Auftrag Resozialisierung - Stefan Altrogge - E-Book

Auftrag Resozialisierung E-Book

Stefan Altrogge

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Beschreibung

Keine Behörde ist so wenig beleuchtet wie der Justizvollzug. Kaum jemand weiß etwas darüber, und trotzdem stehen Vollzugsbeamte immer im Focus der Öffentlichkeit und der Politik. Tagtäglich sorgen die Bediensteten einer JVA, nicht selten unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit, für eine schrittweise Resozialisierung von Kriminellen. Die Beamten werden mit abscheulichsten Verbrechen konfrontiert, müssen Menschen gesunderhalten, die es nicht verdient hätten und bereiten grausamen Bestien die Rückkehr in die Gesellschaft. Es ist nicht mehr nur der "Schließer", der im Gefängnis arbeitet. Dieser abwertende Begriff hat heute keine Berechtigung mehr, für Vollzugsbeamte verwendet zu werden. Denn jeder dieser Staatsdiener genießt mittlerweile eine hochqualifizierte Ausbildung, die den Auftrag Resozialisierung überhaupt erst möglich macht. Erleben Sie einen tiefen Einblick in die Welt des Strafvollzugs, die durch teils detailliert erzählte Verbrechensabläufe erst recht verdeutlicht, welchen An- und Herausforderungen sich die Bediensteten eines Gefängnisses stellen müssen ...

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Inhaltsverzeichnis

Auftrag: Resozialisierung

Kapitel 1: Veränderungen

Kapitel 2: Grundlagen und Anforderungen

Kapitel 3: Der Eignungstest

Kapitel 4: Eine Reise ins Unbekannte

Kapitel 5: Die Rahmenbedingungen

Kapitel 6: Die Ausbildung

Kapitel 7: Willkommen in der Welt der Kuriositäten

Kapitel 8: Schuldiger gesucht

Kapitel 9: Durchgeplant

Kapitel 10: Sozialtherapie als Paradoxon des Vollzuges

Kapitel 11: Vollzugsbedienstete vs. Sozialarbeiter

Kapitel 12: Die Pressearbeit-Gefährlich, aber nötig

Kapitel 13: Kaltblütig aber Nett

Kapitel 14: Tim T. – Schuldig oder nicht?

Kapitel 15: Der lange Weg zurück in die Gesellschaft

Kapitel 16: Schlechtes Vorbild

Vorwort

Über kaum einen anderen Beruf wird in der Öffentlichkeit so wenig berichtet wie über den des Bediensteten im Strafvollzug. In der Vergangenheit und auch teilweise heute noch als „Schließer“ bezeichnet, können sich nur wenige ein korrektes Bild von der Arbeit hinter den Mauern machen und man weiß gar nicht so recht, was ein Vollzugsbeamter den ganzen Tag so tut. Es ist sicher weitaus mehr, als nur Türen auf-und abzuschließen. Der Begriff „Schließer“ stellt für die meisten Bediensteten zu Recht eine Abwertung ihrer Persönlichkeit und ihres Berufsbildes dar, denn ihre Aufgabe ist mittlerweile eine ganz andere: nämlich Resozialisierung!

Unsere Gesellschaft stellt bestimmte Ansprüche an den Strafvollzug, die er zu erfüllen hat. Und das erfordert von einem Vollzugsbeamten vielfältige Kenntnisse in verschiedenen sozialen Bereichen. Sei es Pädagogik, Psychologie oder Konfliktmanagement. Tagtäglich stellt der Umgang mit Straftätern hohe Anforderungen an das Gefängnispersonal. Denn sämtliche Handlungen, die an inhaftierten Personen durchgeführt werden, sind gesetzlich festgelegt und unterliegen der stetigen Wahrung der Menschenrechte. Begehst Du als Bediensteter auch nur einen Fehltritt in der Ausübung deiner Dienstpflichten, kann das verheerende Konsequenzen mit sich ziehen. Und der Umgang mit Kriminellen ist ganz bestimmt kein „Zuckerschlecken“, denn der Gefängnisalltag ist nicht selten geprägt von Gewalt, Unberechenbarkeit und Gefahren für Leib und Leben.

Ich hoffe mit meinem Werk zu erreichen, dass man sich als Außenstehender ein besseres Bild vom Strafvollzugsbeamten machen kann. Denn sie tragen mit ihrer alltäglichen Arbeit zur allgemeinen Sicherheit und Ordnung bei und sorgen mit sehr viel Aufwand dafür, dass Inhaftierte nach ihrer Entlassung ein möglichst straffreies Leben führen können. Um dieses Ziel, welches auch zeitgleich das gesetzlich formulierte „Vollzugsziel“ darstellt, zu erreichen, bedarf es harter, langwieriger Arbeit, die zugunsten der Bevölkerung unseres Landes stattfindet und viel mehr wertgeschätzt werden sollte. Denn wenn jemand Ehre und Anerkennung verdient hat, dann solche Menschen, die uns im Alltag vor Gewalt und Kriminalität schützen!

Stefan

Altrogge

Kapitel 1: Veränderungen

Vor noch gar nicht allzu langer Zeit sah der Alltag in deutschen Gefängnissen sehr viel anders aus als heute. Es ist auch sicherlich kein Geheimnis oder Verbrechen, wenn ich behaupte, dass in der Vergangenheit der Schwerpunkt einer Tätigkeit im Vollzug nicht gerade darin lag, Gefangene zu resozialisieren. Oder vielleicht wurde er auch nur anders interpretiert. Unstimmigkeiten oder Auseinandersetzungen mit Gefangenen wurden unkonventionell und kurzfristig aus dem Weg geschafft, denn das Ziel war für die Bediensteten, möglichst schnell wieder für Ruhe zu sorgen. Zur Selbstverteidigung wurden noch bis vor einigen Jahren Schlagstöcke verwendet, die auch regelmäßig zum Einsatz kamen. Man muss allerdings dazu sagen, dass Auseinandersetzungen mit Gefangenen häufig am Haftraum oder auf dem Weg dorthin stattfinden. Man darf den seelischen Zustand eines vielleicht gerade siebzehnjährigen Inhaftierten, ungeachtet dessen, dass er eine wohlmöglich abscheuliche Straftat begangen hat, nicht unterschätzen. Der Freiheitsentzug löst gerade bei jugendlichen Strafgefangenen oftmals Depressionen, Ängste oder Wut aus, die dazu führen, dass das konsequente Verhalten der Beamten ein innerliches Fass zum Überlaufen bringt. Die personelle Situation war in der Vergangenheit in den Gefängnissen noch schlechter als heute und die Einrichtungen waren nicht selten deutlich über ihre Kapazitäten hinweg belegt. Mangelnde Hygiene, wenig Patz, kaum Freizeitmöglichkeiten und die fehlende Förderung sozialer Kontakte sorgten für reichlich Zündstoff bei den Inhaftierten. Das wiederum war die Rechtfertigung dafür, dass die Vollzugsbeamten bewaffnet werden mussten um sich schnell zu ihrem eigenen Schutz zur Wehr setzen zu können. Kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Bediensteten und Gefangenen, entwickelte sich daraus schnell eine unkontrollierte, barbarische Keilerei, die auf beiden Seiten nicht selten zahlreiche Verletzte forderte. Wenn es den Beteiligten gelang, eine solche Situation, die innerhalb von Sekunden entstehen konnte, unter Kontrolle zu bringen, stellte man schnell fest, dass die meisten Verletzungen unter den Bediensteten entstanden waren. Die hatten nämlich zwischenzeitlich mit zehn Mann auf einem Gefangenen gelegen und aufgrund der Tatsache, dass sie eigentlich gar nichts genaues sehen konnten, gegenseitig aufeinander eingeprügelt. Für den Gefangenen, der unten lag und weitaus weniger Schläge abbekam, muss dieses Schauspiel jedenfalls sehr amüsant gewesen sein. Man stellte also fest, dass eine Bewaffnung innerhalb der Gefängnismauern den Krankenstand der Bediensteten erhöht und die Gefangenen unverhältnismäßig schwer verletzt wurden. Das verfehlte ein wenig das Ziel des Vollzuges. Aber es sollten schon bald Veränderungen eintreten, nachdem man seitens des Justizministeriums beschloss, den Vollzug neu zu strukturieren. Am deutlichsten gab sich dieses Vorhaben im Jugendstrafvollzug zu erkennen, wo fortan der erzieherische Aspekt im Vordergrund stand. Im Erwachsenenvollzug hingegen lag der Schwerpunkt schon immer auf Behandlung und Betreuung und hat sich über die Jahre kaum verändert. Man schrieb sich also auf die Fahnen, den Gefangenen innerhalb der Mauern mehr zu bieten. Der Sozial- und psychologische Dienst sowie der pädagogische Dienst wurden verstärkt und weiterentwickelt, um ein breites Beschäftigungsprogramm für die Gefangenen zu entwickeln. Außerdem wurden Arbeits- und Ausbildungsbetriebe eingerichtet, um den Bildungsstand der Gefangenen zu erhöhen und damit eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Resozialisierung zu schaffen. Der allgemeine Vollzugsdienst, so nennt sich der Tätigkeitsbereich des „Schließers“, wurde mehr und mehr in die Betreuungsarbeit eingewiesen, sodass die Bediensteten aus diesem Bereich fortan begannen, eine gewisse persönliche Verantwortung für drei oder manchmal vier „Schützlinge“ zu übernehmen. Sie lehren die Gefangenen, für ihr Leben Verantwortung zu übernehmen und sich selbst um Wohnungen, Arbeitsstellen oder die Aufarbeitung von persönlichen Problemen zu kümmern. Die Betreuer fungieren auch als Ansprechpartner und Vertrauensperson in allen Lebenslagen eines Gefangenen, aber auch als Bindeglied zwischen dem Gefangenen und dessen Angehörigen und legen somit einen wichtigen Grundstein für ein straffreies Leben nach ihrer Haftzeit. Ein fester Wohnsitz und eine Perspektive auf eine Ausbildungsstelle tragen hauptsächlich dazu bei, dass die Gefangenen aus ihrem meistens ebenso kriminellen Umfeld herausgelöst werden und gar nicht erst wieder mit unrechtmäßigen Machenschaften in Kontakt geraten. Man passte das Vollzugsleben nach und nach dem Leben außerhalb der Mauern an und schuf in den Gefängnissen vergleichbare Verhältnisse wie im realen Leben. Es gab nun immer mehr die Möglichkeit, sich in handwerklichen Berufen wie Tischler, Maurer oder Maler ausbilden zu lassen. Die Gefangenen bekamen ein Gemeinschaftstelefon auf jeder Haftabteilung, welches sie gegen ein entsprechendes Entgelt relativ uneingeschränkt nutzen können um den regelmäßigen Kontakt zu Familie und Freunden zu halten. Das war allerdings noch längst nicht alles. Das Sport- und Freizeitangebot wurde enorm ausgebaut, sodass eigentlich jeder irgendetwas nach seinem Interesse finden konnte, wenn er wollte. Nach und nach war man in der Lage, sich von dem berüchtigten Schlagstock zu trennen, da die Übergriffe auf die Bediensteten von nun an immer mehr abnahmen. Es wurde allmählich ruhiger und die Gefangenen wirkten ausgeglichener. Zeitgleich bemühte man sich, auch die Vollzugsbediensteten besser zu schulen. Dadurch, dass der Tätigkeitsschwerpunkt nicht mehr nur auf das „Unter Verschluss bringen“ und die Beaufsichtigung beschränkte, sondern sich eher in pädagogische Aufgaben abwandelte, bestand kurzerhand auch die Berufsausbildung bald zum größten Teil aus Fächern wie Kommunikation, Konfliktmanagement, Psychologie,

Pädagogik, Deeskalations- und Sicherungstechniken, Sozialkunde oder Kriminologie und Straf- und Vollzugsrecht. Von nun an mussten die Bediensteten mehr mitbringen als nur körperliche Fitness-sie mussten fortan menschliche Kompetenzen aufweisen können.

Kapitel 2: Grundlagen und Anforderungen…

Jeder, der mit dem Gedanken spielt, im Vollzug tätig zu werden, sollte sich ausgiebig über das Berufsbild informieren. Im folgenden Kapitel werde ich darüber Aufschluss geben, was „Vollzug“ im Sinne des Strafrechts überhaupt bedeutet, welche Auswirkungen dieser auf unsere Gesellschaft hat und was man für eine Tätigkeit in diesem Bereich in jedem Fall mitbringen muss.

Zunächst unterscheidet man verschiedene Hauptvollzugsarten, die auf unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen basieren. Der Strafvollzug ist, ebenso wie die Polizei, Ländersache. Jedes deutsche Bundesland regelt also seine Aufgaben, Tätigkeiten und Befugnisse selbst und bedient sich hierzu an verschiedenen Gesetzen. In Nordrhein-Westfalen gibt es als so ziemlich einziges Bundesland neben dem Strafvollzugsgesetz, welches den Erwachsenenvollzug regelt, das Jugendstrafvollzugsgesetz. Während in anderen Bundesländern der Jugendvollzug über deren reguläres Strafvollzugsgesetz abgehandelt wird, gibt es beispielsweise in NRW ein separates Regelwerk, welches unter anderem explizit auf die Betreuungs- und Resozialisierungsbedürfnisse jugendlicher Straftäter abgestimmt ist. Hierunter fällt zum Beispiel die Verpflichtung zur Ausbildung oder Arbeit während der Haftzeit oder die Einhaltung von Gesetzen in Bezug auf den Jugendschutz. Da der Vollzug ausschließlich hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, das betrifft sozusagen das regelmäßige Eingreifen eines Bediensteten in die Grundrechte eines anderen Menschen, spielen das Grundgesetz, das Beamtenstatusgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, Richtlinien für Sicherheit und Ordnung, Dienst- und Sicherheitsvorschriften des Strafvollzuges oder das Untersuchungshaftvollzugsgesetz bei der Ausübung einer Vollzugstätigkeit eine wichtige und tragende Rolle. Entscheidet man sich für den Beruf des Vollzugsbeamten, so muss man grundsätzlich die Bereitschaft mitbringen, sich intensiv mit Gesetzen auseinanderzusetzen, diese zu beherrschen und anwenden zu können. Interessenten müssen sich also darüber im Klaren sein, dass verpflichtend ab Tätigkeitsbeginn -sofern die Eignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde- eine zweijährige Ausbildung mit anschließender Laufbahnprüfung folgen wird. Ohne diese Ausbildung ist eine dauerhafte Weiterbeschäftigung im allgemeinen Vollzugsdienst einer Justizvollzugsanstalt nicht möglich. Wird die Ausbildung jedoch erfolgreich abgeschlossen, so winkt ein dauerhaft sicherer und abwechslungsreicher Arbeitsplatz mit regelmäßigen, überdurchschnittlich hohen Bezügen und familienverträglichen Dienstzeiten.

Neben einer „weißen Weste“ muss man für den Beruf des Justizvollzugsbeamten mittlerweile so einiges mitbringen. Während das Justizministerium NRW in der Vergangenheit aufgrund akuter Personalnot durch hoffnungslos überfüllte Gefängnisse so gut wie Jeden kurzfristig eingestellt hat, haben die Veränderungen des Vollzuges im Laufe der Jahre ein ganz neues, deutlich höheres Anforderungsprofil an die künftigen Bediensteten hinter den Gefängnismauern gestellt. Vor allem im Jugendstrafvollzug übernahmen die Bediensteten eine ganz neue Rolle. Durch eine vorbildliche Lebensführung und einem damit in Verbindung stehenden hohen Pensum an Lebenserfahrung sollten die Vollzugsbediensteten von nun an erzieherisch auf die Gefangenen einwirken. Vormachen, Erklären und Nachmachen ist heute die Devise, nach der sich der Alltag eines Strafgefangenen in einer Haftanstalt strukturiert. Dieses Prinzip hat unter anderem bei der Personalauswahl zur Folge, dass die im Jugendstrafvollzug eingesetzten Bediensteten ein deutlich höheres Lebensalter zum Zeitpunkt ihrer Einstellung vorweisen als noch vor zehn Jahren. Hierdurch wurde in den letzten Jahren auch das Höchstalter bis zu einer möglichen Verbeamtung vor allem in NRW immer weiter nach oben angepasst. Während um die Jahrtausendwende das Höchsteinstiegsalter bei 27 Jahren lag, liegt es im Jahr 2017 bei 40 Jahren. Somit hat man sich bemüht, einerseits dem stetigen Personalmangel entgegenzuwirken, und andererseits durch Lebenserfahrung geprägte Bedienstete als Vorbilder für perspektivlose und unerzogene Jugendliche als Erziehungs- und Resozialisierungshilfen einzusetzen. Dieses System scheint anhand gesunkener Rückfallquoten gut zu funktionieren.

Ein potenzieller Vollzugsbeamter bringt also idealerweise nicht nur soziale Kompetenzen und die uneingeschränkte Bereitschaft zum Schichtdienst mit, sondern auch körperliche Fitness und die Bereitschaft, Selbstverteidigungstechniken und den Umgang mit Waffen zu erlernen. Neben der physischen Belastbarkeit ist vor allem psychische Stabilität wichtig. Bevor man mit einer Tätigkeit im Vollzug beginnt, sollte man sich ausgiebig über die Arbeit hinter den Gefängnismauern informieren. Was dort auf einen „einprasselt“, sollte man nicht unterschätzen. Denn innerhalb der Mauern kommt es nicht selten zu Übergriffen unter Gefangenen oder auf Bedienstete. Es werden Fluchtvorhaben oder Geiselnahmen geplant, Drogen konsumiert und Alkohol angesetzt. Auch das Anfertigen von selbstentworfenen Waffen gehört zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung, vor allem von den Gefangenen, die sich eigentlich auf dem Weg der Resozialisierung befinden. Gerade ist man also der Meinung, man hätte seinen „Schützling“ in etwa auf den richtigen Weg gebracht -denn er macht ja eine Ausbildung, ist immer nett und freundlich, hat Ordnung und Sauberkeit gelernt-, steht er im nächsten Moment jedoch unbeobachtet an einem Metallschleifgerät in seinem Lehrbetrieb und fertigt aus seinem Kaffeelöffel eine Stichwaffe an…

Es kann einem Bediensteten in so einer Situation, gerade wenn er neu dabei ist, persönlich sehr viel abverlangen, wenn man sich nicht auf diesen Beruf vorbereitet. Es besteht die Gefahr, das Vertrauen in das System des Strafvollzuges zu verlieren, wenn man nicht von Anfang an mit Allem zu jeder Zeit rechnet. Dazu gehören auch persönliche Enttäuschung und Vertrauensbruch. Das ist ein Teil des Alltags im Vollzug!

Hat man sich nun allen offenen Fragen gestellt und sich über alle Aufgabenbereiche eines Vollzugsbediensteten im Jugendstrafvollzug informiert, scheint man erstmal gewappnet für den Eintritt in ein gesichertes berufliches Umfeld. Erfüllt man die zuvor genannten persönlichen Anforderungen, die im Grunde von jeder Vollzugsanstalt, die Personal einstellt, in einer entsprechenden offiziellen Stellenausschreibung noch einmal detailliert dargestellt werden, sollte man sich nicht scheuen, eine schriftliche, vollständige Bewerbung auf dem Postweg bei seiner Wunsch-JVA einzureichen.

Kapitel 3: Der Eignungstest

Jetzt ist man soweit, dass man sich der neuen Herausforderung, den ganzen lieben Tag lang mit Kriminellen zusammen zu arbeiten, hochmotiviert stellen möchte. Noch immer hat man jedoch keine Vorstellung davon, was einen am Ende erwartet, wenn man seinen ersten Dienst in der JVA verrichtet. Denn auch in einer Tätigkeit im Strafvollzug liegen Theorie und Praxis sehr oft sehr weit auseinander, wie sich später noch herausstellen wird.