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Das Buch erzählt die Geschichte zweier Familien aus dem deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg/Fribourg, der "Alten Landschaft", über 300 Jahre. Sie erleben Aufschwung und erleiden Niedergang, Kriege, Pest und Hunger, kennen bäuerliches Leben und Industrialisierung. Immer sind sie Teil von etwas Grösserem: im Weiler, in der Pfarrei, der Herrschaft der Patrizier.
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Seitenzahl: 169
Veröffentlichungsjahr: 2025
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Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt
(Bertolt Brecht)
Vergilbte Bücher, brüchige Berichte
sind meine Unterlage
(Bertolt Brecht)
Warum dieses Buch?
Rentierjäger, Kelten, Alemannen
Eine Stadt wird gegründet
Kleine seitliche Arabeske
Willinus zer kinden
Brot und Käse
Wolle und Leder
Ein Totschlag und eine Schenkung
Geheime Kammer
Ein streitbarer Pfarrer
Freiburg kapituliert, 1521
Rudolphs Gut, 1562
Zehnt, Pfrund, Pacht
Peter (der erste) ze Kinden
Ulricus ze Kinden und Elisabetha Rapp
Jodok im Grossen Bürgerbuch
Jost legt sich mit dem Kapitel an
Rauben und Plundern, 1589
Der Kleine Rat hat viel zu tun
Fromme Freiburger
Boltz Blitz, vielsprachiges Freiburg
Yersinia pestis?
Der Heiler von Charmey
Einschub: Freiburg heute
geredert und in das feuer geworffen
Solothurn bringt (mehr) Klarheit
Jacob Bertschy, Stadtküfer
Erster Akt: Rodolphe erhält das Bürgerrecht
Zweiter Akt: Widerruf
Dritter Akt: Neuer Anlauf
Vierter Akt: Finale
Der Stammvater: Jacob Bertschi
Répertoire Paroissial
Das Kreuz mit den Familiennamen
Athanas Thürler und ein Freiburger Totenregister
Zurkinden im Halbdunkel
Kalter Streich
Bertschy Johann
Bertschy Peter
Reisläufer
Bertschy Franz Nikolaus
enfants trouvés et perdus
Die Zurkinden bleiben in Heitewil
Schule vor und nach der Revolution
Das Ancien Régime lebt weiter
Volkszählungen
Die Volkszählung 1811
Die Volkszählung 1818
Zurkinden, immer noch in Heitewil
Peter Joseph Zurkinden, Luggewil
Illegitim?
Früh gefreit
Johann Joseph Zurkinden
Fels in der Freiburger Brandung
Freiburger Gardisten
Joseph Alois Zurkinden
Noch ein Niklaus?
Zurkinden-Zurkinden
Grossrat und Ammann
Im Unterdorf
Bertschy Jakob, Scheurer
Bertschy Joseph, Wirt
Das Heimwesen Balliswil
Bertschy Tschang (Jakob Johann)
74 Enkel/innen
Noch ein Einschub: Die Datenbank
Bertschy Hans (Johann)
Bertschy Franz Ludwig (Louis)
Die Erde dreht sich weiter
Anhänge
A.1 Vereinbarung zu «Auf der Breite» 1458
A.2 Christian Bertschys Herrenzins 1562
A.3 Wegen des Raubs und Plunderns, 1589/90
A.4 Claude Bergier, Hexer
A.5 Der alte Bettelvogt
A.6 l’affaire Bertschy, Transkript
A.7 Berufe in Freiburg um 1700, nach A. Thürler
A.8 Wer war Josef Meinrad Bertschy?
A.9 Christina Zurkinden-Waeber 1907
A.10 Bertschy Jean 1930
A.11 Bertschy Johann, Kavallerist
A.12 Louise Zurkinden-Hayoz stirbt 1949
A.13 Zurkinden Niklaus Alois 1891 – 1990
A.14 Pater Odilo Zurkinden, OSB
A.15 Bertschy Louis (Franz Ludwig)
A.16 Pauline Agnes Bertschy-Zurkinden stirbt
Quellen
Wer dahinter steht
Louis Bertschy, einer der Urgrossväter unseres Enkels, hat sich vor vielen Jahren mit seinen Vorfahren auseinandergesetzt und einen Bertschy-Stammbaum erstellt. Ganz kompakt und auf die männlichen Ahnen konzentriert. Ich wollte den etwas ausweiten, einerseits mit weiblichen Vorfahren (auch wenn das in der ganzen Breite gar nicht geht). Anderseits war es mir wichtig, auch die Welten dieser Vorfahren etwas zu beleuchten: wie haben sie gelebt, was haben sie erlebt, erlitten, geleistet?
Ich stamme aus einer Region, die erst im Mittelalter besiedelt wurde; vorher war in Wald AR nur Urwald. Ich habe deshalb bei meinen Recherchen im Freiburgischen Interessantes erfahren über eine Gegend mit viel weiter zurück reichender und ganz anders verlaufener Geschichte. Hat ein klitzekleiner Teil der Gene aus jener Zeit überlebt und wirkt noch heute?
Von Interesse sind vielleicht auch Erfahrungen aus den Recherchen, die schliesslich zu diesem Buch geführt haben: Wo waren Informationen zu finden? Welche Umwege waren nötig? Gab es Sackgassen? Dazu gibt es speziell gekennzeichnete Einschübe, die man auch überspringen kann.
Direkte Vorfahren von Louis Bertschy und Agnes geborene Zurkinden sind grau unterlegt. Zitate im Originalton sind kursiv gesetzt.
Vor allem ältere Basisdokumente sind nicht ohne Weiteres verständlich, lateinisch, französisch, nah am lokalen Dialekt oder beamtendeutsch. Um das Ganze einigermassen leserlich zu halten, sind in einzelnen Kapiteln oft nur Zusammenfassungen enthalten. Wer mehr wissen und dafür auch etwas Zeit aufwenden will, findet Transkripte und Übersetzungen in den umfangreichen Anhängen. Quellen sind recht summarisch aufgeführt, wissenschaftlichen Ansprüchen genügt das natürlich nicht, will es auch nicht.
Nach Möglichkeit ist das Buch chronologisch aufgebaut. Das funktionierte nicht immer, weil manche Geschehnisse nur im auch zeitlich grösseren Zusammenhang verständlich werden. Darum sind Leserinnen und Leser gefordert, hie und da Hüpfer über Jahrzehnte bis Jahrhunderte auf sich zu nehmen.
Hoffentlich viel Freude und neue Erkenntnisse!
Kurt Rechsteiner, März 2025
Nach der letzten Eiszeit stauten sich Schmelzwasser zu einem grossen Jurasee, der das ganze Mittelland bedeckte, mit einem Pegel 50 Meter über dem heutigen Neuenburgersee. In den sumpfigen Randgebieten streiften Rentierjäger umher, ohne festen Wohnsitz in der Region. Nach dem Absinken des Jurasees wurden die Jäger und Sammler allmählich zu sesshaften Bauern, deren Spuren auch im Gebiet des heutigen Kantons Freiburg zu finden sind, aus der Bronzezeit etwa in Tafers und Alterswil, aus der Eisenzeit in Tafers, Düdingen, Heitenried und weiteren Orten. In der Eisenzeit traten die Kelten auf den Plan, hier die Helvetier, deren Geschichte nicht nur von Asterix und Obelix her bekannt ist. In Düdingen wurden mehrere keltische Grabhügel gefunden, einer mit besonders reichen Grabbeigaben; weitere Spuren fand man in Bundtels und Garmiswil.
Die Römer waren hier, bauten Amphitheater, eine Infrastruktur mit Strassen und Gasthöfen – von ad tabernas könnte der Ortsname Tafers stammen – und siedelten Veteranen an. Manche sehen bei Tafers allerdings einen keltischen Ursprung, der so etwas wie «stilles Wasser» bedeuten soll, auch das im Mittelalter Duens genannte Düdingen könnte auf die Kelten zurück gehen. Es folgten die Burgunder und die Alemannen; die Alemannen besiedelten den heute deutschsprachigen Kantonsteil grösstenteils zwischen dem 8. und 12. Jahrhundert, unter dem Schutz der inzwischen herrschenden Franken.
Nach wirren und weiterhin blutigen Zeiten erhielt schliesslich 1127 Herzog Konrad von Zähringen die Statthalterschaft über Burgund, dessen Nachfolger Berthold IV. 1157 – endlich – die Idee hatte, die Stadt Freiburg zu gründen. Anders als Bern musste Freiburg aber nach dem Tod des letzten Zähringers noch fast 300 Jahre warten bis zur freien Reichsstadt; da herrschten erst die Grafen von Kyburg, dann lange die Habsburger, schliesslich Savoyen.
Mit der Handfeste erhielt Freiburg 1249 das Stadtrecht, das um 1410 im Schwabenspiegel in einer ersten deutschen Übersetzung dokumentiert ist. Dieser Schwabenspiegel enthält aber noch viel mehr, etwa eine Land- und Lehensrechtssammlung, wie sie im Spätmittelalter in Süddeutschland und der heute deutschsprachigen Schweiz in Gebrauch war.
Eine Seite aus dem Schwabenspiegel, die das erste Mal das Freiburger Wappen in den heutigen Farben zeigt.
Der Schwabenspiegel ist heute digital im Netz verfügbar, wie auch zwei andere wichtige Quellen: das erste und das zweite Bürgerbuch. Sie decken zusammen die Zeitspanne von 1341 bis 1769 ab und dokumentieren, wer wann welches Freiburger Bürgerrecht erhalten hat.
Mit dem ersten Bürgerbuch kann ich nichts anfangen, das ist ein Fall für Spezialisten, viele Kürzel, viele Streichungen, Lücken, mit Mühe kann ich den einen oder anderen Eintrag entziffern: Johannes berchi (1359), Johannes de haitinwila, Petrus dnus sutor de ybenwila [Peter, Herr, Schuhmacher, von Übenwil]. Familiennamen haben sich da offenbar noch nicht ganz durchgesetzt, Petrus de dudingen tuchscherer genügt bei der geringen Bevölkerungsdichte zur Identifikation; das Dorf Düdingen zählte noch im Jahr 1447 nur gerade 51 Einwohner (die Pfarrei Düdingen war mit 629 Einwohnern wesentlich grösser).
Das zweite Buch ist da deutlich besser. Stadtschreiber Petermann de Cudrefin, der das erste Buch «sehr unordentlich» fand, gliedert das Ganze neu: Zuerst kommen die aktuellen Ratsherren, die Geistlichen und die vom ersten Bürgerbuch übertragenen «richtigen», also in der Stadt wohnhaften Stadtbürger; dann bleibt Raum für die neu «richtig» Eingebürgerten, von späteren Schreibern nicht mehr gleich sorgfältig notiert. Im zweiten Teil sind wieder zuerst die vom ersten Buch übertragenen «extraburgenses» aufgeführt, die ausserhalb der Stadtmauern wohnhaften Stadtbürger; dann folgen die neu eingebürgerten Auswärtigen.
In diesem zweiten Bürgerbuch geben schon die ersten Seiten Rätsel auf, wieder einmal, und führen mich auf der Suche nach Zurkinden kurz in die Irre. Im Rat sitzen nämlich 1416 gleich zwei prominente Zerlinden, bei denen das «l» erst noch wie «k» aussieht: Hansonus, Sohn des Jacob, und Hensillinus, wohnhaft in Augia (Au oder Auge), vexillifer (Fahnenträger, Venner), Sohn des Nigkillinus. Später taucht auch ein Nicolaus Zerlinden auf, Sohn des Willini. 1604 wird mit Benedikt ein weiterer Zurlinden eingebürgert, mit einem Unterton in der Bürgerrolle, weil er die Niederlassungsgebühren erst nach dreizehn Jahren bezahlt: Bendicht zur linden so schon vor 13 jar empfangen, aber erst letstlich das gelt nach der alten ordnung mitt 30 lb erlegt.
Dabei gibt es gemäss Historischem Lexikon der Schweiz Zurlinden im Freiburgischen gar nicht, das sind oder waren Berner! Die Lösung finde ich im ersten Bürgerbuch: 1811 schreibt Joan. Franc. Uffleger, archivista, auf einer Seite, wo er Lücken zu füllen sucht: Zerlinden Willinus dictus perdivit burgensiam – der Willi genannte Zurlinden hat das Bürgerrecht verloren. Und wird aus dem freiburgischen Gedächtnis gelöscht.
Im zweiten Bürgerbuch tauchen nicht nur Zurlinden, sondern auch «echte» Zurkinden auf: Petermann de Cudrefin trägt am 14. Februar 1459 Willinus filius petri zer kinden de trüterhüseren parochie de liebistorff als extraburgense ein, also als ausserhalb der Stadt ansässigen Stadtbürger. Liebistorf gehörte zur Alten Landschaft, war bis 2002 eine selbstständige Gemeinde, und ist heute in Gurmels eingemeindet. Trüterhüseren habe ich als Flurnamen nicht finden können.
1556 wird Ulbrich zun Khinden als «richtiger» Stadtbürger geführt. Ob Willinus, Petrus und Ulbrich mit den später auftauchenden, lange auf Düdingen konzentrierten Zurkinden irgendwie verwandt sind, bleibt offen. Sehr wahrscheinlich ist es nicht.
Wer kennt den «Geschmack der Schweiz seit 1115» nicht? Die Werbung für den Gruyère tönt gut, die Realität des Mittelalters trifft sie nicht. Der Kampf der Bauern drehte sich in allererster Linie um das tägliche Brot, 80 bis 90% des verfügbaren Landes waren für Getreide reserviert, Brot und Habermues standen täglich auf dem Speisezettel.
Kühe waren ein Luxus, den sich lange höchstens Klöster und andere sehr Wohlhabende leisten konnten. Zu wenig Weideland in der warmen Jahreszeit, zu wenig Wiesland wo man heuen konnte für die Winterfütterung. Produktion und Export von Gruyère wurden erst im späteren Mittelalter wichtig, als immer mehr – vor allem welschfreiburgische – Bauern auf Milchwirtschaft umstellten. Dies in einem Ausmass, dass die Obrigkeiten Angst um die Selbstversorgung mit Getreide bekamen und Gegensteuer gaben. Der Sensebezirk blieb schliesslich, nicht ganz freiwillig, regionale Kornkammer.
Die Milchwirtschaft hatte aber auch Auswirkungen, die der Regierung sehr entgegen kamen. Den Rahm schöpften dabei, man ahnt es, nicht die Bauern ab, sondern die Patrizier, Klöster und andere Gutbetuchte. Ihnen gehörten die Alpweiden und oft auch die Kühe, ihnen wurde der Sömmerungsertrag zuallererst ausbezahlt; Bauern, Sennen, Käser standen hinten an. Um 1650 versuchten die Patrizier sogar, den Käseexport als «hoheitliche Aufgabe» ganz in die eigene Hand zu bekommen. Das scheiterte allerdings nacheinem Bauernaufstand mit Sabotage der Käseproduktion.
Vieh brauchte auch sehr viel weniger Arbeitskräfte als Weizen und Roggen. Wie auch in der Ostschweiz standen damit vor allem Männer zur Verfügung, die als Söldner «exportiert» wurden, auch sie oft unfreiwillig. Mehr dazu später.
Es gab aber durchaus Platz für Tiere, vor allem für die genügsameren Schafe, in nicht ackerbautauglichen Ecken und in den damals riesigen Laubwäldern. Grosse Schafherden wurden gehalten; sie wurden von Investoren vorfinanziert, Adligen oder reichen Stadtbürgern, die sich Gewinne mit den Pächtern teilten, sich bei Verlusten aber lieber vornehm zurückhielten. Entsprechend wurden Wolle und Leder zu wichtigen Exportprodukten. Wolle wurde nicht nur roh verkauft, sondern weiter verarbeitet zu Tuch. Dabei kaufte die europaweit tätige Vöhlin Handelsgesellschaft bis etwa 1520 die gesamte Tuchproduktion Freiburgs auf und exportierte sie; später übernahmen die Welser diese Gesellschaft, weiteten ihr Geschäft auf das neu entdeckte Südamerika aus und gehörten – auch dank einem St. Galler – zu den ersten, die in den Handel mit Sklaven einstiegen. Anders als in der Ostschweiz blieb Wolle wichtig, Leinwand blieb etwas aussen vor.
Im 15. Jahrhundert ist doch einiges an Geschriebenem erhalten und in Freiburg haben nicht nur Stadtbürger Namen und Gesichter, sondern auch ziemlich gewöhnliche Sterbliche. Auslöser war oft ein Rechtsgeschäft, ein Verkauf oder eine Schenkung. Die allererste mir bekannte Erwähnung eines Bertschy 1417 zeigt allerdings keinen gewöhnlichen Handel, sondern den damaligen Umgang mit Gewalttaten, und mit Schuld und Sühne: Heinrich Bertschy, f[ilius] Bertschini von Elswil, arrangiert sich mit den Eltern des von ihm erschlagenen Henslin von Dietlisberg und schuldet lebenslänglich ein Mass Oel an die Kirche von Düdingen.
Ein zweiter Bertschy wird 1458 aktenkundig, hier ein Ausschnitt:
Am 22. Januar 1458 treffen Hensli Helfer und Hensli Bertschy aus Bösingen eine Vereinbarung mit Pfarrer Nicolas Darens in Gurmels; eine sorgfältige, gut leserliche Abschrift aus dem 17. Jahrhundert ist im Staatsarchiv erhalten. Die Vereinbarung besagt, dass Hensli Helfer und Hensli Bertschy ein Grundstück «Auf der Breite» besitzen, das sechs zusammenhängende «posas» Boden umfasst. Seine Lage ist mit Angaben von Nachbargrundstücken definiert in territorio de Bösingen loco dicto Uff der breitten inter terram Henslini Hugui à Borea, et inter terram Willini Helfferi et iter publicum à norte et occidente iuxta genuperia ab oriente cum suis fondis. Diese Art der Lagebeschreibung war üblich, da gab es noch keine amtliche Vermessung, bei der damals geringen Mobilität der Bevölkerung war das auch kein Problem. Dieses Grundstück übergeben sie dem Nicolas Darens, Pfarrer von Gurmels und dessen Nachfolgern, und zahlen ihm einen jährlich wiederkehrenden Zins von vier kleinen Soldi (Goldmünzen) Lausanner Währung plus eine Kappe Almosen, zahlbar am Tag des St. Andreas.
Freiburg steht zu dieser Zeit noch unter der Herrschaft der Savoyer. Weil jede Herrschaft ihre eigene Währung hat – was alle Handelsgeschäfte mühsam macht, weil an jedem Marktort verschiedenste Währungen im Umlauf sind – ist hier Lausanner Währung vorgegeben. Aus dem Text wird klar, dass es nicht um einen Verkauf geht – da fehlt ein Kaufpreis – sondern um eine Pfründe. Weil es damals keine Kirchensteuern im heutigen Sinn gab, finanzierten die Pfarreien den Unterhalt ihres Personals durch die Einkünfte aus ihnen zugesprochenen (geschenkten oder vom Bischof zugewiesenen) Höfen oder Grundstücken, eben den Pfründen.
Der vollständige Text ist im Anhang zu finden, sowohl in Latein wie auch in einer deutschen Version.
Dank tatkräftiger Mithilfe der Freiburger beim Sieg über Karl den Kühnen wurde Freiburg 1477 endlich zur freien Reichsstadt. Es waren raue Zeiten, 1475 verbot der Rat seinen Truppen mehrfach, aber letztlich ziemlich erfolglos, wild zu plündern:
Das Plündern wird verbothen, dann mit Bewilligung der Hauptleuthen, und dass die Leuthe insgemein gesezt werden sollen, nebst Vorsorge, damit die Panner nicht verlassen werden. die martis post st. gallen 1475. Zu sehen ist hier die spätere – darum gut lesbare – Abschrift eines Archivars in den Repertorien zu den Ratsmanualen (mehr zu Repertorien folgt später). «die martis post st. gallen» hat nichts mit Stadt oder Kannton St. Gallen zu tun, sondern umschreibt das Datum dieses Befehls, es war der Dienstag nach dem Gallustag, also nach altem Julianischem Kalender der 17. Oktober 1475.
1481 wurde Freiburg auch in die Eidgenossenschaft aufgenommen (und profitierte im gleichen Jahr 1481 ein erstes Mal von den Privilegien, die der französische König Ludwig XI. den Schweizer Söldnern gewährte). Damit war ein weiterer unabhängiger Stadtstaat entstanden, mit den typischen Merkmalen:
Räumliche Beschränktheit (die Freiburg mit Zukäufen und Eroberungen ausbaute)
Unterordnung der zugehörigen Landschaft (das waren Untertanen, fest im Griff der Stadt)
Oligarchische Herrschaft (die Staatsgewalt wird von wenigen – patrizischen – Familien bestimmt)
Den organisatorischen Unterbau hatten die Freiburger bereits – hier sehr vereinfacht dargestellt – mit dem Rat der Vierundzwanzig (Kleiner Rat), dem Rat der Zweihundert (Grosser Rat) und dazwischen geschoben einem Rat der Sechzig. Dazu kam später die Geheime Kammer, die ihre Beschlüsse geheim fasste (daher der Name), Vakanzen im Gremium in eigener Regie bestimmte und die Macht allmählich weit gehend auf sich konzentrierte. Von der Geheimen Kammer war der Adel ausgeschlossen. Einzig den als «Heimliche» bezeichneten Stadtbürgern waren seit 1627 die öffentlichen Ämter zugänglich, 1684 wurde der Zugang zu den Heimlichen endgültig verschlossen, die Patrizier blieben definitiv unter sich. Das tönt jetzt recht abstrakt und theoretisch, ich versuche das in einem späteren Kapitel mit etwas mehr Leben zu füllen.
In der «Alten Landschaft», also den 24 Pfarreien um die Stadt, begründeten die Stadtbürger ihren Grundbesitz und ihre Lehensrechte. Die blieb von der Stadt total abhängig und versuchte diesen Nachteil durch Einbürgerung wettzumachen. Damit ist wohl zu erklären, dass es bis in die jüngste Zeit wichtig war, Bürger etwa von «Freiburg und Düdingen» zu sein.
Weniger harmonisch geht es für Willi Horner 1497/98 zu und her: Der Pfarrer von Tafers, Paul Rappolt, klagt vor Gericht, dass Willi Horner auf dem Gut in "Balmaswil" in der Pfarrei Tafers der Kirche einen Zins pflichtig sei. Horner wehrt sich, der Ausgang ist (bisher) nicht klar.
Klar wird allerdings, dass Willi Horner sich mit einem schwierigen Gegner einlässt: Paul Rappolt wird 1475 Pfarrer in Guggisberg. 1484 ist er Pfarrer in Murten und wird dort Dekan. 1488 kommt er an die Kirche St. Martin in Tafers. 1497 kommt es zu einem Konflikt zwischen Wilhelm Burger, Pfarrer von Düdingen, und Paul Rappolt, Pfarrer von Tafers, wegen des Rindzehnts in den Bannhölzern in der Dorfmarch in Tützenberg, neben Montenach; nach Verhörung beider Parteien beschliessen der Schultheiss und Rat von Freiburg, dass der Rindzehnt dem Pfarrer von Düdingen gehört. Das Gerichtsverfahren gegen Willi Horner bezüglich das Lehensrecht in "Balmaswil" haben wir schon angesprochen. Bis hierhin ist das nicht weiter auffällig, Streit um Zehnteinnahmen waren nicht selten.
1503 legt er sich mit seiner Obrigkeit wegen der Pfarrstelle in Cugy an, wendet sich an den Papst (!) und wird 1504 exkommuniziert: Lettre monitoire de l'official de Genève Ablardus concernant l'excommunication de Paul Rappold. Le juge fait connaitre à tous les ecclésiastiques que Paul Rappold, recteur de l'église de Cugy, selon des lettres monitoires serait tenu à payer à Richard de Furno, prêtre genevois, 40 fl. de Savoiecomme pension de l'église paroissiale de Cugy. Citation et excommunication de Rappold. 1505 beruhigt sich die Lage temporär, schon 1507 geht es wieder los, unter Einbezug des Heiligen Stuhls: Pierre Colini, auditeur du sacré palais, considère que Claude de Baume a obtenu du pape la possession de cette église et qu'ainsi P. Rappolt n'y a aucun droit. Il mande à ce dernier, sous peine d'excommunication, de laisser ledit Claude jouir en paix de ce bénéfice. 1510 entscheidet der Vatikan endgültig: Sur plainte de Jean Donzelli, clerc du diocèse de Lausanne, contre Paul Rappolt (Rampeult), prêtre, en rapport avec l'église de Cugy, l'auditeur papal condamne ce dernier comme intrus à quitter la cure de Cugy sous peine d'excommunication.
Und worum ging es im Grunde? Rappolt «besass» die Kirche St. Martin in Tafers und damit deren Pfründen, also die Einkünfte aus den Lehen – die hatte er entweder gekauft oder vom Bischof erhalten und das war nie bestritten. Er wollte aber mehr, wollte auch die Pfründen von St-Martin in Cugy, und kämpfte (vergeblich) sieben Jahre darum.
Nein, hier ist nicht die Rede von einer Kapitulation im heutigen Sinne, dass also Freiburg die Waffen gestreckt und sich einem Feind ergeben hätte. Hier ist ein Vertrag gemeint, bei dem ein eidgenössischer Ort sich einem König oder Fürsten verpflichtet Söldner zu stellen. Und dafür Geld erhält, sogenannte Pensionen – «pas d’argent, pas de Suisses», kein Geld, keine Schweizer (Soldaten). Das gab es mit Frankreich schon 1496 und mit der Gründung der päpstlichen Schweizergarde 1505, aber erst nach Marignano, wo die Eidgenossen 1515 ihre Grossmachtträume begruben, und dem darauf folgenden «Frieden von Freiburg» und der «Ewigwährenden Allianz» mit Franz I. von Frankreich gab es 1521 jenen Vertrag, dessen militärische Klauseln die Grundlage für alle späteren derartigen Abkommen bildeten. Und es gab deren viele, nicht nur mit Frankreich, auch mit Spanien, Genua, Savoyen, Venedig, Österreich, Sachsen und Neapel. Die Freiburger paktierten vor allem mit katholischen Regenten, und sie waren mit ihren Kapitulationen nicht allein: alle Eidgenossen waren dabei, auch die reformierten Orte wie Zürich, obwohl sich der Reformator Huldrych Zwingli einst über die Anwerbung von «Menschenfleisch» empört hatte. Der Fürstabt von St. Gallen stellte im 18. Jahrhundert zwei volle Regimenter. Darüber hinaus dienten Freiburger wie auch andere Eidgenossen in Ländern, die nie eine Kapitulation abgeschlossen hatten, etwa in Bayern, Dänemark, Portugal, Russland oder der Türkei.
