"Wer will die hier schon haben?" -  - E-Book

"Wer will die hier schon haben?" E-Book

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Beschreibung

Rassismus, Homophobie und Ausgrenzung Andersdenkender sind heute alltägliche Realität in Deutschland. Derartige Haltungen und Diskriminierungen gegenüber Minderheiten werden allgemein als Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit oder Pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen aufgefasst und untersucht. Was genau unter diesen Begriffen zu verstehen ist, wie weit die mit ihnen bezeichneten Phänomene verbreitetet sind und wie die Gesellschaft am besten gegen Ausgrenzung und Anfeindung vorgehen kann, verdeutlicht dieser Band exemplarisch. Die kurzen Beiträge informieren jeweils aus der Sicht von Wissenschaft und Praxis auf schnelle und nachvollziehbare Weise über die wichtigsten gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen des jeweiligen Themenbereichs: Rechtsextremismus und Hasskriminalität, Rechtspopulismus, Ablehnung von Geflüchteten, Antimuslimische Haltungen, Islamismus, Antisemitismus, Homosexuellenablehnung und Sexismus.

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Seitenzahl: 478

Veröffentlichungsjahr: 2017

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Kurt Möller, Florian Neuscheler (Hrsg.)

»Wer will die hier schon haben?«

Ablehnungshaltungen und Diskriminierung in Deutschland

Verlag W. Kohlhammer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen und sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Es konnten nicht alle Rechtsinhaber von Abbildungen ermittelt werden. Sollte dem Verlag gegenüber der Nachweis der Rechtsinhaberschaft geführt werden, wird das branchenübliche Honorar nachträglich gezahlt.

Titelbild: Fotolia/beysim

 

1. Auflage 2018

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-032799-3

E-Book-Formate:

pdf:      ISBN 978-3-17-032800-6

epub:   ISBN 978-3-17-032801-3

mobi:   ISBN 978-3-17-032802-0

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Inhalt

Zur Einführung

Kurt Möller und Florian Neuscheler

Teil I Grundlegende Konzepte

Rechtsextremismus und Hasskriminalität

1 Rechtsextremismus und Hasskriminalität: Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Ansätze

Matthias Quent

2 ›Es hieß ja immer, das ist der Feind‹. Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten

Frank Buchheit

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

3 Menschenfeindliche Vorurteile

Andreas Zick

4 cultures interactive – Praxis der Jugendkulturarbeit zur Prävention von GMF und Rechtsextremismus

Silke Baer

Pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen

5 Das Konzept »Pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen« (PAKOs) und die KISSeS-Strategie – Theoretische Grundlagen, empirische Befunde und zentrale Schlussfolgerungen

Kurt Möller

6 KISSeS für Jugendliche – Erfahrungen aus der aufsuchenden, akzeptierenden Jugendarbeit im Hinblick auf den Abbau von Pauschalisierenden Ablehnungskonstruktionen

Wiebke Aits, Jens Jakobs, Dennis Rosenbaum und André Taubert

Teil II Facetten antidemokratischer Haltungen

Rechtspopulismus

7 Rechtspopulismus in Europa. Ein Überblick

Frank Decker

8 Fachkräftequalifizierung zur Arbeit mit rechtsextrem orientierten Eltern – Kommunales Mentoring am Beispiel des Projekts KOMMENT

Florian Neuscheler, Lars Schäfer, Peter Anhalt, Alexander Brammann, Christopher Kieck und Guido Oldenburg

Ablehnung von Geflüchteten

9 Ablehnung und Solidarität gegenüber Geflüchteten. Daten, Kontexte und Begünstigungsfaktoren

Albert Scherr

10 »Das klärt sich nicht von selbst« – Bürgerbeteiligung auf dem Weg zu Integration im Praxistest

Teresa Ewen, Ulrike Kammerer und Felix Steinbrenner

Antimuslimische Haltungen

11 Einstellungen zu Muslimen und zum Islam

Wolfgang Frindte und Nico Dietrich

12 Optionen der pädagogischen Bearbeitung von Antimuslimischem Rassismus

Ibrahim Ethem Ebrem und Ursula Adrienne Krieger

Islamismus

13 Rechtsextremismus und gewaltorientierter Islamismus im Jugendalter. Eine vergleichende Diskussion der Forschungsstände zu Motiven, biografischen Hintergründen und Sozialisationserfahrungen

Michaela Glaser, Joachim Langner und Nils Schuhmacher

14 Pädagogische Handlungsansätze zur Deradikalisierung im Arbeitsfeld des religiös begründeten Extremismus

Thomas Mücke

Antisemitismus

15 Die Zunahme schweigender Gleichgültigkeit: Antisemitische Radikalisierungen und das Versagen der Demokratie

Samuel Salzborn

16 Dialektik statt Hektik: über Herausforderungen antisemitismuskritischer Bildungsarbeit

Jan Harig, Malte Holler, Anne Goldenbogen, Inva Kuhn und Ruth Fischer

Homosexuellenablehnung und Sexismus

17 Homo- und Transfeindlichkeit in Deutschland: Erscheinungsformen, Ursachen und Interventionsmöglichkeiten

Ulrich Klocke

18 LSBTIQ* Bildungsarbeit. FLUSS e.€V. Freiburg – ein Beispiel aus der Praxis

Carina Utz

Anmerkungen

Zu den Autorinnen und Autoren

 

Zur Einführung

Kurt Möller und Florian Neuscheler

 

Haltungen der Ablehnung und Diskriminierung von bestimmten Menschen(-gruppierungen), wie sie Rechtsextremismus bzw. -populismus, Feindlichkeit gegenüber Geflüchteten, Islamismus u. a. m. beinhalten, sind zweifellos gravierende und hartnäckige gesellschaftliche Probleme. Wie ihre erfolgversprechende Bearbeitung langfristig und nachhaltig gelingen kann, ist jedoch bedauerlicherweise weiterhin eine weitgehend offene Frage. Insbesondere fehlt bislang vielfach eine aussichtsreiche Verbindung von Theorie und Empirie einerseits mit der Praxis von Sozialer Arbeit und Bildung andererseits.

Der vorliegende Band versucht, genau diesen Zusammenhang herzustellen, indem er zu insgesamt neun zentralen Problemfeldern von un- und antidemokratischen Haltungen jeweils gebündelt Perspektiven von empirisch grundierter Theorie und Praxisansätzen aufeinander bezieht.

In einem ersten Block geht es um grundlegende Forschungskonzepte und ihre praktischen Folgerungen; in einem zweiten Block werden relevante einzelne Problembereiche abgehandelt – ebenfalls in der Doppelperspektive von multidisziplinärer Wissenschaft und Praxis.

Zum ersten Block dieses Bandes und seinen drei großflächigen Themenfeldern: Themenfeld 1: Rechtextremismus und Hasskriminalität: Seit dem (Wieder-)Aufkommen des ›neuen‹ Rechtsextremismus in Deutschland Ende der 1980er Jahre hat sich die Forschung zu politischen Einstellungen und Sozialisationsprozessen vermehrt und intensiviert mit diesem Phänomen selbst wie auch mit damit in Verbindung stehenden Orientierungen und Verhaltensweisen beschäftigt. So haben sich – in mehr oder minder elaborierter Form – verschiedene Verständnisse von »Rechtsextremismus«, »rechtem Extremismus«, »Rassismus«, »Neonazismus«, »Neofaschismus«, »Neuer Rechter«, »Rechtspopulismus« u. ä. m. herauskristallisiert, und sie wurden in jeweils spezifischer Weise in Studien überführt. In dem Maße, wie speziell auch politisch konturierte Straftaten, insbesondere aber Gewaltaktionen aus Rechtsaußenpositionen heraus zunehmen und brutaler werden, schiebt sich daneben seit einiger Zeit ausgehend von angelsächsischen Ländern eine Auffassung ins Blickfeld der Forschung, die das Konzept der »Hasskriminalität« (»hate crime«) verfolgt – und teils auch gegenüber dem Rechtsextremismus-Begriff priorisiert. Der Beitrag von Matthias Quent diskutiert diese beiden Konzepte sowohl theoriebezogen als auch unter Nutzung empirischer Daten in Hinsicht auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Der sich anschließende Artikel von Frank Buchheit fokussiert vor diesem Hintergrund ein Praxisfeld, das für diese Konzepte als zentral angesehen werden kann: die Aussteigerprogramme für Rechtsextremist_innen.1 Er argumentiert dabei nicht allein mit Praxiserfahrungen, sondern auch mit theoretischen Überlegungen und empirischen Befunden der Rechtsextremismus- und speziell der darin eingelagerten Distanzierungsforschung, um abschließend politische und pädagogische Herausforderungen zu skizzieren.

In den letzten Jahren haben sich neben den im ersten Themenfeld vorgestellten konzeptuellen Verständnissen Forschungskonzepte entwickelt, die nicht nur auf einzelne Aspekte von extrem rechten Orientierungen und Aktivitäten bezogen sind, sondern den gesamten Komplex von Demokratieskepsis, Ablehnungshaltungen und Menschenverachtung in den Blick nehmen. Sie fokussieren dabei auch weniger stark als dies in ihrem Schwerpunkt die Konzepte »Rechtsextremismus« und »Hasskriminalität« tun auf evidenten politischen Aktionismus und strafrechtlich relevante Vergehen. Für solche Ansätze stehen das Konzept der »Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit« (GMF) und das Konzept der »Pauschalisierenden Ablehnungskonstruktionen« (PAKOs). Der Band stellt in den Themenfelder 2 und 3 des ersten Blocks diese Konzepte vor und präsentiert zusätzlich praktische Folgerungen, die aus ihnen von sozialer und pädagogischer Arbeit gezogen werden.

Im zweiten Themenfeld des ersten Blocks – Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – klärt Andreas Zick darüber auf, wie menschenfeindliche Vorurteile aus sozialpsychologischer Perspektive und mit dem GMF-Konzept verstanden und erfasst werden. Er beschreibt ferner auf der Basis eigener Repräsentativerhebungen, wie sich ihr Ausmaß in der bundesdeutschen Bevölkerung aktuell darstellt und in den letzten Jahren entwickelt. Konkret geht es dabei um Einstellungen wie Rassismus, Sexismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Abwertung von Sinti und Roma, Pochen auf Etabliertenvorrechte sowie Abwertungen von arbeitslosen Menschen, Menschen mit Behinderung, Asylsuchenden, Wohnungslosen und Homosexuellen. Aus der Auseinandersetzung mit Motiven und Ursachen solcher Einstellungen werden abschließend knapp Möglichkeiten der Prävention und Intervention abgeleitet. Danach zeigt Silke Baer auf, in welcher Weise mit konkreten Ansätzen von Jugendkulturarbeit Prävention von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus zu leisten ist. Sie stellt dazu Arbeitsbereiche und Ansätze des Vereins vor, als dessen pädagogische Leiterin sie fungiert und dessen Name Programm ist: cultures interactive.

Auf der Basis von Erfahrungen qualitativ-rekonstruktiver Forschung zum Themengebiet bietet im dritten Themenfeld des ersten Blocks der Aufsatz von Kurt Möller eine konstruktive Kritik des GMF-Ansatzes. Er schlägt in der Konsequenz einen sozialisationsforscherischen Untersuchungsansatz vor, der stärker prozessorientiert auf Pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen (PAKOs) ausgelegt ist und präsentiert dazu empirische Befunde. Auf dieser Grundlage zieht er Schlussfolgerungen, die auf die Empfehlung hinauslaufen, gesamtgesellschaftlich, politisch, vor allem aber auch sozialarbeiterisch und pädagogisch eine KISSeS-Strategie zu verfolgen. Mit dieser akronymischen Formel ist gemeint, vor allem funktionale Äquivalente anzubieten für Kontrollerfahrungen, Integrationsempfindungen, Sinnliches Erleben, Sinnattribuierungen, erfahrungsstrukturierende Repräsentationen (dies sind verkürzt ausgedrückt: mentale Abbilder von Realität) und Selbst- und Sozialkompetenzentwicklungen, die in un- und antidemokratischen Szene- und Orientierungszusammenhängen offeriert werden und von dort aus Anziehungskraft entfalten. Wie dies konkret gehen kann, veranschaulichen Wiebke Aits, Jens Jakobs, Dennis Rosenbaum und André Taubert im darauffolgenden Beitrag am Beispiel verschiedener Herausforderungen und Aufgabenbereiche von aufsuchender Jugendarbeit. Sie gehen dabei u. a. auch auf die bislang außerhalb spezialisierter Beratungsansätze insgesamt in der Jugendarbeit noch wenig beachtete Problematik des religiös konturierten Extremismus (z. B. sog. ›Islamismus‹) ein und verweisen auf die Gewinne von Wissenschaft-Praxis-Kooperation für die Qualitätssicherung.

Zum zweiten Block und seinen sechs Themenfeldern:

In diesem weitaus umfangreicheren Teil des Bandes stehen sechs brisante und entsprechend viel diskutierte einzelne Problematiken im Mittelpunkt: Rechtspopulismus (1), die Ablehnung von Geflüchteten (2), antimuslimische Haltungen (3), Islamismus – dieser auch im Vergleich zu Rechtsextremismus – (4), Antisemitismus (5) sowie Sexismus und Homosexuellenablehnung (6). Auch sie werden jeweils aus einer wissenschaftlichen sowie einer praxiseingebundenen Sichtweise erörtert.

Zum Rechtspopulismus gibt zunächst Frank Decker aus politikwissenschaftlicher Sicht einen europaweiten Überblick. Er geht dabei auf verschiedene inhaltliche und organisatorische Varianten dieses gerade in jüngster Zeit rapide anwachsenden Phänomens ein, zeichnet seine Entwicklungen und Entstehungshintergründe nach, benennt Auswirkungen und schlägt schließlich Bekämpfungsstrategien vor. Im Folgeartikel dieses Themenfelds wird der Blick von einer Autorengruppe aus Florian Neuscheler, Lars Schäfer, Peter Anhalt, Alexander Brammann, Christopher Kieck und Guido Oldenburg auf Möglichkeiten der Arbeit mit rechtspopulistisch bzw. rechtsextrem orientierten Eltern gerichtet. Eine derartige Fokussierung erfolgt selten, ist aber insofern notwendig, als manifeste und – vielleicht mehr noch – latente intergenerationelle Tradierungen einschlägiger Haltungen nach wie vor erfolgen und ein Ansetzen nur bei der nachwachsenden Generation sie nicht zu unterbinden vermag. Da entsprechende Elternarbeit konzeptionell gesättigt und Erfolg versprechend nicht ›aus dem Bauch heraus‹ erfolgen kann, ist diesbezüglich zunächst eine Fachkräftequalifizierung anzustreben. Der Artikel beschreibt die Vorgehensweisen bei einer derartigen Qualifizierung und deren Evaluation.

Im zweiten Themenfeld dieses Blocks steht eine Problemlage im Mittelpunkt, die in den letzten Jahren nicht nur die Schlagzeilen zahlreicher Medien beherrschte (und weiterhin dominiert), sondern auch riesige Herausforderungen für die soziale und pädagogische Arbeit wie für die (nicht nur deutsche) Gesellschaft insgesamt birgt: die Ablehnung von Geflüchteten bzw. der Umgang mit der durch sie erfolgten Zuwanderung. Hierzu liefert in einem ersten Beitrag Albert Scherr relevante Daten. Vor allem aber diskutiert und bewertet er aus soziologischer Sicht die Zusammenhänge zwischen ablehnenden Einstellungen gegenüber Geflüchteten in der Bevölkerung und staatlich-politisch zu verantwortenden gesellschaftsstrukturellen (Diskriminierungs-)Kontexten. Er macht deutlich, dass es ein Spannungsfeld zwischen nationalen bzw. EU-weiten Eigeninteressen, rechtlichen Regelungen und alltagsmoralischen Überzeugungen gibt, dessen Grenzlinien zu solchen Ablehnungshaltungen gegenüber Geflüchteten, die unter Demokrat_innen gemeinhin als illegitim gelten, verschwommen sind. Der folgende Text von Teresa Ewen, Ulrike Kammerer und Felix Steinbrenner beleuchtet einen Teil dieses Spannungsfelds, indem er über einen darin betriebenen wichtigen und zudem innovativen politisch-bildnerischen Ansatz berichtet: sog. Kommunale Flüchtlingsdialoge, wie sie in Baden-Württemberg im Jahre 2016 ins Leben gerufen worden sind. Dargelegt wird, wie diese Dialoge installiert werden, welche Themen sie haben, wie sie ablaufen und welche Ergebnisse zu registrieren sind. Ferner werden die Grenzen, aber auch die Potenziale dieses Formats bilanziert.

Das dritte Themenfeld von Block 2 dieses Bandes ist der Auseinandersetzung mit antimuslimischen Haltungen gewidmet. Wolfgang Frindte und Nico Dietrich präsentieren nach einer Darstellung der wichtigsten aktuellen Befunde der Forschung zum Thema die Herangehensweise und die Resultate einer selbst durchgeführten Online-Befragung, die vor allem die Identifizierung soziodemografischer Einflussfaktoren auf Einstellungen gegenüber Muslimen und dem Islam unternahm, in diesem Zusammenhang Medienpräferenzen erhob und dabei die Auswirkungen autoritärer Haltungen und von Dominanzorientierungen sowie der Identifikation mit nationalen oder regionalen Eigengruppen auf sie untersuchte. Nach dieser Verbindung von individual- und sozialpsychologischer Analyse loten Ibrahim Ethem Ebrem und Ursula Adrienne Krieger Optionen der pädagogischen Bearbeitung von antimuslimischen Haltungen aus. Ausgehend von der Überzeugung, dass es sich hierbei um eine Form des kulturalisierenden Rassismus handelt, konzentrieren sie sich auf die Darstellung der Konzeption eines schulischen Projekttages und damit verbundener weiterer Anforderungen an eine Pädagogik, die die Dekonstruktion verfälschender Vorstellungsbilder betreibt und so Voraussetzungen für das Erlernen eines kompetenten Umgangs mit Komplexität und Heterogenität schafft.

Michaela Glaser, Joachim Langner und Nils Schuhmacher eröffnen mit ihrem Beitrag die Auseinandersetzung mit dem Themenfeld des religiös begründeten Extremismus in Gestalt von sog. ›Islamismus‹. Dabei stellen sie auf der Basis einer profunden Auswertung vorliegender Studien zur Rolle dieses Phänomens in der Jugendphase interessanterweise einen Vergleich mit dem Rechtsextremismus hinsichtlich der Zuwendungsmotive sowie der biografischen und sozialisatorischen Hintergründe an. Geleitet vor allem von dem Interesse, über eine solche Analyse praxisverwertbare Ansatzpunkte für pädagogisch-fachliches Handeln zu identifizieren, können als Fazit Konsequenzen für die pädagogische Praxis gezogen werden. Sie laufen auf die Forderung hinaus, in beiden Problemfeldern sich der Diversität von Attrahierungsprozessen bewusst zu sein und nicht über generalisierende Strategien der Bestimmung von Gefährdungsanzeichen und der vorschnellen Festschreibung von Risikogruppen analytischen Auslassungen, Fehldeutungen und unter Umständen sogar der Gefahr ungerechtfertigter Etikettierungen und Stigmatisierungen anheimzufallen. Um die Frage, wie Distanzierungen von religiös konnotiertem Extremismus in der Praxis bewirkt bzw. unterstützt werden können, kreist der anschließende Artikel von Thomas Mücke. Mit zahlreichen Verweisen auf reale Beratungsfälle aus dem Arbeitsfeld des Autors werden Möglichkeiten der sog. »Deradikalisierung« aufgezeigt. Diskutiert werden vor allem die Anforderungen, die an Fachkräfte diesbezüglich gestellt werden, die Prinzipien und die Verlaufslinien eines Vorgehens, das aussichtsreich erscheint, und die Bedingungen für eine zielführende Beratung.

Das Themenfeld Antisemitismus wird in der vorliegenden Publikation einerseits durch einen Beitrag des Sozial- und Politikwissenschaftlers Samuel Salzborn, andererseits durch einen Text von Jan Harig, Malte Holler, Anne Goldenbogen, Inva Kuhn und Ruth Fischer abgedeckt. Samuel Salzborn beklagt in seinem Essay in erster Linie die Gleichgültigkeit von Demokrat_innen gegenüber antisemitischen Vorkommnissen und Haltungen, die ihm angesichts der Konsolidierung und teilweisen Radikalisierung, die er in Deutschland ausmacht, höchst problematisch erscheint. Dies gilt für ihn umso mehr, als er neue Allianzen zwischen Rechtsextremen, Islamisten und dem antiimperialistischen Teil der linken Szene detektiert, aus denen er ein Amalgam entstehen sieht, das mit den klassischen Strategien des Anti-Antisemitismus kaum noch bearbeitbar ist. Für die damit postulierten innovativen Formen von Antisemitismuskritik steht hierzulande wie keine zweite die Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KIgA) e. V. Deren Mitarbeitende Jan Harig, Malte Holler, Anne Goldenbogen, Inva Kuhn und Ruth Fischer geben exemplarisch die Grundlagen und Ergebnisse ihrer mehrjährigen Praxiserfahrungen wider. Sie zeigen u. a. auf, wie Lernmotivation in Bezug auf das Themenfeld zielgruppengerecht aufzubauen ist, warum Antisemitismuskritik schwerpunktmäßig unbewusste Affekte aufzuarbeiten hat und daher mit bloßen Belehrungsstrategien nicht weiterkommt und dass es entscheidend ist, die Fähigkeit zur Toleranz von Mehrdeutigkeit zu entwickeln. Zur Konkretisierung und Plausibilisierung der Umsetzung werden beispielhaft zum sekundären Antisemitismus, zur Arbeit an Verschwörungsideologien und zur Bearbeitung des israelbezogenen Antisemitismus didaktische Ansätze unterbreitet.

Last but not least wird das Themenfeld Sexismus und Homosexuellenablehnung abgehandelt. Dabei handelt es sich um ein Themenfeld, das eine größere Variationsbreite von Ablehnungshaltungen im Kontext der hegemonialen Geschlechterordnung betrifft als sie gemeinhin unter einem solchen Rubrum angenommen wird. Einführend klärt Ulrich Klocke über Erscheinungsweisen, Ursachen und Interventionsmöglichkeiten von Homo- und Transfeindlichkeit auf. Ausgehend von einem Einblick in Diskriminierungserfahrungen von Menschen, die als Personifizierungen von Abweichungen von der hegemonialen Geschlechterordnung gelten, werden unter Einbezug höchst aktueller Daten empirische Befunde zu einschlägigen Wissensbeständen und Einstellungen in der Bevölkerung sowie zu Auskünften über eigenes oder bei anderen Personen beobachtetes Verhalten dargelegt. Im Anschluss an eine Erörterung der Ursachen dieser empirischen Erkenntnisse und mit Bezug auf sie werden Vorschläge zum Abbau entsprechender Einstellungen und Diskriminierung(sbereitschaft)en unterbreitet. Der letzte Beitrag dieses Bandes von Carina Utz berichtet aus der Bildungsarbeit zum LSBTIQ-Komplex, also zu den Bedarfs- und Problemlagen lesbischer, schwuler, bisexueller, transidentitärer, intergeschlechtlicher und queerer Personen(gruppierungen). Er stellt im Kern die Arbeit des 1996 gegründeten Vereins FLUSS e. V. (Freiburger Lesbisches und Schwules Schulprojekt) als Exempel für existierende Versuche der Prävention und Intervention von Ablehnungshaltungen gegenüber LSBTIQ-Personen vor. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Erläuterung des Konzepts mit seinen Inhalten, Zielen und Methoden, aber auch der Kontexte und Herausforderungen, in denen es zur Anwendung gelangt bzw. mit denen sich seine Durchführenden konfrontiert sehen.

Dieses Buch geht im Großteil der Beiträge auf eine öffentliche Vorlesungsreihe zurück, die im Wintersemester 2016/2017 unter der Leitung der Herausgeber an der Hochschule Esslingen im studium generale durchgeführt wurde. Der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, namentlich Felix Steinbrenner, sei für die jederzeit konstruktive Zusammenarbeit bei dieser Veranstaltung und ihre großzügige Kofinanzierung herzlich gedankt.

Nicht minder danken wir allen Beiträgern und Beiträgerinnen, zumal sie sich gezwungen sahen, aus Gründen der Sicherung von Aktualität in den hochdynamischen Themenfeldern, in denen sie sich bewegen, unter vergleichsweise großem Zeitdruck zu arbeiten. Besonders gilt dies für diejenigen, die die Praxisartikel erstellt haben, weil ihnen auferlegt war, vorab die jeweiligen themenbezogenen Theoriebeiträge zur Kenntnis zu nehmen, um sich auf sie beziehen zu können. Dank gilt nicht zuletzt auch Katharina Hildenbrand für die verlässliche Erledigung der mühsamen Aufgabe des Korrekturlesens und Formatierens.

Esslingen, im November 2017

Kurt Möller

Florian Neuscheler

 

Teil I

Grundlegende Konzepte

 

Rechtsextremismus und Hasskriminalität

1

Rechtsextremismus und Hasskriminalität: Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Ansätze

Matthias Quent

Einleitung

Dem Konzept Hass (hate) kommt in der öffentlichen, juristischen und politischen Auseinandersetzung mit den in den letzten Jahren massiv angestiegenen Gewalttaten vor allem gegen Geflüchtete, Asylunterkünfte und Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe eine wachsende Bedeutung zu. Die Journalistin und Rechtsextremismusexpertin Andrea Röpke schreibt beispielsweise in diesem Kontext im »Jahrbuch Rechte Gewalt 2017« über die »rechte Hassbewegung und ihre Facebook-Armee« (Röpke 2017: 35ff.). Volksverhetzende, beleidigende und verletzende Kommentare in sozialen Medien werden als Hasssprache (hate speech) bezeichnet und die Ausweitung repressiver Maßnahmen wird diskutiert (kritisch dazu: Amadeu Antonio Stiftung 2017). Insbesondere im englischsprachigen Raum und in der US-Debatte hat die kriminologische, zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit hate crimes eine lange Tradition. Der englische Kriminologe Chakraborti stellt fest:

»Hate crime has become an increasingly familiar term in recent years as the harms associated with acts of bigotry and prejudice continue to pose complex challenges for societies across the world. It is rightly seen as a human rights issue that has wider social and political ramifications beyond simply identifying criminal justice ›solutions‹ and the culpability of individual offenders. However, whilst hate crimes are now afforded greater recognition throughout all levels of society – from law-makers, law-enforcers, academics, students, activists and from ›ordinary‹ members of the public – some significant challenges remain.« (Chakraborti 2015)

In den Einwanderungsgesellschaften der USA und Großbritanniens hat sich die Auseinandersetzung mit Hasskriminalität zu einem wichtigen Instrument im Kampf um die rechtliche und soziale Gleichstellung von Minderheiten entwickelt. Nicht zuletzt aufgrund des Drängens von EU-Institutionen ist davon auszugehen, dass auch in Deutschland das Konzept Hass in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnt. Es existieren kaum systematische Auseinandersetzungen mit dem Konzept, mit der Übertragbarkeit und mit dem Verhältnis zum in Deutschland dominanten Rechtsextremismus-Konzept (Coester 2008). Nach dem öffentlichen Bekanntwerden des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) im November 2011 nimmt die Auseinandersetzung mit Hasskriminalität in Deutschland langsam an Fahrt auf – sowohl auf politischer Ebene als auch in Forschung und Zivilgesellschaft (zum NSU vgl. Quent 2016). Verstärkt haben sich in Deutschland in den vergangenen Jahren Aktivist_innen und Forscher_innen aus Einwandererfamilien dafür eingesetzt, der dominanten Täterfixierung der Rechtsextremismusforschung den Erfahrungsschatz »migrantischer Perspektiven« (Bozay u. a. 2016) entgegenzusetzen. Damit lassen sich unterschiedliche Ebenen (individuell, institutionell, strukturell) von rassistischer Diskriminierung sowie ihre Folgen in den Blick nehmen.

Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Beitrag der Frage nachgegangen, inwieweit die ›hate crime‹-Perspektive für den deutschen Kontext geeignet ist, wo Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu Konzepten des Rechtsextremismus bestehen und welche zusätzlichen Erkenntnisgewinne und Vorteile von der Verwendung des Hass-Konzeptes zu erwarten sind. Es werden Begriffsdefinitionen des Rechtsextremismus sowie von Hassphänomenen dargestellt und unter Bezug auf die polizeiliche Kriminalstatistik 2016 empirische sowie paradigmatische Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Ansätze herausgearbeitet – insbesondere zwischen Täter- und Opferperspektive beziehungsweise zwischen Subjekt- und Objektbezug.

Rechtsextremismus

Im wissenschaftlichen sowie im behördlichen Verständnis ist der Begriff des Rechtsextremismus mehr oder weniger klar definiert und bezieht daraus seine Berechtigung im jeweiligen Arbeits- bzw. Handlungsfeld. Die »heillose Sprach- und Begriffsverwirrung« (Neureiter 1996: 13) hinsichtlich der Rechtsextremismus-Terminologie ist keine neue Beobachtung. Die Begriffsunterschiede verlaufen quer durch die wissenschaftlichen Disziplinen und praktischen Anwendungsfelder (vgl. auch Kiess/Decker 2012). In Tabelle 1 werden vier wichtige, unterschiedliche Definitionen wiedergegeben.

Frindte u. a. (2015) stellen auf Grundlage einer ausführlichen Rekonstruktion der Rechtsextremismusforschung heraus, dass für das Konzept Rechtsextremismus bestimmte politische Ideologien (z. B. Abschaffung des bürgerlichen Rechtsstaats), Einstellungen (z. B. Antisemitismus) und Verhaltensweisen (z. B. Gewalt) gemeinsam definierend sind (vgl. auch Geschke 2017: 177).

Tab. 1: Überblick Definitionen des Rechtsextremismus

Aufgrund der hohen sozialen Relevanz des Themenfeldes konkurrieren und kollidieren die unterschiedlichen Auslegungen im öffentlichen Diskursraum. Zivilgesellschaftliche und politische Akteure jeder Richtung, soziale Bewegungen und Medien nutzen Rechtsextremismus bisweilen als diffusen Kampfbegriff, der sich mit Rückgriff auf wissenschaftliche Denkschulen und Definitionen vielseitig besetzen und benutzen lässt. Dies ist keineswegs neu. Doch durch die Entwicklungen der letzten Jahre hat sich das Begriffs- und Vermittlungsproblem verdichtet: Zu diesen Entwicklungen gehören vor allem: das öffentliche Bekanntwerden des NSU, die Entstehung von Pegida und AfD sowie deren Rechtsradikalisierung, der in diesem Zusammenhang wachsende Einfluss der sogenannten Neuen Rechten (welche die Behörden »ratlos« lassen; Mascolo/Steinke 2017), die Aktivitäten der »Identitären Bewegung«, die massive Zunahme von Gewalttaten insbesondere gegen Geflüchtete sowie die Entstehung neuer rechtsterroristischer Gruppen (etwa die »Gruppe Freital«, deren mutmaßliche Mitglieder mehrheitlich zuvor nicht im Zusammenhang mit der extremen Rechten in Erscheinung getreten sind).

Unter anderem mit diesen Herausforderungen haben vor allem Initiativen und Projekte zu tun, die sich im öffentlichen Diskurs ›gegen Rechtsextremismus‹ einsetzen. Während die Wissenschaft die Komplexität und Unzulänglichkeit von sozialwissenschaftlichen Begriffen ausführlich diskutieren und beklagen kann, sind diejenigen, die sich alltäglich in der Praxis mit ›Rechtsextremismus‹ auseinandersetzen, darauf angewiesen, auch außerhalb ihrer Milieus verstanden zu werden. Vor diesem Hintergrund ist jedoch die tatsächliche Vermittlung wissenschaftlicher Konzepte des Rechtsextremismus sowie der »Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit« in zivilgesellschaftliche Praxis alles andere als stringent. Erschwerend kommt hinzu: Unter dem Containerbegriff des Rechtspopulismus wird eine Auseinandersetzung mit dem Kern von Ungleichwertigkeitsideologien und mit Rassismus umgangen.

Folgen des öffentlichen Bekanntwerdens des NSU

Weitreichende bundespolitische Reaktionen auf den NSU-Komplex waren zum einen das akteursorientierte und gescheiterte NPD-Verbotsverfahren des Bundesrates. Zum anderen reagierte die deutsche Bundesregierung mit der Verschärfung des § 46 StGB, um Straftaten schärfer zu sanktionieren, die aufgrund von Rassismus oder »sonstigen menschenverachtenden Beweggründen« begangen werden. Damit soll die Stellung von diskriminierten Gruppen gestärkt werden, die zum Opfer von vorurteilsmotivierter Gewalt werden. Das Nichterkennen des rassistischen NSU-Terrors und die institutionelle Diskriminierung der Hinterbliebenen, Geschädigten Angehörigen und von Menschen aus Einwandererfamilien, vor allem aus der Türkei, haben dazu geführt, dass unter Aktivist_innen und Wissenschaftler_innen Forderungen laut werden, stärker die Perspektiven der ›Betroffenen‹ in den Vordergrund zu stellen:

»[H]äufig fehlt der Blick der Betroffenen, die Perspektive derjenigen, die zu Opfern der rassistischen Mordserie gemacht worden sind. Migrantische Perspektiven auf den NSU standen im Diskurs um den NSU-Komplex eher im Hintergrund.« (Aslan 2017)

Diejenigen, die von rechtsextremen und rassistisch agierenden Subjekten (Individuen, Gruppen, Institutionen) zu Objekten des Hasses gemacht werden, wehren sich gegen diese Marginalisierung, um nicht nur als Opfer ernst genommen zu werden, sondern als selbst handelnde Entitäten. Dies stellt auch die der Subjekt-Objekt-Konstellation unterstellte Zufälligkeit der Abwertung infrage und verweist auf die gesellschaftsstrukturierende Dimension von Rassismus. In der Einwanderungsgesellschaft der Vereinigten Staaten haben vor allem die zivilgesellschaftlichen Bürgerrechtsbewegungen der People of Color sowie jüdische Verbände schon seit Jahrzehnten in diesem Sinne das Wort ergriffen und unter anderem eine flächendeckende Verankerung von Gesetzen gegen Hasskriminalität erwirkt.

Hasskriminalität (hate crime)

Auch der Begriff der Hasskriminalität krankt an einer verwirrenden Doppeldeutung: Denn es geht dabei nicht um die Emotion Hass als mögliches Tatmotiv, sondern um die pauschalisierende Abwertung von sozialen Gruppen. Hassaktivitäten in diesem Sinne können ohne jede Gefühlsregung der Täter_innen geschehen. Bei Hassverbrechen geht es um Vorurteile – daher setzt die amerikanische Diskussion »hate crimes« und »bias motivated crimes« weitestgehend gleich. Zusammenfassend lassen sich Hassaktivitäten definieren als immer gruppenbezogen – in Bezug auf die Opfer – und als vorurteilsgeleitet. Die Bezeichnung »Hassaktivitäten« ist deshalb eigentlich irreführend. Das bestimmende Merkmal von Hassaktivitäten sind die Vorurteile, nicht das individuelle Empfinden von Hass. Zutreffender wären die Bezeichnungen »vorurteilsgeleitete Aktivitäten« oder »Vorurteilskriminalität« (Coester 2008: 30). Allerdings hat sich der Begriff »Hass« inzwischen in Gesellschaft und Forschung etabliert, sodass eine Durchsetzung der wissenschaftlich korrekteren Bezeichnungen unwahrscheinlich ist (Geschke 2017: 171). In einem Rechtsgutachten für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes empfiehlt der Jurist Kugelmann:

»Aufgrund der Griffigkeit des Begriffs und seiner internationalen Anschlussfähigkeit sollte […] an der Bezeichnung als Hasskriminalität festgehalten werden.« (Kugelmann 2015: 10)

Die Definitionen in Tabelle 2 weisen darauf hin: Der »Hass«-Begriff ist eindeutiger als der »Rechtsextremismus«-Begriff, insofern »Hass« sich auf die Abwertung bestimmter historisch diskriminierter sozialer Gruppen bezieht.

Tab. 2: Übersicht zur Hass-Terminologie

Ein elementarer Unterschied der Konzepte liegt in der Blickrichtung: Der Hassansatz fragt danach, warum, d. h. aufgrund welcher sozialen, historischen, politischen und situativen Umstände jemand zum Opfer wurde – und nicht danach, warum und wie jemand zum Täter wurde oder potenziell bedrohliche Einstellungen entwickelt.

Hassverbrechen sind mit strukturellen und kulturellen Prozessen verknüpft, durch die Minderheiten für diese systematische Gewalt anfällig sind. Doch die Motivation von Täter_innen kann weitaus banaler sein, als die Durchsetzung von Unterordnung zu praktizieren – motivierend können auch Langeweile, Eifersucht oder fehlende Gewöhnung an Vielfalt sein, wie Chakrabort (2015) zusammenfassend feststellt: Politische, öffentliche und wissenschaftliche Reaktionen können demnach von der Tendenz geleitet werden, Hassverbrechen mit der Ideologie der organisierten Hassgruppen oder Rechtsextremen in Verbindung zu bringen. Doch internationale Untersuchungen deuten darauf hin: Viele Hassverbrechen werden im Kontext ihres »gewöhnlichen« Alltagslebens von relativ »gewöhnlichen« Menschen begangen. Das Vergehen ist nicht immer von einem Gefühl der verankerten Vorurteile oder des Hasses seitens der Täter_innen inspiriert. Hassaktivitäten sind immer auch Botschaftstaten – jedoch ergibt sich dies nicht zwingend aus der Intention der Täter_innen, sondern aus der Perspektive der Opfer:

»Die Auswahl gerade des Opfers, das bestimmte Merkmale aufweist, soll Wirkung in der Gesellschaft erzielen. Die Tat verfolgt regelmäßig eine übergeordnete Zielrichtung, weil unbeteiligte Dritte beeinflusst werden sollen. Der Unrechtsgehalt wird mitgeprägt oder gar gesteigert, wenn und soweit die Täterin oder der Täter das Opfer als gleichsam austauschbaren Vertreter einer Gruppe angreift.« (Kugelmann 2015: 10)

Der amerikanische Soziologe Oppenheimer (2005: 4ff.) betont, Hassaktivitäten richten sich gegen Minderheiten, die für ein tatsächliches oder imaginiertes Übel zum Sündenbock gemacht werden. ›Minderheiten‹ existieren nur in einem im Kontext zur ›Mehrheit‹, der geprägt ist durch einen differenzierten Zugang zu unterschiedlichen Ressourcen (bspw. Arbeitsplätze, Status, Prestige) – das heißt in einem Verhältnis von Über- und Unterordnung. Diese Ressourcen sind in Verbindung mit Wertvorstellung für Personen und Gruppen identitätsprägend. Verändern sich diese asymmetrischen Verhältnisse – etwa durch Migration oder wachsende Gleichberechtigung –, kann damit ein (subjektiver) Identitätsverlust einhergehen. Die daraus resultierende Verunsicherung von ›besorgten Bürgern‹ kann leicht in Vorurteile, d. h. in ›Hass‹, umschlagen. Menschen(-gruppen) entwickeln demnach Hass auf andere, wenn die Ressourcen knapp erscheinen und die hassenden Subjekte nicht anders in der Lage sind, Veränderungsprozesse zu verstehen, als dafür Sündenböcken die Schuld zu geben. Unterstützt wird diese Projektion durch Teile der Politik, der Medien und der ökonomischen Machtstruktur, für die die Manipulation der Verunsicherung nützlich ist (Oppenheimer 2005: 6).

Polizeiliche Erfassung von Hasskriminalität in Deutschland

Ein durchwachsenes Zeugnis hat die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (European Commission against Racism and Intolerance, ECRI), die wiederholt die Implementierung von hate crime-Statistiken angemahnt hat, im Februar 2017 der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt: Einerseits begrüßte die Kommission die Maßnahmen der Polizeibehörden in den vergangenen Jahren, um rassistische, homophobe und transphobe Vorfälle besser zu erfassen; andererseits attestierte sie weiterhin signifikante Defizite. Die Kommission schloss sich der Kritik des UN Committee on the Elimination of Racial Discrimination (CERD), der Federal Anti-Discrimination Agency (ADS) sowie von Amnesty International (AI) an – sie alle bemängeln die Nutzung unkorrekter Begrifflichkeiten der deutschen Polizei. Sie lehnen die Bezeichnung »Politisch motivierte Kriminalität« (PMK) als Überbegriff für Hassverbrechen ab: Dieser sei unangemessen, da viele rassistische, homophobe und transphobe Übergriffe nicht politisch motiviert seien – dies gelte auch für religiös motivierte Hassverbrechen und Straftaten, die darunter subsumiert werden. Außerdem wird an der Praxis der deutschen Behörden beanstandet, die Geschlechtsidentität als Merkmal von Betroffenen nicht zu berücksichtigen. Nach Ansicht der ECRI kann die Begriffsnutzung Polizeibeamt_innen in die Irre führen, die mit rassistisch, homophob oder transphob motivierten Hassverbrechen befasst sind (European Commission against Racism and Intolerance 2017). Darüber hinaus bemängelt die Kommission, die deutschen Polizeibehörden würden eine übermäßig restriktive Definition von Hassverbrechen für ihre Statistik nutzen (siehe Definition der Bundesregierung in Tab. 2); dadurch würden viele Hassverbrechen gar nicht als solche erfasst. Stattdessen sollte die Polizei eine viel breitere Definition annehmen und einen rassistischen, homophoben oder transphobischen Hintergrund bei allen Vorfällen in Erwägung ziehen, die von den Opfern oder anderen Personen als solche empfunden werden. Nicht verwunderlich seien die großen Unterschiede zwischen den statistischen Daten zivilgesellschaftlicher Initiativen und von Opferberatungsstellen auf der einen Seite und behördlichen Angaben auf der anderen Seite aufgrund der restriktiven Begriffspraxis der Polizei (European Commission against Racism and Intolerance 2017).

Hassverbrechen in der Kriminalstatistik 2016

Im April 2017 hat das Bundesinnenministerium im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik differenzierte Zahlen zur Entwicklung von Hasskriminalität in Deutschland veröffentlicht (Abb. 1); diese leiden jedoch nach wie vor unter den von der ECRI kritisierten Defiziten. Den Behördenangaben zufolge ist die Zahl der Hassverbrechen 2016 auf einen Höchstwert in der Erfassung von insgesamt 10.751 Vorfällen gestiegen – darunter 1.467 Fälle von Gewaltstraftaten. Auffällig ist der massive Anstieg von Hassverbrechen seit 2015 im Kontext des gestiegenen Zuzugs von Geflüchteten und einer äußerst polarisierten politischen Diskussion. Im Bereich »PMK rechts« hat sich die Zahl der Vorfälle fast verdoppelt.

Der mit Abstand größte Anteil von Hassverbrechen wird in der polizeilichen Kriminalstatistik dem Bereich politisch rechts motivierter Kriminalität zugezählt: 85% der Hassgewalt und 90% der Hasskriminalität insgesamt im Jahr 2016 entfallen darauf. Weniger als 1% der Gewalt- und Straftaten werden dem linken Bereich zugeordnet. Weniger als 4% der Hasskriminalität und knapp 9% der Hassgewalt ordnet die Polizei dem Kriminalitätsspektrum »Ausländer« und jeweils 5% aller Hassverbrechen dem Bereich »Sonstiges« zu. Diese Werte können als Beleg dafür interpretiert werden, dass Hassverbrechen über den Bereich des klassischen Rechtsextremismus hinausreichen. Die hohe Zuordnung zur »PMK rechts« zeigt aber auch: Hasskriminalität ist in der Praxis meist von rechten Tatmotiven begleitet oder wird zumindest von den aufnehmenden Polizist_innen als solche gedeutet. Vor dem Hintergrund der restriktiven Auslegung von Hassverbrechen ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer weitaus größer ist.

Statistische Angaben zu Hassverbrechen des Bundesinnenministeriums umfassen Angaben zu den Kategorien Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Religion, gesellschaftlicher Status, sexuelle Orientierung und Behinderung. Mit diesen

Abb. 1: Entwicklung von Hasskriminalität und politisch motivierter Kriminalität in der polizeilichen Kriminalstatistik 2001–2016 (eigene Darstellung auf Grundlage von: Bundesministerium des Inneren 2017)

sechs Kategorien (bzw. 5 Kategorien, insofern die Unterteilung zwischen fremdenfeindlich und rassistisch wenig überzeugend ist) der veröffentlichten offiziellen Daten wurde die Berichterstattung in Deutschland zwar in den vergangenen Jahren verbessert, die Bundesrepublik bleibt aber im europäischen Vergleich ein Entwicklungsland. Eine Gegenüberstellung der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union zeigt auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 2010, dass andere EU-Mitgliedsstaaten – allen voran die Niederlande – über ein deutlich sensibleres Instrumentarium verfügen. Dort werden Daten zu Hassverbrechen aus insgesamt zehn Beweggründen erfasst (FRA – Agentur der Europäischen Union für Grundrechte 2013: 40):

•  Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

•  Antisemitismus

•  sexuelle Ausrichtung

•  Extremismus

•  religiöse Intoleranz

•  Islamfeindlichkeit

•  Roma-Feindlichkeit

•  Behinderung

•  Geschlechtsidentität

•  Sonstiges/nicht näher bestimmt

Abbildung 2 zeigt auf Grundlage der Daten der polizeilichen Kriminalstatistik die Entwicklung der erfassten Fallzahlen zur Hasskriminalität in Deutschland zwischen 2006 und 2016. Daraus geht hervor, dass ganz überwiegend Bereiche ins Hellfeld gestellt werden, die dem klassischen Verständnis von Rechtsextremismus entsprechen: allen voran Fremdenfeindlichkeit, gefolgt von Antisemitismus und Rassismus. Äußerst gering ist die Zahl der erfassten Fälle im Kontext von Behinderung und sexueller Orientierung sowie des sozialen Status (124 Straftaten). Nach Angaben der Bundesgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sind jedoch allein im Jahr 2016 in Deutschland 17 Obdachlose durch Gewalttaten getötet worden; zudem gab es demnach mindestens 128 Fälle von Körperverletzungen, Vergewaltigungen, Raubüberfällen und bewaffneten Drohungen gegen wohnungslose Menschen. Sind die Täter nicht selbst wohnungslos, spielen dem Verband zufolge menschenverachtende und rechtsextreme Motive häufig eine zentrale Rolle.

»Dabei handele es sich nicht immer um organisierte Rechtsextreme. ›Vorurteile und Abwertungen gegenüber wohnungslosen Menschen kommen in breiten Schichten der Bevölkerung vor‹, erklärte die Bundesarbeitsgemeinschaft.« (Spiegel Online 2017, vgl. auch Quent 2017).

Abb. 2: Beweggründe für Hasskriminalität in der polizeilichen Kriminalstatistik 2006–2016 (eigene Darstellung auf Grundlage von: Bundesministerium des Inneren 2017)

Es muss – auch vor den Hintergrund internationaler Vergleichszahlen aus anderen westeuropäischen Staaten – davon ausgegangen werden: In diesen Bereichen ist die Dunkelfeldproblematik besonders massiv. Auch aufgrund der traditionell starken Fixierung auf den Rechtsextremismus bleiben viele Aspekte und Fälle von Vorurteilskriminalität in Deutschland systematisch unsichtbar.

Darüber hinaus bestehen auch bei den stärker in der Statistik ausgeprägten Beweggründen große Schwierigkeiten bei den offiziellen Daten, wie das Beispiel Antisemitismus zeigt (Unabhängiger Expertenkreises Antisemitismus 2017).

Subjekt- und objektorientierte Perspektiven – Täter_innen und Opfer

Die Ansätze »Rechtsextremismus« und »Hass« sind idealtypisch zu unterscheiden hinsichtlich ihres primären Bezugs in subjekt- und objektbezogene Perspektiven bzw. Täter- und Opferperspektiven. Ich bevorzuge die Begriffe »Subjekt- und Objektperspektiven«, weil diese nicht nur Viktimisierungskontexte einschließen, sondern auch die dahinterstehenden Vorurteils- und Gesellschaftsstrukturen. Subjektbezogene Paradigmen der Vorurteils- und Rechtsextremismusforschung wollen auf der Einstellungsebene erklären, wie es dazu kommt, dass Individuen oder Gruppen abwertende Einstellungen gegen andere Individuen und Gruppen ausbilden. Auf der Handlungsebene geht es darum zu erklären, warum und wie Individuen und Gruppen im sozialen und/oder politischen Bereich unterschiedliche Handlungsoptionen nutzen, um anderen Individuen und Gruppen zu schaden. Unter anderen aus diesen Einflüssen ergibt sich die Bedeutung subjektorientierter Ansätze für die soziale Arbeit und Demokratiepädagogik, um mittels präventiver Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen die Entwicklung von Vorurteilen und deren Radikalisierung zur Gewalt zu verhindern. Im Rahmen tertiärer Prävention zählen auch die Aussteigerprogramme im Bund und in den Ländern dazu. Kritiker_innen bemängeln unter anderem die »Täterfixierung«, dominierend insbesondere in staatlichen Programmen gegen Rechtsextremismus in den 1990er Jahren. Der Migrationsforscher Terkessidis beanstandet die auch in der Forschung zu rechter Gewalt dominierende Täterfixierung und die »Vernachlässigung der Betroffenen«, weil sie dazu führen könne, »dass am Ende die spezifisch rassistische Ausrichtung der Gewalt völlig aus dem Blickfeld gerät und die Gewalt selbst zum letztlich erklärungsbedürftigen Phänomen wird« (Terkessidis 2004: 68). Seit dem »Aufstand der Anständigen« wird in staatlichen Programmen verstärkt auf eine zivilgesellschaftliche Orientierung gesetzt, um demokratische Gegenkräfte und die Betreuung von Opfern rechter Gewalt zu stärken (Lynen von Berg/Roth 2003). Beispielhaft dafür stehen die mobilen Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus und die Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Vor allem in der empirischen Forschung fristet die Opferperspektive weiterhin weitgehend ein Schattendasein. Zwar werden in der Kriminologie und Viktimologie objekt- bzw. opferorientierte Perspektiven – also solche, die von spezifischen Opfergruppen und Tatumständen ausgehen – schon länger berücksichtigt. In der Debattenlandschaft der deutschen Rechtsextremismusforschung haben Untersuchungen zu Betroffenen von rechter Gewalt bzw. Hassgewalt jedoch Seltenheitswert (Böttger/Lobermeier/Plachta 2014; Willems/Steigleder 2003; Quent/Geschke/Peinelt 2014).

Ausschlaggebend für die paradigmatische Unterscheidung zwischen subjektbezogener und objektbezogener Rechtsextremismus- bzw. Vorurteilsforschung ist: Bei objektbezogenen Ansätzen wird nicht ausschließlich das Motiv bzw. die Einstellung von Täter_innen einbezogen, sondern es werden auch spezifische Tatumstände einschließlich der historischen und sozialen Intergruppenverhältnisse beachtet. Die Sozialwissenschaftler Perry und Olsson (2009: 181) führen aus, die Kontinuität von Hassverbrechen weise große Gemeinsamkeiten mit Menschenrechtsverletzungen auf – es handele sich um eine »systematische Verletzung der Menschenrechte« (Perry/Olsson 2009: 181); Hasskriminalität ist demnach nicht zufällig, denn die Opfer(-gruppen) werden gezielt ausgesucht. Zusätzliche Dringlichkeit besitzt die besondere Behandlung von Hasskriminalität – über menschenrechtsverletzende Folgen und Implikationen hinaus – durch die schwerwiegenden Folgen für die Gewaltopfer: Hassverbrechen schädigen mehr als ähnliche, aber anders motivierte Straftaten; das zeigen beispielsweise britische Untersuchungen (Iganski/Lagou 2009). Dies belegt die Notwendigkeit, mit Hassverbrechen sensibel und gesondert umzugehen. Für den Kontext der Strafverfolgung in Deutschland weist Kugelmann darauf hin: Für Hassverbrechen ist ausschlaggebend,

»dass der Tat eine über die persönliche Schädigung des Opfers hinausweisende Motivation zu Grunde liegt, die an bestimmte Merkmale des Opfers anknüpft. Die besonders gelagerte Strafbarkeit der Hasskriminalität findet ihren Grund nicht in der lediglich internen Gesinnung der Täterin oder des Täters, sondern in den objektiven Tatumständen, in denen seine Motivation ihren Ausdruck findet.« (Kugelmann 2015: 10)

Fazit: Rechtsextremismus oder Hass?

Empirisch legen Polizeistatistiken (s. o.) einen engen Zusammenhang zwischen Hasskriminalität und Rechtsextremismus nahe, wobei die Validität der Daten aus den genannten Gründen äußerst zweifelhaft ist. Anders als in den USA fehlen in Deutschland bisher kontinuierliche Dunkelfeld- und Vikitimisierungsbefragungen zur Hasskriminalität, die jedoch notwendig sind zur Fortentwicklung des Konzeptes, zur empirischen Abgrenzung und für evidenzbasierte Präventionsprogramme (vgl. auch Coester 2015: 353ff.).

Lässt man die irreführende emotionale Dimension des Hassbegriffes außen vor, liegt ein Vorteil gegenüber dem Rechtsextremismuskonzept in der Eindeutigkeit der zugrundeliegenden menschenrechtlichen Prinzipien von Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit, Partizipation sowie Empowerment. Für die Forschung und für die Förderung von universalistischen Menschenrechten stellt der Hasszugang im Vergleich zum Rechtsextremismusansatz eine Öffnung dar für bisher unterbeleuchtete Problemfelder, etwa Gewalt gegen LSTBIQ oder Wohnungslose. Es gilt dabei: ohne Mehrheit keine Minderheit und ohne Objekt kein Subjekt. Notwendig ist daher die Berücksichtigung von subjekt- und von objektorientierten Perspektiven sowohl für den Erkenntnisprozess sowie für die Veränderung gesellschaftlicher Missstände. Obwohl sich die beobachtbaren Phänomene und Ereignisse sowie das öffentliche Labeling »Rechtsextremismus« und »Hass« überschneiden, besitzen die dahinterstehenden paradigmatischen Unterscheidungen ihre historische, begriffliche und analytische Berechtigung: Die Entscheidung für oder gegen einen der Ansätze ist abhängig vom jeweiligen Erkenntnisinteresse, vom Verhandlungsraum und vom (Forschungs-)Standpunkt. Im Vergleich zum Rechtsextremismus ist der theoretische und empirische Forschungsstand zu Hassaktivitäten in Deutschland defizitär. Eine konzeptuelle und kritische Weiterentwicklung des menschenrechtsorientierten Hasskonzeptes und die Erforschung von Prozessen vorurteilsgeleiteter Radikalisierung (Quent 2017) sind nicht zuletzt aufgrund der europäischen Anforderungen geboten. In der bisher ebenfalls defizitären behördlichen Erfassungs- und Berichtspraxis zu Hassverbrechen schlummert das Potenzial, bürger- und menschenrechtsorientierte Ansätze verstärkt in die Praxis sowie Aus- und Weiterbildung dieser Institutionen zu implementieren: Dafür sind erhebliche Anstrengungen notwendig.

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2

›Es hieß ja immer, das ist der Feind‹. Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten

Frank Buchheit

Während rechtsextreme Einstellungsmuster nicht nur an den gesellschaftlichen Rändern vorkommen (Decker/Kiess/Brähler 2016), wenden sich nur wenige Menschen radikalen Milieus zu (Waldmann/Malthaner 2012) oder werden selbst straffällig. Dies stellt eine Herausforderung für die Tertiärprävention dar, da nicht nur die Delinquenz, sondern auch die ideologische Komponente angegangen werden muss, um einen nachhaltigen Erfolg zu erzielen. Die sich seit Ende der 1990er Jahren etablierenden Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten1 unterstützen die Abkehr aus devianten Gruppen, indem sie Individuen als Menschen akzeptieren und darüber einen Weg zur Szeneabwendung und zur ideologischen Neuorientierung öffnen. Das spezialisierte Hilfeangebot unterstützt Ausstiegswillige, indem deren fehlgeleitete Resonanzsuche- und/oder ›Radikalisierungsprozesse‹ analysiert und diese bei der Normalisierung ihrer Lebensbezüge, der spezifischen Problembearbeitung und der sozialen wie inhaltlichen Neuorientierung unterstützt werden. Das Bildungsangebot blickt auf eine etablierte Praxis, sieht sich angesichts volatilerer Zugehörigkeiten zu entsprechenden Szenen allerdings auch vor neuen Herausforderungen.

Distanzierungshilfen

Die Arbeit mit denen, die die Gesellschaftsordnung radikal ablehnen und Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung befürworten oder einsetzen, wird manchmal misstrauisch beobachtet, da sie jungen Menschen hilft, die offensichtlich für all das stehen, was man als liberale_r Demokrat_in und Pädagog_in ablehnt. Die Akteur_innen der Aussteigerarbeit betonen demgegenüber das gemeinsame Ziel, weitere Opfer rechtsextremer Übergriffe zu verhindern, was nachhaltig nur über den Ausstieg möglich ist. Die Kinder- und Jugendhilfe steht mit ihrem Auftrag Pate, junge Menschen bei der Förderung der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII) zu unterstützen. Sogar Straftaten sollen (in vielen Fällen bis zum 21. Lebensjahr) als Reflexionsanlass genutzt werden, erneuten Straftaten entgegenzuwirken, weswegen auch Maßnahmen der Strafrechtspflege am Erziehungsgedanken auszurichten sind (§ 1 JGG). ›Wer will die schon haben?‹ kann als Aufforderung verstanden werden, sich mit diesen Menschen zu beschäftigen. Wenn man der akzeptierenden Jugendarbeit folgt, ist es möglich, sich auf gegenseitige Akzeptanz und gegenseitiges Sich-Ernst-Nehmen im Anderssein einzulassen (Krafeld/Möller/Müller 1993: 139). Dann gilt es, zunächst zu verstehen, was (junge) Menschen in der rechtsextremen Szene suchen, um hierfür funktionale Äquivalente zu finden.

Die Suche nach Resonanz2 in rechten Szenen3 kann als misslungener Versuch gelesen werden, eine Antwort in einer Weltbeziehung zu finden, die einen anzog und emotional positiv ansprach. Die Zugehörigkeit zu der Gruppe hatte einen zu Beginn in ihren Bann gezogen, die dort behandelten, stark wertorientierten Themen sowie die Formen der erlebten Gemeinschaft hatten einen scheinbar ›summenden Draht‹ zur Welt ergeben, etwas in einem zum ›Schwingen und Klingen‹ gebracht. »Resonanz ist kein emotionaler Zustand, sondern ein Beziehungsmodus« (Rosa 2016: 298), ein wechselseitiges Berühren und berührt werden.

Insbesondere wenn szenebedingt ernüchternde Erfahrungen gemacht werden, bricht die Resonanzbeziehung häufig drastisch ab. Gesellschaftlicher Ausschluss, die Ablehnung durch Gleichaltrige und durch Bezugspersonen, individuelle Schuld und Hafterfahrungen, die einen damit konfrontieren, dass man zu oft ›aus der Haut gefahren‹ ist und ›sich selbst vergessen‹ hat, markieren Formen der Entfremdung4, die einem verdeutlichen, dass man dem größten Teil der Welt unverbunden oder feindlich gegenüber stand und immer noch steht; dass einem die bisherigen Bezugspunkte zusätzlich fremd geworden sind und einem nichts mehr sagen.

»Welt und Subjekt erscheinen deshalb gleichermaßen als bleich, tot und leer.« (Rosa 2016: 316)

Die rechte Szene hatte für die Resonanzsphären5 der Weltbeziehung einschlägige Deutungsangebote und Verhaltenserwartungen. Die Sicht auf Familie, Freundschaft und Politik war ebenso schematisch belegt wie die auf Arbeit, Schule, Sport und Konsum – natürlich ebenso wie das spezifische Verständnis von Religion, Natur, Kunst, Geschichte. Nach der Entfremdung von den Sichtweisen der Szene bieten diese dem Einzelnen keinen Anhaltspunkt zur Lebensbewältigung, womit der Selbstwert, die soziale Anerkennung und die Selbstwirksamkeit prekär werden. Die Suche nach funktionale Äquivalenten (Böhnisch 2017: 301 f.) wird zur oftmals überfordernden Aufgabe.

Während der Einstieg und die Zugehörigkeit in die rechtsextreme Szene von starken Freund-Feind-Konstellationen geprägt war (›das ist der Feind‹), die meist unreflektiert übernommen wurden (›Es hieß ja immer‹), erscheint diese Aussage ab einem gewissen Punkt hohl und leer. Es bleibt Desillusionierung und Entfremdung. Das angeleitete und möglichst nachhaltige (Selbst-)Aufbrechen dieser schwarz-weiß Differenzen, die Re-Pluralisierung (vgl. Köhler 2016) der Weltsicht und damit das Finden funktionaler Äquivalente muss die individuellen Einstiegsfaktoren reflektieren, d. h. die hier mit Bezug auf Möller und Schuhmacher (2007) idealtypisch dargestellte ›Karriere‹ spurtreu aber sozialverträglich gestaltet werden.

Ein- und Ausstiege als biografische Prozesse

Affinisierungen sind vielgestaltig, die Suche nach präzisen Routen bleibt wahrscheinlich ohne Erfolg, wenn man an lineare ›Radikalisierungspfade‹ denkt. Immer wiederkehrende Faktoren bilden aber Gelegenheitsstrukturen, direkte ›politische‹ Einflüsse im Peer-Kontext, Konformitätsinteressen im familialen Kontext bei fehlender sozialer Kontrolle und starke maskulinistische Orientierung. Häufig, wenngleich nicht immer, kommen Ohnmachtserfahrungen hinzu, die mit kleinteiligen (z. B. auch delinquenten) Bewältigungsstrategien angegangen werden (Möller/Schuhmacher 2007: 233 f.). Ein Kontinuum in expressiv delinquenten Kontexten scheint die ›Stummheit‹ in Männerbünden (vgl. Böhnisch 2016: 38) zu sein, d. h. die Kommunikation über Andere und Anderes, »Autos, Wetten, Technik, Frauen, Fußball, Chefs, abwesende Konkurrenten etc.« (Böhnisch 2016: 38), ohne selbst berührt zu werden oder sich berühren zu lassen. Anstelle dessen werden Distinktionsmechanismen wirksam, an die zur Selbstpositionierung angeknüpft wird, wie die konstruierte Differenz zwischen Etablierten und Außenseiter (Elias/Scotson 2016), bzw. Pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen gegenüber Anderen (Möller u. a. 2016: 113), um sich selbst aufzuwerten (Zick/Küpper/Krause 2016).

In der darauf folgenden Phase der Konsolidierung erfolgt eine Bewertung der eigenen sozialen Lage als benachteiligt und die daran anschließende Deutung in erlernten abstrakten Zusammenhängen, die diese erklärt und eine politische Aufladung einschließt. Der Prozess geht einher mit einer Integration in einschlägige (reale oder virtuelle) Peer-Beziehungen, in denen eine verbindliche Zugehörigkeit und ein alltagsweltlicher Anschluss spürbar ist, worüber das Selbstwertgefühl gesteigert werden kann und (ideologisch angereicherte) Sinnangebote verfügbar werden. Die Gruppe dient einerseits der Abnabelung von familiären Bezügen und bietet andererseits einen sozialisatorischen Rahmen, in dem ein bestimmtes Verhalten und bestimmte Einstellungen erlernt und geformt werden. Hegemoniale Männlichkeitsvorstellungen kommen mit einer fortschreitenden Akzeptanz von Gewalt als Konfliktbearbeitungsstrategie zusammen, was zunehmend auch in zielgerichteter Weise gegen als ›Feinde‹ etikettierte Andere eingesetzt wird. Die Gruppenzugehörigkeit garantiert (ggf. negative) Aufmerksamkeit und Selbstwirksamkeitserlebnisse (Möller/Schuhmacher 2007: 312). Bei der Radikalisierung werden Idealtypen der Rechtfertigung rechtsextremer Gewalt (Logvinov 2014:270 f.) genutzt. Die Verdammenden (›der Feind‹) werden verdammt, d. h. staatliche Organe und Kontrollinstanzen und die pluralen Werte der Gesellschaft werden als Gegner von ›Volk und Vaterland‹ oder der ›alten Ordnung‹ ausgemacht. Das individuelle Handeln im Interesse der eigenen Gruppe wird im Bewusstsein der vermeintlichen Zustimmung der ›schweigenden Mehrheit‹ gesehen, was zu einer Verneinung des Unrechts und zu einer Stigmatisierung der Opfer führt. Schließlich werden Muster der Selbstpositionierung als Opfer widriger Umstände (Provokation, Gruppendruck, Frust, Alkoholkonsum, etc.) übernommen, die ihrerseits Gewalt legitimieren.

Damit beginnt die Phase der Fundamentalisierung, in der eine Verfestigung der politischen Verortung zur Selbstdefinition erfolgt.

»Vor allem wird die eigene politische bzw. politisch-kulturelle Orientierung jeder tiefer gehenden Selbstreflexion entzogen, indem sie dem Kernbestand der eigenen Persönlichkeit zugeschlagen wird.« (Möller/Schuhmacher 2007: 348)

Die Peer-Group wird zunehmend als Teil einer größeren Bewegung, einer politischen Kampfgemeinschaft gesehen. Die Verbindlichkeit der Zugehörigkeit steigert sich, worüber jugendkulturelle Entwürfe zum Teil zurücktreten. Die erprobten hypermaskulinen und gewalttätigen Muster verfestigen sich, wobei ein ideologischer ›Überbau‹ die Handlungen zunehmend rationalisiert und der Instrumentalisierung Vorschub leistet (Möller/Schuhmacher 2007: 349). Der Radikalismus der Bewegung verselbständigt sich zu einem »Kampf gegen die Erstarrung im Gewordenen, Zertrümmerung des Alten, weil es das frische Wachstum unter Vernunft zu ersticken droht, weil die Gottheit nur im Werden, im schöpferischen Akt, in der Bewegung lebt« (Plessner 2015: 17) – wahlweise aber auch in einer Wagenburgmentalität in der gesellschaftliche Modernisierungen als Dammbruch der ›alten Ordnung‹ bekämpft werden.

Die ursprüngliche Resonanzsehnsucht transformierte sich zu einer »Vorstellung einer Widerspruch nicht zulassenden, sondern geradezu erfordernden Antwortkonzeption und einem identitären Echo-Konzept von Resonanz« (Rosa 2016: 370) und knüpft damit an historische Muster der Resonanzpathologie an.

»In den Liedern, den Fackeln, den Umzügen und in den Massenversammlungen, in den feierlichen Beschwörungen und den Uniformen inszenierten die Nazis ein gewaltiges Resonanzspektakel, das die Menschen unmittelbar ›viszeral‹ zu berühren verstand; in einer identitären Resonanzsphäre inszenierten sie Buchstäblich ›die Einheit des Volkes.‹« (Rosa 2016: 370)

In den damaligen und aktuellen »Echokammern einer imaginierten Volksgemeinschaft« (Rosa 2016: 371) zeigt »(Zynisches) Lachen über und Schreien gegen […] einen repulsiven Beziehungsmodus an« (Rosa 2016: 375). Der Resonanzdraht zwischen Aktivisten und ›der Politik‹ ist gerissen.

Die unweigerlichen Widersprüche einer solchen Lebensführung läuten in den meisten Fällen die Distanzierung ein, wobei einzelne ›Aha-Erlebnisse‹ im Nachhinein überdecken, dass bis dahin eine Vielzahl von Erfahrungen wirkten – sei es innerszenische Enttäuschungen und damit das Erleben von Desintegration oder mangelnder sozialer Kontroll- und Integrationserfahrungen in Bezug auf die restliche Gesellschaft. Beispielsweise zeigt die genauere Analyse, dass die Familiengründung häufig der Endpunkt einer längeren Entwicklung ist, innerhalb derer man den Partner außerhalb der Szene erst kennenlernte, mit diesem andere Formen von Glück erlebte und deshalb die Gemeinschaft in der Szene zunehmend kritisch hinterfragte, was deren Brüche und Scheinheiligkeiten offen zutage treten ließ. Die auch altersbedingte zunehmende Normalitätsorientierung (›maturing out‹) unterstützt häufig den Verzicht auf die plakative Selbstinszenierung als Szenemitglied, den exzessiven Alkoholkonsum und Gewalt – ggf. auch weil man bereits Erfahrungen mit den Sicherheitsbehörden und der Justiz sammeln musste. Die Distanzierung muss aber nicht notwendigerweise mit einem deutlichen Wandel politischer und weltanschaulicher Haltungen einhergehen. Die Umwandlung in vermeintlich mildere Formen der Fremdabwertung und Selbstaufwertung erscheint häufig mit geringeren psychologischen Kosten verbunden, als das radikale Umsteuern. Konservative Werte, wie Arbeit, Familie und materieller Besitz versprechen biografische Konstanz und soziale Unauffälligkeit (Möller/Schuhmacher 2007: 449 f.). Verschärfend kommt hinzu, dass viele Szenezugehörige die Kontakte zu anderen sozialen Bezügen fast völlig gekappt hatten und in der Phase der Distanzierung stark isoliert sind.

»Ich kannte da gar nichts anderes mehr, ich kannte gar keine normalen Leute, außer eben die Leute, wo ich jetzt, sag ich ma’, mit zusammen gearbeitet habe, aber das waren Arbeitskontakte und keine privaten Kontakte. … Ich kannte nichts anderes mehr. Ich kannte einfach nur noch die Szene. Das ist weil, man muss es ja auch so sehen, man kapselt sich ja irgendwo auch ab, man ist ja dann nur noch in dieser Gemeinschaft, in dieser Gruppe. (Zitat eines Aussteigers in Möller u. a. 2015: 51)

Die Milderung und der Rückzug in die soziale Unauffälligkeit als vermeintliche ›Lösung‹ ist allerdings gegenüber persönlichen Krisen und situativen Reaktivierungen (z. B. über eine lokale ›Bürgerwehr‹) ebenso anfällig wie für Momente verminderter Kontrolle (z. B. aufgrund von Alkoholkonsum), was den Rückfall in ›alte Gewohnheiten‹ und den Gewalteinsatz wahrscheinlich werden lässt.

Distanzierungshilfen als professionelles Handlungsfeld

Einen umfassenden Überblick über Gemeinsamkeiten und Unterschiede von staatlichen wie nichtstaatlichen Aussteigerprogrammen und angrenzenden Angeboten leisteten Hohnstein und Greuel (2015). Ihnen zufolge kann von einem Handlungsfeld zwischen sicherheitsbehördlichen und pädagogischen Interessen und Traditionen des Umgangs mit delinquenten Nutzern gesprochen werden. Während insbesondere Polizeivollzugskräfte dem Legalitätsprinzip (§§ 152, 163 StPO) unterworfen sind, haben andere Akteur_innen einen erweiterten, jedoch nicht unbegrenzten Ermessensspielraum im Umgang mit Straftaten. Akteur_innen in der Ausstiegshilfe arbeiten in einem begrenzten Feld zwischen der Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) und der Nichtanzeige von Straftaten (§ 138 StGB). Dies kann zu Problemen führen, wenn mit Personen gearbeitet wird, die eine Vielzahl von noch nicht angezeigten Straftaten mitbringen – was beim Versuch, die biografische Entwicklung zu verstehen, thematisiert werden sollte. In einigen Fällen können jedoch konstruktive Arrangements geschaffen werden, wie bei dem baden-württembergischen Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten (Beratungs- und Interventionsgruppe gegen Rechtsextremismus, BIG-Rex), in dem Pädagog_innen und Polizeivollzugskräfte zusammenarbeiteten (vgl. Buchheit 2016).

Aussteigerprogramme sind szeneintern häufig als ›der Feind‹ gebrandmarkt, mit dem nicht gesprochen, geschweige denn zusammen gearbeitet werden darf. Der ›Sprung über diesen Schatten‹ erfordert von Ausstiegswilligen einen Bruch mit bisherigen Gewohnheiten, der meist erst dann vollzogen wird, wenn ein gewisser ›Leidensdruck‹ aufgebaut ist, oder zumindest taktische Vorteile in einer Zusammenarbeit gesehen werden, beispielsweise in Zwangskontexten (Haft, schwebende Verfahren in denen Vorteile durch den Kontakt gesucht werden etc.). Die Hochschwelligkeit ist ein grundsätzliches Problem der Ausstiegshilfe, da in der ersten Phase der Zusammenarbeit zunächst ein produktives Arbeitsverhältnis etabliert werden muss, die Voraussetzungen dafür aber nicht optimal sind, wenn von beiden Seiten Misstrauen besteht. Über die Transparenz des Angebots, lebensweltnahe Unterstützungsleistungen und eine ›Politik der kleinen Schritte‹ (gleich einem ›tit-for-tat‹ Spiel) sollte sich in der ersten Phase der Betreuung eine belastbare und vertrauensvolle Zusammenarbeitsbasis ergeben (Hohnstein/Greuel 2015: 83 ff.).

Interviewer: Konntest Du auch ein bisschen ein Vertrauensverhältnis aufbauen? Konnte man das aufbauen?

Aussteiger: Ja, auf jeden Fall. Weil, er [der Ausstiegshelfer; F.B.] ist mir auch gleich ein bisschen entgegen gekommen. ›Komm ich geb’ Dir auch ein bisschen Rat und dies und das.‹ (Buchheit 2002: 46)

Dies bedeutet häufig, Fragen der inhaltlich-ideologischen Auseinandersetzung zurückzustellen und zunächst aufmerksam und sensibel auf die Bedürfnisse des Klienten einzugehen sowie als berechenbare_r Interaktionspartner_in aufzutreten.

»›Wenn der mir was verspricht, das hält er auch.‹ Also das ist O-Ton von vielen Aussteigern, die das gesagt haben. […] ›Ja, Sie waren immer klar, Sie haben all das, was Sie angekündigt haben, im Positiven aber auch im Negativen, haben Sie gemacht, da hab ich Respekt davor.‹ Ja, vielleicht auch, […] dass man klar ist und dass man nicht kneift, dass sie sich auf den Ausstiegsberater verlassen können, egal, was für ein Problem anliegt«. (Interview mit einem Ausstiegshelfer in: Hohnstein/Greuel 2015: 85)

An dieser Stelle wird durchgängig und unabhängig von den Akteuren der Distanzierungsarbeit auf einen Grundsatz akzeptierender Jugendarbeit rekurriert:

»Also den nicht aufzugeben, dem auch zu vermitteln: ›Du bist ein wertvoller Mensch. Egal was du gemacht hast oder was du nicht gemacht hast, was du nicht geleistet hast. Und das ist jetzt hier ein neuer Start‹.« (Interview mit einem Ausstiegshelfer in: Hohnstein/Greuel 2015: 88

Dieses Arbeitsverhältnis ist zunächst brüchig und von der › Chemie‹ zwischen den Beteiligten abhängig, was längere Phasen des gegenseitigen ›Beschnupperns‹ bedingt. Im optimalen Fall lassen sich in Teams mit mehreren Helfer_innen passende Kombinationen finden, wobei auch eine gewisse Hartnäckigkeit angezeigt ist – was wiederum schwer gewährleistet werden kann, wenn Projekte einen häufigen Personalwechsel oder finanzierungsbedingte Abbrüche befürchten müssen. Zudem muss der Aussteiger davon überzeugt werden, dass die Ziele der Helfer darin liegen, ihm zu helfen und ihn nicht als ›Spitzel‹ zu missbrauchen oder Straftaten aufzuhellen.

Ein ebenfalls erfolgskritischer Faktor ist in den beiderseitigen Sicherheitsinteressen begründet. Auf der Seite der Klienten besteht eine (häufig überzogene) Angst vor Bestrafungsaktionen der rechten (oder linken) Szene, was mit einem individuellen Sicherheitskonzept angegangen werden kann, welches beispielsweise auf die spezielle Situation in Haft eingeht (Möller u. a. 2015: 70 f. bzw. 76 f.). Aber auch auf der Seite der Betreuer_innen ist der professionelle Umgang mit potentiellen Gefährdungssituationen zu beachten (Buchheit 2014b: 238), was einerseits kein optimaler Ausgangspunkt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist, andererseits zum Aufbau desselben umgedeutet werden kann.

Eine zentrale Rolle, insbesondere in der Anfangsphase der Betreuung, spielt die Fallanamnese, die die spezifische Konstellation, den Ideologisierungs- und Gefährdungsgrad, die Ausstiegsmotivation und die Gefährdungspotentiale sowie die biografischen Ursachen und Motive des Szeneeinstiegs erhebt, um darüber den Betreuungsprozess (Buchheit 2014b: 237) mit seinen spezifischen Formen und Inhalten der Betreuung anzupassen. Bei den regelmäßig auftretenden ›Komorbiditäten‹ (Substanzmissbrauch, psychische Auffälligkeiten, Schulden etc.) ist zudem eine enge Zusammenarbeit mit anderen Hilfeleistern vonnöten, was die Rolle der Betreuer als Case Manager und Netzwerker andeutet (Hohnstein/Greuel 2015: 119 ff.).

Tab. 1: Phasen im Ausstiegsprozess (Möller u. a. 2015: 81)

VorphaseHauptphaseAbschlussphase

Dimensionen der Distanzierungsarbeit

Die eigentliche Hauptphase der Betreuung bzw. Begleitung ähnelt in der Sammlung von unterscheidbaren Tätigkeiten und den dazu benötigten Kompetenzen einem beinahe nicht entwirrenden Knäuel. Dahinter verbirgt sich die Schwierigkeit, ein komplexes Ineinandergreifen unterschiedlichster Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen einfach darzustellen, was in komplexen sozialen Programmen schwierig bis unmöglich ist (Patton 2011: 90). In einem internen Qualitätssicherungsprozess der BIG Rex hatte das Team versucht, sich einem Logischen Modell zu nähern, was ein etwas greifbareres Bild ergab (Buchheit 2014a). Nach den ersten Schritten des Aufbaus einer tragfähigen vertrauensvollen Zusammenarbeitsbasis und der Anamnese des Einzelfalls kann die Bearbeitung auf drei Ebenen dargestellt werden6.

Die Bearbeitung elementarer sozialer Bezüge steht auf der ersten Ebene im Vordergrund, beispielsweise in den Lebensbereichen Gesundheit, Arbeit, Ökonomie, Freizeit, Bildungs- und Arbeitssystem und charakterisiert die dabei anfallenden Tätigkeiten als Begleitung im Alltag, die als non-formalisierte Bildung analog vieler Felder Sozialer Arbeit beschrieben werden kann.