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Die Menschenrechte haben sich als praktische Querschnittaufgabe einer Vielzahl an Politikfeldern etabliert. Oft werden sie als überzeugendes Beispiel für einen normativen Konsens der Weltgemeinschaft angeführt. Gleichzeitig wird immer wieder erkennbar, dass dieses Ideal verschiedenen Deutungen in der Praxis unterliegt. Welche Funktion hat etwa der Universalismus der Menschenrechte oder was trägt der Würde-Begriff wirklich aus? Welche Begründungsstrategien sind denkbar, auch im Lichte kultureller und religiöser Vielfalt? Und wäre nicht auch über Menschenpflichten nachzudenken? Was bleibt schließlich von dem Ideal der Menschenrechte angesichts von Problemstellungen, die es notwendig machen, über das klassische Gefüge von Staat und Individuum hinaus zu denken? Dieser Band des Forschungs- und Studienprojektes der Rottendorf-Stiftung an der Hochschule für Philosophie versammelt dazu Überlegungen namhafter Völkerrechtler, Politik-, Sozial-, Religionswissenschaftler und Philosophen.
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Seitenzahl: 323
Veröffentlichungsjahr: 2015
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Globale Solidarität – Schritte zu einer neuen Weltkultur
Veröffentlichungendes Forschungs- und Studienprjekts derRottendorf-Stiftungan der Hochschule für Philosophie
Philosophische Fakultät S. J., München
Herausgegeben von
Norbert Brieskorn, München
Georges Enderle, Notre Dame/USA
Franz Magnis-Suseno, Jakarta
Johannes Müller, München
Franz Nuscheler, Duisburg
Band 25
1. Auflage 2015
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-028899-7
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-028900-0
epub: ISBN 978-3-17-028901-7
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Mara-Daria Cojocaru/Michael Reder
Zur Praxis der Menschenrechte. Eine Einleitung
Jochen von Bernstorff
Menschenrechte als juridische Rechte. Eine Skizze
Oliver Sensen
Der Würde-Begriff als philosophisches Fundament der Menschenrechte
Michael Reder
Menschenrechte und Pragmatismus. Menschenrechtspraxis und nachhaltige Entwicklung im Anschluss an John Dewey
Daniel-Erasmus Khan
Der Krieg: ein menschenrechtlicher Ausnahmezustand?
Corinna Mieth
Hard Cases Make Bad Law
. Über tickende Bomben und das Menschenrecht nicht gefoltert zu werden
Uta Ruppert
Menschenrechte als ambivalentes Instrument globaler Politik: das Beispiel Frauenpolitik
Stephan Stetter
Menschenrechte im Nahen Osten. Zur Dynamik von Inklusion und Exklusion und moderner Subjektivierung im Kontext des arabischen Transformationsprozesses
Christine Schirrmacher
Diskurse zu Menschen- und Freiheitsrechten in islamisch geprägten Gesellschaften. Schlaglichter einer breit gefächerten Debatte
Florian Wettstein
Menschenrechte als Spielball transnationaler Unternehmungen? Die UNO Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte im kritischen Fokus
Autor/-innen und Herausgeber/-innen
Wenngleich zu Beginn des 21. Jahrhunderts das Feld des Politischen eine Vielzahl an Verunsicherung erfahren haben mag, so dürfte eines doch unstrittig sein: Die Menschenrechte – nicht als bloß theoretische Ideale, sondern als leidvolle Errungenschaften eines katastrophalen 20. Jahrhunderts – haben sich als Querschnittthema einer Vielzahl an Politikfeldern etabliert und sind zum wie selbstverständlichen Referenzpunkt ganz unterschiedlicher lokaler und globaler Prozesse geworden. Diese Selbstverständlichkeit birgt aber auch Risiken: Insofern Menschenrechte ebenso universell wie universal erscheinen, kann der Eindruck entstehen, dass Menschenrechte zunehmend leicht gefordert, dabei aber als zunehmend problematisch anerkannt werden, dass sie immer häufiger eingesetzt und immer seltener durchgesetzt werden, und dass sie bei extremer Beanspruchung in der Praxis ihren idealen Charakter nur unter einigen Anstrengungen bewahren können.
Auf diese vielfältigen Spannungen in Theorie und Praxis des Menschenrechtsschutzes, der häufig allein als Erfolgsgeschichte und Beleg moralischen Fortschritts verstanden worden ist und wird, soll im vorliegenden Band ein ebenso kritischer wie konstruktiver Blick geworfen werden. In systematischer, interdisziplinärer und interkultureller Hinsicht gilt es daher, vorherrschende Mechanismen, Begründungselemente und Problemstellungen der Praxis der Menschenrechte zu prüfen. Ziel ist dabei insbesondere, vor dem Hintergrund ausgewählter juridischer, politischer, kultureller und wirtschaftlicher Praxisformen, in denen menschenrechtliche Ansprüche auftauchen – angefangen bei Formalisierungsprozessen im Völkerrecht bis hin zu Einzelentscheidungen von Individuen oder Unternehmen –, zu diskutieren, ob sich ein plausibles Verständnis davon entwickeln lässt, wie die „Zusammenfassungen“ bzw. jeweils partiellen „Verallgemeinerungen“ (vgl. Rorty 1996: 149) lokaler Praktiken und moralischer Intuitionen unter Rekurs auf die normativ gesetzten Inhalte der Menschenrechte einem global tatsächlich akzeptablen Verständnis der Menschenrechte nach wie vor als Ideal Ausdruck verleihen können – und wie ein solches wiederum auf die konkrete Praxis zurückwirken kann. Und wo dies nicht der Fall ist – oder wo das theoretische Potenzial der Menschenrechte hinter den Widersprüchen der (auch interpretatorischen) Praxis zurücktritt und damit ein allgemeines Verständnis der Menschenrechte „auf äußerst wackeligen Beinen“ steht (vgl. Lohmann/Gosepath 1998: 9) –, dort sollen genaue Analysen und behutsame Vorschläge zur Rekonstruktion etablierter Begrifflichkeiten geleistet werden. Insofern stellen die hier versammelten Aufsätze keine Bestandsaufnahme der Praxis der Menschenrechte in einem umfassenden Sinne dar. Vielmehr finden sich hier Untersuchungen von Widersprüchen im Ausgang von beispielhaft gewählten Praxisformen in normativer Absicht und, wo möglich, Ansätze zur Weiterentwicklung des Potenzials der Menschenrechte. Der Band dient zugleich, in guter Tradition, der Dokumentation des im Sommer 2014 veranstalteten Symposions des Forschungs- und Studienprojekts der Rottendorf-Stiftung „Globale Solidarität. Schritte zu einer neuen Weltkultur“ an der Hochschule für Philosophie München.
Obschon die Liste der unterschiedlichen philosophischen Begründungsmöglichkeiten der Menschenrechte bei zunehmender Interkulturalität des philosophischen und politischen Diskurses stetig länger wird, kann damit auch ein gewisses Unbehagen einhergehen, was den Mehrwert dieser theoretischen Arbeit betrifft. So ist etwa der Menschenrechtsdiskurs in der Philosophie geprägt von einer Vielfalt an begründungstheoretischen Zugängen, welche den Menschenrechten in der Folge jeweils einen unterschiedlichen Charakter und unterschiedliche Beziehungen zu anderen Praxisformen in Recht, Politik und Kultur attestieren (vgl. Lohmann/Gosepath 1998). Gleichzeitig scheint es aber neben dieser Politischen Philosophie der Menschenrechte auch so etwas wie die Politik in der Philosophie der Menschenrechte zu geben, die eine gewisse Beliebigkeit in der Paradigmenwahl wenn nicht zu rechtfertigen dann doch zu begünstigen scheint und zuweilen eine große Skepsis gegenüber der Validität aktueller philosophischer Begründungsstrategien überhaupt motivieren dürfte (vgl. Rorty 1996) – nicht zuletzt aus Perspektive der politischen Praxis (vgl. O’Neill 2005). Diese Mehrdeutigkeit im philosophischen Verständnis steht nun einem klaren, wenn auch nicht immer hehren, Bekenntnis zu den Menschenrechten als Instrumente einer global geteilten Praxis gegenüber.
Aus dieser Beobachtung resultierte aus philosophischer Perspektive die Idee, einen praxisorientierten Beitrag zu leisten, der erstens dezidiert besonders gut tradierte – und damit aber noch lange nicht korrekte – Muster der Begründung aufgreift und kritisiert (vgl. den Beitrag von Oliver Sensen in diesem Band). Darüber hinaus bzw. in genau diesem Zusammenhang ist es wichtig, nicht der nun mittlerweile als überholt gelten könnenden (vgl. Menke/Pollmann 2012) Vorstellung zu verfallen, dass die Philosophie Konzepte liefern könnte, die die Praxis – und in diesem Fall Recht und Politik – nur umzusetzen oder zu testen hätte; um dann je nachdem für Idee oder Wirklichkeit ein bedauernswertes Scheitern zu konstatieren. Vielmehr gilt es das Potenzial der Ansprüche, Dynamiken und Auseinandersetzungen, das die globale Praxis der Menschenrechte de facto mit sich bringt, für die philosophische Theoriebildung zu nutzen (vgl. den Beitrag von Michael Reder in diesem Band). Dabei muss auch analysiert werden, inwieweit einzelne, zentrale Aspekte dieser Praxis, wie etwa die juridische Dimension, zu Widersprüchen führen können, die den ursprünglichen normativen Impuls der Menschenrechte umlenken oder gar in sein Gegenteil verkehren (vgl. den Beitrag von Jochen von Bernstorff in diesem Band). Im Hintergrund all dieser Überlegungen steht die Überzeugung, dass eine einmal etablierte normative Praxis sich nicht alleine dadurch rechtfertigt, dass sie de facto oder de iure fortbesteht. Vielmehr bedarf es einer beständigen Kritik und Neubestimmung des normativen Kerngehalts der Menschenrechte, auch unter dem Druck einer sich selbst verständigenden und verstetigenden Praxis.
Dieser Druck, der in der Praxis selbst entsteht, wird recht anschaulich vor dem Hintergrund konkreter Problemlagen, insbesondere dann, wenn Handlungslogiken dominieren, die der Menschenrechtsidee prima facie deutlich zu widersprechen scheinen: Kriegerische Interventionen „im Namen der Menschenrechte“ sind das beste Beispiel.. Hierbei lässt sich ein Kontinuum der verschiedenen Aporien der Menschenrechte beschreiben, das seinen Anfang nimmt bei der quasi instrumentell bedingten Verfehlung ihrer Ziele im Einsatz ihrer Wahrung durch „notwendige Übel“ wie mancherorts Folter und gezielte Tötungen begriffen werden (vgl. hierzu den Beitrag von Corinna Mieth in diesem Band) und das seinen Endpunkt findet in der Drohung eines formaljuristischen Platzverweises. Denn wenn unter den Waffen die Gesetze zwar nicht mehr gänzlich schweigen, so konkurrieren menschenrechtliche Bestimmungen doch mit kriegsrechtlichen (vgl. hierzu den Beitrag von Daniel Erasmus Khan in diesem Band). Und in der Mitte findet sich immer wieder die Instrumentalisierung von Menschenrechten selbst zur Rechtfertigung politischer Aktionen, die – bewusst oder als Nebeneffekt – zum Teil dilemmatische Folgen für die Praxis zeitigen, wie sich am Beispiel der Frauenmenschenrechte prägnant darstellen lässt (vgl. hierzu den Beitrag von Uta Ruppert in diesem Band).
Aus Perspektive der Philosophie gilt es hier nun aber, nicht im Verweis auf vermeintliche Ausweglosigkeiten zu verharren, sondern die Funktionsweise der Menschenrechte in diesen konkreten Praxiskontexten zu untersuchen – eben im engen Austausch mit anderen Disziplinen. In Anbetracht der vorliegenden, ergiebigen Analysen erweist sich, dass ein auch für eine philosophische Neubestimmung des normativen Kerngehalts wertvoller Begriff von ‚Praxis‘ den Fokus auf ihren Projektcharakter legt. Im Unterschied etwa zu einer Verortung der Menschenrechte im Begriff ‚Regime‘ ist damit ihre Weiterentwicklung nicht von der Existenz einer Letztinstanz abhängig und auch nicht davon, dass ausschließlich Kooperationspartner auf Augenhöhe Teil dieser Praxis sind (vgl. Beitz 2009: 43f). Somit lassen sich die Menschenrechte auch als eine Praxis zu verstehen, innerhalb derer genuin solidarische Handlung möglich sind und einen wesentlichen Teil globaler Politik ausmachen – auch wenn diese typischerweise von Themen von prima facie unmittelbar existentieller Bedeutung, wie etwa Krieg und Sicherheit, oder auch Welthandel, dominiert wird. Diese Möglichkeit, die Menschenrechtskultur als eine eminent kritische aber auch selbstkritische Kultur zu verstehen, leitet dann auch die Untersuchungen im letzten Teil des Bandes, der sich mit konkreten Konflikten auf kultureller, politischer und wirtschaftlicher Ebene befasst, deren Lösung immer auch etwas mit der theoretischen Interpretation der Menschenrechte, ihrer Rechtfertigung, ihrer Reichweite und ihrer Akteure zu tun hat.
Insofern der Menschenrechtsschutz also als eine kritische und selbstkritische Praxis zu verstehen ist, finden sich in einer Vielzahl von Kontexten Widersprüche, die Fragen nach der Akzeptanz auf kultureller, individueller aber auch institutioneller Ebene aufwerfen.
So konkretisieren sich Menschenrechte in der Praxis immer auch vor dem Hintergrund einer spezifischen Kultur, die Recht als Medium des Politischen kennt und anerkennt. Die große Herausforderung besteht u.a. darin, die jeweiligen Rechtssysteme im Sinne der Menschenrechte aufeinander zu beziehen. Ob aber jedes kulturell und religiös geprägte Vorverständnis von Recht die Menschenrechte, wie sie in den entsprechenden Dokumenten niedergelegt und wie sie von politischen Akteuren gefordert werden, widerspruchsfrei integrieren kann, ist naturgemäß im Vorhinein nicht ausgemacht. Dieses Ringen um eine lokal praxistaugliche Konzeption von Menschenrechten ist beispielsweise in der Diskussion um islamisch geprägte Gesellschaften besonders prominent. Es zeigt sich, dass es mehr als einen Weg von der menschenrechtlichen Theorie in die politische Praxis gibt (vgl. den Beitrag von Christine Schirrmacher in diesem Band). Diese Pluralität an Deutungsperspektiven wird zudem in der individuellen Beanspruchung von Menschenrechten deutlich. Insofern Kultur nicht hermetisch zu begreifen ist und die Menschenrechtskultur selbst einen Beitrag zu individuellen Subjektivierungsprozessen leisten kann, wird klar, dass von einem bloßen Kompatibilitätstest aus systemischer Perspektive nichts zu erwarten ist (vgl. den Beitrag von Stephan Stetter in diesem Band).
Obschon die Bedeutung der nicht-juridischen Dimension damit nicht unterschätzt werden kann, sieht sich die Praxis der Menschenrechte auch auf formal-juristischer Ebene mit Widersprüchen konfrontierte, bspw. wenn besonders mächtige Akteure nicht in die Pflicht genommen werden können. Das prominenteste Beispiel für dieses Missverhältnis findet sich im Falle der Unternehmen, die nicht den Status eines Völkerrechtssubjektes haben. Wenn klassischerweise Staaten Adressaten von Menschenrechten und somit verantwortlich für deren Durchsetzung und für die Herstellung einer menschenrechtskonformen öffentlichen Ordnung sind, so haben zunehmend global agierende Unternehmen einen nachhaltigen Einfluss auf eben diese. Obschon nun ein „Kulturwandel“ im Sinne eines Umdenkens von Unternehmen entlang der Linien der CSR dem Anliegen der Menschenrechte größere Prominenz verschaffen mag, wird doch auch deutlich, dass eine bloße Kultur der Freiwilligkeit den zwingenden Charakter der Ansprüche, die sich aus der etablierten Menschenrechtspraxis doch ergeben, grundsätzlich verfehlt. Zwar scheint klar, dass auf globaler Ebene Recht nicht mehr durch „rohe“ Macht definiert werden kann – eine deplatzierte Großzügigkeit versteht allerdings den normativen Gehalt der Menschenrechte auch miss und bedarf einer Korrekturperspektive (vgl. den Beitrag von Florian Wettstein).
An der Praxis der Menschenrechte wird deutlich, dass die globale Perspektive eine gewisse eigene Normativität generiert. Menschenrechte implizieren einen normativen Anspruch, globale Problemlagen aus einer ethischen Hinsicht neu zu reflektieren. Diese Perspektive nimmt das Rottendorf-Projekt grundsätzlich ein, insofern bspw. systematisch nach den lokalen Ungleichheiten gefragt wird, die Folge einer wirtschaftlich globalisierten Welt sind. Gleiches gilt für die globalen Folgen von lokal und kulturell verursachter Ressourcenverschwendung und Schädigung der Umwelt. Es zeigt sich, dass eine Analyse der Widersprüche und der Potenziale der Menschenrechte helfen kann, im Angesicht entsprechender Herausforderungen, die Probleme besser zu formulieren – und damit auch, so die Hoffnung, schon einen Beitrag zu ihrer Lösung, jedenfalls aus philosophischer Perspektive, zu leisten.
Sowohl für die Diskussionen, wie sie sich hier dokumentiert finden, wie auch für jene engagierten Beiträge, die nur den Teilnehmern des Symposions im Gedächtnis bleiben werden, gilt, dass mit ihnen kein simples Fazit zu einem mittlerweile überaus facettenreich gewordenen Element der globalen politischen Kultur versucht werden soll. Es zeigt sich im Gegenteil, dass statt schematischer Diskussionen und formelhafter Bekenntnisse – mit der Skylla und Charybdis von unkritischem Zuspruch und unflexibler Ablehnung im Resultat – ein kritischer und im besten Sinne pragmatischer Diskurs geführt werden muss. Wenn sich deswegen in diesen Beiträgen keine idealistische Stellungnahme für „die Sache der Menschenrechte“ an den nächsten entsprechenden Appell reiht und die aufgewiesenen Probleme eher für eine theoretische Rekonzeptualisierung der Menschenrechte als für ihre bloße „Umsetzung als a priori Wahrheiten in der Praxis“ sprechen, so dürfte dies als Gewinn zu interpretieren sein. Denn eine so differenzierende und fallibilistische Perspektive bietet den Vorteil, dass sich die Menschenrechte nicht nur monolithisch und unabhängig von pragmatischen Zwecken diskutieren lassen, und sich so wertvolle Anregungen für die Bearbeitung weiterer konkreter Problematiken, Widersprüche und Potenziale erhalten lassen. Genau hierzu lädt der vorliegende Band ein.
München, im März 2015
Die Herausgeber
Beitz, Charles. 2009. The Idea of Human Rights, Oxford.
Lohmann, Georg/Stefan Gosepath. (Hg.) 1998. Philosophie der Menschenrechte, Frankfurt/M.
Menke, Christoph/Arnd Pollmann. 2007. Philosophie der Menschenrechte zur Einführung, Hamburg.
O’Neill, Onora. 2005. „The Dark Side of Human Rights“, in: International Affairs 81:2, 427–439.
Rorty, Richard. 1996. „Menschenrechte, Rationalität und Gefühl“, in: Die Idee der Menschenrechte, hg. v. Stephen Shute u. Susan Hurley, Frankfurt/M., 144–170.
Menschenrechte sind in den letzten 60 Jahren in einem erstaunlichen Prozess zur lingua franca der globalen Gerechtigkeit geworden. Das heißt nicht, dass „Akte der Barbarei“, gegen die sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 in ihrer Präambel wendet, nicht mehr begangen werden. Es wird in den meisten Regionen der Welt weiter gefoltert, Dissidenten werden wegen ihrer politischen Ansichten weggesperrt und über eine Milliarde Menschen weltweit leben weiter in extremer Armut. Das Missverhältnis zwischen dem allgegenwärtigen Anspruch der Menschenrechte und ihrer starken diskursiven Präsenz einerseits, und der Realität unseres Zusammenlebens auf diesem Planeten andererseits ist unübersehbar. Schon dieser Umstand rechtfertigt einen Blick auf Entstehung und institutionalisierte Praxis der Menschenrechte. Dabei geht es insbesondere um die Bedeutung der Rechtsform bei der praktischen Realisierung von Menschenrechten.
Auf den ersten Blick scheint die rechtliche Form schon semantisch in den Begriff der Menschenrechte eingelassen zu sein, Menschenrechte wären dann ihrem Anspruch nach immer auch juridische Rechte (zu dieser Janusköpfigkeit vgl. Habermas 2011: 15). Dem wäre allerdings aus historisch-soziologischer Perspektive entgegenzuhalten, dass es auch Menschenrechte rein moralischen Inhalts geben kann, die nie oder erst viel später Rechtsförmigkeit im juridischen Sinne erlangen. Idealtypisch entstehen Menschenrechte als Reaktion auf elementare Unrechtserfahrungen.1 Dabei wird lokaler sozialer Protest immer dann zu einem menschenrechtlichen Anspruch, wenn Rechte semantisch als universale Rechte, d.h. als Rechte eingefordert werden, welche den Protestierenden allein ihres Menschseins zustehen. Paradigmatisch für diese universalistische Rhetorik war die Französische Revolution mit der von 1789. Als aktuelleres Beispiel für die Entstehung und Verrechtlichung von Menschenrechten kann der Umbruch in Südafrika in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts herangezogen werden. Die Forderung der Widerstandsbewegung nach Gleichberechtigung, die gegen das rassistische Apartheidsregime erhoben worden war, führte nach der Freilassung Mandelas und dem Einlenken der alten Eliten zu einer neuen Verfassung mit einem umfassenden Menschenrechtskatalog, der die Diskriminierungsverbote besonders stark ausgestaltet.
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