Zuwanderung und Moral - Konrad Ott - E-Book

Zuwanderung und Moral E-Book

Konrad Ott

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Beschreibung

Zwei ethische Systeme prägen die Diskussion um Zuwanderung und Flüchtlinge: die Gesinnungsethik, die von unumstößlichen, allgemeingültigen Regeln ausgeht, und die Verantwortungsethik, die die Folgen des kollektiven Handelns bedenkt. Gesinnungsethiker neigen zu absoluten Forderungen ("Jeder Bedrohte muss aufgenommen werden!"), Verantwortungsethiker zu übertriebenem Realismus ("Und wie sollen wir mehr als 1 Million Flüchtlinge bewältigen?"). Konrad Ott hat in seinem Essay beide Ansätze miteinander verglichen und sie an der aktuellen Situation überprüft. Er bietet damit eine ethische Orientierung für jeden an dieser Debatte Beteiligten an - und das sind wir alle!

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Seitenzahl: 104

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Konrad Ott

Zuwanderung und Moral

Reclam

Für Moritz

 

Alle Rechte vorbehalten

© 2016 Philipp Reclam jun. GmbH & Co. KG, Stuttgart

Covergestaltung: Cornelia Feyll, Friedrich Forssman

Gesamtherstellung: Reclam, Ditzingen

Made in Germany 2016

RECLAM, UNIVERSAL-BIBLIOTHEK und RECLAMS UNIVERSAL-BIBLIOTHEK sind eingetragene Marken der Philipp Reclam jun. GmbH & Co. KG, Stuttgart

ISBN 978-3-15-960887-7

Inhalt

1. Einleitung2. Unterscheidung zwischen Flucht und Migration3. Gesinnungsethik3.1 Schutz für alle Flüchtlinge?3.2 Von Flüchtlingen zu Menschen in Not3.3 Politische Korrektheit im Diskurs3.4 Normativer Individualismus und »overridingness«3.5 »false negatives«, »false positives« und die Folgen3.6 Ausreise, Einreise, Fluchthelfer3.7 »open borders« als Ziel?3.8 Gesinnungsethik, Politik und die Neue Linke4. Verantwortungsethik4.1 Asyl als Verpflichtung4.2 Mitwirkungspflicht4.3 Das »open border«-Argument auf dem Prüfstand4.4 Legitimität von Ausländergesetzen4.5 Ablehnung und Rückführung4.6 Notstandsethik?4.7 Fremdenfeindlichkeit nicht aufkommen lassen4.8 Völkerwanderung?4.9 Umweltbewegung und »Degrowth«4.10 Integration4.11 Abreize und Investitionsverlust4.12 Schärfere Konturierung: Zehn heikle Punkte4.13 Argumente formulieren5. Zwischenbilanz und Ausblick: ein »clash of morals«?Kleines Verzeichnis wichtiger Begriffe

1. Einleitung

Deutschland hatte im Spätsommer und Herbst 2015 faktisch offene Grenzen, über die täglich mehrere Tausende Menschen einreisten. Von diesen wird die überwiegende Zahl politisches Asyl beantragen. Es ist realistisch, von mehr als einer Million Zuwanderern im Jahre 2015 und von weiteren Zuwanderungen in den nächsten Jahren auszugehen. Europäische Lösungen sind derzeit nicht in Sicht; die EU hat sich an dieser Frage auseinanderdividiert. Die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin hinsichtlich dieser »großen nationalen Aufgabe« (Merkel) kommt in dem Satz zum Ausdruck: »Wir schaffen das!« Wer aber ist »wir«? Was genau bedeutet »schaffen«? Und worauf bezieht sich das unscheinbare »das«?

Diese geschichtlich gesehen beispiellose Situation war und ist der Anlass für diesen Essay. Eine diskursive Auseinandersetzung über miteinander konkurrierende Moralauffassungen, wie sie im Folgenden vorgelegt wird, erhebt dabei jedoch auch den Anspruch, über den aktuellen Anlass hinaus für die Grundlagen von Flüchtlings- und Migrationsethik von Bedeutung zu sein.

Eine Bürgerschaft kann sich an der Frage, wie mit einem solchen massenhaften Zustrom von Flüchtlingen und Migrantinnen1 umzugehen sei, bitter zerstreiten. Die Anzahl der Flüchtlinge und Migranten lässt nicht nur die materiellen und administrativen Kapazitäten an ihre Grenzen stoßen: Auch die moralische und politische Dimension dieser Thematik fordert uns alles ab. Die Kontroverse um Zuwanderung ist keine Kontroverse um Fakten und Zahlenwerte, sondern sie ist durchgängig normativ, d. h. sie betrifft die Regelwerke der Zuwanderung. Den rechtlichen Regulierungen vorgelagert sind jedoch moralische Fragen. Sie werden im Folgenden in den Vordergrund gerückt. Es konkurrieren unterschiedliche Moralvorstellungen um die Deutungsmacht in der politischen Öffentlichkeit darüber, an welchen Grundsätzen sich die praktische Flüchtlingspolitik einschließlich der rechtlichen Regulierung in den kommenden Jahren orientieren sollte. Rasch kommt einem angesichts der vielen Stellungnahmen Max Webers idealtypische Unterscheidung zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik in den Sinn.2 Die Gesinnungsethik zeichnet sich für Weber bekanntlich dadurch aus, dass sie bestimmte moralische Grundsätze (»Wertaxiome« oder »Prinzipien«) rigoros vertritt. Unliebsame Konsequenzen und riskante Nebenfolgen müssen um der Grundsätze willen, deren Gültigkeit vorausgesetzt wird, in Kauf genommen und bewältigt werden. Diese Konsequenzen gelten als moralisch nachrangig und werden Weltverhältnissen zugerechnet, die der Moral äußerlich sind. Beispielhaft für eine Gesinnungsethik sind für Weber die christliche Moral, die die Folgen Gott anheimstellt, sowie ein strikter Kantianismus.3 Die Verantwortungsethik ist für Weber demgegenüber keineswegs gesinnungs- oder prinzipienlos, denkt aber stärker pragmatisch, abwägend, ausgleichend und folgenorientiert. Sie fragt nach Auswirkungen und Ergebnissen des Handelns nach Grundsätzen. Anders als die Gesinnungsethik betreibt sie Moralfolgenforschung und steht entsprechend stärker in den Traditionen der politischen Philosophie und des Staatsrechtes.

Webers Unterscheidung ist idealtypisch, und viele Stimmen, die sich in der Zuwanderungsdebatte zu Wort melden, mischen gesinnungs- mit verantwortungsethischen Elementen. Jede dieser Mischungen neigt sich jedoch letztlich auf die eine oder die andere Seite der Unterscheidung, und – um die Sache noch komplizierter zu machen – beide Seiten der Unterscheidung können sich auch innerhalb einer Person als moralischer Zwiespalt finden.

Diese idealtypische Unterscheidung soll im Folgenden auf beiden Seiten in ihrer jeweiligen Logik charakterisiert werden. Dafür ist es notwendig, beide Moralen genauer zu beobachten, sie auf ihre Voraussetzungen und Implikationen hin zu untersuchen und sich in die Gedankenwelt ihrer Vertreterinnen hineinzuversetzen, um sie dann abschließend vergleichend beurteilen zu können.

Es geht dabei letztlich nicht um neutrale Moralbeobachtung, sondern im Sinne Max Webers um eine Stellungnahme. Er selbst erklärte den Streit zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik allerdings für »unaustragbar« in dem Sinne, dass keine Seite die andere argumentativ zu überzeugen vermag. Ich4 schätze die Chancen einer Verständigung zwischen beiden Moralen nicht von vornherein als aussichtslos ein, obschon ein vollständiger und abschließender Konsens eher unwahrscheinlich ist. Eine auf den zwanglosen Zwang guter Gründe vertrauende, d. h. diskursethische Rahmentheorie und eine Konzeption deliberativer Demokratie5 sind konzeptionell weder auf Gesinnungs- noch auf Verantwortungsethik festgelegt. Die folgenden Ausführungen sollten nicht zuletzt auch für Personen interessant sein, die sich noch nicht festgelegt haben, sich ein Urteil also erst noch bilden wollen. Sie müssen allerdings bereit sein, sich den irritierenden, verstörenden und bestürzenden Konsequenzen beider Seiten auszusetzen.

2. Unterscheidung zwischen Flucht und Migration

Begrifflich ist zwischen Migranten und Flüchtlingen zu unterscheiden. Der Oberbegriff zu »Flucht« und »Migration« soll im Folgenden »Wanderung« sein, und zwar jeweils unterschieden nach Ab- oder Zuwanderung. Flüchtlinge seien definiert als Schutzsuchende, denen ein weiterer Aufenthalt in ihren Heimat- und Herkunftsländern unzumutbar ist. Paradigmatische Fluchtgründe sind politische Verfolgung, Krieg und Bürgerkrieg. Auch geschlechtsspezifische Verfolgung, Epidemien, große Naturkatastrophen und akute Hungersnöte kommen in Betracht. Wer flieht, hat keine sinnvolle6 Alternative mehr. Zur Flucht ist man deshalb gezwungen, weil man zur Flucht gezwungen wird. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 19517 bestimmt den Begriff des Flüchtlings über eine »well-founded fear of being persecuted«, d. h. eine wohlbegründete Angst vor Verfolgung. Dabei werden ein subjektives und ein objektives Moment miteinander verknüpft. Das subjektive Moment ist die Furcht, das objektive Moment deren sachliche Begründetheit. Dies verlangt einen Abgleich zwischen Befürchtungen und deren Gründen, die von einer zuständigen Instanz mit Blick auf die politische Lage in bestimmten Staaten vorgenommen werden müssen. Diese Abgleiche werden immer Deutungen und Diagnosen beinhalten und sind irrtumsanfällig wie alles, was auf Beurteilung und Ermessen beruht. Daher stellt sich die Frage nach Begründungslasten. Das bloße Gefühl einer Furcht vor Verfolgung ist, da es nicht direkt überprüfbar ist, für Verantwortungsethiker als solches jedoch nicht ausreichend, um den Status einer Person als Flüchtling zu sichern.

Der Begriff des Flüchtlings ist immer intrinsisch normativ: Man versteht seine Bedeutung nicht, ohne zu wissen, dass sein korrekter Gebrauch jede moralische Person in die Pflicht nimmt. Wenn A als ein Flüchtling anzuerkennen ist, dann hat eine jede moralische Person B gegenüber A prima facie bestimmte Verpflichtungen. Auf diese begriffliche Einsicht können sich Gesinnungs- und Verantwortungsethiker verständigen.

Migrantinnen hingegen möchten ihre Lebensaussichten und die ihrer Angehörigen durch Auswanderung verbessern. Ein Migrationsgrund kann deshalb auch darin bestehen, durch Auslandsüberweisungen die wirtschaftliche Lage des Familienverbandes zu Hause zu verbessern oder sich als erster Immigrant um den Nachzug weiterer Familienmitglieder8 bemühen zu können.

Historische Beispiele für Migration gibt es viele. Auch Deutschland war im 19. Jahrhundert ein Auswanderungsland, da die Lebensaussichten in der »Neuen Welt« als günstiger eingeschätzt wurden. Nach der gescheiterten Revolution von 1848 wanderten viele enttäuschte Demokraten in die USA aus. Auch heute noch wandern Bundesbürger aus und niemand käme auf den Gedanken, sie als Flüchtlinge zu bezeichnen.

Migrationsgründe sind in der Regel wohlüberlegt, nachvollziehbar und verständlich. Sie sind, von Ausnahmen abgesehen,9 moralisch nicht verwerflich und können von Bürgern, die im Wohlstand leben, nicht verübelt werden. Migranten treffen eine existentiell bedeutsame Entscheidung, die ihren weiteren Lebensweg und den ihrer möglichen Nachkommen prägen wird, die aber im Unterschied zur Flucht auch hätte anders ausfallen können. Wie leicht oder schwer die Entscheidung zur Migration bei Abwägung aller Gründe fällt, ist offenbar kulturell unterschiedlich und hängt von jeweiligen Bindungen und Loyalitäten ab. Ethnologisch gesehen, wäre es aber falsch, von einer homogenen Heimatverbundenheit aller Menschen und Völker auszugehen.

Natürlich kann die Entscheidung zur Migration auch aufgrund falscher Informationen erfolgen. Die Erwartungen an ein Leben in Europa sind vielfach überhöht und erfüllen sich für Migrantinnen längst nicht immer. Migration kann deshalb existentiell scheitern, wobei dieses Scheitern den zurückgebliebenen Freunden und Verwandten oft nicht offen kommuniziert werden kann10. Migranten verschweigen häufig, welche Berufe sie ausüben (müssen), und leiden vielfach unter psychosomatischen Störungen.11 Gegenwärtig werden Migrantinnen mit falschen Versprechungen von Schleppern geködert, die sich an ihnen bereichern wollen. Die Transparente mit dem Slogan Refugees Welcome sind weltweit zu sehen und werden als Indizien interpretiert, dass es sich lohnt, aufzubrechen. Wir müssen also lernen, die Bilder der Willkommenskultur als eine Ursache für Migration zu sehen. Dies betrifft auch Flüchtlinge, die sich zwar in relativer Sicherheit befinden, aber mehr schlecht als recht in Flüchtlingslagern leben. Die Willkommenskultur eines reichen und freien Landes dürfte bei vielen den Gesichtspunkt überwiegen, der verlorenen Heimat räumlich näher zu bleiben.

Fluchtgründe nehmen uns stärker in die Pflicht als Migrationsgründe. Flüchtlinge brauchen Schutz, den »wir« als politisches Kollektiv ihnen nicht versagen dürfen. Wir gewähren politisch Verfolgten Asyl und sind gemäß der Genfer Konvention dazu verpflichtet, Kriegsflüchtlinge aufzunehmen. Wir sind als Kollektiv verpflichtet, Flüchtlingen Schutz im rechtlichen wie im materiellen Sinne von Unterbringung und Unterhalt zu gewähren, sowie dazu, ihre gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten. Unterbringung und Verpflegung darf ihre Gesundheit nicht beeinträchtigen. Diese Aufgaben sind Staatsaufgaben, aber jede Bürgerin hat das Recht, zusätzliche moralische Leistungen zu erbringen, etwa für Flüchtlinge zu spenden, Sprachunterricht zu erteilen oder Personen in der eigenen Wohnung aufzunehmen. Der privaten Hilfsbereitschaft sind kaum Grenzen gesetzt, die institutionelle Verantwortung für Flüchtlinge liegt jedoch letztlich beim Staat, der im Folgenden in diesem Sinne als Gewährleistungsstaat verstanden wird.

Zu Migrantinnen dagegen dürfen wir uns legitimerweise anders verhalten als zu Flüchtlingen; wir dürfen es auch von unseren wohlerwogenen Interessen abhängig machen, welchen Gruppen wir aus welchen Gründen die Einwanderung erlauben wollen oder nicht. Ein Menschenrecht auf Einwanderung in ein bestimmtes Land besteht völkerrechtlich gesehen nicht. Wir können durchaus für Zuwanderung sein, wenn uns dies aus Gründen des Arbeitsmarktes oder des demografischen Wandels sinnvoll erscheint. Lassen wir Migrantinnen einwandern, so beginnt ein Prozess, an dessen Ende vielfach die Einbürgerung steht, die es ebenfalls zu regulieren gilt (etwa hinsichtlich des Problems der doppelten Staatsbürgerschaft). Einwanderer werden dann zu Mitbürgerinnen mit Migrationshintergrund. Unbestreitbar ist, dass deren Anzahl in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen hat. Die Rede vom »Einwanderungsland« sollte allerdings Faktizität und Normativität streng voneinander trennen. Die Faktizität von Zuwanderungsbestrebungen sagt nichts aus über normative Institutionen, die den Umgang mit Flüchtlingen und Migranten regulieren. Rein logisch gesehen lässt sich aus der Vergangenheit der Zuwanderung hinsichtlich ihrer zukünftige Regulierung nichts folgern.

Die Unterscheidung zwischen Flucht und Migration ist nicht so zu verstehen, als gebe es zwei streng voneinander getrennte, d. h. disjunkte Mengen mit jeweils eindeutiger Zuordnung. Vielmehr spannt die Unterscheidung ein Kontinuum zwischen zwei Polen auf: Letztlich muss nach bestimmten, rechtsstaatlich festzulegenden Kriterien entschieden werden, wer als Flüchtling und wer als Migrant eingestuft wird. Kriterien müssen Unterschiede von Einzelfällen festlegen, also im Wortsinne diskriminieren. Spätestens hier beginnen sich aber die Geister zu scheiden: Manche Gesinnungsethiker halten es für grundsätzlich problematisch, dass wir überhaupt Kriterien definieren und anwenden. Für sie stehen Einstufungspraktiken in der Gefahr, anmaßend, willkürlich und unfair, d. h. moralisch diskriminierend zu sein. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Flucht und Migration wird somit von Gesinnungsethikern mit etlichen moralischen Skrupeln belegt. Wer darf schon warum behaupten, Furcht vor Verfolgung sei unbegründet?

Unbestritten ist, dass demografische Entwicklungen, verbreitete absolute Armut, die Übernutzung natürlicher Ressourcen, Klimawandel, und Wohlstandsgefälle starke Triebkräfte (drivers) zur Migration sind. Angesichts der Weltverhältnisse wäre es verwunderlich, wenn es nicht zu massenhafter Migration käme. Massenhafte Zuwanderungen sind Ereignisse, die entsprechend oft in kollektiven Ausdrücken und naturalistischen Metaphern beschrieben werden (»Zustrom«, »Welle«, »Lawine«). Auch hier beginnen die Geister sich zu scheiden:

Gesinnungsethiker möchten das einzelne Antlitz in der Menge hervorheben, d. h. das unvertretbare Individuum mit seinem Schicksal, seinen Nöten und Hoffnungen sehen. In metaphorischen Kollektivausdrücken könnte demgegenüber eine implizite Abwertung individueller Schicksale liegen.

Verantwortungsethikerinnen sehen in den Bildern von Menschenmassen auf Booten, an Grenzzäunen und Bahnhöfen zwar auch die einzelnen Gesichter, die für sie aber wieder in der Menge verschwinden. Hier zeigt sich das Phänomen des Massenhaften, obschon jeder Mensch eine Einzelperson ist und bleibt.

Die Massenhaftigkeit in der Realität wandernder, lagernder, in Booten gepferchter, sich vor Zäunen zusammenballender Menschen scheint nun – als normative Kraft des