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Hier geht es um die eigensten Angelegenheiten einer Akademie, die Sprache und Dichtung in ihrem Namen führt. Mit solchen Unternehmungen will die Akademie weder zum Sprachrohr nationaler Stimmungen noch politischer Programme werden.
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Seitenzahl: 68
Veröffentlichungsjahr: 2018
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Vorwort
Artikel
Rs.
Reizüberflutung
Eristische Dialektik
Die Freiheit
„Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge.“
Strafe und Strafzumessung
keine Verurteilung wegen einer Straftat
Director vor einem englischen Gericht
Willensmängel
Im Gefängnis der Dichotomien
Katastrophenmanagement (Task Force)
Phänomene der dritten Art
LCD
Hagel
Seite
Einmaliger Handelsvertreter gemäß 84 | 2 HGB zur Entgegennahme des
Abschlussvollmacht1 gemäß § 55 HGB in der Form einer Arthandlungsvollmacht
Alternativ
The Artists’ Way of Life“, d.h. Vor allem mal darum: zu leben
Es fehle das Dokument, das die Sache ausgelöst habe
Geschäftsführung ohne Auftrag
Artikel
WR
Ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen.
gerichtliche Entscheidung
Kurzarbeitergeld
Warnstreik
Forderungsausfällen
Wucherig spielen erfordert drei Galgen
Eingliederungszuschuss
Identitätsfeststellung und der Wohnungsnachweis natürlicher Personen
Seite
Reisekostenvergütung
Alternativ
Verbraucherinsolvenzverfahren
Die schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme für die entstandenen Hotelkosten
Literaturverzeichnis
Notiz
Hier geht es um die eigensten Angelegenheiten einer Akademie1, die Sprache und Dichtung in ihrem Namen führt. Mit solchen Unternehmungen2 will die Akademie weder zum Spracheoher nationaler Stimmungen noch politischer Programme werden.
Und wie klein der Schritt vom Reden zum Handeln sein kann, das haben einige Beiträge eindringlich geschildert, die von der Verletzbarkeit von Sprache und Dichtung handeln. Wenn für Juden und ihre Freunde in Ungarn das schädliche Wort „Fremdherzige“ in Umlauf gebracht wird, wenn das Wort „national“ eine vornahmlich auf Ausschließung zielende Umdeutung erfährt, wenn rassistische Begriff und Metaphern um sich greifen: denn sind solche Veranstaltungen keine Einmischungen von Literatern in einen Bereich, für den sie nicht zuständig wäre.
Der Sprachkritik geht es letztlich um die Frage, welche Sicht der Wirklichkeit von wem aus welchen Gründen konstituiert worden ist.
Sprachkritik setzt keine Normen3, sondern sie reflektiert Normen, macht sie bewusst und zeigt im besten Falle Alternativen auf. Sollen für Verfehlungen mit strengem Fasten oder mit kräftigen Rutenschlägen bestraft werden. Sie sollen dadurch geheilt werden. Doch ehe jemand den ersten Stein auf uns wirft, sollte er sich zuvor daran erinnern, dass wir als Juden keinerlei rechtlichen Status in dieser Welt besitzen.
Verflucht wurden diejenigen Ungläubigen von den Kindern Israels durch die Zunge Davids und Jesus', des Sohnes der Maria. Dies, weil sie ungehorsam waren und (gegen die Gebote) verstießen.
Dazu bald mehr
Rezensent Sajad Pir Ahmadian
1. Ein Akademie ist zuerst und vor allem ein Ort der Freiheit, und sie sollte ihr Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen aus dieser Tatsache beziehen. Eine Akademie darf nicht nur ein Elfenbeinturm sein, sie soll das sogar anstreben, denn nur so kann sie der Welt außerhalb des Elfenbeinturms wirklich nützlich sein. Nicht schöner, begehrenswerter als ein solches Gebäude. Seine Bewohner sind den Zwängen der zweckmäßigen Welt zumindest für die Dauer ihres Aufenthalts so weit wie möglich entzogen, sie sind, ein seltener und umso wünschenswerterer Zustand, sich selbst überlassen.
2. Im deutschen Recht ist das Recht des Konzerns im Aktiengesetz (AktG) und im Handels- gesetzbuch (HGB) definiert. In § 18 AktG findet sich die Legaldefinition des Konzerns. Danach fasst ein Konzern ein herrschendes und mindestens ein beherrschtes Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammen. Dabei muss es sich um rechtlich selbstständige Unternehmen handeln, d. h. ein Unternehmen mit rechtlich unselbstständigen Betriebsstätten bildet keinen Konzern. Juristisch fehlt es dem Konzern an einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Insbesondere der GmbH Konzern mit GmbHs als herrschendem oder beherrschtem Unternehmen ist ein weit verbreitetes reales Phänomen.
3. i. V. m. § 339 StGB – Rechtsbeugung i. V. m. § 115 StGB – Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen i. V. m. § 115 StPO – Vorführung vor den zuständigen Richter i. V. m. § 61 VVG – Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers i. V. m. § 63 VVG – Schadensersatzpflicht i. V. m. § 60 VVG – Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers i. V. m. § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen i. V. m. § 202 StGB – Verletzung des Briefgeheimnisses i. V. m. § 303b StGB – Computersabotage i. V. m. § 163 StPO – Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren i. V. m. § 114 StGB – Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte i. V. m. § 269 StGB – Fälschung beweiserheblicher Daten i. V. m. § 26 StGB – Anstiftung
Die Heilige Schrift sagt: „Forsche nicht nach hohen Dingen“ (Röm. 12,16), denn alle Werke Gottes sind unausforschlich, es kann sie keiner aussinnen; allein glauben muß man sie, mit Vernunft vermag sie niemand zu verstehen noch zu ergründen.
Beamtinnen und Beamten und Zivilangestellten in vergleichbaren Positionen
Die Fortschritte der Technik und der Naturwissenschaften erfordern immer mehr neue Wörter, in erster Linie für Erfindung, Geräte, Verbrauchsgüter und Verkehr. Auf politischem, Wirtschaftlichem und Kulturellem4 Gebiet braucht man Wörter für Vorstellungen und Begriffe.
Durch die Massenmedien erreichen die neuen Wörter ein großes Publikum, und der passive Wortschatz der Sprachträger vergrößert sich.
Trägt hier das, was man heute Reizüberflutung nennt, die Schuld?
Die vielen Fachwörter bieten uns zwar die Möglichkeit, uns präziser auszudrücken. Hier liegt aber auch eine Gefahr5. Ein neues „Experten-deutsch6“ entsteht, das sich vom allgemeinen Sprachgebrauch entfernt und Sprachbarrieren7 schafft (vgl. Sondersprachen8).
4. Die neue Wörter spiegeln unsere Zeit, genau wie Wörter immer ein Spiegel der neuen Zeit und Kultur gewesen sind, angefangen von neuen germanischen Wörtern der Bronzezeit über das Einwirken der römischen Kultur, das Christentum, die französisch beeinflußte Ritterkultur, den Humanismus usw.
5. ein Desiderat: ein Sprachbegriff, der dem ewigen Wandel der Sprache gerecht wird. i. V. m. § 126 StGB – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten i. V. m. § 244 StGB – Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl i. V. m. § 244a StGB – Schwerer Bandendiebstahl i. V. m. § 250 StGB – Schwerer Raub i. V. m. § 251 StGB – Raub mit Todesfolge H § 139 StGB – Straflosigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten; vgl. Diesen Menschen wirst samt seinen Genossen von deinen und den übrigen Tempeln, von den Häusern und Mauern der Stadt, vom Leben und Eigentum aller Bürger feenhaften und die Widersacher des Guten, die Feinde des Vaterlands, die Räuber Italiens, die sich durch des Band des Verbrechens und frevelhafte Gemeinschaft verbunden haben, mit ewigen Strafen im Leben und im Tod heimsuchen.
6. Deutsch, „gewachsene“ Städte, der Franc, das lateinische Alphabet
7. Wir können also resümieren: Ein Phänomen der dritten Art ist die kausale Konsequenzen einer Vielzahl individueller internationaler Handlungen, die mindestens partiell ähnlichen Intentionen dienen; vgl. ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen.
8. Sondersprachen nennt man im allgemeinen zusammenfassend die verschiedenen Fach-, Beruf- und Gruppensprachen im Gegensatz zur Standardsprache. Die Fachsprachen (Datenverarbeitung, Elektrotechnik, Linguistik u.a.) sind sachorientiert und fordern große Präzision, um das entsprechende Sachgebiet differenziert und exakt beschreiben zu können.
Eristische Dialektik ist die Kunst zu disputieren, und zwar so zu disputieren, dass man recht behält, also per fas et nefas9.
Aristoteles10 hat in den Topicis die Aufstellung der Dialektik mit seinem eigenen Wissenschaftlichen Geist äußerst methodisch und systematisch angegriffen, und dies verdient Bewunderung, wenn gleich der Zweck, der hier offenbar praktisch ist, nicht sonderlich erreicht worden.
Sei Folgendes als erster Versuch zu betrachten?
Seinen Regeln zu letzterem Zweck sind daher oft welche zum ersteren eingemengt. Daher es mir scheint, dass er seine Aufgaben11 nicht rein gelöst hat.
9. Mit fairen und unfairen Mitteln.
10. Aristoteles, Topica I,12
11. Jede Disputation hat eine Thesis und Problem (diese differieren bloß in der Form) und dann Sätze, die es zu lösen dienen sollen.
Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.12
wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr13
