Appeasement und Überwachung - Shimona Löwenstein - E-Book

Appeasement und Überwachung E-Book

Shimona Löwenstein

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Beschreibung

Das Thema dieser Arbeit besteht in der Fragestellung, wie bestimmte Formen der in der Gesellschaft real vorhandenen Gewalttätigkeit (menschenfeindliche Handlungen, Jugendgewalt, Mißhandlungen, Körperverletzung und andere kriminelle Taten, wie Erpressung, Einschüchterung usw., bis hin zu Morden und möglichen Terroranschlägen) sowie die ideologischen Motive, die zu solchen Taten verleiten (z.B. Rechtsradikalismus oder Islamismus) soweit wie möglich beseitigt werden können, damit ein friedliches und möglichst sicheres Zusammenleben in einer freiheitlich verfaßten Gesellschaft gewährleistet wird. Nur scheinen die heute vermehrt propagierten und bestehende rechtsstaatliche Strukturen beeinflussenden "präventiven" Formen der Kriminalitäts-und Gewaltbekämpfung nicht zu greifen, manchmal sogar die Ausbreitung der Gewalttaten eher zu begünstigen. Mit dieser Problematik, nämlich den theoretischen Annahmen bzw. ideologischen Hintergründen der scheinbar friedlichen Methoden der Gewaltbekämpfung (Antigewalttraining, Konfliktmanagement und Verzicht auf Strafen) sowie auch der restriktiven Maßnahmen (Überwachung, Zensur) und deren Versagen in der Praxis, setzt sich die Darstellung an Beispielen aus drei gesellschaftlichen Bereichen (Erziehung, Justiz, Integration von Einwanderern) auseinander. Es soll auf die Diskrepanz zwischen den Zielvorstellungen der theoretischen Lösungen und der gesellschaftlichen Realität sowie auf bestimmte Deformationen im Konzept des Rechtsstaats (in bezug auf Rechtssicherheit, Gleichbehandlung usw.) und der Gerechtigkeit (Perspektive der Opfer) und andere unerwünschte Nebenfolgen hingewiesen werden, die infolge dieses neuen Paradigmas im Umgang mit Kriminalität und Gewalt auftreten.

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Seitenzahl: 263

Veröffentlichungsjahr: 2014

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Shimona Löwenstein

Appeasement und Überwachung

Neue Formen der Kriminalitätsbekämpfung

 

 

 

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Inhaltsverzeichnis

Titel

Vorwort

Frieden jenseits von Gut und Böse?

1. Die „gewaltfreie Erziehung“

2. In jedem Falle für den Täter

3. „Multikulti“ und der Große Bruder

Anmerkungen

Quellen

Abkürzungen und Erklärungen:

Impressum neobooks

Vorwort

Das Thema dieses Buches heißt „ Neue Formen der Kriminalitätsbekämpfung“, die bewußt polemisch als „Appeasement“ und „Überwachung“ bezeichnet und entsprechend kritisiert werden. Das mag ungerecht oder zumindest in den dargestellten Zusammenhängen überzogen erschienen. Nur geht es hier weniger um die vielen besonderen Situationen und Probleme und ihre jeweils umstrittenen Lösungen, sondern vielmehr um eine bestimmte Denkweise, die den kontrovers diskutierten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gewalttätigkeit, Kriminalität und Terror zugrunde liegt. Warum man diese oft mit guten Absichten verbundenen Ansätze für nicht immer sinnvoll oder sogar kontraproduktiv hält, ist aber nicht sofort ersichtlich und kann leicht mißverstanden werden. Um zu erklären, worauf man hinaus will, ist es daher vielleicht besser, mit einer Geschichte oder einer Vorstellung zu beginnen, zum Beispiel über die Zukunft von armen Kindern in der Dritten Welt, die das Magazin der SOS-Kinderdörfer weltweit (Ausgabe 3/2014, S. 4) vermitteln will:

Es geht darum, allen diesen Kindern den Zugang zur Schulbildung zu ermöglichen, um ihnen zu besseren Lebenschancen zu verhelfen. Kaum jemand könnte bezweifeln, daß dieses Anliegen sinnvoll ist. Nun wird dies folgendermaßen begründet: Man soll sich zwei Slumkinder vorstellen, das eine geht zur Schule und lernt dort Toleranz und friedlichen Umgang mit kontroversen Meinungen, während das andere seine Tage allein verbringt, weil seine Eltern versuchen, Geld zu verdienen. „Das ist gefährlich, denn auf den Straßen warten Jugendgangs und Verbrecher. Und während das Schulkind lernt, dass es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat, wird das andere leicht zum Opfer und ahnt nicht einmal, dass ihm Unrecht geschieht.“ Sicher, dem Schulkind geht es besser. Aber fällt niemandem an der Argumentationsweise, warum dem so ist, etwas auf? Wieso sollte es? Bildung ist doch gut, friedlicher Umgang mit kontroversen Meinungen ebenfalls. Was sollte daran falsch sein? Vielleicht der Versuch der Eltern, Geld zu verdienen, statt sich um das Kind zu kümmern? Das kann aber auch nicht falsch sein, denn sie sollen schließlich neben ihrem Lebensunterhalt auch das Schulgeld aufbringen... Nein, darum geht es hier nicht. Und auch nicht darum, daß hier als völlig selbstverständlich vorausgesetzt wird, daß das Kind in der Schule Toleranz und friedlichen Umgang mit kontroversen Meinungen lernt. Und wenn nicht? Vielleicht lernt es dort im Gegenteil allerlei Unsinn, Lügen, Intoleranz und Haß? Das ist durchaus möglich und bekanntlich in manchen Ländern auch der Fall. Nur gehen wir erst einmal davon aus, daß dies hier nicht der Fall ist, und versuchen, die fiktive Geschichte dieses Kindes weiterzuspinnen:

Man stelle sich vor, das Kind werde eines Tages auf dem Schulweg von einer der erwähnten Jugendgangs überfallen. Wie läuft es weiter? Das Kind hat doch in der Schule gelernt, wie man friedlich mit kontroversen Meinungen umzugehen hat, und sagt freundlich zu der Bande: „Ihr dürft mir nichts antun, denn ich habe das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“ Das leuchtet den Gewalttätern sofort ein, und sie lassen es laufen. Und die Moral der Geschichte? Zitat: „Bildung entscheidet oft über Alles oder Nichts.“ Also auch über Gewaltausübung, Kriminalität und Terror. Das Patentrezept für deren Bekämpfung liegt vor: Schickt nur eure Kinder zur Schule und alles wird gut. Getrübt wird diese Vorstellung nur durch die Berichte über Kriege, Bürgerkriege und Verbrechen jeder nur erdenklichen Art aus der ganzen Welt. Zum Beispiel auch über Angriffe selbst auf die friedlichsten und humansten Einrichtungen, die es in der Welt gibt, wie die SOS-Kinderdörfer. Oder auf Schulmädchen, die unterwegs zur Schule überfallen, mißhandelt, vergewaltigt oder getötet wurden – als Strafe für ihre Freveltat, etwas lernen zu wollen. Ist es jetzt vielleicht etwas deutlicher, was an der Argumentation für die an sich sinnvolle Schulbildung nicht stimmt? Möglicherweise wurde da etwas verwechselt oder zumindest durcheinadergebracht, zum Beispiel Bildung und Kriminalitätsbekämpfung, oder Täter und Opfer?

Nun würde der Verfasser des Textes mit Recht einwenden, daß dies gar nicht so gemeint war. Natürlich bietet die Schulbildung selbst oder deren Inhalte, etwa der friedliche Umgang mit kontroversen Meinungen oder das Wissen über das eigene Recht auf körperliche Unversehrtheit, keinen Schutz gegen Überfälle und sonstige Verbrechen. Es gehe um die Bildung im allgemeinen. In Ländern mit einem hohen Bildungsniveau gibt ist in der Regel weit weniger Kriminalität und kriegerische Auseinandersetzungen als in armen Ländern mit wenig oder keiner Bildung für den Großteil der Bevölkerung. Das ist zwar richtig, aber nicht hinreichend, da hier auch eine ganze Reihe weiterer Faktoren (etwa wirtschaftlicher oder ideologischer Art) eine Rolle spielen, die damit zusammenhängen. Es läßt sich jedenfalls nicht zu einer Behauptung verallgemeinern, daß gute Bildung die Menschen vor politischer oder moralischer Verblendung schützt und sie zur Friedfertigkeit und Toleranz veranlaßt. Man denke etwa an die Ideen von 1914 – einer Erklärung von hochgebildeten Persönlichkeiten für den deutschen Kriegseinsatz, oder an den Verrat vieler Intellektuellen an der Vernunft und humanistischen Idealen zugunsten verbrecherischer Ideologien des 20. Jahrhunderts.

Nein, das war auch nicht gemeint, zumindest nicht in erster Reihe. Das eigentliche Anliegen des Textes war viel einfacher und ganz konkret: „Schafft die Kinder von der Straße!“ Nichts weiter. Und das ist insofern auch völlig richtig. Sie sollen lieber in der Schule sein und etwas Sinnvolles lernen, statt sich auf der Straße herumzutreiben, wo sie weit mehr von Kriminellen gefährdet sind oder selbst kriminell werden. Darum ging es.

Warum hat man es nicht gleich so gesagt? Warum diese seltsame Erklärung, daß das eine Kind über seine Rechte bescheid weiß, während das andere nicht weiß, daß ihm Unrecht geschieht? Niemand bezweifelt die guten Absichten der SOS-Kinderdörfer oder anderer Menschen, die sich dafür einsetzen, daß möglichst viele Kinder in der Dritten Welt zur Schule gehen können. Wozu also das ganze Gerede, in dem Schulbildung zu einer Art Schutz vor Kriminalität stilisiert wird? Sollen hier vielleicht einfache Sachverhalte umgedeutet, Kinderrechte oder die Kinder selbst für etwas anderes instrumentalisiert werden? In diesem Fall gewiß nicht. Man will ihnen nur helfen. Doch gibt es andere Zusammenhänge, wo man sich ähnlicher Argumentationsmuster bedient, obwohl der Sachverhalt ganz anderer Art ist. Warum das geschieht, bzw. was damit bezweckt wird, soll hier nicht weiterverfolgt werden.

Was in diesem Gedankenexperiment gezeigt werden sollte, war zunächst nur der Hinweis darauf, daß man trotz berechtigten Anliegens zu verkehrten oder absurden Schlußfolgerungen gelangen kann, wenn man aus Angst, die Sache beim Namen zu nennen, oder aus welchen Gründen auch immer, nicht klarstellt, was tatsächlich der Fall ist oder worum es geht, unsauber oder verdeckt argumentiert. Daraus ergeben sich oft irrtümliche Annahmen, die zu falschen Maßnahmen verleiten, die wiederum kontraproduktive Folgen und manchmal auch destruktive Nebenfolgen haben können. Welche und warum, soll später an bestimmten Beispielen erklärt werden.

Zuerst sollte aber erst klargestellt werden, worum es in diesem Buch geht und was damit beabsichtigt wird. Also es geht hier nicht um Kriege, Bürgerkriege, Terror und sonstige Massenverbrechen in der ganzen Welt, über die in den Medien berichtet wird. Und auch nicht um Bekämpfung von Armut und Kriminalität in der Dritten Welt, die in der gerade erläuterten fiktiven Geschichte angesprochen wurde. Diese Darstellung bezieht sich nur auf unsere westliche demokratische Gesellschaft, speziell die deutsche, und zwar auch nur in bezug auf Innenpolitik, nicht etwa auf internationale Beziehungen oder militärische Auslandseinsätze. Das alles sind zwar damit auch zusammenhängende Themen, die aber anderswo behandelt werden.

Man könnte einwenden: Was gibt dann noch zu bemängeln? Deutschland ist doch im internationalen Vergleich ein durchaus friedliches Land mit immer noch relativ großem Wohlstand, sozialen Absicherungen und allgemeiner Schulpflicht, ein Rechtsstaat und stabile Demokratie. Das ist alles richtig – trotz heftiger Kritik an bestimmten Entwicklungstendenzen der letzten Jahrzehnte. Das heißt aber nicht unbedingt, daß es so bleiben muß. Außerdem ist in der letzten Zeit eine Art Brutalisierung der Gesellschaft in mehreren Hinsichten zu beobachten, die auf schlimmere Zustände in der Zukunft schließen läßt. Doch selbst wenn dies nicht der Fall wäre, schließlich geht es bei diesem Thema immer darum, wie bestimmte Formen der in der Gesellschaft real vorhandenen Gewalttätigkeit (menschenfeindliche Handlungen, Jugendgewalt, Mißhandlungen und Körperverletzung und andere kriminelle Taten, wie Erpressung, Einschüchterung usw., bis hin zu Morden und möglichen Terroranschlägen) sowie die ideologischen Motive, die zu solchen Taten verleiten (z.B. Rechtsradikalismus oder Islamismus) soweit wie möglich beseitigt werden können, damit ein friedliches und möglichst sicheres Zusammenleben in einer freiheitlich verfaßten Gesellschaft gewährleistet wird. Nur scheinen die heute vermehrt propagierten und bestehende rechtsstaatliche Strukturen beeinflussenden Methoden der scheinbar„präventiven Gewaltbekämpfung“ nicht zu greifen, manchmal sogar die Ausbreitung der Gewalttaten eher zu begünstigen. Mit dieser Problematik, nämlich den theoretischen Annahmen bzw. ideologischen Hintergründen der friedlichen (Antigewalttraining, Konfliktmanagement) sowie auch der restriktiven (Überwachung, Zensur) Mittel der Kriminalitäts- und Gewaltbekämpfung und deren Versagen in der Praxis, setzt sich diese Darstellung an Beispielen aus drei gesellschaftlichen Bereichen auseinander. Es soll auf die Diskrepanz zwischen den Zielvorstellungen der theoretischen Lösungen und der gesellschaftlichen Realität sowie auf bestimmte Deformationen im Konzept des Rechtsstaats (in bezug auf Rechtssicherheit, Gleichbehandlung usw.) und der Gerechtigkeit (Perspektive der Opfer) und andere unerwünschte Nebenfolgen hingewiesen werden, die infolge dieses neuen Paradigmas im Umgang mit Kriminalität und Gewalt auftreten.

Was ist mit diesem neuen Paradigma gemeint? Es handelt sich um keine neue Vorstellung über Friedfertigkeit und Gewaltlosigkeit um jeden Preis, die mit dem Schlagwort „Gewalt ist keine Lösung“ zu einer kaum angefochtenen Handlungsmaxime der heutigen Gesellschaft geworden ist. Diese Einstellung ist durchaus begrüßenswert und richtig, sofern man sie als notwendige Voraussetzung und Bestandteil aller gesellschaftlichen Spielregeln auffaßt und diese von allen Teilnehmern gleichermaßen akzeptiert wird. Wenn es jedoch nicht der Fall ist, oder wenn es gerade darum geht, diesen Übergriffen Einhalt zu gebieten, versagt sie. Nur handelt es bei der Kriminalitäts- und Gewaltbekämpfung gerade um die Fälle des Bruchs mit den zivilisierten Regeln des Umgangs der Menschen miteinander, es geht hier nicht um friedliche Konfliktlösung durch Überzeugung und gegenseitigen Respekt, sondern um den Schutz der Menschen und der Regeln selbst, die diese Art von friedlichen Lösungen überhaupt ermöglichen. Das ist schließlich auch die Pointe einer möglichen Fehlinterpretation der vorigen fiktiven Geschichte des Schulkinds: Die gut gemeinte „präventive“ Maßnahme trifft nicht die richtige Zielgruppe, d.h. diejenigen, die mit Rechten und Gesetzen nichts anzufangen wissen oder sie überhaupt ablehnen. Mit anderen Worten: Die eigene Friedfertigkeit nutzt nichts angesichts brutaler Gewalt. Das gilt nicht nur für den Einzelfall, sondern allgemein: Auch Resozialisierung und Dialog der Kulturen als Mittel gegen Gewalt können nur dann funktionieren, wenn sie auch von den Anderen akzeptiert werden. Allgemeine Überwachungs- oder Zensurmaßnahmen treffen ebenfalls am Ziel vorbei nicht die Gegner, sondern die Grundlagen der zivilisierten Gesellschaft selbst.

Was bleibt denn übrig? Muß man denn, um Gewalt zu bekämpfen, selbst gewalttätig werden? In einem Rechtsstaat wäre dies eine falsche Folgerung. Die einzig legitimierte Gewalt bleibt allein dem Rechtsstaat vorbehalten. Und dieser besitzt auch seine Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung, seine institutionellen Schranken, Justiz und Polizei, die dafür zuständig sind; deswegen spricht man auch vom „Gewaltmonopol“ des Staates. Sie sollen nur auch konsequent angewendet werden. Problematisch wird die Sache, wenn seine Institutionen selbst angezweifelt oder unterwandert werden, oder wenn sie sich in etwas anderes verwandeln, das nicht mehr dessen allgemeinen Prinzipien entspricht, sondern nur dem Schutz bestimmter Gruppen, Klassen oder Meinungen dient. Wenn der Staat in seiner wichtigsten Aufgabe – dem Schutz von Recht und Freiheit in einer Gesellschaft – versagt, dann ist die erste Folgerung naheliegend: von Selbstjustiz bis hin zum Bürgerkrieg, mit den entsprechenden Folgen für das gesellschaftliche Zusammenleben. Wie unwahrscheinlich uns diese Möglichkeit heute noch erscheinen mag, sie ist real. Darum besteht der beste Schutz gegen Kriminalität, Gewalt und Terror nicht in irgendeinen Aktionen oder Initiativen, sondern in der Rechtsstaatlichkeit selbst.

Im Unterschied zu allen anderen Aufgaben und Zielen, die der Staat heute für sich beansprucht, darf dessen Schutzfunktion nicht an Private delegiert werden. Auch sollen die verfassungsmäßig garantierten Grundsätze und Rechte (Meinungsfreiheit, Gleichbehandlung usw.) nicht zur Debatte stehen und auch nicht durch Sonderrechte und postulierte Tabus außer Kraft gesetzt werden. Es wäre wichtig, die Bedeutung dieser Grundsätze im allgemeinen Bewußtsein zu verankern, statt sie der scheinbaren Friedfertigkeit willen durch falsche Sympathiebekündungen und Rechtfertigungen derjenigen, die sie verletzen oder mißachten, zu relativieren. Um gegen die tatsächliche in der Gesellschaft bestehende Kriminalität vorzugehen, bedarf es auch keines neuen Paradigmas, etwa im Sinne eines „integrativen Gewaltbegriffs“. Dessen undifferenzierte Verwendung scheint im Gegenteil eher irreführend zu sein, weil sie wesentliche Unterschiede nicht nur in der Größenordnung (etwa zwischen einer Beleidigung und einem Terroranschlag) oder Art der Gewaltanwendung (z.B. zwischen psychischer oder körperlicher, direkter oder indirekter usw.), sondern auch ihrer grundsätzlichen Illegitimität oder Legitimität (z.B. zwischen Verbrechen und dessen gerichtlicher Verurteilung und Bestrafung) verwischt und nicht selten auch zur Verwechslung zwischen Ursache und Folge, Täter und Opfer verleitet. Was Gewalt ist, und welche Formen davon unbedingt abgelehnt und verfolgt werden müssen, kann nur in den jeweiligen Kontexten definiert und geklärt werden, da sonst wichtige Maßstäbe (zwischen Recht und Unrecht, Kritik und Verunglimpfung oder auch zwischen legitimem Konkurrenzkampf und nicht legitimierter Machtausübung, institutionellem Zwang und Willkür) oder auch der Anspruch des Staates auf Gewaltmonopol keinen Bestand mehr haben.

Es gilt, sich in Konfliktfällen (sofern es sich um solche handelt) zivilisierter Mittel und Umgangsformen zu bedienen, verfassungswidrige und kriminelle Handlungen dagegen auf keinen Fall zu dulden. Rechtssicherheit, Gerechtigkeit und Menschlichkeit sollen die Intentionen für Verbesserungen der Gesellschaftsordnung sein. Eine allgemeine Predigt gewaltfreier Lösungen um jeden Preis ist dagegen nicht zielführend. Die davon abgeleiteten gar nicht mehr so friedlichen Maßnahmen erweisen sich auch meistens als Sackgassen oder Irrwege. Das ist die Hauptthese dieses Buchs, die in den folgenden Kapiteln erörtert wird.

Frieden jenseits von Gut und Böse?

Friedliche Lösungen für Konflikte zu suchen und zu etablieren ist eine Errungenschaft der zivilisierten Gesellschaft. Nichtsdestoweniger hat sich in der letzten Zeit eine Einstellung durchgesetzt, bei der es weniger um Lösungen konkreter Probleme, als um etwas anderes zu gehen scheint. „Gewalt“ als Phänomen ist zum beliebten Thema wissenschaftlicher Diskussionen und Spekulationen in verschiedenen Bereichen geworden. Es werden ganze Konferenzen veranstaltet und Abhandlungen verfaßt, die nicht diese oder jene Form, sondern die Gewalt als solche zum Gegenstand haben. So hat beispielsweise Jan Philipp Reemtsma in seinem Buch Vertrauen und Gewalt einen Versuch unternommen, Gewalt möglichst weitgehend als körperliches Phänomen und ihre verschiedenen Arten zu analysieren und daraus Folgerungen für das Selbstverständnis der Moderne (Gewaltabneigung) und ihrer Schwachstellen sowie für die Phänomene der modernen totalitären Ideologien, des politischen Terrorismus und Antisemitismus (Relegitimierung von Gewalt) abzuleiten. [1] Ob oder inwiefern man all diese unterschiedlichen Erscheinungen auf einen Nenner bringen kann, bleibt dahingestellt. Das Modewort „Gewalt“ ist jedenfalls voll im Trend. Es ist sogar die Ansicht aufgetaucht, man brauche in dieser Hinsicht einen Paradigmenwechsel, einen „integrativen Gewaltbegriff“, der der „interdisziplinären Gewaltforschung“ einen einheitlichen Zugang zu allen ihren Formen ermöglicht. [2] Die Frage ist nun: Wofür? Geht es nur darum, sog. „Gewaltforschern“ Beschäftigung und Ansehen zu verschaffen, oder sollen tatsächlich alle Formen der Gewalt – von der Ohrfeige oder Beleidigung, der psychologischen oder politischen Druckausübung bis hin zu Krieg, Völkermord und Terror – nach dem gleichen Muster behandelt werden?

Anscheinend. Und nicht nur das: Nicht zufällig findet man die gleichen Axiome der „alternativen“, „nichtautoritären“ Reformpädagogik, nämlich das Absehen von Zwang und Tadel, die für den Niedergang der Bildung mitverantwortlich sind, auch im heute verbreiteten Gebot in bezug auf den Umgang mit Gewalt wieder: imVerzicht auf Strafenals der einzig „richtigen“ Erziehung und der milden Behandlung jugendlicher Straftäter. Der Zusammenhang zwischen der Zunahme friedlicher alternativer oder antiautoritärer Erziehungs- und Strafmethoden und der Gewaltbereitschaft selbst wird verdrängt, weil er einen Tabubruch darstellt. Stattdessen wird auch im Umgang mit der Gewalt in ihren verschiedenen Spielarten auf das gleiche Sündenbockschema zurückgegriffen, mit zum Teil sogar denselben Zielgruppen, wie im Versagen der allgemeinen Bildung. Die Patentlösungen bestehen dann in zweierlei Alternativen, die auch dort angewandt werden: entweder einem Hurra-Aktionismus, der aus lauter wirkungslosen Scheinmaßnahmen besteht, dafür aber viele Profilierungs- und Verdienstmöglichkeiten bietet, oder dem Rückgriff auf restriktive Mittel, wie gesetzliche Regelungen, Verbote und Zensur, die jedoch weder die Ursachen bekämpfen noch die tatsächlichen Täter treffen, sondern gegen ganz andere Zielgruppen gerichtet sind. Was im Falle von Bildung vermehrter Reformeifer war, wurde bei Jugendgewalt und Rechtsextremismus das „Antigewalttraining“.Und analog zu den vermeintlichen „Leistungskontrollen“ erfindet man immer weitere Überwachungsmaßnahmen, die entweder als „Jugendschutz“ oder als Kampf gegen Trink- und Spielsucht u.ä. präsentiert werden.

Mit den üblichen pauschalen Schuldzuweisung und den entsprechenden Bekämpfungsmaßnahmen unterstützt die „gewaltfreie Erziehung“ und „präventive Gewaltbekämpfung“ vielmehr ihre weitere Ausbreitung. Durch die Kriminalisierung von berechtigten Erziehungsmaßnahmen oder das Verbot harmloser oder zur Einsicht und Entwicklung der Kritikfähigkeit notwendiger Konfrontation mit dem Bösen bewirkt sie oft das Gegenteil des Erwünschten. Durch dauernde Entlastungen von der Verantwortlichkeit und falsche Sympathiebekundungen trägt sie zu noch etwas Schlimmerem bei als es die Auswüchse der Gewalt selbst sind, deren Opfer den gutgesinnten Pädagogen ziemlich gleichgültig zu sein scheinen, nämlich zur Verzerrung des ursprünglichen Sinns für Gerechtigkeit. Aus Kindern werden Erwachsene, wobei nicht garantiert ist, daß sie – allen Behauptungen von Psychologen zum Trotz, die die Kindheitsphase zu überschätzen pflegen – selbst nach „falscher“ Erziehung nicht schließlich doch zu brauchbaren Menschen werden. Doch greift das pädagogische Dogma nicht nur durch Bevormundung der Eltern und die Vorstellung einer „Volkserziehung“, sondern auch durch die Gestaltung des Rechts- und Strafsystems, etwa in der Behandlung von Tätern als im Grunde genommen unzurechnungsfähiger unmundiger Kinder, auch auf die Sphäre der Erwachsenen über. Nicht zufällig findet man daher auch in der Kriminalitätsbekämpfung das gleiche Muster wie bei der Bekämpfung von Jugendgewalt wieder.

Durch ein verändertes Paradigma, das die Aufgabe des Strafvollzugs nicht mehr in der angemessenen Bestrafung der Täter, sondern in deren Resozialisierung erblickt, wurde sowohl das moralische Verständnis der Gesellschaft als auch die Straf- und Rechtspraxis beeinflußt. Tendenziell ausgeblendet bleibt in diesem Schema, das Mitgefühl, Verständnis, Milde und Reintegration in die Gesellschaft für die Täter fordert, die Perspektive der Opfer, deren Schutz ebenso auf der Strecke bleibt wie das natürliche Gerechtigkeitsempfinden. Zusammen mit wachsendem Einfluß bestimmter gesellschaftlicher Vorstellungen (etwa Geschlechtergleichschaltung, Privilegierung von bestimmten Gruppen usw.) oder auch einzelner Lobbys (z.B. sog. „Urheberschutz“), die sich der Gesetzgebung zur Durchsetzung eigener Interessen bedienen, erfährt das Rechtssystem selbst in zunehmendem Maße grobe Verzerrungen nicht nur in bezug auf die Verhältnismäßigkeit von bestimmten Delikten und deren Bestrafung, sondern auch auf dessen eigentliche Aufgabe – Rechtssicherheit und Gerechtigkeit.

Schließlich wird die gleiche Denkweise auch in bezug auf den Umgang mit Ausländern angewandt, was sich in einer kontraproduktiven Einwanderungs- und Integrationspolitik niederschlägt, aber noch weitere bedenkliche Konsequenzen für das friedliche Zusammenleben, die Meinungsfreiheit und das moralische Empfinden in unserer Gesellschaft haben kann. Während durch die illusorische Vorstellung eines „interkulturelle Dialogs“ falsche Signale gesetzt, Täter entschuldigt und Opfer im Stich gelassen werden, sorgen immer weitere Überwachungsmaßnahmen unter dem Vorwand von angeblich „höherer Sicherheit“ und „Terrorbekämpfung“, zusammen mit den immer aggressiver geforderten Zensurmaßnahmen der „politisch korrekten“ Gutmenschen, für das allmähliche Aushöhlen des Rechtsstaats und Auflösung der Grundlagen der liberalen Gesellschaft.

Damit verkehrt sich die scheinbar humane und zivilisierte Einstellung in ihr Gegenteil. Wie schon öfters in der Geschichte der Menschheit erweist sich der Frieden und Gewaltverzicht um jeden Preis nicht zwangsläufig als besser, fortschrittlicher, überlegener, und auch nicht gleichzusetzen mit dem Guten, Humanen und Zivilisierten. So wie die Toleranz nicht grenzenlos sein kann, ohne sich selbst aufzuheben, kann auch die Gewaltfreiheit kein absoluter Maßstab sein, weder für den Einzelnen noch für eine Gesellschaft, da sonst kein Platz für Selbstverteidigung, für Schutz gegen Feinde, gegen Willkür oder welche Art Bedrohung auch immer mehr übrig bleibt. Sie bedeutet jetzt schon unterlassene Hilfeleitung für die Opfer und wird, wenn die Entwicklung weitergeht, zum Selbstmord der liberalen, bzw. offenen Gesellschaft [3] – der einzigen, die es je in der Geschichte der Menschheit gegeben hat.

1. Die „gewaltfreie Erziehung“

Die Idee einer „emanzipatorischen Pädagogik“ ging von einem Menschenbild aus, in dem Aggressivität kein angeborener Trieb ist, sondern die Folge von gesellschaftlichen Übeln. Da es immer genug gesellschaftliche Mißstände gibt, mit denen oft viele Arten von Kriminalität – zu recht oder zu unrecht – gerechtfertigt werden, scheint sie auf den ersten Blick plausibel. Diese Vorstellung paßte auch gewissermaßen zu der Tatsache, daß es in den Ostblockländern, in denen ja die Klassenunterschiede und die „soziale Ungerechtigkeit“ angeblich beseitigt worden waren, weniger gewöhnliche Kriminelle gab als im freien Westen. Daß dieser Umstand auf eine Unterdrückung der ganzen Bevölkerung und ihre ständige Überwachung zurückzuführen war, spielte in den Postulaten der Theoretiker der „antiautoritären Erziehung“ keine Rolle.

Die Vorstellungen von einer anderen, besseren Erziehung waren nicht immer in diesem Sinne ideologisch geprägt, sondern gingen vor allem von der negativen Erfahrung mit einer autoritären Gesellschaft und Familie aus, die in Deutschland als Nährboden für den Nationalsozialismus gilt. Das eigentliche Motiv war die Befreiung des Einzelnen von autoritären Zwängen, einschließlich der familiären. Nichtsdestoweniger wurde dabei kaum in Erwägung gezogen, daß die Befreiung von zunächst autoritär vermittelten Vorstellungen und Werten erst dann erfolgen kann, wenn das Individuum zu einer reifen Persönlichkeit herangewachsen ist. Um zu einer reifen, d.h. „moralischen“ Persönlichkeit zu werden, muß der Mensch die Moral als solche verinnerlichen. Dies ist aber ohne Erziehung nicht möglich, selbst wenn sich der Zögling später gegen die überlieferten moralischen Vorstellungen und Werte seiner gesellschaftlichen Umwelt auflehnt. Die Schlußfolgerung war somit in Wirklichkeit ein Kurzschluß: Aus Abscheu vor den Auswüchsen einer extrem autoritären Gesellschaft wurde gefolgert, daß man auf erzieherische Maßnahmen ganz verzichten könnte; aus einer problematischen Erziehung durch nicht hinterfragte Autoritäten und extreme Züchtigung wurde gewissermaßen auf Nichterziehung überhaupt geschlossen.

Die unrealistischen Vorstellungen der „antiautoritären Erziehung“ sind inzwischen umgewandelt, ergänzt, korrigiert worden. „Starke Kinder brauchen starke Eltern“ oder „Grenzen setzten muß sein“ lauten beispielsweise die Leitsätze einer ziemlich spät gekommenen Relativierung der antiautoritären Erziehung. Dennoch blieben die Kernthesen der ursprünglichen Annahmen, wenn auch in gewandelten Formen, präsent. Die scheinbar vorbeugende, ausschließlich friedlich-freundliche, also positive Erziehung suggeriert letztendlich, daß das Kind im Grunde genommen nur ein willenloses Produkt der Umstände ist und eine harmonische Umgebung schon zu seinem gesellschaftlich erwünschten Verhalten führt. In pädagogischen Büchern, Broschüren, Elternbriefen und Beratungsstellen erhält man eine Menge solcher harmonisierenden Vorstellungen und Ratschläge, wie mit Kindern friedlich und freundlich umzugehen sei, und wenn ihr Verhalten den Wunschvorstellungen nicht entspricht, daß man sich immer erst fragen müsse, was man selbst in der Erziehung falsch gemacht habe. Was bedeutet aber in dieser Hinsicht, etwas richtig oder falsch gemacht zu haben? Gibt es dafür überhaupt einen objektiven Maßstab? Und ist es wirklich so wünschenswert, immer dafür zu sorgen, daß dem Kind kein Anlaß zur Unzufriedenheit gegeben wird? Ist Verdrossenheit und Aggression tatsächlich nur eine Reaktion auf Mängel oder Widerstände oder möglicherweise auch auf das Nichtvorhandensein von Widerstand? Niemand fragt mehr danach.

Was von dem Postulat der antiautoritären Erziehung schließlich übrig blieb, ist der auch in anderen Zusammenhängen gern verwendete Slogan, daß man „Gewalt nicht mit Gewalt bekämpfen“ dürfe. In Deutschland wird überdies gern auf die Verherrlichung von Gewalt im Nationalsozialismus hingewiesen und aus ihr gefolgert, Gewalt als solche abzulehnen. Die Konsequenz aus den nationalsozialistischen Verbrechen war auch in bezug auf die Erziehung nicht Humanität, sondern Pazifismus. Das einfache erzieherische Prinzip, nach dem Strafe auf Vergehen und Belohnung auf Verdienst folgen, wurde im Konzept einer „gewaltfreien Erziehung“ so relativiert, daß es jede Wirksamkeit verlor. Aus ihren Forderungen nach Harmonie, Vermeidung von Konflikten und Versöhnung folgen (mit einigen Ausnahmen) die „friedlichen“ Mittel der Gewaltbekämpfung, also Bevormundung der Eltern, wie sie ihre Kinder erziehen sollen, sowie diverse Aktionen zur Gewaltbekämpfung: „Mediation“, „Antigewalttraining“ usw.

Der Verzicht auf Strafen überhaupt gilt zwar nicht mehr als allgemein anerkanntes Erziehungsmittel, die Art der Strafen hat sich aber derart gewandelt, daß sie geradezu eine Art Belohnung geworden sind. Ein Kind, das Ärger macht, wird beispielsweise damit „bestraft“, ein Puzzlespiel zusammenzulegen. Wird das Kind aggressiv, so muß es nicht mit entgegengerichteten Maßnahmen auf demselben Niveau rechnen. Es wird als „ungerecht“ bezeichnet, gegen das gewaltsame oder hysterische Kind tätlich vorzugehen, da man ja körperlich überlegen ist. Hier verwechseln die alternativen Pädagogen offensichtlich Strafmaßnahmen mit (ungleichem) Kampf. Oft erweist sich dadurch kindliche Gewalttätigkeit geradezu als lohnend, weil darauf keine Strafe, sondern die Suche nach Ursachen des Ärgers, Versöhnungsrituale und manchmal sogar Vergünstigungen folgen, die die vermeintlichen Ursachen für den Gewaltausbruch beheben sollen. Ein Kind deutet aber die Versuche nicht in dem Sinne, wie es die Psychologen wünschen, nämlich aus der Sicht eines einsichtigen Erwachsenen, sondern als Schwäche der Erwachsenen, die sich ausnutzen läßt.

Damit setzt die „neue Erziehung“ von Anfang an falsche Signale. Die ursprüngliche Orientierung an den Reaktionen anderer auf eigene Verhaltensweisen, die für die Entwicklung des Gewissens notwendig ist, wird durch den bewußten Verzicht auf alle negativen Reaktionen verzerrt und die Einsicht in eigenes Fehlverhalten vereitelt. Wird diese Erziehung über Jahre hinweg beibehalten und den unerwünschten Verhaltensweisen nichts entgegengesetzt als hilflose Überredungsversuche, gutes Zureden, etwas Versprechen, auf nicht vorhandene Einsicht pochen, kann sich keine reife Persönlichkeit entwickeln. Das Ausbleiben von Belohnung nach guten Taten mag langfristig Frustrationen, Wut und Ärger bewirken, das Ausbleiben von Strafen führt aber zu Deformationen der Selbsteinschätzung eines Menschen und letztendlich seines Charakters. Aus verzogenen Kindern werden narzißtische Jugendliche, aus aggressiven Buben rücksichtslose Schläger, je nach sozialem und familiärem Hintergrund auch kleine oder große Kriminelle, deren Frustrationen allein darin gründen, in der großen Welt auf Widerstände zu stoßen, die ihnen aus ihrer Kindheit unbekannt waren.

Der zweite Fehler der alternativen Erziehungsmethoden ist sodann der bewußte Verzicht auf klare Orientierung und Vermittlung von Werten. Die einfachen Begriffe Gut und Böse sind nicht nur in der Politik verpönt, [4] sondern auch aus der Pädagogik verschwunden, da sie für die zu ermittelnden Ursachen gesellschaftlicher Übel für irrelevant gehalten werden. Ein Kind kann aber noch nicht verstehen, daß Gut und Böse relative Begriffe sind, sondern braucht klare Hinweise. Bewußt zu machen und klar zu stellen, was richtig und falsch ist, ist aber gerade Aufgabe der Erziehung. Erfolgt sie nicht, bleibt der junge Mensch für jede Art Verführung zugänglich. Und das ist auch die zweite Stufe dessen, worin die harmonisierende relativistische Erziehung versagt, daß sie jungen Menschen keine echten Werte vermittelt, die sie etwa vor Rechtsextremismus oder Islamismus bewahren könnten. Stattdessen setzt man verspätet auf restriktive Mittel, die ohne den notwendigen Rückhalt wirkungslos, ja kontraproduktiv bleiben. Wenn weder Familie noch Schule moralische Normen vermitteln, so sind immer noch religiöse oder ersatzreligiöse Lehren da, die nach Orientierung und Sinngebung suchende junge Menschen verführen.

Um ethisch bewußte Menschen zu erziehen, ist es angebracht, den Kindern zu zeigen, was falsch und was böse ist, und wie sie mit ihren Gefühlen, Neigungen und Trieben umzugehen lernen, anstatt die angeborene Kampflust oder Aggression an sich zu verpönen oder zu verleugnen. (Man könnte sich fragen, ob die Antigewalt-Verkünder jemals Märchen oder Sagen gelesen haben, die von Gewalt voll sind und wo sie oft die einzige Möglichkeit bildet, das Böse zu bekämpfen.) Eigentlich müßten es die Psychologen besser wissen, daß unsere Triebe, auch die aggressiven, nicht verdrängt werden dürfen, da sie sonst zu einem späteren Zeitpunkt unkontrolliert wiederkehren. Somit müssen auch Kampfhandlungen (Raufereien oder Kampfspiele) auf irgendeine Art ausgelebt werden, um später bewußt kontrolliert zu werden. Eine Erziehung, die Kinder von jeder Form auch spielerischer Kampfhandlung fernhält und alles, was irgendwie mit „Gewalt“ zu tun hat (wie Spielzeugwaffen, elektronische Kriegsspiele oder Filme mit Gewaltszenen) völlig unterbindet, programmiert Spätfolgen, die auf verdrängte, nicht bewußt gewordene und damit unkontrollierte Aggressionen sowie auf Frustrationen zurückzuführen sind, die im wirklichen Leben zwangsläufig auftreten, mit denen das Kind aber nicht umzugehen gelernt hat.

Überdies unterstellt die Vorstellung, daß Gewalt an sich das eigentlich Böse sei, das man mit allen Mitteln vom Kind fernhalten müsse. Nicht mehr Selbstsucht, Hab- und Machtgier, Hinterhältigkeit, Feigheit und sonstige traditionell als schlecht oder böse geltende Eigenschaften oder Verhaltensweisen werden in der neuen Pädagogik thematisiert, sondern allein Gewalt als Übel schlechthin bekämpft. Mit der Behauptung, daß jede Gewaltanwendung falsch ist, ignoriert aber die alternative Erziehung, trotz der allmählichen Abschwächung des ursprünglichen antiautoritären Aufbegehrens, auch die angeborenen Instinkte und Eigenschaften, deren Sinn sie mißversteht: In ihrer Sicht stellt Gewalt nur eine falsche Reaktion auf vorhergehende Gewalt dar, auf die niemals mit Gleichem reagiert werden darf. Gewalt als Abwehr oder Gegenmaßnahme gilt dagegen als verfehlt. Daß Gewalt nur ein Mittel ist, etwas zu erreichen oder zu bekämpfen, über dessen geeignete Verwendung sich diskutieren läßt, liegt jenseits des Denkmusters der „gewaltfreier Erziehung“. Die Verteufelung von Gewalt stellt hier nur das negative Spiegelbild deren früheren Verherrlichung dar: In beiden Fällen wird nicht ausreichend zwischen Mittel und Zweck unterschieden. Mit der Gleichsetzung des Guten mit dem Friedlichen und dem Bösen mit Aggression nach dem Deutungsmuster dieses reduzierten Menschenbilds erfährt aber die herkömmliche Vorstellung von Gut und Böse eine Umdeutung, die weiter geht als zur bloßen Relativierung. Sie hat unvorhergesehene Folgen, wie eine Verzerrung des Gerechtigkeitssinns und Diskrepanzen in der Rechtspraxis. Dadurch bekommt der ursprünglich relativistische Verzicht auf Wertevermittlung ein ideologisches Gesicht; dementsprechend kann sich die Antigewalt-Pädagogik aus hilfloser Duldung oder Bekehrungsversuchen zum Gewaltverzicht in eine neue Art von Hexenjagd verwandeln. Vor diesem Hintergrund der Gewaltbekämpfung um jeden Preis erwachsen Maßnahmen, die aus einer anderen Tradition stammen, nämlich dem Rückgriff auf gesetzliche Einschränkungen des Elternrechts, auf Verbote, Überwachung und Zensur.

Die „gewaltfreie Erziehung“, die sich zwar in der pragmatischer denkenden Bevölkerung keineswegs immer durchgesetzt hat, weist schwere theoretische Fehler auf, die in der Praxis zu unerwünschten, ja dem Anliegen entgegengesetzten Folgen führen können. Ihr Versagen gründet darin, daß sie

bestimmte Teile der menschlichen Natur, deren Funktion sie nicht versteht oder mißdeutet, ignoriert oder bekämpft,

erzieherische Maßnahmen mit Gewalttätigkeit verwechselt,

durch Vermeidung von Konflikten, Abwesenheit von Widerständen und Verzicht auf Strafen falsche Signale setzt und damit

das einzige Prinzip, das eine angemessene Selbsteinschätzung, eine realistische Bewertung der eigenen Handlungen und damit Gewissens- und Persönlichkeitsbildung ermöglicht, mißachtet,

keine Orientierung liefert und ethische Wertvorstellungen durch kulturellen Relativismus oder Ideologie ersetzt.

Das bedeutet zwar nicht, daß der Verzicht auf (körperliche) Strafen in der Praxis Gewalt selbst herbeiführt; die Dogmen der „neuen Erziehung“ verhindern aber eine unvoreingenommene Einsicht in die tatsächlichen Ursachen von Gewalt, Kriminalität und Extremismus und den Umgang mit ihnen. Mit den damit verknüpften Tabus versetzt man die ganze Gesellschaft in eine prekäre Lage, in der sie außerstande ist, der vorhandenen Gewalt der Jugendlichen, einschließlich der Neonazis oder der jungen Islamisten, etwas entgegenzusetzen oder ihr effektiv entgegenzuwirken.

1.1. Sündenböcke: Soziale und familiäre Umstände, Unterhaltungsindustrie

Auch bei der Suche nach Ursachen der Gewalt tauchen dieselben Schemata und Sündenböcke auf wie beim Schulversagen: Es sind entweder schlechte soziale oder familiäre Umstände (Arbeitslosigkeit, mangelnde Integration von Ausländern, zerrüttete Familien bzw. autoritäre, mit körperlicher Züchtigung verbundene Erziehung) oder eine übermäßig konsumierte Unterhaltungsindustrie (Gewalt in Film und Fernsehen, elektronische Kriegsspiele).

Die soziale Lage ist ein übliches Erklärungsmuster, das zwar auch heute von Bedeutung ist, aber in einem wohlhabenden Land kaum Allgemeingültigkeit beanspruchen kann. Auf jeden Fall stammen die Täter nicht immer aus der Unterschicht, sondern haben oft einen ordentlichen familiären Hintergrund. Da Hunger und Armut als Ursache für Kriminalität nur in seltenen Fällen in Frage kommen, wird heute eher allgemein von „Orientierungslosigkeit“ gesprochen, die gerne bei Jugendlichen im Osten diagnostiziert wird. Daß diese Orientierungslosigkeit ebensogut eine Folge „antiautoritärer Erziehung“ sein könnte, also des Unvermögens, auf bestimmte Verhaltensweisen deutlich und angemessen zu reagieren und bestimmte Werte als gültige Maßstäbe fürs Leben zu postulieren, wird nicht in Betracht gezogen. Meist wird nur in entrüstetem Ton über die Notwendigkeit einer Bekämpfung von Gewalt und Rechtsextremismus der Jugendlichen gesprochen, ohne diese Orientierung selbst bieten zu können. Erst allmählich dämmert es den Verantwortlichen, daß man der orientierungslosen Jugend doch bestimmte Wertvorstellungen oder zumindest eine Leitvorstellung vom richtigen Handeln vermitteln müsse. Das Mittel dazu glaubt man in der Einführung des Ethik- bzw. Werteunterrichts gefunden zu haben.

Zum Schuljahr 2006/2007 wurde z.B. in Berlin an öffentlichen Schulen in den Klassenstufen 7-10 das Pflichtfach Ethik