Wie die Resilienz von Pflegekindern gestärkt werden kann. Ansätze für eine veränderte Kinderrechtspraxis in der Kinder- und Jugendhilfe - Yvonne Mehigan-Byrne - E-Book

Wie die Resilienz von Pflegekindern gestärkt werden kann. Ansätze für eine veränderte Kinderrechtspraxis in der Kinder- und Jugendhilfe E-Book

Yvonne Mehigan-Byrne

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Beschreibung

Pflegekinder sehen sich in ihrem Leben mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert. Zu der Kindswohlgefährdung im Elternhaus, die zu der Unterbringung in einer Pflegefamilie geführt hat, kommt nicht selten eine mangelnde Beteiligung des betroffenen Kindes am Hilfeprozess. Kann dieser Einbezug zur Ausbildung eines höheren Grades von Resilienz führen? Inwiefern trägt diese Resilienz zu einem positiven und produktiven Umgang des Kindes mit seinen Krisen bei? Yvonne Mehigan-Byrne untersucht in ihrer Publikation verschiedene sozialpädagogische Strategien zur Resilienzförderung im Hinblick auf das nordamerikanische Pflegekinderwesen. Im Anschluss überträgt sie ihre Erkenntnisse auf die deutsche Praxis. Aus dem Inhalt: - Resilienzförderung; - Sozialpädagogik; - Partizipation; - Vulnerabilität; - Schutzauftrag; - Kinderrechtspraxis

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Pflegekinderwesen

2.1 Stand der Forschung

2.2 Rechtliche Grundlagen

2.3 Kinderrechtspraxis

2.4 Das Zusammenspiel der Akteure

2.4.1 Der Pflegekinderdienst

2.4.2 Die Herkunftsfamilie

2.4.3 Die Pflegefamilie

2.4.4 Das Kind

2.5 Der Schutzauftrag

3 Das Pflegekind und seine Besonderheiten

3.1 Die Bindungen des Pflegekindes

3.2 Die Entwicklungsaufgaben des Pflegekindes

3.3 Die Vulnerabilität des Pflegekindes

3.4 Resilienz von Pflegekindern

3.4.1 Resilienzfaktoren

3.4.2 Bedeutung sozialer Ressourcen für Pflegekinder

3.4.3 Förderung der Resilienz

3.4.4 Beteiligung und Resilienz

4 Umsetzung des Kinderrechts auf Beteiligung

5 Ansätze für die deutsche Praxis

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

Triebfeder der meisten in der Sozialen Arbeit Tätigen ist der Wunsch, andere darin zu unterstützen, dass sie ihr Leben als ein gelingendes Unterfangen empfinden, ein nach den eigenen Vorstellungen und Werten gelungenes. Doch was braucht es, sich den Herausforderungen, Aufgaben oder Hürden des Lebens gewachsen zu fühlen, womögliche Traumen oder Verletzungen einigermaßen unbeschadet zu überstehen, eventuell sogar gestärkt aus Krisen hervorzutreten? Es gibt diese Menschen, die sich offenbar nicht unterkriegen lassen, die Kämpfer, die ein unerschütterliches Selbstvertrauen erfüllt, welches sie, trotz ihres Lebensdramas zuversichtlich ihren Weg beschreiten lässt.

Die Kinderromanfigur Pippi Langstrumpf, Halbwaise, von ihrem Vater massiv vernachlässigt, stellt in überspitzter und verharmloster Form einen solchen Menschen dar. Sie ist Kindern der Inbegriff des starken Mädchens, das sich durch sein junges Leben boxt. Astrid Lindgren, die Erschafferin dieser Figur, stattete sie mit übermenschlichen Kräften aus, die Pippis unbeirrbare Überzeugung, ihre Geschicke selbst steuern zu können, verbildlichen. Ihr Trauma ist zugleich die Quelle ihrer Stärke: völlig allein auf sich gestellt sucht sie sich Verbündete, stellt sich selbst auf Augenhöhe mit den Erwachsenen und wird dadurch zu einem gleichberechtigten Interaktionspartner. Ihre Erfolge bestärken sie, ihre Freunde stehen ihr zur Seite. Sie ist Meister ihres Lebens. Liegt hier womöglich das Geheimnis ihrer Unverwundbarkeit? Ähnlich einer Karikatur, bewegt Lindgren den Leser durch den aufgezeigten Kontrast der Lebensverhältnisse ihrer Figur zur Realität, zum Nachdenken über die tatsächliche Situation von Kindern[1] in unserer Gesellschaft.

Wann und unter welchen Bedingungen wird es Kindern ermöglicht, sich an den Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, zu beteiligen? Wann und bei welchen Gelegenheiten fühlen sie sich als Subjekt ihrer Lebenswelt? Stehen jene, die es sich zur beruflichen Aufgabe gemacht haben, sicherzustellen, dass es Kindern in unserer Gesellschaft „gut“ geht, tatsächlich in der Form zur Verfügung, dass sie eine Ressource für das Kind und seine Entwicklung darstellen?

Kinder als Adressat*innen der Sozialen Arbeit finden sich in unterschiedlichen Bereichen, z. B. in der offenen Jugendarbeit oder der Schule. Im Kontext von „Jugendamt“ sind die Berührungspunkte zwischen Fachkräften und Kindern weniger direkt, da der Kontakt zumeist über die Eltern zustandekommt. „Beziehungen“ entstehen dann erst, wenn Hilfen zur Erziehung eingeleitet wurden. Haltungen der Professionellen gegenüber den Klient*innen werden sichtbar, wenn Hilfepläne entwickelt, Entscheidungen getroffen und Prozesse begleitet werden. Die Bereitschaft in der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder als Subjekt wahrzunehmen und sie folglich, (ganz selbstverständlich) anzuhören, wenn es um sie geht und ihre Meinung in alle fachlichen Überlegungen miteinzubeziehen, soll mit dieser Arbeit auf den Prüfstand gestellt werden. Untersucht werden zudem mögliche Zusammenhänge zwischen Beteiligungsmöglichkeiten und Bewältigungskompetenzen. Dieser Aspekt ist besonders für stark belastete Kinder von Bedeutung, deren Ressourcen begrenzt sind. Somit wird die These aufgestellt, dass sich die mangelhafte Umsetzung der Rechte auf Beteiligung von Pflegekindern an den Hilfeprozessen nachteilig auf ihre Resilienz auswirkt.

Im ersten Teil der Arbeit erfolgt eine allgemeine Betrachtung des Pflegekinderwesens in Deutschland und eine Überprüfung des Forschungsstandes auf diesem Gebiet. Daraufhin werden die rechtlichen Grundlagen zur Hilfeform der Vollzeitpflege erläutert. Anschließend wird die Kinderrechtspraxis in der Kinder- und Jugendhilfe auf Liebels (2017) Feststellung hin untersucht, dass sich die Kinderrechte, trotz Implementierung in der deutschen Gesetzgebung und den Handlungsanweisungen der Jugendämter, immer noch in einem vorrangig „protektionistischen, legalistischen“ Rahmen bewegen. Dem Kind werde dadurch seine Subjektstellung versagt. Für die Hilfeprozesse im Pflegekinderwesen sind die Beteiligungsrechte von besonderer Relevanz sind. Aus diesem Grund werden vorrangig diese Kinderrechte im Fokus der Untersuchung stehen.

Es folgt eine genauere Betrachtung des Zusammenspiels der Akteure im Hilfeprozess, zu denen neben der Hauptperson, - dem Kind -, der Pflegekinderfachdienst, Herkunfts- und Pflegefamilie gehören. Mit der Übergabe des Kindes an die Pflegefamilie besteht der Schutzauftrag des Jugendamtes in aktiver Form weiter. Der Ausübung des Wächteramtes in diesem speziellen Bereich widmet sich der nächste Abschnitt. Das Pflegekind weist aufgrund seiner Biografie Besonderheiten auf, die es näher zu betrachten gilt. Es wird der Versuch unternommen, aus diesen Spezifika Indikationen für eine besondere Vulnerabilität des Pflegekindes abzuleiten. Das darauf folgende Kapitel wird sich mit Resilienz von Individuen im Allgemeinen und im Speziellen beschäftigen, wobei die Bedeutung der sozialen Ressourcen für die Entwicklung von Resilienz des Pflegekindes herausgestellt werden soll.

Gibt es Argumente die gegen eine Beteiligung von Kindern sprechen? Oder besteht ein Zusammenhang zwischen der kontinuierlichen Mitbestimmung des Kindes am Hilfeprozess und der Ausbildung einer Resilienz, die es dem Kind ermöglicht, seine Krisen (aus seiner Sicht) erfolgreich zu meistern? Der Erörterung dieser Fragen folgen Überlegungen zu sozialpädagogischen Strategien zur Resilienzförderung.

2 Das Pflegekinderwesen

Als Pflegekinder werden Kinder oder Jugendliche bezeichnet, die vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Dies kann zum einen durch den vorübergehenden Ausfall der Eltern in Folge von akuter Krankheit, Krisen durch Arbeitslosigkeit, Trennung oder Scheidung begründet sein. Aber auch hoch belastete, instabile Familiensituationen (z. B. Alkohol- oder Drogenabhängigkeit und psychische Erkrankung der Eltern, Vernachlässigung, Misshandlung, etc.) können dazu führen, dass Kinder aus ihren Familien genommen werden müssen, um sie vor negativen Konsequenzen für ihr Wohl zu schützen (vgl. Stadt Mainz - PKD 2014).

Die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie wird dann unumgänglich, wenn sämtliche Unterstützungsangebote des Jugendamtes ausgeschöpft sind, die die Familie befähigen sollten, das Kind wieder allein zu versorgen. Besteht für den jungen Menschen keine Möglichkeit, in seinem familiären oder sozialen Umfeld aufgefangen zu werden, kommt je nach Alter und psychischer Verfassung des Kindes die Aufnahme in eine geeignete Pflegefamilie zur Bewältigung der Situation in Frage (vgl. ebd.). Die Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)

„soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten“.

Der Paragraph lässt somit einerseits Spielraum für Pflegeverhältnisse, die Kindern helfen, sich aus zerstörerischen und nicht reparablen Beziehungen zu lösen, andererseits aber auch für solche, die auf einer für Pflegeeltern, Pflegekind und leibliche Angehörige befriedigenden wechselseitigen Akzeptanz beruhen (vgl. Gintzel 1996: 58). Im ersten Fall fungiert eine Pflegefamilie dann eher als Ersatz-, im letzteren als Ergänzungsfamilie.

Ein Blick auf die Entwicklung des Pflegekinderwesens in Deutschland zeigt, dass die Kritik an der traditionellen Erziehungshilfe in Form von Anstalts- und Heimerziehung zu einer Aufwertung und einem Ausbau des Ersatzfamilienkonzepts geführt hat. Parallel zu dem Ausbau familienunterstützender Hilfen im Vorfeld von Inobhutnahmen, bzw. Inpflegenahmen, die Ausdruck des Bestrebens sind, Kindern und Jugendlichen förderliche Entwicklungsbedingungen in ihren Herkunftsmilieus zu sichern, erfolgte ab 1968 eine Trendwende in Hinblick auf die Fremd­platzierungspraxis in den Jugendämtern. Zu dieser Zeit lebten noch zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen der Jugendhilfe fremduntergebracht waren, in Heimen. Bis zum Jahr 1978 verschob sich der Anteil der in Pflegefamilien untergebrachten Kindern und Jugendlichen auf drei von fünf im Vergleich zur Heimunterbringung. Nach der Wiedervereinigung verzeichnete die Jugendhilfestatistik wieder einen Trend zur Unterbringung in stationären Einrichtungen. Dies wird zum Teil auf die damals noch vorherrschende Dominanz der Heimerziehung in den neuen Bundesländern zurückgeführt (vgl. ebd.).

Helming et al. (2010) stellen in der Einleitung des Handbuchs „Pflegekinderhilfe in Deutschland“ heraus, dass die Pflegekinderhilfe in Deutschland lange vernachlässigt wurde. Dennoch wurde aufgrund der zuvor beschriebenen Veränderungen der kommunalen Praxis, der rechtlichen Grundlagen sowie neuer empirischer Befunde, die Notwendigkeit einer Qualifizierung und Weiterentwicklung des Pflegekinderwesens erkannt.

Vor dem Hintergrund angespannter öffentlicher Haushalte, wurde die stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen reformiert und familienorientierte ambulante und teilstationäre Hilfen ausgebaut. Es zeigte sich jedoch, dass letztere oftmals nicht ausreichten und eine Fremdunterbringung der betroffenen Kinder oder Jugendlichen unumgänglich wurde. Zu dieser Zeit gewannen familiäre Betreuungsformen als wirtschaftlich günstigere Alternative zur Unterbringung in einem Heim in Deutschland an Bedeutung (vgl. ebd.: 15). 

Mit dem Inkrafttreten des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, am 1. Januar 1991, veränderte sich der Duktus des „Pflegekinderwesens“ in den Jugendämtern grundlegend. Die ursprünglich vornehmliche Aufgabe der Pflegekinderaufsicht wandelte sich zu einer auf Kooperation ausgelegten Beratung und Begleitung von Pflegepersonen und Pflegekindern sowie deren Herkunftsfamilien (vgl. Landkreis Limburg-Weilburg 2014).

Die Anforderungen an Pflegefamilien sind im Laufe der Zeit deutlich gestiegen, da die Bedürfnisse von Pflegekindern komplexer und vielfältiger geworden sind. Mittlerweile liegt der Kontakterhalt zur Herkunftsfamilie verstärkt im Interesse der Betroffenen und der Pflegekinderhilfe. Dieses spiegelt sich in den bundesrechtlichen Vorgaben aus dem BGB und SGB VIII wieder, die handlungsleitende Konzeptionen auf Landes- und kommunaler Ebene bereithalten. Die Umsetzung erfolgt in den einzelnen Jugendämtern jedoch sehr unterschiedlich, so dass keine einheitlichen Qualitätsstandards in der Pflegekinderarbeit herrschen. Dies zeigt sich ins­besondere hinsichtlich der Umgangskontakte und Rückführungen, der Auswahl und Einschätzung der Eignung von Pflegepersonen, ihrer Vorbereitung auf die Pflegetätigkeit und Begleitung. Ferner zeigen sich signifikante Unterschiede hinsichtlich der Art und des Umfangs der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Hilfeprozessen sowie der Beziehungsgestaltung zu den Kindern und Jugendlichen von Seiten der zuständigen Fachkräfte (vgl. Helming et al. 2010: 15 f.).

Im Fokus dieser Arbeit stehen jungen Menschen, die sich in auf Dauer angelegter Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII befinden. Hierzu sind folgende Fakten zu bemerken:  Die Pflegekinderhilfe ist mit durchschnittlich 41 Monaten die am längsten dauernde erzieherische Hilfeform. Im Jahr 2017 wurden 74.969 Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege gezählt (Statistisches Bundesamt 2018). Mit 25 % ist der Anteil der Pflegekinder, die aufgrund von Gefahr für das Kindeswohl in diese Form der Pflege aufgenommen werden, am größten  (vgl. van Santen 2017: 111).

2.1Stand der Forschung

Untersuchungen zum Pflegekinderwesen nahmen ihre Anfänge in den 1970er Jahren. Junker et al. (1978) forschten in Hinblick auf soziale und psychologische Aspekte und nahmen die Beziehung des Pflegekindes zu seiner Pflegefamilie sowie deren besondere Situation in den Blick. Sie interessierten sich jedoch auch damals bereits für die Strukturen des Pflegekinderwesens. Ihre Ergebnisse fassten sie in dem Bericht „Pflegekinder in der Bundesrepublik Deutschland“ zusammen. Dieser stellte, als Konsequenz auf erkannte Mängel und Missstände, Empfehlungen an die Pflegekinderdienste sowie rechtliche Änderungsvorschläge bereit, die noch heute wichtige Bestandteile der heutigen Pflegekinderhilfe sind (vgl. Reimer 2017: 26 f.).

Eine regelmäßige Erwähnung der zentralen Akteure der Pflegekinderhilfe, nämlich der Pflegekinder, ist erst in den jüngeren Forschungsbestrebungen festzustellen. Vor allem ihre Perspektive wurde über lange Zeit außer Acht gelassen. Reimer sieht es als symptomatisch, „dass in vielen Studien über Pflegekinder geredet wird, aber selten mit ihnen“. Sie beruft sich auf Studien von Heun (1984) und Kötter und Cierpka (1997), die auf Befragungen von Erwachsenen zum Erleben von Pflegekindern basieren.

Die Umsetzung von Mitbestimmung in der heimstationären Unterbringung ist aufgrund der professionellen Unterstützung durch Fachkräfte leichter umzusetzen, als in Pflegefamilien. PIB Pflegekinder in Bremen gGmbH, Familien für Kinder gGmbH Berlin und das Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V. kündigten im Juni 2018 ein gemeinsames praktisches Forschungsprojekt an. Mit ICH MISCHE MIT! soll speziell Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien leben, ein Erprobungsraum für Partizipation geboten werden. Gemeinsam mit ihren Pflegefamilien werden sie sich unter Leitung erfahrener Sozialpädagog*innen, Künstler*innen und methodischer Expert*innen in spielerischen Workshops über Fragen austauschen, die Themen folgender Art behandeln:

„Welche Rechte haben Kinder? Wo können sie sich an Entscheidungen ihr Leben betreffend beteiligen – und in welcher Form? Wo muss Mitsprache beginnen können – und wo stößt Mitbestimmung an ihre Grenzen? Was für Vereinbarungen können innerhalb des „kleinen Systems“ Familie getroffen werden, die auch Kompetenzen für die weichenstellenden Hilfeplangespräche sowie für die „große Vereinbarung“ gesellschaftliche Teilhabe vermitteln?“ (Kompetenzzentrum Pflegekinder - Service für Fachdienste 2018).