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Beschreibung

Vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart wird der Bedeutungswandel von Staatsbürgerschaft gezeigt: ihr Aufstieg zur dominanten Form politischer Zugehörigkeit im Zeitalter des Nationalstaats und Instrument ethnischer und politischer Selektion in Diktaturen bis hin zur neuen Gestalt der Unionsbürgerschaft in der supranational organisierten Europäischen Union. Drei Länder Europas, die als Nachbarstaaten in besonders intensiver Weise durch existentielle Konflikte und politische Kooperation miteinander verflochten waren, dienen als Anschauungsbeispiel. Zwischen Frankreich, Deutschland und Polen haben tiefe ideologische Gegensätze sowie gewaltsame Auseinandersetzungen, aber auch von wechselseitigen Lernprozessen und Adaption über zwei Jahr-hunderte intensiver als in fast jeder anderen Region Europas die Geschichte der Staatsbürgerschaft geprägt.

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Veröffentlichungsjahr: 2022

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Inhalt

Inhaltsübersicht

Cover & Impressum

Vorwort

Einleitung

Beiträge der Autorinnen und Autoren

Biografien und Abbildungen

1

Einleitende Essays

Frankreich – Polen – Deutschland: Verflochtene Staatsbürgerschaften

Warum Frankreich, Polen, Deutschland? Drei Antworten

Was bedeutet Staatsbürgerschaft? Konzeptionelle Dimensionen

Historische Knotenpunkte und Verflechtungen

Fazit

Die französische Staatsangehörigkeit – eine einschließende Staatsangehörigkeit

Drei Krisen der französischen Staatsangehörigkeit

Vorrang des Territorialprinzips

Staatsangehörigkeit als Menschenrecht

Staatsbürgerschaft in Polen – eine sinusförmige Entwicklung

Entwicklung vor 1918

1918 bis 1939

1939 bis 1945

1945 bis 1989

Entwicklung nach 1989

Staatsbürgerschaft in Deutschland

Staatsangehörigkeiten in deutschen Staaten

Reichsgründung

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Deutsche Staatsangehörigkeit(en)?

Behutsame Öffnung nach 1989

Abschied vom Abstammungsprinzip

2

Akteure im Verfahren der Einbürgerung

Einleitung

Ausstellungsobjekte

Arbeitsmigration und Staatsbürgerschaft in Frankreich, Deutschland und Polen

Die Jahre 1860 bis 1918

Die Jahre 1918 bis 1945

Die gegenwärtige Arbeitsmigration in der EU

3

Staatsbürgerliche Bildung

Einleitung

Ausstellungsobjekte

Militär und Staatsbürgerschaft seit dem 19. Jahrhundert

4

Staatsbürgerschaft von Frauen

Einleitung

Ausstellungsobjekte

Staatsbürgerschaft von Frauen

Revolutionäre Umbrüche um 1800 und die Paradoxien der Staatsbürgerschaft

Das 19. Jahrhundert: Neue Ein- und Ausschlüsse im Zeichen von bürgerlichen Revolutionen und Nationalismus

Nationalstaaten der Zwischenkriegszeit und die Krise der Demokratie

Nach dem Zweiten Weltkrieg: Ungleichzeitigkeiten und Aufbrüche

Das Ende des Systemkonflikts und neue (alte) Fragen

5

Staatsbürgerschaft von Jüdinnen und Juden

Einleitung

Ausstellungsobjekte

Staatsbürgerschaft von Jüdinnen und Juden

Der Weg zur Staatsbürgerschaft (1781–1870)

Antisemitismus – Versuche einer Revokation der Emanzipation

Zwischenkriegszeit – Minderheiten und Staatenlose

Aus Deutschen werden wieder Juden – die Zeit des Nationalsozialismus

Nach Kriegsende – Rückkehr und Wiedereinbürgerung

6

Kolonialismus und Rassismus

Einleitung

Ausstellungsobjekte

Die doppelte Staatsangehörigkeit in der Praxis

Das Projekt der Eingliederung von Fremden in die Nation und das Desinteresse an der doppelten Staatsangehörigkeit

Die Akzeptanz der Doppelstaatsangehörigkeit, um das Abstammungsprinzip beizubehalten

7

Identifizierung, Selektion, Aussonderung

Einleitung

Ausstellungsobjekte

Hundert Jahre Staatenlosigkeit

Zwischenkriegszeit

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Aktuelle Entwicklungen

8

Rites de passage

Einleitung

Ausstellungsobjekte

Auf festem Boden stehend

9

Staatsbürgerschaft heute

Einleitung

Ausstellungsobjekte

Bürger Europas

Unionsbürgerschaft und nationale Staatsangehörigkeiten

Die Rechte aus der Unionsbürgerschaft

Das historische Modell des Föderalismus

Staatsbürgerschaft im 21. Jahrhundert – national oder postnational, entwertet oder aufgewertet?

Staatsbürgerschaft – eine Geschichte der Emotionen

Anhang

Verwendete Literatur

Autorinnen und Autoren

Bildnachweis

Nachweis der literarischen Zitate

Ausführliches Impressum

Anmerkungen

Buchnavigation

Inhaltsübersicht

Cover

Textanfang

Impressum

Literaturverzeichnis

Vorwort

Raphael Gross

Am Anfang dieser Ausstellung stand meine Überlegung, mich mit dem – wie ich denke – sehr deutschen Begriff »Heimat« zu beschäftigen. Darüber sprach ich mit Dieter Gosewinkel, noch bevor ich 2017 am DHM angefangen hatte. Er gab mir bei der Gelegenheit sein gerade neu erschienenes umfangreiches Werk über Staatsbürgerschaft in Europa im 20. und 21. Jahrhundert. Es war zwar noch nicht der Moment, etwas zu verabreden, trotzdem stand seit damals die Idee im Raum, gemeinsam am DHM eine Ausstellung zur Geschichte der Staatsbürgerschaft zu machen. Damit hatte sich nun also der Blick verschoben: Weg von der Frage nach dem »Gefühl« von Heimat oder dem »Gefühl« einer nationalen oder staatlichen Identität hin zu der Frage, wie sich historisch Staatsbürgerschaft als wichtiges Moment unseres Lebens entwickelt hat. Oder nochmals anders formuliert: hin zu dem historisch immer neu sich ausformenden Zusammenhang von Staatlichkeit, Recht und Zugehörigkeit.

Heute wird in Europa wieder auf Leben und Tod gekämpft, insbesondere in Donezk und in Luhansk und, während ich schreibe, zunehmend in der gesamten Ukraine. Man möchte meinen, es gehe in hohem Maße um Fragen der Staatsbürgerschaft. Dabei spielen offensichtlich Emotionen eine große Rolle, und zwar in sehr unterschiedlicher Konstellation und ideologischer Aufladung.

Unsere Ausstellung nähert sich der Frage nach Staatsbürgerschaft jedoch nicht direkt emotional. Sie enttäuscht damit vielleicht manche gängigen Klischees, die eine bestimmte emotionale Aufladung oder Ideologie mit einem bestimmten Typus von Staatsbürgerschaft verbinden. Sie zeigt insbesondere sowohl die möglichen positiven wie die negativen Folgen der Verrechtlichung von Staatsbürgerschaft. So etwa, wenn sie die Mechanismen von Ein- und Ausschluss in der rechtshistorischen Entwicklung aufzeigt. Diese können sich vielfältig darstellen: etwa in den Diskriminierungen in den Kolonien, in der Ungleichbehandlung von Frauen und in der Diskriminierung von Juden. Die Ausstellung verdeutlicht auch, dass es nicht eine chronologisch gleichförmig positive historische Entwicklung gibt, hin zu jeweils offeneren und diskriminierungsfreieren Formen oder auch zu mehr transnationaler Durchlässigkeit. Diese Entwicklung ist immer fragil und kennt auch Brüche und Abgründe, deutlich etwa im Entzug von Staatsbürgerrechten für die deutschen Juden im NS-Staat. Sie werden in der Ausstellung dokumentiert. In der Ausstellung wird insbesondere deutlich, welchen Gewinn man daraus ziehen kann, Geschichte und Entwicklung von Staatsbürgerschaften jenseits ihrer zahlreichen emotionalen und nationalen Aufladungen zu begreifen.

Dank gebührt an erster Stelle Dieter Gosewinkel, der das Konzept für die Ausstellung entwickelt hat und auch für die Konzeption dieses Begleitbandes wesentlich war. Unterstützt hat ihn dabei als sehr erfahrene Projektleiterin am DHM Dorlis Blume. Danken möchte ich – auch in ihrer beider Namen – allen Kolleginnen und Kollegen, die Staatsbürgerschaften. Frankreich, Polen, Deutschland seit 1789 mit großer Leidenschaft und Energie realisiert haben. Besonderer Dank gebührt den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Marie Czarnikow und Paulina Szoltysik, dem Projektassistenten David Pfeffer, den Volontären Lisa Sophie Gebhard und Maximilian Auth sowie Dominique Hipp, Crawford Matthews und Brigitte Vogel-Janotta vom Fachbereich Bildung und Vermittlung, die das Projekt von Beginn an begleitet haben. Die Registrar Nicole Schmidt kümmerte sich um den Leihverkehr mit den nationalen und internationalen Partnern und Dorit Aurich lektorierte nicht nur den hier vorliegenden Band, sondern auch sämtliche Ausstellungstexte. Begleitet wurde die Ausstellungsvorbereitung von einem engagierten Fachbeirat bestehend aus Andreas Fahrmeir, Claudia Kraft, Sarah Mazouz, Pierre Monnet, Joachim von Puttkamer, Katarzyna Stokłosa, Dariusz Stola und Claire Zalc.

Die Gestaltung der Ausstellung lag in den Händen der beiden DHM-Gestalterinnen Ingrid Jebram und Kira Soltani Schirazi. Sie haben die Wege und Umwege der Staatsbürgerschaften in eine Architektur gebracht, die denen in den drei Staaten Frankreich, Polen und Deutschland Rechnung trägt. Für das wissenschaftliche Begleitprogramm zeichnet Nike Thurn verantwortlich. Abschließend gilt unser Dank allen Leihgebern sowie den Autorinnen und Autoren der hier vorgelegten Publikation sowie Ilka Linz und Anne Stadler für die engagierte Betreuung des Bandes.

Einleitung

Dorlis Blume, Dieter Gosewinkel

»Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch.«

Bertolt Brecht, Flüchtlingsgespräche

 

Staatsbürgerschaft hat viele Bedeutungen. Sie bezeichnet ein Ideal guter Ordnung, einen Appell zur Gemeinschaft, eine politische Forderung nach Freiheit, Gleichheit, Teilhabe und Schutz. Sie bedeutet aber auch und vor allem einen Status des Rechts. Dieser führt Menschen zusammen und trennt sie zugleich. Die Staatsbürgerschaft scheidet damit Zugehörige von Nichtzugehörigen. Sie stiftet einerseits nationale und politische Gemeinschaften. Andererseits markiert sie den Unterschied und Vorrang gegenüber denjenigen, die außerhalb der Gemeinschaft stehen. Diese tiefe Ambiguität in der Zuordnung von Menschen trug der Staatsbürgerschaft immer zugleich nachdrückliche Unterstützung wie scharfe Gegnerschaft ein. Das lag an der existenziellen Bedeutung, die sie seit der revolutionären Wende zum 19. Jahrhundert gewann. In ihrer immer engeren Verbindung mit dem modernen Nationalstaat wurde sie zum Gegenstand elementarer Kämpfe um Zugehörigkeit und Teilhabe. Sie stärkte Identitätskonstruktionen, mit denen sich ein Nationalstaat vom anderen abgrenzte. Die Staatsbürgerschaft teilte Rechte auf staatliche Daseinsvorsorge und politische Mitbestimmung zu und auferlegte mit dem Wehrdienst die Pflicht, für den Staat sein Leben einzusetzen.

Die Staatsbürgerschaft stieg daher seit dem 19. Jahrhundert zur bestimmenden Form politischer Zugehörigkeit auf. Dies ist die Ausgangsthese der Ausstellung im Deutschen Historischen Museum (DHM), die dieser Begleitband in vertiefenden Essays analysiert und veranschaulicht. Mehr noch: Gezeigt wird, dass die Staatsbürgerschaft kraft der ihr innewohnenden ambivalenten Funktion, zugleich über Ein- wie Ausschluss zu bestimmen, zum zentralen Instrument der Verteilung von Lebens- und Überlebenschancen in den europäischen Staaten des 19. und 20. Jahrhunderts wurde.

Die elementare politisch-soziale Bedeutung von Staatsbürgerschaft soll bis in die Ebene des Alltagslebens fassbar werden. Dabei geht es über staatliche Akteure hinaus auch um diejenigen, die von den Regelungen der Staatsbürgerschaft betroffen waren, diese erstritten und erlitten, von ihnen Schutz oder Ausschluss zu gewärtigen hatten. Denn Staatsbürgerschaft manifestiert sich nicht nur in Pässen, Gesetzen und behördlichen Maßnahmen, sondern in hohem Maße auch in den durch sie ausgelösten widersprüchlichen und starken Gefühlen – der Sicherheit wie der Schutzlosigkeit, der Anerkennung wie der Ablehnung, des Stolzes wie der Missachtung.

Ausstellung und Begleitband zeigen die Entwicklung der Staatsbürgerschaft als Instrument der Ein- und Ausschließung seit dem Beginn des »nationalen Zeitalters« im Zuge der Französischen Revolution exemplarisch anhand dreier Länder: Frankreich, Polen und Deutschland. Mehr noch als andere waren diese drei Nationalstaaten im Herzen Europas als Nachbarn in intensiver Weise durch existenzielle Konflikte und politische Kooperation miteinander eng verflochten. Zwischen Frankreich, Deutschland und Polen haben tiefe ideologische Gegensätze sowie gewaltsame Auseinandersetzungen in Gestalt von Besetzung und Vertreibung, aber auch wechselseitige Lernprozesse und Adaption über zwei Jahrhunderte die Geschichte der Staatsbürgerschaft in ihrer Vielfalt ausgeprägt.

Beiträge der Autorinnen und Autoren

Einleitend stecken vier Essays den Gegenstand sowie das zeitliche und räumliche Feld dieses Bandes ab. Dieter Gosewinkel erklärt die zugrunde gelegte doppelte Bedeutung von Staatsbürgerschaft. Sie bezeichnet zum einen den rechtlichen Status der Mitgliedschaft in einem Staat, die Staatsangehörigkeit, zum anderen die individuellen Rechte, die grundsätzlich durch die Staatsangehörigkeit vermittelt werden. Unterschiedliche Ausprägungen von Staatsbürgerschaften spiegelten und verfestigten über lange historische Perioden die gegenseitige Abgrenzung von Nationalstaaten. Die Länder Frankreich, Polen und Deutschland eignen sich angesichts ihrer spannungsreichen Nachbarschaftsverhältnisse in besonderer Weise, um die extremen Verwendungsmöglichkeiten der Staatsbürgerschaft vor Augen zu führen: von der ausgleichenden Regelung der Nachbarschaftsbeziehungen bis hin zur Unterdrückung und Verdrängung. Die Verflechtung der drei Staatsbürgerschaften wird anhand fünf historischer Phasen aufgezeigt, die von der Epoche der Französischen Revolution bis zur europäischen Wende nach 1989 reichen.

Das französische Staatsbürgerschaftsrecht, so der zunächst überraschende Befund von Patrick Weil, vergab mit dem Code Civil von 1803 das erste Mal überhaupt in Europa die Staatsangehörigkeit aufgrund der Abstammung. Gleichwohl, so Weils These, entwickelte und bewahrte die französische Staatsbürgerschaft ihren spezifisch einschließenden Charakter. Frankreich wurde im Verlauf des 19. Jahrhunderts zum Einwanderungsland und wollte seinen demografischen Nachteil gegenüber dem bevölkerungsstärkeren Deutschland ausgleichen. Dies trug maßgeblich dazu bei, dem Territorialprinzip wieder ausschlaggebende Bedeutung zu geben und in Frankreich geborene Kinder von Ausländern zu Franzosen zu machen. Ungeachtet dreier »ethnischer Krisen«, in denen ein von der französischen Rechten getragenes ethno-nationales Gegenkonzept das Territorialprinzip infrage stellte, setzte sich die französische Linke mit seiner Verteidigung durch. Dabei spielten das Argument, das »Blutsprinzip« komme aus Deutschland, und die Erinnerung an das vom nationalsozialistischen Modell inspirierte rassistische Staatsbürgerschaftsrecht des Vichy-Regimes eine maßgebliche Rolle.

Nicht geradlinig, vielmehr »sinusförmig« verlief nach Jerzy Kochanowski die Entwicklung der Staatsbürgerschaft in Polen. Sie war von Frankreich beeinflusst, litt aber an der brüchigen Eigenstaatlichkeit Polens im 19. und 20. Jahrhundert. Nach der frühen ersten Erwähnung des obywatel (Bürger) in der polnischen Verfassung vom 3. Mai 1791 dauerte es bis 1918, dass der dann wieder errichtete polnische Staat eine gesamtstaatliche polnische Staatsbürgerschaft schuf. Sie vermittelte erstmals umfassende politische und soziale Rechte – auch für Frauen – und stand dennoch von Beginn an unter Druck, zumal die polnische Regierung nur widerwillig die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der nationalen und religiösen Minderheiten anerkannte. Während des Zweiten Weltkriegs waren die Polen, vor allem die polnischen Juden, Ziel von Diskriminierung und Vernichtung, die die deutsche und die sowjetische Besatzungsmacht maßgeblich mithilfe des Staatsbürgerschaftsrechts ins Werk setzten. Nach 1945 diente der neuen Volksrepublik Polen das Staatsbürgerschaftsrecht vor allem der ethnischen Homogenisierung, unter anderem durch den Ausschluss der großen Mehrheit Deutschstämmiger.

Die Staatsbürgerschaft als Rechtsbegriff entwickelte sich in Deutschland später als in Frankreich und Polen. Andreas Fahrmeir verweist aufdie große Bedeutung des Abstammungsprinzips in der Entwicklung der deutschen Staatsbürgerschaft. Eingeführt in das deutsche Recht wurde es nach dem als besonders modern geltenden französischen Vorbild in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Überhaupt war die Staatsbürgerschaft im föderalen Deutschland unterschiedlich ausgestaltet. Nach der Reichsgründung 1871 setzte in Preußen eine Politik der ethnischen Homogenisierung ein, die sich insbesondere gegen Polen und Juden richtete. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 verfestigte die Abstammung als alleiniges Prinzip des Geburtserwerbs der Staatsangehörigkeit, indessen ohne diese an die Zugehörigkeit zu einem deutschen Volk zu binden. Die Ethnisierung der deutschen Staatsbürgerschaft setzte sich schließlich im nationalsozialistischen Recht durch, das den vollen Rechtsstatus des »Deutschen«, des Reichsbürgers, aus der Zugehörigkeit zur »arischen Rasse« ableitete. Erst nach der deutschen Wiedervereinigung vollzog sich schrittweise der Abschied vom reinen Abstammungsprinzip, als 2000 mit der Einführung des Territorialprinzips – ähnlich wie in Frankreich – in Deutschland geborene Kinder von lang ansässigen Ausländern die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten.

Stetig verschränkt waren die Staatsbürgerschaftssysteme der drei Länder durch die Arbeitsmigration. Frankreich und Deutschland waren die wichtigsten Zielländer von Arbeitsmigranten aus Polen, das während der Zwischenkriegszeit zum zweitwichtigsten Auswanderungsland der Welt nach Italien aufstieg. Malgorzata Radomska untersucht diese Entwicklungund veranschaulicht, dass der mindere Rechtsstatus der polnischen Arbeitsmigranten gegenüber deutschen und französischen Staatsbürgern im ökonomischen Interesse der Einwanderungsländer lag. Statt sie einzubürgern, schlossen diese die Eingewanderten von der politischen und sozialen Teilhabe aus und regelten die arbeits- und sozialrechtliche Grundsicherung der Migranten durch befristete bilaterale Verträge. Dies lag auch im Interesse des polnischen Staates, der den Überschuss an inländischen Arbeitskräften abbauen konnte, ohne den Kontakt zu seinen auswandernden Staatsbürgern zu verlieren. Freilich bevorzugte Polen dabei die Angehörigen polnischer Nationalität, während es bei Angehörigen nationaler Minderheiten, vor allem Juden, die endgültige Auswanderung förderte. Mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union 2004 wurde Deutschland wieder zum wichtigsten Einwanderungsland für polnische Staatsbürger, die dort als Unionsbürger einen ungleich besseren Rechtsstatus genießen als je zuvor.

Seit ihrer Entstehung im Zuge der Französischen Revolution war die Staatsbürgerschaft eng mit dem Militärdienst verbunden. Die Aufhebung eines gesonderten Militärstandes in einer Gesellschaft der Freien und Gleichen verlangte von diesen selbst die Organisation einer Streitmacht, die fortan in der Massenaushebung und der Wehrpflicht aller (männlichen) Staatsbürger bestand. Jens Boysen thematisiert diese Erfindung des citoyen-soldat, dessen Idee in den großen französischen und polnischen Rechtsdeklarationen der Zeit ihren Niederschlag fand und bis in die preußischen Heeresreformen reichte. Die »totale Mobilmachung« im Ersten Weltkrieg erhob den einfachen Soldaten zum Protagonisten. Auch als Reaktion auf die Gewaltexzesse der Wehrpflichtarmeen im Zweiten Weltkrieg kam es in der Bundesrepublik Deutschland zur Wiederbelebung des Ideals vom citoyen-soldat, dem »Staatsbürger in Uniform«. Doch die gegenwärtige technische Entwicklung und die weitgehende Aufhebung der Wehrpflicht lösen die Verbindung zum Militärischen auf, die über zwei Jahrhunderte konstitutiv für die Staatsbürgerschaft war.

»Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich in allen Rechten«, forderte Olympe de Gouges als Vorkämpferin für Frauenrechte schon während der Französischen Revolution. Wie lang und beschwerlich der Weg bis zur verfassungsmäßigen Gleichstellung war, zeigt Claudia Kraft auf. Polinnen und Deutsche erhielten zwar nach dem Ersten Weltkrieg, Französinnen nach dem Zweiten Weltkrieg das aktive und passive Wahlrecht, das Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Frauen hingegen ist bis heute hart umkämpft. Auch die Institution der Ehe erwies sich lange Zeit als Einbahnstraße, erhielten zwar Ausländerinnen bei Heirat die deutsche Staatsbürgerschaft, deutsche Frauen hingegen verloren ihre Staatsbürgerschaft, wenn sie einen Ausländer heirateten.

Nach einem jahrhundertelang prekären Status erlangten Jüdinnen und Juden erstmalig in der französischen Verfassung von 1791 rechtliche Gleichstellung mit ihren christlichen Mitbürgern. Wie diese Erfahrung Veränderungsprozesse in Deutschland einleitete, beschreibt Miriam Rürup vornehmlich am Beispiel der deutschen Staaten. Einen ersten Durchbruch stellte das »Juden-Edikt« von 1812 dar, das Juden als »Einländer und preußische Staatsbürger« den Christen gleichstellte. Vollends umgesetzt wurde die Gleichstellung mit der Reichsgründung 1871. Mit dem Ende des 19. Jahrhunderts aufkeimenden Antisemitismus und dessen Radikalisierung durch die Nationalsozialisten verloren Jüdinnen und Juden die Staatsbürgerrechte in Deutschland und in allen besetzten Gebieten. Häufig führte dies in die Staatenlosigkeit. 1955 leitete die Bundesrepublik Deutschland eine Wiedergutmachung auf staatsbürgerlicher Ebene ein: Allen Personen und deren Nachkommen, die aus politischen, religiösen oder rassistischen Gründen ausgebürgert worden waren, räumte sie ein Recht auf Wiedereinbürgerung ein.

Mit der Entstehung von Nationalstaaten und ihrer Abgrenzung gegeneinander wurde die doppelte Staatsangehörigkeit zu einem potenziellen Konfliktherd, gerade auch zwischen den benachbarten Staaten Polen, Frankreich und Deutschland. Sarah Mazouz arbeitet hier einen historisch begründeten Unterschied heraus: Frankreich als Einwanderungsstaat, der lange über stabile Grenzen verfügte und die Eingliederung von Fremden in die Nation auf das Recht des Bodens (ius soli) gründete, verfolgte im Allgemeinen das Prinzip der Indifferenz gegenüber der Doppelstaatsangehörigkeit. Deutschland und Polen hingegen, die sich bis in die jüngere Vergangenheit als Auswanderungsländer begriffen und zahlreiche Grenzänderungen erfuhren, stützten die Zugehörigkeit zum Staat auf das Abstammungsprinzip (ius sanguinis). Beide Länder standen der Doppelstaatsangehörigkeit ablehnend gegenüber, es sei denn, diese bildete das Band zu ihren ausgewanderten Staatsbürgern und deren Nachkommen. Die Frage bleibt virulent, zumal sich die heutigen Gegner der doppelten Staatsangehörigkeit auf Muster eindeutiger nationaler und »rassischer Identität« berufen, die gerade in postkolonialen Gesellschaften wie Frankreich heftige Konflikte auslösen.

Kathrin Kollmeier definiert Staatenlosigkeit als »das Fehlen der rechtlichen Verbindung zwischen Individuum und Staat, einer Staatsangehörigkeit«. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Entstehung neuer Nationalstaaten wurde die Staatenlosigkeit zum Massenphänomen in Europa. Der Völkerbund suchte dem unter anderem durch die Einführung von Identifikationspapieren wie dem Nansen-Ausweis entgegenzuwirken, scheiterte aber spätestens 1938, als das NS-Regime die Staatenlosigkeit gezielt gegen Juden als Vorstufe der Vernichtungspolitik einsetzte. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs schwoll die Zahl der Staatenlosen unter den Displaced Persons erneut immens an und führte zur Etablierung der internationalen Flüchtlingsorganisation UNHCR in Genf 1951, die sich für die Einhaltung von Menschenrechten auch gegenüber Staatenlosen einsetzte. Im weiteren Verlauf des 20. Jahrhunderts verlagerte sich das Massenphänomen der Staatenlosigkeit zunehmend in nichteuropäische Regionen.

Die Publizistin, Moderatorin, Autorin und Übersetzerin Olga Mannheimer schildert im Interview die Erfahrungen ihrer Familie, die nach der antisemitischen Kampagne in Polen zunächst nach Frankreich und dann nach Deutschland ausgewandert ist. Über die verschiedenen Ausweispapiere, die sie in ihrem Leben in Polen, Frankreich und Deutschland erhalten hat, sagt sie, dass diese Papiere zwar kein Gefühl der Zugehörigkeit, wohl aber der Akzeptanz und des Schutzes vermittelt hätten. Ihrer Meinung nach bedürfe es für die Staatsbürgerschaft keiner patriotischen Gefühle, wohl aber des Respekts vor der gesellschaftlichen Ordnung. Aus ihrer persönlichen Erfahrung heraus konstatiert Mannheimer, dass die Staatsangehörigkeit die Möglichkeiten, am Staat zu partizipieren, deutlich verbessere, und sie unterstreicht, wie wichtig es sei, Menschen ohne Staatsbürgerschaft vor Rechtlosigkeit zu schützen.

Seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union wird die nationale Staatsangehörigkeit in Frankreich, Polen und Deutschland um die europäische Bürgerschaft, die sogenannte Unionsbürgerschaft, ergänzt. Christoph Schönberger führt aus, dass die Verknüpfung der Unionsbürgerschaft mit der nationalen Staatsangehörigkeit das wichtigste Charakteristikum der europäischen Bürgerschaft ist und ihre Wurzeln im Föderalismus hat. Gleichzeitig weist er auf die Gefahren hin, die sich daraus ergeben, dass allein der jeweilige Mitgliedstaat darüber entscheidet, wer die Staatsbürgerschaft und damit automatisch auch die Unionsbürgerschaft erhält: Die Unionsbürgerschaft kann zum Beispiel gegen die Zahlung einer vereinbarten Geldsumme an wohlhabende Investoren aus Drittstaaten verliehen werden, ohne dass die Europäische Union eine Handhabe hat, dies zu verhindern.

Dass die Unionsbürgerschaft keineswegs die nationalen Staatsbürgerschaften abgelöst hat, zeigt Christian Joppke am Beispiel der Reaktionen auf die Coronapandemie ab 2020 auf: Eine der Errungenschaften der Unionsbürgerschaft, die unbeschränkte Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten, wich panikartig aufgestellten Schlagbäumen zur Abriegelung während des Lockdown. Auch veranlasste die Pandemie dazu, über eine soziale Staatsbürgerschaft neu nachzudenken – eine Vision, die der britische Soziologe Thomas Marshall bereits Anfang der 1950er-Jahre entwickelt hatte. Unabhängig von der Pandemie habe sich, so Joppke, mit dem beginnenden 21. Jahrhundert die Auffassung durchgesetzt, dass eine Staatsbürgerschaft »verdient« werden müsse, was umgekehrt auch dazu führe, dass die Staatsbürgerschaft, sofern sie nicht durch Geburt zugewiesen werde, schwerer zu bekommen, aber leichter zu verlieren sei.

Dass im Alltag eine Staatsbürgerschaft nicht nur schwer zu erlangen ist, sondern von manchen Minderheiten häufig auch nachgewiesen werden muss, beschreibt Dominique Hipp anhand eines Hip-Hop-Songs und bislang marginalisierter Perspektiven von People of Colour, Migrantinnen und Migranten. Da nicht zuletzt durch Politikerinnen und Politiker wiederholt Gefühle instrumentalisiert und Ängste geschürt werden, besitzt das Thema Staatsbürgerschaften auch eine emotionale Komponente.

Biografien und Abbildungen

Die Essays werden ergänzt um Biografien und Abbildungen von Ausstellungsobjekten rund um die vertiefenden Themen. So zeigen die Lebensläufe Frédéric Chopins und Marie Curies ihren Weg vom russisch besetzten Teil Polens in die französische Staatsbürgerschaft, wohingegen die Familie Rosa Luxemburgs von Frankfurt am Main nach Polen emigrierte und Luxemburg eine Eheschließung instrumentalisierte, um die preußische Staatsangehörigkeit zu erlangen, weil sie für ein politisches Engagement in der SPD notwendig war. Hubertine Auclert, Paulina Kuczalska-Reinschmit, Louise Otto-Peters und Käthe Schirmacher stehen für den Kampf für staatsbürgerliche Mitbestimmungsrechte der Frauen in Frankreich, Polen und Deutschland. Welche Nachteile aufgrund von Kolonialismus und Rassismus entstehen können, wird anhand der Biografien des Politikers Amadou Lamine Guèye, des Soldaten Bayume Muhammed Hussein und des Fußballers Christian Karembeu aufgezeigt. Charles de Gaulle, Zygmunt Bauman und Hannah Arendt waren in unterschiedlichen Zeitspannen Staatenlose.

Der Band ist reich bebildert mit ausgewählten Objekten der Ausstellung. Sie stammen aus der Sammlung des DHM und zahlreichen internationalen Museen und Archiven wie dem Musée national de l’histoire de l’immigration, der Bibliothèque Marguerite Durand und der Bibliothèque nationale in Paris, den Nationalmuseen in Stettin, Krakau und Warschau, den Jüdischen Museen in Berlin, Frankfurt am Main und New York sowie dem Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel.

1

Einleitende Essays

»Und ich mußte immer an das Wort denken, das mir vor Jahren ein exilierter Russe gesagt: ›Früher hatte der Mensch nur einen Körper und eine Seele. Heute braucht es noch einen Paß dazu, sonst wird er nicht wie ein Mensch behandelt.‹«

Stefan Zweig, 1942

Frankreich – Polen – Deutschland: Verflochtene Staatsbürgerschaften

Dieter Gosewinkel

Warum nimmt eine Ausstellung über die Geschichte der Staatsbürgerschaft gerade die Länder Frankreich, Polen, Deutschland in den besonderen Blick? Warum diese und nicht drei andere Länder? Dafür gibt es mehrere Gründe.

Warum Frankreich, Polen, Deutschland? Drei Antworten

Die erste Antwort ist politischer Natur, von der Gegenwart geleitet: Die drei Staaten bilden seit nunmehr drei Jahrzehnten das sogenannte Weimarer Dreieck, ein ständiges Forum des trilateralen außen- und sicherheitspolitischen Informationsaustausches. Die Außenminister der drei Länder erklärten 1991 bei der Gründung: »Europa steht an einem historischen Wendepunkt seiner Geschichte. Seine Völker und Staaten haben den Weg zu neuen Formen des Zusammenlebens beschritten. Wir sind uns bewußt, daß für das Gelingen zukunftsfähiger Strukturen europäischer Nachbarschaft Polen, Deutsche und Franzosen maßgebliche Verantwortung tragen.«[1] Diese vom historischen Impetus der Wendezeit und den Erfahrungen der Kriegsgeneration getragene friedens- und europapolitische Stoßrichtung des Dreibunds ist seit der Gründung allerdings immer wieder auf die Probe und infrage gestellt worden. Allzu sehr divergieren die Interessen etwa in sicherheits- und europapolitischen Problemfeldern. Der Multilateralismus als solcher geriet unter Druck. Ein gegenwärtiges politisches Bündnis ist als Antwort auf die Ausgangsfrage schon deshalb nicht ausreichend.

Die zweite Antwort zielt auf die Eigenart der Staatsbürgerschaft als eines rechtlichen und politischen Konzepts, das grundsätzlich, und zwar in doppelter Hinsicht, auf Grenzüberschreitungen angelegt ist. Während der Rechtsstatus der Staatsbürgerschaft von seinem Ausgangspunkt her imInnern einer Gesellschaft Grenzen des Standes, der Religion, der Klassen und Ideologien überschreitet, indem er rechtliche Gleichheit unter den Angehörigen verschiedener Gruppen herstellt, richtet er sich seit dem 19. Jahrhundert zunehmend auch nach außen. Mit der Entwicklung zum Nationalstaat, im Zuge wechselseitiger Abgrenzung der europäischen Nationalstaaten nach politischen, kulturellen, ethnischen oder »rassischen« Kriterien, erhielt auch der Mitgliedschaftsstatus der Staatsbürgerschaft eine nach außen gerichtete Abgrenzungswirkung. Die nationale Ausformung der Staatsbürgerschaftskriterien nach innen hatte damit immer zugleich eine transnationale Reflexwirkung, die sich sowohl in der Ausübung territorialer wie personaler Hoheitsgewalt des Staates auswirkte. Es ist daher von der Sache her geradezu zwingend, das historische Funktionieren der Staatsbürgerschaft anhand von benachbarten Staaten zu zeigen, die durch Migration, wechselseitige Beobachtung und Beeinflussung sowie durch territoriale Konflikte eng miteinander verbunden sind. Allerdings hätte man unter diesem Gesichtspunkt auch andere Nachbarstaaten wählen können: im Hinblick auf Frankreich das gleichfalls imperiale Spanien; neben Deutschland die kulturell verwandten, aber territorial und politisch verschiedenen Gebiete der Schweiz und Österreichs; für Polen den jahrhundertelangen geopolitischen Konkurrenten und hegemonialen Gegner Russland.

Die dritte und maßgebliche Antwort, warum in der Ausstellung über die Geschichte der Staatsbürgerschaft die Länder Frankreich, Deutschland und Polen zusammengespannt werden, liegt in der spezifischen Art und Entwicklung ihrer Nachbarschaften begründet. Es handelt sich um politische, kulturelle und militärische Nachbarschaftsverhältnisse von herausragender Intensität. Sie reichen von kultureller Bewunderung und Adaption über kühle machtpolitische Annexionspolitik bis hin zu exterminatorischer Feindschaft. Neben den sogenannten Erbfeinden Deutschland und Frankreich wird mit der Paarung Polen–Deutschland ein nicht minder lang anhaltender, ideologisch aufgeladener und territorial ausgetragener Antagonismus behandelt. Was diese drei Länder im Herzen Europas in besonderer Weise verbindet, ist ihre Geschichte von nationalstaatlicher Abgrenzung und Gewalt. Frankreich, Deutschland und Polen bilden wie die »Bloodlands«, die Länder Ost- und Mitteleuropas unter stalinistischer und nationalsozialistischer Gewaltherrschaft,[2] eine Schütterzone, die bis in die Vormoderne zurückreichende Konkurrenzverhältnisse, Gewalterfahrungen und Kreisläufe revisionistischer Politik ausprägten. Anders als in den »Bloodlands« wirkten sich die Konflikte zwischen Frankreich, Deutschland und Polen, an der Schwelle zwischen West- und Osteuropa, auf das politische Gefüge des gesamten Kontinents aus. Deutschland konnte nur durch die Einverleibung Polens und die Niederringung Frankreichs zur europäischen Großmacht aufsteigen. Polen seinerseits konnte nur durch die militärische Niederlage Deutschlands mithilfe Frankreichs als Nationalstaat entstehen. Die grenzüberschreitende Dimension und die Regelungsfunktion der Staatsbürgerschaft waren aufgrund der anhaltenden Abgrenzungskämpfe zwischen diesen Ländern und ihren Völkern bei der Zuordnung von Territorien und Gruppen ständig herausgefordert. Mit dem Rechtsinstrumentarium und einer Politik der Staatsbürgerschaft mussten die Folgen von Okkupationen – beispielsweise nach 1918 im französisch besetzten Rheinland, nach 1939/40 unter deutscher Besatzung in Polen und Frankreich – sowie von Annexionen – beispielsweise 1871 in Elsass-Lothringen, nach 1918 und 1945 in den ehemals deutschen Gebieten Polens und Frankreichs – bewältigt werden. Auf der anderen Seite stand der in Friedenszeiten dominante wirtschaftliche und kulturelle Austausch, der, im europäischen Vergleich, zwischen Frankreich, Deutschland und Polen besonders intensiv war. Frankreich und Deutschland gehörten über weite Strecken des 19. und 20. Jahrhunderts gegenseitig zu den wichtigsten Handelspartnern und hatten, wenn auch in geringerem Umfang, dauerhaft Austausch in der Arbeitsmigration.[3] Deutschland war für Polen vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zum Zweiten Weltkrieg das wichtigste Zielland der Arbeitsmigration[4] und stieg nach 1989 zu Polens wichtigstem Handelspartner und Auswanderungsland auf.[5] In diesen Bereichen wurde das Recht der Staatsbürgerschaft zu einem wichtigen Regulativ, das über die Aufenthaltsberechtigung und die Integration im anderen Land durch Eheschließung und Einbürgerung entschied.

Die in Konflikt und Austausch besonders enge historische Verflechtung der drei Nachbarländer Frankreich, Deutschland und Polen im Herzen Europas tritt in der Geschichte ihrer Staatsbürgerschaften zutage und wird im Recht der Staatsbürgerschaft institutionell verstetigt. Das ist bisher noch kaum erkannt und behandelt worden.[6] Auch in diesem Sinn betritt eine Ausstellung über Staatsbürgerschaften in Frankreich, Deutschland und Polen Neuland.

Was bedeutet Staatsbürgerschaft? Konzeptionelle Dimensionen

Die Staatsbürgerschaft ist in ihrem Kern und Ausgangspunkt ein rechtlich geformter Status der Mitgliedschaft, der in seiner Entstehung und praktischen Wirkung Gegenstand politischer Kämpfe ist.[7] Diese Kämpfe werden aufgrund der doppelten Grenzziehung, die die Staatsbürgerschaft markiert, sowohl im Innern eines Staates als auch in der Abgrenzung gegenüber anderen ausgetragen. Kämpfe um die Staatsbürgerschaft sind somit Kämpfe um Zugehörigkeit. Die Geschichte der Staatsbürgerschaft ist in doppelter Weise nicht nur ein genaues Abbild dieser Kämpfe, sondern zugleich einer ihrer konstituierenden Faktoren: Einmal getroffene politische Entscheidungen über Zugehörigkeit verfestigen sich im Recht der Staatsbürgerschaft, das eine hohe institutionelle Beharrungskraft zu entwickeln vermag, wie etwa das prinzipiell noch heute geltende Territorialprinzip der Staatsangehörigkeit in Frankreich von 1889 oder das – mit Einschränkungen – dem Grunde nach bis heute beibehaltene Abstammungsprinzip in den Gesetzen Deutschlands 1913 und Polens 1920 und 1951. Damit prägen diese Gesetzesentscheidungen vielfach über längere historische Phasen die Verteilung des Zugangs zu grundlegenden Rechten, aber auch Konstruktionen nationaler Identität und Abgrenzungsvorstellungen gegenüber dem Nichtzugehörigen.

Die Funktion doppelter Grenzziehung, die der Staatsbürgerschaft immanent ist, verweist auf die zwei Dimensionen, die der Begrifflichkeit von »Staatsbürgerschaft« zugrunde liegen. Beide Dimensionen werden in diesem Band zusammengedacht, sie sind jedoch analytisch zu unterscheiden, zumal sie auf zwei Kernbedeutungen der Staatsbürgerschaft verweisen: Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft im engeren Sinn von staatsbürgerlichen Rechten. Mit Staatsangehörigkeit ist die rechtlich definierte und geformte Zugehörigkeit zu einem Staatsverband gemeint und damit ein rechtlicher Status der Mitgliedschaft. Staatsbürgerschaft im engeren Sinn bezeichnet die individuellen Rechte, die – grundsätzlich, wenn auch nicht durchweg – durch die Staatsangehörigkeit vermittelt werden. Die Staatsangehörigkeit stellt die »äußere« Seite der Staatsbürgerschaft dar. Sie entscheidet über Ein- und Ausschluss mit Blick auf die Gemeinschaft der Mitglieder des Staates. Sie repräsentiert eine wirksame und nationalpolitisch hart umkämpfte Grenzziehung. Denn die Staatsangehörigkeit bildet historisch die Voraussetzung für die Inanspruchnahme staatsbürgerlicher Rechte und ist eng mit der Entwicklung des Nationalstaats verbunden. Staatsbürgerschaft im engeren Sinn, das heißt die staatsbürgerlichen Rechte, wird in ihrem politischen, sozialen, kulturellen usw. Gehalt politisch erstritten, rechtlich ausgeformt und erweitert, bisweilen mit Pflichten verbunden, die Rechte werden aber auch zurückgenommen oder aufgehoben. Im allgemeinen Sprachgebrauch der Gegenwart hat »Staatsbürgerschaft« als Oberbegriff die Unterscheidung zwischen dem rechtlichen Mitgliedschaftsstatus und den individuellen Rechten eingeebnet. Wir schließen uns dem grundsätzlich an, wobei wir dann, wenn nur der rechtliche Mitgliedschaftsstatus gemeint ist, den präzisen Begriff Staatsangehörigkeit verwenden.

Die Dimension der staatsbürgerlichen Rechte betrifft die Zuteilung – und Vorenthaltung – von elementaren bürgerlichen, politischen und sozialen Rechten in den jeweiligen Gesellschaften und legt dabei die Diskriminierung bestimmter Gruppen offen. Dies wird in der Ausstellung an den Beispielen von Frauen und Juden gezeigt. Dabei treten neben Gemeinsamkeiten auch Unterschiede zwischen Frankreich, Polen und Deutschland hervor. Die Dimension der Staatsangehörigkeit, die Bestimmung von Mitgliedschaft, hingegen zeigt in ihrer transnationalen Ausrichtung die tiefe Verflechtungder drei Länder.[8] Wenn zum Beispiel die Einbürgerungsschranken für polnische Einwanderer in Deutschland und Frankreich erhöht bzw. gesenkt wurden, beeinflusste das neben ökonomischen und militärischen Erwägungen auch die politischen Beziehungen zwischen den Ländern. Die Behandlung der jeweiligen Minderheiten konnte von der Wertschätzung für das jeweils andere Land zeugen, aber auch zu feindseliger Diskriminierung und militärischen Interventionen führen. Der Umgang mit den jeweils anderen Staatsbürgern in Kriegszeiten und nach Gebietsabtrennungen prägte die Beziehungen zwischen den drei Ländern auf lange Zeit. So hatten zum Beispiel die Gewährung bzw. die Vorenthaltung von Optionen und deren praktische Umsetzung nach Kriegen – 1871, 1918, 1945 – erhebliche Auswirkungen auf die politischen Beziehungen und kollektiven Erinnerungen in den drei Ländern.

Historische Knotenpunkte und Verflechtungen

Die Bedeutung von Staatsbürgerschaft im Verhältnis der drei Länder zueinander zeigt und entwickelt sich an historischen Knotenpunkten, die von besonders intensiven politischen und ökonomischen Kontakten bzw. kulturellen und militärischen Konflikten gekennzeichnet sind. Hier verflechten sich die staatsbürgerschaftlichen Beziehungen zwischen den drei Ländern. Diese Verdichtung soll exemplarisch anhand von fünf historischen Etappen gezeigt werden.

Die Geschichte der Staatsbürgerschaft in Europa setzt ein mit dem Zeitalter der Französischen Revolution. Die europäische Avantgarde der revolutionären Verfassungsstaaten – die polnische Adelsrepublik sowie die französische konstitutionelle Monarchie, beide aus dem Jahr 1791 – schrieb dem aufklärerischen Begriff des »Bürgers«, des citoyen bzw. des obywatel maßgebliche Bedeutung zu. Die französische Verfassung besaß in dem die Nation konstituierenden citoyen den zentralen Legitimationspunkt aller politischen Gewalt; die polnische Verfassung teilte »allen Bürgern« die Aufgabe zu, »Vertheidiger der Unverletztheit und Freiheit der Nation« zu sein.[9] Damit waren zwei Kernfunktionen der Staatsbürgerschaft begründet. Über diese frühen Verfassungstexte drang sie als Lehnwort (Staat, Bürger) im deutschen politischen und konstitutionellen Sprachgebrauch durch, und zwar erstmals in der bayerischen Verfassung von 1808, die stark vom französischen Verfassungsdenken bestimmt war.[10] Diese historische Umbruchphase verband Polen, Frankreich und Deutschland unter demselben Einfluss aufklärerischen Vernunftdenkens und -rechts und machte den politischen Begriff des »Bürgers« bzw. »Staatsbürgers« zu einem gemeinsamen Ausgangspunkt. Im Unterschied zu Frankreich und Deutschland indessen, die fortan den Begriff des »Bürgers« bzw. »Staatsbürgers« in der Sprache ihrer Verfassungen forttrugen, verschwand mit der Aufhebung des Königreichs Polen 1832 der letzte Rest polnischer Staatlichkeit. Erst mit dem Wiedererstehen eines unabhängigen Polen als Zweiter Republik nach dem Ersten Weltkrieg und schließlich als Dritter Republik nach 1989 war wieder eine Übereinstimmung in der politischen Begrifflichkeit und Rechtstradition zwischen den drei Ländern erreicht. Zwar zeichnet sich die polnische Tradition der Staatsbürgerschaft durch Elemente einer ausgeprägt kommunitaristischen, auf die »moralische Gemeinschaft«, Gruppenzugehörigkeit und Pflichtbindung abhebende Konzeption aus, die bis in die Gegenwart spürbar ist und sich von einer primär liberal geprägten Staatsbürgerschaftskonzeption in Frankreich und im gegenwärtigen Deutschland abhebt.[11] Jedoch überwiegt – noch – die aus der Zeit um 1800 herrührende gemeinsame, vernunftrechtlich-liberale Rechtstradition, die die individualrechtlichen Kodifikationen des europäischen Unionsrechts mit verbindlicher Wirkung für alle drei Länder bestimmt.

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