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Beschreibung

Die Schweiz ist kein Tiefsteuerland. Trotz einer vergleichsweise schwachen Progression ist die Belastung hoch. Im Durchschnitt muss eine erwachsene Person rund 55% ihres Einkommens in Form von Steuern und Abgaben abliefern. Fast die Hälfte davon erhält sie als Renten und Geldleistungen zurückerstattet. Das Schweizer Steuer- und Transfersystem leidet an drei zentralen Schwachstellen: Es fehlt an Neutralität und Transparenz, und die Umverteilung ist zu wenig gezielt. Dieses Buch plädiert für eine Besteuerung mit Prinzip. Ziel ist eine Steuersystem, das den Konflikt zwischen Last und Leistung minimiert und den künftigen Herausforderungen gerecht wird. Dazu werden im wesentlichen 13 grössere Reformen vorgeschlagen.

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Seitenzahl: 163

Veröffentlichungsjahr: 2013

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Zwischen Lastund Leistung

Ein Steuerkompassfür die Schweiz

Marco Salvi und Luc Zobrist

Mitautoren: Patrik Schellenbauer (Vermögenssteuern),Yves Zimmermann (Unternehmensgewinnsteuern)

Verlag Neue Zürcher Zeitung

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation

in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische

Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Verlag © 2013 Avenir Suisse und Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich

Der Text des E-Books folgt der gedruckten 1. Auflage 2013 (ISBN 978-3-03823-877-5).

Autoren: Marco Salvi und Luc Zobrist, Avenir Suisse

Titelgestaltung: Charis Arnold, www.charisarnold.ch

Korrektorat: n c ag, www.ncag.ch

Datenkonvertierung: CPI – Clausen & Bosse, Leck

Zitierweise: Marco Salvi, Luc Zobrist: Zwischen Last und Leistung

(Zürich: Avenir Suisse und Verlag Neue Zürcher Zeitung)

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben – auch bei nur auszugsweiser Verwertung – vorbehalten. Da Avenir Suisse an der Verbreitung der hier präsentierten Ideen interessiert ist, ist die Verwertung der Erkenntnisse, Daten und Grafiken dieses Werkes durch Dritte hin- gegen ausdrücklich erwünscht, sofern die Quelle exakt und gut sichtbar angegeben wird und die gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen eingehalten werden. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechts.

www.nzz-libro.ch

NZZ Libro ist ein Imprint der Neuen Zürcher Zeitung

ISBN 978-3-03823-991-8

Zu diesem Buch

Ein Think-Tank wie Avenir Suisse befindet sich mit seinen Vorschlägen auf einer permanenten Gratwanderung. Entweder sind sie radikal, utopisch, theoretisch auf der Höhe der Zeit und weitgehend konsistent; dann setzt man sich dem Vorwurf der Abgehobenheit und des mangelnden Realismus aus. Oder sie knüpfen an das Bestehende an, sind pragmatisch und nehmen auf die politische Machbarkeit Rücksicht; dann heisst es, man sei mutlos und eigentlich auch überflüssig, weil andere – Parteien, Verbände und Lobbys – dieses Tagesgeschäft besser beherrschten. Aus diesem Dilemma gibt es drei Auswege. Man versucht bei jedem einzelnen Vorschlag die Balance zu finden (das ist der schwierigste), man mischt in jedem Buch klar ersichtlich Kurzfristig-Pragmatisches mit Langfristig-Visionärem (das ist der unmissverständlichste) oder man wechselt ab, veröffentlicht einmal ein eher abstraktes Konzept und dann wieder eine Studie, die sich ziemlich nahe am aktuellen Rand bewegt (das ist der anstrengendste).

Dieses Buch ist im grossen Ganzen Ausfluss der letzteren Strategie, auch wenn es zuvor teilweise noch radikalere (aber weniger umfassende) Avenir-Suisse-Reformvorschläge gab (Keuschnigg 2004 oder Salvi 2013). Es beschreibt ein weitgehend theoretisch konsistentes Steuersystem für die Schweiz des 21. Jahrhunderts. Inspiriert wurde es von dem unter Leitung des britischen Nobelpreisträgers James Mirrlees 2011 veröffentlichten und nach ihm benannten Mirrlees Review für Grossbritannien. Ein wesentliches Charakteristikum der Arbeit liegt somit darin, dass sie die Steuerordnung als ein interdependentes System versteht. Wenn Teile dieses Systems, vor allem die Unternehmensbesteuerung, schon in wenigen Jahren mit Sicherheit anders aussehen werden als heute, mehr dem ausländischen Druck gehorchend als der eigenen Überzeugung, wird dies unweigerlich Auswirkungen auf andere Steuern haben, ihre Sinnhaftigkeit, ihre Ergiebigkeit, ihre Wirkung. Insofern ist das hier umrissene System – mehr als ein realistisches Ziel – vor allem eine Messlatte oder ein Kompass, der anzeigt, wo die Schweiz in der bestehenden Ordnung und in Reformbestrebungen vom Ideal abweicht und wo sie sich darauf zubewegt.

Um die Zusammenhänge in einem komplexen Steuersystem didaktisch möglichst gut sichtbar zu machen, haben die Autoren bewusst die Frage der Steuer- und Staatsquote nicht thematisiert. Avenir Suisse ist seit je der Meinung, dass die Schweiz den Mix zwischen Kollektivem und Privatem in Wirtschaft und Gesellschaft mehr zugunsten des Privaten verschieben sollte. Deswegen versteht sich von selbst, dass die Steuerreformen, die hier dargestellt werden, kein Substitut für die notwendige Zurückbindung des Staates sein dürfen und dass jegliche Effizienzgewinne aus solchen Reformen den Privaten (Haushalten ebenso wie Unternehmen) zugutekommen und nicht der weiteren Ausdehnung der Staatstätigkeit dienen sollten.

Das Buch beantwortet auf der Basis von Fakten zahlreiche Fragen, die den interessierten Laien, ja jeden engagierten Bürger umtreiben (sollten). Wer zahlt welche Steuern? Wie hoch ist die Steuerbelastung wirklich? Welche Vermögensteile werden wie intensiv besteuert? Wie stark ist der Steuerwettbewerb unter den Kantonen? Das Resultat ist ein umfassender Überblick über das Steuersystem der Schweiz, der auch ohne Vorkenntnisse verständlich ist. Allerdings bleibt das Buch nicht bei der Beschreibung stehen, sondern es plädiert für wettbewerbsfreundliche Reformen, für eine Konsumorientierung der Einkommenssteuer statt einer weiteren Ausdehnung der indirekten Steuern, für einen Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer statt übertriebener Feinsteuerung, für eine Senkung der ordentlichen Sätze der Unternehmensgewinnsteuer statt steuerrechtlicher Akrobatik und für eine völlige Abschaffung der Vermögenssteuer (die dann allenfalls durch eine massvolle, etwas weniger schädliche Erbschaftssteuer ersetzt werden könnte).

Mein Dank geht an alle, die an der vorliegenden Studie in der einen oder anderen Form mitgewirkt haben. Zwei der Mitautoren, Luc Zobrist und Yves Zimmermann, haben bei Prof. Robert Leu in Bern ihre Masterarbeit zu diesem Thema geschrieben und dieses Wissen in die vorliegende Arbeit eingebracht, der eine als Mitarbeiter von Avenir Suisse, der andere als externer Autor. Die Publikation hat, wie bei Avenir Suisse üblich, einen langen Review-Prozess durchlaufen. Zwei Mitglieder der Programmkommission, die Professoren Marius Brülhart und Silvio Borner, sowie der freischaffende Ökonom und Publizist Hans Rentsch leisteten dabei besonders wertvolle Beiträge. Die Autoren konnten sich ferner ausführlich mit Rainer Hausmann, Partner International Tax Services bei Ernst & Young, zum Thema Unternehmenssteuern austauschen. Die Verantwortung für allfällige Fehler liegt aber naturgemäss bei der Direktion sowie beim Hauptautor des Buches und zuständigen Projektleiter von Avenir Suisse, Marco Salvi. Er hat sich in den letzten zwei Jahren intensiv in die in der Schweiz mit ihren 26 Kantonen besonders komplizierte Welt der Steuern eingearbeitet, um in diesem für die Standortqualität besonders wichtigen Thema die nötige Kompetenz für Avenir Suisse aufzubauen.

Gerhard Schwarz

Direktor von Avenir Suisse

01Besteuern mit Prinzip

Was unterscheidet ein «gutes» von einem «schlechten» Steuersystem?

Auch das Steuersystem hat seine Marotten

Zwischen Last und Leistung

Die Schweiz wird oft als «Steueroase» bezeichnet. Dieses Bild passt nur insofern, als Steuersysteme wie Oasen ständige Pflege benötigen, um nicht auszutrocknen. Die Pflege der Schweizer Steuerordnung wurde tatsächlich vernachlässigt: Manche Bewirtschaftungsprinzipien sind veraltet, Unterhaltsarbeiten wurden versäumt, wichtige Erneuerungen eingestellt. Die Umwälzungen rund um die Veranlagung ausländischer Vermögen in der Schweiz und die damit verbundene hastige Aufhebung des Bankgeheimnisses sind nur ein Beispiel dafür. Die Besteuerung multinationaler Unternehmen, deren Gewinne für das Gleichgewicht der Staatsfinanzen von noch grösserer Bedeutung sind, droht ein weiteres zu werden.

In diesem einführenden Kapitel werden die Ziele der Besteuerung in Erinnerung gerufen und die zeitgemässen «Bewirtschaftungsprinzipien»dargelegt, die den Leitfaden der Publikation bilden. Die Mehrzahl ist durchaus angebracht: Mit Steuern können nämlich ganz unterschiedliche Ziele angepeilt werden. Die einen fordern Umverteilung und deshalb eine möglichst steile Progression. Andere wollen mit Lenkungsabgaben das Versargen des Marktes korrigieren und das Verhalten der Leute über den Preis in die gewünschte Richtung lenken. Und wieder andere wollen die Transparenz und die Einfachheit des Steuersystems optimieren. In Anbetracht der unterschiedlichen Absichten werden hier minimale Anforderungen definiert, die die erwähnten Ziele grundsätzlich auf einen gemeinsamen Nenner bringen. Ausgangspunkt ist die bestehende Steuerordnung. Bis auf wenige Ausnahmen wurden alle in dieser Publikation präsentierten Reformen in der einen oder anderen Form in einzelnen Kantonen oder Ländern bereits in der Praxis erprobt.

Was unterscheidet ein «gutes» von einem «schlechten» Steuersystem?

Ein Steuersystem sollte die Einnahmen des Staates sicherstellen, die für bestimmte Ausgaben- und Umverteilungsziele notwendig sind, gleichzeitig aber die Kosten der Besteuerung minimieren. Dafür sind vier Eigenschaften von entscheidender Bedeutung (vgl. dazu Mirrlees et al. 2011, Kap. 2):

– Kohärente Gesamtwirkung: Es kommt auf das System als Ganzes an. Steuern und Transferleistungen (die nichts anderes sind als «negative Steuern») sollen aufeinander abgestimmt werden. Nicht jede Steuer hat sämtliche Grundsätze zu erfüllen. Um einen gewissen Grad an Umverteilung zu erreichen, sollte also nicht jede einzelne Abgabe oder jeder einzelne Sozialversicherungsbeitrag progressiv ausgestaltet werden; das erhöht bloss die Komplexität und fördert die Intransparenz. Im Gegenteil: Für eine effektive Umverteilung eignen sich nur direkte Steuern, weil sie «individuell» gestaltet werden können. Eine einkommensabhängige Mehrwertsteuer wäre schon rein aus praktischen Gründen widersinnig, weil sie die Zuordnung jedes Kaufs und Verkaufs zu einer Person erfordern würde.

Der föderalistische Aufbau des Schweizer Steuersystems macht eine kohärente Gesamtwirkung schwieriger als in anderen Ländern. Da die Vorteile des Steuerwettbewerbs aber überwiegen, muss dieser Nachteil in Kauf genommen werden.

– Neutralität: Anzustreben ist ein neutrales System, das gleiche ökonomische Aktivitäten gleich besteuert. Ein zentrales Thema der Publikation stellt die Verletzung der Neutralität bezüglich der Wahl des Zeitpunktes von Konsumentscheidungen dar. Wie in den Kapiteln 3 und 4 gezeigt wird, bevorteilt die schweizerische Steuerordnung systematisch den gegenwärtigen gegenüber dem zukünftigen Konsum. Sparen wird benachteiligt, Schuldenmachen bevorteilt. Eine weitere Neutralitätsverletzung erfolgt durch die Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapital. Neutralität impliziert jedoch nicht immer eine Minimierung der Verzerrungen. So kann es sinnvoll sein, gewisse Aktivitäten höher zu besteuern, die negative externe Effekte (Umweltverschmutzung) verursachen. Vom Gebot der Neutralität sollte das Steuersystem aber nur in Ausnahmefällen abweichen, da eine differenzierte Besteuerung von ökonomischen Aktivitäten immer mit administrativen Kosten und politischen Risiken verbunden ist.

– Effiziente Erreichung eines gegebenen Masses an Umverteilung: Die Besteuerung verursacht Kosten. Gemeint sind dabei nicht nur die beträchtlichen administrativen Kosten der Steuererhebung. Die höchsten Kosten verursachen Steuern dann, wenn sie die Individuen davon abbringen, die Pläne zu verwirklichen, die sie ohne Steuern verfolgt hätten – die sogenannten Effizienzverluste der Besteuerung. Steuern verändern das Verhalten der Individuen: Die Wahl des Wohnortes, wichtige Karriereschritte, sogar die Heiratsentscheidung werden von der Steuerbelastung beeinflusst, wenn auch unterschiedlich stark. Es geht also darum, die Steuerordnung so zu gestalten, dass die Effizienzverluste gering sind, aber die von den Wählern angestrebten Finanzierungs- und Umverteilungsziele erreicht werden.

Gänzlich lässt sich der Konflikt zwischen Effizienz und Umverteilung nicht vermeiden, da etwa eine umverteilende Einkommensbesteuerung immer mit negativen Verhaltensanreizen einhergeht, beispielsweise mit einer verminderten Arbeitsleistung. Solche negativen Anreize können aber durch die Wahl der Steuer- und Transferart eingeschränkt werden. Nicht alle Steuerarten haben – bei gleichem Steueraufkommen – die gleichen Auswirkungen auf die Besteuerten. Die Unternehmensgewinnsteuer ist beispielsweise eine besonders kostspielige Form der Besteuerung, weil sie die Investitionen belastet und somit den Produktivitätsfortschritt und das Einkommenswachstum bremst. Andere Steuern – allen voran Konsumsteuern wie die Mehrwertsteuer – bewirken wesentlich geringere Effizienzverluste.

Die Wahl der Steuerart ist entscheidend. Aber natürlich steht die Höhe der von den Wählern angepeilten Finanzierungs- und Umverteilungsziele nicht im luftleeren Raum. Da jeder zusätzlich umverteilte Franken die Gesellschaft rund 1.20 Franken kostet (Kleven und Kreiner 2003), gilt grundsätzlich: Je tiefer die Staatsquote, desto geringer die Kosten, die damit einhergehen.

– Transparenz, Einfachheit und Planbarkeit: Das Steuersystem muss transparent sein, willkürliche Besteuerungen vermeiden und einen hohen Grad an Planbarkeit ermöglichen. Unsicherheit reicht, um das Verhalten von Privatpersonen oder Unternehmen zu beeinflussen. Lange gehörte die Planbarkeit der Steuern zu den wichtigsten Standortvorteilen der Schweiz – doch diese Reputation wurde in den letzten Jahren stark strapaziert. Schliesslich stellen Einfachheit und Transparenz sicher, dass möglichst wenig Ressourcen durch nicht direkt produktive Steueroptimierungsstrategien verschwendet werden.

Auch das Steuersystem hat seine Marotten

Diese einfachen Prinzipien werden von unserer Steuerordnung systematisch verletzt. Konstruktionsmängel ziehen sich durch sämtliche Steuerarten hindurch.1 So findet Umverteilung keineswegs bloss über die Progression der Einkommenssteuer statt, obwohl diese dafür das geeignetste, weil flexibelste Instrument darstellt. Mehrere Steuern, die eigentlich dafür ungeeignet sind, verfolgen ein Umverteilungsziel, wie die bereits erwähnte Mehrwertsteuer mit ihren reduzierten Sätzen (Kapitel 6). Umverteilung wird sogar zusehends ausserhalb des Steuersystems angestrebt, beispielsweise über die Festlegung von Lohnober- oder Mindestgrenzen.

1Solche Auswüchse sind selbstverständlich nicht auf das Schweizer Steuersystem beschränkt, wie Auerbach (2009) am Beispiel des US-Steuersystems zeigt.

Eine schädliche Steuerpraxis stellen auch Zweckbindungen dar: die Verwendung von Steuermitteln ausschliesslich zu vordefinierten Aufgaben. Zweckbindungen sind etwa im Verkehr äusserst beliebt; so soll die Mineralölsteuer einzig zur Finanzierung der Strassenverkehrsinfrastruktur dienen. Oberflächlich betrachtet mag ein Zusammenhang zwischen Einnahmen und Verwendung sinnvoll erscheinen. Allerdings stehen Qualität und Dichte des Strassennetzes, die ein Autofahrer beansprucht, in keinem Zusammenhang mit der entrichteten Steuer.

Schliesslich misstraut die schweizerische Steuerordnung der Wirkung von finanziellen Anreizen. Zur Einschränkung von Externalitäten wie CO2-Emissionen, Lärm oder Zersiedlung werden zwar oft Lenkungsabgaben in Betracht gezogen, doch genauso oft werden sie verworfen oder zweckentfremdet (Kapitel 6). Stattdessen werden Verbote und Gebote bemüht, obwohl sie nachweislich höhere Anpassungskosten verursachen und die Konsumentenfreiheit stärker einschränken.

Zwischen Last und Leistung

Auf der Suche nach einem besseren Kompromiss zwischen «Last und Leistung» zeigt diese Publikation auf, wie das Steuersystem kohärenter, neutraler, effizienter und transparenter gestaltet werden könnte. Bevor jedoch auf die nach Steuerarten gegliederte Analyse der wichtigsten Mängel und der möglichen Reformen eingegangen wird, verschafft das nächste Kapitel einen Überblick über das bestehende Steuer- und Transfersystem. Dabei leitet uns eine einfache Frage: Wer zahlt wie viele Steuern?

02Wer zahlt wie viele Steuern?

Steuern und Abgaben: 3420 Franken pro Monat und Person

Zwangsabgabenquote steigt langsam, aber stetig an

Einkommen: gleicher verteilt als man denkt

Relativ schwache Progression

Die Schweiz als Land der Sparschweinchen

Wie wirkt der Steuerwettbewerb auf die Umverteilung?

Ein eigenartiger Steuercocktail

Schlussfolgerungen

Viele Schweizer und ihre Medien sind davon überzeugt, dass sie in einem Tiefsteuerland leben. Mehr noch: Manche glauben, der Erfolg der Schweizer Volkswirtschaft sei vor allem ihrem Steuersystem und dem internationalen Steuerwettbewerb zu verdanken – und somit nicht «nachhaltig» oder «verdient». Gleichzeitig warnen andere, die Schweiz habe «das progressivste Steuersystem von Europa» (Eichenberger 2013). Wie lassen sich diese auf den ersten Blick entgegengesetzten Aussagen erklären? Wer hat Recht? Mit Blick auf ein «gutes» Steuer- und Transfersystem muss man sich zuerst klar werden, wer wie viele Steuern zahlt und wie die Einkommensverteilung durch das Steuersystem umgepflügt wird. Dieses Einmaleins des Schweizer Steuersystems steht im Zentrum dieses Kapitels.

Steuern und Abgaben: 3420 Franken pro Monat und Person

Ausgangspunkt der folgenden Analyse ist Abbildung 1, die summarisch und auf aggregierter Ebene die Einkommenssituation vor und nach Steuern und Zwangsabgaben darstellt.2 Im Jahr 2011 erwirtschaftete die in der Schweiz wohnhafte erwachsene Bevölkerung – rund 6,4 Millionen Personen – ein Nationaleinkommen von 485 Milliarden Franken, rund 6300 Franken pro erwachsener Person und Monat.3 Das Nationaleinkommen umfasst Löhne, Gewinne und sämtliche Sozialabgaben – auch jene, die vom Arbeitgeber bezahlt werden und einen (für den Arbeitnehmer unsichtbaren) Lohnbestandteil darstellen. Diese Zahl stellt das beste Mass zur Abbildung der durchschnittlichen Einkommenssituation dar, weil sie, im Gegensatz zum oft zitierten Bruttoinlandprodukt, nicht die Wertschöpfung im Inland, sondern die Wertschöpfung der im Inland ansässigen Personen misst und diese zudem um die Abschreibungen korrigiert.4 Die Schweiz hat in den letzten Jahrzehnten ein enormes Vermögen im Ausland aufgebaut, das jahrein, jahraus Zinsen und Dividenden abwirft. In den letzten 10 Jahren war der durchschnittliche weltweite «Fussabdruck» der Schweizer pro Jahr denn auch gut 20 Milliarden Franken grösser als die im Inland erwirtschafteten Leistungen.

2Darstellung in Anlehnung an Landais et al. (2011), die diese für Frankreich präsentieren.

3Hier werden nur Personen, die älter als 18 Jahre sind, betrachtet, da jüngere kaum ein eigenes Einkommen erwirtschaften.

4Daher die offizielle Bezeichnung von Nettonationaleinkommen (NNI). Im Bruttoinlandprodukt (BIP) sind die Einkommensbestandteile von Inländern, die im Ausland erwirtschaftet werden, nicht enthalten. Diese sind für eine kleine offene Volkswirtschaft wie die Schweiz von grosser Bedeutung. Auch müssen Abschreibungen vom Einkommen von Kapitaleigentümern abgezogen werden. Denn Maschinen müssen unterhalten werden, bevor Gewinne verteilt werden. Damit misst das Nationaleinkommen den subjektiven Wohlstand besser als das BIP.

Abbildung 1

Vom Nationaleinkommen zum verfügbaren Einkommen

Im Jahr 2011 erwirtschaft eten in der Schweiz wohnhaft e Personen rund 6300 Franken pro Kopf. Nach staatlicher Umverteilung blieben noch rund 4570 Franken (72,5%) als frei verfügbares Einkommen.

Von den genannten 6300 Franken kann die Durchschnittsperson am Ende über fast drei Viertel frei verfügen, nämlich über 4570 Franken im Monat. Dazwischen passiert aber einiges. Zuerst wird die Hälfte des Nationaleinkommens vom Staat eingezogen. Das heisst, dass 3420 Franken als Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge in die Kassen von Bund, Kantonen, Gemeinden, AHV, IV, ALV, SUVA, Pensionskassen, obligatorischen Krankenkassen und weiteren Sozialversicherungsanstalten fliessen. Davon machen die reinen Steuern mit 1610 Franken pro Monat weniger als die Hälfte aus – ein bedeutendes Phänomen, auf das öfters zurückzukommen sein wird. Beim Anteil der Zwangsabgaben am Einkommen unterscheidet sich die Schweiz kaum von ihren Nachbarn. So mussten 2010 in Frankreich 49% des Verdienstes als Zwangsabgaben abgetreten werden – was auf dem deutlich tieferen Einkommen von umgerechnet nur 3360 Franken allerdings noch um einiges schmerzhafter ist (Landais et al. 2011).

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge dienen zur Finanzierung der beiden Hauptaufgaben des Staates: der Erbringung öffentlicher Leistungen und der Umverteilung. Damit gemeint sind die gesamte Infrastruktur und sämtliche öffentlichen Institutionen (Armee, Justiz, Verwaltung usw.) bzw. sämtliche Renten und Geldleistungen (AHV, BVG, Sozialhilfe usw.). Durch den Erhalt dieser Transfersummen bleiben den Steuerzahlern pro Kopf letztlich doch 72,5% des Nationaleinkommens als frei verfügbares Einkommen.

Zwangsabgabenquote steigt langsam, aber stetig an

Steuern zu bezahlen bedeutet also in der Schweiz nicht bloss, den aus der Steuererklärung resultierenden Betrag abzuliefern. Damit fällt die Gesamtbelastung deutlich höher aus als gemeinhin angenommen wird. Deshalb trügt der Blick auf die Fiskalquoten-Statistik der OECD. Die Schweiz schneidet darin mit 28% (2011) nur deshalb so gut ab, weil die Abgaben für die berufliche Vorsorge, die obligatorische Krankenversicherung und die Unfallversicherung nicht einberechnet werden. Diese Abgaben stellen aber alle Zwangsabgaben dar; in anderen Ländern werden die entsprechenden Leistungen mit Steuereinnahmen finanziert. Rechnet man daher die Fiskalquote als das Verhältnis sämtlicher Steuern und Abgaben zum Nationaleinkommen, also als Zwangsabgabenquote, wie im vorherigen Abschnitt erklärt, stellt man eine raschere Zunahme der Quote in den 90er Jahren und seither eine Stagnation auf höherem Niveau fest (Abbildung 2).

Der schleichende Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge (an staatliche wie an private Anstalten) ist einer der Gründe für das Unbehagen des Mittelstandes bezüglich seiner Einkommensentwicklung. Die Ökonomen können noch lange erklären, dass die Schweizer Volkswirtschaft seit 1990 real um einen Drittel gewachsen ist – wenn sich die steigenden Einkommen, mit einer gewissen Unsicherheit, erst bei der Pensionierung in bare Münze umwandeln werden, bleibt das Wachstum wenig spürbar.

Die Zwangsabgabenquote ermöglicht es, realistischere Abbildungen der Gesamtsteuerbelastung vorzunehmen. Die aggregierte Sicht vernachlässigt aber individuelle Unterschiede – sie blendet die Verteilungsfrage aus. Erst wenn dieser Aspekt berücksichtigt wird, lässt sich sagen, wie stark der Staat die Einkommensverteilung effektiv umpflügt.

Abbildung 2

Die Schweiz, kein Tiefsteuerland

Der Blick auf die Fiskalquoten-Statistik der OECD trügt. Werden alle Zwangsabgaben einberechnet (alle Sozialversicherungsbeiträge und die obligatorische Krankenversicherung), liegt die Quote deutlich höher.

Einkommen: gleicher verteilt als man denkt

Doch wie sieht die Einkommensverteilung aus, wenn der Staat gar nicht eingreifen würde? Entgegen der weitverbreiteten Meinung sind die Einkommen vor Steuern und Abgaben hierzulande relativ gleich verteilt. Mit einem Gini-Koeffizienten5 der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 0,34 ist die Schweiz nach Südkorea das Land mit der gleichmässigsten Einkommensverteilung – der OECD-Durchschnitt liegt bei 0,41 (OECD 2011b: 36). Bereits vor jeglicher Umverteilung verfügt die Schweiz demnach nicht nur über sehr hohe, sondern auch über im Ländervergleich homogen verteilte Einkommen. Noch besser – sogar besser als die nordischen Länder – schneidet die Schweiz ab, wenn man die Stundenlöhne der Vollzeitbeschäftigten betrachtet: Hier hat sie mit einem Gini-Koeffizienten von nicht ganz 0,25 sogar die gleichmässigste Verteilung (Koske et al. 2012). Zwar sind die Löhne nur ein Bestandteil des Einkommens, nach wie vor aber der weitaus wichtigste für den Grossteil der Bevölkerung.

5Der Gini-Koeffizient ist ein Mass für die Einkommensverteilung. Er bewegt sich zwischen 0 und 1. Bei einem Wert von 0 haben alle gleich viel – das Einkommen ist vollkommen gleichmässig verteilt. Bei einem Wert von 1 besitzt eine Person das gesamte Einkommen.

Aussergewöhnlich ist zudem, dass sich die Einkommensverteilung in den letzten 80 Jahren praktisch nicht verändert hat. Sowohl der Anteil des reichsten 1% als auch jener der reichsten 10% am Gesamteinkommen ist im internationalen Vergleich äusserst stabil geblieben (Schaltegger und Gorgas 2011; The World Top Incomes Database 2013). Abbildung 3