Athen, Sparta und das Recht - Arnulf Zitelmann - E-Book

Athen, Sparta und das Recht E-Book

Arnulf Zitelmann

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Beschreibung

Was hat Solon, ein Grieche, der um 600 vor unserer Zeit lebte, mit unserer heutigen Demokratie zu tun? Welche Vorteile brachte es Athen, eine Seemacht zu sein, verglichen mit der Landmacht Sparta? Wie kommt es, dass es für einen Spartaner üblich war, mit einer Frau verheiratet und zugleich homosexuell zu sein? Machen Sie mit Arnulf Zitelmann eine Zeitreise in die Vergangenheit - in eine Zeit, die über 2000 Jahre zurückliegt - und doch erstaunlich modern ist. Entdecken Sie den ungebrochenen Einfluss, den das griechische Rechtssystem auf unsere Gesellschaftsordnung hat, verfolgen Sie den Machtkampf der ungleichen Rivalen Athen und Sparta und steigen Sie ein in das Denken und Handeln der griechischen Kultur.

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Arnulf Zitelmann

Athen, Sparta und das Recht

Campus VerlagFrankfurt/New York

Über das Buch

Was hat Solon, ein Grieche, der um 600 vor unserer Zeit lebte, mit unserer heutigen Demokratie zu tun? Welche Vorteile brachte es Athen, eine Seemacht zu sein, verglichen mit der Landmacht Sparta? Wie kommt es, dass es für einen Spartaner üblich war, mit einer Frau verheiratet und zugleich homosexuell zu sein?

Machen Sie mit Arnulf Zitelmann eine Zeitreise in die Vergangenheit – in eine Zeit, die über 2000 Jahre zurückliegt – und doch erstaunlich modern ist. Entdecken Sie den ungebrochenen Einfluss, den das griechische Rechtssystem auf unsere Gesellschaftsordnung hat, verfolgen Sie den Machtkampf der ungleichen Rivalen Athen und Sparta und steigen Sie ein in das Denken und Handeln der griechischen Kultur.

Dieses E-Book ist Teil der digitalen Reihe »Campus Kaleidoskop«. Erfahren Sie mehr auf www.campus.de/kaleidoskop

Über den Autor

Arnulf Zitelmann, geboren 1929, studierte Philosophie und Theologie. Bis 1992 war er als Religionslehrer an einem Gymnasium in Darmstadt tätig. Heute lebt und arbeitet er als freier Schriftsteller in der Nähe von Darmstadt. Er ist Autor zahlreicher Jugendbücher, Romane und Biografien, unter anderem über Martin Luther und Martin Luther King. Neben zahlreichen weiteren Auszeichnungen für sein Werk erhielt Arnulf Zitelmann den Gustav-Heinemann-Friedenspreis sowie den Großen Preis der Akademie für Kinder- und Jugendliteratur. Bei Campus erschienen von ihm Die Weltreligionen (2002), Die Geschichte der Christen (2004) sowie Die Welt der Griechen (2008).

Inhalt

Recht und Gesetz in griechischen Städten: Sparta und Athen wollen beide Macht

Athen: Solon legt Politik in viele Hände

Das Anti-Athen. Sparta den Spartiaten

Peisistratos in der Eulenstadt

Athens Demokraten übernehmen

Campus Kaleidoskop

Impressum

Recht und Gesetz in griechischen Städten: Sparta und Athen wollen beide Macht

Die lange Erfolgsgeschichte der Olympischen Spiele zeigt, dass sich die Griechen darauf verstanden, auch das Chaos zu bändigen. Sie wollten frei sein, unbedingt, unwiderruflich, doch man wollte auch nicht in chaotischen Verhältnissen leben. So wie die menschenfresserischen, die »wilden und frechen« Kyklopen es tun, denen Odysseus auf seinen Irrfahrten begegnet: »Die pflanzen nicht und säen nicht, bestellen nicht ihr Land. Sie kennen kein Recht und keine Volksversammlung. Bei ihnen verfährt jeder mit seinen Leuten nach Gutdünken, und keiner schert sich um seinen Nachbarn«, erzählt Odysseus. So stellte man sich gemeinhin die zivilisationsfernen Völker vor.

Doch wie die Kyklopen, frei nach eigenem Gutdünken, haben die Menschen nie gelebt. Sie hielten sich immer schon an gesellschaftliche Spielregeln. Schon im Interesse ihrer Gene. Die gaben als einfachste Spielregel vor: Mein Leben schulde ich dem Nachwuchs, die Hände schulde ich der Großfamilie, den Beistand des Mundes der Sippe, allein dem Blutsfremden schulde ich nichts. Das war eine praktikable Regel, solange Menschen noch als Jäger und Sammler, verstreut in kleinen oder größeren Familienverbänden nomadisierend lebten.

Doch als man begann, in Städten zu wohnen, zuerst im Zweistromland und in Ägypten, genügte die genetische Faustregel nicht mehr. Denn neben den eigenen Leuten lebten in den Städten jetzt auch blutsfremde Leute. Einzelne Tagelöhner, verschiedene Handwerker, viele Händler und angemietete Soldaten. Und auf solche zugereisten Fremden waren die Städte angewiesen, wollten sie wachsen und gedeihen. Also musste den Fremden Rechtssicherheit zugestanden werden. So entwickelte sich in den Stadtkulturen ein Bürgerrecht. Das allen Bewohnern, miteinander verwandt oder nicht, gemeinsame Grundrechte garantierte. In letzter Instanz gilt jetzt nicht mehr das Sippen-recht. Ihm übergeordnet ist das Stadtrecht.

Die frühesten Beispiele für die neue Rechtskonstruktion finden sich in den städtischen Siedlungen des Zweistromlandes. Sie legten ihre kommunalen Rechtssammlungen seit dem Jahr 2000 vor unserer Zeit schriftlich nieder.

So weit war man in Griechenland zu dieser Zeit noch lange nicht. Doch es ist anzunehmen, dass es später dann, also in mykenischer Zeit, schon ein Stadtrecht gegeben hat. In den folgenden Dunklen Jahrhunderten kehrte man gewiss zum Sippenrecht zurück. Streitfälle werden zwischen verschiedenen Parteien durch direkte Verhandlungen der Beteiligten gelöst worden sein. Das aber konnte nicht mehr genügen, sobald die Griechen wieder begannen, städtisches Zusammenleben zu organisieren. Jetzt mussten öffentliche Rechtsverfahren entwickelt werden, die alle Kontrahenten anerkannten.

Athen: Solon legt Politik in viele Hände

Die älteste Darstellung eines Rechtsverfahrens auf griechischem Boden findet sich bei Homer. Der Dichter beschreibt, wie der göttliche Schmied Hephaistos für Achilleus einen Schild anfertigt, den er mit der Darstellung des Weltgebäudes schmückt. Unter anderem ist auf dem Schild des Helden eine Stadt abgebildet.

Dort finden sich deren Bewohner auf dem Zentralplatz ihrer Stadt, der »Agora«, zusammen, um einen Rechtsstreit zu entscheiden. Homer beschreibt den Vorgang mit den folgenden Worten: »Es stand auf dem Platz gedrängt versammelt das Volk. Denn zwei Männer stritten sich wegen des Blutgelds als Sühne für einen erschlagenen Mann. Öffentlich erklärte der eine, er wolle Blutgeld bezahlen, der andere aber wies Blutgeld als Sühneleistung zurück. Jetzt wollten beide ihren Streit durch die Entscheidung der Richter beenden. Bald diesen, bald jenen begünstigend nahm die Menge an dem Rechtsfall durch Zurufe teil. Die Herolde der Stadt sorgten derweil für Ordnung. Im inneren Kreis saßen die Ältesten auf steinernen Bänken. Sie erhoben sich einer nach dem anderen, um alsdann jeder der Reihe nach den Fall öffentlich zu beurteilen. Zwei Geldgewichte lagen inmitten des inneren Kreises. Sie waren für den einen der Ältesten bestimmt, der das Recht am gerechtesten spräche.« Gegenstand des Streites ist ein Totschlag. Ein Mann scheint bei einer Schlägerei ums Leben gekommen zu sein und ein Verwandter des Opfers fordert dafür vor den Richtern Genugtuung von dem Beschuldigten.

Die Praxis eines Bußgeldverfahrens als Entschädigung für einen Totschlag kennen die meisten Kulturen. Schon die Rechtsordnung des Königs Hammurabi, die dieser im Zweistromland ein Jahrtausend vor Homer erließ, entscheidet im Fall eines Totschlags wie folgt: »Wenn ein Mann im Streit einen anderen verwundet, soll er beschwören, dass er es unabsichtlich getan hat, und der Täter muss die Arztkosten tragen. Wenn das Opfer stirbt, soll der Täter seine Absichtslosigkeit beschwören, und falls das Opfer ein Freigeborener ist, soll der Beschuldigte den Totschlag mit einem halben Gewicht Silber sühnen.«

In dem Fall, den Homer darstellt, weist der Kläger das Bußgeldangebot zurück. Offenbar fordert er statt dessen den Tod des Beschuldigten. Beide Kontrahenten tragen ihre unterschiedlichen Standpunkte den Ältesten vor. Diese sollen auf Blutgeld oder auf Blutrache befinden.

Homer versetzt uns auf die Agora, den öffentlichen Versammlungsplatz einer griechischen Stadt. Dort befinden sich, kreisförmig angeordnet, die Sitze der Ältesten. Beamtete Richter kennt Homer nicht. Die Bewohner vertrauen ihre Rechtssprechung Männern an, die sich wegen ihres Alters in den Rechtsbräuchen auskennen. Jeder von ihnen wird in seinem Plädoyer auf ähnlich gelagerte Rechtsfälle der Vergangenheit hinweisen und auf Grund der überlieferten Rechtssprechung sein Urteil abgeben. Die Ältesten werden dabei eventuell zu unterschiedlichen Beurteilungen kommen, die entweder dem Kläger oder dem Beklagten Recht geben.

Die Ältesten der Stadt tragen demnach in aller Öffentlichkeit unter sich einen Wettstreit um die Rechtsfindung aus. Ein Rechtsbeistand für den Kläger oder den Angeklagten erübrigt sich darum. Das Volk entscheidet schließlich durch Zuruf, wessen Einlassung am meisten überzeugte. Sicher trägt der den Sieg davon, der sich in dem mündlich überlieferten Recht am besten auskennt. Ihm wird auch das Geld zufallen, das beide Kontrahenten zu Beginn des Verfahrens inmitten des Kreises der Ältesten deponiert haben. Die Prozesskosten sollen Kläger abschrecken, das Ältestengericht wegen irgendwelcher Bagatellsachen in Anspruch zu nehmen.

In Homers Schilderung des Falls sind im Jahr 700 bereits alle Elemente des späteren griechischen Rechtsverfahrens vorhanden. Ein Gerichtshof, der in Athen so genannte »Areopag«, zweitens die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren, drittens das Recht der Kontrahenten, ihren Rechtsstreit öffentlich vorzutragen. Der einzige, doch gewichtige Unterschied zum juristischen Prozedere der kommenden klassischen Zeit ist, dass die Gesetze zu Homers Lebzeiten noch nicht in schriftlicher Form vorliegen. In der globalen Rechtsgeschichte schlägt die griechische Rechtsfindung einen Sonderweg ein. In Mesopotamien ist es der König, der vorschreibt, was zu tun und zu lassen ist. In Israel ist Gott der Gesetzgeber, der in den 613 Geboten der Tora das Zusammenleben regelt. Einen so souveränen Gott, wie ihn die Juden verehrten, einen so übermächtigen König wie Hammurabi, kannten die Griechen nicht. Folglich mussten sie die Gesetze, nach denen sie leben wollten, selbst finden und erfinden.

In den meisten der vielhundert griechischen Stadtstaaten hat es hin und wieder Könige, einen »Basileus« gegeben. Doch waren das alles Zwerg-Könige, wie sie zu Dutzenden in der Geschichte Europas begegnen, bis in Grimms Märchen, wo es genügt, ein Schloss sein eigen zu nennen, um ein König zu sein. Die griechischen Klein-Könige herrschten nie selbstherrlich. Sondern stets im Verein mit einem Adelsrat. Aus ihm gingen auch die Könige in der Regel hervor. Als Erster unter Gleichen hatte der König das überlieferte Recht zu schützen, durchzusetzen und der König figurierte als letzte Berufungsinstanz, als Schlichter in schwierigen Rechtsfällen. Die eigentliche Gesetzgebung gehörte nicht zu seinen Aufgaben.

Der Unterschied zwischen der griechischen und der orientalischen Rechtstradition ist so einfach wie fundamental: Im Osten werden Gesetze von einer Zentralinstanz erlassen, im späteren Griechenland kommen Gesetze durch ein Gesetzgebungsverfahren zustande. Also durch Beratung und Abstimmung. Durch die freiwillige Selbstbeschränkung menschlicher Willkür.

Als erster auf griechischem Boden führte Solon in Athen ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren ein. Er wirkte um das Jahr 600, also rund hundert Jahre nach Homer. Ihre Herkunft führte seine Familie auf den letzten König von Athen zurück. Auf Kodros, den »Ruhmreichen«. Dessen Statue in Delphi Pausanias noch im 2. Jahrhundert unserer Zeit beschreibt.

Von so weitläufiger, edler Herkunft, gehörte Solon zu den Hochwohlgeborenen. Und ausgerechnet er, ein Mann des Hochadels, hat in seiner Gesetzgebung die Vorrechte des Athener Adels beschnitten. Damit wurde Solon zu einem Wegbereiter der demokratischen Verfassung seiner Stadt.