Steuergestaltung mit Angehörigen -  - E-Book

Steuergestaltung mit Angehörigen E-Book

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Beschreibung

Der Gesetzgeber schränkt die Steuer-Spar-Möglichkeiten bei verschiedenen Anlage- und Beteiligungsformen immer weiter ein. Deshalb gewinnen Gestaltungen innerhalb der Familie zunehmende Bedeutung. Ihr Plus: Wenn Sie steuerliche Vor- und Nachteile unter Angehörigen clever kombinieren und Vermögensübertragungen richtig gestalten, können alle Beteiligten viel Geld sparen. Mit Ausnahme der Freibeträge für Unterhaltsleistungen, Kinderbetreuung sowie den Kinderfreibetrag zählen Aufwendungen für den Unterhalt von Familienangehörigen grundsätzlich zu den nicht steuerlich abzugsfähigen Ausgaben. Durch geschickte Gestaltungen können Sie zumindest einen Teil dieser Aufwendungen steuermindernd geltend machen. Dieser Beitrag erklärt Ihnen mithilfe von konkreten Gestaltungshinweisen, Beispielsrechnungen und Checklisten, was möglich ist: - Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Leistungen an Familienangehörige, die eigentlich nicht steuerlich abzugsfähig sind, in steuerlich abzugsfähige Kosten umqualifizieren. Dazu gibt es verschiedene Instrumente: - Kapitalvermögen auf Kinder übertragen, - ein Darlehen innerhalb der Familie gewähren, - mit Verwandten einen Arbeitsvertrag schließen, - Immobilien verbilligt an die Verwandtschaft vermieten und trotzdem alle Kosten absetzen. Oder Haus bzw. Wohnung auf Angehörige übertragen. - Liegen innerhalb der Familie unterschiedliche Einkommensverhältnisse vor, weichen die persönlichen Steuersätze stark ab. Diese Unterschiede lassen sich steuerlich nutzen: Die Steuerbelastung der Familie sinkt dadurch, dass Sie einen Teil der Einkünfte auf die Angehörigen mit geringer Steuerbelastung übertragen. - Steuern kann man auch dadurch sparen, dass man die Freibeträge und Werbungskosten-Pauschalen aller Angehörigen ausschöpft.

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Seitenzahl: 62

Veröffentlichungsjahr: 2025

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Inhaltsübersicht

1   So gestalten Sie optimal

2   Kapitalvermögen auf Kinder übertragen

2.1   Wann die Übertragung sinnvoll ist

2.2   Nachteile durch zu hohes Einkommen des Kindes

2.3   Kapitalvermögen richtig übertragen und verwalten

2.3.1   Sie müssen das Vermögen endgültig übertragen

2.3.2   Dokumentieren Sie die Schenkung schriftlich

2.3.3   So läuft die Übertragung konkret ab

2.3.4   Vermögensverwaltung bei minderjährigen Kindern

2.3.5   Vermögensverwaltung bei volljährigen Kindern

2.3.6   Schenkungsvereinbarung mit Erbanrechnung: Muster

2.4   Wann das Finanzamt nicht mitspielt

2.4.1   So erfährt das Finanzamt von der Vermögensübertragung

2.4.2   Diese Gestaltungen erkennt das Finanzamt nicht an

3   Immobilien und Angehörige

3.1   Grundsätzliches zur Steuergestaltung mit Immobilien

3.2   Die Vermietung an Angehörige

3.3   Übertragung einer Immobilie auf Angehörige

4   Darlehensverträge zwischen Angehörigen

4.1   Wie wirken sich Darlehen steuerlich aus?

4.2   Wie Sie Darlehensverträge »richtig« abschließen

4.2.1   Der Darlehenszins

4.2.2   Vermeiden Sie eine »verkappte« Schenkung

4.2.3   Keine Schenkung mit Auflage zur Darlehensgewährung

4.2.4   Bei Minderjährigen ist ein Ergänzungspfleger notwendig

4.2.5   Das sollte im Darlehensvertrag geregelt sein

4.3   Darlehen und Mietvertrag in Kombination

4.4   Darlehensaufnahme trotz Eigenkapital

4.4.1   Checkliste Darlehen mit Angehörigen

4.4.2   Darlehensvertrag: Muster

5   Arbeitsverträge mit Angehörigen

5.1   Welche Verträge vorteilhaft sind

5.1.1   So können Vermieter gestalten

5.1.2   So können Gewerbetreibende und Selbstständige gestalten

5.2   So wird der Angehörigen-Arbeitsvertrag besteuert

5.3   Wo das Finanzamt nicht mitspielt

5.4   Ihre Pflichten als Arbeitgeber

5.4.1   Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

5.4.2   Bei einem Minijob

Steuergestaltung mit Angehörigen: Steuerliche Vor- und Nachteile optimal kombinieren

1   So gestalten Sie optimal

Gemeinsam mit der Familie sind Absprachen und Gestaltungen möglich, die man mit fremden Dritten nicht unbedingt treffen würde. Das familiäre Vertrauensverhältnis ermöglicht oft eine steuerlich optimierte Einkommensverteilung. Damit das tatsächlich funktioniert, ist allerdings eine genaue Planung erforderlich. Denn gerade bei Verträgen und Vereinbarungen unter Familienangehörigen schaut das Finanzamt sehr genau hin, weil es bei den Verabredungen häufig an einem Interessengegensatz fehlt, der bei Verhandlungen mit anderen Geschäftspartnern zu einem wirtschaftlichen Ausgleich des Verhandlungsergebnisses führt. Eine planvolle Verlagerung von Einkünften zwischen Familienangehörigen kann trotzdem zu erheblichen Einsparungen führen. Bedingung dafür ist eine umsichtige Konzeption aller Schritte.

Für die Umverteilung der Einkünfte können verschiedene Ziele von Bedeutung sein:

Ein Ziel kann es sein, Leistungen für den Unterhalt von Familienangehörigen, die eigentlich nicht steuerlich abzugsfähig sind, in steuerlich abzugsfähige Kosten umzuqualifizieren. Dazu gibt es verschiedene Instrumente:

Arbeitsverträge mit Angehörigen

Darlehensverträge mit Angehörigen

Mietverträge

Liegen innerhalb der Familie unterschiedliche Einkommensverhältnisse vor, weichen die persönlichen Steuersätze stark ab. Diese Unterschiede lassen sich steuerlich nutzen: Die Steuerbelastung der Familie sinkt dadurch, dass Sie einen Teil der Einkünfte auf die Angehörigen mit geringerer Steuerbelastung übertragen. Die Familienmitglieder mit hohem Einkommen sparen mehr Steuern, als die Angehörigen mit niedrigeren Einkommen zusätzlich zahlen müssen.

Steuern kann man auch sparen, indem man die Freibeträge und Werbungskosten-Pauschalen aller Angehörigen ausschöpft.

Jedem Steuerpflichtigen steht der Grundfreibetrag zu. Dazu kommen weitere Freibeträge und Pauschbeträge, die das steuerfreie Einkommen erhöhen. Darüber hinausgehende Einkünfte werden versteuert, beginnend mit dem Eingangssteuersatz bis hin zum maximalen Steuersatz.

Neben der Einkommensteuer müssen Sie bei diesen Gestaltungen auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer bedenken. Diese Steuer fällt bei der Übertragung von Vermögen oberhalb der steuerlichen Freibeträge durch Schenkung oder Erbschaft an. Durch rechtzeitige Maßnahmen können Sie Ihre Steuerbelastung jedoch erheblich reduzieren oder sogar die Steuer ganz vermeiden.

So funktioniert Ihre Steuergestaltung

Besonders Gestaltungen innerhalb der Familie wecken sehr schnell das Misstrauen der Finanzverwaltung. Es besteht der Verdacht, dass eine Vereinbarung nur aus steuerlichen Gründen geschlossen wurde und in der Praxis nicht durchgeführt wird. Zusätzlich werden unter Angehörigen häufig Vereinbarungen getroffen, die man niemals mit einem Fremden treffen würde, bei dem man auf den eigenen wirtschaftlichen Vorteil stärker bedacht ist, als dies bei Angehörigen der Fall ist.

Für das Finanzamt gilt darum: Nur solche Vereinbarungen, die Sie nicht nur abschließen, sondern auch in der Praxis umsetzen, können bei der Steuerfestsetzung Berücksichtigung finden. Auch völlig abwegige Gestaltungen, die mit keinem anderen als den Familienangehörigen denkbar sind, werden steuerlich nicht akzeptiert. Nur wenn der sogenannte Drittvergleich bestanden wird, erreichen Sie das gewünschte steuerliche Ziel.

Daraus ergeben sich folgende Grundregeln, die für alle Steuermodelle gelten:

Gestalten Sie Verträge mit Familienangehörigen so, wie sie auch mit fremden Dritten geschlossen werden könnten. Vereinbaren Sie weder unübliche Entgelte und Zahlungswege noch außergewöhnlich großzügige Zusatzvereinbarungen.

Sorgen Sie für eine Nachvollziehbarkeit Ihrer Vereinbarung, indem Sie alle Verträge schriftlich dokumentieren und festhalten. Selbst wenn rechtlich keine Schriftform für eine Vereinbarung vorgesehen ist, halten Sie die Kernpunkte in einem kurzen Schriftstück fest und nehmen das Dokument mit Datum und Unterschrift der Beteiligten zu Ihren Akten. So können Sie der Finanzverwaltung gegenüber jederzeit belegen, ab wann eine Vereinbarung gültig war und was konkret von den Beteiligten gewollt war.

Halten Sie sich nach Abschluss Ihrer Vereinbarung auch an das, was Sie schriftlich fixiert haben. Das bedeutet: Dokumentieren Sie Zahlungen ebenso wie Arbeitszeiten. Verzichten Sie darauf, Zahlungsverpflichtungen zwischen Familienmitgliedern zu verrechnen und Geldflüsse zu vermeiden. Auch Barzahlung ist nicht angeraten. Nachweislich dokumentiert ist eine Zahlung gemäß Vereinbarung immer dann, wenn sie sich aus Bankunterlagen und Überweisungsbelegen ersehen lässt.

Beherzigen Sie diese Grundregeln, ersparen Sie sich eine Menge Diskussionen mit der Finanzverwaltung. Denn selbst der Bundesfinanzhof hat schon im Jahr 1990 entschieden, dass es Ihnen selbstverständlich freisteht, Ihre Verhältnisse mit Angehörigen so zu gestalten, dass diese für Sie steuerlich günstig sind (BFH-Urteil vom 18.12.1990, VIII R 1/88).

Auf diese Wege können Sie gestalten

Ausnutzung aller Freibeträge innerhalb der Familie. Viele Steuerpflichtige vergessen, dass auch schon Kinder einen steuerlichen Grundfreibetrag haben. Erst darüber hinausgehendes Einkommen wird einer Besteuerung unterworfen. Hier gilt dann der progressive Steuertarif, das bedeutet, zunächst wird eine geringe Einkommensteuerbelastung fällig, erst bei stark ansteigendem Einkommen entsteht eine nennenswerte Steuerbelastung. Eine Verlagerung kann zum Beispiel durch eine Verteilung von Vermögen innerhalb der Familie erreicht werden. So fallen Einkünfte bei unterschiedlichen Familienmitgliedern an. Mehr erfahren Sie im Kapitel »Kapitalvermögen auf Kinder übertragen«.

Immobilieneigentümer können ein Objekt vergünstigt an Angehörige vermieten. Halten Sie dabei bestimmte Rahmenbedingungen ein, können Sie dennoch alle Werbungskosten voll absetzen. So entsteht ein geringerer Gewinn mit entsprechender Steuerersparnis. Mehr erfahren Sie im Kapitel »Immobilien und Angehörige«.

Durch Darlehen innerhalb der Familie wird Einkommen zwischen Familienmitgliedern verlagert. Darlehensnehmer werden Familienmitglieder mit hoher Steuerbelastung. Können Sie Darlehenszinsen steuerlich geltend machen, reduziert das Ihre Einkünfte und führt zu in Verbindung mit dem hohen persönlichen Steuersatz einer deutlichen Steuerentlastung, während die Zinszahlung bei anderen Familienmitglieder mit geringem Einkommen nur zu einem geringen Steuerabzug führt. Mehr erfahren Sie im Kapitel »Darlehensverträge zwischen Angehörigen«.

Wer neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und Kapitalvermögen auch Vermietungseinkünfte oder Erträge als Unternehmer erzielt, kann mit Angehörigen einen Arbeitsvertragschließen. Wichtig ist, dass eine Tätigkeit vereinbart wird, die zur Einkommenserzielung beiträgt, damit die Aufwendungen für das Gehalt anerkannt werden. Mehr erfahren Sie im Kapitel »Arbeitsverträge mit Angehörigen«.

Für alle Gestaltungen gilt