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Ausgehend von den Stimmen der Betroffenen analysiert dieses Buch die Verantwortungskette hinter dem staatlichen System der österreichischen Fürsorge- und Heimerziehung nach 1945. Am Beispiel Salzburg werden das Zusammenwirken von Jugendämtern, heilpädagogischen Einrichtungen, Erziehungsheimen und Politik untersucht sowie der gesetzliche Rahmen und die gesellschaftlichen Haltungen, Normen, aber auch Problemlagen, die dem Handeln der AkteurInnen zugrunde lagen. In den Blick genommen werden aber auch Gegendiskurse und alternative Entwürfe zur repressiven, vielfach menschenverachtenden Praxis des alten Systems, die sich ab den 1970er Jahren langsam zum Paradigmenwechsel einer Orientierung am "Wohle des Kindes" und seiner Rechte verdichten. Die vorliegende Studie wurde von einem Team von HistorikerInnen erarbeitet. Abgeschlossene Geschichte ist ihr Thema jedoch nicht, weil tausende Betroffene von damals die Folgen von Ausgrenzung, Stigmatisierung, Demütigung, Gewalt, Missbrauch bis heute mit sich tragen und die gesellschaftliche Verantwortung für das erlittene Unrecht zu Recht einfordern.
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Seitenzahl: 852
Veröffentlichungsjahr: 2013
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Ingrid Bauer/Robert Hoffmann/Christina Kubek
Abgestempelt und ausgeliefert
Ingrid Bauer/Robert Hoffmann/Christina Kubek
Mit einem Ausblick auf die Wende hin zur
Sozialen Kinder- und Jugendarbeit von heute
© 2013 by Studienverlag Ges.m.b.H., Erlerstraße 10, A-6020 Innsbruck
E-Mail: [email protected]
Internet: www.studienverlag.at
Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder in einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
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ISBN 978-3-7065-5716-0
Satz: Studienverlag/Georg Toll, www.tollmedia.at
Umschlag: Studienverlag/Kurt Höretzeder, Büro für Grafische Gestaltung, Scheffau/Tirol
Umschlagabbildung: Knabenheim Parsch in der Stadt Salzburg, Waschraum, Dezember 1962, Quelle und Copyright: Stadtarchiv Salzburg, aufgenommen durch die Fotostelle des Magistrats
Dieses Buch erhalten Sie auch in gedruckter Form mit hochwertiger Ausstattung in Ihrer Buchhandlung oder direkt unter www.studienverlag.at
I. Öffentliche Debatte, Forschungsauftrag, historische Studie – Eine Einleitung
1. Auch in Österreich: Ehemalige Heim- und Pflegekinder klagen an
2. Wille zur Aufarbeitung: Anlaufstellen, Opferkommissionen, Forschungsaufträge
3. Die Salzburger Studie: Herangehensweise, Datenbasis, Aufbau
II. „Jetzt soll die Öffentlichkeit wissen, was damals passiert ist!“ Erfahrungswelten und Lebensgeschichten von Betroffenen in Heimen, auf Pflegestellen – und danach
1. Einleitende Überlegungen
2. Über die Vergangenheit schweigen. Von der Vergangenheit sprechen
3. Die Anfänge: „Verwahrlosung“ als Anlass für die „Fremdunterbringung“
3.1. Familie und soziales Umfeld
3.2. „Erziehungsschwierigkeiten“ und andere Motive für die „Kindesabnahme“
3.3. Die Trennung von der Familie und die Rolle der Fürsorgerinnen
4. Heime als Orte der Fremdunterbringung
4.1. Stigmata und Vorbelastungen: Die Akte als unentrinnbare Begleiterin
4.2. Was bedeutet „Geschlossene Erziehung“?
4.3. Erste Facette der Geschlossenheit: (Räumliche) Isolation von der Außenwelt
4.4. Zweite Facette der Geschlossenheit: Erziehung als systematische Isolation unter permanenter Kontrolle – Vereinzelung, interne Rivalitäten, streng geregelter Alltag, Zwang zur Arbeit
4.5. Dritte Facette der Geschlossenheit: Disziplinierung, Zwang, Gewalt und Missbrauch als Auswüchse des Erziehungssystems
4.6. Reaktionen und Überlebensstrategien der Kinder und Jugendlichen – Aggression, Flucht, Suizidversuche, Widerstand, Anpassung
5. Erfahrungen auf Pflegeplätzen: Prügel, Verleumdungen, Arbeitszwang und sexueller Missbrauch
6. Lebensentwürfe nach der „Fremdunterbringung“
6.1. Das Ende der Erziehungsmaßnahme
6.2. Leben nach und mit der Erfahrung als „Heim-“ und „Pflegekind“
III. Gewalt, emotionale Kälte, Ausbeutung von Arbeitskraft – Zur Situation von Pflegekindern
1. Die Pflegestelle als zeitweilig dominierende Form der Fremdunterbringung – und dennoch: kontinuierlicher Mangel an Plätzen
2. Missstände, systemisches Versagen und fehlende Aufsicht
3. Besondere Nöte der unehelichen Kinder sowie der Pflegekinder auf Salzburger Bauernhöfen
4. Pflegekindheiten. Zwei Lebensgeschichten
4.1. Peter Krug: „Ich habe mein Leben lang gelitten, dass ich mit niemandem reden habe können“
4.2. Frau B.: „… das fünfte Wagenrad und (…) das achte Kind und halt nur zum Arbeiten da“
IV. Endstation Erziehungsheim
1. Heimerziehung in der Salzburger Jugendwohlfahrt
2. Heime für männliche Fürsorgeerziehungszöglinge
2.1. Zellhof bei Mattsee (Salzburg)
2.2. Knabenheim Parsch/später Schülerheim Parsch (Stadt Salzburg)
2.3. Caritas-Kinderdorf St. Anton in Bruck an der Glocknerstraße (Salzburg)
2.4. Caritas-Erziehungsanstalt Steyr-Gleink (Oberösterreich)
2.5. Landeserziehungsanstalt Jagdberg (Vorarlberg)
2.6. Erziehungsheim Birkeneck (Bayern)
2.7. Landeserziehungsheim Kleinvolderberg (Tirol)
2.8. Die „Bubenburg“ in Fügen (Tirol)
2.9. Bundeserziehungsanstalt Kaiserebersdorf (Wien)
2.10. „Lindenhof“ – Heim der Stadt Wien für Kinder und Jugendliche in Eggenburg (Niederösterreich)
2.11. Landes-Jugendheim Korneuburg (Niederösterreich)
2.12. Fürsorgeheim Linz-Wegscheid (Oberösterreich)
3. Heime für weibliche Fürsorgeerziehungszöglinge
3.1. Erziehungsheim vom Guten Hirten „St. Josef“ (Stadt Salzburg)
3.2. Mädchenwohnheim „Haus Commonwealth“ (Stadt Salzburg)
3.3. Landes-Erziehungsheim für Mädchen St. Martin/Schwaz (Tirol)
3.4. Landeserziehungsheim Kramsach-Mariathal (Tirol)
3.5. Benediktinerinnen-Erziehungsanstalt „Zum göttlichen Kinderfreund“, Scharnitz (Tirol)
V. Die Heilpädagogische Ambulanz und Beobachtungsstation unter der Leitung von Dr. Ingeborg Judtmann
1. Eine Schaltstelle der Salzburger Jugendwohlfahrt
2. Zur Person von Dr. Ingeborg Judtmann
3. Dr. Judtmanns Funktion in der Salzburger Jugendwohlfahrtspflege
4. Gutachtenstätigkeit
5. Exemplarische Ausschnitte aus Gutachten 1954–1980
6. Berichte über körperliche und seelische Gewalt im „System Judtmann“
VI. „Zwischenstation“ Arrestzelle Der lange Weg von der „Jugendauffangstation“ zur Krisenstelle 1971–1982 oder: ein 10-jähriger Streit um Zuständigkeiten auf Kosten von Kindern und Jugendlichen
VII. Jugendwohlfahrt/Soziale Kinder- und Jugendarbeit im Längsschnitt: 1900–2000 Gesellschaftlicher Kontext, fachliche Diskurse, Institutionen und deren AkteurInnen
1. Jugendfürsorge von der Monarchie bis zum Nationalsozialismus
1.1. Vorsozialstaatliche Jugendfürsorge bis 1918 – Armenhäuser, Besserungsanstalten, Zufluchtshäuser
1.2. „Dringende Notwendigkeit zur Errichtung solcher Stellen“ – Von der Gründung des Landesjugendamts bis zum Anschluss
1.3. „Volkswohl“ und „Minderwertigenfürsorge“ – Jugendwohlfahrt im Nationalsozialismus
2. Jugendwohlfahrt in Zeiten von „Not und Elend“: 1945–1949
2.1. Systemwechsel – Neuorganisation – „Allheilmittel“ Heimerziehung
2.2. Problemlagen der Nachkriegsgesellschaft
2.3. Die Erziehungsberatungsstelle des Instituts für vergleichende Erziehungswissenschaft 1946 bis 1955
3. Die Neustrukturierung der Jugendwohlfahrt in der ersten Hälfte der „Ära Weißkind“: 1949–1960
3.1. „Völlig unzulängliche Verhältnisse“ – Bestandsaufnahme bei Amtsantritt und Aufbau von Jugendwohlfahrtsinstitutionen
3.2. Die Errichtung der Heilpädagogischen Ambulanz und Station
3.3. Diagnose „Verwahrlosung“ als Handlungsmaxime
3.4. Jugendwohlfahrt und bürgerliche Ordnungsvorstellungen in einer Zeit der beginnenden gesellschaftlichen Normalisierung
4. Neue Richtlinien und alte Probleme
4.1. Der lange Weg zum Jugendwohlfahrtsgesetz 1954 und zum Salzburger Ausführungsgesetz 1956
4.2. Zuständigkeiten, Kostenkalküle und die Folgen
4.3. Das Problem mit den sogenannten „Unerziehbaren“
5. Die Sicht von Angehörigen der behördlichen Jugendwohlfahrt auf die Jahre 1945–1960
5.1. „Bei Juristen galt das Jugendamt als ‚Strafposten‘“ – Geringes Prestige der Jugendwohlfahrt und auf sich gestellte Fürsorgerinnen
5.2. „Maßnahmenvollzug“ – „Kindesabnahme“ – „Kilometertherapie“: (Selbst)kritische Rückblicke
5.3. Klare Grenzziehungen zwischen Norm und Abweichung – Folgen dieses gesellschaftlichen Grundverständnisses der 1950er und frühen 1960er Jahre: ein Beispiel
6. Neue fachliche Diskurse und Modelle, frühe AkteurInnen der Innovation, aber: Strukturen und Praxis in der Salzburger Jugendwohlfahrt stagnieren – die 1960er Jahre
6.1. Herausforderungen der bodenständigen Fürsorge durch das anglosächsische Konzept professionalisierter Sozialarbeit
6.2. „Bewährungshilfe“ für „Schützlinge“ – eine neue Denk- und Arbeitsweise
6.3. Katastrophaler Personalmangel, ungenügende Ausübung der Aufsichtspflichten, institutionelle Lähmung – alte Realitäten der Salzburger Jugendwohlfahrt
6.4. Rehabilitationszentrum Schloß Oberrain für Jugendliche mit Behinderungen: Modellprojekt einer wohlfahrtlichen Kooperation zwischen dem Amt der Salzburger Landesregierung und privaten Vereinen – Übergriffe eines nicht motivierten Personals
6.5. „Die Türen wurden geöffnet“ – impulsgebender „Salzburger Weg der Psychiatrie“, Verbindungen hin zur Jugendwohlfahrt und: ein Ende von „als Kinder rein und nie wieder raus“
6.6. Internationale und österreichische Heimkampagnen – gegenkultureller Druck auf die reformresistente Institution Erziehungsheim, Verlegungen Salzburger Kinder
7. Vom Reformstau zu neuen Modellen und Arbeitskreisen für Strukturreform – Salzburger Jugendwohlfahrt in einer Zeit zunehmender Reformorientierung und steigenden sozialen Gewissens: 1970 bis 1985
7.1. Modernisierungs- und Reformstau: Ausgangssituation
7.2. Ein Pionierprojekt im beginnenden Reformklima – erste Salzburger sozialpädagogische Wohngemeinschaft für „gefährdete Jugendliche“
7.3. „Auf jeden Fall auf der Seite der Benachteiligten“ – studentisches Engagement, das neue Interesse für Randgruppen, Psychologie als Leitwissenschaft und die Rolle des Salzburger Instituts für Psychologie
7.4. Kein Großheim in Salzburg – Ende eines nie realisierten Vorhabens, Erweiterungen des Modells „Wohngemeinschaft“, und: „Unerziehbare“ Kinder gibt es nicht
7.5. Statt „Politik von oben“ das „Prinzip der Kooperation“ – Einberufung von offenen Reformarbeitskreisen, Anerkennung freier Träger und Konkurrenz um die „Rosinen der Sozialarbeit“
7.6. „Gründerzeit“: Erweiterung und Ausdifferenzierung der Angebote der Jugendwohlfahrt – stationär, ambulant, präventiv; vorerst nur im städtischen Raum
7.7. Institutionelle versus sozialpädagogische Ansprüche – am Beispiel der Wohngemeinschaften des „Vereins Salzburger Jugendhilfe“
7.8. Der kritische sozialwissenschaftliche Blick von außen – ergänzt um einen kritischen jugendamtsinternen Blick: Unterversorgung – Stadt-Land-Gefälle – Strukturdefizite der behördlichen Jugendwohlfahrt
8. „Ein sehr gutes Gesetz“ – der partizipatorische Weg zur Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992
8.1. „Leben in diese Gesetzwerdungsphase bringen“ – Partizipation mit Anlaufschwierigkeiten
8.2. Vom „Gesetz von Beamten für Beamte“ zur damals „besten Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung Österreichs“, und: Qualität kostet Geld
8.3. „Es ist aus heutiger Sicht absurd, dass früher diese Notwendigkeit nicht gesehen wurde“ – Fachaufsicht des Landes, Wohnformen-Verordnung 2000, Qualitätskontrolle, kija-Pilotprojekt „Externe Vertrauenspersonen fürs Großwerden außerhalb der Familie“
9. Von der „Brauchbarmachung von Kindern und Jugendlichen“ zur Orientierung an ihrem Wohl und an ihren Rechten: Resümee aus dem Salzburger Längsschnitt 1945 bis 1992/2000 – aktuelle Diskussion um optimale Rahmenbedingungen in Österreich
9.1. „Es hat sich viel verändert“ – Biografische Reflexionen über den Weg vom „Amtsmündel“ zur Sozialarbeiterin
9.2. Beziehungsorientierte Arbeit und Orientierung an der Partizipation von Kindern und Jugendlichen – das braucht Vertrauen, Zeit und Geld; Ambivalenzen und Herausforderungen aktueller Jugendwohlfahrt: hellhörig bleiben für mögliche „dunkle Kapitel“ von heute und morgen
VIII. Statistische Befunde zur Jugendwohlfahrt im Land Salzburg 1946–2010
1. Auswertungszeitraum: 1946 bis 1988
1.1. Vorbemerkungen
1.2. Gesetzliche Amtsvormundschaften
1.3. Formen der Jugendwohlfahrtspflege
1.4. Anteil der Heimunterbringung
1.5. Unehelichenquote und Herkunft aus geschiedenen Familien
1.6. „Ursachen“ der Fürsorgeerziehung
1.7. Verteilung der Geschlechter
1.8. Kostenaufwand
1.9. „Erfolgsrate“ in der Fürsorgeerziehung
1.10. Neue Grundlagen der statistischen Erhebung aufgrund des JWP-Gesetzes 1989
2. Auswertungszeitraum: 1993 bis 2010
2.1. Vorbemerkungen
2.2. Formen der „Hilfen zur Erziehung“
Tabellenanhang (zum Auswertungszeitraum 1946 bis 1988)
FunktionsträgerInnen der Jugendwohlfahrt 1945–2011
IX. „Warum konnte das geschehen?“ – Ein Resümee
Quellen- und Literaturverzeichnis
Physischer, seelischer und/oder sexueller Missbrauch im Bereich der Fürsorge für die Jugend fand, wie die schockierenden Vorwürfe, Berichte, Enthüllungen der letzten Jahre in immer neuen Wellen auch in Österreich gezeigt haben, „in allen geschlossenen Institutionen statt, wo zu große Nähe, zu große Verfügungsgewalt, aber mangelnde Kontrolle herrsch(t)en“1.
Das gilt zum einen für die außerfamiliäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in staatlichen, privaten und kirchlichen Heimen, die bis in die 1970er Jahre hinein, manche länger, als Systeme struktureller Gewalt funktionierten. Gleichzeitig müsste für diesen Zeitraum aber auch die Problematik der Fremdunterbringung in Pflegefamilien viel stärker in die kritische Aufarbeitung einbezogen werden, weil dort – wie uns die Gespräche mit Betroffenen lehren – die oben skizzierten verhängnisvollen Rahmenbedingungen von zu großer Nähe, zu großer Verfügungsgewalt und mangelnder Kontrolle ebenso und in spezifischer Weise galten. Wie wir heute wissen, griffen die Behörden der Jugendwohlfahrt2 zu diesen beiden Formen des „Instruments“ der Fremdunterbringung nicht nur im Fall von Vernachlässigung und Gefährdung, sondern ebenso als Maßnahme einer Ersatzerziehung „im Namen der Ordnung“3.
Kinder und Jugendliche, die „unter einer Fürsorgemaßnahme standen“, wurden von der Gesellschaft lange „als ‚Täter‘“ gesehen, weil sie – so die Argumentation – „schlecht in der Schule waren, weil sie aus schlechten sozialen Verhältnissen kamen, weil sie schlimm waren oder etwas angestellt haben.“4 Diese Einschätzung, die sich erst spät änderte, verkannte die vielfältigen Wege und gleichzeitig die Mechanismen der sozialen Exklusion5, die zu Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung führten. Nicht zuletzt agierten die Behörden aus dem lange wenig reflektierten Selbstverständnis heraus, mit dem Herausnehmen von Kindern und Jugendlichen aus ihren eigenen Familien auf jeden Fall eine bessere Lösung bei der Hand zu haben als mit deren Verbleib im Herkunftssystem. Auf die heutigen, rechtlich verankerten Leitprinzipien „Wohl des Kindes“, Einsatz des „gelindesten Mittels“ und möglichst lange Hilfe durch innerfamiliäre Stützungsangebote ist Jugendwohlfahrt nachhaltig erst seit den 1980er Jahren ausgerichtet.
Wenn heute in der österreichischen Öffentlichkeit eine breite, empörte, kritisch reflektierende Debatte über die Mechanismen der Fürsorge- und Heimerziehung in der „langen“ Nachkriegszeit stattfindet, dann hat dies mit dem mutigen Schritt von Betroffenen zu tun, nach Jahrzehnten des Schweigens mit ihren traumatischen Erfahrungen nunmehr nachdrücklich in die Öffentlichkeit zu gehen und dabei ein zweifaches Hindernis zu durchbrechen: das einstige Stigma des „Heimkindes“ und „Fürsorgezöglings“ sowie jenes „Es wird dir niemand glauben“, das ihnen früher im Heim oder auf dem Pflegeplatz immer wieder eingeprägt worden war.
„Das brauchst du gar nicht erzählen, es wird dir niemand glauben …“ Die AutorInnen der vorliegenden Studie hörten dieses erinnerte Interdikt in vielen Interviews, die sie mit Betroffenen führten, und waren so wie andere, die unmittelbar in den Prozess der unterstützenden und kritischen Aufarbeitung eingebunden sind – in Anlaufstellen und Opferkommissionen Tätige, TherapeutInnen, WissenschafterInnen, JournalistInnen, Kinder- und JugendanwältInnen –, beeindruckt von der nun frei werdenden Entschlossenheit, sich zu artikulieren, und von der Zahl der Menschen, die das tun. Das liegt nicht zuletzt daran, dass, wie auch Barbara Helige, die Vorsitzende der „Wilhelminenberg-Kommission“ anmerkte, „vielen erstmals Glauben geschenkt worden ist“6. Der neue Mut zu sprechen und anzuklagen wurde also bestärkt durch eine neue Bereitschaft des Hinhörens und der öffentlichen Aufmerksamkeit für die verstörenden Zeugnisse von persönlichem Leid und zerstörtem Leben durch menschenverachtende Erziehungs- und Disziplinierungspraktiken, aber auch für die Anstrengungen der Betroffenen, trotz widrigster Umstände des Aufwachsens das spätere Leben zu meistern und „etwas anderes aus dem zu machen, was aus ihnen gemacht worden ist“.7
Für viele, und das kann nicht oft genug betont werden, ist das Erinnern und Erzählen aufwühlend, schmerzlich und mühevoll; und die Stimmen nicht weniger Betroffener fehlen gänzlich, weil sie mit den „Übergriffen gegen Leib und Seele“8, mit denen sie in Kindheit und Jugend konfrontiert waren, und deren gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen nicht zu Rande kamen und einen frühen Tod fanden. Andere konnten Widerstandsressourcen mobilisieren und zeugen von der – als Resilienz diskutierten – Fähigkeit mancher Menschen, in schwierigsten Situationen Überlebenskräfte zu entwickeln.
Um den Weg heraus aus der Exklusion und der Beschämung, die ihnen mit dem Status „Heimkind“ und „Fürsorgezögling“ zugemutet wurden, zu erleichtern, bedarf es jedoch insbesondere der lange verweigerten gesellschaftlichen Anerkennung, Würdigung und Entschädigung. Basis dafür ist der – noch keineswegs abgeschlossene – Verantwortung übernehmende Schritt, sich überhaupt erst einmal die Gesamtdimension von Unrecht bewusst zu machen, dem Kinder und Jugendliche als Folge von Maßnahmen der öffentlichen Jugendwohlfahrt ausgesetzt waren; das Ausmaß der gewaltförmigen Begleiterscheinungen damals gängiger Formen von Fremdunterbringung breit zu dokumentieren, in einer deutlichen und präzisen Sprache zu benennen und nicht mehr länger das zu tun, was dazu geführt hatte, dass Schutzbefohlenen in Heimen und Pflegefamilien so lange Gewalt angetan wurde – nämlich einen großen Teil der Wirklichkeit zu verharmlosen oder auszublenden.9
Im laufenden Gesamtprozess einer umfassenden Aufarbeitung der Fürsorge- und Heimerziehung ist daher – parallel zum ausführlichen und differenzierten Hören, Ernstnehmen und Dokumentieren der Stimmen der Betroffenen – die Frage nach den Ursachen und Erscheinungsformen von Heimerziehung als strukturellem System der Gewalt zur unbedingten Herausforderung geworden, vor allem jene nach der Verantwortungskette dahinter. Hier zeichnet sich ein vielfältiges Ineinandergreifen jener Kräfte ab, deren Zusammenwirken kürzlich in einer Tiroler Vorstudie pointiert als „Fürsorgeregime“ charakterisiert wurde und dessen Mechanismen noch detailliert zu erforschen sind. Dabei geht es nicht nur um die Heime und Pflegeplätze selbst, sondern auch um die Einbeziehung der Behörden der Jugendwohlfahrt, um die heilpädagogischen und jugendpsychiatrischen Stationen, die Medizin, die Gerichte, die Politik.
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