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Der Sprachkritik geht es letztlich um die Frage, welche Sicht der Wirklichkeit von wem aus welchen Gründen konstituiert worden ist. Sprachkritik setzt keine Normen, sondern sie reflektiert Normen, macht sie bewusst und zeigt im besten Falle Alternativen auf.
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Seitenzahl: 91
Veröffentlichungsjahr: 2018
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Vorwort
Artikel
Rs.
Gewerbebetrieb
Handelswesen
Die Vorstellung eines irdischen Paradieses
Der Amtrat
Im Regiment Böses
eine heiligen Ordnung von Tabus verletzt zu haben
Angsttreiberei (Nagel)
Crime against humanity
humanitäre Intervention
unversehens am unrechten Platz
R Instanz 67.3.2 i. V. m. Rs. 67.2.1. (1) 6-11
Verstöße bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten oder technischer oder organisatorischer Mängel
Alternativ
Das Aptum des Sprachgebrauchs, zu ihrer Richtschnur
Prozessrecht
Eine Rechtfertigung der Widerstandshandlung unter dem Gesichtspunkt der Notwehr (§ 32 StGB) oder der Nothilfe (§ 33 StGB)
Novelle
Holocaust und Shoa
Herumpröbeln
Die Legaldefinition des Konzerns
Die Einigung und Eintragung bei den Buchrechts geschäften
Artikel
WR
Die Vergütung des Sachverständigen für gerichtliche Tätigkeiten
Existenzgründung und Steuern
Das zu versteuernde Einkommen
Home-Office
Die Gewinnaufteilung und Einkünfteermittlung in Betriebsstättenfällen durch Verankerung des Fremdvergleichsgrundsatzes im nationalen Recht gemäß § 1 Abs. 5 AstG
Selbständiges Ermittlungsverfahren
Alternativ
Die Emission von Asset Backed Securities
Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts (§ 175 I Nr. 2 AO)
Die zahlreichen überzunehmenden Kostenpositionen in der Hausratversicherung
Literaturverzeichnis
Notiz
Hier geht es um die eigensten Angelegenheiten einer Akademie1, die Sprache und Dichtung in ihrem Namen führt. Mit solchen Unternehmungen2 will die Akademie weder zum Spracheoher nationaler Stimmungen noch politischer Programme werden.
Und wie klein der Schritt vom Reden zum Handeln sein kann, das haben einige Beiträge eindringlich geschildert, die von der Verletzbarkeit von Sprache und Dichtung handeln. Wenn für Juden und ihre Freunde in Ungarn das schädliche Wort „Fremdherzige“ in Umlauf gebracht wird, wenn das Wort „national“ eine vornahmlich auf Ausschließung zielende Umdeutung erfährt, wenn rassistische Begriff und Metaphern um sich greifen: denn sind solche Veranstaltungen keine Einmischungen von Literatern in einen Bereich, für den sie nicht zuständig wäre.
Der Sprachkritik geht es letztlich um die Frage, welche Sicht der Wirklichkeit von wem aus welchen Gründen konstituiert worden ist.
Sprachkritik setzt keine Normen3, sondern sie reflektiert Normen, macht sie bewusst und zeigt im besten Falle Alternativen auf. Sollen für Verfehlungen mit strengem Fasten oder mit kräftigen Rutenschlägen bestraft werden. Sie sollen dadurch geheilt werden. Doch ehe jemand den ersten Stein auf uns wirft, sollte er sich zuvor daran erinnern, dass wir als Juden keinerlei rechtlichen Status in dieser Welt besitzen.
Verflucht wurden diejenigen Ungläubigen von den Kindern Israels durch die Zunge Davids und Jesus', des Sohnes der Maria. Dies, weil sie ungehorsam waren und (gegen die Gebote) verstießen.
1. Ein Akademie ist zuerst und vor allem ein Ort der Freiheit, und sie sollte ihr Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen aus dieser Tatsache beziehen. Eine Akademie darf nicht nur ein Elfenbeinturm sein, sie soll das sogar anstreben, denn nur so kann sie der Welt außerhalb des Elfenbeinturms wirklich nützlich sein. Nicht schöner, begehrenswerter als ein solches Gebäude. Seine Bewohner sind den Zwängen der zweckmäßigen Welt zumindest für die Dauer ihres Aufenthalts so weit wie möglich entzogen, sie sind, ein seltener und umso wünschenswerterer Zustand, sichselbst überlassen.
2.Im deutschen Recht ist das Recht des Konzerns im Aktiengesetz (AktG) und im Handels- gesetzbuch (HGB) definiert. In § 18 AktG findet sich die Legaldefinition des Konzerns. Danach fasst ein Konzern ein herrschendes und mindestens ein beherrschtes Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammen. Dabei muss es sich um rechtlich selbstständige Unternehmen handeln, d. h. ein Unternehmen mit rechtlich unselbstständigen Betriebsstätten bildet keinen Konzern. Juristisch fehlt es dem Konzern an einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Insbesondere der GmbH Konzern mit GmbHs als herrschendem oder beherrschtem Unternehmen ist ein weit verbreitetes reales Phänomen.
3. i. V. m. § 339 StGB – Rechtsbeugung i. V. m. § 115 StGB – Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen i. V. m. § 115 StPO – Vorführung vor den zuständigen Richter i. V. m. § 61 VVG – Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers i. V. m. § 63 VVG – Schadensersatzpflicht i. V. m. § 60 VVG – Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers i. V. m. § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen i. V. m. § 202 StGB – Verletzung des Briefgeheimnisses i. V. m. § 303b StGB – Computersabotage i. V. m. § 163 StPO – Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren i. V. m. § 114 StGB – Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte i. V. m. § 269 StGB – Fälschung beweiserheblicher Daten i. V. m. § 26 StGB – Anstiftung
Dazu bald mehr
Sajad Pir Ahmadian
Eineunselbständige Zweigniederlassung gilt als untergeordnete Abteilung der Hauptniederlassung und weist keinerlei Eigenständigkeit zu dieser auf. Sie ist organisatorisch unselbständig und darf nicht unabhängig vom Stammhaus am allgemeinen Geschäftsverkehr teilnehmen. Eine eigene Firma darf nicht geführt werden und Rechnungen müssen im Namen der Hauptniederlassung ausgestellt werden. Daher muss sie auch nicht in das Handelsregister eingetragen werden, sondern lediglich das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Wie sieht die Verwaltungspraxis aus? Gibt es organisierte Möglichkeiten der Weitergabe von Medienerfahrung? Wären solche Möglichkeiten sinnvoll? Hätte man sich vor diesem Unterricht vielleicht bei einem erfahrenen Kollegen Rat holen sollen?
Aber man sieht, dass kein Mensch freiwillig eine Strafe duldet, die ihn irgendeines Teils seiner Güter oder gar seiner Freiheit oder seines Lebens beraubt5. Daher ist die Obrigkeit mit der Kraft und Stärke aller ihrer Untertanen bewaffnet, um diejenigen zu bestrafen, die die Rechte eines ändern verletzen.
4. Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der Gewerbesteuer um die Steuer des Gewerbebetriebs. Steuerschuldner ist hier der Gewerbebetrieb. Die natürlichen Personen als Eigentümer treten in den Hintergrund.
5. i. V. m. § 249 StGB – Raub i. V. m. § 258 StGB – Strafvereitelung i. V. m. § 323a StGB – Vollrausch i. V. m. § 234a StGB – Verschleppung i. V. m. § 238 StGB – Nachstellung i. V. m. § 187 StGB – Verleumdung
Wenn diejenigen, die Geld6 verwenden, es einmal ändern, es nichts mehr wert ist und nicht mehr nützlich für irgendeine der Notwendigkeiten, und weil der, der reich7 ist, oft Mangel haben wird an der nötigen8 Nahrung. Und doch ist es unsinnig, daß der Reichtum solcher Art sei, bei dessen hinreichendem Vorrat man Hungers stribt, wie man das von jenem Midas überliefert, weil wegen der Unersättlichkeit seines Wünschens ihm alles, was man ihm vorsetzte, zu Gold wurde. Kein Werkzeug ist nämlich bei irgendeiner Kunst unbegrenzt, weder nach Menge noch nach Größe; der Reichtum bedeutet aber eine Menge von Werkzeugen für die Haus- und Staatsverwaltung. Eigentum9 an einer Sache entsteht, indem sie durch Eisatz von Arbeitskraft aus ihrem natürlichen Zusatnd entfernt werde.
Denn christliches Handeln10 und Wohltun mit zeitlichem Gut bestehen in den drei Graben: umsonst Geben, Leihen ohne Zins11 und mit Liebe Fahrenlassen, wie gesagt ist. Denn das ist kein Verdienst, wenn du etwas kaufst, erblich besitzest oder sonst in rechtlicher Weise bekommst, da ja auch die Helden und Türken können auf diese Weise rechtschaffen sein. Jetzt lassen wir alle anderen Grade dahingestellt sein und nehmen uns den Kauf vor, nämlich den Zinskauf12, in dem der Wucher auch ein gewaltiger Herr ist. Wenn nun das geschieht ohne Übertretung des geistlichen Gesetz, daß man aufs Hundert vier, fünf, sechs Gulden gibt, läßt sich’s ertragen. Doch soll allezeit die Gottesfurcht besorgt sein, daß sie mehr fürchte, sie nehme zu viel als zu wenig, damit der Geiz ich neben der Sicherheit des angemessen Kaufs einbreche. Je weniger aufs Hunderts, desto gottgefälliger und Christlicher ist der Kauf.13
Denn was ist doch das Geld, vergleichen mit alledem, was Himmel und Erde in sich fassen, auch wenn man alles zusammennimmt, was die Menschen unter Namen Geld ihr eigen nennen?
Hier dominiert die Speicherfunktion des Geldes, denn Aristoteles versucht, die wahre und natürliche Oikonomia, die Lehre von der (Haus-)Wirtschaft, auf das Streben nach menschlicher Autonomie und Unabhängigkeit bzw. Autarkie hinzulernend, dem Ziel eines grenzenlosen Vermehrung des Reichtums. Aristoteles kritisiert die Sucht nach Geld um des Geldes selbst willen: Geld sei ein bloße Werkzeug. Gewinnsucht und maßloses Geldstreben entstehen aus der Zweckentfremdung von Waren und Geld.
6. als eine Art austauschbarer Stellvertreter des Bedarf aber ist das Geld geschaffen worden, auf Grund gegenseitiger Übereinkunft. (nomisma, weil es sein Dasein nicht der Natur verdankt, sondern weil man es als „geltend“ gesetz (nomos) hat.
7. Denn reich nennen wir die Weisen, Gerechten, Guten, auch wenn sie kein oder nur wenig Geld haben. Um so reicher sind sie an Tugenden. Die bewirken ja, daß man auch bei äußerer Bedürftigkeit mit dem, was vorhanden, Zufrieden ist, Arm aber nennen wir die Habgierigen, die immer schmachten und darben; denn mögen sie auch noch so viel Geld haben, sie können doch im größten Überfluß nichts anderes als darben.
8. i. V. m. § 105 StGB – Nötigung von Verfassungsorganen i. V. m. § 106 StGB – Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans i. V. m. § 108 StGB – Wählernötigung i. V. m. § 239b StGB – Geiselnahme i. V. m. § 240 StGB – Nötigung i. V. m. § 234a StGB – Verschleppung i. V. m. § 238 StGB – Nachstellung i. V. m. § 187 StGB – Verleumdung i. V. m. § 352 StGB – Gebührenüberhebung i. V. m. § 334 StGB – Bestechung i. V. m. § 332 StGB – Bestechlichkeit i. V. m. § 234 StGB – Menschenraub
9. Eigentum, dessen Ursprung Arbeit ist, muss nun vertraglich geregelt werden. Vertragssicherheit jedoch ist nun im bürgerlichen Zustand möglich. So wirkt der Gebrauch des Geldes mit bei der Entstehung von Staaten. In Staaten nämlich regeln die Gesetzes das Eigentumsrecht und der Grundbesitz wird durch positive Satzungen festgesetzt.
10. Luk. 6,31; Apostel 2 Tim 2, 4; wenn jeder aber eine Sache kauft, nicht um sie wieder zu verkaufe n, sondern um sie zu behalten, und sie später aus irgendwelchem Grunde verkaufen will, so ist das Kein Handel, auch wenn er sie jetzt teurer verkauft. Denn er kann erlaubterweise tun, entweder weil er die Sache irgendwie aufgewertet hat, oder weil der Preis für die Sache sich nach der Verschiedenheit von Ort und Zeit geändert hat, oder Gefahr willen, der er sich aussetzt, wenn er die Sache von einem zum anderen Ort bringt oder bringen läßt. Und in dieser Hinsicht ist weder der Kauf noch der Verkauf ungerecht.
11. Du kannst tun, wie du willst, so wirst du Gebot Christi nicht umstoßen, mit dem er dir Gebieter, du sollst deinem Nächsten leihen ohne jeden Zins, dazu, wenn er’s bedarf, auch gehen ganz umsonst. Tust du es nicht, so bist du kein Christenmensch und wirst deinen Himmel hier aus Erden empfangen haben. Denn nicht dein Wille, sondern Gottes Gebot und das natürliche Recht müssen vorgehen, sollst du selig werden.
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