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Elitesoldaten, die sich auf einen "Tag X" vorbereiten, Polizisten, die in Chatgruppen rechtsextreme Inhalte verbreiten, JVA-Bedienstete, die politisch rechts motivierte Straftaten begehen, Justizangehörige, die mit Gewalt die Demokratie beseitigen wollen: Diese Meldungen sind zum traurigen Alltag geworden. Sie zeigen, dass es dem Rechtsstaat bisher nicht gelingt, sich wirksam gegen Reichsbürger, Rechtsradikale und Anhänger von Verschwörungstheorien zu wappnen, die nicht selten in den eigenen Institutionen zu finden sind. Stattdessen werden rechte Netzwerke weiter als "Einzelfälle" abgetan. Vier Jahre nach dem mit großer öffentlicher Resonanz erschienenen Band "Extreme Sicherheit", der ersten umfassenden Bestandsaufnahme zum Thema, zieht dieses Gemeinschaftswerk investigativer Journalistinnen und Journalisten von Die Zeit, taz, Frankfurter Rundschau, Deutschlandfunk und vielen anderen Medien eine beunruhigende Bilanz: Während die Warnsignale zunehmen, geschieht noch immer zu wenig, um die Demokratie vor ihren inneren Feinden zu schützen. Mit Beiträgen von u. a. Stephan Anpalagan, Bahar Aslan, Kersten Augustin, Sebastian Erb, Malene Gürgen, Sebastian Leber, Nadine Lindner, Christina Schmidt und Caroline Walter sowie einem Vorwort von Seda Basay-Yıldız.
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Seitenzahl: 365
Veröffentlichungsjahr: 2023
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Heike Kleffner/Matthias Meisner (Hg.)
Wie rechtsradikale Netzwerke die Sicherheitsbehörden unterwandern
Gefördert von der
© Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2023
Alle Rechte vorbehalten
www.herder.de
Seitenzahlen beziehen sich auf die Printausgabe
Umschlaggestaltung: Gestaltungssaal, Rohrdorf
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E-Book-Konvertierung: Daniel Förster
ISBN Print: 978-3-451-39596-3
ISBN E-Book (EPUB): 978-3-451-83157-7
Vorwort
Konsequent konsequenzlos
Von Seda Başay-Yıldız
Einleitung
Wem gehört der Staat?
Von Heike Kleffner und Matthias Meisner
Kapitel 1: Der Rechtsstaat und seine Feinde
Warten auf »Tag X«
Nordkreuz und das Hannibal-Netzwerk – eine Bilanz nach sechs Jahren Recherche
Von Sebastian Erb, Martin Kaul, Alexander Nabert, Christina Schmidt und Daniel Schulz
Hessische Zustände
Politik, Verwaltung, Justiz – ein Bundesland im Tiefschlaf
Von Pitt von Bebenburg und Hanning Voigts
Blick zurück im Zorn
Wie Hessen bei der Aufarbeitung des Hanau-Attentats versagt
Von Said Etris Hashemi, Armin Kurtović und Marcin Wierzchowski
Wessen Freund, wessen Helfer?
Neonazistischer Terror in Neukölln offenbart rechte Netzwerke in der Berliner Polizei
Von Malene Gürgen
Hitlergruß im Bundestag
Wer beschützt das deutsche Parlament?
Von Kersten Augustin und Sebastian Erb
Der Hauptgefreite und sein Fuchsbau
Terrorprozess gegen einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten
Von Martín Steinhagen
Ein Panzergrenadier im Dienst der Identitären Bewegung
Truppendienstgericht verhängt Höchststrafe nach Soldatengesetz
Von Robert Andreasch
Das defekte »Frühwarnsystem«
Wenn der Verfassungsschutz blind ist für Angriffe aus dem Inneren des Rechtsstaates
Von Matthias Meisner
Der Fall Lothar Lingen
Wie der Verfassungsschutz unfreiwillig die Rechte der Presse stärkte
Von Toralf Staud
Das Narrativ der Einzelfälle
Wie auf höchster politischer Ebene verharmlost wird
Von Konrad Litschko
Kapitel 2: Neue Netze, bekannte Gesichter
Weder verwirrt noch harmlos
Reichsbürger im Staatsdienst und das mutmaßlich rechtsterroristische Netzwerk um Heinrich XIII. Prinz Reuß
Von Sebastian Leber
Der Feind vor meinem Haus
Polizeiverbindungen in die rechte Szene verunsichern Jüdische Gemeinden
Von Ruben Gerczikow
Zwischen »Widerstand« und Umarmungstaktik
Rekrutierungsversuche der AfD in den Sicherheitsbehörden
Von Nadine Lindner
»Querdenker« in Uniform
Wie sich Bundeswehrsoldaten in der Pandemie radikalisierten
Von Caroline Walter
Kapitel 3: Täter und Helfer in Polizei und Justiz
»Der Verfassungsschutz hat keinen guten Überblick darüber, wie es in der Polizei aussieht«
Interview mit Prof. Tobias Singelnstein von Heike Kleffner und Matthias Meisner
Fatale Gleichgültigkeit
Wie das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben wird
Von Christina Clemm
Wer hat Angst vorm R-Wort?
Rechtsextreme Vorfälle in der Polizei Baden-Württembergs werden nicht klar benannt
Von Alexander Roth
Das Märchen vom Spiegelbild
Warum für die Polizei höhere Anforderungen gelten müssen als für den Rest der Gesellschaft
Von Stephan Anpalagan
Protokoll einer Demontage
Wenn ein Tweet zum »braunen Dreck« in Sicherheitsbehörden den Lehrauftrag kostet
Von Bahar Aslan
Ein Sachse namens Sam
Diversität in der Polizei ist kein Schutzschild gegen Rassismus
Von Paul Starzmann
Wenn eine Staatsanwältin die Polizeikette durchbricht
Wie die Coronapandemie in Justiz und Polizei radikalisierte
Von Julius Geiler
Eine Einladung zum Perspektivwechsel
Wie in Sachsen-Anhalt Überlebende von antisemitischer und rassistischer Gewalt mit Täter-Opfer-Umkehr konfrontiert werden
Von Rachel Spicker
Der Abbau des Rechtsstaats
Die Gewöhnung an extrem rechte Ideologie frisst sich in die Institutionen
Von Michael Kraske
Rassisten im Justizvollzug
Wenn Gefangene rechten Beamten ausgeliefert sind
Von Timo Stukenberg
Rechte in Roben
Wenn Angehörige der Justiz den Rechtsstaat bekämpfen, zeigt sich der zu oft hilflos
Von Kati Lang
Kapitel 4: Was zu tun IST
Die wehrhafte Demokratie verzichtet auf ihre Waffen
Warum ein AfD-Verbotsverfahren zwingend ist
Von Kristin Pietrzyk
»Wir brauchen einen klaren Kriterienkatalog, um Verfassungstreue zu prüfen«
Interview mit Ulf Buermeyer von Heike Kleffner
Anhang
Literaturhinweise
Über die Autor:innen
Über die Herausgeber
Konsequent konsequenzlos
Von Seda Başay-Yıldız
Im Herbst 2018 ist Wahlkampf in Hessen. Im August 2018 habe ich das erste Drohschreiben erhalten, in dem u. a. meine Tochter unter Mitteilung von privaten und öffentlich nicht zugänglichen Daten bedroht wird. Ich erstatte Anzeige. Zu diesem Zeitpunkt weiß ich noch nicht, dass die Daten in einem Polizeirevier in Frankfurt am Main abgerufen wurden und es weitere Drohschreiben – mit weiteren öffentlich nicht zugänglichen Informationen – geben wird.
Deutsche Patrioten sollten sich um uns »kümmern«. Das Urteil im sogenannten NSU-Verfahren am Oberlandesgericht München liegt gerade wenige Wochen zurück. Als Nebenklagevertreterin der Familie von Enver Şimşek weiß ich, wozu deutsche »Patrioten« in der Lage sind.
Taten statt Worte
Ich bin besorgt um mein Kind, die Sicherheit meiner Eltern. Sehr schnell wird klar: Als Familie müssen wir selbst Schutzmaßnahmen ergreifen.
Erst viele Monate nach dem ersten Drohschreiben erfahre ich aus den Medien: Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) weiß bereits im August 2018, dass unsere persönlichsten Daten im 1. Polizeirevier in Frankfurt abgerufen und zunächst eine Polizeibeamtin und später mehrere Beamte suspendiert wurden. Er weiß, dass diese Beamten in einer rechtsradikalen Chatgruppe aktiv waren.
Die Öffentlichkeit erfährt hiervon jedoch nichts. Und auch ich nicht. Die Polizei informiert mich monatelang nicht.
Im Dezember 2018 – der Landtagswahlkampf ist vorbei – lese ich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Polizisten wegen rechtsextremer Inhalte in einer Chatgruppe ermittle. Ursprung dieses Verfahrens sei ein anderes Verfahren – eine Strafanzeige. Ich werde hellhörig und rufe den Sachbearbeiter der Polizei an, der meine Anzeige bearbeitet. Dort teilt man mir lapidar mit, es gebe keinen Zusammenhang.
Rechtsextremer Zugriff auf Polizeidaten
Es gebe keinen Zusammenhang – dieser Satz wird zum Mantra von Ermittlungsbehörden und Politik in einer Serie von Morddrohungen gegen viele Personen, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzen. Sie haben bis heute keine strafrechtlichen Konsequenzen für die involvierten Polizeibeamt:innen.
Nach und nach erfahre ich, dass meine und die Daten aller Familienangehörigen im 1. Polizeirevier in Frankfurt unter Eingabe der Kennung einer bestimmten Polizeibeamtin abgerufen wurden.
Als Medien berichten, dass Polizeibeamt:innen des 1. Reviers in Frankfurt suspendiert seien, erhalte ich im Büro »Post« von Personen, die sich mit den suspendierten Beamt:innen solidarisch erklären und mir drohen, dass das Konsequenzen für mich und meine Familie haben werde. Es gehen weitere Drohschreiben ein. Meine Eltern werden namentlich und mit ihren Geburtsdaten benannt. Alle diese Informationen sind nicht öffentlich zugänglich.
Meine Sorge wächst. Von der Polizei erhalten wir weiterhin keine Informationen.
Das Landeskriminalamt Hessen übernimmt im Frühjahr 2019 die Ermittlungen. Die damalige Präsidentin des Landeskriminalamtes, Sabine Thurau, informiert mich erstmals über die Ermittlungen. Ich bekomme einen Kontaktbeamten zugewiesen, der für mich 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Auf Veranstaltungen begleiten mich Polizist:innen.
Am 2. Juni 2019 wird Walter Lübcke von einem Neonazi auf seiner eigenen Terrasse im hessischen Wolfhagen-Istha ermordet.
Am 19. Februar 2020 werden in Hanau neun Menschen mit Migrationshintergrund aus rassistischen Gründen ermordet.
Im Mai 2021 wird ein mutmaßlicher Verfasser von mehr als 100 teils volksverhetzenden Drohschreiben mit dem Absender »NSU 2.0« in Berlin festgenommen. Es handelt sich hierbei um den arbeitslosen Alexander M.
Im Juni 2021 wird öffentlich, dass gegen 13 Beamt:innen des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Frankfurt Ermittlungen wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen laufen.
Im Mai 2022 wird bekannt, dass 67 rechte Chatgruppen innerhalb der Polizei Hessen zum Teil mit kinderpornografischen Inhalten aufgeflogen sein sollen.
Im August 2022 wird durch einen Artikel in der FAZ öffentlich, dass Polizeibeamt:innen aus Frankfurt unter Verdacht stehen, rechtsextreme Chats vertuscht zu haben. Unter ihnen – so jedenfalls entnehme ich es dem Artikel: der Leiter der Abteilung »Amtsdelikte«, der Zugang zu allen Ermittlungsverfahren gegen Polizist:innen hat und der Kolleg:innen wegen laufender Ermittlungen gewarnt haben soll. Unter den fünf Beschuldigten sollen drei Vorgesetzte sein, die Polizist:innen zum Teil im persönlichen Gespräch aufgefordert hätten, Chatverläufe von ihren Handys zu löschen. Sie wurden suspendiert. Weiteres wird nicht bekannt.
Am 17. November 2022 wird Alexander M. zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch das Landgericht Frankfurt gehen einer Einzeltäterthese nach und davon aus, dass der Beschuldigte aus Berlin die über 100 Drohschreiben alleine verfasst haben soll. Inzwischen wurde aber in der Hauptverhandlung deutlich, dass im 1. Revier der Frankfurter Polizei seit Beginn der Ermittlungen gegen sechs mutmaßlich an einer rechten Chatgruppe beteiligte Polizeibeamt:innen Beweismittel vernichtet und manipuliert wurden, um einen Polizeibeamten zu schützen, der schon zuvor mit extrem rechten Einstellungen aufgefallen war. Auch konnte nicht geklärt werden, wie Alexander M. die im 1. Polizeirevier abgerufenen Informationen erlangen konnte.
Am 2. August 2023 denke ich an das erste Drohfax mit der Unterschrift »NSU 2.0«, das bei mir vor genau fünf Jahren eingegangen ist. Wir und insbesondere mein Kind stehen auch fünf Jahre danach immer noch unter Polizeischutz, und dies, obwohl der hessische Innenminister nach der Anklage des Berliners Alexander M. wegen der Drohschreiben erklärt hat, dass »hessische Polizistinnen und Polizisten zu keinem Zeitpunkt Absender oder Tatbeteiligte der ›NSU-2.0‹-Drohmail-Serie« waren.
Das gibt nicht die ganze Wahrheit wieder.
Nicht nur Einzelfälle
Peter Beuth verschweigt, dass mein Name im 1. Polizeirevier in Frankfurt am 2018 insgesamt 17 Mal in drei verschiedenen Datenbanken eingegeben wurde, um so gezielt Informationen über mich zu erlangen. Ohne dienstlichen Anlass. Dass die Daten meiner damals knapp zweijährigen Tochter und die Daten meiner Eltern und meines Mannes ebenfalls ohne dienstlichen Anlass abgefragt wurden. Und dass bis heute nicht geklärt wurde, wie der Täter in Berlin an diese Informationen gelangen konnte.
Was der Innenminister von Hessen noch verschweigt: dass die Polizei keine Erklärung dafür hat, wie Alexander M. im Jahr 2020 meine nach einem Umzug streng geheime und gesperrte neue Adresse in Frankfurt in Erfahrung bringen konnte. Zwei Adressen also, die nicht öffentlich zugänglich waren. Dass der Berliner extra hierfür nach Frankfurt gekommen ist und mich observiert hat, ist ausgeschlossen.
Die Polizist:innen des 1. Reviers jedenfalls, die im Jahr 2018 suspendiert wurden, sind auch jetzt noch suspendiert, teilweise bei vollen Bezügen. Entlassungen erfolgten trotz Ankündigungen des Innenministers auch fünf Jahre später nicht. Dabei dürften dem Innenminister die Inhalte der Chats und damit die rechtsextremistische, antisemitische und mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarende Einstellung der Beamt:innen bekannt sein.
Aber auch das langsame Vorgehen der Justiz ist nicht nachvollziehbar. Warum Anklagen gegen Polizist:innen, deren Verfahren bereits im Jahr 2019 ausermittelt wurden, teils vier Jahre dauern, ist nicht verständlich.
Der Satz, ich sei selbst daran schuld, dass meine Familie und ich bedroht wurden, macht in Frankfurter Justizkreisen die Runde, Polizist:innen befragten unsere ehemaligen Nachbar:innen, ob ein Nachbarschaftsstreit die Ursache für die Drohbriefe des »NSU 2.0« sei.
Im Juni 2023 wird bekannt, dass ein Polizist mit arabischem Vor- und Nachnamen dermaßen rassistisch von Kolleg:innen aus der eigenen Dienstgruppe des 1. Reviers in Frankfurt gemobbt wurde, dass er letztlich einem Angebot zustimmte, sich auf ein anderes Revier versetzen zu lassen. Eine:r der Beamt:innen, die den arabischstämmigen Polizisten gemobbt haben sollen, soll zwischenzeitlich befördert worden sein.
Im Herbst 2023 wird ein neuer Landtag in Hessen gewählt. Ein Thema wird im Law-&-Order-Überbietungswettkampf sorgsam ausgespart: die rechtsextremen Skandale in der hessischen Polizei – und die Konsequenzlosigkeit, mit der die Dienstherren und das Innenministerium darauf reagiert haben. Mehr noch: Die Mehrheit der Regierungsparteien im Hanau-Untersuchungsausschuss verhinderte sogar, dass der Abschlussbericht zu dem verheerenden Polizeieinsatz am 19. Februar 2020 und zu den rechtsextremen SEK-Beamt:innen, die damals im Einsatz waren, vor der Wahl veröffentlicht wird.
Es wird keine Konsequenzen haben, dass Polizeibeamte mit dem Abruf und der Verbreitung sensibler und nicht öffentlich zugänglicher Daten meine Familie und vor allem mein Kind einer andauernden Gefahr ausgesetzt haben. Es wird keine Konsequenzen haben, dass sie antisemitische, menschenverachtende und rassistische Inhalte geteilt haben.
Hessen ist kein Einzelfall. Das ist die verheerende Bilanz der vergangenen fünf Jahre. Der Schutz für diejenigen, die den demokratischen Rechtsstaat schützen wollen – so wie die Brandmauer zur AfD –, bröckelt, weil zu wenige Konsequenzen ziehen.
Konsequenzen – das machen die Beiträge vieler Autor:innen in diesem Sammelband deutlich – gibt es nur für diejenigen, die rechtsextreme Umtriebe in staatlichen Institutionen melden.
Wem gehört der Staat?
Von Heike Kleffner und Matthias Meisner
Wie groß ist die Bedrohung für den Rechtsstaat aus dem Inneren seiner Institutionen? Und in wessen Händen liegt unsere Sicherheit? Diese Frage bewegt und beunruhigt viele Menschen. Denn schon lange bevor die Bundesanwaltschaft am 7. Dezember 2022 aus Sorge vor den gewaltsamen Umsturzplänen eines groß angelegten Netzwerks aus dem Milieu der Reichsbürger- und QAnon-Anhänger:innen bundesweit mehr als 300 Objekte durchsuchen und zwei Dutzend Beschuldigte festnehmen ließ, ist offensichtlich geworden: Rechtsextreme Polizist:innen, Bundeswehrangehörige und Richter:innen haben keine Skrupel, ihre dienstlichen Privilegien und Befugnisse einzusetzen, um den demokratischen Rechtsstaat zu unterminieren, zu dessen Schutz sie sich verpflichtet haben.
Im Juli 2023 entschied der 3. Strafsenat am Bundesgerichtshof, dass für den harten Kern der Beschuldigten aus dem mutmaßlichen rechtsterroristischen Netzwerk um Heinrich XIII. Prinz Reuß – darunter ehemalige und aktive Angehörige von Eliteeinheiten der Bundeswehr, Polizist:innen, eine Berliner Richterin und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete – ausreichend Gründe und Beweise vorliegen, um eine fortdauernde Untersuchungshaft zu rechtfertigen. Die Tatvorwürfe – Rädelsführerschaft, Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens durch die mutmaßlichen bewaffneten Umsturzpläne inklusive gewaltsamer Erstürmung des Reichstags und Geiselnahmen von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten demokratischer Parteien – wiegen schwer. Dass es sich bei diesem Netzwerk nicht um einen bedauerlichen weiteren Einzelfall, sondern um die Spitze des Eisbergs einer »durchaus gegenwärtigen Gefahr« für die innere Sicherheit handelt, gibt inzwischen auch der amtierende Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang zu. Sebastian Leber beschreibt in diesem Buch weitere Fälle aus der Reichsbürgerszene.
Doch angesichts der nicht abreißenden weiteren Enthüllungen über offenbar zum Äußersten entschlossene Staatsfeind:innen macht sich vielerorts eine zutiefst beunruhigende Mischung breit – aus routinierter kurzfristiger Empörung, gefolgt von Abwehr und Verharmlosungen à la »Rentnertruppe«, »umstrittene Chats« oder »bedauerliche Einzelfälle« und achselzuckender Gewöhnung. Gerade im Vergleich etwa zu medialen und politischen Daueraufregerthemen wie Straßenblockaden von Klimaaktivist:innen oder gendersensibler Sprache scheint die Bedeutung der Frage, inwieweit die gesellschaftliche Polarisierung auch diejenigen Institutionen erfasst hat, die ohne Ansehen der Person dem Staat und dem Wohl aller dienen sollen, gefährlich unterschätzt.
Dieses Buch kann weder beruhigen noch Entwarnung geben. Im Gegenteil. Auf viele Weckrufe sind wenig echte Konsequenzen gefolgt. Warnsignale werden allzu oft ignoriert, Strafverfahren blockiert, Disziplinarmaßnahmen verschleppt, Nachahmer:innen ermutigt. Es sind die Dammbrüche im Alltag und die Gewöhnung daran, die den demokratischen Rechtsstaat erschüttern. Vielen Weckrufen, Erschütterungen und Bedrohungen gehen die Beiträger:innen dieses Buches schon seit Jahren nach – aus der Perspektive investigativer Journalist:innen und Berichterstatter:innen, Wissenschaftler:innen, Jurist:innen und der Angegriffenen, die unmittelbar von der Normalisierung von Rassismus, Antisemitismus und NS-Verherrlichung betroffen sind.
2019 haben wir im Verlag Herder das Buch Extreme Sicherheit. Rechtsradikale in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz als erste Tiefenbohrung vorgelegt – mit vielen Autor:innen, deren Recherchen auch die Grundlage für den ersten Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu »Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden« im Sommer 2020 bildeten. Konrad Litschko zeichnet den Weg dahin in seinem Beitrag nach.
Nun, vier Jahre später, ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. Wie haben sich die großen Fälle entwickelt, was ist getan worden zur besseren Prävention? Aber vor allem auch: Was muss noch getan werden, damit die entstandenen Netzwerke gestoppt werden in ihren Plänen für die Entführung von Abgeordneten und Minister:innen, für Anschläge auf Moscheen, Angriffe auf zivilgesellschaftliche Initiativen sowie unliebsame Journalist:innen und Wissenschaftler:innen? Wird die geplante Novelle des Disziplinarrechts helfen? Ist auch mit Blick darauf, dass sich die rechtsradikale AfD gezielt bei Staatsdiener:innen vor allem in den Sicherheitsbehörden andient, ein Verbot dieser Partei überfällig? Unser neues Buch Staatsgewalt soll diese Diskussionen forcieren. Denn es ist offensichtlich: Der Höhenflug der AfD ein Jahrzehnt nach ihrer Gründung und eine verfestigt rechtextreme Wähler:innenklientel, die eine rechtsradikale Partei aus Überzeugung und nicht aus Protest wählt, haben Auswirkungen – auf das gesellschaftliche Klima ebenso wie auf die Institutionen des Rechtsstaats und ihre Funktionsträger:innen.
Viele der Fälle, die von den Autor:innen dieses Buchs beschrieben und diskutiert werden, sind nicht von den Sicherheitsbehörden selbst aufgedeckt worden – sondern gehen auf journalistische und antifaschistische Recherchen und manchmal auf Zufälle zurück. Entsprechend wird auch in den ab 2020 vom Bundesinnenministerium eigens in Auftrag gegebenen zwei Lageberichten des Verfassungsschutzes zu Rechtsextremisten und Reichsbürgern in den Sicherheitsbehörden – ein dritter wird im Frühjahr 2024 erwartet – vornehmlich nur das notiert, was ohnehin bekannt ist. Die Polizistin und Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic sagt dazu: »Das sind ja alles Fälle, die nicht aufgetaucht sind, weil die Institutionen sie zutage gebracht haben im Sinne einer guten Führungskultur, im Sinne von Mechanismen, dass man solche Dinge entdeckt.« Nicht nur die Fälle selbst würden das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden erschüttern, sondern auch der Umgang damit. »Wir müssen uns fragen, ob die Institutionen in der Lage sind, sich von solchen unguten Kräften zu reinigen. Das ist aus meiner Sicht ein Führungsproblem.«
Ein Beispiel aus Baden-Württemberg: Dort versuchte die AfD 2021, mit einer parlamentarischen Anfrage im Landtag den Antisemitismusbeauftragten des Bundeslandes, Michael Blume, zu diskreditieren, nachdem dieser in einem Radiointerview von »Netzwerken« von »alten Herren im Staatsdienst« gesprochen hatte, die einander deckten. Blume hatte das vor allem auf rechtsextreme, rassistische und antisemitische Burschenschaftler bezogen. Die AfD spitzte in ihrer Frage zu: Ob es wirklich solche Netzwerke gebe, die tief bis in den Staatsdienst bis hin zu Polizei und Justiz reichen? Die Antwort der Staatsregierung, über die damals die Stuttgarter Zeitung berichtete, fiel in die Kategorie Verharmlosung: »Den Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg liegen keine Erkenntnisse zu dem in den Fragestellungen aufgeführten Netzwerken innerhalb der Polizei oder der Justiz vor.«
Dieses Buch vermisst auch die Reaktionen des Rechtsstaats auf eine Reihe bekannter Sachverhalte – mit vielen ernüchternden Ergebnissen. Wie ein roter Faden ziehen sich die Grenzen der straf- und disziplinarrechtlichen Aufarbeitung durch viele Beiträge – etwa im Vorwort von Seda Başay-Yıldız und im Überblick von Pitt von Bebenburg und Hanning Voigts zur Serie rechtsradikaler Morddrohungen des »NSU 2.0«, von Malene Gürgen zur Rolle rechter Polizist:innen und Staatsanwält:innen in der Rechtsterrorismusserie in Berlin-Neukölln, vom ehemaligen Rechercheteam der taz um Sebastian Erb, Martin Kaul und Christina Schmidt zum Nordkreuz-Komplex in Mecklenburg-Vorpommern und zum Netzwerk um Franco A. Mehr als fünf Jahre vergingen zwischen der Aufsehen erregenden Festnahme des Bundeswehroffiziers am Flughafen Wien im Frühjahr 2017 und dessen inzwischen rechtskräftiger Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Am Ende des durch den offenen Antisemitismus des Angeklagten geprägten Gerichtsverfahrens war das Oberlandesgericht davon überzeugt, dass die umfangreichen Ausspähaktionen und Waffenbeschaffungen der Vorbereitung von Anschlägen dienten – etwa gegen die damalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth, den damaligen Justizminister Heiko Maas und Anetta Kahane, die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung. Doch das Netzwerk um Franco A. unter ehemaligen und aktiven Bundeswehrsoldat:innen, Elitepolizist:innen und AfD-Mitarbeiter:innen blieb weitgehend von strafrechtlichen Konsequenzen verschont. Inwieweit das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt Signalwirkung für andere Prozesse gegen mutmaßliche rechtsterroristische Gruppen mit Attentatsplänen für einen selbstgewählten Tag X entfaltet – etwa gegen die Gruppe S., die mit Unterstützung eines Mitarbeiters des Polizeipräsidiums Hamm unter anderem Anschläge auf Moscheen geplant haben soll –, bleibt offen. In Martín Steinhagens Reportage über einen weitgehend unbeachteten Prozess gegen einen Bundeswehrsoldaten, der wegen Anschlagsplänen und Waffenbesitzes im September 2023 zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, werden viele Parallelen sichtbar.
»Niemand ist so stark auf den Staat fixiert wie Rechtsextremisten, die den Staat der Demokratie und Freiheit ablehnen«, sagt der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk. »Das war schon in der Weimarer und der Bonner Republik so und zeigt sich jetzt auch in der Berliner Republik.« Zugleich würden die den Staat schützenden Institutionen wie Armee, Polizei oder Geheimdienste auch Rechtsextreme anziehen. Die einen erhofften sich eine Schulung. Andere würden erst in den Institutionen zu Extremisten, sagt Kowalczuk – »weil sie an der ›Front‹, im alltäglichen ›Straßenkampf‹ ein ›Staatsversagen‹ in Form eines ›weichen‹, nachgiebigen Staats wahrnehmen würden«. Inwieweit die Coronapandemie und die staatlichen Infektionsschutzmaßnahmen als Katalysatoren für rechtsradikale Karrieren von Bundeswehrsoldat:innen und Polizist:innen wirken, zeigen die Recherchen von Julius Geiler und Caroline Walter in diesem Buch. Dabei wird deutlich, was auch Robert Andreasch in seiner Langzeitrecherche zur Bundeswehrkarriere von Anhänger:innen der Identitären Bewegung offenlegt: Die Abwehrschwäche der Bundeswehr gegen offene Demokratiefeinde in den eigenen Reihen ist nicht das Ergebnis ausgeklügelter Versteckspiele, sondern beruht – trotz gegenteiliger Ankündigungen von Verteidigungspolitiker:innen – auf mangelnder Sensibilität sowie der offenbar weitverbreiteten Bereitschaft zum Wegschauen bei Vorgesetzten und Militärischem Abschirmdienst gleichermaßen.
Es ist unübersehbar: Die Wahlerfolge und die wachsenden Zustimmungswerte für die AfD haben erheblich dazu beigetragen, dass sich Rechte in der Bundeswehr, in Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzämtern und der Justiz stärker vernetzen und selbstbewusster auftreten. Das zeigen auch die Beiträge von Nadine Lindner, Timo Stukenberg und Michael Kraske in diesem Buch zu aktiven und ehemaligen Mandatsträger:innen und Kandidat:innen der AfD, die etwa als JVA-Beamt:innen, Verfassungsschutzmitarbeiter:innen oder Polizist:innen offensiv eine antidemokratische Agenda vertreten und dafür den Konflikt mit dem Gesetz einkalkulieren. »Zumindest in der Ideologie unterscheiden sich rechte Netzwerke ehemaliger Elitesoldat:innen und Polizist:innen – beispielsweise das Hannibal-Netzwerk oder die Gruppe Nordkreuz sowie andere Zusammenschlüsse –, denen unter anderem die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten vorgeworfen wurde, und die Hetze der AfD nicht«, schreibt die Jenaer Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk in ihrem Beitrag. Sie hätten der Partei – zu Recht – den Ruf des parlamentarischen Arms dieser bewaffneten rechten Gruppen eingebracht. Pietrzyk plädiert für ein Verbot der AfD – mit Verweis auf deren fest verankerte rassistisch-völkische Ausrichtung und die Bedrohung für alle, die den Säuberungsandrohungen der AfD zum Opfer fallen würden. Denn mit Blick auf die sich abzeichnenden Stimmen- und Mandatsgewinne der AfD bei den Kommunal- und Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen im Jahr 2024 stellen sich nicht nur für Menschen, die Minderheiten und vermeintlichen gesellschaftlichen Randgruppen angehören, existenzielle Fragen: Wer hütet unsere im Grundgesetz verankerten Rechte und die Institutionen des Rechtsstaats, wenn etwa in Thüringen, wo das Landesamt für Verfassungsschutz die AfD unter Landeschef Björn Höcke ohne Wenn und Aber als rechtsextrem einstuft, mehr als ein Drittel der Mandate im Landtag an die AfD fallen würden? Weder eine Änderung der Landesverfassung noch die Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs, die Benennung von Mitgliedern des Richterwahlausschusses oder die Ernennung des Präsidenten und Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs wäre dann gegen den Willen der AfD noch möglich. »Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde sind weder mit altlinker Staatsskepsis noch mit liberalem Vernunftvertrauen allein zu schützen, sondern nur mit resilienten Institutionen. Diese müssen im Krisenfall bereit sein, robust zu handeln, um eine Unterwanderung oder feindliche Übernahme abzuwehren«, warnt auch der Bonner Staatsrechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz im August 2023 in einem Gastbeitrag für die taz. Dies sei »traditionell eher konservatives Institutionenvertrauen at its best«. Mit dem demokratischen Rechtsstaat, so Gärditz weiter, gebe es »etwas zu bewahren, auf das alle Menschen angewiesen sind, die ihr Miteinander auf der Grundlage gleicher Freiheit gestalten wollen«.1 Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke), von der Süddeutschen Zeitung auch »das letzte Bollwerk gegen den offenen Rechtsextremismus von Thüringens AfD« genannt, reagiert auf Nachfragen mit Skepsis und Zurückhaltung auf die Verbotsdebatte. Die gesellschaftlichen Probleme würden damit nicht gelöst. Im Übrigen, so Ramelow im Gespräch für dieses Buch, habe das thüringische Landesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2021 mit der Beobachtung des von Björn Höcke angeführten Thüringer AfD-Landesverbandes als rechtsextrem bundesweit den ersten Schritt getan. Dagegen sei die AfD – im Gegensatz zur Einstufung des Jugendverbandes Junge Alternative durch das Bundesamt für Verfassungsschutz – gerichtlich auch nicht vorgegangen. Nun müssten eben die Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern die gesammelten Erkenntnisse so verdichten, dass überhaupt eine Bewertung über einen Verbotsantrag durch die Landesregierungen getroffen werden könnte, sagt Ramelow. Seine Verwaltung habe mit einem Entzug von Waffenerlaubnissen von thüringischen AfD-Mitgliedern – mit Verweis auf die Verfassungsschutzeinstufung – den nächsten Schritt gemacht. Dass ein AfD-Mitglied und Sportschütze im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gera im Sommer 2023 erfolgreich gegen den Entzug seiner Waffenerlaubnis klagte, wertet Ramelow dennoch nicht als Niederlage. Seine Landesregierung sei optimistisch, dass der Thüringer Verfassungsschutz im Hauptsacheverfahren den vom Gericht angemahnten ausführlichen Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit und Gefährlichkeit des Höcke-Landesverbandes erbringen kann.2 Die Rechtsanwältin Kati Lang, die in ihrem Beitrag die zögerlichen Reaktionen der Justiz auf offensichtlich rechtsradikale Richter:innen am Beispiel der früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier und Birgit Malsack-Winkemann untersucht, warnt derweil davor, das Problem rechter Robenträger:innen und deren Einfluss zu unterschätzen.
»Als Überlebende des Holocaust, aber auch als Münchnerin und Deutsche hätte ich niemals gedacht, dass wir uns heute mit solchen Fragen noch einmal würden beschäftigen müssen«, sagt Charlotte Knobloch, langjährige Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) zu München und Oberbayern, mit Blick auf das Thema des Buchs. »Dass in den Umfragen jeder fünfte Wähler in Deutschland seine Stimme einer offen rechtsextremen Partei geben will, hätte ich mir noch vor wenigen Jahren nicht in meinen schlimmsten Albträumen ausgemalt.«
Wenn sich an den Bewertungen der AfD etwa durch das Bundesamt für Verfassungsschutz daher nichts grundlegend ändere, halte sie eine Mitgliedschaft in der AfD perspektivisch für schwierig bis gar nicht mit einem staatlichen Dienstverhältnis vereinbar. »Die Bürger unseres Landes müssen auf die Verfassungstreue aller staatlichen Angestellten unbedingt zählen können, weil bereits der leiseste Zweifel daran geeignet ist, das Vertrauen in die Demokratie langfristig zu untergraben. Extremisten im Staatsdienst sind deshalb eine Bedrohung der freiheitlichen Gesellschaft an sich«, betont die frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland. Erst im Februar 2023 war ein Polizist, der in der Vergangenheit auch als Personenschützer der Präsidentin der IKG in München und Oberbayern eingesetzt wurde, vom Verwaltungsgericht München wegen antisemitischer und rassistischer Aussagen in Chatgruppen in einen niedrigeren Dienstrang degradiert worden. Einen Antrag des Polizeipräsidiums München auf Entlassung des Mannes wies das Verwaltungsgericht zurück. In Niedersachsen war ein Polizeihauptkommissar, der von der Bundesanwaltschaft dem »militärischen Arm« des Verschwörer:innennetzwerks um Heinrich XIII. Prinz Reuß zugerechnet wird und seit Anfang Dezember 2022 wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft sitzt, zuvor für Schutzmaßnahmen der jüdischen Gemeinden zuständig. In Sachsen-Anhalt schrieb eine Polizistin bewundernde Briefe an den inhaftierten Rechtsterroristen, der nach dem Attentat auf die Synagoge in Halle (Saale) an Yom Kippur 2019 zwei Menschen tötete. Ruben Gerczikow und Rachel Spicker beschreiben in ihren Beiträgen die Auswirkungen dieser Fälle auf Jüd:innen in Deutschland. Charlotte Knobloch sagt, sie bleibe zwar davon überzeugt, dass die wehrhafte Demokratie sich dieser Herausforderung gewachsen zeigen werde, betont aber: »Sie kann dies nur, wenn diejenigen, die zum Schutz der Demokratie verpflichtet sind, nicht zugleich mit denen im Bunde sind, vor denen sie geschützt werden muss.«
Wem fühlen sich SEK-Beamt:innen verpflichtet, die in einem Chat ein Bild einer Kiste mit Weihnachtsschmuck – verziert mit Hakenkreuzen, »Sieg Heil« und Porträts von Adolf Hitler – sowie die Nachricht posten: »Habe gerade den Weihnachtsschmuck aus dem Keller geholt. ›Zum Glück alles HEIL!‹«? Wie verlaufen Einsätze, wenn Elitepolizist:innen sich in Chatnachrichten über polizeiinterne Fortbildungen zu interkultureller Sozialkompetenz mit kotzenden Smileys und Äußerungen wie »Richtiger Hass. Wollte den nicht machen, aber die haben mich einfach gebucht« und »Drei Tage über Polizei, Ausländer und so. Überhaupt keinen Bock. Fuck.« beschweren und den Chat mit »Alle erschießen einfach« beenden? Für Said Etris Hashemi und Armin Kurtović ist dies keine akademische Frage. Als am 19. Februar 2020 in Hanau Hamza Kurtović (20), der Sohn von Dijana und Armin Kurtović, und Said Nesar Hashemi (21), der Bruder von Said Etris Hashemi, von einem rassistischen Attentäter getötet wurden, waren SEK-Beamt:innen aus Frankfurt am Haus des Attentäters im Einsatz, die die Posts ausgetauscht hatten. Im Beitrag von Marcin Wierzchowski beschreiben die Hinterbliebenen und Überlebenden des Hanau-Attentats die Reaktion des langjährigen hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) auf ihre offenen Fragen. Dass derartige Posts auch in Nordrhein-Westfalen einem weiteren Polizeidienst nicht im Weg stehen, beschreibt Stephan Anpalagan am Beispiel des SEK Münster. Im scharfen Kontrast dazu stehen die Reaktionen des nordrhein-westfälischen Innenministeriums auf einen Tweet von Bahar Aslan. Die Lehrerin, die nebenberuflich als Lehrbeauftragte an der Polizeihochschule Gelsenkirchen arbeitet, hatte im Mai 2023 getwittert: »Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.« Ein Tweet, der die Ängste vieler Menschen of Color mit familiären Flucht- oder Migrationserfahrungen in drastische Worte fasst und Anlass für Nachfragen bis hin zu mehr Reformbemühungen geboten hätte. In ihrem Beitrag schildert Aslan, wie sie stattdessen ihren Lehrauftrag verlor und um ihren persönlichen Ruf und ihre berufliche Zukunft kämpfen muss.
Der Kriminologe und Strafrechtler Tobias Singelnstein hat die Abwehrphalanx von Polizeigewerkschaftsfunktionär:innen und Innenministerien bei kontroversen Polizeithemen kennengelernt, als er die Ergebnisse seiner Studie »Körperverletzungen im Amt (KviAPol)« veröffentlichte. Er betont im Interview für dieses Buch: »Politik und Polizeiführungen müssen sich positionieren zu Rassismus und Rechtsextremismus und damit klare Signale in die Organisationen senden.« Interkulturelle Trainings und eine veränderte Rekrutierungsstrategie für den polizeilichen Nachwuchs reichen nicht aus, schreibt auch Paul Starzmann. Ulf Buermeyer, Legal Director der von ihm mitbegründeten Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und lange Richter am Landgericht Berlin, plädiert im Interview dafür, die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigte Reform des Disziplinarrechts auf Bundesebene auf den Weg zu bringen. Aus der Erfahrung, dass rechtsextreme Gruppen innerhalb der Polizei oftmals nicht durch Hinweise aus den eigenen Reihen, sondern durch Ermittlungsverfahren zu anderweitigen Tatvorwürfen – wie Körperverletzung im Amt oder Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten – bekannt werden, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte im Sommer 2023 eine Kampagne gestartet: Unter dem Motto »Mach Meldung!« sollen Whistleblower:innen in der Polizei ermutigt und Hinweisgeber:innen, die Rechtsverstöße und Fehlverhalten von Kolleg:innen nicht länger decken wollen, geschützt werden. Das Ziel: das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Grundlage ist das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Die Projektkoordinatorin Laura Kuttler sagt dazu: »Ein Missbrauch der weitreichenden polizeilichen Handlungsmöglichkeiten muss Konsequenzen haben – ansonsten wird jedes Vertrauen in die Institution Polizei und in den Rechtsstaat aufs Spiel gesetzt. Es kann nicht sein, dass rassistische, sexistische und rechtsextreme Vorfälle in der Polizei immer wieder nur durch Zufall bekannt werden.«
Hans-Georg Maaßen ist zwar nicht der einzige deutsche Geheimdienstchef, der nach dem Ende seiner Amtszeit durch eine Affinität zu rechtsradikalen Narrativen auffällt, aber der erste, der dafür offensiv nach parlamentarischen Mehrheiten und einem Mandat sucht. Wir zeichnen nach, wie sich Maaßens fünfjährige Amtszeit beim selbsternannten »Frühwarnsystem« Verfassungsschutz sowohl auf den Umgang mit der AfD als auch auf die Gefahren durch Rechtsterrorismus im Allgemeinen und entsprechende Netzwerke mit Beteiligung von Polizist:innen oder Soldat:innen im Besonderen ausgewirkt hat. Forderungen nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Bundestag zu Maaßens Amtszeit – und damit indirekt auch zur Amtszeit des damaligen Innenministers Horst Seehofer (CSU) – haben allerdings kaum Aussichten auf Erfolg. Toralf Staud beschreibt im Buch, wie der Geheimdienst unter Hans-Georg Maaßen mit teuren Rechtsanwält:innen und einem jahrelangen Zivilrechtsprozess die journalistischen Recherchen zum Umgang des Kölner Amts mit dem NSU-Aktenvernichter und BfV-Referatsleiter Lothar Lingen behindern wollte. Dass in dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Leipzig 2022 schließlich ein wichtiger Teilsieg zugunsten der Pressefreiheit errungen wurde, ist wegweisend. Denn wenn es um Medienanfragen zu Disziplinarmaßen gegen »extremistische« Beamt:innen geht, sind nicht nur Geheimdienste, sondern auch Polizeibehörden wenig zu Auskünften bereit, wie Alexander Roth anhand von mehreren Fällen in Baden-Württemberg beschreibt. Hier stärkt die Entscheidung im Verfahren Die Zeit versus Bundesamt für Verfassungsschutz hartnäckigen Journalist:innen den Rücken.
In Thüringen hat sich jedenfalls Hans-Georg Maaßen inzwischen selbst auf den Radar seiner früheren Kolleg:innen im Verfassungsschutzverbund gebracht. Und sein Amtsnachfolger Thomas Haldenwang in Köln zeigte sich entsetzt über Maaßens Behauptungen von einer angeblich »rot-grünen Rassenlehre«, wonach Weiße als minderwertige »Rasse« angesehen würden und man deshalb arabische und afrikanische Männer ins Land holen müsse. Dass bei der Auswertung von Chatkontakten von Beschuldigten im Reichsbürgerterrorverfahren auch ein Geburtstagsgruß des jetzigen Chefs der rechten Werteunion an den neurechten Lieblingsautor und Verschwörungsideologen Markus Krall zutage kam, ist für Beobachter:innen des breit gefächerten verschwörungsaffinen Lagers wenig überraschend. Schließlich leitet Hans-Georg Maaßen seit Januar 2023 mit der Werteunion einen Verein, in dem man Berührungsängste echter Konservativer mit der AfD mit der Lupe suchen muss und stattdessen die Türen nach rechts sperrangelweit offen stehen – auch für die Thüringer AfD. Oder in den Worten ihres Bundesvorsitzenden Hans-Georg Maaßen im Juli 2023 auf X, vormals Twitter: »Wir werden alles dafür tun, dass es im nächsten Jahr in Thüringen eine antisozialistische Politikwende geben wird, entweder mit oder ohne die CDU.« Der Historiker und Leiter der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Jens-Christian Wagner, der den offenen Antisemitismus des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten wiederholt öffentlich kritisiert und auch schon zur Anzeige gebracht hat, warnt, Maaßens »Politik der gezielten Normbrüche« nehme zunehmend an Fahrt auf.
Eine demokratische Gesellschaft braucht eine Polizei und eine Armee, die das Vertrauen aller Bürger:innen haben. Wir möchten mit diesem Buch deshalb allen Dank aussprechen, die oft mit dem Rücken zur Wand den Rechtsstaat und die offene Gesellschaft verteidigen. In rauer werdenden Zeiten braucht es umso mehr Rückendeckung für diejenigen, die in ihren Polizeidienststellen und Bundeswehreinheiten als Nestbeschmutzer:innen gemobbt werden, weil sie dem Antisemitismus des Reichsbürgerkollegen und dem Rassismus des Stubenkameraden mit Neonazikontakt widersprechen.
Wir freuen uns, dass der Herder-Verlag uns mit diesem Buch zu einem Nachfolgeprojekt von Extreme Sicherheit ermutigt hat. Unser Dank gilt allen Autor:innen, unserem Rechtsanwalt Björn Elberling, unseren Lektor:innen Patrick Oelze und Florentine Schaub und dem Team des Verlags sowie Andrea Dernbach für die redaktionelle Beratung. Danke auch an unsere Familien, Freund:innen und Kolleg:innen für alles, was ein Buch zu diesem Thema braucht. Ein besonderer Dank gilt allen Hinweisgeber:innen aus der Zivilgesellschaft – für ihre Recherchen und für ihr unermüdliches Engagement.
Nordkreuz und das Hannibal-Netzwerk – eine Bilanz nach sechs Jahren Recherche
Von Sebastian Erb, Martin Kaul, Alexander Nabert, Christina Schmidt und Daniel Schulz
Das Ende einer der größten Rechtsextremismusaffären im deutschen Sicherheitsapparat könnte ein vierseitiger Strafbefehl sein. Ausgestellt hat ihn das Amtsgericht Ludwigslust im Frühjahr 2023, der Empfänger war ein Mann, der zusammen mit anderen Feindeslisten angelegt, Leichensäcke besorgt und Zehntausende Schuss Munition gehortet haben soll. Dieser Mann muss, so schreibt ihm das Amtsgericht, 50 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen – eine Geldstrafe, die so niedrig ist, dass er sogar weiterhin Waffen besitzen dürfte.
Der Mann heißt Haik J. Als die Ermittlungsbehörden auf ihn aufmerksam werden, ist er Kriminalpolizist in Mecklenburg-Vorpommern und in der AfD aktiv. Das war im Jahr 2017. In jenem Sommer, am 28. August 2017, durchkämmen Beamt:innen des Bundeskriminalamts in der Morgendämmerung seine Wohnung und sein Auto in einer Kleinstadt in Westmecklenburg. Sie suchen nach Hinweisen darauf, warum er, ein Polizist, sich auf einen »Tag X« vorbereitete – mithin auf einen Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung. Und was hat es mit der Sammlung von Daten, Adressen aus dem politisch linken Lager auf sich, die der ehemalige Elitepolizist gemeinsam mit einem Anwalt aus Rostock angelegt haben soll? Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Haik J. und den Anwalt damals, einen Terrorakt vorbereitet zu haben. In einer Pressemitteilung schreiben die Karlsruher Strafverfolger: »Darüber hinaus sollen die Beschuldigten den von ihnen befürchteten Krisenfall als Chance gesehen haben, Vertreter des politisch linken Spektrums festzusetzen und mit ihren Waffen zu töten.«1
Haik J. ist ein hagerer, großer Mann. Als wir ihn wenige Wochen nach der Razzia im Sommer 2017 bei ihm zu Hause antreffen, trägt er eine Jacke der Nationalen Volksarmee und sagt: »Ich kenne keine gefährlichen Leute.« Dann schließt er nach einem kurzen Wortwechsel die Tür.
Damals war er Mitglied einer Gruppe, die sich monatelang auf den »Tag X« vorbereitete. Gemeinsam trainierten Polizisten, Bundeswehrreservisten, Männer mit Jagdscheinen, AfD-Mitglieder, Behördenmitarbeiter, wie man Wasser filtert oder kommuniziert, wenn Telefon und Internet nicht mehr funktionieren. Sie legten Vorräte an und beschlossen, sich im Fall der Fälle in einer verlassenen DDR-Ferienhaussiedlung zu verschanzen. Durch die Razzia im August 2017 fliegt die Gruppe auf. Sie wird als »Nordkreuz« bekannt. Erst viel später wird klar, dass es überall in Deutschland solche Gruppen gibt, in denen Männer und Frauen an den nahenden Zusammenbruch des demokratischen Rechtsstaats glauben – oder ihn womöglich mit Gewalt selbst herbeiführen wollen – und dafür auch mit Waffen trainieren.
Die Ermittler:innen des Bundeskriminalamts finden damals im Auto von Haik J., in seinem Wohnzimmer und auf seinem Dachboden 3000 Schuss Munition und eine Waffenlampe, eine Art Scheinwerfer für Pistolen, die Privatpersonen nicht besitzen dürfen.
Um es vorwegzunehmen: Das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Haik J. und einen Mitbeschuldigten wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach Paragraf 89a Strafgesetzbuch wurde im Winter 2021 eingestellt. In dem Strafbefehl für Haik J. vom Frühjahr 2023 werden Feindeslisten und der »Tag X« nicht erwähnt, stattdessen geht es nur um die Munition und den Waffenaufsatz.
Ist die Aufklärung also gescheitert?
Haik J. stammt aus Mecklenburg-Vorpommern. In den 1990ern studierte er nach seinem Wehrdienst in Rostock ein paar Jahre Jura und ging dann zur Polizei. Er wird Kriminalkommissar, erst in Hamburg, später in Ludwigslust. Dort soll er seinen Dienstcomputer benutzt haben, um in internen Polizeisystemen sensible Daten von kommunalpolitisch Engagierten, Asylrechtsanwälten und Flüchtlingsvereinen abzufragen.
Verblüffend ist, wie offen Haik J. seine politische Gesinnung zeigt, auch dann noch, als die Vorwürfe gegen ihn schon bekannt sind: Haik J. engagierte sich für die AfD im Landesfachausschuss für »Innere Sicherheit, Justiz und Datenschutz«. Er ist nicht das einzige Nordkreuz-Mitglied mit AfD-Nähe.
Als Komplize galt ein Rechtsanwalt aus Rostock. Als die Vorwürfe gegen ihn kurz nach den Durchsuchungen im Sommer 2017 bekannt werden, distanziert er sich von Gewalt und Extremismus. Er behauptet, eine Feindesliste habe es nie gegeben. Er habe lediglich einige Namen wegen seiner ehrenamtlichen Arbeit notiert.
In den Monaten, in denen sich die Gruppe um Haik J. formierte, hieß es oft, man müsse die Ängste der Menschen ernst nehmen, ihnen zuhören, auch wenn sie mit Rechtsextremen auf die Straße gingen. Es war die Zeit der Verwaltungskrise bei der Aufnahme von Geflüchteten, in der sich die AfD als Partei etablierte, Pegida mobilisierte und Hetzportale wie PI News die Narrative vom »großen Bevölkerungsaustausch« und von der »Messereinwanderung« etablierten, ohne dass Verfassungsschutzämter sie für rechtsextrem hielten.
Mit den politischen Debatten ab 2015 fanden Männer und Frauen, die diesen Ideen anhingen, ein neues Feindbild. Und eine neue Form, um ihre völkische Ideologie auszuleben: als Prepper:innen. Immer wieder erzählten uns Nordkreuz-Mitglieder davon: von ihrer vermeintlichen Sorge vor islamistischen Schläfern unter Geflüchteten. Davor, dass die Bundesregierung die Sache nicht im Griff habe und sie nun eben selbst Vorsorge betreiben müssten.
Herbst 2017. Wir, ein Rechercheteam, sind in Westmecklenburg unterwegs auf der Suche nach Menschen, die uns erklären können, was mit dem »Tag X« gemeint sein soll, was der Begriff »Prepper« bedeutet, der in deutschen Diskursen damals noch fast unbekannt ist. Wir tauchen unangekündigt im Büro eines Mannes auf, der Nordkreuz-Mitglied ist. Wir möchten mit ihm darüber reden. Der Mann nicht mit uns. Eigentlich.
Die Lage ist damals unübersichtlich. Strafrechtlich ging es vor sechs Jahren nur um Haik J. und seinen Mitbeschuldigten. Aber wir interessieren uns für die gesamte Gruppe: Haben sich hier in Mecklenburg-Vorpommern Rechtsextremist:innen zusammengefunden, um Anschläge zu planen? Der Mann wiegelt ab. Vielleicht um sich zu verteidigen, vielleicht um von sich abzulenken, sagt er diesen Satz, der unsere Recherche über Jahre begleitet: Chatgruppen wie Nordkreuz gebe es ja nicht nur hier im Norden, in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch im Osten, Westen und Süden Deutschlands, sagt dieser Mann. Er erzählt uns von einem Administrator, der das Netzwerk der Gruppen zusammenhält, und nennt dessen Decknamen: »Hannibal«.
Belege dafür liefert uns der Mann nicht. Wir tragen sie in kleinteiliger Recherchearbeit zusammen, manchmal helfen uns engagierte Parlamentarier:innen, manches tragen lokale Recherchegruppen bei, uns helfen aber auch immer wieder Männer, die erstaunlich offen über ihre eigenen Umtriebe oder die ihrer Waffenbrüder sprechen, bis sich ein Gesamtbild erkennen lässt: Das Netzwerk, in dem sich Männer und einige wenige Frauen bewaffnen und auf den »Tag X« vorbereiten, reicht von Bundeswehr über Polizei bis zu Geheimdiensten und anderen Behörden. Es wurde von André S. alias »Hannibal« initiiert, damals ein Soldat beim Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr, einer Eliteeinheit. Deshalb sprechen wir vom Hannibal-Netzwerk.
Mit diesem Namen verbindet sich eine wichtige Frage: Wie groß ist die Gefahr, wenn Rechtsextremist:innen in der Bundeswehr, in der Polizei und in anderen staatlichen Institutionen einen »Tag X« herbeisehnen? Das Nordkreuz-Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft ist inzwischen Geschichte. Dennoch bleibt der Komplex zentral, nicht nur weil damit weitere juristische Verfahren zusammenhängen, von denen eines Rechtsgeschichte geschrieben hat: die inzwischen rechtskräftige Verurteilung des Bundeswehroffiziers Franco A. als Rechtsterrorist. Sondern auch, weil die Aufarbeitung des Komplexes gezeigt hat, wo die Schwachstellen in deutschen Sicherheitsbehörden zu finden sind.
Winter 2019. Am Landgericht Schwerin kommt es tatsächlich zu einer Art Nordkreuz-Prozess. Beschuldigt ist Marko G., ein früherer Beamter des Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei Mecklenburg-Vorpommern. Er hatte nach dem Auffliegen von Nordkreuz in einem ARD-Interview behauptet, sie seien doch nur harmlose Prepper. Später hat sich herausgestellt, dass Marko G. Zehntausende Schuss Munition bei sich zu Hause hortete – vieles davon aus Polizeibeständen abgezweigt – und illegale Waffen, unter anderem eine Uzi-Maschinenpistole, die bei der Bundeswehr verschwunden war. Marko G. war als Administrator von Nordkreuz eine der führenden Personen. Das Landgericht Schwerin verurteilte ihn lediglich zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz.2
Überall in Deutschland führt die Justiz Ermittlungsverfahren mit direktem oder indirektem Zusammenhang zum Nordkreuz-Netzwerk. Wir haben nachgezählt und kommen bundesweit auf mehr als drei Dutzend Beschuldigte und sind uns sicher, längst nicht alle Verfahren gefunden zu haben.
Allein in Mecklenburg-Vorpommern wurden oder werden seit der Razzia im August 2017 Verfahren gegen mehr als 20 Personen, die Teil des Nordkreuz-Komplexes sind, geführt. Die Tatvorwürfe: Betrug. Vorteilsnahme. Unterschlagung. Amtsanmaßung. Untreue. Verstoß gegen das Waffengesetz. Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Unter den Beschuldigten sind ein Waffenhändler, ein Schießtrainer, ein früherer AfD-Kommunalpolitiker, der Mitarbeiter einer Waffenbehörde.3
Das Amtsgericht Güstrow erließ Ende 2021 sogar gegen den langjährigen CDU-Innenminister des Landes, Lorenz Caffier, einen Strafbefehl wegen Vorteilsannahme über 45 Tagessätze (13 500 Euro), weil er sich von einem Waffenhändler aus dem Umfeld von Nordkreuz eine halbautomatische Pistole der Marke Glock schenken ließ.4
Da sind die drei SEK-Polizisten aus Mecklenburg-Vorpommern, die Munition aus Polizeibeständen gestohlen und an Marko G. weitergegeben haben sollen. Hinzu kommen Ermittlungen gegen Polizisten anderer Bundesländer – etwa gegen 17 Mitglieder eines Mobilen Einsatzkommandos (MEK) aus Sachsen, die Munition entwendet haben und einem Schießtrainer und Ex-Nordkreuz-Mitglied im Tausch gegen ein Training übergeben haben sollen.5
Auf den ersten Blick sieht die Bilanz der Ermittlungsbehörden nach einem Erfolg aus: so viele Personen, die sich erklären und verantworten müssen. Zahlreiche Gerichtsverfahren bieten die Chance, das Netzwerk besser auszuleuchten und Erklärungen zu liefern, warum und wie so ein gefährliches Netzwerk entstehen konnte. Und um beurteilen zu können, wie groß die davon ausgehende Gefahr wirklich ist. Doch viele der Beschuldigten gelten dann vor Gericht plötzlich als Einzeltäter. Eine Patrone hier, ein Naziwitz da. Als gäbe es den ganzen Kontext, die ganzen Verbindungen nicht.
Herbst 2020. In Köln findet eine besondere Zusammenkunft statt. Vertreter der Bundesanwaltschaft und der Nachrichtendienste besprechen sich mit dem Landeskriminalamt aus Mecklenburg-Vorpommern und Beamten aus Kommunalverwaltungen, die darüber entscheiden, wer legal eine Waffe besitzen darf. Die gemeinsame Verabredung: Nordkreuz soll entwaffnet werden. Drei Jahre nach dem Auffliegen der Gruppe. Ob es ähnliche Absprachen auch für die Entwaffnung der anderen Gruppen im Osten, Westen oder Süden des Landes gegeben hat, wissen wir nicht.
In manchen Gegenden Mecklenburg-Vorpommerns sind die Mitarbeiter:innen der Waffenbehörden dann tatsächlich losgefahren und haben die Bescheide zum Entzug der Waffenerlaubnisse in Begleitung von Polizist:innen zugestellt. Manche Nordkreuz-Mitglieder sind dagegen vor Verwaltungsgerichte gezogen. Der Inhalt der Bescheide und der nachfolgenden gerichtlichen Entscheidungen ist erschreckend. Denn darin legen die Waffenbehörden dar, warum sie es für keine gute Idee halten, wenn Nordkreuz-Leute Pistolen oder Gewehre besitzen. Das liest sich dann beispielsweise so:
Ein Schießtrainer verschickt laut Verwaltungsgericht Schwerin im Jahr 2015 in einem Messenger das Bild einer Torte mit Hakenkreuz, dazu den Text »Unserem Führer zum Geburtstag«, ein anderes Mal versendet er ein Foto eines Schwibbogens mit Reichsadler und Hakenkreuz. Er schreibt rassistische und antisemitische Kommentare, über Jahre hinweg, die er später gegenüber Ermittler:innen als »nicht wirklich geschmackvoll« bezeichnet. Vom Inhalt distanziert er sich jedoch laut Gericht nicht. Das Gericht urteilt: »Die Nachrichten lassen darüber hinaus auch eine Bereitschaft zur physischen Gewalt bzw. deren Gutheißung erkennen.« Der Schießtrainer bekommt seine Waffen nicht zurück.6
Ähnliche Aussagen finden die Gerichte auch auf dem Telefon eines Beamten des Landeskriminalamts, er hat deswegen seinen Job verloren und ist vor dem Verwaltungsgericht Greifswald dagegen vorgegangen: 2016 schreibt der Polizeiobermeister, der in den Nordkreuz-Chatgruppen war, eine Nachricht an Administrator Marko G.: »Sag mal, kannst du mir mal ›schöne Lieder‹ auf nen Stick ziehen? ich hab gerade ein bisschen gefallen an soldatenmusik … wenn du verstehst was ich meine.« Marko G. antwortet: »Germanisches Kulturgut tut gut, besonders in beschissenen Zeiten.« Er empfiehlt einen rechtsextremen Liedermacher.7
Einmal schickt ein anderes Nordkreuz-Mitglied dem Polizeiobermeister einen Link zu einem Verein, der sich für Geflüchtete einsetzt, und schreibt dazu: »kannst du dir merken«. Der antwortet: »du meinst für mein 9 × 19« – das Gericht hält das für einen Verweis auf das Kaliber seiner Waffe, 9 × 19 Millimeter, und entscheidet, die Entlassung des Beamten aus dem Polizeidienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern sei rechtmäßig.
