau in ihren Ländern beteiligt waren bzw. sind und einen anderen Blick auf die deutschen Akteure und die von ihnen verfolgten Ziele und Aktivitäten haben.
Die Beiträge im Dritten Teil des Handbuchs unterscheiden zunächst zwischen verschiedenen übergeordneten außen- und entwicklungspolitischen Zielsetzungen, die mit den Mitteln der Rechtsstaatsförderung verfolgt werden. Rechtsstaatsförderung kann dem deutschen und europäischen Interesse an Frieden und Sicherheit dienen, sie kann z. B. aber auch ein Mittel zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes im Partnerland sein. Nicht selten bündelt ein Engagement mehrere Interessen und Motive. Von der strategischen Zielsetzung zu unterscheiden sind verschiedene Konzepte, die sich in der Gebergemeinschaft entwickelt haben und ständig fortentwickeln, in denen Rechtsstaatsförderung eine wichtige Rolle zur Erreichung bestimmter politischer Veränderungen in einem Handlungskontext spielt. So sind etwa Fragen von Transitional Justice oder Antikorruption eng mit der Rechtsstaatsförderung verbunden.
Der Vierte Teil des Handbuchs widmet sich der Forschung zur Rechtsstaatsförderung. Die Beiträge stammen aus den Bereichen der Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Rechtsanthropologie und Rechtslinguistik und spiegeln damit die Interdisziplinarität der Rechtsstaatsförderung wider. Sie fragen nach Entstehung, Wandel und Transfer von Recht und beschäftigen sich mit den für die Praxis der Rechtsstaatsförderung unentbehrlichen Kontextanalysen. Dabei wird auch auf Prozesssteuerung und Projektmanagement sowie Fragen der Evaluierung eingegangen.
Der Fünfte Teil des Handbuchs beleuchtet die Prozesse und Strukturen verschiedener Akteure der Rechtsstaatsförderung sowie die komplexen Rechtsverhältnisse, die zwischen ihnen bestehen und in denen nationales und internationales Recht miteinander verwoben sind. Außerdem werden eine Reihe von Handlungsformaten und ihre Wirksamkeitsvoraussetzungen dargestellt. Hier zeigt sich wiederum die Vielgestaltigkeit der Rechtsstaatsförderung. Schließlich geht es auch um die Frage nach der Generierung und Speicherung von Erfahrungswissen, das nicht zuletzt zur Herausbildung von weitgehend anerkannten, teils normativ verankerten Praxisstandards führt, die auf die Prozesse der Planungs- und Durchführungspraxis zurückwirken.
Deutsche Rechtsstaatsförderung ist außerdem eng verwoben mit internationaler Rechtsstaatspolitik. Im Sechsten und letzten Teil des Handbuchs werden deshalb die Rechtsstaatspolitik von EU, Europarat, OSZE, UN und Weltbank dargestellt. Das Setzen normativer oder auch nicht-normativer Standards für die Rechtsstaatsförderung auf internationaler Ebene hat enorme Auswirkungen auch für die deutsche Praxis. Deutschland schreibt an internationalen Standards mit und ist im nächsten Moment selbst daran gebunden. In diesem Teil geht es in diesem Sinne nicht nur um die Verpflichtung Deutschlands, die Realisierung internationaler Konventionen zu fördern oder zu stärken, sondern auch um die Mitwirkung Deutschlands an der Bildung solcher Standards für die internationale Rechtsstaatsförderung.
Das Zusammenspiel der verschiedenen Teile des Handbuchs hat schon im Entstehungsprozess zu neuen Verbindungen und Gesprächen zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik geführt. Als Herausgeberin und Herausgeber haben wir die Hoffnung, dass dieses Handbuch die Vernetzung über disziplinäre und berufliche Grenzen hinaus anregt und festigt. Wir wünschen uns, dass das Buch als Denk- und Diskussionsanstoß dient und damit zu einer Stärkung der Rechtsstaatsförderung beitragen kann.
IV.
Unser Dank gilt zuallererst den Autorinnen und Autoren, die es trotz ihrer vielfältigen Verpflichtungen und pro bono übernommen haben, einen Beitrag für das Handbuch zu verfassen. Ein großer Dank gilt weiter unseren studentischen Helferinnen und Helfern, die den Entstehungsprozess des Handbuchs in verschiedenen Phasen unermüdlich unterstützt haben: Michelle Benzing, Markus Buderath, Daniel Caspary, Katharina Dürmeier, Julika Enslin, Malte Hüggelmeyer, Merle Jungenkrüger, Stephanie Lorang, Alisha Morell, Jochen Schlenk, Marie-Thérèse Schreiber, Pia Schupp, Ingrid Sinell, Nora Wacker und Alexander Weber. Für ihre Mitarbeit ebenso wie für die Durchführung zweier Workshops und einen Zuschuss zu den Druckkosten standen uns Mittel aus der Projektförderung für den RSF Hub, einer Wissenschaftskooperation der Freien Universität Berlin mit dem Auswärtigen Amt, zur Verfügung. Hierfür möchten wir uns bei allen an dem Projekt beteiligten Personen bedanken. Danken möchten wir außerdem der Goethe Universität Frankfurt am Main und dort vor allem der Leitung des Exzellenzclusters Normative Orders, die uns ihre großartigen Konferenzräume für unseren zweiten Workshop mit den Autorinnen und Autoren, der im November 2019 stattfand, überließen. Schließlich möchten wir uns bei den Organisationen und Institutionen bedanken, bei denen die Autorinnen und Autoren des Handbuchs beschäftigt sind und die seine Entstehung auf unterschiedliche Weise unterstützten, etwa indem sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Freistellung gewährten, und die für viele Beiträge des Buchs die ganz entscheidenden Praxisbeispiele zur Verfügung stellten. Herauszuheben ist an dieser Stelle die GIZ, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an zahlreichen Beiträgen mitgewirkt haben.
Matthias Kötter, Tilmann Röder, Jens Deppe, Julie Trappe, Tillmann Schneider
Berlin im Dezember 2021
Bearbeiter:innenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Erster Teil: Rechtsstaatsförderung in Deutschland
§ 1Rechtsstaatsförderung in Deutschland: Politik, Praxis und Forschung
A.Rechtsstaatsförderung in der deutschen auswärtigen Politik(Matthias Kötter)
I.Rechtsstaatsförderung: Handlungsfeld der deutschen auswärtigen Politik
II.Deutsche Rechtsstaatsförderung
III.Der Rechtsstaatsbegriff der Rechtsstaatsförderung
Anlage zu § 1 A.
B.Akteurskonstellationen bei der Rechtsstaatsförderung(Matthias Kötter)
I.Akteure und Akteurskonstellationen bei der Rechtsstaatsförderung
II.Internationale Vereinbarung über rechtsstaatliche Reformen
III.Projektbasierte Rechtsstaatsförderung
1.Durchführungsebene
2.Politische Steuerung
IV.Multilaterale Rechtsstaatsförderung
C.Rechtsstaatsförderung in der Forschung(Christian Boulanger und Matthias Kötter)
I.Rechtsstaatsförderung als Forschungsfeld
II.Universitäre und außeruniversitäre Forschung zur Rechtsstaatsförderung in Deutschland
III.Praxisforschung
IV.Rechtsstaatsförderungsforschung als eigenständiger Wissensbestand
§ 2Das Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland als Akteur der Rechtsstaatsförderung
A.Historisches Erbe: Recht als Instrument der Modernisierung und Unterdrückung(Tilmann J. Röder)
I.Rechtsstaatsförderung in historisch vorbelasteten Kontexten
II.Rezeption von deutschem Recht in Japan
III.Deutsches Kolonialrecht
IV.Nationalsozialistisches Besatzungsrecht in den Ostgebieten
V.Perspektiven für eine postkoloniale Rechtsstaatsförderung
B.Rechtsstaatsaufbau in der frühen Bundesrepublik(Jörg Requate)
I.Rahmenbedingungen der bundesdeutschen Rechtsstaatsentwicklung
II.Die Entstehung des Grundgesetzes
III.Das Bundesverfassungsgericht
IV.Die Rolle der Zivilgesellschaft
V.Fazit
C.Entwicklungspolitik und Rechtsstaat in den 1960–1980er Jahren(Philipp Dann)
I.Entwicklungspolitik zwischen Rechtsstaat und Bürokratie
II.Ausgangslage: die Anfänge bundesrepublikanischer Entwicklungspolitik und -verwaltung
III.Inhaltliche und organisatorische Verselbständigung der Entwicklungspolitik unter Eppler
IV.Rückkehr zum Primat nationaler Interessen
V.Fazit
D.Rechtsstaatsaufbau als Mittel zur Integration der neuen Bundesländer(Ulrich Hagenloch und Tilmann J. Röder)
I.Ähnlichkeiten zur Rechtsstaatsförderung
II.Die Ausgangslage im Jahr 1990
1.Politische Entwicklungen
2.Herstellung der Rechtseinheit
III.Rechtsstaatsaufbau 1990–1994 am Beispiel Sachsens
1.Verfassungen und Staatsorgane der neuen Länder
2.Länder- und Kommunalverwaltungen
3.Institutionen der Rechtspflege
IV.Gesellschaftliche Wirkungen
V.Erkenntnisse für die internationale Rechtsstaatsförderung
Zweiter Teil: Praxisbeispiele deutscher Rechtsstaatsförderung
§ 3Bilaterale und regionale Vorhaben
A.Rechtskooperation mit China (seit 1984)(Marc Spitzkatz)
I.Ausgangslage
II.Ziele
III.Aktivitäten und Akteure
1.Unterstützung beim Systemwechsel
2.Gesetzgebungsberatung
3.Ausbildung von Richterinnen und Richtern
IV.Wirkungen
B.Unterstützung der Transformationen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (seit 1992)(Julie Trappe)
I.1990 als neue Etappe deutscher Rechtsstaatsförderung
II.Beratung in Mittel- und Osteuropa ab den 1990er-Jahren
1.Gegenstand der Reformen
2.Die europäische Dimension
III.Schlussfolgerungen
C.Unterstützung der Transformationen in Südkaukasus und Zentralasien (seit 1993)(Jens Deppe)
I.Ausgangslage der Transformationsstaaten
II.Zweifache Aufgabenstellung der Transformation
III.Programmdesign der deutschen Vorhaben
IV.Ansatz der deutschen Rechtsreformberatung
V.Wirkungen
D.Verfassungsberatung in Südafrika (1993–1996)(Ulrich Karpen)
I.Vom autoritären Apartheidsystem zum demokratischen Rechtsstaat
II.Die „ausgehandelte Revolution“ (1992–1994)
III.Von der vorläufigen zur endgültigen Verfassung (1994–1996)
IV.Hat sich die Verfassung bewährt?
E.Koordinierung des Justizaufbaus in Afghanistan (2002–2014)(Wolf Plesmann und Tilmann J. Röder)
I.Herausforderungen des Justizaufbaus in Afghanistan
II.Vorgaben des Petersberger Abkommen und der afghanischen Verfassung
III.Das Verhältnis zwischen Gebern und der afghanischen Regierung
IV.Koordinierung der deutschen Vorhaben
1.Vereinbarungen mit afghanischen Partnern
2.Koordinierung unter deutschen Akteuren
3.Koordinierung unter internationalen Akteuren
V.Erkenntnisse über Koordinierung im Bereich der Rechtsstaatsförderung
F.Die Verbesserung des Zugangs zu Recht durch Paralegals in Sierra Leone (2009–2013) und Sambia (2015–2021)(Tillmann Schneider und Sabine Midderhoff)
I.Paralegals und Legal Empowerment
II.Unterstützung von Paralegalismus durch GIZ-Vorhaben
1.Rechtstaatsförderung in Sierra Leone (2009–2013)
2.PLEED Sambia (2015–2021)
III.Chancen und Herausforderungen
G.Transformationshilfe nach dem Arabischen Frühling (2011–2012)(Rainer Grote und Tilmann J. Röder)
I.Begriff der Transformationshilfe
II.Akteure und Ansätze
III.Entwicklungen und Erfahrungen
1.Ähnlichkeiten und Unterschiede der Kontexte
2.Rechtliche Entwicklungen im Überblick
3.Länderbeispiel Ägypten
4.Länderbeispiel Libyen
5.Länderbeispiel Tunesien
IV.Fazit: Erfolgsbedingungen von Rechtsstaatsförderung in Transformationskontexten
H.Demokratisierung und Menschenrechtsschutz in Zusammenarbeit mit der Organisation Amerikanischer Staaten (seit 2012)(Helen Ahrens und Anna Heinen)
I.Das Menschenrecht auf Zugang zu Recht und Justiz im interamerikanischen Menschenrechtssystem
1.Menschenrechte und gesellschaftspolitische Entwicklung in Lateinamerika
2.Das Menschenrecht auf Zugang zu Recht und Justiz: Normen und Praxis
3.Vorgehen des Projekts DIRAJus
4.Die Zukunft des Menschenrechtsschutzes in der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS)
II.Transformation durch Recht in Lateinamerika?
I.Rechtsstaats- und Demokratieförderung durch die politischen Stiftungen: Das Beispiel der Konrad-Adenauer-Stiftung(Franziska Rinke)
I.Politische Stiftungen
II.Rechtsstaatsförderung durch politische Stiftungen
III.Das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung
IV.Fazit
J.Beiträge von Berufsvereinigungen: Das Beispiel des Aufbaus von Notariatssystemen in den Transformationsstaaten(Richard Bock)
I.Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit seit 1992
II.Berufsrecht
1.Kompetenzen
2.Zulassungs- und Ernennungsprobleme
3.Flächendeckende Versorgung
4.Kammerwesen
III.Digitalisierung
IV.Gemeinsame Projekte der BNotK mit der GIZ
1.Serbien
2.Nordmazedonien
3.Food and Agriculture Organization
4.China
V.Schlussbetrachtung
§ 4Multilaterale und internationale Vorhaben
A.Rechtsstaatsförderung durch Missionen der Europäischen Union(Richard Winkelhofer, Ines Thevarajah und Fabian Löwenberg)
I.Überblick EU-Missionen
II.Missionen
1.EUPOL Afghanistan
2.EULEX Kosovo
3.EUAM Ukraine
III.Stärken, Schwächen und Ausblick der Rechtsstaatsförderung durch EU-Missionen
B.Rechtsstaatsförderung durch EU-Projekte(Julie Trappe)
I.Deutschland als Durchführer von EU-Projekten
II.Twinning Kosovo „Strengthening Policy formulation and legislative drafting“
1.Projektrahmen
2.Einblicke in die kosovarische Rechtsordnung
3.Herausforderungen
III.Erfolgsvoraussetzungen
C.Rechtsstaatsförderung durch die OSZE(Nathalie Ebead und Thomas Vennen)
I.Vorbemerkung
II.Ziele und Herausforderungen der Rechtstaatlichkeit in der OSZE-Region
III.OSZE-Rechtstaatlichkeitsförderung: Ansätze und Instrumente
1.Multi-dimensionaler Ansatz zur Rechtstaatlichkeitsförderung
2.Arbeitsmodalitäten der OSZE-Strukturen zur Rechtstaatlichkeitsförderung
3.Spezifische Instrumente der OSZE-Rechtstaatlichkeitsförderung
IV.Unterstützung von Reformvorhaben am Beispiel Georgien
D.Rechtsstaatsförderung durch die Weltbank und die Vereinten Nationen(Peter Best)
I.Der spezifische Ansatz der Weltbank in der Rechtsstaatsförderung
II.Der Kooperationstypus der Rechtsstaatsförderung am Beispiel Serbien
1.Erfassung justizieller Daten
2.Das Multi Donor Trust Fund Justice Sector Support Project in Serbien
3.Funktionsanalyse der Justiz
III.Der spezifische Ansatz der UN in der Rechtsstaatsförderung
IV.Unterstützung von Justizreformen am Beispiel Armenien
V.Anmerkungen aus deutscher Sicht
E.Internationale Missionen gegen Korruption und Straflosigkeit(Daniel Kempken)
I.Einleitung
II.Ansatz der Missionen in Guatemala und Honduras
1.Abgrenzung zu klassischen Ansätzen der Rechtsstaatsförderung
2.Strategie der Missionen im Einzelnen
3.Rückschläge
III.Ein Erfolgsmodell ist in der Welt
1.Das Vermächtnis
2.Das Erfolgsrezept
3.Einfluss der Geber:innen
4.Unterstützung der Zivilgesellschaft
IV.Ausblick
1.Politischer Dialog
2.Konzeptionelle Schlussfolgerungen
3.Missionen der zweiten Generation
§ 5Deutsche Rechtsstaatsförderung aus der Perspektive der Partnerländer
A.Rückblick auf Georgiens rechtliche Transformation im Privatrecht(Lado Chanturia)
I.Einführung
II.Wahl der Partner für die Reform des Zivilrechts
III.Kodifizierte Gesetzgebung
IV.Inhaltliche Ausgestaltung
V.Entstehung juristischer Literatur durch rechtswissenschaftliche Kooperation
VI.Europäisierung des Rechts als kulturhistorischer Prozess
VII.Hospitationen, Juristenausbildung und Hochschulkooperationen
B.Kosovo zwischen internationaler Verwaltung und staatlicher Unabhängigkeit (1999–2019)(Robert Muharremi)
I.Das Kosovo 1999–2019
1.Das Kosovo unter UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo)
2.Konkurrenz der Rechtsordnungen
II.Das kosovarische Zivilgesetzbuch
III.Deutsches Engagement im Kosovo
C.Verfassungsgebung und politische Legitimität in Somalia (seit 2000)(Mohamed Osman Jawari)
I.Somalias Weg zum 4,5-Clan-Repräsentationsschema
II.Die Übergangsjahre: 2002–2012
III.Der vorläufige Überprüfungs- und Umsetzungsprozess der Verfassung
IV.Legitimität der Verfassungsfindung
D.Justizaufbau und Rechtsverständnisse in Afghanistan (seit 2001)(Bahishta Zahir Hellali)
I.Schwache Ergebnisse trotz massiver Unterstützung
II.Rechtspluralismus und Verständnisse von ‘adalat (Gerechtigkeit) in Afghanistan
III.Das Fortbestehen der informellen Streitbeilegung
IV.Integrative Ansätze in der Rechtsstaatsförderung
E.Gesetzgebung und Gesetzesfolgenabschätzung in Peru (seit 2010)(Carlos Jahnsen Gutierrez)
I.Einleitung: Empfehlungen der OECD-Studie
II.Der deutsche Beitrag zur Implementierung der OECD-Empfehlungen und der peruanische Weg eines angepassten Systems der GFA
III.Umsetzungserfahrungen
IV.Schlussfolgerungen
F.Deutsch-türkische Rechtsbeziehungen(Bahri Öztürk und Nilüfer Köker)
I.Historischer Rückblick
1.Entwicklung des türkischen Rechts
2.Einfluss bedeutender deutscher Persönlichkeiten auf das türkische Hochschulwesen und Recht
II.Strafrechtliche Reformgesetze ab 2005
III.Deutsch-türkische Kooperation
1.Institutionelle Zusammenarbeit im Justizbereich
2.Deutsch-türkisches Engagement an der İstanbul Kültür Üniversitesi
IV.Schlussbemerkung
Dritter Teil: Ziele, Handlungsfelder und Konzepte deutscher Rechtsstaatsförderung
§ 6Übergeordnete Ziele bei der Rechtsstaatsförderung
A.Frieden und Sicherheit(Matthias Kötter)
I.Frieden und Sicherheit als übergeordnete Ziele der deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik
II.Deutsche Friedens- und Sicherheitspolitik
1.Grundgesetz
2.Internationale Ordnung
3.Deutsche Friedens- und Sicherheitsinteressen
III.Stabilisierung
IV.Folgerungen für die Rechtsstaatsförderung
B.Nachhaltige Entwicklung(Astrid Wiik)
I.Nachhaltige Entwicklung als Leitbild moderner deutscher Entwicklungspolitik
II.Nachhaltige Entwicklung und Rechtsstaatlichkeit: die Agenda 2030 und die SDGs
1.Die Struktur der Agenda 2030 und der SDGs
2.Rechtsstaatlichkeit in den SDGs
3.Verhandlungsprozess
4.Bedeutung für die Akteure der deutschen Rechtsstaatsförderung
III.Nachhaltige Entwicklung und Rechtsstaatlichkeit: Auswirkungen der Verknüpfung
C.Menschenrechte(Andrea Kämpf)
I.Menschenrechte und Rechtsstaatsförderung im Verständnis der Bundesregierung
II.Menschenrechtliche Grundlagen im internationalen Recht
III.Menschenrechtlicher Rechtsstaatsbegriff
IV.Menschenrechte in der Rechtsstaatsförderung
D.Demokratie (Sylwia Zalewska-Löwenberg)
I.Die Förderung von Demokratie als übergeordnetes Ziel der Rechtsstaatsförderung
II.Rechtliche Grundlagen der Förderung von Demokratie
1.Verfassungsrechtliche Ebene
2. Europäische Ebene
3.Völkerrechtliche und internationale Ebene
III.Maßnahmen der Demokratieförderung
IV.Demokratieförderung und Rechtsstaatsförderung
1.Begriffe von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
2.Herausforderungen für die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
E.Außenwirtschaftspolitik(Friederike Diaby-Pentzlin)
I.Arena widerstreitender Interessen
II.Rahmenbedingungen
III.Interventionsebenen
IV.Außenwirtschaftspolitik und Recht im historischen Rückblick
1.1980er Jahre: Beginn juristischer Beratungen zu Auslandsinvestitionen
2.1990er Jahre: Umbau ehemals sozialistischer Wirtschaftssysteme
3.Ab 1998: Armutsorientierte globale Strukturpolitik
4.Ab 2009: Einbindung der Privatwirtschaft
5.Seit 2013: Zwischen SDGs und Corporate Social Responsibility
V.Beispiel der Förderung rechtlicher Rahmenbedingungen für industrielle Landwirtschaft
VI.Ökologische Zeitenwende für nachhaltige Entwicklungsziele
F.Europäische Integration(Julie Trappe)
I.Deutschland als Teil der Europäischen Union
II.Europäische Erweiterung
1.Die erste osteuropäische Beitrittswelle 2004
2.Rumänien und Bulgarien 2007
3.Kroatien und der Westbalkan
III.Konditionalität und Rechtstransfer
§ 7Handlungsfelder und Konzepte der Rechtsstaatsförderung
A.Access to Justice(Lothar Jahn)
I.Zugang zu Recht – ein Schwerpunkt heutiger Rechtsstaatsförderung
II.Entwicklung von AtoJ in der frühen deutschen RSF: Konzentration auf den Staat
III.Legal Empowerment und SDG 16: Fokus auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen
IV.Begriff des Zugangs zu Recht
V.Ansätze der internationalen Förderpraxis
B.Verwaltungsreformen(Jens Deppe)
I.Vielgestaltigkeit der Aufgaben von Verwaltungsreformen
II.Konzepte und Lernerfahrungen ausgewählter Verwaltungsreformen
III.Rechtsstaatliche Kriterien für Verwaltungsreformen
1.Globale Indizes
2.Checkliste der Venedig-Kommission und UNDP Guidance Note
3.Nachhaltige Entwicklungsziele und der World Public Sector Report
4.Die Rechtsstaatlichkeit der europäischen Grundsätze für die Öffentliche Verwaltung (SIGMA)
C.Sicherheitssektorreform(Sylwia Zalewska-Löwenberg und Tilmann J. Röder)
I.Konzeptionelle und normative Grundlagen
II.Ziele und Ansätze
III.Instrumente
1.SSG-Reformen
2.Capacity Building
3.Ertüchtigung
4.Budgethilfe
IV.SSR-Strategie der Bundesregierung
V.Deutsche SSR-Programme und Initiativen
1.Militärisches Ausstattungshilfeprogramm (AH-P)
2.Polizeiliches Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm (AAH-P)
3.Ertüchtigungsinitiative
4.Stärkung von SSG und Kapazitäten
VI.Schnittstellen zu Rechtsstaatsförderung
1.Zivile Führung und demokratische Aufsicht
2.Organe des Sicherheitssektors
3.Strafverfolgungsbehörden
4.Zivilgesellschaft
5.Nicht-staatliche bewaffnete Akteure
VII.Ausblick
D.Öffentliche Finanzverwaltung(Birger Nerré)
I.Dualität von Rechtsstaat und Steuerstaat, Besteuerungsgrundsätze
II.Die öffentliche Finanzverwaltung
1.Begriffsklärung
2.Institutionelle Rahmenbedingungen: Der Autonomie-Aspekt
III.Bewertungsstandard der Qualität von Finanzverwaltungen: TADAT
IV.Steuerkultur
V.Synthese und Ausblick
E.Antikorruption(Miriam Kosmehl)
I.Das Verhältnis von Rechtsstaatsförderung und Antikorruption
II.Ausprägungen und Folgen von Korruption
III.Der normative Rahmen für Antikorruption
IV.Ansätze für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Korruption
1.Die Schlüsselrolle von Justiz und Staatsanwaltschaft
2.Strategischer Dreiklang aus Strafverfolgung, Prävention und Aufklärung
3.Partner für Transparenz und Integrität: Zivilgesellschaft – Medien – Wirtschaft
V.Strategien der Bundesregierung
VI.Antikorruption zur Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat
F.Förderung der Zivilgesellschaft(Sandra Fuhr und Jens Deppe)
I.Einführung: Begriff der Zivilgesellschaft in der EZ
II.Die Zivilgesellschaft im Verhältnis zur Demokratie- und Rechtsstaatsförderung
III.Politische Teilhabe und Rechtsstaatsförderung aus Sicht des BMZ
IV.Shrinking Spaces
G.Gender Equality(Angela Langenkamp)
I.Normative Grundlagen
1.Internationale Standards, Verpflichtungen und Rechenschaftslegungsmechanismen
2.Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (UNSCR 1325)
3.Afrikanische Standards, Verpflichtungen und Rechenschaftslegungsmechanismen
II.Gewalt gegen Frauen und Mädchen
III.Rechtspluralismus und Zugang zu Recht
IV.Geschlechtergerechtigkeit: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
H.Transitional Justice(Anja Mihr und Julie Trappe)
I.Der Begriff der Transitional Justice
II.Internationalisierung von Transitional Justice
III.Transitional Justice und Rechtsstaatsförderung
IV.Forschungsfragen
V.Transitional Justice und Demokratisierung
I.Wirtschaftsförderung(Hans-Joachim Schramm)
I.Law and Development
II.Gegenstände und Ziele der Reformberatung im Wirtschaftsrecht
III.Maßstäbe: Principles, Rankings und Modellgesetze
IV.Schlussfolgerungen und Ausblick
J.Friedensmediation(Tilmann J. Röder, Luxshi Vimalarajah und Julia von Dobeneck)
I.Begriffsklärung
II.Grundlagen der Friedensmediation
1.Konzeptionelle Grundlagen
2.Normativer Rahmen
3.Akteure
III.Zusammenwirken von Friedensmediation und Rechtsstaatsförderung
1.Schnittstelle zur Verfassungsberatung
2.Weitere Schnittstellen zur Rechtsstaatsförderung
Vierter Teil: Theorie, Methoden, Forschungsansätze
§ 8Entstehen, Wandel und Transfer von Recht und Institutionen
A.Recht und Rechtspluralismus(Markus Böckenförde)
I.Begriffe von Recht und Rechtspluralismus
II.Recht
III.Recht(spluralismus) im (post-)kolonialen Kontext
IV.Rechtspluralismus
V.Rechtsstaatsförderung und Rechtspluralismus
B.Rechtstransfer(Tillmann Schneider)
I.Die Bedeutung von Transferprozessen für die Rechtsstaatsförderung
II.Rechtstransfer als Gegenstand der Rechtsvergleichung
III.Metaphern-Vielfalt und interdisziplinärer Austausch in der jüngeren Forschung
IV.Erfolgsbedingungen für Transferprozesse?
C.Rechtsvergleichung(Laura Jung)
I.Rechtsvergleichung und Rechtsstaatsförderung
II.Die wissenschaftliche Rechtsvergleichung
1.Die traditionelle Methode des Funktionalismus
2.Kritik und Resilienz des Funktionalismus
III.Die Rechtsvergleichung in der Praxis der Rechtsstaatsförderung
D.Rechtslinguistik: Sprache, Recht und Translation(Beate Anam und Hatem Elliesie)
I.Die Sprachlichkeit des Rechts
II.Rechtslinguistik: Forschungsthema, Gegenstand, theoretische Ansätze
III.Die Sprachlichkeit des Rechts und die Translationsleistung als Herausforderung für die Rechtsstaatsförderung
1.Zweckbezogenheit von Übersetzungen
2.Herausforderungen durch Mehrsprachigkeit: Translationsleistungen
3.Anforderungen an die mit Rechtsstaatsförderung befassten Akteur:innen
IV.Konsequenzen für die Praxis der Rechtsstaatsförderung
§ 9Analyse von Handlungskontexten
A.Politikwissenschaftliche Kontextanalyse(Gregor Reisch und Gregor Walter-Drop)
I.Begriff der Kontextanalyse
II.Vorhandene Ansätze
III.Die politikwissenschaftliche Perspektive
IV.Quantitative Ansätze
V.Qualitative Ansätze
VI.Ausblick
B.Erfassung von Rechtsstaatlichkeit(Wolfgang Muno)
I.Messung und Indizes von Rechtsstaatlichkeit
II.Rechtsstaatlichkeits-Indizes
1.Der Freedom House Index (FHI)
2.Der Bertelsmann Transformation Index (BTI)
3.Worldwide Governance Indicators (WGI)
4.Rule of Law Index des World Justice Project
III.Würdigung der genannten Rechtsstaatlichkeits-Indizes
C.Kontextanalyse aus sozialanthropologischer Perspektive(Julia Eckert, Johanna Mugler und Friederike Stahlmann)
I.Rechtsanthropologische Perspektive und Fokus bei der Kontextanalyse
II.Fragen einer sozialanthropologischen Kontextanalyse
III.Methoden der sozialanthropologischen Kontextanalyse
IV.Interventionen der Rechtsstaatsförderung als Gegenstand der Analyse
§ 10Instrumentarium und Prozesse
A.Reflexiver Instrumentengebrauch(Johannes Socher und Gregor Walter-Drop)
I.Begriffsbestimmung
II.Forschungsstand
III.Erfolgsbedingungen in der Rechtsstaatsförderung
1.Legitimität
2.Task-Komplexität
3.Institutionelles Design
IV.Forschungsagenda
B.Prozesssteuerung und Projektmanagement(Harald Fuhr)
I.EZ-Vorhaben zwischen Projekt- und Politikzyklus
II.Verzahnung von EZ-Vorhaben mit dem nationalen Reformprozess im Partnerland
1.Identifikation und Planung von EZ-Vorhaben
2.Implementation von EZ-Vorhaben
3.Monitoring und Evaluierung von EZ-Vorhaben
III.Alternative Projektsteuerung von EZ-Vorhaben
C.Formen der internen und externen Evaluierung(Reinhard Stockmann)
I.Evaluation als Politikinstrument
II.Evaluationsgegenstand und Ziele
III.Evaluationen im Programmzyklus
IV.Interne und externe Evaluationen
V.Rechtsstaatsförderung als Evaluationsgegenstand
VI.Wirkungsevaluation in der Rechtsstaatsförderung
VII.Erfolgsfaktoren für Rechtsstaatsförderung
Fünfter Teil: Instrumente und Prozesse der Rechtsstaatsförderung
§ 11Rechtsbeziehungen im Akteursdreieck
A.Verfassungsrechtliche Grundlagen der Rechtsstaatsförderung(Matthias Kötter)
I.Rechtsstaatsförderung als staatliche Aufgabe
II.Auswärtige Gewalt
1.Bund und Länder
2.Organkompetenzen insbesondere der Bundesregierung
3.Ressortprinzip und Ressortabstimmung
III.Materiell-verfassungsrechtliche Bindungen bei der Rechtsstaatsförderung
1.Friedensgebot und Völkerrechtsbindung
2.Grund- und Menschenrechtsbindung
3.Gewährleistungspflichten bei der Beteiligung anderer Akteure an der Rechtsstaatsförderung
IV.Kontrolle der auswärtigen Gewalt bei der Rechtsstaatsförderung
B.Das internationale Rechtsverhältnis bei der Rechtsstaatsförderung(Matthias Kötter)
I.Rechtsstaatsförderung und internationales Recht
II.Staatensouveränität und Interventionsverbot bei der Rechtsstaatsförderung
1.Verbotene Einmischung
2.Begrenzte Staatlichkeit
3.Haftung bei Völkerrechtsverstoß
III.Projektdurchführung aufgrund bilateraler Verwaltungsabkommen
1.Internationale Verwaltungsabkommen
2.Durchführungspraxis
IV.Vertragssicherheit bei der Projektdurchführung
C.Das Durchführungsrechtsverhältnis(Matthias Kötter)
I.Das Durchführungsrechtsverhältnis von Mittelgeber und Projektdurchführer
1.Der Bund als Geber und Projektträger
2.Andere Geber und Kofinanzierungen
II.Auftragsrechtsverhältnis
1.Ober- und unterschwellige Auftragsvergabe
2.Beauftragung staatlicher Durchführungsorganisationen
3.Vertragsgestaltung, Rechenschaftspflichten und Einwirkungsbefugnisse
III.Zuwendungsrechtsverhältnis
1.Zweckgemäße Mittelverwendung, Rechenschaftspflichten
2.Europäisches Beihilfenrecht
IV.Gewährleistungspflichten im Durchführungsrechtsverhältnis
D.Die rechtliche Stellung der Akteure im Partnerland(Matthias Kötter)
I.Bindung an das lokale Recht des Handlungskontexts bei der Projektdurchführung
1.Rechtsgebiete und Rechtsstatus: das Beispiel Arbeitsrecht
2.Komplexe Rechts- und Kooperationsstrukturen
II.Sonderrechte internationaler Organisationen und ihres Personals
III.NGO-Gesetzgebung
1.Regelungen: das Beispiel Russlands
2.Politische Instrumentalisierung der NGO-Gesetzgebung
§ 12Projekt- und Finanzierungsarten
A.Rechtsstaatsförderung durch das BMZ(Daniel Kempken)
I.Leitgedanken entwicklungspolitischer Rechtsstaatsförderung im BMZ
1.Bedeutung der Rechtsstaatsförderung für die Entwicklungszusammenarbeit
2.Konzeptionelle Grundlagen
3.Das politische Dach
4.Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft, Justiz und Wissenschaft
5.Kontextanalyse und weitere Herausforderungen
II.Projektarten im Einzelnen
1.Staatliche Zusammenarbeit
2.Zusammenarbeit mit politischen Stiftungen, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen (NRO)
3.Weitere Partner der Rechtstaatsförderung
B.Rechtsstaatsförderung durch das AA(Lars Müller und Viktoria Budde)
I.Leitgedanken zur RSF im Ressort des Auswärtigen Amtes
1.Außenpolitische Zielsetzung
2.Schwerpunktbereiche
II.Das Projektverfahren im Auswärtigen Amt
1.Politische Planung
2.Initiation und Design von Projekten: drei Varianten
3.Mittelbewilligung, Berichtspflichten, Zusatzvereinbarungen, Abschichten
4.Sonderform: Projektförderung durch IfA zivik
C.Rechtsstaatsförderung durch das BMJV(Stefan Hülshörster und Stefan Pürner)
I.Leitgedanken und Struktur der Rechtsstaatsförderung im Justizressort
1.Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
2.Organisation und Auftrag der IRZ
3.Finanzierung der IRZ
4.Leitbild, Ziele und Schwerpunktsetzungen der Arbeit der IRZ
II.Zuwendungsfinanzierte Projektarbeit
1.Projektarten
2.Die Planung der zuwendungsfinanzierten Tätigkeit der IRZ
3.Die Handlungsformate der zuwendungsfinanzierten Tätigkeit der IRZ
4.Nachhaltigkeit
5.Wirkungskontrolle
6.Verfahrensabläufe
7.Verzahnung mit weiteren Finanzierungsarten
III.Bedarfsorientierung, Flexibilität und langer Atem
D.Rechtsstaatsförderung durch die Europäische Union(Julie Trappe)
I.Deutsche Rechtsstaatsförderung im internationalen Kontext
1.Beteiligung an der Arbeit internationaler Organisationen
2.Rechtsstaatsförderung durch die Europäische Union
II.Projekttypen
1.Technical-Assistance-Projekte
2.EU-Grants
3.EU-Action-Grants
4.EU-Twinnings
5.TAIEX
III.Herausforderungen und Entwicklungstendenzen
§ 13Einzelne Handlungsformate und deren Erfolgsbedingungen
A.Beratung zu Gesetzgebungsreformen(Jens Deppe)
I.Erfahrungen mit Gesetzgebungsreformen in Transformationsstaaten
II.Theorien zur Gesetzgebung im Rahmen der IZ
III.Langfristige Ziele der Gesetzgebungsberatung
IV.Vorausschauende Gesetzgebungsberatung als Forderung an die IZ
B.Kapazitätsentwicklung am Beispiel juristischer Fortbildungen(Jens Deppe)
I.Zum Begriff nachhaltiger Kapazitätsentwicklung
II.Leitfragen der juristischen (praxisorientierten) Aus- und Fortbildung
III.Erfahrungen aus den Transformationsstaaten
IV.Weitere Analyse von Hindernissen und Herausforderungen
V.Vorschläge für eine rechtsstaatliche Kapazitätsentwicklung
VI.Justizpartnerschaften
C.Beratung zu Organisationsentwicklung(Tillmann Schneider)
I.Grundlagen und Ziele von Organisationsentwicklung
II.Unterscheidung verschiedener Beratungsansätze
1.Fachberatung
2.Prozessberatung und systemische Ansätze
III.Elemente und Phasen von Veränderungsprozessen
1.Diagnose
2.Zielfindung
3.Umsetzung
4.Re-Stabilisierung & Reflexion
IV.Erfolgsbedingungen und Herausforderungen
D.Universitäre juristische Ausbildung(Hinrich Julius)
I.Internationale Rechtsstaatsförderung in regulären juristischen Studiengängen
II.Angebote juristischer Aus- und Fortbildung speziell für ausländische Studierende
1.Sommerschulen
2.ERASMUS+
3.Magister/LL.M. in Deutschland
4.Moot Courts
5.Promotionsförderung
III.Studienangebote im Ausland
IV.Beratung zur Curricula-Entwicklung
V.Ausblick
E.Rechtsstaatsdialoge und andere Dialogformate(Beatrix Lindner, Tilmann J. Röder und Anne Katharina Zimmermann)
I.Formate und Merkmale rechtlicher Dialoge
II.Rechtsstaatsdialoge der Bundesregierung
1.Rechtsstaatsdialog mit China (seit 2000)
2.Rechtsstaatsdialog mit Vietnam (seit 2008)
3.Rechtsstaatsdialog mit Russland
III.Rechtsdialoge von Praxis, Stiftungen und Wissenschaft
IV.Moderation von Dialogen
F.Förderung lokaler Nichtregierungsorganisationen(Tilmann J. Röder)
I.Kooperations- und Finanzierungsmodelle im Überblick
II.Vor- und Nachteile der Förderung lokaler Akteure
1.Kontextnähe und Eigeninteresse
2.Rechtliche Rahmenbedingungen
3.Wirtschaftlichkeit und Effizienz
4.Nachhaltigkeit
III.Kooperations- und Finanzierungspraxis
1.Auswahlkriterien
2.Probleme bei der Implementierung
3.Ethische und politische Herausforderungen
IV.Ausblick
G.Rechtsverbreitung(Tillmann Schneider)
I.Ziele und Wirkungshypothesen
II.Ansätze in der Praxis
III.Herausforderungen und Risiken
IV.Erfolgsbedingungen
H.Erfahrungsaustausch und Netzwerke(Peter Best und Julie Trappe)
I.Erfahrungsaustausch und Netzwerke in der Rechtsstaatsförderung
II.Aktivitäten
1.Studienreisen
2.Konferenzen und Seminare
3.Hospitationen
4.Justizpartnerschaften, Austauschveranstaltungen
III.Vernetzung und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene
IV.Vernetzung und Erfahrungsaustausch über Rechtsstaatsförderung
V.Wirkung, Voraussetzungen und Ausblick
I.Digitale Technologien(Yannic Körtgen)
I.Einleitung
II.E-Justice & Legal Tech: Anwendung und Potentiale
1.Digitalisierung von Gerichten und Justizinstitutionen
2.Informationsverbreitung und Onlineberatung
3.Sicherung, Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten
4.Online-Streitschlichtung (Online Dispute Resolution)
5.Weitere Anwendungsbereiche
III.Risiken und Herausforderungen digitaler Technologien in der Rechtsstaatsförderung
1.Bildungsgrad und technische Herausforderungen
2.Datenschutz, Privatsphäre und Überwachung
3.Rechtliche und qualitative Probleme
4.Neue Exklusionen
§ 14Wissensmanagement, Praxiserfahrungen und Standards
A.Wissensproduktion und Wissensmanagement(Michael Riegner und Jens Deppe)
I.Ebenen und Ansätze des Wissensmanagements in der Rechtsstaatsförderung
II.Wissensmanagement in Abhängigkeit von Technik, Organisation und Verfahren
1.Technik: Digitalisierung und Datenerhebung
2.Organisation der Produktion und Nutzung von Wissen
3.Verfahren der Projektplanung und -durchführung
III.Entwicklungsperspektiven
1.Lernerfahrungen
2.Ausbau der Epistemic Community
B.Bildung von Praxisstandards für die deutsche Rechtsstaatsförderung(Jens Deppe)
I.Einleitung: Arten und Wirkungsweisen von Standards in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
II.Ausrichtung der EZ auf die Menschenrechte
III.Rechtstaatlich orientierte Standardbildung infolge der Agenda 2030
IV.OECD-DAC-Kriterien als relevante Umsetzungsstandards
V.Beispiele für Praxisstandards im europäischen Kontext
Sechster Teil: Deutschlands Beiträge zur internationalen Rechtsstaatspolitik
§ 15Deutschlands Beiträge zur internationalen Rechtsstaatspolitik
A.Rechtsstaatspolitik im Rahmen der Europäischen Union(Daniel Hegedüs (I. + II.) und Jan Petry (III.))
I.Normenkanon
II.Rechtsstaatspolitik im Verhältnis zu Mitgliedsstaaten
1.Schutzmechanismen
2.Die Rolle deutscher Akteure in der Rechtsstaatspolitik der EU-Institutionen
III.Rechtsstaatspolitik in der Europäischen Union in Bezug zu Drittstaaten
1.Das Beitrittsverfahren
2.Nachbarschaftspolitik
B.Rechtsstaatspolitik im Rahmen des Europarates und der OSZE(Thomas Vennen und Nathalie Ebead)
I.Einleitung
II.Europarat
III.OSZE
IV.Herausforderungen
C.Rechtsstaatspolitik im Rahmen der Vereinten Nationen und der Weltbank(Clemens A. Feinäugle (I.) und Yannic Körtgen (II.))
I.Rechtsstaatspolitik im Rahmen der Vereinten Nationen
1.Besondere Schwierigkeiten
2.Mitwirkung Deutschlands
3.Wissenschaftlicher Diskurs
4.Fazit
II.Rechtsstaatspolitik im Rahmen der Weltbank
1.Rechtsstaatsbegriffe
2.Deutsche Rechtsstaatspolitik innerhalb der Weltbank
Stichwortverzeichnis
Ahrens, Helen, Dr. Helen Ahrens ist Leiterin des Projektes „Regionales Völkerrecht und Zugang zu Justiz in Lateinamerika (DIRAJus III)“ mit Sitz in Costa Rica, das die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchführt.
Anam, Beate, Beate Anam ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung „Recht und Ethnologie“ am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung.
Best, Peter, Dr. Peter Best unterrichtet an der Leibniz-Universität Hannover. Zuvor war er im Justizministerium Niedersachsen tätig. Daneben arbeitet er als Internationaler Experte für die Europäische Kommission, UNDP, den Europarat und die IRZ.
Bock, Richard, Justizrat Richard Bock ist Generalbevollmächtigter der Bundesnotarkammer für internationale Angelegenheiten und Präsident der Kommission für internationale notarielle Zusammenarbeit (CCNI) bei der Internationalen Union des Notariats (UINL) in Rom.
Böckenförde, Markus, Prof. Dr. Markus Böckenförde (LL.M.) ist Hochschullehrer an der Central European University in Wien und Leiter des dortigen Comparative Constitutional Law-Programms.
Boulanger, Christian, Dr. Christian Boulanger ist Abteilungskoordinator am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Zuvor war er wissenschaftlicher Koordinator des Projekts „Recht im Kontext“ an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Budde, Viktoria, Viktoria Budde ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH). Zuvor war sie für die Forschungs- und Beratungsstelle Rechtsstaatsförderung (RSF Hub) der Freien Universität Berlin tätig.
Chanturia, Lado, Prof. Dr. Lado Chanturia ist ein georgischer Rechtswissenschaftler und Diplomat. Seit 2018 ist er Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Dann, Philipp, Prof. Dr. Philipp Dann ist Inhaber des Lehrstuhls „Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung“ an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Deppe, Jens, Dr. Jens Deppe ist Seniorfachplaner für Verwaltungsreformen und Antikorruption im Fach- und Methodenbereich der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), zuvor war er mehrere Jahre in Rechts- und Justizreformprojekten in Transformationsstaaten als Programmleiter und Teamleiter tätig.
Diaby-Pentzlin, Friederike, Prof. (em) Dr. Friederike Diaby-Pentzlin ist Vorstandsvorsitzende von FIAN Deutschland. Zuvor war sie Professorin für Gesellschaft- und Wirtschaftsvölkerrecht an der Hochschule Wismar und Seniorfachplanerin der GIZ.
von Dobeneck, Julia, Julia von Dobeneck leitet das Projekt Auf- und Ausbau von Mediationskapazitäten am Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF). Zuvor war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Europa-Universität Viadrina im Forschungs- und Transferprojekt Friedensmediation mit der Abteilung Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts leitend tätig.
Ebead, Nathalie, Dr. Nathalie Ebead ist Programme Manager des EU Projekts ‘Support to Electoral Processes and Democracy (STEP) in Myanmar für das Internationale Institut für Demokratie und Wahlen (IDEA).
Eckert, Julia, Prof. Dr. Julia Eckert ist Inhaberin des Lehrstuhls „Politische Anthropologie“ am Institut für Sozialanthropologie der Universität Bern.
Elliesie, Hatem, Dr. Hatem Elliesie ist Gruppenleiter am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung und zugleich Nachwuchsgruppenleiter an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie Vertreter der Professur für Islamisches Recht an der Universität Leipzig.
Feinäugle, Clemens, Dr. Clemens Feinäugle ist Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen. Er forscht zu völker- und verfassungsrechtlichen Fragen.
Fuhr, Harald, Prof. (em) Dr. Harald Fuhr war Inhaber des Lehrstuhls „Internationale Politik“ an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam.
Fuhr, Sandra, Sandra Fuhr ist Leiterin des Projektes „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung; Perspektiven für die Jugend“ in Kirgisistan bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Grote, Rainer, Prof. Dr. Rainer Grote ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Daneben lehrt er an der Universität Göttingen.
Hagenloch, Ulrich, Ulrich Hagenloch ist ehemaliger Präsident des Oberlandesgericht Dresden. Er war ab 1978 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg tätig, bevor er 1992 zur sächsischen Justiz wechselte.
Hegedüs, Daniel, Daniel Hegedüs ist „Rethink.CEE“ Fellow beim German Marshall Fund of the United States. Zuvor war er u. a. bei Democracy Reporting International (DRI) tätig.
Heinen, Anna, Anna Heinen war wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe „Regulierungsfragen transnationaler Arbeit – Perspektiven der interdisziplinären Arbeitsforschung“ am Viadrina Center B/ORDERS IN MOTION. Sie arbeitet als Referentin für Klimapolitik bei GermanZero.
Hülshörster, Stefan, Dr. Stefan Hülshörster ist Geschäftsführer der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ). Seine Zuständigkeit umfasst u. a. die Region Osteuropa.
Jahn, Lothar, Dr. Lothar Jahn ist Seniorfachplaner bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Jahnsen Gutierrez, Carlos, Dr. Carlos Jahnsen Gutierrez ist Ökonom und Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der SPD-Bundestagsfraktion. Er berät das Präsidium des peruanischen Ministerrates. Sekretariat fuer oeffentliche Verwaltung des Premierministeramtes.
Jawari, Mohamed Osman, Mohamed Osman Jawari ist ein somalischer Jurist und Politiker. Von 2012 bis 2018 diente er als Sprecher des somalischen Parlaments.
Julius, Hinrich, Prof. Dr. Hinrich Julius ist Inhaber des Lehrstuhls „Rechtsdialog mit Schwellenländern“ an der Universität Hamburg. Von 2004 bis 2009 leitete er das Programm Rechtskooperation der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Peking.
Jung, Laura, Laura Jung ist wissenschaftliche Mitarbeiterin (Postdoc) im Projekt „Kulturen politischer Entscheidung in der modernen Demokratie“ an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München.
Kämpf, Andrea, Ass. Jur. Andrea Kämpf leitet bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH die Beschwerdestelle für die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesumweltministeriums. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Menschenrechte.
Karpen, Ulrich, Prof. Dr. Ulrich Karpen ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Staatslehre an der Universität Hamburg. Von 1987 bis 2007 war er Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung.
Kempken, Daniel, Daniel Kempken ist freier Berater für Rechtsstaatsförderung. Von 1989 bis 2020 arbeitete er in verschiedenen Funktionen für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und für das Auswärtige Amt (AA).
Köker, Nilüfer, Ass. Jur. Nilüfer Köker, LL.M. (LL.M. Ruhr-Universität Bochum), ehemalige Fachlektorin des DAAD e. V. für Rechtswissenschaften an der Istanbul Kültür Üniversitesi (2014–2020), unterrichtet an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Istanbul Kültür Üniversitesi.
Körtgen, Yannic, Yannic Körtgen ist Berater in der Abteilung Regionale Vorhaben Afrika 1 für die Themen Demokratie, Rechtsstaat, Gender bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Er berät das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit Schwerpunkt auf Frieden & Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Zugang zu Recht.
Kosmehl, Miriam, Miriam Kosmehl ist Senior Expert for Eastern Europe and the Neighbourhood im Programm „Europas Zukunft“ bei der Bertelsmann Stiftung.
Kötter, Matthias, Prof. Dr. Matthias Kötter ist Inhaber der Professur für das Fachgebiet Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Polizei und des Sicherheitsmanagements an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und Ko-Leiter des Projekts RSF Hub, Forschungs- und Beratungsstelle zur Rechtsstaatsförderung.
Langenkamp, Angela, Dr. Angela Langenkamp ist Genderbeauftragte sowie Seniorfachplanerin in der Abteilung Governance und Konflikt des Fach- und Methodenbereichs der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Lindner, Beatrix, Dr. Beatrix Lindner ist Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Löwenberg, Fabian, Dr. Fabian Löwenberg ist Deputy Head of Mission der EUCAP Somalia. Zuvor war er Leiter der Rechtsstaatskomponente der European Union Advisory Mission Ukraine (EUAM Ukraine).
Midderhoff, Sabine, Sabine Midderhoff ist Programmleiterin bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Von 2008 bis 2020 arbeitete sie im Bereich der Rechtsstaatsförderung in Westafrika sowie Sambia.
Mihr, Anja, Dr. Anja Mihr unterrichtet als DAAD Associate Professor an der OSCE Academy in Bishkek. Sie ist zudem Programmleiterin am Center on Governance through Human Rights sowie der Humboldt-Viadrina Governance Platform.
Mugler, Johanna, Dr. Johanna Mugler ist Assistentin und Lehrbeauftragte am Institut für Sozialanthropologie der Universität Bern. Sie forscht zu sozialen Phänomenen wie Verantwortung, Distribution und ökonomischer Gerechtigkeit.
Muharremi, Robert, Dr. Robert Muharremi ist Assistant Professor für Public Policy und Governance am Rochester Institute of Technology – Kosovo Campus.
Müller, Lars, Dr. Lars Müller arbeitet für das United Nations Institute for Training and Research (UNITAR). Zuvor war er Referent für den Bereich Rechtsstaatsförderung im Referat für Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung im Auswärtigen Amt.
Muno, Wolfgang, Prof. Dr. Wolfgang Muno ist Inhaber des Lehrstuhls für Vergleichende Regierungslehre am Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaft der Universität Rostock.
Nerré, Birger, Dr. Birger Nerré leitet das von EU und BMZ kofinanzierte Vorhaben „Strengthen the Rule of Law and Anti-Corruption Mechanisms in the Republic of Moldova“ bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und war zuvor lange Jahre im Bereich öffentliche Finanzen international tätig.
Öztürk, Bahri, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bahri Öztürk (Dr. h.c. Justus-Liebig-Universität Gießen, Dr. h.c. University of Miskolc, Hungary) ist Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Istanbul Kültür Üniversitesi. Er ist Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Istanbul Kültür Üniversitesi.
Petry, Jan, Dr. Jan Petry koordiniert als Teamleiter für den Bereich der externen Rechtsstaatlichkeit den Prozess der Justizreformen in Beitrittskandidaten und östlichen Partnerländern für die internationale Abteilung der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission. Bis 2016 war er als Richter, Mediator und Ausbilder am Landgericht Aachen tätig.
Plesmann, Wolf, Wolf Plesmann ist Abteilungsleiter für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin. Von 2018 bis 2021 leitete er die Afghanistan-Projekte der Max-Planck-Stiftung für internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit.
Pürner, Stefan, Dr. Stefan Pürner ist Projektleiter Südosteuropa bei der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ).
Reisch, Gregor, Gregor Reisch ist Mitarbeiter der Firma IABG. Zuvor war er Referent im Referat Instrumente und Prozesse in der Krisenfrüherkennung im Auswärtigen Amt.
Requate, Jörg, Prof. Dr. Jörg Requate ist Inhaber des Lehrstuhls für Westeuropäische Geschichte an der Universität Kassel. Zu seinen Forschungsgebieten zählt die Rechts- und Justizgeschichte der Nachkriegszeit.
Riegner, Michael, Prof. Dr. Michael Riegner ist Juniorprofessor für internationales Verwaltungsrecht und Völkerrecht an der Universität Erfurt, assoziierter Wissenschaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin und Kerngutachter der GIZ im Bereich Rechtsstaatsförderung und Menschenrechte.
Rinke, Franziska, Dr. Franziska Rinke ist Referentin für Rechtsstaatsdialog und Völkerrecht in der Hauptabteilung Analyse und Beratung der Konrad-Adenauer-Stiftung. Sie koordiniert die internationalen Rechtsstaatsprogramme.
Röder, Tilmann J., Dr. Tilmann Röder hat in der Max-Planck-Gesellschaft und an der Freien Universität Berlin geforscht, Organisationen im Bereich der Rechtsstaatsförderung gegründet und geleitet und gemeinsam mit lokalen Partnern zahlreiche innovative Vorhaben entwickelt und umgesetzt. Während der Entstehung dieses Handbuches arbeitete er v. a. in der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amtes.
Schneider, Tillmann, Dr. Tillmann Schneider ist freiberuflicher Berater im Bereich Rechtsstaatsförderung, Menschenrechte und Organisationsentwicklung.
Schramm, Hans-Joachim, Prof. Dr. Hans-Joachim Schramm ist Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvergleichung mit Schwerpunkt Russland an der Hochschule Wismar.
Socher, Johannes, Dr. Johannes Socher ist Project Officer im UNODC Country Office Nigeria. Zuvor war er u. a. für die Forschungs- und Beratungsstelle Rechtsstaatsförderung (RSF Hub) und die Max-Planck-Stiftung für internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit tätig.
Spitzkatz, Marc, Marc Spitzkatz ist Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin. Von 2011 bis 2015 leitete er das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung in Asien. Zudem war er u. a. an Rechtsstaatsdialogen mit chinesischen Justizvertreter:innen beteiligt.
Stahlmann, Friederike, Friederike Stahlmann ist Mitarbeiterin des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung in Halle und Assoziierte Forscherin an der Universität Bern.
Stockmann, Reinhard, Prof. Dr. Reinhard Stockmann ist Professor an der Universität des Saarlandes und Direktor des Centrum für Evaluation (CEval).
Thevarajah, Ines, Ines Thevarajah ist Fachplanerin für Rechtsstaat und Sicherheit bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Zuvor war sie u. a. für die Missionen EUPOL Afghanistan und EUAM Ukraine tätig.
Trappe, Julie, Dr. Julie Trappe ist unabhängige Beraterin für den EU-Erweiterungsprozess und Justizreformen. Bis 2016 war sie Koordinatorin für EU-Twinning-Projekte bei der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) und für diese auch als Langzeitberaterin im Kosovo tätig.
Vennen, Thomas, Thomas Vennen ist Geschäftsführer von Stepwise Governance. Zuvor leitete er die Abteilung Demokratisierung im OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte.
Vimalarajah, Luxshi, Luxshi Vimalarajah ist Programme Director Mediation & Dialogue bei der Berghof Foundation.
Walter-Drop, Gregor, Dr. Gregor Walter-Drop ist Leiter des Knowledge Exchange Lab des Cluster of Excellence „Contestation of the Liberal Script“ an der Freien Universität Berlin und der Forschungs- und Beratungsstelle Rechtsstaatsförderung (RSF Hub).
Wiik, Astrid, Dr. Astrid Wiik ist Referentin beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Zuvor war sie Habilitandin und Akademische Mitarbeiterin am Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Winkelhofer, Richard, Dr. Richard Winkelhofer ist Richter am Oberlandesgericht Wien und Mitglied der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts. Von 2008 bis 2010 war er für die Rechtsstaatsmission EULEX Kosovo tätig.
Zahir Hellali, Bahishta, Bahishta Zahir Hellali promoviert über Kinderrechte in Afghanistan an der Goethe Universität Frankfurt. Zuvor war sie stellvertretende Direktorin der Hamida Barmaki Organization for the Rule of Law (HBORL) in Kabul.
Zalewska-Löwenberg, Sylwia, Sylwia Zalewska-Löwenberg, LL.M., International Human Rights and Humanitarian Law/Europa-Universität Frankfurt (Oder), schreibt Ihre Dissertation im Fachbereich Völkerrecht an der Paris Lodron Universität Salzburg. Zuvor arbeitete sie von 2014 bis 2016 in der Rechtsstaatskomponente der Mission EUPOL Afghanistan und von 2016 bis 2018 als Criminal Justice Expert bei der Mission EUBAM Libya.
Zimmermann, Anne Katharina, Anne Katharina Zimmermann ist Leiterin des Referats „Internationale rechtliche Zusammenarbeit“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
