Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik - Fabian Beckmann - E-Book

Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik E-Book

Fabian Beckmann

0,0
31,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.

Mehr erfahren.
Beschreibung

Globalisierung und Europäisierung, Digitalisierung und wirtschaftlicher Strukturwandel sowie gewandelte Leitbilder haben Arbeitsmärkte und hiermit auch die Arbeitsmarktpolitik nachhaltig verändert. Dieses Lehrbuch verfolgt einen innovativen Ansatz, indem es über die Beleuchtung der Strukturen, Akteure, Institutionen und Prinzipien des Arbeitsmarktes und der Arbeitsmarktpolitik hinaus aktuelle Wandlungsprozesse und Zukunftsherausforderungen thematisiert. Durch die Verbindung von politikwissenschaftlichen mit soziologischen Perspektiven wird ein fundierter, interdisziplinär angelegter Überblick geboten, der ein tieferes Verständnis der Wechselwirkungen zwischen Flexibilisierungsprozessen und der Governance von Erwerbsarbeit ermöglicht.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 599

Veröffentlichungsjahr: 2022

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Fabian Beckmann / Florian Spohr

Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik

Grundlagen, Wandel, Zukunftsperspektiven

UVK Verlag · München

Umschlagmotiv: © istockphoto, fotogestoeber.de

 

Foto: privat

Dr. Fabian Beckmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Soziologie/Arbeit, Wirtschaft, Wohlfahrt an der Ruhr-Universität Bochum. Er forscht und lehrt zum Wandel von Arbeit, Arbeitsmarkt und Wohlfahrtsstaat. Aktuell leitet er ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördertes Forschungsprojekt zum Thema „Plattformökonomie und soziale Sicherung“.

Foto: Akofa Korfmann

Dr. Florian Spohr ist akademischer Mitarbeiter am Institut für Sozialwissenschaften der Universität Stuttgart. Seine Forschungsgebiete sind Arbeitsmarktpolitik, Interessenvermittlung und Politikfeldanalyse. Gegenwärtig arbeitet er in dem DFG-Forschungsprojekt „Lobbying Across Multiple Levels: German Federal Institutions, European Union, and the Länder“ (LiM).

 

DOI: https://doi.org/10.36198/9783838556901

 

© UVK Verlag 2021— ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KGDischingerweg 5 • D-72070 Tübingen

 

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetztes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

 

Alle Informationen in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Fehler können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Weder Verlag noch Autor:innen oder Herausgeber:innen übernehmen deshalb eine Gewährleistung für die Korrektheit des Inhaltes und haften nicht für fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Diese Publikation enthält gegebenenfalls Links zu externen Inhalten Dritter, auf die weder Verlag noch Autor:innen oder Herausgeber:innen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreibenden der Seiten verantwortlich.

 

Internet: www.narr.deeMail: [email protected]

 

utb-Nr. 5690

ISBN 978-3-8252-5690-6 (Print)

ISBN 978-3-8463-5690-6 (ePub)

Inhalt

VorwortHinweise zum BuchHinweise für Dozierende und Studierende1 Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit1.1 Arbeit und Arbeitsgesellschaft1.2 Der Arbeitsmarkt – ein Markt wie jeder andere?1.2.1 Definition und Besonderheiten1.2.2 Institutionalisierung1.2.3 Strukturierung und Segmentierung1.3 Arbeitslosigkeit1.3.1 Definition und Messung1.3.2 Formen, Ursachen und Folgen1.3.3 Entwicklung, Strukturierung und Dynamik1.4 Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarktflexibilisierung1.4.1 Beschäftigungsentwicklung, Feminisierung, Tertiarisierung1.4.2 Fachkräfteengpässe1.4.3 Normalarbeit und atypische Beschäftigung1.4.4 Niedriglohnbeschäftigung1.4.5 Von der Heterogenisierung zur Prekarisierung?2 Paradigmen und Prinzipien der Arbeitsmarktpolitik2.1 Instrumente der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik2.1.1 Passive Arbeitsmarktpolitik2.1.2 Aktive Arbeitsmarktpolitik2.1.3 Aktivierende Arbeitsmarktpolitik2.1.4 Beschäftigungspolitik2.2 Varianten der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik2.2.1 Theoretische Erklärungsfaktoren2.2.2 Regime der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik2.3 Arbeitsmarktpolitische Leitbilder im Wandel der Zeit2.3.1 Der keynesianische Wohlfahrtsstaat2.3.2 Der neoliberale Staat2.3.3 Der Sozialinvestitionsstaat3 Arbeitsmarktpolitik in Deutschland3.1 Akteure und Institutionen3.1.1 Bundesagentur für Arbeit und Arbeitslosengeld (I & II)3.1.2 Politische Arena3.2 Geschichte und Gegenwart der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland3.2.1 Prinzipien und Anfänge bundesdeutscher Arbeitsmarktpolitik3.2.2 Der Beginn der Krise: Reformversuche und -hindernisse3.2.3 Der große Umbruch: Die Hartz-Reformen3.2.4 Die Wirtschafts- und Finanzkrise der 2000er Jahre3.2.5 Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns3.2.6 Maßnahmen in der Corona-Pandemie4 Das System der Arbeitsbeziehungen4.1 Betriebliche Regulierung4.1.1 Historische Genese4.1.2 Betriebsverfassung als Basisinstitution4.1.3 Unternehmensmitbestimmung4.1.4 Entwicklungstrends: Segmentierung und Verbetrieblichung4.2 Überbetriebliche Regulierung4.2.1 Historische Genese4.2.2 Tarifautonomie als Basisinstitution4.2.3 Akteure und Verhandlungsprozess4.2.4 Sozialpartnerschaft und (Neo-)Korporatismus4.2.5 Entwicklungstrends: Fragmentierung und Dezentralisierung4.3 Europäische Regulierung der Arbeitsbeziehungen4.3.1 Der Soziale Dialog4.3.2 Europäischer Mindestlohn5 Die Arbeitsmarktpolitik der Europäischen Union5.1 Arbeitsmarktpolitische Unterschiede der EU-Mitgliedstaaten5.2 Europäischer Anpassungsdruck auf nationale Arbeitsmärkte5.2.1 Negative Integration: Marktschaffung durch EuGH und Kommission5.2.2 Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion5.3 Positive Integration: Regulierung der Arbeitsmarktpolitik auf europäischer Ebene5.4 Soziale Grundrechte im europäischen Arbeitsmarkt5.5 Soft Law: Die Koordinierung der nationalen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitiken5.5.1 Die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS)5.5.2 Der Europäische Sozialfonds (ESF)5.5.3 Die Jugendgarantie5.5.4 Die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR)5.6 EU-Arbeitsmarktpolitik zwischen Ambition und RealitätVertiefende LiteraturVerständnisfragen6 Perspektiven und Herausforderungen6.1 Digitalisierung und Plattformisierung6.1.1 Arbeitsmarkteffekte und (De-)Qualifizierung6.1.2 Plattformökonomie und De-Institutionalisierung6.1.3 Arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder6.2 Die Neujustierung von Hartz IV6.2.1 Die Corona-Pandemie: Brennglas und Türöffner6.2.2 Die „bedingungsarme“ Grundsicherung6.2.3 Hartz IV – Bürgergeld – Grundeinkommen?6.3 Langzeitarbeitslosigkeit: Alte Probleme, neue Pfade?6.3.1 Das Teilhabechancengesetz6.3.2 Sozialer Arbeitsmarkt: Von Workfare zur Teilhabe?6.3.3 Bürgerarbeit revisited7 Getriebene Arbeitsmarktpolitik zwischen Gestaltung und ReparaturLiteraturRegister

Vorwort

Das vorliegende Buch ist das Ergebnis des gemeinsamen Interesses der Autoren an sozialwissenschaftlichen Perspektiven auf Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik. Dabei ist es keinesfalls so, dass es in den Sozialwissenschaften an Grundlagen- und Einführungsbüchern zu dieser Thematik mangelt. Häufig, so unsere Beobachtung, sind diese Werke jedoch recht eng auf die einzelnen sozialwissenschaftlichen Teildisziplinen beschränkt und beleuchten entsprechend vorwiegend soziologisch den Arbeitsmarkt oder politikwissenschaftlich dessen Steuerung. Ausgangspunkt dieses Buches war die Überlegung, diese beiden Perspektiven stärker als bislang miteinander zu verbinden und für die Vorzüge einer soziologischen und politikwissenschaftlichen Analyseperspektive auf Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik zu sensibilisieren.

Einer der Vorteile einer solch interdisziplinären Ausrichtung liegt darin, den vielfältigen Wechselwirkungen zwischen strukturellen und qualitativen Wandlungsprozessen von Arbeit und Beschäftigung einerseits und den sie flankierenden und sich wandelnden arbeitsmarktpolitischen Paradigmen, Prinzipien, Leitbildern und Institutionen andererseits Rechnung tragen zu können. Wir möchten aber ehrlich sein: Eine solche Perspektive bietet auch Nachteile, da sie hier und dort auf teildisziplinäre Vertiefungen verzichten muss. Dies gilt umso mehr für ein derart breites Themenfeld. Wir halten eine solche Verdichtung unter Abwägung des positiven Nutzens dennoch für verschmerzbar und verweisen an den entsprechenden Stellen auf Literatur zur Vertiefung.

Zugleich möchte sich dieses Einführungsbuch nicht in einer Darstellung der Grundlagen erschöpfen, sondern gleichsam aktuelle Wandlungstendenzen von Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik diskutieren und die entsprechenden wissenschaftlichen Diskurse aufgreifen. Uns ist bewusst, dass wir hiermit an der einen oder anderen Stelle über die engen Grenzen einer Einführung in diese Thematik hinausgehen. Allerdings entspricht ein solch erweiterter Blick unserer Überzeugung nach dem sozialwissenschaftlichen Interesse von Studierenden und anderen Interessierten, und das oben angesprochene enge Wechselspiel zwischen dem Wandel des Arbeitsmarktes und der Arbeitsmarktpolitik wird hierdurch – so hoffen wir – greif- und nachvollziehbar.

Diesen Prämissen folgend beginnen wir im ersten Kapitel mit einem breiten Einstieg und beleuchten theoretische Grundlagen und empirische Befunde zu Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit. Wir fokussieren in Kapitel zwei dann auf Paradigmen, Prinzipien und Grundlagen der Arbeitsmarktpolitik in Wohlfahrtsstaaten und skizzieren hier bereits einige zentrale Wandlungstendenzen dieses Politikfeldes. Im dritten Kapitel vertiefen wir diese Perspektive für Deutschland, legen arbeitsmarktpolitische Institutionen und Akteure dar und zeichnen wichtige Stationen des Wandels der bundesdeutschen Arbeitsmarktpolitik nach.

Hierauf aufbauend beleuchten wir im vierten Kapitel das für die Regulierung von Arbeit im deutschen Arbeitsmarkt- und Wohlfahrtsstaatsmodell wichtige System der Arbeitsbeziehungen, stellen betriebliche und überbetriebliche Regulierungsmodi, -institutionen und -akteure dar und umreißen Wandlungs- und Europäisierungsprozesse. Letzteren Aspekt vertiefen wir im darauffolgenden Kapitel fünf und legen Ansätze, Chancen und Grenzen der Europäisierung von Arbeitsmarktpolitik und -regulierung dar. Zu guter Letzt diskutieren wir im anschließenden Kapitel sechs – zugegebenermaßen und notwendigerweise selektiv – aktuelle Herausforderungen für Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik. Neben den Umwälzungen durch die Digitalisierung und Plattformisierung der Arbeitswelt greifen wir auch aktuelle Diskussionen um eine Neuausrichtung des „Hartz-Systems“ und das Problem der persistierenden Langzeitarbeitslosigkeit auf. Wir schließen mit einem Ausblick auf die Frage nach dem Charakteristikum der gegenwärtigen deutschen Arbeitsmarktpolitik, welche, so unsere Beobachtung und These, vor allem reaktiv und reparierend, aber wenig proaktiv und gestalterisch ist.

All dies geschieht mit dem Wunsch, auf dieser Basis das Interesse aller Leser:innen zu wecken und Studierende zu befähigen, theoretische Grundlagen zu verstehen, empirische Befunde und Trends einordnen und entsprechende Zusammenhänge erkennen zu können, um so die eigene Urteils- und Reflexionsfähigkeit zu stärken. Und all dies wäre nicht möglich gewesen ohne die nette, professionelle und geduldige Betreuung und Unterstützung durch unsere Lektorin Uta C. Preimesser, der wir an dieser Stelle besonders herzlich danken.

 

Fabian Beckmann & Florian Spohr

Bochum, im Frühjahr 2022

Hinweise zum Buch

Ergänzend zu diesem Buch und der hier diskutierten Fachliteratur ist es immer hilfreich, nützliche Anlaufstellen der Forschung zu Arbeit, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik zu kennen, um aktuelle Studienergebnisse und Debattenbeiträge dieses dynamischen Forschungs- und Politikfeldes nicht zu übersehen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit finden sich im Folgenden einige aus unserer Sicht nützliche Links zu Instituten und Datenquellen, die für die Forschung zu Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik wichtig sind – ein Besuch lohnt sich (fast) immer!

Hinweise für Dozierende und Studierende

Links zu Instituten und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die zu vielen Teilbereichen von Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik und angrenzenden Themenbereichen forschen und publizieren:

Bundesinstitut für Berufsbildung: www.bibb.de/

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: www.diw.de/de

Institut Arbeit und Wirtschaft: www.iaw.uni-bremen.de/

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: www.iab.de/

Institut Arbeit und Qualifikation: www.uni-due.de/iaq/ mitsamt dem stets aktualisierten Informationsportal www.sozialpolitik-aktuell.de

Institut Arbeit und Technik: www.iat.eu/

Institut der deutschen Wirtschaft: www.iwkoeln.de/

Institut für Sozialforschung Frankfurt: www.ifs.uni-frankfurt.de/

Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik: www.isg-institut.de/

Institut für sozialwissenschaftliche Forschung München: www.isf-muenchen.de/

ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung: www.ifo.de/

Institut zur Zukunft der Arbeit: www.iza.org/de

Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle: www.iwh-halle.de/

Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung: www.mpifg.de/

Sozialforschungsstelle Dortmund: sfs.sowi.tu-dortmund.de/

Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen: sofi.uni-goettingen.de/

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut: www.wsi.de/de

Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung: www.wzb.eu/de

Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung: https://www.zew.de/

Für Zahlen, Daten und Fakten zu Arbeitsmarkt und Beschäftigung national wie international sind folgende Anlaufstellen nützlich:

Statistik der Bundesagentur für Arbeit: statistik.arbeitsagentur.de/

Statistisches Bundesamt: www.destatis.de

Statistisches Amt der Europäischen Union – Eurostat: ec.europa.eu/eurostat/de/

Statistik der International Labour Organization: https://ilostat.ilo.org/

Wichtige Datensätze für die Arbeitsmarktforschung umfassen u.a.:

Allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS): www.gesis.org/allbus/allbus

BIBB-BAuA-Erwerbstätigenbefragung: dbk.gesis.org/dbksearch/SDesc2.asp?DB=D&;no=5657

DGB-Index „Gute Arbeit“: index-gute-arbeit.dgb.de/

European Skills and Jobs Survey (ESJS): www.cedefop.europa.eu/en/projects/european-skills-and-jobs-survey-esjs

European Working Conditions Survey (EWCS): www.eurofound.europa.eu/surveys/european-working-conditions-surveys-ewcs

Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS): fdz.iab.de/de/FDZ_Individual_Data/PASS.aspx

Sozio-ökonomisches Panel (SOEP): www.diw.de/de/diw_01.c.615551.de/forschungsbasierte_infrastruktureinrichtung__sozio-oekonomisches_panel

1Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit

1.1Arbeit und Arbeitsgesellschaft

ArbeitArbeit ist essenzieller Bestandteil des menschlichen Lebens. Zu jeder Zeit in der Menschheitsgeschichte wurde Arbeit verrichtet, wenngleich die Art und Weise, die individuellen und kollektiven Bedeutungszuschreibungen sowie die soziale Einbettung und gesellschaftliche Organisation von Arbeit historisch einem starken Wandel unterworfen waren (für einen vertieften Einblick in die Geschichte menschlicher Arbeit seit der Antike vgl. Bahrdt 1983, Mikl-Horke 2007:17ff. sowie die Beiträge in Kocka/Offe 2000). Die Zentralität von Arbeit für das menschliche Leben hängt zuvorderst damit zusammen, dass Menschen ohne Arbeit ihre Existenz und ihr Überleben nicht sichern und zahlreiche ihrer Bedürfnisse nicht befriedigen können, sie also gewissermaßen immer wieder aufs Neue gezwungen sind, Arbeit zu verrichten. Doch was ist Arbeit überhaupt, und wie lässt sie sich von anderen Tätigkeiten abgrenzen?

Aus soziologischer Perspektive kann Arbeit zunächst ganz allgemein verstanden werden als „jede zweckhafte Tätigkeit, die der Befriedigung materieller oder geistiger Bedürfnisse dient. Die Tätigkeit selbst kann dabei in körperlicher, manueller Arbeit und/oder in geistiger Arbeit bestehen“ (Mikl-Horke 2017: 24). Es handelt sich daher um alle Formen von Tätigkeiten, die zweck- und zielgerichtet sind und in irgendeiner Form nützlich für andere sind. Arbeit wird in vielen Kontexten in Interaktion mit anderen geleistet und ihr liegen häufig Kooperation und Arbeitsteilung zugrunde (ebd.). Daher ist Arbeit als Tätigkeit eine Form sozialen Handelns, das nach Weber verstanden werden kann als „menschliches Verhalten […], wenn und insofern als der oder die Handelnden mit ihm einen subjektiven Sinn verbinden“ (Weber 2010[1922]: 3). Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass sämtliche Formen sozialen Handelns auch Arbeit sind. Machen zwei Freund:innen eine Fahrradtour oder gehen ins Kino, wird kaum jemand ernsthaft behaupten, dass es sich hierbei um eine Form von Arbeit handelt. Folgerichtig wird Arbeit zumeist von Formen der Freizeitgestaltung, des Müßiggangs oder des Spiels abgegrenzt (Hoose 2016: 52).

Diese Unterscheidung löst jedoch nicht automatisch alle Probleme, Arbeit begrifflich präzise zu fassen, denn es gibt zahlreiche Tätigkeiten, bei denen erst der Kontext der Handlung und die Intention der Handelnden darüber entscheiden, ob wir von Arbeit oder eher Freizeitgestaltung oder Spiel sprechen (Flecker 2017: 16f.; für eine detaillierte soziologische Verortung des Begriffes Voß 2018). Ob sich eine Gruppe von Jugendlichen nachmittags zum Fußballspielen verabredet oder diese Tätigkeit professionell zum Gelderwerb ausgeübt wird, ob eine junge Frau in ihrer Freizeit zu Hause Violine spielt oder dies als ausgebildete Musikerin in einem Orchester tut – offensichtlich entscheidet erst der Handlungskontext und subjektive Sinn der Handelnden über das Verständnis von Arbeit und ihre Abgrenzung von anderen Aktivitäten. Die Grenzen zwischen Arbeit und Nicht-Arbeit sind hierbei häufig fließend: Das Toben mit dem eigenen Kind kann sowohl eine Form des Spielens in der Freizeit als auch einen Bestandteil der Erziehungs- und Sorgearbeit darstellen (ebd.). Arbeit oder das, was darunter in einer Gesellschaft verstanden wird, ist somit sozial und kulturell konstruiert. Daher können auch die Grenzen von Arbeit und Nicht-Arbeit interpersonal (d. h. zwischen Menschen), interkulturell (d. h. zwischen Kulturen) und intertemporal (d. h. in unterschiedlichen historischen Kontexten) ganz verschieden gezogen werden.

Deutlich wird, dass der Soziologie ein äußerst breites Verständnis von Arbeit zugrunde liegt. In modernen Gesellschaften ebenso wie im Alltag vieler Menschen ist das Verständnis von Arbeit jedoch stark geprägt von ErwerbsarbeitErwerbsarbeit, also einer ganz bestimmten Form gesellschaftlicher Arbeit. Bei Erwerbsarbeit handelt es sich um Arbeit, „mit der man – sei es als selbstständige Erwerbsperson, sei es als ‚Arbeitnehmer‘ im Rahmen eines Arbeitsvertrages – ein monetäres Einkommen erzielt, auf das die Arbeitenden und die von ihnen abhängigen Angehörigen ihrer Haushalte in aller Regel angewiesen sind“ (Kocka/Offe 2000: 9). Erwerbsarbeit wird in kapitalistischen Wirtschaftssystemen auf Märkten angeboten und nachgefragt und ist abzugrenzen von solchen Formen von Arbeit, die im Haushalts- und Familienkontext (Care- bzw. Reproduktionsarbeit) oder ehrenamtlich geleistet werden. Im Gegensatz zu diesen Formen gesellschaftlicher Arbeit ist für Erwerbsarbeit der Tausch von Arbeitskraft gegen Geld charakteristisch (Pries 2019).

Gleichwohl ist Erwerbsarbeit nie losgelöst von anderen Formen gesellschaftlicher Arbeit zu denken, insbesondere der im Privaten geleisteten Care- bzw. ReproduktionsarbeitCare-Arbeit. Diese bezeichnet all jene Formen von Arbeit, die für die direkte und indirekte Wiederherstellung von Arbeitskraft notwendig sind. ReproduktionsarbeitReproduktionsarbeit umfasst sowohl alltägliche Tätigkeiten wie die physische Verpflegung und die Übernahme der Hausarbeit als auch die Produktion der nächsten Generation in Form von Geburt, Pflege und Erziehung der Kinder (Flecker 2017: 21). Diese lange Zeit übersehene Form gesellschaftlicher Arbeit wird seit den 1970er Jahren wissenschaftlich und öffentlich vermehrt debattiert. Dies ist feministischen und gleichstellungspolitischen Strömungen zu verdanken, denn die Entwicklung moderner Industriegesellschaften ist eng verknüpft mit dem sogenannten Male-Breadwinner-ModellMale-Breadwinner-Modell, also einer geschlechtsspezifischen Aufteilung von Arbeit, in welche der Mann als Haupternährer für den Erwerb und die Frau für die Reproduktionsarbeit zuständig ist (Jürgens 2010).

Wenn von modernen Gesellschaften als ArbeitsgesellschaftArbeitsgesellschaften gesprochen wird (vgl. bereits Ahrendt 2007 [1960]), sind dennoch zumeist im eigentlichen Sinne Erwerbsarbeits- bzw. Arbeitsmarktgesellschaften gemeint. Dies hängt mit der Zentralität von Erwerbsarbeit für den Wohlstand von Volkswirtschaften ebenso zusammen wie mit dem Einfluss auf die Sozialstruktur, die soziale Ordnung und die alltägliche Lebenswelt von Individuen. Schon soziologische Klassiker wie Marx, Weber und Durkheim stellten Erwerbsarbeit mitsamt ihren Funktionen, Herrschaftsformen, Machtverhältnissen und den hieraus resultierenden Konflikten in den Mittelpunkt ihrer Analysen, so dass sich Arbeit als soziologische Schlüsselkategorie und Nukleus gesellschaftstheoretischer Überlegungen herausbildete (Offe 1983: 38). Die hohe Bedeutung von Erwerbsarbeit manifestiert sich in ganz unterschiedlichen Sphären.

Wie dargelegt, unterliegen zunächst einmal alle Gesellschaften dem Zwang zur Arbeit, um das physische Überleben ihrer Mitglieder zu sichern. Hieraus entsteht die Notwendigkeit, Arbeit so zu organisieren, dass diese Überlebenssicherung kontinuierlich gewährleistet ist und die sich herausbildenden Strukturen stabil sind (ebd.). Gleichzeitig sind nicht nur Gesellschaften, sondern auch Individuen zumeist abhängig von Erwerbsarbeit, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die meisten Menschen müssen arbeiten. Sie und ihre Angehörigen sind auf das durch die Erwerbsarbeit erzielte Einkommen angewiesen, sofern sie nicht über Kapital oder ausreichend Vermögen verfügen (Kocka/Offe 2000: 9; Brussig 2015: 296). Hieraus folgt, dass in Industriegesellschaften die materiellen Konsum- und Teilhabechancen und somit auch der soziale Status und die soziale Position von Individuen maßgeblich durch Erwerbsarbeit geprägt werden, woran auch Prozesse der Individualisierung und Pluralisierung sozialer Milieus (Beck 1986) nichts Grundlegendes ändern.

In konservativen Wohlfahrtsstaaten (Esping-Andersen 1990, → Kapitel 2.2.2) wie dem deutschen verlängert sich die Bedeutung der materiellen Absicherung durch Erwerbsarbeit sogar über die gegenwärtige Erwerbsintegration hinaus: So wird im Rahmen des sogenannten Äquivalenzprinzips die Höhe der Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit und im Alter an das Maß der vorherigen Erwerbsteilhabe gekoppelt (Heinze et al. 1999). Die Herstellung von sozialer Sicherung qua Bismarck’scher beitragsfinanzierter Sozialversicherung sorgt daher für die hohe Bedeutung von Erwerbsarbeit für den Schutz vor den „Risiken der modernen Industriegesellschaft, also Alter, Invalidität, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pflege“ (Schmid 2011: 117).

Es wäre jedoch verkürzt, die Zentralität von Erwerbsarbeit lediglich auf die materiellen Faktoren zu reduzieren. So ist sozialwissenschaftlich vielfach herausgearbeitet worden, dass Erwerbsarbeit über die genannten direkten und indirekten monetären Effekte hinaus eine zentrale gesellschaftliche Inklusions- und Integrationsinstanz darstellt, die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstwertgefühl maßgeblich beeinflusst (Böhle 2018). Jahoda sieht die positiven Folgen von Erwerbsarbeit in fünf wesentlichen psychosozialen Funktionen begründet: Auferlegung eines Zeitplans, soziale Kontakte, Teilhabe an kollektiven Zielsetzungen, Status und Identität sowie die Verpflichtung zur regelmäßigen Aktivität (1982: 59). Dass Erwerbsarbeit viele positive psychosoziale Effekte erzeugt, wird besonders deutlich, wenn die Teilhabe an Erwerbsarbeit trotz individuellen Wunsches nicht realisiert werden kann. So ist vielfach gezeigt worden, dass Arbeitslosigkeit negativ mit dem subjektiven Wohlbefinden korreliert ist und zu sozialen Exklusionsprozessen führen kann (vgl. bereits die einflussreichen „Marienthal-Studien“ von Jahoda/Zeisel 1975 [1933] sowie Paul et al. 2016). Dies bedeutet jedoch keinesfalls, dass per se jede Arbeit besser ist als keine, was sozialwissenschaftlich unter dem Stichwort „Prekarisierung“ seit längerem diskutiert wird (exemplarisch die Beiträge in Castel/Dörre 2009). Es impliziert auch keinesfalls, dass die kapitalistische Organisationsform von Arbeit nicht auch unerwünschte Nebenfolgen wie soziale Exklusion oder gesundheitliche Belastungen durch ungünstige Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nach sich zieht. Dies ändert jedoch nichts an der generellen Beobachtung, dass der Erwerbsarbeit als Quelle materiellen Wohlstands und sozialer Teilhabe sowie als wichtiges Medium der Identitätsbildung in modernen Gesellschaften eine zentrale Rolle zukommt. Menschen müssen daher nicht nur arbeiten, sondern in der Regel sollen und wollen sie es auch. Wie Weber in seinem Werk „Protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ (2013 [1904/1905]) dargelegt hat, wurde die Verinnerlichung von Arbeit als Tugend, die Menschen Würde und göttliche Gnade ermöglicht, seit Beginn der Neuzeit vor allem durch die Ausbreitung des protestantischen Glaubens forciert. Auch wenn sich die Bedeutung einer religiösen Legitimation für Erwerbsarbeit inzwischen gewandelt hat, ist Erwerbsarbeit auch heute als „Norm und als Realität […] zentral für die Kultur und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft“ (Kocka/Offe 2000: 10).

1.2Der Arbeitsmarkt – ein Markt wie jeder andere?

1.2.1Definition und Besonderheiten

In modernen (post-)industriellen Gesellschaften ist die Existenz von Arbeitsmärkten für nahezu alle Menschen vollkommen selbstverständlich. Menschen bilden sich für den ArbeitsmarktArbeitsmarkt aus, sie nehmen Arbeitsplätze auf diesem Markt ein (oder bieten diese als Arbeitgeber:in an), sie ziehen sich freiwillig oder unfreiwillig von diesem Markt zurück, treten möglicherweise wieder ein oder aber beenden ihre „Teilnahme“ für immer und gehen in Rente. Wie dargelegt, basiert die Entwicklung hin zu einer Arbeitsgesellschaft auf der Durchsetzung von Erwerbsarbeit als marktförmiger OrganisationsformKapitalismus gesellschaftlicher Arbeit. Die Existenz von Arbeitsmärkten, wie wir sie heute kennen, ist aus historisch-empirischer Perspektive jedoch keinesfalls so etwas wie der Normalfall der Organisation gesellschaftlicher Arbeit, sondern breitete sich erst sehr langsam und in Grundzügen seit dem 16. Jahrhundert aus. Die tatsächliche Durchsetzung moderner Arbeitsmärkte folgt dann im Zuge der IndustrialisierungIndustrialisierung, die neben Arbeit nahezu alle Waren auf Märkten handelt und ihre Verteilung marktförmig organisiert (Flecker 2017: 48f.). Eingebettet in eine zunehmende funktionale Ausdifferenzierung gesellschaftlicher Teilsysteme, Prozesse der Arbeitsteilung und der Ausbildung von Wohlfahrtsstaaten (Abraham/Hinz 2018: 1) löst der Siegeszug des Kapitalismus in westlichen Gesellschaften ein System von Tauschbeziehungen, zumeist kleinräumigem Handel und Subsistenzwirtschaft, ab. Gearbeitet wird nicht mehr primär für die (un-)mittelbare Eigenversorgung, sondern die eigene Arbeitskraft wird im Rahmen eines Lohnarbeitsverhältnisses einem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Dies setzt im Zuge der Industrialisierung die Herausbildung zweier (idealtypischer) Klassen voraus. Während die Arbeitgeber:innen (im Marx’schen Sinne die Bourgeoisie) die Produktionsmittel (etwa Fabriken und Maschinen) besitzen, sind die Arbeiter:innen (ergo Proletarier:innen) laut Marx im doppelten Sinne frei: Sie haben erstens die (formale) Freiheit, Arbeitsverträge zu schließen und ihre Arbeitskraft zu verkaufen, sind aber zweitens auch frei von Besitz an den Produktionsmitteln (Marx 1970 [1867–1894]). Die Folge ist der „stumme Zwang der ökonomischen Verhältnisse“ (Marx) und die Herausbildung des Arbeitsmarktes als zentrales Mittel zur Organisation gesellschaftlicher Arbeit.

Der Arbeitsmarkt kann verstanden werden als

„[…] die in kapitalistischen Gesellschaften vorherrschende institutionelle Lösung eines doppelten Allokationsproblems, das in allen Gesellschaften gelöst werden muß: einerseits muß das Produktionssystem mit den von ihm benötigten Arbeitsleistungen versorgt werden, andererseits müssen die Arbeitskräfte mit monetären (Einkommen) und sozialen (Status) Subsistenzmitteln versorgt werden“ (Offe/Hinrichs 1984: 48).

Wie dargelegt, wird dieses doppelte Allokationsproblem in Industriegesellschaften marktförmig gelöst, indem Produktion und Verteilung als Austausch von Lohn und Leistung organisiert wird. Wie auf allen Märkten stehen sich auch auf dem Arbeitsmarkt Angebot und Nachfrage gegenüber. Die Angebotsseite stellt ihre Arbeitskraft zum Verkauf, die Nachfrageseite kauft Arbeitskraft zum Zwecke der Produktivitätssteigerung ein. Diese marktförmige Organisation impliziert auch, dass beide Seiten – wie auf Märkten üblich – marktrational handeln. Anbieter:innen und Nachfrager:innen versuchen dementsprechend, Art, Menge und Preis (Lohn) den Marktbedingungen strategisch anzupassen (ebd.). Man könnte daher leicht schlussfolgern, dass Arbeitsmärkte den grundlegenden Funktionsweisen und Logiken von anderen Märkten wie etwa Gütermärkten entsprechen. Doch ist der Arbeitsmarkt tatsächlich ein Markt wie jeder andere?

Die neoklassische Arbeitsmarkttheorie beantwortet diese Frage mit einem Ja (vgl. für nachfolgende Ausführungen vertiefend Keller 2008: 270ff.; Hinz/Abraham 2018: 9ff.; Zerche et al. 2000: 186ff.). Zentrale Prämisse des Modells ist die Vorstellung, dass Arbeitsmärkte – genau wie alle anderen Märkte – durch die „unsichtbare Hand“ (invisible hand, Adam Smith) zum Gleichgewicht tendieren, d. h. Angebot und Nachfrage quasi natürlich und mit dem größtmöglichen Nutzen aller zueinander finden. Die zentrale Lenkungsfunktion für das Geschehen am Arbeitsmarkt übernimmt der Preis, also der Lohn, der für den Ankauf von Arbeitskraft bezahlt wird, wobei davon ausgegangen wird, dass für den Faktor Arbeit dieselben Gesetzmäßigkeiten gelten wie für andere Güter. Diese grundlegende Vorstellung der Funktionsweise von Arbeitsmärkten ist hinsichtlich der zu treffenden Grundannahmen voraussetzungsvoll: So geht die neoklassische Arbeitsmarkttheorie u. a. von einer vollständigen Konkurrenz, vollständigen Informationen sowie einer vollständigen Mobilitätsfähigkeit und -bereitschaft aller Marktteilnehmer:innen ebenso aus wie von der Homogenität und somit vollständigen Substituierbarkeit der Angebotsseite. Aus der Gleichgewichtsannahme folgt auch, dass (längerfristige) Arbeitslosigkeit immer freiwillig sein muss, denn laut des Modells findet jedes Angebot eine Nachfrage, sofern „der Preis stimmt“. Ebenso impliziert das neoklassische Modell, dass weitreichende Eingriffe des Staates und/ oder kollektive Lohnfindungsprozesse durch die Sozialpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) nicht notwendig, ja sogar schädlich sind, da hierdurch der Markt-Preis-Mechanismus gestört wird. Schon früh wurde auch aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive Kritik am neoklassischen Basismodell laut, was vor allem mit dem Hinweis auf unterkomplexe und realitätsferne Grundannahmen begründet wurde. Folglich brachen theoretische Weiterentwicklungen der Arbeitsökonomik mit einzelnen dieser Grundannahmen und betonten etwa die Bedeutung von Bildungsinvestitionen (Humankapitaltheorie), über dem markträumenden Niveau liegenden Löhnen zum „Einkauf“ von Motivation und Loyalität (Effizienzlohntheorien) oder die unterschiedliche Marktmacht von Beschäftigten in der Lohnsetzung (Insider-Outsider-Theorien).

Noch deutlicher werden aus soziologischer Perspektive die Besonderheiten des Arbeitsmarktes hervorgehoben. Als (negative) Referenzfolie fungiert in aller Regel die oben kursorisch skizzierte (post-)neoklassische Arbeitsökonomik (hierzu ausführlich Weingärtner 2019: 17ff.). Bei aller Heterogenität der theoretischen Ansätze vereint soziologische Perspektiven auf Arbeitsmärkte zunächst die Betonung der besonderen Ware Arbeitskraft. Diese ist aus soziologischer Sicht keinesfalls mit anderen Waren oder Gütern vergleichbar, denn es handelt sich, so Polanyi, um eine „fiktive Ware“ (1977 [1944]: 99). Arbeitskraft ist immer personengebunden, sie kann also nicht losgelöst vom Subjekt mitsamt individuellen Prädispositionen und Präferenzen betrachtet oder verwertet werden. Ebenso wie Boden und Kapital ist nach Polanyi auch Arbeit keine wirkliche Ware, da diese nicht für den Verkauf auf dem Markt produziert wird. Der Warencharakter wird daher fiktiv hergestellt, was jedoch nicht verhindert, dass auf Basis dieser Fiktion ganz reale Märkte entstehen.

Hinzu kommt, dass auf dem Arbeitsmarkt nicht tatsächliche Arbeit oder Arbeitsleistung, sondern lediglich ArbeitsvermögenTransformationsproblem von Arbeit und potentielle Arbeitsleistung gehandelt wird. Folglich muss in den Betrieben immer wieder das Problem gelöst werden, „Arbeitsvermögen in wirkliche Arbeit umzusetzen“ (Berger/Offe 1982: 351). Der Arbeitsvertrag zwischen Anbieter:innen und Nachfrager:innen kann dieses sogenannte Transformationsproblem von Arbeit nicht lösen, denn er ist unbestimmt und kann lediglich bestimmte Verkaufsbedingungen (Lohnhöhe, Umfang und Gestaltung der Arbeitszeit etc.) festschreiben. Die Nachfrageseite „kauft die Katze im Sack“ (Deutschmann 2002: 97). Extrafunktionale Qualifikationen wie Engagement, Motivation und Loyalität der Beschäftigten können hingegen nicht einfach vorausgesetzt werden (Minssen 2019: 25ff.). Dies gilt umso mehr, als dass die Vertragspartner:innen in der Regel gegensätzliche Interessen haben: Während die Nachfrageseite die höchstmögliche Arbeitsleistung wünscht, hat die Angebotsseite ein rationales Interesse, das Arbeitsvermögen nicht vollkommen zu verausgaben – ist es doch die einzige Ware, die sie auf dem Arbeitsmarkt anbieten kann (Deutschmann 2002: 95ff.). Ergänzend zu formalen Arbeitsverträgen existieren daher informelle, sogenannte psychologische Verträge, in denen die Vertragspartner:innen reziproke Erwartungen formulieren, deren Nicht-Einhaltung oder Verletzung zum Vertragsbruch führen können (Minssen 2019: 39ff.). Dies ändert nichts an dem Umstand, dass Beschäftigte mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages die betrieblichen Herrschaftsverhältnisse akzeptieren und legitimieren und der Arbeitgeber die Verfügungsgewalt innehat. Gleichwohl sind neben dem formalen Tausch von Leistung gegen Geld häufig ergänzende Steuerungsmodi wirksam, etwa wenn Loyalität gegen Wertschätzung eingetauscht wird (ebd.).

Das wohl gewichtigste Argument, das gegen eine Gleichsetzung von Arbeits- mit anderen Märkten spricht, ist jedoch die strukturelle Machtasymmetrie zwischen Angebots- und Nachfrageseite (Offe/Hinrichs 1984: 50ff.). Wie eingangs skizziert, müssen (nahezu alle) Menschen aus Gründen der materiellen Existenzsicherung arbeiten, d. h. es besteht ein (fortwährender) Angebots- bzw. Verkaufszwang. Dieser Umstand hat Folgen: Arbeitskraftbesitzer:innen können nicht ewig auf einen passenden Arbeitsplatz warten, sie können ihr Angebot nicht beliebig verbilligen und die Konkurrenzsituation nicht beeinflussen (Hirsch-Kreinsen 2009: 156). Ebenso besteht eine eingeschränkte Möglichkeit, sich an veränderte Nachfragebedingungen anzupassen, etwa mit Blick auf geforderte Qualifikationen, Kenntnisse oder räumliche Aspekte (ebd.). Während das Angebotsverhalten also inflexibel ist, hat die Nachfrageseite deutlich günstigere Möglichkeiten, das Angebot zu steuern, etwa durch technologische Innovationen und Maschinen, die menschliche Arbeitskraft ersetzen, durch räumliche Verlagerungen von Produktionsstandorten oder durch Investitionen in die Belegschaft. Trotz der symmetrischen Vertragsfreiheit beider Parteien bleibt also ein strukturelles Machtungleichgewicht bestehen, da „der Arbeitgeber typischerweise mehr Optionen hat, seine Angewiesenheit auf Arbeitskräfte zu reduzieren, als umgekehrt der Arbeitnehmer Optionen hat, seine Angewiesenheit auf Arbeitseinkommen zu reduzieren“ (Offe 2000: 497).

1.2.2Institutionalisierung

Die genannten Besonderheiten und allen voran die strukturelle Machtasymmetrie zwischen Angebots- und Nachfrageseite führten ab dem 19. Jahrhundert zu einer zunehmenden Institutionalisierung des Arbeitsmarktes, in deren Zuge das freie Spiel der Marktkräfte reguliert wurde. Diese InstitutionalisierungArbeitsmarktInstitutionalisierung hatte mehrere Ursachen. Ein entscheidender Faktor war die Tatsache, dass zur Zeit der Frühindustrialisierung zahlreiche Industriezweige dem (idealtypischen) neoklassischen Modell recht nahekamen. Entgegen dem Postulat dieses Modells war das Ergebnis jedoch keinesfalls eine ökonomische und soziale Win-win-Situation, sondern ein Zustand zivilisatorischer Rückschritte, zu denen bittere Armut, überlange Arbeitszeiten von bis zu 16 Stunden am Tag, inhumane Arbeitsbedingungen, absolute Disziplinierung und die systematische Diskriminierung Leistungsschwächerer (Menschen mit Behinderung, Kranke) zählten (Bäcker et al. 2010: 426).

Der Maximalzugriff auf die Arbeitskräfte ohne Rücksicht auf soziale und gesundheitliche Folgewirkungen wurde ab dem 19. Jahrhundert durch erste regulative Eingriffe des Staates, die vor allem auf besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder abzielten, abgeschwächt – wohlgemerkt im Kontext der damaligen Zeit, die kaum mit heute gängigen ethischen Vorstellungen vergleichbar sind. So verfügte etwa das preußische Regulativ von 1839 unter anderem, dass Kinder zwischen neun und 16 Jahren fortan nicht mehr als zehn Stunden täglich arbeiten durften und für sie Sonntags- und Nachtarbeit verboten waren (Kastner 2004). Nichtsdestotrotz markierten derlei Staatstätigkeiten den Beginn eines schrittweisen Wandlungsprozesses, im Zuge dessen die Absicherung bestimmter sozialer Mindeststandards durch staatliche Regulierungen hergestellt wird.

„Der Siegeszug des Kapitalismus beruhte auf der Durchsetzungskraft seiner Rationalitätskriterien und der erfolgreichen Externalisierung der Folgeprobleme in die Zuständigkeit anderer institutionalisierter Bereiche, des Staates, der Familien und der Gemeinden. Dieser Prozeß legitimierte sich durch die Effizienz des wirtschaftlichen Handelns, die steigende Produktivität und das wachsende Volkseinkommen. Doch aus den externalisierten Folgen des Kapitalismus entstanden erhebliche Oppositionskräfte, die sich in zwei Richtungen entwickelten. Die eine richtete sich gegen das Rationalitätskriterium selbst, die andere wollte den Geltungskontext dieses Kriteriums einschränken. Die erste Richtung mündete in den Kommunismus, die andere in die Sozialreform“ (Lepsius 1997: 64).

Gleichwohl waren diese regulativen Eingriffe nicht ausschließlich humanistisch motiviert, sondern dienten gleichsam strategischen Interessen wie etwa der Sicherung des militärischen Nachwuchses (Flecker 2017: 51) oder – mit Blick auf die Einführung der ersten Sozialversicherungen durch Bismarck ab 1883 – dem Machterhalt im Zuge erstarkter sozialistischer Strömungen.

Wesentlich für die Institutionalisierung des Arbeitsmarktes war neben staatlich-regulativen Eingriffen vor allem die Entstehung von Gewerkschaften als kollektive Interessenvertretungsorgane der Arbeitnehmer:innen. So entstand durch Koalitionsbildungen, die als Reaktion auf Gewerkschaften auch jene der Arbeitgeber:innen einschloss, sowie die politische Problematisierung der sozialen Frage durch die Arbeiterbewegung nachfolgend ein ausdifferenziertes Netz arbeits- und sozialrechtlicher sowie tarifvertraglicher Regelungen – wohlgemerkt über einen Zeitraum von mehr als einem Jahrhundert und häufig erzwungen durch Arbeitskämpfe und Proteste (Bäcker et al. 2020: 386ff.; → Kapitel 4). Die Koalitionsbildung der Arbeitnehmer:innen in Kombination mit staatlich-regulativen Eingriffen hat so nach und nach eine Vielzahl von Institutionen wie die Tarifautonomie, die Betriebsverfassung, die Arbeitslosenversicherung sowie weitere arbeitsrechtliche Regulierungen hervorgebracht.

Dabei umfassen die Institutionen des Arbeitsmarktes und Wohlfahrtsstaates „regulative, normative, and cultural-cognitive elements that, together with associated activities and resources, provide stability and meanining to social life“ (Scott 2014: 56). Viele arbeitsmarktrelevanten Institutionen erschöpfen sich also nicht in regulativen Elementen (etwa rechtlichen Vorgaben durch Gesetze), sondern stellen gleichsam auch normative Bezugspunkte in der Gesellschaft dar und werden von Individuen in aller Regel internalisiert, d. h. sie „are taken for granted by larger or smaller groups of people“ (Ahrne/Brunsson 2011: 89). Wie alle Institutionen sorgen auch jene des Arbeitsmarktes und Wohlfahrtsstaates für die Herausbildung einer stabilen sozialen Ordnung, wie sie gleichsam als subjektive Orientierungspunkte für Individuen fungieren.

Die zunehmende institutionelle Zähmung des Kapitalismus und hiermit des Arbeitsmarktes führt keinesfalls dazu, dass Erwerbsarbeit ihren marktförmigen Charakter gänzlich verliert, aber die Vertragsfreiheit wird eingeschränkt und Arbeitskraft in der Tendenz dekommodifiziert, d. h. der Warencharakter abgeschwächt (Esping-Andersen 1990, → Kapitel 2.2.2). Polanyi erkennt im 19. Jahrhundert in diesem Zusammenhang eine Doppelbewegung, in dessen Zuge echte Waren immer stärker marktförmig gehandelt werden, wohingegen dies für fiktive Waren immer stärker eingeschränkt wird (1977 [1944]).

Darüber hinaus bildet sich in den genannten Entwicklungsprozessen mit dem Aufkommen von BerufenBeruf eine weitere Basisinstitution moderner Arbeitsmärkte heraus. Ein Beruf kann soziologisch gefasst werden als

„eine spezifische Form der Erwerbstätigkeit, die auf einer relativ dauerhaften Verbindung von systematisch in Lernprozessen erworbenen Qualifikationen mit entsprechenden Tätigkeitskomplexen beruht und ihrem Träger einen gesellschaftlich anerkannten Status sowie Handlungskompetenz im Rahmen sanktionierter Regelbindung vermittelt“ (Fürstenberg 2000: 20).

Berufe erfordern also immer ein Können und somit auch eine Ausbildung, in der die Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen ebenso wie berufliche Normen und Werte („Berufsethos“) vermittelt und erlernt werden. Heutzutage sind Berufe allgegenwärtig: jeder Mensch weiß, dass es Elektriker, Ärztinnen und Frisöre gibt. Dabei sind Berufe wie alle Institutionen keinesfalls statische Gebilde, sondern verändern sich fortlaufend, können im Zuge wirtschaftlicher, technischer und sozialer Wandlungsprozesse neu entstehen (Informatikerinnen) oder verschwinden (Radmacher).

Berufe sind nicht nur individuell eine identitätsstiftende Quelle und ein wichtiger biografischer Fixpunkt (Deutschmann 2002: 144ff.), sondern haben eine wichtige strukturierende Funktion für Arbeitsmärkte. Nachfrageseitig reduzieren sie Ungewissheiten beim Einkauf von Arbeit. Arbeitgeber:innen können damit rechnen, dass eine bestimmte Person über zertifizierte und somit allgemein anerkannte Qualifikationen und Kenntnisse verfügt, wenn sie eine entsprechende Berufsausbildung durchlaufen hat. Anbieterseitig üben Berufe vor allem aufgrund der hiermit verbundenen Spezialisierung von Qualifikationen und Kenntnissen eine strukturierende Funktion aus. Eine Folge dieser Strukturierungsprozesse ist, dass der vermeintlich homogene Arbeitsmarkt in mehrere, voneinander größtenteils unabhängige, Teilarbeitsmärkte bzw. Segmente zerfällt. Berufe führen also dazu, dass weder die Angebots- noch die Nachfrageseite in vollkommener Konkurrenz zueinanderstehen. Niemand würde erwarten – geschweige denn es sich wünschen – dass eine Ärztin Elektroleitungen verlegt oder umgekehrt der Elektriker Medikamente verschreibt. Berufe leisten daher für den Arbeitsmarkt eine wichtige Funktion, indem sie Angebot und Nachfrage kanalisieren (Hirsch-Kreinsen 2009: 157).

Wie alle Institutionen sind auch jene des Arbeitsmarktes und Wohlfahrtstaates somit einerseits selbst über einen längeren Zeitraum stabil und haben andererseits eine stabilisierende Wirkung, indem sie für die Marktakteure Erwartungsunsicherheit reduzieren und (Handlungs-)Orientierung bieten. Gleichwohl sind sie nicht statisch, sondern ein Prozess, d. h. Institutionen werden fortlaufend neu verhandelt oder geraten durch externe Schocks (z. B. neue Technologien oder Krisen) unter Veränderungsdruck (Göhler 1997; zur Soziologie der subjektiven Konstruktion und Reproduktion von Institutionen grundlegend Berger/Luckmann 2018 [1966]). Folglich können Institutionen auch verschwinden oder sich nach und nach mehr oder weniger stark wandeln. Letzterer Fall zeigt sich etwa dann, wenn einzelne Berufe verschwinden, andere neu entstehen, wenn einzelne Sozialversicherungszweige modifiziert und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden oder sich Tarifverträge in ihrer Ausgestaltung und ihrem Geltungsbereich qualitativ verändern. Kurzum: Die Institutionen des Arbeitsmarktes sind grundsätzlich stabil, aber in Bewegung. Neue Institutionen wie der gesetzliche Mindestlohn können ebenso entstehen wie gleichzeitig etablierte Institutionen wie Berufe und Betriebe etwa durch neue digitale Wirtschafts- und Arbeitsformen unter Druck geraten können (→ Kapitel 6.1).

1.2.3Strukturierung und SegmentierungArbeitsmarktSegmentation

Nun wäre es verkürzt, die zunehmende Institutionalisierung des Arbeitsmarktes alleinig als Erfolgsgeschichte zu betrachten, denn wie so häufig greifen auch hier die nicht-intendierten Folgen absichtsvollen Handelns (Merton 1936). Die Bedeutung des Arbeitsmarktes für moderne Gesellschaften erschöpft sich nicht in dem Problem, „wie viele Menschen einen Arbeitsplatz erhalten. Mindestens ebenso bedeutsam ist die Frage, wer welche Arbeit zu welchen Konditionen bekommt (Abraham/Hinz 2018: 2; Hervorh. i. Orig.). Wie gezeigt, liegt eine (positive) Folge der Institutionalisierung in der Korrektur des Machtungleichgewichts einerseits und der Kanalisierung von Angebot und Nachfrage andererseits. Gleichzeitig gehen mit dieser institutionell vermittelten Strukturierung auch soziale Schließungsprozesse einher, die in Kombination mit der keinesfalls aufgehobenen Marktlogik systematische „Opfer des ArbeitsmarktesUngleichheit, soziale“ (Offe 1977) produzieren. Bereits Mitte der 1980er Jahre galt:

„Wenn wir wie auf einem Schnittmusterbogen die Ausschnitte der Erwerbsbevölkerung vergleichen, die überdurchschnittlich lange arbeitslos sind, besondere Schwierigkeiten haben, überhaupt Beschäftigungsverhältnisse einzugehen, häufiger gekündigt werden, unterdurchschnittliche Arbeitseinkommen erzielen, häufig auf restriktiven, durch geringe Autonomie gekennzeichneten Arbeitsplätzen anzutreffen sind, besondere Risiken der Zerstörung ihres physischen Arbeitsvermögens und ihrer Qualifikation ausgesetzt sind, dann sehen wir, daß diese Merkmale nicht unabhängig voneinander variieren, sondern bei bestimmten Teilen der Erwerbsbevölkerung kumulieren“ (Offe/Hinrichs 1984: 46).

Arbeitsmärkte sind „Maschinen der Ungleichheitsproduktion“ (Abraham/Hinz 2018: 2) und bleiben es auch trotz ihrer institutionellen Zähmung. Der skizzierte Umstand, dass die institutionell vermittelte Strukturierung von Arbeitsmärkten bei gleichzeitiger grundsätzlicher Beibehaltung der Marktlogik systematisch zu einer Klumpung von erwerbsbezogenen Risiken bei bestimmten Personen(-gruppen) führt, nährte ab den 1960er Jahren sozialwissenschaftliche Überlegungen, wonach sich der Arbeitsmarkt in verschiedene Teilbereiche spaltet. Ausgehend von den USA, wo sich vor allem ethnische Ungleichheiten am Arbeitsmarkt stetig reproduzierten, entstand so eine Fülle unterschiedlicher Segmentationstheorien. Das sie verbindende Element ist der Grundgedanke, dass sich Arbeitsmärkte in Segmente aufteilen, welche sich hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen unterscheiden und deren wechselseitige Mobilität eingeschränkt oder nicht vorhanden ist (Weingärtner 2019: 100ff.). Damit brechen diese Ansätze radikal mit der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie, indem der Existenz eines einzelnen homogenen Arbeitsmarktes widersprochen wird. Arbeitsmarktsegmentation wird nicht als vorübergehendes und zufälliges Phänomen verstanden, sondern „als ein Ergebnis der im Arbeitsmarktprozeß wirksamen Durchsetzung ökonomischer und politischer Kräfte und Interessen gesehen“ (Sengenberger 1978: 16). Sie impliziert somit eine regelmäßige und dauerhafte soziale Schließung einzelner Teilarbeitsmärkte entlang askriptiver Merkmale der Beschäftigten wie Herkunft, Alter und Geschlecht oder aber auch Bildung, Ausbildung und Beruf sowie Merkmalen des Arbeitsplatzes wie etwa den Standort oder die Wirtschaftsbranche. Die Folgen des Arbeitsplatzgefälles sind u. a. ungleiche Einkommensverteilungen, unterschiedliche Chancen beruflicher Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie unterschiedliche Erwerbslosigkeitsrisiken (ebd.: 17 sowie Piore 1978: 69f.).

Eine wegweisende Untersuchung lieferten zunächst Doeringer und Piore (1971) mit ihrer These einer Dualisierung des Arbeitsmarktes. Die beiden unterscheiden zwischen internen und externen Arbeitsmärkten. Erstere zeichnen sich durch vergleichsweise konstante Beschäftigungsverhältnisse, innerbetriebliche Mobilität und betriebsspezifische Qualifikationen aus (Weingärtner 2019: 101). Die Beschäftigten in internen Arbeitsmärkten sind relativ gut geschützt gegenüber dem externen Arbeitsmarkt. In diesem wiederum regiert nicht die Logik der Organisation, sondern die des Marktes. Dies führt zu tendenziell kürzeren Beschäftigungsepisoden bei einem Arbeitgeber und mehr betriebsübergreifender Mobilität. Ergänzend unterscheiden die Autoren primäre und sekundäre Teilarbeitsmärkte, um die jeweils beschäftigungsbezogenen Risiken abzubilden. Hier gilt, dass sich die „good jobs“ in den primären internen, die „bad jobs“ in den sekundären externen Teilarbeitsmärkten klumpen (ebd.).

Diese Grundgedanken wurden für die Analyse des (west-)deutschen Arbeitsmarktes von Lutz und Sengenberger (1974) aufgegriffen und weiterentwickelt (Sengenberger 1987). Notwendig war dies, da sich die USA und Deutschland hinsichtlich der politischen Ökonomie wesentlich unterschieden (und immer noch unterscheiden), also etwa mit Blick auf die Wirtschaftsstruktur, das System der Arbeitsbeziehungen sowie die deutsche Besonderheit des dualen Ausbildungssystems mit einer zentralen Stellung des Facharbeiters (Keller 2008: 289). Das Ergebnis war ein segmentationstheoretischer Ansatz, der drei idealtypische Teilarbeitsmärkte unterscheidet (vgl. für die nachfolgenden Ausführungen Sengenberger 1987, Keller 2008: 290f. sowie Hirsch-Kreinsen 2009: 159ff.).

Eine zentrale Stellung kommt auf dem deutschen Arbeitsmarkt dem (berufs-)fachlichen Teilarbeitsmarkt zu. Dieser basiert auf breiten fachlichen Qualifikationen der Beschäftigten, die in mehrjährigen Berufsausbildungen erworben werden. Die Berufsausbildungen sind durch halbstaatliche Instanzen reguliert und standardisiert und ein erfolgreicher Abschluss wird mit Zertifikaten bestätigt. Diese Zertifikate belegen betriebsunabhängige Qualifikationen, d. h. sie sind zwischen unterschiedlichen Betrieben in der Regel problemlos transferierbar. Für welche konkrete Arbeitgeberin etwa ein Gas-Wasser-Installateur arbeitet, ist zweitrangig, denn das erlernte Wissen kann betriebsunabhängig angewendet werden. Dieser Teilarbeitsmarkt weist dementsprechend eine hohe Berufszentrierung auf, die das zentrale Strukturierungsprinzip darstellt. Gleichzeitig fungiert der Beruf als formale Zugangsbeschränkung und kanalisiert das Angebot, denn Arbeitsplätze in diesem Teilarbeitsmarkt erfordern eine jeweils spezifische berufsfachliche Eignung (inklusive dementsprechender Zertifikate), ohne die der Zutritt verwehrt ist. Beschäftigte in diesem Teilarbeitsmarkt verfügen prinzipiell über eine hohe zwischenbetriebliche Mobilität, die jedoch abhängig ist von einer entsprechenden Nachfrage. Für die Nachfrageseite bietet sich demgegenüber der bereits zuvor thematisierte Vorteil, dass Unsicherheiten über Qualifikation und Fähigkeiten von Bewerber:innen reduziert und betriebliche Anlernkosten weitgehend vermieden werden. Für den deutschen Arbeitsmarkt ist dieser Teilarbeitsmarkt aufgrund der Zentralität der (dualen) Berufsausbildung von großer Bedeutung.

Demgegenüber steht der betriebsinterne Teilarbeitsmarkt, dessen zentrales Strukturierungsprinzip nicht der Beruf, sondern der Betrieb darstellt. Betriebsinterne Teilarbeitsmärkte sind in der Regel mehr oder weniger stark gegenüber externen Märkten abgeschottet. Die Zugänge sind weniger stark formalisiert als im (berufs-)fachlichen Teilarbeitsmarkt. Betriebsinterne Teilarbeitsmärkte fußen auf einer stabilen Stammbelegschaft mit einem hohen betriebsspezifischen Know-How, das durch „on-the-job-training“ ausgebildet wird. Dementsprechend ist die Mobilität vor allem innerbetrieblich hoch, jedoch zwischenbetrieblich aufgrund der nicht oder nur bedingt transferierbaren Qualifikationen gering. Die Aussicht auf vertikale Mobilität innerhalb des Betriebs wird gegen Loyalität und eine hohe Betriebsbindung getauscht. Häufig findet sich eine hohe Identifikation mit der Organisation, was beispielhaft in den Großunternehmen der Automobilindustrie deutlich wird („Opelaner“, „VWler“). Die Vorteile für die Nachfrageseite liegen in einem hohen Maß an Planbarkeit durch die langfristige Bindung der Beschäftigten, ihrer passgenauen betriebsspezifischen Qualifikation, einer tendenziell hohen Loyalität sowie Kosteneinsparungen aufgrund geringer Transaktionskosten, die etwa durch eine hohe Fluktuation entstehen. Beschäftigte der betriebsinternen Teilarbeitsmärkte profitieren demgegenüber von guten Aufstiegschancen, dem Senioritätsprinzip und einer Abschottung gegenüber externen Arbeitsmärkten, was häufig eine hohe Beschäftigungsstabilität nach sich zieht. Der zentrale Nachteil liegt für beide Seiten im gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis, das flexible Anpassungen an veränderte Bedarfe oder Marktsituationen nur bedingt ermöglicht.

Wiederum gänzlichen anderen Strukturierungsprinzipien folgt der unstrukturierte (Jedermann-)Teilarbeitsmarkt. Kernmerkmal dieses Teilarbeitsmarktes ist das weitgehende Fehlen beruflicher oder betriebsspezifischer Qualifikationen. Es handelt sich um einfache Tätigkeiten, die häufig nur kurze Anlernphasen voraussetzen und mit niedrigen oder fehlenden formalen Bildungs- und Berufsabschlüssen auf Seiten der Beschäftigten korrespondieren. Dieser Umstand hat zur Folge, dass angebotsseitig eine hohe Konkurrenz bei gleichzeitig hoher Substituierbarkeit vorherrscht. Aus der hieraus folgenden hohen Konzessionsbereitschaft der Beschäftigten resultieren dementsprechend negative Folgen für diese wie niedrige Löhne sowie ungünstige Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. In diesem Teilarbeitsmarkt ist die horizontale Mobilität äußerst hoch (Praxis des ‚hire and fire‘). Entgegen dem amerikanischen Traum bleibt jedoch eine vertikale Aufstiegsmobilität die Ausnahme. Empirisch vorzufinden sind derartige Teilarbeitsmärkte vor allem in tayloristisch organisierten Teilbereichen des produzierenden Gewerbes, in der Saisonarbeit (etwa Ernte) und bei einfachen Dienstleistungstätigkeiten (etwa in der Gastronomie oder dem Handel).

Segmentationstheorien dekonstruieren die unterkomplexe Vorstellung homogener Arbeitsmärkte. Sie leuchten vielmehr die am Arbeitsmarkt vorherrschenden Machtkonstellationen und Institutionen aus, die dauerhaft eine gewisse stabile Strukturierung und Segmentierung des Arbeitsmarktes und hiermit auch Ungleichheiten nach sich ziehen. Hierdurch können unter anderem empirische Phänomene wie eine Polarisierung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen besser erklärt werden. Mit Blick auf die empirischen Entwicklungen von Arbeitsmärkten in den vergangenen Dekaden, die unter Stichworten wie Flexibilisierung und Prekarisierung diskutiert werden, stehen sich häufig zwei gegensätzliche Positionen gegenüber (vgl. hierfür Beckmann 2019: 55ff.). Auf der einen Seite wird auf die anhaltenden Spaltungen am Arbeitsmarkt und ihre Strukturierung qua Institutionen, Macht und personenbezogenen Merkmalen der Beschäftigten verwiesen. Teilweise wird auch die Hypothese geäußert, dass im Zuge der Entwicklung hin zu einer immer stärker auf Wissen basierenden Ökonomie die unstrukturierten Segmente tendenziell an Bedeutung verlieren. Demgegenüber wird eine Diffusion erwerbsbezogener Risiken und Unsicherheiten angenommen, die sich entgegen von Segmentationstheorien zunehmend entstrukturiert und sich nicht mehr auf die Ränder des Arbeitsmarktes wie innerbetriebliche Randbelegschaften oder unstrukturierte Jedermanns-Teilarbeitsmärkte beschränken. Als Belege dienen hier etwa Hinweise auf eine hohe Stabilität des Niedriglohnsektors, den Bedeutungsgewinn atypischer Erwerbsformen oder neue Arbeitsformen in der Plattformökonomie, die zu einer Re-Kommodifizierung von Arbeitskraft führen. Wir werden diese Gedanken später wieder aufgreifen, uns im Folgenden zunächst aber einem Phänomen widmen, das für kapitalistische Gesellschaften ebenso strukturimmanent wie problematisch ist: der Arbeitslosigkeit.

1.3ArbeitslosigkeitArbeitslosigkeit

Es wurde bereits deutlich, dass das Geschehen am Arbeitsmarkt von der neoklassischen Vorstellung hinsichtlich mehrerer Aspekte abweicht. Neben der dargelegten Segmentierung des Arbeitsmarktes in verschiedene Teilarbeitsmärkte, die gegen die Homogenitätsannahme spricht, wird die postulierte Gleichgewichtsannahme jeden Tag aufs Neue verletzt, denn nicht alle Arbeitssuchenden finden eine Stelle und nicht alle Arbeitgeber:innen die passenden Arbeitskräfte. Dem Arbeitsmarkt wohnt also ein mehr oder weniger starkes Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage inne und es entsteht Arbeitslosigkeit. Diese ist in kapitalistischen Gesellschaften keinesfalls eine Ausnahme, sondern die Regel. Diese Einsicht setzte sich jedoch nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erst langsam durch, denn die Wirtschaftswunderjahre bescherten hohe ökonomische Wachstumsraten, die sich in einer positiven Arbeitsmarktentwicklung mit Phasen der Vollbeschäftigung niederschlugen. Spätestens mit der ersten Ölkrise Mitte der 1970er Jahre, die die Zahl der Arbeitslosen in Westdeutschland zum ersten Mal auf über eine Million ansteigen ließ, setzte sich jedoch eine Krisenspirale in Gang, in deren Zuge Wirtschaft und Arbeitsmarkt in immer kürzeren Zyklen Rückschläge verkraften mussten. „Der kurze Traum immerwährender Prosperität“ (Lutz 1984) war schnell ausgeträumt. Hiermit veränderten sich auch die Vorstellungen von Vollbeschäftigung. Ende der 1950er Jahre galt international Vollbeschäftigung bei einer Arbeitslosenquote von zwei Prozent als erreicht. Während in der Bundesrepublik in den frühen 1970er Jahren eine Arbeitslosenquote von mehr als 1,5 Prozent als inakzeptabel galt, wurde nach den Ölkrisen der 1970er Jahre und im Zuge des Wandels zu einem neoliberalen Paradigma und einer angebotsorientierten Wirtschaftspolitik (siehe → Kapitel 2.22.2) seit den 1980er Jahren Vollbeschäftigung allmählich mehrheitlich schon bei vier bis fünf Prozent Arbeitslosigkeit als erreicht angesehen. Dieses Ziel wurde in Deutschland im November 2019 erreicht, mit einer Arbeitslosenquote von 4,8 Prozent, dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung.

Trotz oder möglicherweise gerade aufgrund der Tatsache, dass Vollbeschäftigung empirisch eher den Ausnahme- als Normalzustand auf Arbeitsmärkten abbildet, bleibt die Vorstellung eines „funktionierenden“ Arbeitsmarktes, bei dem Angebot und Nachfrage zum höchstmöglichen Wohle aller ausgeglichen sind, häufig die normative Referenzfolie. Dies kann man in den regelmäßig wiederkehrenden Debatten um die Krise oder gar das drohende Ende der Arbeitsgesellschaft ablesen (vgl. bereits die den Soziologentag 1982 dokumentierenden Beiträge in Matthes 1983), die sich im Zuge der Debatten um Digitalisierung von Arbeit und Produktion bis heute fortsetzen (Minssen 2017; Heßler 2016; → Kapitel 6.1). Die Frage, was passiert, wenn der Arbeitsgesellschaft die Arbeit ausgeht (Dahrendorf 1983), ist seit jeher nicht nur Triebfeder für intellektuelle Auseinandersetzungen mit einer Gesellschaftsformation, die sich jenseits der Erwerbsarbeit konstituiert, sie ist vor allem Schreckensgespenst und ein Zustand, den es zu verhindern gilt.

Das hängt damit zusammen, dass ein funktionierender Arbeitsmarkt mit einem hohen Maß an Beschäftigung und einem geringen Maß an Unterbeschäftigung gesamtgesellschaftlich sowohl gewünscht als auch notwendig ist. Dies betrifft sowohl die Makroebene der Volkswirtschaft und des Staates, für die der Arbeitsmarkt als wohlstandsgenerierende Ressource und Basis der sozialen Sicherung der Bevölkerung unerlässlich ist, setzt sich über die Mesoebene der Unternehmen und Betriebe, die auf (qualifizierte) Arbeitskräfte angewiesen sind, bis zur Mikroebene der Individuen fort, für die Erwerbsarbeit sowohl aus Gründen der materiellen Existenzsicherung als auch Quelle von Identität und Selbstwirksamkeit zentral ist. Auch bei Bundestagswahlen ist Arbeitslosigkeit ein von den Wähler:innen als besonders wichtig erachtetes Problem, wie die Umfragen der Forschungsgruppe Wahlen regelmäßig zeigen. Regierungen riskieren folglich ihre Wiederwahl, wenn die Arbeitslosenzahlen in die Höhe steigen. Aus diesen Gründen stellt Arbeitslosigkeit die schwerwiegendste und gleichzeitig offensichtlichste Form des Marktversagens dar. Hiermit werden wir uns im Folgenden etwas näher beschäftigen.

1.3.1Definition und Messung

Arbeitslosigkeit zu definieren scheint auf den ersten Blick banal. Es handelt sich ganz offensichtlich um Menschen, so eine häufige Alltagsdefinition, die keine Arbeit haben. Streng genommen ist jedoch zunächst einmal zu unterscheiden zwischen Menschen, die keine Arbeit, und Menschen, die keine Arbeitsstelle haben. Zumeist impliziert Arbeitslosigkeit das Fehlen von Erwerbsarbeit. Wie oben gezeigt, ist Erwerbsarbeit jedoch nicht die einzige Form gesellschaftlicher Arbeit, weshalb arbeitslose Menschen sehr wohl eine Menge Arbeit, aber eben keinen Arbeitsplatz haben können (Ludwig-Mayerhofer 2018: 156). Der alternative Begriff der Erwerbslosigkeit ist hier präziser, geht jedoch mit anderen Einschränkungen einher. Es existieren somit konkurrierende begriffliche und statistische Abgrenzungen hinsichtlich der Frage, welche Personen(-gruppen) als arbeits- oder erwerbslos bezeichnet werden sollen (ebd.).

In Deutschland wird Arbeitslosigkeit rechtlich definiert durch das Sozialgesetzbuch III (SGB III). Hiernach gilt als arbeitslos, wer bei der Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Jobcenter) als arbeitssuchend gemeldet ist, ihnen für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung steht und aktuell nicht oder weniger als 15 Stunden pro Woche beschäftigt ist (ebd.). Folglich weist die offizielle Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter anderem Personen nicht als arbeitslos aus, die

sich nicht als arbeitssuchend melden und/oder durch eigene Bemühungen eine Stelle finden,

aufgrund von Einschränkungen wie Krankheit oder Alter dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) zur Verfügung stehen,

Schüler oder Studierende sind,

eine Ausbildungsstelle oder lediglich eine geringfügige Beschäftigung suchen,

sich aktuell in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden (Bäcker et al. 2020: 433).

Demgegenüber definiert das Erwerbskonzept der International Labour Organization (ILO) alle jene als erwerbslos, „die (a) überhaupt nicht (nicht einmal eine Stunde pro Woche) erwerbstätig sind (vorübergehende Krankschreibung u. ä. wird dabei nicht mitgezählt), (b) in den letzten vier Wochen aktiv nach einer Erwerbstätigkeit gesucht haben und (c) eine neue Tätigkeit innerhalb von zwei Wochen antreten könnten“ (Ludwig-Mayerhofer 2018: 156f.). Die offizielle Definition und Abgrenzung nach dem SGB III gilt als „strengere“ Variante, was dazu führt, dass die offizielle Arbeitslosenquote immer höher liegt als die Erwerbslosenquote auf Basis des ILO-Konzeptes. Für die Bestimmung einer solchen Quote muss die absolute Zahl der arbeits- oder erwerbslosen Personen in Relation zu einer Zahl an Erwerbstätigen gesetzt werden. Auch hier gibt es Unterschiede, denn mal werden zur Berechnung alle sogenannten abhängigen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig sowie geringfügig Beschäftigte, Beamt:innen, Arbeitslose), mal wiederum werden alle zivilen Erwerbspersonen herangezogen, wozu ergänzend auch Selbstständige und mithelfende Familienangehörige zählen (ebd. sowie Bäcker et al. 2020: 434). Diese Vielfältigkeit von definitorischen Abgrenzungen, die sich auch in je unterschiedliche Messkonzepte übersetzen, führen nicht nur dazu, dass innerhalb von Nationalstaaten zum Teil unterschiedliche Arbeits- und/oder Erwerbslosigkeitsquoten miteinander konkurrieren, sondern erschweren auch die internationale Vergleichbarkeit.

Zur besseren Übersicht können in Summe folgende (Personen-)Gruppen und begrifflichen Konzepte auseinandergehalten werden (Erlinghagen/Hank 2018: 181f.):

Erwerbstätige sind alle Personen, die einer bezahlten Arbeit nachgehen. Hierzu zählen abhängig Beschäftigte (Arbeitnehmer:innen) und Selbstständige.

Arbeitslose sind alle Personen, die entweder keiner bezahlten oder einer nur geringfügigen Arbeit nachgehen, aber auf der Suche nach einer Arbeitsstelle sind.

Nicht-Erwerbspersonen sind all jene, die weder erwerbstätig noch arbeitslos sind. Sie gehen keiner bezahlten Arbeit nach, suchen diese (derzeit) aber auch nicht.

Erwerbspersonen setzen sich aus allen am Arbeitsmarkt aktiven Personen zusammen, also allen Erwerbstätigen und Arbeitslosen.

Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil an Arbeitslosen an allen Erwerbspersonen wieder.

Die Erwerbsquote gibt den Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (in der Regel Personen im Alter von 15 bis 64 Jahre) wieder.

Die Erwerbstätigen- oder Beschäftigungsquote gibt den Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wieder.

Die „stille Reserve“ bezieht sich auf die zum Teil schwierige Abgrenzung von Arbeitslosen und Nicht-Erwerbspersonen (Ludwig-Mayerhofer 2018: 157). Hierunter fallen Personen, die aktuell zwar nicht aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen, dem Arbeitsmarkt prinzipiell (etwa bei veränderten Rahmenbedingungen) aber zur Verfügung stünden (z. B. Hausfrauen, ältere Beschäftigte). Auch selbst gewählte Rückzüge aus dem Erwerbsleben etwa aufgrund entmutigender Erfahrungen sind hierbei von Bedeutung. Hinzu kommen in manchen Definitionen Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Bäcker et al. 2020: 435ff.). Hier bestehen dann auch Überschneidungen zum Konzept der Unterbeschäftigung. „Stille Reserve“ und Unterbeschäftigung signalisieren somit unsichtbare oder verdeckte Arbeitslosigkeit. Die verdeckte Arbeitslosigkeit kann aus der Differenz von Unterbeschäftigten und Arbeitslosen ermittelt werden (Kaboth/Brussig 2020a: 9).

1.3.2Formen, Ursachen und Folgen

Wenn die Bundesagentur für Arbeit einmal monatlich die aktuellen Arbeitslosenzahlen präsentiert, ist dies nicht nur eine Nachrichtenmeldung wert, sondern folgt auch bestimmten Routinen, indem etwa die absolute Zahl an Arbeitslosen und Erwerbstätigen, die Arbeitslosenquote, der Zuwachs an Beschäftigung und die Veränderung der Arbeitslosigkeit gegenüber dem vorigen Monat, Quartal, oder aber dem Vorjahresmonat präsentiert werden. Durch eine solche gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise kann zwar die Arbeitsmarktlage solide eingeschätzt werden, gleichzeitig verdeckt diese jedoch die große Heterogenität und Dynamik von Arbeitslosigkeit. Fälschlicherweise könnte man bei der ausschließlichen Betrachtung der üblichen Arbeitslosenzahlen meinen, „dass es sich um einen starren Block von Erwerbslosen handelt, dem ein ebenso starrer Block der Erwerbstätigen gegenübersteht“ (Bäcker et al. 2020: 437). Dies ist jedoch keinesfalls so, und es sind nicht immer die gleichen Personen „in Arbeit“ oder arbeitslos. Viele Menschen tauchen lediglich sehr kurz (und in anonymisierter Form als Zahl) in der Statistik auf. Viele sind kurzfristig arbeitslos, wechseln ihren Arbeitsplatz oder kehren nach einer längeren Arbeitslosigkeitsphase zurück in den Arbeitsmarkt. Wiederum andere sind dauerhaft von Erwerbsarbeit ausgeschlossen und finden keine Stelle. Diese sogenannten Stromgrößen sind bei einer ausschließlichen Betrachtung der oben genannten Arbeitsmarktkennziffern aber verdeckt (Ludwig-Mayerhofer 2018: 163ff.). Es ist daher einerseits ratsam, ebendiese Stromgrößen in Form der Zugänge in, des Bestandes an und der Abgänge aus Arbeitslosigkeit zu betrachten (→ Kapitel 1.3.3). Ebenso ratsam für eine differenzierte Betrachtung ist es, unterschiedliche Formen von Arbeitslosigkeit zu unterscheiden, denn dies ermöglicht auch eine Bestimmung der unterschiedlichen Gründe, die Arbeitslosigkeit gesamtwirtschaftlich und individuell haben kann (für eine Diskussion arbeitsmarkttheoretischer Erklärungen Ludwig-Mayerhofer 2018: 158).

Eine alltägliche und nicht zu vermeidende Form der Arbeitslosigkeit ist die friktionelle Arbeitslosigkeit, die auch als Sucharbeitslosigkeit bezeichnet wird. Sie entsteht durch die regelmäßig und kontinuierlich stattfindenden Arbeitsplatzwechsel und beruht darauf, dass solche Wechsel immer eine gewisse Zeit und bestimmte Ressourcen benötigen, da beispielsweise neue Arbeitsverträge geschlossen oder Übergänge im Betrieb organisiert werden müssen. Sucharbeitslosigkeit ist daher „normal“: Selbst die neoklassische Arbeitsmarkttheorie, nach der (unfreiwillige) Arbeitslosigkeit nicht vorkommen kann, negiert ihre Existenz nicht. Dies gilt auch für die saisonale Arbeitslosigkeit, die auf jahreszeitlicher Produktions- und/oder Nachfrageschwankungen zurückzuführen ist (Zohlnhöfer 2007: 357). Beispiele hierfür sind jahreszeitliche Schwankungen in der Ernte, der Gastronomie oder dem Fremdenverkehr, der dies mit Begriffen wie Haupt- und Nebensaison selbst deklariert. Eine weitere Form der Arbeitslosigkeit ist die konjunkturelle Arbeitslosigkeit, die auf den Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage zurückgeführt wird. Sie entsteht in Rezessionsphasen dadurch, dass Arbeitgeber:innen Arbeitskräfte entlassen und geht in Aufschwungsphasen durch Neueinstellungen wieder zurück. All die genannten Formen von Arbeitslosigkeit können durchaus problematisch sein und resultieren aus einem Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage. Die Gründe dieses Ungleichgewichts sind aber häufig nicht allzu schwerwiegend, weil es sich um Ungleichgewichte handelt, die lediglich temporär sind und nach konjunktureller oder saisonaler Erholung verschwinden (Armingeon 2003: 159f.).

Darüber hinaus gibt es jedoch auch schwerwiegendere Formen von Arbeitslosigkeit, die auf strukturelle Funktionsstörungen von Arbeits- und Gütermärkten zurückgeführt werden können (ebd.). Aus neoklassischer Sicht sind solche strukturellen Formen von Arbeitslosigkeit zunächst ein Rätsel, denn die Gleichgewichtsannahme impliziert ja, dass es eine „natürliche“ Tendenz zum bestmöglichen Ausgleich von Angebot und Nachfrage gibt. Dies impliziert, dass Arbeitslosigkeit durch den Marktmechanismus behoben wird: Verliert eine Person ihren Arbeitsplatz, sucht sie einen neuen. Findet sie keinen zu den gewünschten Konditionen, wird der angestrebte Lohn reduziert bis hin zum so genannten Reserverationslohn, also dem Lohn, zu dem Arbeitslose überhaupt bereit sind, ihre Arbeitskraft zu verkaufen (Ludwig-Mayerhofer 2018: 158). Findet sich keine Arbeitsstelle, folgt der Rückzug aus dem Erwerbsleben. Die fehlenden Erwerbsmöglichkeiten werden durch Freizeitgewinne ausgeglichen (ebd.). Kommt es nun also doch zu längerfristiger und persistierender Arbeitslosigkeit, ist dies aus neoklassischer Sicht auf Störungen des Marktgeschehens zurückzuführen. Hierzu zählen neben externen Schocks wie Wirtschaftskrisen vor allem gesetzliche Maßnahmen und sozialpartnerschaftliche Übereinkommen wie zentralisierte Lohnverhandlungen, langfristige und flächendeckende Tarifverträge ohne Öffnungsklauseln, Mindestlöhne im unteren Bereich des Lohnsegments sowie der Kündigungsschutz. In der neoklassischen Perspektive handelt es sich hierbei um „systemfremde“ Eingriffe in den Preismechanismus, die folglich abzulehnen sind.

Allerdings ist auch eine solche Erklärung der strukturellen Arbeitslosigkeit vereinfacht. Wie weiter oben dargelegt, ist Arbeitskraft eine besondere Ware und die Preisflexibilität vor allem dadurch eingeschränkt, dass es einen Angebotszwang gibt, um die eigene Existenz zu sichern. Viel Freizeit bei gleichzeitiger materieller Armut ist nur in der Theorie eine ernsthafte Alternative. Auch hier stößt also eine alleinige Fokussierung auf den Preismechanismus des Arbeitsmarktes an Grenzen. Strukturelle Arbeitslosigkeit resultiert aus einem längerfristigen Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage, dessen Ursache strukturelle Wandlungsprozesse in den Bereichen Volkswirtschaft, Technologie und auf Seiten der Individuen sind. Die offenkundigste Erscheinungsform der strukturellen Arbeitslosigkeit ist die technologische Arbeitslosigkeit. Diese entsteht durch die Freisetzung von Beschäftigten aufgrund von Technikeinsatz (Maschinen, Computer, Roboter etc.). Technologische Arbeitslosigkeit ist nicht erst seit der Digitalisierung zahlreicher Produktions- und Wertschöpfungsketten ein Thema, sondern wurde bereits von Keynes in den 1930er Jahren thematisiert und als „neue Krankheit“ problematisiert (Keynes 2010 [1931]).

Neben dieser Form sind für die strukturelle Arbeitslosigkeit zudem vor allen Dingen verschiedene Arten des Mismatches zwischen Angebot und Nachfrage charakteristisch. Beim qualifikatorischen Mismatch stimmen Qualifikationsbedarfe auf Nachfrageseite und tatsächliche Qualifikation auf Angebotsseite nicht überein. Diese Art des Mismatch ist häufig Folge von ökonomischen Wandlungsprozessen beispielsweise mit Blick auf die Wirtschafts-, Branchen- und Berufsstruktur. Empirisch können solche Formen beispielsweise in altindustriellen Räumen wie dem Ruhrgebiet beobachtet werden. So basierte die ab Ende der 1950er Jahre einsetzende Krise der Montanindustrie auf strukturellen Verschiebungen der globalen Energieproduktion. Diese Krise war also nicht – wie damals lange Zeit fälschlicherweise vermutet – konjunkturell bedingt, sondern durch eine veränderte ökonomische Konkurrenzlage auf dem Weltmarkt. Die im Bergbau und der Stahlindustrie verloren gegangenen Arbeitsplätze kehrten jedoch a) in quantitativ geringerer und b) qualitativ veränderter Form wieder zurück, beispielsweise in der Automobilindustrie oder verschiedenen Dienstleistungsbranchen wie dem Einzelhandel. Für die hier benötigten Arbeitskräfte sind jedoch andere Qualifikationen und Berufe notwendig, so dass qualifikatorischer Mismatch entstand (Arndt et al. 2015; Bogumil et al. 2012). Qualifikatorische Mismatches können zum Teil durch Umschulungen und berufliche Weiterbildungsmaßnahmen abgemildert, selten jedoch gänzlich abgebaut werden. Der Ursprung liegt vor allem in der Tertiarisierung der Wirtschaftsstruktur, also einem Bedeutungsgewinn von Dienstleistungen, sowie im Trend zur Wissensökonomie mitsamt steigender Qualifikationsbedarfe begründet. Führt man sich die weiter oben dargelegte Segmentation des Arbeitsmarktes und die (institutionell vermittelte) Tendenz zur sozialen Schließung durch Eintrittsbarrieren in den Teilarbeitsmärkten vor Augen, erklärt dies zu einem gewissen Teil auch die überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeitsrisiken von Geringqualifizierten (→ Kapitel 1.3.3).

Von Bedeutung ist neben dem qualifikatorischen zudem der räumliche Mismatch. Die neoklassische Arbeitsmarkttheorie unterstellt einen homogenen Arbeitsmarkt und eine prinzipiell unendliche Mobilitätsfähigkeit und -bereitschaft auf Angebotsseite. Dies ist jedoch realitätsfern. In Wahrheit genügt ein Blick auf die regionalen Arbeitsmarktlagen in Deutschland, um die enorme Heterogenität feststellen zu können. So wird nicht nur ersichtlich, dass sich Regionen gravierend unterscheiden mit Blick auf das Beschäftigungs- und Arbeitslosigkeitsniveau. Auch die jeweilige Wirtschafts- und Sozialstruktur ist äußerst heterogen und wird zudem von einer je spezifischen Infrastruktur und institutionellen Settings „vor Ort“ flankiert. Die Angebotsseite ist zudem häufig nur bedingt mobil, weil die eigene Erwerbspartizipation eingebettet ist in ein vielschichtiges Setting mitunter konkurrierender beruflicher und privater Anforderungen. Immobilienerwerb, Betreuungspflichten (Kinder, zu pflegende Angehörige), die Erwerbstätigkeit von Partner:innen sowie das soziale Umfeld können gewichtige Pull-Faktoren darstellen. Hier wird deutlich, dass Erwerbsarbeit auch individuell auf vielfältige Weise sozial eingebettet ist und die Ware Arbeitskraft von den meisten Menschen nicht beliebig kommodifiziert werden kann (und dies in vielen Fällen auch nicht gewünscht ist). Dieser Mismatch kann auch bei qualifikatorischem Match bestehen bleiben, denn eine arbeitssuchende Maurerin aus Brandenburg profitiert – sofern sie hiervon überhaupt erfährt – von einer freien Maurer:innen-Stelle im Berchtesgadener Land in aller Regel nicht.

Wie wir im weiteren Verlauf sehen werden, sind die skizzierten Formen und Ursachen von Arbeitslosigkeit keinesfalls eine akademische „Spielerei“, die ausschließlich dem besseren Verständnis und der Systematisierung von Arbeitslosigkeit dient. Vielmehr sind sie Ausgangspunkt für eine Vielzahl ganz konkreter staatlicher Aktivitäten, deren Ziel es ist, das Symptom Arbeitslosigkeit mit Instrumenten und Strategien der passiven, aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik zielgenau zu therapieren (→ Kapitel 2.1). Dies impliziert auch, dass in der Vergangenheit unterschiedliche Deutungen hinsichtlich der Ursachen von Arbeitslosigkeit jeweils spezifische Strategien nach sich gezogen haben.

Arbeitslosigkeit geht auf individueller Ebene mit zahlreichen negativen Folgen einher, die von der materiellen Existenzsicherung über die soziale Integration bis hin zu auch psychosozialen Aspekten reichen. Eine offenkundige und nahliegende direkte Folge der Arbeitslosigkeit sind negative finanzielle Effekte, die in der Regel in einer Reduzierung des verfügbaren Einkommens begründet liegen. Dies kann auch mit materieller Deprivation und Armut einhergehen (Christoph 2016). Diese kann wiederum auf den gesamten Familien- oder Haushaltskontext ausstrahlen, d. h. die materielle Deprivation umfasst nicht nur die Person, die arbeitslos ist, sondern häufig auch (Ehe-)Partner:innen, Kinder und sonstige finanziell abhängige Angehörige des Haushalts (Ludwig-Mayerhofer 2018: 181). Da eine Vielzahl gesellschaftlicher Teilhabemöglichkeiten direkt oder indirekt auf der Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen basiert, geht Arbeitslosigkeit häufig auch mit einer Schwächung ebendieser Teilhabemöglichkeiten einher. So sind viele Konsum- und Freizeitmöglichkeiten (etwa die Anschaffung von Kommunikationstechnologien oder Restaurant- und Kinobesuche) finanziell voraussetzungsvoll. Auch kann hierdurch die soziale Einbindung geschwächt werden, etwa wenn die Teilnahme am Kegelclub nicht mehr erschwinglich ist oder ein Ehrenamt auf dem Land aufgegeben wird, weil das hierfür erforderliche Auto aus Gründen der Kostenersparnis abgegeben wird. Im schlimmsten Fall kann Arbeitslosigkeit daher in sozialer Exklusion münden. Empirische Untersuchungen legen zudem nahe, dass Arbeitslosigkeit auch subjektiv mit einem Verlust des Teilhabeempfindens verknüpft ist (Bauer et al. 2016a; Böhnke 2015).

Die psychosozialen Folgen von Arbeitslosigkeit wurden in der berühmten Studie von Jahoda und Zeisel über die „Arbeitslosen von Marienthal“ (1975 [1933]) bereits vor rund 90 Jahren empirisch gezeigt. Am Beispiel einer österreichischen Arbeitersiedlung in einem Dorf in Niederösterreich, in dem durch die Schließung einer Textilfabrik die Mehrheit der Bevölkerung arbeitslos geworden war, konnte die Untersuchung nachzeichnen, wie die Arbeitslosigkeit auf individueller Ebene neben der materiellen Deprivation zu Apathie, Müdigkeit und Resignation führt. Detailliert wurde gezeigt, wie etwa eine zielgerichtete Tagesstrukturierung verloren geht und es speziell den Männern an Aufgabenfeldern und Betätigungsmöglichkeiten mangelt. Während diese einen Großteil des Tages mit „Nichtstun“ und wenig Hausarbeit beschäftigt waren, war die Zeitverwendung der Frauen durch eine Vielzahl von Reproduktionstätigkeiten (vor allem Kinderbetreuung, Kochen, Aufräumen) charakterisiert. Inzwischen existiert eine große Vielfalt an empirischen Untersuchungen zu den gesundheitlichen und speziell den psychischen Folgen von Arbeitslosigkeit (exemplarisch Paul et al. 2016). Klar ist, dass empirisch deutliche Zusammenhänge zwischen psychischen Beeinträchtigungen und Arbeitslosigkeitserfahrungen bestehen. Diese Zusammenhänge umfassen jedoch wechselseitige Ursache-Wirkungs-Mechanismen (Ludwig-Mayerhofer 2018: 181ff.): Menschen mit psychischen Krankheiten und/oder Beeinträchtigungen wie etwa Depressionen, Angststörungen oder einem geringen Selbstwertgefühl werden häufiger arbeitslos, gleichzeitig verstärkt die Arbeitslosigkeitserfahrung derlei Symptomatiken nochmalig oder kann sie auslösen. Diese Wechselwirkungen führen mitunter zu einem Teufelskreis aus sich gegenseitig verstärkenden Effekten.

Diese negativen Folgen können sich auch über die Arbeitslosigkeitsphase hinaus verlängern. So werden in der Literatur vielfältige „Vernarbungen“, sogenannte Scarring Effects, diskutiert. Ihnen gemein ist die Beobachtung, dass die negativen Folgen von Arbeitslosigkeit selbst dann noch wirksam sind, wenn Menschen wieder eine Beschäftigung aufgenommen haben. Dies konnte etwa mit Blick auf die Lohnhöhe gezeigt werden, beschränkt sich aber nicht auf finanzielle Aspekte. So können etwa Clark et al. (2008) in einer Untersuchung des Einflusses von Arbeitslosigkeit auf die Lebenszufriedenheit zeigen, dass es bei Arbeitslosigkeit nicht zu einer „Gewöhnung“ kommt, d. h. die Lebenszufriedenheit nachhaltig negativ beeinflusst wird. Dies ist umso bemerkenswerter, als dass mittels der Base Line Theory