Seltsame Ringspiele - Hans Arnold Overkuen - E-Book

Seltsame Ringspiele E-Book

Hans Arnold Overkuen

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Beschreibung

Die Ringspiele sind Gespräche über ringförmige Objekte, die in Märchen vorkommen oder denen in einer angeblich realen Welt manchmal übernatürliche Eigenschaften nachgesagt worden sind. Wer sich für Fantasy, Parodie, Märchen und Gleichnisse und in diesem Zusammenhang für Fragen von Macht, Recht und Religion interessiert, könnte an den Berichten über unwahrscheinliche bis unmögliche Rechtsfälle und an ringkundlichen und märchenkundlichen Diskussionen vielleicht etwas Gefallen finden.

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Seitenzahl: 157

Veröffentlichungsjahr: 2018

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Seltsame Ringspiele

TitelseiteÜber das BuchVorwortRing frei!Teil 1: RingstechenStreit um eine ErbschaftRinge im WettbewerbTeil 2: RingkundeMärchenstundeQuasimagische RingeNachspielImpressum

Seltsame Ringspiele

Nicht die Kinder bloß speist man mit Märchen ab (Nathan der Weise, 3. Aufz., 6. Auftr.).

..

Über das Buch

Die Ringspiele sind Gespräche über ringförmige Objekte, die in Märchen vorkommen oder denen in einer angeblich realen Welt manchmal übernatürliche Eigenschaften nachgesagt worden sind.

Wer sich für Fantasy, Parodie, Märchen und Gleichnisse und in diesem Zusammenhang für Fragen von Macht, Recht und Religion interessiert, könnte an den Berichten über unwahrscheinliche bis unmögliche Rechtsfälle und an ringkundlichen und märchenkundlichen Diskussionen vielleicht etwas Gefallen finden.

Was den Autor betrifft:

Über sich selbst möchte er nicht mehr preisgeben als die Tatsache, dass er als Jurist jahrzehntelang an Gerichtsverfahren beteiligt war.

Vorwort

Die Ringspiele finden zu sehr unterschiedlichen Zeiten in einer Fantasiewelt statt, die wir Pangaia nennen. Soweit dort vorkommende Ereignisse, Personen und geographische Objekte solchen in unserer realen Welt, in Mittelerde oder in anderen Märchenwelten ähneln, insbesondere gleiche oder ähnliche Namen tragen, bedeutet das grundsätzlich nicht, dass diese anderen Ereignisse, Personen und geographischen Objekte gemeint sind.

In Teil 1 (Ringstechen) erleben wir zunächst einen Erbschaftsstreit, der Ähnlichkeit mit dem uns durch Boccaccio und Lessing in der sogenannten Ringparabel überlieferten Fall hat.

Sehr viel später sind Richter mit einem Zivilprozess befasst, der sich als wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung zwischen sogenannten Ringfirmen darstellt. Beiläufig taucht die Frage auf, ob die nahezu vergessene Geschichte der Ringe aus dem Erbschaftsstreit eine Fortsetzung gehabt haben könnte.

In Teil 2 (Ringkunde) beschäftigen sich Ring- und Märchenforscher mit mehr oder weniger echten magischen Ringen. Ihr Interesse gilt nicht nur der ihnen gut bekannten Erzählung Tolkiens über den Ringkrieg von Mittelerde und anderer märchenhafter Überlieferung, sondern auch geheimnisvollen Gegenständen in Ringform, die in dem betreffenden Land während der schlimmsten Epoche seiner Geschichte angeblich weit verbreitet waren und an deren übernatürliche Eigenschaften viele geglaubt haben sollen. Irgendwann kommt auch die Rede auf die uralten und eigentlich schon längst vergessenen Gerichtsverfahren um Ringe und auf die weitgehend unbekannt gebliebene Ringparabel.

Bevor wir am ersten Spieltag einer in uralter Zeit, sozusagen vor grauen Jahren stattfindenden Gerichtsverhandlung gedanklich beiwohnen, wird ein Blick auf einige Kostproben aus ringkundlich interessanten Texten anheimgestellt, auch wenn diese anscheinend nichts mit dem Rechtsfall zu tun haben. Man konnte sie in Ostheim bei einem Besuch des Instituts für Historische Mythologie und Märchenkunde einsehen, bevor es geschlossen wurde. Dort wurde offenbar einiges von märchenhafter Überlieferung aufbewahrt, die es auch bei uns gibt. Allerdings liegt nicht immer eine exakte Quellenangabe vor. Vielleicht stimmt in dem einen oder anderen Fall auch der Wortlaut nicht ganz. Leser, die es besser wissen, und eventuell betroffene Autoren mögen dies verzeihen.

Eine Klarstellung: Für Zitate aus J.R.R. Tolkien, Der Herr der Ringe, wird hier die Übersetzung von Margaret Carroux in der einbändigen Ausgabe des Verlags Klett-Cotta von 1991 benutzt. Eine wichtige Stelle aus dem Vorwort muss allerdings in der Originalsprache stehen bleiben.

Und nun:

Ring frei!

Ihr sehet diesen Ring ...

Aufrichten wird man ihn auf hoher Säule...

Man soll ihn mit gebognem Knie und mit

Entblößtem Haupt verehren ...

Verfallen ist mit seinem Leib und Gut

Dem Könige, wer das Gebot verachtet ...

(Sage vom Ringstechen)

... I cordially dislike allegory in all its manifestations, and always have done so since I grew old and wary enough to detect its presence. I much prefer history, true or feigned, with its varied applicability to the thought and experience of readers. I think that many confuse "applicability" with "allegory"; but the one resides in the freedom of the reader, and the other in the purposed domination of the author.

(The Lord of the Rings, Foreword)

Vor langer Zeit wurden in Eregion viele Elbenringe hergestellt, Zauberringe, wie ihr sie nennt, und es gab natürlich verschiedene Arten: manche waren mehr und manche waren weniger wirksam. Die weniger wirksamen Ringe waren nur Versuche in der Kunst, ehe sie voll entwickelt war, und für die Elbenschmiede waren sie bloße Kleinigkeiten - und dennoch meiner Ansicht nach gefährlich für Sterbliche. Doch die Großen Ringe, die Ringe der Macht, waren verderbenbringend.

(Der Herr der Ringe, 1. Buch, 2. Kapitel)

Von des Rheines Gold hört´ ich raunen:

Beute-Runen berge sein roter Glanz;

Macht und Schätze schüf´ ohne Maß ein Reif.

(Rheingold-Märchen, 1. Teil)

Drei Ringe den Elbenkönigen hoch im Licht,

Sieben den Zwergenherrschern in ihren Hallen aus Stein,

Den Sterblichen, ewig dem Tode verfallen, neun,

Einer dem Dunklen Herrn auf dunklem Thron

Im Lande Mordor, wo die Schatten drohn.

Ein Ring, sie zu knechten, sie alle zu finden,

Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden

Im Lande Mordor, wo die Schatten drohn.

(Der Herr der Ringe, Vorspruch)

Der Welt Erbe gewänne zu eigen,

wer aus dem Rheingold schüfe den Ring,

der maßlose Macht ihm verlieh´.

(Rheingold-Märchen, 1. Teil)

Wir können den Beherrschenden Ring nicht verwenden ... er ist durch und durch böse.

(Der Herr der Ringe, 2. Buch, 2. Kapitel)

... des tiefen Rheines Töchtern gäbe den Ring sie zurück,

von des Fluches Last erlöst wär´ Gott und Welt!

(Rheingold-Märchen, 4. Teil)

... was würde geschehen, wenn der Beherrschende Ring zerstört wird ...?

... Manche hoffen, dass die Drei Ringe, die Sauron niemals berührt hat, dann frei würden und ihre Beherrscher die Wunden der Welt heilen könnten, die er geschlagen hat. Doch mag es auch sein, dass die Drei, wenn der Eine nicht mehr ist, dahinschwinden, und viele schöne Dinge verblassen und vergessen sein werden ...

(Der Herr der Ringe, 2. Buch, 2. Kapitel)

Verfluchter Reif! Furchtbarer Ring!

Dein Gold fass´ ich und geb´ es nun fort.

(Rheingold-Märchen, 4. Teil)

Andere Übel gibt es, die kommen mögen ... Doch ist es nicht unsere Aufgabe, alle Zeiträume der Welt zu lenken ...

(Der Herr der Ringe, 5. Buch, 9. Kapitel)

Hier ist der Ring, dem wir uns beugen mussten.

Gebt uns Bescheid, was damit werden soll ...

... lasst ihn aufbewahren!

Der Tyrannei mußt' er zum Werkzeug dienen,

Er soll der Freiheit ewig Zeichen seyn!

(Sage vom Ringstechen)

Teil 1: Ringstechen

Ringe vor Gericht

Personen:

(Termin im Erbscheinsverfahren Reingold)

Mathilde Ley

Justizsekretärin, Protokollführerin

Dr. Heine

Richter

Dr. Fricka

Rechtsanwältin

Hagen

Rechtsanwältin

Dr. Siegmund

Rechtsanwalt

Wieland Albrecht Silberhand

Goldschmiedemeister, sachverständiger Zeuge

(Beratung im Rechtsstreit der Ringfirmen)

Fließhold

Vorsitzende Richterin

Dr. Lungwelde

Richter

Goldewin

Richterin

Dr. Weismann

Vorsitzender Richter im Ruhestand

Streit um eine Erbschaft

Ein Sitzungssaal des Justizzentrums in Ostheim, der Hauptstadt von Melandor.

Ein Richter in Robe hat vor Beginn des Verhandlungstermins am Richtertisch Platz genommen und liest in einer Akte. Die Protokollführerin sitzt links von ihm und hat eine sehr altmodische Schreibmaschine vor sich. Sie spannt gerade einen Bogen Papier ein, wirft dann aber einen Blick auf eine Dame, die soeben den Saal betreten hat und sich auf einer Bank im Zuhörerraum niederlässt.

Protokollführerin, halblaut zu dem Richter:

Ist in der Sache Reingold Publikum zugelassen, Herr Dr. Heine?

Richter:

Entschuldigung. Gut, dass Sie mich erinnern, Frau Ley.

Es sollte draußen angezeigt sein: "Nichtöffentliche Verhandlung".

Protokollführerin:

Ich schaue einmal nach.

Sie geht hinaus.

Richterzu der Person im Zuhörerraum:

Gehören Sie zu den Verfahrensbeteiligten? Sonst muss ich Sie bitten, den Raum zu verlassen.

Person im Zuhörerraum:

Wenn Sie gestatten: Rechtsanwältin Dr. Fricka.

Richter:

Sie kommen für Herrn Michael Reingold, den Ehemann der Erblasserin, nicht wahr?

RechtsanwältinDr. Fricka:

So ist es. Und ich bemerke gerade, dass meine Robe noch im Anwaltszimmer hängt. Ich bin gleich zurück.

Sie geht hinaus. Die Protokollführerin kommt zurück und nimmt vor ihrer Schreibmaschine Platz.

Richter:

Ich hatte als Protokollführerin eigentlich eine andere Frau Ley erwartet. Eine Dame mit langen blonden Haaren.

Protokollführerin:

Jetzt sind Sie enttäuscht, was?

Ich bin Mathilde Ley. Sie haben meine Schwester Leonore Ley erwartet. Wir sind beide im Schreibdienst. Meine Schwester ist krank. Ich vertrete sie.

Richter:

Was hat sie denn?

Protokollführerin:

Nichts Schlimmes. Eine Erkältung mit etwas Fieber.

Richter:

Ich wünsche ihr gute Besserung.

Protokollführerin:

Danke, ich werde es ausrichten. Für mich ist das hier eine kleine Abwechslung. Ich habe in den letzten Jahren fast nur in Strafsachen gearbeitet, zuletzt in großen Mordprozessen. Vielleicht kennen Sie mich deshalb nicht.

Richter:

Na ja! Genau genommen knüpft auch unser Verfahren an einen Todesfall an. Aber die Sitzung wird, wie ich hoffe, friedlich und für Sie vielleicht etwas langweilig verlaufen. Sie haben wohl keine große Erfahrung mit solchen Verhandlungen.

Protokollführerin:

Wenn Sie - darum möchte ich bitten - alles ganz genau und sehr schön lang-sam und deut-lich diktieren, wird es schon gehen.

Eine Frage. Meine Schwester sagte, dass die verstorbene Person als Er-blásserin bezeichnet wird. Hat das juristisch einen tieferen Sinn?

Richter:

Wollen Sie mich auf den Arm nehmen? Die Érb-lasserin heißt nicht so, weil sie im Tod erblasst ist, sondern weil sie etwas als Erbe hinterlässt. Hier geht es um die Erteilung eines Erbscheins. Das ist ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht. Dass Sie davon keine Ahnung haben, nehme ich Ihnen nicht ab.

Protokollführerin:

Ich weiß wirklich nicht viel darüber.

Richter:

Verhandlungen in Erbscheinsverfahren sind nicht öffentlich. Es ist oft ein rein schriftliches Verfahren. Aber heute muss ein Zeuge vernommen werden. Der überlebende Ehemann und die beiden Kinder der Erblasserin aus erster Ehe streiten um die Gültigkeit und die Auslegung eines Testamentes.

Protokollführerin,bei Betätigung der Schreibmaschine zur Vorbereitung des Protokolls:

Der Name der Erblasserin schreibt sich, wenn ich recht sehe, wie reines Gold, das heißt ohne h nach dem R.

Richter:

Ohne h. Wie kommen Sie auf Rheingold mit h?

Protokollführerin:

Ich kenne ein Märchen, in dem ein Fluss namens Rhein vorkommt. Rhein mit h. In diesem Fluss gibt es Gold mit Zauberkraft. Jemand raubt es. Er schmiedet sich daraus einen Ring, der maßlose Macht verleiht, durch den aber eigentlich nur Unheil entsteht.

Richter:

Interessant!

Rechtsanwältin Dr. Fricka, eine andere Rechtsanwältin und ein Rechtsanwalt, alle in Roben, und ein älterer Herr in Zivil betreten den Saal. Die drei Anwälte nehmen an den links und rechts im Saal stehenden Tischen für Parteien und Prozessbevollmächtigte Platz, der ältere Herr im Zuhörerraum.

RechtsanwältinDr. Fricka:

Unsere Mandanten sind nicht erschienen, aber sonst sind wir komplett. Herr Reingold und seine Stiefkinder sind ja im früheren Termin ausführlich vernommen worden. Sie legen auf eine weitere persönliche Begegnung vor Gericht keinen Wert. Der Zeuge Silberhand ist auch da.

Richter:

Schön! Wir können anfangen.

Zur Protokollführerin gewandt, die sodann mitschreibt:

In nichtöffentlicher Sitzung wird die Nachlasssache Reingold verhandelt. Erschienen sind bei Aufruf der Sache Rechtsanwältin Dr. Fricka für den Ehemann der Erblasserin, und ...

Die andere Rechtsanwältinergänzt:

Rechtsanwältin Hagen für den Sohn Gunter Weismann.

Richter:

Ferner Rechtsanwalt Dr. Siegmund für die Tochter Brünnhilde Weismann und Herr Silberhand - bitte nehmen Sie hier vorne Platz - als Zeuge, der nach Belehrung wie folgt vernommen wird.

Der Zeuge setzt sich an den gegenüber dem Richtertisch befindlichen kleinen Tisch.

Richter:

Herr Silberhand, ich muss Sie darüber belehren, dass Sie als Zeuge die reine Wahrheit sagen müssen und nichts verschweigen dürfen. Das Gericht ist bei der Entscheidungsfindung auf wahre Zeugenaussagen angewiesen. Eine wahrheitswidrige Aussage ist strafbar. Aber das wissen Sie sicher.

Zeuge:

Ich habe keinen Grund, irgendetwas Falsches zu sagen.

Richter:

Zunächst Ihre Personalien. Sie heißen Wieland Albrecht Silberhand. Ihr Alter in vollen Jahren?

Zeuge:

Ich bin fast 65. Nächste Woche habe ich Geburtstag.

Richter:

Also noch 64. Von Beruf?

Zeuge:

Selbstständiger Goldschmiedemeister, auch vereidigter Sachverständiger für hochwertigen Schmuck und speziell für Ringe.

Richter:

Und Sie wohnen immer noch unter der uns bekannten Anschrift in Ostheim.

Der Zeuge nickt.

Sind Sie mit Herrn Reingold oder seinen Stiefkindern irgendwie verwandt oder verschwägert?

Zeuge:

Nein.

Richter,der Protokollführerin diktierend:

Zur Person: Wieland Albrecht Silberhand, 64 Jahre, selbstständiger Goldschmiedemeister und Sachverständiger, wohnhaft in Ostheim, mit den Beteiligten dieses Verfahrens nicht verwandt und nicht verschwägert.

Wieder dem Zeugen zugewandt:

Sie sollten ursprünglich als Sachverständiger ein Gutachten erstatten. Es hat sich herausgestellt, dass Sie in Wirklichkeit aus eigener Wahrnehmung, also als Zeuge, etwas über die Herstellung eines der beiden umstrittenen Ringe sagen können. Sie haben dem Gericht bereits schriftlich mitgeteilt, was sich abgespielt hat. Die Beteiligten haben aber ausdrücklich eine mündliche Vernehmung gewünscht. Sie legen Wert darauf, Ihnen durch ihre Anwälte im Anschluss an die Vernehmung eventuell ergänzende Fragen zu stellen. Dieses Recht steht den Beteiligten zu.

Schildern Sie uns bitte noch einmal im Zusammenhang, was Sie über die beiden Ringe und vor allem über den zuletzt hergestellten Ring wissen.

Zeuge:

Ich kann aus der Erinnerung heute praktisch nicht mehr sagen als das, was ich Ihnen geschrieben habe.

Ungefähr vor fünf Jahren kam Frau Reingold in mein Geschäft. Sie brachte einen - das muss ich sagen - wirklich schön gearbeiteten und nach meinem Eindruck ziemlich wertvollen Schmuckring mit. Er stammte, wie sie mir sagte, aus uraltem Familienbesitz.

Nach der Beschaffenheit des Materials und der Qualität der Verarbeitung zu urteilen hätte er irgendwann in unserer Werkstatt hergestellt sein können.

Ich habe darüber aber keine gesicherten Erkenntnisse. Es müsste in einer sehr lange zurückliegenden Zeit geschehen sein. Wir haben darüber keine Geschäftsunterlagen mehr. Besonders auffallend war der Stein: ein Opal, der - so könnte man es ausdrücken - hundert schöne Farben spielte. Frau Reingold wünschte, dass wir nach dem Muster dieses Ringes ein anderes vollkommen gleiches Stück herstellten. Jede Abweichung, die einen bei noch so genauer Untersuchung erkennbaren Unterschied begründet hätte, sollte unbedingt vermieden werden, koste es, was es wolle. Ich sagte ihr, das werde sehr teuer kommen und wir könnten letztlich keine Garantie übernehmen. Bei dem fraglichen Ring handelte es sich absolut nicht um Massenproduktion. Ich teilte ihr die Größenordnung der zu erwartenden Kosten mit.

Das heißt, ich erstellte einen Kostenanschlag und wies darauf hin, dass der vorläufig geschätzte Betrag ohne weiteres überschritten werden könnte. Aber das schreckte sie nicht ab. Weshalb und zu welchem Zweck sie das Duplikat haben wollte, sagte sie nicht. Ich sah keinen Grund, den Auftrag abzulehnen. Die Durchführung stellte sich dann tatsächlich als sehr schwierig heraus. Wir mussten, um den Vertrag zu erfüllen und unser Geld zu verdienen, den neuen Ring möglichst so herstellen, dass er von dem Original weder bei oberflächlicher Betrachtung noch bei näherer Untersuchung zu unterscheiden war. Wir schafften es.

Dann passierte etwas, woran ich nachträglich nur mit großem Bedauern denken kann. Ein zur Identifizierung des Originalrings angebrachtes und von der Auftraggeberin beschriftetes Klebebändchen ging vor Auslieferung der beiden Ringe verloren. Wie, haben wir nicht herausgefunden. Leider liegt der Verdacht nahe, dass irgendein Mitarbeiter sich unachtsam verhalten hat. Nicht nur Frau Reingold, sondern auch wir selbst waren danach - ob Sie es glauben oder nicht - nicht mehr im Stande, den Originalring und den nachträglich gefertigten Ring voneinander zu unterscheiden. So gut hatten wir gearbeitet.

Wir hätten in dieser Situation vielleicht, ohne ein großes Risiko einzugehen, vor Ablieferung einfach irgendeinen der beiden Ringe zum Originalring ernennen können. Aber das konnte und wollte ich gegenüber Dorothea Reingold, die ich sehr gut kannte, nicht über mich bringen. Ich habe ihr also das Missgeschick gebeichtet. Zum Ausgleich des eventuellen Schadens habe ich ihr einen Preisnachlass angeboten. Seltsamerweise hat sie sich aber überhaupt nicht schockiert oder verärgert gezeigt. Sie hat vielmehr erklärt, mit unserer Arbeit vollkommen zufrieden zu sein. Unsere Rechnung wurde anstandslos bezahlt, obwohl sie den vorher geschätzten Betrag deutlich überstieg. Ich habe Frau Reingold wiederholt gefragt, ob ihr die einwandfreie Identifizierung des Originalringes nicht wichtig sei und wozu sie das Duplikat überhaupt benötige. Sie hat geantwortet, das gehe mich nichts an und brauche mich nicht zu interessieren.

Richter:

Frau Ley, schreiben Sie bitte.

Zur Sache:

Der Zeuge bekundete aus seiner Erinnerung inhaltlich das gleiche wie in seinem Schreiben an das Gericht Blatt 123 der Akten. Dieses Schreiben, von dem die Rechtsanwälte der Beteiligten Abschriften erhalten haben, wurde dem Zeugen vorgelegt.

Richter, wieder dem Zeugen zugewandt:

Herr Silberhand, kommen Sie bitte einmal nach vorne und sehen Sie sich den Text genau an. Haben Sie irgendetwas zu ergänzen oder richtig zu stellen? Sonst können wir der Einfachheit halber in das Protokoll aufnehmen, dass Sie die Richtigkeit Ihrer schriftlichen Aussage bestätigen und sie auch zum Gegenstand der heutigen Vernehmung machen.

Zeuge,nach Durchsicht des Textes:

Ja, das ist alles richtig, wie ich es auch heute gesagt habe.

Richterdiktiert wieder:

Der Zeuge erklärte:

Meine schriftliche Aussage, die ich soeben noch einmal durchgelesen habe, ist richtig und ich mache sie zum Gegenstand meiner heutigen Vernehmung.

Richter,den Anwälten zugewandt:

Sie können jetzt Fragen stellen. Frau Dr. Fricka, wenn Sie beginnen wollen?

RechtsanwältinDr. Fricka:

Herr Zeuge, hat Frau Reingold, also die Erblasserin, mit Ihnen irgendwann darüber gesprochen, wer sie beerben sollte bzw. ob sie ein Testament gemacht hatte oder noch machen wollte?

Zeuge:

Nein, niemals.

RechtsanwältinDr. Fricka:

Hat sie in irgendeiner Weise zu erkennen gegeben, dass die beiden Ringe etwas mit der Regelung ihres Nachlasses zu tun haben könnten?

Zeuge:

Absolut nicht.

RechtsanwältinDr. Fricka:

Das Verhalten der Erblasserin muss Ihnen merkwürdig vorgekommen sein. Hat irgendetwas nach Ihrem Eindruck darauf hingedeutet, dass sie sich nicht bei vollkommener geistiger Gesundheit befand und nicht mehr die für wichtige Entscheidungen erforderliche Einsichtsfähigkeit besaß?

Zeuge:

Ich kannte Dorothea Reingold wie gesagt sehr gut. Ich habe sie nie anders als geistig vollkommen klar und hellwach erlebt, gerade auch in geschäftlichen Dingen.

Richter:

Zur Frage der Testierfähigkeit ist bereits Beweis erhoben worden. Hätten sich in dieser Hinsicht durchgreifende Bedenken gegen die Gültigkeit des Testamentes ergeben, dann wäre die heutige Zeugenvernehmung nicht erforderlich gewesen. Weitere Fragen, Frau Dr. Fricka?

RechtsanwältinDr. Fricka:

Danke, keine weiteren Fragen.

Richter:

Herr Dr. Siegmund?

Rechtsanwalt Dr. Siegmund:

Ich habe eine einzige Frage. Halten Sie es nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft für völlig ausgeschlossen, den Originalring durch eine wie immer geartete Untersuchung eindeutig zu identifizieren?

Zeuge:

Wenn Sie mich so fragen - als Sachverständiger auf dem Gebiet der Ringkunde und speziell für sehr hochwertige Ringe kann ich auf Grund meiner langjährigen Erfahrung mit derartigen Objekten nur sagen, dass ich diese Möglichkeit jetzt und in absehbarer Zeit nicht sehe.

Selbst bei Berücksichtigung des technischen Fortschritts, der auch in unserer Branche stattfindet, halte ich es ferner - vorsichtig ausgedrückt - für ganz ungewiss, ob irgendwann einmal eine Methode gefunden wird, mit der jemand das Alter der Ringe, das heißt den Zeitpunkt ihrer Herstellung, durch eine sehr aufwändige und vielleicht mit Zerstörung der Objekte verbundene Materialuntersuchung feststellen kann.

Es wäre natürlich auch unvorsichtig, eine solche Möglichkeit für alle Zukunft gänzlich auszuschließen. Bei dem heutigen Stand der Technik und in absehbarer Zukunft halte ich sie aber wie gesagt nicht für gegeben.

Rechtsanwalt Dr. Siegmund:

Keine weiteren Fragen.

Richter:

Frau Hagen?

Rechtsanwältin Hagen:

Ist Ihnen, Herr Zeuge, bekannt, dass dem Originalring der Erblasserin die Kraft nachgesagt wird, seinen Eigentümer, der ihn in dieser Zuversicht trägt, vor Gott und Menschen angenehm zu machen?

Zeuge:

Nein, das höre ich heute zum ersten Mal.

Rechtsanwältin Hagen:

Halten Sie es aus sachverständiger Sicht für möglich, dass es Ringe mit derart übernatürlicher Kraft tatsächlich gibt und dass es sich bei dem Originalring, von dem Sie das Duplikat angefertigt haben, um einen solchen Ring handelt?

Ich will auf Folgendes hinaus: Besteht vielleicht die Chance, den echten Ring dadurch, dass sich an seinem Träger die betreffende Kraft nachweislich zeigt, eindeutig zu identifizieren, das heißt von dem Duplikat zu unterscheiden?

Zeuge:

Hier sprechen Sie, wenn ich recht sehe, ein interessantes Problem der Ringkunde an, nämlich die sogenannten magischen Ringe. Ihre Existenz und die ihnen zugeschriebenen Kräfte werden tatsächlich, das muss ich zugeben, nicht nur unter Laien, sondern auch in Fachkreisen bis in die jüngste Zeit ernsthaft diskutiert. Viele Menschen haben an solche Ringe geglaubt und glauben immer noch daran. Inzwischen hat sich allerdings etwas Ernüchterung breit gemacht.

In der Ringkunde herrscht heute die Auffassung vor, dass es echte magische Ringe, d.h. solche, deren übernatürliche Kraft nicht angezweifelt werden kann, nur im Märchen gibt, nicht in der realen Welt. Als uneigentliche oder halb-echte magische Ringe bezeichnet man unter Fachleuten ringförmige Objekte, die real existieren und an deren übernatürliche Kraft viele glauben. Naturwissenschaftlich und juristisch beweisen lässt sich diese Kraft nicht. Das heißt, mir jedenfalls ist kein einziger Fall bekannt geworden, in dem ein wirklich hieb- und stichfester Beweis erbracht wurde. Die angebliche übernatürliche Wirkung, die sich gezeigt haben soll, kann ein von der Beschaffenheit des Ringes unabhängiges Ergebnis des sich selbst erfüllenden Glaubens des Trägers und anderer Personen gewesen sein. Und wenn Sie wissen wollen, ob irgendwann festgestellt werden kann, dass ein bestimmter Ringträger durch die Kraft seines Ringes angenehm vor Gott und Menschen ist: Ich glaube nicht daran. Aber diese Frage liegt, wenn ich recht sehe, außerhalb meines Fachgebietes. Was speziell die Frage nach dem Verhältnis zu Gott betrifft, sollte sie vielleicht einem Theologen vorgelegt werden.

Richter:

Ich denke auch, dass man darüber von einem Sachverständigen für hochwertigen Schmuck und speziell für Ringkunde kein Gutachten erwarten kann. Noch weitere Fragen?

Rechtsanwältin Hagen:

Nicht nötig, danke. Ich habe keine weiteren Fragen.