Werkstätten für behinderte Menschen -  - E-Book

Werkstätten für behinderte Menschen E-Book

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Beschreibung

Das System der Behindertenwerkstätten ist ins Visier der Kritik geraten. Für viele Menschen mit Behinderung bilden diese alternativlose Sonderwelten - ohne Perspektiven, im allgemeinen Arbeitsmarkt unterzukommen, und ohne ausreichende Entlohnung. Dagegen fordert die UN-Behindertenrechtskonvention aus menschenrechtlicher Perspektive die volle Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Genau hier hat dieser Band seinen fachlichen, inhaltlichen und problemorientierten Standort. Es werden die sozialen, politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen der Entwicklung der WfbM betrachtet. Vor dem Hintergrund internationaler Regelwerke, aber auch der Bundesgesetzgebung werden der Veränderungsdruck auf die Werkstätten beschrieben. Konzeptionelle Alternativen und Lösungsansätze werden im internationalen Vergleich vorgestellt.

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Seitenzahl: 656

Veröffentlichungsjahr: 2021

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Die Herausgeber

Prof. Dr. Heinrich Greving lehrt Allgemeine und Spezielle Heilpädagogik an der Katholischen Hochschule NRW in Münster.

Ulrich Scheibner war über zwei Jahrzehnte Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten.

Heinrich GrevingUlrich Scheibner (Hrsg.)

Werkstätten für behinderte Menschen

Sonderwelt und Subkultur behindern Inklusion

mit Beitragen von Hubert Hüppe, Rainer Knapp, Bernhard Sackarendt, André Thiel, Wilfried Windmöller und Franz Wolfmayr

Verlag W. Kohlhammer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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1. Auflage 2021

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-038496-5

E-Book-Formate:

pdf:        ISBN 978-3-17-038497-2

epub:     ISBN 978-3-17-038498-9

mobi:     ISBN 978-3-17-038499-6

Inhaltsverzeichnis

 

 

Abkürzungsverzeichnis

»Sozusagen aus dem Hinterhalt.«

Heinrich Greving, Bernhard Sackarendt, Ulrich Scheibner

1   Freiheit, die ich meine …

André Thiel

2   »Werkstätten« im Konflikt mit dem Grundgesetz

Hubert Hüppe

2.1   Ansichten über verfälschte Realitäten

2.2   Das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz: zaghaft inklusiv

2.3   Die politische Weichenstellung in Richtung »Sonderarbeitswelt«

2.4   Machtlose Gesetze: Absichtserklärungen statt Gestaltungskraft

2.5   Inklusion braucht couragiertes Handeln und neue Wege

2.6   Die »Werkstätten« im Konflikt mit dem Antidiskriminierungsgrundsatz

2.7   Berufliche Bildung im Räderwerk der Trägerinteressen

2.8   Besonderung – in den »Werkstätten« nichts Besonderes

2.9   Das Prinzip der Schimäre: die findige Destruktion

2.10 »Es muss anders werden, wenn es besser werden soll.«

2.11 Inklusion steht nicht im Grundgesetz

2.12 »Vergnügen an Veränderung«

3   »Im Anfang war das Wort«. Sprache, Macht und die »Werkstätten«

Heinrich Greving & Ulrich Scheibner

3.1   Der Claim »Werkstätten für behinderte Menschen«

3.2   »Werkstatt für behinderte Menschen« – ein Pseudonym

3.3   Sprache, Begriffe und Gewalt in der »Werkstätten«-Szene

3.4   Sprache im »Werkstätten«-System kann schaden

3.5   Sprache und Verschweigen im »Werkstätten«-System

3.6   Das »Werkstätten«-System und seine indizierten Begriffe

4   Vom Staat gewollt: »Werkstätten für behinderte Menschen«

Bernhard Sackarendt & Ulrich Scheibner

4.1   Das Staatsziel: leibliche, seelische und gesellschaftliche Tüchtigkeit

4.2   Eine separate, separierende Arbeitswelt wird geschaffen

4.3   Die politischen und wirtschaftlichen Vorteile einer Sonderarbeitswelt

4.4   »Werkstätten« – letzte Hoffnung oder Endstation?

4.5   Selbstbestimmung, Würde und Gerechtigkeit – nicht ohne Inklusion

5   Die Sonderwelt der »Werkstätten« und ihre Nutznießer

Bernhard Sackarendt & Ulrich Scheibner

5.1   Sonderwelt und »Normalwelt«

5.2   Die politischen Schöpfer der Sonderwelt »Werkstätten«

5.3   Die Vorteilsnehmer im »Werkstätten«-System

5.4   Wirtschaft, »Werkstätten« und das Trugbild der sozialen Gerechtigkeit

6   Die »Werkstätten«: Eigennutz oder Gemeinnutz?

Ulrich Scheibner & Bernhard Sackarendt

6.1   Intransparenz verdeckt Skandale und skandalöse Strukturen

6.2   Kommt erst das Fressen und dann die Moral?

6.3   Wer sind eigentlich die Eigentümer der »Werkstätten«?

6.4   »Werkstätten« als besondere Nutzbringerinnen

7   »Werkstätten« und die Beschäftigungspflicht in der sozialen Marktwirtschaft

Bernhard Sackarendt & Ulrich Scheibner

7.1   Beschäftigungspflicht: Recht und Gesetz sind beliebig

7.2   Politische Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschäftigungspflicht

7.3   Grundbedingungen für eine inklusive Beschäftigungspflicht

7.4   Der Weg aus den »Werkstätten« ist ein Weg der Befreiung

7.5   Beschäftigungspflicht in einer demokratischen sozialen Marktwirtschaft

7.6   Beschäftigungspflicht: demokratische Inklusionskonsequenz

8   Die »Werkstätten« – Alternativen in Europa

Franz Wolfmayr

8.1   Ein kurzer Blick auf die Situation in Europa

8.2   Bundesrepublik Deutschland: die sog. Inklusionsbetriebe

8.3   Belgien: die Maatwerk-Unternehmen

8.4   Niederlande: das Modell der Sociale Werkgelegenheid (WSW)

8.5   Irland: das Modell »Supported Employment«

8.6   Spanien: das Modell der Centros Especial de Empleo

8.7   Bundesrepublik Österreich: die »Chance B«

8.8   Das Vorbildliche in der EU: Teilhabe am Erwerbsleben

8.9   UNO-Menschenrechtsbeschlüsse: Verpflichtung für eine inklusive Politik in Europa

8.10 Europäische Sozialpolitik: die notwendige Säule sozialer Rechte

9   »Werkstätten« sind notwendig …

Rainer Knapp & Ulrich Scheibner

9.1   »It’s the economy, stupid!«

9.2   Falsches Menschenbild, falsche politische Entscheidungen

9.3   »Wir sind nicht die Caritas.«

9.4   Inklusion verträgt keinen Zynismus

9.5   Inklusion? »Das ist nicht unser Ding.«

9.6   »Die Botschaft hör ich wohl …«

9.7   »… allein mir fehlt der Glaube.«

9.8   »Eine Veränderung hält die Tür offen …«

9.9   »Ja, neue Ideen müssen sich ihren Platz im System erst zäh erstreiten.«

9.10 »Mut zum Neuen, Mut zu Veränderungen.«

10 »Keine ›Werkstatt‹ ist das Beste.«

Bernhard Sackarendt & Ulrich Scheibner

10.1 Solche »Werkstätten« können nicht gewollt sein

10.2 »Werkstatt«-Kritik ist lästig

10.3 Das Gesetz verlangt »geeignete Schritte« zur Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

10.4 Geeignete Wege zum allgemeinen Arbeitsmarkt

10.5 Schritt 1: Inklusionsorientierte Rechtsnormen im »Werkstätten«-Recht anpassen

10.6 Schritt 2: Inklusionsorientierte beschäftigungspolitische Rechtsnormen anpassen

10.7 Inklusion: Zur gelebten Demokratie gehört Wirtschaftsdemokratie

11 »Ein jegliches hat seine Zeit …«

(Prediger 3.1)

Wilfried Windmöller

11.1 Geschichte: Mein Rückspiegel zur Erkenntnis der Gegenwart

11.2 Die Gefahr: »Werkstätten« als Sonderwelt

11.3 Die eigene Geschichte aufarbeiten und aus ihr lernen

11.4 Dauerhafte Solidität statt anhaltendes Wachstum Qualität statt Quantität

11.5 Die Menschen machen Geschichte: Sie gestalten die Gegenwart

11.6 Die neuen »Werkstätten«: passend zum Sozialstaat oder diskriminierend?

11.7 Demokratie braucht Empathie, Freiheit und Streitkultur

11.8 Persönliches: Ziele statt Vermächtnis

11.9 Meine Vorstellungen über die Zukunft unserer besonderen Arbeitsstätten

11.10 Mein ganz persönliches Schlusswort

Corona ist ein Symptom

Heinrich Greving, Ulrich Scheibner

Verzeichnisse

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis und Tabellenverzeichnis

Autorenerzeichnis

Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

 

 

»Sozusagen aus dem Hinterhalt.«

Heinrich Greving, Bernhard Sackarendt, Ulrich Scheibner

Dieses Buch steht auf dem imaginären Index der unstatthaften Bücher. Es konnte allerdings von keiner Zensur verboten werden. Denn in den üblichen Vorverfahren erging es unserem Buch wie dem weltberühmten Werk des »Freien Herrn Knigge« von 1788 »Über den Umgang mit Menschen«: Ideologische und politische Gründe für ein Verbot gab es damals genug. Immerhin wandte sich Adolph (von) Knigge (1752–1796) entschieden gegen das herrschende Welt- und Menschenbild im Feudalismus, gegen die haltlose Vormacht des Adels, gegen Ungerechtigkeit und Unterwürfigkeit. An Vorwürfen gegen den Autor mangelte es nicht: Die Darstellungen wären einseitig, unausgewogen und leisteten der Insubordination Vorschub. Doch triftige Sachgründe für ein Verbot konnte die Zensur letztlich nicht finden. Das geschah 1820, zweihundert Jahre vor unserem Buch.

Bei unserem »Werkstätten«-Buch war es eher eine Art von Selbstzensur, die die Arbeit erschwerte: Zunächst stellte ein Autor aus dem Führungskreis der »Werkstatt«-Träger nach siebenjähriger Zusammenarbeit seine Mitarbeit am Buch ein. Eine so kritische Auseinandersetzung mit dem »Werkstätten«-System war seine Sache nicht. Dann zog sich ein früherer Ministerialangestellter ohne nähere inhaltliche Begründung zurück. Zwei ehemalige Lehrkräfte befürchteten Nachteile für ihre behinderten Angehörigen, falls sie als Fachleute in diesem Buch mit ihren Namen genannt würden. Darauf baten uns Vertreter der staatlichen Kostenträger und die meisten »Werkstatt«-Leitungen, die uns beraten hatten, auch nicht namentlich erwähnt zu werden. So bekam unser Vorhaben etwas Untergründiges und unser Dank für die hilfreiche Mitarbeit der Ausgeschiedenen den Charakter eines Nachrufes.

Die uns vorgetragenen Besorgnisse werfen ein Licht auf eine undemokratische Streitkultur im »Werkstätten«-System. Betriebsräte und »Werkstatt«-Räte bestätigen uns, dass »Werkstatt«-Leitungen enormen Druck durch ihre Verweigerungshaltung aufbauen können. Das haben wir selbst u. a. durch die Ablehnungen von Abdruckgenehmigungen thematisch zutreffender »Werkstatt«-Fotos erfahren müssen. Und das, obwohl alle bei den »Werkstatt«-Leitungen nachgefragten Fotos im Internet zu finden sind. Gern hätten wir z. B. das Foto aus der »Lebenshilfe-Werkstatt« Hamm wiedergegeben. Es zeigt das rückwärtige Bild von »Werkstatt«-Beschäftigten, die am Lebenshilfe-Fließband ihre stereotype und ermüdende Arbeit verrichten. Die vorgeschobene, schlecht konstruierte Absage des Geschäftsführers passt dazu: »Wir lehnen dies aber ab, da auf dem Foto einige Mitarbeitende eindeutig zu erkennen sind.« Von Millionen, die das Internet nutzen.

Abb. 1: Adolph Freiherr von Knigge, deutscher Schriftsteller und Aufklärer. Auf das »von« hat er seit 1789 verzichtet.

Wir empfehlen solchen – hoffentlich nicht repräsentativen – »Werkstatt«-Vertretern den kurzen Artikel von Dieter Rucht: »Demokratische Öffentlichkeit als kritischeÖffentlichkeit «.1 Eine seiner Kernaussagen lautet:

»Neben allen ihren sonstigen Funktionen muss kritische Öffentlichkeit also Umstrittenes kritisch prüfen, d. h. Behauptungen über Sachverhalte nachgehen, Positionen und Vorschläge im Lichte von Argumenten und Gegenargumenten abwägen, Geltungsansprüche nach dem Maßstab ihrer Schutzwürdigkeit und Verallgemeinerbarkeit bestätigen oder aber zurückweisen« (Rucht 2011, 98).

Um dieses Buch einem möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen, wollten wir den Ladenpreis erschwinglich halten. Dafür hatten wir schon frühzeitig potentielle Spender und Sponsoren angesprochen. Die ersten 10.000 Euro sagte uns 2011 eine Landesarbeitsgemeinschaft der »Werkstätten« (LAG WfbM) zu. Allerdings nur gegen Gewinnbeteiligung. Doch kurz nach dem Vertragsabschluss mit dem Verlag nahm der LAG WfbM-Vorstand sein Zahlungsversprechen

Abb. 2: Unbekannter Künstler 1819/1820. Text auf der Schrifttafel in der Mitte: »Wichtige Frage welche in heutiger Sitzung bedacht wird: Wie lange möchte uns das Denken wohl noch erlaubt bleiben?« © Wilhelm Busch – Deutsches Museum für Karikatur und Zeichenkunst, Hannover.

wieder zurück. Unser Buchprojekt schien womöglich kein günstiger Werbeartikel zu sein. Schließlich brachte unsere Spendenkampagne doch einen Erfolg: Die Volkswagen AG stellte uns 5.000 Euro zur Verfügung, die der Geschäftsführer einer großen Trägerorganisation für uns einige Jahre bis zur Manuskripterarbeitung aufbewahrt hatte. Später übergab er unsere Buchspende an jene LAG WfbM. Wir hatten dann noch ein halbes Jahr darum ringen müssen, damit das Geld zu guter Letzt auch tatsächlich dem Verlag zur Verfügung gestellt wird. »Honi soit qui mal y pense« lässt sich so ins Deutsche übersetzen: »Ein Schuft, der Böses dabei denkt.«

Diese Hürden liegen inzwischen hinter uns. In der Courage, sie zu überwinden, ließen wir uns durch die Worte eines früheren Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der »Werkstätten« (BAG WfbM) bestärken: Günter Mosen (Jg. 1951) hatte einem aus dem BAG WfbM-Vorstand ausscheidenden Kollegen und dem damaligen Bundesgeschäftsführer mit auf den Weg gegeben, ihre kritische Haltung auch zukünftig öffentlich kundzutun:

»Dabei meine ich, Menschen am Ende oder nach dem aktiven Berufs- oder Verbandsleben sind in besonderer Weise ›theoriefähig‹. Theorie meint dabei: Sehen und sagen, wie es ist. Theoriefähigkeit ist dementsprechend die Fähigkeit, unbeeindruckt von irgendwelchen Illusionen zu sehen und zu sagen: So ist es« (Mosen 2007).

Sehen und sagen wie es ist. Das beherzigen wir mit unserem Blick auf die »Werkstätten«-Szene und beschreiben die Tatsachen in diesem Buch. In den Dankesworten des damaligen BAG WfbM-Vorsitzenden an die vor ihrer Pensionierung stehenden Leitungskräfte forderte Günter Mosen zu kritischen Aussagen auf:

»In dieser Lebensperiode des ›Zukunftsschwunds‹ gibt es keine Kompromisse, keinen Konformismus. Bis dahin erlaubt sich mancher ja nur das anzumerken und zu sagen, was die eigenen Vollendungen und das eigene Werk nicht gefährdet und die Handlungsfähigkeit nicht beeinträchtigt: was einem die Zukunft nicht allzu unangenehm macht, z .B. womit man nicht zu vielen Leuten (einschließlich unserer selbst) auf die Füße tritt. Der Blick auf die Wirklichkeit ist bis dahin darum leicht anfällig für Illusionen, denn er ist durch die Zukunft bestechlich. Diese Bestechlichkeit nimmt ab, wenn das Ende der Dienst- oder Amtszeit naht, weil immer weniger Zukunft bleibt. Darum kann man immer ungehemmter sagen, was ist: vor allem auch das, was einem nicht in den Kram passt« (ebd.).

Wir hätten uns sehr gewünscht, wenn sich die verzagten Fachleute, die uns in den vergangenen Jahren unterstützt haben, diese ermutigenden Worte des BAG WfbM-Vorsitzenden zu eigen gemacht hätten:

»Man braucht in dieser Periode nicht mehr den Wagemut der Jugend, um auch Unangenehmes zu sagen, weil nicht mehr genügend Zukunft bleibt, um wieder getreten werden zu können. Das kann man ausnutzen: Man kann ungehemmt schreiben und reden und dadurch zuweilen schamlos offen sein. Das radikalisiert den weisen Eméritus. Das ist quasi eine Traumsituation. […] Nutzen Sie die wunderbare Chance, sozusagen aus dem Hinterhalt der sogenannten passiven Phase und des Überlebens, sich zur Zukunft der Arbeit von Werkstätten und Verbänden im Spiel der Politik mit der Unbestechlichkeit Ihres Wortes zu äußern« (ebd.).

Diese Chance haben wir mit unserem Buch genutzt: Unbestechlich zu sagen, was ist und wie es werden muss. Zwei frühere Spitzenpolitiker wollten daher lieber nicht in einem Vorwort zum heutigen »Werkstätten«-System Stellung nehmen. Niemand setzt sich freiwillig ins Wespennest. Darum enthält dieses Buch keine relativierende Einleitung von Prominenten aus dem Politikbetrieb. Stattdessen hat uns der ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe (Jg. 1956), seine Erfahrungen und seine persönliche Bewertungen aufgeschrieben. Vor seinem Beitrag steht indes das Wort eines »Werkstatt«-Beschäftigten, der seit Jahren um das Selbstverständliche kämpft und dafür auch die Gerichte angerufen hatte: André Thiel (Jg. 1981) rang um sein Recht, als Arbeitnehmer anerkannt zu werden und den gesetzlichen Mindestlohn zu erhalten. Er steht an erster Stelle der Autoren. Man merkt seiner Darstellung über die Wirklichkeit in seiner Sonderwelt an, wie seine Hoffnung auf grundlegende Veränderungen der inklusionswidrigen Realität schwindet. Dennoch ist er zum Widerstand gegen die alltäglichen Behinderungen bereit. Seine Reformvorschläge sind ganz besonders an die Abgeordneten seiner Partei im Deutschen Bundestag gerichtet. Seine Unermüdlichkeit ist vorbildlich, seine zunehmende Radikalisierung nachvollziehbar.

Auf andere Weise ein Vorbild war und ist uns der erste gewählte Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der »Werkstätten«, Wilfried Windmöller (Jg. 1938). Seine kritische, geschichtsbewusste Reflexion und seine Überlegungen zur Zukunft der »Werkstätten« haben wir als eine Art Schlussstein ans Ende unseres Buches gestellt. Seine Biografie, seine Leistungen und seine Erkenntnisse über Fehler im Ringen um die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen sind ein eigenes Buch wert. Die Worte eines seiner Nachfolger im Ehrenamt des BAG WfbM-Vorsitzenden scheinen wie auf ihn gemünzt:

»Die Unbekümmertheit, die Freiheit von Zwängen und Rücksichten, befördert noch einmal ein kreatives Interesse an Veränderungen – ganz anders als es uns das Bild eines unbeweglichen, nur auf den engen Umkreis des eigenen Erlebens konzentrierten Alters vermittelt. Die Lebensfreude jener Menschen, die ihre Lebensplanung noch einmal ganz neu in die Hand nehmen, vermag dies ebenso zu illustrieren wie das Alterswerk mancher Künstler, das einen radikalen Neuanfang in ihrer Biographie setzt« (Mosen ebd.).

Für unser Buch haben wir viel von früheren Beauftragten der Landesregierungen für die Belange behinderter Menschen gelernt, vornehmlich von Karl Finke (Jg. 1947), Niedersachsen, und Ottmar Miles-Paul (Jg. 1964), Rheinland-Pfalz: Aufrichtigkeit, Beharrlichkeit, Entschlossenheit und Geradlinigkeit. Ihnen muss der frühere Beauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, geradezu aus dem Herzen sprechen, wenn er die »Werkstätten« als Schimären charakterisiert (Kap. 2). Wie alle Autoren dieses Buches tritt auch er im Alltag vorbehaltlos für die Inklusion behinderter Menschen ein. Jede Benachteiligung einer einzelnen Person, bei der er um Rat und Hilfe gebeten wird, fordert ihn heraus. Den Begriff »Einzelfallhilfe« hält er schon deshalb für falsch, weil es keine Einzelfälle sind, die an ihn herangetragen werden: »Die Missachtung elementarer Menschenrechte ist im ›Werkstätten‹-Bereich systembedingt.«

Zu den führenden »Werkstatt«-Experten in unserem Autorenkreis gehören Rainer Knapp (Jg. 1944), Herrenberg, ehem. Sindelfingen, und Franz Wolfmayr (Jg. 1953), Gleisdorf (Oststeiermark/Österreich). Der Baden-Württemberger Fachmann hat sein Menschenbild stets offen dargelegt und im Berufsleben konsequent vorgelebt. An seiner Kritik gegenüber Instanzen, die Menschen mit Beeinträchtigungen bevormunden, hat er nie Zweifel aufkommen lassen. Sein Standpunkt:

»Die Begleitung und Förderung behinderter Menschen ist ausschließlich darauf auszurichten, Fähigkeiten und Kompetenzen so zu unterstützen, dass eine selbständige Gestaltung der Lebensführung ermöglicht wird. Dies schließt Fremdbestimmung aus wirtschaftlichen oder Organisationsgründen ebenso aus wie unterschiedliche Wertvorstellungen, Anforderungen oder Erwartungen Dritter. In der Umsetzung bedeutet dies, dass eine stringente Ausrichtung an den Erwartungen und Bedürfnissen der behinderten Menschen Vorrang haben muss vor den Interessen und Organisationsbedürfnissen jeglicher Institution.«

Sein österreichischer Kollege Franz Wolfmayr kritisiert die scheinbar machtvollkommene und überhebliche Haltung deutscher Träger von Wohn- und »Werkstätten«.

»Da hieß es oft: Wir sind stark genug, wir brauchen keine Vergleiche mit anderen, wir sind hier diejenigen, die den Ton angeben. […] Die Organisationen vergleichen sich nicht mit dem internationalen Standard, und die politischen Systeme fangen damit langsam erst an, etwa mit Studienreisen« (Wolfmayr 2017).

Er gehört zu den wenigen Experten, die von sich sagen können, dass sie die verschiedenen Teilhabesysteme für behinderte Menschen mit besonderen Erschwernissen in ganz Europa kennen.

In den Medien Österreichs wird Franz Wolfmayr ebenso hohe Anerkennung gezollt wie bei den europäischen Leistungsanbietern für behinderte Menschen.

»Eine Vielzahl an Berufen seien Kennzeichen für das Wirken von Wolfmayr: Für einen Beruf, den Sonderschullehrer, hat er den offiziellen Abschluss. Für die anderen Berufe machte er die Meisterprüfung im praktischen Leben – als Professor, Politiker, Gärtner und Gartenarchitekt, Pfarrer und Hirte war er Steiermark weit, österreichweit und auf europäischer Ebene tätig« (Kuckenberger 2015).

Als langjähriger Präsident des Europäischen Dachverbandes der Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Beeinträchtigungen (EASPD) hat Franz Wolfmayr erfolgreich Alternativen zu den traditionellen »Werkstätten«-Systemen mitentwickelt.

Alle Autoren unseres Buches sind sich einig: Die Werkstätten für behinderte Menschen, wie sie seit 2001 im deutschen Recht genannt werden, sind eine großartige Erfolgsgeschichte – zu ihrer Zeit gewesen. Denn sie haben in den 1980er und 1990er Jahren dazu beigetragen, einen bis dahin weitgehend »unsichtbaren« Bevölkerungsteil sichtbar zu machen. Sie haben nicht zuletzt durch die rechtlich verankerten »Werkstatt«-Räte mitgeholfen, dass sich gerade bei Menschen mit mentalen Beeinträchtigungen Selbstbewusstsein, Selbstsicherheit und Selbständigkeit entwickeln konnten. Doch »Werkstätten« dieser Art hat der Gesetzgeber als Absonderungseinrichtungen konzipiert. Daran und an der mangelnden Reformbereitschaft hat sich bis heute nichts Grundlegendes geändert. »Werkstätten« waren und sind fester Bestandteil eines komplexen gesellschaftlichen Systems, das als Sonderwelt existiert und dem Theresia Degener (Jg. 1961) vier wesentliche bundesdeutsche Entwicklungsetappen zuordnet (dies. 2015, 55 ff.):

•  1945–1970: behinderte Menschen sind der »unsichtbare« Teil der Bevölkerung;

•  1970–1980: behinderte sind erst Objekte, dann Subjekte des Rehabilitationssystems;

•  1980–2000: behinderte Menschen werden zu Menschenrechtsobjekten;

•  seit 2001: behinderte Menschen werden zu Menschenrechtssubjekten.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hält das »Werkstätten«-System für menschenrechtlich bedenklich. Es ist nach wie vor patriarchalisch strukturiert, von der »Obrigkeit« finanziert und inklusionspolitisch disqualifiziert. Die in ihm Beschäftigten sind im »Werkstatt«-Leben immer noch Objekte der sog. Leistungserbringer, eine Art Geldboten und weiterhin keine Menschenrechtssubjekte. Das hauptsächlich macht die »Werkstätten«-Szene anachronistisch. Ihr heutiger »Werkstätten«-Typus ist historisch überholt.

Winsen a. d. Aller/Münster/Spelle, den 16. April 2021Heinrich GrevingBernhard SackarendtUlrich Scheibner

Abb. 3: Anachronismus: »Es ziemt dem Untertanen nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen.« Friedrich Wilhelm von Brandenburg (1620–1688).

1     siehe Dieter Rucht, promovierter Honorarprofessor für Soziologie, Freie Universität Berlin, Kurz-URL (22.01.20): https://t1p.de/9e57

1          Freiheit, die ich meine …

André Thiel

Ja, ich weiß: Der Text meiner Überschrift ist nicht von mir. Er stammt aus dem politischen Gedicht von Max von Schenkendorf (1783–1817). Das und mehr darüber findet man bei Wikipedia. Ab und zu wird das Freiheitslied noch heute gesungen. Beide sagen mir etwas, das Gedicht und der Dichter. Damals ging es um die Befreiung von der Fremdherrschaft. Schenkendorf war ein sehr politischer Mensch und hat sich für seine Ideen starkgemacht. Das haben wir gemeinsam. Das macht ihn mir sympathisch. Er hatte sich in einer Freimaurerloge organisiert. Ich war Mitglied einer Partei, die sich Inklusionspartei nennt.

Schenkendorf konnte nach einem Duell seine rechte Hand nicht mehr bewegen. Dadurch war er ziemlich beeinträchtigt. Auch das bringt ihn mir nahe. Ihm hätte man nach heutigen Maßstäben vielleicht einen Grad der Behinderung von 50 zuerteilt. In meinem Ausweis steht ein Grad von 70. Mir fehlt keine Hand. Dafür habe ich mit beiden Händen so meine Schwierigkeiten. Wenn ich ihre Bewegungen koordinieren will und muss, ist das sehr anstrengend. Der Grund ist meine Beeinträchtigung. Sie heißt Athetose und fordert mich täglich zum Duell zwischen meinem Willen und meinen Bewegungen.

Der »Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen« schreibt über die Athetose: »Medizinischer Fachbegriff für eine Bewegungsstörung mit unwillkürlich ausfahrenden Bewegungen. Die Bewegungsausführung erscheint nicht fließend, sondern überschießend.« Die meisten Menschen mit Athetose haben noch weitere Auffälligkeiten und Beschwerden, z. B. spastische Lähmungen, epileptische Anfälle, Seh-, Hör- und Sprechstörungen. Vieles davon beeinträchtigt mich auch. Das macht mein gesamtes Leben beschwerlich. Außerdem weiß ich, dass die Athetose zu einer Rückentwicklung meiner körperlichen Kräfte führen kann. Auch meine mentale und psychische Kondition kann betroffen werden. Vor dieser Entwicklung fürchte ich mich. Und vor Depressionen.

Doch im Vergleich mit Schenkendorf gibt es noch einen ganz großen Unterschied zwischen ihm und mir: Obwohl er beeinträchtigt war, wurde er nicht behindert. Für seine soziale Karriere brauchte er keine Barrieren zu überwinden. Sein beruflicher Werdegang war kein Hürdenlauf. Dennoch war sein Freiheitsdrang nicht erfolgreich. Die deutsche Geschichte verlief anders. Auch mein Freiheitsdrang ist noch nicht erfolgreich. Denn trotz meiner schulischen Entwicklung und zahlreicher Fort- und Weiterbildungszertifikate wurde ich an eine Werkstatt für behinderte Menschen gebunden. Wie die Geschichte für mich weitergeht, kann ich nicht wissen. Mit Galgenhumor sage ich mir: Schenkendorf ist nur 34 Jahre alt geworden. Ich aber gehe stramm auf die Vierzig zu.

Abb. 4: Maximilian von Schenkendorf, Stahlstich ca. 1818

Diesen Text habe ich selbst erarbeitet und formuliert. Dabei habe ich mich von Vorbildern anregen lassen. Bei den Gesetzen wurde ich von Fachleuten beraten. Und die Quellen wurden mir herausgesucht und zusammengestellt. Selbst schreiben konnte ich vom Manuskript allerdings nur die Gliederung, die Stichworte dazu und meine Kommentare zu den Entwürfen. Denn ein Manuskript hat sehr viel Text. So viel kann ich auf der PC-Tastatur nicht selber tippen. Da spielen meine Hände und deren Abstimmung nicht mit. Doch den Umgang mit einer Tastatur habe ich gelernt und beherrsche ihn auch. Denn nach dem Abschluss meiner Mittleren Reife habe ich die Berufsschule mit dem Notendurchschnitt 2,7 abgeschlossen. Die IHK-Prüfung im Ausbildungsberuf »Bürokraft« habe ich dann mit 2,8 bestanden. Danach begann meine lange Odyssee: die Suche nach einer richtigen Arbeitsstelle. Wie bei den Irrfahrten des Odysseus war das ein jahrelanger Umweg. Er führte durch ein Berufsbildungswerk, ein Berufsförderungswerk, ein Praktikum bei einem Kurierdienst und ein Praktikum zur »betriebsnahen Qualifizierung für Behinderte«. Das war bei einem Verein mit dem hoffnungsvollen Namen »Lebenstraum«. Mein Lebenstraum war allerdings ein

Abb. 5: Körperliche Beeinträchtigung durch Athetose

ganz anderer. Denn danach folgte noch ein sogenanntes betriebsnahes Training. Diese vielen Etappen waren für mich und für den Staat nicht umsonst. Ich habe eine Menge gelernt. Der Staat hat eine Menge Geld für mich ausgegeben. Doch anders als Odysseus habe ich meinen Heimatstrand noch immer nicht gefunden. Die vorläufig letzte Insel, auf der ich am 1. Juni 2011 gestrandet war, heißt »Werkstatt für behinderte Menschen«. Hier hoffte ich auf wirksame Hilfe zur Weiterreise in die Erwerbswirtschaft. Bisher war meine Hoffnung vergebens.

Ich gehöre nicht in eine »Werkstatt«. Und doch bin ich ein typischer »Werkstatt«-Beschäftigter. Denn zwei Merkmale sind auffallend für unsere »Werkstätten«: die große Vielfalt unter ihren Beschäftigten und eine beträchtliche Anzahl, die eigentlich auf den Arbeitsmarkt wechseln könnte. »Werkstatt«-Beschäftigte haben ganz unterschiedliche Beeinträchtigungen mit ganz verschiedenen Auswirkungen. Die Unterschiede sind gut zu erkennen, selbst für Besuchsgruppen: Die einen klotzen bei der Arbeit richtig rein. Im Metallbereich und der Palettenproduktion geht es um Leistung. Andere sitzen versunken an ihren Arbeitstischen. Dazwischen gibt es alle nur denkbaren Formen der Mitarbeit. Bei wirklich echter personenbezogener Förderung könnten viele von uns ins richtige Arbeitsleben wechseln. Aber meine Erfahrung ist: Im Erwerbsleben sind wir nicht gewollt. Dort haben wir und unsere »Werkstätten« noch keinen so guten Ruf. Die Wirtschaftsunternehmen trauen uns einfach zu wenig zu. Sie kaufen sich beim Staat lieber mit einer preiswerten Ausgleichsabgabe von der Pflicht frei, auch uns eine Chance im Erwerbsleben zu geben. Wo also gehören wir eigentlich hin?

Es scheint widersprüchlich, wenn ich sage: Ich war nicht ungern in dieser »Werkstatt« in Halle an der Saale. Hier fühlte ich mich sicher und nicht überfordert. Aber am richtigen Platz fühlte ich mich nicht. Durch die ehemalige Mitarbeit in »meiner Inklusionspartei« weiß ich, dass ich solche Bedingungen auch in einem Wirtschaftsbetrieb finden könnte. Denn die sind eigentlich verpflichtet, uns einzustellen (§ 155 SGB IX) und ihre »Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern« (§ 75 Abs. 2 BetrVG). Sie haben ausdrücklich unsere Eingliederung und

Abb. 6: André Thiel, Halle a. d. Saale

die »besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern« (§§ 80 Abs. 1, 88, 92 BetrVG). In einem Artikel der Wochenzeitschrift DIE ZEIT las ich etwas Richtiges und Herausforderndes über Inklusion. Das hatte ein Theologe geschrieben. Es ist jetzt Teil meiner Weltanschauung geworden:

»Echte Chancengleichheit, und zwar auch für nicht behinderte Verlierer im Bildungssystem und im Arbeitsmarkt, erfordere […] eine Überwindung von Konkurrenz und Leistungsdenken – und damit womöglich des Kapitalismus. Denn Konkurrenz laufe nun einmal auf Ausgrenzung und nicht auf Solidarität hinaus. […] Statt Benachteiligte wie Behinderte oder auch Bildungsverlierer erfolglos in die dominierende gesellschaftliche Funktionslogik hineinzuzwängen, sollte man besser diese Logik aufgeben. Das schließe auch die Wachstumsgesellschaft und die allgegenwärtige Fixierung auf den Faktor Erwerbsarbeit ein« (Ekardt 2015).

Ich mochte nicht daran denken, bis zu meiner Altersrente noch mehr als ein Vierteljahrhundert in einer »Werkstatt« zu arbeiten. Mir war klar, dass ich bald den Absprung finden musste. Sonst habe ich gar keine Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt. Man sagt mir, das sei Träumerei. Darum habe ich viele Fragen an die Abgeordneten in den Parlamenten und an die Regierungen:

•  Warum wollen uns die Arbeitgeber nicht, obwohl ihnen der Staat das Geld für angepasste Arbeitsplätze, für Nachteils- und Minderleistungsausgleich gibt?

•  Warum wollen uns die Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen nicht, obwohl wir nach besten Kräften arbeiten?

•  Warum verpflichtet der Staat die Unternehmen nicht, die bestehenden Gesetze einzuhalten und uns zu sich ins Erwerbsleben aufzunehmen?

•  Warum machen sich die Gewerkschaften nicht für uns stark?

•  Und ganz ehrlich: Was ist das für eine »Inklusionspartei«, die unsere Teilhabe am üblichen Erwerbsleben nicht auf ihrer Tagesordnung hat?

•  Wäre denn die »Werkstatt« für meine weitere berufliche Entwicklung zuständig, und könnte sie das leisten? Anders gefragt: Was muss anders werden in unserer Gesellschaft und bei unseren »Werkstätten«?

Ich habe viele Fragen an die politisch Verantwortlichen. Aber das sind meine zwei wichtigsten:

•  Wo gehören wir Menschen mit Beeinträchtigungen hin?

•  Was muss anders werden bei unseren »Werkstätten«?

Eine der schönsten Antworten auf meine Frage, wohin wir behinderte Menschen gehören, hatte die Bundesregierung gegeben. Sie beschrieb 2018, wie sie das Gesetz zum UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verwirklichen will. In ihrem »Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan« heißt es: »Das Ziel […] ist die Inklusion und Teilhabe der Menschen mit Behinderungen. Danach sollen sie ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte einer inklusiven Gesellschaft leben können ohne jedwede Diskriminierung« (BT-Drs. 19/5260, 2018, 3). Bei so schönen Worten werde ich sehr sensibel. Denn das Schlimme daran ist, dass sie so betörend klingen wie die berüchtigten Sirenengesänge in der Odyssee: »selbstbestimmtes Leben«, »in der Mitte einer inklusiven Gesellschaft«, »ohne jedwede Diskriminierung«. Mich hatten solche Gesänge in eine Hallenser »Werkstatt« gelenkt.

Ich bin ein politisch aktiver und organisierter Mensch. Darum hatte ich mich an die Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner gewandt. Immerhin ist sie in meiner früheren Partei die »Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung«. In meinem Brief vom 11.10.2019 an diese Abgeordnete schreibe ich u. a.: »Gleichwertige Lebensbedingungen für uns Menschen mit Beeinträchtigungen sind noch in weiter Ferne. Über Chancengleichheit, Dazugehörigkeit, Einbeziehung und Teilhabe wird viel geredet. Jetzt müssen weitere Taten folgen.« Am 14.11.2019 antwortete die Beauftragte per E-Mail. Sie beschrieb, was die Partei schon alles für uns getan hätte. Und dann schrieb sie: »Lassen Sie mich abschließend sagen, dass es für mich und für meine Partei, die SPD, sehr wichtig ist, dass jeder Mensch mit Behinderung Teilhabe erfahren kann.« Offen gesagt, wäre eine solche Teilhabe-Erfahrung für mich noch wichtiger als für diese Partei. Angelika Glöckner schrieb noch: »Dafür haben wir bereits viel getan und werden auch in Zukunft diesen Weg fortsetzen.«

Mit dieser Antwort vertröstet sie mich auf die Zukunft. Doch meine Zukunft liegt inzwischen hinter mir. Schon die Hälfte meines Berufslebens wurde mir durch immer neue Absperrungen, Barrieren und Umleitungen verbaut. Nach meiner Berufsausbildung im Jahr 2004 wurde mir jegliche tatsächliche berufliche Inklusion versperrt. Mein Leben ist nun mal begrenzt. Darum ist es für mich so wichtig, dass heute, dass jetzt etwas getan wird – für mich und für all die anderen mit Beeinträchtigungen, die nicht länger nur von Inklusion hören wollen. Parteipolitische Werbesprüche helfen nicht, unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft inklusiv zu gestalten. Ständig auf später vertröstet zu werden, ist kein Trost. Wann also und wohin kann ich meinen Weg fortsetzen? Das Beste wird sein, ich verlasse die »Werkstatt«, sobald ich in wenigen Monaten Anspruch auf Erwerbsminderungsrente habe. Und genau das habe ich inzwischen entschieden.

Eigentlich hatte ich mir von der SPD-Beauftragten Angelika Glöckner erhofft, sie würde mir ein Stück von meinem Lebenstraum erfüllen. Dafür hätten schon einige Sätze mit guten politischen Ideen genügt. Ich hatte von ihr politische Zusagen für Maßnahmen erwartet, die uns bei der Inklusion weiter voranbringen. Eigentlich hätte mir die SPD-Parlamentarierin die folgenden fünf Antworten schreiben müssen:

1.  Ja, wir politisch Verantwortlichen sind auch der Meinung, dass schon eine kleine Umstellung im Grundgesetz manches verbessern würde. Darum greifen wir die guten Vorschläge zum Artikel 3 GG auf und ändern ihn so:

(1) Alle Menschen sind gleichberechtigt und vor dem Gesetz gleich.

(2) Der Staat fördert die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern und trifft Maßnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen und Behinderungen.

(3) Die Bestimmungen nach Absatz 2 gelten für alle Menschen, die wegen ihrer Abstammung, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen, ihrer Beeinträchtigungen, ihres Glaubens, ihres Geschlechtes, ihrer Heimat und Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Sprache benachteiligt oder behindert werden.

2.  Ja, wir politisch Verantwortlichen sind auch der Meinung, dass wir noch viel tun müssen, um die Gleichberechtigung durchsetzen. Dafür werden wir z. B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbessern:

–  Wir werden die »Werkstätten«, ihre Beschäftigten und die »Werkstatt«-Träger ausdrücklich in diesem Gesetz nennen. Und zwar besonders im § 6 AGG (Persönlicher Anwendungsbereich).

–  Wir werden auch § 8 AGG verbessern. Darin steht etwas über »zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen«. Dieser Paragraf braucht einen neuen Absatz 3, und zwar so: »Eine Benachteiligung von Personen mit Beeinträchtigungen ist nicht zulässig. Das Benachteiligungsverbot gilt besonders für die Beschäftigung besonderer Gruppen beeinträchtigter Menschen nach § 155 SGB IX.«

–  Und auch § 12 AGG (Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers) muss verbessert werden. Dafür muss Absatz 1 um einen dritten Satz ergänzt werden: »Zum Schutz vor Benachteiligungen haben Werkstätten nach § 219 SGB IX die Beschäftigten nach § 220 SGB IX für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren und den Wechsel sicherzustellen.«

3.  Ja, wir politisch Verantwortlichen sind auch der Meinung, dass wir für die Durchsetzung und Ausführung der Gesetze verantwortlich sind. Das gilt besonders dringend für die Gesetze, die die Inklusion voranbringen. Dazu gehören vor allem

–  eine verantwortungsvollere Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber (§§ 154 ff. SGB IX), dabei müssen die Betriebe der öffentlichen Hand und die Behörden mit gutem Beispiel vorangehen;

–  eine verbindliche Pflicht zur Beschäftigung besonders beeinträchtigter Personen (§ 155 SGB IX): Die Arbeitsagentur und die Integrationsämter müssen das Recht bekommen, arbeitssuchende Personen mit Beeinträchtigungen den privaten und öffentlichen Arbeitgebern zuzuweisen;

–  die Zahlung einer angemessen hohen Ausgleichsabgabe für jeden nicht besetzten Pflichtplatz (§ 160 SGB IX). Die muss in ihrer Höhe der gesellschaftlichen Verantwortung der Erwerbswirtschaft entsprechen.

4.  Die Beschäftigungspflicht muss in Zukunft für alle Arbeitgeber gelten, die über mindestens zehn Arbeitsplätze verfügen. Und sie müssen mindestens zehn Prozent davon für beeinträchtigte Menschen bereitstellen. Arbeitgeber dürfen die Bewerbung von beeinträchtigten, ausreichend qualifizierten Arbeitnehmer_innen nicht ablehnen. Sie sollen freie Arbeitsplätze bevorzugt mit beeinträchtigten Personen besetzen müssen. Sonst sollen sie eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Die muss sich an der Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes orientieren. Und wie bisher müssen sie ein Bußgeld bezahlen (Ordnungswidrigkeit nach § 238 SGB IX). Das Bußgeld soll künftig mindestens 5.000 Euro betragen. Es sollte bis auf 25.000 Euro erhöht werden können. Die Bundesagentur für Arbeit, die Integrationsämter und die Integrationsdienste müssen verpflichtet werden, solche Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen und zu veröffentlichen.

5.  Ja, wir politisch Verantwortlichen sind auch der Meinung, dass angepasste, beeinträchtigungsgerechte Arbeitsplätze zu den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gehören. Das muss verpflichtend werden.

–  Darum muss § 164 SGB IX über die Pflichten der Arbeitgeber und die Rechte beeinträchtigter Menschen verbindlicher formuliert werden. Dafür muss z. B. Absatz 3 um einen neuen Satz 2 ergänzt werden: »Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsabläufe sind die Bedürfnisse der Personen mit Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Dabei gelten die Grundsätze der menschengerechten Gestaltung der Arbeit nach dem Arbeitsschutzgesetz.«

–  Die Arbeit, die Arbeitsabläufe und die Arbeitszeiten sind menschengerecht zu gestalten. Als Vorlage für eine gesetzliche Regelung kann § 12 der Verordnung in der Binnenschifffahrt dienen. Dort gibt es beispielhafte Bestimmungen über den Arbeitsrhythmus, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Als Muster können aber auch so ähnliche Paragrafen wie die

–  im Betriebsverfassungsgesetz (§§ 90, 91 BetrVG) und

–  im Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 28 JArbSchG) helfen.

Jetzt kann ich auf meine wichtigste Frage antworten, die für mein Leben so bestimmend ist: Wo gehören wir Menschen mit Beeinträchtigungen hin? Wenn wir einen Arbeitsplatz in der Erwerbswirtschaft wünschen, gehören wir genau dort hin: in einen üblichen Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dafür gibt es schon seit langem eine gesetzliche Grundlage: den wichtigen § 155 SGB IX. Allerdings brauchen wir dann einen menschengerechten Arbeitsplatz. In einem Dokument des Bundestages betont die SPD: Der Arbeitgeber habe die Pflicht, seine Arbeitnehmer zu schützen und ihnen einen menschengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen (BT-Drs.18/12990, 2017, 4). Das Thema ist überhaupt nicht neu. Damit hatte sich der Bundestag sogar schon lange vor meiner Geburt befasst, besonders intensiv 1980: Humanisierung des Arbeitslebens, menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen (PlPrt. 08/217, 1980, 17426 ff.). Und warum ist das für uns, für mich noch immer nicht geschehen?

Wir Menschen mit Beeinträchtigungen suchen nach solchen Arbeitsplätzen wie nach der berühmten Nadel im Heuhaufen! Für die »Werkstatt«-Beschäftigten gibt es sie nicht. Denn sie müssten unsere unterschiedliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Sie müssten uns Möglichkeiten zur Weiterentwicklung geben. Sie müssten unsere Begabungen und Fähigkeiten berücksichtigen. Und es müssten Arbeitsplätze mitten im üblichen Arbeitsleben sein. Es ist ein Armutszeugnis für unsere Politik und Wirtschaft, dass wir wie Bettler vor den Toren des Arbeitsmarktes stehen. Auch dazu fällt mir der heimgekehrte Odysseus ein … Und: Für angepasste Arbeitsgestaltung gibt es doch finanzielle Zuschüsse (siehe z. B. §§ 50, 185 Abs. 3 SGB IX). Also los!

Unter einer inklusiven Arbeitswelt stelle ich mir einen offenen Zugang ins Erwerbsleben vor. Auch für mich! Und für alle »Werkstatt«-Beschäftigten, die das wollen. Das steht übrigens schon im Artikel 27 des Gesetzes zum UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Danach haben wir »das gleiche Recht […] auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und […] zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.« Und weiter: Bundestag und Bundesregierung »sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften«.Man muss diesen Artikel nur genau und vollständig lesen – und dann verwirklichen.

Bundestag und Bundesregierung haben ein großes Versäumnis zu verantworten: Sie hatten bei der Ausarbeitung des Bundesteilhabegesetzes 2016 niemandem die ausdrücklichen Verpflichtungen auferlegt, uns den Übergang ins Erwerbsleben zu ermöglichen. Die Wirtschaft wurde zu nichts verpflichtet, die Kostenträger wurden zu nichts verpflichtet und die »Werkstatt«-Träger auch nicht. Alles blieb in dieser Sache beim Alten. Niemandem wurde die Pflicht auferlegt, uns »Werkstatt«-Beschäftigten einen Platz im üblichen Arbeitsleben zu garantieren. Dabei wollten doch alle, dass sich die Belegschaftszahlen in den »Werkstätten« verringern. Mit der Bundesregierung stöhnten besonders die zuständigen Arbeitsminister_innen in den Ländern über zu hohe »Werkstatt«-Kosten.

Abb. 7: Johann H. W. Tischbein (1751-1829), Odysseus als Bettler (1818/19). © Hamburger Kunsthalle / bpk

Das kann man seit 2007 in den Protokollen der Arbeits- und Sozialministerkonferenzen nachlesen. Dabei ist die Sache doch so einfach: Die Gesetze, die die »Werkstätten« betreffen, müssen an das Gesetz zum UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (G-UNÜRMB) angepasst werden. Ganz besonders die Artikel 5, 12, 19, 24, 26 und 27 müssen das »Werkstätten«-Recht im SGB IX verbessern. Das gilt auch für die Werkstättenverordnung (WVO). Solche Reformen sind längst überfällig. Dabei müssen zwei Gedanken im Mittelpunkt stehen:

•  Die »Werkstätten« müssen uns Beschäftigte die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die wir heutzutage brauchen, um in Erwerbsbetrieben nicht nur Handlanger oder Hilfsarbeiter zu werden. Das hat keine Zukunft. Sonst können wir schnell von Robotern ersetzt werden, bevor wir noch richtig angefangen haben zu arbeiten.

•  Die »Werkstätten« müssen bei uns auch die Bereitschaft wecken, dass wir Beschäftigte gern auf einen geeigneten Arbeitsplatz der Erwerbswirtschaft wechseln wollen.

Unsere »Werkstätten« müssen also zu tatsächlichen Rehabilitationseinrichtungen werden. Das heißt:

•  Die Zeit für unsere Bildung und Ausbildung muss mindestens auf die übliche Ausbildungszeit festgelegt werden: drei Jahre und nicht wie bisher nur auf zwei Jahre.

•  Es muss bei Bedarf eine Verlängerung der Ausbildungszeit möglich sein.

•  Bildung, berufliche Bildung, Fort- und Weiterbildung müssen auch im Arbeitsbereich stattfinden.

•  Dauerarbeitsplätze für die allermeisten Beschäftigten darf es nicht mehr geben. Sie müssen zur Ausnahme werden.

•  Und wir dürfen nicht länger Arbeitnehmer_innen zweiter Klasse sein! Alle im Arbeitsbereich der »Werkstätten« müssen den vollen Arbeitnehmer-Status haben.

•  Die Anforderungen an die »Werkstatt« dürfen nicht geringer sein als an die Rehabilitationseinrichtungen. Der für sie zuständige § 51 SGB IX ist wirklich gut!

•  Schließlich müssen die »Werkstätten« unsere Lust und Freude am Wechsel ins Erwerbsleben nach Kräften fördern und für den Vermittlungserfolg die Arbeitsagentur, das Integrationsamt und die Integrationsdienste konsequent einspannen.

In meinem Wunschtraum sind die »Werkstätten« echte Übergangseinrichtungen. Dafür sind die Bedingungen noch nicht gut genug. Ich nenne zwei besondere Hindernisse, die mir und vielen »Werkstatt«-Beschäftigten den Wechsel ins übliche Erwerbsleben verderben:

1.              Unsere, meine Rentenversicherung würde sich rapide verschlechtern.

Der Staat zahlt für mich und alle »Werkstatt«-Beschäftigten einen hohen Beitrag in unsere Rentenversicherung. Das sind 2020 in den »neuen« Ländern monatlich 447,89 Euro. Die errechnen sich so:

Dem gegenüber zahlte die »Werkstatt« mir als fast Vierzigjährigem bloß ein kleines Taschengeld. Das betrug nur rd. 7 % von diesen 2.408 Euro/Monat. Das kann man doch nicht Lohn nennen! Bloß durch die staatliche Beitragszahlung zur Rentenversicherung werde ich wohl nicht in die Altersarmut gestürzt, wenn ich ab 2046 Altersrente beziehe.

Altersarmut droht mir aber, wenn ich aus der »Werkstatt« in die Erwerbswirtschaft wechseln würde. Dann würde ich womöglich nur den gesetzlichen Mindestlohn verdienen. Das sind bei einer 35-Stundenwoche aufgerundet 1.420 Euro monatlich (2020). Daraus würde meine Altersrente errechnet. Der Versicherungsbeitrag läge dann nicht mehr bei rd. 450 Euro/Monat, sondern nur noch bei rd. 264 Euro. Davon müsste ich die Hälfte auch noch selbst bezahlen: rd. 132 Euro. Für jemanden, der wie ich als »schwerbehindert« gilt, würde dann die Altersrente nicht zum Leben ausreichen. Schon gar nicht zu einem anständigen Leben.

Es stimmt: Viele Erwerbstätige mit einem sog. Schwerbehinderten-Ausweis sind bei der Rente nicht so gut gestellt wie die »Werkstatt«-Beschäftigten. Ich erkenne diese Ungerechtigkeit. Darum erwarte ich von der Bundesregierung eine tiefgreifende Rentenreform, die eine Rentengerechtigkeit herstellt. Dazu gehört aber, dass niemand benachteiligt wird. Das Problem muss die Politik klug und sozial ausgewogen lösen. Das ist für »Werkstatt«-Beschäftigte wichtig, wenn sie ins Erwerbsleben wechseln wollen. Denn noch werden wir ins Rentenunglück gestürzt (s. o.). Wenn die Politik Inklusion wirklich will, muss sie hier dringend nachbessern. Mütterrente, Grundrente für Geringverdienende, bessere Frührente – warum sollten gerade behinderte Menschen keine lebenssichernde »Respektrente« bekommen?

2.              Unser, mein Monatseinkommen würde sich in der Erwerbswirtschaft nicht wirklich verbessern.

Ich bekam nicht einmal 175 Euro »Werkstatt«-Lohn. Da ich ohne Assistenz in einer eigenen Wohnung lebe, bekomme ich die gesetzlich vorgeschriebene »Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung«. Das waren 2020 knapp 860 Euro/Monat. Mein kleiner »Werkstatt«-Lohn blieb mir erhalten. So hatte ich rd. 1.020 Euro Monatseinkommen. Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei einer 35-Stundenwoche mit rd. 1.420 Euro/Monat deutlich höher. Aber es ist ein Bruttolohn. Davon gehen die Lohnsteuer und meine Beiträge zur Sozialversicherung ab. Unter dem Strich hätte ich rd. 1.080 Euro/Monat netto. Als »Werkstatt«-Beschäftigter mit der gesetzlichen Grundsicherung bekam ich also 60 Euro weniger im Monat. Das ist schmerzlich. Denn ein solches Monatseinkommen reicht nicht einmal für ein bisschen Kultur. Doch wenn die »Werkstatt« gut ist, hat man ein Arbeitsleben, das besser an die persönlichen Bedürfnisse angepasst ist. Und man hat eine deutlich höhere Altersrente. Dafür nahm ich lange das geringere Einkommen in Kauf, wenn auch nicht widerstandslos. Mit dem ärmlichen Leben als »Werkstatt«-Beschäftigter wollte ich mich nicht abfinden. Darum hatte ich den »Werkstatt«-Träger auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verklagt. Doch keine Gerichtsinstanz hatte mir zu meinem Recht verholfen. Das nahm mir den Mut für weitere Gerichtsinstanzen. Wenn die Politik also Inklusion wirklich will, muss sie gerade hier dringend nachbessern.

Jetzt kann ich meine zweite zentrale Frage beantworten: Was muss anders werden bei unseren »Werkstätten«?

Ein paar Gedanken dazu schreibe ich im Telegramm-Stil auf:

1.  Die »Werkstätten« müssen zu tatsächlichen Übergangseinrichtungen werden (s. o.).

2.  Die »Werkstätten« müssen offenlegen, was sie für den Wechsel ihrer Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt tun. Und sie müssen jedes Jahr die Vermittlungszahlen auf reguläre Arbeitsplätze bekannt machen.

3.  Die Vielfalt unter den »Werkstatt«-Beschäftigten muss viel besser berücksichtigt werden. Ihre besonderen persönlichen Bedürfnisse müssen ganz oben stehen. Die individuelle Förderung muss die gesetzliche und die tatsächliche Pflicht der »Werkstätten« sein.

4.  Auch Beschäftigte, die man »schwerst-mehrfach beeinträchtigt« nennt, müssen das Recht haben, sich weiterzuentwickeln. Man darf sie nicht von vornherein und dauerhaft als ewig erwerbsunfähig abstempeln. Es kommt immer darauf an, was die »Werkstatt« mit ihren Fachkräften tut, damit sich die Beschäftigten weiterentwickeln können. Die Verantwortung der »Werkstätten« dafür ist sehr groß. Darum müssen ihre Leistungen besser werden. Ohne gute berufliche Bildung, ohne Kenntnisse im Umgang mit moderner Technik haben wir keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Als Handlanger und Hilfskräfte haben wir keine Zukunft.

5.  In der »Werkstatt« müssen sich wirklich sinnvolle Arbeit und echte, personbezogene Bildung (Erwachsenenbildung!) miteinander verbinden. Es ist einfach falsch, Menschen für dumm zu erklären, weil sie tagelang, wochenlang und monatelang dumme und verdummende Arbeit machen müssen.

6.  Alle Fachkräfte, die mit uns und für uns Dienstleistungen erbringen, müssen besser qualifiziert werden. Sie alle müssen die Prüfung zur staatlich anerkannten Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ablegen. Dazu gibt es von der Bundesregierung eine Verordnung. Die muss endlich für alle verbindlich werden.

7.  Schutz, Assistenz, Bildung, Förderung und Unterweisung dürfen nicht länger gegen den Arbeitnehmer-Status ausgespielt werden. Im Arbeitsbereich der »Werkstätten« muss der Arbeitnehmer-Status für alle gelten. Dafür müssen die Schutz-Rechte angepasst und verbessert werden.

8.  Die Forderungen nach einem gerechteren Lohn für »Werkstatt«-Beschäftigte sind immer noch nicht erfüllt. Die Arbeitsgemeinschaft »Selbst:Aktiv« der Menschen mit Beeinträchtigungen in der SPD hat dazu 2019 gute Vorschläge gemacht. Darin heißt es u. a.: »Der gesetzliche Mindestlohn schützt vor Verarmung und schafft mehr Gerechtigkeit. Er muss als Mindesteinkommen auch für die Werkstattbeschäftigten gelten, solange es noch keine tariflichen Lösungen gibt.«1

Bei diesem Thema bin ich in guter Gesellschaft, wenn ich fordere, dass die deutschen Unternehmen eine Mitverantwortung übernehmen müssen. Im Jahr 2019 haben der DGB, die IG-Metall, der VdK, der Beauftragte der Bundesregierung für die behinderten Menschen, die Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe gefordert.2 Immer wieder taucht dabei die Zahl 750 Euro im Monat auf. Damit wäre ein großer Teil des Mindestlohnes für uns »Werkstatt«-Beschäftigte zu finanzieren.

Abb. 8: Martin von Tours (316-397). Was mir auffällt: Wir waren immer schon die kleinen Leute. © ML Preiss, Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Der Bundestag und die Bundesregierung haben ein Forschungsprojekt beschlossen. Daraus sollen Vorschläge für einen besseren »Werkstatt«-Lohn entstehen. Aber das ist ein zu kleiner Schritt. Und der dauert auch zu lange: Für vier Jahre ist das Forschungsprojekt vorgesehen. Dann gehe ich schon auf die Fünfzig zu. Damit mein Lebenstraum noch wahr wird, müssen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung jetzt die wichtigen Reformen einleiten.

Zum Schluss komme ich auf mein Bild vom Bettler zurück. Ja, ich fühle mich wie ein Bettler. Die »Werkstatt«-Träger und die politisch Zuständigen kommen sich womöglich wie St. Martin vor. Vielleicht erwarten sie, dass wir dankbar sind und sie verehren wie man St. Martin verehrt. Doch was hatte Martin dem Notleidenden schon Großartiges gegeben? Bloß die Hälfte von einem Kleidungsstück, das für ihn sowieso nur als schmückender Überwurf diente. Meine Empörung, mein Gefühl von Machtlosigkeit und die offensichtliche Ungerechtigkeit drückt ein Gedicht von Ilse Aichinger sehr treffend aus. Es ist wunderschön, radikal, klipp und klar formuliert:

 

Ilse Aichinger (1921–2016)NACHRUFGib mir den Mantel, Martin,aber geh erst vom Sattelund lass dein Schwert, wo es ist,gib mir den ganzen.

1     siehe Arbeitsgemeinschaft Selbst:Aktiv, Hannoversche Erklärung vom 07.09.2019

2     Internetquellen (21.01.20): DGB, Kurz-URL https://t1p.de/es6a; IGM, Kurz-URL https://t1p.de/nt9o; VdK, Kurz-URL https://t1p.de/6vzw; Bündnis 90/Die Grünen, Kurz-URL https://t1p.de/7tat; Die Linke, Kurz-URL https://t1p.de/791d;

2          »Werkstätten« im Konflikt mit dem Grundgesetz

Hubert Hüppe

»Es ist nicht zu glauben, wie schlau und erfinderisch die Menschen sind, um der letzten Entscheidung zu entgehen.«

Søren A. Kierkegaard (1813–1855)

2.1       Ansichten über verfälschte Realitäten

Die deutschen »Werkstätten für behinderte Menschen« sind wie Schimären1. Hinter dieser seltsamen Beschreibung versteckt sich ein ebenso seltsamer Typ von Produktionsstätten.

Die Schimäre »Werkstatt« besteht aus mehreren ungleichen Bestandteilen. Ihren Kopf hat sie in der Regel von einem nicht staatlichen Verband des Sozialsektors. Ihre Strukturen formen sich aus Fabrikteilen unterschiedlicher Wirtschaftsepochen. Immer wieder imitiert sie Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Die in ihr Arbeitenden trennt sie in Mitarbeiter_innen und Beschäftigte. Die einen haben volle Arbeitnehmerrechte und erhalten in der Regel Tariflohn. Die anderen aber, die große Mehrheit in den »Werkstätten«, sehen den Arbeitnehmern nur ähnlich. Ihnen zahlt die Werkstatt ein Taschengeld von bundesweit durchschnittlich nicht einmal 200 Euro. Die einen wählen ihre Interessenvertretung nach dem weitreichenden Arbeitsrecht: Betriebsräte, Personalräte oder die kirchlichen Mitarbeitervertretungen. Den anderen dagegen wird ein separater »Werkstatt«-Rat zugestanden. Der berät nicht etwa die »Werkstatt«. Seine Tätigkeit hat keine gestaltenden Auswirkungen auf die grundlegenden »Werkstatt«-Strukturen. Ein »Werkstatt«-Rat hat weniger Rechte als die Arbeitnehmervertretungen; nur gerade so viele, wie politisch opportun erscheint.

Ihr Aussehen wandeln die »Werkstätten« je nachdem, was sie selbst und andere zu sehen wünschen. Mal erscheinen sie als »moderner, konkurrenzfähiger Industriebetrieb« (BT-Drs. 13/2440, 1995, 26), mal im Gegensatz dazu als Rehabilitationseinrichtung. Mal beklagen die arbeitsbegleiteten Dienste in den Werkstätten die unzureichende oder gar fehlende erwachsenenpädagogische Kompetenz in ihren Einrichtungen (Weber 2002, 62/63).2 Mal kritisieren Werkstattleitungen ein Zuviel an Pädagogik. Mal treten »Werkstätten« als leistungsstarke Marktteilnehmerinnen auf, mal als schutzbedürftige, im wirtschaftlichen Wettbewerb benachteiligte Sondereinrichtungen. Mal erkennt ein Politiker in ihnen die schlimme Ausbeuterin ihrer Beschäftigten,3 und mal sieht eine Politikerin sie als heimattreue, erfolgreiche Wirtschaftsakteurin.4

Trotz ihrer widersprüchlichen Gestalt bezweifelt kaum jemand in der Politik die Existenzberechtigung solcher »Werkstätten« (kurz: WfbM). Selbst zaghafte Kritik wird oft mit dem entschuldigenden Bekenntnis relativiert: »Natürlich bin ich nicht generell gegen Werkstätten.« In einem scheinen sich die offenen und die verschämten Befürworter der »Werkstätten« einig: Die dort Tätigen will die Erwerbswirtschaft nicht haben. So wird die Sonderwelt der »Werkstätten« der scheinbar einzig richtige Ort für immer mehr behinderte Menschen. »Lieber glücklich in einer WfbM arbeiten als unglücklich arbeitslos«, werben »Werkstatt«-Eigentümer für ihre Enklaven.5 Die Wochenzeitschrift »DER SPIEGEL« dagegen titelte: »Wie ein Mensch zweiter Klasse.«6

Dennoch bestätigt die Bundesregierung immer wieder: Diese Sonderwelt wird »auch zukünftig nicht grundsätzlich in Frage gestellt. […] Die Regierung plant deshalb nicht, Ausstiegsstrategien zu entwickeln« (s. BT-Drs. 18/7467, 2016, 5 und 19/4157, 2018, 24). Entsprechend wird dieses ungeheuerliche, ständig wachsende Mischwesen gefüttert: mit Geldern von der Bundesagentur für Arbeit, mit Milliardenzuschüssen aus dem Bundeshaushalt für die Rentenbeiträge, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und überwiegend mit fast 20 Millionen Euro an jedem einzelnen der 250 Arbeitstage aus dem Sozialhilfeetat.7

Gegenüber sozialen Abschiebeeinrichtungen kritisch eingestellte Experten sind sich in einer Bewertung einig: »Werkstätten« sind Orte der Absonderung. Der heutige Leiter des Fachbereichs Eingliederungshilfe II beim Landschaftsverband Rheinland, Dieter Schartmann, wies schon 1999 darauf hin: »Eine Werkstatt […] ist als ein weiterer Baustein in einer Systematik der gesellschaftlich betriebenen […] Ausgrenzung behinderter Menschen erkannt worden.« Schartmann urteilte vor mehr zwanzig Jahren: »Die Arbeit in einer Werkstatt als berufliche und soziale Integration zu bezeichnen, […] ist somit ein gedankliches Paradoxon und ein Euphemismus, mit dessen Hilfe die Realität verfälscht wird.«8

2.2       Das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz: zaghaft inklusiv

Besonders seit Ende der 1970er Jahre hatten sich Bundesregierung und Bundestag intensiv mit der Problematik der Benachteiligung eines großen Bevölkerungsteils auseinandergesetzt: mit der Ungleichbehandlung der Frauen. Ihre Zurücksetzung gegenüber Männern im gesellschaftlichen Leben und im Arbeitsleben musste und sollte beendet werden. Denn die 1949 mühsam im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Artikel 3 Absatz 2 GG) entsprach nicht der Lebenswirklichkeit. Auch das sog. Gleichberechtigungsgesetz9 von 1957 hatte daran wenig ändern können.

Dagegen spielten die Ausgrenzung und fehlenden Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Beeinträchtigungen bis Anfang der 1980er Jahre keine Rolle. In den Bundestagsdokumenten werden sie erst mit Beginn der intensiven öffentlichen Diskussionen über eine Grundgesetzergänzung zur Gleichberechtigung der Frauen erwähnt.10 Wenn der Bundestag doch einmal den Begriff »Benachteiligung« auf beeinträchtigte Menschen bezog, dann ging es zumeist um finanzielle Nachteile und weniger um ihre gesellschaftliche Diskriminierung.11 Mit den Protestaktionen der sich selbst so bezeichnenden Krüppelbewegung kam das Thema mehr und mehr ins öffentliche Bewusstsein. Die fand 1981 einen Höhepunkt in zwei Schlägen mit der Gehhilfe ihres Mitbegründers Franz Christoph (1953–1996) auf den damaligen Bundespräsidenten Karl Carstens (1914–1992; Bundespräsident 1979–1984). Dabei sollte der Bundespräsident nicht verletzt werden. Christoph wollte die Diskriminierung und die Unfähigkeit der Gesellschaft, angemessen mit Menschen mit Beeinträchtigungen umzugehen, sichtbar machen. Übrigens: Als »Krüppel« war er keine Strafanzeige wert. Sie wurde auch nicht erstattet. 1981 war das Jahr, das von den Vereinten Nationen erstmal als »Internationales Jahr der Behinderten« begangen worden war.

Dass tatsächlich politischer Handlungsbedarf in Bezug auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben besteht, diskutierte der Bundestag erstmals, nachdem am 5. Mai 1992 ein europa- und bundesweiter Protesttag behinderter Menschen stattgefunden hatte. Diesem großen Aktionstag ging 1991 der »Düsseldorfer Appell« des Initiativkreises »Gleichstellung Behinderter« voraus. Darin wurde gefordert, allen behinderten Menschen die gleichen Bürger- und Menschenrechte zuzugestehen. Die sollten in einem umfassenden Gleichstellungsgesetz gesichert werden. Der querschnittsgelähmte Parlamentarier Ilja Seifert (PDS)12 setzte sich für weitreichende gleichstellende Rechtsnormen ein. Er verlangte von der Bundesregierung, politische und grundgesetzliche Konsequenzen aus dem Protesttag zu ziehen.

Die abweisenden Antworten der Bundesregierung empfanden nicht nur Vertreter der engagierten Verbände behinderter Menschen als völlig ungenügend. Diese Ablehnung entsprach aber weitgehend der in der Gesellschaft vorherrschenden Haltung. So fand sich auch in der Verfassungskommission des Bundestages 1993 nicht die notwendige Zweitdrittelmehrheit für eine entsprechende Grundgesetzänderung (BT-Drs. 12/6000, 1993, 53).13 Das ist umso bemerkenswerter, als 1993 das »Jahrzehnt der behinderten Menschen« endete.

Im Regierungsbericht »über die Lage der Behinderten« von 1994 wurde noch behauptet, »dass es nach Einschätzung der Bundesregierung keine rechtlichen Benachteiligungen Behinderter gibt« (BT-Drs. 12/7148, 1994, 3). Gleichzeitig aber hielt sie die »Weiterentwicklung der rechtlichen und tatsächlichen Situation der Werkstätten für Behinderte« für notwendig. Der Rechtsstatus der Werkstattbeschäftigten war bis dahin völlig ungeklärt und blieb bis 1996 ungeregelt.14

Wie die soziale Benachteiligung behinderter Menschen beendet werden kann, wurde bis in den Sommer 1994 öffentlich und im Bundestag heftig diskutiert (PlPrt. 12/222, 1994, 19232 D ff.; PlPrt. 12/235, 1994, 20651 C ff.). Noch siebzig Tage vor der Verabschiedung der heute selbstverständlich erscheinenden Verfassungsergänzung wies die Bundesregierung sowohl eine Grundgesetzergänzung zurück als auch ein Gleichstellungsgesetz. Stattdessen hielt sie es für denkbar, ein Benachteiligungsverbot in das geplante Neunte Buch im Sozialgesetzbuch (SGB IX) aufzunehmen.15 Das wurde allerdings erst 2001 und damit sieben Jahre später verabschiedet.

Ohne persönliche Einflussnahme des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl (1930–2017, Kanzler 1982–1998) wäre eine entsprechende Grundgesetzänderung zumindest noch im selben Jahr 1994 nicht möglich gewesen. Einfluss auf ihn hatte dabei wohl auch das Attentat von 1990 auf seinen Parteifreund Wolfgang Schäuble (Jg. 1942, seit 2017 Bundestagspräsident). Der wurde bei einer Wahlveranstaltung niedergeschossen und ist seitdem querschnittsgelähmt.16

Offensichtlich ist: Ohne den Parlamentsbeschluss über die staatliche Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hätte es die Antidiskriminierungsregelung im Grundgesetz zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben. Die damit verbundene lange und intensive Diskussion um diesen ausdrücklichen grundgesetzlichen Gleichstellungsauftrag an den Staat hat auch die Haltung gegenüber behinderten Menschen verändert. So wurde am 6. September 1994 mit der Neufassung des Artikels 3 Grundgesetz auch das Benachteiligungsverbot in Absatz 3, Satz 2 beschlossen:17

(1)  Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2)  1 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2 Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3)  1 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Der Forderung der Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen, den Staat – analog zur Regelung für Frauen – grundgesetzlich auch zu verpflichten, die Benachteiligung behinderter Menschen zu beseitigen, folgte das Parlament nicht.

2.3       Die politische Weichenstellung in Richtung »Sonderarbeitswelt«

Bis in die 1990er Jahre wurde die Ausgrenzung und Isolation jener Menschen kaum thematisiert, die wegen ihrer Beeinträchtigung keinen Zugang zur Erwerbswirtschaft hatten. Wesentliche Verbesserungen waren in der Regel finanzieller Art und auf das Engagement der Sozialverbände zurückzuführen. In denen waren aber überwiegend Kriegsopfer organisiert. Weder die gesellschaftlich einflussreichen kirchlichen Verbände noch die politischen Parteien hatten sich als »Anwälte der Behinderten« in Bezug auf mehr gesellschaftliche Teilhabe besonders ausgezeichnet.18 Mit dieser Kritik musste 1999 auch die SPD als Regierungspartei unter Bundeskanzler Gerhard Schröder zurechtkommen. Dieser senkte sogar den Druck auf die Arbeitgeber, behinderte Menschen einzustellen: Die sog. »Pflichtquote«,die gesetzlich vorschreibt, einen bestimmten Prozentsatz der Arbeitsplätze mit »schwerbehinderten Menschen« zu besetzen, wurde von 6 auf 5 % reduziert.

Die politischen Entscheidungen waren aber im Grunde bereits Anfang der 1960er Jahre gefallen – eindeutig zugunsten eines Sondersystems »Werkstätten für Behinderte«. Zunächst wurden diese »Werkstätten« – wie zuvor schon das unauffällige System der »Blindenwerkstätten« – von der Umsatzsteuer befreit (BT-Drs. 04/1590, 1963, 45). Dann erhielt die damalige Bundesanstalt für Arbeit durch das Arbeitsförderungsgesetz von 1969 den gesetzlichen Auftrag, »den Aufbau, die Erweiterung und Ausstattung von Werkstätten« mitzufinanzieren (§ 61 Abs. 1 AFG). Zu einer umfassenden Sonderwelt entwickelte sich dieses »Werkstätten«-System schließlich aufgrund des Aktionsprogramms der Bundesregierung von 1970: »Anzustreben ist ein möglichst geschlossenes System von Einrichtungen, das alle Teilbereiche der Rehabilitation einbezieht: […] Werkstätten für Behinderte, wo diejenigen arbeiten können, für die der freie Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht zugänglich ist« (BT-Drs. 06/643, 22).