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Einzelbeiträge ausgewiesener Experten auf dem Gebiet des Waffenrechts reflektieren drei Themenkreise des aktuellen Waffenrechts. Ausgehend von einer Darstellung des Themas Amok werden die besonderen Aufbewahrungspflichten von Waffenbesitzern darauf untersucht, ob diese einen Waffenmissbrauch zu unterbinden geeignet sind. In diesem Zusammenhang wird auch hinterfragt, an welche Genehmigungspflichten Waffenausfuhren geknüpft sind. Im zweiten Themenfaden werden Umgangs- und Führensverbote abgehandelt. Nach einer Darstellung der Feststellungsbescheide des BKA zur Einstufung von Waffen werden strafrechtliche Probleme hinsichtlich des Führens bestimmter tragbarer Gegenstände nach § 42a WaffG erörtert, bevor das Waffenrecht als Gegenstand straf- und verwaltungsrechtlicher Prozesse betrachtet wird. Der dritte Hauptaspekt des Werkes widmet sich schließlich der politischen Dimension des Waffenrechts. Namentlich Neuregelungen des Waffenrechts werden hier auf ihre vermeintlich politische Motivation untersucht und das Waffenrecht provokativ als politisches Kampfmittel hinterfragt. Die Herausgeber: Polizeirat Dr. iur. Gunther Dietrich Gade; Erster Polizeihauptkommissar Dipl.-Verwaltungswirt Edgar Stoppa.
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Seitenzahl: 266
Veröffentlichungsjahr: 2015
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Einzelbeiträge ausgewiesener Experten auf dem Gebiet des Waffenrechts reflektieren drei Themenkreise des aktuellen Waffenrechts. Ausgehend von einer Darstellung des Themas Amok werden die besonderen Aufbewahrungspflichten von Waffenbesitzern darauf untersucht, ob diese einen Waffenmissbrauch zu unterbinden geeignet sind. In diesem Zusammenhang wird auch hinterfragt, an welche Genehmigungspflichten Waffenausfuhren geknüpft sind. Im zweiten Themenfaden werden Umgangs- und Führensverbote abgehandelt. Nach einer Darstellung der Feststellungsbescheide des BKA zur Einstufung von Waffen werden strafrechtliche Probleme hinsichtlich des Führens bestimmter tragbarer Gegenstände nach § 42a WaffG erörtert, bevor das Waffenrecht als Gegenstand straf- und verwaltungsrechtlicher Prozesse betrachtet wird. Der dritte Hauptaspekt des Werkes widmet sich schließlich der politischen Dimension des Waffenrechts. Namentlich Neuregelungen des Waffenrechts werden hier auf ihre vermeintlich politische Motivation untersucht und das Waffenrecht provokativ als politisches Kampfmittel hinterfragt. Die Herausgeber: Polizeirat Dr. iur. Gunther Dietrich Gade; Erster Polizeihauptkommissar Dipl.-Verwaltungswirt Edgar Stoppa.
Herausgeber: Dr. iur. Gunther Dietrich Gade ist Polizeirat und lehrt Waffenrecht an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Lübeck. Dipl.-Verwaltungswirt Edgar Stoppa ist Erster Polizeihauptkommissar und Fachlehrer Waffenrecht an der Bundespolizeiakademie Lübeck.
Waffenrecht im Wandel
Sorgfalts- und Erlaubnispflichten - Verbote - Straf- und Verwaltungsprozess
herausgegeben von
Dr. iur. Gunther Dietrich Gade Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Fachbereich Bundespolizei, Lübeck
und
Edgar Stoppa Dipl.-Verwaltungswirt Fachlehrer Waffenrecht Bundespolizeiakademie, Lübeck
mit einem Geleitwort von
Dr. Dieter Romann Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Potsdam
Verlag W. Kohlhammer
Alle Rechte vorbehalten © 2015 W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print: 978-3-17-026818-0
E-Book-Formate
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978-3-17-026819-7
epub:
978-3-17-026820-3
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978-3-17-026821-0
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Geleitwort
Vorwort
Kriminologische Auswertung von Amoktaten mit Handlungsempfehlungen für die PolizeiBritta Bannenberg
Die Unterbindung des Missbrauchs von Schusswaffen durch Vorgaben an die Aufbewahrung und SicherungChristian Papsthart
Das Nationale WaffenregisterNiels Heinrich
Führen von Waffen beim Transport - Abgrenzung zur AufbewahrungHolger Soschinka
Genehmigungspflichtige WaffenausfuhrenSigrun Ullrich
Die Feststellungsbescheide des BundeskriminalamtesMartin Robert Mittelstädt
Strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen, § 42a WaffGBernd Heinrich
Waffenrechtliche Fallgestaltungen in verwaltungs- und strafgerichtlichen ProzessenHans Scholzen
Waffenrecht als politisches Rechtsgebiet - Versuch einer systemtheoretisch-verfassungsrechtlichen Begründung legislativer Beobachtungspflichten im WaffenrechtRalf Röger
Das Waffenrecht - Rechtsinstrument oder politisches Kampfmittel?Wolfgang Dicke
Im Frühjahr 2014 fand in der Hansestadt Lübeck der 1. Lübecker Fachkongress zum Waffenrecht statt. Sein bemerkenswerter Titel „Waffenrecht im Spannungsfeld sozialer Wirklichkeit und politischer Notwendigkeit“ war nicht von ungefähr gewählt. Er beschreibt das Waffenrecht als ein sensibles Rechtsgebiet, das stets im Wandel ist.
Sowohl im Sinne eines Informationsaustausches wie auch im Sinne einer einheitlichen Rechtsausübung ist eine effektive Kommunikation der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern von wesentlicher Bedeutung.
Die Bundespolizei nimmt eine breitgefächerte Schnittstellenfunktion auch auf dem Gebiet des Waffenrechts wahr und hält mit ihren Mitarbeitern entsprechende Fach- und Kontrollkompetenzen vor. Vertrauensvoll arbeitet die Bundespolizei mit allen 16 Länderpolizeien zusammen. Gemeinsam mit dem Zoll führt sie die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Waffen durch. Hier ergeben sich auch Kontaktpunkte zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Gleichermaßen erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesministerium des Innern.
Unter Einbindung sämtlicher oben genannter Behörden hat die Bundespolizei diesen fachlichen Austausch initiiert, um so die fachliche Durchdringung einzelner Fragestellungen zu befördern und zudem die Behördenkommunikation weiter zu optimieren.
Im Zentrum freilich steht stets die Handlungssicherheit des einzelnen Polizeivollzugsbeamten in seiner Aufgabenwahrnehmung.
Die Ergebnisse des Fachkongresses wurden gemeinsam mit weiteren fachwissenschaftlichen Abhandlungen zu aktuellen Themengebieten des Waffenrechts im vorliegenden Werk zusammengefasst und dokumentieren damit beispielhaft in anschaulicher Sachlichkeit die Klammerfunktion der Bundespolizei für die Innere Sicherheit unseres Landes.
Hierfür sei allen Mitwirkenden ausdrücklich gedankt!
Dr. Dieter Romann
Präsident des Bundespolizeipräsidiums
Potsdam, Juni 2015
Die vorliegend zusammengestellten Abhandlungen zu verschiedenen Fragestellungen des Waffenrechts gehen zurück auf den im April 2014 stattgefundenen 1. Lübecker Fachkongress zum Waffenrecht. Dieser wurde in Kooperation der Bundespolizeiakademie mit der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei, ausgerichtet. Die Beiträge dieses Bandes stellen überarbeitete Fassungen der dort gehaltenen Vorträge dar.
Die Bundespolizei ist originär zuständig für die Überwachung des Verbringens und der Mitnahme von Waffen und damit für eine der komplexesten Materien auf dem Gebiet des Waffenrechts. Allein deshalb stellt das Waffenrecht einen festen Bestandteil der bundespolizeilichen Aus- und Fortbildung dar.
Immer wieder traten kontrovers diskutierte Einzelfallfragen auf und nicht weniger häufig wurde die Frage nach den praktischen Abläufen in der Zusammenarbeit mit benachbarten Behörden, welche ebenfalls auf dem Gebiet des Waffenrechts tätig sind, aufgeworfen.
Zahlreiche bundespolizeiinterne Veranstaltungen auf dem Gebiet des Waffenrechts haben eine zunehmende Durchdringung der Materie bewirkt, wobei das Aufeinandertreffen verschiedener Perspektiven und die kontroverse Diskussion um eine gemeinsame Linie im Ergebnis einen erheblichen Erkenntnismehrwert geschaffen haben.
Hieraus ist die Idee hervorgegangen, diesen diskursiven Arbeitsansatz auf eine perspektivenübergreifende Ebene zu übertragen. Es galt, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen bundespolizeiexterner Kompetenzträger auf dem Gebiet des Waffenrechts mit einzubeziehen, um so einen höchstmöglichen Erkenntnisgewinn zu schaffen.
Für einzelne Fachvorträge konnten ausgewählte Experten auf dem Gebiet des Waffenrechts aus den Bereichen Wissenschaft, öffentlicher Verwaltung und privater Wirtschaft gewonnen werden.
Die Fachvorträge konzentrieren sich vornehmlich auf drei Themenkreise des Waffenrechts. Neben waffenrechtlichen Sorgfaltspflichten werden Waffenverbote und Erlaubnispflichten sowie in einem dritten Themenfaden die politische Dimension des Waffenrechts in Augenschein genommen.
Mit jeweils unterschiedlichen Perspektiven nähern sich die insgesamt zehn Einzelbeiträge den vorgenannten Themenkreisen:
Hinsichtlich der Sorgfaltspflichten wird zunächst auf das Problemfeld Amok eingegangen (Britta Bannenberg). Weiterhin werden die Aufbewahrungspflichten von Waffenbesitzern evaluiert (Christian Papsthart). In diesem Kontext erfolgt eine Darstellung der aktuellen Anwendungsmöglichkeiten des Nationalen Waffenregisters durch die Polizei (Niels Heinrich). Der Waffentransport wird unter dem Gesichtspunkt einer Abgrenzung zu Aufbewahrungsvorschriften dargestellt (Holger Soschinka). Außerdem wird untersucht, an welche Genehmigungspflichten Waffenausfuhren geknüpft sind (Sigrun Ullrich).
Die Umgangs- und Führensverbote werden zunächst durch eine Darstellung der Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamtes zur Einstufung von Waffen erläutert (Martin Robert Mittelstädt). Des Weiteren werden strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Führen von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen nach § 42a WaffG dargestellt (Bernd Heinrich). Schließlich wird das Waffenrecht als Gegenstand straf- und verwaltungsrechtlicher Prozesse aufgezeigt (Hans Scholzen).
Die politischen Dimensionen des Waffenrechts werden sodann mit der Fragestellung aufgegriffen, inwieweit Neuregelungen des Waffenrechts vermeintlich politisch motiviert sind (Ralf Röger). Gleichermaßen wird das Waffenrecht provokativ als politisches Kampfmittel hinterfragt (Wolfgang Dicke).
Ebenso vielfältig wie die Fachbeiträge gestaltete sich die ca. 140 Teilnehmer umfassende Zuhörerschaft, welche sich aus Vertretern der Landeskriminalämter, der Polizeien der Länder, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Zollverwaltung sowie der Justizbehörden, der allgemeinen Verwaltung und einiger Repräsentanten der freien Wirtschaft und verschiedener Verbände zusammensetzte.
Für die zahlreichen positiven Rückäußerungen zur Veranstaltung bedanken wir uns an dieser Stelle ausdrücklich. Sie bestätigen unser Ansinnen, durch die Perspektivenvielfalt in der fachlichen Diskussion einen für alle Teilnehmer gewinnbringenden Mehrwert zu erzielen und lassen den Organisationsaufwand gerechtfertigt erscheinen.
Unserem geschätzten Kollegen Jürgen Beck danken wir sehr herzlich für seine umfangreiche Unterstützung bei der Erstellung des druckreifen Manuskripts.
Besonderen Dank schulden wir den Autoren, die mit ihren Fachbeiträgen ein Gelingen des Kongresses und das Entstehen des hier vorgelegten Werkes erst möglich gemacht haben.
Die Herausgeber
Lübeck, Juni 2015
Prof. Dr. Britta Bannenberg*
Amoktaten (Mehrfachtötungen aus unklarem Motiv) verursachen viel Leid bei den Betroffenen, rufen Verunsicherung in der Bevölkerung hervor und laden zur Identifikation und Nachahmung ein. Taten wie in Erfurt (am 26.4.2002 tötete ein 19-Jähriger mit einer Schusswaffe 16 Menschen in seiner ehemaligen Schule und erschoss sich danach1) und Winnenden/Wendlingen (am 11.3.2009 tötete ein 17-Jähriger mit der Schusswaffe seines Vaters an seiner früheren Schule und bei einem sich anschließenden mehrfachen Tatortwechsel 15 Personen und danach sich selbst2) zeigen typischerweise neben der hohen Zahl der Getöteten eine Vielzahl körperlich und psychisch verletzter Menschen, bei denen das Leben durch die Tat von Grund auf verändert wurde. Die Folgen werden unterschiedlich verarbeitet und stellen noch viele Jahre nach der Tat große Herausforderungen an den Alltag. Die Reaktionen der sozialen Umwelt sind oft zusätzlich verletzend oder von Unsicherheit bis Unbedachtheit geprägt.
Die Tat des Anders Breivik in Norwegen (22.7.2011) mit der monströsen Zahl von 77 Todesopfern und hunderten Verletzten hat ein ganzes Land erschüttert. Gerade diese Tat eines fanatischen Einzelgängers mit einer enormen Selbstwertüberhöhung zeigt auch Überschneidungen der kriminologischen Phänomene (Massenmord/Amoktat, Hate Crime, rechtsextremistischer Terrorakt).3
Über die Täter sind bislang Auffälligkeiten in der Persönlichkeitsentwicklung, Groll gegenüber der Gesellschaft und ein komplexes Zusammenspiel von Ursachen bekannt (individuelle Fehlentwicklungen paaren sich mit Bindungsproblemen, fehlender Anerkennung und Hass- und Rachephantasien, verstärkt durch Waffenfaszination, übermäßige Befassung mit gewalthaltigen Medien und früheren Taten sowie Eingrenzung des Denkens auf die Begehung einer schweren Gewalttat).4Die Autorin befasst sich seit 2002 mit diesen besonderen Phänomenen von Tötungsdelikten, um die Ursachen der Täterentwicklung und die Möglichkeiten der Verhinderung besser verstehen zu können. Daraus sind bereits zahlreiche Erkenntnisse in Publikationen geflossen.5
Seit Frühjahr 2013 ermöglicht eine durch das BMBF bis 2/2016 geplante Förderung eines interdisziplinären Verbundprojekts (Forschungsverbund TARGET - Tat- und Fallanalysen hochexpressiver zielgerichteter Gewalt) eine vertiefende Betrachtung. In dem kriminologischen Teilvorhaben (Teilprojekt Giessen): Kriminologische Analyse von Amoktaten (jugendliche und erwachsene Täter von Mehrfachtötungen, Amokdrohungen) sollen möglichst in einer Totalerhebung alle Amoktaten junger Täter in Deutschland bis in die 1990er Jahre zurückreichend erfasst und intensiv untersucht werden. Da Taten erwachsener Täter heterogener und häufiger sind, soll zusätzlich eine relevante Auswahl wichtiger Amoktaten Erwachsener seit 1983 (im Jahr 2014 fand eine besonders beachtete Amoktat eines 34-Jährigen mit mehreren erschossenen Opfern an einer hessischen Schule statt) analysiert werden.
Noch frühere Einzeltaten (etwa die Tat an der Schule in Köln-Volkhoven im Jahr 1964 durch einen 42-Jährigen) werden über Publikationen und Archivmaterial einbezogen. Es geht in den Aktenanalysen um die konkreten Entwicklungsverläufe der Täter und die komplexen Ursachen ihrer Entwicklung, die im Detail noch ungenügend erforscht sind. Das gilt sowohl für junge Täter, die die sehr bekannt gewordenen Amoktaten an Schulen oder im familiären Umfeld ausgeführt haben, wie erst recht für erwachsene Täter, die bislang nicht systematisch erforscht wurden.
Im kriminologischen Teilvorhaben des Verbundprojekts sollen im interdisziplinären Forschungsverbund die Fälle zunächst nach Strafakten analysiert und vergleichend besprochen werden. Hierbei wird methodisch mittels einer qualitativen Auswertung eine intensive Fallanalyse vorgenommen, die Aspekte der Tat, des Strafverfahrens, der Biographie und Persönlichkeit des Täters, seines sozialen Umfelds, der Bindungen, des Nachtatverhaltens, des Freizeit- und Medienverhaltens, der Befassung mit anderen Amoktaten und Attentaten und etwaige Besonderheiten breit erfassen wird.
Ergänzend sollen fehlende Informationen eingeholt werden (Interviews mit Angehörigen, Bekannten, Opfern und Hinterbliebenen, Opferzeugen und Tätern). Im Projekt werden psychiatrisch-psychologische Begutachtungen und Einschätzungen durch die erfahrenen forensischen Experten Frau Dr. med. Dipl. Psych. Bauer und Frau Dipl. Psych. Kirste vorgenommen. Da viele Täter bereits verstorben sind, kommt auch die Methode der psychologischen Autopsie zum Einsatz.
Neben vollendeten und versuchten Tötungsdelikten sind Amokdrohungen von hohem Interesse. Auch wenn erste empirische Erkenntnisse zeigen, dass Amoktaten verhindert werden können und nicht jede Drohung oder Ankündigung die Gefahr der Umsetzung in sich trägt, gibt es noch keine Modelle, die in der Praxis in den unterschiedlichen Kontexten eine rasche Gefahrenabklärung ermöglichen.6 Das Ziel des Projektes liegt darin, die Gefährlichkeit der Umsetzung einer Ankündigung oder Drohung besser einschätzen zu können und Leitlinien zur Kriminalprognose für Polizei, Psychiatrie / Psychotherapie und Justiz zu entwickeln.
In diesem Beitrag, der im Nachgang zu einem Vortrag auf dem 1. Lübecker Fachkongress Waffenrecht entstand, sollen keine Wiederholungen bereits publizierter Erkenntnisse erfolgen. Die bisherigen empirischen Erkenntnisse können unter Hinweis auf zahlreiche weiterführende Quellen den in den Fußnoten aufgeführten Angaben entnommen werden. Übersichtsartig soll auf die wesentlichen Befunde hingewiesen werden.
Der Begriff „Amok“ ist nicht eindeutig und zum Teil irreführend. Von den Medien wird eine nach außen unverständlich erscheinende Mehrfachtötung rasch als „Amok“ oder „Amoklauf“ bezeichnet. Die auf malaiische Ursprünge zurückgehende Amokdefinition einer willkürlichen, nicht geplanten Mordtat7 trifft auf die hier interessierenden Phänomene nicht zu. Die polizeiliche Arbeitsdefinition einer Tat, bei der ein oder mehrere Täter versuchen, in kurzer Zeit so viele Personen wie möglich willkürlich zu töten, trifft es phänomenologisch durchaus, macht sie doch eine hoch gefährliche Situation bewusst, in der die Notwendigkeit schnellen polizeilichen Eingreifens unter hoher Gefahr der eigenen Verletzung oder des Todeseintritts besteht. Auch vielen Schülern in Deutschland ist heute bewusst, dass mit „Amok“ eine akute Lebensgefahr durch eine Person, die versucht, so viele Menschen wie möglich zu töten, gemeint ist. Für die wissenschaftliche Forschung braucht es weitere Kriterien, wenn es darum geht, vergleichbare Tötungsdelikte zu analysieren. Unsere empirischen Analysen zeigen, dass eine Kategorisierung nicht im Vorfeld abstrakt erfolgen kann, sondern erst nach Kenntnis relevanter Einzelheiten von Tat und Täter erfolgen kann. Mit anderen Formen von Tötungsdelikten existieren Gemeinsamkeiten und Unterschiede, es gibt auch Überschneidungen, so dass eine ganz klare Trennung der Phänomene wohl nicht möglich sein wird. Es kristallisieren sich aber bereits Aspekte der Amoktaten heraus, die eher eine Ähnlichkeit mit Attentaten als mit anderen kriminell motivierten Tötungsdelikten nahelegen. So sind die Täter in der Regel weder impulsiv noch aggressiv auffällig, nicht oder weniger dissozial und die jungen Täter stehen fast nie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Es handelt sich um Einzelgänger mit sonderbarem Verhalten und häufig psychopathologischen Auffälligkeiten, die von paranoiden Elementen und narzisstischem Größenselbst geprägt sind.
Im internationalen Kontext spricht man nicht von Amok, sondern u.a. von Mass Murder, Massacres, Multiple Murder, School Shootings, Murder-Suicide, Homicide Followed by Suicide, Multiple Homicide, Extreme Killing, Rampage.8 Empirische Differenzierungen von Mehrfachtötungen in der Kategorie Mass Murder oder Massacres sind nach Fox und Levin etwa weiter nach folgenden Kriterien möglich: Nach Motiven (Liebe, Geld, Rache, Macht), Familienauslöschungen, nach Rachemotiven in beruflichen Zusammenhängen und am Arbeitsplatz sowie in Universitäten, wegen Groll auf die Gesellschaft allgemein (Taten an öffentlichen Orten), aus Hassmotiven (Hate Crime, symbolische Opfergruppen) und nach paranoiden Tätern. Bei erwachsenen Tätern findet sich vor allem bei Selbstmordattentätern oder Einzelgängern im terroristischen Kontext der Begriff „Lone Wolf“; das Lone-Wolf-Avenger-Phänomen beschreibt Einzeltäter, die fanatisch, aus ideologischen oder religiösen extremistischen Überzeugungen allein terroristische Ziele verfolgen.9 Der Fall Breivik zeigt sehr gut diese problematische Täterkategorie eines fanatischen Einzeltäters, bei dem sich Islamfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit sowie die allgemeine Ablehnung der Gesellschaft mit einem paranoiden Gefühl der eigenen Großartigkeit (Anführer der Tempelritter Europas) zu einer brisanten Mischung zwischen Amoktäter und Terrorist vermengen.10
In Deutschland finden sich bei jungen Tätern (bislang 28 Taten mit 30 jungen Tätern zwischen 14 und 24 Jahren im Zeitraum von 1992-2013) vor allem männliche Einzeltäter (drei Mädchen, 14, 16 und 18 Jahre alt), die keineswegs nur den Tatort Schule wählen, um eine Amoktat zu begehen. Da die empirischen Analysen andauern, ist anzunehmen, dass eine Kerngruppe von Amoktaten später genauer umschrieben werden kann, so dass sich die Anzahl reduziert und die übrigen Mehrfachtötungen eher phänomenologisch abweichen. Dies zeigt sich schon jetzt bei weiteren sechs Fällen junger Täter im Alter zwischen 15 und 24 Jahren: Es gibt Mehrfachtötungen durch junge Männer, die in der Motivlage und Tatausführung abweichen, etwa durch eine Vermischung mit Raubmotiven, sadistischen Motiven, Lust am Töten und in dem Bemühen, unerkannt zu entkommen. Letzteres könnte ein wesentliches Unterscheidungskriterium darstellen. Zwei Taten junger Schüler zielten wohl darauf ab, lediglich ein einzelnes Opfer gezielt zu töten, nicht aber weitere Personen zu attackieren. Die abschließenden Analysen stehen noch aus und werden mit dem Endbericht 2016 veröffentlicht.
Bei Erwachsenen ist das Spektrum heterogener. Bis auf zwei Frauen fanden sich männliche Einzeltäter (bislang ca. 40 Fälle von 1983-2013; weitere 35 Fälle wurden identifiziert und werden beantragt), die Familienauslöschungen begangen haben oder Taten am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, an symbolischen Orten (Psychiatrien, Behörden, Schulen) oder die an kombinierten Tatorten Mehrfachtötungen beabsichtigt und vielfach auch umgesetzt haben. Die größte Gruppe der Familienauslöschungen bildet ein methodisches Problem: Ist eine solche Tat, die „nur“ Familienmitglieder auf Opferseite betrifft, phänomenologisch anders zu betrachten als eine Tat, bei der auch willkürlich fremde Personen angegriffen werden? Eine Antwort wird auch hier von den empirischen Analysen abhängen.
Die Fälle umfassen alle „wichtigen“ und relevanten Schulamokfälle mit einer Vielzahl von Todesopfern, aber auch Fälle, die sich zwar nicht im Schulkontext ereignet haben, aber Parallelen und Bezugnahmen auf das Thema Amok aufweisen. Die Fälle sollen alle vertiefend untersucht und gemeinsam mit Dr. Petra Bauer und Alexandra Kirste forensischpsychiatrisch untersucht werden. Dieser Teil zeigt bereits jetzt spannende Ergebnisse. In Ansätzen deutete sich schon bislang die psychopathologische Besonderheit der Täter an.11 Man kann nun schon nach dem ersten Eindruck von diesen Fällen sagen, dass alle jungen Täter psychopathologisch auffällig sind und zwar meistens mit einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, also nicht nur mit der schon bisher aufgefallenen narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Bei vielen (nicht allen) der jungen Täter spielen Suizidabsichten in Kombination mit Fremdaggression und Tötungsphantasien / Tötungsbereitschaft eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Tatdynamik. Genauere Aspekte und das Zusammenspiel der Faktoren sind erst bei abgeschlossener Analyse aller Fälle und einer Diskussion zu erwarten. Dabei soll sowohl bei den jungen wie bei den erwachsenen Tätern die Ursachenklärung neben der psychopathologischen Beurteilung andere Kausalfaktoren erfassen. Es zeigt sich, dass die Analysen und zusätzlichen Interviews bzw. empirischen Recherchen aufwändiger sind als gedacht. Das beginnt bei dem Umstand, dass den Strafakten nicht in jedem Fall die psychiatrischen Schuldfähigkeits- oder Entwicklungsgutachten noch lebender Täter beigefügt waren. Diese waren mit besonderem Begründungsaufwand teilweise für die Projektleiterin und die Psychiaterin persönlich zur Verfügung gestellt worden, um relevante Aspekte in das Projekt einbringen zu können. Erst recht sind Prognosegutachten schwer erhältlich, bei beharrlichem Nachfragen aber unter besonderen Datenschutzauflagen erhältlich. Besonders interessant deutet sich auch an, dass ein Teil der jungen Täter wohl doch eine eher psychotische Entwicklung bzw. eine schizotypische Persönlichkeitsentwicklung nahm, so weit das bei toten Tätern noch feststellbar ist. Unerwartet deutlich war in manchen Fällen die ausgeprägte sexuell deviante Entwicklung, die auf erhebliche destruktive Potentiale schließen lässt und auch die in einigen Fällen gezielte Auswahl weiblicher Opfer mit erklären kann. Überraschend war die Erkenntnis der (hohen) Aussagekraft von Internetaktivitäten mancher Täter, wenn deren Computer gesichert und Inhalte sowie Internetverläufe minutiös dargestellt werden können. Hier war zum Teil ein erheblicher Ermittlungsaufwand wie etwa persönliche Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft und den Polizeibehörden vor Ort vonnöten, dann aber besonders aufschlussreich. In den sogenannten Asservaten, die von einer Akteneinsicht regelmäßig nicht umfasst sind, finden sich interessante Inhalte, die unbeeinflusst von subjektiven Wahrnehmungen Rückschlüsse auf Interessen und gerichtete Internetaktivitäten zulassen. Dabei bestätigt sich die lange zurückreichende Befassung der Täter mit anderen Amoktätern und immer wieder der Tat an der Columbine High School in Littleton/Colorado am 20.4.1999, aber auch mit anderen medial bekannt gewordenen Massen- und Serienmördern. Als weitere Besonderheiten können Überforderung durch Schule und gesellschaftliche Erwartungen, auffällige Familienstrukturen mit gestörtem Bindungsverhalten und Verhaltensauffälligkeiten der Täter festgestellt werden. Details können für die gesamte Gruppe der jungen Täter erst demnächst genau beschrieben werden.
Die Gruppe der erwachsenen Amoktäter ist heterogener. Im Altersspektrum von 25 bis 71 Jahre im Zeitraum von 1983 bis 2013 finden sich Familienauslöschungen mit oder ohne Attacken auch auf fremde Personen, Taten am Arbeitsplatz, in Behörden und Institutionen, eine erhebliche Anzahl (paranoid) schizophrener Täter und Taten, die in der Öffentlichkeit stattfanden.
In einem Kurzvortrag konnten erste Ergebnisse über die Gemeinsamkeiten junger und erwachsener Amoktäter auf der Tagung der DGPPN in Berlin im November 2013 präsentiert werden.
Gemeinsam ist jungen und erwachsenen Amoktätern das ganz überwiegende männliche Geschlecht. Unter jungen und erwachsenen Amoktätern fanden sich nur sehr wenige Täterinnen. Zwar wird schwere Gewalt im Hell- und Dunkelfeld typischerweise von Jungen und Männern begangen, hier zeigt sich aber eine ganz erhebliche Konzentration auf das männliche Geschlecht, was möglicherweise auch mit einer extremen Inszenierung von Männlichkeit durch die Tat in Verbindung steht. Die Täter sind unangemessen kränkbar, zeigen ihre Wut und ihren Hass aber nicht so offen nach außen, sind also selten impulsiv aggressiv. Neben Selbstwertproblemen fällt eine egoistische Haltung mit fehlender Empathie und Perspektivenübernahme deutlich auf. Fast alle Täter zeigen bei einer Einzelgängerproblematik eine psychopathologische Auffälligkeit, deren genauere Beschreibung und Einordnung Ziel des Forschungsprojektes ist. Häufig fallen auch Suizidalität und bei jungen wie erwachsenen Tätern in mindestens einem Drittel der Fälle Suizide direkt nach den Taten auf. Die Waffenaffinität erscheint ausgeprägt. Im sozialen Miteinander sind Bindungs- und Beziehungsprobleme zu beobachten.
In der weiteren Betrachtung unterscheiden sich junge und erwachsene Amoktäter aber auch. Über die jungen Täter sind bereits bessere empirische Aussagen möglich, die erwachsenen Täter sind noch weitgehend unerforscht. Junge Täter, die aufgrund auffälliger Unreife bis zur Adoleszenz, also bis zu einem Alter von 24 Jahren zusammengefasst werden, zeigen sich folgende Auffälligkeiten: Ihre Tatplanung, die oft lange, bis zu Jahren, zurückverfolgt werden kann, orientiert sich sehr an Tätern und medialen Vorbildern. Generell spielt eine starke Identifikation mit Tätern (Amoktäter, Massenmörder, Attentäter) sowie eine Identifikation mit virtuellen Rächerfiguren eine Rolle. Rechtfertigungen der Tat werden Äußerungen und Botschaften von anderen Tätern oder auch Medienfiguren entnommen und sich zu eigen gemacht. Beispielhaft kann die T-Shirt Botschaft: „Humanity is overrated“, die auf Eric Harris, einen der beiden Täter der Tat an der Columbine High School vom 20.4.1999 in Littleton, Colorado12, zurückgeht, genannt werden. Ein deutscher Täter trug ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift: „Made in School“, das er eigens hatte anfertigen lassen. „Humanity is overrated“ wollte er nicht verwenden, da er fürchtete, die Botschaft lasse seine Absichten klar erkennen und man werde ihn festnehmen. Überhaupt spielt die Tat an der Columbine High School wegen der spezifischen Gewaltrechtfertigung und der Verfügbarkeit des „Cafeteria-Videos“ für alle jungen Amoktäter und auch Tatgeneigten eine sehr große Rolle bei der Vorbereitung auf die eigene Tat.
(vorläufige Ergebnisse 2014)
Junge Täter
Erwachsene Täter
Tatplanung orientiert an direkten medialen Vorbildern
Identifikation mit Rächern und Tätern;
Rechtfertigungen
Columbine High School 20.4.1999
Pubertäre
Verhaltensweisen
in Kleidungsstil, Musik, Computerspielen, sozialen Netzwerken
Unreif; Schule wird häufig zum Tatort
Rache, kalte Wut, kompromisslose Tatplanung; Hass, aber auch Drohungen
Fühlen psychische Störung bei sich selbst
Tlw. sexuelle Devianzen; Frauenhass, Sadismus
Alkohol und Drogen spielen keine Rolle
Familiäre Kälte bei „normaler“ Fassade
Tagebücher, Botschaften, Schriften
Ängstliche Kinder auf Suche nach Kontakt
Weniger direkte Nachahmung; keine
personifizierten
Helden als Vorbilder
Mittelbare Wahrnehmung der Medienresonanz
Querulatorisch, paranoid, fühlen sich missverstanden und angegriffen
Hoher Anteil an Psychosen / Schizophrenien (ca. 30 %)
Gesellschaftliches
und persönliches Scheitern wirkt häufiger als Tatauslöser
Warn- und Drohverhalten seltener und anders; Detaillierte Planungen viel seltener
Alkohol und Drogen häufiger
Wenige Selbstzeugnisse
Amokdrohungen an Schulen erlebten im Jahr 2009 durch die Tat in Winnenden und Wendlingen im März einen vorläufigen Höhepunkt. In dem Jahr wurden in Deutschland mindestens 3.000 Amokdrohungen an deutschen Schulen bekannt. In einer empirischen Studie konnte festgestellt werden, dass es Schüler gibt, die eine Amokdrohung aussprechen, obwohl sie nicht beabsichtigen, eine Tat auszuführen. Es gibt aber auch Schüler, die kurz vor der Ausführung der Tat stehen und deren komplexe Verhaltens- und Persönlichkeitsproblematik glücklicherweise auf die bevorstehende Tat aufmerksam machte, so dass eine Tat verhindert werden konnte.13
Kurz zusammengefasst besteht in etwa der Hälfte der Fälle keine Gefahr der Umsetzung einer Tat. Nach Fallgruppe 1 erfolgen ausdrückliche Drohungen, die meistens nur einmal oder in einem zeitlichen Zusammenhang ausgestoßen werden als falsch verstandener „Scherz“ oder „Spaß“, als unüberlegte Äußerung direkt oder über elektronische Medien, oder aus Wut und Verärgerung spontan. Die Tat (Drohungen mit einer Amoktat sind i.d.R. nach § 126 StGB strafbar) hat einen typischen Kontext kindlich unüberlegten oder jugendtypisch unreifen oder gar dummen Verhaltens. Es besteht keine Gefahr einer Umsetzung, weil es keinerlei Tatplanungen und keine Handlungsbereitschaft gibt. Die Äußerungen erfolgen spontan, was von den Lehrer/innen überwiegend schnell erkannt wird.
Eine Fallgruppe 214 umfasst Drohungen mit einer Amoktat (häufig explizit einmalig oder mehrfach in einem zeitlichen Zusammenhang) durch impulsive und aggressive Jungen, die auch sonst aggressiv verhaltensauffällig sind und zum Teil schon Körperverletzungen und Gewalttaten begangen haben. Hier besteht keine Gefahr der Umsetzung einer Amoktat, weil die impulsive Wut sich bereits in der Drohung ausdrückt.
Fallgruppe 3 ist als (oft nur einmalig geäußerte) Amokdrohung, die sich als „Hilferuf“ darstellt, zu verstehen. Die Drohung geht von einem verhaltensauffälligen und/oder psychisch auffälligen Jungen aus, der zahlreiche Probleme im gesamten sozialen Umfeld (Umgang mit Gleichaltrigen, im familiären Bereich und in der Schule) aufweist. Die Amokdrohung erfolgt, um Aufmerksamkeit für gravierende Entwicklungsprobleme zu wecken. Es besteht keine Gefahr der Umsetzung einer Amoktat.
Fallgruppe 4 betrifft Amokdrohungen von Jungen, deren Gefährlichkeit schwer einschätzbar ist. Die Art der Drohungen entspricht mehrfach denen von Tätern (mehrfach, mittelbar, verklausuliert). Es handelt sich um verhaltensauffällige und/oder psychisch auffällige Schüler mit sonderbarem Verhalten und erheblichen Entwicklungsproblemen. Probleme bestehen im Umgang mit Erwachsenen, mit Mitschülern und insbesondere Mädchen und Frauen. Teilweise fiel Stalkingverhalten auf. Eine Amokgefahr war nicht abschließend auszuschließen. Geklärt werden konnte nur die Gefahr der unmittelbaren Umsetzung durch Überprüfung von Waffenverfügbarkeit. Interessant ist bei dieser Gruppe, dass das Problemverhalten seit Jahren bekannt war und fast in jedem Fall die Schulpsychologie seit Jahren involviert war. Trotzdem erfolgten Schulversetzungen ohne Information der aufnehmenden Schule und ohne abgestimmtes Fallmanagement.
Fallgruppe 5 betrifft gefährliche Schüler, die die Tat begangen hätten, wenn sie nicht verhindert worden wäre. Drei hoch auffällige Jungen mit massivem Drohverhalten fielen insbesondere den Mitschülern schon längere Zeit als bedrohlich auf. Die Intervention durch Schule, Polizei und Justiz (sowie Psychiatrie) war hier in jedem Fall erfolgreich.15
Konsequenzen müssen sich vor allem für die Aus- und Fortbildung von Referendaren und Lehrern, die Bildung von Krisenteams an Schulen, die Fortbildung des schulpsychologischen Dienstes, die Sensibilisierung von Mitschülern, Eltern, Lehrern und natürlich für die polizeiliche Fortbildung im Bereich spezifischer Prävention (Bedrohungsmanagement) ergeben.16
Handlungsempfehlungen für die Polizei haben mehrere Zielrichtungen. Prävention im Sinne der Gefahrenabklärung und des Bedrohungsmanagements ist möglich und wichtig, um eine tatgeneigte Person an der Umsetzung seiner Tötungspläne zu hindern. Das ausgeprägte Drohungsverhalten und mehrere Verhaltensauffälligkeiten, die bei späteren Tätern beobachtet werden konnten, führt zu der Annahme, dass Täter im Vorfeld erkennbar sind. Eine größere Zahl von jungen Personen droht mit einer Amoktat oder einer schweren Gewalttat, ohne tatsächlich eine Umsetzung zu beabsichtigen. Diejenigen, die eine Tat begehen wollen, drohen aber auf ähnliche Art und Weise wie Täter und zeigen auch andere, oben näher beschriebene Auffälligkeiten. Zwar sind individuelle Unterschiede vorhanden, aber gerade die gefährlichen Personen mit Tatbereitschaft fallen im sozialen Kontext der Schule, in der Familie, in Psychiatrien und/oder bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Angebote auf.
Somit bedarf es insbesondere zur frühzeitigen Intervention bei jungen potentiellen Tätern ein gut durchdachtes Bedrohungsmanagement, um die relevanten Hinweise bewerten zu können. Die bisherigen Erfahrungen sind durchaus positiv und es ist sicher davon auszugehen, dass Taten verhindert wurden. Die Polizei ist hier in einem Stadium zur Abklärung von Gefahrenverdacht gefragt, in dem in Schule, Familie, Bekanntenkreis, Internet oder Psychiatrie / Psychotherapie eine Person mit bedrohlichem Verhalten oder Äußerungen auffällig geworden ist, die die Umsetzung einer Amoktat nahelegt. Es bedarf somit einer professionellen Abklärung von Verdachtslagen, um ressourcenschonend die jugendlichen Scherz- und Wutäußerungen, die keine Gefahr der Umsetzung einer Mordtat in sich tragen, von gefährlichen Szenarien zu unterscheiden.
Auf der Ebene des polizeilichen Einsatzes im Ernstfall ergeben sich ganz erhebliche Anforderungen, um das Leben der Attackierten und Unbeteiligten zu retten und auch die im Einsatz befindlichen Polizeibeamten, Rettungskräfte und Notärzte vor Akut- und Spätschäden zu bewahren.
Es empfiehlt sich, „in ruhigen Zeiten“ Amoklagen-Training und Einsatzübungen durchzuführen, wie unwahrscheinlich der eigene Einsatz auch sein mag. Die Fallanalysen zeigen, dass selten ein SEK zum Einsatz kommt, schlicht, weil die Zeit nach dem Notruf fehlt. Die Strategien der Länderpolizeien, seit Jahren die Einsatzbewältigung mit Schutzpolizisten zu üben, können nur nachdrücklich unterstützt werden. Die VS-eingestuften und in jedem Bundesland verfügbaren Materialien zum raschen Einsatz, um den Täter so schnell wie möglich an weiterer Tatausführung zu hindern, bringen eine hohe Eigengefährdung für die Beamten mit sich. Diese Einsatzbewältigung rettet jedoch Leben und kann zu erfolgreichen Einsätzen beitragen. Ein Täter mit Schusswaffen oder Explosionsstoffen, der zu allem entschlossen ist, seinen eigenen und den Tod der Opfer vor Augen hat, ist sich der Zeitknappheit bewusst und will meistens so viele Menschen wie möglich in kurzer Zeit töten.17 Er hat nichts zu verlieren und verhandelt nicht, weil die Tat das Ziel ist. Neben dem häufig geplanten Suizid stellen sich einige Täter auch vor, sich von der Polizei erschießen zu lassen („suicide by cop“). In Deutschland gab es entsprechende Fälle und selbst, wenn der Täter durch Polizeibeamte angeschossen, aber nicht getötet wurde, zeigen sich nachträglich Probleme der Einsatzfähigkeit dieser Beamten. Sie haben wohl das Gefühl, der Wirkung der Schusswaffe nicht trauen zu können, weil es in höchster Lebensgefahr trotz Schusstreffern nicht gelang, den Täter kampfunfähig zu machen.
Es empfiehlt sich weiter, den gemeinsam abgestimmten Einsatz von Polizei und Rettungsteams mit Notärzten zu üben, um Situationen zu vermeiden, in denen Rettungskräfte hilfsbedürftigen Verletzten über längere Zeit nicht zu Hilfe kommen dürfen, weil das Gebäude noch nicht komplett gesichert ist.
Mit Unwägbarkeiten wie dem Ausfall der Funk- und Mobilfunknetze ist zu rechnen.
Lässt sich der akute Einsatz gegen einen tötungsbereiten Täter nicht vermeiden und sind Menschen getötet worden, stellt die Lage eine traumatische Situation dar, die professionell in Nachsorgebemühungen aufgefangen werden muss, will man Spätschaden, längere Krankschreibungen und psychische Folgebelastungen abfangen. Eine wirksame Trauma-Reduktion muss das Ziel nach derartigen Einsätzen sein.
Nach amerikanischen Analysen18 fanden im Zeitraum von 2000 bis 2010 allein 84 Amoktaten mit steigender Tendenz statt. In Deutschland gab es bislang an Universitäten keine Amoktaten (Amokdrohungen durchaus), in den USA fanden allerdings zahlreiche Taten statt; die Tat mit den meisten Todesopfern wurde am 16. April 2007 an der Virginia Tech in Blacksburg von Seung Hui Cho, 23 Jahre alt, begangen.19 Er tötete 32 Personen, verletzte 17 Personen und tötete sich danach selbst. Erwachsene und junge Täter begingen die Taten am häufigsten am Arbeitsplatz (37 %) gefolgt von Schulen (34 %) und öffentlichen Plätzen (17 %). Bei Schusswaffengebrauch des Täters sterben durchschnittlich mehr Opfer, Täter benutzen aber nicht ausschließlich Schusswaffen, sondern auch andere Waffen bis hin zu Sprengstoff. Manche tragen Schutzausrüstung. Knapp die Hälfte der Taten war bereits beendet, als die Polizei eintraf. Bei den anderen Fällen ging es für die Polizei unter erheblicher Eigengefahr darum, den Täter zu stoppen. Der Einsatz von Rettungskräften erfolgte häufig zu spät, da der Tatort noch nicht gesichert war.
In Deutschland zeigen die Fälle von jungen und erwachsenen Amoktätern ebenfalls die höchste Gefahr für Attackierte, Unbeteiligte und Polizeibeamte, wenn der Täter über Schusswaffen verfügt. Hier geht es einem Täter darum, in kurzer Zeit so viele Menschen wie möglich zu töten und er nimmt regelmäßig den eigenen Tod in Kauf. Von den 30 jungen Amoktätern (bis 24 Jahre) beging etwa ein Drittel nach der Tat Suizid20, ein weiteres Drittel unternahm Versuche in dieser Richtung. Von den sieben jungen Tätern, die sich direkt im Anschluss an die Tat selbst getötet haben, verwendeten alle Schusswaffen. Ein Täter liegt nach einem selbst beigebrachten Kopfschuss seit der Tat im Wachkoma. In zwei weiteren Fällen versuchten die jungen Täter, sich von der Polizei erschießen zu lassen. Einer konnte überwältigt werden, ein anderer wurde mehrfach angeschossen und überlebte nach Notoperation. Weitere Täter planten ihren Suizid oder unternahmen Versuche mit untauglichen Mitteln; es kam aber letztlich nicht zu einer Selbsttötung. Täter gaben dazu in Interviews auch an, sie hätten Angst vor den zu erwartenden Schmerzen gehabt und befürchtet, die Selbsttötung könne misslingen.
Auch ein Drittel der Täter über 25 Jahre (bis 71 Jahre) tötete sich im Anschluss an die Tat selbst. Hier war die Schusswaffe das bevorzugte Tatmittel, in zwei Fällen wurden aber auch drastische Mittel gewählt (nach Tötung mehrerer Personen durch Schüsse Selbstsprengung; Tötung und Selbsttötung durch Zünden von Handgranaten). Einige Erwachsene versuchten sich in einem Schusswechsel mit der Polizei töten zu lassen, was in einem Fall gelang.
Täter sind häufig mit mehreren Typen von Waffen ausgerüstet (Hieb- und Stichwaffen, wie Messer und Beil, Brandsätze, Säure und Sprengstoff). In mehreren Fällen war es nur einem glücklichen Zufall zu verdanken, dass es nicht zu einer verheerenden Explosion mit vielen Brandverletzten kam. Die Täter verharren keineswegs alle an einem Tatort. Schon innerhalb einer Institution (Schule, Behörde, Arbeitsplatz) werden unterschiedliche Zimmer und Stockwerke zur Tatausführung aufgesucht. Einige Täter waren recht mobil und traten an mehreren Tatorten in Erscheinung, was ihre Lokalisation erheblich erschwerte.
