UNESCO Weltkulturerbe und Tourismus - Gabriele M. Knoll - E-Book

UNESCO Weltkulturerbe und Tourismus E-Book

Gabriele M. Knoll

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Beschreibung

Den hohen Wert kultureller Denkmäler erkennen, schützen und nutzen! Der Kölner Dom, die Zeche Zollverein und das romantische Mittelrheintal! Jeder kennt hierzulande mindestens ein Weltkulturerbe der UNESCO. Sie zeichnen sich aus Sicht des Welterbekomitees als Meisterwerke der menschlichen Schöpferkraft aus. Gabriele M. Knoll zeigt auf, warum die UNESCO Weltkulturerbe global schützt und welche Kategorien es gibt. Es besteht u. a. auch die Verpflichtung, diese Stätten durch einen nachhaltigen Tourismus zu nutzen. Themen wie Besucherzentren und -lenkung lässt die Autorin deswegen nicht außer Acht. Sie wirft zudem einen Blick in die Praxis und geht auf Beispiele konkret ein. Eine spannende Lektüre für Tourismusstudierende und -praktiker:innen.

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Gabriele M. Knoll

UNESCO Weltkulturerbe und Tourismus

Tourismus kompakt

UVK Verlag · München

Dr. Gabriele M. Knoll lehrt Ökologie und Nachhaltigkeit im Tourismus an der Hochschule Rhein-Waal sowie Tourismusmanagement an der Hochschule Fresenius.

 

Einbandmotiv: © cruphoto · iStock

Autorenportrait auf Seite 2: © privat

 

DOI: https://doi.org/10.24053/9783739880884

 

© UVK Verlag 2022— ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KGDischingerweg 5 • D-72070 Tübingen

 

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetztes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

 

Alle Informationen in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Fehler können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Weder Verlag noch Autor:innen oder Herausgeber:innen übernehmen deshalb eine Gewährleistung für die Korrektheit des Inhaltes und haften nicht für fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Diese Publikation enthält gegebenenfalls Links zu externen Inhalten Dritter, auf die weder Verlag noch Autor:innen oder Herausgeber:innen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreibenden der Seiten verantwortlich.

 

Internet: www.narr.deeMail: [email protected]

 

ISSN 2701-2212

ISBN 978-3-7398-3088-9 (Print)

ISBN 978-3-7398-0579-5 (ePub)

Inhalt

Was Sie vorher wissen sollten1 Warum schützt die UNESCO Kultur­erbe?1.1 Nubische Bauwerke drohten, in den Nilfluten unterzugehen1.1 Besinnung auf das kulturelle Erbe der Menschheit – die Welterbekonvention1.2 Wie kommt man zum Welterbetitel und behält ihn?1.3 Geschützte Welterbestätten in Zahlen1.4 Die Deutsche UNESCO Kommission (DUK)2 Die verschiedenen Kategorien von kulturellem Erbe der Menschheit2.1 UNESCO Weltkulturerbe2.2 UNESCO Immaterielles Kulturerbe2.3 UNESCO Weltdokumentenerbe3 Vom einzelnen Gebäude bis zur Kulturlandschaft – alles mögliches Welterbe3.1 Einzelbauten und Ensembles3.2 Altstädte3.3 Kulturlandschaften3.4 Garten- und Parkanlagen3.5 Industrieanlagen und Eisenbahnen4 Das Management von Weltkulturerbe4.1 Der Managementplan gibt verbindlich die Richtung vor4.2 Das Weltkulturerbe Bamberg – ein Managementplan konkret4.3 Der Bildungsauftrag5 Nachhaltiger Tourismus – eine Pflicht für das Weltkulturerbe5.1 Tourismus in den Welterbestätten theoretisch und praktisch5.2 Die Wahrnehmung von Welterbe durch Tourist:innen – das Beispiel Bamberg5.3 Das Besuchermanagement5.4 Besucherzentren6 Blicke in die Praxis6.1 Eine neue Aufgabe: die Vermarktung einer Welterbestätte6.2 Rund sechs Millionen Besucher:innen jährlich im Kölner Dom6.3 Zeche Zollverein und der Denkmalschutz6.4 Einsam in der Landschaft: Holzkirchen der Karpaten in Polen und Ukraine6.5 Welterbevermittlung und -marketing in der Schweiz6.6 Overtourism im WeltkulturerbeDie Rote Liste des UNESCO Weltkulturerbes alias Liste des gefährdeten Erbes der WeltAbbildungs- und TabellennachweiseLiteratur und InternetquellenRegister

Was Sie vorher wissen sollten

Weltkulturerbe und Tourismus – widerspricht sich das nicht? Nein! Der Schutz einer Welterbestätte umfasst nicht nur die Immobilie, die Gebäude oder Anlage selber, sondern auch ihre direkte Umgebung sowie eventuell ihre Fernwirkung, die in ihrer ursprünglichen Weise gewahrt bleiben soll. Eine Burg, ein Schloss, gerahmt von Windrädern, eine historische Altstadt, durchsetzt oder bedrängt von Hochhäusern – dies ist bei Weltkulturerbestätten nicht gestattet. Da droht ein Eintrag in die Rote Liste alias die Liste des gefährdeten Welterbes.

Und wie sieht es mit den Belastungen eines Welterbes durch den Tourismus aus? Muss man das Erbe der Menschheit, das eine UNESCO Welterbestätte darstellt, Besuchermassen und ihren vielfältigen Auswirkungen aussetzen? Ja! Eine touristische Nutzung, natürlich in einer nachhaltigen Weise, wird inzwischen von der UNESCO als eine Pflicht für das Management betrachtet. Es ist durchaus ein Balanceakt, den Erhalt des Welterbes sowie den damit verbundenen Bildungsauftrag – und somit auch den Tourismus – zu vereinen.

Hieraus ergibt sich schließlich die Notwendigkeit, UNESCO Weltkulturerbe und Tourismus in einem Buch zu betrachten. Gleiches gilt ebenso für den Band UNESCO Weltnaturerbe und Tourismus.

Ziel beider Bände ist es, einen ersten Überblick über die verschiedenen Kategorien von UNESCO Welterbe und der damit verbundenen Verpflichtung zu einer nachhaltigen touristischen Nutzung zu geben. Manche Anregung aus der dortigen Praxis lässt sich auch an anderen Orten ohne Welterberang umsetzen!

 

Wachtendonk, August 2022

Gabriele M. Knoll

1Warum schützt die UNESCO Kultur­erbe?

Tempel und andere jahrtausendealte Bauwerke in der ägyptischen Wüste drohten Anfang der 1960er-Jahre – so die Ironie der Geschichte in den Fluten des Nils zu versinken. Der unabwendbar scheinende Verlust von Zeugnissen aus der Zeit von 1200 bis 300 v. Chr. löste schließlich Rettungsmaßnahmen mit weltweiter Unterstützung aus und aus diesem gemeinsamen Bemühen sollte die Idee hervorgehen, unter der Federführung der UNESCO Kulturerbe von Weltrang zu schützen.

Grundlegende Literatur

Allgemeine Ausführungen basieren – sofern nicht anders angegeben – auf der Quelle:

UNESCO World Heritage Centre (WHC) (2021): Operational Guidelines for the Implementation of the World Heritage Convention. Paris.

 

Link-Tipp [1] |http://s.narr.digital/9a1d4

1.1Nubische Bauwerke drohten, in den Nilfluten unterzugehen

Um die unterschiedlichen Wassermengen des Nils im Laufe eines Jahres zu regulieren und die landwirtschaftlichen Nutzflächen an seinen Ufern durch ein effektiveres Wassermanagement auszudehnen, aber auch zur Verbesserung der Energiegewinnung, wurde 1960 bis 1971 die Staumauer des Assuan-Staudamms wieder einmal erhöht, so dass anschließend ein See von 5 bis 35 km Breite und ca. 500 km Länge das mittlere Niltal bis in den Sudan hinein ausfüllte. Als unerwünschte „Nebenwirkung“ waren dadurch in dem neuen Nassersee zahllose Zeugnisse aus der Zeit des einstigen Nubiens und seiner Pharaonen dem Untergang geweiht. Auch die Deutsche UNESCO Kommission rief eindringlich zur Beteiligung an den Rettungsmaßnahmen auf (https://en.unesco.org/courier/october-1961). Das Dokument „Abu Simbel: jetzt oder nie“ vermittelt eine kleine Idee von den Kraftanstrengungen jener Tage.

Hintergrund | Die Rettungsaktionen von Abu SimbelAbu Simbel in den 1960er-Jahren

 

Link-Tipp [2] | http://s.narr.digital/xybj0

Mit einem großen internationalen Engagement wurde es möglich, Ausgrabungen sowie Bestandsaufnahmen durchzuführen, vieles zu dokumentieren und schließlich die spektakulärsten Aktionen zu starten: das Umsetzen – Translozieren – einiger historischer Anlagen in Bereiche, die nicht mehr im Überflutungsgebiet lagen.

So wurde die 33 m hohe und 35 m breite Fassade des Abu-Simbel-Tempels mit ihren monumentalen 20 m hohen Skulpturen des Pharaos Ramses II. am alten Standort abgetragen und 118 m weiter landeinwärts sowie 65 m höher neu aufgebaut.

Eine andere spektakuläre spätere Aktion war die TranslozierungTranslozierung von nubischen Tempelbauten der Nilinsel Philae. Zwischen 1976 und 1980 verlegte man den dortigen Tempel der Göttin Isis mit einem 93 m langen Säulengang auf eine höhere Fläche der Nilinsel Agilkia. 1979 wurden die nubischen Bauwerke in die Liste des UNESCO Weltkulturerbes aufgenommen.

Hintergrund | Nubische Denkmäler von Abu Simbel bis Philae – UNESCO Weltkulturerbe

 

Link-Tipp [3] | http://s.narr.digital/5vp9v

1.1Besinnung auf das kulturelle Erbe der Menschheit – die Welterbekonvention

Während im Niltal noch praktisch an der Rettung der 2.000–3.000 Jahre alten Bauwerke gearbeitet wurde, beschloss 1972 die Generalversammlung der UNESCO auf ihrer 17. Tagung in Paris das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt – kurz die „WelterbekonventionWelterbekonventionWelterbekonvention“ genannt (https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-02/UNESCO_WHC_%C3%9Cbereinkommen%20Welterbe_dt.pdf, Kurzbeleg: WHC, 2018).

Folgende zusammengefasste Umstände und Ziele veranlassten die Mitglieder der Generalversammlung zur Verabschiedung der Welterbekonvention:

eine zunehmende Bedrohung und Zerstörung von Kultur und Natur auch durch den Wandel sozialer und wirtschaftlicher Verhältnisse,

allgemein eine „beklagenswerte Schmälerung“ des Erbes aller Völker der Welt,

unzureichende wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Mittel in Ländern der zu schützenden Güter sowie

die Verantwortung, „dass es angesichts der Größe und Schwere der drohenden neuen Gefahren Aufgabe der internationalen Gemeinschaft als Gesamtheit ist, sich am Schutz des Kultur- und Naturerbes von außergewöhnlichem universellem Wert zu beteiligen, indem sie eine gemeinschaftliche Unterstützung gewährt, welche die Maßnahmen des betreffenden Staates zwar nicht ersetzt, jedoch wirksam ergänzt“ (WHC, 2018, o. S.).

Die globale Aufgabe der internationalen Gemeinschaft – konkreter der Mitgliedsstaaten bzw. Unterzeichner der Welterbekonvention – ist es, ihren möglichen Beitrag zur Bewahrung von herausragendem Kultur- und Naturerbe zu leisten.

Im Artikel 1 der Welterbekonvention wird das Kulturerbe in die drei KategorienKulturerbe in drei Kategorien Denkmäler, Ensembles und Stätten zusammengefasst und folgendermaßen definiert (WHC, 2021, o. S.):

„DenkmälerDenkmäler: Werke der Architektur, Großplastik und Monumentalmalerei, Objekte oder Überreste archäologischer Art, Inschriften, Höhlen und Verbindungen solcher Erscheinungsformen, die aus geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem universellem Wert sind;

EnsemblesEnsembles: Gruppen einzelner oder miteinander verbundener Gebäude, die wegen ihrer Architektur, ihrer Geschlossenheit oder ihrer Stellung in der Landschaft aus geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem universellem Wert sind;

StättenStätten: Werke von Menschenhand oder gemeinsame Werke von Natur und Mensch sowie Gebiete einschließlich archäologischer Stätten, die aus geschichtlichen, ästhetischen, ethnologischen oder anthropologischen Gründen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.“

Im Artikel 2 werden die Kategorien für das mögliche Naturerbe genannt (siehe den Band UNESCO Weltnaturerbe und Tourismus).

Die Vertragsstaaten sind frei darin, in ihrem Hoheitsgebiet Kultur- und Naturerbestätten zu bestimmen (siehe Kap. 1.3).

1.2Wie kommt man zum Welterbetitel und behält ihn?

Wichtigste Voraussetzung für eine BewerbungBewerbung um Anerkennung einer Stätte als Weltkulturerbe sowie Weltnaturerbe ist die Mitgliedschaft des jeweiligen Staates bei der UNESCO und die Ratifizierung der Welterbekonvention. Ein Vertragsstaat erhält somit das Recht, ihm geeignet erscheinendes Kultur- bzw. Naturerbe vorzuschlagen, und nur er kann einen entsprechenden Antrag einreichen. Doch bis zu diesem Zeitpunkt sind einige „Hausaufgaben“ zu erledigen.

Abb. 1:

Bad EmsBad Ems auf dem Weg zu einem der herausragenden 11 Kurorte Europas – Erfolg im Sommer 2021

Die erste Aufgabe des Vertragsstaats ist es, eine nationale VorschlagslisteVorschlagsliste – Tentative List – zu erstellen. Darin veröffentlicht der Vertragsstaat seine geplanten Vorschläge für einen Zeitraum von ca. zehn Jahren. Dieses Verfahren rund um die Tentativliste läuft in Deutschland folgendermaßen ab: „Die Vorschläge, die alljährlich im Rahmen des deutschen Kontingents zur Nominierung für die Welterbeliste anstehen, werden von den zuständigen Länderbehörden über das Sekretariat der KMK [Kultusministerkonferenz], das Auswärtige Amt und das UNESCO Welterbezentrum in Paris dem UNESCO Welterbekomitee zur Entscheidung vorgelegt.“ (https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-werden/tentativliste)

Bis zum 1. Februar eines Jahres müssen die Anträge in Paris beim UNESCO Welterbezentrum eingereicht werden; im nachfolgenden Jahr kann das Welterbekomitee darüber entscheiden. Seit Februar 2018 dürfen die Vertragsstaaten nur noch eine Nominierung – vorher waren es zwei – pro Jahr einreichen.

Im nächsten Schritt werden bei der Bewerbung einer Kulturerbestätte durch ICOMOS bzw. einer Naturerbestätte durch IUCN die Welterbekandidaten eingehend überprüft. Fällt das Ergebnis der Evaluierung positiv aus, könnte das Welterbekomitee in seiner nächsten jährlichen Sitzung darüber entscheiden (vgl. https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-werden).

Wissen | ICOMOS

Der International Council on Monuments and Sites (abgekürzt: ICOMOSICOMOS) wurde 1965 als Nichtregierungsorganisation gegründet. Er beschäftigt sich mit Theorie und Praxis des Erhalts des archäologischen und architektonischen Erbes. Zu den Aufgaben von ICOMOS zählt nicht nur die Bewertung der Bewerber für einen Eintrag in die Welterbeliste, sondern im Falle einer erfolgreichen Bewerbung ebenso die Hilfestellung und Überwachung der denkmalpflegerischen Aktivitäten.

Für das Weltkulturerbe hat das Welterbekomitee vier KriterienKriterien aufgestellt, von denen mindestens eines für eine Bewerbung erfüllt sein muss – die kleinen Buchstaben der römischen Zahlen finden sich auch in den offiziellen Beschreibungen wieder. So wurde beispielsweise BambergBamberg (siehe Kap. 4.2) auf Grundlage der Kriterien ii und iv in die Welterbeliste eingetragen.

„(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen;

(ii) für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen;

(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen;

(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheitsgeschichte versinnbildlichen“ (https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-werden).

Zu den Vorarbeiten für eine Bewerbung gehört eine umfangreiche Dokumentation aller relevanten Aspekte, wie es am Beispiel der KulturlandschaftKulturlandschaftMittelrheintalMittelrheintal mit einem zweibändigen Werk von mehr als 1.000 Seiten auf 5,4 kg Papier gezeigt werden soll (vgl. Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz, 2002).

Folgende Aspekte werden von einem 51-köpfigen Autor:innenteam abgehandelt:

 

Band 1:

Das Mittelrheintal als Kulturlandschaft von europäischer Bedeutung

Politische Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Kulturlandschaft

Siedlungs- und Baugeschichte als prägende Faktoren in der Kulturlandschaft

Wirtschaftsentwicklung im Mittelrheintal

Künstlerische und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Mittelrheintal

Band 2:

Lebensräume: Wechselwirkungen zwischen Natur und Kultur

Landschaft und ihre Wahrnehmung

Perspektiven für die Kulturlandschaft

Katalog (Archäologische Denkmäler, Bau- und Kunstdenkmäler, Museen und Sammlungen, Pflanzen- und Tierwelt, Schutzgebiete, besonders erhaltenswerte Weinbergterrassen, Landschaftsbilduntersuchung, Kulturlandschaftsanalyse)

Wissen | Eine Pionierlandschaft des europäischen Tourismus – das Mittelrheintal

„Das Reisegeschehen zwischen Koblenz und Bingen ist seit den Anfängen von internationalen Trends geprägt, denn die touristische Entdeckung des Rheintals fand im ausgehenden 18. Jahrhundert nicht durch Einheimische, sondern durch Ausländer statt.“ (Knoll, 2002, S. 350)

Die vollständige Abfolge eines Bewerbungsverfahrens sind gemäß Paragraph 130 der Richtlinien des Welterbezentrums (WHC, 2017, S. 39):

 

„Das Formblatt enthält folgende Abschnitte:

Bestimmung des Gutes

Beschreibung des Gutes

Begründung für die Eintragung

Erhaltungszustand und sich auf das Gut auswirkende Faktoren

Schutz und Verwaltung

Überwachung

Dokumentation

Angaben zur Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden

Unterschrift im Namen des Vertragsstaats oder der Vertragsstaaten“.

Die einzelnen Schritte werden in den Richtlinien anschließend noch erläutert, da dies aber für das Buch nicht relevant ist, soll hier nicht weiter darauf eingegangen werden.

Welche Gefahren lauern, die zu einem Eintrag in der Roten Liste des gefährdeten WelterbesRote Liste des gefährdeten Welterbes und schließlich zu einer Aberkennung des Weltkulturerbestatus führen könnten? (https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-03/Kriterien%20Liste%20des%20gef%C3%A4hrdeten%20Welterbes.pdf)

Eine Reihe von Gefährdungen lassen sich mit Blick auf die Authentizität und Integrität einer Weltkulturerbestätte formulieren: „AuthentizitätAuthentizität