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Der jährliche Fluchtbericht zu einem der drängendsten Probleme unserer Zeit Flucht ist eine globale Herausforderung. Schon das 20. Jahrhundert galt als »Jahrhundert der Flüchtlinge«. Anfang des 21. Jahrhunderts ist die Zahl der Schutzsuchenden keineswegs gesunken. Dazu tragen militärische Auseinandersetzungen und bewaffnete Konflikte ebenso bei wie der Zerfall von Staaten und autoritäre politische Systeme, die oppositionelle Handlungen und Nonkonformität im eigenen Land nicht dulden. Auch Klima- und Umweltkatastrophen oder Effekte globaler Ungleichheit werden in politischen, medialen, öffentlichen und wissenschaftlichen Debatten als Hintergründe von Fluchtbewegungen einbezogen. Der jährliche Fluchtbericht bietet fundiertes Wissen zu den weltweiten Fluchtbewegungen und ihren Folgen. Schwerpunkt 2023 ist die Flucht als Folge des Ukraine-Krieges.
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Seitenzahl: 327
Veröffentlichungsjahr: 2023
Marcel Berlinghoff | Franck Düvell | Ulrike Krause | Jochen Oltmer | Andreas Pott (Hrsg.)
Im Auftrag des Projekts »Flucht- und Flüchtlingsforschung: Vernetzung und Transfer« (FFVT)
Flucht ist eine globale Herausforderung. Schon das 20. Jahrhundert galt als »Jahrhundert der Flüchtlinge«. Anfang des 21. Jahrhunderts ist die Zahl der Schutzsuchenden keineswegs gesunken. Dazu tragen militärische Auseinandersetzungen und bewaffnete Konflikte ebenso bei wie der Zerfall von Staaten und autoritäre politische Systeme, die oppositionelle Handlungen und Nonkonformität im eigenen Land nicht dulden. Auch Klima- und Umweltkatastrophen oder Effekte globaler Ungleichheit werden in politischen, medialen, öffentlichen und wissenschaftlichen Debatten als Hintergründe von Fluchtbewegungen in Betracht gezogen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.fischerverlage.de
Herausgegeben von Jochen Oltmer, Marcel Berlinghoff, Franck Düvell, Ulrike Krause und Andreas Pott im Auftrag des Projekts »Flucht- und Flüchtlingsforschung: Vernetzung und Transfer« (FFVT)
Das Projekt »Flucht- und Flüchtlingsforschung: Vernetzung und Transfer« (FFVT) führen die folgenden Institute durch:
Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC)
Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN, Universität Erlangen-Nürnberg)
German Institute of Development and Sustainability (IDOS, Bonn)
Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS, Universität Osnabrück)
Eigenlizenz
Erschienen bei FISCHER E-Books
© 2023 S. Fischer Verlag GmbH, Hedderichstr. 114, D-60596 Frankfurt am Main
Covergestaltung: hißmann, heilmann, hamburg
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Dieses E-Book ist urheberrechtlich geschützt.
ISBN 978-3-10-491793-1
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Vorwort
Fokusthema: Der Krieg in der Ukraine und die neuen europäischen Fluchtverhältnisse
Ukraine: Krieg und Flucht – ein Sonderfall
Der Krieg
Dynamische Fluchtbewegungen
Merkmale und Besonderheiten der Flucht
Rückkehrmigration und zirkuläre Flucht
Ukrainer:innen sind eine diverse Bevölkerung
Eingewanderte und Geflüchtete in der Ukraine
Aufnahme und Integration
Kontroversen
Schlussfolgerungen
Literatur
Die Aufnahme ukrainischer Schutzsuchender in Deutschland und Europa
Welche Lehren lassen sich aus dem Umgang mit der Flucht aus der Ukraine ziehen?
1) Migrationsmonitoring und Berichtsysteme auf EU- und Bundesebene verbessern
2) Informationsaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen verbessern und letztere verlässlich mit Ressourcen ausstatten
3) Die Beiträge der Zivilgesellschaft anerkennen und stärken
4) Wissen über Flucht und Migration in den Staaten östlich der EU vertiefen
5) Mobilität zulassen, selbstbestimmte Niederlassung unterstützen und Transnationalität akzeptieren
6) Wiederaufbau im Kontext sehen
7) Überlegungen im Hinblick auf die europäische Asylpolitik
Schluss
Literatur
Berichte von der Grenze
Europas nasse Grenzen
Wo liegen Europas nasse Grenzen?
Das westliche Mittelmeer und die Atlantikroute
Die zentrale Mittelmeerroute
Die Ägäisroute
Fazit
Literatur
Belarus und die EU-Außengrenze im Osten Europas
Der östliche Abschnitt der EU-Außengrenze
Die EU-Grenze zu Belarus
Reaktionen Polens
Schluss
Literatur
Zum Stand des Flüchtlingsschutzes
Herausforderungen des Flüchtlingsschutzes
Das rechtliche Patchwork des humanitären Schutzes in Deutschland
Die Vielfalt der Schutzstatus
Die Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik bis zum Zuwanderungsgesetz
Die Überlagerung durch das Europarecht
Möglichkeiten der Vereinfachung
Literatur
Kein Silberstreif am Horizont: Europas Flüchtlingspolitik. Ein Debattenbeitrag
Literatur
Der Globale Flüchtlingspakt: Ziele, Instrumente, Umsetzung
Hintergrund
Von der New Yorker Erklärung zum Flüchtlingspakt
Inhalte des Paktes
Was seit der Verabschiedung geschah
Fazit und Ausblick
Literatur
Die Rolle geflüchteter Menschen in der Flüchtlingspolitik
Freiheitskämpfer oder Hilfsbedürftige? Variierende Darstellungen von Geflüchteten in der Vergangenheit
Bedeutsame Beteiligung von Geflüchteten? Entwicklungen weltweit und in Ländern des Globalen Südens
Abschließende Gedanken
Literatur
Nachgefragt und nachgelesen
»Flüchtling«. Ein Begriff und seine Bedeutungen
Die Formierung eines neuen Wissensfeldes im 17. und 18. Jahrhundert
Gesellschaften ohne Flüchtlinge: Das 19. Jahrhundert
Der Flüchtling des 20. Jahrhunderts
Schluss
Literatur
Der Status des Flüchtlings als politisches Konstrukt
Die Bedeutung des Status als »Flüchtling« in Recht und Praxis
Wann ist ein Flüchtling ein Flüchtling?
Prozess der Kategorisierung
Gründe für die Kategorisierung
Auswirkungen der Kategorisierung
Fazit
Literatur
Ein kritischer Blick auf den Umgang mit Zahlen über Geflüchtete in Medien und Politik
Relevanz von Zahlen für Schutz- oder Abwehrpolitik
(Un-)Genauigkeit von Zahlen
Interpretation hoher Zahlen in Politik und Medien
Abschließende Gedanken
Literatur
Flucht regional
Äthiopien
Der Bürgerkrieg im Norden Äthiopiens
Ausländische Geflüchtete in Äthiopien
Schlussfolgerungen
Literatur
Afghanistan
Historische Migration, Konfliktgeschehen und Flucht
Transnationale Netzwerke
Binnenflucht
Rückkehr der Taliban
Schluss
Literatur
Syrien
Binnenvertriebene
Geflüchtete in der Region und in Europa
Rückkehr
Ausblick
Literatur
Venezuela
Der venezolanische Exodus
Die Reise in den Norden
Schutz für Venezolaner:innen in Lateinamerika und in den USA
Literatur
Fluchtziel Bundesrepublik Deutschland
Der steinige Weg in den Arbeitsmarkt. Empirische Befunde zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in Deutschland
Krieg, Fluchtrisiken und die Voraussetzungen für die Arbeitsmarktteilhabe
Erwerbstätigenquoten und Verdienste steigen mit der Aufenthaltsdauer
Lange Asylverfahren beeinträchtigen Arbeitsmarktintegration
Wohnortzuweisungen und Wohnsitzauflagen sind ineffizient
Sprachkurse und Arbeitsmarktprogramme erhöhen die Beschäftigungschancen
Schlussfolgerungen und Ausblick auf die Geflüchteten aus der Ukraine
Literatur
Gender, Arbeit und Flucht: Projekte zum Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Frauen
Der Blick auf geflüchtete Frauen in den Projekten zur Arbeitsmarktintegration
Perspektivwechsel: Wie geflüchtete Frauen die Projekte wahrnehmen
Projektlogiken – welche Gestaltungsspielräume gibt es?
Fazit und Anregungen für eine intersektionale Unterstützungsarbeit
Literatur
Flucht und Bildung
Eine komplexe Herausforderung
Das eingeschränkte Recht auf Bildung
Institutionalisierte Benachteiligung
Berufliche Bildung
Heterogene Interessen und Perspektiven
Literatur
Die Unterstützung ukrainischer Geflüchteter in Deutschland
Unterstützungsbereitschaft für Geflüchtete in der Ankunftsgesellschaft
Tatsächlich geleistete Unterstützung bis zum Sommer 2022
Fazit
Das DeZIM.panel als Umfrageinfrastruktur am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung
Literatur
Kultur im Exil
»Die Kunst gibt Hoffnung. Es ist die Hoffnung, dass etwas passiert, dass sich etwas verändert«
Die Verteidigung der Poesie in Zeiten dauernden Exils
Präambel
Umschlagentwurf für den Roman Exil von Lion Feuchtwanger
Fluchtchronik 2022/23
Januar 2022
Februar 2022
März 2022
April 2022
Mai 2022
Juni 2022
Juli 2022
August 2022
September 2022
Oktober 2022
November 2022
Dezember 2022
Januar 2023
Die Autor:innen
Flucht ist eine globale Herausforderung. Schon das 20. Jahrhundert galt als »Jahrhundert der Flüchtlinge«. Vor allem die beiden Weltkriege sowie der nachfolgende »Kalte Krieg« bildeten elementare Katalysatoren in der Geschichte gewaltbedingter Migration in der Neuzeit. Die Zahl der Flüchtlinge, Vertriebenen und Deportierten wird allein für das Europa des Zweiten Weltkriegs auf 60 Millionen geschätzt – also auf mehr als 10 % der Bevölkerung des Kontinents. Die Nachkriegszeit beider Weltkriege war zudem durch millionenfache Folgewanderungen gekennzeichnet. Aber auch der langwährende und weitreichende Prozess der Dekolonisation brachte insbesondere von den späten 1940er bis zu den frühen 1970er Jahren weltweit umfangreiche Fluchtbewegungen und Vertreibungen mit sich.
Sie verloren auch im späten 20. und frühen 21. Jahrhundert nicht an Bedeutung – weder in Europa (zum Beispiel Ex-Jugoslawien, Ukraine), im Nahen Osten (zum Beispiel Libanon, Iran, Irak, Syrien, Jemen), in Ostafrika (zum Beispiel Äthiopien, Somalia, Sudan/Südsudan), in Westafrika (zum Beispiel Kongo, Elfenbeinküste, Mali, Nigeria) noch in Südasien (zum Beispiel Afghanistan, Sri Lanka, Myanmar) oder in Lateinamerika (zum Beispiel Kolumbien, Venezuela). Dazu trugen und tragen langandauernde militärische Auseinandersetzungen und bewaffnete Konflikte ebenso bei wie der Zerfall von Staaten und autoritäre politische Systeme, die oppositionelle Äußerungen und Handlungen sowie Nonkonformität im eigenen Land nicht dulden. Auch Klima- und Umweltkatastrophen oder Effekte globaler Ungleichheit werden in politischen, medialen, öffentlichen und wissenschaftlichen Debatten als Hintergründe von Fluchtbewegungen ausgemacht.
Flucht ist selten ein linearer Prozess, vielmehr bewegen sich Schutzsuchende meist in Etappen: Sie brechen häufig überstürzt auf und weichen in einen als sicher erscheinenden Zufluchtsort in der unmittelbaren Nähe aus. Oft wandern sie dann weiter zu Verwandten und Bekannten in einer benachbarten Region beziehungsweise einem Nachbarstaat oder müssen ein informelles oder reguläres Lager aufsuchen, das sie vor dem Hintergrund »langandauernder Flüchtlingssituationen« nicht selten nie wieder verlassen können. Muster von (mehrfacher) Rückkehr und erneuter Flucht finden sich ebenfalls oft. Hintergründe können dabei nicht nur die Dynamik der sich stets verändernden und verschiebenden Konfliktlinien sein, sondern auch die Schwierigkeit, an einem Fluchtort Sicherheit oder Erwerbs- beziehungsweise Versorgungsmöglichkeiten zu finden. Aufgrund der häufig extrem beschränkten Handlungsmacht der Schutzsuchenden ist Flucht oft durch Immobilisierung gekennzeichnet: Menschen sind vor Grenzen oder unüberwindlichen natürlichen Hindernissen gefangen – infolge des Mangels an (finanziellen) Ressourcen, aufgrund von migrationspolitischen Maßnahmen oder wegen fehlender Netzwerke.
Der jährlich erscheinende »Report Globale Flucht« dient dazu, forschungsbasiertes Wissen zum Thema Flucht als weltweite Herausforderung bereitzustellen, über die in der Bundesrepublik in der Regel nur ad hoc und nicht selten aus einer eurozentrischen und damit sehr einseitigen Sicht berichtet wird. Er vereinigt Beiträge aus verschiedenen Wissenschaften und verfolgt eine reflexive Perspektive, will also geläufige Daten, Begriffe, Abläufe, Konzepte, Standpunkte und Narrative, die die politischen, medialen, öffentlichen und wissenschaftlichen Debatten prägen, kritisch hinterfragen. Auf diese Weise soll ein Perspektivwechsel gelingen, der für ein lokal wie global verantwortliches Handeln essenziell ist. Jede der Ausgaben widmet sich einem Themenschwerpunkt. Der erste »Report Globale Flucht« 2023 greift als Fokusthema die millionenfachen Fluchtbewegungen in der Folge des im Februar 2022 begonnenen russischen Kriegs gegen die Ukraine auf und blickt auf die weitreichenden Folgen für die europäischen Fluchtverhältnisse.
Herausgegeben wird der Report aus dem Projekt »Flucht- und Flüchtlingsforschung: Vernetzung und Transfer« (FFVT) heraus, das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wird. Das Projekt bildet ein Verbundvorhaben von vier Forschungsinstituten: dem Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC), dem Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN) der Universität Erlangen-Nürnberg, dem German Institute of Development and Sustainability (IDOS, Bonn) und dem Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück. FFVT ist darauf ausgerichtet, zur Etablierung einer nachhaltigen Infrastruktur der Flucht- und Flüchtlingsforschung in Deutschland beizutragen und die Vernetzung der zum Themenkomplex Flucht arbeitenden Einrichtungen und Forschenden zu fördern. Dazu führt es Veranstaltungen unterschiedlichen Formats durch, bereitet unter anderem akademische Lehrprogramme zur Fluchtforschung vor und bietet ein weltweites Fellowship-Programm an. Der kritische Dialog zwischen Wissenschaft, Praxis, Medien und Politik ist ein weiteres Ziel seiner Arbeit.
Wir danken den Autor:innen sowie dem S. Fischer Verlag und hier insbesondere unserer Lektorin Luca Homburg für die reibungslose Kooperation. Unser Dank gilt zugleich dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, das diese Publikation im Rahmen der Förderung des Projekts FFVT ermöglichte.
Franck Düvell und Iryna Lapshyna
Der Krieg in der Ukraine war ein Krieg mit Ansage. Am 24. Februar 2022 fiel die russische Armee mit rund 150000 Soldaten von Norden, Osten und Süden in die Ukraine ein. Es sollte ein Blitzkrieg werden. Seit 2008 modernisierte Russland seine Streitkräfte, 2021 war dieser Prozess weitgehend abgeschlossen. Bereits 2014 intervenierte Russland erstmals militärisch in der Ukraine, konkret auf der Krim und im Donbass; tatsächlich kam es seither nahezu täglich zu Feuerwechseln. Im April 2021 ließ Russland dann erneut große Armeen an der ukrainischen Grenze aufmarschieren, eine vorbereitende Übung für den Einmarsch. Bereits seit November 2021 machten verschiedene Regierungsstellen, vor allem in den USA und in Großbritannien, darauf aufmerksam, dass ein Angriff bevorstehe. Die Autor:innen dieses Beitrags hatten vor diesem Hintergrund seit Dezember 2021 vor der Flucht von vielen Millionen Menschen aufgrund des bevorstehenden Überfalls gewarnt.
Das World Population Review, eine unabhängige Datenwebseite, verzeichnete im September 2022 weltweit 31 militärische Auseinandersetzungen. Davon sind 30 innerstaatliche Konflikte, und nur einer, der zwischen Russland und der Ukraine, ist ein zwischenstaatlicher Krieg. Es handelt sich um die militärische Auseinandersetzung mit der mit Abstand größten Anzahl an Kombattant:innen und Opfern sowie die einzige, die in Europa stattfindet. Mit Blick auf die aktuelle Situation weltweit ist demnach der Krieg zwischen Russland und der Ukraine in mehrfacher Hinsicht ein Sonderfall, der in Europa auch besondere Formen von Flucht erzeugt.
Vor 2022 waren, bis auf wenige Ausnahmen, Geflüchtete, Vertriebene und Binnenflüchtlinge in den Staaten östlich der Europäischen Union kaum Thema in Forschung und Medien. Auch die jüngere Rolle der Sowjetunion und Russlands als bedeutende Triebkraft im globalen Fluchtgeschehen – etwa die Invasion in Afghanistan 1978, die Besetzung von Teilen Georgiens und Moldaus sowie der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan – wurde in der jüngeren Fluchtforschung kaum gewürdigt. Dies hat, so der US-Historiker Timothy Snyder, sowohl mit einem »imperialen Dreh« der Wissensproduktion zu tun, der den russischen Kolonialismus sowie die Gewalt ausblendete, als auch mit der langanhaltenden Wirkung des sogenannten Eisernen Vorhangs. Diese Verzerrungen und Wissensdefizite gilt es nun anzugehen. Dazu möchte dieser Aufsatz beitragen.
Der erste Abschnitt stellt den Krieg in einen (post-)kolonialen Kontext und beschreibt kurz die Zerstörungen. Der zweite Abschnitt setzt sich kritisch mit der Datenlage zur Flucht innerhalb und aus der Ukraine sowie deren Besonderheiten auseinander. Im dritten Abschnitt zeigen wir, dass es unpassend ist, von »den Ukrainer:innen« zu sprechen, da es sich um eine auch in der Kolonisierungsgeschichte begründete, sehr diverse Gesellschaft handelt. Der vierte Teil betrachtet die besonderen Bedingungen der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Anschließend reflektieren wir im fünften Abschnitt einige Kontroversen um Evakuierung und Aufnahme der Geflüchteten. Der Schlussteil fasst die Besonderheiten zusammen, bietet eine Erklärung für den solidarischen Umgang der EU-Staaten und deren Bevölkerungen mit den Geflüchteten und fragt, ob die Politik in mancherlei Hinsicht nicht auch anders und besser hätte reagieren können.
Seit dem 15. Jahrhundert wurde das Gebiet, welches heute als Ukraine bezeichnet wird, von anderen Mächten in der Region – Russland, Litauen, Polen, dem Osmanischen Reich, Österreich-Ungarn, dem nationalsozialistischen Deutschland, der Sowjetunion – besetzt oder kolonisiert. Teile sind zeitweilig auch Ungarn oder der Tschechoslowakei zugeschlagen worden. Zwar gab es zahlreiche Befreiungskämpfe und kurze Perioden der Unabhängigkeit, doch erst 1991 wurde die Ukraine ein souveräner Staat. Historiker wie Timothy Snyder betrachten den Überfall Russlands auf die Ukraine 2022 deshalb auch als einen Kolonialkrieg, der das Ziel verfolge, die Ukraine als Nation zu zerstören.
Der russische Angriff zielte anfänglich direkt auf die Hauptstadt Kiew/Kyjiw sowie den Nordosten. Betroffen sind darüber hinaus vor allem das dichtbesiedelte wirtschaftliche Herz der Ukraine im Osten mit der zweitgrößten Stadt Charkiw, den meisten weiteren Groß- und Industriestädten mit den großen Kraftwerken und wichtigen Rohstoffen, insbesondere Erdgas, Kohle und Seltene Erden, sowie der Südosten mit seinen Flussmündungen, Häfen und bedeutenden Weizenanbaugebieten. Odessa im Süden bedrohten russische Truppen ebenfalls. Das Schwarze Meer ist teilweise vermint, dadurch wurden die meisten Ausfuhren, beispielsweise von Getreide, über See ganz oder teilweise unterbrochen. Bis Juli 2022 besetzte Russland ein Gebiet so groß wie Belgien, die Niederlande und Luxemburg und annektierte dieses teils auch im Herbst 2022. Das waren 20 % der Ukraine mit 2630 Städten und Dörfern. Durch ukrainische Gegenoffensiven im Sommer und Herbst 2022 ist allerdings etwa die Hälfte dieses Gebietes wieder befreit worden.
Bis Juni 2022 zerstörten die Kämpfe und Bombardements etwa 15 Millionen Quadratmeter Wohnraum, so dass 800000 Ukrainer:innen ihre Wohnungen verloren. Rund 1900 Schulen gelten als beschädigt und rund 10 % als gänzlich zerstört. Auch ein Drittel bis zur Hälfte aller Unternehmen haben ihre Tätigkeit eingestellt, so dass die Wirtschaftsleistung 2022 im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 45 % sank. Ein Viertel der Bevölkerung ist in die Armut abgerutscht, bis 2023 wird sich dieser Wert noch einmal verdoppeln, so die Weltbank. In absehbarer Zeit werden die Geflüchteten nicht in die besetzten Gebiete oder zerstörten Städte und Wohnungen zurückkehren wollen und können.
Der erste russische Angriff 2014 auf die Ukraine hatte zur Flucht von rund 2,7 Millionen Menschen geführt – mehrheitlich innerhalb des Landes, aber bis zu einer Million auch nach Russland. Noch Anfang 2022 gab es rund 1,4 Millionen Binnenflüchtlinge in der Ukraine. Der seit 2014 besetzte Donbass war ebenso wie die von Russland besetzten Teile Moldaus und Georgiens halb entvölkert. Unterdrückung, Terror und Vertreibung der nicht-russischen beziehungsweise nicht-loyalen Bevölkerungen sowie die Nötigung zur Flucht ließen sich bei der Übernahme dieser Gebiete durch russische Truppen als ein Muster erkennen. Es wiederholte sich 2022.
Die Flucht aus der Ukraine war von Beginn an sehr dynamisch und verlief in verschiedene Richtungen. Bereits am ersten Tag der Invasion flüchteten rund 79000 Menschen, überwiegend aus dem Westen des Landes. Die Zahl der Grenzübertritte stieg dann auf rund 200000 pro Tag an, auch weil die Fluchtwege aus den unter Beschuss stehenden Städten im Osten länger sind und ein bis zwei Tage beanspruchen. Innerhalb von zwei Monaten sollen rund 5,2 Millionen Einreisen in die Nachbarländer der Ukraine registriert worden sein. Bis Mitte Mai wurde von 6,5 Millionen Geflüchteten berichtet. Mit diesen Zahlen informierte das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) die Öffentlichkeit. Allerdings waren sie irreführend. Denn tatsächlich spiegelten diese Statistiken zunächst nur die Anzahl der Grenzübertritte und nicht die der geflohenen Personen wider. So umfassten sie mutmaßlich Hunderttausende Doppelzählungen, etwa von Menschen, die mehrmals ein- und wieder ausreisten, oder von Personen, die wiederholt gezählt wurden, weil sie im Verlaufe ihrer Flucht die Grenzen mehrerer EU-Mitgliedstaaten überschritten. Erst ab Mai 2022 war von zunehmenden Rückreisen in die Ukraine die Rede, obgleich diese bereits von Beginn an registriert wurden: So gab es innerhalb des ersten Kriegsmonats bereits 340000 Rückreisen, eine Million innerhalb von zwei Monaten.
Die ungefähre Nettowanderung in die EU lag im Oktober 2022 bei 4,6 Millionen Menschen. Von diesen verfügten 4,4 Millionen über einen Schutzstatus, viele andere, die sich zum Beispiel nur kurzfristig in der EU aufgehalten hatten, haben einen solchen gar nicht beantragt. Nach Russland flüchteten anfänglich nur vergleichsweise wenige Menschen aus der Ukraine, die Zahlen gingen erst ab dem dritten Kriegsmonat hoch, es ist von etwa 2,8 Millionen Einreisen von Ukrainer:innen die Rede, Angaben über Ausreisen liegen demgegenüber kaum vor. Mutmaßlich die Hälfte der Ukrainer:innen hat es allerdings unfreiwillig nach Russland verschlagen, weil sie deportiert wurden oder Fluchtkorridoren ohne Alternative folgen mussten. Eine bislang unbekannte Anzahl ist vorübergehend und zum Teil auch dauerhaft und oft unter menschenunwürdigen Bedingungen in sogenannten Filtrationslagern festgehalten worden. Dort werden teils unter Folter »Gesinnungschecks« durchgeführt.
Die größere Zahl der Geflüchteten blieb – wie im Weltmaßstab die Regel – innerhalb des Landes. Schon vor Beginn der Invasion hatte es eine inländische Absetzbewegung nach Westen gegeben. Lviv war Anfang 2022 voller Fahrzeuge mit Charkiwer Kennzeichen, und selbst im Umland waren alle Hotels und Ferienwohnungen ausgebucht. Nach Kriegsausbruch flohen viele weitere Menschen teils aufs Land in die Wochenendhäuschen oder in die Städte im Zentrum und im Westen des Landes. Während die ukrainische Demographin Ella Libanova von rund 4,5 Millionen Binnenflüchtlingen ausgeht, gibt die Internationale Organisation für Migration (IOM) anhand einer Umfrage und Hochrechnungen eine Zahl von 7,2 Millionen an. Die niedrigere Zahl ist plausibel, unter anderem deshalb, weil trotz Kriegsgefahr und Beschuss einige Millionen Menschen allein in den Großstädten Kiew/Kyjiw und Charkiw blieben. Insgesamt flüchteten somit bis zu 12 Millionen Menschen – nahezu ein Drittel der Bevölkerung der Ukraine – zumindest zeitweise innerhalb des Landes oder ins Ausland.
Im ersten Kriegsmonat kamen die meisten Flüchtenden zunächst in den Nachbarstaaten an, in Polen, der Slowakei, Ungarn, Moldau und Rumänien. Aus Polen wurde zeitweilig von mehreren Millionen Ukrainer:innen berichtet, ungeachtet der Tatsache, dass viele wieder zurück- oder mehrfach einreisten sowie in andere EU-Staaten weiterreisten. Ab dem zweiten Monat begann anschließend die Weitermigration aus den Erstaufnahmestaaten in andere Mitgliedstaaten der EU oder in Nicht-EU-Staaten. Zum Teil erfolgte diese Migration über mehrere Etappen, etwa über Moldau und Rumänien nach Spanien oder aus Polen nach Deutschland und weiter in die Niederlande, in die baltischen Staaten oder nach Irland. Bis Oktober 2022 hatten beispielsweise 1,5 Millionen Ukrainer:innen in Polen, 750000 in Deutschland und 160000 in Italien einen befristeten Schutzstatus erhalten oder diesen zumindest beantragt, und auch in der Türkei wurden 145000 Ukrainer:innen gezählt. Ab Juni 2022 mehrten sich zudem die Zeichen einer Weiterflucht der nach Russland geflüchteten oder verbrachten Ukrainer:innen in die EU, nach Georgien und teils auf Umwegen zurück in die nicht besetzten Gebiete der Ukraine. Von bis zu 250000 Menschen war im September 2022 die Rede. Ein diskretes Netzwerk innerhalb Russlands unterstützte sie dabei. Schließlich hatten die Ausreisebeschränkungen für ukrainische Männer (siehe unten) zur Folge, dass Ausreisewillige versuchten, dass Land irregulär zu verlassen: Bis Juli 2022 sind nach Angaben der ukrainischen Behörden 45 »illegale Migrationskanäle beseitigt« worden. Nahezu täglich berichtet der ukrainische Grenzschutz von derartigen Fluchtversuchen, allein im Oktober 2022 wurden im Bezirk Mukachevo an der rumänischen Grenze 330 ukrainische Männer beim Versuch der unerlaubten Ausreise festgenommen. Solche Kanäle sind im Grenzgebiet der Ukraine zur EU mindestens seit Mitte der 1990er Jahre aktiv, dienten bislang aber überwiegend Drittstaatler:innen auf dem Weg in die EU.
Die ukrainische Regierung hatte mit Beginn des russischen Angriffs die Generalmobilmachung ausgerufen. Demnach durften Männer zwischen 18 und 60 Jahren weder ihren Wohnort noch das Land verlassen. Deshalb waren es vor allem Frauen, Kinder und Ältere, die außer Landes flohen. Dies ist eine Besonderheit im globalen Migrationsgeschehen, denn in der Regel setzen sich Fluchtbewegungen weltweit etwa zu gleichen Teilen aus Männern und Frauen zusammen. Die Schutzsuchenden, die bis nach Europa und in die EU gelangen, sind sogar zu etwa zwei Dritteln Männer.
Menschen aus der Ukraine flüchteten teils aus den angegriffenen und besetzten Gebieten und Städten, teils aber auch in Erwartung eines Angriffes. Diese Unterscheidung ist relevant, weil die, die Bombardements erlebt haben, auf andere Weise traumatisiert sind als jene, die dem entgingen. Auch beeinflusst dies das weitere Migrationsverhalten, insbesondere die Möglichkeit der Rückkehr. Zudem flohen 2022 nicht wenige der Ukrainer:innen bereits zum zweiten Mal – und zwar jene, die bereits 2014 vor der russischen Aggression geflohen waren (etwa 1,5 Millionen) und sich überwiegend nahe ihrer früheren Heimat und damit in jenen Gebieten niedergelassen hatten, die 2022 angegriffen wurden.
Bereits vor dem Krieg waren Migrationsaspirationen unter der ukrainischen Bevölkerung weit verbreitet, allerdings mit abnehmender Tendenz. Befragungen ergaben, dass noch 2010 bis zu 49 % der Bevölkerung die Ukraine verlassen wollten, dieser Anteil ging aber nach den positiven Entwicklungen ab 2014 auf etwa 25 % im Jahr 2020 zurück. Vor Kriegsbeginn lebten bereits mindestens 2 Millionen Ukrainer:innen in der EU, mit ca. 1,2 Millionen die meisten davon in Polen. Zuzüglich der irregulären Migrant:innen dürften es aber sogar noch mehr gewesen sein. In Deutschland lebten offiziell 150000, geschätzt aber bis zu 250000 Ukrainer:innen, darüber hinaus auch noch einige hunderttausend Aussiedler:innen mit teilweise ukrainischem Hintergrund. Es ist anzunehmen, dass die meisten der ukrainischen Migrant:innen Angehörige in der Ukraine hatten und haben, seien es (Ehe-)Partner, Kinder, Eltern oder Geschwister. Insofern stellten sie ein großes Migrationsnetzwerk dar. Aus der Forschung ist bekannt, dass solche Netzwerke sowohl die Wahrscheinlichkeit von Migration steigern als auch die Zielorte von Migration beeinflussen. Erste Forschungsergebnisse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigen, dass 61 % der ukrainischen Geflüchteten des Jahres 2022 angaben, an den Befragungsort in Deutschland gekommen zu sein, weil sie dort Bekannte oder Angehörige hätten.
Bislang kaum angemessen gewürdigt wurde die relativ geordnete Evakuierung von Millionen von Menschen. Insbesondere die ukrainische Staatsbahn transportierte, unterstützt von Sicherheitskräften auf den Bahnhöfen, innerhalb weniger Wochen nach Kriegsbeginn 3,5 Millionen Menschen aus den Kampfzonen und anderen bedrohten Gebieten im Osten des Landes in die westlichen Landesteile und teils bis nach Polen. Diese Evakuierungen durch die Bahn wurden im Verlaufe des Krieges fortgesetzt. Ab dem dritten Kriegstag bis etwa Juli 2022 setzten außerdem viele nationale Eisenbahngesellschaften in der EU die Ticketpflicht für ukrainische Staatsbürger:innen aus. Zudem wurden viele Sonderzüge eingesetzt. Auf diese Weise war ein kostenloser Weitertransport aus der Ukraine etwa nach Warschau, Budapest und Prag oder Berlin, Hamburg und München möglich. Eine osteuropäische Fluggesellschaft bot sogar 100000 Freiflüge für Ukrainer:innen an, damit sie nach Irland oder Spanien gelangen konnten. Daneben sind Hunderttausende mit Bussen und Kleintransportern evakuiert worden. Weitere Hunderttausende setzten sich mit dem eigenen Auto ab. Und auch wenn die Menschen teils 40 Stunden mit dem Bus, 24 Stunden mit der Bahn oder drei, vier Tage mit dem Auto unterwegs waren, so konnten sie doch relativ schnell an einen sicheren Ort gelangen.
Dass sich die massenhafte Flucht nicht zu einem humanitären Drama auswuchs wie etwa 2015 auf den griechischen Inseln oder entlang der Fluchtroute durch den Balkan, lag vor allem an drei Umständen: Aufgrund der geographischen Nähe war die Fahrt in das nächste sichere Land relativ kurz, maximal 1400 Kilometer von der Ostukraine nach Polen. Es fand zudem eine geordnete Evakuierung statt. Die Reise erfolgte über Land und war ohne großes Risiko, anders als im Falle von Fahrten über das Mittelmeer. Zudem war die Einreise in die EU visumsfrei möglich, irreguläre Grenzübertritte und/oder der Rückgriff auf irreguläre Fluchthelfer:innen fanden nur selten statt. Deshalb konnte eine Schutzlücke während der Flucht wie in 2015 verhindert werden.
Schon vom ersten Tag des Krieges an sah man Personen auch in die Ukraine einreisen, zum Beispiel solche, die sich vor Kriegsausbruch in der EU aufgehalten hatten und nach Hause wollten. Zudem begannen Geflüchtete schon nach wenigen Wochen zurückzukehren, überwiegend in die Westukraine sowie nach Kiew/Kyjiw und Odessa: Teils wollten Frauen ihre zwangsweise zurückgebliebenen (Ehe-)Männer oder Eltern besuchen, teils wollten sie nach ihren Wohnungen oder Geschäften sehen. Angestellte des öffentlichen Dienstes oder Beschäftigte von Unternehmen, die weiterhin produzierten, wurden in einigen Fällen zur Rückkehr aufgefordert. Auch der Beginn des neuen Schuljahres und insbesondere die Einschulung von Erstklässler:innen im September 2022 bildeten einen weiteren Rückkehrgrund. Andere Ukrainer:innen, dies betrifft insbesondere auch Roma, schreckten eher die fehlenden Perspektiven in den Ankunftsländern. Manche Menschen hatten schlicht Heimweh. Die Rückkehr konnte auf Probe oder auf Zeit erfolgen, aber auch dauerhaft. Sie hing unter anderem davon ab, aus welchem Landesteil die Geflüchteten kamen, dem angegriffenen Osten oder dem vergleichsweise sicheren Westen, ob sie Familie in der Ukraine hatten und ob es Einkommensmöglichkeiten gab. Im weiteren Verlauf nahm das Migrationsgeschehen dann eine in Europa seltene Form an: die wiederholte beziehungsweise zirkuläre Flucht oder die Flucht als Pendelbewegung. Es kann gemutmaßt werden, dass diese Mobilität in Zukunft die Form von dauerhafter transnationaler Migration annimmt, bei der Migrierende sowohl im Herkunfts- als auch im Aufnahmeland multiple Verbindungen aufrechterhalten. Dies ermöglichen vor allem die geographische Nähe, die intakten Transportwege sowie die visumfreie Einreise. Allerdings dürfte ein gewisser Anteil der Geflüchteten bereits vor Kriegsausbruch Migrations- und deshalb geringere Rückkehraspirationen gehabt haben (siehe oben).
Bedingt durch die komplexe und wechselhafte Kolonialgeschichte sowie durch eine jahrhundertelange Migrations- und Siedlungsgeschichte hat sich rund um das Schwarze Meer eine kulturell, religiös und sprachlich sehr diverse Bevölkerung herausgebildet. In der Ukraine gibt es 130 anerkannte ethnische Minderheiten, im (post-)sowjetischen Kontext Nationalitäten genannt. Die größte Gruppe bilden mit 8 Millionen Menschen und einem Bevölkerungsanteil von 14,2 % Russ:innen. Seit 2001 nimmt ihr Anteil ab, denn immer weniger Ukrainer:innen geben an, russisch zu sein. Sie stellten, außer auf der Krim, in keinem Landesteil eine Mehrheit dar. Allein in Donezk und Luhansk bildeten sie mit rund 39 % eine große Gruppe. Daneben gibt es 2 Millionen Angehörige weiterer Minderheiten, 18 davon haben jeweils mehr als 30000 Angehörige, darunter als größte Gruppen Belarus:innen, Moldauer:innen, Tatar:innen, Bulgar:innen, Ungar:innen, Rumän:innen, Pol:innen, Jüdinnen und Juden, Armenier:innen, Griech:innen, Roma, Gagaus:innen und sogar 33000 Deutsche. Viele sprechen noch ihre eigene Sprache, nicht nur Ukrainisch und Russisch, sondern auch Ungarisch, Romanes oder Polnisch. Zudem gibt es viele religiöse Gruppen, ukrainisch, russisch, griechisch und armenisch Orthodoxe, Katholik:innen, Protestant:innen, Juden und Jüdinnen sowie Musliminnen und Muslime. Schließlich besteht eine in letzter Zeit wiederbelebte kosakische Tradition, vor allem in der Zentral- und Südukraine. Alle diese Gruppen sind nicht gleichmäßig über das Land verteilt, sondern konzentrieren sich in bestimmten Verwaltungseinheiten, Städten oder Dörfern, wo sie dementsprechend sichtbarer sind.
Trotz der verschiedenen wirtschaftlichen, politischen und militärischen Krisen, die die Ukraine seit ihrer Unabhängigkeit durchgemacht hat, ist sie auch Ziel von Einwanderung gewesen. Im Februar 2022 lebten um die 400000 Immigrant:innen im Land. Davon hatten 285000 Ausländer:innen eine Aufenthaltserlaubnis. Nicht wenige dieser Immigrant:innen kamen aus dem Westen, der EU, den USA und Kanada, wie etwa Botschaftsangehörige und deren Familien, Geschäftsleute einschließlich Landwirt:innen, Mitarbeiter:innen von Hilfsorganisationen, Sprachlehrer:innen, Fußballspieler und andere. Hinzu traten Eheleute ukrainischer Bürger:innen. Schließlich waren auch ausländische Seeleute im Land, keine Immigranten im engeren Sinne, sondern eher global agierende mobile Beschäftigte.
Die größte Gruppe ausländischer Staatsangehöriger stellten Studierende, ungefähr 75000, darunter 15000 Inder:innen, 6000 Marokkaner:innen, 5000 Aserbaidschaner:innen, 3300 Nigerianer:innen. Sie studierten vor allem Medizin und technische Berufe, in der Regel auf Englisch. Attraktiv war die Ukraine aufgrund der im Vergleich zu Westeuropa oder den USA niedrigeren Studiengebühren und Lebenshaltungskosten und damit als Zielland für Studierende aus weniger wohlhabenden Familien. Die Städte, die die größten Gruppen ausländischer Studierender beherbergten, waren ausgerechnet jene, die am stärksten von den Kämpfen und Bombardierungen betroffen waren. Zudem lebten auch zahlreiche Arbeitsmigrant:innen in der Ukraine, überwiegend Fachkräfte, 16000 besaßen eine Arbeitserlaubnis, die größte Gruppe kam aus der Türkei. Außerdem gab es Kaufleute aus vielen Teilen der Welt, China, Vietnam oder Nigeria. Und schließlich hielten sich Migrant:innen aus vielen Ländern Afrikas und Asiens irregulär in der Ukraine auf, oft handelte es sich um vormalige Studierende und abgelehnte Asylsuchende, die nach Ablauf ihrer Visa nicht ausgereist waren.
Darüber hinaus bildete die Ukraine eines der freieren, demokratischeren und damit sichereren Länder für politisch Verfolgte in der Region, wenngleich wiederholt von Auslieferungen an Verfolgerregime berichtet wurde. Dementsprechend lebten dort bei Kriegsausbruch 2218 Personen mit einem Schutzstatus und 2800 Asylsuchende aus rund 60 Ländern, 23 % waren Frauen und Mädchen. Unter diesen Geflüchteten befanden sich auch einige hundert Afghan:innen, die nach der Machtübernahme der Taliban 2021 evakuiert worden waren. Vor der Pandemie lag die Zahl der Asylanträge bei durchschnittlich etwa 1500 jährlich, die Anerkennungsrate erreichte allerdings nur 21 %. Darüber hinaus lebten in der Ukraine schätzungsweise 20000 Afghan:innen, die bereits in den 1990er Jahren eingereist waren, mit der sowjetischen Seite kollaboriert und im Zusammenhang mit dem Abzug der sowjetischen Armee das Land verlassen hatten. Außerdem gab es noch 2500–5000 Tschetschen:innen, die ebenfalls in den 1990er Jahren gekommen waren. Diese frühen Geflüchteten hatten überwiegend die ukrainische Staatsbürgerschaft angenommen, galten also statistisch nicht als Ausländer:innen. Die jüngste und zahlenmäßig größte Gruppe Geflüchteter bildeten mehrere zehntausend Belarus:innen, die nach der Niederschlagung der dortigen Demokratiebewegung seit 2020 ins Land kamen. Die Mehrheit hielt sich befristet visumfrei auf, die wenigsten, rund 7000, verfügten über einen Aufenthaltsstatus. Seit 2021 flohen auch zunehmend Russ:innen vor politischer Verfolgung in die Ukraine.
Die Geflüchteten, die in der Ukraine internationalen Schutz speziell vor der Verfolgung in Russland, Belarus oder anderen mit Russland verbündeten Staaten suchten, sind von dem Einmarsch der russischen Armee besonders bedroht. Das gilt vor allem für Tschetschen:innen, Belarus:innen oder Verfolgte aus den zentralasiatischen Republiken. Ihnen drohen durch die Besatzung erneute Verfolgung oder sogar Auslieferung an die Verfolgerstaaten, weshalb etliche erneut flohen.
Bereits neun Tage nach Beginn des Krieges, als sich abzeichnete, dass es zu einer großen Fluchtbewegung kommen würde, verständigten sich die Mitgliedstaaten der EU darauf, die Richtlinie von 2001 über einen befristeten Schutzstatus (»Massenzustrom-Richtlinie«) zu aktivieren. Dieser Schutzstatus wird kollektiv und ohne Einzelfallprüfung gewährt, auf diese Weise soll der Druck auf die nationalen Asylsysteme verringert und den Vertriebenen ermöglicht werden, überall in der EU harmonisierte Rechte in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen ein Aufenthaltstitel, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, medizinische Versorgung und der Zugang zu Bildung für Kinder.
Anders als 2015 gab es 2022 nicht nur erneut in Deutschland, sondern diesmal auch in Polen, der Slowakei und in Moldau eine bedeutende Solidaritätsbewegung. Die Zivilgesellschaft hat es innerhalb weniger Tage geschafft, entlang der gesamten Evakuierungsstrecke die Vertriebenen humanitär mit dem Nötigsten zu versorgen.
Allerdings waren die Aufnahmebedingungen in den verschiedenen Aufnahmestaaten und auch entlang der Zeitachse sehr unterschiedlich. Deutschland gewährte bessere Sozialleistungen und damit auch Integrationsangebote ab Juni 2022, indem Ukrainer:innen Leistungen nicht mehr länger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, sondern in das normale Sozialhilfesystem (SGB II und SGB XII) mit seiner besseren Versorgung eingegliedert wurden. In Polen und Tschechien sind dagegen einige Fördermaßnahmen nur bis Juni 2022 gewährt und danach eingestellt worden. Zudem galt der befristete Schutzstatus keineswegs universell, wie es die Richtlinie impliziert, vielmehr wurden beispielsweise in der Slowakei und in Ungarn ukrainische Roma diskriminiert.
In der Bundesrepublik kamen Geflüchtete anfänglich vor allem in Frankfurt/Oder und Berlin an, teils auch in München. Dies lag vor allem daran, dass die Hauptevakuierungs- und Eisenbahnrouten über Lwiw (Ukraine), Przemyśl und Warschau (Polen) weiter nach Berlin verliefen. In Berlin wurde frühzeitig Alarm geschlagen, komme doch die Stadt an die Grenzen ihrer Aufnahmekapazitäten. Dennoch blieben die eilig eingerichteten Aufnahmelager und Flüchtlingseinrichtungen überwiegend halb leer, vor allem, weil Ukrainer:innen privat und im Rahmen der Migrant:innennetzwerke unterkamen. Zudem waren die Zahlen deutlich niedriger als etwa in Warschau, von wo solche Warnungen zunächst dennoch nicht zu vernehmen waren.
Integration unter der Bedingung eines bislang nur befristeten Schutzes sowie auch der teilweisen Pendelbewegungen stellt eine neue Herausforderung für die Kommunen dar. Konkret ging es beispielsweise darum, ob die Teilnahme am ukrainischen Schulunterricht online fortzusetzen sei, das Ziel die volle Integration in den deutschen Unterricht sei oder eine Kombination möglich wäre. Auch der Umgang mit der Anwesenheitspflicht von Arbeitslosengeldbezieher:innen wurde gelegentlich problematisiert. Die Auswertung der Erfahrungen steht allerdings noch aus.
Paradoxerweise zeichnete sich ab Sommer 2022 trotz der massenhaften Einreise ukrainischer Geflüchteter eine Knappheit an Arbeitsmigrant:innen insbesondere in Polen und Tschechien ab. Viele Sektoren und Unternehmer hatten sich seit Jahren auf oft männliche ukrainische Arbeitskräfte verlassen, vor allem in Industrie, Landwirtschaft und dem Baugewerbe. Diese durften aber seit Februar 2022 aufgrund der Generalmobilmachung nicht mehr aus der Ukraine ausreisen, andere kehrten dorthin zurück. Wie es schien, konnten geflüchtete ukrainische Frauen diese Lücke nicht füllen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine zweierlei Besonderheiten aufweist: die Anwendung des befristeten Schutzstatus und die Solidarität aller EU-Mitgliedstaaten einschließlich derer in Osteuropa.
Teile der Zivilgesellschaft kritisieren, dass Geflüchtete aus der Ukraine im Vergleich zu jenen Geflüchteten, die 2015/16 in großer Zahl Schutz suchten, bevorzugt werden, weil auf Ukrainer:innen pauschal die EU-Richtlinie über einen befristeten Schutz (»Massenzustrom-Richtlinie«) angewendet wird, während Angehörige anderer Staaten individuell Asyl beantragen müssen. Allerdings unterschlägt die Kritik, dass ein individueller Flüchtlingsstatus dauerhaft gilt, rechtsstaatliche Sicherheiten gibt und mit weitgehenden Rechten verbunden ist, während der befristete Schutz vergleichsweise prekär ist und damit keineswegs eine Besserstellung bedeutet.
Zudem seien verschiedenen Berichten zufolge Immigrant:innen aus Afrika und Asien, die aus der Ukraine flohen, im Zuge der Evakuierungen und Flucht nachrangig behandelt und Ukrainer:innen bevorzugt worden. Dies ist verschiedentlich als Rassismus bezeichnet worden. Bei der Bewertung dieser Vorgänge ist allerdings zu bedenken, dass im Zuge der Evakuierungen und angesichts knapper Ressourcen besonders gefährdeten Gruppen – Frauen, Frauen mit Kindern, Älteren und Behinderten – zunächst der Vorzug gegenüber Jüngeren und Männern gegeben wurde. Nun waren aber die meisten ausländischen Studierenden junge Männer und fielen demnach nicht in die Gruppe der besonders Schutzbedürftigen. Allerdings gab es auch Fälle, in denen jungen schwarzen Frauen der bevorzugte Zutritt zu den Zügen verwehrt wurde. Es gab aber keine Belege, dass diese Migrant:innengruppen per se am Verlassen des Landes gehindert worden sind, tatsächlich wurden Ausländer:innen sogar schneller als Einheimische außer Landes gebracht. Insgesamt muss man hier die komplexe Wirkung einer Schnittmenge von moralisch gerechtfertigten Priorisierungen und Diskriminierungen berücksichtigen.
Und schließlich wurde gelegentlich kritisiert, dass auch Ukrainer:innen, die ethnischen Minderheiten angehören, wie etwa Roma, bei der Einreise sowie im Hinblick auf die Aufnahmebedingungen in einigen EU-Mitgliedstaaten diskriminiert wurden. Dies stellt die Universalität des Schutzangebotes in Frage.
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine, die Flucht aus der Ukraine und die Aufnahme der Geflüchteten in der EU bilden einen Sonderfall, sowohl für Europa als auch im internationalen Vergleich. Es handelt sich um einen der seltenen zwischenstaatlichen sowie auch großen Kriege, zudem findet er, anders als die Mehrheit der Konflikte, in Europa statt. Die massenhafte Flucht erfolgte innerhalb nur weniger Wochen und damit vergleichsweise sehr schnell, sie gehört zu den umfangreichsten der Nachkriegszeit. Außerdem fliehen überwiegend Frauen, mit und ohne Kinder. Schließlich resultierte aus der Flucht trotz ihres Umfangs keine weitere humanitäre Krise, da sie ungewöhnlich geordnet verlief.
Die solidarische Entgegnung der EU ist allerdings nicht allein damit zu erklären, dass der Krieg Mit-Europäer:innen trifft, denen eine kulturelle Nähe zugeschrieben wird. Hinzu treten vielmehr Erinnerungen an Flucht und Vertreibung während zweier Weltkriege in Europa sowie an die sowjetische Gewaltherrschaft. Dass die Zerstörung syrischer Städte durch die russische Armee allerdings ungleich weniger Solidarität mit den deshalb Flüchtenden auslöst(e), bleibt dennoch eine Tragödie, die an der Glaubwürdigkeit europäischer Werte zweifeln lässt.
Schließlich muss analysiert und diskutiert werden, ob außen- und verteidigungspolitisch alles getan wurde, um Russland vom Angriff auf die Ukraine abzuschrecken und damit auch die massenhafte Flucht zu verhindern. Ebenso muss gefragt werden, ob es nicht bessere und schnellere Kommunikationskanäle zwischen Forschung und Politik braucht, um frühen Warnungen Gehör zu verschaffen. Schließlich ist auch zu fragen, ob die Bundespolitik die Städte und Gemeinden nicht früher vor der großen Fluchtbewegung hätte warnen können und müssen, so dass diese sich besser hätten vorbereiten können. Und aktuell wird diskutiert, wie zeitlich befristete Integration aussehen kann.
Drbohlav, Dušan/Marta Jaroszewicz: Ukrainian Migration in Times of Crisis: Forced and Labour Mobility, Prag 2016.
Düvell, Franck: The War on Ukraine: Post-war Scenarios and Migration Repercussion, Wien 2022, https://www.pragueprocess.eu/en/news-events/news/625-the-war-in-ukraine-post-war-scenarios-and-migration-repercussions
Lapshyna, Iryna: Die Ukraine – Abwanderung und Vertreibung in Vergangenheit und Gegenwart, Kurzdossier der Bundeszentrale für politische Bildung, 8.7.2022, https://www.bpb.de/themen/migration-integration/laenderprofile/509978/die-ukraine-abwanderung-und-vertreibung-in-vergangenheit-und-gegenwart/
Mediendienst Integration: Flüchtlinge aus der Ukraine, 2022, https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/ukrainische-fluechtlinge.html
Snyder, Timothy: The War in Ukraine Is a Colonial War, in: The New Yorker, 28.4.2022, https://www.newyorker.com/news/essay/the-war-in-ukraine-is-a-colonial-war
Britta Behrendt im Gespräch mit Franck Düvell
Britta Behrendt ist Ministerialrätin und Leiterin des Stabes Aufnahme Ukraine im Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Franck Düvell: Wir haben kurz nach Beginn des Einsetzens der Fluchtbewegung nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine gesehen, dass die EU zügig die Richtlinie zum befristeten Schutz, die sogenannte »Massenzustrom-Richtlinie«, aktivierte. Es ist aber in der EU eher ungewöhnlich, dass sich die Mitgliedstaaten derart schnell einigen. Können Sie erläutern, warum und wie es dazu kam?
Britta Behrendt: Der Grund, warum man sich so schnell geeinigt hat, war der starke gemeinsame politische Wille, die Folgen dieses völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine gemeinsam bestmöglich zu managen. Es gab eine ganz große Einheit zwischen den östlichen und westlichen Mitgliedstaaten, eine politische Einigkeit, die es so bis dahin gerade in Migrationsfragen noch nicht gegeben hatte. Das war der große Unterschied im Vergleich zu 2015. Und das war auch das Geheimnis der Schnelligkeit dieser Entscheidung. Es wurde nicht lange herumdiskutiert, es waren sich einfach alle einig, dass jetzt gehandelt werden muss.
Franck Düvell: Gab es denn in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Kriegsanfang ein Ministertreffen in Brüssel beziehungsweise online?
Britta Behrendt: Ja, die Ministerinnen und Minister haben sich relativ zügig getroffen. Die Entscheidung kam dann auf dem Justiz- und Innenrat am 4. März 2022. Auf der Tagesordnung stand die Aktivierung der Richtlinie 2001/55/EG
