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Handelskriege, Brexit, die Corona-Krise - diese und ähnliche Themen des Wirtschaftsgeschehens prägen den Alltag auf vielfältige Art und Weise. Dementsprechend sind sie zuverlässiger Bestandteil der regulären Berichterstattung. Ihre mediale Aufbereitung bleibt allerdings häufig oberflächlich, und es gelingt nur bedingt, ein tieferes Verständnis der Materie zu vermitteln. Gleichzeitig sind derlei Kenntnisse wichtiger denn je, um kompetent entscheiden zu können - im privaten, beruflichen oder auch politischen Kontext. Die Beiträge dieses Sammelbands, die auf einer Ringvorlesung an der FH Münster basieren, bereiten ausgewählte Entwicklungen des nationalen und internationalen Wirtschaftsgeschehens für ein breites Publikum auf. Dazu greifen die Autoren aus Wissenschaft und Praxis auf ausgewählte volkswirtschaftliche Zusammenhänge zurück. Anschaulich und nicht-technisch geschrieben, soll so zum Verständnis dieser Themen beigetragen und die skizzierte Lücke geschlossen werden.
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Veröffentlichungsjahr: 2020
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1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-038866-6
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-038867-3
epub: ISBN 978-3-17-038868-0
mobi: ISBN 978-3-17-038869-7
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Wenn Sie dieses Buch in Händen halten, haben Sie vermutlich den Eindruck, das wirtschaftliche Geschehen in Deutschland, Europa und der Welt nicht (mehr) richtig zu durchdringen. Glaubt man aktuellen Umfragen, geht es vielen Menschen so. Zwar wird jeden Tag in verschiedensten Medien über Handelskonflikte, Niedrigzinsen oder die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie berichtet. Für ein tiefergehendes Verständnis reichen diese Meldungen aber häufig nicht aus. Das hat weniger mit der Qualität der Berichterstattung, sondern vielmehr mit der zunehmenden Komplexität des Wirtschaftsgeschehens zu tun. Ob Fernsehnachrichten, Zeitungsartikel oder Blogbeitrag: Diese Formate sind in der Regel nur bedingt dafür geeignet, die vielfältigen wirtschaftlichen Zusammenhänge hinreichend zu erläutern. Gleichzeitig erscheint deren Verständnis wichtiger denn je, schließlich müssen wir alle ständig eigene wirtschaftliche Entscheidungen treffen, sei es im privaten, beruflichen oder politischen Kontext. Wenn wir kompetent entscheiden wollen, ist ein gewisses Verständnis der skizzierten Entwicklungen aber zentral.
Genau dazu möchte dieses Buch beitragen. In insgesamt sieben Aufsätzen werden aktuelle Themen des Wirtschaftsgeschehens aufgegriffen und so erläutert, dass sie auch ohne ökonomische Vorkenntnisse nachvollziehbar sind. Die Beiträge sind in sich abgeschlossen, können also unabhängig voneinander gelesen werden. Gemeinsam ist allen, dass sie zur Erläuterung der Zusammenhänge auf Konzepte der Volkswirtschaftslehre zurückgreifen und diese in allgemein verständlicher und nicht-technischer Form auf aktuelle Fragestellungen anwenden. Entsprechend breit ist der Adressatenkreis dieses Buches: Studierende, Hochschulangehörige, Vertreter von Unternehmen, Behörden und Verbänden, Lehrer, Schüler und interessierte Bürger – kurzum alle, die sich durch die reguläre Berichterstattung nicht ausreichend informiert fühlen. Zu den Autoren gehören sowohl Vertreter der Wissenschaft als auch Experten aus der wirtschaftspolitischen und unternehmerischen Praxis. Alle arbeiten seit vielen Jahren an den einschlägigen Themenbereichen.
Entstanden ist das Buch vor dem Hintergrund einer Ringvorlesung an der Fachhochschule Münster. In deren Rahmen werden ausgewählte Themen des aktuellen Wirtschaftsgeschehens in Form von Vorträgen aufgegriffen und in verständlicher und kompakter Form für das oben genannte Publikum aufbereitet. Die kritische Diskussion mit dem jeweiligen Referenten / der jeweiligen Referentin gehört dabei ebenso zum Format wie der lockere Austausch unter den Teilnehmern im Anschluss an den Vortrag.
Inhaltlich lassen sich die Aufsätze dieses Buches in drei Kategorien einteilen. Im ersten Teil thematisieren Dr. Jochen Pimpertz (Institut der deutschen Wirtschaft) und Dr. Andreas Schweinberger (EnBW Energie Baden-Württemberg AG) mit der Alterssicherung und der Entwicklung der Strompreise vor dem Hintergrund der Energiewende in Deutschland zunächst Themen mit nationalem Fokus. Mit den Folgen des Brexit (Dr. Markus Schmidt, Deutsche Bundesbank), den Niedrigzinsen (Dr. Gabriele Widmann, DekaBank), den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Dr. Thieß Petersen, Bertelsmann Stiftung) und dem anhaltenden Handelskonflikt zwischen den USA und China (ich selbst) werden sodann internationale Entwicklungen der Gegenwart aufgegriffen. Dabei geht jeder Aufsatz auch auf die Bedeutung des jeweiligen Themas für Deutschland ein. Mit einer Diskussion über alternative Wirtschaftssysteme greift Prof. Dr. Nina Michaelis (FH Münster) schließlich die klimapolitische Debatte auf und skizziert mögliche Wege für das wirtschaftliche Miteinander von morgen. Zur besseren inhaltlichen Orientierung ist allen Beiträgen eine kurze Zusammenfassung durch den Herausgeber vorangestellt.
Entstanden sind die Beiträge im Frühjahr 2020, also zu der Zeit, in der die Corona-Pandemie das Wirtschaftsgeschehen weltweit erheblich beeinträchtigte. Alle Themen dieses Buches sind davon betroffen. An den grundsätzlichen Zusammenhängen und Entwicklungen ändert die Pandemie allerdings nichts. Den Klimawandel gibt es trotzdem, und mit ihm die Notwendigkeit, umzudenken. Auch die Herausforderungen für die deutsche Alterssicherung (Stichwort: Demographie) bleiben bestehen. Und das Vereinigte Königreich wird allein deswegen sicher nicht wieder Mitglied der EU. Die Pandemie droht die skizzierten Zusammenhänge eher noch zu verschärfen, wie die zwischenzeitlich erfolgten Androhungen neuer Zölle der US-Regierung gegenüber China zeigen. Deswegen gehen die einzelnen Aufsätze meist nur am Ende kurz auf die möglichen Folgen der Corona-Pandemie ein. Alles andere wäre dem Ziel, die Themen verständlich darzustellen, zuwidergelaufen. Stattdessen erläutert, wie bereits erwähnt, Dr. Thieß Petersen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in seinem separaten Aufsatz ausführlich.
Ein Buch ist niemals das Werk eines Einzelnen, schon gar nicht, wenn es sich um ein Herausgeberwerk handelt. Ich bin daher zahlreichen Menschen zu Dank verpflichtet, ohne deren Zutun dieses Buch sicher nicht entstanden wäre. Dazu gehören in erster Linie alle Autoren, die ihre Themen nicht nur schriftlich aufbereitet, sondern im Rahmen ihres Vortrags auch im Hörsaal einem kritischen Publikum Rede und Antwort gestanden haben. Dafür ganz herzlichen Dank! Ich danke ferner der Hanns Martin Schleyer-Stiftung und insbesondere ihrer Geschäftsführerin, Frau Barbara Frenz, durch deren finanzielle Unterstützung die genannte Ringvorlesung mitsamt ihres kritischen Diskurses überhaupt erst möglich geworden ist. Vielen Dank, dass Sie an diese Idee glauben! Weiterhin danke ich dem Verlag W. Kohlhammer GmbH und seinem Verlagsleiter Dr. Uwe Fliegauf für die durchweg konstruktive, interessierte und engagierte Unterstützung. Ohne Ihre Initiative und Engagement gäbe es dieses Buch nicht. Darüber hinaus danke ich meiner Mitarbeiterin Alessa Möllers, die alle Beiträge akribisch durchgesehen und mich zudem bei vielen Recherche- und Formatierungsarbeiten unterstützt hat. Mein größter Dank gilt schließlich den Teilnehmern der Ringvorlesung. Deren ehrliches Interesse an den ökonomischen Themen unserer Zeit ist Motivation und Ansporn zugleich, die Undurchsichtigkeit des (weltweiten) Wirtschaftsgeschehens so zu ordnen, dass es jene nachvollziehen können, die davon am ehesten betroffen sind: die »ganz normalen« Bürger, in welcher konkreten Rolle auch immer.
Ich wünsche allen eine erkenntnisreiche Lektüre!
Münster, im September 2020
Manuel Rupprecht
Vorwort
Aktuelle nationale Entwicklungen
1 Altersarmut, Alterssicherung – Orientierungen in der aktuellen Reformdebatte
Dr. Jochen Pimpertz
1.1 Das Samariter-Dilemma – zur Rolle des Ökonomen in der Sozialpolitik
1.2 Lebensverhältnisse im Alter – wie misst man Armut?
1.3 Grundrente – warum die Idee in die Irre führt
1.3.1 Statik der Alterssicherung in Deutschland
1.3.2 Mit oder ohne Bedürftigkeitsprüfung? – Eine Simulation
1.3.3 Alternativen zur Grundrente
1.4 Höhere Regelaltersgrenze – notwendig, aber nicht hinreichend
1.4.1 Am Vorabend des demografischen Wandels
1.4.2 Stellschrauben in der Gesetzlichen Rentenversicherung
1.4.3 Verpflichtende Privatvorsorge? – Manchmal hilft anekdotische Evidenz
1.5 Ausblick
Literatur
2 Was wir mit dem Strompreis bezahlen
Dr. Andreas Schweinberger
2.1 Einleitung
2.2 Steuern, Abgaben und Umlagen
2.3 Netzentgelte
2.4 Kosten für Erzeugung, Beschaffung und Vertrieb
2.5 Zusammenfassung
Literatur
Aktuelle internationale Entwicklungen
3 Strafzölle, Handelskriege und die (ungeahnten) Folgen für die Welt
Prof. Dr. Manuel Rupprecht
3.1 Einleitung
3.2 Handelspolitik unter Donald Trump – Was bisher geschah
3.3 Wesentliche Motive der Handelspolitik Donald Trumps
3.4 Die Kritik an Trumps Handelspolitik
3.5 Zu den (ungeahnten) Folgen der Handelspolitik Trumps
3.5.1 Wirtschaftliche Auswirkungen
3.5.2 Politökonomische Folgen
3.6 Schlussbemerkungen und Ausblick
Literatur
4 Niedrigzinsen für immer? – Weltwirtschaftlicher Ausblick
Dr. Gabriele Widmann
4.1 Einleitung
4.2 Was Strukturveränderungen mit der Zinswüste zu tun haben
4.2.1 Rückläufige Inflationsraten
4.2.2 Überbordendes Kapitalangebot
4.2.3 Anämische Kapitalnachfrage
4.2.4 Finanzmarktregulierung drückt Zinsen zusätzlich
4.3 Auf der Suche nach höheren Renditen
4.3.1 Höhere Risiken, höhere Chancen
4.3.1.1 Anleihen
4.3.1.2 Aktien
4.3.1.3 Immobilien
4.3.2 Ertragserwartungen und Wirtschaftswachstum
4.3.3 Grundprinzipien der Geldanlage
4.4 Konjunkturausblick
4.5 Fazit
Literatur
5 Wirtschaftliche Aspekte der Corona-Pandemie
Dr. Thieß Petersen
5.1 Einleitung
5.2 Ursachen der Weltwirtschaftskrise im Zuge der Lehman-Pleite
5.3 Wirtschaftspoltische Maßnahmen zur Bekämpfung der Weltwirtschaftskrise im Zuge der Lehman-Pleite
5.4 Ursachen der Weltwirtschaftskrise im Zuge der Corona-Pandemie
5.5 Kurzfristige wirtschaftliche Effekte der Corona-Pandemie
5.6 Mittelfristige wirtschaftliche Effekte der Corona-Pandemie
5.7 Wirtschaftspoltische Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
5.8 Vorläufiges Fazit
Literatur
6 Unprecedented: Die Folgen des Brexit für Europa und seine Banken
Dr. Markus A. Schmidt
6.1 Einleitung
6.2 Einmal EU und zurück in 47 Jahren: Der Weg zum Brexit
6.3 Ausgerechnet London: Der Brexit und seine Folgen für die Banken
6.4 Hope for the best, prepare for the worst: Brexit-bedingte Herausforderungen für die Banken
6.4.1 Lizenzerteilung
6.4.2 The show must go on: Contract continuity und repapering
6.4.3 Säule-1-Risikomodelle
6.4.4 Buchungsmodelle
6.5 Perspektiven der künftigen langfristigen Beziehungen zwischen dem UK und der EU
Literatur
Perspektiven künftiger Entwicklungen
7 Alternative Wirtschaftssysteme – Wege zu einer nachhaltigen Entwicklung
Prof. Dr. Nina V. Michaelis
7.1 Einführung
7.2 Grundlagen
7.3 Erfolge und Herausforderungen unseres Wirtschaftssystems
7.4 Alternative Wirtschaftssysteme
7.4.1 Grünes Wachstum – Marktwirtschaft in Grün
7.4.2 Wirtschaft im Gleichgewicht – Wirtschaften innerhalb der planetarischen Grenzen
7.4.3 Schlussbetrachtung
Literatur
Angaben zu den Autoren
Viele Menschen sorgen sich davor, den Lebensstandard, den sie sich während ihres Berufslebens aufgebaut haben, als Rentner/in nicht mehr halten zu können. Einige fürchten sogar, im Alter arm zu sein. Vor diesem Hintergrund diskutiert die deutsche Politik immer wieder Möglichkeiten, solchen Sorgen durch Änderungen in der bestehenden Alterssicherung zu begegnen. In jüngster Zeit ging es dabei vor allem um die sog. Grundrente. Doch was genau ist darunter eigentlich zu verstehen? Der vorliegende Beitrag greift diese Frage auf. Dazu zeigt der Autor Jochen Pimpertz zunächst, dass es gar nicht so leicht ist, Altersarmut zu messen. Je nach dem, welche Einkünfte und Personen berücksichtigt werden, schwanken die Zahlen erheblich. Aus seiner Sicht ist eine belastbare und eindeutige Datenbasis aber eine wichtige Voraussetzung, wenn man über Änderungen am bestehenden System der Alterssicherung nachdenken möchte. Zudem sei es zentral, festzulegen, wann jemand letztlich genau als »arm« gilt. Das wiederum ist aus seiner Sicht eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Anschluss daran erläutert Pimpertz zunächst den derzeitigen Aufbau der deutschen Alterssicherung (»Drei-Säulen-Modell«). Vor diesem Hintergrund begründet er sodann, warum aus seiner Sicht die Idee der Grundrente in die Irre führt. Dies gilt vor allem dann, wenn sie gezahlt wird, ohne zuvor adäquat die Bedürftigkeit der Empfänger zu überprüfen. Deswegen sind aus seiner Sicht alternative Ansätze gefragt, um den skizzierten Sorgen zu begegnen. Von hoher Bedeutung ist dabei in seinen Augen eine faire Verteilung der Lasten über die Generationen. Das ist nicht leicht, und dennoch sind Lösungen dringend nötig, denn: die demographische Entwicklung in Deutschland wird die Problematik schon in wenigen Jahren erheblich verschärfen.
In den sozialpolitischen Debatten wird die ökonomische Perspektive oftmals als »zahlengetrieben« und deshalb als »kaltherzig« wahrgenommen. Denn in den meist auf statistischen Befunden basierenden Analysen geraten die konkreten Lebenssituationen bedürftiger Menschen zwangsläufig aus dem Blick. Dieser Eindruck kontrastiert mit der medialen Berichterstattung, die nicht selten Einzelschicksale betroffener Menschen ins Bild setzt. Das gilt auch für das Thema Altersarmut und den damit zusammenhängenden Fragen der Alterssicherung. Der konkrete Einzelfall führt plastisch vor Augen, was es bedeuten kann, wenn sich betagte Menschen einer Situation ausgesetzt sehen, in der sie nicht mehr aus eigener Kraft ihr materielles Schicksal wenden können. Es vermischen sich aber in der persönlichen Wahrnehmung nicht nur die Sorgen um die eigene Alterssicherung mit dem Mitgefühl für armutsgefährdete Menschen, sondern auch mit Bildern eines gesunden und aktiven, freizeitorientierten Ruhestands.
Wer angesichts dieser Ambivalenzen nach Orientierung sucht, kann den ökonomischen Blick auf die Fragen der Alterssicherung nicht ausblenden, wie das Gedankenexperiment des Samariter-Dilemmas verdeutlicht: Einmal angenommen, in unserer Gesellschaft lebten Menschen, die ausschließlich barmherzigen Motiven folgten und ihr Lebensglück allein in der Hilfestellung für notleidende Menschen fänden. Selbst in dieser ideal anmutenden Gesellschaft sähen sich die Bürger vor ein Dilemma gestellt, weil die Notwendigkeiten und Möglichkeiten zur Hilfe nahezu unbegrenzt, die dazu benötigten Ressourcen aber limitiert sind. So verfügt jedermann naturgegeben nur über eine beschränkte physische und psychische Leistungsfähigkeit. Schon das macht eine Auswahl unter den hilfsbedürftigen Personen vonnöten. Darüber hinaus bedarf es zusätzlicher Mittel, um z. B. die materielle Not Bedürftiger zu lindern. Diese gilt es aber zunächst zu erwirtschaften. So sieht sich ein barmherzig motivierter Bürger vor die Notwendigkeit gestellt, zwischen Erwerbsarbeit und Hilfe abzuwägen, um Unterstützung in der gewünschten Art und Weise anbieten zu können.
Wägen die Bürger zudem rational über ihre Handlungsoptionen ab, geriete die Gesellschaft in ein weiteres Dilemma, das sog. Gefangenen-Dilemma. Dabei entsteht ein gesellschaftlich unerwünschtes Ergebnis, das sich in sozialpolitischen Fragen wie folgt illustrieren lässt: Erwartet ein mildtätig motivierter, aber rational abwägender Bürger, dass andere Mitbürger mit ihrer Hilfe zuvorkommen, ist es für ihn sinnvoll, sein eigenes Hilfsangebot zurückzuhalten. Denn wenn andere helfen, ist sein barmherziges Motiv befriedigt, ohne dass eigene Mittel dafür aufgewendet werden mussten. Diese nicht beanspruchten Mittel stehen dann alternativen Verwendungen zur Verfügung. Handeln aber alle Bürger und nicht nur ein Individuum nach diesem Kalkül, droht die wünschenswerte Hilfe zu unterbleiben.
Das Gedankenexperiment des Ökonomen mag konstruiert, vor allem aber ernüchternd wirken. In jedem Fall setzt die ökonomische Wissenschaft aber kein moralisches Menschenbild voraus und erkennt zudem die Realität begrenzter Ressourcen an. Deshalb ist der Hinweis auf die Knappheit der zur Verfügung stehenden Mittel mehr als nur eine Binsenweisheit, weil eben auch in sozialpolitischen Fragen abzuwägen gilt, in welchem Umfang und für welche Zwecke knappe Mittel eingesetzt werden sollen, die zunächst an anderer Stelle zu erwirtschaften sind. So gilt es zunächst, die unterschiedlichen Befunde zur Armutsgefährdung im Alter einzuordnen, um Handlungsbedarfe treffsicher identifizieren zu können.
In den Medien wie in der Politik wird der Armutsgefährdung im Alter eine besonders hohe Aufmerksamkeit gewidmet. Vergleicht man aber die statistisch gemessene Armutsgefährdungsquote unterschiedlicher Personengruppen, dann weisen ältere Bürger eher bevölkerungsdurchschnittliche Werte auf, während Problemlagen häufiger bei Alleinerziehenden, kinderreichen Familien ( Tab. 1) sowie Arbeitslosen auftreten.
Tab. 1: Relative Armutsgefährdung nach Alter und Haushaltstyp in Prozent, 2016 (Quelle: Schröder et al., 2016, S. 16)
Differenzierung nach Altersgruppen in Jahren
Auf Grundlage des Sozio-ökonomischen Panels; Armutsgefährdung: Personen mit einem bedarfsgewichteten Nettoeinkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median).
Doch die Armutsgefährdungsquote älterer Menschen ist nicht eindeutig, schwankt das Ergebnis doch mit der verwendeten Datenbasis. Denn den Statistikern stehen unterschiedliche Datensätze zur Verfügung, in denen Haushalte zu ihren Einkommensverhältnissen befragt werden. Je nach Quelle schwankte die Armutsgefährdungsquote in der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter im Jahr 2016 zwischen 12,4 und 17 Prozent ( Tab. 2). Der Wert bleibt nur in den von der europäischen Statistikbehörde verwendeten Daten (EU-SILC) über dem jeweiligen Bevölkerungsdurchschnitt. Letzteres erklärt sich aber aus einer methodischen Besonderheit: Während in den deutschen Quellen Einkommensvorteile aus selbstgenutztem Wohneigentum berücksichtigt werden, blendet die europäische Statistikbehörde diesen Sachverhalt aus. Hier werden einkommensschwache Haushalte auch dann als armutsgefährdet identifiziert, wenn sie mietfrei in der eigenen Immobilie wohnen, obwohl sie damit weniger Einkommen benötigen, um einen vergleichbaren Wohlstand wie Mieterhaushalte zu erlangen (vgl. Schröder et al., 2019, S. 16).
Doch was misst die Armutsgefährdungsquote überhaupt? Die Statistiker ordnen dazu die Einwohner aufsteigend nach der Höhe ihres individuellen Nettoeinkommens. Hierzu zählen neben Erwerbseinkommen auch Transfers, also auch gesetzliche
Tab. 2: Anteil der armutsgefährdeten Personen in Prozent, 2016: Der Einfluss der verwendeten Datengrundlage auf die relative Armutsgefährdung (Quelle: Quelle: Schröder et al., 2019, S. 16)
MikrozensusSOEPEU-SILCEVS (2013)
Armutsgefährdung: Personen mit einem bedarfsgewichteten Nettoeinkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median); Mikrozensus: jährlich vom Statistischen Bundesamt, SOEP: Sozio-ökonomisches Panel jährlich durch das DIW Berlin, EU-SILC: jährlich von EUROSTAT, EVS: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes im 5-jährigen Turnus.
Renten. Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommenswerts zur Verfügung hat, der gilt nach der statistischen Konvention als armutsgefährdet. Schon hier wird deutlich, dass das Ergebnis nicht allein von der Einkommensverteilung in der Bevölkerung abhängt, sondern auch von dem Wert, ab der eine Armutsgefährdung unterstellt wird.
Noch komplizierter wird es, wenn man sich vergegenwärtigt, dass es einer Umrechnung bedarf, um die materielle Ausstattung von Singles mit der von Paar-Haushalten vergleichen zu können. Dabei werden die einem Mehr-Personen-Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel nicht einfach durch die Anzahl seiner Mitglieder geteilt. Vielmehr werden den Haushaltsmitgliedern sog. Bedarfsgewichte zugewiesen – von 1,0 für den Haupteinkommensbezieher absteigend bis zu 0,3 für Kinder im Alter unter 14 Jahren (neue OECD-Skala). Das individuell zurechenbare, statistische Einkommen errechnet sich dann aus dem Haushaltseinkommen geteilt durch die Summe der Bedarfsgewichte. Was kompliziert berechnet wird, hat einen einfachen ökonomischen Hintergrund: Aufgrund ihres gemeinsamen Wirtschaftens benötigen Paare weniger Geld als zwei Singles, um den gleichen Wohlstand zu erreichen. Denn Paare müssen z. B. nicht zwei Waschmaschinen oder Kühlschränke anschaffen.
Für die Verteilungsanalyse heißt das aber auch, dass der Anteil der potenziell armutsgefährdeten Bevölkerung mit der unterstellten Bedarfsgewichtung variiert ( Tab. 3). Bei einer Teilung des Haushaltseinkommens durch die Anzahl der Personen (einheitliche Bedarfsgewichte) läge die Armutsgefährdungsquote älterer Menschen im Jahr 2016 bei knapp unter 7 Prozent. Nach statistischer Konvention wird jedoch die neue OECD-Skala verwendet, nach der sich ein Anteil armutsgefährdeter Personen in der Altersgruppe ab 65 Jahren von 12,4 Prozent ergibt. Die in der Vergangenheit unterstellte Gewichtung nach der alten OECD-Skala trug dagegen dem Bedarf weiterer Haushaltsmitglieder in stärkerem Maße Rechnung – mit dem Ergebnis eines geringeren Anteils armutsgefährdeter Personen.
Tab. 3: Anteil der armutsgefährdeten Personen in Prozent, 2016: Armutsgefährdung und Einfluss der verwendeten Bedarfsgewichte (Quelle: Schröder et al., 2019, S. 18)
Pro KopfNeue OECD-SkalaAlte OECD-Skala
Alte OECD-Skala: 0,7 ab zweiter Person im Haushalt im Alter von ≥ 15 Jahren, 0,5 im Alter von ≤ 14 Jahren; Armutsgefährdung: Personen mit einem bedarfsgewichteten Nettoeinkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median).
Um die Kennzahlen richtig einordnen zu können, ist noch ein weiterer Hinweis vonnöten: Das Konzept der Armutsgefährdung orientiert sich ausschließlich an der Einkommensausstattung der Bürger, nicht aber an deren Vermögensausstattung. Das wirft die Frage auf, welche Personen in Frage kommen sollen, wenn die Gesellschaft über Hilfen für Bedürftige entscheidet. Orientiert man sich allein an der Armutsgefährdungsquote, kämen auch einkommensschwache, aber vermögende Personen in Betracht. Das würde möglicherweise dem mehrheitlich geteilten Gerechtigkeitsempfinden widersprechen. Deshalb kann alternativ die bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung im Alter als Indikator für den Unterstützungsbedarf herangezogen werden. Bevor diese steuerfinanzierte Hilfe fließt, werden nämlich sowohl die Einkommens- als auch die Vermögensverhältnisse im Haushalt geprüft. Dieses Kriterium stellt allerdings keinen Bezug zur Einkommensverteilung in der Gesellschaft her, sondern es orientiert sich an einer bedarfsgerechten Mindestausstattung, die ein menschenwürdiges Leben bei Bedürftigkeit ermöglichen soll.
Akzeptiert man nach dieser Definition, dass auch Vermögen vor Armut schützt und sich der Begriff eher an einer Mindestsicherung denn an einer relativen Position in der gesellschaftlichen Einkommensverteilung orientiert, dann ist der Kreis der Betroffenen in Deutschland deutlich enger gefasst. Auf der Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamts erhielten 9,1 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2017 steuerfinanzierte Leistungen der bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherung, in der Altersgruppe ab 65 Jahren waren es lediglich 3,1 Prozent ( Tab. 4). Unter den Empfängern einer gesetzlichen Rente lag der Wert im gleichen Jahr mit 2,7 Prozent sogar noch niedriger (vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund, 2019, S. 269).
Tab. 4: Inanspruchnahme von Grundsicherung in Prozent der jeweiligen Bevölkerungsgruppe 2017 (Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft, 2019, Tabelle 7.26)
Anzahlin Prozent der …jeweiligen Bevölkerunggesamten Bevölkerung
Grundsicherung im Alter: ohne Hilfe zur Pflege, bezogen auf die Bevölkerung im Alter von ≥ 65 Jahren.
Dieser Ausflug in die Welt der Statistik macht vor allem eines deutlich: Armutsgefährdung bzw. Armut im Alter lässt sich nicht messen, ohne zuvor eine Entscheidung darüber zu treffen, wann jemand als arm gelten soll. Dies ist nicht nur eine Frage der Methodik, sondern zu allererst eine Frage der Bewertung, über die nicht die Ökonomie, sondern die Gesellschaft im Rahmen ihrer demokratischen Spielregeln zu entscheiden hat. Deshalb taugen Skandalisierungen wenig, wenn es um treffsichere Armutsprävention gehen soll. Vielmehr ist eine differenzierte Analyse notwendig, um Problemlagen möglichst eindeutig identifizieren und Hilfestellungen zielgenau entwickeln zu können. Anderenfalls drohen knappe Mittel fehladressiert zu werden, die dann nicht mehr für die Unterstützung Bedürftiger zur Verfügung stehen.
Warum eine saubere begriffliche Differenzierung notwendig ist, wird am Beispiel der aktuellen Debatte zur Einführung einer Grundrente deutlich.1 Die Große Koalition hat verabredet, der Lebensleistung von Ruheständlern mit niedrigen Rentenansprüchen in besonderer Form Rechnung zu tragen. Dazu sollen die gesetzlichen Renten von Versicherten mit mindestens 35 Beitragsjahren aufgestockt werden, die im Durchschnitt dieser Jahre weniger als 80 Prozent des beitragspflichtigen Durchschnittsverdiensts erzielt haben. Im Idealfall soll diese Rentenaufstockung ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherungsschwelle ermöglichen (vgl. Bundesregierung 2018, S. 92). Die beiden normativen Vorgaben der Armutsprävention und Anerkennung von Lebensleistung provozieren allerdings zahlreiche Ambivalenzen.
Um die Verwirrungen rund um die Grundrenten-Debatte aufzulösen, gilt es zunächst, die Statik des Alterssicherungssystems in Deutschland nachzuvollziehen. Ausgangspunkt bildet das Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung ( Abb. 1). Danach sichern neben der gesetzlichen Rente (GRV) sowohl die betriebliche Alters- (bAV) als auch die private Zusatzversorgung (pAV) den Lebensstandard im Alter. Die gesetzliche Rente ist für die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer obligatorisch und bildet in der Regel auch die Haupteinkommensquelle im Alter. In diesem Bild wird aber deutlich, dass allein aufgrund der Höhe einer gesetzlichen Rente keineswegs auf den Unterstützungsbedarf einer Person geschlossen werden kann, weil daneben weitere Einkommensquellen zur Verfügung stehen können.
Abb. 1: Das Drei-Säulen-Modell
Die drei Säulen der Alterssicherung werden zudem ergänzt um das Vermögen, das als nicht zweckgebundene Rücklage für die Lebensstandardsicherung eingesetzt werden kann. Reichen diese Quellen aber in der Summe nicht aus, um ein materielles Mindestsicherungsniveau zu realisieren, greift auf Antrag die bedarfsabhängig gewährte Grundsicherung im Alter. Sie bildet gleichermaßen das Fundament, auf dem die Säulen der Alterssicherung aufsetzen. Da sie aus Steuermitteln finanziert wird, hat auch die Gemeinschaft der Steuerzahler ein Schutzmotiv, nicht ungerechtfertigt in Anspruch genommen zu werden. Deshalb setzt der Bezug dieser Hilfe eine Prüfung sowohl der Einkommens- als auch der Vermögensverhältnisse voraus.
Es sind aber nicht nur die unterschiedlichen Quellen, die über den Unterstützungsbedarf einer Person entscheiden. Vielmehr ist auch der jeweilige Haushaltskontext zu berücksichtigen – so wie es bei der Messung von Armutsgefährdung statistisch üblich und bei der Grundsicherung im Alter gang und gäbe ist ( Abb. 2). Aussagen über die Höhe und die Verteilung der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Renten beziehen sich dagegen immer nur auf Einzelpersonen und erlauben deshalb keine treffsicheren Schlüsse auf die Hilfsbedürftigkeit einzelner Personen.
Abb. 2: Altersvorsorge und Armutsgefährdung: Von der individuellen Betrachtung zur Haushaltsperspektive (Quelle: Darstellung in Anlehnung an Hüther/Pimpertz, 2017, S. 100)
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, warum die Idee einer Grundrente, die eine Rentenaufstockung – wie ursprünglich diskutiert – ausschließlich an der Höhe des gesetzlichen Anspruchs festmacht, nicht treffsicher sein kann. Doch dazu im Anschluss mehr. Denn bereits die Zielformulierung wirft erste Fragen auf: Worin liegt die besondere Lebensleistung, der mit einer Grundrente Rechnung getragen werden soll? Die Höhe der gesetzlichen Rente reflektiert nicht nur die beitragspflichtigen Erwerbszeiten, sondern auch Zeiten der Kindererziehung und unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Pflege von Angehörigen. Man kann trefflich darüber streiten, ob das in ausreichendem Maße geschieht. Doch bleibt die Motivation der Grundrente eine Begründung schuldig, welche darüber hinausgehenden Kategorien von Lebensleistungen honoriert werden sollen. Dies wird insbesondere in solchen Fällen deutlich, in denen die Erwerbsbiografie durch z. B. familienbedingte Unterbrechungen gekennzeichnet ist oder längere Phasen nicht versicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit aufweist. Wer dann nicht die Zugangsvoraussetzung von 35 Beitragsjahren in der Gesetzlichen Rentenversicherung aufweist, kommt nicht in den Genuss einer möglichen Aufstockung, ohne dass eine mangelnde Lebensleistung unterstellt werden kann. Ebenso wenig differenziert die Idee einer Rentenaufstockung danach, ob eine niedrige gesetzliche Rente aus freiwilliger Teilzeitarbeit resultiert oder niedrig entlohnter Vollzeitbeschäftigung – auch hier führt die unspezifische Verwendung des Begriffs Lebensleistung eher zu sozialpolitischen Irritationen.
Noch schwieriger fällt eine Beurteilung, wenn man das zweite Motiv der Armutsprävention betrachtet. Soll mit der Grundrente Armutsgefährdung vermieden, also die relative Wohlstandsposition eines Rentners in der Gesellschaft abgesichert werden? Wohl kaum, umfasst das Leistungsversprechen der Gesetzlichen Rentenversicherung doch nicht die Sicherung einer einmal erreichten Position in der gesellschaftlichen Einkommensverteilung. Vielmehr leitet sich der individuelle Rentenanspruch aus den in der Vergangenheit geleisteten Beitragszahlungen ab. Darin unterscheidet sich die gesetzliche Rente von einer privaten, kapitalgedeckten Vorsorge, bei der ein angespartes Vermögen nach Maßgabe der Lebenserwartung und Verzinsung in eine monatliche Rente umgewandelt werden kann. In der Gesetzlichen Rentenversicherung bleibt aber ungewiss, in welcher Höhe künftig Beitragseinnahmen erzielt werden, aus denen dann fällige Rentenzahlungen zu finanzieren sind. Deshalb verspricht sie lediglich einen Anteil an den künftigen Einnahmen, der sich nach der Höhe der eigenen Beiträge im Vergleich zu den übrigen Beitragszahlern bemisst (sog. Teilhabeäquivalenz). In Euro und Cent ausgedrückt bleibt der künftige, beitragsbezogen ermittelte Anspruch aber unbestimmt.
Stattdessen kann nur das Erreichen des Grundsicherungsniveaus als Maßstab für eine wirksame Armutsprävention herangezogen werden. Doch schon begegnet man neuen Ambivalenzen: Auf der einen Seite soll eine gesetzliche Rente bereits nach 35 Beitragsjahren armutspräventiv wirken. Auf der anderen Seite aber wird im Rentenrecht eine 45 Beitragsjahre währende Biografie eines Durchschnittsverdieners (Standardrentner) unterstellt, um das Sicherungsniveau als politisch maßgebliche Steuerungsgröße zu berechnen. Offenkundig existieren widersprüchliche Vorstellungen darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine im Idealfall armutspräventive Rente zu erzielen.
Welche ökonomischen Konsequenzen aus der ambivalenten Zieldefinition resultieren, lässt sich anhand einer Simulationsrechnung beispielhaft nachvollziehen (vgl. Pimpertz/Stockhausen, 2019). Dazu wurden Haushaltsdaten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) ausgewertet – einer jährlich wiederholten, repräsentativen Befragung von Privathaushalten in Deutschland zu ihren wirtschaftlichen und sozialen Lebensumständen. Ziel dieser Auswertung war es, in der Gruppe der hochgerechnet insgesamt 16,2 Millionen gesetzlichen Rentner jene Teilgruppe zu identifizieren, die in den Genuss einer Rentenaufstockung ohne Bedürftigkeitsprüfung kommen kann, und zu differenzieren, welche Teilgruppe nach Maßgabe des Grundsicherungsrechts unterstützungsbedürftig ist ( Tab. 5).
Sieht man einmal von der im Grundsicherungsrecht üblichen Prüfung der Vermögensverhältnisse ab – dazu lagen im SOEP zum Auswertungszeitpunkt keine Angaben vor –, dann bezogen im Jahr 2016 von den 16,2 Millionen gesetzlichen Rentnern gut 7,5 Millionen eine eigene Rente, die unter dem Niveau der für die Person maßgeblichen Grundsicherungsleistung (einschließlich Warmmiete) gelegen hat. Erfasst man aber zusätzliche Einkommen der betreffenden Personen, reduziert sich die Zahl potenziell unterstützungsbedürftiger Personen bereits auf knapp 3,5 Millionen. Berücksichtigt man zusätzlich den Haushaltskontext, also auch die Alterseinkommen eines unterhaltspflichtigen Partners, dann verbleiben unter dem Strich nur noch 1,5 Millionen gesetzliche Rentner, die potenziell unterstützungsbedürftig erscheinen. Selbst diese Zahl ist immer noch überschätzt, weil die Vermögensverhältnisse auf der Grundlage des SOEP nicht geprüft werden konnten. Wenn aber von den hochgerechnet 16,2 Millionen Rentenbeziehern fast die Hälfte unterstützungsbedürftig erscheint, falls
Tab. 5: Potenziell unterstützungsbedürftige Bezieher einer gesetzlichen Rente 2016 (Quelle: Pimpertz/Stockausen, 2019, S. 45)
GRV-Rentner mit Einkommen unterhalb der BedürftigkeitsschwelleAnzahl PersonenAnteil an allen GRV-Rentnern in Prozent
Potenziell unterstützungsbedürftig: nach Prüfung der Einkommensverhältnisse, ohne Vermögensprüfung; GRV-Rentner: mit eigenem beitragsbezogenen Anspruch aus der Gesetzlichen Rentenversicherung; Bedürftigkeitsschwelle: Regelsatz der Grundsicherung für die erste und jede weitere Person zuzüglich Kosten der Warmmiete regionalisiert; GRV-Rentner hochgerechnet insgesamt: 16.162.661 Personen.
nur ihre gesetzliche Rente betrachtet wird, jedoch nach Berücksichtigung aller Einkommensquellen im Haushaltskontext nur noch gut ein Elftel aller Rentner für eine Aufstockung in Frage kommt, dann wird in dieser Relation deutlich, in welchem Umfang steuer- oder beitragsfinanzierte Hilfen fehladressiert würden, wenn eine Grundrente unabhängig von sonst üblichen Bedürftigkeitsprüfungen gewährt würde (vgl. Pimpertz/Stockhausen, 2019, S. 211 ff.).
Was also wäre eine Alternative zur Grundrente? Geht es um die Anerkennung von Lebensleistung, dann könnten Anrechnungsfreibeträge bei der Bedürftigkeitsprüfung helfen. Einmal angenommen, jemand verfügt über eine gesetzliche Rente von 500 Euro pro Monat und weiteren 100 Euro aus einer Zusatzversorgung; Vermögen oder Einkommen eines unterhaltspflichtigen Partners lägen nicht vor. Bislang würden diese Beträge im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung mit einem Grundsicherungsanspruch von z. B. 900 Euro verrechnet – das Sozialamt würde also lediglich 300 Euro monatlich überweisen, um das Mindesteinkommen zu sichern. Blieben dagegen 100 Euro des Alterseinkommen bei der Bedürftigkeitsprüfung anrechnungsfrei, würde der Grundsicherungsanspruch lediglich um 500 statt um 600 Euro pro Monat gekürzt. Das Sozialamt überwiese also 400 Euro. In der Summe verfügte die bedürftige Person über einen Betrag von 1.000 Euro pro Monat.
Dahinter steht die Idee, dass auch Einkommensbestandteile aus z. B. privater Vorsorge mittelbar Lebensleistung spiegeln, weil sie aus den Sparanstrengungen während der Erwerbsphase resultieren. Werden diese bei der Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse zumindest teilweise ausgeklammert, dann erhöht sich die materielle Ausstattung bedürftiger Haushalte entsprechend. Sie erhalten die Grundsicherungsleistung und zusätzlich den anrechnungsfreien Anteil ihrer privaten Versorgung.
Die Crux dabei ist allerdings, dass das Mindestsicherungsniveau dann danach differenziert, welche Vorgeschichte die Bürger aufweisen. Ursprünglich ist die Grundsicherung aber bedarfsabhängig konstruiert, das heißt sie bietet eine materielle Mindestabsicherung unabhängig von Vorleistungen. Wenn die materielle Ausstattung Bedürftiger je nach Ausschöpfen des Anrechnungsfreibetrags aber unterschiedlich hoch ausfallen kann, bedeutet das im Umkehrschluss, dass Menschen, die aufgrund von z. B. gesundheitlichen, psychischen oder anderen Ursachen nicht haben vorsorgen können, bei gleichem Bedarf schlechter ausgestattet werden. Dieser Weg, Lebensleistung anzuerkennen, führt also zu einem Bruch mit der Idee, den Bürgern eine materielle Mindestsicherung allein nach ihrem Bedarf zukommen zu lassen – mit der Folge einer Stigmatisierung jener Personen, die aufgrund welcher Lebenswege auch immer ausschließlich auf die Grundsicherung angewiesen sind (Pimpertz/Stockhausen, 2019, S. 215 ff.).
Um das zu vermeiden, kann mit Blick auf das Ziel der Armutsprävention alternativ über eine Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung nachgedacht werden – allerdings um den Preis, dass dies für alle Ruheständler gelten muss und nicht nur für gesetzliche Rentner. Außerdem muss das Ziel einer besonderen Anerkennung von Lebensleistung aufgegeben werden. Ein solches Vorgehen würde allerdings zu erheblichem Mehraufwand führen (vgl. Pimpertz/Stockhausen, 2019, S. 217 f.). Denn höhere Leistungen würden dann nicht nur an die ursprünglich identifizierten Hilfsbedürftigen gezahlt. Mit erhöhten Regelsätzen würden nun auch Personen anspruchsberechtigt, deren Alterseinkommen zuvor noch oberhalb der ursprünglichen Berechtigungsschwelle gelegen hat. Mit einer Anhebung der Regelsätze um 100 Euro pro Monat für den Haupteinkommensbezieher im Haushalt (und proportional für alle weiteren Haushaltsmitglieder) würde die Zahl der potenziell unterstützungsbedürftigen Personen auf fast 2,1 Millionen oder knapp 12 Prozent aller Ruheständler steigen. Bei einer kräftigeren Erhöhung nähme die Zahl der anspruchsberechtigten Personen überproportional zu ( Abb. 3).
Abb. 3: Anzahl der Ruheständler mit einem Alterseinkommen unterhalb der (erhöhten) Bedürftigkeitsschwelle in Millionen, 2016 (Quelle: Pimpertz/Stockhausen, 2019, S. 218)
