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Ein Verkehrssünder, ein Stalker, ein Arzt, ein Anwalt, einige Onlinedating-Interessierte. Sie alle kämpfen gegen sich selbst. Und natürlich Valerie, deren biografischer Wendepunkt naht. Eine satirische Darstellung tagtäglicher Ereignisse. Handlungsabläufe wurden vereinzelt geändert. Im Übrigen so wie geschehen wiedergegeben. Alle Namen wurde geändert; alle Orte und Institutionen sind fiktiv.
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Seitenzahl: 247
Veröffentlichungsjahr: 2025
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Kapitel 1: Ende einer Party
Kapitel 2: Nicht mehr lange
Kapitel 3: Sören möchte wieder am Straßenverkehr teilnehmen
Kapitel 4: Einmal im Leben einen Fehler gemacht
Kapitel 5: Versuch's noch einmal
Kapitel 6: "Gehen Sie dagegen an"
Kapitel 7: Der dritte Versuch
Kapitel 8: Ein wirklich schlechtes Formular
Kapitel 9: Die Wahrheit ist nie das, was man sieht
Kapitel 10: "Was meinen Sie damit?"
Kapitel 11: "Sind Sie ein Anwalt oder nicht?"
Kapitel 12: Weitermachen
Kapitel 13: Den mal so richtig "durchrollen"
Kapitel 14: "Aber dann ging es wieder weiter"
Kapitel 15: Altersvorsorge
Kapitel 16: "NCR"
Kapitel 17: "So wird das nichts" I
Kapitel 18: "So wird das nichts" II
Kapitel 19: "So wird das nichts" III
Kapitel 20: Voller Einsatz
Kapitel 21: Am Schluss alles rausgerissen
Kapitel 22: Zu viel bestellt?
Kapitel 23: Grundgesetz Artikel 6
Kapitel 24: Gerdas Kartoffelsalat
Kapitel 25: Die gerichtliche Aufarbeitung
Kapitel 26: Bis zum bitteren Ende
Kapitel 27: Schwarzer Montag
Kapitel 28: 2500 Gramm Barillanudeln
Kapitel 29: Monkey Branching
Kapitel 30: Auch abgestürzt?
Kapitel 31: 1,5 Jahre einer Kindheit
Kapitel 32: Bruch und sofortige Reparatur
Kapitel 33: Kein Therapieerfolg?
Kapitel 34: Eine Wiederholung I
Kapitel 35: Die Zeitmaschine I
Kapitel 36: Die Zeitmaschine II
Kapitel 37: Die Hundezucht
Kapitel 38: Eine Wiederholung II
Kapitel 39: Psychische Gewalt
Kapitel 40: Valeries letzter Tag
Dortmund, Sommer 2019
Die Studenten Niklas und Jonas (Band 1, Kap. 41) befinden sich mit dem weiteren Bekannten Sören F., dieser wie die anderen Studenten als letzte Gäste in der Küche einer gelungenen Party.
Es sind um 2:30 Uhr noch Niklas, Jonas, Sören F. und die Gastgeberin anwesend. Es ist dies Jenna D., genannt „Jeanny“, 28 Jahre alt, blond und äußerst attraktiv.
Die letzten Gäste und Jeanny genießen den Ausgang der Party. Jonas löffelt genüsslich noch einen Teller Nudelsalat. Soeben hat er sich den Teller noch einmal voll gemacht. Diese Geduld und Entspanntheit ist allerdings nicht auf Seiten von Partygast Sören. Dieser ist allein auf der Party gewesen. Er hat seit 1,5 Jahren eine On-off-Beziehung mit Jessica. Er lässt sie kommen, wenn ihm danach ist und schickt sie wieder weg, wenn es ihm zu eng wird. Dies im ein bzw. zwei-Wochenrhythmus.
Jessica hat mehrfach ihre Unzufriedenheit mit der Gesamtsituation bekundet, nimmt aber den Zustand hin.
Sören hat den Ruf in der Clique, sich für unwiderstehlich zu halten. Er lässt keinen Zweifel daran, wie er sich das Ende der Party vorstellt, nämlich zusammen mit der Gastgeberin in Benutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstandes dieser Wohnung, der 1,40 Meter breit ist. Und noch etwas braucht er dringend dazu. Die Abwesenheit von Niklas und Jonas.
So rudert er herum, immer auf dem schmalen Grad zwischen baggern bei Jeanny und plumpen Überzeugungsversuchen Richtung Niklas und Jonas, doch nun endlich zu gehen. Aber Jonas denkt überhaupt nicht daran. Im Gegenteil. Er löffelt genüsslich den Nudelsalat zu Ende und setzt sich Richtung Salattheke erneut in Bewegung.
Währenddessen baggert Sören weiter bei Jeanny. Diese ist von den Zudringlichkeiten wenig begeistert. Sie rückt von dem ihr immer mehr auf der Küchenbank auf die Pelle rückenden Sören wieder weiter weg und vergrößert so den Abstand stetig wieder neu.
Der macht weiter. Er kichert und gibbelt albern.
Er beherrscht das Baggern auf „hohem Niveau“ ersichtlich nicht. Seine Annäherungsversuche wirken tumb und aufdringlich wie auch durchschaubar. Ein typischer Fall für „fremdschämen“. Zwischendurch meckert er in Richtung der beiden anderen, warum die denn immer noch da sind. Er versucht sie zu überzeugen, dass es besser für beide ist, jetzt zu gehen. Er garniert dies mit dusseligen Argumenten, unter anderem, es sei doch schon gleich drei Uhr. Jonas steckt, wie zu hören ist, doch mitten in Klausuren. Er müsste doch bestimmt lernen. Wenn es am schönsten ist, sollte man doch gehen. Ob er – Niklas – was zutrifft, den Rest des Abends denn auch noch auf dem Trockenen sitzen möchte, denn dieser ist mit dem Pkw gekommen und vieles andere mehr.
Jeanny sagt wenig bis gar nichts, macht allerdings einen hilflosen und zugleich peinlich berührten Eindruck.
Schließlich wird es Niklas zu dumm. Er fordert Jonas, der sich gerade mit dem vollen Teller Nudelsalat wieder an den Tisch gesetzt hat, auf, mit ihm zusammen die Örtlichkeit zu verlassen. Draußen bemerkt er: „Was meinst du, wird die jetzt allein mit dem fertig? Hätten wir nicht klar sagen sollen, pass mal auf, diese Frau will nichts von dir. Zieh Leine und verpiss dich?“
„Glaube nicht“, widerspricht Jonas, und er fügt hinzu, Jeanny kann auf sich selbst aufpassen. Da müssen wir nicht den „Savior“ spielen.
§ § §
45 Minuten später. Sören ist bei Jeanny in Gänze abgeblitzt. Wie ein geprügelter Hund steht er vor dem Haus. Sie hat ihn schlicht und einfach aus der Wohnung geworfen.
Draußen stehend beschließt er – voller Wut über den misslungenen One-Night-Stand – trotz Alkoholgenusses seinen nahe der Örtlichkeit abgestellten Pkw zu benutzen.
Fünf Flaschen Bier, zwei kleine Minifläschchen Fernet Branca können ihm doch nicht gefährlich sein. Er fährt – immer noch vor Wut kochend und zu schnell – die Hohe Straße herunter. Es geht über die Ampelkreuzungen, Landgrafen- und Saarlandstraße, die Ampeln rosa bis rot. Was für eine Zicke, denkt er immer noch wutschnaubend. Wer hätte bloß gedacht, dass die so verklemmt ist? Den Eindruck hat sie doch nie gemacht. Weder auf der Party noch bei früheren flüchtigen Begegnungen.
An der Ampel Beurhausstraße-Kreuzstraße hält Sören ausnahmsweise bei rot einmal an. Da registriert er hinter sich einen Streifenwagen mit Blaulicht. Dieser steht hinter ihm. Zwei Beamte steigen aus, bewegen sich auf ihn zu. Einer auf die Fahrertür, einer auf die Beifahrertür. Letzterer hat auffällig eng die Hand am Halfter seiner Dienstwaffe. „Bullen!, denkt Sören. Das gibt’s doch wohl jetzt nicht. Zu all dem Ärger jetzt auch noch das. Na, das haben die sich so gedacht. Denen präsentiere ich jetzt etwas, das haben die beiden Dorfsheriffs bestimmt noch nie erlebt.“
Er gibt Gas und fährt mit quietschenden Reifen an. Er heizt auf die Kreuzung Grafenhof zu, lenkt den leistungsstarken VW Golf nach rechts – Ampel rot, versteht sich. Er nimmt die Kurve zu eng und gerät mit den Hinterrädern auf den Bordstein. Er rammt mit der C-Säule seines Golfs den Ampelmast, der bedenklich hin und her wippt, allerdings stehen bleibt, nur danach etwas schief. Er donnert den Ostwall herunter. Der Streifenwagen hat schon aufgeschlossen und ist dicht hinter ihm.
Sören geht in die Eisen, biegt entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung rechts ab. Der Ps-starke Golf droht auszubrechen, er kann ihn mit Mühe zurück in die Spur bringen.
Sören brettert über den heiligen Weg, Ampel rot, wie sollte es anders sein. Ein junges Pärchen kommt gerade aus einem Pub am Ostwall. Der Mann zieht seine Freundin mit voller Kraft nach rechts, damit diese vom vorbei heizenden Sören nicht erfasst wird.
Sören jagt in die Kaiserstraße, zieht so durch, bis zum Körner Hellweg. Dort beschleunigt er auf circa 120 km/h. Inzwischen sind vier Streifenwagen hinter ihm. Alles nur nicht Bremsen, denkt Sören. Außerdem … „bremsen macht die Felgen dreckig.“
An der Kreuzung Funkenburg kommt Sören Klaus C. entgegen mit seinem Ford Sierra. Dem mittig auf der Straße heizenden Sören muss er ausweichen nach rechts, kann trotz einer Vollbremsung aber nicht verhindern, dass er mit einem Stromkasten auf dem Gehweg kollidiert. Stark lädiert bleibt der Sierra liegen. Weißer Kühlwasserdampf steigt vorne herauf. Sören jagt weiter Richtung Dortmund-Brackel/ Wambel.
'Wenn ich es irgendwie zur B 236 schaffe', überlegt er 'und von dort auf die dreispurige A2 Richtung Kamener Kreuz, dann kann ich voll aufdrehen. Dann bin ich weg. Dann sollen die mich mit ihren schwerfälligen Kombis erst mal kriegen. Da wird sich zeigen, wer der bessere Fahrer ist.'
Heizt weiter und weiter. Womit Sören nicht rechnet: Zwischenzeitlich hat die Polizei die Kreuzung Brackeler Hellweg/ Flughafenstraße komplett gesperrt. Sören donnert auf die Kreuzung zu. Plötzlich ein blaues Lichtermeer. Acht Streifenwagen blockieren die Kreuzung. Ein letzter Versuch, in die vorherige Seitenstraße auszuweichen, scheitert. Auch dort stehen zwei Streifenwagen quer.
Das war's.
Ende einer Fahrt. Die Flucht war locker 14 km lang.
§ § §
Acht Monate später. Jonas trifft Tim D. Auch dieser ist Mitglied der Clique, aber besser mit Sören befreundet.
„Hast du schon von Sören gehört?“, fragt Tim.
„Nein“, antwortet Jonas.
„Sören hatte Verhandlung. So wie man hört, hat er wohl die Mitleidsnummer raushängen lassen. Er hätte so viel Pech gehabt und sei nicht gut drauf gewesen. Nie wieder werde er so etwas tun. Es hat nur nicht viel genützt. Erst hat er vom Staatsanwalt einen Einlauf bekommen und dann hat der Richter ihm richtig einen gepinnt. Er hat erzählt, er hätte noch für 1.000 Euro einen Rechtsanwalt Fridolin M. aus der Weststadt hinzugezogen, musste sogar Vorkasse leisten, aber der Anwalt hätte überhaupt nichts genützt.
„Näheres“, so Tim, „erfahre ich erst am Wochenende. Da werde ich ihn besuchen und mir alles ausführlich erzählen lassen.“
Herbst 2020
Sören sitzt auf einer Vorgartenmauer in der Dortmunder Knappenstraße in der Nähe seiner Wohnung. Soeben hat er sich eine Nase gezogen und wartet auf die Wirkung.
Ja, denkt er, gleich wird sie sich einstellen, die Wirkung und das ersehnte Gefühl, Bäume ausreißen zu können. Gleich wird er in Form sein, gleich kann ihm keiner mehr. Gleich wird ihm alles, aber auch wirklich alles gelingen.
Das hat er sich verdient.
November 2021
Sören hat die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt. Das Straßenverkehrsamt hat die Strafakte kommen lassen und nach Akteneinsicht ihn aufgefordert, seine Fahreignung unter Beweis zu stellen. Schon ist er mit dem Sachbearbeiter des Straßenverkehrsamtes aneinandergeraten.
Er erregt sich, er sei niemals fahrungeeignet gewesen. Ein einmaliger Vorfall könnte ja nicht dazu führen, dass ein Mensch in Bausch und Bogen auf Lebenszeit verurteilt wird. Der Sachbearbeiter blieb unnachgiebig. Mit schriftlicher Verfügung ist ihm die Aufforderung zugestellt worden, eine medizinisch psychologische Untersuchung zu absolvieren, inklusive in vorgeschriebenen Zeitintervallen Urin-, Blut- Screenings inklusive Haaranalysen abzugeben. Dies wird auch der Grund sein, warum er zunächst nicht zur MPU zugelassen wird, denn die Screenings sind nicht einwandfrei.
März 2023
Sören hat Termin erhalten vom TÜV Rheinland, ein psychologisches Gespräch zu führen mit dem Diplompsychologen Marcel D.
Sören betritt den Besprechungsraum an einem Dienstag pünktlich um 10 Uhr. Diplompsychologe Marcel D., 35-Jährig, stellt sich formell vor und bittet ihn, Platz zu nehmen.
Nach einigen Minuten Geplänkel – sicherlich taktisch dazu geeignet, die Situation zumindest etwas aufzulockern – beginnt Marcel D. seine Befragung. Bereits die ersten Fragen zielen auf die Thematik hin, ob Sören sich mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt hat. Sören reagiert etwas ungehalten.
Was denn dies jetzt immer noch sollte, erklärt er sinngemäß. Er habe seine Strafe verbüßt. Die Bewährung habe er einwandfrei durchgestanden, die weiteren Auflagen erfüllt, und die Sperrfrist für die Neuerteilung des Führerscheins ist ja nun auch schon lange abgelaufen.
„Sie verstehen mich nicht“, so Marcel D. „Meine Aufgabe ist es herauszufinden, ob sie sich von dem damaligen Geschehen wirklich distanzieren.“
„Natürlich tue ich das“, so Sören. „Ich weiß, dass das nicht in Ordnung war.“
„Das ist ein bisschen wenig jetzt“, so Marcel D.
„Was empfinden Sie, wenn Sie über den Tatvorwurf und den Sachverhalt von damals nachdenken?“
Sören stöhnt auf. „Ich weiß nicht, was die Frage soll“, protestiert er. „Ich habe bereits dem Sacharbeiter des Straßenverkehrsamtes doch erklärt, dass man einen Menschen nach einem einmaligen Fehltritt nicht in Bausch und Bogen auf Lebenszeit verurteilen kann. Nach Verbüßung der Strafe und Erledigung aller Auflagen bin ich doch für die Gesellschaft rehabilitiert.“
„Das schon“, so Marcel D. „Aber Fahreignung für den Straßenverkehr setzt eben noch mehr voraus.“
„Die liegt bei mir vor“, äußert Sören trotzig.
„Eben das soll ja geprüft werden und daher eben unter anderem dieses gerade stattfindende psychologische Gespräch. Also noch einmal: Was empfinden Sie, wenn Sie an den Sachverhalt von damals denken?“
„Ach so“, meint Sören. „Sie wollen wissen, ob ich immer noch Reue empfinde.“
„Nun, mit so viel Pathos möchte ich gar nicht an diese Frage herangehen“, so Marcel D. „Ich möchte einfach nur wissen, ob Ihre heutigen Gedanken an damals dahingehen, dass derartiges nie wieder passieren darf. Erstens darf und auch nicht passieren kann.“
„Natürlich darf das nie wieder passieren. Das habe sogar ich begriffen“, so Sören wiederum etwas trotzig.
„Und das Zweite?“
„Welches Zweite?“
„Na, habe ich doch gerade gefragt, ob es auch nie wieder passieren kann.“
„Kann, kann, kann“, protestiert Sören. „Ich kann doch nicht tausende und abertausende Situationen in meinem Leben vorhersehen. Nein, ich werde nicht mehr trinken, ich werde auch nicht mehr alkoholisiert ins Auto steigen. Also kann es nie wieder passieren.“
„Da wären wir ja ebenfalls bei einem interessanten Thema“, so Marcel D.
„Wie ist denn heute Ihr Trinkverhalten?“
„Natürlich trinke ich bei Anlässen gerne mal ein Glas. Das erlaubt doch diese Gesellschaft auch. Schließlich kassiert doch der Staat für Alkohol Steuern noch und nöcher.“
„Über das Steueraufkommen des Staates betreffend Genussmittel müssen wir hier nicht diskutieren“, widerspricht Marcel D., der sich durch diese Antwort provoziert fühlt.
'Versteht denn der eigentlich überhaupt nicht, worum es geht? Denkt er noch, dass Alkohol in der deutschen Gesellschaft ein weit verbreitetes Genussmittel ist und offensichtlich auch, dass niemand darüber nachdenkt, wenn er regelmäßig trinkt’, denkt Marcel D.
„Das ist ja zutreffend“, so Marcel D. „Die Frage ist, wie Sie es damit halten?“
„Also, wenn ich mal was trinke, dann lasse ich mich insoweit nicht bevormunden“, so Sören. „Aber ich werde nicht mehr alkoholisiert ins Auto steigen.“
„Das wissen Sie genau?“
„Ja, ganz genau.“
„Haben Sie mal daran gedacht, dem Alkohol voll und ganz abzuschwören?“
„Wie ich schon sagte“, wiederholt Sören. „Ich lasse mich vom Staat nicht bevormunden. Der Staat selbst ist es doch, der diese Doppelbödigkeit hervorruft. Den Konsum von Alkohol verteufeln und schlecht reden und auf der anderen Seite Genussmittelsteuern kassieren und das Steuersäckle auf diese Weise erfolgreich aufbessern, ist doppelbödig.“
„Ja, gut“, entscheidet Marcel D. „Wechseln wir einmal das Thema. Haben Sie sich mal mit den Schäden und Gefahren, die Sie damals verursacht haben, auseinandergesetzt?“
„Nicht schon wieder so“, stöhnt Sören. „Ich habe meine Strafe erledigt, mein Gerichtsverfahren ist zu Ende und die Sperrfrist lange abgelaufen.“
„Das meine ich nicht.“
„Was denn?“
„Haben Sie noch Erinnerungen an die damalige Amokfahrt?“
„Ja, klar. So blau war ich nun auch wieder nicht.“
„Haben Sie sich mal Gedanken gemacht über die Gesundheit des Ford Sierra-Fahrers, den Sie von der Straße abgedrängt haben?“
„Das war doch gar keine Absicht. Hätte ich den früher gesehen, hätte ich ihm Platz gemacht.“
Marcel D. runzelt die Stirn. „Ja insbesondere, haben Sie sich mal überlegt, ob der verletzt war? Immerhin ist er mit voller Fahrt mit dem Stromkasten kollidiert. Das kann man der Akte entnehmen.“
„Ja, ja, ja. Mein Anwalt hat mir damals das alles vorgelesen.“
„Und war Akteninhalt, wie es dem ergangen ist?“
„Ich meine ja. Es waren ärztliche Atteste in der Akte. Hat er mir auch vorgelesen.“
„Ist der stationär behandelt worden? Also war er im Krankenhaus?“
„Weiß ich nicht mehr, ich glaube aber, ja.“
„Haben Sie sich darüber mal Gedanken gemacht? Mal an eine Wiedergutmachung gedacht, vielleicht außergerichtlich ein Schmerzensgeld angeboten?“
„Nein. Darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht. Schließlich ist ja mein Strafverfahren erledigt, und die weiteren Nebenfolgen sind ebenfalls erledigt. Außerdem ist das nicht meine Sache. Das ist Sache meiner Haftpflichtversicherung gewesen.“
„Apropos Haftpflichtversicherung“, wirft Marcel D. ein „Das ist das Nächste, was ich fragen wollte. Aus der Akte ergibt sich, dass Sie sich im Prämienverzug befunden haben.“
„Kann nicht sein. Ich habe immer bezahlt. Außerdem hätte ja dann die Haftpflichtversicherung die Schäden nicht reguliert.“
„Ganz so ist das auch nicht. Ihr Anwalt wird Ihnen erklärt haben, dass die Kfz-Haftpflicht im Außenverhältnis auch bei Prämienverzug verpflichtet ist, allerdings nach innen gegenüber dem Versicherungsnehmer Rückgriff nehmen kann. Dies mit gewissen Pauschalbeträgen. Außerdem ist der Versicherungsschutz aufgrund Ihrer Trunkenheitsfahrt, die eine Obliegenheitsverletzung ist, ohnehin entfallen. Das heißt, die Versicherung muss gegen Sie Rückgriff genommen haben. Ist denn von damals der Rückgriffsanspruch der Versicherung erfüllt worden oder sind Sie dabei, diese Verpflichtungen ratenweise zu erledigen?"
„Das weiß ich alles nicht mehr“, so Sören. „Aber wie Sie selbst ja schon angedeutet haben, ich wollte mit diesem gesamten Sachverhalt endlich abschließen und neu starten, auch durch Neuerteilung meines Führerscheins. Ich kann nicht den ganzen Tag über längst verschüttete Milch nachdenken. Ich muss neu starten. Ich brauche dringend einen Job. Überall wird der Führerschein verlangt. Mein Studium hatte ich aufgegeben. Ich hatte damals, wie Sie selbst ja auch erkannt haben, eine schlechte Phase. Es muss doch daher auch im Sinne von Staat und Gesellschaft sein, dass ich wieder einen Führerschein habe, um meinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, oder soll ich noch jahrelang oder mein ganzes Leben arbeitslos bleiben und koste den Staat auf diese Weise Unterstützung in horrender Höhe? Also kann man mir doch keine Steine in den Weg legen und muss mich wieder einen Führerschein erwerben lassen.“
„Also wie es dem Sierra-Fahrer nach dem Unfall ergangen ist, wissen Sie nicht?“
„Nein, weiß ich nicht, aber ich habe eigentlich damals meinem Anwalt im Strafverfahren gesagt, er solle das alles miterledigen. Ich weiß nicht, ob er es gemacht hat. Allzu doll eingesetzt für mich hat der sich sowieso nicht.“
An dieser Stelle runzelt Marcel D. erneut die Stirn.
„Oder das junge Pärchen“, so Marcel D. „das gerade aus dem Pub am Ostwall kam und eigentlich nur über die Straße gehen wollte. Der Mann hat die Frau soeben noch zur Seite ziehen können, als Sie mit Ihrem Golf vorbeigerast sind. Deswegen sind Sie auch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt worden, unter anderem.“
„Das weiß ich nicht mehr. Das ging damals alles so schnell. Aber wo ist überhaupt das Problem? Wie Sie ja sagen, ist damals die Enthemmung im Straßenverkehr auf Alkohol zurückzuführen gewesen. Da ich nicht mehr trinke, kann das doch alles nie mehr passieren. Also, warum werden die alten Geschichten jetzt wieder neu aufgewärmt? Ich sage Ihnen nochmals, ich werde mich nicht mehr alkoholisiert ins Auto setzen.“
„Gut“, so Marcel D. „Wechseln wir noch einmal das Thema. Was würden Sie heute sagen? War Alkohol der einzige Grund für Ihre Aggressivität beim Führen eines
Kraftfahrzeugs?“
„Wie meinen Sie das?“
„So, wie ich es gefragt habe. Also passen Sie auf“, so Marcel D. „Sie haben damals bei der Polizei in Ihrer ersten verantwortlichen Vernehmung erklärt, Sie seien wütend gewesen.“
„Ja, das ist schon möglich“, so Sören. „Aber das ist ja auch nichts Besonderes oder Neues. Wenn man alkoholisiert ist, treten eben mehr Aggressionen zutage als sonst. Jeder Typ ist da anders. Ich weiß das von meinen Kollegen. Manche sind, wenn sie blau sind, noch friedfertiger als sonst und einfach nur lieb und nett und schlafen ein, und andere werden eben aggressiv.“
„Jetzt vereinfachen Sie die Sache aber doch sehr“, so Marcel D. „Es ist doch damals noch mehr gewesen.“
„Was soll noch gewesen sein?“
„Denken Sie nach!“
„Da muss ich nicht mehr nachdenken. Außerdem ist das alles zu lange her.“
„Doch, wir sitzen hier, damit Sie über damals nachdenken und sich darüber heute äußern.“
Marcel D. stellt fest, dass Sören in eine gewisse Blockadehaltung eintritt. Es ist nur zu deutlich, dass er über das Damalige nicht mehr weiter sprechen möchte. Schon gar nicht möchte er in weitere Details gehen.
„Also, ich versuche es noch einmal“, fährt Marcel D. fort „Sie haben damals in Ihrer ersten polizeilichen Vernehmung erklärt, wütend gewesen zu sein, weil Sie bei einer damaligen Zeugin, Frau Jenna D. keinen Erfolg hatten, als Sie sich ihr nähern wollten.“
„Ach so, das meinen Sie. Ja, das kann ja hier wohl nicht verwertet werden. Das war eine Zicke erster Güteklasse, kann ich Ihnen sagen. Ihre Spezialität war es, Männer scharfzumachen, um sie dann, wenn es zur Sache gehen soll, zurückzuweisen. Kann ich doch nicht ahnen, dass die in Wahrheit so ein 'rühr mich nicht an' ist."
An dieser Stelle runzelt Marcel D. erneut die Stirn. Er überlegt, ob er Sören fragen soll, ob es ihm nach seiner eigenen Einschätzung eventuell an Empathie für die Empfindungen anderer Menschen fehlt. Er beschließt, die Frage nicht zu stellen.
„Kann es eventuell sein, dass Sie mit Ablehnung nicht so gut umgehen können?“, fragt er stattdessen.
„Hören Sie mal“, widersprecht Sören. „Ich habe das Gefühl, die Befragung hier weicht doch langsam deutlich vom eigentlichen Untersuchungsgegenstand ab. Mein Verhältnis zu Frauen kann ja wohl nichts damit zu tun haben, ob ich geeignet bin zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ich befinde mich in fester, harmonischer Partnerschaft, auch wenn Sie sich das nicht vorstellen können.“
Er wird nunmehr persönlich und greift den Gutachter an, weil er sich durch dessen Fragen in die Enge getrieben fühlt.
„Das alles meine ich nicht“, schwenkt Marcel D. ein. „Es geht mir darum, ob Sie mit Zurückweisung und Sie vermeintlich frustrierenden Erfahrungen umgehen können oder, ob Sie angesichts solcher Erfahrungen zu Aggression und Wutausbrüchen neigen. Wenn ja, ob das heute noch so ist.“
„Wofür ist das wichtig?“
„Das kann ich Ihnen sagen. Wäre dies heute noch so, wäre die Hemmschwelle, Alkohol zu trinken herabgesetzt und damit auch die Gefahr, unter Alkoholgenuss ein Kraftfahrzeug zu führen, heute noch erhöht.“
„Wie kommen Sie darauf?“
„Ganz einfach. Anhand Ihrer damaligen polizeilichen Vernehmung drängt sich der Eindruck auf, dass Sie unter Enttäuschungen, Frustrationen oder in der Situation von Zurückweisungen dazu neigen, überzureagieren. So wie damals, als Sie die Amokfahrt absolviert haben.“
„Also, dazu sage ich jetzt nichts mehr“, so Sören. „Wir sind alle Menschen und keine Roboter. Jeder ist mal sauer und darf dies auch zeigen. Wir leben ja alle schließlich nicht in einer Zwangsjacke.“
„Noch einmal die Frage“, so Marcel D. „Wie steht es heute in alltäglichen Situationen, in denen Sie Frustrationen erleben? Wie gehen Sie heute damit um? Trinken Sie insbesondere dann Alkohol, um die unangenehme Erfahrung zu kompensieren?“
Sören antwortet zunächst nicht. Schließlich äußert er: „Ich kann Sie beruhigen. Das Ganze ist Jahre her. Ich bin schließlich auch älter geworden. Die Zeit hat es bereits gerichtet. Mir wird derartiges wie damals heute nicht mehr passieren.“
Nach 50 Minuten beendet Marcel D. das Gespräch.
Diese medizinische psychologische Untersuchung endet für Sören nicht erfolgreich. Nach wie vor befindet sich der begehrte Führerschein in weiter Ferne.
Februar 2024
Sören erscheint pünktlich zur Wiederholungs-MPU. Dieses Mal ist der Gutachter Marius T. Er ist beim TÜV Rheinland auf Honorarbasis tätig und hat eine Praxis als psychologischer Psychotherapeut.
Umgehend beginnt er die Exploration. Er verzichtet auf jegliches Vorgeplänkel. Auch er beginnt die Befragung mit dem damaligen Sachverhalt, insbesondere will er wissen, was sich seitdem geändert hat.
Umgehend wird Sören wieder ein wenig kratzbürstig.
„Das habe ich doch schon alles Ihrem Vorgänger erklärt. Nun glauben Sie mir doch einfach: Ich habe mich geändert.“
„Das genügt mir nicht“, so Marius T. „Ich brauche diverse Parameter, an denen ich Ihre Änderung im Denken und im Verhalten gerade in Bezug auf Alkohol beurteilen kann. Also bitte äußern Sie sich und wirken Sie mit. Insbesondere muss ich die Feststellung treffen können, dass Sie Alkoholkonsum und Führen eines Kraftfahrzeuges trennen können.“
Sören fühlt sich bedrängt.
'Und wenn ich das hier einfach alles sein lasse und warte, bis alle Punkte in der Verkehrssünderkartei gelöscht sind', überlegt Sören. 'Dann kann ich einen neuen Führerschein beantragen, ohne MPU. Das wird ja hier alles wieder nichts. Da macht man einmal im Leben einen Fehler und wird davon verfolgt bis ans Lebensende oder wie ist das jetzt?' Aber das kann über zehn Jahre dauern, wie er inzwischen weiß. Bis dahin ist er alt und schrumpelig. 'Und welche Frau wird sich dann noch mit ihm einlassen?', denkt Sören.
Zu gerne hätte er seine neue Angebetete auf eine Spritztour ins Grüne eingeladen, aber das kann er ja alles nicht, er hat ja keinen Führerschein und kein Auto mehr.
In den folgenden Monaten sieht man Sören nach wie vor regelmäßig im Ortsteil Dortmund-Brünninghausen an der dortigen Haltestelle stehen. Er wartet auf die Buslinie 443 Richtung Innenstadt.
Im Büro des Rechtsanwalt Fridolin M. sitzt Sören K.
Er beschwert sich lauthals über die ihm zuteilgewordene Behandlung während der psychologischen Befragung im Rahmen der medizinisch psychologischen Untersuchungen. Insbesondere fragt er nach Möglichkeiten gerichtlicher Überprüfung der Ergebnisse und der Verläufe der Befragungen. Aber da kann der Rechtsanwalt ihm wenig Hoffnung machen.
Stattdessen empfiehlt er Sören, der inzwischen mehrere tausend Euro für Gebühren ausgegeben hat, einen Vorbereitungskurs auf die nächste MPU. Er nennt ihm diverse Institute, die derartiges leiten und legt ihm dies nahe vor dem „nächsten Versuch“.
Sieben Monate später
Sören findet sich erneut pünktlich zur zweiten Wiederholungs-MPU ein. Dieses Mal ist der Gutachter Diplom Psychologe Michael S.
Sören hat inzwischen erhebliche Beträge für Vorbereitungskurse ausgegeben. Insgesamt belaufen sich seine Kosten, um überhaupt erst einmal wieder die Tür zum Fahrerlaubnisantragsverfahren zu öffnen, an die 6.000 Euro.
Die Befragung dauert 55 Minuten. Michael S. bescheinigt Sören eine teilweise vorhandene Uneinsichtigkeit, aber dass er nun gar nicht dazu gelernt hätte, kann Michael S. nicht bestätigen. Aus psychologischer Sicht hält er es für ausreichend, wenn Sören erfolgreich an einer Nachschulung teilnimmt.
So geschieht es auch.
Sören besteht die Nachschulung, braucht keine weitere MPU mehr zu absolvieren und kann erneut die Fahrerlaubnis erwerben. Er hat auch bald wieder ein Auto. Es ist wieder ein Golf mit hoher Motorleistung, aber Sörens Fahrstil hat sich geändert. Er fährt defensiver als früher, fährt innerorts lieber 45 als 50.
Auch befindet er sich in einer – harmonischen – neuen Beziehung. Seine neue Freundin weiß nichts von seinen früheren Eskapaden, sie fragt auch nicht. Er fängt buchstäblich noch einmal von vorne an, hat einen Job bei einem überregional tätigen Logistikunternehmen als Fahrer.
Die Schatten der Vergangenheit … weit, weit liegen sie hinter ihm.
Im Büro von Rechtsanwalt M. sitzt Roberto Z., italienischer Staatsangehöriger.
Er legt eine Terminsladung zum Amtsgericht vor in sechs Wochen in einer Verkehrssache. Er soll 40 km/h zu schnell in der geschlossenen Ortschaft gefahren sein. Er hat selbst Einspruch eingelegt.
Die Verhandlung dieser Ordnungswidrigkeit ist allerdings mit einer Strafsache verbunden worden, denn Roberto hat keine Fahrerlaubnis. Diese ist ihm vor zwei Jahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr entzogen worden.
Er ist mit 60 km/h auf einer öffentlichen Parkfläche gebrettert und hat dabei eine Mutter mit Kind gefährdet, die im letzten Moment zur Seite springen konnten.
Zeugen hatten sich das Kennzeichen gemerkt und Roberto ist als Fahrer in der späteren Verhandlung wiedererkannt worden. Der Führerschein war damals am selben Tag anlässlich eines Besuchs der Polizei bei Roberto zu Hause sofort beschlagnahmt worden, und im Beschluss nach § 111 a StPO ist ihm die Fahrerlaubnis vorläufig – im Urteil dann endgültig entzogen worden. Sperrzeit: 8 Monate. Nicht abgelaufen.
Roberto bringt das damalige Urteil mit. „Aber das bin ich ja alles gar nicht gewesen“, beteuert er. „Das war alles mein Bruder.“
Er erklärt, er habe fünf an der Zahl. Derjenige, welcher ihm so ähnlich sieht, hätte damals das Fahrzeug geführt und sei auch jetzt wieder der Fahrer, also der Täter der Geschwindigkeitsüberschreitung. Beide seien zwar keine Zwillingsbrüder, sich aber zum Verwechseln ähnlich.
„Zeigen Sie doch bitte den Bußgeldbescheid bzw. die Anhörung“, erfragt Rechtsanwalt M.
„Ja, habe ich dabei. Sehen Sie mal das undeutliche Foto. Da bin ich doch gar nicht richtig zu erkennen.“
„Nicht besonders gut. Stimmt schon. Es kann sein, dass man zur Abgleichung des Fotos eventuell bei der Einwohnermeldebehörde eine Kopie des Personalausweises angefordert hat, um das Passfoto mit dem Blitzerfoto abzugleichen.“
„Ja? So etwas machen die?“
„Ja, das kann die Akteneinsicht aber nur ergeben. Ich muss die Akte anfordern.“
„Ja, dann tun Sie das. Dann weiß man ja bestimmt mehr.“
„Aber das Radarfoto zeigt meinen Bruder. Das kann man doch wohl sehen.“
„Das weiß ich nicht. Ich bin kein Gutachter, der anthropologische Begutachtungen von Gesichtszügen durchführen kann. Das würde dann dem Gerichtsverfahren vorbehalten bleiben. Ihre Gesichtszüge, Kopfform usw. würden gutachterlich mit dem Radarfoto abgeglichen. Dann würde man ja sehen, ob Sie das sind oder der Ihnen – wenn auch ähnlich sehende – Bruder.“
„Ja“, stimmt Roberto zu. „Dann beantragen Sie das bitte alles.“
„Es bleibt noch ein Problem.“
„Welches?"
„Wie ist der Bruder in den Besitz Ihres Pkw gekommen? Er hat ihn doch nicht ohne Ihr Wissen benutzt? Ist das Fahrzeug wissentlich an einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis überlassen worden? Das wäre unter anderem auch strafbar.“
„Doch, das passiert immer so. Das Fahrzeug läuft ja immer noch auf mich, weil es in der Familie benutzt wird, und meine Frau ist so gutgläubig. Da braucht nur einer aus der Familie kommen und das Auto haben wollen, dann gibt sie ihm sofort Schlüssel und Papiere. In diesem Fall wusste ich das gar nicht. Und jetzt wird unterstellt, dass ich gefahren bin und auch noch ohne Fahrerlaubnis und kriege noch ein Strafverfahren an die Hacken. Ich schwöre Ihnen, die Amokfahrt damals auf dem Parkplatz, das war auch mein Bruder.“
„Ja, das sagten Sie schon. Kommt nicht in Betracht, ihm mal die Nutzung des Fahrzeugs zu untersagen? Was wollen Sie noch alles auf sich nehmen?“
„Habe ich doch schon, aber er belabert immer meine Frau, wenn ich nicht da bin, und die lässt sich dann erweichen.“
„Nun, im Termin werden das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Ordnungswidrigkeit verhandelt. Ihre Chancen bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sinken weiter und weiter.“
„Ja“, so Roberto. „Deswegen bin ich ja bei Ihnen.“
„Bei der Parkplatzsache, wie war das damals?“
„Wie soll es gewesen sein? Mein Bruder hat mitnichten die Sache auf sich genommen. Ich hatte ihn darum gebeten. Und mir hat der Richter natürlich überhaupt nichts geglaubt, weil ich den wahren Fahrer nicht genannt habe.“
„Und Ihre Frau? Die hat ihm doch das Auto gegeben.“
