Sexualisierte Gewalt gegen Kinder -  - E-Book

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder E-Book

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Beschreibung

The public has been shaken again and again by reports of abuse scandals and sexualized violence against children. Such violence can take a wide variety of forms, ranging from the commercial darknet and child pornography images to institutionally shielded violence in churches and educational or sports facilities, to individual violence within families and in the child=s immediate social context. Officially, 16,996 cases of sexual abuse against children were recorded in Germany in 2020, but it is assumed that the number of unreported cases is around 340,000. How is this alarming number of tragic individual stories to be understood against the background of a society that is committed to freedom and human dignity? The authors examine this sad phenomenon from various viewpoints and in the process bring us closer to an incomprehensible phenomenon & to which we must nevertheless not close our eyes.

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Seitenzahl: 199

Veröffentlichungsjahr: 2022

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Perspektiven auf Gesellschaft und Politik

Herausgegeben von Thomas Hauser, Prof. Dr. Tanjev Schultz, Prof. Dr. Guido Spars und Prof. Dr. Daniela Winkler

Eine Übersicht aller lieferbaren und im Buchhandel angekündigten Bände der Reihe finden Sie unter:

    https://shop.kohlhammer.de/pgp

Pamela Kerschke-Risch (Hrsg.)

 

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder

Hintergründe – Zusammenhänge – Erklärungen

Verlag W. Kohlhammer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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Mein Dank gilt meinem studentischen Mitarbeiter, Jan-Hendrik Bremer, der mich verlässlich bei Recherchen und Textkorrekturen unterstützt hat.

1. Auflage 2022

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-042030-4

E-Book-Formate:

pdf:       ISBN 978-3-17-042031-1

epub:    ISBN 978-3-17-042032-8

Inhalt

Fragen an die Gesellschaft

Pamela Kerschke-Risch

Zur Geschichte sexualisierter Gewalt

Dirk Bange

Von niemandem gehört – Bericht einer Betroffenen

Sonja Howard

Verwundete Kinderseelen: Sexueller Missbrauch und seine verheerenden Auswirkungen

Katharina Anna Fuchs

Täter und Täterinnen: Fremde Vertraute – vertraute Fremde

Katharina Anna Fuchs

Soziologische, kriminologische und viktimologische Aspekte sexualisierter Gewalt

Pamela Kerschke-Risch

Die Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Garonne Bezjak

Wege durch das Strafverfahren

Martina Peter

Prävention, Unterstützung und Hilfe für Betroffene – Eine juristische Perspektive

Andrea Kliemann, Wolfgang Feuerhelm

Sümpfe und Moore? Sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche

Matthias Drobinski

Gefährliche Nähe? Sexualisierte Gewalt im Sport

Petra Tzschoppe

Sexualisierte Gewalt und pädagogische Einrichtungen

Bernd Christmann

Bewusstseinswandel: Sexualisierte Gewalt als eine gesellschaftliche Herausforderung

Pamela Kerschke-Risch

Fragen an die Gesellschaft

Pamela Kerschke-Risch

Berichte in den Medien über sexualisierte Gewalt gegen Kinder rufen in unserer Gesellschaft seit längerem ungläubigen Schrecken und nicht nur bei Eltern Angst und Entsetzen hervor. Dabei sind es nicht nur die jahrzehntelangen Skandale und Vertuschungen in den Kirchen, sondern auch unzählige Vergehen im Kontext sportlicher Aktivitäten, systematische Übergriffe im Kulturbereich und unaussprechliche Gräuel in pädagogischen Einrichtungen, sondern auch professionelle Pornoproduktionen im Darknet – teilweise mit kleinen Kindern oder sogar Säuglingen. Dies alles erscheint unfassbar, und es stellt sich die Frage, wie solche Dinge in einer Gesellschaft wie der Bundesrepublik überhaupt möglich sein können. Wie kann es sein, dass sexualisierte Gewalt offenbar so häufig vorkommt, zudem vielfach totgeschwiegen und von Individuen und sogar ganzen Institutionen gedeckt wird? Wie kann es sein, dass in einer Gesellschaft, die sich in besonderer Weise dem Ideal der Menschenwürde verschrieben hat, Übergriffe gerade auf die Schwächsten von uns möglich sind? Denn Gewaltanwendung läuft unseren grundlegenden Werten entgegen und dies gilt insbesondere für sexualisierte Gewalt gegen Kinder.

Bei diesen Fragen geht es vorrangig nicht um spektakuläre Einzeltäter, wie zum Beispiel den sogenannten »Maskenmann«, der in den 1990er Jahren in Deutschland drei Morde verübte, sowie mehr als 40 Sexualdelikte an Kindern, vorwiegend in Schullandheimen, begangen hatte. Auch geht es nicht um einen anderen, medial stark ausgeschlachteten Fall in Österreich, bei dem Natascha Kampusch, ein zum Tatzeitpunkt 10-jähriges Mädchen, entführt, 3096 Tage gefangen gehalten und sexuell missbraucht wurde, bevor sie im Jahr 2006 fliehen konnte. Zwar prägen gerade diese Fälle die medial vermittelten Vorstellungen über Sexualstraftäter in der Bevölkerung. Doch die reale Bedrohung dieser Art Gefahr wird überschätzt – diese geht statistisch gesprochen gegen null. Das unmittelbare Grauen und der Schmerz für die Betroffenen kann von dieser Erkenntnis natürlich nicht gelindert werden. Daher muss das öffentliche Bewusstsein dafür geschärft werden, dass die weitaus größere Gefahr im sozialen Umfeld der Kinder zu verorten ist.

Die Nachrichten über sexualisierte Gewalt, die wir seit Jahren in konstanter Regelmäßigkeit erhalten, sind jedoch von einer anderen Qualität und keineswegs Einzelfälle. Sie betreffen vielmehr zunächst die Gesellschaft als Ganzes. So erschütterten seit etwa Mitte der 80er Jahre ausgehend von den Vereinigten Staaten diverse Missbrauchsskandale die Öffentlichkeit.1 Breite internationale Aufmerksamkeit erhielt das Phänomen, als im Jahr 2002 in der liberalen Tageszeitung Boston Globe eine Reihe investigativer Artikel erschienen. Das Autorenteam begnügte sich nicht nur mit der Aufdeckung sexualisierter Gewalt gegen Kinder innerhalb der katholischen Kirche in Boston, sondern legte auch den erschreckenden Umgang der Kirche mit diesen Fällen offen. Die Ereignisse wurden zu dem äußerst sehenswerten Kinofilm Spotlight verarbeitet (siehe dazu https://www.imdb.com/title/tt1895587). Die Kirche verweigerte nicht nur Hilfe und Entschädigung der Opfer, sondern war auch nicht um Aufklärung bemüht. Ganz im Gegenteil: Die Kirche übte Druck auf die Betroffenen und auf die Journalist:innen aus. Verschweigen und Vertuschen waren das Mittel der Wahl. Als schließlich die Wahrheit trotz aller Vertuschungsversuche durch das Engagement Unzähliger ans Tageslicht kam, waren das Entsetzen und die Empörung der Gesellschaft zu Recht groß. Die moralischen Fundamente der abendländischen Gesellschaft schienen in Frage gestellt. Woran kann man noch glauben, wenn jene, die uns von der Kanzel das Wort Gottes predigen, uns ermahnen, Gutes zu tun und uns sogar die Beichte abnehmen, sich selbst an Kindern vergehen oder als Institution Sexualstraftäter aus den eigenen Reihen decken? Gerade die Reaktionen der Menschen weltweit haben offenbar viele weitere Betroffene ermutigt, ihre teilweise Jahre oder jahrzehntelang zurückliegenden schrecklichen Erlebnisse öffentlich zu machen, sodass wenig später ähnliche Skandale die irische und seit etwa 2010 auch die deutsche Kirche erschütterten. Die Mechanismen in den Kirchen waren fast immer die gleichen: Verleugnen, Verheimlichen und den Opfern keinerlei Hilfe oder Unterstützung gewähren! Die Täter wurden in andere Gemeinden versetzt und konnten sich dort neue Opfer suchen. Wer nun die Alleinschuld bei der Kirche sucht, greift jedoch zu kurz. Wir müssen uns als Gesellschaft fragen, warum die Kirchen und ihre Vertreter für dieses Problem offenbar so anfällig sind. Warum konnte dies so lange im Verborgenen geschehen? Wie kann es sein, dass bei so schwerwiegenden Delikten die Kirche lediglich intern ermittelte? Und was müssen wir ändern, damit dieser Schrecken nachhaltig beendet wird?

Allerdings ist die Kirche durchaus nicht die einzige Institution, in der es zu systematischen sexuellen Übergriffen und anschließenden Vertuschungen kam. Zu erinnern ist hier vor allem an die sich über Jahrzehnte hinziehenden sexuellen Übergriffe des Schulleiters der reformpädagogischen Odenwaldschule Gerold Becker und weiterer Lehrpersonen. Als im Jahr 1999 Jörg Schindler in einem Artikel in der Frankfurter Rundschau (Der Lack ist ab, 17.11.1999; https://web.archive.org) die Missstände durch die Aussage zweier Betroffener aufdeckte, blieb ein breites Echo der Öffentlichkeit zunächst aus und auch strafrechtlich verlief der Fall im Sand. Erst ab etwa 2009 kochte das Thema schließlich medial und juristisch hoch.2 Zu Tage traten unfassbare Ereignisse, bei denen Lehrkräfte die ihnen anvertrauten Kinder als Sexsklaven mit auf Urlaubsreisen nahmen oder sie auf ›Partys‹ Freunden zur Prostitution anboten, wobei Mädchen sogar geschwängert wurden. Unvorstellbar ist aber auch, dass die Schule bei Bekanntwerden der Skandale diese nicht unmittelbar und vorbehaltlos aufgeklärt hat. Vielmehr stand nach Aussage des Altschülersprechers Florian Lindemann »Eigenschutz im Vordergrund, mit dem Ergebnis: Die Opfer wurden vergessen, die Täter wurden geschont.«3 Und auch bei diesem Beispiel müssen wir uns als Gesellschaft fragen: Wie kann es sein, dass gerade im Kontext jener Institutionen, die sich dem Wohl und der Erziehung verschrieben haben, sexualisierte Gewalt gegen Kinder ausgeübt wird? Mehr noch: Wie kann es sein, dass mit dem Argument des »Selbstschutzes« Aufklärung verhindert wird? Wir müssen uns als Gesellschaft insgesamt fragen, welche Ideale von uns gepflegt werden, sodass solche Handlungsmuster, Rechtfertigungen und Argumentationsmuster überhaupt wirksam werden können.

Kinderpornografische Darstellungen gibt es seit langem, jedoch war die Verbreitung in der Vergangenheit aufgrund der noch nicht vorhandenen technischen Möglichkeiten relativ begrenzt. Ein erschütterndes und spektakuläres Beispiel aus den 1980er und 1990er Jahren ist der Fall Marc Dutroux aus Belgien. Der Täter entführte, vergewaltigte und ermordete Kinder und junge Mädchen, u. a. um pornografische Videos zu erstellen. Die Fälle wurden zwar nie komplett aufgeklärt, doch wird vermutet, dass neben seiner Frau als Mittäterin weitere Personen involviert waren. Ermittlungspannen führten zu einer politischen Krise und erschütterten das Vertrauen in die belgische Justiz. Ein relativ neues Phänomen ist die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet. Hier steigen die Nutzerzahlen in einem erschreckenden Ausmaß an. So wurde etwa im Jahr 2017 die Plattform Elysium mit rund 100 000 Usern ausgehoben. Damals war dies die bis dato größte bekannt gewordene Plattform. Im Mai 2021 wurde die Darknet-Plattform Boystown mit bereits 400 000 Mitgliedern aufgelöst und gilt seitdem als eine der weltweit größten Plattformen für Kinderpornografie. Trotz dieser vereinzelten Ermittlungserfolge muss davon ausgegangen werden, dass sich das gesamte Ausmaß dieser riesigen Netze mit ihren vielen Opfern und unzähligen Täter:innen noch gar nicht abschätzen lässt. So viel ist aber allein schon anhand der angeführten Beispiele zu erkennen: Der ›Markt‹ für Kinderpornografie boomt! Laut den neuesten Zahlen ist die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle im Jahr 2021 um fast 110 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Ein Grund dürfte darin liegen, dass der Zugang zu diesen Plattformen denkbar einfach war: Man musste lediglich ein Konto einrichten, indem man eine E-Mail-Adresse hinterlegt und Kontonamen und Passwort frei auswählt. Dadurch ist die Hemmschwelle, so einer Plattform beizutreten, offenbar sehr niedrig. Zu sehen waren hauptsächlich Darstellungen von Missbrauchshandlungen an Jungen sowie an Kleinkindern. Wir müssen uns fragen, wie es sein kann, dass sich gerade in unserer Gesellschaft eine (halb-)professionelle »Kinderpornografie« im Internet etabliert? Ist es der gefühlt rechtsfreie digitale Raum des Cyberspace, der Menschen derart skrupellos macht?

Man könnte auch vermuten, dass die digitalen Darstellungen eine große Distanz zu den Betrachtern erzeugen, sodass das unsägliche Leid der Kinder weder realisiert wird, noch persönlich berührt. Auch wird vermutlich gar nicht wahrgenommen bzw. verdrängt, dass die Filme und Bilder auch physisch produziert werden müssen. Erinnert sei vor diesem Hintergrund an den riesigen Tatkomplex in Bergisch Gladbach, der seit Herbst 2019 von einer Sonderkommission der Polizei aufgearbeitet wurde. Das Ergebnis in Zahlen: Fast 450 Tatverdächtige wurden identifiziert, es gab 27 Festnahmen, beinahe 3000 kinderpornografische Dateien wurden sichergestellt und 65 Opfer konnten aus der Gewalt der Täter befreit werden.4 Es sei an dieser Stelle lediglich erwähnt, dass das jüngste Opfer erst drei Monate alt war, als es aus der Missbrauchssituation befreit wurde! Doch die reinen Zahlen sagen noch nichts über das Grauen, das Leid und den Schmerz der Kinder aus. Vor kurzem wurde ein neuer Fall bekannt, der Missbrauchskomplex von Wermelskirchen, der offenbar zuvor noch nicht gekannte Dimensionen aufweist: So wurden ca. 3,5 Millionen Bilder und 1,5 Millionen Videos gefunden. Das besonders Perfide bei diesem Fall ist, dass der Hauptverdächtige sich als Babysitter Zugang zu den Kindern verschafft haben soll. Der Kölner Polizeipräsident sagte dazu (Der Spiegel vom 30.05.2022):

»Ich bin wirklich erschüttert und fassungslos. Ein solches Ausmaß an menschenverachtender Brutalität und gefühlloser Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid von kleinen Kindern, ihren Schmerzen und Schreien und ihrer offensichtlichen Angst ist mir noch nicht begegnet«

Laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel soll es sich bei den weiteren Verdächtigen um Väter, Nachbarn, Bekannte und Verwandte handeln. Vor diesem Hintergrund dieser und ähnlicher Komplexe muss man sich fragen, ob und in welcher Form Eltern oder Erzieher:innen bei der Produktion derartiger Bildmaterialien eine Rolle spielen. Keinesfalls dürfen Eltern und Erzieher:innen in einen Generalverdacht geraten. Aber man muss offenbar das Undenkbare berücksichtigen. Die großen Missbrauchskomplexe rücken jedenfalls die engsten Bezugspersonen in den Fokus der Ermittlungen, denn man muss sich fragen, ob oder inwieweit die Produktion all dieses Materials unbemerkt erfolgen konnte. Wurden Verdachtsmomente nicht ernst genommen? Wurde weggesehen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf?

Neben den ›strukturell‹ bedingten Auswüchsen sexualisierter Gewalt, bei denen die Gesellschaft eine besondere Verpflichtung hat, gibt es aber auch Übergriffe in isolierten Kontexten, wie der Familie oder dem Freundeskreis. Und tatsächlich erfolgen im sogenannten Nahraum die allermeisten Missbrauchsdelikte gegen Kinder. Laut der offiziellen Polizeilichen Kriminalstatistik wurden in der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2020 rund 17 000 Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern erfasst, 2021 waren es 17 498 Fälle (BKA, 2022). Dies sind gemittelt fast 50 Fälle pro Tag. Hierzu zählen sowohl versuchte als auch vollendete Taten, die unter den § 176 des Strafgesetzbuches (StGB) fallen. Um diese Zahlen richtig einschätzen zu können, ist zu bedenken, dass in offiziellen Statistiken natürlich nur die Taten erfasst werden können, die der Polizei auch bekannt geworden sind. Da generell bei allen Straftaten davon auszugehen ist, dass nur ein Bruchteil aller verübten Taten bekannt wird, ist folglich die Anzahl tatsächlich begangener Delikte weitaus höher. Während die Dunkelziffer etwa bei Mord relativ niedrig sein dürfte, ist der Anteil bei einfachen Diebstählen recht hoch. Die Dunkelziffer bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder liegt irgendwo dazwischen.

Die offiziellen Zahlen der in den Statistiken auftauchenden Fälle von Kindesmissbrauch werden als »Hellfeld« bezeichnet. Die viel größere, aber letztlich doch nie präzise bekannte, tatsächliche Anzahl von Delikten – man spricht deshalb vom sogenannten »Dunkelfeld« – kann anhand sozialwissenschaftlicher Untersuchungen lediglich geschätzt werden. Meist geht man davon aus, dass auf jeden bekannt gewordenen Fall ungefähr zwanzig unentdeckte Taten fallen. Hochgerechnet bedeutet dies, dass es pro Jahr allein in Deutschland die erschreckende Zahl von etwa 340 000 Fällen sexuellen Missbrauchs an Kindern geben dürfte, über die in der Öffentlichkeit jedoch so gut wie nichts bekannt wird. Das bedeutet zunächst einmal, dass das gesamte Problem in seiner wahren Dimension im Gegensatz zu den anderen Fällen sexualisierter Gewalt kaum öffentliches Interesse hervorruft.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass ca. 80–90 % aller Taten von Männern begangen werden. Im Umkehrschluss ist von ca. 10–20 % Täterinnen auszugehen. Auch bei dieser Beobachtung müssen wir uns als Gesellschaft fragen, woher dieses Ungleichgewicht kommt. Was treibt gerade Männer dazu an, sich an Kindern zu vergehen? Spielt hier möglicherweise die Tatsache eine Rolle, dass bei all den Delikten trotz aller Unterschiede im Einzelfall ein Hierarchiegefälle zwischen den Tätern und den Opfern existiert? Die Täter sind mächtig, die Betroffenen schwach und weitgehend hilflos. Häufig können sie sich weder wehren, noch artikulieren. Die Täter fühlen sich unangreifbar sowie überlegen und können nicht nur ihre sexuellen Bedürfnisse befriedigen, sondern auch ihre Machtgelüste an den Kindern nahezu gefahrlos ausleben. Folgen die Täter hier einem Männlichkeitsideal, das sie sonst nicht in der Lage sind, auszuleben?

Doch warum melden sich die Betroffenen nicht oder erst lange Zeit nach den Taten? Für Außenstehende erscheint das lange Schweigen vielfach unverständlich und nicht nachvollziehbar. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit der betroffenen Kinder in Frage gestellt. Da für die Betroffenen eine besondere Schwierigkeit in der Beweisführung besteht, ertragen viele das ihnen zugefügte Leid in Zurückgezogenheit und Stille. Aber auch Angst und Scham sind Gründe dafür, zu schweigen. Und so ergibt sich aus still erlittenem Leid häufig ein Teufelskreis, der noch weitere Viktimisierungen zur Folge haben kann. Wie können wir den Betroffenen eine Brücke bauen, sodass sie mit ihren Erfahrungen nicht alleine gelassen werden und notwendige Hilfe erhalten? Wie können wir die Situation der Betroffenen verbessern?

Und so drängt sich schließlich die Frage auf, ob es schon immer sexualisierte Gewalt gegen Kinder gab, oder ob es sich hierbei um ein neues Phänomen unserer Zeit und Gesellschaft handelt. Denn was unter sexualisierter Gewalt zu verstehen ist, hängt auch von den jeweils bestehenden Normen und Moralvorstellungen ab, die wiederum dem allgemeinen Zeitgeist unterliegen. So belegen etwa antike Darstellungen oder literarische Überlieferungen mehr oder minder geheime Gelüste und Wünsche, die nach heutigen Maßstäben als sexualisierte Gewalt zu verstehen sind. Die Zeitgenossen scheinen darin jedoch kein Fehlverhalten gesehen zu haben. Doch eine Vergewaltigung ist für ein Kind immer sowohl physisch als auch psychisch traumatisierend, ganz unabhängig von der jeweils vorherrschenden gesellschaftlichen und religiösen Moral oder dem politischen System. Die Schwierigkeit besteht also auch darin, festzulegen, wo z. B. liebevolle, tröstende Berührungen aufhören und unsittliche Körperkontakte anfangen – die Grenzen sind teilweise fließend und hängen auch von Konventionen ab. D. h., sie ändern sich vor dem Hintergrund von Raum und Zeit. Allein die Motivation der Berührung entscheidet, worum es sich handelt. Und wir können nicht in die Köpfe der Menschen hineinsehen, sodass wir in diesem Punkt auch mit einer gewissen Unsicherheit leben müssen. Wir dürfen aber auch den normalen Umgang miteinander, mit unseren Kindern nicht vergiften lassen, indem wir im Zweifel von einem Delikt ausgehen.

Wir müssen wachsam sein, ohne jedoch überzureagieren. Ja, es ist unser aller Aufgabe, nicht wegzusehen und den Betroffenen die bestmögliche Hilfe und Unterstützung zu gewähren. Hierbei hilft gute und fundierte Information. Dies ist das vorrangige Ziel des vorliegenden Bandes. Die hier versammelten Beiträge behandeln die soeben aufgeworfenen Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven, präsentieren aktuelle Zahlen sowie Erkenntnisse, geben aber auch ganz praktische Hinweise und Hilfestellungen. Wir möchten auf diese Weise den Blick auf dieses schreckliche Thema lenken, ihn schärfen und sensibilisieren. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder darf nicht in den Hintergrund rücken. Auch wenn noch Fragen offen sind – wir müssen uns positionieren, denn Schweigen ist keine Option. Es geht uns alle an!

1      Vgl. dazu den Eintrag »Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche« bei Wikipedia.

2      Überblick beim Eintrag »Odenwaldschule« bei Wikipedia.

3      Matthias Bartsch, Gunther Latsch, Markus Verbeet und Klaus Wiegrefe, Verbrechen: Familienbande, in: Der Spiegel 13/2010 (online: https://www.spiegel.de/politik/familienbande-a-0e0a732f-0002-0001-0000-000069744007?context=issue).

4      Dazu den Eintrag »Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach« bei Wikipedia.

Zur Geschichte sexualisierter Gewalt

Dirk Bange

Vom Altertum bis heute gab und gibt es sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen. Diese Feststellung ist unumstritten, obwohl sich die Geschichtsschreibung über sexualisierte Gewalt noch immer in ihren Anfängen befindet.

Der Begriff sexualisierte Gewalt ist ein moderner und entspricht unserem heutigen Verständnis. Er kann deshalb nicht einfach auf die Vergangenheit übertragen werden. Dessen ungeachtet haben aber auch in der Vergangenheit betroffene Mädchen und Jungen unter diesen Taten gelitten. So wird etwa eine anale Vergewaltigung eines Siebenjährigen allein schon aus anatomischen Gründen von ihm als massive Gewalt und traumatisierend erlebt worden sein. Einige Autor:innen (z. B. Lenzen 1985, 17), die auf die anderen Moralvorstellungen vergangener Zeit verweisen und eine solche Feststellung als moralisierend bezeichnen, verkennen dies.

Die Antike

Aus der frühen Menschheitsgeschichte gibt es nur wenige Überlieferungen. Sie zeigen aber, dass Kinder seit Beginn der Menschheitsgeschichte sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren (deMause 1980, 71).

Die Quellenlage hinsichtlich der antiken Hochkulturen Europas ist deutlich besser. So erlaubte z. B. die griechische Gesellschaft »sexuelle Beziehungen« zwischen Männern und Jungen. Von Pädosexuellen werden sie bis heute als gleichberechtigt bewertet und idealisiert, obwohl die Unterlegenheit der Jungen eine ihrer Voraussetzungen war und sie keine Erektionen bekommen durften. Ernest Bornemann, der »sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen« ansonsten eher unkritisch gegenüberstand, formuliert die Zielsetzung der Pädosexuellen im antiken Griechenland mit drastischen Worten (1978, 992):

»[…] denn es ist kennzeichnend für die griechische Form der Päderastie, dass sie den Knaben fast ausschließlich als Anus mit Anhang sah. Die gewaltige Literatur der griechischen Knabenliebe mit all ihren ethischen, philosophischen und pädagogischen Ansprüchen läuft trotz ihres oft hohen literarischen Interesses auf nichts anderes heraus als auf den Wunsch des Älteren, der Jüngere möge ihm seinen Anus zur Verfügung stellen.«

Doch bereits das antike Griechenland kannte Gesetze gegen sexualisierte Gewalt an Kindern. Wenn auch eher selten, so konnten sexuelle Kontakte mit Kindern durchaus bestraft werden. Dies war nötig, da viele Jungen der »griechischen Knabenliebe« zum Opfer fielen. Es kam zudem nicht selten zu sexualisierter Gewalt durch Fremde, Bekannte, Lehrer oder Familienmitglieder. Vor allem in den griechischen Hafenstädten gab es zudem Bordelle, in denen Jungen und Mädchen als Prostituierte arbeiten mussten (deMause 1980, 71 ff.).

Im antiken Rom benutzten Männer Kinder ebenfalls als Sexualobjekte. So wurden Jungen z. B. schon in der Wiege kastriert, um von pädosexuellen Männern sexuell missbraucht zu werden. Llyod deMause kommt deshalb zu folgender Einschätzung über die antiken Hochkulturen Europas (deMause 1980, 71):

»In der Antike lebte das Kind in den ersten Jahren in einer Atmosphäre sexuellen Missbrauchs. In Griechenland oder Rom aufzuwachsen, bedeutete oft, von älteren Männern missbraucht zu werden.«

In der Rechtsprechung galt die Vergewaltigung eines Mädchens als Diebstahlsdelikt. Weder die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung des Opfers noch die dem Mädchen zugefügten seelischen und körperlichen Schädigungen waren ausschlaggebend für die Strafverfolgung. Vielmehr wurden die Verletzung der Eigentumsrechte des Vaters und die für ihn aus dem Verlust der Jungfräulichkeit der Tochter resultierende Minderung des Brautpreises bestraft. Nur wenn z. B. ein Mann ein noch nicht verlobtes Mädchen ohne die Erlaubnis des Vaters vergewaltigte, hatte er mit Strafe zu rechnen. Er musste auf Verlangen des Vaters das Mädchen heiraten und ihm den Brautpreis bezahlen. Diese Rechtsprechung blieb bis zum 2. Jahrhundert unserer Zeitrechnung gängige Praxis (Rush 19853, 55 ff.).

Erst mit der Ausbreitung des Christentums vor etwa 2 000 Jahren veränderten sich allmählich die Einstellungen. Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern galten fortan zunehmend als unmoralisch und für die Kinder schädlich. Sie waren unvereinbar mit der von den Christen postulierten »Unschuld des Kindes«.

Das Mittelalter

Im Mittelalter wurde die Vergewaltigung von Kindern schließlich nicht nur als verachtenswert, sondern auch für strafwürdig erachtet. So wurden Ende des 13. Jahrhunderts in England die ersten Gesetze zum Schutz der Kinder vor sexualisierter Gewalt erlassen. In den »Statutes of Westminster« wurde es unter Strafe gestellt, ein Mädchen unter zwölf Jahren zu vergewaltigen, selbst wenn es keinen sichtbaren Widerstand zeigte. Allerdings wurden die Gesetze damals kaum angewandt, obwohl solche Taten alltäglich vorkamen. Gerd Schwerhoff, der die Turmbücher der Stadt Köln untersuchte, stellt z. B. fest (1991, 400):

»Sexuelle Gewalt gegen Mädchen im Alter von fünf bis zwölf Jahren war kein Einzelfall, ob sie von Nachbarn, Meistern, Fremden oder gar den eigenen Vätern verübt wurde.«

An einer Fülle von vor Gericht verhandelten Fällen belegt er zudem, dass sexualisierte Gewalt schon damals einen starken Normverstoß darstellte und manchmal hart bestraft wurde. Gleichzeitig blieben aber – ähnlich wie heute – zahlreiche Verfahren aufgrund von Beweisschwierigkeiten ungeahndet. Nicht selten wurden die Kinder von den Tätern diffamiert oder die Angehörigen verzichteten auf eine Anzeige, weil sie um ihren guten Ruf fürchteten.

Gleichzeitig war eine gewisse Freizügigkeit im Umgang mit Kindern erlaubt. So waren grobe Scherze in Gegenwart von Kindern und auch bestimmte Formen sexueller Berührungen bis zur Renaissance gestattet.

Das 18. und 19. Jahrhundert

Im 18. Jahrhundert wurden die Stimmen lauter, die jegliche sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen als schädlich und unmoralisch kritisierten. Ausgangspunkt war – wie schon in der Antike – die christliche Vorstellung vom »unschuldigen Kind«. Äußerungen über Sexualität vor Kindern und erst recht sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern galten nun als sündhaft, unmoralisch und verletzend. Sie wurden folglich zunehmend kriminalisiert und später pathologisiert.

Voraussetzung für diese Entwicklung war, dass sich seit der Renaissance erstmalig eine Vorstellung von Kindheit entwickelt hatte, die sich im Übrigen auch in der Malerei gut nachvollziehen lässt. Bis dahin wurden Kinder als kleine Erwachsene angesehen. Erst als Kindheit und Jugend als besondere Lebensphasen erkannt wurden, konnte sich die Sichtweise durchsetzen, dass Kinder und Jugendliche eines besonderen Schutzes bedürfen.

Wie notwendig und gleichzeitig erfolglos diese erste Kinderschutzbewegung war, zeigen die folgenden zwei Schlaglichter:

In Paris sind einem Untersuchungsbericht zufolge in den Jahren 1878 und 1898 fast die Hälfte der von der Polizei verhafteten nichtregistrierten knapp 27 000 Prostituierten unter 16 Jahre alt, einige nicht älter als 10 Jahre (Rush 19853, 112 f.).

Im Jahre 1886 veröffentlicht Paul Bernard das Buch »Unzucht mit kleinen Mädchen«. Die Tabellen am Ende des Buches weisen zwischen 1827 und 1870 in Frankreich 36 176 aktenkundig gewordene Fälle von Vergewaltigung und Sittlichkeitsvergehen an Kindern bis zum fünfzehnten Lebensjahr auf. Wenn man bedenkt, dass die allermeisten Fälle sexualisierter Gewalt nicht angezeigt wurden, ist dies eine sehr hohe Zahl.

Das 20. Jahrhundert