Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen - Herbert F. Bender - E-Book

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen E-Book

Herbert F. Bender

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Beschreibung

Was in den Gesetzeskommentaren nicht zu finden ist, wird mit der Expertise eines ausgewiesenen Fachmanns in diesem Buch erklärt: die praktische Umsetzung jener Gesetze und Verordnungen, die für den täglichen Umgang mit Gefahrstoffen von Bedeutung sind. Alle Rechtsgrundlagen, einschließlich der neuen Einstufungen und Kennzeichnungen der CLP-Verordnung und GHS sowie der wesentlichen Vorschriften der REACH-Verordnung, sind aktuell abgebildet. Dabei werden Neuerungen hervorgehoben und erklärt. Ergänzend wird ein Risikokonzept für krebserregende Stoffe vorgestellt. Seit über zwanzig Jahren das Standardwerk zum betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen - in der fünften komplett überarbeiteten und aktualisierten Auflage mit zusätzlichen Übungsaufgaben und Musterlösungen!

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Seitenzahl: 351

Veröffentlichungsjahr: 2017

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Inhaltsverzeichnis

Cover

Titel

Impressum

Geleitwort

Vorwort zur 5. Auflage

Vorwort zur 1. Auflage

Abkürzungsverzeichnis

1 Wissenschaftliche Grundlagen

1.1 Grundlagen der Toxikologie

1.2 Aerosole

1.3 Physikalisch-chemische Grundlagen

1.4 Fragen zu Kapitel 1

Literatur

2 Gefahrstoffklassen, Einstufung und Kennzeichnung

2.1 Einführung in die Einstufungssysteme

2.2 Gefahrenklasse: Physikalische Gefahren

2.3 Gefährliche Eigenschaften: Gesundheitsgefahren

2.4 Gefährliche Eigenschaften: Umweltgefahren

2.5 Einstufung von Stoffen

2.6 Einstufung von Gemischen

2.7 Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische

2.8 Fragen zu Kapitel 2

Literatur

3 Grenzwerte

3.1 Arbeitsplatzgrenzwerte

3.2 Akzeptanz-, Toleranzkonzentration

3.3 MAK-Werte

3.4 Luftgrenzwerte der EU

3.5 DNEL-/DMEL-Werte

3.6 Grenzwerte im biologischen Material

3.7 Fragen zu Kapitel 3

Literatur

4 Das Chemikaliengesetz und Arbeitsschutzregelungen

4.1 Einführung in das nationale und europäische Rechtssystem

4.2 Das Chemikaliengesetz

4.3 Die Gefahrstoffverordnung

4.4 Die Anhänge der Gefahrstoffverordnung

4.5 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

4.6 Mutterschutzverordnung und Jugendarbeitsschutzgesetz

4.7 EG-Agenzienrichtlinie

4.8 EG-Krebsrichtlinie

4.9 Fragen zu Kapitel 4

Literatur

5 REACH

5.1 Anwendungsbereich

5.2 Begriffsbestimmungen

5.3 Die Registrierung

5.4 Das Zulassungsverfahren

5.5 Informationen in der Lieferkette

5.6 Das Sicherheitsdatenblatt

5.7 Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt

5.8 Verbote beim Inverkehrbringen

5.9 Fragen zu Kapitel 5

Literatur

6 Abgabeverbote und Beschränkungen

6.1 Verbote und Beschränkungen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung

6.2 Chemikalien-Verbotsverordnung

6.3 Fragen zu Kapitel 6

Literatur

7 Weitere Stoffgesetze

7.1 Das Pflanzenschutzgesetz

7.2 Das Wasserhaushaltsgesetz

7.3 Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

7.4 Das Gefahrgutgesetz

7.5 Stoffkunde

7.6 Erste Hilfe

7.7 Fragen zu Kapitel 7

Literatur

Antworten zu den Aufgaben

Stichwortverzeichnis

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

List of Tables

1 Wissenschaftliche Grundlagen

Tab. 1.1 Zielorgane einiger Chemikalien.

Tab. 1.2 Sehr giftige Naturstoffe.

Tab. 1.3 Akuttoxizitäten einiger Lebensmittel.

Tab. 1.4 Toxizitäten von Inhaltsstoffen einiger Pflanzen.

Tab. 1.5 Versuchsdauern unterschiedlicher Studientypen (Ratte).

Tab. 1.6 Stofflich bedingte Ursachen von Allergienin der Allgemeinbevölkerung.

Tab. 1.7 Wahrscheinlichkeiten krebsauslösender Faktoren, bezogen auf 1 Mio. Exponierte.

Tab. 1.8 Kanzerogene Verbindungsklassen und ihr wichtigstes Zielorgan.

Tab. 1.9 Kanzerogene Inhaltsstoffe von Pflanzen.

Tab. 1.10 Flammpunkt und Zündtemperatur einiger Stoffe.

Tab. 1.11 Temperaturklassen.

Tab. 1.12 Mindestzündenergien (MZE) von Gasen, Dämpfen und Stäuben.

Tab. 1.13 Mindestzündenergien einiger praxisrelevanter Zündquellen.

Tab. 1.14 Maximaler Explosionsdruck und Druckanstiegsgeschwindigkeit.

2 Gefahrstoffklassen, Einstufung und Kennzeichnung

Tab. 2.1 Kennzeichnung explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff.

Tab. 2.2 Kennzeichnung entzündbarer Gase.

Tab. 2.3 Kennzeichnung für entzündbare und nicht entzündbare Aerosole.

Tab. 2.4 Kennzeichnung oxidierender Gase.

Tab. 2.5 Kennzeichnung Gase unter Druck.

Tab. 2.6 Kennzeichnung entzündbare Flüssigkeiten.

Tab. 2.7 Kennzeichnung entzündbarer Feststoffe.

Tab. 2.8 Kennzeichnungselemente selbstzersetzlicher Stoffe/Gemische sowie organischer Peroxide.

Tab. 2.9 Kennzeichnung pyrophorer Flüssigkeiten und Feststoffe.

Tab. 2.10 Kennzeichnung entzündbarer Feststoffe.

Tab. 2.11 Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.

Tab. 2.12 Kennzeichnung oxidierender Flüssigkeitenund Feststoffe.

Tab. 2.13 Kennzeichnung metallkorrosiver Stoffe oder Gemische.

Tab. 2.14 Einstufungsgrenzen der akuten Toxizität in Abhängigkeit der mittleren letalen Toxizität.

Tab. 2.15 Kennzeichnung akut toxischer Stoffe und Gemische.

Tab. 2.16 Kennzeichnung hautätzender, -reizender Stoffe und Gemische.

Tab. 2.17 Kennzeichnung augenschädigender oder -reizender Stoffe und Gemische.

Tab. 2.18 Kennzeichnung sensibilisierender Stoffe und Gemische.

Tab. 2.19 Kennzeichnung keimzellmutagener Stoffe und Gemische.

Tab. 2.20 Kennzeichnung karzinogener Stoffe und Gemische.

Tab. 2.21 Kennzeichnung reproduktionstoxischer Stoffe und Gemische.

Tab. 2.22 Einstufungen nach TRGS 905 – Gegenüberstellung mit CLP-Verordnung.

Tab. 2.23 Kennzeichnung für spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition.

Tab. 2.24 Kennzeichnung für spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition.

Tab. 2.25 Kennzeichnung für Aspirationsgefahr.

Tab. 2.26 Einstufungskriterien der aquatischen Toxizität, Konzentrationsangabe

C

in mg/l, EC

50

: mittlere effektive Konzentration, IC

50

: mittlere inhibitorische Konzentration.

Tab. 2.27 Kennzeichnungselemente aufgrund der aquatischen Toxizität.

Tab. 2.28 M-Faktoren in Abhängigkeit der LC

50

- bzw. EC

50

- Werte.

Tab. 2.29 Kennzeichnung für ozonschädigende Stoffe.

Tab. 2.30 Bedeutung der „Stern-Einträge“ nach Anhang VI, Tab. 3.1 der CLP-Verordnung [1].

Tab. 2.31 Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für nicht additive Eigenschaften.

Tab. 2.32 Allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte nach Anhang I der CLP-Verordnung.

Tab. 2.33 Umrechnungswerte der akuten Toxizität gemäß Tab. 3.1.2 im Anhang I der CLP-Verordnung.

Tab. 2.34 Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für hautätzende/reizende Eigenschaften.

Tab. 2.35 Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für Gemische mit augenschädigenden Inhaltsstoffen.

Tab. 2.36 Einstufung von Gemischen aufgrund hautschädigender Wirkung mit extremem pH-Wert.

Tab. 2.37 Einstufung von Gemischen aufgrund augenschädigender Wirkung mit extremem pH-Wert.

3 Grenzwerte

Tab. 3.1 Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900.

Tab. 3.2 Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen nach TRGS 910 [8].

Tab. 3.3 Assessmentfaktoren zur Ableitung von DNEL gemäß TGD R8 [15].

Tab. 3.4 BAT-Werte einiger Stoffe mit Angabe des Untersuchungsparameters [3].

Tab. 3.5 Stoffspezifische Äquivalenzwerte in biologischem Material zu Akzeptanz- und Toleranzkonzentration aus TRGS 910 [8].

4 Das Chemikaliengesetz und Arbeitsschutzregelungen

Tab. 4.1 Kennzeichnungselemente innerbetrieblich und beim Inverkehrbringen nach TRGS 201.

Tab. 4.2 Anwendungsbereiche der unterschiedlichen Kapitel der TRGS 510.

7 Weitere Stoffgesetze

Tab. 7.1 Typischer Geruch einiger gefährlicher Stoffe.

List of Illustrations

1 Wissenschaftliche Grundlagen

Abb. 1.1 Zielorgane beispielhafter Stoffe.

Abb. 1.2 Aufnahmewege für Stoffe in den Körper.

Abb. 1.3 Aufnahme, Verteilung und Ausscheidung von Stoffen.

Abb. 1.4 Dosis-Wirkungs-Kurven zweier unterschiedlicher Stoffe. NOAEL: no adverse effect level, S: Steigung der Dosis-Wirkungs-Kurve.

Abb. 1.5 Maximierungstest zur Ermittlung einer sensibilisierenden Wirkung.

Abb. 1.6 Sensible Phasen der Schwangerschaft (SSW: Schwangerschaftswoche).

Abb. 1.7 Ursachen tödlicher Krebserkrankungen der westlichen Welt.

Abb. 1.8 Natürliche Kanzerogene.

Abb. 1.9 Korrelation zwischen experimentell zugänglichem Konzentrationsbereich und realer Arbeitsplatzsituation.

Abb. 1.10 Schematische Darstellung des Ames-Tests.

Abb. 1.11 Beispiele verschiedener Chromosomenmutationen.

Abb. 1.12 Größenverhältnisse der Staubfraktionen.

Abb. 1.13 Abscheideverhalten der Staubfraktionen im Atemtrakt.

Abb. 1.14 Schema der menschlichen Lunge. 1: Luftröhre, 2: Lungenvene, 3: Lungenarterie, 4: Alveolargang, 5: Lungenbläschen, 6: Herzeinschnitt, 7: kleineBronchien, 8: Tertiärbronchus, 9:Sekundärbronchus, 10: Hauptbronchus, 11: Zungenbein.

Abb. 1.15 Einflussfaktoren für das krebserzeugende Potenzial von Fasern [11].

Abb. 1.16 Zusammenhang zwischen Explosionsgrenze, Flammpunkt und Dampfdruck.

Abb. 1.17 Zeitlicher Verlauf des Druckanstiegs bei der Explosion eines Gas/Dampf-Luft-Gemisches.

2 Gefahrstoffklassen, Einstufung und Kennzeichnung

Abb. 2.1 Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien gemäß EG-VO 1272/2008 [1].

Abb. 2.2 Instabile, explosive Stoffe, gekennzeichnet mit H200 gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung [2].

Abb. 2.3 Entzündbare Gase der Kategorie 1 nach Anhang VI der CLP-Verordnung [2.2].

Abb. 2.4 Extrem entzündbare Flüssigkeiten (H224) nach Anhang VI der CLP-Verordnung.

Abb. 2.5 Leicht entzündbare Flüssigkeiten (H225) nach Anhang VI der CLP-Verordnung.

Abb. 2.6 Entzündbare Flüssigkeiten (H226) nach Anhang VI der CLP-Verordnung.

Abb. 2.7 Organische Peroxide, eingestuft mit H242 nach Anhang VI der CLP-Verordnung.

Abb. 2.8 Oral und dermal akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2.

Abb. 2.9 Inhalativ akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2.

Abb. 2.10 Akut toxische Stoffe der Kategorie 3.

Abb. 2.11 Beispiele ätzender Stoffe der Kategorie 1A nach Anhang VI der CLP-Verordnung.

Abb. 2.12 Beispiele ätzender Stoffe der Kategorie 1B nach Anhang VI der CLP-Verordnung.

Abb. 2.13 Beispiele stark augenschädigender Stoffen, gekennzeichnet mit H318.

Abb. 2.14 Atemwegssensibilisierende Stoffe, gekennzeichnet mit H334.

Abb. 2.15 Hautsensibilisierende Stoffe, gekennzeichnet mit H317.

Abb. 2.16 Krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A und 1B, gekennzeichnet mit H350.

Abb. 2.17 Krebserzeugende Stoffe der Kategorie 2, gekennzeichnet mit H351.

Abb. 2.18 Stoffe der Kategorie 4 nach Einstufung der MAK-Kommission.

Abb. 2.19 Entwicklungsschädigende Stoffe der Kategorie 1A und 1B, gekennzeichnet mit H360D.

Abb. 2.20 Stoffe der Schwangerschaftsgruppe C gemäß Einteilung der MAK-Kommission.

Abb. 2.21 Stoffe mit spezifischer Zielorgan-Toxizität Kategorie 1 bei einmaliger Exposition, H370.

Abb. 2.22 Stoffe Kategorie 1 spezifische Zielorgantoxizität bei wiederholter Exposition (H372).

Abb. 2.23 Sehr giftige Stoffe für Wasserorganismen, gekennzeichnet mit H400.

Abb. 2.24 Sehr giftige Pflanzenschutzmittel für Wasserorganismen mit M-Faktor ≤ 100.

Abb. 2.25 Auszug aus Anhang VI, Tab. 3.1 der CLP-Verordnung.

3 Grenzwerte

Abb. 3.1 Vergleich verschiedener Konzentrationen.

Abb. 3.2 Notwendige Untersuchungen zur Festlegung von MAK-Werten.

Abb. 3.3 Vorgehensweise zur Ableitung eines DNEL.

4 Das Chemikaliengesetz und Arbeitsschutzregelungen

Abb. 4.1 Gesetzliches und untergesetzliches Regelwerk in Deutschland.

Abb. 4.2 Verordnungen des Chemikaliengesetzes.

Abb. 4.3 Begriffsdefinition Gefahrstoff.

Abb. 4.4 Auszug aus dem Maßnahmenkatalog der TRGGS 910 [11].

Abb. 4.5 Gruppenbetriebsanweisung für giftige Stoffe in Laboratorien.

Abb. 4.6 Anwendungsbereich der TRGS 510.

Abb. 4.7 Grundsätzlicher Aufbau der TRGS 510.

Abb. 4.8 Zusammenlagerungstabelle.

Abb. 4.9 Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter nach MuSchArbV.

5 REACH

Abb. 5.1 Kernelemente von REACH.

Abb. 5.2 Pflichten unter REACH.

Abb. 5.3 Inhalte des Stoffsicherheitsberichtes.

Abb. 5.4 Auszug aus der Kandidatenliste vom nationalen CLP-REACH-Helpdesk [11].

Abb. 5.5 SVHC-Roadmap.

Abb. 5.6 Auszug aus Anhang XIV.

Abb. 5.7 Typen des Zulassungsantrags.

Abb. 5.8 Pre-submission information session.

Abb. 5.9 Ablaufschritte des Zulassungsverfahrens.

Abb. 5.10 Gegenüberstellung der beiden Zulassungstypen.

Abb. 5.11 Vorgehensweise bei identifizierter Verwendung, aber unterschiedlichen Schutzmaßnahmen.

Abb. 5.12 Erweitertes Sicherheitsdatenblatt für registrierte Stoffe in Mengen über 10 t/a (© Symbolabbildungen Arbeiter [andrej pol/Shutterstock], Umwelt [Scott Cramer/Getty Images] und Verbraucher [Monkey Business Images/Shutterstock]).

6 Abgabeverbote und Beschränkungen

Abb. 6.1 Struktur der Chemikalien-Verbotsverordnung(© Symbolabbildungen Ampel [bon2mobile/Shutterstock] und Einkäufer [Iconic Bestiary/Shutterstock]).

Abb. 6.2 Erlaubnispflicht bei Abgabe an den privaten Endverbraucher.

Abb. 6.3 Selbstbedienungsverbote bei der Abgabe an den privaten Endverbraucher.

Abb. 6.4 Anforderungen bei der Abgabe an berufsmäßige Verwender.

7 Weitere Stoffgesetze

Abb. 7.1 Stoffgesetze in Deutschland.

Abb. 7.2 Auszug aus der Übersichtsliste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel des BVL.

Abb. 7.3 Auszug aus der Übersichtsliste der zugelassenen Wirkstoffe des BVL.

Abb. 7.4 Zulassungszeichen des BVL.

Abb. 7.5 Auswahl von Gefahrzetteln nach Gefahrgutbeförderungsgesetz.

Abb. 7.6 Warntafel.

Guide

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Herbert F. Bender

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

unter Berücksichtigung von REACH und GHS

5., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Autor

Prof. Dr. Herbert F. Bender

Weimarer Str. 9

67459 Böhl-Iggelheim

5. Auflage 2018

Alle Bücher von Wiley-VCH werden sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren, Herausgeber und Verlag in keinem Fall, einschließlich des vorliegenden Werkes, für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler irgendeine Haftung.

Bibliografische Information der

Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

© 2018 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Boschstr. 12, 69469 Weinheim, Germany

Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung in andere Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieses Buches darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – durch Photokopie, Mikroverfilmung oder irgendein anderes Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsmaschinen, verwendbare Sprache übertragen oder übersetzt werden. Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige gesetzlich geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche markiert sind.

Print ISBN 978-3-527-34009-5

ePDF ISBN 978-3-527-69607-9

ePub ISBN 978-3-527-69606-2

Mobi ISBN 978-3-527-69605-5

oBook ISBN 978-3-527-81285-1

Umschlaggestaltung Formgeber, Mannheim, Deutschland

Satz le-tex publishing services GmbH, Leipzig, Deutschland

Geleitwort

Mit der Aufnahme der Schüler und Studenten in den Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung von 1986 und der dadurch vorgenommenen Ausweitung des Geltungsbereiches dieser wichtigsten Arbeitsschutzvorschrift beim Umgang mit Chemikalien auf den Schul- und Hochschulbereich setzte sich auch bei den Fachhochschulen und Hochschulen die Kenntnis durch, dass es wünschenswert und notwendig ist, die Studierenden nicht nur in den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern, sondern auch auf anderen Gebieten auszubilden. Parallel dazu nahm die Diskussion in der Öffentlichkeit über Nutzen und Risiken der Naturwissenschaften, insbesondere der Atomindustrie, der chemischen Industrie und der Gentechnik immer weiter zu und zwang die Naturwissenschaftler und Ingenieure, ihre fachlichen Positionen auch gegenüber Laien in überzeugender Weise darzulegen. Während die ältere Generation derartiger Diskussion leider immer noch überwiegend ablehnend gegenübersteht, ist bei den jüngeren die Erkenntnis gereift, dass Vertrauen auf die Technik allein in der Diskussion nicht hilft, wenn es darum geht, von Störmeldungen erschreckten Mitbürgern die Risiken der Chemie im Vergleich zu Risiken des alltäglichen Lebens in verständlicher Weise klar zu machen.

Inzwischen haben auch die Hochschulen erkannt, dass ihre Einbeziehung in die Gefahrstoffverordnung durch das Bundesarbeitsministerium keine Gefährdung der Freiheit, Forschung und Lehre darstellt, sondern dazu beitragen sollte, insbesondere die Studenten der Chemie über die fachliche Ausbildung hinaus auch in wichtigen Randbereichen, wie z. B. der Toxikologie oder den Rechtswissenschaften, aus- und fortzubilden. Spätestens dann, wenn der Diplomchemiker das Forschungslabor verlässt und als Betriebsleiter gezwungen ist, sich weniger mit chemischen Molekülen als vielmehr mit Fragen der Wirtschaftlichkeit des Betriebes, des Arbeitsrechts und des Umweltrechts zu befassen, wird er verstehen, wie wichtig gerade für seine betriebliche Praxis es war, dass die entsprechenden Grundlagen bereits in seiner Ausbildung gelegt wurden.

Auch der Naturwissenschaftler und Ingenieur kann sich der Wechselwirkung der Naturwissenschaften mit dem Recht nicht entziehen. Er muss in der Lage sein, mit den Rechtsabteilungen in größeren Betrieben und mit den Umwelt- und Arbeitsschutzbehörden seine fachlichen Probleme zu erörtern und zu versuchen, einvernehmlich schwierige Sachverhalte in rechtlich einwandfreier Weise zu lösen. An vielen Universitäten werden bereits Vorlesungen in Toxikologie und Gefahrstoffrecht angeboten. Während Lehrbücher der allgemeinen Toxikologie, die traditionell für Studenten der Medizin und Pharmazie geschrieben wurden, zahlreich auf dem Büchermarkt vorhanden sind, fehlt es an Einführungen speziell für Chemiker und andere Naturwissenschaftler, die ihr Fachwissen um toxikologische und juristische Hintergrundinformationen ergänzen möchten. Das vorliegende Buch soll diese Lücke schließen helfen und ein Leitfaden für die Studenten bilden, die eine Sachkenntnisprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung ablegen möchten. Die Einführung in die toxikologischen Grundlagen erfolgt deshalb an Hand der im Chemikaliengesetz beschriebenen Stoffeigenschaften und der daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen, sodass von dieser Seite ein leichter Zugang in die Arbeitsschutzvorschriften der Gefahrstoffverordnung möglich ist. Diese werden im zweiten Teil des Buches für die Zwecke der Sachkenntnisprüfung hinreichend ausführlich beschrieben. Als maßgeblicher Mitverfasser der Gefahrstoffverordnung hoffe ich, dass möglichst viele Studenten über ihr engeres Fachstudium hinaus ein großes Interesse auch an Fragen der Toxikologie und der Rechtswissenschaft finden und dazu beitragen, in sachbezogenen Diskussionen die von der Chemie ausgehenden Risiken, aber auch ihren Nutzen, in überzeugender Weise darzustellen.

Ministerium für Arbeit und Soziales

Dr. Helmut Klein

Vorwort zur 5. Auflage

Seit der letzten Auflage hat sich nicht nur das Stoffrecht stürmisch weiterentwickelt, darüber hinaus haben wichtige toxikologische Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte Eingang in die Rechtssetzung gefunden. Insbesondere die Regelungen zu krebserzeugenden Stoffen wurden mit der Differenzierung in genotoxische und nicht genotoxische Wirkung und dem Expositions-Risiko-Konzept weiterentwickelt. Die vollkommene Integration in die Gefahrstoffverordnung soll zwar erst mit der nächsten Novelle erfolgen, in der TRGS 910 wurde das Konzept jedoch bereits aufgenommen. Zusätzlich wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Dokumentation bei Tätigkeiten mit möglicher Gefährdung gegenüber krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffen erläutert, mit gleichzeitigem Hinweis auf die benutzerfreundliche Hilfestellung durch die „Zentrale Expositionsdatenbank“ (ZED) bei der DGUV.

Nach Neufassung der Chemikalien-Verbotsverordnung mit Anpassung an die CLP-Verordnung ist nach langer Verzögerung zum Jahresanfang endlich wieder eine vollziehbare Rechtsgrundlage beim Inverkehrbringen von Stoffen mit speziellen Eigenschaften geschaffen worden. Auch wenn die Kriterien für die Anerkennung der notwendigen Auffrischungslehrgänge für die Sachkunde zurzeit noch nicht vorliegen, sollen diese in 2018 veröffentlicht und anwendbar sein. Da die Verbote und Beschränkungen beim Inverkehrbringen nunmehr, mit Ausnahme der im Anhang der Chemikalien-Verbotsverordnung aufgeführten nationalen Ausnahmen, ausschließlich in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführt sind, wurden diese vollständig aufgenommen und übersichtlich beschrieben.

Der aktuelle Fragenkatalog zur Sachkundeprüfung enthält zahlreiche Fragen zu Bioziden, infolgedessen wurden auch hierzu die grundlegenden Prinzipien kurz beschrieben.

Die Regelungen zum Explosionsschutz wurden ebenfalls neu aufgenommen, da diese Vorschriften von der Betriebssicherheitsverordnung in die Gefahrstoffverordnung überführt wurden.

Desgleichen wurde die Störfallverordnung durch Umsetzung der Seveso-III–Richtlinie kürzlich an die CLP-Verordnung angepasst. Aufgrund der umfassenderen neuen Anwendungskriterien wurden die Grundprinzipien erläutert.

Auf europäischer Ebene wurde die CLP-Verordnung 1272/2008 intensiv weiterentwickelt. Nach Ablauf der Übergangsfristen der früheren Stoff- und Zubereitungsrichtlinien konnten die Beschreibung der alten Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften entfallen. Diese wurden an die aktuelle CLP-Verordnung angepasst und entsprechend fort geschrieben.

Da die letzte Registrierfrist der REACH-Verordnung fast abgelaufen ist, wurde der Schwerpunkt auf das Zulassungsverfahren, die Kandidatenliste und die unterschiedlichen Programme zur Evaluierung der Stoffdaten gelegt. Ergänzend wurden die nach der REACH-Verordnung abzuleitenden DNEL-Werte im Kapitel 3 (Grenzwerte) ausführlicher beschrieben. Aufgrund der großen Bedeutung der Sicherheitsdatenblätter für die betriebliche Praxis wurden die Anforderungen an die Erstellung umfassender dargestellt.

Abschließend wurden die weiteren Stoffgesetze deutlich gestrafft und an die Notwendigkeit der Sachkundeprüfung nach Chemikalien-Verbotsverordnung besser angepasst, auch wenn nach wie vor im amtlichen Fragenkatalog zum Teil obskure Fragen zu in der Praxis irrelevanten Verordnungen enthalten sind.

Böhl-Iggelheim, im September 2017

Herbert F. Bender

Vorwort zur 1. Auflage

Dieses Buch befasst sich mit den Risiken, die von Chemikalien auf Mensch und Umwelt ausgehen können. Durch eine ausführliche Diskussion auf naturwissenschaftlicher Basis sollen die tatsächlichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien für den Leser besser beurteilbar werden. Aus der Kenntnis der Eigenschaften von Gefahrstoffen soll der Leser in die Lage versetzt werden, die von ihnen ausgehenden Gefährdungen sachgerecht zu bewerten und die angemessenen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln auszuwählen.

Während die mit Chemikalien verbundenen Risiken in der öffentlichen Diskussion sehr häufig überbewertet werden, neigen viele Menschen zu einer Unterbewertung der sehr viel größeren Gefahren des alltäglichen Lebens, als Beispiel seien nur das Rauchen und der Straßenverkehr erwähnt. In diesem Sinne soll das vorliegende Buch einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um die Gefahren der Chemie leisten, auch im Hinblick auf die häufig emotionalisierte öffentliche Meinung. Das Grundkonzept dieses Buches ist im Laufe einer Vorlesung für Studierende der Naturwissenschaften an der Universität Heidelberg entstanden. Der Inhalt des Kompendiums erfüllt die Anforderungen, die an die Sachkenntnis für die Abgabe von vielen Chemikalien gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung gestellt werden. Es richtet sich somit insbesondere an alle Studierenden, die im Laufe ihres Studienganges diese Sachkenntnis erwerben müssen.

Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die ausführliche Diskussion der wichtigsten Stoffeigenschaften auf toxikologischer Grundlage und die zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale gelegt. Nur durch Kenntnis der Stoffeigenschaften lassen sich die tatsächlichen Risiken beim Umgang und bei der Anwendung korrekt abschätzen, deshalb wird dieses einleitende Kapitel allen weiteren Ausführungen vorangestellt. Davon ausgehend werden die unterschiedlichen Arbeitsplatzgrenzwerte verständlich abgeleitet und ihre Bedeutung für den Arbeitsschutz herausgestellt. Die wesentlichsten Regelungen des Chemikaliengesetzes als übergeordnetem Gesetz werden kurz vorgestellt, insbesondere werden die grundlegenden Anforderungen bei der Anmeldung neuer Stoffe ausgeführt.

Die Interpretation der Gefahrstoffverordnung steht im Mittelpunkt des sich anschließenden Gefahrstoffrechtes. Eingeleitet wird dieses Kapitel mit der aus der Einstufung der Stoffe resultierenden Kennzeichnung. Die sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen werden in Grundzügen vorgestellt. Die Kenntnisse der Schutzmaßnahmen sind zur Durchführung der Belehrungspflicht bei der Abgabe von Stoffen nach Chemikalien-Verbotsverordnung unabdingbar. Eine ausführliche Diskussion dieses zentralen Bestandteils der Gefahrstoffverordnung bleibt einem späteren Buch vorbehalten, hier können nur die wesentlichen Schutzmaßnahmen Berücksichtigung finden, die in erster Linie für Laboratorien von Bedeutung sind.

Die bei der Abgabe von Chemikalien zu berücksichtigenden Vorschriften nach der Chemikalien-Verbotsverordnung werden vorgestellt. Der Leser wird in die Lage versetzt, als Verantwortlicher die korrekte Abgabe von Chemikalien selbst durchzuführen.

Wegen der Bedeutung von brennbaren Flüssigkeiten in unserer Industriegesellschaft sollen deren Eigenschaften und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen ebenfalls diskutiert werden.

Jedem Kapitel wurde eine Auswahl von Fragen nachgestellt, die dem Leser die Wissenskontrolle der behandelten Themen erlaubt. Musterlösungen finden sich im Anhang am Ende des Buches. Während die Fragen zu den Kapiteln 2 bis 7 alle relevant für die Sachkenntnisprüfung nach §5 Chemikalien-Verbotsverordnung sind, wurden die Fragen zu Kapitel 8 der Vollständigkeit wegen mit aufgeführt. Insbesondere auch aus dem Wissen heraus, dass durch brennbare Gase, Flüssigkeiten und Stäube die meisten gewerblichen und industriellen Unfälle verursacht werden.

Zum vereinfachten Auffinden wurden alle chemischen Namen im Text kursiv gedruckt.

Ganz besonders möchte sich der Autor bei Herrn Dr. med. Dr. rer. nat. Jäckh, BASF-AG, für die wertvollen Diskussionen und Anregungen zum Thema Toxikologie bedanken, ebenso bei Herrn Dr. Helmut Schnierle, Hoechst-AG, für die zahlreichen Hinweise zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen. Das einleitende Kapitel zur Rechtssystematik ist unter Mithilfe von Herrn Rechtsassessor A. Theuer, BASF-AG, entstanden. Herrn Dr. Helmut Klein, Bundesarbeitsministerium, gebührt besonderer Dank für die vielen konstruktiven und kritischen Anregungen und Anmerkungen und die zahlreichen Hinweise zu allen Kapiteln dieses Buches.

Nicht zuletzt möchte ich mich bei meiner Frau für die vielen Korrekturen, Diskussionen und das entgegengebrachte Verständnis bedanken.

Böhl-Iggelheim, im Februar 1995

Herbert F. Bender

Abkürzungsverzeichnis

AAV

Europäisches Abfallverzeichnis

AC

Erzeugniskategorie (Definition in der REACH-Verordnung)

ACSH

Beratenden Ausschuss für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz (

Ausschuss der Generaldirektion Arbeit und Beschäftigung der EU-Kommission

)

ADR

accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route

AGS

Ausschuss für Gefahrstoffe

AGW

Arbeitsplatzgrenzwert (

verbindliche nationale Luftgrenzwerte, TRGS 900

)

ASI

Abbruch, Sanierung, Instandhaltung

ATE

acute toxicity estimate, Schätzwert der akuten Toxizität (

Festlegung in CLP-Verordnung

)

AwsV

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (

Bundesverordnung, hat die VwVws abgelöst

)

BAM

Bundesanstalt für Materialprüfung

BAT

Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert (

gesundheitsbasierter Grenzwert im Körper, Festlegung durch MAK-Kommission

)

BAuA

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

BfC

Bundesstelle für Chemikalien (

nach ChemG nationale Bundesstelle bei der BAuA

)

BfR

Bundesinstitut für Risikobewertung

BG RCI

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

BGR

Berufsgenossenschaftliche Regeln

BGI

Berufsgenossenschaftliche Informationen

BGW

biologische Grenzwert (

verbindliche nationale Grenzwerte im biologischen Material, TRGS 903

)

BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

BM

biological monitoring

BOELV

binding occupational exposure limit values (

Bindende Grenzwerte am Arbeitsplatz der EU gemäß Anhang III EG-RL 2004/37/EG

)

BVL

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

ChemG

Chemikaliengesetz

ChemVOCFarbV

Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke, Lösemittelhaltige Farben- und Lack- Verordnung

CMR

cancerogen mutagen reprotoxic (keimzellmutagen, karzinogenen, reproduktionstoxisch)

CLH

classification labelling harmonized (

harmonisierte Einstufung gemäß CLP-Verordnung

)

CoRAP

community action rolling plan

CSA

chemical safety assessment (

Stoffsicherheitsbewertung

)

CSR

chemical safety report (

Stoffsicherheitsbericht

)

CT

Computertomografie

DBB

Di-

μ

-di-

n

-butylstanniohydroxyboran, Dibutylzinnhydrogenborat

DBBT

Monomethyldibromdiphenylmethan

DCM

Dichlormethan

DDT

Dichlordiphenyltrichlorethan

DEGBE

2-(2-Butoxyethoxy)ethanol

DEGME

2-(2-Methoxyethoxy)ethanol

DGUV

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

DMEL

derived minimum exposure level (

in den Leitlinien der REACH-Verordnung festgelegter Maßstab für die Luftkonzentration krebserzeugender Stoffe

)

DMF

Dimethylformamid

DNEL

derived no effect level (

nach REACH-Verordnung abzuleitender Luftgrenzwert

)

DNS

Desoxyribonukleinsäure

ECHA

Europäische Chemikalienagentur

ED

endocrine disruptor (hormonell wirkende Stoffe)

EINECS

Europäisches Altstoffinventar (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe)

EKA

Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe (

Grenzwert im Körper für krebserzeugende Stoffe, Festlegung durch MAK-Kommission

)

EPA

Environmental Protection Agency (

Umweltbehörde der USA

)

ERC

Umweltfreisetzungskategorie (

Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung

)

ETU

Ethylenthioharnstoff

EU

Europäische Union

Fp

Flammpunkt

GBS

granuläre biobeständige Stäube

GefStoffV

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)

GGBefG

Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter, Gefahrgutbeförderungsgesetz

GGVSEB

Gefahrgutverordnung Straße, mit Eisenbahnen und Binnenschifffahrt

GHS

globally harmonized system (global harmonisiertes System)

GLP

Gute Laborpraxis

IOELV

indicative occupational exposure limit values (

empfohlene Luftgrenzwerte für den Arbeitsplatz der EU

)

KGW

Körpergewicht

KMF

künstliche Mineralfasern

KMU

klein- und mittelständige Unternehmen

KrW-/AbfallG

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

LCS

Lebenszyklusstadium (

Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung

)

LD

50

mittlere letale Dosis

LGK

Lagerklassen (

Festlegung in TRGS 510

)

LLNA

local lymph node assay, lokaler Lymphknotentest

LOAEL

lowest observable adverse effect level

MAK

Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (

gesundheitsbasierter Luftgrenzwert der MAK-Kommission

)

MDI

Methylendiphenyldiisocyanat

MIK

Maximale Immissions-Konzentration

MMMF

man-made mineral fibres (

künstliche Mineralfasern, KMF

)

MTD

maximal tolerierbare Dosis

MuSchArbV

Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz

MZE

Mindestzündenergie

NOAEL

no adverse effect level (

im Tierversuch ermittelte Dosis ohne Gesundheitsbeeinträchtigung

)

OEG

obere Explosionsgrenze

OEL

occupational exposure level (

Oberbegriff für Arbeitsplatzgrenzwerte

)

OSOR

one substance, one registration

PAK

polykondensierte aromatische Kohlenwasserstoffe

PBB

polybromierte Biphenyle

PBT

persistent und bioakkumulierbar toxisch

PC

Produktkategorie (

Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung

)

PCB

polychlorierte Biphenyle

PCT

polychlorierte Terphenyle

PflSG

Pflanzenschutzgesetz

PNEC

predicted no effect concentration (

Konzentration ohne gesundheitliche Beeinträchtigung für aquatische Lebewesen

)

ppm

parts per million

ProC

Verfahrenskategorie (

Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung

)

PPORD

product and process oriented research and development (

Forschung und Entwicklung nach REACH-Verordnung

)

PSA

persönliche Schutzausrüstung

PSIS

pre-submission information session (

optionale Beratung im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach REACH-Verordnung

PVC

Polyvinylchlorid

RAC

Risk Assessment Committee, Ausschuss für Risikobewertung der ECHA

RID

Internationale Eisenbahnvorschriften

RMM

risk management measures (Arbeitsschutzmaßnahmen)

RMOA

risk management option analysis

QSAR

qualified structure-activity relationship

SCOEL

Scientific Committee for Occupational Exposure Limits

SEAC

Ausschuss für sozioökonomische Analyse der ECHA

SIEF

Substance Information Exchange Forum

STEL

short time exposure values (

Kurzzeitwert von Arbeitsplatzkonzentrationen

)

STOT

specific target organ toxicity (spezifische Zielorgan-Toxizität)

SU

Verwendungssektor (

Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung

)

SVHC

substances of very high concern (

besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH-Verordnung, veröffentlicht in der Kandidatenliste

)

TCDD

2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-

p

-dioxin

TDI

Toluol-2,6-diisoyanat

TF

technische Funktion

TGD

technical guidance documents (

nicht bindende Leitlinien der EU

)

TLV

threshold limit values (

US Luftgrenzwerte

)

TNT

Trinitrotoluol

TRA

tiered risk approach

TRBA

technische Regeln biologischer Arbeitsstoffe

TRbF

technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (

aufgehobene technisch Regeln, ersetzt durch TRBS

)

TRBS

technische Regeln für Betriebssicherheit

TRGS

technische Regeln für Gefahrstoffe

UBA

Umweltbundesamt

UEG

untere Explosionsgrenze

ÜF

Überschreitungsfaktor

VEK

Verwendungs- und Expositionskategorien (

Begriff der REACH-Verordnung

)

vPvB

sehr persistent und sehr bioakkumulierbar

VSK

verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (

siehe TRGS 420

)

WHG

Wasserhaushaltsgesetz

WHO

World Health Organization, Weltgesundheitsorganisation

WPC

Working Party Chemicals (

zuständiger Unterausschuss des ACSH der EU

)

ÜF

Überschreitungsfaktor

ZED

Zentrale Expositionsdatenbank