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Wie kann der deutsche Sozialstaat gerechter, effizienter und bürgernäher gestaltet werden? In diesem Sammelband entwirft Herausgeber Stefan Nacke gemeinsam mit renommierten Expertinnen und Experten eine Vision für eine qualitative Weiterentwicklung der sozialen Ordnung. Der "Smarte Sozialstaat" setzt auf digitale Prozesse, vernetzte Beratung, klare Zuständigkeiten und verhaltensökonomische Anreize – und stellt die soziale Frage neu. Ein wegweisender Impuls für Politik, Verwaltung und Gesellschaft.
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Seitenzahl: 240
Veröffentlichungsjahr: 2025
Stefan Nacke (Hrsg.)
Smarter Sozialstaat
Impulse zur qualitativen Weiterentwicklung der sozialen Ordnung in Deutschland
Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2026
Hermann-Herder-Str. 4, 79104 Freiburg
Alle Rechte vorbehalten.
www.herder.de
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ISBN (Print): 978-3-451-03773-3
ISBN (PDF): 978-3-451-84133-0
ISBN (EPUB): 978-3-451-84145-3
Smarter Sozialstaat
Die soziale Frage neu gestellt: der Smarte Sozialstaat als qualitative Weiterentwicklung der sozialen OrdnungStefan Nacke
Impulse zur qualitativen Weiterentwicklung der sozialen Ordnung in Deutschland
Loyalität und Illoyalität, Reziprozität und Solidarität im SozialstaatFrank Nullmeier
Der fragmentierte Sozialstaat: Soziale Risiken und Wege aus der VerwaltungsverflechtungsfalleJörg Bogumil, Philipp Gräfe
Für einen responsiven und handlungsfähigen Sozialstaat – eine smarte HerausforderungEva M. Welskop-Deffaa
Verbesserung der Erwerbsanreize im TransfersystemMaximilian Blömer, Andreas Peichl
Wie smart der Sozialstaat ist, entscheidet sich an den Schwächsten!Nils Pagels
Pauschalierungen als Allheilmittel für digitale Lösungen und Bürokratieabbau? Alternative Vorschläge zur Vereinfachung der Leistungsgewährung im SGB IIAstrid Korschewski
Vernetzte Hybride BeratungJoachim Fahnemann
Die Architektur der Sorge: Care und Case Management als Grundlage eines klugen (smarten) SozialstaatsStefan Schmidt, Hugo Mennemann
Smarte Anreize in der AlterssicherungDina Frommert
Smarte Anreize für einen smarten Sozialstaat: Verhaltensökonomische Evidenz, normative Leitplanken und ReformpfadeMarlene Haupt, Martin Kerkhoff
Anreize für mehr Eigenverantwortung bei Altersvorsorge und GesundheitRobert Meldt
Altersversorgung klug organisieren und Prävention stärkenMarkus Hofmann
Smarter Sozialstaat – Smarte GesetzeGundula Roßbach
Kundenperspektive als Maßstab des Handelns – Politische Gelingensbedingungen für einen smarten SozialstaatDaniel Terzenbach
Government as a Platform im Sozialstaat: Institutionelle Voraussetzungen smarter ImplementationTanja Klenk
Der deutsche Sozialstaat ist überaus leistungsfähig. Allein die Sozialversicherungen setzten im Jahr 2024 zusammen mehr als 850 Milliarden Euro um.2 Hinzu treten die staatlichen Leistungen der sozialen Förder- und Fürsorgesysteme, wie das Kindergeld, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Kinder- und Jugendhilfe oder auch das Wohngeld. Es ist sehr leicht, diese Errungenschaften des deutschen Sozialstaates für selbstverständlich zu nehmen.
In den öffentlichen Debatten und in der Art und Weise, wie sie geführt werden, wird deutlich, wie bedeutend soziale Fragen für unsere Gesellschaft sind und wie schwierig gleichzeitig das Ringen um Kompromisse und gemeinsame Lösungen ist. Sozialpolitische Debatten, beispielsweise über die Zukunft der Rentenversicherung, den Umgang mit Arbeitslosigkeit oder Armut betreffende Fragen, zeigen dabei die ständige Neuverhandlung eines impliziten Gesellschaftsvertrages, in dem Leistungen und Pflichten immer wieder neu justiert werden müssen. Die Aufgabe, Lösungskompromisse auszuhandeln, ist alles andere als einfach, aber die Situation erscheint nicht ausweglos. Unser Sozialstaat hat zahlreiche Möglichkeiten und viele Stärken. Vorschläge aus Wissenschaft und Praxis liegen in unterschiedlichsten Varianten vor.
Die Antwort auf diese grundsätzlichen und komplexen Fragestellungen lautet: Der Sozialstaat muss smarter werden. Um es in ein Bild zu fassen: Was Steve Jobs mit der Idee des iPhones gelang, nämlich ein geschlossenes, aufeinander abgestimmtes System aus Hard- und Software zu erschaffen, das an die individuellen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasst und trotzdem massentauglich ist, muss beispielhaft für den Sozialstaat nutzbar gemacht werden. Es geht nicht um eine quantitative Ausweitung, sondern um ein qualitatives Setup der Leistungen und Prozesse, damit die vorhandenen Ressourcen effizienter eingesetzt sowie die Verfahren effektiver und vor allem bürgerfreundlicher strukturiert werden. Im Folgenden wird ein Weg aufgezeigt, wie eine qualitative Weiterentwicklung der sozialen Ordnung mit klarem sozialem Kompass und mutigen Entscheidungen gelingen kann.
Auf gleich mehreren unterschiedlichen Feldern wird der deutsche Sozialstaat auf die Probe gestellt. Eine neue geopolitische Lage – mit neuen Schwerpunkten auf die Sicherheitspolitik –, die merklich voranschreitende wirtschaftliche Transformation und verdichtet auftretende Krisen lassen die Herausforderungen des demographischen Wandels in neuem Licht erscheinen: die stabile langfristige Finanzierung des gesamten Sozialstaates. Die wirtschaftlich florierenden Jahre der vergangenen Dekade, in denen die Politik auf Wünsche und Herausforderungen vielfach mit neuen Ausgaben reagierte, scheinen sich nicht fortzusetzen. Der Spielraum für ausgabenintensive Reformvorhaben im Sozialen wird in Zukunft begrenzt sein.
Bei all den Herausforderungen muss man sich jedoch vergewissern, dass der ausdifferenzierte Sozialstaat nicht nur einen Preis hat, sondern auch einen Wert des demokratischen Gemeinwesens darstellt. Einen Wert, den es auch in einer alternden Gesellschaft für die Zukunft zu erhalten gilt. „Die soziale Verpflichtung ist ein konstitutives Element unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Die sozialen Leistungen sind keine milde Gabe“3, schrieb der sozialpolitische Vordenker Heiner Geißler bereits Mitte der 1970er Jahre in seiner programmatischen Schrift Die Neue Soziale Frage. „Gerade in einer Zeit knapper Kassen muss sich aber das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit, muss sich die soziale Komponente der Marktwirtschaft erst eigentlich bewähren.“4 Einer solchen Situation der Bewährungsprobe steht der Sozialstaat aktuell gegenüber. Soll eine starke soziale Ordnung in Deutschland bewahrt werden, muss sich die Gesellschaft dieser neuen Ausgangslage stellen.
Ein Blick in die deutsche Sozialstaatsgeschichte zeigt, dass der Sozialstaat auf vielfältige Veränderungen in beachtlicher Weise reagierte und sich an den Wandel der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpasste. So markierte die große Rentenreform hin zur Dynamisierung im Jahr 1957 unter Konrad Adenauer das Ende einer Aufbauphase und eine Rückkehr zur sozialpolitischen Normalität in einer Zeit, in der die Bundesrepublik die Folgen des Krieges und die hohe Arbeitslosigkeit bewältigt hatte.5 Die darauffolgenden umfassenden Ausweitungen des Sozialstaates unter Willy Brandt spiegeln die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen in ähnlicher Weise wider, wie die sozialpolitische Konsolidierung mit steigender Arbeitslosigkeit ab Mitte der 1970er Jahre.6 Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 unter Federführung von Norbert Blüm als eigenständigem Zweig der Sozialversicherung reagierte der Sozialstaat mit gewisser Weitsicht auf die Alterung der Gesellschaft. Mit jeder Reform nahm gleichzeitig die Ausdifferenzierung der einzelnen Sicherungssysteme über die Jahrzehnte zu. Unter dem Konzept des aktivierenden Sozialstaates markierten die Reformen unter Gerhard Schröder ab 1999 in der Gesundheits- über die Arbeitsmarktpolitik bis hin zum Bereich der Alterssicherung tiefgreifende Umstrukturierungen.7
Danach erlebte der Sozialstaat, mit Ausnahme der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, die durch Bundesarbeitsminister Franz Müntefering im ersten Kabinett Merkel 2007 vorangetrieben wurde, keine gravierenderen Reformen mehr, sondern erfuhr eher vereinzelte Anpassungen und kehrte „dann partiell wieder auf die Pfade des traditionellen Sozialstaats zurück, indem der Zugang zu manchen Sozialleistungen wieder erleichtert wurde, und indem verschiedentlich Leistungen erhöht, ausgebaut oder auch neu eingeführt wurden“8.
Die lang anhaltende Konjunkturphase bis Anfang der 2020er Jahre sicherte insbesondere auch sozialpolitische Leistungen ab. Dagegen sind die aktuellen Aussichten auf die weitere Entwicklung von Herausforderungen geprägt: Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Lage wird das verstärkte Ausscheiden der Babyboomer aus dem Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren zu stark begrenzten Möglichkeiten eines weiteren Beschäftigungsaufbaus führen, die auch durch Zuwanderung nicht mehr aufgefangen oder mit Hilfe von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz kompensiert werden können. Im Jahr 2026 wird nach immer neuen aufeinanderfolgenden Rekordjahren der Erwerbstätigenzahlen das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland voraussichtlich erstmalig abnehmen.9 Dies markiert eine Zäsur für den Arbeitsmarkt und den Standort Deutschland. Die demographische Entwicklung ist träge und lässt sich in absehbarer Zeit nicht umkehren, und die eigentlichen Belastungen, insbesondere im Bereich von Gesundheit und Pflege, werden erst in der näheren Zukunft eintreten und auch den Sozialstaat in größerem Ausmaß strukturell und finanziell auf die Probe stellen. Soll der starke deutsche Sozialstaat auch in Zukunft auf hohem Niveau gehalten werden, muss die soziale Ordnung qualitativ weiterentwickelt werden.
Die Vielzahl unterschiedlichster Sozialleistungen ist das beeindruckende Ergebnis sozialpolitischer Reformgesetze der letzten Jahrzehnte. Doch der Erfolg der Anpassungsfähigkeit – die leistungsrechtliche wie institutionelle Ausdifferenzierung – hat auch eine Kehrseite: die zunehmende Fragmentierung.10
Durch die derart hohe Komplexität fehlt vielen Menschen in ihren jeweiligen Lebenslagen die Orientierung und der Überblick im sozialstaatlichen Dickicht. Leistungen kommen dadurch verspätet oder gar nicht bei den Betroffenen an. Die Komplexität des Sozialrechts kann dabei vermehrt auch nicht intendierte und falsche Anreize zur Folge haben. Menschen verlieren sich im System wechselnder Leistungsträger, insbesondere bei einem unkoordinierten Übergang der Zuständigkeit. Informationen gehen aufgrund nicht ineinandergreifender Strukturen und fehlender Schnittstellenanbindungen verloren. Uneinheitliche Standards und Systeme in der Datenverarbeitung erschweren diese Prozesse. Ein hohes Maß an Einzelfallbetrachtungen und ungleiche Begriffsdefinitionen im weit verzweigten Sozialstaat führen zudem zu aufwändigen (Mehrfach-)Prüfungen und Berechnungen, die die öffentlichen Verwaltungen immer häufiger an organisatorische Leistungsgrenzen bringen. Insgesamt kennt der Sozialstaat mehrere hundert verschiedene soziale Leistungen und Steuervergünstigungen, die im komplexen Verwaltungssystem bearbeitet werden. „Fünf Bundesministerien verantworten etwa 170 Leistungen, die von fast 30 Behörden […] verwaltet und in 16 Ländern mit 400 kommunalen Gebietskörperschaften teils unterschiedlich umgesetzt werden.“11 Zu diesen Institutionen von der Bundes- bis zur Kommunalebene kommt eine Vielzahl an Sozialleistungsträgern, wie die der Sozialversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen oder der Rentenversicherung und deren Leistungserbringer in bestimmten Bereichen, wie etwa der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
All diese fragmentierten Verwaltungszuständigkeiten und zahlreichen Schnittstellenprobleme – in der vertikalen wie in der horizontalen Zusammenarbeit – führen bei den individuell Betroffenen, wie auch in der Bevölkerung insgesamt, zu Unverständnis und wachsender Frustration. Langfristig kann dies einen Vertrauensverlust in die Leistungsfähigkeit der demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren des staatlichen Fürsorgesystems und der Sozialversicherungen zur Folge haben. In einer Zeit, in der Menschen nach Sicherheit und Orientierung suchen, darf der Verdruss über Verfahren und Prozesse kein Verdruss über die Demokratie selbst werden.
Die skizzierten neuen Rahmenbedingungen, die sozialstaatliche Fragmentierung und gewisse Belastungsgrenzen im komplexen Institutionengefüge erzeugen einen steigenden Reformdruck und eine spürbare Erwartungshaltung in der Gesellschaft, denen sich die Politik stellen muss. Ähnlich zur Situation in der Mitte der 1970er Jahre, als Heiner Geißler für „die Sozialpolitik einen neuen Denkansatz: das Denken in Alternativen“12 forderte, stellt sich die Neue Soziale Frage in der heutigen Situation in gewisser Weise wieder und neu. Eine Stärkung des Sozialstaates lässt sich nicht mit den Reforminstrumenten und der Herangehensweise der letzten Jahre bewältigen. Zielt die Soziale Frage im 19. Jahrhundert auf die soziale Absicherung von Notlagen und grundlegenden Lebensrisiken der Arbeitnehmer im Zusammenhang der Industrialisierung, erweitert die Neue Soziale Frage den Fokus auf die Situation benachteiligter Gruppen sowie ihrer Vertretung und damit auf die Bearbeitung neuer sozialstaatlicher Bedarfe.
Der Smarte Sozialstaat, wie ich ihn nenne, modernisiert die Neue Soziale Frage unter der Perspektive der Gegenwart. Eine nachhaltige Sicherung des Sozialen braucht heute wieder eine grundlegende Veränderungsbereitschaft und den Mut zu strukturellen Maßnahmen: zum Denken in neuen Wegen. Die von Heiner Geißler damals formulierten fünf Grundkriterien sind für die Beantwortung der Sozialen Frage aktueller denn je:
„(1) Die sozialen Leistungen müssen gezielt den wirklich Bedürftigen zugutekommen […]. (2) Die sozialen Leistungen müssen so umstrukturiert werden, dass ohne Erhöhung des Gesamtaufwandes mehr Gerechtigkeit erreicht wird […]. (3) Die sozialen Leistungen müssen so angesetzt werden, dass das persönliche soziale Engagement ermutigt wird […]. (4) Die sozialen Leistungen müssen humaner und wirtschaftlicher organisiert werden […]. (5) Es muss so geplant werden, dass die Rücksicht auf besondere Situationen und individuelle Wünsche nicht verkümmert […].“13
Der Grundgedanke des Smarten Sozialstaates beruht darauf, Sozialpolitik so zu gestalten, dass Bürgerinnen und Bürger aus der Perspektive von Nutzerinnen und Nutzern gesehen werden und sich Abläufe nicht mehr primär an der gewachsenen Verwaltungsstruktur orientieren. Smarte Politik verfolgt dabei keine Leistungskürzungen oder den Abbau von sozialen Strukturen, sondern eine Reorganisation der sozialen Ordnung mit leichterem Leistungszugang, klareren Begriffsdefinitionen und Zuständigkeiten sowie einfacheren und aufeinander abgestimmten Strukturen. Dadurch lassen sich die Prozesse optimieren, die Komplexität reduzieren und die Effektivität insgesamt steigern – für einen smarten, bürgerfreundlichen und starken Sozialstaat.
Ich verwende den Begriff smart, um eine neue Perspektive in den teils festgefahrenen Debatten über Reformprozesse einzunehmen und um nicht die erwartbaren Reflexe, die den Status quo der jeweiligen Positionen bestätigen, auszulösen. Mit einer bloßen Digitalisierung von Abläufen, die als Kostensenkungsprogramm vorangetrieben wird, reduziert sich eine Sozialreform auf einen reinen Spardiskurs und sorgt für verschärfte Frontstellungen in der Verteilungsdebatte, statt für neue Vertrauensbildung in eine nachhaltige soziale Ordnung zu werben. Das Vertrauen in die politische und gesellschaftliche Diskursfähigkeit, sich auf eine Debatte zur Weiterentwicklung des Sozialstaates einzulassen, ist jedoch eine bedeutende Grundvoraussetzung, damit – trotz existierender Interessenunterschiede – Lösungsansätze nicht nur gemeinsam diskutiert, sondern konstruktive Kompromisse später auch von einer breiten Mehrheit getragen und akzeptiert werden.
Die Grundordnung des Smarten Sozialstaates benötigt ebenfalls ein solches Vertrauen. Dass „das bisher selbstverständliche und unangefochtene Vertrauen in unsere soziale Sicherheit erschüttert ist, das ist schlimmer als die im rechten Sinn verstandene ‚Krise‘ [von der Unübersichtlichkeit und den Finanzierungsproblemen], in der unsere Sozialpolitik sich zurzeit wieder einmal befindet“14, schrieb Oswald von Nell-Breuning Ende der 1970er Jahre.15 Seine damalige Analyse trifft auch heute wieder den Kern der Sozialstaatsdebatte. Denn das Soziale ist nicht Beiwerk, sondern gehört untrennbar zu unserem Demokratieverständnis. Der Sozialstaat ist für alle da. Er ist ein konstitutives Element unserer Demokratie. In Artikel 20 unseres Grundgesetzes heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Getragen wird der Sozialstaat von geteilten Grundwerten sozialer Sicherheit und Freiheit, von Solidarität und sozialer Gerechtigkeit. Insbesondere die Gerechtigkeitsaspekte – Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit, Chancengerechtigkeit und Generationengerechtigkeit – müssen in einem austarierten Verhältnis zueinander stehen. Der Smarte Sozialstaat kann nur funktionieren, wenn diese vier Gerechtigkeitsdimensionen nicht gegeneinander ausgespielt, sondern systematisch aufeinander abgestimmt werden. Denn die Bürgerinnen und Bürger haben ein feines Gespür, wenn es um die Balance von beispielsweise selbst erarbeiteten Leistungen und staatlichen Fürsorgeleistungen geht, die der Staat für diejenigen Menschen in der Gesellschaft aufbringt, die aufgrund ihrer Lebenssituation Hilfe benötigen. Die Frage der Leistungsgerechtigkeit ist eng verbunden mit einem meritokratischen Verständnis16, das in der Bevölkerung tief verankert ist: Wer sich anstrengt, seine Fähigkeiten und sein Können nach seinen individuellen Möglichkeiten in der Gesellschaft einsetzt, der soll für seine Eigenleistung belohnt werden. Wird dagegen die Leistungsgerechtigkeit grundsätzlich in Frage gestellt, steigt das Empörungspotenzial in der Gesellschaft merklich. In einem Smarten Sozialstaat stehen die Leistungsgerechtigkeit und die Bedarf-, die Chancen- sowie die Generationengerechtigkeit in einem richtigen Verhältnis zueinander.
Nach den vorangegangenen Überlegungen soll im Folgenden gezeigt werden, wie konkrete Handlungsfelder smarter Politik aussehen können.
Bei smarten Leistungen liegt der Fokus auf strukturellen Optimierungen beim Zusammenspiel der Leistungssysteme. Es geht darum, in welcher Form Definitionen von Leistungen sowie Begrifflichkeiten, wie beispielsweise Einkommen, praktikabel vereinheitlicht und aufeinander abgestimmt werden können, damit Mehrfachprüfungen und -bearbeitungen in der Verwaltung vermieden werden und die Menschen die Unterstützung tatsächlich erhalten. Auf diese Weise gelingt zum Beispiel auch eine optimale Integration in den Arbeitsmarkt mit hoher Erwerbsbeteiligung.
Dies betrifft insbesondere die Frage, wie die Organisation des Leistungsbezugs von Grundsicherung, Familienleistungen und Wohngeld vereinfacht werden kann. Werden alle staatlichen Fürsorge- und Unterstützungsleistungen berücksichtigt, ist das verfügbare Einkommen, wenn man arbeitet, in der Regel zwar höher, als wenn man keiner Beschäftigung nachgeht. Aber (Mehr-)Arbeit lohnt sich in bestimmten Konstellationen oft zu wenig. Deshalb muss die Aufnahme und Ausweitung von Arbeit attraktiver werden. Denn Arbeit hat einen Mehrwert, der bei den Menschen auch ankommen muss. Die kinder- und familienpolitischen Leistungen sowie das Wohngeld müssen bei der Grundsicherung tatsächlich aufeinander abgestimmt werden. Das aktuelle Nebeneinander von Ansprüchen setzt zu häufig Fehlanreize und führt zu individueller Frustration und gesellschaftlichen Neiddebatten.
Smarte Prozesse fördern die kundenorientierte, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im Sozialstaat. Dies betrifft zum einen die bürgerfreundliche Ausgestaltung von Beantragungsverfahren im komplexen Sozialverwaltungssystem nach dem Prinzip des One-Stop-Shops. Bürgerinnen und Bürger wie auch die Verwaltungen werden durch eine zentrale Anlaufstelle entlastet: Die Zuständigkeitsklärung oder die genaue Ermittlung von Bedarfen übernimmt eine smarte Prozesssteuerung, damit unabhängig von der Zuständigkeit Leistungen personenzentriert „wie aus einer Hand“ erbracht werden können. Für eine solche Umsetzung smarter Prozesse steht beispielsweise das Pilot-Projekt des Gemeinsamen Grundantrags für Reha- und Teilhabeleistungen, das mit einer digitalen, barrierefreien und trägerübergreifenden Antragstellung die Zugangshürden erstmals in der Breite beseitigt und durch gemeinsam entwickelte Standards schnell und zielsicher die Zuständigkeiten zwischen Akteuren klärt sowie eine ggf. nötige trägerübergreifende Antragsbearbeitung und Zusammenarbeit ermöglicht.17 Dafür braucht es nicht nur eine gute Koordinierung unter den beteiligten Akteuren, sondern auch eine „gemeinsame Sprache“, die Durchsetzung einheitlicher Standards und insbesondere den Willen, die eigenen Arbeitsabläufe an eine gemeinsame Problembearbeitung zwischen Verwaltungsträgern anzupassen.
Ein innovativer Ansatz, wie involvierte Akteure bei trägerübergreifenden Fragen niederschwellig und smart zusammenarbeiten können, ist auch die Vernetzte Hybride Beratung18, bei der in einem neuen, kundenorientierten Beratungssetting weitere Akteure virtuell für bestimmte Aspekte der gemeinsamen Fallbearbeitung eingebunden werden können. Dadurch können Prozesse nicht nur beschleunigt, sondern durch größere Transparenz insgesamt auch höhere Verbindlichkeiten hergestellt werden.
Eine weitere Form smarter Prozesse ist der gezielte Einsatz von Care und Case Management19. Im Dickicht verschiedenster Maßnahmen, Verfahren und Beteiligter erhalten die betroffenen Menschen eine individuelle und bedarfsorientierte Hilfestellung, die die Steuerung ihres Falls auf verschiedenen Ebenen übernimmt. Durch eine passgenaue und personenbezogene Unterstützung können so Versorgungsdefizite, beispielsweise bei Übergängen zwischen Leistungsbereichen, behoben und die Qualität von sozialen Leistungen in ihrer Gesamtheit nachhaltig gesteigert werden.
Eine bestimmte Steuerungswirkung in der Sozialpolitik kann auch von smarten Anreizen ausgehen. Sie können dabei helfen, die eigene Vorsorge und Verantwortung von Menschen zu fördern. Bedeutung hat dies insbesondere in einem Alterssicherungssystem, das zumindest in Teilen auf die Eigeninitiative der Menschen für eine zusätzliche Vorsorge setzt, wie es in Deutschland mit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge als Ergänzung zu der gesetzlichen Rentenversicherung angelegt ist. Vor allem im Zuge der Fachkräftesicherung relevant sind zudem Anreize, die ein größeres Augenmerk auf die Prävention legen, damit Menschen möglichst lange gesund und arbeitsfähig bleiben. Welchen Beitrag Anreize leisten können und zu welchen Verhaltensänderungen sie bei den Menschen tatsächlich führen, ist allerdings nicht ausschließlich von der Bereitstellung der Informationen oder der Instrumente abhängig.
Ausgeblendet wird in den Debatten über die Weiterentwicklung des Sozialstaates, wie auch anderer Politikbereiche, häufig die Frage, wie die politische und praktische Umsetzung von Reformmaßnahmen gelingt. Ein genuiner Bestandteil des Smarten Sozialstaates ist deshalb auch der Fokus auf eine smarte Implementation, die bereits in der Politikformulierung Berücksichtigung finden muss. Dies betrifft die Frage, wie Reformprozesse erfolgreich eingeleitet werden können und welche Anforderungen an die Politik bei der Reformausgestaltung zu stellen sind. Für den Verwaltungsvollzug müssen bestimmte Lebenssachverhalte in Paragrafen übersetzt und in Behördenstrukturen organisiert werden. Bisher sind viele sozialstaatliche Normen dabei auf eine Einzelfallgerechtigkeit fokussiert und orientieren sich an der Herstellung möglichst hoher Rechtssicherheit. Smarte Politik dagegen hat eine möglichst einfache und praxistaugliche Umsetzung im Blick. Daher müssen die Umsetzungsbedingungen in Zukunft stärkeren Eingang bei der Politikformulierung finden. Und für diese Einbindung von Expertise aus der Praxis muss im politischen Prozess auch wieder eine angemessene Zeit zur Verfügung stehen.
Der Planungsprozess der sozialstaatlichen Reorganisation ist an zahlreichen Stellen bereits angestoßen worden. Einige Maßnahmen ganz grundsätzlicher Natur für einen Smarten Sozialstaat wurden etwa von der Initiative für einen handlungsfähigen Staat vorgeschlagen. Dies betrifft etwa die Vereinheitlichung von verbindlichen Definitionen von „Begriffe[n], die einer Anspruchsberechtigung auf soziale Leistungen zugrunde liegen“20, die vereinfachte Aufteilung von Anspruchsberechtigten in drei Gruppen – Kinder und Jugendliche, Erwachsene sowie Haushalte – und die Möglichkeit, alle sozialstaatlichen Regelleistungen über eine zentrale Dienstleistungsplattform digital beantragen zu können21. Viele dieser und weiterer Fragen sind auch Gegenstand der Regierungskommission Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR), die das Ziel verfolgt, „Empfehlungen für Maßnahmen zur Modernisierung und Entbürokratisierung sozialstaatlicher Strukturen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltungen unter Bewahrung des sozialen Schutzniveaus zu erarbeiten“22. Zudem greift die Modernisierungsagenda des im Zuschnitt der Bundesregierung neu entstandenen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung die Frage besserer Rechtsetzung mit dem Ziel auf, wie eine verwaltungsarme und digitaltaugliche sowie in der Praxis einfach umsetzbare Rechtsgestaltung gelingt, und dadurch zielgerichtete Problemlösungen erlaubt.23 Ein konkretes Projekt smarter Politik ist in diesem Zusammenhang der Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur (WSA) als digitale Anlaufstelle „aus einem Guss“ mit einer zentralen IT-Plattformstruktur für die internationale Fachkräftegewinnung.
Die Erkenntnisse sind vorhanden, dass es einer Reorganisation des Sozialstaates bedarf. Und zum Bewusstsein der Veränderung ist auch die Bereitschaft erkennbar, diesen Weg mit den ersten eingeleiteten Reformschritten tatsächlich zu gehen. Bedeutend ist, dass durch eine konstruktiv geführte Debatte und die öffentlich-mediale Begleitung die nötige Akzeptanz für den Erfolg des Reformprozesses entsteht. Ernst-Wolfgang Böckenförde kann wiederholt zitiert werden: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“24 Wir haben es aber selbst in der Hand, diesen Weg pragmatisch zu gestalten und die gesellschaftlichen Kräfte mitzunehmen. Machen wir uns an die Arbeit. Der Smarte Sozialstaat ist keine ferne Vision, sondern ein Auftrag an uns alle – ihn mutig zu gestalten.
Dr. Stefan Nacke ist Mitglied des Deutschen Bundestages und gehört dort dem Ausschuss für Arbeit und Soziales an. Der Soziologe und Sozialethiker Nacke ist Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie stellvertretender Bundesvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA), Kreisvorsitzender der CDU Münster und alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen.
BAR, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V., Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen, Frankfurt a.M. 2025. Online unter: https://www.bar-frankfurt.de/themen/reha-prozess/gemeinsamer-grundantrag-fuer-reha-und-teilhabeleistungen.html [zugegriffen 10.10.2025].
Jörg Bogumil/Philipp Gräfe, Fragmentierung der Sozialpolitik – Schnittstellen und Brüche zwischen unterschiedlichen Sozialpolitikfeldern. Eine Literaturstudie, DIFIS-Studie 2024/6, Duisburg 2024.
Ernst-Wolfgang Böckenförde, Recht, Staat, Freiheit. Studien zur Rechtsphilosophie, Staatstheorie und Verfassungsgeschichte. Erweiterte Ausgabe, Frankfurt a.M. 2006.
BMAS, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Konzept: Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR), Berlin 2025.
BMDS, Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund). Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland, Berlin 2025.
Hermann Gartner u.a., IAB-Prognose 2025/2026. Fiskalpolitik stützt Konjunktur und Arbeitsmarkt, in: IAB-Kurzbericht 19/2025.
Heiner Geißler, Die Neue Soziale Frage. Analysen und Dokumente, Freiburg i. Br. 1976.
Andreas Hänlein, Geschichte des Sozialrechts, in: Franz Ruland/Ulrich Becker/Peter Axer (Hrsg.), Sozialrechtshandbuch, 7. Auflage, Baden-Baden 2022, 82–131.
Julia Jäkel u.a., Initiative für einen handlungsfähigen Staat. Abschlussbericht, Freiburg i. Br. 2025.
Steffen Mau/Thomas Lux/Linus Westheuser, Triggerpunkte. Konsens und Konflikt in der Gegenwartsgesellschaft, Berlin 2023.
Oswald von Nell-Breuning, Soziale Sicherheit? Zu Grundfragen der Sozialordnung aus christlicher Verantwortung, Freiburg i. Br. 1979.
Statistisches Bundesamt, Ausgaben, Einnahmen, Finanzierungssaldo der Sozialversicherung 2024, Wiesbaden 2025. Online unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Ausgaben-Einnahmen/Tabellen/liste-kern-extrahaushalte-q-2024.html#1346880 [zugegriffen 10.10.2025].
In fast jeder Diskussion über Bürokratieabbau im Sozialstaat, über Digitalisierung, Automatisierung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Sozialverwaltung, über die Vereinfachung des Sozialrechts und den Abbau von Schnittstellen, die Schaffung von mehr Bürgerfreundlichkeit und den Übergang zu einem smarten, digitalen Sozialstaat verbinden sich zwei grundlegende Fragestellungen. Meist werden sie nicht als getrennte Problemstellungen gesehen, sie verbinden sich oft scheinbar untrennbar miteinander oder überlagern sich. Die erste richtet sich auf das Wie der Erbringung sozialer Leistungen, die zweite auf das Wie viel und FürWen staatlicher Leistungen.
Die erste der beiden Fragen lautet: Wie kann soziale Sicherung so organisiert und gestaltet werden, dass sich ein effektives und effizientes Funktionieren ergibt? Mögliche Antworten liegen in der Optimierung von Abläufen: Wie lässt sich eine Sache am besten regeln? Wie kann es gelingen, für die Beteiligten mit dem geringsten Aufwand den größten Effekt an sozialer Sicherung zu erzielen? Die Effektivität und Effizienz der Erbringung sozialer Leistungen muss dabei aus der Sicht des Sozialstaates wie der Bürger und Bürgerinnen betrachtet werden, die soziale Leistungen erhalten. Die Bereitstellung der Sozialleistungen seitens des Staates und der Trägerorganisationen sozialer Dienstleistungen muss ebenso optimiert und verbessert werden wie die Zugänglichkeit der Leistungen und die Einfachheit ihrer Nutzung durch die sozialleistungsberechtigten Bürger und Bürgerinnen.
Denn auf der Ebene des täglichen Funktionierens der Sozialpolitik sind Organisationen und Interaktionen ausschlaggebend. Die Leistungsbezieher begegnen nicht dem Sozialstaat oder der Sozialpolitik, sie sind auf einzelne Organisationen: das Sozialamt, den Träger einer Pflegeeinrichtung, die Krankenkasse, die Beratungsstellen der Rentenversicherung, das Jobcenter etc. angewiesen. Sie begegnen dem Sozialstaat als je spezifische Organisation.
Der Sozialstaat ist organisatorisch aber höchst fragmentiert, es gibt keine übergreifende „Sozialstaatsbehörde“. Jede Organisation der Sozialpolitik tritt dem Einzelnen aber als Verkörperung des Sozialstaates gegenüber. Und jeder Verweis, man müsse eine andere Behörde aufsuchen oder woanders Anträge stellen, macht die organisatorische Fragmentierung sichtbar. Daraus erwächst für die einzelne Organisation oft nur ein geringes Problem: Der Hinweis, man solle sich doch bitte an die zuständige Stelle wenden, kostet oft nur wenig Zeit und ein wenig Freundlichkeit. Auf der anderen Seite erwächst daraus aber doppelter Aufwand und Irritation, warum es so schwer sein soll, die richtige Stelle zu finden. In der Begegnung mit der je einzelnen Organisation der Sozialpolitik wird der Sozialstaat zwar real, aber nur in seiner fragmentarischen Gestalt. Hinter der Mauer organisationaler Fragmentierung wird das Ganze der Sozialstaatlichkeit nurmehr als undurchdringliches Rechtsuniversum und als ungeheure Masse an öffentlichen Ausgaben bzw. Beitrags- und Steuereinnahmen erfahren. Mit jeder einzelnen Organisation lässt sich dadurch auch der Sozialstaat als Ganzer angreifen. Und daher können einzelne Organisationen und Rechtsgebiete der Sozialpolitik für das Ganze der Sozialpolitik stehen, man nehme nur folgendes Beispiel: Die Reform des Bürgergeldes gilt dann schon als komplette Sozialstaatsreform oder als Abbau desselben.
Schaut man noch etwas stärker auf die Weise, wie der Sozialstaat erfahren werden kann, dann muss man neben den Organisationen auch die Interaktionen betrachten. Denn die Organisationen wirken nicht als solche auf die Individuen ein, sondern in bestimmten Interaktionsformen, solchen der Antragstellung, der Beratung, der Genehmigung oder Nicht-Genehmigung bzw. Bewilligung von Leistungen, in der konkreten Situation der in der Wohnung geleisteten Pflege oder der Behandlung im Krankenhaus. Und zu diesen Interaktionen gehören auch Formen digitaler Kommunikation.
Organisationen haben selbst oft nur begrenzten Zugriff auf die Ebene der Interaktionen. Was in der Beratungssituation konkret passiert, lässt sich zwar durch Schulungen und Empfehlungen beeinflussen, die Interaktionssituationen sind aber zu komplex, um auf diese Weise gesteuert werden zu können. Jedes Wort, jede Geste kann die Interaktion in eine andere Richtung lenken. Die Profession der Sozialen Arbeit bezieht gar ein wesentliches Element ihres Selbstverständnisses aus einer reflektierten Distanz zur Sozialverwaltung. Interaktion und Organisationsinteresse müssen sich mithin nicht decken.
Entsprechend kann sich auch ein reformierter, ein Smarter Sozialstaat im Sinne einer effektiveren und effizienteren Sozialpolitik nicht allein auf die Ebene staatlicher Zielsetzungen konzentrieren. Er kann auch nicht nur die Organisationsebene ins Zentrum stellen und eine perfekte Antragsabwicklung erzeugen, die aber nicht im Kontakt zu anderen sozialpolitischen Aufgaben und Aufgabenträgern entwickelt wird. Und schließlich ist es keine gelungene Reform, das Interaktionsgeschehen allein nach den gerade vorherrschenden Konzepten digitaler Kommunikation zu optimieren.
Die auf ein gutes Funktionieren ausgerichtete Reform der Sozialpolitik muss das Zusammenspiel von Staat und Organisationen der sozialen Sicherung sowie gewählten Interaktionsformen und den Personen, die Leistungen in Anspruch nehmen wollen, insgesamt verbessern. Deshalb ist der Smarte Sozialstaat kein reines Digitalisierungs- oder KI-Projekt.
Eine Reform des Sozialstaates muss vor allem auch die möglichen Handlungs- und Reaktionsformen der Individuen einbeziehen: Wie reagieren diese, wenn sie mit dem bisherigen Zustand des Sozialstaates oder der Behandlung in den Ämtern nicht zufrieden sind? Hier soll ein Versuch vorgenommen werden, diese Reaktionsweisen näher zu erkunden – unter Zuhilfenahme und Modifikation einer berühmten Typologie von Albert O. Hirschman.1 Hirschman hatte drei Reaktionsweisen auf subjektiv als ungenügend eingeschätzte Angebote einer Firma oder Organisation unterschieden: Abwanderung (exit), Widerspruch (voice) und Zustimmung/Hinnahme (loyalty).
In sozialpolitischen Kontexten sind diese Optionen nicht alle gleichermaßen verfügbar. Die Exit-Option steht meist nicht zur Verfügung. Überall, wo keine Märkte oder speziell auf Güter sozialer Sicherung ausgerichtete Märkte, Wohlfahrtsmärkte, existieren, ist Exit nicht machbar. Es gibt nur eine gesetzliche Rentenversicherung und die ist eine Pflichtversicherung. Bei Krankenkassen gibt es die Möglichkeit des Wechsels, aber beim Wohngeld oder beim Bürgergeld kann man sich die zuständige Behörde nicht aussuchen. Exit ist oft gerade für diejenigen nicht erreichbar, die besonders vulnerabel sind oder sich in prekären Situationen befinden oder die größeren Risiken zu bewältigen haben. Exit ist daher eher eine Strategie jener, die über genügend Grundreserven verfügen. Am Fall der Alterssicherung kann man sehen, dass man neben und zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung noch privat vorsorgen kann, wenn entsprechende Sparkapazitäten zur Verfügung stehen. Man kann auch zur privaten Krankenversicherung wechseln, was aber auch vom Einkommensniveau abhängt. Die Grundsituation ist daher je nach institutioneller Vorstrukturierung (Pflichtsystem, Ortsprinzip der Ämterkompetenzen oder Wohlfahrtsmärkte) und je nach sozialer Lage und Position auf der Einkommensskala unterschiedlich.
Die Voice-Option als kollektiver Protest ist ähnlich ungleich verteilt. Bewegungen von Arbeitslosen und Armen sind höchst selten, Proteste der Mittelschichten gegen Sozialausbau benötigen der medialen Unterstützung und sind dann schnell politikrelevant. Letztlich entscheidet die Arena aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften über die Wirksamkeit von Protesten, selten sind davon unabhängige Formen des Widerspruchs im deutschen Sozialstaat erfolgreich. Bleiben dann nur Zustimmung und Hinnahme, auch wenn die Unzufriedenheit mit dem aktuellen Zustand fortbesteht? Ist Loyalität der Normalzustand eines Systems, das vielen Menschen keine Exit-Option bietet und den Protest nicht gerade leicht macht?
In Modifikation bzw. Differenzierung der Typologie von Hirschman lassen sich drei weitere Reaktionen in der Sozialpolitik beobachten. Die erste Zusatzoption ist eine besondere Form des Exits. Die Sozialpolitikforschung spricht hierbei von Nicht-Inanspruchnahme. Das ist der Verzicht darauf, die soziale Leistung, auf die ein gesetzliches Recht besteht, überhaupt erhalten zu wollen. Nicht-Inanspruchnahme kann aus Unkenntnis resultieren, aber auch aus der Weigerung, sich in das Antragswesen hineinzubegeben, sich lieber auf irgendeine Weise durchzuschlagen als sich in die „Mühlen“ der Sozialstaatsbürokratie zu begeben.
