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Die 26. Auflage enthält die wichtigsten für die Teilnahme am Straßenverkehr geltenden Vorschriften auf aktuellem Stand sowie ausführliche Erläuterungen dazu. Schwerpunkte bilden: - die neue, mit zahlreichen Erläuterungen versehene Straßenverkehrs-Ordnung (Stand 01/2021) und - die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung.Darüber hinaus umfasst die 26. Auflage: - die Ferienreiseverordnung - die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung - Auszüge aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Handlungshinweisen für die Straßenverkehrsbehörden - für die Praxis bedeutsame Ausnahmeverordnungen zur StVO - die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm - Schließlich sind auch die Vorschriften zum Lang-Lkw enthalten. Wesentliche höchst- und obergerichtliche Entscheidungen mit Bezug zum Verhaltensrecht sind ebenfalls auf dem neuesten Stand. Die Textausgabe ist zugleich Bestandteil des Loseblattwerks von Stoll u.a., Straßenverkehrsrecht (C.F.Müller, ISBN 978-3-8114-4074-6).
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StVO Straßenverkehrs-Ordnung
Textausgabe mit Erläuterungen,Allgemeiner Verwaltungsvorschriftzur Straßenverkehrs-Ordnung,verkehrsrechtlichen Bestimmungen desBundes-Immissionsschutzgesetzes,Ferienreiseverordnungsowieausgewählten Ausnahmeverordnungen
begründet von
Dr. Wolfgang BouskaLeitender Ministerialrat a. D. †
fortgeführt ab der 20. Auflage von
Anke LeueMinisterialdirigentin beim Bundesministerium für Verkehrund digitale Infrastruktur
26., neu bearbeitete Auflage
Stand: April 2021
www.cfmueller.de
Impressum
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-8714-7
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6221/1859-599Telefax: +49 6221/1859-598
www.cfmueller.de
© 2021 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
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Vorwort zur 26. Auflage
Die 26. Auflage dieses Buches berücksichtigt sämtliche Rechtsänderungen mit Bezug zum Verhaltensrecht im Straßenverkehr seit Oktober 2017. Seitdem ergangene wesentliche obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen dazu sind ebenso abgebildet. An Rechtsnovellen sind insbesondere zu nennen:
–
Artikel 4a der sog. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, mit der diese neue Fahrzeugart den Fahrrädern in der StVO gleichgestellt wurde.
–
Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit der u. a. ein Mindestabstand für das Überholen von Radfahrern, die Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw zum Schutze kreuzender Fußgänger und Radfahrer, der Grünpfeil nur für Radfahrende und ein Verbotszeichen für das Überholen einspuriger Fahrzeuge bei engen Straßenverhältnissen in die StVO Eingang fanden.
–
Die Einzelverordnungen zur Änderung der InfGG-Beleihungsverordnung sowie der StVO, mit denen die Zuständigkeit des Fernstraßenbundesamtes und in der Folge der Autobahn GmbH als Straßenverkehrsbehörde im Wesentlichen zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen für Bundesautobahnen festgelegt wurde.
Darüber hinaus wurden gleichzeitig vorgenommene Änderungen der Ferienreise-Verordnung (Ordnungsnr. 3 b) berücksichtigt und die verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG, Ordnungsnr. 3 c) im Lichte der Rechtsprechung überarbeitet. Hier war es besonders wichtig, die Rechtsfolgenverweisung des BImSchG auf die Instrumente der StVO einerseits und die Mittel der StVO mit Blick auf die Ermächtigungsgrundlage des StVG andererseits sauber voneinander abgegrenzt darzustellen.
Schließlich wurden sämtliche seitdem ergangene Änderungen der Ausnahme-Verordnung zum Lang-Lkw und weitere aktualisierte Ausnahmeverordnungen eingepflegt.
An dieser Stelle sei zudem der Hinweis erlaubt, dass vereinzelt in Literatur und Rechtsprechung vertretene Annahmen, der StVO-Neuerlass im Jahr 2013 leide an einem Zitierfehler in der Präambel und verstoße deshalb gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot (mit der Folge der Nichtigkeit), fehl gehen. Der Neuerlass ist in Kraft und seinerzeit rechtens ergangen, die behaupteten Zitierfehler bestehen nicht.
Dieses Buch ist gleichzeitig Teil 3 des Loseblattwerks Stoll/Leue, Straßenverkehrsrecht, (zur Fortsetzung ISBN 978-3-8114-4074-6). Daher beginnt in diesem Buch die Kapitelzählung bei 3.
Bonn, im März 2021
Anke Leue
Inhaltsübersicht
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Ordnungsnummer 3
Straßenverkehrs-Ordnung
Ordnungsnummer 3 a
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
Ordnungsnummer 3 b
Ferienreiseverordnung
Ordnungsnummer 3 c
Verkehrsrechtliche Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Ordnungsnummer 3 d
Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Leichtmofa-Ausnahmeverordnung)
Ordnungsnummer 3 e
Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
Ordnungsnummer 3 f
Dritte Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
Ordnungsnummer 3 g
Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung
Ordnungsnummer 3 h
8. Ausnahmeverordnung zur StVO
Ordnungsnummer 3 i
9. Ausnahmeverordnung zur StVO
Ordnungsnummer 3 j
Lärmschutz-Richtlinien-StV
Ordnungsnummer 3 k
12. Ausnahmeverordnung zur StVO
Ordnungsnummer 3 l
Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
Ordnungsnummer 3 m
Vierte Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
Abkürzungsverzeichnis
Allgemein verständliche Abkürzungen (z.B. Kfz, Pkw) sind nicht aufgenommen. Ortsnamen ohne Zusatz bezeichnen das Oberlandesgericht mit dem Sitz an diesem Ort. Das Zeichen „§“ ohne Zusatz benennt einen Paragrafen der Straßenverkehrs-Ordnung.
a.A.
anderer Ansicht
aaO
am angegebenen Ort
AB
Autobahn
Anm.
Anmerkung
Art.
Artikel
BAnz
Bundesanzeiger
BayObLG
Bayer. Oberstes Landesgericht
BayVBl
Bayer. Verwaltungsblätter
BayVGH
Bayer. Verwaltungsgerichtshof
Begr.
Amtliche Begründung zur Straßenverkehrs-Ordnung
BGBl
Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht
CsgG
Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz – CsgG)
DAR
Deutsches Autorecht
Drs.
Drucksache
eBAnz
Elektronischer Bundesanzeiger
eKFV
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV)
Erl.
Erläuterung
FBA
Fernstraßenbundesamt
FeV
Fahrerlaubnis-Verordnung
Fzg
Fahrzeug / Fahrzeuge / Fahrzeugen
Fzgf.
Fahrzeugführer/in
FZV
Fahrzeug-Verordnung
ggü.
gegenüber
grds. / Grds.
grundsätzlich / Grundsatz
GüKG
Güterkraftverkehrsgesetz
Hs.
Halbsatz
i.Ü.
im Übrigen
idR
in der Regel
insbes.
insbesondere
insg.
insgesamt
iSd / iSv / isE
im Sinne des / im Sinne von / im Sinne eines
iVm
in Verbindung mit
KfzF / KfzFührer
Kraftfahrzeugführer/in
m.w.N.
mit weiteren Nachweisen
JW
Juristische Wochenschrift
KG
Kammergericht
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
NVwZ
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
NZV
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
OWiG
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OVG
Oberverwaltungsgericht
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
RG
Reichsgericht
RiLi / RL
Richtlinie
Rspr.
Rechtsprechung
RWBA
RiLi für wegweisende Beschilderung auf BAB
StGB
Strafgesetzbuch
StPO
Strafprozessordnung
StrVerkBeh
Straßenverkehrsbehörde
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung
StVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
SVR
Zeitschrift für Straßenverkehrsrecht
UBA
Umweltbundesamt
VA
Verwaltungsakt
VersR
Versicherungsrecht
VGH
Verwaltungsgerichtshof
vgl.
vergleiche
VD
Der Verkehrsdienst
Verk.Si.
Verkehrssicherheit
VkBl
Verkehrsblatt
VM / VerkMitt
Verkehrsrechtliche Mitteilungen (Seitenzahl od. Nr. der Entsch.)
VO
Verordnung
VT
Verkehrsteilnehmer
VRS
Verkehrsrechtssammlung (Band und Seite)
VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung
VwV-StVO
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
VZ / Z
Verkehrszeichen
ZusatzZ / ZZ
Zusatzzeichen
3 Straßenverkehrs-Ordnung
vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367)
zuletzt geändert durch Artikel 1 Verordnung vom 18.12.2020 (BGBl. I S. 3047)
3 Straßenverkehrs-Ordnung › I. Allgemeine Verkehrsregeln0