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Was in den Gesetzeskommentaren nicht zu finden ist, wird mit der Expertise eines ausgewiesenen Fachmanns in diesem Buch erklärt: die praktische Umsetzung jener Gesetze und Verordnungen, die für den täglichen Umgang mit Gefahrstoffen von Bedeutung sind. Alle Rechtsgrundlagen, einschließlich der neuen Einstufungen und Kennzeichnungen der CLP-Verordnung und GHS sowie der wesentlichen Vorschriften der REACH-Verordnung, sind aktuell abgebildet. Dabei werden Neuerungen hervorgehoben und erklärt. Ergänzend wird ein Risikokonzept für krebserregende Stoffe vorgestellt. Seit über zwanzig Jahren das Standardwerk zum betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen - in der fünften komplett überarbeiteten und aktualisierten Auflage mit zusätzlichen Übungsaufgaben und Musterlösungen!
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Seitenzahl: 351
Veröffentlichungsjahr: 2017
Cover
Titel
Impressum
Geleitwort
Vorwort zur 5. Auflage
Vorwort zur 1. Auflage
Abkürzungsverzeichnis
1 Wissenschaftliche Grundlagen
1.1 Grundlagen der Toxikologie
1.2 Aerosole
1.3 Physikalisch-chemische Grundlagen
1.4 Fragen zu Kapitel 1
Literatur
2 Gefahrstoffklassen, Einstufung und Kennzeichnung
2.1 Einführung in die Einstufungssysteme
2.2 Gefahrenklasse: Physikalische Gefahren
2.3 Gefährliche Eigenschaften: Gesundheitsgefahren
2.4 Gefährliche Eigenschaften: Umweltgefahren
2.5 Einstufung von Stoffen
2.6 Einstufung von Gemischen
2.7 Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische
2.8 Fragen zu Kapitel 2
Literatur
3 Grenzwerte
3.1 Arbeitsplatzgrenzwerte
3.2 Akzeptanz-, Toleranzkonzentration
3.3 MAK-Werte
3.4 Luftgrenzwerte der EU
3.5 DNEL-/DMEL-Werte
3.6 Grenzwerte im biologischen Material
3.7 Fragen zu Kapitel 3
Literatur
4 Das Chemikaliengesetz und Arbeitsschutzregelungen
4.1 Einführung in das nationale und europäische Rechtssystem
4.2 Das Chemikaliengesetz
4.3 Die Gefahrstoffverordnung
4.4 Die Anhänge der Gefahrstoffverordnung
4.5 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
4.6 Mutterschutzverordnung und Jugendarbeitsschutzgesetz
4.7 EG-Agenzienrichtlinie
4.8 EG-Krebsrichtlinie
4.9 Fragen zu Kapitel 4
Literatur
5 REACH
5.1 Anwendungsbereich
5.2 Begriffsbestimmungen
5.3 Die Registrierung
5.4 Das Zulassungsverfahren
5.5 Informationen in der Lieferkette
5.6 Das Sicherheitsdatenblatt
5.7 Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt
5.8 Verbote beim Inverkehrbringen
5.9 Fragen zu Kapitel 5
Literatur
6 Abgabeverbote und Beschränkungen
6.1 Verbote und Beschränkungen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung
6.2 Chemikalien-Verbotsverordnung
6.3 Fragen zu Kapitel 6
Literatur
7 Weitere Stoffgesetze
7.1 Das Pflanzenschutzgesetz
7.2 Das Wasserhaushaltsgesetz
7.3 Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
7.4 Das Gefahrgutgesetz
7.5 Stoffkunde
7.6 Erste Hilfe
7.7 Fragen zu Kapitel 7
Literatur
Antworten zu den Aufgaben
Stichwortverzeichnis
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
1 Wissenschaftliche Grundlagen
Tab. 1.1 Zielorgane einiger Chemikalien.
Tab. 1.2 Sehr giftige Naturstoffe.
Tab. 1.3 Akuttoxizitäten einiger Lebensmittel.
Tab. 1.4 Toxizitäten von Inhaltsstoffen einiger Pflanzen.
Tab. 1.5 Versuchsdauern unterschiedlicher Studientypen (Ratte).
Tab. 1.6 Stofflich bedingte Ursachen von Allergienin der Allgemeinbevölkerung.
Tab. 1.7 Wahrscheinlichkeiten krebsauslösender Faktoren, bezogen auf 1 Mio. Exponierte.
Tab. 1.8 Kanzerogene Verbindungsklassen und ihr wichtigstes Zielorgan.
Tab. 1.9 Kanzerogene Inhaltsstoffe von Pflanzen.
Tab. 1.10 Flammpunkt und Zündtemperatur einiger Stoffe.
Tab. 1.11 Temperaturklassen.
Tab. 1.12 Mindestzündenergien (MZE) von Gasen, Dämpfen und Stäuben.
Tab. 1.13 Mindestzündenergien einiger praxisrelevanter Zündquellen.
Tab. 1.14 Maximaler Explosionsdruck und Druckanstiegsgeschwindigkeit.
2 Gefahrstoffklassen, Einstufung und Kennzeichnung
Tab. 2.1 Kennzeichnung explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff.
Tab. 2.2 Kennzeichnung entzündbarer Gase.
Tab. 2.3 Kennzeichnung für entzündbare und nicht entzündbare Aerosole.
Tab. 2.4 Kennzeichnung oxidierender Gase.
Tab. 2.5 Kennzeichnung Gase unter Druck.
Tab. 2.6 Kennzeichnung entzündbare Flüssigkeiten.
Tab. 2.7 Kennzeichnung entzündbarer Feststoffe.
Tab. 2.8 Kennzeichnungselemente selbstzersetzlicher Stoffe/Gemische sowie organischer Peroxide.
Tab. 2.9 Kennzeichnung pyrophorer Flüssigkeiten und Feststoffe.
Tab. 2.10 Kennzeichnung entzündbarer Feststoffe.
Tab. 2.11 Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
Tab. 2.12 Kennzeichnung oxidierender Flüssigkeitenund Feststoffe.
Tab. 2.13 Kennzeichnung metallkorrosiver Stoffe oder Gemische.
Tab. 2.14 Einstufungsgrenzen der akuten Toxizität in Abhängigkeit der mittleren letalen Toxizität.
Tab. 2.15 Kennzeichnung akut toxischer Stoffe und Gemische.
Tab. 2.16 Kennzeichnung hautätzender, -reizender Stoffe und Gemische.
Tab. 2.17 Kennzeichnung augenschädigender oder -reizender Stoffe und Gemische.
Tab. 2.18 Kennzeichnung sensibilisierender Stoffe und Gemische.
Tab. 2.19 Kennzeichnung keimzellmutagener Stoffe und Gemische.
Tab. 2.20 Kennzeichnung karzinogener Stoffe und Gemische.
Tab. 2.21 Kennzeichnung reproduktionstoxischer Stoffe und Gemische.
Tab. 2.22 Einstufungen nach TRGS 905 – Gegenüberstellung mit CLP-Verordnung.
Tab. 2.23 Kennzeichnung für spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition.
Tab. 2.24 Kennzeichnung für spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition.
Tab. 2.25 Kennzeichnung für Aspirationsgefahr.
Tab. 2.26 Einstufungskriterien der aquatischen Toxizität, Konzentrationsangabe
C
in mg/l, EC
50
: mittlere effektive Konzentration, IC
50
: mittlere inhibitorische Konzentration.
Tab. 2.27 Kennzeichnungselemente aufgrund der aquatischen Toxizität.
Tab. 2.28 M-Faktoren in Abhängigkeit der LC
50
- bzw. EC
50
- Werte.
Tab. 2.29 Kennzeichnung für ozonschädigende Stoffe.
Tab. 2.30 Bedeutung der „Stern-Einträge“ nach Anhang VI, Tab. 3.1 der CLP-Verordnung [1].
Tab. 2.31 Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für nicht additive Eigenschaften.
Tab. 2.32 Allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte nach Anhang I der CLP-Verordnung.
Tab. 2.33 Umrechnungswerte der akuten Toxizität gemäß Tab. 3.1.2 im Anhang I der CLP-Verordnung.
Tab. 2.34 Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für hautätzende/reizende Eigenschaften.
Tab. 2.35 Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für Gemische mit augenschädigenden Inhaltsstoffen.
Tab. 2.36 Einstufung von Gemischen aufgrund hautschädigender Wirkung mit extremem pH-Wert.
Tab. 2.37 Einstufung von Gemischen aufgrund augenschädigender Wirkung mit extremem pH-Wert.
3 Grenzwerte
Tab. 3.1 Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900.
Tab. 3.2 Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen nach TRGS 910 [8].
Tab. 3.3 Assessmentfaktoren zur Ableitung von DNEL gemäß TGD R8 [15].
Tab. 3.4 BAT-Werte einiger Stoffe mit Angabe des Untersuchungsparameters [3].
Tab. 3.5 Stoffspezifische Äquivalenzwerte in biologischem Material zu Akzeptanz- und Toleranzkonzentration aus TRGS 910 [8].
4 Das Chemikaliengesetz und Arbeitsschutzregelungen
Tab. 4.1 Kennzeichnungselemente innerbetrieblich und beim Inverkehrbringen nach TRGS 201.
Tab. 4.2 Anwendungsbereiche der unterschiedlichen Kapitel der TRGS 510.
7 Weitere Stoffgesetze
Tab. 7.1 Typischer Geruch einiger gefährlicher Stoffe.
1 Wissenschaftliche Grundlagen
Abb. 1.1 Zielorgane beispielhafter Stoffe.
Abb. 1.2 Aufnahmewege für Stoffe in den Körper.
Abb. 1.3 Aufnahme, Verteilung und Ausscheidung von Stoffen.
Abb. 1.4 Dosis-Wirkungs-Kurven zweier unterschiedlicher Stoffe. NOAEL: no adverse effect level, S: Steigung der Dosis-Wirkungs-Kurve.
Abb. 1.5 Maximierungstest zur Ermittlung einer sensibilisierenden Wirkung.
Abb. 1.6 Sensible Phasen der Schwangerschaft (SSW: Schwangerschaftswoche).
Abb. 1.7 Ursachen tödlicher Krebserkrankungen der westlichen Welt.
Abb. 1.8 Natürliche Kanzerogene.
Abb. 1.9 Korrelation zwischen experimentell zugänglichem Konzentrationsbereich und realer Arbeitsplatzsituation.
Abb. 1.10 Schematische Darstellung des Ames-Tests.
Abb. 1.11 Beispiele verschiedener Chromosomenmutationen.
Abb. 1.12 Größenverhältnisse der Staubfraktionen.
Abb. 1.13 Abscheideverhalten der Staubfraktionen im Atemtrakt.
Abb. 1.14 Schema der menschlichen Lunge. 1: Luftröhre, 2: Lungenvene, 3: Lungenarterie, 4: Alveolargang, 5: Lungenbläschen, 6: Herzeinschnitt, 7: kleineBronchien, 8: Tertiärbronchus, 9:Sekundärbronchus, 10: Hauptbronchus, 11: Zungenbein.
Abb. 1.15 Einflussfaktoren für das krebserzeugende Potenzial von Fasern [11].
Abb. 1.16 Zusammenhang zwischen Explosionsgrenze, Flammpunkt und Dampfdruck.
Abb. 1.17 Zeitlicher Verlauf des Druckanstiegs bei der Explosion eines Gas/Dampf-Luft-Gemisches.
2 Gefahrstoffklassen, Einstufung und Kennzeichnung
Abb. 2.1 Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien gemäß EG-VO 1272/2008 [1].
Abb. 2.2 Instabile, explosive Stoffe, gekennzeichnet mit H200 gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung [2].
Abb. 2.3 Entzündbare Gase der Kategorie 1 nach Anhang VI der CLP-Verordnung [2.2].
Abb. 2.4 Extrem entzündbare Flüssigkeiten (H224) nach Anhang VI der CLP-Verordnung.
Abb. 2.5 Leicht entzündbare Flüssigkeiten (H225) nach Anhang VI der CLP-Verordnung.
Abb. 2.6 Entzündbare Flüssigkeiten (H226) nach Anhang VI der CLP-Verordnung.
Abb. 2.7 Organische Peroxide, eingestuft mit H242 nach Anhang VI der CLP-Verordnung.
Abb. 2.8 Oral und dermal akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2.
Abb. 2.9 Inhalativ akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2.
Abb. 2.10 Akut toxische Stoffe der Kategorie 3.
Abb. 2.11 Beispiele ätzender Stoffe der Kategorie 1A nach Anhang VI der CLP-Verordnung.
Abb. 2.12 Beispiele ätzender Stoffe der Kategorie 1B nach Anhang VI der CLP-Verordnung.
Abb. 2.13 Beispiele stark augenschädigender Stoffen, gekennzeichnet mit H318.
Abb. 2.14 Atemwegssensibilisierende Stoffe, gekennzeichnet mit H334.
Abb. 2.15 Hautsensibilisierende Stoffe, gekennzeichnet mit H317.
Abb. 2.16 Krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A und 1B, gekennzeichnet mit H350.
Abb. 2.17 Krebserzeugende Stoffe der Kategorie 2, gekennzeichnet mit H351.
Abb. 2.18 Stoffe der Kategorie 4 nach Einstufung der MAK-Kommission.
Abb. 2.19 Entwicklungsschädigende Stoffe der Kategorie 1A und 1B, gekennzeichnet mit H360D.
Abb. 2.20 Stoffe der Schwangerschaftsgruppe C gemäß Einteilung der MAK-Kommission.
Abb. 2.21 Stoffe mit spezifischer Zielorgan-Toxizität Kategorie 1 bei einmaliger Exposition, H370.
Abb. 2.22 Stoffe Kategorie 1 spezifische Zielorgantoxizität bei wiederholter Exposition (H372).
Abb. 2.23 Sehr giftige Stoffe für Wasserorganismen, gekennzeichnet mit H400.
Abb. 2.24 Sehr giftige Pflanzenschutzmittel für Wasserorganismen mit M-Faktor ≤ 100.
Abb. 2.25 Auszug aus Anhang VI, Tab. 3.1 der CLP-Verordnung.
3 Grenzwerte
Abb. 3.1 Vergleich verschiedener Konzentrationen.
Abb. 3.2 Notwendige Untersuchungen zur Festlegung von MAK-Werten.
Abb. 3.3 Vorgehensweise zur Ableitung eines DNEL.
4 Das Chemikaliengesetz und Arbeitsschutzregelungen
Abb. 4.1 Gesetzliches und untergesetzliches Regelwerk in Deutschland.
Abb. 4.2 Verordnungen des Chemikaliengesetzes.
Abb. 4.3 Begriffsdefinition Gefahrstoff.
Abb. 4.4 Auszug aus dem Maßnahmenkatalog der TRGGS 910 [11].
Abb. 4.5 Gruppenbetriebsanweisung für giftige Stoffe in Laboratorien.
Abb. 4.6 Anwendungsbereich der TRGS 510.
Abb. 4.7 Grundsätzlicher Aufbau der TRGS 510.
Abb. 4.8 Zusammenlagerungstabelle.
Abb. 4.9 Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter nach MuSchArbV.
5 REACH
Abb. 5.1 Kernelemente von REACH.
Abb. 5.2 Pflichten unter REACH.
Abb. 5.3 Inhalte des Stoffsicherheitsberichtes.
Abb. 5.4 Auszug aus der Kandidatenliste vom nationalen CLP-REACH-Helpdesk [11].
Abb. 5.5 SVHC-Roadmap.
Abb. 5.6 Auszug aus Anhang XIV.
Abb. 5.7 Typen des Zulassungsantrags.
Abb. 5.8 Pre-submission information session.
Abb. 5.9 Ablaufschritte des Zulassungsverfahrens.
Abb. 5.10 Gegenüberstellung der beiden Zulassungstypen.
Abb. 5.11 Vorgehensweise bei identifizierter Verwendung, aber unterschiedlichen Schutzmaßnahmen.
Abb. 5.12 Erweitertes Sicherheitsdatenblatt für registrierte Stoffe in Mengen über 10 t/a (© Symbolabbildungen Arbeiter [andrej pol/Shutterstock], Umwelt [Scott Cramer/Getty Images] und Verbraucher [Monkey Business Images/Shutterstock]).
6 Abgabeverbote und Beschränkungen
Abb. 6.1 Struktur der Chemikalien-Verbotsverordnung(© Symbolabbildungen Ampel [bon2mobile/Shutterstock] und Einkäufer [Iconic Bestiary/Shutterstock]).
Abb. 6.2 Erlaubnispflicht bei Abgabe an den privaten Endverbraucher.
Abb. 6.3 Selbstbedienungsverbote bei der Abgabe an den privaten Endverbraucher.
Abb. 6.4 Anforderungen bei der Abgabe an berufsmäßige Verwender.
7 Weitere Stoffgesetze
Abb. 7.1 Stoffgesetze in Deutschland.
Abb. 7.2 Auszug aus der Übersichtsliste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel des BVL.
Abb. 7.3 Auszug aus der Übersichtsliste der zugelassenen Wirkstoffe des BVL.
Abb. 7.4 Zulassungszeichen des BVL.
Abb. 7.5 Auswahl von Gefahrzetteln nach Gefahrgutbeförderungsgesetz.
Abb. 7.6 Warntafel.
Cover
Inhaltsverzeichnis
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C1
III
IV
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Herbert F. Bender
5., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage
Prof. Dr. Herbert F. Bender
Weimarer Str. 9
67459 Böhl-Iggelheim
5. Auflage 2018
Alle Bücher von Wiley-VCH werden sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren, Herausgeber und Verlag in keinem Fall, einschließlich des vorliegenden Werkes, für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler irgendeine Haftung.
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© 2018 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Boschstr. 12, 69469 Weinheim, Germany
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Mit der Aufnahme der Schüler und Studenten in den Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung von 1986 und der dadurch vorgenommenen Ausweitung des Geltungsbereiches dieser wichtigsten Arbeitsschutzvorschrift beim Umgang mit Chemikalien auf den Schul- und Hochschulbereich setzte sich auch bei den Fachhochschulen und Hochschulen die Kenntnis durch, dass es wünschenswert und notwendig ist, die Studierenden nicht nur in den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern, sondern auch auf anderen Gebieten auszubilden. Parallel dazu nahm die Diskussion in der Öffentlichkeit über Nutzen und Risiken der Naturwissenschaften, insbesondere der Atomindustrie, der chemischen Industrie und der Gentechnik immer weiter zu und zwang die Naturwissenschaftler und Ingenieure, ihre fachlichen Positionen auch gegenüber Laien in überzeugender Weise darzulegen. Während die ältere Generation derartiger Diskussion leider immer noch überwiegend ablehnend gegenübersteht, ist bei den jüngeren die Erkenntnis gereift, dass Vertrauen auf die Technik allein in der Diskussion nicht hilft, wenn es darum geht, von Störmeldungen erschreckten Mitbürgern die Risiken der Chemie im Vergleich zu Risiken des alltäglichen Lebens in verständlicher Weise klar zu machen.
Inzwischen haben auch die Hochschulen erkannt, dass ihre Einbeziehung in die Gefahrstoffverordnung durch das Bundesarbeitsministerium keine Gefährdung der Freiheit, Forschung und Lehre darstellt, sondern dazu beitragen sollte, insbesondere die Studenten der Chemie über die fachliche Ausbildung hinaus auch in wichtigen Randbereichen, wie z. B. der Toxikologie oder den Rechtswissenschaften, aus- und fortzubilden. Spätestens dann, wenn der Diplomchemiker das Forschungslabor verlässt und als Betriebsleiter gezwungen ist, sich weniger mit chemischen Molekülen als vielmehr mit Fragen der Wirtschaftlichkeit des Betriebes, des Arbeitsrechts und des Umweltrechts zu befassen, wird er verstehen, wie wichtig gerade für seine betriebliche Praxis es war, dass die entsprechenden Grundlagen bereits in seiner Ausbildung gelegt wurden.
Auch der Naturwissenschaftler und Ingenieur kann sich der Wechselwirkung der Naturwissenschaften mit dem Recht nicht entziehen. Er muss in der Lage sein, mit den Rechtsabteilungen in größeren Betrieben und mit den Umwelt- und Arbeitsschutzbehörden seine fachlichen Probleme zu erörtern und zu versuchen, einvernehmlich schwierige Sachverhalte in rechtlich einwandfreier Weise zu lösen. An vielen Universitäten werden bereits Vorlesungen in Toxikologie und Gefahrstoffrecht angeboten. Während Lehrbücher der allgemeinen Toxikologie, die traditionell für Studenten der Medizin und Pharmazie geschrieben wurden, zahlreich auf dem Büchermarkt vorhanden sind, fehlt es an Einführungen speziell für Chemiker und andere Naturwissenschaftler, die ihr Fachwissen um toxikologische und juristische Hintergrundinformationen ergänzen möchten. Das vorliegende Buch soll diese Lücke schließen helfen und ein Leitfaden für die Studenten bilden, die eine Sachkenntnisprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung ablegen möchten. Die Einführung in die toxikologischen Grundlagen erfolgt deshalb an Hand der im Chemikaliengesetz beschriebenen Stoffeigenschaften und der daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen, sodass von dieser Seite ein leichter Zugang in die Arbeitsschutzvorschriften der Gefahrstoffverordnung möglich ist. Diese werden im zweiten Teil des Buches für die Zwecke der Sachkenntnisprüfung hinreichend ausführlich beschrieben. Als maßgeblicher Mitverfasser der Gefahrstoffverordnung hoffe ich, dass möglichst viele Studenten über ihr engeres Fachstudium hinaus ein großes Interesse auch an Fragen der Toxikologie und der Rechtswissenschaft finden und dazu beitragen, in sachbezogenen Diskussionen die von der Chemie ausgehenden Risiken, aber auch ihren Nutzen, in überzeugender Weise darzustellen.
Ministerium für Arbeit und Soziales
Dr. Helmut Klein
Seit der letzten Auflage hat sich nicht nur das Stoffrecht stürmisch weiterentwickelt, darüber hinaus haben wichtige toxikologische Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte Eingang in die Rechtssetzung gefunden. Insbesondere die Regelungen zu krebserzeugenden Stoffen wurden mit der Differenzierung in genotoxische und nicht genotoxische Wirkung und dem Expositions-Risiko-Konzept weiterentwickelt. Die vollkommene Integration in die Gefahrstoffverordnung soll zwar erst mit der nächsten Novelle erfolgen, in der TRGS 910 wurde das Konzept jedoch bereits aufgenommen. Zusätzlich wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Dokumentation bei Tätigkeiten mit möglicher Gefährdung gegenüber krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffen erläutert, mit gleichzeitigem Hinweis auf die benutzerfreundliche Hilfestellung durch die „Zentrale Expositionsdatenbank“ (ZED) bei der DGUV.
Nach Neufassung der Chemikalien-Verbotsverordnung mit Anpassung an die CLP-Verordnung ist nach langer Verzögerung zum Jahresanfang endlich wieder eine vollziehbare Rechtsgrundlage beim Inverkehrbringen von Stoffen mit speziellen Eigenschaften geschaffen worden. Auch wenn die Kriterien für die Anerkennung der notwendigen Auffrischungslehrgänge für die Sachkunde zurzeit noch nicht vorliegen, sollen diese in 2018 veröffentlicht und anwendbar sein. Da die Verbote und Beschränkungen beim Inverkehrbringen nunmehr, mit Ausnahme der im Anhang der Chemikalien-Verbotsverordnung aufgeführten nationalen Ausnahmen, ausschließlich in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführt sind, wurden diese vollständig aufgenommen und übersichtlich beschrieben.
Der aktuelle Fragenkatalog zur Sachkundeprüfung enthält zahlreiche Fragen zu Bioziden, infolgedessen wurden auch hierzu die grundlegenden Prinzipien kurz beschrieben.
Die Regelungen zum Explosionsschutz wurden ebenfalls neu aufgenommen, da diese Vorschriften von der Betriebssicherheitsverordnung in die Gefahrstoffverordnung überführt wurden.
Desgleichen wurde die Störfallverordnung durch Umsetzung der Seveso-III–Richtlinie kürzlich an die CLP-Verordnung angepasst. Aufgrund der umfassenderen neuen Anwendungskriterien wurden die Grundprinzipien erläutert.
Auf europäischer Ebene wurde die CLP-Verordnung 1272/2008 intensiv weiterentwickelt. Nach Ablauf der Übergangsfristen der früheren Stoff- und Zubereitungsrichtlinien konnten die Beschreibung der alten Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften entfallen. Diese wurden an die aktuelle CLP-Verordnung angepasst und entsprechend fort geschrieben.
Da die letzte Registrierfrist der REACH-Verordnung fast abgelaufen ist, wurde der Schwerpunkt auf das Zulassungsverfahren, die Kandidatenliste und die unterschiedlichen Programme zur Evaluierung der Stoffdaten gelegt. Ergänzend wurden die nach der REACH-Verordnung abzuleitenden DNEL-Werte im Kapitel 3 (Grenzwerte) ausführlicher beschrieben. Aufgrund der großen Bedeutung der Sicherheitsdatenblätter für die betriebliche Praxis wurden die Anforderungen an die Erstellung umfassender dargestellt.
Abschließend wurden die weiteren Stoffgesetze deutlich gestrafft und an die Notwendigkeit der Sachkundeprüfung nach Chemikalien-Verbotsverordnung besser angepasst, auch wenn nach wie vor im amtlichen Fragenkatalog zum Teil obskure Fragen zu in der Praxis irrelevanten Verordnungen enthalten sind.
Böhl-Iggelheim, im September 2017
Herbert F. Bender
Dieses Buch befasst sich mit den Risiken, die von Chemikalien auf Mensch und Umwelt ausgehen können. Durch eine ausführliche Diskussion auf naturwissenschaftlicher Basis sollen die tatsächlichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien für den Leser besser beurteilbar werden. Aus der Kenntnis der Eigenschaften von Gefahrstoffen soll der Leser in die Lage versetzt werden, die von ihnen ausgehenden Gefährdungen sachgerecht zu bewerten und die angemessenen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln auszuwählen.
Während die mit Chemikalien verbundenen Risiken in der öffentlichen Diskussion sehr häufig überbewertet werden, neigen viele Menschen zu einer Unterbewertung der sehr viel größeren Gefahren des alltäglichen Lebens, als Beispiel seien nur das Rauchen und der Straßenverkehr erwähnt. In diesem Sinne soll das vorliegende Buch einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um die Gefahren der Chemie leisten, auch im Hinblick auf die häufig emotionalisierte öffentliche Meinung. Das Grundkonzept dieses Buches ist im Laufe einer Vorlesung für Studierende der Naturwissenschaften an der Universität Heidelberg entstanden. Der Inhalt des Kompendiums erfüllt die Anforderungen, die an die Sachkenntnis für die Abgabe von vielen Chemikalien gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung gestellt werden. Es richtet sich somit insbesondere an alle Studierenden, die im Laufe ihres Studienganges diese Sachkenntnis erwerben müssen.
Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die ausführliche Diskussion der wichtigsten Stoffeigenschaften auf toxikologischer Grundlage und die zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale gelegt. Nur durch Kenntnis der Stoffeigenschaften lassen sich die tatsächlichen Risiken beim Umgang und bei der Anwendung korrekt abschätzen, deshalb wird dieses einleitende Kapitel allen weiteren Ausführungen vorangestellt. Davon ausgehend werden die unterschiedlichen Arbeitsplatzgrenzwerte verständlich abgeleitet und ihre Bedeutung für den Arbeitsschutz herausgestellt. Die wesentlichsten Regelungen des Chemikaliengesetzes als übergeordnetem Gesetz werden kurz vorgestellt, insbesondere werden die grundlegenden Anforderungen bei der Anmeldung neuer Stoffe ausgeführt.
Die Interpretation der Gefahrstoffverordnung steht im Mittelpunkt des sich anschließenden Gefahrstoffrechtes. Eingeleitet wird dieses Kapitel mit der aus der Einstufung der Stoffe resultierenden Kennzeichnung. Die sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen werden in Grundzügen vorgestellt. Die Kenntnisse der Schutzmaßnahmen sind zur Durchführung der Belehrungspflicht bei der Abgabe von Stoffen nach Chemikalien-Verbotsverordnung unabdingbar. Eine ausführliche Diskussion dieses zentralen Bestandteils der Gefahrstoffverordnung bleibt einem späteren Buch vorbehalten, hier können nur die wesentlichen Schutzmaßnahmen Berücksichtigung finden, die in erster Linie für Laboratorien von Bedeutung sind.
Die bei der Abgabe von Chemikalien zu berücksichtigenden Vorschriften nach der Chemikalien-Verbotsverordnung werden vorgestellt. Der Leser wird in die Lage versetzt, als Verantwortlicher die korrekte Abgabe von Chemikalien selbst durchzuführen.
Wegen der Bedeutung von brennbaren Flüssigkeiten in unserer Industriegesellschaft sollen deren Eigenschaften und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen ebenfalls diskutiert werden.
Jedem Kapitel wurde eine Auswahl von Fragen nachgestellt, die dem Leser die Wissenskontrolle der behandelten Themen erlaubt. Musterlösungen finden sich im Anhang am Ende des Buches. Während die Fragen zu den Kapiteln 2 bis 7 alle relevant für die Sachkenntnisprüfung nach §5 Chemikalien-Verbotsverordnung sind, wurden die Fragen zu Kapitel 8 der Vollständigkeit wegen mit aufgeführt. Insbesondere auch aus dem Wissen heraus, dass durch brennbare Gase, Flüssigkeiten und Stäube die meisten gewerblichen und industriellen Unfälle verursacht werden.
Zum vereinfachten Auffinden wurden alle chemischen Namen im Text kursiv gedruckt.
Ganz besonders möchte sich der Autor bei Herrn Dr. med. Dr. rer. nat. Jäckh, BASF-AG, für die wertvollen Diskussionen und Anregungen zum Thema Toxikologie bedanken, ebenso bei Herrn Dr. Helmut Schnierle, Hoechst-AG, für die zahlreichen Hinweise zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen. Das einleitende Kapitel zur Rechtssystematik ist unter Mithilfe von Herrn Rechtsassessor A. Theuer, BASF-AG, entstanden. Herrn Dr. Helmut Klein, Bundesarbeitsministerium, gebührt besonderer Dank für die vielen konstruktiven und kritischen Anregungen und Anmerkungen und die zahlreichen Hinweise zu allen Kapiteln dieses Buches.
Nicht zuletzt möchte ich mich bei meiner Frau für die vielen Korrekturen, Diskussionen und das entgegengebrachte Verständnis bedanken.
Böhl-Iggelheim, im Februar 1995
Herbert F. Bender
AAV
Europäisches Abfallverzeichnis
AC
Erzeugniskategorie (Definition in der REACH-Verordnung)
ACSH
Beratenden Ausschuss für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz (
Ausschuss der Generaldirektion Arbeit und Beschäftigung der EU-Kommission
)
ADR
accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route
AGS
Ausschuss für Gefahrstoffe
AGW
Arbeitsplatzgrenzwert (
verbindliche nationale Luftgrenzwerte, TRGS 900
)
ASI
Abbruch, Sanierung, Instandhaltung
ATE
acute toxicity estimate, Schätzwert der akuten Toxizität (
Festlegung in CLP-Verordnung
)
AwsV
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (
Bundesverordnung, hat die VwVws abgelöst
)
BAM
Bundesanstalt für Materialprüfung
BAT
Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert (
gesundheitsbasierter Grenzwert im Körper, Festlegung durch MAK-Kommission
)
BAuA
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
BfC
Bundesstelle für Chemikalien (
nach ChemG nationale Bundesstelle bei der BAuA
)
BfR
Bundesinstitut für Risikobewertung
BG RCI
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
BGR
Berufsgenossenschaftliche Regeln
BGI
Berufsgenossenschaftliche Informationen
BGW
biologische Grenzwert (
verbindliche nationale Grenzwerte im biologischen Material, TRGS 903
)
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
BM
biological monitoring
BOELV
binding occupational exposure limit values (
Bindende Grenzwerte am Arbeitsplatz der EU gemäß Anhang III EG-RL 2004/37/EG
)
BVL
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
ChemG
Chemikaliengesetz
ChemVOCFarbV
Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke, Lösemittelhaltige Farben- und Lack- Verordnung
CMR
cancerogen mutagen reprotoxic (keimzellmutagen, karzinogenen, reproduktionstoxisch)
CLH
classification labelling harmonized (
harmonisierte Einstufung gemäß CLP-Verordnung
)
CoRAP
community action rolling plan
CSA
chemical safety assessment (
Stoffsicherheitsbewertung
)
CSR
chemical safety report (
Stoffsicherheitsbericht
)
CT
Computertomografie
DBB
Di-
μ
-di-
n
-butylstanniohydroxyboran, Dibutylzinnhydrogenborat
DBBT
Monomethyldibromdiphenylmethan
DCM
Dichlormethan
DDT
Dichlordiphenyltrichlorethan
DEGBE
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
DEGME
2-(2-Methoxyethoxy)ethanol
DGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
DMEL
derived minimum exposure level (
in den Leitlinien der REACH-Verordnung festgelegter Maßstab für die Luftkonzentration krebserzeugender Stoffe
)
DMF
Dimethylformamid
DNEL
derived no effect level (
nach REACH-Verordnung abzuleitender Luftgrenzwert
)
DNS
Desoxyribonukleinsäure
ECHA
Europäische Chemikalienagentur
ED
endocrine disruptor (hormonell wirkende Stoffe)
EINECS
Europäisches Altstoffinventar (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
EKA
Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe (
Grenzwert im Körper für krebserzeugende Stoffe, Festlegung durch MAK-Kommission
)
EPA
Environmental Protection Agency (
Umweltbehörde der USA
)
ERC
Umweltfreisetzungskategorie (
Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung
)
ETU
Ethylenthioharnstoff
EU
Europäische Union
Fp
Flammpunkt
GBS
granuläre biobeständige Stäube
GefStoffV
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)
GGBefG
Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter, Gefahrgutbeförderungsgesetz
GGVSEB
Gefahrgutverordnung Straße, mit Eisenbahnen und Binnenschifffahrt
GHS
globally harmonized system (global harmonisiertes System)
GLP
Gute Laborpraxis
IOELV
indicative occupational exposure limit values (
empfohlene Luftgrenzwerte für den Arbeitsplatz der EU
)
KGW
Körpergewicht
KMF
künstliche Mineralfasern
KMU
klein- und mittelständige Unternehmen
KrW-/AbfallG
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
LCS
Lebenszyklusstadium (
Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung
)
LD
50
mittlere letale Dosis
LGK
Lagerklassen (
Festlegung in TRGS 510
)
LLNA
local lymph node assay, lokaler Lymphknotentest
LOAEL
lowest observable adverse effect level
MAK
Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (
gesundheitsbasierter Luftgrenzwert der MAK-Kommission
)
MDI
Methylendiphenyldiisocyanat
MIK
Maximale Immissions-Konzentration
MMMF
man-made mineral fibres (
künstliche Mineralfasern, KMF
)
MTD
maximal tolerierbare Dosis
MuSchArbV
Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz
MZE
Mindestzündenergie
NOAEL
no adverse effect level (
im Tierversuch ermittelte Dosis ohne Gesundheitsbeeinträchtigung
)
OEG
obere Explosionsgrenze
OEL
occupational exposure level (
Oberbegriff für Arbeitsplatzgrenzwerte
)
OSOR
one substance, one registration
PAK
polykondensierte aromatische Kohlenwasserstoffe
PBB
polybromierte Biphenyle
PBT
persistent und bioakkumulierbar toxisch
PC
Produktkategorie (
Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung
)
PCB
polychlorierte Biphenyle
PCT
polychlorierte Terphenyle
PflSG
Pflanzenschutzgesetz
PNEC
predicted no effect concentration (
Konzentration ohne gesundheitliche Beeinträchtigung für aquatische Lebewesen
)
ppm
parts per million
ProC
Verfahrenskategorie (
Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung
)
PPORD
product and process oriented research and development (
Forschung und Entwicklung nach REACH-Verordnung
)
PSA
persönliche Schutzausrüstung
PSIS
pre-submission information session (
optionale Beratung im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach REACH-Verordnung
PVC
Polyvinylchlorid
RAC
Risk Assessment Committee, Ausschuss für Risikobewertung der ECHA
RID
Internationale Eisenbahnvorschriften
RMM
risk management measures (Arbeitsschutzmaßnahmen)
RMOA
risk management option analysis
QSAR
qualified structure-activity relationship
SCOEL
Scientific Committee for Occupational Exposure Limits
SEAC
Ausschuss für sozioökonomische Analyse der ECHA
SIEF
Substance Information Exchange Forum
STEL
short time exposure values (
Kurzzeitwert von Arbeitsplatzkonzentrationen
)
STOT
specific target organ toxicity (spezifische Zielorgan-Toxizität)
SU
Verwendungssektor (
Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung
)
SVHC
substances of very high concern (
besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH-Verordnung, veröffentlicht in der Kandidatenliste
)
TCDD
2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-
p
-dioxin
TDI
Toluol-2,6-diisoyanat
TF
technische Funktion
TGD
technical guidance documents (
nicht bindende Leitlinien der EU
)
TLV
threshold limit values (
US Luftgrenzwerte
)
TNT
Trinitrotoluol
TRA
tiered risk approach
TRBA
technische Regeln biologischer Arbeitsstoffe
TRbF
technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (
aufgehobene technisch Regeln, ersetzt durch TRBS
)
TRBS
technische Regeln für Betriebssicherheit
TRGS
technische Regeln für Gefahrstoffe
UBA
Umweltbundesamt
UEG
untere Explosionsgrenze
ÜF
Überschreitungsfaktor
VEK
Verwendungs- und Expositionskategorien (
Begriff der REACH-Verordnung
)
vPvB
sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
VSK
verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (
siehe TRGS 420
)
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
WHO
World Health Organization, Weltgesundheitsorganisation
WPC
Working Party Chemicals (
zuständiger Unterausschuss des ACSH der EU
)
ÜF
Überschreitungsfaktor
ZED
Zentrale Expositionsdatenbank