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Die Absturzsicherung ist bei vielen Feuerwehren ein fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung. Das Rote Heft/Ausbildung kompakt "Absturzsicherung" behandelt die wichtigen Grundlagen der Thematik und beschreibt die Komponenten des Gerätesatzes "Absturzsicherung" sowie dessen richtige Anwendung. Ergänzende Hinweise zur Einsatztaktik sowie zur richtigen Pflege, Wartung und Lagerung runden den Inhalt ab.
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Seitenzahl: 60
Veröffentlichungsjahr: 2021
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[1]Rotes Heft/Ausbildung kompakt 213
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3., überarbeitete Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© 2007/2021 W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-038603-7
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-038605-1
epub: ISBN 978-3-17-038606-8
mobi: ISBN 978-3-17-038607-5
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1 Einleitung
2 Definitionen
3 Abgrenzung Absturzsicherung – Höhenrettung
4 Theoretische Grundlagen
5 Knoten
6 Komponenten des Gerätesatzes Absturzsicherung
6.1 Auffang- und Sitzgurt (DIN EN 361 und DIN EN 813)
6.2 Seile
6.3 Bandschlingen (DIN EN 354 und DIN EN 795)
6.4 Karabiner (DIN EN 362)
6.5 Schutzhandschuhe (DIN EN 388)
6.6 Kantenschutz
6.7 Selbstsicherung mit Falldämpfer (optional) (Sicherung im Nahbereich – DIN EN 354 und 355)
6.8 Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung
6.9 Rettungsschlaufe (optional)
6.10 Transportsack
7 Unterscheidung Halten – Auffangen
7.1 Halten
7.2 Auffangen
8 Sicherungstechnologien
9 Einsatztaktik
10 Unfallverhütungsvorschriften
11 Gefährdungsermittlung
12 Gefahrenvermeidung für die Komponenten des Gerätesatzes Absturzsicherung
13 Interventionsmaßnahmen
14 Anwendungsmöglichkeiten
14.1 Selbstrettungsübungen
14.2 Top-Rope-Sicherung mit Drehleiter
14.3 Redundanz für den Flaschenzug
14.4 Zurückführen einer Person
14.5 Baukran
14.6 Selbstsicherung mit Bandfalldämpfer
14.7 Dächer
15 Pflege – Wartung – Lagerung
15.1 Prüfung von Seilen
15.2 Prüfung von Bandschlingen
15.3 Prüfung von Auffanggurten
15.4 Prüfung von Karabinern
15.5 Lagerung und Pflege
16 Ausbildungslernziele für Anwender des Gerätesatzes Absturzsicherung
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
[5]Wichtiger Hinweis
Dieses Heft dient als Leitfaden und Nachschlagewerk. Es entbindet nicht, sich durch eine fachkundige Person theoretisch und praktisch einweisen zu lassen. Die Darstellung aller im Heft beschriebenen Sicherungstechniken erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen des Autors. Die Praxisübertragung geschieht auf eigenes Risiko. Alle Angaben entsprechen dem heutigen Stand der Technik, Änderungen vorbehalten. Ansprüche auch gegenüber Dritten, die durch Fehlhandlungen herrühren, können nicht geltend gemacht werden. Rechtsansprüche jeglicher Form können nicht gegen den Verfasser oder den Verlag gerichtet werden. Es wurden Abhandlungen aus Lehrunterlagen der Höhenrettung der Berufsfeuerwehr Stuttgart verwendet, bei denen der Autor mitwirkte.
Die gültigen Feuerwehr-Dienstvorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die einschlägigen Normen sind zu beachten.
Der Autor bedankt sich bei den Angehörigen der Höhenrettung der Berufsfeuerwehr Stuttgart und der Freiwilligen Feuerwehr Filderstadt für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Heftes sowie bei den Firmen Bornack Fallstop Rescue, Ilsfeld für die freundliche Überlassung von Grafiken. Danke Susan. S. D. G.
Mit neuen Erkenntnissen aus dem Bereich der Höhenrettung, die nach dem Fall der Mauer ab 1990 auch in den alten Bundesländern Einzug hielten, erkannte man Defizite bei der Verwendung von Fangleinen und Hakengurten sowie den verwendeten Sicherungstechniken. Die Verantwortlichen in den Feuerwehren reagierten darauf, und es entstanden neue Rettungstechnologien und bessere Möglichkeiten, Feuerwehrangehörige bei einem Absturz im absturzgefährdeten Bereich zu schützen. Die Arbeit im absturzgefährdeten Bereich stellt keine neue Aufgabe der Feuerwehr dar, mithilfe des Gerätesatzes Absturzsicherung und der Sicherungstechnik ist sie jedoch sicherer geworden. Der Gerätesatz Absturzsicherung schützt den eingesetzten Feuerwehrangehörigen vor tödlichen Abstürzen. Er kommt in Bereichen zum Einsatz, in denen es aus räumlichen und strukturellen Bedingungen zu einem Unfall durch Absturz kommen kann, die aber – abgesehen vom Absturzrisiko – ohne Hilfsmittel erreichbar sind.
Merke:
Die erste Sicherung sind Füße und/oder Hände an einer Struktur, nur bei Ausfall dieser greift das System der Absturzsicherung. Das freie Hängen in nur einem Seil ist nicht zulässig und somit auszuschließen.
[8]Bei der Bekämpfung von Bränden und der Technischen Hilfeleistung kann es vorkommen, dass sich Feuerwehrangehörige in absturzgefährdete Bereiche begeben müssen, wobei eine Sicherung gegen Absturz unbedingt erforderlich ist. Die Abwehr von Gefahren für Personen oder Tiere steht dabei im Vordergrund. Die Möglichkeit zur Rettung in Verbindung mit dem Gerätesatz Absturzsicherung beschränkt sich auf die Erstsicherung des zu Rettenden und lebensrettende Sofortmaßnahmen. Bei der Brandbekämpfung sollten sich Tätigkeiten im absturzgefährdeten Bereich möglichst auf Nachlöscharbeiten beschränken. Bei der Zurückführung einer Person aus einem absturzgefährdeten Bereich (nur wenn diese dazu psychisch und physisch in der Lage ist) ist ein zweiter Gerätesatz Absturzsicherung für diese Person einzusetzen.
Ausrüstungskomponenten und Sicherungstechnologien konnten auf den Arbeitsalltag der Feuerwehren adaptiert werden. Auf vielen Löschfahrzeugen sind inzwischen die genormten Gerätesätze Absturzsicherung verlastet. Wichtig ist hierbei, dass es nicht nur bei der Beschaffung bleibt, sondern dass die Aus- und Fortbildung nach den derzeit gültigen Regeln und Richtlinien durchgeführt wird.
Durch die richtige Anwendung des Gerätesatzes Absturzsicherung kann das Absturzrisiko um ein Vielfaches reduziert werden. Voraussetzung für die Absturzsicherung ist, dass jeder Feuerwehrangehörige in der Lage ist, eine Absturzgefahr zu erkennen, sich gegen Absturz zu sichern und gesichert mit einem Gerätesatz Absturzsicherung vorzugehen.
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 »Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz« nimmt in den Kapiteln 17 [9]und 18 diese Erkenntnisse auf, wobei grundsätzlich zwischen »Halten« und »Auffangen« unterschieden wird. Auch bezüglich der Materialauswahl wurde ein Umdenken erforderlich, um die eingesetzten Einsatzkräfte bestmöglich gegen Absturz zu schützen. Dass die Thematik »Absturzsicherung« nun allgemeiner Bestandteil des Feuerwehreinsatzes ist, zeigt sich in der Normung des Gerätesatzes Absturzsicherung in der DIN 14800-17.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift »Feuerwehren« (GUV-49) dürfen Feuerwehrangehörige Stellen mit Absturzgefahr nur betreten, wenn Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz getroffen wurden. Die Einsatzleiter haben dementsprechend auch eine gesetzliche Verpflichtung, für den Schutz ihrer Anvertrauten zu sorgen.
Die theoretische und praktische Schulung in der Anwendung des Gerätesatzes Absturzsicherung muss von erfahrenen Ausbildern durchgeführt werden und sollte mindestens 24 Stunden betragen. Ausbilderschulungen umfassen 36 Stunden. Die folgende Matrix zeigt die Qualifikationen:
Tabelle 1: Qualifikation der Ausbilder und Anwender
Halten/Rückhalten
Absturzsicherung
Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen (ERHT)
Höhenretter (HöRett)
Anwender
Jeder Feuerwehrangehörige 3 Stunden im Truppmann Teil 1
Lehrgang Absturzsicherung 24 Stunden + jährliche Fortbildung1)
Lehrgang ERHT 12 Stunden + jährliche Fortbildung1)
Lehrgang: Grundausbildung Höhenrettung (80 Stunden) Jährliche Fortbildung (72 Stunden)
Multiplikatoren
Kreisausbilder
Ausbilder Höhenrettung
Multiplikatoren mit folgender Ausbildung:
Ausbildereignung (LG 126 oder 125)
Gruppenführer (LG 101)
Lehrgang: Multiplikator für Absturzsicherung + ERHT – 36 Stunden (Anerkennung für ausgebildete, aktive Höhenretter nach Einweisung auf das Curriculum möglich)
Multiplikatorenfortbildung alle 3 Jahre
Lehrgang:
Ausbildung Höhenretter (80 Stunden)
Jährliche Fortbildung (72 Stunden)
Ausbilderfortbildung
Ausbilder für Multiplikatoren
Ausbilder Höhenretter nach Anerkennung der LFS Ausbilder der LFS mit Qualifikation
1) Es werden jeweils mindestens 12 Stunden praktische Ausbildung pro Jahr empfohlen. Zusätzlicher Fortbildungsbedarf wird durch den individuellen Leistungsstand des Einzelnen bestimmt. Geleistete Einsatzzeiten sind vergleichbar anzurechnen.
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