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Städtebünde sind eine besonders markante Erscheinungsform der politik-, sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Entwicklung, und das seit der Antike. Band 27 der Reihe "Beiträge zur Geschichte der Städte Mitteleuropas" ist daher ganz diesem spannenden Phänomen gewidmet. Ausgehend von einer wissenschaftlichen Konferenz, die im Jahr 2015 vom Österreichischen Arbeitskreis für Stadtgeschichtsforschung aus Anlass des 100-jährigen Bestehens des Österreichischen Städtebundes organisiert wurde, versammelt dieser Band Beiträge zu verschiedensten Facetten des Themas. Im Band enthalten sind umfassende Studien zu städtischen Bünden von der Antike bis ins frühe 20. Jahrhundert, wodurch ein in der bisherigen Forschung noch niemals gegebener Gesamtüberblick ermöglicht wird. Dabei wird das Phänomen der Städtebünde in seinen vielfältigen Erscheinungsformen und Wandlungen behandelt, in weitem historischem Bogen betrachtet und auch über die Grenzen des deutschen Raumes hinaus erforscht.
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Seitenzahl: 600
Veröffentlichungsjahr: 2017
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Ferdinand Opll/Andreas Weigl (Hrsg.)
Städtebünde
BEITRÄGE ZUR GESCHICHTE DER STÄDTE MITTELEUROPAS
begründet von
WILHELM RAUSCH
Band 27
ISSN 1727–2513
Herausgegeben vom
Österreichischen Arbeitskreis für Stadtgeschichtsforschung
c/o Österreichischer Städtebund, Rathaus, Stiege 5, Hochparterre, A-1010 Wien
Homepage: www.stgf.at
Ferdinand Opll/Andreas Weigl (Hrsg.)
Zum Phänomen interstädtischer Vergemeinschaftung von Antike bis Gegenwart
Studien Verlag
Innsbruck
Wien
Bozen
HerrnUniv.-Prof. Dr. Peter Csendesgewidmet
FERDINAND OPLL – ANDREAS WEIGL
Einleitung
PETER JOHANEK
Städtebünde, Städteverbände und Städteassoziationen in der europäischen Geschichte. Vom politischen Instrument zur kommunalen Interessenvertretung
RALF BEHRWALD
Der Lykische Bund als Städtebund
FERDINAND OPLL
Lega Veronese und Lega Lombarda – die ältesten Städtebünde des Mittelalters. Anfänge, Konfrontation und Ausgleich mit dem Reich (1164/67–1183/86)
ERNST VOLTMER
Der sogenannte Zweite Lombardenbund – Versuch einer Bestandsaufnahme
BERNHARD KREUTZ
Der Rheinische Bund von 1254/56 im Zusammenhang der mittelrheinischen Städtelandschaft
ALEXANDRA KAAR
Der Oberlausitzer Sechsstädtebund vom 14. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts
ROLF HAMMEL-KIESOW
Die Hanse als kaufmännisch-städtische Interessenvertretung auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet
MARTIN SCHEUTZ
Sprachlose Zuschauer der Staatsbildung? Die Städtekurie auf den österreichischen Landtagen der Frühen Neuzeit
THOMAS TIPPACH
Die Städtetagsbewegung in den deutschen Staaten in den 1860er und 1870er Jahren
PETER PAYER
Die „Deutsche Städte-Ausstellung“ in Dresden (1903) – Idee, Gestaltung, Wirkung
ANDREAS WEIGL
Gründungsgeschichte und frühe Jahre des Österreichischen Städtebundes vor dem Hintergrund der Genesis kommunaler Daseinsvorsorge und föderaler Aufgabenteilung
Abbildungsverzeichnis
Verzeichnis der Autorin und der Autoren
FERDINAND OPLL – ANDREAS WEIGL
„Die Mailänder leiden am meisten unter den Zwangsmaßnahmen und der Unterdrückung von Seiten der Vertreter der Reichsverwaltung und sie suchen daher Hilfe bei anderen Städten der Lombardei, darunter auch solchen, denen sie früher stets feindlich gegenüberstanden. Gespräche mit Vertretern von Cremona, Bergamo, Brescia, Mantua und Ferrara gipfeln in der Aussage, dass man eher sterben wolle, als unter solcher Knechtschaft weiterzuleben. Und deswegen gehen alle gleich ein Bündnis ein. Gegen die Weiterführung der Unterdrückungsmaßnahmen von Seiten des Kaisers und seiner Amtsträger werden eine Übereinkunft und ein Vertrag gegenseitiger Hilfeleistung geschlossen. Das Abkommen wird bekräftigt und beschworen, doch soll der Treueid gegenüber dem Herrscher davon nicht betroffen sein.“
Mit diesen hier nur verkürzt wiedergegebenen Worten schildert der anonyme Fortsetzer der von den beiden Bürgern der Stadt Lodi südöstlich von Mailand, von Otto Morena und seinem Sohn Acerbus verfassten Geschichte Friedrich Barbarossas die dramatischen Geschehnisse des Frühjahrs 1167, die zur Entstehung des ersten wirklich bedeutenden Städtebundes der mittelalterlichen Epoche führten.1 Geschildert wird damit ein Geschehen und ein Phänomen, das aus ganz unterschiedlicher Sichtweise, der Rechtsgeschichte ebenso wie der politischen Geschichte, aber auch der der Sozialgeschichte zu den ganz besonderen und bemerkenswerten Erscheinungsformen städtischer Entwicklung zählt.
Es war ein äußerer Anlass, nämlich die 100. Wiederkehr der Gründung des Österreichischen Städtebundes im September 2015, damit derjenigen politischen Interessenvertretung der Städtelandschaft der Republik Österreich, mit deren Unterstützung auch unsere Forschungsgemeinschaft, der Österreichische Arbeitskreis für Stadtgeschichtsforschung seit dem Jahre 2011/12 seine Aktivitäten entfalten kann, der den Gedanken aufkommen ließ, Städtebünde in den Fokus einer wissenschaftlichen Tagung des genannten Arbeitskreises zu stellen. Städtebünde lassen sich bereits seit der Antike fassen und sie gehören nach einem politischen Schwerpunkt in der mittelalterlichen und – abgeschwächt – in der frühneuzeitlichen Ära in vielfach veränderter, angepasster und abgewandelter Form zu den rechtlichen Konstrukten, mittels derer ab dem späten 19. Jahrhundert und bis zu unserer Gegenwart eine bewährte Form interstädtischer Vergemeinschaftungen umgesetzt wird. Solch ein Versuch, Städtebünde in einem geradezu gewaltigen zeitlichen Bogen gleichsam als ein für allemal feststehende Erscheinungsform zu charakterisieren, ginge freilich an der historischen Realität vorbei, spräche solchen Bündnissen eine weitgehend unveränderte Modellhaftigkeit zu, die sie niemals hatten. Ganz im Gegenteil, so wie das auch für andere Erscheinungsformen der Geschichte gilt, sind es sowohl Parallelen, die zeitübergreifend festzustellen sind, wie andererseits eben auch Unterschiede in der Ausrichtung, Wirkungsweise und Organisation derartiger Zusammenschlüsse von Städten, die nicht nur aufzuzeigen sind, sondern die auch erst den ganzen Reiz des Phänomens ausmachen.
Die wissenschaftliche Beschäftigung und Auseinandersetzung mit Städtebünden hat – nach Epochen wie Disziplinen unterschiedlich – beachtliche Tradition. Einen entscheidenden Beitrag grundsätzlichen Zuschnitts hat vor einem Jahrzehnt Eva- Marie Distler mit ihrer bei Gerhard Dilcher erarbeiteten rechtsgeschichtlichen Dissertation geleistet, die – bezogen auf den deutschen Bereich – „eine rechtshistorische Untersuchung zu Begriff, Verfassung und Funktion“ von Städtebünden im Spätmittelalter vorgelegt hat.2 Obwohl Frau Distler aufgrund beruflicher Verpflichtungen nicht an der Tagung teilnehmen konnte, bildeten ihre Ausführungen immer wieder einen bedeutenden Referenzpunkt. Durch alle in diesem Band vereinten Beiträge zieht sich jedenfalls ein gemeinsames Grundschema: In selbstverständlich individuell von jeder und jedem Einzelnen gestalteten Umsetzung der gemeinsamen Themenstellung werden die Entstehung des jeweiligen Bundes vor dem Hintergrund der politischen Ausgangslage in den Blick gefasst, dessen Wirksamkeit zeit seines Bestehens in den Grundzügen dargestellt, die Elemente von dessen Verfasstheit bzw. regelrechter Verfassung unter Einschluss seines Aufbaus und seiner Instrumentarien analysiert und mehrfach die Frage nach seiner Rezeption, des Fortlebens seiner Wirkmächtigkeit in spätere Epochen hinein gestellt bzw. beantwortet.
Die Aufgabe, einen großen Überblick zu bieten, und dabei nicht nur die zeitliche Dimension umfassend zu gestalten, sondern dabei auch kurz die Frage anzuschneiden, warum Städtebünde denn eine so markant auf den Bereich des mittelalterlichen Imperiums, auf Deutschland und Italien, fokussierte Erscheinung darstellen, hat mit Peter Johanek einer derjenigen Stadthistoriker übernommen, dessen Kompetenz seit vielen Jahrzehnten außer Frage steht. Dass er es stets versteht, ein auf den ersten Blick „trockenes Thema“ über das wissenschaftlich Seriöse und Gebotene hinaus in geradezu kulinarischer Aufbereitung „schmackhaft“ zu machen, zählt zu den großen Vorzügen, die nicht genug zu rühmen sind. Er bietet damit zugleich viel von dem, was in einer ‚klassischen‘ Einleitung Platz finden müsste, und so sei auf seine Ausführungen (Johanek, S. 23–49) auch in diesem Zusammenhang verwiesen.
Die Thematik interstädtischer Vergemeinschaftungen – so die Formulierung, die wir auch für den Titel des vorliegenden Bandes gewählt haben – weist eine beachtliche antike Komponente auf, bietet damit die gerne wahrgenommene Gelegenheit, zu den Tagungsinitiativen des Österreichischen Arbeitskreises für Stadtgeschichtsforschung einen Vertreter der antiken Geschichtsforschung einzuladen. Mit großem Nachdruck ist daher auf den Beitrag von Ralf Behrwald hinzuweisen. Ihm gelingt es durch eingehende Analyse einer Reihe von Beobachtungen zu Organisation und Wirksamkeit, darunter der Prägung eigener Bundesmünzen oder gemeinsame militärische Maßnahmen unter Führung von Bundesbeamten, aufzuzeigen, dass trotz aller Unterschiede, welche den Lykischen Bund von ‚Städtebünden‘ allgemeinen Verständnisses trennen, eine Betrachtung des Lykischen Bundes als ‚Städtebund‘ nicht nur legitim ist, sondern eine derartige Analyse zugleich wesentliche Elemente antiker Bundesstaatlichkeit erkennen lässt (Behrwald, S. 51–57).
Die große Zeit der Städtebünde sollte dann freilich im Rahmen der mittelalterlichen Reichsgeschichte anbrechen. Am Anfang wie im Zentrum stehen dabei die politischen Zusammenschlüsse der lombardischen Städte im Bestreben um die Bewahrung ihrer weitgehend autochthon entwickelten Stellung und der damit verbundenen Wirkungsmöglichkeiten im Widerstreit mit der restaurativen Phase der frühstaufischen Epoche. Dass der Lombardische Städtebund, die Lega Lombarda, entstanden drei Jahre nach dem Präludium der Lega Veronese, auch für die Formung der italienischen Nation während des Risorgimento, in mancher Form sogar bis in unsere Gegenwart hinein, nicht nur das Interesse der Forschung auf sich gezogen hat, sondern sie zugleich einen festen Platz im politischen Selbstverständnis der italienischen Öffentlichkeit hat, weist der Behandlung dieses „Ur“-Städtebundes darüber hinaus einen ganz spezifischen Stellenwert zu. Beide Städtebünde, also auch die eher als Vorspiel anzusehende Lega Veronese, entstanden aus der Konfrontation mit den ausgesprochen rigiden Zwangsmaßnahmen der staufischen Reichsverwaltung in der Lombardei. Insbesondere der 1167 gegründete Lombardenbund mit seinem Fokus in dem 1162 zerstörten und nun in einer eindrücklichen Gemeinschaftsleistung der Städte wiederbegründeten Mailand wurde bis in die frühen 1180er Jahre zu einem dominierenden Thema der Reichspolitik Friedrich Barbarossas. Noch über den Waffenstillstand, der 1177 in Venedig zwischen Bund und Reich geschlossen wurde, hinaus und bis zum Frieden von Konstanz vom Juni 1183 dominierte die Konfrontation das „große Geschehen“. Eine relativ gute Überlieferung lässt erkennen, wie hier eigene Organisationsstrukturen geschaffen wurden. Regelmäßige (?) Zusammenkünfte, bevollmächtigte städtische Vertreter im Bündnis und auf dessen Beratungen, ein exercitus Lombardorum, ein Bundesheer, ja sogar ein eigenes Bundessiegel – all das waren charakteristische Merkmale dafür, wie hier ein festes organisatorisches Gerüst zur Umsetzung politischer Maßnahmen im gemeinsamen Interesse geschaffen wurde. Zu den eindrucksvollsten unter den vielfältigen Initiativen zählte ohne Zweifel die von der Lega Lombarda maßgeblich angestoßene Gründung einer eigenen Stadt, der man – nach dem vom Kaiser im Schisma nicht anerkannten, ja bekämpften Papst Alexander III. – den Namen Alessandria gab (Beitrag Opll, S. 79–114).
Dass dem Beitrag über diese ältesten Städtebündnisse des Mittelalters ein weiterer über den Zweiten Lombardenbund des frühen 13. Jahrhunderts, der sich gegen Friedrich II., den Enkelsohn des ersten staufischen Kaisers richtete, zur Seite zu stellen war, bedurfte im Kontext der Tagungsplanung keiner weiteren Diskussion, war eine Selbstverständlichkeit. Dass dabei nicht nur im Zusammenhang mit dem eingeladenen Referenten (Beitrag Voltmer, S. 115–137) maßgebliche Anregungen einer Tagung des Konstanzer Arbeitskreise für mittelalterliche Geschichte aus den 1980er Jahren3 zu verdanken sind, darf mit großer Reverenz für die älteren Forschungsbestrebungen hier angemerkt werden. Im Resümee des Beitrags wird in einer Manier, welche dem Charakter und dem Niveau moderner wissenschaftlicher Annäherung aufs Beste entspricht, unterstrichen, dass man heutzutage prinzipiell drei Möglichkeiten einer historischen Bewertung des Lombardenbundes hat: eine realistische, welche die starke Einbindung dieser Assoziationen in die zeitgebundene Politik in den Vordergrund rückt, eine idealistische, welche ihn gleichsam zum Vorboten des föderalen Elements des kommunalen Italien stilisiert, und eine illusionslose, die betont, dass derartige Großbündnisse mit hoch-ambitionierter Zielsetzung letztlich stets zum Scheitern verurteilt sind.
Die Idee eines Zusammenschlusses von Städten zur Wahrung gemeinstädtischer Interessen sollte wenig später in einer bemerkenswerten Parallele auch nördlich der Alpen Früchte tragen. Im Gleichklang mit dem politisch-wirtschaftlichen Aufstieg des deutschen Städtewesens, das seinen eigenständigen Wirkungskreis innerhalb einer von den Verhältnissen im regnum Italie doch deutlich anders gelagerten Konstellation politischer Kräfte entfalten musste, sollten dort ab der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts den Gegebenheiten im Süden der Alpen vergleichbare Entwicklungen auftreten. Auf regionaler Basis sind bereits ab den 1220er Jahren mehrfach kleinräumige Zusammenschlüsse von Städten nachzuweisen. Doch erst die Krise der spätstaufischen Reichsherrschaft nach dem Tod Kaiser Friedrichs II. (1250) und dessen Sohnes Konrads IV. (1254) bereitete den Boden für den ersten überregionalen Städtebund im Reichsgebiet nördlich der Alpen, den Rheinischen Bund von 1254. Bernhard Kreutz, der sich mit dieser Thematik bereits in seiner 2005 im Druck vorgelegten Dissertation4 auseinandergesetzt hat, ist dafür zu danken, dass er sein Referat trotz Verhinderung, persönlich an der Tagung teilzunehmen, bereits rechtzeitig für eine Verlesung übermittelt und in weiterer Folge dann auch für den Druck bearbeitet hat (Beitrag Kreutz, S. 139–155). Ausgehend von einer detaillierten Betrachtung der Basis dieses Bündnisses, den Städten des mittelrheinischen Raumes zwischen dem Elsass und der Kölner Bucht, und einer Skizze der Situation im Reich nach dem Tod Konrads IV. gelangt das erste überregionale Bündnis von Städten im deutschen Raum zu historischer Darstellung. Die Ausgangslage war anders als ein Jahrhundert zuvor in der Lombardei: Hatte man dort und damals auf Zwangsmaßnahmen der Reichsgewalt zu reagieren versucht, so war es nun das Fehlen der ordnenden Kräfte derselben, welche ein Handeln dringend erforderlich machten. Beachtlich hoch war die Zahl der Teilnehmer, war sie doch bereits zu Ende 1255 auf beinahe 100, mit einem Verhältnis zwischen städtischen und fürstlichen Teilnehmern von 3:1, angewachsen. Wenngleich der Misserfolg, nach dem Tod Wilhelms von Holland (1256) eine einmütige Königswahl herbeizuführen, das Bündnis bereits 1257 wieder beendete, und es somit nach nur drei Jahren schon wieder aus der politischen Arena verschwand, hatten die Teilnehmer an diesem Friedensbündnis in unruhigen Zeiten es doch geschafft, eine Reihe höchst eindrucksvoller Elemente einer regelrechten Bundesverfassung, darunter Bundestage mit bevollmächtigten Vertretern im Vierteljahresrhythmus, die Basis für gemeinsame militärische Unternehmungen, ja sogar gemeinsame Abgaben in Form einer Bundessteuer, ins Leben zu rufen. Trotz des Scheiterns im Jahre 1257 sollte das Modell Schule machen, fand Nachahmung und ein Weiterwirken in späteren städtischen Zusammenschlüssen noch des 13. Jahrhunderts. Wenn dabei in einem Bündnis der mittelrheinischen Kathedralstädte Mainz, Worms und Speyer von 1293, das auf unbestimmte Frist geschlossen wurde, eine Art gemeinsamer „Außenpolitik“ gegenüber König, Bischöfen und Adel festgelegt wurde, treten die miteinander konkurrierenden wie kommunizierenden Pole der politischen Realität des spätmittelalterlichen Reiches klar zutage. Der in diesem Beitrag gespannte zeitliche Bogen reicht bis zum späten 14. Jahrhundert, als mittels der Vereinigung zwischen dem Rheinischen und dem Schwäbischen Städtebund versucht wurde, innerhalb der doch maßgeblich anders gelagerten politischen Konstellationen dieser Epoche (Reichsgewalt der luxemburgischen Dynastie mit anderen territorialen Schwerpunkten, Großes Schisma ab 1378, Ritterbünde ab 1379) mit einem Zusammenschluss von Städten ein geeignetes Instrumentarium zur Wahrung städtischer Interessen zu schaffen, das freilich nur ein knappes Jahrzehnt lang dauern sollte.
Ein außerordentlich interessantes Fallbeispiel für eines der für das späte Mittelalter so charakteristischen städtischen Bündnisse auf regionaler Grundlage stellt Alexandra Kaar in ihrem Beitrag in Form des Oberlausitzer Städtebundes vor. Darin (Beitrag Kaar, S. 157–185) gelingt es ihr in einem bis zur Gegenwart geführten Abschnitt zur Rezeptionsgeschichte dieser zeit ihres Bestehens gar nicht so sehr beachteten Institution trefflich aufzuzeigen, welcher Stellenwert diesem Bund heute geradezu als „Mythos der regionalen Erinnerungslandschaft Oberlausitz“ zukommt. Im Sommer 1346 schlossen sich sechs Oberlausitzer königliche Städte, Kamenz, Bautzen, Zittau, Löbau, Görlitz (seit 1945 geteilt in zwei unabhängige Städte, Görlitz und Zgorzelec) und Lauban/Luban, zu einem Bündnis zusammen, das nicht zuletzt seines langen Bestandes (bis 1815; 1991 symbolische Neugründung) und seiner politischen Bedeutung im regionalen Kontext wegen zu den herausragenden Einrichtungen seiner Art zählt. Obwohl der Zahl seiner Teilnehmer nach nicht durchwegs auf sechs beschränkt, setzte sich der Begriff des Sechsstädtebundes letztlich durch. Eine vergleichbare Begrifflichkeit ist im Übrigen wenige Jahre später auch bei dem 1354 begründeten elsässischen Zehnstädtebund (Dekapolis bzw. Décapole) zu fassen.5 In der Oberlausitz waren die Voraussetzungen von einem beachtlichen Stellenwert des regionalen Städtenetzes wie zugleich vom Fehlen einer landesherrlichen Dynastie geprägt, was dem Faktor eines aktiven politischen Städtebündnisses vielleicht sogar noch größere Bedeutung als anderswo zukommen ließ. Obwohl zunächst gar nicht auf Dauer angelegt, sollte der Bund sich durch Gewohnheit wie infolge funktionsfähiger Strukturen zu einem der langlebigsten Zusammenschlüsse seiner Art entwickeln. Auffällig ist, dass sogar das Reichsoberhaupt die Vorteile eines friedenssichernden Wirkens des Städtebundes erkannte, indem ihm Karl IV. bereits ein Jahr nach seiner Gründung weitgehende Befugnisse verlieh. Als der Bund dann freilich im Schmalkaldischen Krieg der 1540er Jahre dem Reichsaufgebot die angeforderte Unterstützung versagte, wurden den Städten nach der für die Kaiserlichen siegreichen Schlacht bei Mühlberg (1547) mit dem Oberlausitzer Pönfall sämtliche Privilegien und Gerichtsfreiheiten aberkannt. Allerdings fehlt diesem Rückschlag die Dramatik, welche ihr die ältere Forschung zusprechen wollte – die Städte erholten sich bald und konnten auch ihre verlorenen Rechte wieder zurückerwerben. Eingehende Betrachtung widmet Frau Kaar der inneren Organisation und Funktionsweise des Bündnisses in den ersten beiden Jahrhunderten seines Bestehens, wobei Fragen nach den Zusammenkünften der Mitglieder, den jeweiligen Tagungsorten, aber auch der Kommunikation nach außen (Urkundenwesen), der innerbündischen Hierarchie und der Repräsentation nach außen quellennah erörtert werden.
Denkt man über mittelalterliche Städtebünde nach und differenziert dabei nicht wissenschaftlich exakt zwischen Anlassfall von deren Gründung, Lebenszweck, Struktur und Wirksamkeit, so tritt nicht zuletzt auch ihrer räumlichen Ausdehnung von Westeuropa über Skandinavien bis nach Nowgorod wegen ohne jeden Zweifel unmittelbar die Hanse vor Augen. Dieser Bund von Städten war freilich etwas anderes als ein Städtebund, wie er in den Beiträgen dieses Bandes in so verschiedenartiger Ausprägung vorgestellt wird, er war eine Interessenvertretung von Städten, im Kern eine solche von Kaufleuten. Rolf Hammel-Kiesow, einer der führenden Spezialisten auf dem Felde der Hanse-Forschung, stellt in seinem Beitrag (Beitrag Hammel- Kiesow, S. 187–203) dieses auch die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Hanse von ihren Anfängen her intensiv prägende Interpretations- und Deutungsproblem in den Mittelpunkt seiner weitgespannten Ausführungen. Gewaltig war in jedem Fall die Zahl der Teilnehmer an der Hanse, zählte man doch neben 70 großen und an den gemeinsamen Beratungen Städten bzw. deren Räten noch zwischen 100 und 130 kleine Städte, die an den gemeinsamen Versammlungen, den Hansetagen, keinen Anteil nahmen. Anders, als dies bei den ab dem 12./13. Jahrhundert entstehenden, aus politischem Anlass entstandenen Städtebünden der Fall war, lag eine wesentliche Wurzel der Hanse in überregionalen Fahrgemeinschaften insbesondere6 von niederdeutschen Kaufleuten. Um den Schutz ihrer Kaufleute bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu gewährleisten und wegen des Fehlens geeigneter fürstlicher Instanzen wurden die Räte niederdeutscher Städte auf diesem Felde ab etwa 1230 selbst aktiv. Ausgehend von bilaterialen Verträgen zwischen zwei Städten erwuchsen derart überregionale Zusammenschlüsse. Schon ab dem späten 13. Jahrhundert lässt sich im Umfeld der Treffen der Ratssendeboten mit Festlegung der Tagesordnung wie des Termins sowie der Aufforderung nach Entsendung bevollmächtigter Vertreter ein hoher Grad an Organisation erkennen. Auf diesem Wege wie zugleich der permanent bestehenden Problemlage des Schutzes kaufmännischer Interessen bildete sich im 14. Jahrhundert die immer stärker institutionalisierte Form der hense van den dudesehen steden heraus. Auf den Hansetagen, auch Tagfahrten genannt, waren Kompromisse auszuhandeln, wurde nicht selten vertagt, es wurden aber auch weitreichend gemeinsame Beschlüsse, wie etwa die 1358 gemeinsam ausgerufene Blockade Flanderns, gefasst. Bei all diesen Entwicklungen und Prozessen waren und blieben stets die Kaufleute, nicht die Städte, Inhaber der Privilegien und Rechte. Eine Änderung sollte erst mit den tiefgreifenden Veränderungen des 16. Jahrhunderts (Wandel der politischen Lage im Hanseraum, Reformation, Machtzuwachs der Territorialfürsten, erhöhte Anforderungen an die Stadtverteidigung) Platz greifen. Das ältere Modell der so genannten Tohopesaten (abgeleitet von „sich Zusammensetzen“), letztlich nicht dauerhafte Formen von über das bloß Kaufmännische hinausreichenden Zusammenschlüssen, diente partiell dabei als Modell. Die unter Aufgreifen römischrechtlichen Juristeneinflusses gebildete „Konföderation“ der Mitte des 16. Jahrhunderts war ein erster Versuch, den Schutz der handelspolitischen Interessen der Kaufleute mit den Erfordernissen einer städtischen Verteidigungspolitik innerhalb eines gemeinsamen Konzepts zu verbinden. Zu einem wirklichen Städtebund konnte sich die Hanse niemals fortbilden, wollte das offenkundig auch gar nicht. Effizient, schlagkräftig und wirkungsvoll blieb sie auch im Kontext einer gewissen rechtlich- definitorischen Unschärfe.
Einem weiteren, nicht mit dem „klassischen“ Städtebund – sofern es einen solchen überhaupt jemals gab – in Übereinstimmung zu bringenden Zusammenschluss von Städten ist der Beitrag von Martin Scheutz gewidmet, nämlich der Städtekurie und deren Teilnahme an und Agieren auf den Landtagen der Frühen Neuzeit (Beitrag Scheutz, S. 205–251). Der Herangehensweise der vergleichenden Stadtgeschichtsforschung entsprechend und verpflichtet, wird dabei der Ausgang von einem Vergleich mit der Städtekurie des Heiligen Römischen Reiches genommen. Die von der Reichstagsforschung vorgenommene Neubewertung der Rolle der reichsstädtischen Kurie, die ein äußerst vielschichtiges Interesse der Städte an Reichspolitik und einem Sich-Einbringen in die hier gegebenen Chancen (und Risken) aufgezeigt hat, wird in der Folge in kritischer Sehweise auf die Landtagsforschung in Österreich übertragen. Nach einer Darstellung der Anfänge der Partizipation von Städten an der politischen Verwaltung von Angelegenheiten des Landes ab dem späten 13. Jahrhundert und dem wichtigen Hinweis darauf, dass in Österreich – nicht anders, als in anderen Teilen des Reiches – lokale Zusammenschlüsse von Städten (oberösterreichischer Städtebund, 1335/51) eine wichtige Rolle für die Entwicklung spielten, wird die allmähliche Konfiguration der städtischen Kurie in den unterschiedlichen Herrschaftszonen – bezogen auf das heutige Österreich – in den Blick genommen. Der administrative Aufbau der gesamten Landstände mit ihren Sitzen in den diversen Landhäusern (überall mit Ausnahme von Salzburg und Vorarlberg), insbesondere das an der Spitze stehende Verordnetenkollegium mit seinen Agenden in finanztechnischen, militärischen, sanitätspolizeilichen Bereichen oder auch für den Straßenbau, bildet den Rahmen, innerhalb dessen auch die städtische Vertretung agieren konnte. Alles andere als einfach war es angesichts der Präponderanz der oberen Stände, genuinstädtische Interessen zur Durchsetzung zu bringen, wobei regionale Unterschiede im Hinblick auf die Anzahl der in Abstimmungen einzubringenden Stimmen die Dinge nicht gerade einfacher machten. Probleme konnten sich auch daraus ergeben, dass städtische Vertreter zu den Sitzungen einfach nicht eingeladen wurden, und die in der Frühneuzeit zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Städte waren gleichfalls einer wirkmächtigen Vertretung unter den Ständen alles andere als zuträglich. Eine in der Frühneuzeit reicher fließende Überlieferung ermöglicht in der subtil gebotenen Auswertung Einblicke hinein bis in die eigentlichen Abläufe von Verhandlungen und Beschlussfassungen, Fragen und Art der Anwesenheit wie sogar in regelrechte Repräsentationsstrategien. Verbunden war all dies mit zum Teil recht hohen Kosten für die Städte, nahm doch die Dauer der Landtage zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert deutlich zu. Nicht nur für die Reise zu diesen Ereignissen, sondern auch für den Aufenthalt vor Ort waren entsprechende finanzielle Aufwendungen zu tätigen. All dies führte dazu, dass man städtische Vertreter entweder nur zu den Eröffnungssitzungen entsandte, oder sie Landtagen überhaupt fernblieben. Dem hohen Stellenwert der jeweiligen Landhäuser für die Demonstration des Selbstverständnisses der Stände wird mittels einer Analyse des jeweiligen ikonographischen Programms Rechnung getragen. Die günstige Überlieferungslage macht es möglich, exemplarisch zumindest einem Aspekt der Struktur und Organisation der Städtekurie genauer nachzugehen, indem das Einnehmeramt am Beispiel des halben Viertens Standes von Niederösterreich vorgestellt wird. Eines der bedeutendsten Ereignisse ständischen Auftretens war mit der jeweiligen Erbhuldigung für den neuen Monarchen verbunden, und die Art, wie sich die Teilnahme der städtischen Vertreter bei diesem Akt gestaltete, bietet reiches Anschauungsmaterial für deren zeremonielle Benachteiligung und Rückstufung. So bleibt das Gesamtbild letztlich schwankend, reicht vom durchaus beachtlichen Erfolg der Partizipation an Landtagen und den dort gepflogenen Beratungen über die innere Unausgewogenheit der Mitglieder der Kurie von Großstädten bis hin zu kleinen Märkten bis hin zu dem Umstand, dass der Landesfürst selbst sie gar nicht als vollwertig anerkennen wollte, sah er sie doch als Teil seines Kammergutes an.
Letzteres verweist auf jene zunächst im Landesfürsten oder der Landesfürstin personifizierte Verdichtung von Herrschaft, die in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Geist des aufgeklärten Absolutismus in die Etablierung moderner, zentralstaatlich gedachter Verwaltungsstrukturen münden sollte. Im Rahmen dieses Staatskonzepts blieb für eine eigenständige Politik der städtischen Repräsentanten kein Platz. Die städtischen Magistrate dienten vielmehr als reine Erfüllungsgehilfen eines zumindest in der Theorie sehr weitreichenden Anspruchs „alles und jedes“ „polizeylich“ zu reglementieren und zu ordnen. Verordnete Reinlichkeit als Seuchenprävention nahm dabei einen wichtigen Platz ein.7 Der Ausbruch schwerer Choleraepidemien im Vormärz sollte allerdings mit aller Deutlichkeit zeigen, dass die aus dem rasanten Städtewachstum resultierenden enormen sozialen Herausforderungen der Frühindustrialisierung mit striktem Zentralismus auf dem „Verordnungsweg“ allein nicht in den Griff zu bekommen waren. Nicht von ungefähr nahm die 1848er- Revolution in Städten wie Paris, Berlin und Wien ihren Ausgang. In ihrer Folge kam es zur Wiederbelebung kommunaler Autonomie nun allerdings unter ganz anderen Rahmenbedingungen, als es in den strikt ständisch strukturierten Gesellschaften des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit der Fall gewesen war.
Trotz einer von der sich professionalisierenden Landesgeschichte verbreiteten Nostalgie über die „Herrlichkeit der alten Städtefreiheit“ vollzog sich Stadtpolitik allerdings in einer vom modernen Verwaltungsstaat vorgegebenen Aufgabenteilung. Im Rahmen dieser Verwaltungsstruktur entwickelte sich die kommunale Leistungsverwaltung.8 Im Gegensatz zur älteren Ordnungsverwaltung, wie sie etwa in der reaktiven Armenhilfe noch bis in das frühe 20. Jahrhundert nachwirkte, stellte sich die Leistungsverwaltung aktiv den Herausforderungen werdender Großstädte. Die „Assanierung“ ging weit über die punktuellen infrastrukturellen Investitionen der vor- und frühmodernen Stadt hinaus, die „Approvisionierung“ erforderte angesichts neuer Transport- und Kühltechnologien beträchtliche kommunale Investitionen in die städtische Verkehrsinfrastruktur. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts mündete dies in großangelegte Kommunalisierungsprojekte. Nur zögerlich ging das sozialpolitische Engagement voran. Erst die verheerenden Auswirkungen des Ersten Weltkriegs sorgten für den Durchbruch des Konzepts einer umfassenden Daseinsvorsorge.9
Die Ausweitung kommunaler Aufgabenfelder zeitigte allerdings widersprüchliche Wirkungen, was die kommunale Autonomie anlangt. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts blieb die Finanzmisere der Gemeinden kaum einem politischen Beobachter mehr verborgen. Damit gerieten Städte und kleinere Gemeinden in zunehmende Abhängigkeit von Zentralstaat und den (Kron-)Ländern, denen es gelang, durch Zusammenwirken aller cisleithanischen Landesausschüsse ihre finanziellen Forderungen an den Staat letztlich durchzusetzen.10 Dieses politische Gewicht hatten die Gemeinden nicht. Nicht nur in der Habsburgermonarchie versuchten die besonders belasteten Gemeinden, durch Zuschläge auf staatliche Steuern und durch die Erhebung eigener Abgaben die steigende Ausgabenlast in den Griff zu bekommen. Aus der Perspektive der Bevölkerung näherte sich die Dimension der kommunalen Abgaben allmählich der staatlichen Steuerlast.11 Der Ruf nach einem Finanzausgleich wurde immer lauter, fand aber erst in der Zwischenkriegszeit seine Verwirklichung.
Besonders betroffen von steigenden Ausgaben waren die Städte. Die stufenweise Erweiterung des Angebots an öffentlichen Dienstleistungen erforderte finanzielle Mittel, die allein aus dem städtischen Steueraufkommen nicht getragen werden konnten. Lediglich stark individualisierte politische Kontakte zu hochrangigen staatlichen Repräsentanten ermöglichten dort und da größere staatliche Finanzhilfen. Die zunehmende Diskrepanz zwischen mangelnder politischer Vertretung und wirtschaftlicher Bedeutung der (Groß-)Städte führte konsequenterweise ab den 1860er Jahren zum Versuch, über die Gründung von Interessenvertretungen sich abzustimmen, in der Öffentlichkeit zu artikulieren und politischen Einfluss zu nehmen. Exemplarisch wird dies in der Eröffnungsrede des Breslauer Oberbürgermeisters Elwanger zum ersten Schlesischen Städtetag 1862 in Breslau (Wroclaw), in der er zwar eine Traditionslinie zu den mittelalterlichen Städtebünden und der Städtekurie im Alten Reich strikt in Abrede stellte, das Ziel einer Interessenvertretung im gegebenen gesetzlichen Rahmen jedoch ausdrücklich hervorhob (Beitrag Tippach, S. 253–274).
Als besonders komplex kann die Ausgangslage für städtische Interessenvertretungen in der Habsburgermonarchie bezeichnet werden. Wie Hans-Peter Hye in einem rezent veröffentlichten Beitrag zeigen konnte, gelang es der Monarchie erst in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts sich finanzpolitisch von einem „fiscal-military-state“ zu einem einigermaßen „zivilen“ Interventionsstaat zu entwickeln – der Anteil der Militärausgaben betrug dennoch noch um die Jahrhundertwende etwa ein Drittel des Gesamtbudgets. Erst durch die Verschiebung von Budgetmitteln in den zivilen Bereich eröffneten sich größere wirtschafts- und sozialpolitische Möglichkeiten, auch in der Regionalpolitik, die allein schon auf Grund nationaler, ethnischer und historischer Besonderheiten der einzelnen Kronländer von der Zentralregierung nicht allein gesteuert werden konnte. Abgesehen vom Problem des sich verschärfenden Nationalitätenkonflikts bestand allerdings ein grundlegender Konstruktionsfehler des österreichischen „Föderalismus“ in dem Umstand, dass die Zentralregierungen vom Parlament nicht kontrolliert und abgesetzt werden konnten, sehr wohl aber in Agenden der Länder „hineinregierten“.12 Noch gravierender erwies sich die Nichtberücksichtigung der Städte im politischen Interessenausgleich der Gebietskörperschaften. Ihnen blieb lediglich die wenig Erfolg versprechende Einflussnahme auf Reichsratsabgeordnete der eigenen Wahlkreise und das politische Gewicht einzelner prominenter Städtevertreter, beispielsweise jenes des Wiener Bürgermeisters Karl Lueger. Obwohl entsprechende Initiativen bereits in den 1880er Jahren gesetzt wurden, kam es zur Gründung von Städtebünden erst nach der Jahrhundertwende und selbst dann sorgten Nationalismus und Länderpartikularismus für eine Zersplitterung der Kräfte. Generell und keineswegs nur am österreichischen Beispiel erwies sich die Monopolisierung der Städtevertretung als schwieriges Unterfangen, divergierten doch die Städteinteressen, nicht nur aus Gründen, die im Nationalitätenstreit begründet waren, erheblich. Dies zeigte sich schon bei den ersten regional begrenzten deutschen Städtetagen in den 1860er Jahren (Beitrag Tippach, S. 253–274). Erst die erdrückende Not des Ersten Weltkriegs ließ zumindest die deutschsprachigen Städte des „österreichischen“ Teils der Habsburgermonarchie im Jahr 1915 im Österreichischen Städtebund zusammenrücken. Diese Gründung überdauerte schließlich auch den Zerfall der Habsburgermonarchie, trotz des daraus resultierenden deutlich Rückgangs der Zahl der Mitgliedsgemeinden (Beitrag Weigl, S. 293–315).13
Neben genuin städtischen Aufgaben, die sich im Zug der Metropolenbildung stark ausweiteten, machten die Kosten des „übertragenen Wirkungsbereichs“, also von Dienstleistungen, die eigentlich dem Staat oblagen, den Städten zu schaffen. Sie bildeten ab den 1860er Jahren ein wichtiges Motiv für die Gründung von Städtevereinigungen und erwiesen sich als ein bis in die Gegenwart reichendes Streitthema zwischen den Gebietskörperschaften (Beitrag Tippach, S. 253–274, Beitrag Weigl, S. 293–315).
Mit der gestiegenen Bedeutung der Großstädte als multifunktionale Verwaltungszentren und Industriestandorte erlebte das Repräsentationsbedürfnis der Städte einen erneuten Aufschwung. Zwar hatten europäische Metropolen als Veranstaltungsorte von Leistungsschauen des technischen Fortschritts („Gewerbeausstellungen“) schon im Vormärz und für die Abhaltung von Weltausstellungen seit 1851 internationale Aufmerksamkeit erregt, doch waren diese Großveranstaltungen nicht auf kommunale Projekte fokussiert. Das lag nicht nur im Selbstverständnis vieler Stadtgemeinden, welches einen Teil ihrer Einwohner als „unbürgerlich“ und „nicht zugehörig“ ausschloss, und in dem Umstand begründet, dass die kommunale Leistungsverwaltung vielfach erst in ihren Anfängen steckte. Auch das Selbstbild der (Industrie-)Städte war noch von negativen Stereotypen („Völkerbabylon“, „Moloch“) geprägt. Nicht zuletzt durch große kommunale Investitionen in die „sanitary reform“ verbesserte sich allerdings in der Folge das Image der Städte. Der Erfolg der „Deutschen Städte-Ausstellung“ in Dresden im Jahr 1903, der ersten ihrer Art, belegt dies eindrucksvoll. Ihre nachhaltigste Wirkung erzielte die Ausstellung durch die in Dresden beschlossene Gründung eines gesamtdeutschen Städtetages zur „Besprechung der großen Aufgaben der städtischen Selbstverwaltungskörper“, der noch im selben Jahr erstmals tagte und bis heute besteht (Beitrag Payer, S. 275–291).
Die am Anfang der Planungen und Vorbereitungen zur Tagung stehende Intention, dem Phänomen interstädtischer Vergemeinschaftungen höchst unterschiedlicher Ausprägung von Antike bis Gegenwart eine mittels einer Auswahl von Fachreferaten eingehender nachzugehen, scheint aufgegangen zu sein. In mancher Hinsicht mag es sogar geglückt sein, dem Ziel der Präsentation einer summarischen Zusammenfassung zum Gesamtphänomen der Städtebünde deutlich näher zu kommen. Und vielleicht eignet dem Tagungsband angesichts der umfassenden Berücksichtigung der bisher vorliegenden Forschung und einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser – zumindest im Ansatz – sogar so etwas wie „Handbuchcharakter“. Die Reihenfolge des Abdrucks im vorliegenden Band orientiert sich daran, dass dem Überblicksartikel von Peter Johanek durchaus der Charakter einer breit gefassten Einleitung in die Thematik zukommt, zum anderen ist sie – nicht anders als die Abfolge bei der Tagung selbst – an chronologischen Erwägungen ausgerichtet. Die Herausgeber, in deren Händen auch die Tagungsplanung lag, haben ihre Arbeit gleichfalls in chronologischer Hinsicht aufgeteilt, wobei die Studien zur modernen Entwicklung des 19. und 20. Jahrhunderts in der Betreuung von Andreas Weigl lagen.
Zu großem Dank verpflichtet sind beide Herausgeber der Referentin und den Referenten, die ihre Beiträge zur Verfügung gestellt haben und dabei auch für Rückfragen stets zur Verfügung standen. Darüber hinaus gilt der Dank in ganz besonderer Weise dem Österreichischen Städtebund und dessen Generalsekretär Thomas Weninger, der die Tagung in das Festprogramm des 100jährigen Bestandjubiläums seiner Einrichtung aufgenommen und sowohl organisatorisch als auch finanziell bestens unterstützt hat.
Mit diesem Band soll abermals einer schönen Tradition des Österreichischen Arbeitskreises für Stadtgeschichtsforschung gefolgt werden, nämlich der, Publikationen der Reihe „Beiträge zur Geschichte der Städte Mitteleuropas“ um die Stadtgeschichtsforschung verdienten Persönlichkeiten zu widmen. Dass die Wahl diesmal auf das Ehrenmitglied des Arbeitskreises, Herrn Univ.-Prof. Dr. Peter Csendes, gefallen ist, bedarf keiner wirklich eingehenderen Begründung, ergibt sich vielmehr geradezu als Erfüllung einer längst fälligen Ehrenschuld, insbesondere aus den zahlreichen Beiträgen und Impulsen, die Peter Csendes zur Wiener wie auch zur vergleichenden Stadtgeschichtsforschung über viele Jahrzehnte beigesteuert hat. Sein breit gestreutes wissenschaftliches Œiuvre, für das als Brennpunkte neben der Stadtgeschichtsforschung auch die Geschichte des hochmittelalterlichen staufischen Reiches einschließlich editorischer Tätigkeit auf dem Felde der Urkundeneditionen, sowie breite Bereiche der Archivwissenschaften und der Biographik zu gelten haben, ist Spiegel seiner verdienstvollen Arbeit als Archivar am Wiener Stadt- und Landesarchiv und – seit 2013 – als Leiter des Gemeindearchivs von Wiener Neudorf, als Lehrer an der Universität Wien und als geschäftsführender Direktor des Instituts Österreichisches Biographisches Lexikon und Biographische Dokumentation der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Für die beiden Herausgeber, die mit Peter Csendes seit langer Zeit freundschaftlich und kollegial eng verbunden sind, ist die Vornahme dieser Widmung große Freude und hohe Ehre zugleich.
Wien, im Herbst 2016
Ferdinand Opll – Andreas Weigl
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1 Ferdinand GÜTERBOCK (Hg.), Das Geschichtswerk des Otto Morena und seiner Fortsetzer über die Taten Friedrichs I. in der Lombardei, Berlin 1930 (Monumenta Germaniae historica, Scriptores rerum Germanicarum, nova series 7), 184.
2 Eva-Marie DISTLER, Städtebünde im deutschen Spätmittelalter. Eine rechtshistorische Untersuchung zu Begriff, Verfassung und Funktion, Frankfurt a. M. 2006 (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 207).
3 Helmut MAURER (Hg.), Kommunale Bündnisse Oberitaliens und Oberdeutschlands im Vergleich, Sigmaringen 1987 (Vorträge und Forschungen 33).
4 Bernhard KREUTZ, Städtebünde und Städtenetz am Mittelrhein im 13. und 14. Jahrhundert, Trier 2005 (Trierer Historische Forschungen 54).
5 Bernard VOGLER (Hg.), La Décapole. Dix villes d’Alsace alliées pour leurs libertés 1354–1679, Strasbourg 2009; Gabriel ZEILINGER, Verhandelte Stadt. Herrschaft und Gemeinde in der frühen Urbanisierung des Oberelsass vom 12. bis 14. Jahrhundert. Ungedr. Habilitationsschrift, eingereicht an der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel im Wintersemester 2012/13.
6 An dieser Stelle seit auf das für Wien vom 13. bis weit 18. Jahrhundert nachweisbare Amt des Hansgrafen hingewiesen, eines zunächst städtischen, dann landesfürstlichen Handelsrichters, der für die Überwachung der ausländischen Kaufleute zuständig war. Leider liegt dazu derzeit keine neuere Literatur vor, vgl. die gebotenen Hinweise auf: https://www.wien.gv.at/wiki/index.php?title=Hansgraf (Zugriff: 24.4.2016).
7 Manuel FREY, Der reinliche Bürger. Entstehung und Verbreitung bürgerlicher Tugenden in Deutschland, 1760–1860, Göttingen 1997 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 119), 234–260.
8 Horst MATZERATH, „Kommunale Leistungsverwaltung“. Zu Bedeutung und politischer Funktion des Begriffs im 19. und 20. Jahrhundert, in: Hans Heinrich BLOETEVOGEL (Hg.), Kommunale Leistungsverwaltung und Stadtentwicklung vom Vormärz bis zur Weimarer Republik, Köln/Wien 1990 (Städteforschung A 30), 3–24.
9 Wolfgang HOFMANN, Bürgerschaftliche Repräsentanz und kommunale Daseinsvorsorge. Studien zur neueren Stadtgeschichte, Stuttgart 2012 (Beiträge zur Stadtgeschichtsforschung und Urbanisierungsforschung 14), 179–215.
10 Jana OSTERKAMP, Föderale Vielfalt und fiskalische Verteilung, in: Historische Sozialkunde 45/2 (2015), 22–25.
11 Jiří KLABOUCH, Die Lokalveraltung in Cisleithanien, in: Adam WANDRUSZKA – Peter URBANITSCH (Hgg.), Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Bd. 2, Wien 1975, 271–305, hier 295 f.
12 Hans-Peter HYE, Föderalistische Reformprojekte in der österreichischen Reichshälfte der Habsburgermonarchie, in: Wolfgang KRUSE (Hg.), Andere Modernen. Beiträge zu einer Historisierung des Moderne-Begriffs, Bielefeld 2015, 219–240.
13 Thomas WENINGER (Hg.), 100 Jahre kommunale Interessenvertretung. Österreichischer Städtebund 1915–2015, Wien/Köln/Weimar 2015, 190.
PETER JOHANEK
Meinem Urgroßvater Josef Taschek zum Gedenken
Zwei Männer stehen am Ufer eines Stromes einander gegenüber. Der eine sagt:1 „Die Welt ist da, damit wir alle leben, / und groß ist nur der ein’ allein’ge Gott. / Der Jugendtraum, der Erde ist geträumt. / Und mit den Riesen, mit den Drachen ist / der Helden, der Gewalt’gen Zeit dahin. / Nicht Völker stürzen sich wie Berglawinen / Auf Völker mehr, die Gärung scheidet sich, / Und nach den Zeichen sollt’ es fast mich dünken / Wir stehn am Eingang einer neuen Zeit. / Der Bauer folgt in Frieden seinem Pflug, / Es rührt sich in der Stadt der fleiß’ge Bürger, / [...] / In Schwaben, in der Schweiz denkt man auf Bünde, / Und raschen Schiffes strebt die muntre Hansa / Nach Nord und Ost um Handel und Gewinn. / Ihr habt [so spricht er den anderen an] der Euren Vorteil stets gewollt; / Gönnt ihnen Ruh’, Ihr könnt nichts Beßres geben!“
Diese Verse wurden 1823, nicht weit vom Ort unserer Tagung, in der Dorotheergasse 6, niedergeschrieben, vor 190 Jahren. Am 19. Februar 1825 erklangen sie zum ersten Mal im Burgtheater, und längst haben Sie erkannt, worum es geht, wer die beiden Männer sind: Es ist Rudolf von Habsburg, der Premysl Ottokar gegenübersteht, der die Lehen von Böhmen und Mähren nehmen soll, zum Frieden aber noch nicht bereit ist. Rudolf spricht von einer hohen Warte aus, beschreibt, wie „Gott mit seiner starken Hand“ ihn „auf jene Thronesstufen“ gesetzt habe, „die aufgerichtet stehen ob aller Welt“, auf die er wie in einer Vogelschau herabblickt. Doch die Geschichte von „König Ottokars Glück und Ende“ ist hier nicht weiter zu erzählen. Wichtig ist nur eins: Franz Grillparzer war unter den Klassikern deutscher Zunge trotz Friedrich Schiller mit seiner Rede von der Universalgeschichte der wohl bedeutendste Historiker, der oft daherkommt, als habe er gerade eines der grundlegenden innovativen Werke des 20. Jahrhunderts gelesen, Ernst Kantorowicz etwa über die zwei Körper des Königs. Grillparzer fasst hier in wenigen Worten und Versen zusammen, was die mediävistische Forschung des letzten Halbjahrhunderts als Essenz des ausgehenden Hochmittelalters bezeichnet hat: „Aufbruch und Gestaltung“. So lautet jedenfalls der Titel eines von Alfred Haverkamp verfassten Bandes der „Neuen deutschen Geschichte“ aus der Wende von den achtziger zu den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts.2 Die zentralen Begriffe, um die es geht, benennt Grillparzer in aller Deutlichkeit: Es geht um Frieden und Ruhe, Völker sollen sich nicht mehr auf Völker stürzen, und das Instrumentarium wird deutlich gemacht in der Aussage: „Man denkt auf Bünde.“ Deutlich wird auch: Die Städte sind die Träger und Initiatoren dieser Bünde, die Städte als ein neues Element der gesellschaftlichen Ordnung, die in sich wieder einen Verband, eine geschworene Einung darstellen.
Was Franz Grillparzer in Poesie fasste, spiegelt der Begriff wider, den knapp ein Jahrhundert später der Soziologe Max Weber als „Okzidentale Stadt“ prägen wird.3 Sie ist ein Personenverband freier Bürger in autonomer Selbstverwaltung, ein soziales und politisches Gebilde, das selbst wiederum in der Lage ist, Bündnisse zu schließen, mit deren Hilfe städtische Interessen durchzusetzen sind. Und diese Städtebünde sind das Thema unserer Tagung. Der Österreichische Arbeitskreis für Stadtgeschichtsforschung veranstaltet diese Tagung aus Anlass des hundertjährigen Bestehens des Österreichischen Städtebundes, der am 24. September 1915 mitten im Ersten Weltkrieg als „Deutsch-Österreichischer Städtetag“ in Wien und wiederum nicht weit vom Ort unserer Tagung gegründet worden ist, und die Tagung schreitet in ihren Vorträgen den ganzen Kreis der Geschichte solcher Bünde, Verbände und Assoziationen aus, von der Antike über das Mittelalter bis in die neueste Zeit. Was nun folgt, soll – als Abendvortrag gedacht – eine Art Dach für die einzelnen ausgewählten Exempel bilden und im Idealfall auch Außenstehenden, die nicht Berufshistoriker sind, einen Eindruck davon geben, um was es eigentlich geht und was die Gegenwart mit der Vergangenheit verbinden könnte. Ein solcher Versuch, Gegenwart mit Vergangenheit zu verbinden, ist auch notwendig, denn: „Die Vergangenheit ist ein fremdes Land. Sie machen dort alles anders.“ So heißt es am Beginn eines Romans von Leslie Poles Hartleys Roman „The Go-Between“ von 1953, und Rolf Hammel-Kiesow hat diese Worte zum Motto einer der ersten Ausgaben des Newsletters „Exspecto“ gewählt, den das Europäische Hansemuseum in Lübeck herausgibt.4 Ein Dach zu bauen und eine Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart zu schlagen ist aber die Aufgabe eines solchen Referats, und ich bedanke mich bei den Initiatoren der Tagung, dass sie mir die Ehre angetragen haben, diesen Vortrag zu halten.5
Als Redner eines Abendvortrags genießt man nicht geradezu Narrenfreiheit, aber doch die Freiheit der großen Linie. Es handelt sich dabei eher um die Aufgabe, nach harter Arbeit eines ganzen Tages mit gewichtigen Vorträgen eine Art Entertainment zu geben. Man darf auslassen, man darf Akzente setzen, man darf auch den Titel vernachlässigen, den man sich ausgewählt hat, und ich bekenne bereits jetzt, dass ich dies alles tun werde, und zwar vor allem dies, dass die zeitlichen Akzente auf dem Mittelalter und dem 19 und 20. Jahrhundert liegen werden. Nun aber zurück zum Ausgangspunkt, der schon andeutet, in welche Richtung die Reise gehen wird. Es ist ganz offenkundig: Franz Grillparzer wertet den „Eingang einer neuen Zeit“, wie ihn sein Rudolf von Habsburg entstehen sieht und der durch Städtebünde charakterisiert wird, als positive Entwicklung. Und – es ist notwendig das zu betonen – er sieht auch die „muntere Hansa“ als Städtebund, als Parallele dessen, was sich in Schwaben und der Schweiz vollzieht. Diese Parallelisierung zu betonen ist wichtig, auch wenn man weiß, dass sich die Dinge komplizierter verhalten und dass die Gleichung nicht völlig aufgeht.
In jedem Fall: Städtebünde und Hanse sind im historischen Denken Grillparzers positiv besetzt. Grillparzer steht zu seiner Zeit damit selbstverständlich nicht allein. Seine Verse sind im Grunde lediglich das Echo eines historiographischen Ereignisses, das 1825 bereits zwei Jahrzehnte zurücklag. In den Jahren 1802 bis 1808 hatte Georg Sartorius, Professor für Politik an der Universität in Göttingen, sein monumentales Werk über die Geschichte des Hanseatischen Bundes in drei Bänden publiziert.6 Sartorius war nicht irgendwer. Er war einer der Erzieher Ludwigs I. von Bayern gewesen, der ihn auch in den Adelsstand erhob, und er war auch ein enger Freund Johann Wolfgang Goethes, der der Pate eines seiner Söhne wurde. Ihm schickte Sartorius 1802 das „gelehrte Ungeheuer“,7 den ersten Band des Werks, und Goethe hat dafür gesorgt, dass es in der einflussreichen „Jenaischen Allgemeinen Literatur-Zeitung“ rezensiert wurde, und zwar von Johannes von Müller, der den universalhistorischen Blick rühmte, mit dem Sartorius dieses europäische Phänomen erfasst habe. Das schuf Sartorius einen festen Ort in der intellektuellen Welt seiner Zeit. Er selbst hat das Verhältnis zum Gegenstand seiner Forschungen in einem Brief an Goethe folgendermaßen charakterisiert:8 „Wenn man dieß alte Gothische Gebäude in all seinen eckigen Zinnen, Giebeln und Verliesen kennen lernt“ – gemeint ist die Hanse – „so bleibt es doch ein höchst merkwürdiges Monument des schaffenden und regsamen Geistes der Vorfahren.“ Darum ging es ihm, wie sich das auch aus seinen anderen Werken ablesen lässt. Es ging ihm um die ökonomischen Zusammenhänge, um die wirtschaftliche Tätigkeit der Menschen und um ihr Bestreben, sich zu Vereinigungen zusammenzufinden, denn das war sein eigentliches Thema. Dazu passt auch, dass er als einer der ersten Gelehrten der Nationalökonomie einen festen Platz in der universitären Lehre einräumte und Adam Smith mit seinem „Wealth of Nations“ bekannt zu machen suchte. Dazu trat noch ein weiteres: In jenem Brief an Goethe schrieb er in leicht ironischer Note:9 „Vorläufig wird das Buch sehr gelehrt werden. Wenn aber diese Gelehrsamkeit überstanden ist, so wird ein getreuer Grundriß leicht zu geben seyn, der einige Augenblicke auch Dilettanten erfreulich seyn kann.“ Das zeigt ganz deutlich sein auch sonst bezeugtes Bestreben, über die engere akademische Welt hinaus zu wirken. Was ihm als das eigentliche Ziel vor Augen stand, hat er im Vorwort angesprochen:10 „Der höchste und letzte Wert jeder Geschichte liegt in der Reflexion, welche sie veranlaßt.“ Grillparzers Verse sind das Ergebnis solcher Reflexion.
Anders gewendet: Die „Geschichte des Hanseatischen Bundes“ von Georg Sartorius gehört zu jenen Werken, die in den frühen Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, in der Entstehungszeit der modernen Geschichtswissenschaft, die positive Einschätzung der deutschen Stadt des Mittelalters durch das Bildungsbürgertum und in der Öffentlichkeit begründet haben. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die „Geschichte des Hanseatischen Bundes“ ist es nicht alleine, die das bewirkt. Anderes ist vielleicht noch wirkungsmächtiger, in Sonderheit die historische Rechtsschule, die in der mittelalterlichen Stadt den Quell und Ursprung der bürgerlichen Freiheit sah, die nun nach den revolutionären Erschütterungen, die das morsche Ancien Régime, das Alte Reich beseitigt hatten, als Grundlage der Gestaltung von Staatlichkeit herbeigesehnt wurde. Es sind die monumentalen Werke der deutschen Universitätsprofessoren, von Karl Friedrich Eichhorns „Deutscher Staats- und Rechtsgeschichte“, 1808 bis 1823 erschienen, über Jakob Grimm bis zu Otto von Giercke mit seinem „Genossenschaftsrecht“ von 1868, die den Grund für das Verständnis der deutschen Städte geschaffen haben, wobei dem letzteren, Otto von Giercke, für die Geschichte von Städteeinung und Städtebund eine besondere Rolle zufiel.11 Man darf auch nicht vergessen, dass diese Gelehrten fast ausnahmslos als Universitätslehrer tätig gewesen sind und Generationen von Juristen, und damit zahllose Verwaltungsbeamte, aber auch Gymnasiallehrer und Kommunalpolitiker in ihren Anschauungen geprägt haben. Es sind jedoch nicht nur die voluminösen Bände allein, die Georg Sartorius, Karl Friedrich Eichhorn, Jakob Grimm und Otto von Giercke geschaffen haben, diese „gelehrten Ungeheuer“, die das positive Imaginaire und die positive Wertung der Stadt des Mittelalters und ihrer Bürger sowie deren wirtschaftlicher und politischer Tätigkeit, deren Einungen und Bündnisse prägten. Daneben wurden auch Einflüsse wirksam, die sich zwar aus den gelehrten Grundlagen ableiten lassen, jedoch unabhängig von ihnen ihre prägende Kraft für breitere Kreise, ganz gewiss aber auf das Bildungsbürgertum entfalteten. Das geschieht in der bildenden Kunst, etwa in den zahlreichen Illustrationen, in denen Ludwig Richter das Bild der alten deutschen Stadt gezeichnet hat, in der Literatur, ganz besonders etwa in Gustav Freytags „Bildern aus der deutschen Vergangenheit“, oder in der performativen Darstellung, und hier vor allem in Richard Wagners „Meistersingern“. Es versteht sich, dass damit nur einige besonders bekannte Beispiele benannt sind, die sich zudem auf Deutschland beschränken. Es gibt sie auch anderwärts: Man braucht nicht unbedingt stundenlang kurz vor Pontida während einer Veranstaltung der Lega Nord im Stau gestanden zu sein,12 um zu erkennen, welche Rolle dem Lombardischen Städtebund in der Erinnerungskultur Italiens zukommt. Das Kolossalgemälde Adolfo Caos und die danach gestaltete Briefmarke zum Jubiläum von 1167, die den Eid in der Klosterkirche von Pontida darstellt, der während der Entstehungsphase des italienischen Staates im 19. Jahrhundert erneuert wurde, legen davon ebenso Zeugnis ab, wie die zahlreichen Gedichte der Risorgimento-Literatur und die Oper „Die Schlacht von Legnano“ von Giuseppe Verdi.13
Es versteht sich, dass diese Spitzenzeugnisse sich einordnen lassen in einen breiten Strom gleichartiger Werke in Literatur und Kunst. Im kollektiven Gedächtnis entsteht auf diese Weise ein Bild der mittelalterlichen Stadt, das ökonomische, aber auch politische Stärke evoziert, das Bild einer städtischen Gemeinschaft, deren Stärke auf Einigkeit und Bündnisfähigkeit beruht und das Leitbildfunktionen für die Gegenwart gewinnt oder doch gewinnen kann. Die historisch begründete Stärke von Stadt und Bürgertum vermag als Beleg der Politikfähigkeit des Bürgertums und als Legitimierung eines Anspruchs auf Mitwirkung an den Aufgaben des Staates in der eigenen Gegenwart herangezogen werden. Vorstellungen dieser Art gibt es im Grunde in ganz Europa, aber sie gelten im besonderen Maße für die beiden Gebiete, von denen soeben die Rede war: für Italien und die Nachfolgestaaten des mittelalterlichen deutschen Reiches, also den Deutschen Bund, Österreich, die Schweiz und die beiden Niederlande. Für Deutschland, d. h. das Kaiserreich von 1871 ergab sich dabei eine besondere Nuance im Gefolge des Einigungsprozesses, aus dem diese Neubildung hervorging
Die Stadt und ihr Prinzip der Genossenschaft mit dem Strukturelement der Einung waren nicht das einzige Legitimierungsgeschichtsbild, das das beginnende 19. Jahrhundert aus dem Mittelalter bezog. Daneben standen stets auch die Herrscher dieser Epoche, ganz besonders der Glanz und die Aura der staufischen Herrscher, verdichtet in der Figur Friedrich Barbarossas.14 Grillparzers Rudolf von Habsburg war als Bürgerkönig stilisiert und blieb es auch weiterhin im Geschichtsbild des 19. Jahrhunderts, doch geriet er dort in den Hintergrund. In Italien dagegen blieben die mittelalterlichen Städte und die in ihren frühen Bünden symbolisierte Macht verpflichtende Vergangenheit; sie beherrschten die Szene trotz der führenden Rolle des neuen Königtums aus dem Hause Piemont-Sardinien im Einigungsprozess, und damals wurde auch der Schwur von Pontida erneuert. Mittelalterliche Monarchen spielten in diesem Bild keine Rolle. In Deutschland aber gewann das Bild der mittelalterlichen Herrscher an Gewicht. Barbarossa wurde zur Präfiguration von Barbablanca, Wilhelm I. von Preußen, die in den Wandgemälden von Hermann Wislicenus in der Kaiserpfalz zu Goslar perfekt inszeniert wurde.15 Hier wird ein anderes Leitbild sichtbar: der starke Herrscher der nunmehr geeinten Nation. Das hat die Vision der blühenden Städte des Mittelalters und ihrer Vereinigungen nicht weggewischt, nicht einmal ihre Vorbildfunktion gemindert. Jedoch, es werden Veränderungen in diesem Bild sichtbar, zumindest in Deutschland. Hier erscheinen nun die mittelalterlichen Herrscher im Figurenschmuck neuerrichteter Rathäuser im historistischen Stil.16 Zwei Geschichtsbilder beginnen sich zu überschneiden. Etwas Weiteres tritt hinzu: Zumindest in Deutschland nationalisiert sich das Bild der mittelalterlichen Stadt und ihrer Bünde.
Als Beispiel darf uns die Hanse dienen. Selbstverständlich weiß man: die Hanse ist kein wirklicher Städtebund, zumindest existiert in ihrer Beurteilung eine gewisse Bandbreite zwischen Horst Wernickes Buch über die Städtehanse von 1983, in der sozialistischen DDR geschrieben,17 und etwa Angelo Pichierri, der plakativ formulierte,18 die Hanse sei „ein Netz von Städten ..., das einem Netz von Unternehmen dient.“ Aber Sartorius hatte sein Werk die Geschichte des Hanseatischen Bundes genannt, und für die politisch-historisch interessierte Öffentlichkeit war die Hanse ein Bund, ein Bund der Städte, ein Städtebund, ganz gleichgültig, welche feinen Unterschiede die Wissenschaft und der Hansische Geschichtsverein herauszuarbeiten suchten und noch suchen. Und nur auf dieses Bild, auf dieses Imaginaire, um eine Formulierung Jacques Le Goffs zu gebrauchen, kommt es jetzt an. Die „muntere Hansa“ Grillparzers strebte nach Handel und Gewinn, in ganz Europa. Justus Möser hatte am Ende des Alten Reichs den Verlust dieses Strebens beklagt,19 das nun ganz offensichtlich im 19. Jahrhundert wiederkehrte. Aber im Ausgang des Säkulums erfuhr die Hanse, der Bund der Hanse neue Interpretation, ich zitiere wieder, „als Statthalter des Reichs und als Vorläufer des deutschen Nationalstaats im Norden“, dann zur Zeit Wilhelms II. als Inbegriff deutscher Flottenherrlichkeit zur See, während das Dritte Reich sie als Träger der Ausdehnung des deutschen Lebensraums nach Osten sah. So hat Rolf Hammel-Kiesow in prägnanter Kürze die Ergebnisse der Geschichtsbildforschung zur Hanse zusammengefasst und noch Weiteres zur Zeit nach 1945 hinzugefügt: zwar in der nationalen Wertung vollständig gewendet, aber stets positive Urteile je nach dem Wertesystem, wie es diesseits und jenseits der innerdeutschen Demarkationslinie herrschte.20
Politisch positive Wertungen ließen sich auch für die eigentlichen Städtebünde konstatieren, in Nieder-, Mittel- und Oberdeutschland. Vereinfachend für den Vorrat politisch-historischer Stereotypen städtischer Geschichte könnte man formulieren: Städtebünde begründen regionale Geschichtsbilder, die Hanse steht für europäische Zusammenhänge, ja kann zum Vorläufer eines vereinten Europas stilisiert werden. Als Zwischenfazit dürfen wir festhalten: Städte und Städtebünde des Mittelalters sind im kollektiven Gedächtnis positiv besetzt, jeweils in allgemein herrschende Geschichtsbilder eingebunden. Was hier etwas eingehender am deutschen Beispiel beobachtet wurde, ließe sich auch für Italien nachvollziehen. Auch hier fand eine starke Nationalisierung statt. Nicht zufällig wurde im Zuge der Staatsgründung der sardischen Dynastie – davon war bereits die Rede – der Eid von Pontida erneuert. Weiterhin griff gegen Ende des 20. Jahrhunderts auch die Lega Nord auf die Lega Lombarda zurück, um die Präponderanz der Städte des italienischen Nordens in der Gegenwart durch geschichtliche Erinnerung zu legitimieren.
Wir haben nun eine Vorstellung vom Imaginaire der Städtebünde im kollektiven Gedächtnis gewonnen: Städtebünde als Palladium bürgerlicher Freiheit, Träger wirtschaftlicher Kraft und Triebkraft bürgerlicher Prosperität, politisches Instrument des Antifeudalismus oder gar des nationalen Gedankens, der nationalen Einigung und des Dranges nach Osten oder der geschichtsbildenden Kräfte der Volksmassen. Das ist wichtig genug, denn Elemente dieses Imaginaires wurden und werden sehr häufig in der politischen Sprache verwendet, wenn sie solche Bilder mit historischen Bezügen bemüht. Doch es wird Zeit, sich den Realitäten der Vergangenheit zuzuwenden. Zunächst gilt es, die Abstriche an dem allumfassend tönenden Titel vorzunehmen, mit dem dieser Text überschrieben ist.
Der erste Abstrich, den ich vornehme, ist ein zeitlicher. Die Veranstalter der Tagung haben mit einem Vortrag zum lykischen Städtebund die Antike und die Welt der griechischen Polis miteinbezogen.21 Im Folgenden aber wird diese nicht zur Sprache kommen, ebensowenig wie die Städtebünde des Alten Orients, wie der älteste überhaupt, der sumerische Dreistädtebund, und weiters andere Bünde im Bereich der Globalgeschichte. Für Expeditionen dieser Art muss auf den Sammelband verwiesen werden, den Mogens Herman Hansen, ein dänischer Althistoriker, vor etwa einem Jahrzehnt über die Kultur der Stadtstaaten, der „City-States“ herausgegeben hat.22 Dort wird zwar keine systematische Darstellung zu unserem Thema gegeben, aber es finden sich doch Hinweise für alle Epochen der Universalgeschichte. Hier scheide ich eine solche globale Sicht aus, ebenso wie die Welt der griechischen Polis. Das hat seine Berechtigung. Es führen keine Kontinuitätsstränge von den antiken Städtebünden in das Mittelalter oder in die Moderne, nicht vom lykischen Bund, der hier behandelt wird, oder von anderen, dem attischen Seebund etwa oder dem etruskischen Zwölfstädtebund. Zwar hat – wiederum auf dem Gebiet des Imaginaires – der lykische Städtebund bei der Konzipierung der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika 1787 unter Rückgriff auf Montesquieu eine gewisse Rolle als Modell einer demokratisch-föderalen Ordnung gespielt, dennoch haben die Bünde der griechischen Poleis im historisch-politischen Imaginaire des 18. und 19. Jahrhunderts bei weitem nicht die Wirkungskraft als Exempel entfaltet wie die mittelalterlichen Städtebünde Deutschlands und Italiens. Hinzu tritt noch ein Weiteres: Die Exegeten des „Evangelium secundum sanctum Maximilianum“ haben den Bürger der griechischen Polis als den Idealtyp des „homo politicus“ beschrieben, während sie den mittelalterlichen Stadtbürger dem Idealtypus des „homo oeconomicus“ zuordnen. Die Schlüssigkeit solcher Zuschreibung mag dahingestellt bleiben, doch vermag ich mich so – gleichsam mit dem Segen Max Webers versehen – aus der Verantwortung für die antiken Städtebünde heraus zu stehlen. Ganz so einfach ist die Sache selbstverständlich nicht, und so sei ganz knapp ein Beispiel dafür zitiert, dass Kontinuitätslinien zwischen antiken und mittelalterlichen Städtebünden bestehen oder doch gezogen worden sind, in dem Sinne, dass die frühneuzeitliche und neuzeitliche Historiographie die Antike in die mittelalterlichen Realitäten hinein interpretierte. Gleichzeitig kann dieses Beispiel für einen Problemkomplex genutzt werden, der noch beschäftigen wird.
Im Jahr 1354, am 23. September, haben sich zehn elsässische Städte, die „gemeynen richstette im Elsass“, zur Wahrung ihrer Rechtsstellung und ihrer Freiheiten miteinander verbunden, gegen diejenigen, wie es heißt, die ihnen feindselig gesonnen waren, „indem sich die Städte ze samen vereinet und verbunden hant, bi únsern eyden, die wir dar vmb hant gesworn liplich zuo den heyligen mit ufgehabten handen“. Dieses Bündnis wird später immer wieder als „buntniß und gelúbde“ bezeichnet, also mit den klassischen Formeln der geschworenen Einung.23 Dieser Bund der elsässischen Reichsstädte ist zwar nicht der älteste im Reich, wohl aber einer der besonders langlebigen. Er überdauerte das Mittelalter und fand sein Ende erst 1678 mit der französischen Eroberung. Seinen ersten Geschichtsschreiber fand dieser Bund in Daniel Schöpflin, dem großen elsässischen Gelehrten, der in der Mitte des 18. Jahrhunderts in seiner „Alsatia illustrata“ für ihn die Bezeichnung „Dekapolis“ prägte, oder doch durchsetzte und für ihn antike Vorbilder namhaft machte.24 Das zeigt zusammen mit dem vorhin genannten amerikanischen Beispiel, dass im 18. Jahrhundert im Zusammenhang mit Städtebünden zunächst die Antike in den Sinn kam und erst mit der allgemeinen Entdeckung des Mittelalters dessen Vorbildhaftigkeit zu dominieren begann. So ist es dann ganz folgerichtig, dass der entscheidende Schritt, der den Mythos der Dekapolis begründete, erst 1825 erfolgt. Damals erschien in französischer Sprache eine anonyme Schrift, die auf Schöpflin fußte, aber sein lateinisches Werk in gekürzter Form einem allgemeinen Leserkreis zugänglich zu machen suchte. Er, dieser Anonymus, suchte nach einer Kurzformel, um klarzumachen, was das Elsass sei. Er schrieb: „J’ai cherché un cadre; j’ai pris celui des dix villes imperiales de la Landvogtey de Haguenau“ (Ich suchte nach einem Cadre, nach einer Einheit, und ich nahm die der zehn Reichsstädte aus der Landvogtei von Hagenau).25 Für ihn war die Dekapolis ein Konzentrat des Elsass. Diese zehn Städte repräsentierten das ganze Elsass, die Dekapolis war für ihn das Elsass. Diese Aussage des Anonymus machte Karriere, trotz einiger Querschüsse wurde „la décapole“ zum Synonym für das Elsass. Der Städtebund steht für diese Region – er konstituiert sie.
Eine zweite Einschränkung ergibt sich durch die Auswahl der hier zu besprechenden Beispiele in Zeit und Raum. Es wird vor allem um das Mittelalter, die hohe Zeit der Städtebünde und um das ausgehende 19. und das beginnende 20. Jahrhundert gehen, als die Städte begannen, durch die Bildung von Zusammenschlüssen politischen Einfluss im Staat zu gewinnen. Geographisch sollen für das Mittelalter im Wesentlichen Beispiele aus dem Reich, für die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert aus dem deutschen Kaiserreich und aus der Donaumonarchie herangezogen werden. Das ergibt sich einmal aus der Notwendigkeit, Beschränkung walten zu lassen, zum anderen daraus, dass verschiedene Beispielskomplexe in diesem Band von anderen Autoren intensiver behandelt werden, schließlich aber auch, wenigstens zum Teil aus der Sache selbst. Das wird deutlich, wenn man kurz nach den europäischen Zusammenhängen fragt.
Wo gab es eigentlich überall Städtebünde während des Mittelalters? Man hat fast stets die Frage nach den Städtebünden mit der Frage nach dem Grad der Autonomie ihrer Mitgliedsstädte und der Autokephalie verbunden, also der Frage danach, in welchem Maße sie als „Stadtstaat“ zu bezeichnen sind. Blicke von außen sind stets nützlich, und so greife ich bei der Suche nach einer knappen Skizzierung dieses Komplexes zu einem Wort des französischen Historikers Bernard Guenée, der sich im ausgehenden 20. Jahrhundert am intensivsten mit der Analyse des mittelalterlichen Staates beschäftigt hat. In einem seiner zusammenfassenden Werke lässt er die Städte einzelner europäischer Staaten Revue passieren.26 Von England, so sagt er, wolle er gar nicht erst reden. Das englische Königtum habe seit der anglonormannischen Zeit seinen Städten niemals auch nur die geringste Chance gelassen, eine wirkliche Autonomie zu erlangen, und es gab keine Städtebünde. Ähnlich sei auch die Entwicklung in Frankreich zu sehen. Hier sei die Angelegenheit im Grunde schon vor 1300 entschieden gewesen, und zwar ebenfalls zugunsten des Königs. In seinem Reich sei der französische König seiner Städte so sicher gewesen, dass er ihre Privilegien nicht beschnitt, sondern ihnen Autonomie geradezu aufzwingen musste, indem er den Status der „bonnes villes“ schuf. Daher lassen sich in Frankreich zwar Unterschiede im Autonomiegrad der Städte finden, aber es gibt, wie im insularen Bereich, keine Städtebünde. Die Städtevereinigungen der iberischen Halbinsel, etwa die kastilischen „hermandades“ des 14. Jahrhunderts, müssen hier beiseite bleiben, für ihre Beurteilung fehlt dem Verfasser die Kompetenz.
Es bleiben Italien und das Imperium, das Heilige Römische Reich deutscher Nation, sowie die daran angrenzenden Länder Ostmitteleuropas mit ihren zumeist deutschrechtlich verfassten Städten. Auch diese letzteren sollen hier nicht eingehend betrachtet werden, obwohl sie vor allem im Königreich Ungarn instruktive Beispiele liefern könnten.27 Die beiden erstgenannten Regionen sind es ja, die uns unsere bisherigen Beispiele geliefert haben. In Oberitalien entstehen seit 1164/67 die ältesten Vereinigungen von Gemeinwesen des Typs der okzidentalen Stadt, der kommunalen Stadt des Mittelalters im Widerstand gegen Friedrich Barbarossa, und sie sind erfolgreich. Die Rechtshistorikerin Eva-Marie Distler hat dies kürzlich, 2006, folgendermaßen umschrieben:28 „Im Konstanzer Frieden anno 1183 schlossen die lombardischen Kommunen mit dem Kaiser einen Vertrag, der die Stadtgemeinde als legitimen Verband von Bürgern bekräftigte und sie in die Reichsverfassung eingliederte.“ Das ist ein starkes Wort mit leicht anachronistischem Zungenschlag, doch soll das hier nicht weiter diskutiert werden. Damit, mit dem 1183 erreichten Zustand ist jedoch die Geschichte, wie man weiß, nicht zu Ende. Die Städte Italiens, so meinte Guenée,29 mühten sich ab, ihre Hand auf einen ausgedehnten Contado zu legen und einen Stadtstaat auszubilden,30 der dann zu einem bestimmten Zeitpunkt sich in ein Fürstentum, in eine Monarchie, in die Signorie wandelte. Eine Entwicklung also, die eine italienische Territorienlandschaft entstehen ließ, die städtebündische Aktivitäten nicht mehr recht zuließ.
In Deutschland dagegen sah Guenée, wie Städte „préférassent former de vastes fédérations urbaines“, und Deutschland ist für ihn das klassische Land der Städtebünde.31 Gleichzeitig skizzierte er auch die Dichotomie, die sich für das Verhältnis von Fürsten, oder Herrschern, und Städten generell ergibt. Städte generieren, so sagt er, beträchtliche finanzielle Ressourcen und wegen ihrer Befestigungen sind sie unentbehrliche Elemente eines Verteidigungssystems. Auf der anderen Seite, wiederum Guenée, sind Städte aufgrund ihrer Verfassungsverhältnisse unruhige Gebilde, Unruheherde, denen gegenüber die Fürsten nicht gleichgültig bleiben können. „Ils tendaient donc à integrer les villes á leurs Etats“ (Sie, die Fürsten, tendierten dazu, die Städte in ihre Staaten zu integrieren).32 So vollzog es sich seiner Meinung nach in England, so in Frankreich und auch in den deutschen Territorien, die Guenée gut kannte. Das ist die Sicht eines „historien des états“, des Staatshistorikers. Die Stadtgeschichte, insbesondere die deutschsprachige, nimmt – fast möchte man sagen, selbstverständlich – die umgekehrte Perspektive ein. Städte streben eo ipso nach Autonomie, Städtebünde sind ein wichtiges Instrument, sich solcher Integration zu widersetzen, richten sich gegen Fürsten und Adel, welch letzterer nach einer simplifizierenden Formulierung im Spätmittelalter seine „stagnierenden Einnahmen durch Wegelagerei und Raubrittertum aufzubessern suchte“.33 Diese Formulierung muss stante pede in ihrem pejorativen Wortlaut relativiert werden. Man weiß, dass die Verhältnisse so einfach nicht liegen, aber immerhin findet sich diese Formulierung in einer ernstzunehmenden, 2002 publizierten Abhandlung.
Festzuhalten bleibt jedoch, dass insgesamt der historiographische Grundtenor erhalten geblieben ist: die Dichotomie von Fürstenmacht und deren Intensivierung versus Bürgerkraft36
