Süddeutsche Städtebünde im Mittelalter - Jürgen Schäfer - E-Book

Süddeutsche Städtebünde im Mittelalter E-Book

Jürgen Schäfer

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: bestanden, Universität Duisburg-Essen (Fachbereich Geschichte), Veranstaltung: Proseminar: Stadt im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit ist eine kurze Einführung in das Thema der Städtebünde im Mittelalter. Mit der Entstehung der Städte und deren Bestrebungen nach Autonomie und Selbstverwaltung schlossen sich im Mittelalter Städte in Städtebünden zusammen. In dieser Epoche finden sich häufig Städtebünde von mehreren Städten meistens aus einer Region. Aber auch überregional verbündeten sich die Städte, um ihre wirtschaftlichen und politischen Interessen zu vertreten. In Städtebünden konnten die Städte ihre Macht bündeln und ihre Ziele organisiert durchsetzen. Städtebünde stellten eine Organisationsform zum Erreichen gemeinsamer Ziele dar. Sie waren vertraglich beschworene Abmachungen zwischen Städten, in der Regel auf Zeit geschlossen und verlängerungsfähig. Städtebünde des Mittelalters verfügten häufig über ein gemeinsames Siegel, gemeinsame Exekutivorgane und Schiedsgerichte. Unter dem Begriff des Städtebundes versteht man im allgemeinen Sinn auch zweiseitige Abkommen und Verträge zwischen nur zwei Städten. Der vermeintlich bekannteste Städtebund war die Hanse. Doch obwohl die Organisationsform der Hansestädte teilweise städtebündische Merkmale aufwies, war die Hanse kein Städtebund im eigentlichen Sinne. Städtebünde sind typische Erscheinungen in der Zeit des 13. bis 15. Jahrhunderts. Sie können noch bis ins 16. Jahrhundert beobachtet werden. Die Arbeit widmet sich in Kapitel zwei den Grundlagen der Entstehung der Städte, der Entstehung des Stadtrechts und diesbezüglich der Rolle der freien Bürger. Dann werden die Voraussetzungen, Gründe, Ziele und Aufgaben der Städtebünde skizziert. Kapitel drei behandelt neben einer kurzen Einführung in Stadtrecht und Stadtrechtsfamilien vornehmlich die Städtebünde in Süddeutschland (Rheinischer Bund, Oberdeutsche Städtebünde, Schwäbischer Städtebund und die Bündnisse der Bodenseestädte).

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